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www.netzwerk-iq.de I © 2014 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Das Förderprogramm IQ finanziert durch Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch Logo TP Das Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland? Anerkennung? Das IQ Netzwerk Berlin bietet die richtige Beratung. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA) Otto Benecke Stiftung e.V. 1 Frau Olesia Muschenko Olesia.Muschenko@obs-e v.de +49-(0) 30- 34 50 56 9- 12

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Das Förderprogramm IQ finanziert durchDas IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch Logo TP

Das

Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland? Anerkennung? Das IQ Netzwerk Berlin bietet die richtige Beratung.

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA)Otto Benecke Stiftung e.V.

1

Frau Olesia Muschenko

[email protected]

+49-(0) 30- 34 50 56 9- 12

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Inhalte des Vortrags

Grundbegriffe der Anerkennung

Gesetzliche Grundlagen – Zuständige Stellen

Beratung: das IQ Netzwerk Berlin

Beispiele zu Anerkennungsmöglichkeiten

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Anerkennung

Studium/Ausbildung

Akademische Anerkennung

Arbeit

Berufliche Anerkennung

Reglementierte Berufe

Nicht-reglementierte

Berufe

Anerkennung von

Schulabschlüssen

Anerkennung von

Studienleistungen

ZIEL?

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Unterschiede - reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Die Ausübung reglementierter Berufe – ist an eine staatliche Erlaubnis gebunden! durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt (vgl. auch EU-Richtlinie 2005/36/EG)

Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung freiwillig! Aber: Bessere Chancen und tarifliche Eingruppierung – mehr Wertschätzung!

- Reglementierte Berufe:Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Erzieher/in, Fahrlehrer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in

- Nicht reglementierte Berufe: Sozialwissenschaftler/in, Ökonom/in, Biologe/in

Friseur/in, Tischler/in, Bäcker/in, Kaufmann/ -frau

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Das Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG)

»Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«

Anerkennungsgesetz ist am 1. April 2012 in Kraft getreten Bundesgesetz, das nicht für landesrechtlich geregelte Berufe gilt (z.B. Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen)

Rechtsanspruch auf Verfahren

Einheitliche Kriterien/Verfahren

Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit

Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung!

Feststellung der „wesentlichen Unterschiede“ Berufserfahrung wird berücksichtigt 3 Monate Entscheidungsfrist

ausgeweitet auf Antragsteller/innen aus Drittstaaten entscheidend ist die Qualität der Berufsqualifikation

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In Kraft seit 20. Februar 2014

Inhaltlich analog zum Bundesgesetz:→ Prüfung von Inhalt und Dauer der Qualifikation zu deutschem Referenzberuf

→ entscheidend sind „wesentliche Unterschiede“

→ Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise sind zu berücksichtigen→ Verfahrenszeitraum – 1 Monat Prüfung der Antragsunterlagen, 3 Monate-Entscheidungsfrist

→ Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus

Neu: unabhängiger Beratungsanspruch

Anerkennungsgesetz für das Land Berlin (BQFG Bln)

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Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen u. a.

Ausbildungsabschlüsse Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern und andere Berufskammern Landesamt für Gesundheit und Soziales

Hochschulabschlüsse Berufskammern z. B. Architektenkammer Landesbehörden z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – nicht reglementierter Bereich!

Schulische/akademische Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium)→ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / Universitäten

Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de

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Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im IQ- Netzwerk Berlin Beratung zur beruflichen Anerkennung Begleitung im Anerkennungsverfahren Qualifizierungsberatung im Kontext der Anerkennung

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (OBS e.V.)

Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse (Club Dialog e.V.)

Berliner Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (Türkischer Bund Berlin-Brandenburg e.V.)

Die Beratung ist unabhängig und kostenlos!

Begleitstruktur zum Anerkennungsgesetz

Unabhängige Beratung zur Anerkennung

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Lehrer/in in privaten Einrichtungen, Vertretungslehrer/in, Quereinstieg

Privatschulen, Sprachschulen, VHS

Arbeit im nicht reglementierten Bereich

Als Lehrer/in oder Dozent/in in privaten Einrichtungen

Anerkennung nach „Recht des

Heimatlandes“

Lehrer/in an staatlichen Europaschulen

Unterricht Eng, Frz, It, Sp, Rus, Ptg, Tür, Gr, Pl

Pflicht

Gleichstellung nach deutschem Recht

Arbeit im reglementierten Bereich

Als Lehrer/in an staatlichen (Europa-) Schulen

Freiwillig

Lehrer/in an staatlichen Schulen

Grundschule & Sekundarschule

Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches

Bildungswesen (ZAB)

Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung

Direkte BewerbungGleichwertigkeitsverfahren

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Anerkennung von Lehrerqualifikationen in Berlin

Anpassungs-lehrgang

Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Mai 2014

200 € 50 € 200 €

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Arbeit bspw. als „Engineer“ / „Ingeniero“

(Deutsche Übersetzung: Ingenieur)

Nicht reglementierter BereichTätigkeit mit Berufsbezeichnung in Originalsprache

(z. B. „Engineer“, „Ingeniero“)

Arbeit als „Ingenieur/in“

Pflicht

Antrag auf Anerk. als „Beratende/r

Ingenieur/in“

Reglementierter BereichBerufsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“

Freiwillig

Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches

Bildungswesen (ZAB)

Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung

Direkte Bewerbung

Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Februar 2014

Anerkennung (Genehmigung zum Führen der

Berufsbezeichnung) Baukammer Berlin

Anerkennung von Ingenieursqualifikationen in Berlin

2 Jahre Berufserfahrung

Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

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Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren?

Kosten vor dem Anerkennungsverfahren Übersetzungen Beglaubigungen Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland

Kosten während des Anerkennungsverfahrens Gebühren für Antragstellung Sonstige Verfahren

Kosten nach dem Anerkennungsverfahren Anpassungsqualifizierungen Eignungsprüfungen Kenntnisstandprüfungen Weiterbildung

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Informationen im Internet

www.berlin.netzwerk-iq.de/ (IQ Netzwerk Berlin)

www.anerkennung-in-deutschland.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

https://www.bq-portal.de/ (BMWi)

www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/ (ZAB - Zeugnisbewertung)

http://anabin.kmk.org/ (Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen)

www.bamf.de (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Hotline +49 (0)30-1815-1111

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IQ Beratungsstellen Berlin

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung

Otto Benecke Stiftung e.V.Kaiser-Friedrich-Straße 90, 10585 BerlinE-Mail: [email protected] Tel: 030 / 34 50 56 9-0www.obs-ev.de

Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.

Oranienstr. 53, 10969 BerlinE-Mail: [email protected] Tel: 030 / 236 233 25www.tbb-berlin.de

Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Französisch

Club Dialog e.V.

Friedrichstraße 176-179, 10117 BerlinE-Mail: [email protected] Tel: 030 / 20 44 85 9 www.club-dialog.de

Deutsch, Russisch, Polnisch, Ukrainisch

¡Muchas gracias para su atención!