Wrede, Christoph-H. Frhr. von : Der forstbehördliche Fachbeitrag zum nordrheinwestfälischen...

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Buchbesprechungen WREDE, CHRISTOPH-H. FRHR. VON: Der forstbeh6rdliche Fachbeitrag zum nordrhein- westf~ilischen Landschaftsplan und die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft. Frank- furt/M., Berlin, Bern, u. a.: Verlag Peter Lang 1993. 225 S., 11 Abb., 28 Ubs., 65,- DM. Nordrhein-Westfaten ist bei der Regelung der naturschutzrechtlichen Landschaftsplanung einen eigen~ standigen Weg gegangen. Anders als in den ~ibrigen L~indern, in denen die DurchfO.hrung der Land- schaftsplanung den Gemeinden obliegt und ledlglich beh6rdeninterne Verbindlichkeit erreicht, werden die Landschaftsplane hier yon den Landkreisen und kreisfreien St~idten als Satzungen mit einem gestuften, in Teden burgerverbmdlichen System rechtlicher Geltungskraft erlassen. Aus forstlicher Sicht ist es bedeutsam, dab der Landschaftsplan besondere Festsetzungen fur die forstliche Nutzung treffen kann, die Fragen der Baumartenwahl f~irdie Erstaufforstung sowie die Untersagung bestimmter Formen der Endnutzung, in der Regel des Kahlschlages, betreffen. Diese Festsetzungen sind im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung auch yon den privaten Waldbesitzern zwingend zu beachten. Diesen weitrmchenden Einwirkungsbefugnissen der naturschutzrechtlichen Fachplanung in das Bewirtschaf- tungsermessen der Waldbesitzer wlrd Rechnung getragen durch eine ebenso weitreichende Beteiligung der Forstbehorden bei der Aufstellung des Landschaftsplanes. Sind diese ublicherweise nur als Tr~iger 6ffentlicher Belange beteitigt, ubertra.gt ihnen das nordrhein-westfalische Landschaftsgesetz die unein- geschrankte Kompetenz zur Erarbeitung emes forstlichen Fachbeitrages fur die Watdfl~ichen, der &e ausschliegliche Grundlage fiir forstliche Festsetzungen lm Landschaftsplan bildet. Der Landesgesetz- geber hat damit im Hmblick auf die angestrebte Harmonisierung der Interessen yon Forstwirtschaft und Naturschutz einen interessanten Weg beschritten: Verstarkte gesetzesverbmdliche Umsetzung berechtigter Anhegen des Naturschutzes auch im Wald einerseits, Vermeidung yon Kompetenzkon- fhkten durch alleinige Aufgabenzuweisung an die fur die Bewirtschaftung, Betreuung und Beaufsich- tigung der W~ilder per se zust~mdigen Forstbehorden andererseits. Vor diesem Hintergrund ist der Versuch VON WREDEs, den forstbehordlichen Fachbeitrag zum nordrhein-westf~ilischen Landschaftsplan darzustetlen und in seinen Auswirkungen auf die Forstwirt- schaft abzuschiitzen, vielversprechend. Der Autor ist als Lmter einer speziell fur die Erarbeitung des forstlichen Fachbmtrages eingesetzten Planungsgruppe profunder Kenner des nordrhein-westf~ilischen Modells der Landschaftsptanung. In seiner Studie befaf~tsich VON WREDE zun~chst ausfuhrlich mit den Inhalten des forstlichen Fachbei- trages sowie mit methodischen und organisatorischen Fragen seiner Entstehung. Hier werden, aufbauend auf einer Erf~sung und Analyse der Situation von Wald und Forstw,rtschaft im Planungsraum sowie in Abstim- mung mit den betroffenen Waldbesitzern und den Erstellern der 6kologischen und landwirtschaftlichen Fachbeitr.'ige, Vorschlage ffir Entwicklungsziele und planerische Festsetzungen entwickelt. Im zweiten Tell seiner Untersuchung unternimmt VON WREDE den Versuch einer kritischen Analyse. Neben einer ausfClhrlichen Beurteilung der bei der Erstellung der forstlichen Fachbeitrage zur Anwendung kommenden Arbeitsmethode finden smh Aussagen zu rechthchen, naturschutz- und forstpolitischen sowie okonomischen Fragestetlungen. Hierbei sollen denkbare Konflikte im rechtli- chen und politlschen Umfeld yon Landschaftsplanung und Forstwirtschaft aufgezeigt und zugleich auf die konfhktharmomsierende Wirkung einzelner Planungsschritte hmgewmsen werden. Bemerkenswert ist auch der Versuch, die allenthalben bestehenden Zweifel an der Umsetzbarkeit detaillierter planeri- scher Festsetzungen aus 6konomischer Sicht zu durchteuchten. Jedoch zmgen sich gerade in dmsem Analyseteil Schwiichen. So beschriinkt sich VON WREDE bei der Behandlung naturschutz- und forstpolitischer Fragestellungen auf einige atlgememe Bemerkungen uber das tats~iehliche Konfliktpotential zwischen Forstwlrtschaft und Naturschutz, ohne auf Spezifika der Landschaftsplanung einzugehen. Bei der Beurteilung des forstlichen Fachbeitrages aus der Sicht des Naturschutzes unterbleibt eine sozialwissenschaftlich fundierte Problematisierung des Konfhktfeldes; dort, wo man Antworten von Interessenvertretern des Naturschutzes erwartet, setzt VON WREDE ledighch eigene normative Einsch~.tzungen an deren Stelle. Dies iaberrascht, bietet doch gerade die nord- rhein-westfiilische Losung einigen Diskussionsstoff. Mit Recht werfen etwa BARTELHEIMER/COPAK in ihrer Studie die Frage auf, ob der Handlungsspielraum der Landschaftsplanung nicht unzuliissig verengt werde, seien doch immerhin 25% der gesamten Landesflache der naturschutzrechtlichen Fachplanung de facto entzogen (BARTELHEIMER, D./COPAK, I.: Landsehaftsplanung als Instrument der Umweltpolitik. Taunusstein: Eberhard Blotmer Verlag 1989, 226 S.). Auch bei der forstpolitisch brisanten Frage moglicher Akzeptanzprobleme bei den von landschafts- ptanerischen Festsetzungen betroffenen Waldbesitzern l~.i~tyon WKEDr M,inget in der sozlalwissen-

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Buchbesprechungen WREDE, CHRISTOPH-H. FRHR. VON: Der forstbeh6rdliche Fachbeitrag zum nordrhein- westf~ilischen Landschaftsplan und die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft. Frank- furt/M., Berlin, Bern, u. a.: Verlag Peter Lang 1993. 225 S., 11 Abb., 28 Ubs., 65,- DM.

Nordrhein-Westfaten ist bei der Regelung der naturschutzrechtlichen Landschaftsplanung einen eigen~ standigen Weg gegangen. Anders als in den ~ibrigen L~indern, in denen die DurchfO.hrung der Land- schaftsplanung den Gemeinden obliegt und ledlglich beh6rdeninterne Verbindlichkeit erreicht, werden die Landschaftsplane hier yon den Landkreisen und kreisfreien St~idten als Satzungen mit einem gestuften, in Teden burgerverbmdlichen System rechtlicher Geltungskraft erlassen. Aus forstlicher Sicht ist es bedeutsam, dab der Landschaftsplan besondere Festsetzungen fur die forstliche Nutzung treffen kann, die Fragen der Baumartenwahl f~ir die Erstaufforstung sowie die Untersagung bestimmter Formen der Endnutzung, in der Regel des Kahlschlages, betreffen. Diese Festsetzungen sind im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung auch yon den privaten Waldbesitzern zwingend zu beachten. Diesen weitrmchenden Einwirkungsbefugnissen der naturschutzrechtlichen Fachplanung in das Bewirtschaf- tungsermessen der Waldbesitzer wlrd Rechnung getragen durch eine ebenso weitreichende Beteiligung der Forstbehorden bei der Aufstellung des Landschaftsplanes. Sind diese ublicherweise nur als Tr~iger 6ffentlicher Belange beteitigt, ubertra.gt ihnen das nordrhein-westfalische Landschaftsgesetz die unein- geschrankte Kompetenz zur Erarbeitung emes forstlichen Fachbeitrages fur die Watdfl~ichen, der &e ausschliegliche Grundlage fiir forstliche Festsetzungen lm Landschaftsplan bildet. Der Landesgesetz- geber hat damit im Hmblick auf die angestrebte Harmonisierung der Interessen yon Forstwirtschaft und Naturschutz einen interessanten Weg beschritten: Verstarkte gesetzesverbmdliche Umsetzung berechtigter Anhegen des Naturschutzes auch im Wald einerseits, Vermeidung yon Kompetenzkon- fhkten durch alleinige Aufgabenzuweisung an die fur die Bewirtschaftung, Betreuung und Beaufsich- tigung der W~ilder per se zust~mdigen Forstbehorden andererseits.

Vor diesem Hintergrund ist der Versuch VON WREDEs, den forstbehordlichen Fachbeitrag zum nordrhein-westf~ilischen Landschaftsplan darzustetlen und in seinen Auswirkungen auf die Forstwirt- schaft abzuschiitzen, vielversprechend. Der Autor ist als Lmter einer speziell fur die Erarbeitung des forstlichen Fachbmtrages eingesetzten Planungsgruppe profunder Kenner des nordrhein-westf~ilischen Modells der Landschaftsptanung.

In seiner Studie befaf~t sich VON WREDE zun~chst ausfuhrlich mit den Inhalten des forstlichen Fachbei- trages sowie mit methodischen und organisatorischen Fragen seiner Entstehung. Hier werden, aufbauend auf einer Erf~sung und Analyse der Situation von Wald und Forstw,rtschaft im Planungsraum sowie in Abstim- mung mit den betroffenen Waldbesitzern und den Erstellern der 6kologischen und landwirtschaftlichen Fachbeitr.'ige, Vorschlage ffir Entwicklungsziele und planerische Festsetzungen entwickelt.

Im zweiten Tell seiner Untersuchung unternimmt VON WREDE den Versuch einer kritischen Analyse. Neben einer ausfClhrlichen Beurteilung der bei der Erstellung der forstlichen Fachbeitrage zur Anwendung kommenden Arbeitsmethode finden smh Aussagen zu rechthchen, naturschutz- und forstpolitischen sowie okonomischen Fragestetlungen. Hierbei sollen denkbare Konflikte im rechtli- chen und politlschen Umfeld yon Landschaftsplanung und Forstwirtschaft aufgezeigt und zugleich auf die konfhktharmomsierende Wirkung einzelner Planungsschritte hmgewmsen werden. Bemerkenswert ist auch der Versuch, die allenthalben bestehenden Zweifel an der Umsetzbarkeit detaillierter planeri- scher Festsetzungen aus 6konomischer Sicht zu durchteuchten.

Jedoch zmgen sich gerade in dmsem Analyseteil Schwiichen. So beschriinkt sich VON WREDE bei der Behandlung naturschutz- und forstpolitischer Fragestellungen auf einige atlgememe Bemerkungen uber das tats~iehliche Konfliktpotential zwischen Forstwlrtschaft und Naturschutz, ohne auf Spezifika der Landschaftsplanung einzugehen. Bei der Beurteilung des forstlichen Fachbeitrages aus der Sicht des Naturschutzes unterbleibt eine sozialwissenschaftlich fundierte Problematisierung des Konfhktfeldes; dort, wo man Antworten von Interessenvertretern des Naturschutzes erwartet, setzt VON WREDE ledighch eigene normative Einsch~.tzungen an deren Stelle. Dies iaberrascht, bietet doch gerade die nord- rhein-westfiilische Losung einigen Diskussionsstoff. Mit Recht werfen etwa BARTELHEIMER/COPAK in ihrer Studie die Frage auf, ob der Handlungsspielraum der Landschaftsplanung nicht unzuliissig verengt werde, seien doch immerhin 25% der gesamten Landesflache der naturschutzrechtlichen Fachplanung de facto entzogen (BARTELHEIMER, D./COPAK, I.: Landsehaftsplanung als Instrument der Umweltpolitik. Taunusstein: Eberhard Blotmer Verlag 1989, 226 S.).

Auch bei der forstpolitisch brisanten Frage moglicher Akzeptanzprobleme bei den von landschafts- ptanerischen Festsetzungen betroffenen Waldbesitzern l~.i~t yon WKEDr M,inget in der sozlalwissen-

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schaftlichen Problemformulierung und -16sung erkennen. Die aus den Erfahrungen der Arbeit der Ptanungsgruppe gewonnenen Eindrucke mogen zwar brauchbare Hypothesen darstellen, ats metho- disch saubere L6sungen k6nnen sie jedoch nicht gelten. E,gentumsrechtliche Fragen werden nur schlagwortartig abgehandelt; die im juristischen Schrifttum diskutierten Losungen zur Entsch~idigungs- problematik im Gewahrleistungsbereich des Art. 14 GG bleiben in ihrer Tragweite f/ir das Konfliktfeld Landschaftsplanung - Forstwirtschaft unerkannt. Allgemem werden rechthche Fragestellungen nur oberflachtich behandelt, so wird etwa die Frage des Verhalmisses von forstrechtlicher und naturschutz- rechtlicher Planung zur G~inze ausgeblendet. Ebenso unterblelbt die Inbezugsetzung der tiber den Landschaftsplan mit besltzarten-differenzierter Verbindtichkeitsstufung einflief~enden Vorgaben des forstlichen Fachbeltrages mit dem Ordnungsgem~if~heitsbegnff der Forstwlrtschaft. Die Analyse des Verh~dmisses von Forst- und Naturschutzrecht erfolgt unter vollst~indiger Auf~erachtlassung rechts- wissenschaftlicher Methoden und beschrankt sich im wesentlichen auf das Unterstellen unzureichender gesetzgeberischer Vorgaben. Im Hinblick auf den Gesetzesvollzug ware etwa die Beantwortung der Frage von Interesse gewesen, in welchem Umfang Vorgaben des forstlichen Fachbeitrages in die Landschaftspl~ne einfliei~en und welche entscheidungserheblichen Vorg~inge sich im Vorfeld des Landschaftsplanerlasses abspielen.

Problematisch ist auch das yon VON WREDE gewahlte Vorgehen bei der Beurteilung der 6kono- mischen Auswirkungen der Landschaftsplanung im Wald und die darauf gest(itzten Zweifel an der Zweckm~ii~igkeit des nordrhein-westfalischen Modells. Anstatt die bei der Umsetzung der forstlichen Festsetzungen entstehenden Mehraufwendungen gegenilber herk6mmlicher Bewirtschaftung aufzu- zeigen, berechnet er lediglich die zur Kulturbegrundung und -pftege notwendigen Aufwendungen. Zietf/ahrend wSre es aber gewesen, einen Vergleich der Kapitalwerte verschiedener Bestockungszielty- pen herzustellen. So begeht VON WREDE den Fehler, aus der bistang herrschenden Praxis der vollstandigen Kostenubernahme durch die Forstbehorden msoweit auf die Existenz umfassender staatlicher Finanzierungspflichten zu schhef~en und darauf seine Annahme der Nichtumsetzbarkeit grof~fl~ichiger landschaftsplanerischer Ziele zu st(itzen. Eine derartige Aussage lief~e sich aber allenfalls nach griindlicher Analyse der eigentumsrechtlichen Relevanz landschaftsplanerischer Vorgaben und der daraus resultierenden Entsch~idigungspflichten treffen. Vieles spricht jedoch daftir, diese Gelder, jedenfalls m wesenthchen Tellen, als freiwillige staathche Zuwendungen zu klasslfizleren. Em schlagen- des Argument gegen eine detaflherte Landschaftsplanung bildet diese Praxis daher nicht.

Zusammenfassend last slch &e Untersuchung zwar als durchaus gelungene Beschreibung des forstbehordtichen Fachbeitrages zum nordrhein-westfalischen Landschaftsplan bezeichnen. Die Arbeit profitiert in diesem Teil von den Kennmissen und Erfahrungen YON WRED~s, die dieser bei der praktischen T~itigkeit gewinnen konnte. Unzul~inglich ist hingegen der Versuch, die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft nachzuzeichnen. Der Autor zeigt hier grof~e Defizite in der Durchdringung und systematischen Aufbereitung relevanter Fragestetlungen, ebenso bei der wissenschaftlich-methodi- schen Bearbeitung der von ibm behandetten Themenkomplexe. Fiir denjenigen, der sich Aufschlfisse iiber das Verh~ilmis von Landschaftsplanung und Forstwirtschaft verspricht, ist die Schrift daher nur eingeschr~inkt zu empfehlen. S. WAGNER

Neuerscheinungen KAHN, M.: Modellierung der H6henentwicklung ausgewiihlter Baumarten in Abh~ingig- keit vom Standor t . Forstliche Forschungsberichte M~inchen, Nr. 141. 1994. Zu beziehen fiber Universit~tsbuchhandlung Frank; Schellingstr. 3, 80799 Mfinchen. 204 S., zahlr. Abb. und Tab. 33,- DM.

Zur Analyse des Zusammenhangs zwischen Standort und Baumwachstum wird die Hohenentwicktung ausgewahlter Baumarten tiber dem Alter in Abh~ingigkeit yore Standort als Modellierungsaufgabe aufgegriffen, weil die Baum- bzw. Bestandeshohe die wichtigste ertragskundhche Leitgr6f~e ist. Kon- zeptionelt wird die Modellierung der standortabh~ingigen Hohenleistung durch die Leitbilder biotogi- sche Ptausibilit~it, die Nutzbarmachung yon qualitativer Information und die Erzeugung eines H6henpotentials des Einzelbaumes gepr~igt.

Fur die Analyse steht mit 277 Versuchsparzellen aus dem forstlichen Versuchswesen ein umfang- reiches Reinbestands-Datenmatenal (aber &e Baumarten Buche, Eiche, Fichte, Kiefer und Douglasie zur Verfiagung. Die Nutzbarmachung qualitativer Informationen wird reatisiert mit Hilfe des Konzepts einer lingmstlschen Variablen im Sinne der Theorie unscharfer Mengen. Mit der Verwendung einer