Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb.

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Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb

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Betrieb

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Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen

Steuerrechtliche Neuerungen

Klaus Oberkalmsteiner, Leiter der HGV-Steuerberatung

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Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011

Klaus Oberkalmsteiner

Workshop Kurhaus Meran 6.4.2011

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2010

• MwSt-Guthaben - Querverrechnung• Bargeldbewegungen => € 5.000,00• Black List - Meldungen• Kunden- und Lieferantenliste

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2011

• Kompensierungsverbot von Steuerguthaben• Geschäfte im EU Raum - Verzeichnis VIES• Kunden- und Lieferantenliste: neue Limits • Steuerbegünstigung auf Energiesparmaßnahmen• Neue Besteuerung der Mieteinkünfte von Privatpersonen• Steuerliche Verluste – Kontrollen angekündigt• Ausgabenmaßstab (Spesometro)

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MwSt.-Guthaben – Querverrechnung

Guthaben aus der MwSt-Jahreserklärung:• bis € 10.000,00 - keine Auflagen• von € 10.000,00 - € 15.000,00:

- vorher Abgabe einer autonomen MwSt.-Jahreserklärung - Verrechnungsmöglichkeit erst ab 16.ten des Folgemonats

• über € 15.000,00: wie vorhergehender Punkt, aber zusätzlich - Konformitätsbescheinigung eines Freiberufler

Verrechnung MwSt Guthaben.doc

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MwSt.-Guthaben – Querverrechnung

Guthaben aus Trimestralabrechnung:• Erst nach Abgabe des Antrages möglich• bis € 10.000,00: Verrechnung sofort nach Abgabe möglich• über € 10.000,00:

- Verrechnung erst ab 16.ten des Folgemonats möglich;- Konformitätsbescheinigung nicht notwendig

Verrechnung MwSt Guthaben.doc

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Bargeldbewegungen• Limit auf 5.000 € gesenkt • Inkassi (Bar- oder Scheckzahlungen von Gästen)

• Zahlungen (Bar- oder Scheckzahlungen an Lieferanten, Personal, Gewinnentnahmen, Gesellschafterfinanzierungen usw.)

• Häufige Barzahlungen = Verdachtselement• Meldepflicht für Steuerberater, Banken u. Vermittler• Geldstrafen: 1% - 40% des Betrages (Min. 3.000 €) Dieselbe Strafe erhält auch derjenige, welcher der Meldepflicht nicht nachgekommen ist.

Barzahlungen.doc

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Black List

• Black List - Länder (siehe Beilage)

• Geschäftsvorfälle mit Unternehmen u. Freiberuflern• Telematische Meldung: - Trimestral bis € 50.000,00 - Monatlich über € 50.000,00

Blacklist-Länder.doc

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Kunden- und Lieferantenliste 2010

• Wiedereinführung mit Untergrenze• Geschäftsvorfälle mit Rechnungen • Untergrenze: € 25.000,-- und mehr• Teilzahlungen, periodische Lieferungen • Telematische Meldung für Jahr 2010 innerhalb 31.10.2011

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Unbezahlte Steuerzahlkarten

• Unbezahlte Steuerzahlkarten von mehr als € 1.500,00• Querverrechnung von Steuerguthaben verboten• ab 16.03.2011 Möglichkeit, verfallene Steuerschulden aus Steuerzahlkarten mit F24-Accise mit Guthaben zu verrechnen

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VIES

• Ein- und Verkäufe im EU-Raum• Verzeichnis VIES (MIAS) • ohne Eintragung keine innergemeinschaftlichen Geschäfte mehr erlaubt.• ab Einreichung der Absichtserklärung 30 Tage Karenz• Überprüfung möglich: www.agenziaentrate.it (Servizi online, Controllo delle partite IVA comunitarie, IT-Italia)

Geschäfte im EU-Raum MIAS.doc

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Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits)Ab 1.1.2011• Geschäftsvorfälle mit Rechnungen von € 3.000,-- und mehrAb 1.5.2011• Ausdehnung auf Geschäfte mit Privatkunden • Limit: € 3.600,-- und mehr• Erfassung Steuerbelege + Kassabelege über diesem Limit • Telematische Meldung innerhalb 30. April des folg. Jahres

Kunden-Lieferantenlisten.doc

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Energetische Sanierungen

• Steuerabsetzbetrag von 55 % • Privatpersonen und Unternehmen• Verlängerung der Steuerbegünstigung bis 31.12.2011• Abzugsperiode nunmehr 10 Jahre• Meldung an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss

Energiesparmaßnahmen 11-2010.doc

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Steuerliche Verluste

• Steuerliche Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Kontrollen für solche Unternehmen angekündigt

• Vergütungen an Verwalter: Der steuerliche Verlust wird um die eventuellen Vergütungen an Verwalter bereinigt.

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Mieteinkünfte• Neue Besteuerung für Privatpersonen• Einheitssteuer (cedolare secca) auf Mieteinkünfte aus Wohnungen und Zubehör (Garage, Stellplatz usw.): - 21 % bei freien Mietverträgen - 19 % bei Mietverträgen mit „vereinbarten“ Mietzins - die Registergebühr von 2% und die Stempelmarken entfallen• Möglichkeit zur normalen Besteuerung mit progressiven Steuersätzen: in diesem Fall Mietzins zu versteuern = 85 % bzw. 60,50 %

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Ausgabenmaßstab (Spesometro)

• Synthetische Ermittlungen: • Einkommensmaßstab (redditometro) seit 1992 - aufgrund von Besitz von Wohnungen, Autos, Motorräder usw.• Ausgabenmaßstab (spesometro) neu seit 2011: - aufgrund des Ausgaben in einem Steuerjahr (falls Ausgaben um 20% höher als erklärtes Einkommen)

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Rechte und Pflichtenbei Kontrollen im Betrieb

Helmuth Rainer, Verbandssekretärdes HGV-Bezirkes Meran/Vinschgau

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11.04.23 21

FINANZKONTROLLEN

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Wer kontrolliert?• Finanzwache• Agentur der Einnahmen• INPS • Arbeitsinspektorat• Sanitätseinheit

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Steuerkontrollen im Betrieb• Stichkontrollen (Überprüfung der Steuerbelege, Kassabelege, Schwarzarbeit usw.)

• Betriebskontrollen(Analytische Kontrolle – mehrere Jahre)

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Wann wird kontrolliert?• Geldaufwendiger Lebensstil

(z.B. teuere Autos, Reisen, Kauf vom Liegenschaften)

• Unglaubwürdiger Umsatz lt. Branchenstudie• Abweichende Richtwerte laut Branchenstudie• Steuerliche Verluste mehrere Jahre• Anzeigen

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Wie wird kontrolliert?

• Während der Geschäftszeiten• Fortführung der Überprüfung in

den Räumlichkeiten der Finanzwache bzw. Agentur der Einnahmen

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Anwesenheit des Betriebsinhabers

• Unterschrift des Eintrittsprotokolls• Bevollmächtigte Person

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Zu welchen Räumlichkeiten hat die Behörde Zugang?

• Betriebliche Räumlichkeiten• Private Räumlichkeiten

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Höchstdauer für die Ermittlung

• 30 Arbeitstage• Bei komplexen Fällen zusätzliche Verlängerung

um 30 Arbeitstage

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Was kann kontrolliert werden?• Jegliche Unterlagen, welche sich in den

betrieblichen Räumlichkeiten befinden. (z.B. Steuerquittungen, Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, Meldescheine, Zimmerpläne, PC, usw.)

• Betriebliche und private Bankkonten

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Welche Dokumente werden von Seiten der Behörde erstellt?

• Eintrittsprotokoll• Tagesprotokoll• Feststellungsbescheid• Ermittlungsbescheid - die Beanstandung wird akzeptiert

- Antrag auf Steuerabfindung - Rekurs

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Muss der Feststellungsbescheid unterschrieben werden?

• Unterschrift hat keinen Einfluss auf Gültigkeit des Protokolls

• Bei Verweigerung der Unterschrift Beschlagnahmung der Buchhaltung

• Erklärung zu den Beanstandungen

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Muss das Protokoll in der Muttersprache verfasst werden?

• Nein, sowohl die Kontrolle wie auch das Protokoll müssen nicht in der Muttersprache verfasst werden.

• Steuerberater können hinzugezogen werden

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Unsere Empfehlungen• Bleiben sie bei der Kontrolle ruhig• Unklarheiten sofort abklären• Keine spontanen Erklärungen• Unterschrift des Feststellungsbescheid• Nach Erhalt des Feststellungsbescheid

sofort mit dem eigenen Steuerberater besprechen

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Weitere Hinweise• Branchenstudie „Studi di settore“ ein wichtiges

Instrument für die Steuerbehörde• Strafen• Bei vier Übertretungen in einem Zeitraum von 5 Jahren,

welche eine Nichtausstellung von Steuerbelegen zur Beanstandung haben, kann es zu einer Betriebsschließung von 3 Tagen bis zu einem Monat kommen

• Freiwillige Berichtigung von verspäteten Einzahlungen