XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen...

16
XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN OSTERREICH UND ITALIEN FUR DIE JAHRE 2012 - 2016 Die osterreichische und die italienische Seite bringen im Rahmen der XVI. Tagung der Gemischten Kommission, welche gernaf Art. 16 des in Rom am 14. Marz 1952 unterzeichneten Ùbereinkommens zwischen der Republik Òsterreich und der. Italienischen Republik zur Forderung der kulturellen Beziehungen zwischen beiden Landern durchgeftihrt wird, ihre Wertschatzung der ausgezeichneten Ergebnisse, die wahrend der Geltungsdauer des XV. Arbeitsprogramms iìber die kulturelle Zusammenarbeit erzielt wurden, zum Ausdruck und haben das vorliegende Arbeitsprogramm iìber die kulturelle Zusammenarbeit fììr die Jahre 2012 - 2016 vereinbart: I. MULTILATERALE KOOPERATION LLP 2007 - 2013 1.1 Beide Seiten aulìern ihre Befriedigung iiber die ausgezeichneten Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Lifelong Leaming Programme (LLP), einem gemeinschaftlichen Aktionsprogramm im Bereich des Lebenslangen Lemens, das alle Initiativen der europaischen Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung fur den Zeitraum 2007 - 2013 umfasst, erzielt wurden und geben del Hoffnung auf eine verstarkte Zusammenarbeit in den einzelnen Unterprogrammen COMENIUS, ERASMUS, LEONA-,-~DODA VINCI und GRUNDTVIG, sowie im Querschnittsprogramm und im JEAN MONNET-Programm Ausdruck. EU-KULTUR 2007 - 2013 1.2 Beide Seiten unterstreichen ihr Interesse fììr eine verstarkte Zusammenarbeit im Bereich des Europaischen Kulturprogramms 2007 - 2013, das mit dem Ziel geschaffen wurde, zur Forderung des Kulturraumes, den die Europaerlnnen miteinander teilen und der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe grlindet, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Kulturakteuren beizutragen und damit die Entstehung einer Europaburgerschaft zu begunstigen. Das Europaische Kulturprogramm verfolgt die nachstehend angefììhrten spezifischen Ziele: ~ Unterstiitzung der grenzuberschreitenden Mobilitar von Menschen, die im Kultursektor arbeiten Unterstiitzung der grenzììberschreitenden Verbreitung von kulturellen und kììnstlerischen Werken und Erzeugnissen •• Forderung des interkulturellen Dialogs EUROPA FUR BURGERINNEN UND BURGER 2007-2013 1.3 Beide Seiten unterstreichen ihr Interesse fur eine verstarkte Zusammenarbeit im Bereich des Programms "Europa fììr Bììrgerinnen und Btìrger 2007-2013", das u.a. die Steigerung von Il v

Transcript of XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen...

Page 1: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLEZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN OSTERREICH UND ITALIEN FUR

DIE JAHRE 2012 - 2016

Die osterreichische und die italienische Seite bringen im Rahmen der XVI. Tagung derGemischten Kommission, welche gernaf Art. 16 des in Rom am 14. Marz 1952unterzeichneten Ùbereinkommens zwischen der Republik Òsterreich und der. ItalienischenRepublik zur Forderung der kulturellen Beziehungen zwischen beiden Landern durchgeftihrtwird, ihre Wertschatzung der ausgezeichneten Ergebnisse, die wahrend der Geltungsdauer desXV. Arbeitsprogramms iìber die kulturelle Zusammenarbeit erzielt wurden, zum Ausdruck

und haben das vorliegende Arbeitsprogramm iìber die kulturelle Zusammenarbeit fììr dieJahre 2012 - 2016 vereinbart:

I. MULTILATERALE KOOPERATION

LLP 2007 - 2013

1.1 Beide Seiten aulìern ihre Befriedigung iiber die ausgezeichneten Ergebnisse, die imZusammenhang mit dem Lifelong Leaming Programme (LLP), einem gemeinschaftlichenAktionsprogramm im Bereich des Lebenslangen Lemens, das alle Initiativen der europaischenZusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung fur den Zeitraum 2007 - 2013 umfasst,erzielt wurden und geben del Hoffnung auf eine verstarkte Zusammenarbeit in den einzelnenUnterprogrammen COMENIUS, ERASMUS, LEONA-,-~DODA VINCI und GRUNDTVIG,sowie im Querschnittsprogramm und im JEAN MONNET-Programm Ausdruck.

EU-KULTUR 2007 - 2013

1.2 Beide Seiten unterstreichen ihr Interesse fììr eine verstarkte Zusammenarbeit im Bereichdes Europaischen Kulturprogramms 2007 - 2013, das mit dem Ziel geschaffen wurde, zurForderung des Kulturraumes, den die Europaerlnnen miteinander teilen und der auf einemgemeinsamen kulturellen Erbe grlindet, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeitzwischen Kulturakteuren beizutragen und damit die Entstehung einer Europaburgerschaft zubegunstigen. Das Europaische Kulturprogramm verfolgt die nachstehend angefììhrtenspezifischen Ziele:

~ Unterstiitzung der grenzuberschreitenden Mobilitar von Menschen, die im

Kultursektor arbeiten• Unterstiitzung der grenzììberschreitenden Verbreitung von kulturellen und

kììnstlerischen Werken und Erzeugnissen•• Forderung des interkulturellen Dialogs

EUROPA FUR BURGERINNEN UND BURGER 2007-2013

1.3 Beide Seiten unterstreichen ihr Interesse fur eine verstarkte Zusammenarbeit im Bereichdes Programms "Europa fììr Bììrgerinnen und Btìrger 2007-2013", das u.a. die Steigerung von

Ilv

Page 2: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

Toleranz und Verstandnis der europaischen Burgerlnnen fiìreinander zum Ziel hat und dabeidie kulturelle und sprachliche Vielfalt achtet und fordert und zugleich zum interkulturellenDialog beitragt.

Beide Seiten unterstreichen ihr Interesse an einer verstarkten Zusammenarbeit im Bereich derKooperationsprojekte von Stadten und Gemeinden im Rahmen von Stadtepartnerschaften,von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Organisationen, die im Bereich derErinnerungsarbeit tatig sind.

EUROPAISCHES FREMDSPRACHENZENTRUM

1.4 Die italienische Seite wird die Moglichkeit eines Beitritts zum EuropaischenFremdsprachenzentrum des Europarates aufmerksam uberprufen.Die osterreichische Seite gibt ihrer Hoffnung auf einen Beitritt Italiens angesichts derMitgliedschaft von zahlreichen Landern Ausdruck.

II. ZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN DER HOCHSCHULEN UNDANDEREN WISSENSCHAFTLICHEN EINRICHTUNGEN

Akademien der Wissenschaft

2.1 Beide Seiten geben ihrer Befriedigung uber die Zusammenarbeit zwischen derAccademia Nazionale dei Lincei in Rom und der Òsterreichischen Akademie derWissenschaften in Wien Ausdruck. Diese sind durch ein am 13. Dezember 2001unterzeichnetes interakademisches Ubereinkornmen verbunden und beide Mitglieder derALLEA (All European Academies), einem Verband, dem 53 nationale Akademien derWissenschaften und Akademien fUI' Humanistische Studien aus 40 Landern Europasangehoren.

Hochschulbildung

2.2 Beide Seiten nehmen die zahlreichen zwischen italienischen und osterreichischenUniversitaten bestehenden Ubereinkommen uber Zusammenarbeit (s. ANHANG I) sowie dieAbkommen uber Zusammenarbeit im kiìnstlerisch-musikalìschen Bereich zur Kenntnis, dievon den italienischen Akademien fiìr Schone Kunste und den Musikkonservatorien sowie denentsprechenden osterreichischen Institutionen unterzeichnet wurden (s. ANHANG I).

2.3 Beide Seiten begriiBen den Abschluss von Abkommen zwischen Universitaten undanderen Hochschuleinrichtungen ihrer Lander und deren direkte ZusammenarbeiteinschlieBlich gemeinsamer Studienprogramme, die zu gemeinsamen oder doppeltenStudienabschlussen fuhren, sowie den Austausch von didaktischen, kunstlerischen undwissenschaftlichen Aktivitaten.

Anerkennung akademischer Titel und Grade

2.4 Beide Seiten geben ihrer Befriedigung daruber Ausdruck, dass der am 30.03 .2007 und

Page 3: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

am 05.04.2007 in Rom unterzeichnete Notenwechsel uber die Anerkennung akademischerGrade und Titel, dem aktualisierte Entsprechungstabellen der akademischen Titel der beidenLander Zll entnehmen sind, am 1. Janner 2009 in Kraft getreten ist.Sie dnìcken ihre Zufriedenheit mit der Tatigkeit der gemischten ExpertInnenkommission aus,die jahrlich zum Zwecke der Aktualisiemng der vorgenannten Tabelle zusammentrifft, undergreifen alle erforderlichen Schritte, um die jeweils notwendigen Anpassungen umgehendvolkerrechtlich in Kraft zu setzen.

Lektorate

2.5 Beide Seiten anerkennen die Arbeit der jeweiligen Lektorate an den Universitatenbeider Lander zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Programms sowie derenentscheidenden Beitrag zur Verbreitung der jeweiligen Sprache und Kultur.

III. STIPENDIEN

3.1 Die italienische Seite teilt mit, dass sich osterreichische StaatsbtirgerInnen umZuerkennung von Stipendien bewerben konnen. Die Bedingungen fu die Teilnahme und dieZuerkennung sind der Website www.esteri.it (opportunità - borse di studio) zu entnehmen (s.ANHANG II).

3.2 Die osterreichische Seite ladt italienische Postgraduierte und WissenschafterInnen ein,sich im Rahmen der einseitigen osterreichischen Stipendienprogramme ("Ernst Mach-Stipendien", .Franz Werfel-Stipendien" und .Richard Plaschka-Stipendien") zu bewerben.

Die Bewerbungsbedingungen und die Finanzierungsmodalitaten sind fììr jedesStipendienprogramm im Internet unter www.grants.at abrufbar.

IV. ZUSAM:MENARBEIT 1M BEREICH DER SCHULISCHEN BILDUNG

e-TWINNING

4.1 Beide Seiten fordern elektronische Partnerschaften zwischen europaischen Prirnar- undSekundarschulen im Bereich e-Twinning (www.etwinning.net). einer speziellen COMENIUS-Aktion, die ein neues Instrument zur Schaffung innovativer padagogischer Partnerschaftendurch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (lKT) darstellt.

Austausch von Informationen und ExpertInnen

4.2 Beide Seiten vereinbaren emen Informationsaustausch iìber die jeweiligenUnterrichtssysteme, neue Entwicklungen im Schulbereich (allgemein bildendes undberufsbildendes Schulwesen). Zu diesem Zwecke ubermitteln sie einander auf Anfrage imRahmen ihrer finanziellen Moglichkeiten Dokumentations- und Forschungsmaterial sowiepadagogische Unterlagen.

-_._- ._---- ------ ----- -- - --- - ._--

Page 4: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

Beide Seiten bringen ihre Befriedigung iìber den Dialog im Bereich der Schulbildung zumAusdruck, der zwischen den BeamtInnen im hoheren Dienst bei der italienisch-osterreichischen Zusammenarbeit besteht und werden zu dessen Ausweitung ermutigen.

Beide Seiten vereinbaren - im Rahmen der jeweiligen finanziellen Mittel - einen Austauschvon ExpertInnen im Bereich der Schulbildung im AusmaB von maximal je lO Personentagenim Jahr.

4.3 1m Bereich der Sonderpadagogik vereinbaren beide Seiten im Rahmen ihrer finanziellenMoglichkeiten den Austausch von ExpertInnen fur maximal je 5 Personentage im Jahr.Die italienische Seite ist besonders an Kooperation auf dem Gebiet der LehrerInnenbildunginteressiert, die osterreichische Seite an qualitatssichernden MaBnahmen.

SprachassistentInnen

4.4 Beide Seiten werden fiìr die Dauer der Gultigkeit des vorliegenden Arbeitsprogrammseinen Austausch von maximal je 30 SprachassistentInnen an den jeweiligen schulischenEinrichtungen vomehmen.

Beide Seiten werden diesbezììglich versuchen, auf Expertlnnenebene die Frage desRechtsstatus sowie der Verglitung, finanziellen Zuwendung und steuerlichen Behandlung derAssistentInnen zu klaren. (s. AÌ\THANG II)

Die Sicherstellung einer aufrechten Krankenversicherung fu FremdsprachenassistentInnenwird in jedem Fall gewahrleistet.

Mobilitatsprogramme, Fortbildungsmalìnahmen fiìr Lehrkrafte

4.5 Beide Seiten geben ihrer Hoffnung Ausdruck, einen Austausch von wenigstens 2Lehrkraften aus Sekundarschulen fiir eine Hochstdauer von einem Schuljahr in die Wegeleiten zu konnen. Eine ExpertInnengruppe der zustandigen Ministerien wird sich umFestlegung der Durchfuhrungsmodalitaten bemuhen,

4.6 Die italienische Seite wird jedes Jahr bis maximal 50 osterreichische Lehrkrafte ausSekundarschulen und eventuell aus Primarschulen zur Teilnahme an Sommerkursen zurPerfektionierung der italienischen Sprache als Fremdsprache einladen.

4.7 Die osterreichische Seite wird jedes Jahr bis maximal 50 italienischeDeutschlehrerInnen aus Sekundarschulen und eventuell aus Primarschulen zur Teilnahme anSornrnerkursen zur Perfektionierung der deutschen Sprache als Fremdsprache und zurInformation uber osterreichische Kultur einladen.

4.8 Das Referat .Kulrur und Sprache" im Bundesministerium fur Unterricht, Kunst undKultur (BMUKK) bietet italienischen DeutschlehrerInnen und GermanistInnen dieMoglichkeit zur Teilnahme an landeskundlichen Fortbildungsseminaren in Òsterreich,Diese Seminare dauem in der Regel ca. zwei Wochen und werden - dem Prinzip der.Erlebten Landeskunde" verpflichtet - an unterschiedlichen Orten im Land abgehalten.Nahere Informationen dazu und das aktuelle Seminarprogramm sind unterwww.kulturundsprache.at abrufbar.

Page 5: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

Sprachunterricht

4.9 Beide Seiten werden sich fur die Forderung und Verbreitung der jeweils anderenSprache und Kultur auf dem Gebiet des eigenen Staates einsetzen.

4.10 Die italienische Seite teilt mit, dass die in Òsterreich durch die Kulturvereine Amstetten,Eisenstadt, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, SpittallDrau, Wien, Villach und Vorarlbergtatige Dante Alighieri Gesellschaft beabsichtigt, 55 Stipendien zur Verfugung zu stellen. (s.ANHANG II)

4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mitDeutschunterricht werden seitens des Referats .Kultur und Sprache" im BMUKK auf AnfrageLehrrnaterialien zur òsterreichischen Landeskunde zur Verftìgung gestellt.

4.12 Das Òsterreichische Sprachdiplom Deutsch wird in Italien an lizenziertenPnìfungszentren angeboten. Die osterreichische Seite nimmt mit Genugtuung dieAnerkennung des OSD in Italien bzw. die Gleichwertigkeit der OSD-Zertifikate mit anderenZertifizierungssystemen fììr Deutsch, die in gleicher Weise dem Gemeinsamen EuropaischenReferenzrahmen verpflichtet sind, zur Kenntnis.

Italienische Universitaten, Schulen und Sprachschulen werden errnuntert, sich bei Erfììllungder entsprechenden Kriterien um eine bSD-Priifungslizenz zu bewerben. Naheres ist unterwww.osd.at zu entnehmen.

V. KUNST UND KULTUR

Kulturelle Institutionen, Kulturinstitute

5.1 Beide Seiten begrììlìen die Tatigkeit der kulturellen Institutionen, die es sich zum Zielgesetzt haben, injedem der beiden Lander die Sprache und Kultur des jeweils anderen Landeszu verbreiten.

5.2 Beide Seiten nehmen mit Genugtuung die Tatigkeit des Italienischen Kulturinstituts inWien, des Italienischen Kulturinstituts in Innsbruck, des Òsterreichischen Kulturforums inRom, des Òsterreichischen Kulturforums in Mailand und des Òsterreichischen HistorischenInstituts in Rom zur Kenntnis.

Austausch von KiinstlerInnen und ExpertInnen

5.3 Beide Seiten werden nach MaBgabe del' finanziellen Moglichkeiten Kiìnstlerlnnensowie Kunst- und KulturexpertInnen wahrend del' Geltungsdauer des vorliegendenArbeitsprogramms austauschen.

Page 6: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

Austausch von Ausstellungen

5.4 Beide Seiten sind bestrebt, fiir die Dauer der Gììltigkeit des vorliegendenArbeitsprogramms Ausstellungen von entsprechendem Niveau zu veranstalten. Dieadministrative und organisatorische Abwicklung obliegt den betroffenen Institutionen.Weitere Details sind in ANHANG II festgelegt.

Musik, Theater, Tanz, Wanderauffiihrungen

5.5 Beide Seiten begrulìen die Abhaltung von Vorftìhrungen und Toumeen von Gruppenoder einzelnen Ktìnstlerlnnen und die Zusammenarbeit sowie den Austausch zwischenBehorden und bedeutenden Vereinigungen des jeweiligen anderen Landes.

5.6 Die italienische Seite informiert, dass die Initiativen, die eine finanzielle Unterstutzungseitens des Ministero per i Beni e le Attività Culturali der Italienischen Republik erhalten,eine vorhergehende positive Stellungnahme seitens des zustandigen Vergabebeiratesbenotigen,

Film

5.7 Beide Seiten ermutigen zur gegenseitigen Zusammenarbeit im Filmbereich unterBenìcksichtigung der Vorschriften des am 24.04.1968 unterzeichneten und am 01.07.1968 inKraft getretenen bilateralen italienisch-osterreichischen Abkommens ùber die Regelung dergegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen und des am 11.06.1969 unterzeichneten inKraft getretenen Notenaustausches uber die Rechtsvorschrift zu diesem Filmabkommen,sowie, bei multilateralen Co-Produktionen, der Regelungen des am 2.0ktober 1992 inStraBburg unterzeichneten Europaischen Ùbereinkommens uber die Gemeinschaftsproduktionvon Kinofilmen.

5.8 Beide Seiten ermutigen zur gegenseitigen Teilnahme an in Italien oder Òsterreichstattfindenden Festivals, zur Zusammenarbeit zwischen Behorden, Vereinigungen oderFilmschaffenden sowie zur Abhaltung von Retrospektiven von RegisseurInnen und/oderFilmwochen.

5.9 Die italienische Seite informiert, dass die Initiativen, die eine finanzielle Unterstutzungseitens des Ministero per i Beni e le Attività Culturali der Italienischen Republik erhalten,eine vorhergehende positive Stellungnahme seitens des zustandigen Vergabebeiratesbenotigen.

Festivals, Feierlichkeiten und Groflveranstaltungen

5.10 Beide Seiten tauschen Informationen und Dokumentationen iìber Festivals,Feierlichkeiten und groBe Kulturereignisse, die im jeweils anderen Land stattfinden, aus undbegrufìen die Teilnahme daran von Gruppen oder einzelnen Kiìnstlerlnnen, die besondersqualifiziert und ftìr die osterreichische und italienische Kultur reprasentativ sind.

Page 7: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

VI. ARCHIVE, MUSEEN, BIBLIOTHEKEN UND VERLAGSWESEN

Archive

6.1 Beide ermutigen zur Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Archivbehorden durch denAustausch von wissenschaftlichen Publikationen, Mikrofilmen, Dokumentenkopien,Datenbanken und Rechtsvorschriften, unter Einhaltung der geltenden nationalen Gesetze. Diezustandige italienische Behorde ist das Ministero per i Beni e le Attività Culturali, DirezioneGenerale per gli Archivi.

6.2 Beide Seiten ermutigen, unter Beachtung der Reziprozitat und der jeweils geltendennationalen gesetzlichen Bestimmungen, zur Zusammenarbeit zwischen dem historischenArchiv des italienischen Ministeriums fur auswartige Angelegenheiten und demÒsterreichischen Staatsarchiv zum Zwecke eines Austausches von Informationen,Erfahrungen sowie Publikationen.

Museen

6.3 Beide Seiten begriiBen die fruchtbare Zusarnrnenarbeit zwischen osterreichischen unditalienischen Museen und ermutigen zur Weiterftihrung der traditionell engen Kontakte.

Die osterreichische Seite informiert, dass die Bundesmuseen als vollrechtsfahigewissenschaftliche Anstalten in ihrer Handlungsfahigkeit de faeto autonom sind und daherAusstellungsprojekte sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht im direktenKontakt zwischen den interessierten Bundesmuseen durchzufììhren waren,

Bibliotheken

6.4 Beide Seiten ermutigen zum direkten Austausch von Btìchem, Publikationen undZeitschriften zwischen den Bibliotheken, Akademien und Kulturinstituten der beiden Lander.Unter Einhaltung der jeweiligen nationalen Gesetzgebung erklaren sich beide Seiten bereit,Leihgaben von seltenem und wertvollem Material im Besitz der staatlichen Bibliotheken zuAusstellungszwecken zu genehmigen.

6.5 Die osterreichische Seite informiert, dass die Òsterreichische Nationalbibliothekebenfalls eine vollrechtfahige wissenschaftliche Anstalt ist und daher alleKooperationsprojekte direkt mit den italienischen Pannerinstitutionen abzuwickeln sind.

6.6 Beide Seiten erklaren sich bereit, wahrend der Geltungsdauer des vorliegendenArbeitsprogramms auf Anfrage ExpertInnen im Bereich des Bibliothekswesens, derErhaltung, Restaurierung, Katalogisierung und Informatik zu entsenden. Die jeweiligenKosten der Entsendung gehen zu Lasten des ansuchenden Landes. Die entsprechenden Detailswerden auf diplomatischem Weg festgesetzt. Die zustandìge italienische Behorde ist dasMinistero per i Beni e le Attività Culturali, Direzione Generale per le Biblioteche, gli IstitutiCulturali ed il Diritto d'Autore.

Page 8: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

Verlagswesen und Ubersetzungen

6.7 Beide Seiten ennutigen zur Ubersetzung und Veroffentlichung besonders wertvollerklassischer sowie zeitgenossischer Werke, die zur naheren wechselseitigen Kenntnis auf dernGebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst der beteiligten Lander beitragen.

6.8 Beide Seiten ermutigen zu einern verstarktem Austausch und einer engerenZusarnrnenarbeit zwischen den beiden Landern irn Bereich des digitalen Verlagswesens.

6.9 Die italienische Seite informiert, dass Ubersetzerlnnen italienischsprachiger Biìcher inFrerndsprachen folgende Preise llnd Zuwendungen gewahrt werden konnen:

• "Kulturpreise", die von der Presidenza del Consiglio dei Ministri, Dipartimento perl'Informazione e l'Editoria an AutorInnen und Ubersetzerlnnen italienischer Biìcher inFrerndsprachen - unabhangig davon, ob es sich um Bucher wissenschaftlichen oderhumanistischen Inhalts handelt - als Anerkennung fur den besonders wertvollenBeitrag zur Forderung und Verbreitung der italienischen Kultur in der Welt vergebenwerden

• "Nationale Ùbersetzerpreise", die vorn Ministero per i Beni e le Attività Culturali,Direzione Generale per le Biblioteche, gli Istituti Culturali ed il Diritto d'Autoregewahrt werden, unter dern Ehrenschutz des Prasidenten der Italienischen Republikstehen und an italienische und auslandische Ubersetzerlnnen und VerlegerInnen alsAnerkennung fur ihre verdienstvolle Tatigkeit verliehen werden

• Preise und finanzielle Zuwendungen, die vom Ministero degli Affari Esteri anVerlegerInnen und italienische und auslandische Ubersetzerlnnen vergeben werden,die Vorschlage ftìr die Verbreitung der italienischen Kultur rnittels Ubersetzung vonliterarischen und wissenschaftlichen Werken sowie rnittels Ùbersetzung,Synchronisation und Untertitelung von Kurzfilrnen und Spielfilmen sowieFemsehserien fur Massenrnedien erarbeiten. Die Ansuchen miìssen aufdiplomatischem Wege erfolgen.

6.10 Die osterreichische Seite informiert, dass das Bundesministeriurn fur Unterricht, Kunstund Kultur alljahrlich den Òsterreichischen Staatspreis fu literarische Ubersetzung vergibt.

Ein Preis wird fur die hervorragende ÙbersetzungFrerndsprache vergeben, ein weiterer Preis furfrerndsprachiger Literatur ins Deutsche.

osterreichischer Literatur in einedie hervorragende Ubersetzung

Dabei kann es sich urn die Ùbersetzung emes urnfangreichen Einzelwerkes oder emesGesarntwerkes handeln.

In erster Linie sollen Ùbersetzungen von Werken lebender Autorinnen und Autorenausgezeichnet werden (Prosatexte, Lyrik, Drarna oder Essays), jedoch unter Ausklarnrnerungvon wissenschaftlicher Literatur, Sachbuchern und Trivialliteratur.

Der Preis fììr die Ubersetzung eines osterreichischen Werks in eine Frerndsprache wird aneine Ubersetzerin bzw. einen Ùbersetzer unabhangig von Wohnsitz und Staatsburgerschaftvergeben.

Page 9: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

VII. ARCHAOLOGIE, RESTAURIERUNG, ERFORSCHUNG, ERHALTUNG UNDSCHUTZ VON KULTURGUT

7.1 Beide Seiten begrììlsen den Austausch von Informationen, Publikationen undExpertInnen in den Bereichen Archaologie, Kunstgeschichte, Museologie, Architektur,Landschaftsgestaltung, Archivierung, Buchwesen, Katalogisierung und Restaurierung vonKul turgììtern.Die italienische Seite teilt mit, dass fììr die Katalogisierung das Istituto Centrale per ilCatalogo e la Documentazione und fiir die Restaurierung das Istituto Superiore per laConservazione e il Restauro zustandig ist.

7.2 Beide Seiten verpflichten sich zur Zusarnrnenarbeit bei der Bekampfung des illegalenHandels mit Kulturgi.item durch Vorbeugungs-, Unterdrììckungs-, Abhilfe- und andererMaBnahmen, gemaf der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der EU-Gesetzgebung,unter Berììcksichtigung der Prinzipien der intemationalen UNESCO-Konvention von 1970uber MaBnahmen zum Verbot und zur Verhiìtung des unrechtmafìigen Imports, Exports undEigentumsubertragung von Kulturgutern und unter Berucksichtìgung der Prinzipien derUNIDROIT-Konvention von 1995 i.iber gestohlene und unrechtmalìig exportierte Kulturgi.iter.Beide Seiten sind sich einig, dass zu diesem Zwecke geeignete MaBnahmen vorzusehen sind.

7.3 Beide Seiten legen in Umsetzung der durch die intemationale UNESCO-Konventionvon 1972 ììber den Schutz des Weltkulturerbes und des Weltnaturerbes und die UNESCO-Konvention von 2003 zur Erhaltung des irnrnateriellen Kulturerbes auferlegtenVerpflichtungen besonderes Augenrnerk auf dic Zusarnmenarbeit.

7.4 Beide Seiten arbeiten weiters bei der Umsetzung der in der UNESCO-Konvention zumSchutz und zur Forderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus 2005 enthaltenenVerpflichtungen zusarnrnen.

VIII. SPORT

8.1 Beide Seiten begrììlìen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports, insbesondere iìberdirekte Kontakte zwischen den Sportorganisationen beider Lander sowie die Teilnahrne vonSportlerInnen aus ihren Staaten an intemationalen Sportaktionen, die auf dem anderenStaatsgebiet veranstaltet werden.

8.2 Beide Seiten werden die von der intemationalen UNESCO-Konvention gegen Doping imSport aus 2005 vorgeschriebenen Verpflichtungen einhalten.

IX. JUGEND

9.1 Beide Seiten dnìcken ihre Bereitschaft aus, die Zusarnrnenarbeit vonJugendorganisationen der beiden Lander sowie den Austausch von Jugendlichen,Jugendexperten und Initiatoren von Jugendorganisationen - besonders von jenen, die imRahmen des EU-Prograrnrns .Jugend in Aktion" 2007 - 2013, gefòrdert werden - zuunterstiìtzen.

Page 10: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

X.MENSCHENRECHTE

10.1 Beide Seiten begrufìen alle kulturellen Initiativen, deren Ziel die Bekampfung desRassismus und der Intoleranz sowie der Schutz der Menschenrechte ist.

10.2 Beide Seiten errnutigen zu kulturellen Aktivitaten zum Schutz der Gleichberechtigungvon Mann und Frau sowie zur Aufwertung der Kreativitat sozial benachteiligter Gruppen undderen kultureller Produktion, auch in Bezug auf den Komplex der vom vorliegendenProgramm behandelten Themenbereiche.

In diesem Zusammenhang wird die italienische Seite (Dipartimento per le Pari Opportunitàdella Presidenza del Consiglio) mit der zustandigen òsterreichischen Seite (Abteilung ftìrgeschlechtsspezifische Bildungsfragen im Bundesministerium fur Unterricht, Kunst undKultur - BMUKK) Kontakt aufnehmen.

XI. SCHLUSSBESTIlVTh'IUNGEN

11.1 Das vorliegende Programm schlieBt die Moglichkeit nicht aus, auf diplomatischern Wegandere, hier nicht vorgesehene Initiativen zu vereinbaren, sofem sie im Vorfeld von den furdie Koordinierung des Programms zustandigen Behorden bewilligt wurden.

Beide Seiten vereinbaren, dass alle im vorliegenden Programm erwahnten Initiativen imRahmen der jahrlich in den jeweiligen Budgets festgelegten finanziellen Ressourcen undMoglichkeiten umgesetzt werden.

11.2 Die ANHÀNGE I, II und III sind integrierender Bestandteil des vorliegendenProgramms.

11.3 Das vorliegende Programm ist bis zum Inkrafttreten des nachfolgenden PrograrnrnsgUltig, Iangstens jedoch bis 2017.

11.4 Die Gultigkeit des vorliegenden Programms kann mit Zustimmung der beiden Seiten ftìreine weitere Periode verlangert werden.

Geschehen in Wien, am 9. Janner 2012, in zwei Urschriften in deutscher und italienischerSprache.

Fiìr die osterreichische SeiteDer Leiter der Delegation

dr. l-L. ~Jj(A,:r;-(Ges. Dr. Hans-Martin W~SCh-Gratz)

Fììr die italienische SeiteRer Leiter der Delegatlion

\ IU1~\JJvV \..A-..

~. u. bevo Bot. Eugenio dAuria)•

Page 11: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

ANHANGI

I a) ZUSAl'\1MENARBEIT ZWISCHEN DEN UNlVERSIT ATEN DER BEIDENLANDER (Punkt 2.2 des Programms)

Die italienische Seite teilt mit, dass die Liste der interuniversitaren Abkommen auf derIntemetseite http://accordi-intemazionali.cineca.itJ einzusehen ist. Auf der interaktivenPlattform, die vom Ministerium fiir Bildung, Universitaten und Forschung, dem Ministeriumfììr auswartige Angelegenheiten sowie der Italienischen Hochschulrektorenkonferenz (CRUI)in Zusammenarbeit mit Cineca umgesetzt wurde, veroffentlichen italienische Universitatendie mit Universitaten anderer Staaten abgeschlossenen Abkommen.

Die italienische Seite teilt mit, dass die Verantwortung fiìr die auf der genannten Datenbankpublizierten Inhalte ausschlieBlich den Hochschulen zukommt, die die Einfugung derentsprechenden Inhalte veranlasst haben.

Mit 15. Oktober 2011 befanden sich auf dieser Datenbank 151 Abkommen zwischenitalienischen und osterreichischen Universitaten.

I b) iillKOMMEN ZWISCHEN ITALIENISCHEN UND OSTERREICHISCHENINSTITUTIONEN 1M KUNSTLERISCH-NillSIKALISCHEN BEREICH (Punkt 2.2des Programms)

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI TORINO UNIVERSITÀ T FOR KUNSTLERISCHE UNDINDUSTRIELLE GESTALTUNG LINZ

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI BOLOGNA 1) AKADEMIE DER BILDENDEN KUNSTE WIENI 2) UNIVERSITÀTFUR KONSTLERISCHE UND

INDUSTRIELLE GESTALTUNG LINZ

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI MILA,l\.~O AKADEMIE DER BILDENDEN KUNSTE WIEN

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI FIRENZE UNIVERSITÀ T FUR KUNSTLERISCHE UNDINDUSTRIELLE GESTALTUNG LINZ

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI PALERMO UNIVERSITÀ T FUR KUNSTLERISCHE UNDINDUSTRIELLE GESTALTUNG LI Z

ACCADEMIA DI BELLE ARTI DI VENEZIA l) UNIVERSITÀ T FUR ANGEW ANDTE KUNST WIEN2) AKADEMIE DER BILDENDEN KUNSTE WIEN

ACCADEMIA DI BELLE ARTI LEG. RIC. UNIVERSITÀT FOR MUSIK UJ\TDDARSTELLENDESANT AGIULIA DI BRESCIA KUNSTGRAZ

ZUSAMMENARBEIT 1M KUNSTLERISCHEN BEREICH

ZUSAMMENARBEIT 1M NillSIKALISCHEN BEREICHCONSERVATORIO DI MUSICA DI MONOPOLI l)UNIVERSITÀT FUR MUSIK UND DARSTELLENDE

KUNSTGRAZ2) KOl SERVATORIUM DER STADTWIENPRIV ATUNIVERSITÀT3) UNIVERSITÀT FUR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST IN WIEN4) UNIVERSITÀT MOZARTEUM -SALZBURG5) VORARLBERGER LANDESKONSERV ATORIUM-FELDKIRCH

(j

Page 12: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

CONSERVATORIO DI MUSICA DE L'AQUILA I)UNIVERSIT ÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- GRAZ2)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI TRAPANI I)UNIVERSITÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN2)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESBURGENLAND - EISENSTADT3)UNIVERSITÀ T FÙR MUSIK ill\TD DARSTELLENDEKUNST- GRAZ

CONSERV ATORIO DI MUSICA DI PARMA l)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESBURGENLAND - EISENSTADT2)UNIVERSITÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERV ATORIO DI MUSICA DI VENEZIA l) UNIVERSITÀT MOZARTEUM -SALZBURG2) JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LA.I\TDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI PADOVA JOSEPH HA YDN KONSERVATORIUM DES LAl'\lDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI BOLZAl~O l)UNIVERSIT ÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-WIEN2) UNIVERSITÀT MOZARTEUM - SALZBURG

CONSERV ATORIO DI MUSICA DI AVELLINO VORARLBERGERLANDESKONSERVATORIUM-FELDKIRCH

CONSERVATORIO DI MUSICA DI VERONA lTNIVERSITÀT MOZARTEUM -SALZBURG

CONSERVATORIO DI MUSICA DI TRENTO l) UNIVERSITÀT MOZARTEUM -SALZBURG2) ANTON BRUCK.l\i1!R PRIVATUNIVERSITÀTFURMUSIK, SCHAUSPlEL UND TANZ - LINZ

'CONSERVATORIO DI MUSICA DI PERUGIA JOSEPHHAYD KONSERV ATORIUM DES LAl'\lDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI ROVIGO l) KONSERVATORIUM DER STADT WIENPRIV ATUNIVERSITÀT2) A.NTON BRUCKNER PRIVA TUNIVERSIT ÀT FÙRMUSIK, SCHAUSPIEL UND TANZ - UNZ

'CONSERV ATORIO DI MUSICA DI PESARO ItJNIVERSIT ÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI cusso VORARLBERGER LANDESKONSERVATORIUM-FELDKIRCH

CONSERVATORIO DI MUSICA DI BOLOGNA 1) KONSERVATORIill'v1 WIEN PRIV ATUNIVERSITÀT2)UNIVERSIT ÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-GRAZ

CONSERV ATORIO DI MUSICA DI FERRARA UNIVERSITÀ T FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-GRAZ

CONSERVATORIO DI MUSICA DI TRIESTE l)UNIVERSITÀT MOZARTEUM -SALZBURG2)KONSERVATORIUM DER STADT WIENPRIV ATUNIVERSIT ÀT3) UNIVERSITÀT FÙR MUSIK lJND DARSTELLENDEKUNST-GRAZ4) UNIVERSITÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI MILANO I)UNIVERSITÀT MOZARTEUM - SALZBURG2)UNIVERSIT ÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-GRAZ3) UNIVERSITÀT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WlEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI TORINO UNIVERSITÀ T FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-WIEN

Page 13: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

CONSERVATORIO DI MUSICA DI UDINE l)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESBURGENLAND - EISENSTADT2)UNIVERSlTÀT FUR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI FROSINONE l)JOSEPH HA YDN KONSERVATORIUM OES LANOESBURGENLANO - EISENSTADT2) VORARLBERGER LANOESKONSERVATORIUM-FELOKlRCH

CONSERVATORIO DI MUSICA DI CAMPOBASSO UNIVERSITÀ T FÙR MUSIK UNO DARSTELLENOEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI MANTOVA UNIVERSITÀT FÙR MUSIK UNO DARSTELLENDEKUNST-GRAZ

CONSERVATORIO DI MUSICA DI FIRENZE UNIVERSITÀT FUR MUSIK UNO DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI PESCARA l)UNIVERSITAT FD'R MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN2)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LA.NDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI LATINA l) KONSERVATORIUM DER STADT WIENPRIV ATUNIVERSlT ÀT2)UNIVERSITAT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST-WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI ROMA l) KONSERVATORIUM DER STADT WIENPRIV ATUNIVERSIT AT'2) At~TON BRUCKl~ER PRIV ATUNIVERSITAT YDRMUSIK, SCHAUSPIEL UND TANZ - LINZ3) UNIVERSITAT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN

CONSERVATORIO DI MUSICA DI SALERNO l) ANTON BRUCTh'ER PRIVA TUl\lJVERSIT ÀT F(TRMUSIK, SCP,AUSPIEL Uì'.'D TA.NZ - LINZ2)JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESBURGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO DI MUSICA DI COSENZA UNlVERSITAT FÙR MUSIK UND DARSTELLENDEKUNST- WIEN I

CONSERVATORIO DI MUSICA DI FOGGIA JOSEPH HA YDN KONSERV ATORIUM DES LANDESIBLTRGENLAND - EISENSTADT

CONSERVATORIO STATALE DI MUSICA DI UNIVERSITAT F(JR MUSIK UND DARSTELLENDEBENEVENTO KUNST-GRAZ

ISTITUTO MUSICALE PAREGGIATO GIULIO l) UNIVERSITAT FUR MUSIK UND DARSTELLENDEBRICCIARDI DI TERNI KUNST- WIEN

2) KONSERVATORIUM DER STADT WIENPRIV ATUNIVERSITAT

ISTITUTO MUSICALE PAREGGIATO VINCENZO JOSEPH HA YDN KONSERVATORIUM DES LANDESBELLINI CALTANISSETTA BURGEI',TLAND - EISENSTADTdaten von der Internetseite hllp://aJam.mlULlt/

Page 14: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

ANHANGII

ALLGEMEINE UND FINANZIELLE BEDINGUNGEN

IIa) Stipendien gemalì Punkt 3.1 des Programms

Seit dem Studienjahr 2010/2011 hat das italienische AuBenministerium (MAE), basierend aufdem Prinzip der Gegenseitigkeit, einen .Pool Europa" eingerichtet, bei dem sich dieStaatsburgerlnnen folgender El.I-Lander gemeinsam bewerben konnen: Òsterreich,Deutschland, Irland, Island, Norwegen, Niederlande, Vereinigtes Konigreich und Spanien; abdem Studienjahr 2011/2012 auch Zypern, Danemark, Griechenland, Luxemburg und Portugal.Die Auswahl der KandidatInnen, die fur ein Stipendium vorgeschlagen werden, obliegt demitalienischen AuBenministerium in Rom. Der Ausgang des Auswahlverfahrens wird von deritalienischen Botschaft in Wien mitgeteilt.

IIb) Stipendien gemalì Punkt 4.10 des Programms

Die Stipendien der Dante-Alighieri-Gesellschaft betragen jeweils € 775,00(siebenhundertfunfundsiebzig) .

IIc) Fortbildungskurse fiìr LehrerInnen gemalì Punkt 4.6 und 4.7 des Programms

Die zustandige italienische Behorde ist das Ministero dell'Istruzione, dell 'Università e dellaRicerca.Die zustandige osterreichische Behorde ist das Bundesministerium fur Unterricht, Kunst undKultur; die Kurse werden von der Padagogischen Hochschule Karnten organisiert undkoordiniert.

IId) Fortbildungsseminare fiir osterreichische Kultur und Landeskunde gemalì Punkt4.8 des Programms

Italienische Deutschunterrichtende werden ermuntert, sich im Rahmen der EU-Bildungsprogramme COMENIUS und GRUNDTVIG bei ihrer Nationalagentur fììrLebenslanges Lemen zur Teilnahme an diesen Fortbildungsseminaren zu bewerben.

Ile) Austausch von ExpertInnen, SprachassistentInnen und LehrerInnen gemalì denPunkten 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5 des Programms

Der Austausch wird direkt von den zustandigen Ministerien der beiden Lander vereinbart. Diezustandige italienische Behorde ist das Ministero dell'Istruzione, dell'Università e dellaRicerca; die zustandige osterreichische Behorde ist das Bundesministerium fur Unterricht,Kunst und Kultur.

Ilf) Austausch von ExpertInnen gemafì Punkt 4.2 und 4.3 des Programms

Die entsendende Seite stellt der empfangenden Seite alle notigen Unterlagen uber die zuentsendenden Personen einschlieBlich der Angaben iìber das gewunschte Besuchsprograrnrnrechtzeitig zu und gibt - nach der Entscheidung der empfangenden Seite uber die Annahme

~ j

Page 15: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

der betreffenden Personen - den genauen Zeitpunkt des Eintreffens un Empfangsstaatfruhestmoglich bekannt.

Die entsendende Seite tragt die Reisekosten zum ersten Aufenthaltsort im Empfangsstaat undvom letzten Aufenthaltsort zuruck.

Die osterreichische Seite tragt, sofem im vorliegenden Arbeitsprogramm nichts anderesvorgesehen ist, die sonstigen mit der Tatigkeit der ExpertInnen verbundenen Reisekosten aufihrem Hoheitsgebiet und gewahrt ihnen freie Unterkunft (mit Friihstiìck) und ein Taggeld von€ 40,00 (vierzig).

Die italienische Seite stellt, sofem im vorliegenden Arbeitsprogramm nichts anderesvorgesehen ist, den osterreichischen Expertlnnen freie Unterkunft (mit Frtìhstììck) und einTaggeld in der Hòhe von € 40,00 (vierzig) zur Verfugung, in dern alle Kosten wahrend dervorgesehenen Aufenthaltsdauer inbegriffen sind.

Beide Seiten gehen davon aus, dass irn Rahmen des vorliegenden Arbeitsprogramms lediglichPersonen entsendet werden, die uber einen ausreichenden Krankenversicherungsschutzverfugen.

Innerhalb eines Monats nach Abschluss des Austausches rnuss der/die ExpertIn dergastgebenden Seite einen zusammenfassenden Bericht tìber seinenlibren Aufenthaltzukornrnen lassen.

IIg) Austausch von Ausstellungen gemafì Punkt 5.4 des Programms

Die finanziellen und organisatorischen Bedingungen werden von den betroffenenInstitutionen auf direktem Weg vereinbart und gemaf den intemationalen Gepflogenheitendurchgeftihrt.

IIh) Musik, Theater, Tanz, Film, Wanderauffiìhrungen, Festivals, Feiern undGroBveranstaltungen gemaf] den Punkten 5.5, 5.7, 5.8 und 5.10 cles Programms

Die Kosten fur die Organisation von Filrnreihen und Theaterauffùhrungen werden von beidenSeiten gemaf den finanziellen Gegebenheiten vereinbart. Die italienische Seite inforrniert,dass alle Initiativen, die auf eine finanzielle Untersttitzung von Seiten der Generaldirektion fììrdas Kino und Theaterauffuhrungen des italienischen Ministeriurns fur kulturelle Aktivitatenangewiesen sind, einer vorherigen positiven Beurteilung der zustandigenBeratungskommissionen unterliegen.

Page 16: XVI. ARBEITSPROGRAMM UBER DIE KULTURELLE … · 2015. 8. 11. · ANHANG II) 4.11 Italienischen Universitaten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Deutschunterricht werden

ANHAl"J G III

Zusammensetzung der Delegationen

Òsterreìchische Delegation:

Ges. Dr. Hans-Martin Windisch-GratzDelegationsleiter

Dr. Elisabeth Burda-Buchner

Ministerialratin Dipl-Pad. Dr. ChristineKisser

Ministerialratin Dr. Anna Steiner

Mag. Harald Treiber

Italienische Delegation:

S.E. Botschafter Dr. Eugenio d'AuriaDelegationsleiter

Ges.-Botschaftsrat Sergio Pagano

Dr. Fabrizio IurlanoLeiter a.i. des italienischen Kulturinstitutesin Wien

Dipl.Ing. Carlo Caracciolo

Dr. Alberto Mereu

Bundesministerium fiir europaische undinternationale Angelegenheiten

Bundesministerium fur Unterricht, Kunst undKultur

Bundesministerium fur Unterricht, Kunst undKultur

Bundesrninisterium fiir Unterricht, Kunst undKultur

Bundesministerium fiir Landesverteidigungund Sport

Italienische Botschaft in Wien

Italienische Botschaft in Wien

Italienische Botschaft in Wien

Italienische Botschaft in Wien

Italienische Botschaft in Wien