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Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht" auf der re:publica 2013
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Transcript of Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht" auf der re:publica 2013
Saisonrückblick Social Media Recht
2012/2013
Henning Krieg, LL.M.Rechtsanwalt, Berlinwww.kriegs-recht.deTwitter: @kriegs_recht
Thorsten Feldmann, LL.M.JBB Rechtsanwälte, Berlinwww.feldblog.deTwitter: @feldblog
Saisonrückblick Social Media Recht Agenda
I. Bilder und Videos
II. Schleichwerbung und Linkliebe
III.Haftung für fremde Inhalte
IV. Leistungsschutzrecht
V. Impressumspflicht
VI. Abmahnungen
I. Bilder und Videos
Saisonrückblick Social Media Recht I. Bilder und Videos
Urheberrechtlicher Hintergrund
- „Recht am Bild“ und „Recht am Motiv“
- Schöpfungshöhe bei Fotos und Videos egal – „Schnappschussschutz“
- Verletzungen: copy/paste (+), embedden (?), verlinken (-/?)
- Tagesaktuelle Ereignisse, Zitate und Abstracts sind erlaubt (Perlentaucher)
Saisonrückblick Social Media Recht I. Bilder und Videos
Cases und Beispiele 2012/2013
- Böswilliger (?) „Bilderkauf“ durch Agenturen
- Vorschaubilder- Stockfotoarchive – letzte Hoffnung schlechter
Fotografen?
- Archivlizenzbedingungen und Social Media
- Embedding (Youtube und andere)
II. Schleichwerbung und Linkliebe
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung und Linkliebe
Hintergründe
- auch „kleine Blogger“ leben gefährlich
- beim „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ und „zu Zwecken des Wettbewerbs“ ist gesamtes Marken- und Wettbewerbsrecht zu beachten
- kritische Berichterstattung über Konkurrenten nur in engen Grenzen zulässig, sonst Herab-setzung gemäß § 4 Nr. 6 UWG
- Regelungen zur vergleichenden Werbung beachten, § 6 UWG
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung und Linkliebe
Cases und Beispiele 2012/2013
- Schleichwerbung in Blogs
- Fankauf
- „Likes“ als Währung
- Fakeprofile auf Social Media Plattformen
III. Haftung für fremde Inhalte
Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte
Case:
User postet Bild auf fremder Facebook Fanpage, ohne Rechte am Bild zu haben. Rechteinhaber mahnt Inhaber der Fanpage (nicht den User, der das Bild gepostet hat!) ab.
Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte
Haftung für fremde Inhalte?
- Haftung für fremde Inhalte (Kommentare, Forumpostings, Wikieinträge etc.) ab Kenntnis einer „klaren, eindeutigen Rechtsverletzung“
- Kerntheorie begründet entgegen § 7 Abs. 2 TMG Vorab-Prüfungspflichten nach bereits
erfolgter Verletzung oder aufgrund „provo-zierender Ausgangsmeldung“
Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte
Gefahr:
Auf Social Media Plattformen wie Facebook hat man – nachweislich – faktische Kenntnis erlangt, wenn man ein fremdes Posting beispielsweise selbst kommentiert oder geliked hat. Spätestens ab jetzt gäbe es keine Haftungspriviligierung mehr, wenn Rechtsverletzung „klar und eindeutig“ ist.
IV. Leistungsschutzrecht
Saisonrückblick Social Media Recht IV. Leistungsschutzrecht
V. Impressumspflicht
Saisonrückblick Social Media Recht V. Impressumspflicht
Case:
Geschäftliche Facebook Fanpage, Impressum (nur) über Reiter „Info“ erreichbar. Mitbewerber mahnt erfolg-los ab, beantragt dann einstweilige Verfügung.
Entscheidungen
(bspw. LG Aschaffenburg, Az 2 HK O 54/11):
Auch Social Media Profile können impressumspflichtig sein. Klare Erkennbarkeit des Wegs zum Impressum ist wichtig.
Saisonrückblick Social Media Recht V. Impressumspflicht
Problem:
Social Media Plattformen ermöglichen es mitunter nicht, Impressum auf der Plattform selbst ordnungsgemäß einzu-binden – oder auch nur einen Link zu externem Impressum einzubinden, der gut genug erkennbar ist.
Auch können bestehende Lösungen durch eine Änderung des Plattformdesigns wieder zunichte gemacht werden.
VI. ABMAHNUNGEN
Saisonrückblick Social Media Recht VI. Abmahnungen
Abmahnung. Was tun?
- Nerven behalten und Abmahnung Ernst nehmen
- ggf. mit Abmahner reden
- nichts ohne Beratung unterschreiben
- kompetenten Anwalt finden
- Honorarvereinbarung mit eigenem Anwalt treffen
- Reichweite der Unterlassungserklärung genau
prüfen (ggf. ohne Anerkennung Rechtspflicht)
- Kostennote mit Gegnern verhandeln
Danke!
Henning Krieg, LL.M.
www.kriegs-recht.de
Twitter: @kriegs_recht
Thorsten Feldmann, [email protected]: @feldblog
JBB RechtsanwälteChristinenstraße 18-1010119 Berlin