XXX Vlf Heft 8

13
Programm Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Holzkirchen e.V. www.vlf-bayern.de Terminkalender unter www.aelf-hk.bayern.de HOLZKIRCHEN e.V. Heft 8 · OKTOBER 2020 AUF EINEN BLICK Holzkirchener Milchviehtag S. 5 Düngeverordnung S. 12 Stallbauseminare S. 14 Bereich Forst S. 19

Transcript of XXX Vlf Heft 8

Page 1: XXX Vlf Heft 8

ProgrammVerband für landwirtschaftliche Fachbildung Holzkirchen e.V.

www.vlf-bayern.deTerminkalender unter www.aelf-hk.bayern.de

H O L Z K I R C H E N e . V.

Heft 8 · OKTOBER 2020

AUF EINEN BLICK Holzkirchener Milchviehtag S. 5Düngeverordnung S. 12Stallbauseminare S. 14Bereich Forst S. 19

Page 2: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

2 3

VorwortLiebe Ehemalige,

ein halbes Jahr voller Veränderungen in unserem Alltag und im öffentlichen Leben durch die grassierende Corona-Pandemie liegt jetzt hinter uns. Besonders schwer hat esdie Gastronomie und die Reise- und Veranstaltungsbranche getroffen. Auch jegliches Vereinsleben kam fast völlig zum Erliegen. Junge Paare mussten mehrmals ihren Hochzeits-termin verschieben. Runde Geburtstage konnten nicht gefeiert werden. Wir in der Landwirtschaft sind Gott sei Dank nicht unmittelbar betroffen. Beim Verbraucher wurde dasBewusstsein der Versorgung vor Ort mit regionalen undhochwertigen Produkten geschärft. Es wäre schön wenndiese Entwicklung so bleiben würde. Die Landwirtschaft steht immer mehr im Focus: Wie wird produziert,

gedüngt und vor allem wie gut geht es unseren Tieren? Da heuer immens viele Menschen mit Rad und auch zu Fuß in allen Feldern und Fluren unterwegs waren, stand man noch vermehrt im Blickfeld. Auch unser Verbandsleben hatte Einschränkungen. So konnte im Frühjahr die Bäuerinnenfahrt ins Allgäu und die Lehrfahrt ins Rheinland nicht stattfinden. Die Zweitagestour zur Reiteralpe im Berchtesgadener Land mussten wir ebenfalls streichen.Umso mehr freuten wir uns über unsere Almtour bei schönstem Wetter zurSchellenbergalm. Auch die Wanderung auf den Veitsberg und die Almtour amTatzlwurm-Sudelfeld konnten wir unter Einhaltung der Corona-Hygieneregelndurchführen.Unsere Fahrt nach Köln und ins Ruhrgebiet war auch wieder ein Genuss, herrliche interessante und gesellige Tage am Rhein. Unser Geschäftsführer Rolf Oehler hat uns, trotz kurz zurückliegender Knie-OP, bestens bei diesen vier Tagen geleitet. Die Vorkehrungen wegen Corona, haben die Qualität der Reise nicht gemindert. Es war wirklich schön. Ja, ich liebe es in der Gemeinschaft mit netten und unkomplizierten Bäuerinnen und Bauern unterschiedlichen Alters unterwegs zu sein und Zeit zu haben für gute Gespräche. Umso mehr freue ich mich auf das nächste Jahr und hoffe, dass zumindest die geplante Frühjahrslehrfahrt nach Franken möglich sein wird. Wir beobachten die aktuelle Situation, gegebenenfalls könnten wir auch auf die bereits fertigen Pläne für den Herbst zurückgreifen.Mit den besten Wünschen für euch und euren Familien, Hof und Stallund in Vorfreude auf ein gesundes Wiedersehen

Annelies Drexl

13.10.2020 Biodiversität im Blick, Großhartpenning20.10.2020 Step by step, Waldartenvielfalt11.11.2020 Biodiversitätsverlust – Stand, Ursachen, Lösungen18.11.2020 StadtgegenLand:EchteKonflikte21.11.2020 Artenvielfalt im Grünland, Heimatbühne Kochel09.12.2020 Holzkirchener Milchviehtag, ReichersbeuernVeranstaltungen des Bereichs Forst im Forsttteil

ALLE VERANSTALTUNGEN UNTER CORONA-VORBEHALT!Anmeldung per Mail, [email protected] unter www.aelf-hk.bayern.de

BBV Wir brauchen Euere Unterstützung!Wir wenden uns heute an Euch, weil wir in beiden Landkreisen dringend Euere Unterstützung brauchen. Kinder und Jugendliche sind unsere „Verbraucher von Morgen“, um ihnen ein realistisches Bild unserer Landwirtschaft zeigen zu können brauchen wir Familien, die gerne Schulklassen auf den Hof empfangen. Themen wie Umwelt- und Tierschutz geistern in den Medien auf und ab und vermitteln unseren Mitmenschen ein Negativbild unserer Landwirtschaft. Wir haben alle hier die Chance unsere Landwirtschaft positiv zu erklären. Wie und wo unsere Lebens-mittel entstehen, wie unsere Tiere gehalten werden. Außerdem können wir den Jugendlichen ein Gespür für die Pflege der Kulturlandschaft, für Zusammenhänge von Naturnutzung und Freizeitverhalten vermitteln, so dass sie ihre Heimat wieder schätzen lernen. Keiner kann Landwirtschaft besser erklären und vermitteln alswir vom Fach!Seit mehr als sieben Jahren fordern die Landfrauen vom BBV, die Themen Land-wirtschaft und Ernährung wieder mehr in den Unterricht der Schulen zu integrieren. Mit dem Volksbegehren wurde diese Forderung von Ministerpräsident Söder mit aufgenommen und kann mit dem Schuljahr 2020/21 als Projektwoche „ Alltags-kompetenzen und Lebensökonomie“ starten. Ein Tag dieser Projektwoche sollte ein Bauernhofschultag sein, den Grund- und alle weiterführenden Schulen nutzen können. Da wir alle sehr viele Schüler in beiden Landkreisen haben, brauchen wir viel mehr Betriebe die dieses Angebot abdecken können. Wie schon gesagt es ist uns beiden sehr wichtig, dass „Wir“ die Landwirtschaft erklären und nichtTierschützer und Tierrechtler unseren Platz einnehmen!Wir freuen uns über ganz viele Anmeldungen an der Geschäftsstelle Holzkirchen, Tel. 08024/992810. Es grüßen Euch ganz herzlich Euere Kreisbäuerinnen:Marlene Hupfauer und Ursula Fichtner

Veranstaltungskalender auf einen Blick

Impressum:Redaktion: Rolf Oehler, Petra Reinfeld · Layout & Druck: Kreiter Druckservice GmbH · Wolfratshausenvlf Geschäftsstelle am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten HolzkirchenRudolf-Diesel-Ring 1a - 83607 Holzkirchen – Tel. 08024 46039-0Geschäftsführer: Rolf Oehler – Tel. 08024 46039-9210Telefax: 08024 46039 1111 · E-Mail: [email protected] · www.aelf-hk.bayern.de

Titelbild: Peter Lechner · Herbstlicher Hag im Abendlicht - Lichtenau

Page 3: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

4 5

VeranstaltungenAELF Holzkirchen mit Fachzentrum RinderhaltungMittwoch, 09.12.2020 Holzkirchener Milchviehtag9.00 Uhr - 15.30 Uhr im Gasthaus Altwirt, ReichersbeuernWir laden alle Milchviehhalter zu unserem traditionellen Milchviehtag ein,um sich umfassend zu informieren und Anregungen für eine erfolgreiche Milchproduktion zu holen. Einlass ab 08.30 Uhr nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und Registrierung, Kosten 10 €

vlf Holzkirchen – in eigener SacheWegen der Coronapandemie konnten heuer und werden im Herbst/Winter weiterhin traditionelle Veranstaltungen nicht stattfinden können. Schmerzlich aber unumgänglich waren die Absagen der Herbstlehrfahrten nach Griechenland und in die Lombardei, sowie die Zweitagesbergtour. Im Herbst müssen der Bilderabend im Bräuwirt, das Schafkopfturnier aber auch der traditionelle Bauernball in Aufhofen Ende Januar entfallen. Lehrfahrten innerhalb Bayerns unterliegen geringeren Restriktionen, daher planen wir für Ende April unsere viertägige Frühjahrslehrfahrt nach Franken. Genauer Termin und Programm im Januarrundschreiben. Eine andere Herausforderung ist die finanzielle Situation des Verbandes. Derzeit lebt der Verband deutlich über seine Verhältnisse. Einnahmen von jährlich knapp 12000 € stehen Ausgaben von jährlich rund 18.000 € gegenüber. Das heißt wir haben jährlich jetzt bereits einen Verlust von fast 5000 € und leben von den Rücklagen! Erschwerend kommt dazu, dass die Post angekündigt hat, das Porto für unser Rundschreiben bei Nichteinhalten bestimmter Auflagen von derzeit 0,54 € auf 1,55 € zu erhöhen. Grund sind Klagen der Konkurrenz, so dass die Post stark darauf achten muss, dass bestimmte Mitteilungen nicht in unserem vlf Brief stehen. So darf die genaue Tagesordnung einer Hauptversammlung nicht veröffentlicht werden, ansonsten wird das Rundschreiben nicht als günstige Dialogpost, sondern nur als normaler Brief und damit erheblich teurer versandt!

VeranstaltungenAELF HolzkirchenBiodiversität im Blick- Holzkirchener Vortragsreihe in GroßhartpenningSeit dem Volksbegehren Artenvielfalt im letzten Jahr ist der Begriff Biodiversität in aller Munde. Bei vielen Land- und Forstwirten hat der Begriff „Biodiversität“ in den letzten Monaten oft dazu geführt, dass sie sich als Alleinschuldige an den Pranger gestellt fühlten. Ist das wirklich so, oder muss nicht jeder einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten? Genau hier wollen wir mit der Vortragsreihe ansetzen und Landnutzer, Naturschützer und Verbraucher gemeinsam ins Gespräch bringen.

Dienstag, 13.10.2020Landwirtschaft nach dem Volksbegehren – was sich bereits getan hat und weiter tun wird. Dr. Anette Freibauer, LfL BayernDienstag, 20.10.2020Step by step – können Trittsteinkonzepte die Waldartenvielfalt sichern? Ulrich Merg-ner, Forstbetriebsleiter in Ebrach im SteigerwaldMittwoch, 11.11.2020Biodiversitätsverlust – Stand, Ursachen und mögliche Lösungen, Prof. Dr. Wolfgang Weißer; Lehrstuhl für terrestrische Ökologie an der TU München in WeihenstephanMittwoch, 18.11.2020Stadt gegen Land: Echte Konflikte, falsche Gegensätze und Lösungsmöglichkeiten aus ethischer Perspektive · Prof. Dr. Thomas Potthast, Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften; Universität TübingenDie Vorträge beginnen jeweils um 19.30 Uhr im GH Neuwirt, Großhartpenning. Aufgrund der aktuellen Vorgaben ist jeweils eine Anmeldung per Mail [email protected] notwendig.

LRA Bad TölzRegionales Gesprächsforum zur Zukunft unserer Landwirtschaft undzum Erhalt der Artenvielfalt im Grünland.Samstag, 21.11.2020 9.00 – 16.30 Uhr Heimatbühne in KochelDie Gesellschaft fordert einerseits mehr Trinkwasser- und Bodenschutz sowie mehr Tierwohl und greift dann aber zur Billigware im Supermarkt. Daher steigt der Druck auf die Betriebe zu wachsen oder wenn kein Hofnachfolger gefunden wird aufzugeben. Auf der anderen Seite wollen wir artenreiches Grünland erhalten und vermehren, um einen aktiven Beitrag zur Biodiversität zu leisten. Lösungen aus diesem Dilemma sollen aufgezeigt und diskutiert werden. Die Tagung ist hochkarätig besetzt, mit den Professoren Dr. Hülsbergen, Dr. Bellof und Alois Heißenhuber aus Weihenstephan, Günter Jaritz von der Salzburger Landesregierung. Barbara Scheitz von der Molkerei Andechs, Kreisobmann Peter Fichtner und Behördenleiter Rolf Oehler, AELF Holzkirchen, Landschaftsökologe Alfred Ringler und Rüdiger Obermaier vom Aktionsbündnis Zivilcourage. Programm auf unserer Homepage, Anmeldung über [email protected]. Nehmen Sie sich Zeit für diese Veranstaltung und unterstützen Sie uns durch aktive Beiträge.

HOLZKIRCHENER MILCHVIEHTAG

Aktuelles vom AELF Holzkirchen

„Kuhsignale erkennen und darauf reagieren“

„Aktuelles vom FachzentrumRinderhaltung“

„Beste Silagen erzeugen – Fehlgärungen verhindern, Fehler erkennen“

Margarete Kohnert, AELF Holzkirchen

Wolfgang Müller, zertifizierter Kuhsignal-Trainer, Bayer. Staatsgüter Grub

Josef Schmalzbauer, Fachzentrum fürRinderhaltung AELF Traunstein

Barbara Misthilger, Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierernährung

Page 4: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

6 7

Neben den Druckkosten von unserem neu gestalteten Rundschreiben (Druckkosten allein jährlich rund 7500 €) und dreimal Porto, sowie der jährlichen Abgabe von 2,05 € pro Mitglied an den Bezirksverband, der wiederum den Hauptteil an den Landesverband weitergeben muss, kommen wir um eine Beitragserhöhung im nächsten Jahr nicht herum. Nachdem wir derzeit bei einem Jahresbeitrag von nur 5 € liegen, war der einstimmige Beschluss des Hauptausschusses in der nächsten Hauptversammlung im März nächsten Jahres, Ihnen/Euch eine Beitragserhöhung auf 10 € pro Jahr vorzuschlagen. (Das ist hiermit bereits die Ankündigung, im Januarrundschreiben darf das nicht drinstehen, siehe Seite 5)Die Hälfte der oberbayerischen vlf´s zieht diesen Beitrag oder bereits mehr ein. Auch mit 10 € Jahresbeitrag sind wir im Vergleich zu vielen anderen Vereinsbeiträgen sehr günstig und haben dann zukünftig bei der Verwaltungdes vlf´s etwas mehr Spielraum. Wir bitten daher um Zustimmung auf der Hauptversammlung im März.Rolf Oehler im Namen der Vorstandschaft

Neuausrichtung und Modernisierung der LandwirtschaftsverwaltungIm Juli hat das bayerische Kabinett unter dem Motto “die Landwirtschaft in dieMitte der Gesellschaft rücken“ eine Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung beschlossen. Kernpunkte sind die Reduzierung der Ämter von derzeit 47 auf neunur noch 32. In Oberbayern werden Ebersberg und Erding sowie Ingolstadt undPfaffenhofen zusammengelegt, das AELF Holzkirchen bleibt eigenständig.Die Schulstandorte mit Abteilung Landwirtschaft werden konzentriert: In Oberbayern müssen Fürstenfeldbruck, Weilheim (konventionell) und Töging schließen, dieLandwirtschaftsschule Holzkirchen bleibt bestehen und kann jedes Jahr eröffnen.Die Ämter sollen wieder einheitlicher und klarer strukturiert werden und ein Komplettangebot an Beratung anbieten. Daher werden alle Fachzentren wieder aufgelöst. Unsere Fachzentrum Tierzucht wird dabei in ein weiterhin überregional tätiges Sachgebiet Nutztierhaltung überführt. Zusätzlich werden Teilbereiche des Fachzentrums Rinderhaltung in Traunstein sowie die Kollegen des Fachzentrums Pferde in Fürstenfeldbruck in das Sachgebiet integriert, ohne dass die Mitarbeiter ihren Dienstsitz wechseln müssen.FürunsschmerzlicheristdieAuflösungdesFachzentrumsAlmwirtschaftunddiegeplante Integration der Mitarbeiter in die Sachgebiete Landwirtschaft am jeweili-gen Amt. Die überregionale Bedeutung und Bewältigung der Aufgaben in der Almwirtschaftsberatung wird unter den jetzt auf die Almwirtschaft zukommenden neuen großen Herausforderungen, insbesondere mit dem Auftreten des Wolfs dadurch nicht einfacher.Derzeit wird an den Detaillösungen gearbeitet, die Umstrukturierung soll spätestens bis zum 01. Juli 2021 umgesetzt worden sein. Für die neuen zusätzlichen Beratungs-aufgaben sollen die Ämter personell besser ausgestattet werden. Derzeit hat das AELF Holzkirchen immer noch mit nicht besetzten Stellen zu kämpfen und wir sehen daher der angekündigten Personalverstärkung erwartungsvoll entgegen.Rolf Oehler, Behördenleiter

Aktuelles aus der Abteilung FörderungMehrfachantragstellung 2020

Lkr. Miesbach Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen

AELF Holzkirchen Dienstgebiet

Anträge 1.045 1.152 2.197 (Vorjahr: 2.208)Ökobetriebe (Anzahl / %)

340 / 32,5 % 211 / 18,3 % 551 / 25,1 %

Voraussichtliche Auszahlungstermine 2020• Ausgleichszulage: erste Dezemberwoche• Kulturlandschafts-/Vertragsnaturschutzprogramm (KulaP/VNP, nicht alle Maßnahmen): Mitte Dezember• Direktzahlungen: Woche vor Weihnachten• KulaP/VNP-Maßnahmen mit Meldefristen (Weideprämie, Winterbegrünung, Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung etc.): Frühjahr 2021

Wie bisher können einzelne Maßnahmen erst ausbezahlt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen bzw. Meldungen vorliegen (z.B. Mahdmeldung, KulaP-Nährstoffsaldo, Pensionsviehmeldung, etc.) und eventuelle Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen sind. Auch 2020 sind die für Agrarumweltmaß-nahmen (AUM) erforderlichen Meldungen mit Ausnahme der Belege für B26 (über-betriebliche emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung) ausschließlich online im iBalis (unter Meldungen) einzureichen. Die Möglichkeit einer online-Eingabe der Daten am AELF besteht zurzeit aufgrund der Corona-Auflagen nicht. Die MFA-Dienstleister unterstützen aber bei der Online-Eingabe der Meldungen.

NEU: Mitteilungs-Funktion in iBalisNach dem MFA-Endtermin 2020 wurde erstmalig in iBalis/MFA ein elektronisches Verfahren zur gesicherten Übermittlung von Mitteilungen zum Antrag eingerichtet. Damit ist es Antragstellern möglich, Antragsänderungen, die Nachmeldung einzelner Flächen, die Änderung hinsichtlich der Nutzung oder der Beihilferegelung, sowie allgemeine Anfragen zum Mehrfachantrag anstelle einer schriftlichen Mitteilung auch elektronisch einzureichen (Mitteilungsfunktion). Die dazu ggf. notwendigen Anlagen (z.B. FNN-Auszug mit Stichmaßen) mussten aber bis auf weiteres noch in Papierform bzw. eingescannt in digitaler Form vorgelegt werden. V.a. bei Änderungen während des sog. Vorabprüfungszeitraumes wurde diese Funktion durch die Antragsteller bereits genutzt. Die Einlegung eines Widerspruches war und ist mit der Mitteilungsfunktion nicht möglich, da die Anforderungen an schriftformersetzende elektronische Verfahren nach Art. 3a BayVwVfG nicht erfüllt werden. Auch ersetzt die Mitteilungsfunktion kein formelles Antragsver-fahren, wie z.B. hinsichtlich DG-Umwandlung oder Betriebsinhaberwechsel.

Page 5: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

8 9

Aus dem Schulbetrieb der Landwirtschaftsschule HolzkirchenABTEILUNG LANDWIRTSCHAFTAuch der Sommersemesterbetrieb war vom Coronalockdown betroffen. Die ersten Schultage mussten als Arbeitsaufträge vergeben werden. Erst ab Mai konnten die Schultage unter Beachtung der Hygieneregeln wieder aufgenommen werden. Abschluss und Zeugnisvergabe war dann auf der Kleintiefentalalm.

Am 8. Oktober starten wir mit einem Infotag das Praxisjahr zur Vorbereitung des übernächsten Schulbeginns im Herbst 2021. Am 19. Oktober beginnt dann das neue erste Semester mit 19 Studierenden und das dritte Semester mit 18 Studierenden.

Almakademie/BiLaDer 14. Kurs der Akademie wurde im kleinen Kreis im AELF Holzkirchen ins Berufsle-ben entlassen. 24 Teilnehmer stellten sich der Abschlussprüfung zum Landwirt. Die Jahrgangsbesten der Akademie waren Katharina Mayer aus Dietramszell mit einem Notendurchschnitt von 1,86, Josef Meier aus Föching mit 1,87 und Josef Gerg aus Gaißach mit 2,24.

Der 15. Durchgang begann am 19. Mai mit dem Einführungsabend und ist am 28. September in den dreiwöchigen Blockkurs gestartet. Einen Grundkurs können wir heuer wegen der erhöhten Auflagen durch die Coronapandemie mangels Personal und ausreichend großen Räumen leider nicht anbieten.

Abschluss auf der AlmAbsolventen der Almakademie

Datenweitergabe an die staatliche BeratungMit der Zuteilung einer Betriebsnummer und im Rahmen von Förderanträgen wurden persönliche und betriebliche Daten von Ihnen als Landwirt bereitgestellt und elektronisch erfasst, die den Vorschriften des aktuellen Datenschutzrechtes (DSGVO, BayDSG) unterliegen. Damit eine rechtskonforme Nutzung und Verwendung dieser personenbezogenen Daten für die staatliche Beratung (z.B. Förderberatung, gemeinwohlorientierte Beratung, Beratung zur Unternehmensentwicklung, etc.)möglich ist, wird in Zukunft eine persönliche/betriebliche Einverständniserklärung benötigt. Zu diesem Zweck können Sie auf der iBalis-Startseite diese Einverständ-niserklärung zur Datenbereitstellung für die staatliche Beratung ganz einfach online erteilen. Auch den Zeitraum können Sie individuell festlegen, ob die Einverständnis-erklärung dauerhaft oder mit Enddatum ausgesprochen wird. Bitte denken Sie beim nächsten Einstieg in iBalis daran, da ansonsten bei Beratungsanfragen an das AELF keine betriebsindividuelle Auskunft mehr möglich ist!

Verschiebung des Rückforderungszeitraumes bei AUM 2019:Aufgrund zentraler, technischer Probleme konnten im Juli 2020 nicht wie in denvorausgegangenen Anhörungsschreiben angekündigt, alle notwendigen Rückforde-rungen ausgesprochen werden. Insbesondere wenn sich die Rückforderung beiAUM auf das Abrechnungsjahr 2019 bezog, wurden keine Rückforderungsbescheideversandt. Die betroffenen Landwirte werden nun ab 10.11.2020 einenRückforderungsbescheid mit Zahlungsaufforderung erhalten.

Neue Luftbilder 2020 – Überprüfung der Feldstücke2020 werden neue Luftbilder erstellt. Wir bitten Sie deshalb, rechtzeitig vor derMehrfach- bzw. auch AUM-Antragstellung 2021, alle Ihre Feldstücke anhand der neuen Luftbilder zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies wird voraussichtlich ab Mitte Dezember in iBalis (Feldstückskarte, Feldstücke prüfen) möglich sein. Um Sie dabei zu unterstützen, wird für Ihre Feldstücke eine automatisierte Prüfung durchgeführt. Dabei werden die Farbinformationen im Luftbild daraufhin analysiert, ob die Grenze eines Feldstücks stimmt. Bei Auffälligkeiten wird von der eingesetz-ten Software ein Hinweis ausgegeben. Technisch bedingt wird ein Korrekturhinweis teilweise auch irrtümlich erzeugt oder irrtümlich nicht ausgegeben. Das kann dann der Fall sein, wenn innerhalb des Feldstücks ungleiche Farbinformationen vorhanden sind (z. B. mehrere Nutzungen auf einem Feldstück, Nässe- oder Trockenschäden u. dgl.). Besteht ein Korrekturbedarf, können Sie das direkt in iBalis selbst berichtigen. Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Korrekturen haben, können Sie gerne – möglichst noch vor der Mehrfach- bzw. AUM-Antragstellung 2021 – bei Ihrem Sachbearbeiter am Amt nachfragen.

Schaf- und Ziegenprämie BayernAm 31.08.20 endete die Online-Antragstellung für das neue bayerische Förder-programm zur Weidehaltung von Schafen und Ziegen. Zusätzlich muss der darauf aufbauende Zahlungsantrag von 01.10. bis spätestens 15.11.20 gestellt werden. Ab dem kommenden Jahr ist Voraussetzung für die Prämiengewährung die Stich-tags-Meldung in der HIT bis zum 15. Januar. Bei Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter ihres Landwirtschaftsamtes in gewohnter Weise zur Verfügung.

Drei ehemalige Studierende haben heuer erfolgreich mit dem Agrarbetriebswirtin Rotthalmünster abgeschlossen: Josef Gruber aus Raubling, Andreas Maier aus Bad Feilnbach und Isidor Mayr aus Baiern. HerzlichenGlückwunschundallesGutefürEuereberuflicheZukunft!

Page 6: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

10 11

Aus dem Schulbetrieb der Abt. Hauswirtschaft20 Absolventinnen verabschiedet20 junge Damen des 9. Jahrgangs erhielten am 10. Juli 2020 in Holzkirchen ihrAbschlusszeugnis als „Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung“.Dieses Semester fand zum Großteil unter Corona-Rahmenbedingungen mit vielen Hygienevorschriften, Abstandsregelung und getrennter Gruppenführung statt. Die fach-lichen Inhalte wurden trotzdem umfangreich vermittelt, wenn auch z.T. im Fernunterricht. Die Studierenden meisterten alle Prüfungen und erzielten hervorragende Gesamtergeb-nisse. Aufgrund allgemeiner öffentlicher Lockerungen waren am Schluss sogar noch kleinere Exkursionen z. B. auf einen Ökobetrieb und zu einer Gartenbäuerin möglich.

Neues Semester gestartetAm 18. September startete die Abteilung Hauswirtschaft ihren 10. Schuljahrgang. Rechtzeitig zum ersten „runden“ Jahrgang steht auch das neu renovierte Wohnheim wieder zur Verfügung. Die Damen sind trotz Hygieneauflagen und Maskenpflicht glücklich über ihre Zulassung zum neuen Semester und freuen sich über den „Erstbezug“ im Wohnheim. Das Einzugsgebiet der Studierenden reicht diesmal von Garmisch bis Landshut, die meisten kommen heuer aus Bad Tölz und Rosenheim.

AngebotedesFachzentrums/DiversifizierunginRosenheim„Innovativer Unternehmer werden und sein“ – ein Angebot für Betriebe, die sich Einkom-mensalternativen überlegen. DaszweitägigeSeminarfindetam3.und10.Dezemberin Rohrdorf im Gasthof zur Post statt.„Schmankerl für meine Gäste“ richtet sich an Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarkter, Betriebe mit erlebnisorientierten Angeboten. Thema sind rechtliche Vorgaben seitens der Lebensmittelbehörde beim Herstellen und Etikettieren von selbst produzierten Schmankerln. Termin Dienstag, 03.11.20 GH Strobl in Oberhausen, Lkr. Weilheim, Kosten 12 €.„Umbauen, Planen, Gestalten“ wird in Zusammenarbeit mit der AgrarsozialenGesellschaft (ASG) angeboten. Das zweitägige Seminar richtet sich an Betriebe, die Ge-bäude umbauen oder neu errichten wollen. Das Seminar wird bayernweit angeboten und findetam16.u17.NovemberinDillingenimTagungshausderFranziskanerinnen statt.Anmeldung unter www.diva.bayern.de.

Aktuelles aus Abteilung Bildung u. Beratung, Sachgebiet Ernährung und Haushaltsleistungen Ernährung und Bewegung Netzwerk Junge Eltern FamilieAb Oktober dürfen wir wieder Präsenzveranstaltungen für junge Familien durchführen! Darüber freuen wir uns sehr – ebenso unsere Referenten!Anmeldung unter www.weiterbildung.bayern.de [email protected] Weitere Termine unter www.aelf-hk.bayern.de/ernaehrung/familie.

THEMA TERMIN INHALT ORT„Fit durch sinnvolle Zwischenmahlzei-ten“ plus Bewe-gungsspaß in der Natur

Samstag, 17. Oktober 10.00 – 13.00 Uhr

Ernährung und Bewegung Zielgruppe: Eltern und Kinder mit ca. 3 Jahren

Wackersberg,Glaswinkel 111

„Ich darf mitessen“

Dienstag, 10. November 17.00 – 18.30 Uhr

Vortrag – Ernährung Zielgruppe: Eltern mit Kinder im Übergang zur Familienkost

AELFHolzkirchen

Hallo Löffel Freitag, 20. November 9.00 – 11.30 Uhr

Vortrag mit Vorführung – Ernährung Zielgruppe: Eltern mit Babys im Übergang zur Breimahlzeit

AELFHolzkirchen

Erwerbskombinationen:NeueQualifizierungsmaßnahmenfür2020/21Aus über 90 Qualifizierungsmaßnahmen können landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer auswählen und das für ihren Betrieb und ihre aktuelle Situation passende Angebot finden - ob beim Einstieg in einen neuen Betriebszweig oder beim erfolgreichen Weiterführen. Informieren Sie sich unter Akademie Diversifizierung.Anmeldung unter www.diva.bayern.de.

Grundlagenseminar zur Betriebszweigentwicklung Urlaub auf dem Bauernhof Für Landwirte die sich ein zweites Standbein schaffen oder den bestehenden Betriebszweig optimieren wollen, bieten die oberbayerischen Ämter wieder ein Grundlagenseminar zur Betriebszweigentwicklung „Urlaub auf dem Bauernhof“ an.Termin Oktober 2020 bis April 2021 in Rohrdorf.Weitere Informationen unter www.aelf-hk.bayern.de oder bei Monika Keymer,Tel. 08024/46039-9102, Mail: [email protected]

Profi-Gastgeber-mitQualitätzumErfolg!Bäuerliche Gastgeber stellen sich mit Ihrem Angebot „Urlaub auf dem Bauernhof“ vielen Anforderungen. Servicequalität bieten kann jedoch nur, wer die Erwartungen der Gäste kennt und sich die Sicht aus der Perspektive des Gastes bewahrt.Das AELF Holzkirchen plant eine sechstägige Qualifizierung, bei dem auch der „Quali-tätscoach“ erworben werden kann. DasSeminarfindetvom22.10.bis26.11.2020stattund kostet 180 €. Anmeldung unter www.weiterbildung.bayern.de. oder bei Monika Keymer, Tel. 08024 46039 9102, eMail: [email protected]

Page 7: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

12 13

Die teilnehmenden Betriebe sind aus den Landkreisen Bad Tölz und Miesbach, wirtschaf-ten konventionell und biologisch, verwenden Rindergülle, Biogasgülle, separiert und nicht separiert, mit und ohne Zusätze. Sie unterscheiden sich zudem in der Schnitthäufigkeit. Die Gülleausbringung erfolgt sowohl durch Eigenmechanisierung als auch durch Lohnunternehmen mit Breitverteiler, Schleppschuh und Schlitztechnik. Durch eineVersuchsdurchführung an verschiedenen Standorten mit unterschiedlichen Betrieben können die jeweils auftretenden Vor- und Nachteile im Vergleich zur Breitverteilung erkannt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.Zu den Ergebnissen wird auch die persönliche Meinung der Landwirte zählen.

Wie funktioniert´s am besten mit der bodennahen Ausbringung?Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Landwirten, Maschinenring und den Pflanzenbauberatern am Amt erwarten wir praxisnahe Ergebnisse um damit akzeptable Lösungsansätze für unsere Betriebe aufzeigen zu können.Die beste Lösung wird – wie oft der Fall – von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

SachkundenachweisPflanzenschutzEinen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere hinsichtlich Pflanzenschutz berät. Nach dem Pflan-zenschutzgesetz sind alle sachkundigen Personen mit Besitz einer Sachkundenach-weis-Scheckkarte dazu verpflichtet, sich regelmäßig alle drei Jahre fortzubilden.Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf Ihrer Scheckkarte abgedruckt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: steht auf Ihrer Karte „Beginn erster Fortbildungszeitraum 06. November 2014“, dann hat am 06. November 2017 der zweite Fortbildungszeitraum begonnen. Sie hätten somit bis 05. November 2020 Zeit, fristgerecht eine Fortbildung zu besuchen. Neben dem Erzeugerring Südbayern bieten auch der Bauernverband, die Maschinenringe sowie der vlf Fortbildungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz an. Bitte informieren Sie sich zeitnah auf den jeweiligen Homepages um einen für Sie passenden Termin zu finden.

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)Im BaySL ist die Antragstellung derzeit noch möglich. Die aktuelle Richtlinie gilt noch bis 31.12.20. Wann eine Folgerichtlinie in Kraft tritt ist derzeit, ebenso wie die darin enthal-tenen Förderkriterien noch nicht bekannt. Wenn es Maßnahmen gibt, die Sie über dieses Förderprogramm abwickeln möchten, nutzen Sie die noch verbleibende Zeit und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Sachgebiet Landwirtschaft Erneute Änderungen in der Düngeverordnung

Mit der Änderung der Düngeverordnung zum 1. Mai 2020 sind erneut wesentliche Neuerungen in Kraft getreten. Für die kommenden Herbst- und Wintermonate sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:1. Dokumentation von Düngemaßnahmen: Düngemaßnahmen, bei denen ein stickstoff- oder phosphathaltiger Dünger (mineralisch oder organisch) eingesetzt wurde, müssen innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. 2. Düngebedarfsermittlung: Wegfall der Aufbringverluste (gilt für GL und AL) und Erhöhung der Mindestwirk- samkeit organischer Düngemittel auf Acker bei der Düngebedarfsermittlung (bereits ab Herbst 2020 bei Zweitfrüchten, Wintergerste und Winterraps) > entsprechende Formblätter sind auf der Seite der LfL abrufbar. Vollständige Anrechnung der Herbstdüngung (60 kg gesamt N/30 kg NH4-N) zu Winterraps und Wintergerste bei der Düngeplanung im Folgejahr (bisher 10 %)4. Änderung der Sperrfristen: Grünland und mehrjähriger Feldfutterbau: die maximal mögliche N- Düngung mit flüssigen organischen Düngemitteln ist ab 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt. Einführung einer Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (> 0,5 % in der TM, z.B. Carbokalk): 1. Dezember bis Ablauf des 15. Januar Verlängerung der Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost auf den Zeitraum 1. Dezember bis Ablauf des 15. Januar Aktuelle Sperrfristverschiebung auf Grünland - siehe letzte Seite5. Aufnahmefähigkeit des Bodens: Keine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Boden, unabhängig davon, ob der Boden untertags auftaut oder nicht, keine Ausbringung von Düngern auf überschwemmten, wassergesättigten oder schneebedeckten Böden.6. Berechnung170kg-N-Grenze: Ab 2021 dürfen Flächen mit Düngeverbot (z. B. im Rahmen von KulaP) bei der Berechnung nicht mehr angerechnet werden!

Bodennahe Gülleausbringung – heute schon an morgen denkenNach dem Start für bodennahe Ausbringung auf Ackerflächen im Januar 2020 gilt auch für´s Grünland: ab 2025 darf die Technik für Breitverteilung nur noch in den bekannten Ausnahmefällen (Betriebe bis max. 15 ha u.a.) eingesetzt werden.

Bereits im letzten Jahr startete in Rosenheim ein Versuch zur bodennahen Gülleaus-bringung. In diesem Jahr ist auch das AELF Holzkirchen in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Bad Aibling-Miesbach-München an einem auf zwei Jahre angelegten Projekt zur Ausbringtechnik beteiligt.

Page 8: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

14 15

Bildungsberatung LandwirtschaftIm Juli fanden die Abschlussprüfungen der Berufsausbildung Landwirtschaft statt. Eine große Herausforderung dabei war, dass aufgrund der Änderung des Berufs-bildungsgesetzes seit diesem Jahr drei Prüfer die praktische Prüfung abnehmen müssen. Auch mussten wegen der Corona-Pandemie strenge Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet war. Auch die traditionelle Freisprechungsfeier mit feierlicher Überreichung der Abschluss-zeugnisse musste entfallen und die Zeugnisübergabe erfolgte in mehreren kleineren Gruppen im Amt. Daher an dieser Stelle ein herzlicher Dank an alle Prüfer und Prüferinnen, für ihr Engagement bei der Abschlussprüfung. Insgesamt wurden im Dienstgebiet des Berufsbildungsamtes Holzkirchen 70 Prüflinge geprüft.Besonderes bedanken wir uns bei Bernhard Gasteiger für seine langjährige Tätigkeiten in der Berufsausbildung Landwirt und im Prüfungsausschuss! Er legt heuer sein Amt im Prüfungssauschuss nieder.

Fachzentrum Rinderhaltung AELF TraunsteinStallbauseminare 2021Das Fachzentrum Rinderhaltung plant auch für den kommenden Winter wieder Stall-bauseminareunterEinhaltungderCoronaauflagen.

Kleine Laufställe:Mittwoch27.01.2021,Gasthaus Altwirt, ReichersbeuernWirtschaftlichkeit der Baumaßnahme, Planungsgrundsätze, Förderung, Baubeschreibungen eines Landwirts9.00 Uhr bis 16.00 Uhr – Kostenbeitrag 25 €

Großes Bauseminar: Wirtschaftlichkeit und KonzeptionDienstag, 02.02.2021, Gasthaus Höhensteiger, Westerndorf/RosenheimBaudetails und MelktechnikDienstag, 09.02.2021, Gasthaus Michlwirt, Palling Kälber- und JungviehställeFreitag, 19.02.2021, Gasthaus Altwirt, Reichersbeuern

jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr – Kostenbeitrag jeweils 25 €Anmeldung wegen Beschränkung der Teilnehmerzahl baldmöglichst unter: Tel.08617098-0,Fax08617098–8150,eMail:[email protected]

Jungviehaufzucht in Kooperation – ein Lösungsansatz für Probleme mit der Düngeverordnung · Ludwig Huber für das Fachzentrum Rinderhaltung

Das Problem: Die vorhandene Futterfläche reicht für den Viehbestand vieler Milcherzeuger zwar aus, aber die Dünge-VO, bzw. 170kg-N-Regelung geht nicht auf. Pachtfläche ist meist knapp, teuer und weit entfernt und zusätzliche Fläche, die mit Getreide genutzt wird, ist oft unrentabel.

Ein Lösungsansatz: Abgabe von Jungvieh an einen Kooperationsbetrieb. Am effizientesten ist die Abgabe trächtiger Kalbinnen bis zum Anfüttern vor der Abkalbung.

Vorteile für den Aufnehmer bzw. Pensionsbetrieb:Im Gegensatz zur Rindermast muss sich der Aufnehmer weder um Einkauf, noch um Verkauf der Tiere kümmern. Er kennt durch den festen Tagespreis genau seinen Verdienst. Ehemalige Milchviehhalter können die vorherigen Kuhplätze, die oft mit Kurz-stand und Gitterrost passabel ausgestattet sind, nutzen und müssen nichts investieren. Weidehaltung ist für diese Tiere auch gut möglich, sofern sie weidegewohnt sind. Die Fütterung trächtiger Kalbinnen ist relativ problemlos und stellt keine großen Anforde-rungen an Nährstoffkonzentration oder Einsatz von Kraftfutter. Das Verfahren macht vergleichsweise wenig Aufwand und eignet sich sehr gut für die Mithilfe von Altentei-lern, denen die Arbeit mit Milchkühen zu schwer wird, die aber noch Beschäftigung mit Tieren wünschen.

Vorteile für den Abgeber:Besonders sinnvoll ist diese Variante, wenn die Jungviehplätze im Stallbaufall neu gebaut werden müssten und damit die eigene Aufzucht sehr teuer machen würden.(Ein Stallplatz für z.B. 5.000 € inklusive Gülle- und Futterlager verursacht pro aufgezogene Kalbin fast 700 € Kosten) Die Abgabe großer Tiere hat mehr Effekt auf die Dünge-VO. Die beobachtungsintensive Besamung und die anspruchsvolle Fütterung des kleinen Jungviehs bleiben in eigener Hand. Die ganzjährige Abgabe von z. B. 20 Kalbin-nen zwischen 16 und 24 Monaten bringt eine Ersparnis von 960 kg N-Ausscheidung und ersetzt damit eine Zupacht von knapp 6 ha oder die Abgabe von ca. 260 m³ Gülle für die 170kg-N-Regelung. Damit könnten in diesem Fall ca. 10 Kühe mehr gehalten werden, im günstigsten Fall auf freiwerdenden Plätzen großer Kalbinnen. Kühe tragen viel mehr zur Wirtschaftlichkeit bei, machen allerdings auch deutlich mehr Arbeit! Ein psycho-logischer Effekt: wenn für die Jungviehaufzucht Geld fließt, werden nur mehr so viele weibliche Kälber aufgestellt wie wirklich notwendig, die Kühe werden durchschnittlich älter und die Herdenleistung steigt!

Voraussetzungen:Die Kooperation sollte vertraglich fixiert werden, die Betriebe sollten nicht zu weit voneinander entfernt sein und auch menschlich muss man zueinander passen. Es ist wichtig, den richtigen Partner zu finden – hier kann ein Vermittler, wie der Maschinenring gute Dienste leisten. Der Pensionspreis muss für beide Seiten passen. Orientierungswerte sind bei ganzjähriger Haltung 1,60 bis 2,00 €/ Tag und für reine Weidepension gut die Hälfte. Es ist von Vorteil, wenn der Aufnehmer nur Tiere eines einzigen Betriebs hält, um Krankheitsübertragungen zu vermeiden.

Besonderheiten bei Kalbinnenauftrieb auf die Alm: (Peter Dufter)Das Erstkalbealter sollte sich auch bei diesem Verfahren nicht wesentlich erhöhen. Das funktioniert nur dann, wenn geeignete Tiere aufgetrieben werden. Ideal wären Sommer-Herbstkälber (August bis Oktober), die im folgenden Frühjahr auf die Weide kommen, eventuell mit Zufütterung. Die Besamung erfolgt dann Ende des zweiten Winters im Februar bis April im Stall. Wenn die Tiere dann im Mai zum Pensionsbetrieb auf die Alm kommen, sind sie tragend und schon weidegewohnt und können einen erfolgreichen Almsommer erleben.

Page 9: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

16 17

Grundfutterergebnisse 2020 – Vst. Miesbach1.Schnitt:Wenig Rohprotein und viel ZuckerStand: 20.09.2020

Jahr TM g Asche g RP g RFg NDF g ADF g Zucker g MJ NEL2017n=318 355 96 148 205 412 238 124 6,592018n=245 327 94 175 239 470 284 68 6,282019n=217 336 94 156 215 414 247 104 6,492020n=222 362 87 144 227 448 258 113 6,38

Ein besonderes Kennzeichen der diesjährigen Grassilagen vom ersten Schnitt sind die hohen Zuckergehalte von durchschnittlich 113 g/kg TM. Der Zucker wird tagsüber in den Blättern gebildet und nachts in Gerüstsubstanzen umgewandelt. Die Zuckerbildung war aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung sehr hoch. In den kalten Nächten mit Durchschnittstemperaturen von 5 Grad Celsius und darunter wurde jedoch kaum Zucker in Gerüstsubstanzen (Cellulose, Lignin) umgewandelt. Dies sorgte für eine starke Anreicherung des Zuckers in der Pflanze.Die gute Witterung zur Ernte begünstigt auch den niedrigen Rohaschegehalt von 87 g. Erfreulich ist der gute Energiewert im Futter. Niedrige Rohasche- und ADF-Werte mit zu-gleich hohen Zuckergehalten begünstigen den Energiewert.Auffallend sind die niedrigen Rohproteinwerte in unseren Silagen. Hier sind Schwankun-gen von 85 g bis 199 g zu sehen. Fast die Hälfte der Proben (42 %) liegt unter 140 g RP. Auch 31 % der Proben weisen einen negativen RNB-Wert auf.Bei den Strukturwerten liegen wir heuer wieder sehr gut. Das besagt, dass die Silagen die im Zeitraum 5. bis 10. Mai geerntet wurden eine optimale Silierreife hatten.

Konsequenzen für Silo und FütterungDie guten Energiegehalte sind sehr erfreulich. Jedoch muss aufgrund der hohen Zucker-gehalte auf eine vollständige Silierung und genügend Vorschub geachtet werden. Die Silage muss daher mindestens 6 - 8 Wochen geschlossen bleiben. Aufgrund der erhöhten Gefahr von Nacherwärmung und Schimmelbildung beim Öffnen der Silos ist ein Vorschub von mindestens 2,5 m pro Woche im Sommer notwendig!In der Rationsgestaltung gilt es heuer die hohen Zuckergehalte zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Kraftfutterzusammensetzung, sowohl in Hinblick auf die Eiweiß-ergänzung, als auch auf die Kohlenhydratzusammensetzung ist sehr wichtig (mehr langsam verfügbare Stärke einsetzen, d.h. Getreide raus, dafür mehr Körnermais und Trockenschnitzel in die Mischung). Als Eiweißergänzung würde 1 bis 2 kg Rapsschrot(je nach Grundfutterqualität) gut passen. Der 1. Schnitt wäre ein guter Mischpartner zum 4.oder 5. Schnitt.

2. Schnitt Jahr TM g Asche g RP RF NDF ADF Zucker MJ NEL2017n=245 367 112 156 239 462 286 77 6,212018n=188 375 98 163 250 489 296 75 5,982019n=117 359 99 158 240 457 280 84 6,092020n=101 374 96 151 236 451 272 95 6,15

Hier liegen bereits 101 Proben vor. Diese weisen durchschnittliche Werte auf. Der niedrige Rohproteinwert vom ersten Schnitt zieht sich auch noch in den 2. Schnitt hinein. Relativ früh geerntete Schnitte können Werte wie beim ersten Schnitt erreichen. Der hohe Zuckergehalt beim 2. Schnitt sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

3. Schnitt (alle Landkreise TS, BGL, RO, MB)

Jahr TM g Asche g RP RF NDF ADF Zucker MJ NEL2017n=109 363 117 169 236 461 286 66 6,022018n=140 413 103 171 234 469 284 82 6,012019n=60 400 96 170 244 468 290 84 5,852020n=137 381 103 154 248 473 291 77 5,89

Die Rohproteinwerte steigen auch zum 3. Schnitt mit 154 g nur gering an. Der Energiegehalt ist mit 5,89 MJ Nel ebenfalls noch niedrig. Der Richtwert von NDF und ADF mit <450 und <270 ist auch heuer wieder überschnitten. Diese Werte sollten bei der Rationszusammenstellung mit dem Futterberater unbedingt beachtet werden.

4. Schnitt:Beim 4. Schnitt sind erst 38 Proben untersucht. Erste Ergebnisse zeigen jedoch, dass hier die Rohproteinwerte deutlich steigen (166 g). Der Energiewert ist bei knapp 6 MJ NEL auch wieder am steigen. Dieser Schnitt wäre ein guter Mischpartnerzum 1. oder 2. Schnitt.

Eine Fütterungsberatung mit einer optimalen Rationsgestaltung ist auch heuer wieder eine gut eingesetzte Investition in die Tiergesundheit!Die starken Schwankungen bei den Proben in den einzelnen Spalten wieRohprotein oder Zucker sind ein guter Hinweis, dass nur eine eigeneUntersuchung genaue Werte liefern kann. Die Durchschnittswerte ausder Futterwerttabelle können nur Hilfsmittel sein.

Josef Schmalzbauer Fachzentrum Rinderhaltung

Page 10: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

18 19

Termine der gemeinsamen Schulungen mit den WBV´en Wolfratshausen und Holzkirchen

16.10.:SchulungKahlflächenbestockung,„richtige“PflanzungKahlfläche oder großes Borkenkäferloch und keine Naturverjüngung – was tun?Kann/muss gepflanzt werden? Wenn ja, was? „Patentrezepte“ gibt es kaum.Wir diskutieren verschiedene Möglichkeiten und zeigen auch praktisch dieNotwendigkeit einer „richtigen“ Pflanzung.Treffpunkt am 16. Oktober um 13.30 Uhr bei am Parkplatz Hienlohestraße, östlichdesKreiselsamNordendeOtterfing.

21.10.: Fahrt für Jagdvorstände im Lkr. TÖLWelche Antworten haben wir auf Klimawandel und schlechten Holzmarkt? Ganz sicher: Vielfalt durch Naturverjüngung und Mischbaumarten möglichst ohne Schutzmaßnahmen. Die Wege dorthin sind so vielfältig wie die Situationen und Personen vor Ort. Am Beispiel der JG Ergertshausen wollen wir mögliche Ansätzediskutieren. Bringen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen ein!Treffpunkt am 21.10. um 13.30 Uhr: Waldeinfahrt westlich Golfplatz Riedhof (ist aus-geschildert).

30.10.: Vorführung technischer Neuerungen wie Königsbronner Anhängever-fahren, Elektrospillwinden etc.Eine abgestorbene Esche soll zu Fall gebracht werden. Beim Besteigen mit der Leiter sind schon einige mitsamt Baum umgefallen. Eine sichere Lösung wird vonForstwirtschaftsmeister Thomas Hobmeier ebenso gezeigt, wie technischeNeuerungen wie z.B. Elektrospillwinden etc. Waldbaulich diskutieren wir dasEschentriebsterben und Konsequenzen.Treffpunkt am 30. Oktober um 13.30 Uhr wird noch per Newsletter und Tagespresse bekanntgegeben.

13.11./20.11.:JungeWälderrichtigpflegenSturm, Käfer und dazu noch ein schlechter Holzpreis. Da kommt die Pflege von Jung-beständen und Stangenhölzern oft zu kurz. Genau damit werden aber die Weichen für einen stabilen, gesunden und ertragreichen Wald der Zukunft gestellt. Eine sinnvolle Arbeit im Wald, gerade in Zeiten niedriger Holzerlöse. Für Sie passende Informationen erhalten Sie an zwei Schulungstagen. Der Bestand in Bad Tölz ist dabei noch jünger, in Geretsried geht es um einen bereits älteren Bestand. Treffpunkt 13.11.2020 um 13.30 Uhr: Geretsried, B11, ggü. Einfahrt Geretsried NordTreffpunkt 20.11.2020 um 13.30 Uhr: Bad Tölz am Friedhof Farchet

20.11.: Waldbegang für Waldbesitzerinnen Geschätzt mehr als ein Viertel der Waldbesitzer in Bayern sind Frauen.Als erste Revierleiterin am AELF Holzkirchen möchte Elisabeth Necker zusammen mit ihrer Natura2000-Kollegin Katharina Löw deshalb unser Angebot weiterentwickeln und ausbauen. Waldbesitzerinnen aus beiden Landkreisen sind herzlich eingeladen:

Aus dem Bereich Forsten

Team LandSchafftEnergie am AELF Rosenheim

raiffeisenbanken-toelz-wolfratshausen.de

Heute muss alles regional sein – aber wie sieht es bei Ihrer Bank aus? Wir sind tief verwurzelt in der Region und kennen unsere Kunden und die regionale Wirtschaft noch persönlich. Deshalb investieren wir auch lieber in echte Werte und Unternehmen vor Ort als in internationale Spekulationsblasen.

Kirch- und Dorfstraße.Noch wichtiger: Haupt-, Wichtig: Wallstreet.

Page 11: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

20 21

Bei einem gemeinsamen Spaziergang unter dem Motto „Der Wald wird weiblich“ wird uns Dorothea Westner ihren Wald vorstellen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Termin: Freitag, 20.11.2020, 13.30 – ca. 15.30 Uhr Treffpunkt: Eulenschwang Richtung Endlhausen, 400 m nach dem Weiher linksRichtung Wald (ist ausgeschildert); WeitereInformationenbeiFörsterinElisabethNecker(Tel.0162-2105027)

Runder Tisch Jagd im Nordlandkreis Bad Tölz - WORMit dem Motto „Schäden durch Schwarzwild vermeiden und beseitigen“ hatte der Runde Tisch Jagd am 2. September zur Exkursion nach Königsdorf/Zellwies eingeladen. Angesichts der kurz darauf ausgebrochenen ASP konnte das Thema nicht aktueller sein. Am Beispiel eines Schwarzwildschadens aus dem Frühjahr wurden Kosten und Möglichkeiten der Reparatur von Schäden an Grünland vorgestellt. Neben den örtlich Verantwortlichen und den Mitgliedern des Runden Tisch Jagd waren ca. 80 interessierte Jäger und Jagdgenossen anwesend und haben intensiv diskutiert. Man war sich einig, dass gemeinsam und durch eine konsequente Bejagung bereits das Auftreten von Schäden verhindert werden soll.

Zu folgenden landwirtschaftlichen Fragen soll auf diesem Weg noch Auskunft gegeben werden:Durch Schwarzwild umgebrochenes Grünland soll maschinell wieder instand gesetzt werden. Gibt es seit dem „Volksbegehren Artenschutz“ Einschränkungen bei der flächigenBearbeitung?Durch das Volksbegehren haben sich für die Beseitigung von Wildschäden auf Dauer-grünland keine Änderungen ergeben. Auch bei AUM-Flächen ist keine förderrechtliche Genehmigung notwendig, es wird lediglich das Vorliegen von höherer Gewalt geprüft. Dazu reicht ein formloser Antrag mit einem Auszug aus der Feldstückskarte/iBalis, auf dem mit Stichmaßen die betroffenen Teile des Feldstücks eingezeichnet sind. Betriebe, die einen Fall höherer Gewalt geltend machen wollen, haben dies dem AELF vor der Inanspruchnahme schriftlich mitzuteilen. Bei VNP-Maßnahmen ist zudem die Zustim-mung der UNB erforderlich, die vom Landwirt ebenfalls dem AELF vorzulegen ist.

Fällt die von Schwarzwild umgebrochene Fläche in diesem Jahr aus derFörderfähigkeit (KuLaP, VNP) heraus?Nein. Wird ein Fall höherer Gewalt zuerkannt, kann auch die Zuwendung im Bereich AUM im betroffenen Verpflichtungsjahr gewährt werden.

Gibt es Erkenntnisse zu Folgeschäden wie verzögerter Aufwuchs, weniger Gesamtwuchsleistung und wie werden diese berücksichtigt?Eine allg. gültige Aussage kann hier nicht getroffen werden. Das hängt von vielen Fakto-ren ab: Wie hoch ist der Schaden? Wie war der Ausgangsbestand? Wie ist die Witterung nach der Schadensbeseitigung, usw. Je nachdem kann die Wuchsleistung einer wieder-hergestellten Fläche schlechter oder in manchen Fällen besser als der Ausgangsbe-stand sein. Die Bewertung im Einzelfall ist Verantwortung des Schätzers.

Grundsätzlich gehen bei der Schadensberechnung immer zwei Faktoren ein: Der Scha-den durch entgangenen Nutzen (Aufwuchs) und der Aufwand für die Wiederherstellung.

Gibt es Erkenntnisse, dass durch die Instandsetzung überlagernde Ampfersamenbegünstigt werden, so dass der Bestand plötzlich und massiv durch Ampfer verunkrautet.Ampfer ist ein Lichtkeimer. Es muss aber nicht generell durch einen Schwarzwildscha-den zu stärkerer Verunkrautung kommen. Entscheidend ist, dass möglichst schnell eine geschlossene Grasnarbe wiederhergestellt wird.

IstindiesemFalleineflächigeHerbizidbehandlungzulässig?Bei den Maßnahmen B19-B23 können die ÄELF im Ausnahmefall den Einsatz von flä-chendeckenden chemischen Pflanzenschutzmitteln genehmigen (vgl. AUM-Merkblatt). Bei VNP-Maßnahmen ist zusätzlich die Zustimmung der UNB einzuholen. Bei B30 ist kein chemischer Pflanzenschutz zulässig (auch keine Einzelpflanzenbekämpfung).

Update Forstliche FörderungDe-minimis-RegelungFür die WALDFÖPR 2020 (= waldbauliche Förderrichtlinie 2020) fehlt teilweise noch die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der EU. Deshalb muss für die meisten Förderun-gen eine sogenannte De-minimis-Erklärung abgegeben werden, bei der der Antragsteller bestätigt, dass er in den letzten drei Jahren zusammen nicht mehr als 200.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten hat. Soweit Ausnahmen von der De-minimis-Erklärung möglich sind, ist dies im folgenden Text erwähnt.

Förderung BorkenkäfervorsorgeDie Förderung der waldschutzwirksamen, insektizidfreien Aufarbeitung von Schadholz zur Käfervorsorge wird es auch im Herbst geben. Weil mit fortgeschrittener Jahreszeit immer mehr Bäume dabei sind, aus denen der Käfer bereits ausgeflogen ist, sollten Schadensfeststellung und Ermittlung der förderfähigen Holzmenge in enger Abstim-mung mit der/dem zuständigen Revierförster/in erfolgen!Unveränderte Rahmenbedingungen: Förderung ab der Bagatellgrenze von 500 Euro, im Nichtschutzwald gibt es für bloßes Verbringen 5 Euro je Festmeter, für die waldschutz-wirksame Zwischenlagerung (gebrochener Transport) 12 €/fm, für die Eigennutzung von Waldrestholz 10 €/fm. Wenn Holz waldschutzwirksam aus dem Schutzwald verbracht wird, beträgt die Förderung 30 €/fm. Entrindung mit dauerhaftem Liegenlassen wird dort mit 50 €/fm bezuschusst. Für Borkenkäfer-Anträge wird keine De-minimis-Erklärung mehr benötigt.

Förderung der WiederaufforstungFür die herbstliche Wiederaufforstung durch Pflanzung wird es jetzt Zeit für die An-tragstellung! Der Grundfördersatz je Pflanze beträgt 2,50 Euro, je nach Ausführung gibt es diverse Zuschläge. Gefördert werden Kulturen mit mindestens 30 % Laubholz und höchstens 20 % Fichte (bei passender Klimaprognose). Weitere standortangepasste Nadelholzarten können eingebracht werden. Welche Baumarten auf der Fläche am

Page 12: XXX Vlf Heft 8

H O L Z K I R C H E N e . V.Heft 8 · OKTOBER 2020

22 23

Christine BertholdIch bin 45 Jahre alt, habe drei Kinder und bewirtschafte mit meinem Mann zusam-men unseren Hof im Nebenerwerb in Arget. Neben Ackerbau und Wald haben wir mit der Hühnerhaltung sowie der Vermarktung direkt ab Hof begonnen. Nach meiner Bankausbildung und Weiterbildung zur Fachwirtin war ich lange Zeit in der Beratung bei der Raiffeisenbank tätig. Meine Elternzeit nutzte ich für die fachliche Ausbildung zur Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft. Wie die Studierenden hier an der Schule startete ich mit der „Winterschui“, damals noch in Wolfratshausen. Ab 2015 leitete ich die Hauswirtschaft und das Büro in einer Stiftung, bevor ich an die Realschule Holzkirchen als Lehrkraft für Hauswirtschaft wechselte. Nun freue ich mich, dass ich das AELF Holzkirchen als Hauswirtschaf-terin für den Schulbetrieb seit September unterstützen darf.

Resi FaltlhauserSeit September arbeite ich neu im Sachgebiet Hauswirtschaft in Holzkirchen. Ich stamme und wohne mit meinem Mann und meinen Söhnen in Feldkirchen-Wester-ham. Meine Ausbildung zur Hauswirtschafterin und hauswirtschaftlichen Betriebs-leiterin habe ich am BSZ Miesbach durchlaufen. Nach einigen Jahren „House-keeping“ in verschiedenen Hotels kehrte ich für fünf Jahre als nebenberufliche Lehrkraft an „die Frauenschule“ zurück. Seit 2016 bin ich Mitglied im Prüfungs-ausschuss für die Hauswirtschaft. Ich freue mich, im kommenden Semester das Kollegium an der Landwirtschaftsschule in Holzkirchen unterstützen zu dürfen.

Cornelia ZeischkeAls gebürtige Münchnerin freue ich mich sehr, seit September in Holzkirchen „heimatnah“ arbeiten zu dürfen. Im Sachgebiet Hauswirtschaft werde ich schwer-punktmäßig im Unterricht tätig sein, sowie den Bereich Urlaub auf dem Bauernhof unterstützen. Nach meinem Referendariat in Rosenheim und Töging führten mich meine Arbeitsstationen zunächst ans Amt in Münchberg und die Landwirtschafts-schule Schwabmünchen. Nach Geburt meiner Tochter war ich die vergangenen fünf Jahre am AELF Ingolstadt tätig; in dieser Zeit bekam ich noch meinen Sohn.

Andreas KowalzikSeit Juni 2019 arbeite ich jetzt im Landwirtschaftsministerium im Referat P2 „Flächen- und tierbezogene Zahlungen“. Ich beschäftige mich jetzt noch intensi-ver mit dem iBalis und versuche es noch besser zu machen. Von 2003 bis 2019 hatte ich in der Abteilung Förderung in Miesbach und ab 2015 in Holzkirchen als Sachgebietsleiter oftmals etwas verzwicktere Fälle zu bearbeiten, dies hat mir gut gefallen. Leider waren da auch so manche größere Rückzahlungen zu bearbeiten, aber ich denke, dass wir das immer transparent und fair hinbekommen haben. Schöner war es natürlich, die jährlich großen Auszahlungen fristgerecht zubewilligen. Mein Dank gilt insbesondere meinem Team in der Förderung, die Zusammenarbeit habe ich als offen, authentisch, zielorientiert, kundenfreund-lich und sehr kollegial empfunden. Und einige Bauern werde ich nicht so schnell vergessen, schließlich habe ich es ihrem intensiven Nachbohren („geb des a moi weiter nach ohm“) zu verdanken, dass ich regen Kontakt zum Ministerium hatte und nun ganz dort gelandet bin. Da ich ja weiterhin in Hausham wohne, wird der Kontakt zum Amt und zu einigen Bauern hoffentlich nicht völlig abreißen.

Personalveränderungen AELF Holzkirchen

Johannes Wenig Ich bin 29 Jahre alt und komme aus dem Landkreis Regen, im schönen Bayerischen Wald. Hier bewirtschaften meine Eltern einen Milchviehbetrieb mit 60 Kühen. Nach dem Studium der Agrarwissenschaften in Weihenstephan habe ich zuerst ein Jahr an der Führungsakademie in Landshut gearbeitet, anschließend Referendariat an den Landwirtschaftsämtern Töging und Straubing. Meine erste Stelle führte mich dann ans AELF Bayreuth, wo ich neben dem Unterricht in der Landwirtschaftsschule auch bereits in der Abteilung Förderung gearbeitet habe. Ab April war ich zunächst abgeordnet, seit 01.08.2020 wurde ich dann endgültig ans AELF Holzkirchen versetzt. Hier habe ich den Aufgabenbereich meines Vor-gängers Herrn Dr. Gröbmaier in der Abteilung Förderung übernommen. Ich freue mich auf die neue Herausforderung und hoffe auf gute Zusammenarbeit mit Ihnen.Kollegium an der Landwirtschaftsschule in Holzkirchen unterstützen zu dürfen.

besten passen, ergibt sich aus der Beratung vor Ort mit der/dem zuständigen Revier-förster/in. Auf die De-minimis-Erklärung kann verzichtet werden, soweit es sich um eineWiederaufforstung nach Schaden (Windwurf, Schneebruch, Borkenkäfer usw.) handelt.

Förderung der SeilbahnbringungDie Seilbahnbringung wird mit 5 bis 15 Euro je Festmeter bezuschusst, bei besonders schwierigen Verhältnissen sind Fördersätze zwischen 10 und 25 €/fm möglich. Gefördert wird die geseilte Holzmenge, der Fördersatz hängt von der überspannten Hiebsfläche und von der Holzmenge je Laufmeter Seil ab.

FörderungderJungbestandspflegeDie Pflege von Jungbeständen bis 15 m Höhe und mit einem Mindestanteil von 10 % klimatoleranten Wirtschaftsbaumarten kann gefördert werden, wenn ausreichend Weichlaubholz entlang von Wegen / Rückegassen belassen wird. Förderzuschläge sind möglich, wenn mindestens vier Wirtschaftsbaumarten mit jeweils mind. 10 % Anteil vorhanden sind. Weitere Zuschläge gibt es für die erstmalige Anlage von Pflegepfaden bzw. Rückegassen und für das Auszeichnen der Fläche durch forstfachlich qualifiziertes Personal.

Förderung der NaturverjüngungAktuell geöffnet wurde die Förderung der Sicherung/Weiterentwicklung der natürlichen Verjüngung (Nachfolger der bisherigen Naturverjüngungsförderung). Mehr als bisher sind Pflegemaßnahmen, Ergänzungspflanzungen, Waldschutzmaßnahmen und Nach-lichtungen des Altbestandsschirms Fördervoraussetzung, soweit forstfachlich notwen-dig. Die Naturverjüngung muss einen Laubholzanteil von mindestens 30 % aufweisen.

Unter https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/048719/index.php sind im Internet weitere Informationen zu finden. Für Fragen und Unterstützung steht Ihr/e örtlich zuständige Revierförster/in gerne zur Verfügung!Ihr Forstteam vom AELF Holzkirchen

Page 13: XXX Vlf Heft 8

vlf Holzkirchen e.V.Rudolf-Diesel-Ring 1a83607 Holzkirchen

H O L Z K I R C H E N

Impressum: Redaktion: Rolf Oehler, Petra Reinfeld · Layout & Druck: Kreiter Druckservice GmbH · Wolfratshausen · Grafiken/Bilder freepik.comvlf Geschäftsstelle am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen · Rudolf-Diesel-Ring 1a · 83607 HolzkirchenTel. 08024 46039-0 · Geschäftsführer: Rolf Oehler · Tel. 08024 46039-9210 · Telefax: 08024 46039 1111Mail: [email protected] · www.aelf-hk.bayern.de

Für unsere beiden Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen gibt es auch heuer wieder einer Verschiebung der Sperrfrist um 4 Wochen. Die Sperrfrist verschiebt sichauf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15.05.2020). Vom 29. November 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021 ist das Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gelhalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte, verboten. Für die an unser Dienstgebiet angrenzenden Landkreise EbersbergGarmisch-Partenkirchen, München (Stadt und Land), Rosenheim (Stadt und Land), Starnberg, und Weilheim wird die Sperrfrist ebenfalls um 4 Wochen verschoben.

Foto: Maria Leiß

AKTUELL: Verschiebung der Güllesperrfrist