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Die WPK 2006

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Der Weg zu uns

Impressum

Herausgeber: Wirtschaftsprüferkammer, verantwortlich: Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer; RA David Thorn, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit

Konzeption und Realisation: KAMPE-PR, Berlin

Druck: Boyens Offset, Heide

Bildnachweise: Dirk Laubner (Seite 2); David Thorn (Seite 4, 7, 15, 17, 19, 23, 26, 37)

Redaktionsschluss: Mai 2007

Straße des 17. Ju

Zoolog. Garten

Wittenberg-platz

Straße des 17. Juni GroßerStern

KurfürstenstraßeTauentzienstraße

Klingelhöferstraße

Hofjägerallee

Kurfürsten-

damm

Budapester Straße

Budapester Straße

Schi

llstra

ße

CorneliusstraßeLützowufer

Rauchstraße

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26

Tiergartenstraße

Lützowufer

Lützowstraße

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WirtschaftsprüferhausRauchstraße 2610787 BerlinTelefon 030/72 61 61-0Telefax 030/72 61 61-212E-Mail [email protected]

WPK Bericht 2006 Titel 19.6 21.06.2007 14:07 Uhr Seite 2

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ÖffentlichkeitsarbeitDr. Reiner Veidt

(-100)

Referatsleiter:RA David Thorn

(-226)

Referenten:Dr. Claudia Beindorf (-176)RA Juliane Marnetté (-124) *

Elke Böttcher (-168)Christiane Frädrich (-259)Elke Max-Hildebrandt (-186)Marita Westenberger (-157)

Technische Dienste:Karola Greulich (-399)Dipl.-Bw. (FH) Jens Große (-175)Dipl.-Ing. (FH) Stephen Hiltscher (-213)Beate Kümmerling (-185)René Ladendorf (-153)Christine Mey (-187)Elke Schmidt (-399)Dirk Sternbeck (-173)

Katrin Haecke (-227)Sabine Martens (-257)

QualitätskontrolleAbteilungsleiter:

StB / RA Carsten Clauß(-300)

Referenten:Dipl.-Kfm.Thorsten Backhaus (-314)RA Norman Geithner (-311)WP / StB Dipl.-Kffr. Petra Gunia (-313) *Ass. jur. Anja Heugel (-317) *WP Dipl.-Kfm. Robert Leners (-321) *WP / StB Dipl.-Vw. Heike Lilienthal (-302)WP / StB Dipl.-Kfm. Matthias Mauß (-307)WP / StB Dipl.-Kfm. Sigo Risy (-301)WP Dipl.-Oec. Heike Völtz (-310)

Silke Bösebeck (-305)Juliane Kardos (-316)Maik-Dieter Meier (-312)

Berufsausübung WP/vBPDr. Reiner Veidt

(-100)

Internationales / Prüfung /Rechnungslegung

Referatsleiter:WP / StB Dipl.-Kffr. Petra Gunia *

(-313)

Informationstechnologie Technische Dienste

Referatsleiter:Dipl.-Ing. Steffen Trümmel

(-165)

Referenten:Ass. jur. Anja Heugel (-317) *WP Dipl.-Kfm. Robert Leners (-321)RA Juliane Marnetté (-124) *

MarktstrukturenDipl.-Vw. Heinz-Rudi Förster (-272) *Dipl.-Wirtsch.-Ing. Peter Zülsdorff (-122) *

Organisation/VerwaltungDr. Reiner Veidt

(-100)

RechnungswesenReferatsleiter:

Dipl.-Kfm. Helmut Schreck(-215)

Informationstechnologie:Helmut Gurtner (-163)Angelika Hackbarth (-166)Herbert Lange (-123)

APAK-SekretariatReferatsleiter: RA Tim Volkmann (-200)Referenten: WP Dipl.-Kfm. Robert Leners (-321) *

RA Peter Uhlmann (-202) *Sekretariat: Dr. Claudia Beindorf (-176) *

Yvonne Weber (-201)

Isolde Pleß (-14)Daniela Sommerfeld (-10)

Hamburg (+49 40 8080343-11)Leiterin: RAin Hiltrud Egbert

Carla Dagasan (-14)Juliane Geisler (-10)Sabine Pfaffenrath (-13)

München (+49 89 544616-11)Leiter: RA Karl Reiter

Elke Deininger (-16)Ralf Gutzeit (-10)Roswitha Lederer (-13)

Stuttgart (+49 711 23977-11)Leiter: Ass. jur. Rolf Holzreiter

Kommission für Qualitätskontrolle

Geschäftsführungssekretariat:Susanne Kaldich (-106)Petra Renkewitz (-105)

Datenschutzbeauftragte:Ass. jur. Eva Wollburg

Stand: 31. Dezember 2006Rauchstraße 26, 10787 BerlinTelefon 030/72 61 61- 0Telefax 030/72 61 61-212E-Mail [email protected]

BerufspolitikRA Peter Maxl/Dr. Reiner Veidt

(-110) / (-100)

Referatsleiter:Ass. jur. Eva Wollburg

(-120)

Daniela Klick (-271) *Karin Knoff (-140)

Berufsrecht /Personal /RechtRA Peter Maxl

(-110)

Referatsleiter:RA Dr. Volker Schnepel

(-147)

Referenten:Ass. jur.Dr.Ferdinand Goltz (-145)RA Jan Precht (-220)

Mitglieder-/BeitragsabteilungAbteilungsleiter:

RA Helmuth Teckemeyer(-150)

Referenten:RA Tobias Amberg (-172) *RA Sebastian Basse (-232) *RA Anja Kunath (-155) *RA ChristianTimmer (-177)RA Peter Uhlmann (-143) *

Claudia Bätge (-218)Andrea Domagalla (-126)Ute Freimuth (-148)Astrid Giese (-273)Ellen Haube (-154)Tina Kazimierczak (-169)Gabriela Keller (-233) *Brigitte Maag (-156)Helga Neumann (-159)Filomena Rinallo (-160)Gisela Sprengel (-149)Claudia Strauß (-151)Heike Weber (-152)

* anteilig

Angelika Hubert (-256) Gabriela Keller (-233) *Gisela Maaß (-192)Ilknur Takoz (-144)

Referenten:RA Tobias Amberg (-172) *RA Sebastian Basse (-232) *RA Dr. Jens Engelhardt (-171)WP / StB Dipl.-Kffr. Silke Haarmann (-125)RA Silke Keller (-270)WP / StB Kristina Kühl (-189)RA Anja Kunath (-155) *Ass. jur. Dipl.-Bw.(FH) Ulrike Richter (-146)WP / StB Dipl.-Vw. Roland Silva-Schmidt (-178)WP Dipl.-Kffr. Antje Strehlow (-230)CPA CMA Dipl.-Kfm. Tebebu Tefera (-240)

Birgit Henning (-205)Daniela Klick (-271) *Dipl.-Wirtsch.-Ing. Roswitha Metelmann (-238)Suzan Siercks (-121)Claudia Wecke (-138)Dipl.-Wirtsch.-Ing. Peter Zülsdorff (-122) *

BerufsaufsichtRA Peter Maxl

(-110)

AllgemeineBerufsaufsicht /Organisation

Referatsleiter:RA Sylvia Grabarse-Wilde (-115)

Fachliche BerufsaufsichtReferatsleiter:

WP/StB/RA Dipl.-Kfm. Rudolf Krauß(-251)

AbschlussdurchsichtReferatsleiter:

Dipl.-Vw. Heinz-Rudi Förster *(-272)

GeschäftsführungRA Peter Maxl (-110) / Dr. Reiner Veidt (-100)

Referatsleiter:RA Christian Bauch

(-216)

Bettina Pieper (-241)

Prüfungsstelle für das Examen bei der WPK

Abteilungsleiter:RA Henning Tüffers

(-188)

Heidrun Mäkel (-195)Kornelia Schwedler (-191)

Berlin (+49 30 726161-190)Leiterin: Dr. Gisela Demski

Diana Hoffmann (-246)Barbara Kriegel (-225)Sigrid Lehrke (-214)Katharina Wergers (-194)

Düsseldorf (+49 211 4561-187)Leiter: RA Felix Schütz

Tanja Barth (-34)Christiane Mohn (-33)Beatrice Pluschke (-34)Ass. jur. Claudia Schaffarik (-35)

Frankfurt (+49 69 3650626-31)Leiter: RA Dr. Christian Weiser

Landesgeschäftsstellen

Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)

Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer

Das Wirtschaftsprüferhaus im Tiergarten-Dreieck

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WPK Bericht 2006 Titel 19.6 21.06.2007 14:07 Uhr Seite 1

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Inhalt

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

Schwerpunkte 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7EU-Abschlussprüferrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7

Wirtschaftsprüferordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7

Sonstige wichtige Gesetzgebungsvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

Bekämpfung der Geldwäsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

Berufssatzung WP/vBP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Internationale Entwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Organisationen . . . .14

Abschlussprüferaufsichtskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

Berufsaufsicht und Abschlussdurchsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15Berufsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Abschlussdurchsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Qualitätskontrollverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Wirtschaftsprüfungsexamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

Beteiligte Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21

Weitere Aufgabenbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23Beratung/Vermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

Verwaltungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

UWG-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Beitragsordnung und Gebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26Beitragsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Gebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29Bilanz zum 31.12.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

Gremien und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

Statistiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40

Adressen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42

Organigramm WPK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44

Der Weg zu uns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:13 Uhr Seite 3

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WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 4

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auf rund 40 Seiten liefert Ihnen „Die WPK2006“ die wichtigsten Fakten, Zahlen undNamen des zurückliegenden Jahres. Indieser überschaubaren Form wird derVorstand zukünftig jährlich über die be-rufspolitische Entwicklung und die Ar-beit der WPK informieren. Damit schließtsich die Lücke zwischen dem vierteljähr-lich erscheinenden WPK Magazin und derBerichterstattung anlässlich der alle dreiJahre stattfindenden Wirtschaftsprüfer-versammlungen.

Der Jahreswechsel 2005/2006 stand imZeichen des Ablaufs der letzten Über-gangsfrist im Qualitätskontrollverfahren.Eine Vielzahl von Qualitätskontrollbe-richten ging erst kurz vor Fristablauf ein.Dennoch konnte die Geschäftsstelle dieTeilnahmebescheinigungen ohne Verzö-gerung ausstellen. Die Auswertung derQualitätskontrollberichte hat die WPKund insbesondere die Kommission fürQualitätskontrolle im Verlauf des Jahres2006 stark in Anspruch genommen.

Maßgeblich geprägt wurde das Jahr durchdie Weiterentwicklung der Rahmenbedin-gungen für die Berufsausübung auf euro-päischer Ebene. Ende Juni 2006 trat diemodernisierte EU-Abschlussprüferricht-linie in Kraft, die innerhalb von zwei Jah-ren in Deutschland umzusetzen ist. Sie regelt die Vorgaben für alle wichtigen Be-reiche der Abschlussprüfung neu.

Bereits 2005 wurde mit der Abschlussprü-feraufsichtskommission (APAK) eine vonder Richtlinie geforderte öffentliche Fach-aufsicht über die WPK eingerichtet. Dieweiteren Vorgaben wurden von dem imAugust 2006 vorgelegten Entwurf eines

Berufsaufsichtsreformgesetzes aufgegrif-fen. Die Ermittlungsmöglichkeiten undZuständigkeiten der WPK in der Berufs-aufsicht werden erweitert und anlassun-abhängige Sonderuntersuchungen zurEinhaltung der Berufspflichten in den-jenigen Praxen eingeführt, die Mandatebei Unternehmen im öffentlichen Interes-se im Sinne des § 319a HGB haben. Routi-nemäßige Sonderuntersuchungen sinddie Voraussetzung dafür, dass das hiesigeAufsichtssystem und damit die Qualitätund Integrität unserer Testate im Aus-land, insbesondere in den USA, alsgleichwertig angesehen werden.

Trotz der gestiegenen Regulierungsdichtebleibt der Wirtschaftsprüferberuf für gutausgebildete Menschen attraktiv. DieWPK verzeichnete in den letzten Jahrenstetigen Mitgliederzuwachs und kann hof-fentlich auch zukünftig damit rechnen. ImJahr 2006 bestellte die WPK ihr zwanzig-tausendstes Mitglied.

Schließlich ist erfreulich, dass die APAKin ihrem Ende März 2007 vorgelegten Tätigkeitsbericht der WPK ein gutes Zeug-nis für ihre Arbeit und Aufgabenerfüllungim Jahr 2006 ausstellt (im Internet unter➛ www.apak-aoc.de).

Inzwischen haben die parlamentarischenGremien dem Berufsaufsichtsreformge-setz den letzten Schliff gegeben; es wirdim Herbst 2007 in Kraft treten.

Dieter UlrichPräsident der Wirtschaftsprüferkammer

Editorial

5

Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

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Maßgeblich geprägt wurde das Jahr 2006 durch

die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen

für die Berufsausübung auf europäischer Ebene

und durch die Fortentwicklung des Berufsrechts

in Deutschland.

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Der Rat der Europäischen Union hat am25.4.2006 die modernisierte EU-Abschluss-prüferrichtlinie angenommen. Die Richtli-nie 2006/43/EG ist am 9.6.2006 im Amts-blatt der Europäischen Union veröffent-licht worden und zwanzig Tage darauf inKraft getreten. Die Umsetzungsfrist beträgtzwei Jahre.

Die Richtlinie normiert unter anderem dieRahmenbedingungen für die Registrie-rung, die Berufspflichten, die Berufsauf-sicht und die Qualitätskontrolle und denWiderruf der Bestellung als Wirtschafts-

prüfer. Darüber hinaus regelt sie, dass auchin Zukunft keine Pflichtprüfungen vor-übergehend im Ausland allein aufgrundder im Niederlassungsstaat erworbenen be-ruflichen Qualifikation durchgeführt wer-den können. Die Anforderungen an dasUnabhängigkeitserfordernis werden zu-dem weiter verschärft. So dehnt die Richt-linie beispielsweise das Unabhängigkeits-erfordernis auch auf das Netzwerk aus,dem eine Prüfungsgesellschaft angehört.

7

Schwerpunkte 2006

EU-Abschlussprüferrichtlinie

Wirtschaftsprüferordnung

Die Vorarbeiten für eine Siebte WPO-No-velle, deren Begleitung über das gesamteJahr 2006 ein wesentliches Tätigkeitsfeldder WPK war, begannen bereits in derzweiten Jahreshälfte 2005. Derzeit ist da-von auszugehen, dass das Berufsauf-sichtsreformgesetz (BARefG) in der zwei-ten Jahreshälfte 2007 in Kraft treten wird.Den Referentenentwurf hat das feder-führende Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie (BMWi) im März2006 vorgelegt. In weiten Teilen unverän-dert, ist dieser Entwurf Anfang August2006 vom Bundeskabinett verabschiedetworden und befindet sich seitdem im par-lamentarischen Gesetzgebungsverfahren.Unter ➛ www.wpk.de/rechtsvorschriften/,dort unter „Änderungsgesetze zur WPO“,steht der Gesetzentwurf zur Verfügung.

Mit dem Berufsaufsichtsreform-gesetz verbundene Ziele

Seit dem Jahr 2000 haben im Einklang mitden international gestiegenen Erwartun-gen an die Kontrolle insbesondere kapital-

marktorientierter Unternehmen auch dieAnforderungen an die Aufsicht über dieAbschlussprüfer zugenommen. Nach derImplementierung des Qualitätskontroll-verfahrens durch das Anfang 2001 inKraft getretene Wirtschaftsprüferord-nungs-Änderungsgesetz (WPOÄG) sindmit dem Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz (WPRefG) 2004 bereits be-deutende Schritte zur Stärkung und Inten-sivierung der disziplinarischen Berufs-aufsicht eingeleitet worden. WeitereSchritte sind mit dem 2005 in Kraft ge-tretenen Abschlussprüferaufsichtsgesetz(APAG) erfolgt, durch das ein ausschließ-lich mit Berufsfremden besetztes Gre-mium etabliert wurde, die Abschlussprü-feraufsichtskommission (APAK), die dieTätigkeit der Wirtschaftsprüferkammerbeaufsichtigt. Diese öffentliche Aufsichtist eine der Vorgaben aus der neuen EU-Abschlussprüferrichtlinie. Mit demBARefG sollen diese Ansätze zur Stär-kung der Prüferaufsicht im Sinne einerinternationalen Anerkennungsfähigkeitausgeweitet und, soweit im Rahmen des

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Abschlussprüferaufsichtsgesetzes nochnicht erfolgt, die noch verbleibendenVorgaben aus der EU-Abschluss-prüferrichtlinie umgesetzt werden.

Wesentliche Inhalte des Berufsaufsichtsreformgesetzes

Die wesentlichen Inhalte des Berufs-aufsichtsreformgesetzes lassen sich imBereich der Aufsicht im weiteren Sin-ne, das heißt bei der disziplinarischenBerufsaufsicht und der Qualitätskon-trolle, wie folgt zusammenfassen:

• Zuständigkeit von WPK und APAKfür alle Berufsaufsichtsvorgänge mitAusnahme der bei der Berufsge-richtsbarkeit verbleibenden außeror-dentlich schwerwiegenden Fälle

• Befugnis der WPK, Praxisräume vonBerufsangehörigen zu betreten undUnterlagen einzusehen, sofern eineSachverhaltsaufklärung auf andereWeise nicht möglich ist

• Aufhebung der Verschwiegenheits-pflicht im Rahmen der Berufsauf-sicht bei Vorgängen, denen eine ge-setzlich vorgeschriebene Abschluss-prüfung zugrunde liegt

• Erweiterung des der WPK zustehen-den Geldbußenrahmens auf bis zu50.000 ¤

• Differenzierung des Turnus für Qua-litätskontrollen zwischen Abschluss-prüfern bei Unternehmen von öffent-

lichem Interesse (drei Jahre) und son-stigen gesetzlichen Abschlussprü-fern (sechs Jahre)

• Umwandlung des bisherigen „Veto-rechts“ der Kommission für Quali-tätskontrolle bei der Auswahl desPrüfers für Qualitätskontrolle in eine„Bestimmungspflicht“.

Im Mittelpunkt der Novelle steht aller-dings die Einführung anlassunabhängi-ger Sonderuntersuchungen. Dabei istdie WPK befugt und verpflichtet, auchohne Verdachtsmomente stichproben-artig solche Prüferpraxen zu überprü-fen, die Unternehmen von öffentlichemInteresse prüfen (vgl. § 319a HGB).

Anders als im Rahmen der Qualitäts-kontrolle, deren Zielsetzung (nur) diePrüfung der Angemessenheit des Qua-litätssicherungssystems ist, soll beiden Sonderuntersuchungen auch undinsbesondere die (fachlich) ordnungs-gemäße Bearbeitung der einzelnenMandate geprüft und bei möglichenPflichtverletzungen ein Berufsauf-sichtsverfahren eingeleitet werdenkönnen.

Aktivitäten der Wirtschaftsprüferkammer

Neben der regelmäßigen Informationdes Berufsstandes und der Öffentlich-keit über die Inhalte der Gesetz-entwürfe sowie den jeweiligen Ver-fahrensstand der WPO-Novelle hatsich die WPK auch von Anfang an

über Gespräche mit dem Bundeswirt-schaftsministerium und anderen amVerfahren interessierten Organisatio-nen (insbesondere APAK und IDW)sowie über schriftliche Stellungnah-men in die Entwicklung der Gesetzes-novelle eingebracht. Die Stellung-nahmen zu den einzelnen Entwürfenkönnen eingesehen werden unter ➛ www.wpk.de/stellungnahmen/.

Die WPK hat hierbei deutlich gemacht,dass sie die wesentlichen mit dem BARefG verbundenen Änderungen imGrundsatz mitträgt oder ausdrücklichbegrüßt. Dies gilt auch für die anlassun-abhängigen Sonderuntersuchungen,ohne die die internationale Anerken-nung des deutschen Aufsichtssystemsin Frage gestellt sein dürfte.

Weiterhin gilt dies für die von der WPKbereits im Vorfeld geforderte Verlänge-rung des Turnus für Qualitätskontrol-len bei denjenigen Praxen, die keinekapitalmarktorientierten Unternehmenprüfen. Damit wird eine sachgerechteEntlastung insbesondere der kleinenund mittleren Praxen erreicht. EinigeRegelungen wurden und werden zwarunter rechtstechnischen Gesichtspunk-ten kritisch gesehen. Zugunsten einesmöglichst zeitnahen Inkrafttretens desGesetzesvorhabens, für das sich dieWPK ausspricht, wurde aber davon ab-gesehen, insoweit auf Anpassungen zubestehen. Besonders wesentliche Kri-tikpunkte der WPK am seinerzeitigenReferentenentwurf berücksichtigt zu-dem der Regierungsentwurf.

‚ Schwerpunkte 2006

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Stellungnahmen der Wirtschaftsprüferkammer

Datum Gesetzentwurf Adressat

17.02.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts; hier auch: Übertragung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände

Wirtschafts- und Rechtsausschuss des Bundesrates

31.03.2006 Referentenentwurf eines Berufsaufsichtsreformgesetzes (BARefG) Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

31.03.2006 Referentenentwurf eines Berufsaufsichtsreformgesetzes (BARefG); hier: zur Einführung von Sonderuntersuchungen

Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

06.04.2006 Referentenentwurf eines Berufsaufsichtsreformgesetzes (BARefG); hier: Stellungnahme zu § 134 WPO-E und Hinweis zu § 136 Abs. 1 WPO-E

Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

11.05.2006 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts(VVG)

Bundesministerium der Justiz

16.05.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der europäischenGenossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (GenG)

Rechtsausschuss des DeutschenBundestages

22.05.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Rechtsausschuss des DeutschenBundestages

25.05.2006 Entwurf eines Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes Bundesministerium der Justiz

29.05.2006 Basel II – Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefasstenBankenrichtlinie und zur neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Finanzausschuss des DeutschenBundestages

29.05.2006 Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

19.09.2006 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Bundesministerium der Justiz

29.09.2006 Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuer-beratungsgesetzes

Bundesministerium der Finanzen

23.10.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Ausschuss für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz sowieRechtsausschuss des DeutschenBundestages

22.11.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Agrarausschuss des Bundesrates

24.11.2006 Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts Bundesministerium der Justiz

19.12.2006 Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

19.12.2006 Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemm-nisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Zweites Mittelstands-Entlastungsgesetz – MEG II)

Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie

Sonstige wichtige Gesetzgebungsvorhaben

Die berufspolitische Arbeit der Wirt-schaftsprüferkammer hinsichtlich dernationalen Gesetzgebung folgt dem ge-setzlichen Auftrag, die beruflichen Be-lange der Gesamtheit der Mitglieder zuwahren und in allen die Gesamtheit derMitglieder berührenden Angelegenhei-

ten die Auffassung der Wirtschaftsprü-ferkammer gegenüber den gesetzgeben-den Organen zur Geltung zu bringen.

Sie dient auch der Information des Be-rufsstandes über neue Gesetzesentwick-lungen, damit neue Regelungen schnell

in der beruflichen Tätigkeit angewendetwerden. Die Wirtschaftsprüferkammerhat im Jahr 2006 rund 50 Gesetzesvorha-ben ausgewertet und bearbeitet. Dies hatzu 17 Stellungnahmen geführt (dazu diefolgende Übersicht).

➛ www.wpk.de/stellungnahmen/

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Im Rahmen der Genossenschafts-rechtsnovelle wurde die Frage aufge-worfen, ob die Aufsicht über die ge-nossenschaftlichen Prüfungsverbändeder WPK übertragen werden sollte.Die WPK hat sich offen für die Über-nahme der Aufsicht gezeigt. Der Vor-schlag hat im parlamentarischen Ver-fahren aber keine Mehrheit gefunden.Neu geregelt wurde unter anderem,dass die Jahresabschlussprüfung nach§ 53 GenG nur noch bei Genossen-schaften stattfinden soll, deren Bilanz-summe 1 Mio. ¤ und deren Umsatz-erlöse 2 Mio. ¤ übersteigen. Die Re-gelung gilt frühestens für ein am31.12.2006 endendes Geschäftsjahr.Auch bevorzugt eine neue Regelungdurch § 63e Abs. 2 GenG die genossen-schaftlichen Prüfungsverbände imQualitätskontrollverfahren gegenüberWirtschaftsprüfern und vereidigtenBuchprüfern.

Bei der Reform des Versicherungsver-tragsgesetzes ist aus Sicht der WPKdie Einführung eines Direktanspruchsdes Geschädigten gegen den Versiche-rer kritisch zu sehen. Davon wärenauch die Berufshaftpflichtversiche-rungen erfasst. Ebenso wie die BStBKund der BFB ist auch die WPK gegendie Einführung eines solchen Direkt-anspruchs. Sie wird sich auch im wei-teren Verfahren für eine Streichungdes Direktanspruchs bezogen auf dieBerufshaftpflichtversicherungen ein-setzen. Sollte sich der Gesetzgeber die-ser Forderung nicht anschließen, wür-de hilfsweise gefordert, einen Direkt-anspruch nur für die problematischenFälle einzuführen, in denen der Be-rufsangehörige für den Mandanten zurSchadensregulierung nicht greifbarist, weil er beispielsweise „unterge-taucht“ ist.

Das Gesetz über elektronische Han-delsregister und Genossenschaftsre-gister sowie das Unternehmensregis-ter (EHUG) hat im Gesetzgebungsver-fahren neue Fragen für den Berufs-stand aufgeworfen. Ein zentralerPunkt war, ob das Gesetz bei den An-forderungen zur elektronischen Offen-legung von Jahresabschlüssen als Kon-sequenz verpflichtend zu einemelektronischen Berufssiegel führenwürde. Dies konnte im Gesetzgebungs-verfahren über eine klare Verwei-sungsregelung abgewendet werden.Für die Offenlegung der Jahresab-schlüsse genügt ein einfaches elektro-nisches Dokument in bestimmten vor-gegebenen Formaten.

Das EHUG zeigt deutlich den Trendzur Verwendung elektronischer Doku-mente auf. Zwar wird dies auch mit ei-ner Herabsetzung der bisher bestehen-den Formerfordernisse an die Publi-zität einhergehen. Dies war aber auchschon in der vor dem EHUG geltendenFassung des HGB vom Gesetzgeber ge-wollt (vgl. § 8a Abs. 4, 3 Satz 1 HGB a. F.).Die Landesjustizverwaltungen hattenallerdings von der damaligen Anord-nungsbefugnis zur Gestattung einerEinreichung der Jahresabschlussunter-lagen zum Handelsregister als Mikro-film oder in elektronischer Form kei-nen Gebrauch gemacht.

Vor dem Hintergrund des Berufsauf-sichtsreformgesetzes befasst sich dieWPK mit der Frage, ob im Rahmen dersich durch das BARefG ergebendenSatzungsermächtigung zu Regelungendes Berufssiegels ein elektronischesBerufssiegel eingeführt werden soll.Auch wird die Implementierung desEHUG insbesondere durch die Fragen,die im Zusammenhang mit der

elektronischen Wiedergabe des Bestä-tigungsvermerks im Rahmen von Of-fenlegungen von Jahresabschlüssengestellt werden, den Berufsstand undauch die WPK noch beschäftigen.

Ein Schwerpunkt in der berufspoliti-schen Arbeit lag im Kapitalmarktrecht.Hier sind die Vorhaben zu BASEL IIund die Umsetzungsvorhaben zur Fu-sionsrichtlinie, zur Übernahmerichtli-nie, zur Finanzmarktrichtlinie und zurTransparenzrichtlinie zu nennen.

Die Umsetzungen der Vorhaben zei-gen, dass in vielen Bereichen Prü-fungsaufgaben des Berufsstandes be-rührt sind und auch neu geschaffenwerden.

Im Rahmen von BASEL II ist beispiels-weise die verpflichtende prüferischeDurchsicht der Zwischenabschlüssegemäß §§ 10 Abs. 3, 10a Abs. 10 KWGgeregelt worden und im Entwurf zu ei-nem Zweiten Gesetz zur Änderung desUmwG (Umsetzung der Fusionsricht-linie) wird eine verpflichtende Verschmelzungsprüfung nach §§ 122 f.UmwG-E bezüglich grenzüberschrei-tender Verschmelzungen von Kapital-gesellschaften hinzukommen.

Auch das Transparenzrichtlinie-Um-setzungsgesetz befasst sich eingehendmit der Frage einer notwendigen ver-pflichtenden prüferischen Durchsichtvon Halbjahresfinanzberichten. Einge-führt wurde eine freiwillige prüferi-sche Durchsicht. Grund dafür warendie Forderungen der Industrie nach ei-ner 1 : 1-Umsetzung der Richtlinie ausKostengesichtspunkten. Aus Sicht derWPK sind die Regelungen für den Be-rufsstand dennoch positiv, weil siezur entsprechenden Anwendung der

Schwerpunkte 2006

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§§ 321, 323 HGB für die freiwilligeprüferische Durchsicht von Halbjah-resfinanzberichten geführt haben.Ebenso sieht der Entwurf vor, dass beieiner freiwilligen prüferischen Durch-sicht eines Quartalsfinanzberichtsdurch einen Abschlussprüfer die §§ 320,323 HGB entsprechend gelten.

Der Schwerpunkt des Entwurfs zu ei-nem Achten Steuerberatungsände-rungsgesetz liegt in der Befugniser-weiterung für geprüfte Bilanzbuchhal-ter und Steuerfachwirte und in derUmsetzung der Berufsanerkennungs-richtlinie (RL 2005/36/EG vom7.9.2005). Der berufsrechtliche Libera-lisierungsprozess konnte in der 15. Le-gislaturperiode im Rahmen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes nichtweiter verfolgt werden.

Der Regierungsentwurf zur Novellie-rung des Rechtsberatungsrechts wirddas neue Rechtsdienstleistungsgesetz

und auch die Befugnis der Wirt-schaftsprüfer und vereidigten Buch-prüfer zur Rechtsberatung neu regeln.Der Entwurf lässt eine maßvolle Libe-ralisierung für den Berufsstand erken-nen. Die WPK setzt sich dafür ein, dasses auch im parlamentarischem Ver-fahren bei der Entwurfsfassung bleibt.

Die WPK hat im Jahr 2006 die Akti-vitäten des Gesetzgebers zum Büro-kratieabbau beobachtet und durchStellungnahmen begleitet. Zu nennensind die Gesetzgebungsverfahren desMittelstandsentlastungsgesetzes I, dasim Bereich der Benennung des be-trieblichen Datenschutzbeauftragteninsbesondere auch Erleichterungenfür den Berufsstand gebracht hat, so-wie das im Dezember 2006 veröffent-lichte MittelstandsentlastungsgesetzII, das zu einer Herabsetzung der Sta-tistikpflichten insbesondere von Exis-tenzgründern und auch Mittelständ-lern führen wird.

Durch Gesetz vom 14.8.2006 wurdeder mit unabhängigen Experten be-setzte Normenkontrollrat eingerichtet(BGBl. I S. 1866). Er unterstützt undberät die Bundesregierung bei der Re-duzierung von gesetzlich verursachtenLasten.

Informationen zu allen von der WPKbegleiteten Gesetzgebungsverfahrenund zur berufspolitischen Arbeit derWirtschaftsprüferkammer sind demWPK Magazin unter den Rubriken„Stellungnahmen der WPK zu aktuel-len Gesetzesvorhaben“ und „Berichtezu einzelnen Gesetzesvorhaben“ zuentnehmen.

Bekämpfung der Geldwäsche

Die WPK hat dem Berufsstand fortlau-fend die im Berichtszeitraum erschie-nenen Informationen von den Ermitt-lungsbehörden zur Verfügung gestellt,zum Beispiel die Lagedarstellung Fi-nanzermittlung 2005 des BayerischenLandeskriminalamts, die Newsletterder Financial Intelligence Unit (FIU)

des Bundeskriminalamtes sowie derenJahresbericht 2005. Auch hat die Wirt-schaftsprüferkammer an dem jährlichstattfindenden Gesprächskreis derBanken, Bankenfachverbände undKammern teilgenommen, der von derFIU beim Bundeskriminalamt initiiertwurde. Die Veranstaltung dient der

Weitergabe neuer Ermittlungserkennt-nisse aufgrund der Arbeit der FIU so-wie dem Erfahrungsaustausch zwi-schen den Banken-, Bankenfach- undKammervertretern. Umfangreiche Informationen für denBerufsstand stehen zur Verfügung un-ter ➛ www.wpk.de/geldwaesche/.

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Nach ihrer Novellierung im Jahr 2005ist die Berufssatzung mit Blick auf dieSiebte WPO-Novelle und den sichhieraus ergebenden Änderungsbedarfüberprüft worden.

Abgesehen von redaktionellen Anpas-sungen an die veränderte Gesetzeslagebezieht sich der festgestellte Ände-

rungsbedarf schwerpunktmäßig aufdie künftige Konkretisierung derPflicht zur beruflichen Fortbildung(§ 43 Abs. 2 Satz 4 WPO) in der Berufs-satzung. Darüber hinaus sind die Kriterien für die Beschreibung derVergütungsgrundlagen von Organmit-gliedern und leitenden Angestelltenim Transparenzbericht (§ 55c Abs. 1

Satz 2 Nr. 7 WPO-E) in der Berufs-satzung zu regeln.

Der nach § 57 Abs. 3 zuständige Beiratsoll möglichst zeitnah nach Inkrafttre-ten der Siebten WPO-Novelle, nachden derzeitigen Überlegungen in sei-ner Sitzung am 13.11.2007, über dieÄnderungsvorschläge beschließen.

Schwerpunkte 2006

Berufssatzung WP/vBP

Internationale Entwicklungen

USA

Die Registrierungspflicht deutscherPrüfungsgesellschaften beim PublicCompany Accounting Oversight Board(PCAOB) und deren mögliche Inan-spruchnahme durch regelmäßige Qua-litätskontrollen (inspections) der US-Prüferaufsicht sowie durch jährlicheMeldepflichten ist ein zentrales The-ma für die WPK. Zum Jahresende 2006waren 31 Prüfungsgesellschaften ausDeutschland in den USA registriert.

Im Jahr 2006 führten Vertreter der APAK mehrere Gespräche mit Vertre-tern des PCAOB zur gegenseitigen In-formation über das jeweilige Auf-sichtssystem als Grundlage für einespätere Kooperation. Der PCAOB stell-te dazu sein Verfahren der inspectionsvor. Bei der Präsentation des deut-schen Aufsichtssystems nutzte diedeutsche Delegation, der auch Vertre-ter der WPK angehörten, die Gelegen-heit, das neue Verfahren der Sonder-untersuchungen vorzustellen, wie esnach der Siebten WPO-Novelle vorge-sehen ist.

Es besteht Einigkeit zwischen derAPAK und dem PCAOB, dass die Ko-

operation zwischen den Prüferauf-sichten in grenzüberschreitenden Fäl-len im Zuge der gegenseitigen Aner-kennung der Aufsichtssysteme erfor-derlich ist. Der PCAOB könnte sichauf der Grundlage der Sonderuntersu-chung eine Kooperation vorstellenund damit unter Umständen auf eige-ne inspections bei deutschen Prüfer-praxen verzichten. Bis zur Etablierungdes Systems hat der PCAOB grund-sätzlich zugestanden, auf turnusmäßi-ge inspections zu verzichten. Damitbesteht die Chance, dass deutsche Prü-ferpraxen, deren Mandate einen we-sentlichen Bezug zum US-Kapital-markt haben, auf Dauer nicht von derdrohenden Doppelaufsicht in Deutsch-land und den USA betroffen wären.Bezüglich der mittelbaren Einbezie-hung deutscher Praxen in die inspec-tions ihrer US-Netzwerkpartner beton-te die APAK, dass Anfragen von US-Netzwerkfirmen bei ihren deutschenPartnern nicht vom PCAOB veranlasstwerden.

Hervorzuheben ist, dass aufgrund derVorgaben der neuen EU-Abschluss-prüferrichtlinie zukünftig auch US-amerikanische Abschlussprüfer, die inDeutschland börsennotierte Unterneh-

men mit Sitz außerhalb der EU prüfen,einer Registrierung und Aufsichtdurch die WPK unterliegen. Derzeitsind mehr als 30 Unternehmen ausden USA in Deutschland börsenno-tiert. Sie werden mehrheitlich von US-Partnergesellschaften aus den großeninternationalen Netzwerken geprüft.Vor diesem Hintergrund bemüht sichauch die Europäische Kommission umeine gegenseitige Anerkennung derSysteme in den USA und Europa.

Europäische Union

Forum on Auditors’ Liability

Die Europäische Kommission hat imNovember 2005 ein europäisches Fo-rum eingesetzt (Forum on Auditors’Liability), um die Ansichten derMarktteilnehmer zur Begrenzung derHaftung für Abschlussprüfer einzuho-len. Das Forum besteht aus 21 europä-ischen Marktfachleuten (Abschluss-prüfer, Bankfachleute, Investoren,Versicherungsexperten, Vertreter ausWirtschaft und Wissenschaft). Vondeutscher Seite sind WP/StB Prof. Dr.Klaus-Günter Klein, Düsseldorf, WPDr. Franz Theelen, Berlin, WP/StBRainer Grote, Düsseldorf, Dr. Ulf Pohl

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(Versicherungsstelle Wiesbaden) undProf. Dr. Daniel Zimmer (UniversitätBonn) beteiligt.

Die Einrichtung des Forums steht inZusammenhang mit der neuen EU-Ab-schlussprüferrichtlinie, nach der dieEU-Kommission einen Bericht überdie Auswirkungen der derzeitigenHaftungsregelungen für Abschluss-prüfungen auf den europäischen Kapi-talmärkten und auf die Versicherungs-bedingungen für Abschlussprüfer undPrüfungsgesellschaften, einschließlicheiner objektiven Analyse der Begren-zungen für finanzielle Haftungen, vor-legen und daraufhin gegebenenfallsEmpfehlungen an die Mitgliedstaatenrichten wird.

Anfang 2006 hat die Kommission beiLondon Economics eine Untersu-chung über die wirtschaftlichen Aus-wirkungen einer Änderung der Haft-pflichtregeln, über den Wettbewerbauf dem Markt und die Verfügbarkeitvon Versicherungen in Auftrag gege-ben.

Am 4.10.2006 hat die EU-Kommissiondie Ergebnisse dieser Studie vorge-stellt. Wesentliche Feststellungensind:

• Der internationale Markt für Ab-schlussprüfungen bei großen undsehr großen Unternehmen ist starkkonzentriert und wird von vier gro-ßen Prüfungsgesellschaften domi-niert. Es ist sehr unwahrscheinlich,dass in den nächsten Jahren auf die-sem Markt neue Teilnehmer in Er-scheinung treten. Außerdem dürftenbei Ausfall einer der vier großenPrüfungsgesellschaften mittelgroßeFirmen unter den derzeitigen Um-ständen kaum in der Lage sein, dieentstandene Lücke zu füllen.

• Der Versicherungsschutz für dieHaftung von Abschlussprüfern beihöheren Abschlusssummen wurdein den letzten Jahren stark reduziert.Ansonsten können Haftungsansprü-che im Wesentlichen wohl nur nochaus dem Einkommen der Partner derjeweiligen Prüfungsgesellschaft ab-gedeckt werden. Konstant hohe Er-

satzansprüche könnten daher sogareine große Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft in Gefahr bringen.

• Fällt eine Prüfungsgesellschaft aus,so könnte dies erhebliche Konse-quenzen für weitere Bereiche derWirtschaft haben, etwa eine signifi-kante Minderung der Kapazitäten zurPrüfung großer Unternehmen, waswiederum zu großen Problemen fürUnternehmen führen dürfte, derenAbschlüsse geprüft werden müssen.

• Dieses Risiko würde durch eine Be-schränkung der Haftung des Ab-schlussprüfers gemindert. Es gibt ei-ne Reihe von Möglichkeiten zur Be-schränkung der Haftung von Ab-schlussprüfern, die aber sowohlhinsichtlich der Prüfungen selbstals auch hinsichtlich der Unterneh-mensgröße zu vielfältig sind, alsdass ein EU-einheitlicher Ansatz füralle Unternehmensgrößen die besteLösung wäre.

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Schwerpunkte 2006

Die APAK führt die öffentliche fachbe-zogene Aufsicht über die Wirtschafts-prüferkammer (§ 66a WPO). Sie ist aus-schließlich mit berufsfremden, ehren-amtlich tätigen Mitgliedern besetzt.

Im Jahr 2006 waren dies neun Perso-nen. Mitglieder der APAK nahmen re-gelmäßig an den Sitzungen des Vor-standes und seiner Abteilungen Berufs-aufsicht, Register- und Beitragsangele-genheiten sowie an den Sitzungen derKommission für Qualitätskontrolle teil.

Den zustimmungsbedürftigen Vorgän-gen hat die APAK zugestimmt, imÜbrigen hat sie keine Bedenken gegenEntscheidungen der Abteilungen gel-tend gemacht.

In ihrem am 27.3.2007 veröffentlich-ten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2006stellt die APAK fest, dass die WPK ih-re Aufgaben in den aufsichtsrelevan-ten Bereichen insgesamt geeignet, an-gemessen und verhältnismäßig erfüllt.

Abschlussprüferaufsichtskommission

Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Organisationen

International Federationof Accountants (IFAC)

Vertreter der WPK in IFAC-Gremiensind WP/StB Prof. Dr. Norbert Pfitzerals Mitglied des IFAC Board, WP/StBHubert Graf von Treuberg als Mitglieddes Nominating Committee undWP/StB Michael Niehues als Mitglieddes Ethic Board. Dr. h.c. Volker Röh-richt, Vorsitzender der APAK, ist Ver-treter der Öffentlichkeit im Ethic Board.

Darüber hinaus ist von deutscher Seite WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll imSmall and Medium Practices Commit-tee der IFAC vertreten, das sich mitden spezifischen Belangen kleinerund mittlerer Praxen befasst.

Die WPK hat die zweite Phase desCompliance Program, mit dem IFACdie Einhaltung der Pflichten der Mit-glieder zur Umsetzung seiner Stan-dards und Mitgliedsanforderungen

untersucht, im Jahre 2006 abgeschlos-sen. Insgesamt entsprechen die ein-schlägigen deutschen Bestimmungenund Vorschriften, abgesehen von klei-neren Abweichungen und Unterschie-den und einem teilweise anderen An-satz, bereits den Standards und Mit-gliedsanforderungen von IFAC; in Teil-bereichen existieren sogar strengereBestimmungen.

Mitglieder der APAK:

Dr. h.c. Volker Röhricht, Karlsruhe (Vorsitzender)

Prof. Dr. Kai-Uwe Marten, Ulm (Stellvertretender Vorsitzender)

Dr. Elke König, Hannover

Dr. Siegfried Luther, Gütersloh

Eva Mayr-Stihl, Waiblingen

Dr. h.c. Edgar Meister, Frankfurt am Main

MinR a. D. Manfred Schmidt,Berlin

Prof. Dr. Christine Windbichler,Berlin

LOStA a. D. Dr. Claus-Peter Wulff,Berlin

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Berufsaufsicht und Abschlussdurchsicht

Im Jahr 2006 befasste sich die Berufsauf-

sicht mit insgesamt 483 neuen Vorgängen,

wobei besonderes Augenmerk auf den

öffentlichkeitswirksamen Fällen lag.

Die Berufsaufsicht über Wirtschafts-prüfer und vereidigte Buchprüfer ob-liegt gemäß § 57 WPO der Wirtschafts-prüferkammer. Sie umfasst die Berei-che der Disziplinaraufsicht (§ 61aSatz 1 WPO) sowie die Rücknahmeund den Widerruf von Bestellungenund Anerkennungen (§§ 20, 34 WPO).

Die WPK ermittelt in allen Verfahrender Disziplinaraufsicht. Sie ist für dieAhndung der Berufspflichtverletzun-gen zuständig, für die eine Rüge aus-reichend ist. Bei nach dem 1.1.2004liegenden Pflichtverletzungen kanndie WPK zusätzlich auch eine Geldbu-ße bis zu 10.000 ¤ verhängen. ImÜbrigen liegt die Zuständigkeit bei derGeneralstaatsanwaltschaft (GStA) Ber-lin und in erster Instanz beim Landge-richt Berlin. In sämtlichen bei derGStA anhängigen Ermittlungsverfah-ren gibt die WPK Stellungnahmen abund ist so in den dortigen Entschei-dungsprozess eingebunden.

Für Entscheidungen über die Versa-gung, die Rücknahme oder den Wider-ruf der Bestellung eines Wirtschafts-prüfers oder der Anerkennung einerWirtschaftsprüfungsgesellschaft ist dieWPK allein zuständig.

Seit dem 1.1.2005 überprüft die APAKdie Entscheidungen der WPK unteranderem aus dem Bereich der Berufs-aufsicht. Die Entscheidungen werdengleichwohl von der WPK mit un-mittelbarer Rechtswirkung nach au-ßen verantwortet.

Die WPK befasst sich im Rahmen derBerufsaufsicht mit Vorgängen, bei de-nen Bedenken an einer ordnungsge-mäßen Berufsausübung bestehen. Ins-besondere betrifft dies fachliche Fehl-leistungen bei gesetzlichen Abschluss-prüfungen (§§ 316 ff. HGB), die imRahmen der Abschlussdurchsicht derWPK, aufgrund von Presseberichten,Beschwerden oder behördlicher Mit-teilungen bekannt werden.

Im Jahr 2006 befasste sich die Berufs-aufsicht mit insgesamt 483 neuen Vor-gängen. Das besondere Augenmerk lagdabei auf den öffentlichkeitswirksa-men Fällen. Diese sind auch für dieAPAK von besonderem Interesse, sodass über den Verfahrensstand sämt-licher öffentlichkeitswirksamer Vor-gänge regelmäßig unterrichtet wird.Dies betrifft auch die Vorgänge, überdie die WPK von der Deutschen Prüf-stelle für Rechnungslegung (DPR)

Berufsaufsicht

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gemäß § 342b Abs. 8 Satz 2 HGB oderauch seitens der Bundesanstalt für Fi-nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)gemäß § 37r Abs. 2 Satz 1 WpHG infor-miert wurde. Im Berichtszeitraum be-traf dies 21 Mitteilungen.

Im Jahr 2006 erteilte die WPK 58 Rü-gen, davon 10 mit Geldbuße, und in-formierte in 15 Fällen die General-

staatsanwaltschaft Berlin gemäß § 84aWPO. Im Berichtszeitraum ergingenein Urteil des Landgerichts Berlin,Kammer für Wirtschaftsprüfersachen,sowie eine berufsgerichtliche Ent-scheidung in Rügeangelegenheiten ge-mäß § 63a WPO. Die Entscheidungendes Gerichts sind im WPK Magazinveröffentlicht.

Einzelheiten können dem Bericht überdie Berufsaufsicht 2006 entnommenwerden. Die APAK hat in ihrem Jah-resbericht 2006 festgestellt, dass eskeinen Anlass gegeben habe, die Bear-beitung der im Rahmen der Berufsauf-sicht überprüften Vorgänge zu bean-standen. Hinweisen der APAK habedie WPK Rechnung getragen.

Berufsaufsicht und Abschlussdurchsicht

Abschlussdurchsicht

Die WPK sichtete insgesamt 15.604 Be-stätigungsvermerke, 4.708 Abschlüssewurden in die Durchsicht der Rech-nungslegung einbezogen. Dabei wurdein 405 Fällen bestimmten Sachverhal-ten nachgegangen. 313 Fälle konntenbis zum Jahresende mit folgendem Er-gebnis abgeschlossen werden:

• 147 Fälle beruhten auf unzuläng-lichen Offenlegungen oder Druck-legungen.

• 23 Fälle wurden wegen plausiblerErklärungen abgeschlossen.

• 112 Fälle wurden mit Hinweisenoder Belehrungen eingestellt.

• 31 Fälle (d.h. 0,1% der durchgese-henen Bestätigungsvermerke und0,2% der durchgesehenen Ab-schlüsse) wurden im Rahmen derBerufsaufsicht überprüft.

Bei der Abfassung von Bestätigungs-vermerken wurde in 418 Fällen (ca.2,7% der Bestätigungsvermerke) vonder Möglichkeit der Ergänzung Ge-brauch gemacht. Einschränkungen desBestätigungsvermerkes erfolgten in140 Fällen (ca. 0,9% der Bestätigungs-vermerke). Zudem wurden drei Versa-gungsvermerke im Berichtsjahr be-kannt.

Einen Schwerpunkt der Durchsichtbildete die Überprüfung der durch dasBilanzrechtsreformgesetz (BilReG) ein-geführten Regelungen. Die aufgegriffe-nen Fälle richteten sich dabei auf dieNeufassung des Bestätigungsvermerks,auf die Darstellung der Chancen undRisiken im Lagebericht, auf neu einge-führte Bestandteile der Konzernrech-nungslegung für nicht kapitalmarkt-orientierte Unternehmen sowie auf dieAnhangsangabepflichten zu den Ab-schlussprüferhonoraren.

Im Zuge des Informationsaustauschesmit der Deutschen Prüfstelle für Rech-nungslegung (DPR) hat die WPK in 34Fällen bei der Abschlussdurchsichtfestgestellte Unregelmäßigkeiten kapi-talmarktorientierter Unternehmen andie DPR zur Prüfung des Sachverhaltsweitergeleitet.

Einzelheiten können dem Bericht überdie Abschlussdurchsicht 2006 ent-nommen werden.

Bericht über die Berufsaufsicht 2006 unter ➛ www.wpk.de/berufsaufsicht/berichte_berufsaufsicht.asp

Bericht über die Abschlussdurchsicht 2006 unter ➛ www.wpk.de/berufsaufsicht/berichte_abschlussdurchsicht.asp

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 16

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Qualitätskontrollverfahren

Die Kommission für Qualitäts-

kontrolle hat im Jahr 2006

2.042 Qualitätskontrollberichte

ausgewertet.

Qualitätskontrollverfahren

Die Kommission für Qualitätskontrolle ist gemäß § 57eWPO das für die Durchführung des Qualitätskontrollver-fahrens verantwortliche Organ der Wirtschaftsprüferkam-mer. Ihre Aufgaben sind vornehmlich:

• Prüfer für Qualitätskontrolle zu registrieren;• Qualitätskontrollberichte der registrierten Prüfer

auszuwerten;• Bescheinigungen über die Teilnahme an der

Qualitätskontrolle zu erteilen und diese gegebenenfallszu widerrufen;

• über Maßnahmen (Auflage, Sonderprüfung, Widerrufder Teilnahmebescheinigung) zu entscheiden;

• befristete Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zurDurchführung einer Qualitätskontrolle zu erteilen und

• über Widersprüche gegen Entscheidungen im Zu-sammenhang mit der Qualitätskontrolle zu entscheiden.

Um die große Zahl der Auswertungen von Qualitätskon-trollberichten zu gewährleisten, bestehen vier entschei-dungsbefugte Abteilungen der Kommission für Qualitäts-kontrolle. Jeder Abteilung gehören drei Mitglieder an. DieKommission und ihre Abteilungen werden durch die Ge-schäftsstelle unterstützt, die im Berichtsjahr personell ver-stärkt wurde.

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 17

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Nach Eingang des Qualitätskontroll-berichts bei der WPK erteilt die Kom-mission für Qualitätskontrolle derWP/vBP-Praxis eine Teilnahmebeschei-nigung, es sei denn, der Prüfer für Qua-litätskontrolle hat das Prüfungsurteilversagt. Die Teilnahmebescheinigungist Voraussetzung dafür, dass WP/vBPgesetzlich vorgeschriebene Abschluss-prüfungen durchführen dürfen. Wer-den Mängel des Qualitätssicherungs-systems in einer Praxis festgestellt,kann die Kommission für Qualitäts-kontrolle Maßnahmen zu deren Besei-tigung beschließen, die von derWP/vBP-Praxis umgesetzt werdenmüssen. Maßgeblich hierfür sind unteranderem die Wesentlichkeit des Man-gels und die Auftragsstruktur der betref-fenden WP/vBP-Praxis (zum Beispieldie Prüfung von Unternehmen von öf-fentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB).

Die Kommission für Qualitätskontrol-le der WPK hat im Jahr 2006 2.042Qualitätskontrollberichte ausgewertet.94,8% der in 2006 durchgeführtenQualitätskontrollen konnten ohneMaßnahmen abgeschlossen werden. In5,2 Prozent der ausgewerteten Quali-tätskontrollberichte beschloss die Kom-mission für Qualitätskontrolle Maß-nahmen wegen festgestellter Mängel.Maßnahmen waren in Form von Auf-lagen in Verbindung mit einer Sonder-prüfung in 26 Fällen (1,3%), aus-schließlich als Auflagen in 75 Fällen(3,6%) und ausschließlich als Sonder-prüfungen in vier Fällen (0,2%) erfor-derlich. In einem Fall war die Teilnah-mebescheinigung zu widerrufen (0,1%).

Ein Großteil festgestellter Mängel be-zog sich auf die Dokumentation derAuftragsabwicklung durch die geprüf-

te WP/vBP-Praxis (zum Beispiel Doku-mentation der Prüfung des InternenKontrollsystems und Ableitung derPrüfungsergebnisse aus den dokumen-tierten Prüfungshandlungen). In eini-gen Fällen war zu beanstanden, dassdas Qualitätssicherungssystem der ge-prüften Praxen zwar einmal eingerich-tet, seitdem aber nicht zeitnah an sichverändernde gesetzliche und berufs-ständische Rahmenbedingungen so-wie an Änderungen der Praxisgrößeund -struktur angepasst worden war.In einem Fall beschloss die Kommis-sion für Qualitätskontrolle nach Aus-wertung des Qualitätskontrollberichtseinen Widerruf der Teilnahmebeschei-nigung, weil der Prüfer für Qualitäts-kontrolle keine Auftragsprüfungendurchführen konnte, da bis zur Durch-führung der Qualitätskontrolle von dergeprüften Praxis keine betriebswirt-schaftlichen Prüfungen mit Siegelfüh-rung abgewickelt worden waren.

Zur Vermeidung von Härtefällen kön-nen WP/vBP-Praxen, die gesetzlicheAbschlussprüfungen durchführen, vonder Pflicht, sich einer Qualitätskontrol-le zu unterziehen, durch eine Ausnah-megenehmigung befreit werden. DiePflicht, für die Einrichtung eines ange-messenen und wirksamen Qualitäts-sicherungssystems Sorge zu tragen, be-steht auch bei Erteilung einer Ausnah-megenehmigung uneingeschränkt fort.Ausnahmegenehmigungen werden be-fristet erteilt, wobei ein Zeitraum vonmaximal drei Jahren in Frage kommt.Im Jahr 2006 wurden 422 Anträge ab-schließend beraten, in 389 Fällen wur-de dem Antrag auf Erteilung einer Aus-nahmegenehmigung stattgegeben.

WP/vBP-Praxen, die eine Qualitäts-kontrolle durchführen lassen wollen,

müssen ihre Prüfer der Kommissionfür Qualitätskontrolle vorschlagen.Die Kommission für Qualitätskon-trolle hat den Vorschlag abzulehnen,wenn Ausschlussgründe im Sinne von§ 57a Abs. 4 WPO bestehen. Sie kanneinen Prüfer für Qualitätskontrolle ab-lehnen, wenn konkrete Anhaltspunktevorliegen, dass eine ordnungsgemäßeDurchführung der Qualitätskontrollenicht gewährleistet ist. In vier Fällenist über eine mögliche Ablehnung be-raten worden. Wegen der vorgesehe-nen Ablehnung wurden die Prüfer fürQualitätskontrolle und die zu prüfen-den Praxen angehört. Eine abschlie-ßende Entscheidung war nicht erfor-derlich, da die Prüfervorschläge nachder Anhörung zurückgenommen oderersetzt wurden.

Von den am Ende des Berichtsjahresbestellten 12.963 WP waren rund 71%in Praxen tätig, die über eine Teilnah-mebescheinigung oder Ausnahmege-nehmigung verfügen. Von den zumselben Zeitpunkt bestellten 4.050 vBPwaren demgegenüber rund 25% durcheine Teilnahmebescheinigung oderAusnahmegenehmigung erfasst.

Die Kommission für Qualitätskontrol-le wird von der APAK überwacht. Siekann insbesondere Entscheidungender WPK zur nochmaligen Prüfung andiese zurückverweisen (Zweitprü-fung) und bei Nichtabhilfe der WPKWeisungen erteilen (Letztentschei-dung). Die APAK nahm regelmäßig anden Beratungen der Kommission fürQualitätskontrolle und ihren Abtei-lungen teil und erhielt die Sitzungs-unterlagen. Die APAK hat den Tätig-keitsbericht der Kommission für Qua-litätskontrolle 2006 am 23.5.2007 ge-billigt.

Qualitätskontrollverfahren

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle 2006 unter ➛ www.wpk.de/qk/kommission-taetigkeitsberichte.asp

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Wirtschaftsprüfungsexamen

Die Wirtschaftsprüferkammer ist seitdem 1.1.2004 für die Durchführungder Berufsexamina für Wirtschaftsprü-fer und für vereidigte Buchprüfer bun-desweit zuständig. Die Prüfungen wer-den seitdem einheitlich durchgeführt.Die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer ist2006 in zwei Terminen abgenommenworden.

Insgesamt waren zu den Prüfungen1.336 Kandidaten zugelassen, von de-nen 1.161 teilgenommen haben. 609Kandidaten haben bestanden, 225Kandidaten ist eine Ergänzungsprü-fung auferlegt worden. Damit haben71,9% aller Kandidaten die Prüfungbestanden oder die Ergänzungsprü-fung erreicht; 52,5% der Kandidatenhaben bestanden, 19,4% können dieErgänzungsprüfung ablegen. Im Ver-gleich zum Vorjahr sind 120 (-8,3%)Kandidaten weniger zu den Prüfungenzugelassen gewesen. Die Zahl der Kan-didaten, die an ihnen teilgenommenhaben, ist um 90 (-7,2%) gesunken.

Zu der Prüfung I/2006 waren 334 Kan-didaten zugelassen, von denen 273 ander Prüfung teilgenommen haben.Dies bedeutet eine Abnahme der zuge-lassenen Kandidaten um 4,8%, dieTeilnehmerzahl ist im Vergleich zumPrüfungstermin I/2005 um 7 (-2,5%)gesunken. 161 Kandidaten haben diePrüfung bestanden, 45 Kandidaten isteine Ergänzungsprüfung auferlegt

worden. Damit haben 75,5% allerKandidaten die Prüfung bestandenoder die Ergänzungsprüfung erreicht;59,0% der Kandidaten haben bestan-den, 16,5% können die Ergänzungs-prüfung ablegen.

Zu der Prüfung II/2006 waren 1.002Kandidaten zugelassen, von denen888 an der Prüfung teilgenommen ha-ben. Dies waren 9,3% weniger zuge-lassene Kandidaten als im Prüfungs-termin II/2005, die Teilnehmerzahl istum 83 Kandidaten (-8,5%) gesunken.448 Kandidaten haben die Prüfung be-standen, 180 Kandidaten ist eine Er-gänzungsprüfung auferlegt worden.Damit haben 70,7% aller Kandidatendie Prüfung bestanden oder die Ergän-zungsprüfung erreicht; 50,4% der Kan-didaten haben bestanden, 20,3% kön-nen die Ergänzungsprüfung ablegen.

Die Prüfung zum vereidigten Buch-prüfer ist in zwei Prüfungsterminenabgenommen worden. Zu der Prüfungwaren insgesamt 255 Kandidaten zu-gelassen, von denen 148 an der Prü-fung teilgenommen haben. 69 Kandi-daten, also 46,6%, haben die Prüfungbestanden. Verglichen mit der Prüfungim Jahr 2005 sank die Zahl der zuge-lassenen Bewerber um 308 (-54,7%),die der Teilnehmer um 229 (-60,7%).Diese Abnahme ist darauf zurück-zuführen, dass die Prüfung zum ver-eidigten Buchprüfer im Jahr 2006

Im Jahr 2006 haben 71,9% aller Kandi-

daten die Prüfung bestanden oder die

Ergänzungsprüfung erreicht.

Ergebnisse

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 19

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letztmalig abgenommen worden ist.Der Gesetzgeber hat im Wirtschafts-prüfungsexamens-Reformgesetz be-schlossen, den Zugang zum Beruf desvereidigten Buchprüfers zu schließen.Daher konnten zu beiden Prüfungster-minen nur Kandidaten zugelassenwerden, die die Prüfung als Wiederho-lungsprüfung abgelegt haben.

Die Eignungsprüfung als Wirtschafts-prüfer für Angehörige eines Prüferbe-rufs aus den EU-Mitgliedsstaaten odereines anderen Vertragsstaates des Ab-kommens über den EuropäischenWirtschaftsraum oder der Schweiz istin einem Prüfungstermin abgenom-men worden. Von drei zur Prüfung zu-gelassenen Kandidaten haben zwei be-standen.

Die Ergebnisse der Prüfungen zumWirtschaftsprüfer und zum vereidig-ten Buchprüfer im Berichtszeitraumsowie seit der Übertragung der Zustän-digkeit für deren Durchführung aufdie Wirtschaftsprüferkammer am1.1.2004 können den Übersichten ent-nommen werden.

Einzelheiten können dem Bericht derPrüfungsstelle für das Wirtschaftsprü-fungsexamen bei der WPK 2006 ent-nommen werden.

Ergebnisse der WP-Prüfungen seit 2004

110

38

38

27

461

175

136

153

571

216

174

150

118

54

66

42

445

196

184

146

543

250

250

188

161

45

33

34

448

180

155

94

609

225

199

125

1.743

691

523

495100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

%

I/2004 II/2004 ∑ 2004 I/2005 II/2005 ∑ 2005 I/2006 II/2006 ∑ 2006∑ 2004bis 2006

bestanden Ergänzungsprüfung Ergänzungsprüfung zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen

Ergebnisse der vBP-Prüfungen 2004–2006

135

91

261

118

40

65

29

14

69

79

465

288

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

%

2004 2005 I/2006 II/2006 ∑ 2006 ∑ 2004 – 2006

bestanden nicht bestanden

Wirtschaftsprüfungsexamen

20

Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK 2006 unter ➛ www.wpk.de/examen/berichte.asp

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Prüfungsstelle für das Wirt-schaftsprüfungsexamen beider Wirtschaftsprüferkammer

Die Prüfungsstelle für das Wirtschafts-prüfungsexamen bei der Wirtschafts-prüferkammer (Prüfungsstelle) ist eineselbstständige Verwaltungseinheit beider Wirtschaftsprüferkammer. DiePrüfungsstelle unterstützt die Aufga-benkommission, die Prüfungskom-mission und die Widerspruchskom-mission.

Die Prüfungsstelle entscheidet in denfolgenden Punkten in eigener Zustän-digkeit:

• Erteilung einer verbindlichen Aus-kunft

• Zulassung zur Prüfung • Rücknahme und Widerruf der Zu-

lassung• Bestimmung der Prüfer für die

schriftliche und mündliche Prü-fung

• Bestimmung der Themen für denKurzvortrag in der mündlichenPrüfung

• Entscheidung über die entschuldig-te Nichtteilnahme an der Prüfung

• Entscheidung über den Erlass vonPrüfungsleistungen im Rahmen derEignungsprüfung als Wirtschafts-prüfer nach dem Neunten Teil derWPO.

Die Prüfungsstelle hat ihren Sitz in derHauptgeschäftsstelle der WPK in Ber-lin. Die Landesgeschäftsstellen derWPK unterstützen die Prüfungsstellebei der Durchführung ihrer Aufgaben.

Aufgabenkommission

Die Aufgabenkommission bestimmtdie Prüfungsaufgaben in der schrift-lichen Prüfung und entscheidet überdie zuzulassenden Hilfsmittel. DieMitglieder der Aufgabenkommissionwerden auf Vorschlag des Vorstandesder WPK und mit Zustimmung desBMWi vom Beirat der WPK berufen.Der Kommissionsvorsitzende, ein Ver-treter einer obersten Landesbehörde,wird nach Benennung durch diese un-mittelbar vom Beirat bestellt. DieKommissionsmitglieder sind in ihrerTätigkeit unabhängig.

Für die Amtszeit bis zum 31.12.2006waren folgende Mitglieder in die Auf-gabenkommission berufen:

Der Beirat der WPK hat auf Vorschlagdes Vorstandes der WPK und mit Zu-stimmung des BMWi am 30.11.2006die Kommissionsmitglieder für dieAmtszeit vom 1.1.2007 bis zum31.12.2009 berufen. Aufgrund einerVerabredung zwischen den Ländernwechselt der Vorsitz turnusgemäß.Vorsitzende in dieser Amtszeit istFrau Ministerialrätin Dr. SusanneKohlbecher, München. Die weiterenMitglieder wurden erneut berufen.

Prüfungskommission

Die Prüfungen werden vor der Prü-fungskommission abgelegt. Es gibtbundesweit eine Prüfungskommis-sion, deren Mitglieder die Aufsichtsar-beiten bewerten und die mündlichenPrüfungen abnehmen. Sie sind in ihrerPrüfungstätigkeit unabhängig.

Die Kommission hatte zum 31.12.2006bundesweit 1.002 Mitglieder. Die Mit-glieder der Prüfungskommission wer-den auf Vorschlag des Vorstandes der WPK und mit Zustimmung desBMWi vom Beirat der WPK benannt.Die Vertreter der obersten Landesbe-hörden werden nach Benennungdurch diese unmittelbar vom Beiratbestellt. Die fünfjährige Amtszeit derPrüfungskommission dauert bis zum31.12.2008.

Für die Abnahme einer mündlichenPrüfung werden jeweils bis zu siebenMitglieder der Prüfungskommissionberufen. Der Prüfungskommission ge-

MR Dr. Hubert Pfadt, Stuttgart (Vorsitzender)

WP/StB Dipl.-Volksw. Wolfgang Berger, Gelsenkirchen

Prof. Dr. Ralf Ewert, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Klaus Hübner, Essen

Prof. Dr. Dr. h.c. Lutz Kruschwitz,Berlin

Dr. Fritz Lehnen, Ratingen

WP/StB Dipl.-Kfm. Lutz Lüdolph,Düsseldorf

MDg Dr. Steffen Neumann, Düsseldorf

RA Henning Tüffers, Berlin

Beteiligte Gremien

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Wirtschaftsprüfungsexamen

hören Vertreter der für die Wirtschaftzuständigen oder anderer obersterLandesbehörden als Vorsitzende, so-wie Hochschullehrer der Betriebswirt-schaftslehre, Mitglieder mit der Befä-higung zum Richteramt, Vertreter derFinanzverwaltung, Vertreter der Wirt-schaft und Wirtschaftsprüfer an (ver-eidigte Buchprüfer für die bis31.12.2006 durchgeführte Prüfungzum vereidigten Buchprüfer).

Die Prüfungskommission ist auch zu-ständig, wenn festgestellt worden ist,dass Kandidaten den Versuch unter-nommen haben, das Ergebnis der Prü-fung durch Täuschung oder Benutzungnicht zugelassener Hilfsmittel zu be-einflussen. Die Prüfungskommissionmusste im Berichtszeitraum nicht dies-bezüglich tätig werden, da keine Täu-schungsversuche festgestellt wurden.

Widerspruchskommission

Die Widerspruchskommission ent-scheidet über den Widerspruch gegenBescheide, die im Rahmen des Zulas-sungs- und Prüfungsverfahrens erlas-sen worden sind. Dies können Prü-fungs- und Zulassungsentscheidun-gen sowie Gebührenfestsetzungen imZulassungs- oder Prüfungsverfahrensein. Die Mitglieder der Aufgaben-kommission bilden auch die Wider-spruchskommission. Die Kommis-sionsmitglieder sind in ihrer Tätigkeitunabhängig.

Im Berichtszeitraum sind 41 Wider-sprüche eingelegt worden.

Die Widerspruchskommission hat imBerichtszeitraum 23 Widersprüche zu-rückgewiesen. Die Prüfungsstellekonnte drei Widersprüchen abhelfen.25 Widersprüche wurden vor einerWiderspruchsentscheidung zurückge-nommen.

Am 31.12.2006 waren 35 Wider-spruchsverfahren anhängig.

Anhängige Widerspruchsverfahren am 1.1.2006 45

davon beendet in 2006 durch Rücknahme 16

Widerspruchsbescheid 19

-35

Widersprüche eingelegt in 2006 41

davon beendet in 2006 durch

Rücknahme 9

Abhilfe 3

Widerspruchsbescheid 4

-16

Anhängige Widerspruchsverfahren am 31.12.2006 35

Gegen drei Entscheidungen der Widerspruchskommission ist im Berichts-zeitraum Klage erhoben worden, von denen eine noch im Berichtszeitraumzurückgenommen wurde.

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Weitere Aufgabenbereiche

Im Jahr 2006 wurden 587 Wirtschafts-

prüfer und 79 vereidigte Buchprüfer

bestellt sowie 124 Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaften und 8 Buchprüfungs-

gesellschaften anerkannt.

Beratung und Vermittlung sind ebensoKammeraufgaben. Die Beratung derMitglieder setzt an, um Verstöße gegenBerufspflichten bereits im Vorfeld zuvermeiden. Neben der telefonischenBeratung erfolgt die Beratung in der Re-gel schriftlich, wenn eine schriftlicheAnfrage zugrunde liegt.

Ein Schwerpunkt der Anfragen im Jahr2006 betraf den Bereich der unabhängi-gen und unbefangenen Berufsaus-übung. Allein hierzu wurden 86 Vor-gänge schriftlich bearbeitet. Angesichtsder Entwicklungen im Werberecht derFreien Berufe gab es hierzu weiterhinzahlreiche Anfragen. Als Beratungs-schwerpunkt ist auch die Zulässigkeitrespektive die Verpflichtung der Sie-gelführung zu nennen. Soweit zulässig,informiert die Wirtschaftsprüferkam-mer auch Dritte (zum Beispiel Mandan-ten, Behörden oder Gerichte) über Art,Umfang und Grenzen der Berufspflich-ten von Wirtschaftsprüfern und verei-digten Buchprüfern. Diese Dienstleis-tung dient ebenfalls der Konfliktver-meidung. Bei den sonstigen Anfragenwird eine Statistik erst seit August 2006geführt. Die seitdem bis zum Jahresen-de beantworteten schriftlichen Anfra-gen belaufen sich auf 53. Für 2006 istdaher von ca. 120, zusammen mit denAnfragen zur Unabhängigkeit und Be-sorgnis der Befangenheit von etwa 200Vorgängen auszugehen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat dieMöglichkeit, im Fall von Streitigkeitenunter den Mitgliedern sowie bei Strei-tigkeiten zwischen Mitgliedern und ih-ren Auftraggebern zu vermitteln. EineVermittlungsmöglichkeit besteht aller-dings nur dann, wenn beide Parteienausdrücklich eine Vermittlungstätig-keit wünschen. Die Grenzen zur Berufs-aufsicht sind fließend.

Ist ein berufsrechtlich bedenklichesVerhalten eines Wirtschaftsprüfers odereines vereidigten Buchprüfers Anlassfür ein Vermittlungsverfahren, könnenmitunter durch eine erfolgreiche Ver-mittlung vor dem Hintergrund eineseinsichtigen Verhaltens des Berufsan-gehörigen die berufsrechtlichen Beden-ken als ausgeräumt angesehen werden.

In anderen Fällen kann eine Vermitt-lung völlig losgelöst von einer berufs-aufsichtlichen Wertung erfolgen. ImJahr 2006 wurden 46 Vorgänge bei derWirtschaftsprüferkammer als Vermitt-lung geführt. Schwerpunkte sind Ho-norarstreitigkeiten sowie Streitigkeitenzur Herausgabe und Übergabe einzel-ner Unterlagen bei einem Mandats-wechsel.

Beratung/Vermittlung

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WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 23

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Bestellungen/Anerkennungen

Im Jahr 2006 wurden 587 Wirtschafts-prüfer und 79 vereidigte Buchprüferbestellt. In diesem Zeitraum sind 175Wirtschaftsprüfer und 155 vereidigteBuchprüfer aus dem Beruf ausgeschie-den.

Die Bestellungen und Vereidigungenfinden in den Landesgeschäftsstellender WPK statt. Dabei wird Wert daraufgelegt, möglichst alle erfolgreichenKandidaten eines Prüfungsabschnittsim feierlichen Rahmen einer großenVeranstaltung zu bestellen. In 2006wurden 124 Wirtschaftsprüfungsge-sellschaften und 8 Buchprüfungsge-sellschaften anerkannt. Demgegen-über erloschen die Anerkennungenvon 80 Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften und 21 Buchprüfungsgesell-schaften.

Das Anerkennungsverfahren einer Be-rufsgesellschaft ist aufwendig. Insbe-sondere sind die Gesellschaftsverträgedarauf zu überprüfen, dass die Aner-kennungsvoraussetzungen erfüllt wer-den und keine Klauseln enthaltensind, die dem Berufsrecht widerspre-chen. Besonderes Augenmerk richtetsich dabei auf die Einhaltung der Ka-pitalbindungsvorschriften, die mitdem Inkrafttreten des Bilanzrichtli-nien-Gesetzes aufgenommen wordensind.

Daneben sind weitere Anerkennungs-voraussetzungen zu überprüfen, wiedie vollständige Einzahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Stammka-pitals und die Vorlage einer vorläufi-gen Deckungszusage der Berufshaft-

pflichtversicherung. Sobald die Aner-kennungsvoraussetzungen nachgewie-sen sind, stellt die WPK Unbedenk-lichkeitsbescheinigungen für die Ein-tragung der Firmen- bzw. Namensbe-standteile „Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft“/„Buchprüfungsgesellschaft“ indas Handels- oder Partnerschaftsregis-ter aus. Nach der Eintragung in das Re-gister wird der Wirtschaftsprüferkam-mer ein beglaubigter Registerauszugüberlassen. Daraufhin wird die Aner-kennungsurkunde ausgestellt.

Sondertatbestände

Beurlaubungen

Soweit Berufsangehörige zeitlich be-fristet eine mit dem Beruf des Wirt-schaftsprüfers/vereidigten Buchprü-fers nicht vereinbare Tätigkeit aus-üben wollen, können sie sich gemäß § 46 WPO von der Wirtschaftsprüfer-kammer beurlauben lassen. Im Jahr2006 wurden insgesamt 126 Anträge,davon 90 Erstanträge bearbeitet. In al-len Fällen konnte den Anträgen statt-gegeben werden. Hierbei handelt essich um eine deutliche Steigerunggegenüber dem Jahr 2005, in dem noch75 Erstanträge und 18 Verlängerungs-anträge gestellt wurden.

Ausnahmegenehmigungen

Zur Bestellung von gesetzlichen Ver-tretern einer Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft oder einer Buchprüfungsge-sellschaft, die nicht Wirtschaftsprüfer,vereidigter Buchprüfer, Steuerberateroder Rechtsanwalt sind und als be-sonders befähigte Person einen mitdem Beruf des Wirtschaftsprüfers un-

vereinbaren Beruf ausüben, kann ge-mäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WPO eine Aus-nahmegenehmigung erteilt werden.Dies gilt auch für die Bestellung aus-ländischer Abschlussprüfer sowieRechtsanwälte, Patentanwälte undSteuerberater anderer Staaten (§ 28Abs. 3 WPO). Im Jahr 2006 sind vonder Wirtschaftsprüferkammer dreiAusnahmegenehmigungen erteilt wor-den. Ebenfalls können Ausnahmege-nehmigungen gemäß § 43a Abs. 3Nr. 2 WPO zur Aufnahme außerberuf-licher Anstellungsverhältnisse imRahmen treuhänderischer Tätigkeit inAusnahmefällen (z.B. Notgeschäfts-führung) gemäß § 43a Abs. 3 Nr. 2 WPOgewährt werden. Im Jahr 2006 wurdenfünf entsprechende Ausnahmegeneh-migungen erteilt, weitere fünf wurdenverlängert.

Anpassungsfristen

Bei Wegfall der Anerkennungsvoraus-setzungen von Berufsgesellschaftenwegen unzulässiger Beteiligungsver-hältnisse und/oder nicht ordnungsge-mäßer Besetzung der Geschäftsfüh-rung kann die Wirtschaftsprüferkam-mer gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 WPO derbetroffenen Gesellschaft eine Anpas-sungsfrist gewähren. Im Berichtsjahrwurden 21 Anpassungsfristen gesetzt,davon zehn Mal eine Verlängerung derAnpassungsfrist eingeräumt.

Sind Zweigniederlassungen von Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften bzw.Buchprüfungsgesellschaften nicht mehrordnungsgemäß mit einem Nieder-lassungsleiter besetzt, der Wirtschafts-prüfer beziehungsweise bei der Buch-prüfungsgesellschaft vereidigter Buch-

Weitere Aufgabenbereiche

Verwaltungsverfahren

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prüfer ist, kann auf Antrag der Gesell-schaft eine Anpassungsfrist analog § 34 Abs. 1 Nr. 2 WPO gewährt wer-den, in der die Zweigniederlassungordnungsgemäß zu besetzen ist. Im Be-richtszeitraum wurde in fünf Fällen ei-ne Anpassungsfrist gewährt.

Sachverständigenwesen

Zum Aufgabenkatalog der Wirtschafts-prüferkammer gehört unter anderem

die Benennung von Sachverständigengegenüber Gerichten sowie interes-sierten Dritten. Auch die Erteilungvon Unbedenklichkeitsbescheinigun-gen für Prüfer bei Gründungsprüfun-gen, Umwandlungsprüfungen etc.zählt zu den Dienstleistungen derKammer in diesem Bereich. Die Be-nennung von Sachverständigen wirdin erster Linie von den Landesge-schäftsstellen der WPK vorgenommen,um den örtlichen Bezug zwischen die-

sen und den in ihrem Zuständigkeits-bereich ansässigen Berufsangehörigenzu nutzen. Im Berichtszeitraum wur-den von den Landesgeschäftsstellenund der Hauptgeschäftsstelle insge-samt etwa 250 Sachverständige be-nannt (dabei 90 für gerichtliche Ver-fahren).

Die WPK hat gemäß § 57 Abs. 1 WPOdie Aufgabe, die beruflichen Belangeder Gesamtheit ihrer Mitglieder zuwahren. In diesem Rahmen geht sieauf der Grundlage des § 8 Abs. 3 Nr. 2des Gesetzes gegen den unlauterenWettbewerb (UWG) gegen die miss-bräuchliche Inanspruchnahme vonRechten vor, die allein WP/vBP undderen Berufsgesellschaften vorbehal-ten sind. Im Berichtszeitraum betrafdies hauptsächlich die unzulässigeVerwendung der Berufsbezeichnung„Wirtschaftsprüfer“ oder „vereidigterBuchprüfer“ durch Personen, die

nicht nach den Regelungen der WPOals solche bestellt sind. Darüber hin-aus traten ebenso häufig Fälle auf, indenen Nicht-Berufsangehörige Leis-tungen anboten, die allein WP odervBP vorbehalten sind. Weitere Verfah-ren betrafen die Verwendung von Sie-gelimitaten und die unbefugte Ver-wendung der Bezeichnung „Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft“.

Im Jahr 2006 wurde 22 Wettbewerbs-verstößen nachgegangen. Neben derÄnderung der beanstandeten Kund-machung wurde zumeist die geforder-

te strafbewehrte Unterlassungserklä-rung abgegeben. In drei Fällen mussteallerdings der Klageweg beschrittenwerden. Ebenfalls in drei Fällen erstat-tete die WPK Strafanzeige wegen Ver-dachts des Missbrauchs der Berufsbe-zeichnung „WP“ beziehungsweise„vBP“ (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB). Diebewusste Kundmachung als Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, ohne alssolche anerkannt zu sein, wurde in ei-nem Fall als Ordnungswidrigkeit ge-mäß § 133 WPO geahndet.

UWG-Verfahren

25

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:14 Uhr Seite 25

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Beitragsordnung und Gebührenordnung

Die im Jahr 2006 vom Beirat der

WPK beschlossenen Änderungen

der Beitragsordnung und der

Gebührenordnung sind vom be-

vorstehenden Inkrafttreten der

Siebten WPO-Novelle geprägt.

Beitragsordnung

Die sachlich nicht gerechtfertigten ungleichen Ermäßi-gungstatbestände für Berufsangehörige und Berufsgesell-schaften wurden durch eine Überarbeitung von § 6 Bei-tragsordnung (BO) beseitigt. Jedes Mitglied, dessen berufs-bezogene Einnahmen im Vorjahr weniger als 15.000 ¤ be-trugen, kann jetzt eine Beitragsermäßigung erhalten, soferndie Belastung mit dem Regelbeitrag bei Berücksichtigungder gesamten wirtschaftlichen Lage unzumutbar erscheint.Weiter gilt jetzt für alle Mitglieder einheitlich, dass bei derErmittlung der beruflichen Einnahmen solche aus ge-schäftsmäßiger Steuerrechtshilfe hälftige und aus anwalt-licher Vorbehaltstätigkeit keine Berücksichtigung finden.

Mit dem Inkrafttreten der Siebten WPO-Novelle im Jahr2007 wird die WPK mit der Durchführung gesetzlich ange-ordneter Sonderuntersuchungen eine weitere zu finanzie-rende Aufgabe übernehmen. Zielgruppe der Sonderunter-suchungen werden nur Kammermitglieder sein, die gesetz-lich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 319aHGB durchgeführt haben. Nur diesen Kammermitgliedernsind die Kosten und der aus der Wahrnehmung der Sonder-untersuchungen folgende Vertrauensgewinn zurechenbar.

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:15 Uhr Seite 26

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Die WPK wird durch die Siebte WPO-Novelle in die Pflicht genommen, inbestimmten Fällen Abschlussprüferaus Drittstaaten in das Berufsregistereinzutragen. Der mit der Registrierungverbundene Prüfungsaufwand ist er-heblich.

Die WPK muss insbesondere prüfen,ob das Berufsrecht des Drittstaateshinsichtlich der Anerkennungs- undBestellungsvoraussetzungen dem der

WPO entspricht und ob Abschlussprü-fungen nach internationalen Prüfungs-und Unabhängigkeitsstandards odergleichwertigen Standards durchge-führt werden. Da die ausländischenAbschlussprüfer mit der Registrierungnicht zugleich Mitglieder der WPKwerden, kann kein Beitrag erhobenwerden. Zur Finanzierung des mit derRegistrierung verbunden Aufwandesbleibt damit nur die Möglichkeit derErhebung einer Gebühr. Diese soll

orientiert an der Gebühr für die Durch-führung eines Anerkennungsverfah-rens 1.050 ¤ betragen.

Für die Änderung der Bestellungs-oder Anerkennungsurkunde soll vondem antragstellenden Mitglied zur Deckung des Verwaltungsaufwandeseine Verwaltungsgebühr in Höhe von100 ¤ erhoben werden. Hierfür wurdedie Gebührenordnung um einen neu-en Gebührentatbestand ergänzt.

Gebührenordnung

27

Somit finanzieren weiterhin alle Kam-mermitglieder gemeinsam die herge-brachten Kammeraufgaben. Die Mit-glieder, die Mandate im Sinne des§ 319a HGB haben, finanzieren zusätz-lich die Sonderuntersuchungen übereinen weiteren Beitrag. Die Höhe desweiteren Beitrages wird durch dieZahl der 319a-HGB-Mandate und dieGesamtaufwendungen für den BereichSonderuntersuchungen bestimmt.

Mit dem Inkrafttreten der SiebtenWPO-Novelle können Wirtschaftsprü-

fungsgesellschaften persönlich haften-de Gesellschafter einer weiteren Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft werden.Es ist zu erwarten, dass die derzeitigpersönlich haftenden Berufsangehöri-gen gesetzliche Vertreter der an ihreStelle tretenden Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft werden. Die damit eröff-nete Möglichkeit, die berufliche Tätig-keit formal der inaktiven Komplemen-tärgesellschaft und nicht der tatsäch-lich operativen Berufsgesellschaftzuzuordnen, führt zu einer ungerecht-fertigten Besserstellung. Der Gesamt-

beitrag etwa einer GmbH & Co. KGwürde zukünftig abweichend von denbisherigen Grundsätzen der BO derWPK nicht mehr nach ihrer tatsäch-lichen Marktteilhabe bemessen. Umdies zu vermeiden, wurde § 5 Abs. 1Nr. 2 b) BO angepasst. Um gleichzeitigeine ungerechtfertigte Mehrbelastungder persönlich haftenden Wirtschafts-prüfungsgesellschaft zu vermeiden,wurde in § 6 Abs. 3 BO ein gesonder-ter Ermäßigungstatbestand eingeführt.

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Aufgrund der vorhandenen Eigenkapitalaus-

stattung, der vorhandenen liquiden Mittel und

der aufgrund des Wirtschaftsplans gesicherten

Ertragslage wird die wirtschaftliche Lage der

Wirtschaftsprüferkammer ohne erkennbares

Risiko positiv beurteilt.

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Die Mitarbeiterentwicklung im Jahr 2006war durch eine Konsolidierungsphase ge-prägt. Es zeichnete sich im Lauf des Jahres2006 immer deutlicher die Entwicklungab, dass das Personal der Abteilung Quali-tätskontrolle ab dem Jahr 2007 reduziertwerden kann. Eine durch Mitarbeiterkün-digung dort frei gewordene Stelle wurdedaher nicht neu besetzt. Drei weitere Mit-arbeiter/innen aus der Abteilung Qualitäts-kontrolle wurden auf Stellen in anderenAbteilungen versetzt, die anderenfalls

durch Externe besetzt worden wären. Inder übrigen WPK wurden drei im Etat vor-gesehene Stellen und eine durch Kündi-gung freigewordene Stelle nicht besetzt,um weiteren Spielraum für 2007 zu erhal-ten. Von daher ergab sich gegenüber ur-sprünglich geplanten sieben Stellen keinNettozuwachs und die Ersatzeinstellungfür eine Mutterschaftsvertretung war ent-behrlich. Im Jahr 2006 belief sich derdurchschnittliche Personalstand auf 118Mitarbeiter.

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2006*

Mitarbeiterentwicklung

Mitglieder

Mitglieder der WPK sind Wirtschaftsprü-fer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprü-fungs- und Buchprüfungsgesellschaftensowie Mitglieder des Vorstandes, Ge-schäftsführer oder persönlich haftende Ge-sellschafter von Wirtschaftsprüfungs- undBuchprüfungsgesellschaften. Die genos-senschaftlichen Verbände, die Sparkassen-und Giroverbände sowie die überörtlichen

Prüfungseinrichtungen für öffentliche Kör-perschaften können die Mitgliedschaft beider WPK erwerben.

Der Mitgliederbestand der WPK hat sichauch im Berichtsjahr wieder insgesamt er-höht. Er ist im Einzelnen auf Seite 40 dar-gestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 18.489.770,96 ¤ist mit 14.055.334,96 ¤ die ImmobilieRauchstraße 26, Wirtschaftsprüferhaus inBerlin, der wichtigste Aktivposten. Das lang-fristige Anlagevermögen ist finanziert durchdas Eigenkapital in Höhe von 6.844.723,90 ¤sowie durch die vom WPV an die WPK aus-gereichten Darlehen in Höhe von2.378.979,98 ¤. Darüber hinaus bestehenPensionsverpflichtungen in Höhe von7.874.845,00 ¤. Die Eigenkapitalquote liegtunter Berücksichtigung des Bilanzgewinnsvon 1.044.723,90 ¤ bei 37%.

Aufgrund der Jahresüberschüsse 2004 bis2006 haben sich die flüssigen Mittel posi-tiv entwickelt, so dass zum einen einWPV-Darlehen außerplanmäßig getilgtwerden konnte sowie auch weiterhin aus-reichend Liquiditätsreserven zur Bewälti-gung des laufenden Geschäftsverkehrs zurVerfügung stehen. Damit ist auch eine Fi-nanzierungsgrundlage für zukünftige Auf-gaben vorhanden.

* Die Kurzfassung entspricht nicht der gesetzlichenForm (§ 328 Abs. 2 HGB). Der vollständige Jahres-abschluss der WPK 2006 wird mit dem uneinge-schränkt erteilten Bestätigungsvermerk des Ab-schlussprüfers als Beilage zum WPK Magazin3/2007 veröffentlicht.

Vermögens- und Finanzlage

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Der Jahresabschluss für 2006 ist we-sentlich beeinflusst durch die vorste-hend beschriebenen Aufgaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnungvom 1.1. bis 31.12.2006 der WPKweist ordentliche Erträge von insge-samt 14.575.299,98 ¤ aus, die sich aufEinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen,Gebühren und sonstigen Erträgen inHöhe von insgesamt 14.334.069,81 ¤sowie sonstige Zinsen in Höhe von241.230,17 ¤ verteilen.

Die ordentlichen Aufwendungen von 14.323.458,41 ¤ betreffen mit7.449.211,15 ¤ Personalaufwendun-gen, mit 751.732,33 ¤ Abschreibun-gen sowie mit 5.731.460,07 ¤ sonstigeAufwendungen (davon 4.792.320,31 ¤berufsständische Ausgaben sowie939.139,76 ¤ Verwaltungs- und EDV-

Kosten), ferner mit 391.054,86 ¤ Zin-sen und Steuern.

Unter Berücksichtigung des Jahres-überschusses von 251.841,57 ¤ unddes Gewinnvortrages von 792.882,33 ¤ergibt sich zum 31.12.2006 ein Bilanz-gewinn in Höhe von 1.044.723,90 ¤.

Der Wirtschaftsplan 2006 schließt miteiner Unterdeckung von 145.000,00 ¤ab. Ausweislich der Gewinn- und Ver-lustrechnung beträgt die Überdeckungin Bezug auf den Wirtschaftsplan396.841,57 ¤.

Sie ergibt sich aus Minderaufwendun-gen gegenüber dem Wirtschaftsplan inHöhe von 341.541,59 ¤ und aus Mehr-erträgen in Höhe von 55.298,98 ¤.Trotz geringerer Gebühreneinnahmen(-373.832,50 ¤) ergeben sich die Mehr-

erträge im Wesentlichen aus höherensonstigen Erträgen (383.036,54 ¤). DieMinderaufwendungen sind im Wesent-lichen in geringeren sonstigen Aufwen-dungen begründet.

Besonders die um rund 350.000 ¤niedrigere Aufwendungen für freieMitarbeiter und rund 295.000 ¤ nied-rigere Aufwendungen für die Durch-führung der WP/vBP-Examen begün-stigen diese Entwicklung. Gegenläufigwirken sich jedoch höhere Aufwen-dungen für Altersversorgung undUnterstützung (227.824,74 ¤) – imWesentlichen infolge eines auf 4,0%gesenkten Rechnungszinsfußes – undhöhere Zinsaufwendungen (Zahlungeiner Vorfälligkeitsentschädigung inHöhe von 114.206,49 ¤) aus.

Ertragslage

Aufgrund der vorhandenen Eigenkapi-talausstattung, der vorhandenen liqui-den Mittel und der aufgrund des Wirt-schaftsplans gesicherten Ertragslagewird die wirtschaftliche Lage derWirtschaftsprüferkammer ohne er-

kennbares Risiko positiv beurteilt.Wesentliche Ereignisse von besonde-rer Bedeutung nach Ablauf des Wirt-schaftsjahres, über die, außer den imLagebericht erwähnten, zu berichtenwäre, liegen nicht vor. Noch zu klären

war die Frage nach dem Umfang derSonderuntersuchungen, so dass eineVerzögerung in das Jahr 2007 hineinabsehbar wurde.

Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage

Geschäftsstellenseitig wird monatlichein Abgleich zwischen den Ist-Zahlenund den jeweiligen Soll-Zahlen vorge-nommen, der eine angemessene Reak-tion bei Abweichungen ermöglicht.Gemäß eines mit dem Präsidenten und

dem Vorsitzenden des Haushaltsaus-schusses abgestimmten Prüfungsplans,beauftragt der Vorstand jährlich einWPK-Mitglied damit, eine interne Revi-sion durchzuführen. Die Ergebnissewerden in einem Bericht dem Vorstand,

dem Abschlussprüfer und dem Haus-haltsausschuss vorgelegt.

Von der Geschäftsführung wird imRahmen der Erstellung des Wirt-schaftsplans eine kurz- und mittelfris-

Risikomanagement

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2006

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Der Beirat hat in seiner Sitzung am30.11.2006 den Wirtschaftsplan 2007,der einen Jahresüberschuss von85.000,00 ¤ ausweist, festgestellt. Dieim Erfolgsplan 2007 ausgewiesenen zudeckenden Aufwendungen steigengegenüber 2006 von 14.665.000,00 ¤um 270.000,00 ¤ auf 14.935.000,00 ¤.Für das Wirtschaftsjahr 2007 ist infol-ge der Einführung von Sonderuntersu-chungen der Einsatz von zunächstneun Personen geplant. Die gleich-wohl nur vorgesehene Nettoerhöhungdes Personalbestandes von lediglichfünf Personen folgt daraus, dass einederzeit doppelt besetzte Stelle alters-bedingt frei wird und drei der neun ge-planten Stellen im Bereich derSonderuntersuchungen durch interneUmbesetzungen wegen geringeren Ar-beitsaufkommens im Bereich der Qua-litätskontrolle abgedeckt werden.

Für den Bereich Qualitätskontrolle istferner der zeitlich begrenzte Einsatzvon insgesamt vier freien Mitarbeiterngeplant. Ein Projektausschuss des Vor-standes und der Kommission für Qua-litätskontrolle beobachtet fortlaufend,ob mit dem derzeitigen Personalbe-stand und dem Einsatz freier Mitarbei-ter eine ausreichende bzw. erforderli-che Bearbeitung gewährleistet ist. Wiein den Vorjahren ist die regelmäßigeBeratung des Vorstands in Fachfragendurch einen externen Berater vorge-sehen.

Die Erträge im Wirtschaftsplan 2007betreffen im Wesentlichen Mitglieds-beiträge und Gebühren. Die Mitglieds-beiträge werden mit 12.000.000,00 ¤trotz einer Beitragssenkung um rund5%, aber wegen eines weiteren Beitra-ges für Sonderuntersuchungen um

rund 1.000.000,00 ¤ über dem vorjähri-gen Etatansatz (11.000.000,00 ¤) liegen. Aus der Durchführung von Zu-lassungen und Prüfungen von WP so-wie von Bestellungen und Anerken-nungen werden sich Gebühreneinnah-men von voraussichtlich insgesamt2.500.000,00 ¤ (im Vorjahr waren es3.150.000,00 ¤) ergeben. Der Rückgangist dabei auf den Wegfall der Gebühren-einnahmen für Zulassung, Prüfung undBestellung für die vereidigten Buch-prüfer zurückzuführen.

Im Hinblick auf das spätere Inkrafttre-ten der Siebten WPO-Novelle und dendamit erst später beginnenden Sonder-untersuchungen zeichnet sich für2007 ein über Plan liegendes Ergebnisab.

Ausblick

Ob sich aus der Durchführung von an-lassunabhängigen Sonderuntersuchun-gen (sogenannte inspections) bei Pra-xen, die Mandate nach § 319a HGB be-treuen, zukünftig zusätzlich über die in2007 und 2008 vorgesehenen 15 Mitar-beiter für die Sonderuntersuchungenweitere Auswirkungen auf den Mitar-beiterbestand und auf die Mitglieder-entwicklung ergeben, lässt sich derzeitnicht abschließend beurteilen.

Die Schließung des vBP-Berufs dürfteerst in Folgejahren Auswirkungen aufden Mitgliederbestand haben. Insge-samt werden steigende WP-Zugängeden Mitgliederrückgang bei den verei-digten Buchprüfern kompensieren.

Noch nicht absehbar sind die kosten-mäßigen Auswirkungen der gericht-lichen Anfechtung der anlässlich derordentlichen WP-Versammlung am

17.6.2005 durchgeführten Beiratswahl.Die aktuelle Arbeit der Gremien wirddadurch nicht gehemmt.

Der Abschlussprüfer hat den Jahresab-schluss 2006 der WPK geprüft und ei-nen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt.

Beurteilung der Chancen und Risiken

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tige Finanzplanung erstellt, die zu-nächst vom Haushaltsausschuss ana-lysiert und im Rahmen der Feststel-lung des Wirtschaftsplans vom Beiratfestgestellt wird. Die zu Beginn desJahres eingenommenen Beiträge sowie

die unterjährigen Einnahmen für Exa-mens-, Anerkennungs- und Bestel-lungsgebühren reduzieren sich zumJahresende deutlich. Aufgrund derbislang kurzfristigen Anlage dieserMittel bestehen keine besonderen An-

forderungen, die den Aufbau eines be-sonderen Cash-Management-Systemserforderlich machen.

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Aktiva

31.12.2006 31.12.2005

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermö-gensgegenstände,Software 68.604,00 ¤ 36.990.00 ¤

II. Sachanlagen

1. Grundstücke undBauten 14.055.334.96 ¤ 14.565.884,96 ¤

2. Betriebs- und Ge-schäftsausstattung 522.745,49 ¤ 638.610,00 ¤

14.578.080,45 ¤ 15.204.494,96 ¤

III. Finanzanlagensonstige Ausleihungen 132.639,53 ¤ 154.770,67 ¤

14.779.323,98 ¤ 15.396.255,63 ¤

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen undsonstige Vermögens-gegenstände 318.456,93 ¤ 173.352,55 ¤

II. Kassenbestand undGuthaben bei Kredit-instituten 3.379.470,89 ¤ 3.836,266,27 ¤

3.697.927,82 ¤ 4.009.618,82 ¤

C. Rechnungs-abgrenzungsposten 12.519,16 ¤ 19.916,62 ¤

18.489.770,96 ¤ 19.425.791,07 ¤

Passiva

31.12.2006 31.12.2005

A. Eigenkapital

I. Feste Rücklage 5.800.000,00 ¤ 5.800.000,00 ¤

II. Bilanzgewinn 1.044.723,90 ¤ 792.882,33 ¤

6.844.723,90 ¤ 6.592.882,33 ¤

B. Rückstellungen

1. Rückstellungen fürPensionen und ähnli-che Verpflichtungen 7.874.845,00 ¤ 7.315.951,00 ¤

2. Steuerrück-stellungen 4.000,00 ¤ 0,00 ¤

3. Sonstige Rückstellungen 711.000,00 ¤ 480.00,00 ¤

8.589.845,00 ¤ 7.795.951,00 ¤

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen undLeistungen 246.161,48 ¤ 143.805,66 ¤

2. Sonstige Verbindlichkeiten 2.778.654,08 ¤ 4.868.222,36 ¤

3.024.815,56 ¤ 5.012.028,02 ¤

D. Rechnungs-abgrenzungsposten 30.386,50 ¤ 24.929,72 ¤

18.489.770,96 ¤ 19.425.791,07 ¤

Bilanz zum 31.12.2006

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2006

WPK Bericht 2006 innen 21.6. 25.6.2007 12:15 Uhr Seite 32

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2006 2005 Abweichung

1. Mitgliedsbeiträge 10.974.865,77 ¤ 10.719.370,04 ¤ 255.495,73 ¤

2. Gebühren 2.776.167,50 ¤ 3.093.627,50 ¤ -317.460,00 ¤

3. Sonstige Erträge 583.036,54 ¤ 555.168,94 ¤ 27.867,60 ¤

14.334.069,81 ¤ 14.368.166,48 ¤ -34.096,67 ¤

4. Personalaufwendungen

a) Löhne und Gehälter -5.483.318,22 ¤ -4.995.659,37 ¤ -487.658,85 ¤

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung- davon Altersversorgung- 1.007.824,74 ¤ (i. Vj. -1.801.190,28 ¤) -1.965.892,93 ¤ -2.656.975,20 ¤ 691.082,27 ¤

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände und Sachanlagen -751.732,33 ¤ -810.375,06 ¤ 58.642,73 ¤

6. Sonstige Aufwendungen -5.731.460,07 ¤ -5.345.316,72 ¤ -386.143,35 ¤

401.666,26 ¤ 559.840,13 ¤ -158.173,87 ¤

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 241.230,17 ¤ 157.745,93 ¤ 83.484,24 ¤

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -338.053,23 ¤ -251.584,57 ¤ -86.468,66 ¤

-96.823,06 ¤ -93.838,64 ¤ -2.984,42 ¤

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 304.843,20 ¤ 466.001,49 ¤ -161.158,29 ¤

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -15.907,27 ¤ -9.605,67 ¤ -6.301,60 ¤

11. Sonstige Steuern -37.094,36 ¤ -36.881,42 ¤ -212,94 ¤

12. Jahresüberschuss 251.841,57 ¤ 419.514,40 ¤ -167.672,83 ¤

13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 792.882,33 ¤ 373.367,93 ¤ 419.514,40 ¤

14. Bilanzgewinn 1.044.723,90 ¤ 792.882,33 ¤ 251.841,57 ¤

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2006

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Vorstand PräsidentWP/StB/RA Dieter Ulrich, Berlin

VizepräsidentenWP/StB/RA Dr. Karl Ernst Knorr †, Köln (bis 29.1.2006)WP/StB Dipl.-Kfm. Gerd Willi Stürz, Düsseldorf (seit 13.7.2006)vBP/StB Gerhard Albrecht, Ingelheim

WP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard Bitter, BremenWP/StB/RA Dr. Bertram Fischer, NürnbergWP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Frankfurt am MainWP/RA/CPA Dr. Robert Gutsche, BerlinvBP/StB Dipl.-Betriebsw. Helmut Lotz, BremenWP/StB Dr. Hans Wolfgang Maerz, MünchenWP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter Oberrecht, KoblenzWP/StB Dipl.-Kfm. Achim Schmidt, Frankfurt am MainWP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Rudolf Volck, DüsseldorfvBP/StB Dipl.-Betriebsw. Michael Ziegler, Düsseldorf

Beirat VorsitzerWP/StB Dipl.-Kfm. Hubert Graf von Treuberg, Neuburg an der Donau

Stellvertretende VorsitzerinnenvBP/StB Dagmar Brühl, BerlinWP/StB/RA Heidemarie Wagner, Berlin

WP/StB Dipl.-Volksw. Klemens Bellefontaine, ErfurtvBP/StB/RB Betriebsw. (grad.) Richard Bosser, StuttgartWP/StB Dipl.-Kfm. Frank Brebeck, DüsseldorfWP/StB/RB Dr. Hans-Joachim Daiber, StuttgartvBP/StB Dipl.-Finanzw. Rainer Elias, RegensburgWP/StB Dr. Frank Ellenbürger, MünchenvBP/StB Dipl.-Kfm. Arno Günnemann, OberhausenvBP/StB Prof. Friedhelm Haaseloop, GröditzWP/StB Dipl.-Wirt.-Ing. Klaus Heininger, Frankfurt am MainWP/StB Dipl.-Kfm. Richard Hempe, DachauWP/StB/RA Dr. Burkhard Hense, Bad HomburgWP/StB Dipl.-Kfm. Martin Horstkötter, HamburgWP/StB Prof. Dr. Georg Kämpfer, Frankfurt am MainWP/StB/RB Dipl.-Kfm. Wolfgang Kemsat, HamburgvBP/StB/RB Dipl.-Kfm. Erhard Kohnke, LübeckvBP/StB Klaus Kopietz, KorbWP/StB Dipl.-Kfm. Michael Josef Krall, HamburgWP/StB Prof. Dr. Carl-Friedrich Leuschner, BerlinWP/StB Dr. Jürgen Maiß, BergenWP/StB Dr. Bernd Stefan Meisel, KölnvBP/StB/RB Dr. Rolf Mensching, HamburgvBP/StB Dipl.-Volksw. Detlef Ulrich Müller-Greven, DresdenvBP/StB Dr. Werner Neumann, OldenburgWP/StB Prof. Dr. Thomas Olbrich, Frankfurt am MainWP/StB Dipl.-Oec. Angelika Perret, DresdenWP/StB Prof. Dr. Norbert Pfitzer, StuttgartWP/StB Dipl.-Kfm. Helmut Porn, SaarbrückenvBP/StB Dipl.-Ing. Agr. Uwe Rades, KielWP/StB Dipl.-Math. Bodo Richardt, MünchenWP/StB Dr. Harald Ring, KrefeldWP/StB Dr. Wolfgang Russ, Stuttgart

Gremien und Geschäftsführung

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WP/StB Prof. Dr. Friedhelm Sahner, DüsseldorfWP/StB Dipl.-Kfm. Reinhard Scharpenberg, BerlinWP/StB Dr. Marco Scheuchzer, GöttingenWP/StB Dipl.-Volksw. Gudrun Schlötterer, PullachWP/StB Prof. Dr. Edelfried Schneider, KoblenzWP/StB Dipl.-Kfm. Friedrich Schröder, MünchenWP/StB Dipl.-Kfm. Roland Schulz, BerlinWP/StB/CPA Dipl.-Oec. Angelika Seuster, AugsburgWP/StB Frank Singhofen, FlensburgWP Prof. Dr. Hanns Robby Skopp, StraubingvBP/StB Dieter Slenczek, AltenburgWP/StB Dipl.-Kfm. Günter Spanier, KölnWP/StB Dipl.-Kfm. Roland Suckale, BerlinWP/StB Dipl.-Kfm. Georg Graf Waldersee, HamburgWP/StB Prof. Dr. Peter Wesner, Frankfurt am MainWP/StB/RA Dr. Jost Wiechmann, Frankfurt am MainvBP/StB Dipl.-Ing. Dipl.-Betriebsw. (FH) Arne von Wussow, FürthWP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Ziegler, Stuttgart

Kommission für VorsitzendeQualitätskontrolle WP/StB Dipl.-Oec. Ursula Lindgens, Berlin

Stellvertretende VorsitzendeWP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Riese, Düsseldorf vBP/StB Dipl.-Betriebsw. Gunter Fricke, Freilassing

vBP/StB/RB Dipl.-Kfm. Michael Gersdorf, Groß Grönau WP/StB Dipl.-Kfm. Werner Grigoleit, Hamburg WP Dipl.-Kfm. Gerhard Luft, KraillingWP/StB Dr. Klaus Müller, RavensburgWP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll, Berlin WP/StB Dipl.-Kfm. Rainer Rudolph, KölnWP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Schorr, SimmozheimWP/StB Dipl.-Kfm. Stefan Schweren, BerlinWP/StB Dipl.-Kfm. Ellen Simon-Heckroth, Frankfurt am MainWP/StB Dipl.-Kfm. Hubert Voshagen, München

Landespräsidenten Baden-Württemberg WP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Ziegler, StuttgartBayern WP/StB Dipl.-Math. Bodo Richardt, MünchenBerlin WP/StB/RA Dieter Ulrich, BerlinBrandenburg WP/StB/CPA Dipl.-Volksw. Christian F. Rindfleisch, PotsdamBremen WP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard Bitter, BremenHamburg WP/StB/RB Dipl.-Kfm. Wolfgang Kemsat, HamburgHessen WP/StB/RA Dr. Burkhard Hense, Bad HomburgMecklenburg-Vorpommern WP/StB/RB Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Klein, HeringsdorfNiedersachsen WP/StB Dr. Jürgen Maiß, BergenNordrhein-Westfalen WP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Rudolf Volck, DüsseldorfRheinland-Pfalz WP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter Oberrecht, KoblenzSaarland WP/StB Dipl.-Kfm. Helmut Porn, SaarbrückenSachsen WP/StB Dipl.-Oec. Angelika Perret, DresdenSachsen-Anhalt WP/StB Dipl.-Oec. Reinhard Wilbig, MagdeburgSchleswig-Holstein WP/StB Dipl.-Volksw. Detlef Mohr, KielThüringen WP/StB Dipl.-Volksw. Klemens Bellefontaine, Erfurt

Geschäftsführer RA Peter Maxl, BerlinDr. Reiner J. Veidt, Berlin

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Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen

bilden die Gremien der Wirtschaftsprüfer-

kammer Ausschüsse.

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Ausschüsse

Ausschuss Berufsrecht,Berufssatzung

Anders als in den vorangegangenen Jah-ren sind für die Arbeit des Ausschussesim Jahr 2006 keine durchgängigenSchwerpunktthemen festzustellen. Wieauch sonst hatte er sich mit zahlreichenberufsrechtlichen Grundsatz- und Zwei-felsfragen aus allen Bereichen des Berufs-rechts zu befassen. Ein Thema war hierbeiunter anderem die Frage, ob und inwie-weit inhaltlich divergierende Formulie-rungsvorschläge des IDW und der BStBKzur Bescheinigung über die Erstellungvon Jahresabschlüssen mit Plausibilitäts-beurteilung verwendet werden dürfen.Nachdem die BStBK ihre ursprünglicheFormulierungsempfehlung modifiziert undauch das IDW eine zunächst vorläufigeNeufassung vorgelegt hat, sind nach Auf-fassung der WPK beide Fassungen berufs-rechtlich nicht zu beanstanden. Alle Or-ganisationen bemühen sich um eine ein-heitliche Formulierung.

In der zweiten Jahreshälfte bestand einwesentliches Tätigkeitsfeld des Ausschus-ses in der Vorbereitung einer sechsten Än-derung der Berufssatzung WP/vBP, derenNotwendigkeit für das Jahr 2007 insbeson-dere aufgrund von Vorgaben des BARefGabzusehen war.

Mitglieder des Ausschusses:WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen (Vorsitzender)vBP/StB Rainer EliasWP/StB/RA Dr. Bertram FischerWP/RA Dr. Robert GutschevBP/StB Prof. Friedhelm HaaseloopWPin/StBin/RAin Heidemarie Wagner

Ausschuss Rechnungs-legung und Prüfung

Der Ausschuss Rechnungslegung undPrüfung beobachtet die Aktivitäten ausge-wählter nationaler und internationalerGremien und Organisationen je nach Be-deutung für die WPK mit unterschied-licher Intensität. Hierunter fallen vor al-lem die Tätigkeiten der International Fe-deration of Accountants (IFAC), des Inter-national Accounting Standards Boards(IASB) sowie des IDW (insbesondere desHauptfachausschusses). Der Schwerpunktliegt auf der Beobachtung der internatio-nal und national herausgegebenen Stan-dardentwürfe zur Rechnungslegung undPrüfung.

Mitglieder des Ausschusses:WP/StB Dipl.-Kfm. Achim Schmidt (Vorsitzender)WP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard BitterWP/RA Dr. Robert GutscheWP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter OberrechtWP/StB Gerd Willi StürzvBP/StB Dipl.-Bw. Michael Ziegler

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Ausschuss Kleine undmittlere Praxen

Der vom Vorstand eingerichtete Aus-schuss Kleine und mittlere Praxen be-fasst sich mit den Auswirkungen be-rufsrechtlicher und berufspolitischerEntscheidungen und Aspekte auf klei-ne und mittlere Praxen. Er entwickeltzudem Fragestellungen für die übrigenAusschüsse zu den Belangen der klei-nen und mittleren Praxen. Des Weite-ren befasst er sich mit Untersuchun-gen zu den Strukturen des Prüfungs-marktes. Demzufolge hat der Aus-schuss die aktuelle Fassung derjährlich herausgegebenen Untersu-chung zur Anbieterstruktur und zurMandatsverteilung im Wirtschaftsprü-fungsmarkt fachlich begleitet. Zudemwurden im Jahr 2006 Themen derSiebten WPO-Novelle aus Sicht derkleinen und mittleren Praxen sowiezur Entwicklung internationaler Rech-nungslegungs- und Prüfungsstandardsfür kleine und mittlere Unternehmenbzw. für kleine und mittlere Praxen er-örtert. Schließlich hat der AusschussPrüfungspflichten bei kommunalenBetrieben in den Bundesländern be-handelt.

Mitglieder des Ausschusses:vBP/StB Dipl.-Bw. Michael Ziegler(Vorsitzender)vBP/StB Dipl.-Bw. Helmut LotzWP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter OberrechtWP/StB Dipl.-Kfm. Gerd Willi StürzWP/StB/RA Dieter UlrichWP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Rudolf VolckGast: WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll

Ausschuss Berufsexamen

Der Ausschuss Berufsexamen befasstsich mit Themen, die das grundlegendeVerständnis vom Beruf des Abschluss-prüfers und seine Darstellung nach au-ßen betreffen (z.B. Zugang zum Berufim Allgemeinen, Veränderungen desdurch Recht, Pflichten und Anforde-rungen des Marktes geprägten Berufs-bildes). Die Ausschussmitglieder gehö-ren gleichzeitig dem gemeinsamenIDW/WPK-Arbeitskreis Reform desWP-Examens an.

Zentrale Aufgabe ist die Begleitung derUmsetzung der §§ 8a und 13b WPO.Diese regeln die Voraussetzungen fürdie Anerkennung von Studiengängenals für die Ausbildung von Wirtschafts-prüfern besonders geeignet (§ 8a WPO)und die Anrechnung von Hochschul-

prüfungen auf das Wirtschaftsprü-fungsexamen (§ 13b WPO). Die Einzel-heiten regelt die Wirtschaftsprüfungs-examens-Anrechnungsverordnung. Sielegt zur Umsetzung des § 8a WPO dieVoraussetzungen und das Verfahrenfür die Anerkennung eines viersemes-trigen Masterstudienganges als zurAusbildung von Wirtschaftsprüfernbesonders geeignet fest. Absolventendieser Studiengänge können das WP-Examen in verkürzter Form ablegen(verkürzt um die Prüfungsgebiete „Angewandte Betriebswirtschaftsleh-re, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirt-schaftsrecht“). Wenn im Studium ineinem anderen als nach § 8a WPO an-erkannten Studiengang Prüfungsleis-tungen erbracht worden sind, die hin-sichtlich ihres Inhalts, ihrer Form undihres Umfangs den Anforderungen derPrüfungsgebiete „Angewandte Betriebs-wirtschaftslehre, Volkswirtschaftsleh-re“ oder „Wirtschaftsrecht“ im WP-Examen gleichwertig sind, kann dasExamen um die Prüfung bzw. Prüfun-gen auf diesen Gebieten verkürzt abge-legt werden (§ 13b WPO). Maßstab fürdie Anerkennung von Studiengängenals zur Ausbildung von Wirtschaftsprü-fern besonders geeignet und für dieFeststellung der Gleichwertigkeit vonHochschulprüfungen ist ein Referenz-rahmen, der durch unverbindlicheLehrpläne (Curricula) ergänzt wird.

Ausschüsse

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Seit dem Wintersemester 2006/2007bieten die Fachhochschulen Münsterund Osnabrück mit dem Studiengang„Master of Auditing, Finance and Tax-ation“ erstmals einen Studiengang an,der den Voraussetzungen des § 8a WPOund den Anforderungen der Wirt-schaftsprüfungsexamens-Anrechnungs-verordnung entspricht und als für dieAusbildung von Wirtschaftsprüfern be-sonders geeignet anerkannt ist.

Mitglieder des Ausschusses:WP/StB Dipl.-Kfm. Achim Schmidt(Vorsitzender)Prof. Dr. Hans-Joachim BöckingWP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard BitterWP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Rudolf Volck

Projektausschuss Kommunale Prüfungsgebühren

Der jährlichen Anpassung der Gebüh-ren für die Pflichtprüfung kommuna-ler Eigenbetriebe gehen regelmäßigGespräche und Schriftwechsel mitdem jeweils federführenden Landesin-nenministerium voraus; dies ist fürdas Jahr 2006 das Bayerische Staatsmi-nisterium des Inneren.

Mitglieder des Ausschusses:WP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter Oberrecht (Vorsitzender)WP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard BitterWP/StB Dr. Mario BurretWP/StB Dr. Marian EllerichWP/StB Dr. Norbert Vogelpoth

Projektausschuss Honorare

Die Siebte WPO-Novelle (§ 55a WPO-E)normiert neue Rahmenbedingungen,die bei Honorarvereinbarungen vonden Berufsangehörigen zu beachtensind. Die WPK hat dies in ihren Sat-zungen zu konkretisieren und nachausdrücklichen Hinweisen in der Ge-setzesbegründung im Rahmen derQualitätskontrolle, der Berufsaufsichtund von Sonderuntersuchungen zuüberwachen. Vor diesem Hintergrundhat der Vorstand beschlossen, zur Vor-bereitung der Umsetzung der genann-ten Neuregelungen einen Projektaus-schuss Honorare zu bilden. Der Vor-stand hat den Ausschuss beauftragt,im Vorfeld der Entwicklung konkreterberufsrechtlicher Aufgriffskriteriendie betriebswirtschaftlichen Rahmen-bedingungen der Honorierungen von

Abschlussprüferleistungen sowie diefür die Preisbildung maßgebliche tatsächliche Marktsituation zu unter-suchen. Hierzu wird der Ausschussinsbesondere auf die im Rahmen derAbschlussdurchsicht begonneneSammlung der publizierten Honorareder Abschlussprüfer börsennotierterUnternehmen zurückgreifen.

Ziel der Ausschusstätigkeit ist es, ausden Ergebnissen der vorgenanntenAnalyse Handlungsansätze für dieWPK abzuleiten. Für die darauf auf-bauende Entwicklung konkreter be-rufsrechtlicher Aufgriffskriterien (z.B.Bestimmung von Schwellenwerten)ist nachfolgend der Ausschuss Berufs-recht, Berufssatzung zuständig.

Die konstituierende Sitzung des Pro-jektausschusses Honorare fand am2.11.2006 statt.

Mitglieder des Ausschusses:WP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter Oberrecht (Vorsitzender)WP/StB/RA Dr. Bertram FischerWP/RA Dr. Robert GutschevBP/StB Dipl.-Bw. Helmut LotzWP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Rudolf VolckvBP/StB Dipl.-Bw. Michael ZieglerGast: WP/StB/RA Dieter Ulrich

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Statistiken (Stand: 1.1.2007)

Vorbildung der Mitglieder

Wirtschaftsprüfer Anzahl % Weiblich Männlich

Betriebswirtschaftliches Studium 9.619 74,2 1.168 8.451Volkswirtschaftliches Studium 681 5,3 86 595Rechtswissenschaftliches Studium 702 5,4 26 676Technisches Studium 42 0,3 4 38Landwirtschaftliches Studium 38 0,3 6 32Anderer Studiengang 307 2,4 79 228Fachhochschulabschluss 816 6,3 116 700Ohne Universitäts- bzw. FH-Abschluss 758 5,8 115 643

Gesamt 12.963 100,0 1.600 11.363

vereidigte Buchprüfer Anzahl % Weiblich Männlich

Betriebswirtschaftliches Studium 1.266 31,3 116 1.150Volkswirtschaftliches Studium 119 2,9 22 97Rechtswissenschaftliches Studium 485 12,0 33 452Technisches Studium 5 0,1 1 4Landwirtschaftliches Studium 9 0,2 1 8Anderer Studiengang 34 0,9 6 28Fachhochschulabschluss 430 10,6 53 377Ohne Universitäts- bzw. FH-Abschluss 1.702 42,0 328 1.374

Gesamt 4.050 100,0 560 3.490

Mitgliedergruppen

Mitgliedergruppen 1932 1.1.1961 1.1.1986 1.1.1990 1.1.1995 1.1.2000 1.1.2005 1.1.2006 1.1.2007

Wirtschaftsprüfer 549 1.590 4.836 6.344 7.994 9.984 12.244 12.578 12.963

vereidigte Buchprüfer 0 1.151 89 2.782 4.233 4.094 4.009 4.091 4.050

Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften 76 196 991 1.215 1.541 1.879 2.221 2.318 2.361

Buchprüfungs-gesellschaften 0 7 1 32 108 166 143 150 135

Vorstandsmitglieder, Geschäftsf., Persönl. haft. Gesellschafter, die nicht WP oder vBP sind 0 66 470 439 564 726 773 755 746

Freiwillige Mitglieder 0 0 28 28 30 32 38 46 47

Gesamt 625 3.010 6.415 10.840 14.470 16.881 19.428 19.938 20.302

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Altersstruktur der Mitglieder

Wirtschaftsprüfer

Alter Anzahl % Weiblich Männlich

80 Jahre und älter 206 1,6 9 19775–79 Jahre 356 2,8 6 35070–74 Jahre 477 3,7 10 46765–69 Jahre 921 7,1 20 90160–64 Jahre 1.076 8,3 35 1.04155–59 Jahre 1.309 10,1 70 1.23950–54 Jahre 1.396 10,8 128 1.26845–49 Jahre 1.781 13,7 226 1.55540–44 Jahre 2.598 20,0 461 2.13735–39 Jahre 2.187 16,9 450 1.73730–34 Jahre 637 4,9 175 462unter 30 Jahre 19 0,1 10 9Gesamt 12.963 100,0 1.600 11.363

vereidigte Buchprüfer

Alter Anzahl % Weiblich Männlich

80 Jahre und älter 17 0,4 1 1675–79 Jahre 42 1,0 4 3870–74 Jahre 146 3,6 6 14065–69 Jahre 448 11,1 41 40760–64 Jahre 722 17,8 69 65355–59 Jahre 1.081 26,7 135 94650–54 Jahre 868 21,4 163 70545–49 Jahre 342 8,5 71 27140–44 Jahre 285 7,1 48 23735–39 Jahre 98 2,4 22 7630–34 Jahre 1 0,0 0 1Gesamt 4.050 100,0 560 3.490

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Adressen und Ansprechpartner

Hauptgeschäftsstelle

RA Peter Maxl (Geschäftsführer)Dr. Reiner J. Veidt (Geschäftsführer)RA David Thorn (Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit)

Rauchstraße 2610787 BerlinTelefon 0 30/72 61 61-0Telefax 0 30/72 61 61-2 12E-Mail [email protected]

Landesgeschäftsstellen

Baden-WürttembergLeiter: Ass. jur. Rolf HolzreiterCalwer Straße 11, 70173 StuttgartTelefon 0711/2 39 77-0Telefax 0711/2 39 77-12E-Mail [email protected]

BayernLeiter: RA Karl ReiterMarienstraße 14/16, 80331 MünchenTelefon 089/54 46 16-0Telefax 089/54 46 16-12E-Mail [email protected]

Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-AnhaltLeiterin: Dr. Gisela DemskiRauchstraße 26, 10787 BerlinTelefon 030/72 61 61-191Telefax 030/72 61 61-199E-Mail [email protected]

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen, Schleswig-HolsteinLeiterin: RAin Hiltrud EgbertFerdinandstraße 12, 20095 HamburgTelefon 0 40/80 80 34-310Telefax 0 40/80 80 34-312E-Mail [email protected]

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ThüringenLeiter: RA Dr. Christian WeiserSternstraße 8, 60318 Frankfurt/MainTelefon 069/3 65 06 26-30Telefax 069/3 65 06 26-32E-Mail [email protected]

Nordrhein-WestfalenLeiter: RA Felix SchützTersteegenstraße 14, 40474 DüsseldorfTelefon 02 11/45 61-1 87Telefax 02 11/45 61-1 93E-Mail [email protected]

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Organigramm der WPK

Das aktuelle Organigramm der WPK finden Sie unter

http://www.wpk.de/organisation/organigramm.asp

RA Peter Maxl (Geschäftsführer)Dr. Reiner J. Veidt (Geschäftsführer)RA David Thorn (Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit)

Rauchstraße 2610787 BerlinTelefon 0 30/72 61 61-0Telefax 0 30/72 61 61-2 12E-Mail [email protected]

Baden-WürttembergLeiter: Ass. jur. Rolf HolzreiterCalwer Straße 11, 70173 StuttgartTelefon 0711/2 39 77-0Telefax 0711/2 39 77-12E-Mail [email protected]

BayernLeiter: RA Karl ReiterMarienstraße 14/16, 80331 MünchenTelefon 089/54 46 16-0Telefax 089/54 46 16-12E-Mail [email protected]

Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-AnhaltLeiterin: Dr. Gisela DemskiRauchstraße 26, 10787 BerlinTelefon 030/72 61 61-191Telefax 030/72 61 61-199E-Mail [email protected]

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen, Schleswig-HolsteinLeiterin: RAin Hiltrud EgbertFerdinandstraße 12, 20095 HamburgTelefon 0 40/80 80 34-310Telefax 0 40/80 80 34-312E-Mail [email protected]

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ThüringenLeiter: RA Dr. Christian WeiserSternstraße 8, 60318 Frankfurt/MainTelefon 069/3 65 06 26-30Telefax 069/3 65 06 26-32E-Mail [email protected]

Nordrhein-WestfalenLeiter: RA Felix SchützTersteegenstraße 14, 40474 DüsseldorfTelefon 02 11/45 61-1 87Telefax 02 11/45 61-1 93E-Mail [email protected]

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Das Wirtschaftsprüferhaus im Tiergarten-Dreieck

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Das Wirtschaftsprüferhaus im Tiergarten-Dreieck

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Die WPK 2006WirtschaftsprüferhausRauchstraße 2610787 BerlinTelefon 030/72 61 61-0Telefax 030/72 61 61-212E-Mail [email protected]

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Der Weg zu uns

Impressum

Herausgeber: Wirtschaftsprüferkammer, verantwortlich: Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer; RA David Thorn, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit

Konzeption und Realisation: KAMPE-PR, Berlin

Druck: Boyens Offset, Heide

Bildnachweise: Dirk Laubner (Seite 2); David Thorn (Seite 4, 7, 15, 17, 19, 23, 26, 37)

Redaktionsschluss: Mai 2007

Straße des 17. Ju

Zoolog. Garten

Wittenberg-platz

Straße des 17. Juni GroßerStern

KurfürstenstraßeTauentzienstraße

Klingelhöferstraße

Hofjägerallee

Kurfürsten-

damm

Budapester Straße

Budapester Straße

Schi

llstra

ße

CorneliusstraßeLützowufer

Rauchstraße

Stüle

r-

str.

26

Tiergartenstraße

Lützowufer

Lützowstraße

An de

r Uran

ia

U

U

WirtschaftsprüferhausRauchstraße 2610787 BerlinTelefon 030/72 61 61-0Telefax 030/72 61 61-212E-Mail [email protected]

WPK Bericht 2006 Titel 19.6 21.06.2007 14:07 Uhr Seite 2

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Der Weg zu uns

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Herausgeber: Wirtschaftsprüferkammer, verantwortlich: Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer; RA David Thorn, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit

Konzeption und Realisation: KAMPE-PR, Berlin

Druck: Boyens Offset, Heide

Bildnachweise: Dirk Laubner (Seite 2); David Thorn (Seite 4, 7, 15, 17, 19, 23, 26, 37)

Redaktionsschluss: Mai 2007

Straße des 17. Ju

Zoolog. Garten

Wittenberg-platz

Straße des 17. Juni GroßerStern

KurfürstenstraßeTauentzienstraße

Klingelhöferstraße

Hofjägerallee

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Budapester Straße

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