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OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE ZAHNÄRZTE IM LAND BRANDENBURG Zahnärzteblatt BRANDENBURG Ausgabe 4 August 2009 Bundestag lässt Ost- Zahnärzte hängen S. 19 Kein Angleich Studie gibt Aufschluss über Auslandszahn- ersatz und Dentaltourismus S. 12 Kaum Tourismus Bezirksstellenvorsitzende kamen zum Erfahrungsaustausch nach Potsdam S. 11 Engagement Qualitätsmanagement soll Praxen Nutzen bringen S. 3 Keine Hexerei

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OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE ZAHNÄRZTE IM LAND BRANDENBURG

ZahnärzteblattB R A N D E N B U R G

Ausgabe 4 August 2009

Bundestag lässt Ost-Zahnärzte hängen S. 19

Kein Angleich

Studie gibt Aufschluss über Auslandszahn-ersatz und Dentaltourismus S. 12

Kaum Tourismus

Bezirksstellenvorsitzende kamen zum Erfahrungsaustausch nach Potsdam S. 11

Engagement

Qualitätsmanagementsoll Praxen Nutzen bringen S. 3

Keine Hexerei

Page 2: ZBB 4 09 - LZKB.de · ZBB Ausgabe 4/2009 3 Die Seite 3 Autor: Dipl. Med. Thomas Schmidt, Stellv. Vorsitzender der KZVLB Qualität spielt in der Medizin eine immer wich-tigere Rolle.

3ZBB Ausgabe 4/2009

Die Seite 3

Autor: Dipl. Med. Thomas Schmidt, Stellv. Vorsitzender der KZVLB

Qualität spielt in der Medizin eine immer wich-tigere Rolle. 1989 forderte die Politik erstmals mehr Qualität, auch in der Zahnheilkunde. Zehn Jahre später beschloss die 72. Konfe-renz der Gesundheitsminister die Einführung einer Qualitätsstrategie. Zeitnah erarbeiteten die Bundeszahnärztekammer und die Kassen-zahnärztliche Bundesvereinigung die Agenda zur Qualitätsförderung.

Die brandenburgischen Zahnärzte waren und sind dem Begriff „Qualität“ gegenüber immer aufgeschlossen. Aufklärung und Prophylaxe spielen eine entscheidende Rolle in unseren Praxen. Unter dem Motto: „Mit den eigenen Zähnen bis ins hohe Alter“ wurde viel getan, um die Lebensqualität älterer Menschen zu ver-bessern. Gut abgestimmte Qualitätsmanage-mentsysteme ermöglichen eine hervorragende Qualität unserer zahnärztlichen Betreuung.

Zahnarztpraxen, die von ihren Patienten wie-derholt und gern aufgesucht werden, verfügen in der Regel über ein gut geführtes Qualitäts-management. Patienten fühlen nämlich genau, ob das Praxisteam seine Aufgaben mit Freude erledigt oder die Praxisleitung missmutig die Behandlung durchführt. Qualitätsmanage-

ment bezeichnet hierbei nicht die Qualität der zahnärztlichen Heilkunde, sondern bedeutet die Optimierung der Arbeitsabläufe von der Begrüßung des Versicherten über die Behand-lung bis zur Verabschiedung.

Seitdem der Gesetzgeber die Einführung eines Qualitätsmanagements 2004 verp� ichtend beschlossen hat, bereiten sich die Zahnärzte intensiv auf dieses Thema vor. In der im No-vember 2006 vom Gemeinsamen Bundes-ausschuss verabschiedeten Richtlinie werden grundsätzliche Anforderungen geregelt. Bis zum 31.12.2010 müssen wir alle ein Qualitäts-management eingerichtet haben. Ab 2011, so regelt es der § 6 der Richtlinie, werden jährlich zwei Prozent aller abrechnenden Vertragszahn-ärzte aufgefordert, ihren Berichtsbogen bei der KZV Land Brandenburg einzureichen.

Im Frühjahr 2008 hat die Landeszahnärzte-kammer allen Zahnärzten eine CD-ROM zur Verfügung gestellt, deren Abarbeitung für die Einrichtung eines Qualitätsmanagements aus-reicht. Grundsätzlich ist jede Zahnarztpraxis frei in der Auswahl ihres Qualitätsmanage-ment-Systems. Eine Zerti� zierung ist nicht notwendig. Erfreulicherweise ziehen bei der Einrichtung und Umsetzung in den Zahnarzt-praxen beide Körperschaften unseres Bun-deslandes am gleichen Strang. Während in anderen Kammer- und KZV-Bereichen entge-gengesetzte Richtungen verfolgt werden, sind wir uns in Brandenburg einig: Die Einführung des QM muss für die Zahnärzte und ihre Mitar-beiter so unbürokratisch wie möglich vonstat-ten gehen. Auch wenn Qualitätsmanagement für die meisten Zahnärzte ein ungeliebtes The-ma ist - wer sich damit intensiver beschäftigt, wird erkennen, dass es der Praxis nützt und sinnvolle Parameter zur Qualitätsverbesserung erfüllt werden.

Um den Praxen die Einführung und Anwen-dung der Qualitätsmanagementsysteme zu er-leichtern, führen KZV und Kammer gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen durch.

Qualitätsmanagement ist keine Hexerei

Vorträge zum QM:

23.09.2009

Dr. Sadowski/Dipl.

Med. Schmidt

14.10.2009

ZA Schwierzy/

Dipl. Med.Schmidt

18.11.2009

ZA Schwierzy/

Dipl. Med.Schmidt

Weitere Infos im

KZV-Vorstands-

rundschreiben

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ZBB Ausgabe 4/20094

Inhalt

Seite 36 - Rainer Linke

feiert 60. Geburtstag

Seite 40 - KZV-Team schlägt

sich wacker beim Firmen-

lauf

Die Seite 3QM ist keine Hexerei 3

BerufsplitikAN DEN PROGRAMMEN messen... und wählen 6MIT VOLLDAMPF zurück zum Zentralismus 8PRAXISBEISPIELE von Kollegen für Kollegen 10KOMMUNIKATION und Gemeinsamkeit zählen 11DEUTSCHE zurückhaltend mit Dentaltourismus 12THEMA verfehlt? Ein Kommentar zur IDZ-Studie 13BRANDENBURG begrüßt Verbot der Inländerdiskriminierung 17VORERST keine Ost-West-Angleichung in Sicht 19

PraxisWICHTIGE Internetseiten für Ihre Praxistätigkeit 2020 PROZENT brauchen eine intensive Einzelbetreuung 21

PraxismitarbeiterPRÜFUNGSTERMINE für den Zeitraum 2009/2010 22PROBEZEIT - Zeit zum Probieren, ob es passt 23

FortbildungENDODONTIE bei Kindern 24

AbrechnungFRAGEN und Antworten zur Abrechnung 28

Recht & SteuernVORSORGE für Hinterbliebene erweitert 34STRAFANZEIGE gegen Patienten strä� ich? 35

AktuellesEIN WESTFALE wird Brandenburger 3620 JAHRE ZBB - ein Beitrag von anno 1990 37NEUE LEITERIN Finanzen/Haushalt der LZÄKB 38apoBANK: Herbert Pfennig folgt Günter Preuß 39PLANUNG für die XVI. Kongress-Schiffsreise beginnt 391. POTSDAMER FIRMENLAUF mit KZV-Beteiligung 40

TermineWIR trauern 41WRIGLEY-PROPHYLAXE Preis-Ausschreibung 2010 41ANMELDEFORMULAR Currikulum Allgemeine Zahnheilkunde 43WIR GRATULIEREN ganz herzlich zum Geburtstag 45

WISSENSWERTES EIN subatomarer Geist, ein Phänomen 46

Verlagsseite 47Impressum 49

Seite 9 - Bezirksstellenvor-

sitzende tagen in Potsdam

Seite 6 - Noch ist sie im

Zentrum der Politik: Ulla

Schmidt stellt Studie vor

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5ZBB Ausgabe 4/2009

-BestellformularFAX58 Vorsicht,Falle … Risiken für Ihre Zahn- und Mundgesundheit

59 Das Kind auf dem Weg zum Erwachsenwerden …

60 Schöne und gesunde Zähne ein Leben lang!

61 Anfang oder Ende? Das Zahnmark im Fokus

62 Ja,wir haben uns getraut

63 Kunstvoll wie die Natur

Zahnarztpraxis

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Datum UnterschriftEine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gerne zu.

0 35 25 - 71 86 12

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10 Exemplare 2,60 € 2,40 €Gesamt 5,00 €

20 Exemplare 5,20 € 2,80 €Gesamt 8,00€

30 Exemplare 7,80 € 4,70 €Gesamt 12,50 €

40 Exemplare 10,40 € 5,00 €Gesamt 15,40€

50 Exemplare 13,00 € 5,20 €Gesamt 18,20€

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Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz

58Zucker, Säuren • Fremdkörper • Stress • Mundtrockenheit • Zahntrauma • Drogen

Vorsicht, Falle ...Risiken für Ihre Zahn- und Mundgesundheit

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Von Natur aus sind unsere Zähne und der Halteapparat, der sie im Kieferbefestigt, eine Einrichtung, die aufgroße Dauerhaftigkeit ausgelegt ist.Schließlich sind sie als Werkzeuge derNahrungsaufnahme und -aufbereitungsowie der Sprachbildung von geradezuexistenzieller Bedeutung.Die Zähne vollbringen nicht nur anWunder grenzende Leistungen beimAbtrennen, Zerkleinern und Zermahlenvon Nahrung (und auch anderen Ge-genständen, so mancher hat es leicht-sinnig an Nussschalen, Flaschenver-

schlüssen und Ähnlichem ausprobiert),sie haben tatsächlich auch das Zeugdazu, ein Leben lang funktionsfähigzu bleiben.Die menschlichen Schneidezähne kön-nen durchschnittlich einen Druck aus-üben, der einem Gewicht von 20 Kilo-gramm entspricht. Mit den Seitenzäh-nen des Ober- und des Unterkieferskönnen Frauen theoretisch einen Kau-druck von bis zu 3000 Newton erzeu-gen, Männer sogar noch 1000 Newtonmehr. Im Laufe von 50 Lebensjahrenzerkleinert ein Gebiss mühelos 18 Ton-

nen Nahrung – je fester, desto lieber.Aber Zähne und Zahnhalteapparat, diesich als solche „Kraftmeier“ präsentie-ren, erweisen sich gegenüber be-stimmten Risikofaktoren als höchstsensibel.Sie wollen gepflegt, behütet und um-sorgt werden. Wer also seine Zahnge-sundheit recht lange erhalten will, sollte sie vor vermeidbaren Gefahren zu schützen wissen. Deshalb wird Ih-nen dieser ZahnRat von den Fallen be-richten, die der Alltag Ihrer Zahn- undMundgesundheit stellt.

60Erster bleibender Zahn • Caries, Cola und Co. • Gesundes Zahnfleisch, gesunde Zähne

Schöne und gesunde Zähne ein Leben lang!

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Das ist in Zeiten von zahnärztlicherProphylaxe kein Traum mehr. Karies undZahnverlust sind schon längst nichtmehr unvermeidlich, und das für jedeAltersgruppe.

Ein strahlend weißes Lächeln basiertauf vier Säulen:· gesunde Ernährung,· gute Mundhygiene,· Nutzung von Fluoriden (fluoridierte

Zahncreme und Speisesalz) · und regelmäßige zahnärztliche Kon-

trollen.

Trotz dieser vier Punkte – ganz so ein-fach ist es doch nicht. So ändern sichdie Anforderungen an die Mundhygienemit all den Veränderungen, die unserGebiss in seinem Leben durchläuft.

Die Kleinsten sind voll auf die Unter-stützung der Eltern angewiesen. In derZeit des Wechselgebisses heißt es,ständig neue Tricks zu erlernen, dennjeder neu durchbrechende Zahn will ge-bührend geputzt werden. Die Zahn-spangen sorgen anschließend für häufi-ge Besuche in der Zahnarztpraxis, dennhier ist besonders viel Motivation nö-tig, um nicht nur die Zahnstellung zuoptimieren, sondern die Zähne auch ka-riesfrei zu halten. Schließlich könnenauch hormonelle Veränderungen wiePubertät oder Schwangerschaft zuZahnfleischentzündungen führen, diespezieller Pflege bedürfen. Mit zuneh-mendem Alter sorgen dann frei liegen-de Zahnhälse und Zahnersatz für denBedarf an mehr Prävention. So hat dieGesunderhaltung des Gebisses ein Le-

ben lang weit mehr Facetten und ver-langt ein Neulernen, Umlernen, Anpas-sen und ein hohes Maß an Motivation. Doch es lohnt sich! Allerdings ist beider Prophylaxe vor allem Eigenengage-ment gefragt! Aber gerade das zahltsich aus, denn gesunde Zähne benöti-gen keine teuren und zeitintensivenBehandlungen. Neben einem Plus anGesundheit und Lebensqualität ist eincharmantes und gesundes Lächeln mitgepflegten Zähnen die Belohnung fürdiese Investition.Dieser ZahnRat soll Ihnen Informati-onen über die vielfältigen Möglichkei-ten zur Prävention von Zahnerkrankun-gen und Erkrankungen des Zahnhalte-apparates in jedem Lebensabschnittgeben und das Gespräch mit dem Zahn-arzt Ihres Vertrauens erleichtern.

59Erster bleibender Zahn • Car ies , Cola und Co. • Gesundes Zahnf leisch, gesunde Zähne

Das Kind auf dem Weg zum Erwachsen-werden – die Zähne bestimmen mit!Kinderzahnheilkunde im Lebensalter von 6 bis 12 Jahren

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Mit Sicherheit ist der Abschnitt von 6 bis 12 Jahren wieder eine sehr interes-sante Etappe des Lebens unserer Kinder.Diese beginnt in der Regel mit einem sehrgravierenden Ereignis – der Schuleinfüh-rung. Für die Kinder ist dies der Eintritt in eine andere Welt mit zunehmenderSelbstständigkeit. Sie wollen entdeckenaußerhalb des Elternhauses, Freiheitengewinnen und diese nutzen. Natürlichspielt bei diesen Überlegungen bzw. oftauch instinktiven Handlungen immernoch die Rückkopplung der Sicherheit desElternhauses eine Rolle, die sich aber zu-nehmend ändert. Kinder wollen bald kei-ne Kinder mehr sein im Sinne einer Ab-hängigkeit ihrer Entscheidungen. Siefordern zunehmend ein, für die Erwachse-nen Partner zu sein. Für Eltern ist dies ei-ne Zeit des Loslassens, ein gewaltigerEinschnitt, der sich über Jahre hinzieht.Das Behüten muss dem Vertrauen Platzmachen, dass das Kind nichts „Unrech-tes“ tut bzw. es Gefahren begegnen kann.Plötzlich erleben die Eltern Situationen,in denen das heranwachsende Kind in seiner größer werdenden Selbstständig-keit immer weniger zu Auskünften auf dieFragen nach dem „Warum?“ bereit ist. Es erwartet, seine Handlungen einfach zu akzeptieren, so wie es eben gelernthat, die Handlungen der Erwachsenen,seiner Eltern oder Großeltern, als gege-ben hinzunehmen. Mit dem Ende dieser Lebensetappe be-ginnt eine sehr einschneidende Entwick-lungsphase: die Pubertät. Dem Kind noch

unbekannte körpereigene Steuerungssys-teme führen, oft vehement, zu körperlichsichtbaren und psychisch spürbaren Um-strukturierungsprozessen, die das gesam-te seelische Gleichgewicht oft totaldurcheinanderwirbeln.Der Spagat zwischen Pflicht (Schulablauf,Hausarbeiten, häuslichen, aber auchfreundschaftlichen Verpflichtungen) undNeigung (Träumen, Hobbys, einfach mal„durchhängen“, mit Kumpels losziehen)wird manchmal schier unüberwindlich.Eine sanft führende Partnerschaft mit

den Erwachsenen lässt das Kind daraufvertrauen, dass es für die Unmenge vonFragen, die es beschäftigen, auch dieAntworten bekommt, die es für das eige-ne Gefühl als richtig akzeptiert.Die Eltern sollten durch Vorleben demKind vermitteln, dass Leben ein einmali-ges Geschenk ist, etwas Großartiges.Dies zu bewahren, erfordert eine gesundeLebensführung, denn körperliche undseelische Gesundheit bzw. Ausgeglichen-heit bedeuten ein harmonisches Lebens-gefühl.

61Wurzelkanalaufbere i tung • Wurzel fü l lung • Wurzelspi tzenresekt ion

Anfang oder Ende? Das Zahnmark im FokusVon nervigen Schmerzen, Kanalarbeiten und der Möglichkeit, einen Zahn zu retten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wenn der Zahn schmerzt, ist der Gangzum Zahnarzt unabdingbar.Selbst der größte „Angsthase“ emp-findet Erleichterung, wenn er endlichauf dem sonst so gefürchteten Zahn-arztstuhl Platz genommen hat, dennZahnschmerzen können unerträglichwerden, und selbst starke Tablettenschaffen kaum Linderung. Häufig wer-den die Vorboten derartiger Ereignisseignoriert.

Schon zu einem frühen Zeitpunkt deskariösen Prozesses gelangen giftige Be-standteile in Richtung Zahninneres undverursachen erste Entzündungsreaktio-nen im Dentin. Das Dentin ist die Haupt-masse des Zahnes und wird auch „Zahn-bein“ genannt. Bei der fortgeschrittenenDentinkaries führt die Infektion desDentins zu einer entzündlichen Abwehr-reaktion der Pulpa (Zahnmark), verbun-den mit Schmerzen, und schließlich zumAbsterben des Zahnmarks.

Daraus wird ersichtlich, dass es ganzentscheidend ist, zu welchem Zeitpunktdie zahnärztlich-therapeutischen Maß-nahmen einsetzen. Gelingt es, rechtzei-tig das gesamte bakteriell infiziertekariöse Dentin zu entfernen, bestehtdie Chance, die Pulpa lebend zu erhal-ten. Haben dagegen die Karies und damit die Bakterien die Pulpa schon er-reicht und infiziert, ist sie ein verlore-nes Organ. Das bedeutet aber nichtzwingend, dass der betroffene Zahnentfernt werden muss.

Ziel der heutigen Zahnheilkunde istder Erhalt der Gebissstrukturen. Dabei

geht es nicht ausschließlich um denErhalt von Kaueinheiten, sondern vorallem darum, Funktionsstörungeninfolge von gekippten Nachbarzähnenund/oder verlängerten Zähnen desGegenkiefers zu verhindern. Selbst imLückengebiss ist sorgfältig abzuwägen,ob und inwieweit ein „schmerzender”Zahn für einen notwendigen Zahnersatzverwendungsfähig ist. Mittels der so-genannten Wurzelkanalbehandlungund Wurzelfüllung sind die Zahnärztesehr häufig in der Lage, selbst Zähne,bei denen die Entzündung schon denumgebenden Knochen um die Wurzel-spitze erreicht hat, zu erhalten.Die Wurzelkanalbehandlung ist mitun-

ter, besonders bei den großen Backen-zähnen, sowohl für den Patienten alsauch den Zahnarzt äußerst mühselig,aber sehr sinnvoll. Gelingt es, denHohlraum im Zahninneren genügendaufzubereiten und vor allem weitge-hend von Bakterien zu befreien, kannein wurzelgefüllter Zahn über Jahre imMunde verbleiben und sogar als Pfeilerfür Zahnersatz herangezogen werden.Über die Situation im Einzelfall istindividuell zu entscheiden. Deshalbkann dieser ZahnRat nur grundsätzlicheInformationen über die Ursachen derPulpitis (Zahnmarkentzündung) gebenund deren Folgeerkrankungen sowieBehandlungsmöglichkeiten aufzeigen.

63Ästhet ik • Hochtechnolog ie • Anwendungsgebiete • A l ternat iven

Kunstvoll wie die Natur

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

scharfe Küchenmesser im Haushalt wie-der. Aber auch in der Medizin werden sieverwendet, als künstliche Hüftgelenkebeispielsweise. Den Grundstein für die Entwicklung derKeramiken legte Johann Friedrich Bött-ger, als er 1708 am Sächsischen Hof dasPorzellan erfand. Auf der Suche nach einem Herstellungsverfahren für Goldentdeckte er das „Weiße Gold“ – eineBezeichnung, die sich in den folgendenJahrzehnten und Jahrhunderten immerdeutlicher als passend erwies. Auch inder Zahnheilkunde machte sich dieserWerkstoff recht bald nützlich: Mit der

Entwicklung der industriellen Glaskeramikaus Porzellan konnten 1857 die erstenKeramikfüllungen (Inlay) zur Versorgungkariöser Zähne eingesetzt werden.

Wer denkt beim Stichwort Keramik anBlumentöpfe, Waschbecken, preiswertesGeschirr? – Sicher die meisten.Aber damit tut man dem Werkstoff Un-recht. Er kann viel, viel mehr! Moderne Hochleistungskeramiken habensich längst im Alltag etabliert. So wirdder „keramische Stahl“ unter anderemzur Anfertigung von Keramikbremsschei-ben an Sportwagen, Turbinenschlaufenim Turbolader, Abgaskatalysatoren, Hitzeschild-Kacheln am Space Shuttle,Keramikdichtscheiben in Wasserhähnenusw. herangezogen. Nicht zuletzt findenwir die modernen Keramiken als immer

Keramik in der Zahnheilkunde

Wer würde nicht denken, dass es sich umnatürliche Zähne handelt, wenn er die-ses Bild betrachtet? Tatsächlich ist es eine vollkeramische Brücke. Dank derKunst des Zahntechnikers, der individu-elle Besonderheiten der natürlichenZahnfarbe und -gestalt des Patientenauf den Zahnersatz übertragen hat,sieht man den Unterschied nicht.

62Zähne aufr ichten • Lücken schl ießen • Vorbehandlung für Zahnersatz

Ja, wir haben uns getraut

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

tungsgespräch vorzustellen, gibt es ei-ne ganze Menge. Früher ließ man Zähneoft wachsen, wie sie wollten. Viele Er-wachsene haben in ihrer Kindheit keineoder eine nach heutigen Maßstäbennicht ausreichende Behandlung erhal-

ten. Sie leiden unter den Fehlstellun-gen von Zähnen und Kiefer. Doch dieseVersäumnisse der Jugend können jeder-zeit nachgeholt werden.Wie? Das lesen Sie auf den nächstenSeiten.

Ja, das geht. Es gibt keine Alters-grenze für eine kieferorthopädische Be-handlung. Voraussetzung ist, dass dieZähne noch ausreichend im Kieferkno-chen verankert sind. Gründe, sich beieinem Kieferorthopäden zu einem Bera-

Zahnspangen für Erwachsene – Geht das überhaupt?

Berufspolitik

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6 ZBB Ausgabe 4/2009

(ZBB) Bündnis 90/Die Grünen: Prävention, Pati-entenorientierung, Bürgerversicherung

weg von einem Gesundheitswesen als blo-• ßen Reparaturbetrieb, hin zu einem Ge-sundheitswesen mit mehr Prävention und Gesundheitsförderung;Präventionsangebote unabhängig von Ein-• kommen und Herkunft – dazu Schaffung ei-nes Präventionsgesetzes;innerhalb des Präventionsgesetzes verbind-• liche Finanzierungsregelungen nicht nur für die Sozialversicherungsträger, sondern auch für die öffentliche Hand;Förderung einer patientenorientierten Ge-• sundheitsversorgung: wohnortnahe Versor-gung und Betreuung, entsprechende Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten, verzahnte Behandlungsabläufe;integrierte Versorgung soll zur Regel wer-• den;ein „Ja“ zur elektronischen Gesundheitskar-• te, aber nach Grundsätzen des Datenschut-zes und Gewährleistung der Freiwilligkeit der Teilnahme für Patienten und Ärzte;Patienten zu mehr gesundheitlicher Selbst-• bestimmung befähigen durch: unabhängi-ge Patientenberatung, Offenlegung guter und schlechter Qualität, Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Behandlungs-arten sowie Weiterentwicklung der Beteili-gungsrechte von Patientenverbänden und Selbsthilfeorganisationen;die Bürgerversicherung als Finanzierungs-• grundlage.

CDU/CSU: Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt

mehr Transparenz, Wettbewerb und weni-• ger Bürokratie im Gesundheitswesen;Erhalt der Freiberu� ichkeit;• freie Arzt- und Krankenhauswahl;•

Weiterentwicklung der gesetzlichen und der • privaten Krankenversicherung;Stärkung von Eigenverantwortung, Vorsor-• ge und Prävention;Ausweitung der individuellen Wahlmöglich-• keiten und Entscheidungsfreiräume der Ver-sicherten – unterschiedliche Versorgungs-angebote, den Wünschen entsprechend;spezi� sch auf die Regionen zugeschnitte-• nen Versorgungskonzepte;stärkere Vernetzung der verschiedenen • Fachdisziplinen und Sektoren – Weiterent-wicklung der integrierten Versorgung;Abkopplung der Sozial- von den Arbeitskos-• ten;Gesundheitsfonds bleibt Grundstein für • ein neues, transparentes, gerechtes und nachhaltiges Finanzierungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Bürgerversicherung;Stärkung der betrieblichen Gesundheitsför-• derung;Sicherstellung der P� egeleistung auf einem • hohen Niveau, Beibehaltung der P� egever-sicherung.

Die Linke: Bürgerver-sicherung, demokrati-

sches Gesundheitswesen

die gesetzliche Krankenversicherung und • P� egeversicherung zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ent-wickeln – alle Menschen sollen nach ihrem Einkommen zur Finanzierung herangezo-gen werden;den Anteil der Beiträge sollen Arbeitgeber • und -nehmer je zur Hälfte tragen bei einem Beitragssatz von etwa 10 Prozent;private Krankenvollversicherung wird abge-• schafftalle Leistungen sind zuzahlungsfrei (kei-• ne Praxisgebühr, Anspruch auf Brillen und

An den Programmen messen ... und wählenDie Gesundheitsprogramme werden nach einer Studie mit das Zünglein an der Waage sein, wenn es darum geht, welcher Partei die Wählerstimme gegeben wird. Bis zum 27. September ist Zeit, sich darüber zu informieren – hier kurze Auszüge.

Berufspolitik

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7ZBB Ausgabe 4/2009

Zahnersatz) bei Gewährleistung des medi-zinischen Fortschritts;Patienteninteressen sollen im Mittelpunkt • aller Aktivitäten stehen;das Gesundheitssystem soll weiter bei-• trags� nanziert bleiben – abgesehen von Steuer� nanzierung versicherungsfremder Leistungen;das Gesundheitssystem darf nicht weiter • privatisiert und kommerzialisiert werden;demokratische Entscheidungen auch im • Gesundheitswesen – enge Zusammenar-beit zwischen allen Beteiligten;eine Gesundheitspolitik, die entsprechend • der De� nition der Weltgesundheitsorgani-sation das körperliche, geistige und soziale Wohlbe� nden fördert – Zugang zu medizi-nischen Leistungen sowie zu gesunden Le-bensbedingen ist sozial diskriminierungs-frei zu gestalten.

FDP: ein einfaches, transpa-rentes und leistungegerech-tes Gesundheitswesen:

Kurswechsel: grundlegendes Umsteuern in • ein freiheitliches System – Vielfalt und Ge-staltungsmöglichkeiten statt Einheitsversi-cherung;Einführung einer P� icht zur Versicherung • der Regelleistungen – die Wahl der Kranken-versicherung soll dabei jedem frei stehen;Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Ver-• sicherungstarifen, Therapeuten und Thera-pien über eine Mehrkostenregelung;keine Nachteile, kein Versicherungsaus-• schluss für ältere Versicherte oder Versi-cherte mit Vorerkrankung;sozial Schwache erhalten Unterstützung • – sozialer Ausgleich dafür nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung, son-dern über ein Steuer- und Transfersystem;gefordert wird ein Systemwechsel zu einem • kapitalgedeckten Modell mit leistungsge-rechten Prämien;die FDP ist für einen fairen Wettbewerb auf • allen Ebenen durch konstistente wettbe-werbs- und kartellrechtliche Regelungen;

Klima des Vertrauens ausbauen statt Kon-• trollen;Forschung und Innovation sind als lebens-• notwendig zu betrachtenSicherung hochsensibler Daten insbeson-• dere bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskartezielgruppenorientierte, umfassende Aufklä-• rung innerhalb der Prävention vor allem für Kinder und sozial Benachteiligte.

SPD: Bürgerversicherung im Mittelpunkt, Ab-schaffung von Sonderbeiträgen

Umbau der sozialen Sicherung hin zu einer • Bürgersozialversicherung – damit Aufbau eines Sozialstaates, der alle Bürgerinnen und Bürger bei der Absicherung von Ge-sundheit und P� ege sowie alle Erwerbstä-tigen bei der Alterssicherung und Absiche-rung von Arbeitslosigkeit in die Solidarität einbezieht;Versicherungsp� icht für alle;• alle Einkommen werden zur Finanzierung • der Gesundheitsaufgaben herangezogen – Steueranteil für die gesetzliche Kranken-versicherung wird erhöht;innerhalb des Gesundheitsfonds erfolgt ein • morbiditätsorientierter Risikostrukturaus-gleich, unter Einbeziehung der privaten Krankenversicherung;gleiche Vergütung für gleiche Leistungen;• Risikostrukturausgleich zwischen gesetzli-• cher und privater P� egeversicherung;faire, einheitliche Bedingungen und Regeln • für alle Versicherungen – sowohl privat als auch gesetzlich – und damit Wahlmöglich-keiten für die Versicherten;Kollektiv- und Einzelverträge für eine aus-• reichende, � ächendeckende Versorgung;Erhaltung der wohnortnahen ambulanten • Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte;Sicherung der freien Arztwahl sowie Stär-• kung der Zusammenarbeit der ambulant tätigen Haus- und Fachärzte und aller an-deren Beteiligten;Förderung Medizinischer Versorgungszent-• ren;Einführung eines Präventionsgesetzes. •

Berufspolitik

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8 ZBB Ausgabe 4/2009

Aktuelles

Gesundheitsminis-

terin Ulla Schmidt

erläutert ihre

Vorstellungen vom

Gesundheitssystem

der Zukunft

Auch ohne Dienstwagen –Mit Volldampf zurück zum ZentralismusAm 2. Juli stellte der Gesprächskreis Sozialpolitik der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stif-tung in Berlin sein Konzept für die Gesundheitspolitik von 2010 bis 2020 vor. Auch Franz Müntefering und Ulla Schmidt warben für den Umbau des Gesundheitssystems.

Autorin:Christina Pöschel

Eine Bürgerversicherung soll die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens sichern. Wenn künftig alle Bürger einzahlen, würden zehn Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheits-fonds � ießen. Geht es nach dem Willen der SPD, sollen in einem vereinheitlichten Versi-cherungsmarkt künftig auch Beiträge auf Kapi-taleinkünfte erhoben werden. Dafür ist geplant, die Abgeltungssteuer zu erhöhen. Im Gespräch sind fünf Prozentpunkte, die Mehreinnahmen von ungefähr zwei Milliarden bringen könnten. Weitere fünf Zusatzmilliarden verspricht man sich in der Studie von einem Ehegattensplit-ting bei der Beitragserhebung. Die bisherige Regelung, nach der ein Alleinverdiener seine nicht arbeitende Ehefrau kostenlos mitversi-chern kann und Beiträge maximal in Höhe der Bemessungsgrenze in Höhe von 3675 Euro entrichtet, soll aus Gerechtigkeitsgründen in ein Splittingmodell gewandelt werden. In die-sem Modell würde das Haushaltseinkommen beiden Partnern zugerechnet. Beitragsp� ichtig wären damit 7350 Euro im Monat.

Doch nicht nur auf die Versicherten soll eine grundlegende Neuausrichtung zukommen. Die Tage der privaten Krankenversicherung als Voll-versicherung sind laut SPD-Konzept gezählt. Wohlhabende sollen sich nicht mehr die bes-sere PKV-Versorgung leisten, sondern mit ihren Beiträgen die Menschen am unteren Ende der Skala stützten, zumal Studien nachgewiesen haben, dass bei sozial Schwachen Krankhei-ten, wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Probleme häu� ger auftreten. Franz Müntefering dazu: „Das PKV-Urteil hat gezeigt, dass Privilegien in Deutschland nicht unter Naturschutz ste-hen“. Wie auch Ulla Schmidt sieht er die pri-vate Krankenversicherung als über� üssig an. Zudem betrachtet er Zuzahlungsmodelle wie die Festzuschüsse für Zahnersatz kritisch, stel-len sie doch in seinen Augen ebenfalls eine Art Zweiklassenmedizin dar, die bestimmten Ver-sicherten Leistungen vorenthält.

Ein Ende � nden soll auch die Zeit der Kollektiv-verträge. An ihre Stelle sollen Selektivverträge treten, die von den Krankenkassen regional ausgeschrieben werden und von denen man sich mehr Wettbewerb und höhere Qualität

Autoren der

Studie:

René Bormann

Eckart Fiedler

Christopher Her-

mann

Franz Knieps

Peter König

Armin Lang

Gerhard Naegele

Monika Reichert

Heinz Rothgang

Doris Schaeffer

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Aktuelles

in der Versorgung verspricht. Die Kassenärztli-chen Vereinigungen, Träger der Kollektivverträ-ge, tauchen in dem Positionspapier nicht auf. Vielmehr sollen die Bundesländer prüfen, ob die Versorgung beispielsweise in dünn besiedelten Regionen sichergestellt ist, um dann bei Be-darf Versorgungsverträge auszuschreiben. Dem prognostizierten Ärztemangel möchte man mit „Schwester Agnes“ beikommen. „Gleichberech-tigte Einbeziehung nichtärztlicher Berufe in die Versorgung“ nennt sich das.

Ulla Schmidt hat mit der Vorstellung der Studie Position bezogen. Ihre Planungen für die nächs-te große Reform, die das Krankenversicherungs-system in ihrem Sinne verändert, haben konkre-te Gestalt angenommen. Die Marschrichtung in ein zentralistisch gesteuertes Gesundheits-system steht fest und wer bis heute noch nicht aufmerksam geworden ist, sollte schleunigst

sein Augenmerk auf die SPD-Planspiele richten. Diejenigen mit DDR-Erfahrung werden sich jetzt die Augen reiben und fragen, warum ohne Not Dinge, die schon damals nicht funktioniert ha-ben, jetzt wieder ans Tageslicht gezerrt werden, und das nur um einer Gleichheit willen, die gar keine ist.

Sollten die Wähler der SPD die Möglichkeit geben, ihre Gerechtigkeitsphantasien Re-alität werden zu lassen, steht den Ärzten und Zahnärzten, aber auch den Patienten, eine ungemütliche Zeit bevor. Ers-teren wäre nicht zu verdenken, wenn sie in noch größerer Zahl als bisher Reißaus nehmen. Immerhin bleibt dann die gute Schwester Agnes.

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10 ZBB Ausgabe 4/2009

Autorin: Annett KlinderSachbearbeiterin Vertragsabteilung

Unter dem Motto „Von Kollegen für Kollegen“ hatten sich einige Gutachter bereit erklärt, in kurzen Referaten interessante (selbstver-ständlich anonymisierte) Beispiele aus ihrer Praxis vorzustellen und öffentlich zu diskutie-ren. So sprach Dr. Deichsel über Fälle aus sei-ner Tätigkeit als Obergutachter. Dr. Jahn und Dr. Rammelt erörterten zahlreiche Beispiele aus Widerspruchs- bzw. Regressverfahren, in wel-che sie als Schlichter der KZV involviert waren.Dr. Alpen berichtete über ein „Curriculum fort-gebildeter Gutachter“ u. a. m.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dipl.-Med. Thomas Schmidt bedankte sich im Namen des Vorstandes und der Brandenburger Zahnärz-teschaft bei OMR Dr. Dorothea Rammelt für ihr hervorragendes beru� iches Engagement. Frau Dr. Rammelt war seit 1992 als ZE-Gutachterin und Schlichterin der KZVLB im Prothetik-Eini-gungsverfahren tätig. Anlässlich ihres Ruhe-standes wünschte Schmidt ihr beste Gesund-heit und persönlich alles Gute.

Als interessante Mischung aus Theorie und Praxis erwies sich das Statement von Zahnarzt Sven Albrecht zu dem stets aktuellen Thema:

„Abrasionsgebiss“. Den fachlichen Ausführun-gen folgte die offensichtlich weitaus schwieri-gere Materie der Einordnung therapeutischer Maßnahmen in die vertragszahnärztliche Ver-sorgung. Einvernehmen herrschte darüber, dass Zähne im Abrasionsgebiss, die aufgrund ihrer starken Schädigung zum Schutz der Pulpa überkront werden müssen, mit „ww“ zu kenn-zeichnen sind und einen Kronenzuschuss er-halten. Im Bemerkungsfeld wird in diesen Fäl-len der Hinweis „Abrasionsgebiss/Gefährdung der Pulpa“ eingetragen. Bei Maßnahmen, die der Bisshebung dienen, ist kein „ww“-Befund einzutragen. Hier sollte unter Bemerkungen: „Zahn x: Bisshebung“ angegeben werden, da-mit die Krankenkasse und ggf. der Gutachter den Grund der Überkronung nachvollziehen können. Bei ausschließlicher Indikation zur Bisshebung besteht kein Anspruch auf Festzu-schüsse. Können hingegen festzuschussfähige Befunde nur durch Veränderung der Bisslage versorgt werden, besteht ein Leistungsan-spruch gegen die Krankenkasse. Gemäß Nr. 16 b der ZE-Richtlinien können Zahnkronen zur Abstützung eines Zahnersatzes angezeigt sein, wenn eine Abstützung und Retention auf an-dere Weise nicht möglich ist. Unter Abstützung kann man dabei auch die vertikale Relation verstehen.

Unterschiedliche Meinungen gab es zu der Fra-ge, ob der Gutachter eine Planung ablehnen kann, wenn bei einem Patienten mit CMD ohne Funktionsanalyse/-therapie umfangreicher Zahnersatz angefertigt werden soll. Hier wurde, wie bei zahlreichen anderen Fällen, die telefoni-sche Rücksprache mit dem Behandler dringend empfohlen. Sicherlich sollen Gutachter die The-rapiefreiheit wahren und selbst keine Behand-lungsvorschläge machen. Ein Gespräch „von Kollege zu Kollege“ ist allerdings oft der sinn-vollste und effektivste Weg, für den Patienten eine vernünftige Lösung zu � nden.

Praxisbeispiele von Kollegen für KollegenIm Zeichen des kollegialen Erfahrungsaustausches stand die diesjährige ZE-Gutachtertagung, zu welcher der Vorstand die Brandenburger ZE-Gutachter am 27. Mai nach Potsdam eingeladen hatte.

Berufspolitik

Blumen zum Ab-

schied: Dipl. Med.

Thomas Schmidt

dankt

OMR Dr. Dorothea

Rammelt

Annett Klinder

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11ZBB Ausgabe 4/2009

Autor: Dr. Eberhard SteglichVizepräsident der LZÄKB

Auf Einladung der Landeskörperschaften (Kam-mer und KZV) trafen sich die Bezirksstellenvor-sitzenden am 8. Juli in Potsdam. Nach den gu-ten Erfahrungen des Vorjahres bestätigte sich, dass in den einzelnen Bezirksstellen wesent-lich mehr Aktivitäten zu verzeichnen sind, als es nach außen scheint. Dabei bestehen sehr große regionale Unterschiede, deren Wurzeln häu� g aber nur in einer unzureichenden Kom-munikation liegen.

Die Aktivitäten vor Ort � nden auf den verschie-densten Ebenen statt. Hier sind die Bezirks-stellenversammlungen nur ein Teil aus dem breit gefächerten Repertoire der Möglichkei-ten. Stammtische, Qualitätszirkel, Pressemit-teilungen, Politikergespräche oder Teilnahme an Bildungsmessen sind nur einige Formen der lokalen Öffentlichkeitsarbeit. Dabei liegt das Primat immer auf – Gemeinsamkeit! Ideen jun-ger Kollegen könnten zudem für frischen Wind sorgen, wie am Beispiel Templin zu hören war.

Gemeinsame Aktionen von Bezirksstellen, aber auch größeren Stammtischen und Qualitäts-zirkeln, zum Tag der Zahngesundheit werden mit großer Wahrscheinlichkeit nie dem Vorwurf der Werbung unterliegen. Wer dennoch Zwei-fel hat, kann bei der Landeszahnärztekammer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Tel. 0355/3 81 48-15), anrufen und nachfragen.

Weitere Themen, die von den Bezirksstellen-vorsitzenden diskutiert wurden, befassten sich mit dem Notdienst und den Begleitumständen der Praxisaufgabe im Zusammenhang mit dem Übergang in den Ruhestand. Diese Schwierig-keiten können vor Ort besser und effektiver gelöst werden, als dass sie von „Oben“ ver-ordnet werden könnten. Trotzdem werden sich

Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärzt-liche Vereinigung immer für faire Rahmenbe-dingungen, und hier immer unter dem Aspekt der Chancengleichheit, einsetzen. Lokale Ver-werfungen müssen vermieden werden.

Allerdings: Manche Probleme überfordern ob der ökonomischen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der Zahnärzte. Dies kam insbe-sondere bei der angesprochenen Problematik der „Behindertenbehandlung“, womit auch die Probleme des älteren, „immobilen“ Patienten inbegriffen sind, zum Tragen. Die Zahnärzte können dabei nur einen – wenn auch einen wesentlichen – Baustein der Versorgungs-landschaft darstellen. Familie, P� egeperso-nal, Versicherungsträger und letztendlich die Gesamtgesellschaft sind hier gefordert. Doch auch hier ist das Engagement der Kollegen vor Ort die treibende Kraft, um beispielsweise Be-handlungsräume in den Heimen zu schaffen oder P� egepersonal zu schulen. Trotz vorhandener, unterschiedlicher Intensität der Bezirksstellenarbeit kann ein positives Ge-samtfazit gezogen und den Verantwortlichen ein anerkennendes Lob ausgesprochen wer-den.

Kommunikation und Gemeinsamkeit zählenStandespolitik beginnt in den Bezirksstellen – Bezirksstellenvorsitzende trafen sich zum alljährlichen Erfahrungsaustausch – die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Notfall-dienst, Praxisabgabe und Betreuung von P� egeheimen bestimmten die Diskussion

Berufspolitik

Jeder Teilnehmer

hatte Gelegen-

heit, aus seiner

Bezirksstelle zu

berichten - dabei

entspann sich

manche Diskussi-

on untereinander

sowie mit den

Vorstandsmitglie-

dern der Körper-

schaften.

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12 ZBB Ausgabe 4/2009

Deutsche zurückhaltend mit Dentaltourismus In Deutschlands Zahnarztpraxen kommt immer mehr importierter Zahnersatz zum Einsatz. Dagegen liegen Behandlungen im Ausland nicht im Trend. Das besagt eine Studie, die von KZBV und BZÄK in Berlin vorgestellt wurde.

Autorin: Christina Pöschel

Eine deutschlandweite Studie des Instituts Deutscher Zahnärzte (IDZ) belegt, dass Zahn-ersatz-Tourismus noch immer für verhältnismä-ßig wenige Deutsche infrage kommt. Die Ten-denz ist allerdings steigend. Die Untersuchung, die im Juli im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde, basiert auf einer re-präsentativen Befragung von 1368 Versicher-ten und 300 Zahnärzten. Danach entschied sich nur etwa einer von hundert Befragten für eine Versorgung mit Zahnersatz im Ausland. Die intensive Bewerbung durch einige Kran-kenkassen und das große Medieninteresse hat-ten wesentlich höhere Zahlen vermuten lassen. Mit der Studie liegen nun erstmals belastbare empirische Daten vor.

Dass der Dentaltourismus bisher eine Rander-scheinung geblieben ist, liegt daran, dass den meisten Patienten eine hohe Qualität wichtig ist, die sie am ehesten beim „Zahnarzt ihres Vertrauens“ erwarten. Im Gegensatz dazu er-wiesen sich die Kosten als ausschlaggebend für „typische“ Dentaltouristen mit Diskount-mentalität. Je niedriger das Haushaltseinkom-men, desto größer ist das Interesse an einer Auslandsbehandlung.

Mehr Patienten verlangen Auslandszahnersatz

Im Gegensatz zur begrenzten Nachfrage nach Auslandsbehandlungen bescheinigt die Studie dem Auslandszahnersatz erhebliche Steige-rungsraten. Immer mehr Patienten und Zahn-ärzte interessieren sich für Zahnersatz, der kostengünstig im Ausland gefertigt und in der heimischen Praxis eingegliedert wird. Hier gibt es einen dynamisch wachsenden, wenngleich noch immer begrenzten Markt. Jede zehnte

prothetische Versorgung kommt mittlerweile aus einem ausländischen Labor, in erster Linie aus China (53,4 Prozent), der Türkei (14,2 Pro-zent) und den Philippinen (8,1 Prozent).

57 Prozent der Zahnärzte setzen der Umfra-ge zufolge häu� ger Auslandszahnersatz ein, als noch vier Jahre zuvor. Rund 15 Prozent der Zahnärzte gaben an, Prothetik aus dem Aus-land gelegentlich einzusetzen; häu� g taten dies 12 Prozent und eher selten 23 Prozent. 49 Prozent verwenden nur Zahnersatz aus deut-schen Laboren.

Bei der KZBV sieht man für diese Entwicklung klare Gründe. Vorstandsvorsitzender Dr. Jür-gen Fedderwitz: „Nach der Einführung befund-bezogener Festzuschüsse für gesetzlich Kran-kenversicherte ist der Patient kostenbewusster und der Wettbewerb im Prothetikmarkt inten-siver geworden. Das war politisch gewollt. Weil die Zahntechnik meist den Löwenanteil an der Zahnersatzrechnung ausmacht, nutzt man nun verstärkt günstige ausländische Anbieter“. Die Studie zeigt jedoch auch, dass nicht nur die Kosten-Nutzen-Abwägung, sondern eine Viel-zahl von Faktoren die Entscheidung eines Pa-tienten bestimmt.

Angesichts der Veränderungen des Marktes, die dem Patienten zunehmende Wahlmög-lichkeiten eröffnen, betonte Fedderwitz die Notwendigkeit von mehr verlässlichen Infor-mationen, Orientierung und Entscheidungshil-fe. Damit gewinnt die Patientenberatung, ins-besondere das Zweitmeinungsmodell, einen neuen Stellenwert. Dieses Modell bietet Versi-cherten im Vorfeld einer Therapie eine fachlich fundierte, neutrale Beratung an, die nicht nur die Kosten im Auge hat. Im Spannungsfeld von Qualität, Vertauen, Preis, Verantwortung, Risi-ko und Kompetenz wird der Patient unterstützt, seine Entscheidung zu treffen.

IDZ-Band 32

Deutscher Zahn-

ärzte-Verlag

ISBN 978-3-7691-

3426-1

39,95 Euro

Christina Pöschel

Berufspolitik

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13ZBB Ausgabe 4/2009

Autor:Rainer Linke

Ein Glück, möchte man sagen, wenn man die Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte liest. Das Problem mit dem Dentaltourismus scheint nicht mehr als eine Ausgeburt eige-ner Angstphantasie. Von allen in der Studie Befragten outeten sich nur überraschende 1,2 Prozent als Auslandszahntouristen. Man hätte mit weitaus höheren Zahlen gerechnet.

Die vorliegende Studie zeichnet ein repräsen-tatives Abbild der Situation in Deutschland. 300 Zahnärzte wurden online befragt, dazu 1368 Bürger in einem direkten Interview. Alter, Geschlecht, Region und Wohnortgröße fanden selbstverständlich Berücksichtigung.

So kommt es, dass eine Studie zwar die Wahr-heit abbildet, jedoch von den brennenden Pro-bleme der Zahnärzte, die es wirklich betrifft, meilenweit entfernt ist. Denn dass ein Patient, der in Hannover oder Wuppertal wohnt, sich nicht ohne Weiteres zum Zahnarzt ins Ausland aufmacht, liegt auf der Hand. Dafür braucht man keine Studie. Dass der Zahntourismus in Schweiz-Nähe kaum eine Rolle spielen dürf-te, verwundert ebenfalls nicht. Die knackigen

Preise dort sind auch den deutschen Patienten bekannt.

Die Frage ist, ob es gelingen kann, mit einer deutschlandweiten Studie mit relativ wenigen Befragten auch eine Aussage für die Regionen zu treffen, in denen der Dentaltourismus Be-sorgnis erregende Formen angenommen hat. In Bezug auf das ganze Land betrachtet, sind die grenznahen Regionen zu Polen und Tsche-chien tatsächlich nur eine Marginalie. Hier aber herrscht – und das wissen die Forscher solch renommierter Institute wie Allensbach und TNS Heathcare am besten – eine Situati-on, die nicht deutschlandweit zu verallgemei-nern ist. Diese Regionen sind nämlich immer noch extrem strukturschwach und die meisten Leute die hier wohnen, bringen nur ein unter-durchschnittliches Einkommen nach Hause. Da braucht es nicht viel freche Medpolska-Werbung und lockende Flyer der Krankenkas-se, dass sie mal beim Zahnarzt jenseits der Grenze vorbeischauen. Ihren Käse kaufen sie schließlich auch dort.

Sicher, die Studie zielt auf ganz andere Er-kenntnisse, und was sich in den Randgebieten abspielt, lässt sich tatsächlich nicht übertra-gen. Wem nützt dann aber eine solche Aus-sage? Um die tatsächliche Lage abzubilden, müsste die Studie anders focussiert werden, denn die Probleme stellen sich in Brandenburg oder Sachsen ganz anders dar als in Schles-wig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen.

Hier in Brandenburg steht Statistik gegen Exis-tenzangst. Was sich in Frankfurt an der Oder oder in Guben abspielt, ist vielleicht nicht re-präsentativ, aber für die Praxen, die täglich ums Überleben kämpfen müssen, leider nur zu real. Insofern kann man nur sagen: Eine Studie, wie sie uns jetzt vorliegt, für ganz Deutschland zu erstellen, ist vielleicht ganz nett. Den Kern-problemen des Dentaltourismus jedoch kommt sie nicht auf die Spur und deshalb auch nicht den Lösungen. Schade für die Zahnärzte in Osteuropa-Grenznähe.

Thema verfehlt? - Ein Kommentar zur IDZ-Studie

Berufspolitik

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14 ZBB Ausgabe 4/2009

Recht & Steuern

Tourismus mit Risiko Verlockende preisgünstige Zahnersatzangebote aus dem Ausland können sich im Nachhinein als ein kostspieliges Vergnügen herausstellen. Diesen Aspekt haben Dentaltouristen im Vorfeld einer Behandlung meist nicht bedacht.

Autorin: Marion Isensee-Werth, Assessorin jur., Abteilung Recht der KZVLB

Zu einer qualitativ hochwertigen Zahnersatz-behandlung gehört eine umfangreiche Diag-nostik und Vorbehandlung des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs sowie eine umfassende Nachsorge. Ansonsten kann es leicht zu Pro-blemen kommen, wie Schwierigkeiten beim Kauen, schlechte Passform, Druckstellen, Ein-schränkungen beim Sprechen, lange Einge-wöhnungszeit, Verschlechterung des Ausse-hens und schlimmstenfalls Schrumpfen des Kiefers. Deshalb genügt es nicht, lediglich auf die Verarbeitung und die Verwendung hoch-wertiger Materialien zu achten.

Studie des MDK und IMBEI

Der Medizinischen Dienstes der Krankenversi-cherung (MDK) Rheinland-Pfalz hat in Zusam-menarbeit mit dem Institut für medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IM-BEI) der Universität Mainz für den Zeitraum 2006 bis 2007 eine Studie über die Qualität aus-ländischen Zahnersatzes durchgeführt. Frau Dr. Christine Baulig, Koordinatorin des Fachge-biets Zahnmedizin beim MDK Rheinland-Pfalz, publizierte in der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift (DZZ), dass nur etwa zwei Drittel der begutachteten Patienten einen nach Deut-schen Gesetzen und Richtlinien zahnmedizi-nisch zufriedenstellenden Zahnersatz erhalten haben. Medizinisch notwendige Vorbehandlun-gen wie beispielsweise die Entfernung nicht er-haltungswürdiger Zähne, erforderliche Wurzel-kanalbehandlungen oder Parodontaltherapien wurden bei der Versorgung mit ausländischem Zahnersatz vernachlässigt. Aus der Studie gehe hervor, dass ein Drittel der untersuchten Arbeiten mit Mängeln behaftet war. Bei zwei Dritteln davon wurde eine Neuanfertigung

empfohlen, da auf Grund fehlerhafter techni-scher Ausführungen und teilweise nicht erhal-tungswürdigen bzw. parodontal stark vorge-schädigten Pfeilerzähnen eine Nachbesserung nicht hinreichend gewesen wäre.

In Deutschland ist den gesetzlichen Kranken-kassen vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan (HKP) zur Genehmigung vorzule-gen, der dem Patienten die Garantie gibt, dass die geplante Leistung den Richtlinien und ge-setzlichen Vorgaben entspricht. Laut Studie lag nur in der Hälfte der untersuchten Versor-gungen mit ausländischem Zahnersatz ein HKP vor, wobei diese auf die Art und Qualität der später im Ausland gefertigten Arbeiten keinen Ein� uss gehabt haben sollen, so Baulig. Dar-über hinaus lag in keinem geprüften Fall dem Zahnersatz eine Konformitätserklärung des ausländischen Zahntechnikers bei. In Deutsch-land hat jeder Patient einen Anspruch auf eine Konformitätserklärung des zahntechnischen Labors, die Informationen über die verwende-ten Materialien und deren chemische Zusam-mensetzung enthält.

Rechtliche Grundlagen

Für gesetzlich Versicherte in Deutschland galt bis zum 31.12.2003 der Grundsatz der freien Zahnarztwahl nur innerhalb der deutschen Staatsgrenzen. Mit Urteil vom 13. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschie-den, dass der Grundsatz des freien Dienstleis-tungsverkehrs nationale Regelungen verbietet, nach denen eine ambulante Versorgung, die in einem Mitgliedsstaat der EU erfolgt, von einer vorherigen Genehmigung erforderlich gemacht wird (EuGH, C-385/99). Diese Recht-sprechung hat der deutsche Gesetzgeber im GKV-Modernisierungsgesetz umgesetzt und § 13 SGB V um die Absätze 4 bis 6 erweitert,

Ass. jur. Marion

Isensee-Werth

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15ZBB Ausgabe 4/2009

die die Kostenerstattung für die im EU-Ausland in Anspruch genommene Behandlung regeln. Damit ist nunmehr eine ambulante zahnärztli-che Behandlung grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung gegen Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Das Verfahren der Kostenerstattung richtet sich gem. § 13 Abs. 4 Satz 4 SGB V für aus-ländischen Zahnersatz nach den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen. Generell gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen den aus-ländischen Zahnersatz maximal in der Höhe bezuschussen, den der GKV-Versicherte auch für eine medizinisch notwendige Versorgung in Deutschland erhalten hätte. Einzelne Kranken-kassen haben in ihren Satzung geregelt, dass die Kostenerstattung im Wege der Auszahlung der befundbezogenen Festzuschüsse vorge-nommen werden kann, wenn zuvor ein Antrag eingereicht wird und ggf. eine medizinische Be-gutachtung zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit vor Behandlungsbeginn erfolgt ist sowie eine Genehmigung der Versorgung vor Behandlungsbeginn eingeholt wurde.

Entscheidend ist: Wer im Ausland zum Zahnarzt geht, gilt dort als Privatpatient, dem auch nur Privatgebühren in Rechnung gestellt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten je-doch nur die Kosten anhand eines befundbezo-genen Festzuschusses, den der GKV-Versicher-te für die gleiche Behandlung in Deutschland auch erhalten würde. Da die Versorgungen im Ausland nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Deutschem Recht unterliegen, müssen die Krankenkassen von dem zu erstattenden Betrag eine Bearbeitungsgebühr und einen Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprü-fung abziehen.

Nachbesserungen/Mängelbeseiti-gung im Ausland

Die Gewährleistungsp� icht des Vertragszahn-arztes für Zahnersatz, der in Deutschland angefertigt wurde, beträgt zwei Jahre. Der Vertragszahnarzt ist in diesem Zeitraum ver-p� ichtet, Reparaturen aufgrund von Materi-al- und Verarbeitungsfehlern am Zahnersatz für den Patienten und die gesetzliche Kran-kenkasse kostenfrei durchzuführen oder auch Patienten kostenfrei neu zu versorgen. Die Ge-währleistungsp� icht resultiert unter anderem aus der anerkannten Rechtsprechung, dass bei der Versorgung mit Zahnersatz ein beschwer-defreier Zustand häu� g nicht sofort herstellbar ist, da hier Umstände eine Rolle spielen, die

Heil- und Kostenplan für eine Zahnersatzbehandlung im Ausland

Auch wer seinen Zahnersatz im Ausland anfertigen lässt, muss gemäß eines aktuellen BSG-Urteils zuvor einen Kostenvorschlag genehmigen lassen. Ansonsten müsse die Krankenkasse nicht zahlen, (Az.: B I KR 19/08 R). Die P� icht, einen Heil- und Kostenplan genehmigen zu lassen, sei wegen der hohen Kosten bei Zahnersatz gerechtfertigt.Die Klägerin hatte sich im Juli 2004 den Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes von der AOK Baden-Württemberg genehmigen lassen, ihren Zahnersatz dann aber fast zwei Jahre später in Tschechien anfertigen lassen. Den Kostenvoranschlag des tschechischen Arztes reich-te sie erst nach der Behandlung zusammen mit der Rechnung ein. Die AOK wollte aber nicht zahlen, weil sie den Kostenplan nicht hatte prüfen können. Würden ausländische Ärzte von die-ser P� icht befreit, wäre das eine Benachteiligung der deutschen Ärzte.Die Klägerin sah hingegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gefährdet. Ausländische Ärz-te könnten mit den deutschen Formularen kaum etwas anfangen und wären so von der Behand-lung ausgeschlossen, das heißt sie würden diskriminiert. Das sahen die Bundesrichter nicht so. „Wenn die gleichen Anforderungen im In- und Ausland gelten, ist das keine Diskriminierung.” Zudem werde von ausländischen Ärzten nicht der komplette Heil- und Kostenplan auf deut-schen Formularen verlangt, ein schriftlicher Kostenvoranschlag sei aber zwingend notwendig. Auf den fast zwei Jahre alten Plan habe sich die Frau nicht berufen können, weil der nach einem halben Jahr ungültig und zudem von einem ganz anderen Arzt war.

Recht & Steuern

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16 ZBB Ausgabe 4/2009

der Vertragszahnarzt nicht oder nur schwer voraussehen oder beurteilen kann.

Muss eine im europäischen Ausland erfolgte Zahnersatzversorgung nachgebessert oder repariert werden, gilt deutsches Recht nicht. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den rechtlichen Bestimmungen des Behandlungs-landes mit der Folge, dass nicht nur Nachbes-serungen von dem ausländischen Zahnarzt durchzuführen sind, sondern auch Schadens-ersatz sowie Schmerzensgeldansprüche nach ausländischem Recht und somit am Sitz des Zahnarztes im Ausland gerichtlich durchzuset-zen wären.

Das bedeutet auch, dass die Patienten für Nach-besserungen beispielsweise bei Problemen mit Druckstellen oder Mängelbeseitigungen zum Zahnarzt ins Ausland fahren müssen, da nur dieser in der Regel auftretenden Symptome, die im engen Zusammenhang mit der Herstel-lung des Zahnersatzes stehen, entsprechend deuten kann und eine Verp� ichtung zur Nach-besserung sich nur aus dem Vertragsverhältnis zwischen behandelndem Zahnarzt im Ausland und dem GKV-Versicherten ergibt. Entspre-chende Nachbehandlungen können sich erfah-rungsgemäß über einen längeren Zeitraum er-strecken und dementsprechend weitere Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verp� egung im Ausland nach sich ziehen. Häu� g wird hier-durch der zunächst preiswerte Zahnersatz zu einer zeitaufwendigeren und kostspieligeren Angelegenheit, als eine Zahnersatzversorgung bei einem deutschen Zahnarzt.

Weiterbehandlung in Deutschland nur im Rahmen einer Notfallver-sorgung

Vertragszahnärzte sind generell verp� ichtet, jedem Patienten bei akuten Schmerzen im Rah-men einer Notfallbehandlung weiterzuhelfen. Insoweit sind auch Patienten schmerzlindernd zu behandeln, die mit einer insuf� zienten Aus-landsversorgung in der Praxis vorsprechen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung warnt die Vertragszahnärzte jedoch dringend davor, Nachbesserungen an fremden Zahnersatzver-

sorgungen und damit auch an Versorgungen aus dem Ausland durchzuführen, da für den Vertragszahnarzt die Gefahr besteht, selbst in die Haftung für Mängel der Vorbehandlung ein-treten zu müssen.

Es gilt daher der Grundsatz: Patienten sollten - außer in Notfällen - immer an den Zahnarzt verwiesen werden, der die Zahnersatzversor-gung durchgeführt hat.

Ist die Zahnersatzversorgung nicht in Deutsch-land durchgeführt worden und repariert ein Vertragszahnarzt den Zahnersatz dennoch, wird unter Umständen im Nachhinein nicht mehr feststellbar sein, wer die Ursache für den aufgetretenen Mangel gesetzt hat, so dass der Vertragszahnarzt in die Haftung eintritt. Sollte eine Reparatur zwecks Schmerzausschaltung unumgänglich sein, so ist zur Absicherung des Vertragzahnarztes soweit möglich eine Kon-taktaufnahme mit der Krankenkasse und eine lückenlose Dokumentation in der Patientenak-te dringend anzuraten.

Neuversorgung insuf� zienter Zahnersatzversorgung

Stellt sich ein GKV-Versicherter mit einer zahn-medizinisch insuf� zienten Zahnersatzversor-gung vor, die neu erstellt werden muss, dann liegt grundsätzlich eine Behandlungsbedürf-tigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung vor. In diesem Fall emp� ehlt die Kassenzahnärztliche Vereinigung die Erstel-lung eines HKPs, der zur Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen ist. Mit der Genehmigung erteilt die gesetzliche Kran-kenkasse dem Vertragszahnarzt die Berechti-gung, die geplanten Leistungen durchzuführen und über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abzurechnen. Gleich-zeitig führt die Genehmigung dazu, dass der Vertragszahnarzt nicht für einen insuf� zienten Zahnersatz eines Auslandszahnarztes einzu-stehen hat, sondern nur für seine geplanten und erbrachten Leistungen entsprechend des von ihm erstellten HKP die Verantwortung trägt und entsprechende Gewährleistungsp� ichten in Gang setzt.

Recht & Steuern

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17ZBB Ausgabe 4/2009

Autor: Rainer Linke

Gegen diesen Gerichtsentscheid gibt es Wi-derstand seitens des Freien Verbandes (FVDZ). Hingegen begrüßt die KZV Land Brandenburg das Urteil.

Die gegensätzlichen Postionen:

Der FVDZ polemisiert, die BSG-Entscheidung passe nicht zur liberalen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Pa-tientenfreizügigkeit in Europa. Der stellver-tretenden Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Ernst-J. Otterbach erklärte in einer Pressemit-teilung: „Der EuGH hat unter anderem im Fall Kohl/Decker herausgestellt, dass die Erstat-tung von Leistungen, die im EU-Ausland in Anspruch genommen werden, im ambulanten Bereich nicht von einer Vorab-Genehmigung abhängig gemacht werden dürfen“. Otterbach sieht in dem Urteil eine künstliche Hürde und eine Schwächung der Patientensouveränität. „Statt zwanghaft am deutschen Sachleistungs-system festzuhalten, sollte man sich besser an dem europakonformen Kostenerstattungs-system ausrichten, das transparent und unbü-rokratisch ist.“

Rainer Linke, Mitglied des Vorstandes der KZV-LB, sieht das genau anders und begrüßt das Urteil: Es ist gerecht, wenn für Inlandsbehand-lungen der gleiche Maßstab angelegt wird, wie für Auslandsbehandlungen. Ich verstehe nicht, wieso sich der Freie Verband dagegen zur Wehr setzt“

Es geht doch nicht um die Genehmigung einer Auslandsbehandlung, sondern um die Gleich-stellung im Rahmen des Genehmigungsverfah-

rens, wie es $ 87 SGB V für alle Patienten, egal, wo sie sich behandeln lassen, vorschreibt.

Ansonsten halte ich es - wie übrigens auch die KZBV - nicht nur für richtig, dass bei Zahnbe-handlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf, sondern angesichts der zahl-reichen bekannten negativen Behandlungs-fälle aus dem Ausland geradezu für unerläss-lich, dass eine solche Inländerdiskriminierung vermieden wird. Es kann doch nicht angehen, dass Patienten sich im Ausland aufgrund des Fehlens des Genehmigungsverfahrens prothe-tische Leistungen erschleichen und die Soli-dargemeinschaft im Inland dafür aufzukom-men hat.

Es wäre schön, wenn die Krankenkassen un-ter Qualitätsgesichtspunkten diese Genehmi-gungsp� icht in intensiven Begutachtungsver-fahren ausfüllen würden.

Brandenburg begrüßt Verbot der Inländer-diskriminierung bei ZE-Auslandsbehandlung Das Bundessozialgericht hat am 30. Juni 2009 entschieden, dass Versicherte gesetzli-cher Krankenkassen vor einer Auslandsbehandlung einen Heil- und Kostenplan geneh-migen lassen müssen. Tun sie das nicht, haben sie keinen Anspruch auf Zuschuss.

Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Be-handlung einen kostenfreien Heil- und Ko-stenplan zu erstellen, der den Befund, die Re-gelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen des $ 55 Abs. 4 und 5 nach Art, Umfang und Kosten bein-haltet. Im Heil- und Kostenplan sind Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes zu machen. Der Heil- und Kostenplan ist von der Krankenkasse zu Beginn der Behandlung ins-gesamt zu prüfen. Die Krankenkasse kann den Befund, die Versorgungsnotwendigkeit und die geplante Versorgung begutachten lassen. Bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüs-se gemäß § 55 Abs. 1 oder 2 entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund.

Berufspolitik

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19ZBB Ausgabe 4/2009

Berufspolitik

Vorerst keine Ost-West-Angleichung in SichtZahnärzte in den neuen Bundesländern erhalten auch in Zukunft weniger Honorar, als ihre Kollegen in den alten Ländern. Auch wenn die Anpassung in dieser Legislatur-periode nicht gelungen ist, bleibt der Vorstand der KZVLB im Gespräch mit der Politik.

Autor: Rainer LinkeMitglied des Vorstandes der KZVLB

Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des Bundesrates nach Anhebung der vertrags-zahnärztlichen Vergütung in den neuen Bun-desländern und Berlin auf Westniveau nicht aufgegriffen. Das bedeutet, dass es in dieser Legislaturperiode keine Angleichung der Ost-West-Punktwerte geben wird.

Zur Erinnerung: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte einen Antrag zur Ost-West-Angleichung in die Beratungen der Novel-le zum Arzneimittelgesetz (15. AMG-Novelle) eingebracht, dem der Bundesrat mehrheitlich zugestimmt hatte. Die Bundesregierung jedoch lehnte die Erhöhung mit der Begründung ab, die Ost-West-Angleichung solle als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung in der kom-menden Legislaturperiode vertagt werden. Als Begründung hieß es u. a., die erforderlichen 165 Millionen Euro jährlich würden angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise als nicht sinnvoll erachtet.

Auch zahlreiche Brandenburger Zahnärzte hat-ten in einer von der KZVLB initiierten Protest-briefaktion die Politiker ihrer Wahlkreise zur Un-terstützung ihres Anliegens aufgefordert. Die meisten antworteten auch und äußerten in die-sen Schreiben großes Verständnis für das An-liegen der Zahnärzte. Sofern diese Politiker zu ihren Aussagen stehen, besteht eine gewisse Hoffnung, dass die Ost-West-Angleichung doch noch zügig einen Abschluss � nden könnte. Wie alle KZVen und die KZBV führte auch auch der Vorstand der KZVLB intensive Hintergrund-gespräche und appellierte an Bundes- und Landespolitiker, die Forderung Zahnärzte zu unterstützen. In der Hoffnung, dass den voll-mundigen Worten endlich Taten folgen, wird er

alle Möglichkeiten nutzen, die längst überfälli-ge Ost-West-Angleichung durchzusetzen.

Aus den Antwortschreiben:

Katherina Reiche, MdB (CDU)„Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist grund-sätzlich für eine gleiche ärztliche Vergütung in Ost und West und wir setzen uns auch in der derzeitigen schwierigen politischen Konstella-tion für die Belange der Zahnärzteschaft mit den gegebenen Möglichkeiten ein, damit dies realisiert werden kann.“

Heinz Lanfermann, MdB (FDP)„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-rote Koalition den Zahnärzten im Osten zwan-zig Jahre nach der Einheit eine entsprechende Gleichstellung verweigert. Die FDP-Bundes-tagsfraktion wird sich weiterhin für ein leis-tungsgerechtes Vergütungssystem einsetzen, das den Zahnärzten eine gute Versorgung ih-rer Patienten vor Ort ermöglicht. Dazu gehören insbesondere die Ost-West-Angleichung der Vergütung und die Abschaffung der Budgetie-rung.“

Andrea Wicklein, MdB (SPD)„Als ostdeutsche Sprecherin der SPD-Bundes-tagsfraktion unterstützte ich die Forderung nach einer Angleichung der vertragszahnärzt-lichen Vergütungen besonders.“… „Ich versi-chere Ihnen, mich für die schnellstmögliche Angleichung der Honorare in der neuen Legis-laturperiode weiterhin einzusetzen. Dies auch unabhängig von einer notwendigen grundle-genden Weiterentwicklung der vertragszahn-ärztlichen Vergütungen, die einer sorgfältigen und umfangreichen Vorbereitung bedarf.“

Diana Golze, MdB (Die Linke)„Die Linke setzt sich für eine generelle Anglei-chung der Vergütungen in Ost und West ein.“

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20 ZBB Ausgabe 4/2009

Autorin: Jana ZadowPresse- und Öffentlichkeitsarbeit der LZÄKB

Der Bereich „Zahnärztliche Berufsausübung“ innerhalb der Rubrik „Zahnärzte“ – auf den Seiten der Landeszahnärztekammer Branden-burg unter www.lzkb.de – ist Bestandteil des „Zahnärztlichen PraxisManagementSystems“ (Z-PMS). Hier halten wir für Sie einen Teil der Informationen parat, die auf der CD Z-PMS mit Handbuch ausführlich zu � nden sind.

Im Internet ist der Bereich nach einzelnen Sachgebieten unterteilt und alphabetisch auf-geführt. Am Ende eines jeden Jahres emp� ehlt sich ein kontrollierender Blick auf die Aufbe-wahrungsfristen. Hier sehen Sie auf einem Blick die entsprechenden Fristen zur Aufbewahrung laut Gesetz bzw. Verordnungen, so:

die Aufzeichnungen über eine zahnärztliche • Behandlung einschließlich KFO (Patienten-Karteikarten) inklusive Planungsmodelle, Fotogra� en, Analysen,Honorarabrechnungen der KZV• Belehrungs- und Entsorgungsnachweise.•

Desweiteren gibt es: einen Link zur Übersicht von • Betriebsärzten im Land Brandenburgden Rahmenvertrag zum • BuS-Dienst im Land Brandenburg sowie jeweils Links zum • Hygieneleitfaden, zum Dokument „Informationen über zahn-ärztliche Arzneimittel“ sowie zur Roten Lis-te®.

Geschützt, nur über das Login zu erreichen, sind zur leichteren Arbeit in der Zahnarztpra-xis verschiedene Merkblätter online gestellt, so unter anderem:

Mitarbeiterbelehrung Schutzbrille• eine Übersicht wiederkehrender Prüfun-• gen von Elektrogeräten in medizinischen EinrichtungenRisikobewertung von Medizinprodukten• Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen von • Praxispersonal.

Nicht weniger praktisch für die tägliche Arbeit ist der Punkt „Musterhygieneplan und Betriebs-anweisungen für die Zahnarztpraxis“. Um die-sen der individuellen Praxissituation anzupas-sen, steht Ihnen der Musterplan einerseits als PFD-Dokument, andererseits zum Bearbeiten als DOC-Dokument zur Verfügung.

Wichtige Internetseiten für Ihre PraxistätigkeitDie Vielfalt an Informationen aller Art ist kaum noch zu ermessen. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser losen Beitragsreihe einige Bereiche auf den Seiten von Kammer und KZV näher vorstellen, damit Sie bei Fragen die Suche gezielt starten können.

Praxis

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21ZBB Ausgabe 4/2009

Praxis

Die Kombination

von Basiswis-

sen, praktischen

Bespielen und

wissenschaftli-

chen Hintergrund-

informationen bot

eine interessante

und auch kurzwei-

lig dargebrachte

Mischung. Durch

den regen Erfah-

rungsaustausch

der Kolleginnen

und Kollegen mit

dem Referenten

Prof. Cichon (l.)

und untereinan-

der war es eine

gelungene Fortbil-

dungsveranstal-

tung für alle.

20 Prozent brauchen intensive EinzelbetreuungGibt es Besonderheiten bei der Parodontalbehandlung von Menschen mit Handicap? Wie sieht die Therapie der entzündlichen parodontalen Erkrankung bei diesen Patienten aus? Welche Besonderheiten gibt es bei Morbus Down zu beachten?

Autorin: Dipl.-Stom. Bettina SuchanVorstandsmitglied der LZÄKB

Zu diesen oben aufgeführten Fragen referier-te Prof. Dr. Peter Cichon von der Universität Witten-Herdecke am 24. Juni im Hotel „Berliner Ring“ in Dahlewitz innerhalb des Arbeitskrei-ses Behindertenbehandlung.

Grundsätzlich erfolgte lange Zeit eine Unter-scheidung in körperliche, geistige und in Mehr-fachbehinderungen. Inzwischen kommen aber immer mehr Menschen als p� egebedürftige Senioren, Patienten mit Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer sowie Patienten, die durch Intensivmedizin am Leben gehalten werden, hinzu. Drei Viertel der Patienten mit Behin-derungen sind gegenwärtig älter als 65 Jahre. Alle diese Patienten haben eines gemeinsam – sie können keine adäquate Zahnp� ege und Mundhygiene mehr durchführen.

Die Folgen davon sind mehr Kariesbefall, mehr schwere Karies und mehr Parodontopathien als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Geht es um die Behandlung der parodontalen Erkran-kungen von Patienten mit Behinderungen und ohne Behinderungen, gibt es Gemeinsamkei-ten und Unterschiede. 40 Prozent der Patien-ten mit Behinderungen können in der Zahn-

arztpraxis ganz normal behandelt werden, 40 Prozent mit begrenzter Hilfe und 20 Prozent brauchen eine intensive Einzelbetreuung.

Probleme treten bei den Patienten mit Handi-cap oft bei Dingen auf, die für andere Patienten Routine sind. Das fängt bei den erforderlichen Röntgenaufnahmen an, setzt sich bei der Di-agnostik fort – so das Messen der Taschentie-fen – und ist bei der eigentlichen Behandlung noch nicht zu Ende. Nachsorge und ein regel-mäßiger Recall gestalten sich bei Patienten mit Behinderungen oft problematischer, allein schon bedingt durch die Schwierigkeiten bei der Terminabstimmung und dem Transport.

Aus diesem Grund plädierte Prof. Cichon mit Nachdruck dafür, bei Patienten mit Behinde-rungen einen Zustand zu erreichen, bei dem der Zahnarzt und der Patient die parodontalen Probleme unter Kontrolle bekommen und unter Kontrolle halten. Eine völlige Ausheilung wird nur in sehr wenigen Fällen möglich sein. Prof. Cichon erläuterte praxisnah die unterschiedli-chen Möglichkeiten der Therapie von verschie-denen parodontalen Erkrankungen und ging als Abrundung seines Vortrages ganz gezielt auf die medikamentöse Therapie von Parodon-talerkrankungen mit dem Schwerpunkt lokale und systemische Antibiotikagabe ein.

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22 ZBB Ausgabe 4/2009

Prüfungstermine für den Zeitraum 2009/2010Termine der Zwischenprüfung sowie Abschlussprüfung Winter für den Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r“,betreffend Vorzieher, Wiederholer und alle anderen Teilnehmer

Praxismitarbeiter

ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung für Auszubildende und Umschüler � ndet am 14. Oktober 2009 statt. Die Anmeldung ist durch die ausbildenden Zahnärzte auf dem von der LZÄKB zugesandten Formular vorzunehmen. Das Berichtsheft ist am Prüfungstag zur Einsichtnahme vorzulegen.

Abschlussprüfung Winter 2009/2010schriftliche Prüfung am 12. Dezember 2009praktische Prüfung im Zeitraum 15. bis 23. Januar 2010

Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):� für Vorzieher und Wiederholer 5. Oktober 2009� für alle anderen Teilnehmer 12. Oktober 2009

Die Regularien zur Abschlussprüfung � nden Sie im Internet unter www.lzkb.de >> Zahnmedizinische Fachangestellte >> Prüfungen.

Freisprechungsfeier

Die Freisprechungsfeier für die Teilnehmer/-innen der Abschlussprüfung Sommer 2009 � n-det am 9. September um 15:00 Uhr in Cottbus, Best Western Parkhotel Branitz & Spa, statt.

Wir bitten um Anmeldung der gewünschten Gäste bis zum 28. August unter Tel. 03 55/381 48-13 bzw. -12 oder per E-Mail an: [email protected], da die Anzahl der Plätze begrenzt ist.

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23ZBB Ausgabe 4/2009

Autorin: Gudrun Handke, Ausbildungsberaterin der LZÄKB

Aus unserer langjährigen Erfahrung möchten wir an dieser Stelle den ausbildenden Zahn-ärztinnen und Zahnärzten den wohl gemeinten Rat geben, die viermonatige Probezeit intensiv zu nutzen.

Die nachstehende Checkliste soll die Entschei-dung erleichtern, ob sich die oder der Auszubil-dende für den gewählten Beruf eignet, oder ob man sich innerhalb der Probezeit trennen soll-te. Treten vor Ablauf der Probezeit Zweifel über die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses über die Probezeit hinaus auf, ist unbedingt ein klärendes Gespräch, bei Minderjährigen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtig-ten, anzuraten.

Nach Ablauf der Probezeit ist es nahezu aus-sichtslos, ein bestehendes Ausbildungsverhält-nis zu kündigen. Es bleibt dann nur die Lösung im gegenseitigen Einvernehmen.

Gern sind Ihnen die Mitarbeiterinnen der Lan-deszahnärztekammer bei der Beratung dazu behil� ich: Monika Klar, Tel. 0355/3 81 48-12, Sigrid Schiemenz, Tel. 0355/3 81 48-13 oder jeweils am ersten Mittwoch im Monat die Auto-rin, Ausbildungsberaterin Gudrun Handke, Tel. 0355/3 81 48-13.

Tipp: Praxismitarbeiter befragen

Konsultieren Sie vor der Entscheidung über ei-nen Weiterverbleib der Auszubildenden in Ihrer Praxis auch Ihre Mitarbeiterinnen. Erfahrungs-gemäß können diese die Auszubildenden sehr gut einschätzen und Ihnen bei Ihrer Entschei-dung über die Probezeit hinaus eine große Hil-fe sein.

Checkliste Probezeit

Ist die/der Auszubildende

zuverlässig•

pünktlich•

ehrlich?•

Sind die Klassenarbeiten mit Erfolg bewältigt worden?

Wie ist das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten?

Werden erklärte Sachverhalte behalten, hinterfragt

und ernst genommen?

Ist aufgrund des Interesses und der Aufnahmefähig-

keit der/des Auszubildendenden zu erwarten, dass die

Ausbildung zu Ende gführt wird?

Ist eine Integration in das Praxisteam erfolgt oder

noch möglich?

Wie ist der Umgang mit den Patienten?

Wird auf die persönliche Hygiene genügend Wert

gelegt?

Wurde die Berufsschule regelmäßig und ohne Verspä-

tung besucht?

Werden folgende Tätigkeiten nach entsprechender

Anweisung zufriedenstellend ausgeführt?

sorgfältige und zuverlässige Hygiene am Arbeits-•

platz

Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes•

umsichtiges und rücksichtsvolles Absaugen•

sinnvolle Vorbereitung von Behandlungsabläufen•

Probezeit – Zeit zum Probieren, ob es passtIn den nächsten Wochen beginnt wieder ein neues Ausbildungsjahr. Damit kommen viele Schülerinnen und Schüler in die Zahnarztpraxen, um den anspruchsvollen Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r“ zu erlernen.

Praxismitarbeiter

Drei Jahre Ausbil-

dungszeit können

lang werden, wenn

sich herausstellt,

dass die „Chemie“

nicht stimmt oder

der Jugendliche sich

so gar nicht eignet

für den Beruf in der

Zahnarztpraxis. Die

Probezeit sollte des-

halb zum Probieren

gut genutzt werden.

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24 ZBB Ausgabe 4/2009

Autor: Prof. Dr. Christian Splieth, Greifswald Wissenschaftlicher Leiter

Kinderzahnheilkunde wird für alle Zahnärzte dann schwierig, wenn die Kooperationsbereit-schaft eines Kindes stark eingeschränkt ist oder endodontische Behandlungsmaßnahmen am Milchzahn bzw. am jugendlich-permanen-ten Zahn notwendig werden. Die Erfolge in der kariespräventiven Arbeit haben dazu geführt, dass die Anzahl der Kinder mit akuten Zahn-schmerzen oder sehr großen kariösen Läsionen im Milchgebiss abgenommen hat. Trotzdem bleibt die Endodontie beim Kind ein Problem.

Frühkindliche Milchzahnkaries leider wieder zugenommen

Endodontische Behandlungsmaßnahmen müs-sen abgesehen von Frontzahntraumen gegen-wärtig in der Regel meist bei Kindern mit Nu-ckel� aschenkaries/frühkindlicher Karies (ECC) und bei Kindern mit einem hohen Kariesrisiko vorgenommen werden. Die Anzahl der Kinder mit frühkindlicher Milchzahnkaries ist in den vergangenen Jahren trotz intensivierter Aufklä-rung weiter angestiegen. In Familien mit nied-rigem Sozialstatus sehen wir bereits bei 27,3 Prozent der Kleinkinder und Vorschulkinder die frühkindliche Karies (Baden & Schiffner 2008). Untersuchungen in Hessen zeigten sogar eine Verbreitung der Kariesprävalenzen von 33,6 bzw. 7,8 Prozent für ECC Typ I und II (Wetzel 2008). Der Behandlungsbedarf in dieser Pati-entengruppe ist ebenso weiter gestiegen. Im Folgenden sollen aktuelle Erkenntnisse zu den endodontischen Therapiemaßnahmen im Milchgebiss in einem praxisfähigen Konzept zusammengefasst werden. Das Ziel einer en-dodontischen Therapie ist es, den Milchzahn in all seinen wichtigen Funktionen zu erhalten so-wie schnell und sicher Schmerzfreiheit wieder herzustellen.

Vollständige Diagnose für sichere Therapieentscheidung

Die Befunderhebung zur Sicherstellung einer validen Diagnose sollte über die medizini-sche Anamnese, die zahnbezogene Anamne-se, die Schmerzanamnese, Kariesdiagnostik, Vitalitäts- und Perkussionsprobe sowie die Röntgendiagnostik vollständig durchgeführt werden. Nur so kann eine sichere Therapie-entscheidung getroffen werden, die wiederum ausschlaggebend ist für die Erfolgsrate der endodontischen Behandlung. Von besonde-rer Bedeutung ist dabei die Abschätzung des pulpalen Zustandes, der von reversibler Pul-pitis (=> cp-Behandlung möglich), über die umschriebene koronale Pulpitis (=> Vitalam-putation) bis zur irreversiblen, totalen Pulpitis bzw. Pulpanekrose (komplette Exstirpation & Wurzelfüllung bzw. Extraktion). Bei Milchzäh-nen ist es aufgrund der temporären Nutzung und der Schwierigkeiten einer Wurzelkanalbe-handlung sinnvoll, im Falle von diagnostischer Unsicherheit bei der Abwägung zwischen cp-Behandlung und Vitalamputation den Schritt nach vorne zu machen und die therapeutisch erfolgreichere Ausräumung der Kronenpulpa vorzunehmen, insbesondere bei bestehender Lokalanästhesie oder bei Narkosesanierungen. Dieser Punkt ist besonders aufgrund der diag-nostischen Unschärfe der Schmerzanamnese, Vitalitäts- und Perkussionsprobe bei kleinen Kindern relevant.

Therapiemethoden

Das Spektrum der endodontischen Behand-lungsmaßnahmen umfasst die

caries profunda-Therapie• direkte Überkappung• partielle Pulpotomie• zervikale Pulpotomie bis zu den Wurzelka-• naleingängen

Endodontie bei KindernAlle Zahnärzte und Praxismitarbeiter sind eingeladen, am 19. Brandenburgischen Zahnärztetag vom 13. bis 14. November in der Messe Cottbus teilzunehmen. Die Kinderzahnmedizin steht im Mittelpunkt - der vorbereitende Beitrag dazu folgt hier.

Fortbildung

Bitte vormerken:

Dieses Prospekt

mit Programm-

übersicht und

Anmeldeformu-

lar erhalten alle

Zahnärzte des

Landes noch

einmal mit dem

Rundschreiben

BRAND-AKTUELL

Nr. 5/2009

im September.

Der wissenschaft-

liche Leiter des

kommenden

Zahnärztetages:

Prof. Dr. Christian

Splieth

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Exstirpation der vitalen Milchzahnpulpa.• Alternativ sind immer auch die Extraktion und gegebenenfalls ein Lückenhalter zu erwägen.

Caries profunda-TherapieDie Indikation für eine cp-Therapie im Milch-gebiss besteht nur für profunde Läsionen, bei denen eine reversible Pulpitis vorliegt. Es darf keine Schmerzsymptomatik bestanden haben und die Pulpa darf nicht eröffnet sein. Die cp-Therapie wird allerdings oft als Verlegenheits-lösung gewählt – mit einer katastrophalen Er-folgsrate, was häu� g Schmerzen, Nekrosen, Abszesse, Fisteln und Extraktionen zur Folge hat. Schon die Zerstörung der Randleiste bei Approximalkaries geht in den allermeisten Fäl-len mit einer deutlichen Schädigung der Pulpa einher, was eine cp-Behandlung als fraglich er-scheinen lässt. Auch beim typischen Schmerz-patienten ist eine cp-Behandlung am Milch-zahn nicht ausreichend.

Direkte ÜberkappungDie direkte Überkappung beim Milchzahn ist keine Standardtherapie. Sie ist eigentlich nur bei Unfällen indiziert:

Eröffnung der gesunden Pulpa nach akutem • Frontzahntrauma < 1mmakzidentelle Eröffnung der Pulpa im gesun-• den Dentin.

Partielle PulpotomieAuch die partielle Pulpotomie ist keine häu� -ge Therapie. Meist wird der Entfernung der gesamten Kronenpulpa der Vorzug gegeben. Klassischerweise wird sie beim Frontzahntrau-ma eingesetzt:

komplizierte, akute Kronenfraktur mit einer • Eröffnung der Pulpa > 1mmverspätete Therapie von Pulpaeröffnungen • bis zu 48 Stunden nach dem Trauma.

Der Einsatz bei der Therapie einer caries pro-funda penetrans (complicata) ohne Schmerz-symptomatik wird kontrovers diskutiert. Bei richtiger Indikation hat die partielle Pulpotomie eine exzellente Erfolgsrate von über 90 Prozent (Mejare & Cvek 1993). Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der bekannten zervikalen Pulpotomie, nur dass hier die teilweise Ent-

fernung des Pulpengewebes auf das verletzte Pulpenhorn begrenzt bleibt, bzw. das Pulpen-gewebe an der betroffenen Stelle in einer Tiefe von nur ~2 mm amputiert wird. Kann danach die Blutstillung aus der Pulpenwunde schnell und unkompliziert erreicht werden, so wurde die Indikation für das Verfahren richtig gestellt und die Amputationsstelle kann dann mit ei-nem Kalziumhydroxidpräparat oder einem MTA-Zement abgedeckt werden. MTA (Mineral Trioxide Aggregate) � ndet in den letzten Jahren als sehr biokompatibles Material immer häu� -ger Anwendung bei endodontischen Verfahren, so auch als Wundverband nach der Vitalampu-tation im Milchzahn. Der Langzeiterfolg kann

Fortbildung

Abb. 1: Nach einem Trauma erfolgen eine partielle oder zervikale Pulpoto-mie mit Entfernung eines Pulpenhornes oder der gesam-ten Kronenpulpa, Ca(OH)2- bzw. MTA-Abdeckung und ein dichter Verschluss.

Abb. 2: Tiefe kari-öse Läsionen am Milchzahn werden besser mit einer Vitalamputation als mit cp-Maßnahmen therapiert.

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26 ZBB Ausgabe 4/2009

nur gesichert werden, wenn der Zahn sofort nach der durchgeführten endodontischen The-rapie, wozu auch jede cp-Therapie oder Pulpo-tomie zählt, bakteriendicht verschlossen wird. Im Milchgebiss ist die Versorgung des Zahnes mit einer Edelstahlkrone dafür eine gut unter-suchte und sichere Therapiemaßnahme, die mehr� ächigen Füllungen, insbesondere mit Glassionomerzement, überlegen ist (Innes et al. 2007).

Zervikale Pulpotomie/VitalamputationDie zervikale Amputation sollte heute aus-schließlich als Vitalamputation durchgeführt werden. Die Indikation besteht bei:

Chronische, koronale Pulpitis ohne Schmerz-• symptomatikPulpitis granulomatosa (Pulpenpolyp).•

Tiefe kariöse Läsionen sollten eher mit einer Vitalamputation als mit einer cp-Therapie be-handelt werden (Abb. 2), da die Erfolgsquote ungleich höher ist. Nach der Eröffnung des Pul-pendaches erfolgen die Amputation der Kro-nenpulpa und die Blutstillung (Abb. 3a). Die heute favorisierte Methode zur Blutstillung bei Vitalamputationen in Milchmolaren ist die An-wendung von Eisen–III-Sulfat (Fuks et al. 1997). Dafür wird ein mit 15,5-prozentigem Eisen-III-Sulfat getränktes Wattepellet für 15-20 sec auf den Pulpenstümpfen appliziert, danach ent-fernt und die Pulpenwunde mit physiologischer Kochsalzlösung abgespült. Auf die Pulpenwun-de kann danach ein Kalziumhydroxidpräparat oder fest angerührter ZnO-Eugenol Zement

(IRM) aufgelegt werden. Die Anwendung des Eisen-III-Sulfates nach der Vitalamputation der Milchzahnpulpa zeigt eine sehr hohe klini-sche und röntgenologische Erfolgsrate von 92 bis 96 Prozent. Alternativ wird heute auch die Anwendung von MTA-Zement zur Abdeckung der Pulpenwunde empfohlen, wobei für diese Anwendung noch Langzeitergebnisse fehlen. In derselben Sitzung muss die bakteriendich-te de� nitive Versorgung des Zahnes mit der konfektionierten Edelstahlkrone erfolgen (Abb. 3b). Sollten sich bei der Blutstillung Probleme ergeben, deutet dies auf eine chronische Pul-pitis der gesamten Pulpa hin und die Indikation zur Vitalamputation ist nicht gegeben.

Vitalexstirpation und WurzelkanalbehandlungDas Verfahren der Exstirpation der Milchzahn-pulpa und die Behandlung der Wurzelkanä-le eines Milchzahnes werden meistens nur in Praxen mit dem Behandlungsschwerpunkt Kinderzahnheilkunde angeboten. Die Wurzel-kanalanatomie des Milchzahnes, die ungleich-mäßigen Wurzelkanalwandstärken und die Ent-wicklungsphasen des Milchzahnes sind neben der Resorption für den Zahnwechsel Gründe für den hohen Schwierigkeitsgrad dieser en-dodontischen Therapiemethode. Indikationen bezüglich der Pulpadiagnostik sind:

totale akute Pulpitis• totale chronische Pulpitis (nicht erfolgrei-• che Blutstillung bei Vitalamputation).

Aufgrund der Schwierigkeiten einer Wurzelka-nalbehandlung im Milchzahn sind immer die

Extraktion und ein Lückenhalter alternativ zu prüfen, was gerade bei endständigen Zähnen nur ein-geschränkt möglich ist. Für den aufwendigen Erhalt eines Milch-zahnes mit der Vitalexstirpation sprechen folgende Situationen:

Nichtanlage des permanenten • Folgezahneszweiter Milchmolar vor dem • Durchbruch des ersten perma-nenten MolarenMilchzahn hat wichtige Funktion • bei der weiteren Gebissentwick-lung.

Fortbildung

Abb. 3: Bei der klassischen Vital-

amputation wird die Kronenpulpa bis zu

den Kanaleingängen entfernt. Ist die Blut-

stillung komplikati-onslos möglich – a (links) – kann eine

Abdeckung und die Versorgung mit

einer Stahlkrone – b – erfolgen.

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27ZBB Ausgabe 4/2009

Die Wurzelkanalbehandlung an Milchzähnen beruht im Wesentlichen auf der desin� zie-renden Wirkung des Wurzelfüllungsmaterials. Heute wird dazu am häu� gsten eine Paste aus Kalziumhydroxid und Jodoform verwendet. Ein diagnostisches Röntgenbild ist zur Beurteilung der Gesamtsituation und zum Ausschluss von starken Resorptionen unerlässlich, ebenso wie der Kofferdam (Abb. 4a). Eine Röntgenmess-aufnahme ist dagegen in der Regel nicht nötig, da mit Durchschnittlängen gearbeitet werden kann. Auch eine Röntgenkontrollaufnahme (Abb. 4b) ist nicht zwingend erforderlich. Nach der Wurzelkanalfüllung ist der Zahn bakterien-dicht zu verschließen, standardmäßig mit einer Stahlkrone (Abb. 3b).

Alle endodontisch behandelten Zähne müssen bis zu ihrem Ersatz durch den permanenten Nachfolger nachkontrolliert werden, um Kom-plikationen wie die fortschreitende, apikale Entzündung, interne oder externe entzündliche Resorptionen gegebenenfalls zu therapieren.

Kinderzahnheilkundliches Gesamt-konzept beim Zahnärztetag

Die endodontischen Verfahren im Milchge-biss müssen in ein kinderzahnheilkundliches Gesamtkonzept (Abb. 5) eingebunden sein. Sie geben so die Möglichkeit, die betroffenen Milchzähne während ihrer Funktionsperiode zu erhalten und eine regelrechte Gebissentwick-lung zu gewährleisten.

Der diesjährige Brandenburgische Zahnärzte-tag am 13. und 14. November mit dem Thema „Kinderzahnmedizin – up to date“ präsentiert ein solches kinderzahnheilkundliches Gesamt-konzept von der Prävention über non- bzw. minimalinvasive Therapieverfahren bis hin zur Milchzahnendodontie, Stahlkrone und Lü-ckenhaltern. Dazu kommen Beiträge zur Ver-haltensformung, Hypnose, Praxisorganisation und Narkosen und andere interessante Vorträ-ge mehr.

Fortbildung

Abb. 4: Kofferdam ist bei der Wurzelka-nalbehandlung am Milchzahn unabding-bar (a), die Röntgen-kontrollaufnahme ist dagegen nicht zwingend notwendig (b).

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Christian Splieth

Abt. für Präventive Zahnmedizin & Kinderzahnheilkunde

Rotgerberstr. 8

17487 Greifswald

Abb. 5 (links): Der Beitrag erfolgte in Anlehnung an das Buch „Kinderzahn-heilkunde in der Pra-xis“ von Ch. Splieth (Hrsg.), Quintessenz Verlag 2002

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28 ZBB Ausgabe 4/2009

Autoren: Rainer Linke, Anke Kowalski, KZVLB

Nicht nur die fehlerhaft eingereichten ZE - Ab-rechnungsunterlagen, sondern auch die zahl-reichen Nachfragen bezogen auf die in der letzten Ausgabe angekündigte Thematik: „Teil-prothesen/Kombinationszahnersatz und die damit verbundenen kausalen Zusammenhän-ge zwischen Befund – Regelversorgung – The-rapie“ bewogen uns zu den nachstehenden Frage – Antwort – Ausführungen.

Frage 1: Bezogen auf das nachstehende Beispiel geht die Therapieplanung von 2 Verbindungs-elementen (Teleskopkronen) aus. Liegt hier ein Befund nach der Befundklasse 3.2*1 vor?

Antwort 1: Ja, denn hier liegt entsprechend der Festzuschussrichtlinien zum einen die Voraus-setzung für den Befund 3.2 a) vor, indem eine

„beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe“ vorhanden ist und zum anderen hat der Zahn-arzt bei der Regelversorgungszeile „R“ mit der Eintragung „TV“ eindeutig dokumentiert, dass auch die medizinische Notwendigkeit der den-talen Verankerung für die eingliederungsfähi-

ge Regelversorgung besteht (siehe ZE - Richt-linie 35). Da hier ein Befund nach der Befund Nr. 3.2*1 vorliegt, ergibt sich für diese Regel-versorgung folgende Abrechnungsmöglichkeit:

Frage 2: Bezogen auf das Beispiel S. 25 liegt, wie im Bei-spiel 1, wieder eine Befundsituation nach

3.2 vor (beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahn-reihe sowie die seitens des Zahnarztes do-kumentierte medizinische Notwendigkeit der dentalen Verankerung für die eingliederungs-fähige Regelversorgung). Die Therapieplanung geht nun aber von 3 Verbindungselementen (zusätzliches Teleskop auf 13) aus. Was ist hier, insbesondere bezogen auf die Versorgung des Zahnes 13, zu beachten?

Fragen und Antworten zur Abrechnung„Eines anderen Fehler ist ein guter Lehrer“

(Christoph Lehmann)

Abrechnung

TP

R E E E E TV TV E E E E E

B ew ew ew ew ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

19 2 14, 23

91d 2 14, 23

96c 1 18 – 15, 24 – 28

98a 1 OK

98g 1 OK

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

3.2 2 14, 23

4.7 2 14, 23

*1 Voraussetzungen für den Befund 3.2:

Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,a.

einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kont-b.

ralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbro-

chene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren c.

unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kom-

binationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder

erstem Molar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar.

!

Rainer Linke

Vorstandsmitglied

der KZVLB

Anke Kowalski

stellv. Abteilungs-

leiterin Abrech-

nung

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29ZBB Ausgabe 4/2009

Antwort 2: Die Abrechnung basiert auf der „Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach § 87 Abs. (1a) SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz“ vom 3.6.2005 (Anlage 3 zum BMV Z/Anlage 4 EKVZ), in welcher u. a. Folgendes festgelegt wurde: „Zusätzliche Verbindungs-elemente an Kombinationszahnersatz (Tele-skopkrone, Konuskrone, Geschiebe, Anker, Riegel, Steg u.ä.) gelten als gleichartige Ver-

sorgung, wenn die jeweilige Befundsituation eine Regelversorgung mit Teleskopkronen vor-sieht (Befunde 3.2a bis 3.2c). Die Abrechnung dieser zusätzlichen Verbindungselemente und der das Verbindungselement tragenden Kro-nen erfolgt entsprechend § 55 Abs. 4 i.V. mit § 87 Abs. 1a Satz 1 SGB V nach Maßgabe der GOZ; die übrigen Konstruktionselemente des Kombinationszahnersatz werden als Regelver-sorgungsleistungen nach BEMA abgerechnet.“Somit handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, bei der allerdings für den Zahn 13 kein Festzuschuss ausgelöst wird. Die Möglich-keit folgender Abrechnung ergibt sich:

Frage 3: Muss bei der nachstehenden OK-Ver-sorgung bezogen auf die Zähne 13 und 23 ein

„ur“ Befund eingetragen sein, um den Festzu-schuss 3.2 beanspruchen zu können?

Antwort 3: Nein, weder ein „ur“, „ww“, „kw“ oder „tw“ Befund sind für die Zähne 13 und 23 Bedingung für die Teleskopbezuschussung, denn die Voraussetzungen für den Befund 3.2 *1

sind bereits erfüllt, da eine beidseitig bis zu den Eckzähnen ver-• kürzte Zahnreihe vorliegt (Befund 3.2a)

unddie medizinische Notwendigkeit der den-• talen Verankerung seitens des Zahnarztes dokumentiert wurde (für die eingliede-rungsfähige Regelversorgung wurde eine Kombinationsversorgung vom Zahnarzt für notwendig erachtet).

Außerdem ist der bereits erwähnten „Verein-barung zwischen der KZBV und den Spitzen-verbänden der Krankenkassen über die Ver-sorgung mit Zahnersatz“ zu entnehmen, dass, wenn statt einer Konus- oder Teleskopkrone der Regelversorgung (Befunde 3.2a bis 3.2c) ein anderes Verbindungselement (z. B. Ge-schiebe, Riegel, Anker, Steg) verwendet wird, dieses Verbindungselement als gleichartige Versorgung gilt. Die Abrechnung dieses ande-ren Verbindungselementes und der das Verbin-dungselement tragenden Krone erfolgt nach Maßgabe der GOZ. Die übrigen Konstruktions-

Abrechnung

TP E E E E TV TV TV E E E E E

R E E E E TV TV E E E E E

B ew ew ew ew ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

19 2 14, 23

91d 2 14, 23

96c 1 18 – 15, 24 – 28

98a 1 OK

98g 1 OK

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

3.2 2 14, 23

4.7 2 14, 23

GOZ-Nr. Anzahl Gebiet

227 1 13

504 1 13

508 1 13

TP E E E E E OKV KV KV KVO E E E E E

R E E E E E TV KV KV TV E E E E E

B ew ew ew ew ew kw kw ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

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30 ZBB Ausgabe 4/2009

elemente des Kombinationsersatzes werden als Regelversorgung nach BEMA abgerechnet.Somit ergibt sich für diese gleichartige Versor-gung folgende Abrechnungsmöglichkeit:

Frage 4: (Beispiel unten) Hier liegt beidseitig bis zum Eckzahn bzw. bis zum ersten Prämo-laren eine verkürzte Zahnreihe vor. Therapeu-tisch sind lediglich Kronen mit Klammern (also keine dentale Verankerung) geplant. Besteht ein Anspruch auf den Festzuschuss 3.2 (Tele-skope) bzw. was ist die bezuschussungsfähige Regelversorgung?

Antwort 4: Die bezuschussungsfähige Regel-versorgung stellt sich wie folgt dar:

Es besteht kein Anspruch auf eine Teleskop-bezuschussung, denn entsprechend der Be-fundbeschreibung nach 3.2*1 wird nur eine Voraussetzung erfüllt; nämlich die, dass beid-seitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren eine verkürzte Zahnreihe vorliegt, aber die Voraussetzung: „Notwendig-keit einer dentalen Verankerung“ ist nach An-sicht des Zahnarztes nicht gegeben. Letzteres ergibt sich aus der Therapieplanung. Da der Zahnarzt mit seiner geplanten Versorgung do-kumentiert, dass keine medizinische Notwen-digkeit der dentalen Verankerung im Sinne von z. B. Teleskopen oder Geschieben gegeben ist, sondern die Verwendung von Klammern bei der Versorgung das Mittel der Wahl ist, liegt de� nitiv keine „Notwendigkeit der dentalen Verankerung“ vor (demzufolge auch nicht für die eingliederungsfähige Regelversorgung). Die abrechnungstechnische Möglichkeit ist nachstehend abgebildet:

Abrechnung

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

19 4 13, 12, 22, 23

20b 2 12, 22

96c 1 18 – 14; 24 – 28

98a 1 OK

98g 1 OK

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

3.2 2 13, 23

4.7 2 13, 23

1.1 2 12, 22

1.3 2 12, 22

GOZ-Nr. Anzahl Gebiet

501 2 13, 23

508 2 13, 23

TP E E E E KVH KVH E E E E E

R ? ?

B ew ew ew ew ur ur ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

TP

R E E E E KVH KVH E E E E E

B ew ew ew ew ur ur ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

96c 1 18 – 15; 24 – 28

98a 1 OK

98g 1 OK

98h/2 1 OK

19 2 14, 23

20b 2 14, 23

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

1.1 2 14, 23

1.3 2 14, 23

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31ZBB Ausgabe 4/2009

Frage 5: Welche Abrechnungsmöglichkeit be-steht hinsichtlich der vorangestellten Thera-pieplanung unter Berücksichtigung der ent-sprechenden Befundsituation?

Antwort 5: Die Zähne 14 und 23 sind ohne Befund und es liegt keine Voraussetzung für den Befund Nr. 3.2*1 vor. Somit ergibt sich für die Regelversorgung ein herausnehmba-rer Zahnersatz mit Klammern. Auch für diesen Sachverhalt ist der „Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Kran-kenkassen über die Versorgung mit Zahner-satz“ eine Abrechnungsmodalität zu entneh-men: „Verbindungselemente (Teleskopkrone, Konuskrone, Geschiebe, Anker, Riegel, Steg u.ä.) an herausnehmbarem Zahnersatz bei Befundsituationen (Befunde nach 3.1), die bei der Regelversorgung lediglich Halte- und Stüt-zelemente (Klammern) vorsehen, ändern die Art der Versorgung; ein herausnehmbarer Zahnersatz wird zu einem Kombinationszahn-ersatz.Solche Versorgungen werden als an-dersartige Versorgungen betrachtet und ins-gesamt entsprechend § 55 Abs. 5 i.V. mit § 87 Abs. 1a Satz 1 SGB V nach Maßgabe der GOZ abgerechnet.“

Bezogen auf das Beispiel ergibt sich: ie geplan-ten Verbindungselemente (hier Teleskopkrone) ändern die Art der Versorgung; ein heraus-nehmbarer Zahnersatz wird zum Kombinati-onszahnersatz. Da für die Ankerzähne 14 und 23 kein Befund nach der Nr. 1.1 vorliegt, fällt für die geplante andersartige Versorgung nur der Festzuschuss nach der Befund Nr. 3.1 an. Eine BEMA – Abrechnung entfällt, da das ge-samte Zahnarzthonorar nach GOZ abgerech-net wird.

Frage 6: Bei gleicher Therapieplanung in Be-zug auf das Beispiel 5 unterscheidet sich diese angegebene Befundsituation von der Vorste-henden insofern, dass hinsichtlich der Zähne

14 und 23 ein „ur“ Befund vorliegt. Somit ist für diese Zähne die Voraussetzung für die Be-fund Nr. 1.1 gegeben. Welche Auswirkungen ergeben sich nun für die Abrechnung?

Antwort 6: Die im Beispiel 5 zitierten Ausfüh-rungen der „Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Versorgung mit Zahnersatz“ geben noch den für diesen Sachverhalt ergänzen-den Hinweis:… Dies gilt nicht, wenn an allen Ankerzähnen Befunde nach der Nr. 1.1 ansetz-bar sind. In diesen Fällen gilt die Versorgung als gleichartig.“Da für die Zähne 14 und 23 ein entsprechender Befund nach der Nr. 1.1 vorliegt, ergibt sich für die gleichartige Versor-gung nachstehende Abrechnungsmöglichkeit:

Abrechnung

TP H E E E TV TV E H E H

R H E E E H H E H E H

B ew ew ew ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

TP H E E E TV TV E H E H

R H E E E KVH KVH E H E H

B ew ew ew ur ur ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

19 2 14, 23

96b 1 17 - 15, 24, 26

98a 1 OK

98g 1 OK

98h/2 1 OK

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

1.1 2 14, 23

1.3 2 14, 23

GOZ-Nr. Anzahl Gebiet

504 2 14, 23

508 2 14, 23

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32 ZBB Ausgabe 4/2009

Frage 7:

Dieses Abrechnungsbeispiel unterscheidet sich vom Beispiel 6 darin, dass bei fast gleicher Be-fundsituation die Zähnen 14 und 23 statt mit Teleskopen mit Geschieben als Verbindungs-elemente versorgt werden. Abweichend zur Befundangabe im Beispiel 6 sind die Zähne 13 sowie 22 mit dem Kürzel „ur“ gekennzeichnet, da im Zusammenhang mit der Anfertigung ei-nes herausnehmbaren Zahnersatzes (im Sinne der eingliederungsfähigen Regelversorgung) keine ausreichende Retention für die Halte-elemente des Zahnersatzes vorhanden wäre. Welche Auswirkungen hat das auf die Abrech-nung?

Antwort 7: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine gleichartige Versorgung (siehe Ausführungen zu den Fragen 5 und 6). Die Ab-rechnungsmöglichkeit ist nebenstehend dar-gestellt:

TP H E E E KVO KV KV KVO E H E H

R H E E E KVH KV KV KVH E H E H

B ew ew ew ur ur ur ur ew ew

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

BEMA – Nr. Anzahl Gebiet

19 4 14, 13, 22, 23

20b 2 13, 22

96b 1 17 - 15, 24, 26

98a 1 OK

98g 1 OK

98h/2 1 OK

Befund Nr. Anzahl Gebiet

3.1 1 OK

1.1 4 14, 13, 22, 23

1.3 4 14, 13, 22, 23

GOZ-Nr. Anzahl Gebiet

501 2 14, 23

508 2 14, 23

Name Planungsbereich Vertragszahnarztsitz

Zahnärztin

Lüttich, Yvette

Potsdam-Stadt (100,1 %) Friedrich-Ebert-Str. 38

14469 Potsdam

Zahnarzt

MU Dr./CS Noack, Udo

Cottbus-Stadt (116,7 %) Gerhart-Hauptmann-Str. 15

03044 Cottbus

Zahnärztin

Schulze, Kerstin

Potsdam-Mittelmark (Belzig) (95,3 %) Karl-Friedrich-Str. 1

14822 Brück

Drei Zulassungsanträgen wurde entsprochenAm 18.06.2009 tagte der Zulassungsausschuss für Zahnärzte turnusgemäß in der KZV. Auf dieser Sitzung wurden drei Anträge auf Zulassung eines Vertragszahnarzt-sitzes im Land Brandenburg positiv beschieden. Wir sagen: „Herzlich willkommen“.

Abrechnung

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33ZBB Ausgabe 4/2009

Influenzapandemie (H1N1) Risikomanagement in Zahnarztpraxen Eine Information der Bundeszahnärztekammer Influenzaviren werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Inkubations-zeit des H1N1 Influenza-Virus beträgt ähnlich wie bei der saisonalen Influenza ein bis vier Tage. Es wird angenommen, dass manche Patienten bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden, bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen. (RKI, 13.07.2009) Zur Verhinderung der Übertragung von Viren durch symptomlos erkrankte Patienten kommt deshalb der Einhaltung von Hygienemaßnahmen große Bedeutung zu. Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und den Empfehlungen des Robert Koch- Institutes „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten. Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer Influenza (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, seltener Übelkeit, Erbrechen und Durchfall) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen. Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten die unter Verdacht stehen an Influenza erkrankt zu sein, gilt es gemäß § 12 BioStoffV / § 14 GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

� Räumliche oder organisatorische Trennung der Patienten mit Influenzaverdacht von den Patienten der Normalsprechstunde,

� Persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Schutzmaske FFP2; unsterile Handschuhe nach DIN EN 455, puderfrei, allergenarm; langärmliger Schutzkittel, Arme bedeckend und vorne geschlossen zu tragen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen),

� Patienten nach Betreten der Praxis für Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen und zum Tragen anhalten,

� Patienten anhalten, vor Verlassen des Sprechzimmers die Hände zu desinfizieren, � Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung wechseln.

Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Bei-spiel auf den Influenza-Seiten des Robert Koch-Instituts. Zuständig für Gesundheitsschutz sind die Bundesländer, für Maßnahmen vor Ort die Gesundheitsämter. Das Bundesministe-rium für Gesundheit hat eine Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet. (0800 44 00 55 0). Betriebszeiten dieser Hotline und Informationen zu weiteren Hotline-Anbietern sind verfügbar unter www.rki.de/influenza im Dokument „Hotlinenummern zur Neuen Influenza“. Berlin im Juli 2009

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34 ZBB Ausgabe 4/2009

Autor: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Die Bedingungen für die Hinterbliebenenrente wurden in einigen Punkten neu gefasst. Grund-sätzlich zahlen alle Mitglieder des Versorgungs-werkes seit Jahresbeginn 2008 auch für die Versorgung von Hinterbliebenen. Dafür sind in den monatlichen Beiträgen entsprechende An-teile enthalten, während früher für die Hinter-bliebenen-Versorgung von vielen Mitgliedern zusätzliche Beiträge zu zahlen waren.

Witwer oder Witwen haben ebenso wie Waisen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Versorgungswerkes. Eine neue Bestimmung in der Satzung präzisiert, dass Hinterbliebene aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften den Ehepartnern gleichgestellt sind. Ein An-spruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht, wenn die Ehe geschlossen wurde, als das Mit-glied bereits Altersrente bezog.

Eine Hinterbliebenenrente wird auch nicht ge-zahlt, wenn die Partner nach Eintritt der Be-rufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres eines aktiven Mitglieds geheira-tet haben und die Ehe nicht mindestens drei Jahre bestanden hatte. Es kommt in einer sol-chen Ehe zur Begründung des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente ferner auf den Altersun-terschied an: Ist das Mitglied mehr als zehn Jahre älter als die Partnerin oder der Partner, so muss die Ehe mindestens vier Jahre bestan-den haben; bei einem Altersunterschied von 20 Jahren wären es sogar fünf Jahre. Die Fris-ten gelten nicht, wenn aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist.

Die Rente für die Witwe oder den Witwer eines verstorbenen Mitglieds beträgt 60 Prozent der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustand oder zugestanden hätte, wenn

es berufsunfähig gewesen wäre. Heiratet der oder die Hinterbliebene wieder, entfällt die Rente.

Einen Anspruch auf Waisenrente haben Kin-der eines verstorbenen Mitglieds bis zur Voll-endung des 18. Lebensjahres. Ist das Kind in der Ausbildung, wird die Rente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Waisenrente erhalten so-wohl eheliche als auch angenommene Kinder sowie außereheliche Nachkommen, sofern sei-ne Unterhaltsp� icht anerkannt ist. Halbwaisen erhalten ein Sechstel, Vollwaisen ein Drittel der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustand oder zugestanden hätte, wenn es berufsunfähig gewesen wäre.

Berufsunfähigkeitsrenten

Mit den Beiträgen zum Versorgungswerk wird auch ein Anspruch auf Berufsunfähigkeits-rente erworben. Ein Mitglied, das vor Vollen-dung des 60. Lebensjahres wegen Krankheit oder irgendwelcher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, als Zahnarzt zu arbeiten, erhält Rente vom Tag der Antragstellung an und nur ab Aufgabe des zahnärztlichen Berufes. Bei der Berechnung der Rente werden die Ansprü-che berücksichtigt, die das Mitglied noch bis zum 60. Lebensjahr erworben hätte. Nach der neuen Satzung kann die Rente auch auf Zeit gezahlt werden; bei vorübergehender Berufs-unfähigkeit ist jedoch eine Wartezeit von fünf Kalendermonaten vorgesehen. Nach Vollen-dung des 60. Lebensjahres wird die Altersrente in gleicher Höhe gezahlt. Das Leistungsspek-trum des Versorgungswerkes wurde darüber hinaus deutlich erweitert: Dazu gehören nach der neuen Satzung auch Zuschüsse für beson-ders aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die geeignet sind, eine drohende Berufsunfä-higkeit abzuwenden oder die Berufsfähigkeit wiederherzustellen.

Vorsorge für Hinterbliebene erweitertDie neue Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, die seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, brachte für die Mitglieder des Versorgungswerkes einige grundlegende Änderungen mit sich – so auch die Bedingungen für Hinterbliebene.

Recht & Steuern

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35ZBB Ausgabe 4/2009

Autor: nach Michael Pangratz, Justitiar der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Anlass für das Strafverfahren war, dass der Zahnarzt nicht zahlende Patienten wegen Be-trugs angezeigt hatte. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl und nachfolgender Hauptver-handlung wurde nun deutlich, dass es sich um einen speziell gelagerten Fall handelt. Im Zen-trum des Strafbefehlsverfahrens stand, dass nur der Klageweg unmittelbar dem berechtig-ten Interesse diene, das ausstehende Honorar zu erhalten. Dieses Interesse wird strafrecht-lich als ausreichende Rechtfertigung für die Geheimnisoffenbarung betrachtet. Die Straf-anzeige diene jedoch lediglich der Strafverfol-gung, so dass es an einer Rechtfertigung für die Geheimnisoffenbarung fehle.

Diese Erwägungen wurden zwischenzeitlich nach Einspruch gegen den Strafbefehl präzi-ser formuliert. Das Gericht sah das ausschlag-gebende Kriterium für die Verurteilung darin, dass die Strafanzeigen wegen Betrugs auch Angaben zur Therapie enthielten. Hinzu kam für das Gericht, dass die aufgrund zivilrecht-lichen Titels betriebene Zwangsvollstreckung bereits mehrfach erfolglos versucht worden war, so dass nach Überzeugung des Gerichts die Strafanzeige darauf abzielte, trotz erfolglo-ser Vollstreckungsversuche gerade durch den Druck des Strafverfahrens doch noch die ge-schuldete Zahlung zu erhalten.

Besonderheiten dieses Falles

Der Fall weist also Besonderheiten auf. Zum einen wurden bei der Strafanzeige gegen die Patienten ohne Notwendigkeit Angaben zur Therapie gemacht, wenn auch in recht allge-meiner Form. Zum anderen erfolgte die Straf-anzeige erst, nachdem Vollstreckungsversuche gescheitert waren.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Nachdem die Patienten jedoch zwischenzeit-lich ihre Strafanträge zurückgenommen haben, wird das Verfahren in der Berufungsinstanz eingestellt werden müssen, da aufgrund der Rücknahme der Strafanträge ein Verfahrens-hindernis besteht. Mit der Einstellung endet das Strafverfahren, das ergangene Urteil wird nicht rechtskräftig.

Grenzen der Offenbarung

Der Fall zeigt, dass eine Strafanzeige eines Zahnarztes gegen einen nicht zahlenden Pati-enten aus Sicht des Gerichts nicht schlechthin zu einer strafrechtlichen Verfolgung des zur Verschwiegenheit verp� ichteten Zahnarztes führt.

Es ist für eine mögliche strafrechtliche Verfol-gung des Verhaltens des Patienten allerdings entbehrlich, zahnmedizinische Angaben zur Untersuchung oder Behandlung des Betreffen-den zu machen. Daher fehlte es für das Gericht an einer Rechtfertigung für die Offenbarung gerade solcher Tatsachen im Zuge einer Straf-anzeige. Hinzu kam im konkreten Fall noch als weitere Besonderheit, dass die Strafanzeige erst erfolgte, nachdem Vollstreckungsversu-che erfolglos geblieben waren.

Der Fall bietet also nun entgegen des ursprüng-lichen ersten Eindrucks keinen Anhaltspunkt mehr dafür, dass das Gericht generell bei einer Strafanzeige eines Zahnarztes gegen einen nicht zahlenden Patienten die eigene Strafbar-keit des Zahnarztes nach § 203 StGB wegen Verletzung von Privatgeheimnissen annehmen will.

Allerdings muss beachtet werden, wo bei Straf-anzeigen die Grenzen der zulässigen Offenba-rung von Geheimnissen liegen.

Strafanzeige gegen Patienten strä� ich?Das Bayerische Zahnärzteblatt bereichtete Ende 2008 von einem Strafverfahren, in dem gegen einen Zahnarzt Strafbefehl wegen Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 Strafgesetzbuch – StGB) erlassen worden war. Er legte dagegen Berufung ein.

Recht & Steuern

Auszug § 203

Strafgesetzbuch,

Verletzung von

Privat-

geheimnissen:

(1) Wer unbe-

fugt ein frem-

des Geheimnis,

namentlich ein

zum persönlichen

Lebensbereich

gehörendes

Geheimnis oder

ein Betriebs- oder

Geschäftsgeheim-

nis, offenbart,

das ihm als (...)

Arzt, Zahnarzt,

(...) anvertraut

worden oder

sonst bekannt

geworden ist, wird

mit Freiheitsstrafe

bis zu einem Jahr

oder mit Geldstra-

fe bestraft. (...)

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36 ZBB Ausgabe 4/2009

Aktuelles

Im Kreise der

Gratulanten

lauscht Reiner

Linke der

Laudatio

Ein Westfale wird Brandenburger Ganz herzlich gratulieren die Brandenburger Zahnärztinnen und Zahnärzte Rainer Linke nachträglich zum 60. Geburtstag mit den besten Wünschen und Gesundheit für die nächsten Berufs-und Lebensjahre.

Autor: Dr. Karl-Heinz Weßlau, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZVLB

Das erste Mal begegnete ich dem Westfalen, als er im Herbst 1990 uns Zahnärzte in Bran-denburg in Bema und Vertragszahnarztrecht einführte. Schon damals beeindruckte uns seine sichere und prägnante Art, in der er uns mit den neuen Dingen vertraut machte. Zu dieser Zeit wussten wir noch nicht, dass der damalige Abteilungsleiter im Prüf- und Ab-rechnungswesen der KZV Westfalen-Lippe ein Jahr später der Hauptgeschäftsführer der KZV Land Brandenburg sein würde. Die Partner-schaft zwischen unseren beiden Körperschaf-ten machte es möglich, und im Frühjahr 1991 übernahm Herr Linke mit seiner über 20-jähri-gen Erfahrung aus seiner Tätigkeit in Münster die Geschäftsführung unserer KZV. Mit seinen Kenntnissen und der Unterstützung durch die KZVWL half er uns, die neu zu schaffende Kör-perschaft in Brandenburg auf sichere Füße zu stellen. Es gelang ihm in kurzer Zeit eine den neuen Ansprüchen gerecht werdende funk-tionierende Verwaltung aufzubauen. Seine Einsatzbereitschaft war für uns im ehrenamtli-chen Vorstand beispielgebend und so übertrug sich sein Arbeitselan auch auf uns. Ich erinnere

mich an Mittwochsvorstandssitzungen, die oft bis spät nach Mitternacht gingen. Doch auch an den übrigen Tagen in der Woche brannte im Arbeitszimmer von Rainer Linke sehr oft noch spät abends das Licht.

In den nun fast 20 Jahren Zusammenarbeit konnte ich sein Geschick insbesondere bei Ver-tragsverhandlungen und in vielen anderen Be-reichen der Verwaltungstätigkeit unserer KZV kennen lernen. Schnell hat er sich auch in die Situation der in großer Zahl neu niedergelasse-nen Kolleginnen und Kollegen einfühlen können, um vielen von Ihnen Rat und Unterstützung zu geben. Die häu� gen Veränderungen in der Ge-sundheitsgesetzgebung haben unzählige Schu-lungen und Seminare erforderlich gemacht, die ihn mit seinen Vorträgen in alle Ecken unseres Landes Brandenburg geführt haben. Sein Kön-nen und seine Leistungen waren ausschlagge-bend für die Wahl in den hauptamtlichen Vor-stand der KZVLB im Jahre 2004. Mit den Jahren und der Entwicklung unserer und seiner KZV ist aus dem Westfalen der Brandenburger Rainer Linke geworden, der mit Herz, Verstand und Tatkraft für uns Zahnärzte tätig war, ist und es noch lange bleiben soll. Dafür sei heute noch-mals herzlich Dank gesagt.

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37ZBB Ausgabe 4/2009

„Mit dem Vollzug der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 ist das bisherige Gesundheitsab-kommen mit der Bundesrepublik Deutschland vom 25. April 1974 außer Kraft gesetzt.

Damit entfällt die bisherige Abrechnungsform.

Der westdeutsche Patient ist jetzt Selbstzah-ler.

Zumindest gilt das bis zum 31. Dezember 1990.

Sie müssen dem Patienten eine zahnärztliche Rechnung für Ihre Behandlung erstellen. Eine Abrechnungsmöglichkeit über den Kranken-schein, den Ihnen der Patient möglicherweise vorlegt, besteht zur Zeit nicht.

Vielmehr erhält der Patient von seiner Kran-kenkasse am Heimatort gegen Vorlage Ihrer Rechnung seine Aufwendungen erstattet. Al-lerdings nur in der Höhe, wie die Kosten bei der Behandlung in Westdeutschland von den Krankenkassen aufgewendet werden.

Ihre zahnärztliche Rechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GO-Z) er-stellt werden, und zwar mit dem im Einigungs-vertrag festgelegten Abschlag von 55 Prozent.

Um Ihnen die Rechnungserstellung zu erleich-tern, haben wir in der nachstehenden Tabelle die westenlichen Leistungsansätze mit den Beträgen errechnet, die die Krankenkasse bzw. die Ersatzkasse dem Versicherten in West-deutschland höchstens erstattet.“

20 Jahre ZBB – ein Beitrag von anno 1990Im Oktober 1990 erschien das erste of� zielle Zahnärzteblatt. Dieses kleine Jubiläum ist Anlass, an Beiträge aus dem ersten Heft zu erinnern. Lesen Sie heute: „Behandlung westdeutscher Patienten in den neuen Bundesländern“.

Aktuelles

So sahen sie aus – die ersten Hinweise für die privatzahnärztliche

Liquidation, erschienen in der ersten Ausgabe des „Zahnärzteblat-

tes Brandenburg“ im Oktober 1990.

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38 ZBB Ausgabe 4/2009

Neue Leiterin Finanzen/Haushalt der LZÄKB

Aktuelles

(ZBB) Als die langjährige Leiterin Finanzen, Helga Szonn, zunächst krankheitsbedingt über Monate aus� el und schließlich ihren Ruhe-stand ankündigte, war Anita Franz gerade zur rechten Zeit bereit, in ihren Heimatort Cottbus zurückzukehren.

Nach der Ausbildung zur Steuerfachangestell-ten hatte es sie nämlich 2002 nach Stuttgart zu einem Automobilhersteller verschlagen. Hier konnte sie zwar schon zwei Jahre Erfah-rungen in der Finanzbuchhaltung sammeln und ein dreijähriges Studium zur Diplom-Be-

triebswirtin absolvieren – doch die Sehnsucht nach der Familie in der Lausitz zog sie aus dem Baden-Württembergischen wieder fort. Sie unterstützte zunächst als Vertretung Anfang 2008 den Bereich Finanzen/Haushalt der Lan-deszahnärztekammer. Seit 2009 ist Anita Franz Leiterin des Bereiches Finanzen/Haushalt. Sie erreichen Anita Frank telefonisch über 03 55/3 81 48-16 oder per E-Mail: [email protected].

An dieser Stelle sei Helga Szonn noch einmal ganz herzlich für ihr unermüdliches Engage-ment als Abteilungsleiterin Finanzen/Haushalt gedankt. Sie gehörte 1991 mit zu den ersten Mitarbeiterinnen der Kammer und hat den Be-reich federführend aufgebaut. Alljährlich gab es dank ihrer Kompetenz und Sorgfalt beim Jahresabschluss keinerlei Beanstandungen sei-tens der Prüfstelle der Bundeszahnärztekam-mer. Ihr sei nun für die Zeit des Ruhestandes beste Gesundheit und vor allen Dingen viel Freude mit ihren Kindern und Enkelkindern ge-wünscht.

Anita Franz (l.)

übernahm den

Staffelstab von

Helga Szonn

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39ZBB Ausgabe 4/2009

Im kommenden Jahr veranstaltet der Verband Niedergelassener Zahnärzte e. V. seine XVI. Kongress-Schiffsreise. Mit der AIDAdiva geht es vom ersten bis achten Oktober durch das öst-liche Mittelmeer, beginnend in der Türkei über die griechischen Inseln, Ägypten und Zypern. Die ersten Referenten für das wissenschaftli-che Programm konnten verp� ichtet werden, so dass interessante Vorträge zu erwarten sind. Sicher ist schon heute, dass die Kongressteil-nehmer auch auf der XVI. KSR eine breit gefä-cherte Themenvielfalt erwartet, die von zahn-medizinischen Fragen über Betriebswirtschaft, Abrechnung bis hin zur Standespolitik reicht.

Die Route:Anreise: Türkei AntalyaTag 1: Türkei MarmarisTag 2: Santorin Thira (Reedehafen)Tag 3: Kreta HeraklionTag 4: Seetag

Tag 5: Ägypten Kairo/Port SaidTag 6: Zypern LimasolTag 7: Türkei Antalya

Voranmeldungen sind möglich über:

DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHGAtlasreisen im KaufhofAugust-Bebel-Straße 203046 CottbusAnsprechpartnerin: Frau SchiemenzTel.: 0355 791718 oder -791612Fax: 0355 798117E-Mail: [email protected]äftszeiten: Montag bis Freitag: 09:30 - 20:00 UhrSamstag: 09:30 - 18:00 Uhr

Planung für XVI. Kongress-Schiffsreise beginnt

(apoBank/ZBB) Zum 1. Juli 2009 übernahm Her-bert Pfennig (54) die Funktion des Vorstands-sprechers der apoBank von Günter Preuß (64), der zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand trat. Pfennig ist verantwortlich für Unternehmens-planung/Treasury, das Asset Management und den Vertrieb Firmenkunden. Ebenso ist er zuständig für Stabsbereiche. Pfennig wur-

de bereits zum 1. April 2009 in den Vorstand der apoBank berufen. Zuvor war er stellvertre-tender Vorstandsvorsitzender der Frankfurter Sparkasse, deren Vorstand er seit 2004 ange-hörte. In den Berufsjahren davor absolvierte er eine erfolgreiche Karriere bei der Dresdner Bank mit prominenten Führungsfunktionen im In- und Ausland.

apoBank: Herbert Pfennig folgt Günter Preuß

Aktuelles

Auf dem Sonnen-

deck der AIDAdiva

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40 ZBB Ausgabe 4/2009

Aktuelles

Ein Zahnarzt und

drei Mitarbeiter lie-

fen für die KZVLB:

(v. l.) Dr. Ulrich

Schmiedeknecht,

Ines Philipp,

Sabine Franz,

Dr. Klaus Erlenkamp

1. Potsdamer Firmenlauf mit KZV-BeteiligungErstmalig fand in Potsdamer Buga-Park eine Laufveranstaltung statt, zu der Potsda-mer Firmen und Institutionen Teams entsenden konnten. Im Vordergrund stand nicht das Tempo, vielmehr ging darum, das Unternehmen möglichst gut zu repräsentieren.

(ZBB) Mit vier Läufern beteiligte sich die KZVLB am ersten Potsdamer Firmenlauf. Am Nachmit-tag des 1. Juni gingen 527 Läufer an den Start, um die drei Runden durch den Buga-Park zu absolvieren. Der Sieger überschritt die Zielli-nie nach 16:59 Minuten, der Letzte brauchte für die 4,7 km 45:19 Minuten. Organisatoren des Firmenlaufs waren die DAK und die Agen-tur „Die Sportmacher“. Zahlreiche Potsdamer Unternehmen unterstützten die Veranstaltung.

Der Firmenlauf war als Team-Laufwettbewerb organisiert, bei dem pro Laufteam vier Mit-arbeiter eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Organisation an den Start gingen. Im Vordergrund stand nicht der sportliche Er-folg, sondern Gesundheit, Geselligkeit, Team-geist, Spaß und Kreativität. Das eigene Unter-nehmen und die Unternehmenskultur konnten somit wirkungsvoll präsentiert werden. Die Läufer kamen aus den verschiedensten Berei-chen, so z. B. Bundespolizei, VW-Desingn-Cen-ter, IHK, Ikea, Geo-Forschungszentrum.

Zahnarzt Dr. Ulrich Schmiedeknecht und die KZV-Mitarbeiter Ines Philipp, Sabine Franz und Dr. Klaus Erlenkamp traten als „Team KZV“ an. Nach 23:52 Minuten hatte Dr. Schmiedeknecht die 4,7 km geschafft. Den KZV-Mitarbeitern ging früher die Puste aus, und so sprinteten die vier gemeinsam nach 30 Minuten durch das Ziel.

Die Organisation und die technische Abwick-lung des Laufes funktionierten hervorragend, für Catering war gesorgt und Reporter des RBB moderierten humorvoll die gesamte Veran-staltung. Auch im nächsten Jahr gibt es einen Firmenlauf, an dem sich die KZV wieder betei-ligen wird. Alle Zahnärzte und Praxisteams, die unsere Mannschaft verstärken möchten, sind herzlich dazu eingeladen, denn es ist zu erwar-ten, dass die Beteiligung insgesamt viel größer ausfällt. Nachdem der Lauf und die anschlie-ßende Party auf große Begeisterung gestoßen sind, interessieren sich schon jetzt viele weite-re Teams für eine Teilnahme.

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41ZBB Ausgabe 4/2009

(PM) Wrigley Oral Healthcare Programs lädt Wissenschaftler und Praktiker, die sich mit der Prävention oraler Erkrankungen sowie mit der Erforschung der Zusammenhänge zwischen Mund- und Allgemeingesundheit befassen, zur Bewerbung um den Wrigley Prophylaxe Preis 2010 ein. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis steht traditionell unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und gilt in zahnme-dizinischen Kreisen als angesehene Auszeich-nung. Einsendeschluss ist der 1. März 2010.

Dank seines hohen Renommees konnten in der 16-jährigen Geschichte des Wrigley Prophylaxe Preises interessante Fachdiskus-sionen angeregt sowie zahlreiche Präventi-onsprojekte unterstützt und deren Weg in die Praxis beschleunigt werden. So ging der erste Platz im Jahr 2009 an das Team um Dr. Alexender Hassel aus Heidelberg mit dem Thema: „Prophylaxe-Intervention in Altenhei-men“. Eine dreimonatige kontrollierte Inter-ventionsstudie an acht Altenheimen ergab: Durch regelmäßige professionelle Zahn- und Prothesenreinigungen sowie Mundhygiene-Instruktionen durch das P� egepersonal ließ sich die Mundgesundheit der Heimsenioren deutlich verbessern, was positive Effekte auf den Ernährungszustand und auch das Allge-meinbe� nden der Betreuten erwarten lässt. Die Forderung der Studie: alle drei Monate professionelle Zahn- bzw. Prothesenreinigun-gen.

Verliehen wird die Auszeichnung für neue Er-kenntnisse im Bereich der Forschung und der Umsetzung der zahnmedizinischen Prävention in der Praxis oder im öffentlichen Gesundheits-wesen. Neben Praktikern, Ärzten und Zahn-medizinern können sich auch Wissenschaftler aus anderen naturwissenschaftlichen Fakultä-ten bewerben. Arbeiten aus der Gruppenpro-phylaxe sowie Zusammenfassungen von Dis-sertationen sind ebenfalls willkommen. Eine unabhängige Jury aus Wissenschaftlern, dem Präsidenten der DGZ und einem Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen ermittelt die Preisträger. Die Preisverleihung � ndet auf der Gemeinschaftstagung der wissenschaftlichen zahnmedizinischen Fachgesellschaften vom 10. bis 13. November 2010 in Frankfurt statt.

Die aktuellen Teilnahmebedingungen können Sie anfordern bei: kommed, Ainmillerstraße 34, 80801 München, Fax: 089/33 03 64 03, [email protected] oder im Internet abrufen unter: www.wrigley-dental.de.

Termine

Wir trauern um unseren Kollegen

Dr. med. dent.Klaus Zorn

aus Fichtenwaldegeboren am 8. September 1938

verstorben im Juni 2009

Wrigley Prophylaxe Preis-Ausschreibung 2010

Wrigley Prophyla-

xe Preis - Verlei-

hung 2009:

(von links) Prof.

Klaus König (Jury),

Prof. Lutz Stößer

(Jury), PD Dr. Ale-

xander Hassel (1.

Preis), Jutta Reit-

meier (Wrigley),

Dr. Imke Kaschke

(Sonderpreis),

Prof. Joachim

Klimek (Jury), Dr.

Claus Reinhardt

(2. Preis), Prof.

Werner Geurt-

sen (Jury), Dr.

Reinhard Schilke

(3. Preis), nicht im

Bild: Dr. Helmut

Platzer (AOK/Jury).

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42 ZBB Ausgabe 4/2009

Fortbildung

Geschafft: Maritta

Schmidt aus Herzberg

hält das begehrte

Zerti� kat in den

Händen, welches ihr

bescheinigt, dass

sie erfolgreich das

Curriculum Allgemei-

ne Zahnheilkunde

absolviert hat. Links

der Moderator Prof.

Dr. Dr. h. c. Georg

Meyer, rechts LZÄKB-

Vorstandsmitglied Dr.

Erwin Deichsel.

Dieses Curriculum stärkt den GeneralistenNach 12 Fortbildungswochenenden quer durch zahnmedizinische Fachdisziplinen verabschiedete der Moderator die ersten Teilnehmer des Curriculums Allgemeine Zahnheilkunde – 17 von 19 Teilnehmern kamen dabei aus dem Land Brandenburg.

Autorin: Sabine Berg, Organisationsleitung | Marketing | PR Philipp-Pfaff-Institut Berlin

„Der Generalist hat Zukunft“ richtete Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer als Moderator des Cur-riculums das Wort an die Teilnehmer. Entspre-chend wurden der neueste Stand der Wis-senschaft vermittelt sowie interdisziplinäre Aspekte zwischen Zahnmedizin und Allgemein-medizin herausgearbeitet. Die Zahnmedizin ist direkt mit anderen medizinischen Fachgebie-ten verbunden und so trägt der Arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auch eine ärztliche Verantwortung, betonte Prof. Meyer in seiner Ansprache. Dr. Deichsel überreichte die Zerti-� kate und gratulierte den Teilnehmern (in der Mehrzahl aus dem Land Brandenburg), die mit dem erfolgreichen Abschluss des Curriculums eine der Voraussetzungen für die Erlangung des Fachzahnarztes Allgemeine Zahnheilkun-de erfüllt haben. Der Landeszahnärztekammer Brandenburg liegt es besonders am Herzen, den Allgemeinzahnarzt in der gegenwärtigen Situation zu stärken, da fast 90 Prozent der brandenburgischen Kollegen allgemeinzahn-ärztlich – also als Generalisten – arbeiten.

Für die Teilnehmer war das Curriculum nicht nur eine Bereicherung aus akademischer Sicht, sondern auch stets ein willkommener Erfah-rungsaustausch untereinander und mit den Referenten. Besonders wertvoll waren die zahlreichen praktischen Übungen, welche die theoretischen Ausführungen fast an jedem Fortbildungswochenende vertieften.

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis der Landeszahnärztekammer Brandenburg: Alle Zahnärzte des Landes, die die Zulassung zur Prüfung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde auf Grund der Sonderregelung § 16 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung der LZÄK Brandenburg (LZÄKB) erwägen, sollten beachten, dass diese Regelung auf fünf Jahre nach Inkrafttreten (bis Dezember 2011) be-fristet ist. Das bedeutet, dass Interessierte an dem bald beginnenden Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde (09/2009 bis 11/2010) teilneh-men sollten. Weitere Informationen zum Fach-zahnarzt erhalten Sie von Inga Schulz, LZÄKB, telefonisch erreichbar unter: 0355/38148–14. Interessierte � nden nebenstehend die kom-plette Übersicht über das Curriculum.

Interessieren Sie

sich für die Teilnah-

me am Curriculum

Allgemeine Zahn-

heilkunde, beraten

Sie die Mitarbeiter

des Philipp-Pfaff-

Instituts telefonisch

jederzeit gern unter

der Rufnummer

030/414725-40. Das

nächste Curriculum

beginnt am 11./12.

September 2009.

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43ZBB Ausgabe 4/2009

Bitte per Fax an 030 4148967 ANMELDEFORMULAR

C u r r i c u l u m A l l g e m e i n e Z a h n h e i l k u n d e a m P h i l i p p - P f a f f - I n s t i t u t

Moderator und Referent:

Professor Dr. Dr. h. c. Georg Meyer (Greifswald)

Weitere Referenten:

(v.l.n.r.) Prof. Dr. Thomas Attin • Zürich | Prof. Dr. Peter Eickholz • Frankfurt am

Main | Prof. Dr. Elmar Reich • Biberach an der Riß | Prof. Dr. Roland Frankenberger

• Marburg | Prof. Dr. Gerhard Wahl • Bonn | Prof. Dr. Paul-Georg Jost-Brinkmann •

Berlin | PD Dr. Anne Wolowski • Münster | Prof. Dr. Reiner Biffar • Greifswald |

Prof. Dr. Andreas Filippi • Basel | Dr. Dr. Frank Halling • Fulda | Prof. Dr. Christian

H. Splieth • Greifswald | Prof. Dr. Michael Walter • Dresden | Prof. Oliver Kaschke •

Berlin

Bitte wenden!

Termine: Fr 11.09.2009, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 12.09.2009, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 09.10.2009, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 10.10.2009, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 27.11.2009, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 28.11.2009, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 11.12.2009, 09:00 – 18:00 Uhr

Sa 12.12.2009, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 29.01.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 30.01.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 12.03.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 13.03.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Kursgebühr:

5.200,00 €

3.300,00 € für Brandenburgische Weiterbildungs-Assistenten

Kursnummer: 4029.2

Fortbildungspunkte: 185

Themen und Anmeldung: siehe Rückseite

Fr 16.04.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 17.04.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 28.05.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 29.05.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 25.06.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 26.06.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 10.09.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 11.09.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 08.10.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 09.10.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

Fr 05.11.2010, 14:00 – 19:00 Uhr

Sa 06.11.2010, 09:00 – 18:00 Uhr

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44 ZBB Ausgabe 4/2009

Teil 1 Prophylaxe 11./12.09.2009 (Prof. Reich)

� Häufigkeit und Verteilung der Karies

� Diagnose und Risikobestimmung

� Kausale Therapie in der Prophylaxe

� Klinische Durchführung der Prophylaxemaßnahmen

Teil 2 Kinder- und Jugendzahnheilkunde 09./10.10.2009 (Prof. Splieth)

� Füllungstherapie im Milch- und Wechselgebiss

� Endodontie und Traumatologie im Milch- und Wechselgebiss

� Prothetik im Milchgebiss

� Minimalinvasive Kariestherapie im jugendlich-permanenten Gebiss

� Kinder und Jugendliche als Patienten der Zahnarztpraxis

Teil 3 Endodontie 27./28.11.2009 (Prof. Attin)

� Anatomie und Pathologie des Endodonts

� Trepanation

� Aufbereitung des Wurzelkanals

� Techniken der Wurzelkanalfüllung

� Postendodontische Versorgung

Teil 4 Restaurative ZHK 11./12.12.2009 (Prof. Frankenberger)

� Minimalinvasive Restaurationstechniken im Front- und

� Seitenzahnbereich

� Restauration kariöser Defekte und ästhetische Korrekturen

� im Frontzahnbereich

� Indikation, Planung und klinische Methoden bei der Restauration

� Übersicht über Füllungsmaterialien und Haftvermittler

Teil 5 Funktionsanalyse und ---therapie 29./30.01.2010 (Prof. Meyer)

� Form und Funktion natürlicher Zähne, Grundlage für die

� Kauflächengestaltung

� Praxisgerechter Umgang mit Artikulatoren

� Dysfunktionsbedingte Erkrankungen des Kauorgans

� Diagnostik

� Initiale Schienentherapie

Teil 6 Chirurgie, Traumatologie 12./13.03.2010 (Prof. Filippi)

� Endochirurgie

� Zahntraumatologie

� Zahntransplantation

� Oralchirurgie: neue Techniken

Teil 7 Parodontologie 16./17.04.2010 (Prof. Eickholz)

� Erkrankungen der Parodonts (Klassifikation und Ätiologie)

� Geschlossene Verfahren

� Offene Verfahren

� Resektive Verfahren

� Regenerative Verfahren

� Medikamentöse Therapieformen

Teil 8 Festsitzender Zahnersatz/Ästhetische ZHK, Prothetik I 28./29.05.2010 (Prof. Walter)

� Indikation, Planung und klinische Methoden bei der Versorgung mit

� Teilkronen,

� Kronen und

� Brücken, unter besonderer Berücksichtigung ästhetischer Aspekte

Teil 9 Implantologie 25./26.06.2010 (Prof. Wahl)

� Indikation, radiologische und chirurgische Planung

� implantologischer Eingriffe

� Patientenauswahl

� Hands-on-Übungen: Implantation im zahnlosen Unterkiefer

� Hands-on-Übungen: Sinuslift

� Risikomanagement

Teil 10 Prothetik (kombiniert, auf Implantaten, Totalprothetik), Prothetik II 10./11.09. 2010 (Prof. Biffar)

� Indikation, Planung und klinische Methoden bei der Versorgung mit

� kombiniertem Zahnersatz

� Indikation, Planung und klinische Methoden bei der Versorgung mit Totalprothesen

� Indikation, Planung und klinische Methoden bei der Versorgung mit implantat-getragenem

� Zahnersatz

Teil 11.1 HNO für Zahnmediziner 08./09.10.2010 (Prof. Kaschke)

� Anatomie und Physiologie von Nase, Mundhöhle und Ohr

� Erkrankungen der Nase und der Nasennebenhöhlen

� Erkrankungen der Mundhöhle

Teil 11.2 Kieferorthopädie (Prof. Jost-Brinkmann)

� KFO-Frühbehandlung

� Indikation und Planungsgrundlagen kieferorthopädischer

� Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

� Indikationen für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen

Teil 12.1 Pharmakologie für Zahnmediziner 05./06.11.2010 (Dr. Dr. Halling)

� Lokalanästhetika

� Antibiotika

� Analgetika

� Patienten mit Antikoagulanzientherapie

Teil 12.2 Psychosomatisches Grundwissen für die Zahnheilkunde (PD Dr. Wolowski) Viele Erkrankungen -- auch in der Zahnmedizin -- werden neben biologischen von psychischen und sozialen Faktoren beeinflusst. Alle drei Faktoren spielen im biopsychosozialen Krankheitsmodell zusammen, im Gegensatz zum althergebrachten Erklärungsmodell des Ursache-Wirkungsprinzips oder Mensch-Maschinen-Modells. Darauf aufbauend müssen die psycho-sozialen Faktoren bei psychosomatischen und chronischen Erkrankungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich berücksichtigt werden, weil sie auch zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden beitragen. Nur wenn sie in diagnostische und therapeutische Überlegungen einbezogen werden, ist eine Besserung der Beschwerden möglich. In diesem Seminar wird gezeigt, welches Grundwissen ein Zahnarzt bei der Anamnese, der Diagnostik, bei der Aufklärung des Patienten, der Therapieplanung und der interdisziplinären Zusammenarbeit braucht, um der Wechselwirkung zwischen den bio-psychosozialen Faktoren gerecht werden zu können.

Zertifikatsübergabe

ANMELDUNG

Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Philipp-Pfaff-Institutes

und melde mich hiermit verbindlich für das Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde

(Kursnr. : 4029.2) an.

Name, Vorname des Teilnehmers

Rechnungsadresse

Rechnungsadresse

Telefon | Fax | E-Mail

Ort, Datum | Unterschrift

E-Mail

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45ZBB Ausgabe 4/2009

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag... und wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten September und Oktober ihren Ehrentag feiern, beste Gesundheit, viel Spaß am Leben sowie schöne Stunden im Kreise der Familie. Ganz besonders gratulieren wir ...

Termine

zum 96. am 3. Sept.Dr. med. dent. Irmtraut Hoff-mann-Axthelm aus Perleberg

zum 90. am 21. Sep.ZA Günter Pittelkow, Lehnin

zum 87. am 10. Sep.SR Dr. med. dent. Ruth Henkel aus Herzfelde

zum 86. am 30. Sept.Dr. med. dent. Rosemarie Mathan aus Zeuthen

zum 84. am 11. Sept.Prof. Dr. med. dent. Eberhard Laetzsch aus Lübben

zum 80. am 20. Sept.Dr. med. dent. Benno Jörß aus Kyritz

zum 70. am 2. Sept.ZÄ Jutta Heland aus Treuenbrietzen

zum 70. am 5. Sept.ZÄ Ilsegret Kripke aus Stahnsdorf

zum 70. am 6. Sept.SR Dr. med. dent. Waltraud Ignaszewski aus Vetschau

zum 70. am 25. Sept.Dr. med. dent. Ursula Tiedeaus Cottbus

zum 65. am 14. Sept.Dr. med. Uwe Ludewig aus Schwarzheide

zum 65. am 16. Sept.Dr. med. Gabriele Koragodinaus Schwedt

zum 65. am 16. Sept.ZÄ Sigrid Steudel aus Luckenwalde

zum 65. am 22. Sept.Dr. med. Jürgen Schönbergaus Zernsdorf

zum 65. am 25. Sept.Dr. med. Detlef Carstensaus Putlitz

zum 65. am 28. Sept.Dipl.-Stom. Rosemarie Dehnel aus Strausberg

zum 65. am 28. Sept.ZÄ Barbara Simon aus Frankfurt (Oder)

zum 84. am 10. OktoberZÄ Gisela Gehrmann aus Groß Köris

zum 83. am 19. OktoberZA Karl-Ludwig Schulze aus Groß Glienicke

zum 81. am 28. OktoberDr. med. dent. Dieter Hau aus Kleinmachnow

zum 80. am 7. OktoberDr. med. dent. Heinz Knoll aus Altenhof

zum 80. am 18. OktoberZA Wolfgang Reinholzaus Brandenburg a. d. Havel

zum 75. am 19. OktoberDr. med. dent. Gustav Schenk aus Schwanebeck-West

zum 65. am 5. OktoberDipl.-Med. Jutta Lehmannaus Saarmund

zum 65. am 8. OktoberZA Otmar Jürgens aus Fürstenberg

zum 65. am 8. OktoberDr. med. Gerhard Sandenaus Eichwalde

zum 65. am 23. OktoberDr. med. Bärbel Lau aus Wittstock

zum 65. am 28. OktoberDr. med. Hiltrud Behrendt aus Wittstock

zum 65. am 29. OktoberDr. med. Jochen Winkleraus Altdöbern

Zahnärzte, die keine Gratulation

wünschen, wenden sich bitte

mindestens zehn Wochen vorher an:

Jana Zadow, LZÄKB, Tel.

03 55 381 48-15.

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46 ZBB Ausgabe 4/2009

Quelle: „Meilensteine der Wissenschaft“Herausgeber: Peter Tallack, 2002

Das neue Teilchen vermochte die Energie aus diesem Betazerfall mitgehen zu lassen. Das klingt wie ein abgekartetes Spiel, doch es funktioniert.

„Schlüpfrige“ Neutrinos

Enrico Femi taufte das Teilchen Neutrino, was italienisch ist und soviel wie „kleines neutrales Ding“ bedeutet. Er entwickelte eine detaillier-te Theorie des Betazerfalls, welche eine völ-lig neue fundamentale Kraft erforderte, die so genannte schwache Kernkraft. Das Neutrino ist insofern ungewöhnlich, als es nur die Schwer-kraft und die schwache Kernkraft fühlt; für die elektromagnetische Kraft und die starke Kern-kraft ist es unemp� ndlich. Das macht das Neu-trino so „schlüpfrig“, dass es einfach durch die

Erde hindurchzu� iegen vermag – daher kann es sich leicht unbemerkt mit der überschüssigen Energie aus dem Betazerfall davonstehlen.

Nichtsdestotrotz führt die schwache Kernkraft dazu, dass Neutrinos gelegentlich mit ande-ren Teilchen kollidieren. Als Fred Reines (1918 – 1998) und Clyde Cowan (1919 – 1874) ihren Detektor neben einem Kernreaktor aufbauten, konnten sie typische Gammastrahlenmuster beobachten, die durch den Zusammenprall von Neutrinos mit Protonen hervorgerufen worden waren.

Neutrinoteleskope – große unterirdische, � üs-sigkeitsgefüllte Tanks zur Detektion der Ne-benprodukte dieser schwachen Wechselwir-kungen – registrieren inzwischen regelmäßig Neutrinos, die von Fusionsreaktionen im Son-neninneren erzeugt werden. Allerdings sind es weniger, als die Astrophysiker vorausgesagt haben – ein De� zit, das noch immer nicht er-klärbar ist. 1987 entdeckte man mit denselben Detektoren in einer nahe gelegenen Galaxie eine riesige Sternenexplosion, eine Supernova. Der damalige Neutrinoschauer bestätigte die Theorie, dass bei der Explosion ein sehr kleiner, superdichter Neutronenstern entstanden war.Nach dem Standardmodell der Teilchenphysik haben Neutrinos keine Masse. 1998 lieferte der Super-Kamiokande-Neutrinodetektor in Ja-pan aber Belege dafür, dass sie doch eine klei-ne Masse aufweisen. Das könnte ein Zeichen für eine völlig neue Physik sein und bedeuten, dass die Schwerkraft der Neutrinos die Bildung von Galaxien beein� usst hat.

„Meilensteine der Wissenschaft“, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg - Berlin, ISBN 3-8274-1380-X. Lesen Sie daraus im nächsten Zahnärzteblatt Brandenburg den Beitrag: „Der Sprachinstinkt“.

Ein subatomarer Geist, ein PhänomenWenn ein Atomkern zerfällt, indem er ein Elektron emittiert, verschwindet Energie. Oder zumindest sieht es so aus. Das war für die Physiker derart beunruhigend, dass Wolfgang Pauli (1900 – 1958) im Jahre 1930 ein neues subatomares Teilchen erfand.

Wissenswertes

Einen Kilometer

tief unter einem

Berg in der Nähe

von Tokio liegt der

Super-Kamiokande-

Neutronendetektor,

der mehr als 50.000

Tonnen gereinig-

tes Wasser sowie

13.000 Sensoren

enthält, welche die

typischen Lichtstöße

von Neutrinokollisio-

nen einfangen.

Page 45: ZBB 4 09 - LZKB.de · ZBB Ausgabe 4/2009 3 Die Seite 3 Autor: Dipl. Med. Thomas Schmidt, Stellv. Vorsitzender der KZVLB Qualität spielt in der Medizin eine immer wich-tigere Rolle.

47ZBB Ausgabe 4/2009

Verlagsseite

„Micro-Minis“ von Hu-Friedy

Selbst schwierigste Stellen und sehr tiefe, enge Parodontaltaschen sind nun mit den neuen Micro-Mini-Five-Gracey-Küretten von Hu-Friedy gut zu erreichen. Die ultradünnen, extrem scharfen Schneidekan-

ten der „Micro-Minis“ ermöglichen präzise subgingivale Eingriffe bei nur geringer Dehnung und damit vermin-derter Traumatisierung des Gewebes. Zahnärzte können mit den neuen Küretten komfortabler arbeiten und die Behandlung für ihre Patienten schonender gestalten. Die äußerst fein gearbeiteten Schneidekanten der „Micro-Minis“ sind nur halb so lang wie die von Standard- und After-Five-Gracey-Küretten und außerdem um 20 Prozent schmaler als Mini-Five-Küretten. Hartnäckige Ablagerun-gen oder starke Beanspruchung stellen kein Hindernis dar, denn für den ef� zienten und kraftvollen Abtrag von Konkrementen wurde der Schaft verstärkt. Weitere Infor-mationen unter: www.hufriedy.eu.

Cavitron bringt Licht ins Dunkel

Ab 1. September 2009 wird Cavitron® Steri-Mate™ Light zusam-men mit dem Handstück Steri-Mate preisgünstig

im Einzel- bzw. Dreierpaket von Hager & Werken ange-boten. Bei Cavitron Steri-Mate Light handelt es sich um ein innovatives Beleuchtungssystem für Cavitron-Ultra-schallgeräte. Dank Induktion kommt das System ohne zusätzliches Kabel und externe Stromversorgung aus, in-dem der Aufsatz mit dem LED-Lichtleiter einfach auf das Steri-Mate-Handstück gesteckt und anschließend die gewünschte Arbeitsspitze in das Handstück eingesetzt wird. Durch den � exiblen Lichtleiter lässt sich der Licht-kegel optimal zur Arbeitsspitze ausrichten. So geht das Beleuchtungssystem sofort in Betrieb, sobald Ultraschall angefordert wird. Es funktioniert bei allen Leistungsstu-fen, also auch im Bereich der „Blue Zone“ (reduzierter Leistungsbereich zum schonenden Arbeiten). Die Be-leuchtungsintensität ist dabei unabhängig von der ein-gestellten Leistung. Der Aufsatz ist autoklavierbar. Wei-tere Informationen unter: www.hagerwerken.de.

Bald ORTHOPHOS mit 3D-Modul

Bei Sirona ist am 23. Juli der 10.000ste ORTHO-PHOS XG vom Band ge-laufen. Das Unterneh-men hatte das beliebte Panoramaröntgengerät

zur IDS 2004 eingeführt und damit nicht nur eine Er-folgsgeschichte begründet, sondern auch ein weiteres Mal einen neuen Standard auf dem Röntgenmarkt ge-setzt. Mit der Erweiterung der Produktfamilie um OR-THOPHOS XG 5 und XG 3 in den darauf folgenden Jahren hat Sirona systematisch und erfolgreich für jeden diag-nostischen Bedarf das passende Gerät entwickelt. Den nächsten großen Evolutionssprung wird die ORTHOPHOS XG-Familie im nächsten Jahr erleben: ORTHOPHOS XG Plus und ORTHOPHOS XG 5 können mit einem 3D-Modul ausgestattet werden, das nicht nur alle Anforderungen an ein kleines 3D-Volumen erfüllt, sondern auch – mit CEREC kombiniert – eine ganzheitliche, prothetisch und chirurgisch simultane Planung von Implantaten ermög-licht. Schon heute sind die Geräte für die Aufrüstung mit einem 3D Modul vorbereitet. Mehr Informationen über www.sirona.de.

Neue Indikation für formbare Kronen

3M Espe hat sein erfolg-reiches Produkt Protemp™ Crown jetzt für neue Indikati-onen freigegeben. Die vorge-fertigten formbaren Kronen können für die temporäre Versorgung von Implanta-tabutments, für die digitale

Abformung und auch als Langzeitprovisorien eingesetzt werden. Immer mehr Zahnärzte nehmen Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz in ihr Repertoire auf. Dabei ermöglicht ihnen Protemp Crown, angenehm zu tragende und ästhetische Provisorien herzustellen, die in der Zeit zwischen der Einheilung bzw. Osseointegra-tion des Implantats und der Eingliederung der de� niti-ven Versorgung für ein natürliches Erscheinungsbild sorgen. Auch im Bereich der digitalen Abformung ergibt sich eine sehr nützliche Einsatzmöglichkeit: Mit Protemp Crown lässt sich die vorhandene Zahnhartsubstanz ana-tomisch korrekt modellieren und mit Verfahren der digi-talen Bildgebung erfassen. Weitere Informationen unter: www.3mespe.de.

Page 46: ZBB 4 09 - LZKB.de · ZBB Ausgabe 4/2009 3 Die Seite 3 Autor: Dipl. Med. Thomas Schmidt, Stellv. Vorsitzender der KZVLB Qualität spielt in der Medizin eine immer wich-tigere Rolle.

49ZBB Ausgabe 4/2009

Impressum

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Landeszahnärztekammer Brandenburg,Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 CottbusPostanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

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REDAKTIONSBEIRAT:KZV LB: Dr. Gerhard Bundschuh, Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Raimar Köster, Dr. Loretta Geserich LZÄKB: Dipl. -Stom. Jürgen Herbert, Dr. Eberhard Steglich

HINWEIS DER REDAKTION: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Inter-esse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche bzw. männliche Form der Berufsbe zeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnmedi zinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahnmedizinische Pro phylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN:Annika Merder, Holger Nickel, Christina Pöschel, Ulrike Stieler, Jana Zadow Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte überneh-men wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeit-schrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

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ISSN 0945- 9782Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahn-ärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abge golten. Bezugsgebühr: jährlich 19,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegen-genommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

ZahnärzteblattBrandenburg

20. Jahrgang

QS-DENTAL GEPRÜFTE LABORE IN BRANDENBURG UND BERLIN

Dentallabor Eva Höer 03172 GubenDentallabor Böttcher 14532 Kleinmachnow Zahntechnik Andreas Przibilla GmbH 14712 RathenowDental-Labor Erika Scheve 14806 BelzigB+S Dentallabor GmbH 15366 NeuenhagenDentaltechnik Läufer 16227 EberswaldeZahntechnik Anke Schmitt 16303 Schwedt/Oder Dentallabor Fietz GmbH 16767 LeegebruchDSH Dentaltechnik Stephan Haag GmbH 04895 Falkenberg/ElsterDentallabor Heinz Bethmann 10407 Berlin Pre Dental 10437 BerlinMatern Dental GmbH 10707 BerlinABK Dental-Design GmbH 10711 BerlinDentallabor Bennewitz 10779 BerlinZahntechnisches Laboratorium E. Schultze GmbH 10961 BerlinHecking Zahntechnik 10999 BerlinV & S Dentaltechnik GmbH 10999 BerlinNitschke Zahntechnik GmbH 12349 BerlinArtident Zahntechnik GmbH 12623 BerlinDental-Labor Harsdorf GmbH 12685 Berlin Zahntechnisches Laboratorium Peter Thiel 13125 BerlinDentaltechnik Thomas Lüttke GmbH 14059 Berlin

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