WTLaktuell - Ausgabe 3

12
Arbeitnehmerveranlagung: So sparen Sie Geld! • Details zur neuen Immobilienertragsteuer • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Mission Marathon: WTL-Lauftreff 2012 WTL aktuell Ausgabe 3 - Sommer 2012

description

WTLaktuell ist das Servicemagazin der WTL Steuer- und Wirtschaftsberatung und enthält Tipps & Tricks aus der Welt der Steuern und Wirtschaft sowie Infos aus unserer Kanzlei. Nähere Infos unter www.wtl.at >>

Transcript of WTLaktuell - Ausgabe 3

Arbeitnehmerveranlagung:

So sparen Sie Geld!

• Details zur neuen Immobilienertragsteuer

• Beendigung von Arbeitsverhältnissen

• Mission Marathon: WTL-Lauftreff 2012

WTL aktuell Ausgabe 3 - Sommer 2012

WTL aktuell Sommer 2012

Seite 2

Arbeiten, Teamwork und die erforder-lichen Rahmenbedingungen. Nicht zu vergessen und entscheidend ist weiters ein zuverlässiger Betreuer, Trainer oder Coach der uns in allen Belangen unter-stützt. Für diese Aufgabe stehen wir, das Team der WTL Steuer- und Wirt-schaftsberatung, Ihnen jederzeit gerne zur Seite.

Ein erfreuliches Ereignis seit unserer letzten Ausgabe möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Unser Kollege Thomas Walchhofer ist am 29. Februar stolzer Vater geworden. Alles Gute Thomas, Bettina und dem kleinen Moritz!

Im Rahmen unserer „Mission Marathon 2012“ haben sich 24 Klienten, Freunde und Mitarbeiter zum Ziel gesetzt, die 42195 Meter beim Linz Marathon am 22. April in der Staffel zu schaffen. Durch konsequentes Training und Disziplin haben alle sechs Staffeln ihr gemein-sames Ziel mit ausgezeichneten Zeiten geschafft – Gratulation und Danke an alle für dieses besondere sportliche Highlight!

Um mit unseren Unternehmen erfolg-reich zu sein, braucht es haargenau das Gleiche. Wir brauchen Ziele vor Au-gen, konsequentes und diszipliniertes

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Le-sen der dritten Ausgabe unseres Kanz-leimagazins!

Liebe Klienten und Freunde der WTL Steuer- und Wirtschaftsberatung!In der zweiten Ausgabe unseres Kanzleimagazines WTLaktuell im Herbst 2011 habe ich Sie ermutigt den Blick in die Zukunft zu richten und sich realistische, messbare und erreichbare Ziele zu setzen. Haben Sie schon etwas unternommen?

IMPRESSUM: Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion und Verleger: WTL Gerhard Leitner WT GmbHMozartstraße 5, 4020 LinzTelefon: 0732 / 77 46 04 Fax: 0732 / 79 39 81 E-Mail: [email protected] bzw [email protected] Internet: www.wtl.at > www.facebook.com/WTLaktuell >>

WTLaktuell ist ein unabhängiges Magazin, das sich mit Wirtschafts-, Steuerrechts- und Kanzleithemen beschäftigt und speziell für Klienten und Interessenten der WTL Steuer- und Wirtschaftsberatung bestimmt ist. Die veröffentlichten Beiträge sind ohne Gewähr. Das Lesen von WTLaktuell ersetzt keine persönliche Beratung. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfü-gung! Printauflage 1.000 Stück.

Inhalt & Gestaltung: Clemens Klinglmair.

InhaltsverzeichnisSeite 3· Arbeitnehmerveranlagung

Seite 4· Details zur neuen Immo-ESt

Seite 5· Kindergeld: Zuverdienstgrenzen

Seite 6· Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Seite 7· Wirtschaftsmediation· Rechtstipp

Seite 8-9· Mission Marathon 2012

Seite 10· TAXcheck

Seite 11· Aktuelles aus unserer Kanzlei

Seite 12· „Gramastettner Krapferl“

Gute Noten fürdie SteuerberaterDas Linzer Meinungsforschungsinstitut Spectra hat das Image der Steuerbe-rater bei 500 österreichischen Wirt-schaftsbetrieben erhoben. Fazit: Die Dienste des Steuerberaters werden stark in Anspruch genommen, häufiger als jene anderer Berater. Die Erwar-tungen sind hoch und werden großteils auch erfüllt.Betrachtet man die Tätigkeiten, die bei den jeweiligen Beratern in Anspruch genommen werden, zeigt sich, dass der Steuerberater mit den meisten Aufga-ben konfrontiert ist. Getreu dem Mot-to: „Alles aus einer Hand“. Der ideale Steuerberater soll fachlich gut ausge-bildet sein, ein umfassendes Steuer-Know-How besitzen, dem Unterneh-men helfen, Steuern zu sparen, und vertrauenswürdig sein.

Wir sehen solche erfreuliche Ergeb-nisse als Anreiz uns immer weiter und weiter zu verbessern - vor allem in den Bereichen Kompetenz, Service und „Mehrwert“. Wir freuen uns über Ihre Anregungen unter [email protected]!

Ausgabe 3

Seite 3

Hier können Sie Ausgaben wie zB Kin-derbetreungskosten (bis 2.300 Euro pro Kind und Jahr), Kosten für die aus-wärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschale iHv 110 Euro pro Monat) oder Kosten im Zusammenhang mit ei-ner Behinderung geltend machen. Ab einem Selbstbehalt iHv maximal 12% des Jahreseinkommens können auch Krankheits-, Kur- oder Begräbniskosten steuerwirksam werden.

• Sie haben während des Jahres unter- schiedlich hohe Bezüge erhalten?• Sie waren nicht durchgehend be- schäftigt (zB nur in den Ferien)?• Sie sind PendlerIn und die Pendler- pauschale wurde bei der Lohnver- rechnung noch nicht berücksichtigt?• Sie können Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöh- liche Belastungen geltend machen?

Machen Sie eine Arbeitnehmerveranla-gung aber unbedingt auch dann, wenn Sie nur geringe Einkünfte hatten, denn in diesem Fall kommen Sie in den Ge-nuss der sogenannten „Negativsteuer“ und es werden Ihnen bis zu 15 Prozent der Sozialversicherung bzw gegebe-nenfalls der Alleinverdienerabsetzbe-trag ausbezahlt!Für die Arbeitnehmerveranlagung ha-ben Sie fünf Jahre Zeit - Belege sind nicht beizulegen, aber sieben Jahre auf-zubewahren und auf Verlangen des Fi-nanzamtes vorzulegen.

Wir stehen Ihnen gerne mit weite-ren „Tipps und Tricks“ für Ihre Arbeit-nehmerveranlagung zur Verfügung!

Artikel von Anita [email protected]

Werbungskosten sind die Kosten, die Ihnen durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen, und sind zu 100 Prozent ab-zugsfähig! Bekanntester Posten bei den Werbungskosten ist die sogenannte Pendlerpauschale, mit der die Fahrtko-sten zu Ihrem Arbeitsplatz abgegolten werden. Diese wird aber meist schon bei den aktuellen Gehaltsauszahlungen berücksichtigt.Weitere mögliche absetzbare Wer-bungskosten sind etwa Fachlitera-tur, Fortbildungskosten, die Fahrten zu Fortbildungen, Arbeitsmittel und Werkzeuge (zB Computer), Ausgaben für Bewerbungen um einen Job, etc - soweit Ihnen diese Kosten vom Ar-beitgeber nicht ersetzt werden. Eine Berufsgruppenpauschale - unabhängig von tatsächlichen Aufwänden - gibt es beispielsweise für VertreterInnen und für Mitglieder einer Stadt- oder Ge-meindevertretung.

Auch diese reduzieren Ihre Steuerbe-messungsgrundlage. Dazu zählen etwa alle personenbezogenen Versiche-rungen (zB private Unfallversicherung) oder die Zahlungen oder Kreditraten für Darlehen, mit denen Sie Wohn-raum geschaffen oder saniert haben. Diese Sonderausgaben sind allerdings gedeckelt – und zwar mit 2.920 Euro jährlich (für Alleinverdiener 5.840 Euro). Von diesen Sonderausgaben wird ein Viertel steuerwirksam. Diese Absetz-möglichkeiten gibt es in voller Höhe für alle, die nicht mehr als 36.400 Euro jährlich verdienen - darüber wird der Steuervorteil reduziert.

Ohne „Viertelung“ reduzieren Spen-den an begünstigte Organisationen (zB Rotes Kreuz), Steuerberatungskosten oder der Kirchenbeitrag (bis maximal 400 Euro) Ihre Bemessungsgrundlage.

Holen Sie sich Geld vom Finanzamt

Bereits mit wenigen Schritten kann man sich mit der Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zu-rückholen - man hat dafür fünf Jahre Zeit. Je früher man sich darum kümmert, desto früher kann man sich über die Gutschrift freuen!

Werbungskosten

Sonderausgaben

Rund 180 Millionen Euro „schenken“ Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer jährlich der Finanzministerin, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht voll ausnutzen. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen reduzieren Ihre Steuerlast!

Außergewöhnliche Belastungen

Sie sollten unbedingt eine Arbeit-nehmerveranlagung machen:

ComputerHaben Sie einen Computer für zu Hau-se angeschafft, den Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen als „Werbungskosten“ abschreiben. Für die private Nutzung muss man aller-dings einen Privatanteil ausscheiden. Den Rest verteilt man auf drei Jahre.

Kauft man beispielsweise am 2. Mai einen Computer samt Zubehör um 2.000 Euro, geht man folgenderma-ßen vor: Von den 2.000 Euro Anschaf-fungskosten zieht man zB 40% Pri-vatanteil ab, das sind 800 Euro. Somit bleiben 1.200 Euro über, die man auf drei Jahre verteilt. Das Steuerersparnis beträgt bei einem Durchschnittsver-diener rund 170 Euro pro Jahr.

AuswärtigeBerufsausbildungAufwendungen für die auswärtige Be-rufsausbildung von Kindern können mit einer Pauschale iHv 110 Euro pro Monat berücksichtigt werden. Voraus-setzung ist, dass es im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt. Dies ist dann gegeben, wenn die Ausbil-dungsstätte mindestens 80 Kilometer (Internat: 25 Kilometer) entfernt liegt oder die Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel in eine Richtung mindestens eine Stunde be-trägt. Das Ersparnis beträgt bei einem Durchschnittsverdiener rund EUR 570 Euro pro Jahr.

WTL aktuell Sommer 2012

Seite 4

Wenn eine Immobilie ab der Anschaf-fung mindestens zwei Jahre durchge-hend bis zur Veräußerung als Haupt-wohnsitz gedient hat oder fünf Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten zehn Jahren vor Veräußerung war, fällt keine ImmoESt an. Eine sol-che Steuerbefreiung gilt auch für selbst erstellte Gebäude (Veräußerer hat die Bauherreneigenschaft), wenn diese Gebäude in den letzten zehn Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden sind. Weitere Ausnahmen sind beispielswei-se für Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereini-gungsverfahrens vorgesehen.

Einkünfte aus der Veräußerung von steuerverfangenen Immobilien unter-liegen grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 25% und wirken nicht progressionserhöhend für das Restein-kommen. Dieser fixe Steuersatz ist da-mit genau so hoch wie jener der Kapi-talertragsteuer, sodass für den Bereich der Vermögensverwaltung nunmehr weitgehend einheitliche Steuerbela-stungen gegeben sind.Werden die anderen laufenden Ein-künfte des Steuerpflichtigen niedriger als durchschnittlich mit 25% besteuert, so kann auf Antrag der niedrigere Tarif-steuersatz angewendet werden (Regel-besteuerungsoption).

Verluste aus der Veräußerung von Grundstücken können nur mit Gewin-nen aus anderen privaten Grundstücks-veräußerungen im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Diese Verlustbe-schränkung gilt allerdings nur im Privat-

Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften unterliegen seit 1. April der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Die bisherige Spekulationsfrist von zehn Jahren, nach deren Ablauf steu-erfrei veräußert werden konnte, wurde abgeschafft. Es ist nunmehr zwischen „steuerverfangenen Immobilien“ und „Altfällen“ zu unterscheiden.

Im Regelfall unterliegen Immobilien, die ab dem 1. April 2002 entgeltlich an-geschafft wurden, einer einheitlichen ImmoESt in Höhe von 25% des Veräu-ßerungsgewinnes, also der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis. Ab einer Behaltedauer von zehn Jahren kann eine Inflations-abgeltung in Höhe von 2% pro Jahr, insgesamt gedeckelt mit 50%, geltend gemacht werden. Die Flat-Tax in Höhe von 25% und der Inflationsabschlag gel-ten auch im betrieblichen Bereich und unabhängig von der Gewinnermitt-lungsart. Liegt der betriebliche Schwer-punkt jedoch in der Veräußerung von Grundstücken, oder zählen die Grund-stücke zum Umlaufvermögen, erfolgt die Besteuerung nach dem normalen Tarif (bis zu 50%).

Liegt der letzte entgeltliche Erwerb vor dem 1. April 2002 wird der Ver-äußerungserlös (und nicht der Ver-äußerungsgewinn) pauschal mit 3,5% besteuert. Falls nach dem 31. Dezem-ber 1987 eine Umwidmung in Bauland vorgenommen wurde, erhöht sich der Steuersatz auf 15% des Veräußerungs-erlöses. Über Antrag ist es in jedem Fall möglich, den Spekulationsgewinn wie bei den steuerverfangenen Immobilien zu errechnen und diesen mit 25% zu versteuern.

Details zur neuen Immo-ESt

Seit 1. April unterliegen alle Grundstücksveräuße-rungen der Immobilienertragsteuer - diese beträgt zwischen 25% vom Veräußerungsgewinn und 3,5% vom Veräußerungserlös.

Altfälle

Steuerverfangene Immobilien

Befreiungen undRegelbesteuerungsoption

vermögen, wohingegen im Betriebsver-mögen Verluste grundsätzlich sowohl ausgleichsfähig als auch vortragsfähig sind. Wird jedoch eine (optionale) Ver-anlagung durchgeführt so können Ge-winne und Verluste aus Immobilienver-äußerungen ausgeglichen werden; bei Ausübung der Option zur Regelbesteu-erung erfolgt eine Veranlagung zum Ta-rif (vgl hierzu oben).

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung können nicht berücksichtigt werden. Zu diesen Ver-äußerungsnebenkosten gehören etwa die vom Verkäufer bezahlten Makler-gebühren, Vertragserrichtungs-, Bera-tungs- und Gutachtenskosten. Das gilt auch bei Ausübung der Regelbesteu-erungsoption. Einzige Ausnahme sol-len Kosten im Zusammenhang mit der Selbstberechnung durch Parteienver-treter sein.

Die Veräußerungsgewinnermittlung und Anzeige beim Finanzamt soll künf-tig zwingend im Rahmen von Grunder-werbsteuererklärungen durch Parteien-vertreter erfolgen (Selbstberechnung). Für die Entrichtungen der ImmoESt besteht grundsätzlich eine Haftung der Parteienvertreter. Die ImmoESt soll mit dem 15. Tag des auf den Kalendermo-nat des Zuflusses des Erlöses zweitfol-genden Monats fällig werden.

Artikel von Christian [email protected]

Kein Verlustausgleich

Vorgehensweise

Der Wert des privaten Immobilienvermögens in Österreich wird auf etwa 880 Milliar-den Euro geschätzt. Die Immobilien stellen somit 60 bis 70% des gesamten Privatver-mögens dar. Dieses Vermögen konnte im privaten Bereich außerhalb der Spekulati-onsfrist bisher steuerfrei veräußert werden. Damit ist seit 1. April Schluss.

Ausgabe 3

Seite 5

variante kann sich auf beträchtliche 14.000 Euro belaufen – ist somit die geringere Zuverdienstgrenze.

Für die Berechnung der Zuverdienst-grenze muss auf spezielle Berechnungs-methoden zurückgegriffen werden. Zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze zählen dabei die steuerpflichtigen Er-werbseinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und nicht-selbständiger Arbeit). Andere Einkünf-te, wie zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nicht berück-sichtigt. Demnach zählen bspw Ein-künfte aus einem Dienstverhältnis zum Zuverdienst, während die Familienbei-hilfe oder Alimente unberücksichtigt bleiben. Der für die Zuverdienstgrenze relevante maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte für Arbeitnehmer setzt sich folgendermaßen zusammen: Das Bruttoeinkommen (ohne Sonderzah-lungen) wird um die gesetzlichen Ab-züge (zB SV-Beiträge) reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemessungs-grundlage ist um 30% zu erhöhen.

Der Zuverdienst bezieht sich nur auf die Zeit, zu welcher das KBG bezogen wird. Somit werden Erwerbseinkünfte vor und nach dem Bezug von KBG nicht auf die Zuverdienstgrenze angerechnet. Es ergibt sich daher eine Aliquotierung der Zuverdienstgrenze bei nicht ganz-jährigem Bezug des KBG. Auch sind die Einkünfte des anderen Elternteils (wel-cher kein KBG bezieht) irrelevant.

Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze wird im nachhinein durch den Kran-

Zu Beginn gilt es festzuhalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen einerseits ein arbeitsrechtlicher An-spruch auf Karenz (Verhältnis Arbeit-geber – Arbeitnehmer), andererseits aber auch ein Anspruch auf Kinderbe-treuungsgeld (Verhältnis Staat – Eltern) besteht, welcher isoliert zu betrachten ist. Nach derzeitiger Rechtslage können Eltern zwischen folgenden fünf Be-zugsvarianten wählen (die zusätzlichen Monate können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Eltern-teile abwechselnd das KBG beziehen):

• Pauschalvariante 30 + 6 (rd 436 Euro);• Pauschalvariante 20 + 4 (rd 624 Euro);• Pauschalvariante 15 + 3 (rd 800 Euro);• Pauschalvariante 12 + 2 (rd 1.000 Euro);• Einkommensabhängiges Kinder- betreuungsgeld 12 + 2 (80% der Letzt- einkünfte; maximal 2.000 Euro)

Die Zuverdienstgrenze hängt von der wahl der KBG-Variante ab. Bei den Pau-schalvarianten kommt entweder die starre Zuverdienstgrenze iHv 16.200 Euro pro Jahr oder die höhere indivi-duelle Zuverdienstgrenze iHv 60% der Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde, zur Anwendung. Die individuelle Zuverdienstgrenze soll Eltern, die vor der Geburt höhere Ein-künfte erzielt haben, während des Be-zugs von Kinderbetreuungsgeld auch einen höheren Zuverdienst ermögli-chen. Demgegenüber kommt beim ein-kommensabhängigen KBG eine starre Zuverdienstgrenze iHv 6.100 Euro pro Kalenderjahr zur Anwendung.

Der Haken des insgesamt deutlich hö-heren einkommensabhängigen KBG – der Unterschied zur kurzen Pauschal-

Dschungel der Zuverdienstgrenzen

WICHTIGE LINKS:www.bmwfj.gv.at/Familiewww.help.gv.atwww.wtl.at

Kinder bereichern das Leben der Eltern und bringen Glück und Freude. Das flexible Kindergeld soll zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf beitra-gen. Im Bild WTL-Rechnungswesenmitarbeiter Tho-mas Walchhofer mit seiner jungen Familie.

Zuverdienstgrenzen

Berechnung

kenversicherungsträger geprüft. Wird dabei festgestellt, dass die Grenze überschritten wurde, so muss im Sinne einer „Einschleifregelung“ jener Betrag zurückbezahlt werden, um den die Zu-verdienstgrenze überschritten wurde.

Bei der Wahl des Kinderbetreuungs-geldmodells sind unterschiedliche Fak-toren zu berücksichtigen. So kommt es einerseits darauf an, wie hoch die Ein-künfte vor dem Bezug des KBG waren und ob sich daher das einkommensab-hängige KBG grundsätzlich „rentieren“ würde. Andererseits sollten auch Über-legungen über die (arbeitsrechtlich re-levante) Karenzdauer angestellt wer-den. Dies ist deshalb von Bedeutung, da nach Ende der Karenz die Beschäf-tigung idR wieder aufgenommen wird und daher wieder Erwerbseinkünfte – welche für die Zuverdienstgrenze rele-vant sind – erzielt werden.

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ih-nen jederzeit gerne zur Verfügung!

Artikel von Thomas [email protected]

Überschreitung der Grenzen

Fazit

Mit der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (KBG) zum 1. Jänner 2010 wurde das System grundlegend reformiert und bietet zum heutigen Stand fünf alternative Varianten. Oft ist es jedoch für werdende Eltern schwer durch-schaubar, welche Variante nun die für sie „Beste“ sei. Die Antwort auf diese Frage hängt unter anderem auch von den Zuverdienstmöglichkeiten ab, bei deren Berech-nung es in der Praxis immer wieder zu Problemen kommen kann.

WTL aktuell Sommer 2012

Seite 6

der Arbeitgeber seine Angestellten nicht nur zum Kalenderquartal, sondern jeweils auch zu jedem 15. und letzten eines Monats kündigen kann.

Beispiel (ohne Zusatzvereinbarung): Ein Dienstverhältnis besteht seit drei Jah-ren und zwei Monaten, der Arbeitgeber spricht am 31. Mai die Kündigung aus - das Dienstverhältnis endet am 30. Sep-tember (Ende drittes Quartal); bis Ende Juni (Ende zweites Quartal) könnte der Dienstgeber die zweimonatige Kündi-gungsfrist nicht mehr einhalten.

Beispiel (mit Zusatzvereinbarung, dass eine Kündigung auch zum 15. und letzten eines Monats möglich ist): Ein Dienstverhältnis besteht seit drei Jah-ren und zwei Monaten, der Arbeitgeber spricht am 31. Mai die Kündigung aus - das Dienstverhältnis endet am 31. Juli (zweimonatige Kündigungsfrist ohne Bindung an Quartale).

Tipp: In den Dienstverträgen sollte je-denfalls vereinbart werden, dass für den Arbeitgeber die Kündigung auch zum 15. und letzten eines jeden Monats möglich ist.

Vorsicht: Handelsangestellte bilden eine Ausnahme, da bei diesen das Recht auf Vereinbarung des 15. und letzten eines Monats als Kündigungs-termin auf die ersten fünf Dienstjahre im Betrieb eingeschränkt ist - danach hat die Kündigung stets zum Quartal-sende zu erfolgen.

Die vom Dienstnehmer einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich immer ein Monat und wird jeweils zum letzten eines Monats wirksam.

Beispiel: Ein Dienstverhältnis besteht seit drei jahren und zwei Monaten, der Arbeitnehmer spricht am 1. Juni die Kündigung aus - das Dienstverhältnis endet am 31. Juli.

Unter Kündigung wird die Willens-erklärung des Arbeitgebers oder Ar-beitnehmers an den jeweils anderen verstanden, das Arbeitsverhältnis, un-ter Einhaltung der Kündigungsbestim-mungen, aufzulösen. Die Kündigung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Sie können da-her mündlich oder schriftlich kündigen, außer der Kollektiv- oder Dienstvertrag sieht eine bestimmte Form vor.In manchen Fällen muss vor dem Kün-digungsausspruch ein ganz bestimm-tes Vorverfahren eingehalten werden – zB bei Kündigungen in Betrieben mit gewähltem Betriebsrat, bei Massen-kündigungen oder bei Kündigungen besonders geschützter Personen (zB werdende Mütter, Präsenz-/Zivildiener, begünstigte Behinderte).

Mit dem auf den Kündigungsausspruch folgenden Tag beginnt die Kündigungs-frist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigungsfristen und Kündi-gungstermine für Angestellte sind im Angestelltengesetz geregelt. Die vom Dienstgeber einzuhaltende Kündi-gungsfrist beträgt:• bis zum 2. Dienstjahr: 6 Wochen;• bis zum 5. Dienstjahr: 2 Monate;• bis zum 15. Dienstjahr: 3 Monate;• bis zum 25. Dienstjahr: 4 Monate;• ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate.

Grundsätzlich hat der Dienstgeber so zu kündigen, dass die Kündigungsfrist mit dem Ende eines Quartals (also 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember) endet. Nach dem Angestell-tengesetz besteht aber die Möglichkeit, im Dienstvertrag zu vereinbaren, dass

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Beendigung von Dienstverhältnissen, dabei müssen verschiedene Details beachtet werden. Neu ist ab 1. Jänner 2013 eine Kündigungsabgabe in Höhe von 110 Euro.

Kündigung

Die Kündigungsfrist kann vertraglich auch verlängert werden! Wird mit dem Arbeitnehmer vertraglich eine längere Kündigungsfrist bei Arbeitnehmerkün-digung vereinbart, darf die vom Arbeit-geber einzuhaltende Frist allerdings je-denfalls nicht kürzer sein.

Bei Arbeitern richten sich die jeweilige Kündigungsfrist und die Kündigungs-termine nach dem anzuwendenden Kollektiv- oder Dienstvertrag. Die darin vorgesehenen Fristen sind in der Regel sehr kurz und können sogar ganz ausge-schlossen sein. Ist kein Kollektivvertrag anzuwenden und gibt es keine Verein-barung, gilt für Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung eine 14-tägige Kündi-gungsfrist, ohne Bindung an einen be-stimmten Termin.

Wie Sie sehen handelt es sich bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen um eine sehr komplexe Thematik. Eine frist- oder terminwidrige Kündigung kann dabei für das Unternehmen sehr teuer werden! Im Zweifel sollten Sie daher vor jeder Auflösung Kontakt mit unserem Personalverrechnungs-Team aufnehmen – wir stehen Ihnen jeder-zeit gerne zur Verfügung!

Artikel von Sabine [email protected]

Kündigung von Arbeitern

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist ein zentrales Thema im Wirtschaftsalltag, da sie oft weitreichende Folgen, etwa bei den Beendigungsansprüchen, beim Arbeits-losengeld, etc nach sich zieht. Zu beachten gibt es dabei verschiedenste Facetten – wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick - im ersten Teil betreffend Kündigung.

Kündigung von Angestellten

Fazit

Ausgabe 3

Seite 7

Chancen der Wirtschafts-Mediation

Konflikte gibt es in fast allen Unternehmen, Wirt-schaftsmediatoren können bei der Lösung helfen.

Zur Frage, was hat Steuerberatung mit Wirtschaftsmediation zu tun:

• Konflikte gibt es immer und überall in Unternehmen;• Konflikte nehmen negativen Einfluss auf das Klima in Unternehmen;• Konflikte nehmen negativen Einfluss auf Produktivität und Ergebnis;• durch Mediation können Kosten (zB Gerichtsprozesse) vermieden werden;• Verbesserungen und Optimierungen durch Mediation als Ergebnis.

Die Ausbildung stellt einen wichtigen Kompetenzbaustein für unsere Kanz-lei dar. Bei Interesse oder Bedarf nach näheren Informationen melden Sie sich einfach jederzeit!

RECHTSTIPP: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Zivilrechtliche Folgen bei verspäteter An-tragstellung

Sofern eine schuldhaft verzögerte Antrag-stellung vorliegt, können die Insolvenzgläu-biger Schadenersatzansprüche wegen einer Verschlechterung der Insolvenzquote nach Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenz-verfahrens gegen die zur Antragstellung verpflichteten Personen geltend machen.

Haftung für Abgabenpflichten

Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen (Schuldner) für die diesen treffenden Ab-gaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Sofern also offene Steu-erschulden (Kommunalsteuer, Lohnsteuer, etc) nicht im Insolvenzverfahren einbring-lich gemacht werden können, haften die vertretungsbefugten Organe (wie zB Ge-schäftsführer einer GmbH) für den insoweit erlittenen Ausfall der Abgabengläubiger.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmit-tel nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Geldschulden zu bezahlen, und sich die erforderlichen Mittel nicht in absehbarer Zeit verschaffen kann. Überschuldung liegt vor, wenn die Passiven die Aktiven überwiegen und mit einer positiven Un-ternehmensentwicklung nicht zu rechnen ist („negative Fortbestehensprognose“).

Insolvenzantrag

Die Eröffnung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind dies-bezüglich der Schuldner sowie sämtliche Gläubiger des Unternehmens. Der Antrag des Schuldners muss ohne schuldhafte Verzögerung, spätestens aber binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw bei juristischen Personen bei Über-schuldung gestellt werden. Diese Ver-pflichtung trifft natürliche Personen, die unbeschränkt haftenden Gesellschafter und Liquidatoren einer eingetragenen Per-sonengesellschaft sowie die organschaft-lichen Vertreter juristischer Personen.

Strafrechtliche Folgen bei Gläubigerbe-günstigung

Vorsicht ist weiters bei Zahlungen an Gläubiger vor Insolvenzeröffnung gebo-ten. Gemäß § 158 StGB ist mit Freiheits-strafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch die anderen Gläubiger oder wenigstens einen von ihnen benachteiligt.

Aufgrund der Komplexität und zum Schutz des Schuldners sowie dessen Or-ganen (Geschäftsführer, etc) ist jedenfalls eine begleitende anwaltliche Betreuung im Konkursverfahren bzw bereits beim er-sten Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anzuraten.Die Methode „Kopf in den Sand“ bei fi-nanziellen Problemen ist gefährlich und kann zu einer massiven Vergrößerung der Probleme, zivilrechtlicher und strafrecht-licher Art, führen.

Artikel von Christian Ebmer*[email protected]

*Partner der Wirtschaftskanzlei huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH in Linz

Ein Insolvenzverfahren ist gemäß § 1 Insolvenzordnung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu eröffnen. Hier lesen Sie, wie man bei ersten Indikatoren richtig reagiert:

Mediation ist dabei ein zukunfts- und lösungsorientiertes und informelles Verfahren mit dem Ziel, Konflikte in einer konstruktiven Art und Weise zu bearbeiten.

Die Mediation beruht auf der Freiwillig-keit der Parteien und fördert durch die Beiziehung eines neutralen Vermittlers (Mediator) die Findung von den Par-teien selbst verantworteten Lösungen ihrer Konflikte. Die Rolle des Mediators ist dabei jene des „Vermittlers“.

Vergangenes Jahr hat unser Geschäftsführer Gerhard Leitner erfolgreich die Ausbil-dung zum Wirtschafts-Mediator absolviert. Hier erfahren Sie, welchen Zusammen-hang es zwischen Steuerberatung und Mediation gibt und welche Chancen dies für Ihr Unternehmen bieten kann.

WTL aktuell Sommer 2012

Seite 8

WTL-Lauftreff 2012Um unsere Mission als „Wegbegleiter“ auch auf die Welt des Sports zu übertragen boten wir im Jahr 2012 allen Klienten und Freunden ein besonderes Special: den WTL-Lauftreff! Ziel war es, als Mitglied einer WTL-Staffel den Linz-Marathon am 22. April gemeinsam in Angriff zu nehmen. Eine Staffel bestand aus vier Läufern wobei indivi-duell vereinbart wurde, wer 9,7 km, 11,3 km, 14,8 km oder 6,4 km läuft. Zur optimalen Vorbereitung fanden im Vorfeld drei gemeinsame Lauftreffs mit „Laufguru“ Romuald Schönfeld statt.

Josef, Roli, Günther und Christian waren bis in die Haarspitzen motiviert.

Oberbank-Enns Geschäftsführer Josef Haidinger er-hält den letzten Feinschliff.

„Laufguru“ Romi Schönfeld gab in der Vorbereitung wertvolle Tipps und Tricks.

Bei den drei gemeinsamen Lauftreffs zur Vorbereitung auf den Linz-Marathon wurden wir mit durchwegs herr-lichen Laufbedingungen verwöhnt. Nach dem gemeinsamen Treffpunkt im Fitness-Studio Holmes Place ging es immer zu einer Laufrunde auf die Donaulände.

Wohl-verdiente Stärkung nach absolviertem Lauf im Linzer-Innenstadtlokal Josef.

Der lebende Beweis - bei den Lauftreffs ging es sport-lich ordentlich zur Sache.

Die Freude war groß, als das Ziel immer näher und näher rückte.

Das Laufteam des „Autohaus Huber“ aus Enns war in der Vorbereitung besonders ehrgeizig.

Die motivierten Start-Läufer bringen sich auf der Autobahn-Brücke in Position.

Ausgabe 3

Seite 9

Mission Marathon 2012Was für ein Spektakel: der Linz-Marathon 2012 ist Geschichte, über 115.200 Besucher und 15.200 Teilnehmer aus mehr als 80 Nationen waren mit dabei. Die WTL Steu-er- und Wirtschaftsberatung war nach den erfolgreichen Lauftreffs mit gleich sechs Staffeln am Start und obwohl einzig und allein der gemeinsame Spaß am Sport im Vordergrund stand wurden durchwegs beachtenswerte Zeiten im (vorderen) Mittel-feld erzielt. Herzlichen Dank an alle MitarbeiterInnen, KlientInnen und FreundInnen, die diese sportliche Herausforderung zu einem besonderen Highlight gemacht haben!

„Marathon-Neuling“Sabine Leitnerim Kurz-Interview

Was hat dich dazu bewegt, den Linz-Marathon in Angriff zu nehmen?

Ich wollte es ganz einfach einmal versu-chen. Für einen echten Läufer mag die Distanz von 6,4 km eine Kleinigkeit sein, ich bin aber ehrlich gesagt noch nie so-weit gelaufen und wollte wissen, ob ich die Distanz durchhalte. Außerdem habe ich schon öfters bei verschiedenen Ma-rathons zugesehen und jetzt wollte ich einmal selbst das Gefühl erleben, wenn das Ziel Schritt für Schritt näher rückt.

Wie hast du dich vorbereitet?

Ich bin die zwei Monate vor dem Mara-thon in der Woche zweimal laufen und einmal walken gegangen - und das bei jedem Wetter. Die Motivation dabei war das konkrete Ziel vor Augen, wobei sicher auch die regelmäßigen gemein-samen Lauftreffs eine große Unterstüt-zung waren.

Wie war das Gefühl unmittelbar nach dem Marathon?

Es war einfach ein super Erlebnis und eine sehr schöne Erinnerung. Ich werde zwar sicher keine Läuferin, würde es aber trotzdem sofort wieder machen. Es hat einfach unglaublich Spaß gemacht, im Team diese Herausforderung gemein-sam zu bewältigen.

Sechs WTL-Staffeln nahmen den Linz-Marathon gemeinsam in Angriff. Am Foto die hoch motivierten Teilneh-merInnen vor dem Bewerb - nicht im Bild: Szene1-Geschäftsführer Franz Tretter, der zu diesem Zeitpunkt noch tief und fest geschlafen hat... ;-)

Manuela und Sabine haben ihr großes Ziel erreicht.

Für unsere sportlichen Läufer gab es sogar tierische Unterstützung aus dem Dschungel.

Not-Transport nach dem Rennen? Natürlich nicht - im Bild eine unserer schnellsten Staffeln.

Wer war nun schneller? Natürlich kam auch der ge-mütliche Teil (samt Elektrolyten) nicht zu kurz. ;-)

Die routinierten Läufer der Firma Gebol waren ganz besonders motiviert.

WTL aktuell Sommer 2012

Seite 10

TAXcheck – Aktuelles auf einen Blick

Steuerabkommen mit der Schweiz

Vom Steuerabkommen mit der Schweiz vom 13. April sind in Österreich ansässige natürliche Personen betroffen, die bei In-krafttreten des Abkommens (voraussicht-lich am 1. Jänner 2013) bei einer Schweizer Bank ein Konto oder Depot haben. Für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben ist eine Abgeltungssteuer vorgesehen, zu-sätzlich werden sämtliche Steuern auf Ka-pitalerträge in der Zukunft in der Schweiz eingehoben.Die Abgeltung kann anonym oder durch freiwillige Meldung erfolgen. Bei der ano-nymen Abgeltung wird ein Steuersatz von 15 bis 30% (bei größeren Vermögen über 2 Mio Euro erhöht sich der Maximalsatz schrittweise auf bis zu 38%) des Vermögens von der Schweizer Bank eingehoben. Damit sind sämtliche Steuerschulden betreffend Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die ehemalige Erbschafts- und Schenkungs-steuer (bis 1. August 2008) abgegolten und straffrei gestellt. Im Falle einer freiwilligen Meldung wird die Schweizer Bank den ös-terreichischen Behörden die Kundendaten des Steuerpflichtigen übermitteln. Die Mel-dung gilt als strafbefreiende Selbstanzeige, die vom Steuerpflichtigen in der Folge noch gegenüber den österreichischen Steuerbe-hörden zu ergänzen ist, indem die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt werden müssen.Für die Besteuerung zukünftiger Kapital-erträge hat der Steuerpflichtige ein Wahl-recht, ob eine anonyme Abgeltung iHv 25%, entsprechend der österreichischen Kapitalertragsteuer, erfolgt oder ob die Erträge gegenüber der österreichischen Fi-nanzverwaltung offengelegt werden.[Abkommen der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Be-reichen Steuern und Finanzmarkt]

TAXcheck von Clemens [email protected]

Änderungen Umsatzsteuer

Vermietern (außer zu Wohnzwecken) steht künftig ein Vorsteuerabzug nur dann zu, wenn der Mieter nahezu auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Vermietungen an Körper-schaften öffentlichen Rechts, Banken und Versicherungen. Zudem wird die Frist für eine Vorsteuerkorrektur bei geänderter Verwendung von bisher zehn auf zwanzig Jahre ausgedehnt.[1. Stabilitätsgesetz]

Solidarabgabe

Bezieher von Einkommen aus unselbstän-diger Tätigkeit über 13.280 Euro pro Monat sollen von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zur Einkommensteuer zahlen, indem das 13./14. Gehalt in gestaffelter Form stärker als bisher besteuert wird (ansteigender Steu-ersatz zwischen 6% und 50%). Gleichzeitig soll für alle Unternehmer der Gewinnfrei-betrag ab Gewinnen in Höhe von 175.000 bis 580.001 Euro pro Jahr gestaffelt von 15% auf 4,5% reduziert werden.[1. Stabilitätsgesetz]

Halbierung Bausparprämie undZukunftsvorsorge-Förderung

Die steuerliche Förderung für die prämien-begünstigte Pensions- und Zukunftsvorsor-ge sowie für das Bausparen wird halbiert. Demnach wird die Bausparprämie künftig mindestens 1,5% (bisher 3%) und maximal 4% (bisher 8%) betragen; der Prozentsatz der Zukunfts- und Pensionsvorsorge wird von 5,5% auf 2,75% reduziert.[1. Stabilitätsgesetz]

„Pfiat`di Gott - Steuer“

In dem vom Parlament kürzlich beschlos-senen Konsolidierungspaket findet sich auch die Verpflichtung für den Arbeitge-ber, unter bestimmten Voraussetzungen eine Auflösungsabgabe – im Volksmund auch „Pfiat`di Gott – Steuer“ genannt – zu bezahlen. Dienstgeber haben ab dem 1. Jän-ner 2013 zum Ende jedes arbeitslosenversi-cherungspflichtigen (freien) Dienstverhält-nisses eine Auflösungsabgabe iHv 110 Euro (dieser Betrag wird jährlich aufgewertet) zu leisten.Die Abgabe ist im Monat der Auflösung mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und ist vom Arbeitgeber unaufgefordert zu entrichten. Unter bestimmten Vorausset-

zungen (zB Beendigung durch Zeitablauf, Auflösung während Probemonat, Arbeit-nehmerkündigung, gerechtfertigte Entlas-sung) muss keine Auflösungsabgabe ent-richtet werden.Die Einhebung und Prüfung der korrekten Einhaltung der Abgabepflicht obliegen dem zuständigen Krankenversicherungsträger. Die Erträge aus der Auflösungsabgabe sind für die Gebarung der Arbeitsmarktpolitik zweckgebunden (vgl hierzu auch unseren Artikel auf Seite 6).[2. Stabilitätsgesetz]

Einschränkung Fremdkapitalzinsab-zug bei Konzernerwerben nichtverfassungswidrig

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Fremdkapitalzinsabzug im Zusammen-hang mit Erwerben von Kapitalanteilen ge-mäß § 10 KStG im Konzern oder von einem beherrschenden Gesellschafter ausge-schlossen (vgl hierzu WTLaktuell - Ausgabe 1). Da keine Übergangsbestimmung gesetz-lich verankert wurde, gilt die Neuregelung auch für Zinsen für vor 2011 fremdfinanziert erworbene Kapitalanteile im Konzern. In seinem Erkenntnis sieht der VfGH aller-dings keine Verfassungswidrigkeit in dieser Beschränkung.[VfGH 29.02.2012, B 945/11]

Transzparenz einerliechtensteinischen Stiftung

Der UFS sieht in der wirtschaftlichen Be-rechtigung des Stifters/Begünstigten die Transparenz einer liechtensteinischen Stif-tung. Die Erträge seien daher direkt der österreichischen natürlichen Person zuzu-rechnen.Mit der gegenständlichen Entscheidung vom 24. Jänner setzt der UFS seine „har-te Linie“ in der Frage der (In-)Transparenz liechtensteinischer Stiftungen fort. Eine generelle Aussage ist auf Basis dieser Ent-scheidung jedoch nicht ableitbar, zumal (noch) keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt.Die Grundsatzfrage, unter welchen Voraus-setzungen eine ausländische Stiftung aus österreichischer Sicht steuerlich intrans-parent ist, muss anhand eines sogenannten Typenvergleiches geklärt werden. Demnach ist entscheidend, ob die liechtensteinische Stiftung der Art nach einer österreichi-schen Privatstiftung, die ja jedenfalls als intransparent und damit als eigenes Steu-ersubjekt anerkannt wird, vergleichbar ist.[UFS 24.01.2012, RV/0674-W/10]

„Politik ist die Kunst, stets neue Gründe für neue Steu-ern zu entdecken“, Helmar Nahr (deutscher Mathe-matiker und Unternehmer, 1931-1990).

Ausgabe 3

Seite 11

Christian Hauserbegann während seines BWL-Studiums im Jahr 2007 bei WTL und steht nunmehr kurz vor sei-nem Studienabschluss. Seine Freizeit verbringt der Berufsanwärter und Juventus-Turin-Fan am liebsten mit Fußball schauen oder nutzt sie zum Joggen oder Dart spielen im Verein.

Kanzlei.Management.Forum in Ischgl

Anfang April verbrachte ein Team von WTL ein spannendes Wochenende am „Kanzlei.Manage-ment.Forum“ in Ischgl. Im Zentrum der interna-tionalen Top-Veranstaltung stand die wichtige Bedeutung der richtigen Mitarbeiterführung in der Steuerberatung.

Im Bild (von links): Jörg Stadler (KPS, Guntrams-dorf), Andreas Kapferer (Deloitte, Innsbruck), Matthias Loser (BCV, Bad Urach), Stefan Lami (Lami Unternehmensberatung, Landeck), Ru-dolf Lick (BKS, Herzogenburg), Melanie Hug (Kieninger, Ellwangen), Christian Hauser, Jürgen Leitner, Clemens Klinglmair und Gerhard Leit-ner (WTL, Linz).

WTL-Kompassreihe

Als neues Service der WTL Steuer- und Wirt-schaftsberatung gibt es ab sofort die „WTL- Kompassreihe“. Bei diesen Kompassen wird kurz und bündig das Wichtigste zu Themen wie Un-ternehmensgründung, Rechtsformwahl oder der Sozialversicherung erklärt. Sie erhalten diese auf www.wtl.at unter der Rubrik Service/Downloads sowie in Printform in unserer Kanzlei.

WTL-Community

Sie haben eine Auszeichnung bekommen? Sie su-chen einen neuen Mitarbeiter? Sie wollen, dass wir über Ihr Unternehmen berichten oder der WTL-Community sonst etwas mitteilen? Melden Sie sich unter [email protected] und wir werden gemeinsam schauen, wie wir das WTL-Kommu-nikationsnetzwerk bestmöglich für Ihr Anliegen nutzen können!

Feedback

Sie haben Wünsche, Beschwerden oder Anliegen? Leserbriefe? Oder Vorschläge, wie wir Ihnen Ihren Arbeitsalltag noch weiter erleichtern können? Melden Sie sich bitte bei uns – unter [email protected] – wir sagen Danke!

+++in aller Kürze+++in aller Kürze+++in aller Kürze+++Unser Team stellt sich vor

Manuela Dambergerstartete nach ihrer Matura am BORG-Lentia bei Steuerberater Norbert Schmidt und verstärkt seit der Kanzleiübernahme im April 2010 unser Team. Die großen Leidenschaften der Personal-verrechnerin sind Mountainbiken am Gardasee und Schifahren.

Nach ihrer Matura begann Erika 2010 ihre berufliche Laufbahn als Rech-nungswesenmitarbeiterin bei WTL. Da sie nach einem Jahr ihre berufliche Zukunft dem sozialen Bereich widmen wollte, startete sie im Herbst 2011 ein sechsmonatiges Sozialpraktikum in In-dien und blickt nun glücklich zurück:„Mich beeindruckten vor allem die Menschen, die Kultur und einfach die-Einstellung der indischen Bevölkerung. Ich bin Personen begegnet, die beinahe nichts hatten, aber trotzdem voller Le-bensfreude waren und das letzte, was sie besaßen, auch noch teilten. Eine sehr bereichernde Erfahrung!“

Wir gratulieren Erika zu diesem mutigen Schritt und wünschen ihr bei ihrer ge-planten Ausbildung zur Krankenschwe-ster alles, alles Gute!

Soziales Jahr in Indien

Wir gratulieren unserem Mitarbeiter Thomas Walchhofer herzlich zur Ge-burt seines Sohnes Moritz und durften uns auch schon über Besuch freuen!

Herzlich Willkommen Moritz :-)

Traditionell startete unser Team mit einem Kick Off in das Jahr 2012. Ende Jänner sammelten wir im Hotel Schiller-park einen Tag lang Ideen zur Weiter-entwicklung unserer Kanzlei in Richtung Kompetenz, Service und „Mehrwert“.

Im Zentrum steht dabei natürlich unse-re Arbeit und Positionierung als „Weg-begleiter im Dschungel der Wirtschaft“. Jeder Unternehmer soll sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren kön-nen. Dort ist er ein Profi. Um das steu-erliche, wirtschaftliche und rechtliche „Drumherum“ kümmern wir uns. Hier sind wir die Profis.

Im Bild „Glückskind“ Jasmin bei der Zie-hung eines Verbesserungsvorschlages für unsere Kanzlei, welcher mit einem „Dinner & Casino“ belohnt wurde.

Kick Off 2012

Unser WTL-Team verbrachte eine ge-mütliche Weihnachtsfeier mit Kut-schenfahrt und Punsch-Trinken - im Bild Barbara, Anita, Erika und Brigitte.

Weihnachtsfeier

Süße Versuchung aus GramastettenDer Überlieferung nach wurden in dem kleinen Mühlviertler Örtchen Gramastetten schon im 18. Jahrhundert besonders zarte Krapferl gebacken. Hummel`s Backmanufaktur geht auf die erste verbürgte Gramastettner Krapferlbäckerei zurück. Nach einer bewegten Geschichte stellte eine Pensionierung die Produktion der berühmten „Gramastettner Krapferl“ 2009 kurz vor das Aus. Durch die Gründung der Hummel Backmanufaktur GmbH durch Johannes Mayr gemeinsam mit drei Partnern im Frühjahr 2009 und die Überführung der gewachsenen Struk-turen, Werte und Traditionen hat die oberösterreichische Erfolgsgeschichte seitdem allerdings wieder ordentlichen Auftrieb erfahren. WTLaktuell bat den passionierten Bäckermeister und Klienten zum Exklusivinterview:

Was macht die „Gramastettner Krapferl“ so besonders?Das wirklich besondere ist eigentlich die „Schlichtheit“, es werden nur Rohstoffe verwendet, die auch jede Hausfrau daheim hat. Die Rezeptur ist dabei seit 114 Jahren nicht mehr verändert worden. Die Krapferl zeichnen sich vor allem durch die Mürbe aus, man kann sie mit der Zunge zerdrücken - das ohne Konservierungsstoffe hinzubrin-gen ist eine ganz eigene Kunst. Man muss dabei auf so viele Kleinigkeiten achten, das zu erlernen war für mich wie eine eigene Lehrzeit und hat drei Jahre gedauert. Die Qualität der Rohstoffe und die Produkti-on müssen punktgenau stimmen, für die Formgebung wurde in einem 14-monatigen Projekt sogar eine eigene Spezialmaschine entwickelt!

Was ist hauptausschlaggebend für euer Unternehmen, sich über Jahrzehnte bis Jahrhunderte erfolgreich zu halten?Bei uns ist ganz sicher das Wichtigste, dass allerhöchste Qualität und eine gewisse Ein-zigartigkeit unser Markenzeichen sind. Es gibt ansonsten kein vergleichbares Produkt - die Leute kommen oft extra hunderte Kilometer weit oder die Krapferl wurden auch schon oft zu Außendienstmitarbei-tern nach Shanghai oder Aiserbaidschan mitgenommen. Einen sehr hohen Stellen-wert hat bei uns sicher auch die Tradition. Darum wird der gesamte Markenauftritt sehr traditionell gehalten und auch unser neuer Standort in Gramastetten, welcher in Kürze eröffnet wird, entspricht diesem Erscheinungsbild.

Wie ist die Übernahme der Backmanu-faktur von statten gegangen?Das war anfangs ehrlich gesagt eine etwas chaotische Zeit. Mit 31. Dezember 2008 ist der Senior-Bäckermeister in Pension ge-gangen, die Technik war sehr veraltet und es war auch kein Personal vorhanden. Wir haben dann den Standort eine Zeit lang geschlossen und runderneuert, neue Ma-schinen wurden gekauft und danach mit

vier Mitarbeiterinnen neu durchgestartet. Es ging gleich recht rasant los!

Seit der Gründung der Hummel Backma-nufaktur GmbH im ersten Geschäftsjahr 2009 ist der Umsatz um 80% gestiegen. Was sind die Gründe für diesen Erfolg?Einer der Hauptgründe ist sicher, dass wir jetzt neben dem Eigenverkauf auch ganz gezielt vermehrt das Händlernetz nutzen. Verschiedene Märkte, Wirte und Speziali-tätenläden verkaufen unsere Krapferl - Ten-denz stark steigend. Auch der Weihnachts-umsatz ist extrem gestiegen. Viele Firmen wollen einmal ein etwas anderes Geschenk für ihre Mitarbeiter und Kunden. Außerdem hat das Ganze insgesamt einfach eine ganz andere Dimension. Früher hat der Senior-chef den Betrieb alleine mit seiner Familie betrieben, das wäre heute nicht mehr mög-lich. Ein sehr ambitioniertes Ziel von uns ist, in drei Jahren zwei Millionen Stück unserer Krapferl pro Jahr zu vertreiben!

Wo kann man die „Gramastettner Krap-ferl“ heute kaufen?Zum einen natürlich direkt bei uns in Gra-mastetten, zum anderen findet sich eine Wiederverkäuferliste auf unserer Home-page. Wir arbeiten uns dabei kontinuierlich vom Mühlviertel in Richtung Zentralraum vor. Auch der Direkthandel soll stark for-ciert werden, wobei das Verpackungskon-zept extrem schwierig ist, da das Produkt so leicht zerbricht. Da arbeiten wir aktuell intensiv an einer Lösung.

Was antwortest du, wenn wir dich nach dem Rezept der „Gramastettner Krap-ferl“ fragen?Das Rezept steht auf einem alten Zettel. Der ist in einem sicheren Tresor bei einem Notar. Dieses Rezept wissen nur der Seni-or-Bäckermeister und ich. Von dem her - keine Chance... ;-)

Wir danken dir für das Interview und wünschen euch weiter viel Erfolg!

WORDRAP

ZIB2:schlafen

Lieblingsessen:Marillenknödel

Weihnachtskekse:sehr gern

Wecker:drei Stück

Mühlviertel:meine Heimat, würde ich nie verlassen

Entspannung:Zeit im Wald

Freizeit:Stockschießen

Mozartkugel:mag ich nicht

Nähere Informationen zur Geschichte der „Hummels Backmanufaktur“ und den berühmten „Gramastettner Krapferl“ finden Sie unter:www.hummels-krapferl.at

Wir sagen DANKE an über 400 Fans auf Facebook, welche WTL innerhalb eines hal-ben Jahres zur beliebtesten Steuerberater-Facebookfanpage im gesamten deutsch-sprachigen Raum gemacht haben! Werden auch Sie Mitglied dieser WTL-Community und profitieren Sie von top-aktuellen Tipps und Tricks aus der Welt der Wirtschaft!

Erfrischend anders. WTL! Und nicht irgendein Steuerberater... ;-)

www.wtl.atwww.facebook.com/WTLaktuell

Werden seit über 100 Jahren nach dem selben Rezept hergestellt: die „Gramastettner Krapferl“.

Bäckermeister Johannes Mayr ist eine von zwei Per-sonen, die das strenggeheime Rezept kennen.