ZBB Ausgabe 3/2016

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Zahnärzteblatt Brandenburg Offizielles Mitteilungsblatt für die Zahnärzte im Land Brandenburg WAHLKAMPF Ausgabe 3 | Juni 2016 KZV-Vorstand tritt zur Wahl für die kommende Legislaturperiode an > Seite 3 NACHFOLGE Bei Praxisabgabe rechtzeitig an die Nachfolgesuche denken > Seite 16 ANKOMMEN Wie junge Zahnärzte sich in Deutschland ihre zweite Heimat aufbauen > Seite 21 25 Jahre in Zahlen Die KZVLB feiert Jubiläum Seite 8

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Informationsblatt der brandenburgischen Zahnärzte

Transcript of ZBB Ausgabe 3/2016

Page 1: ZBB Ausgabe 3/2016

Zahnärzteblatt BrandenburgOffi zielles Mitteilungsblatt für die Zahnärzte im Land Brandenburg

WAHLKAMPF

Ausgabe 3 | Juni 2016

KZV-Vorstand tritt zur Wahl für die kommende Legislaturperiode an > Seite 3

NACHFOLGE Bei Praxisabgabe rechtzeitig an die Nachfolgesuche denken > Seite 16

ANKOMMEN Wie junge Zahnärzte sich in Deutschland ihre zweite Heimat aufbauen > Seite 21

25 Jahrein Zahlen

Die KZVLB feiertJubiläum

Seite 8

Page 2: ZBB Ausgabe 3/2016

Krzysztof Chmielewski

DAS PERFEKTE FOTOLeitfaden Dentalfotografi e Aufsteller mit Spiralbindung

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DIE SEITE

Vorstand tritt nochmals an

Herr Dr. Steglich, können Sie ein Fazit über die zurückliegenden Jahre ziehen?Meine Einschätzung ist grundsätzlich positiv. Auch wenn ich die Aufgabe am Anfang etwas unterschätzt habe, ist dem Vorstand, Herrn Linke und mir, eine gute Arbeitsteilung gelungen. Die Vielfalt der Aufgaben der KZVen hat sich in den letzten Jahren stark ausgeweitet und Vorstandsarbeit lernt man nicht in ein paar Tagen.

Welche Erfolge würden sie an erster Stelle nennen?Wir konnten ein stabiles Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen erreichen. Sowohl hinsichtlich Punktwerten als auch Gesamtvergütung brauchen wir uns bundesweit nicht verstecken. Die Auszahlungssicherheit steht in Brandenburg immer ganz vorne. In den letzten Jahren konnte die Problematik der „Budget-überschreitungen“ getilgt werden.

Wo sehen sie die größten Baustellen in der zahnärztlichen Standespolitik?Die zunehmende Einflussnahme der Politik in die Vertragsgestaltung macht mir Sorgen. Qualität ist ein wichtiges Kriterium im Leben. Wer jedoch glaubt, Struk-turen aus der Industrie in den medizinischen Sektor übertragen zu können, dem sage ich, dass er auf dem Holzweg ist! Krankheit ist ein sehr individuelles Ge-schehen, das auch andere soziologische Faktoren einbezieht. Wir werden uns der zu installierenden Struktur einer Landesarbeitsgemeinschaft „Sektorenübergrei-fende Qualitätssicherung“ nicht entziehen können. Doch es muss uns gelingen, weiteren bürokratischen Unsinn von den Zahnarztpraxen fernzuhalten.

Sehen sie Möglichkeiten der Einflussnahme?Eine starke Einbeziehung der Basis in die Prozesse ist eine Möglichkeit, die man nicht unterschätzen sollte. Zahnärzte sind Wähler und sie sind Multiplikatoren in der Meinungsbildung. Jedes Gespräch mit Patienten ist auch ein Gespräch im politischen Sinne.

Bereiten Ihnen die neuen Praxisformen (z.B. MVZ) Sorgen?Das Wort Problem ist hierbei sehr milde ausgedrückt. Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung der Totengräber der freien Berufsausübung und der flächendecken-den Versorgung. Auch die Qualität der Versorgung wird darunter leiden. Wer dies nicht glaubt, sollte einfach mal die Historie befragen und sich der Strukturen aus den alten Zeiten der Poliklinik erinnern. Eigenverantwortung ist ein wichtiger Grundpfeiler eines sich selbst tragenden Systems. Die Vergesellschaftung der Gesundheitsversorgung wird sich weder ökonomisch noch moralisch tragen.

Herr Dr. Steglich, wie sehen Sie Ihre persönliche Zukunft?Nachdem ich mich nunmehr umfassend in die Vorstandsarbeit eingearbeitet habe, wäre ich bereit, dies in der kommenden Legislaturperiode fortzusetzen. Der derzeitige Vorstand hat bewiesen, dass er sich für die breite Masse der Kollegen einsetzt, um die freie Berufsausübung sicherzustellen. Die Akzeptanz der KZV Land Brandenburg bei der Landespolitik und den Krankenkassen ist ein persönliches Gut, das allen Zahnärzten großen Nutzen bringt. Deshalb rufe ich hier nochmals alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Wahl zur VV der KZV im September zu beteiligen, denn Selbstverwaltung braucht eine breite demokratische Legitimation.

3ZBB 3 | 2016

Kurz vor den anstehenden

Wahlen zur KZV-Vertreterver-

sammlung zieht der Vorsitzen-

de des Vorstands der KZVLB,

Dr. Eberhard Steglich, im

Interview mit dem ZBB ein

Fazit seiner Amtszeit.

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ZBB 3 | 20164 INHALT

Die Seite 3VORSTAND tritt nochmals an 3

BerufspolitikMEHR als nur Pflichterfüllung 5PATIENTENBERATUNG im Fokus 725 JAHRE KZVLB in Fakten und Zahlen 825 JAHRE LFB 15

PraxisRECHTZEITIG daran denken: Einen Nachfolger für die Praxis suchen 16CHECKLISTE für die Abgabe einer Zahnarztpraxis 20SYRISCHE ZAHNÄRZTINNEN absolvieren Praktikum 21ZUHAUSE in Deutschland 22ZAHNRAT erscheint in neuem Layout 24DIE Behandlung stark übergewichtiger Patienten 26

Recht SteuernVERJÄHRUNG und Nachhaftung der Berufshaftpflicht 28OFT GEFRAGT: Wann verjähren Honoraransprüche? 30ALTES Eisen? – Eine Randbemerkung 31AMALGAM grundsätzlich unbedenklich 32

Privates GebührenrechtZAHNTECHNISCHE Leistungen chairside erbracht 34

Abrechnung 35FRAGEN und Antworten 36

FortbildungBLICK in die Zukunft: Innovationen am Philipp-Pfaff-Institut 40

PraxismitarbeiterAUSBILDUNGSBERATER bieten Hilfe für Azubis und Praxen 42MIT FALTBLÄTTERN in den Praxen für den Beruf werben 43

VermischtesMIT unzähligen PS in Brandenburg unterwegs 33GUTE Noten für die Abrechnungsfortbildung 44GESUNDESVERHALTEN ist erlernbar 44NEUBEWERBUNG als Gutachter der LZÄKB 46

Porträt90 JAHRE – und fit mit Volleyball und Gymnastik 46

TermineAUSGELOBT: „André Schroeder-Forschungspreise“ für 2017 47PRÜFUNGSTERMINE für den Zeitraum 2016/17 48WIR GRATULIEREN ganz herzlich zum Geburtstag 49

Impressum 51

Praxisnachfolge sichern

Seite 16

Zu Hause in Deutschland

Seite 22

25 erfolgreiche Jahre

Seite 8

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ZBB 3 | 2016 5BERUFSPOLITIK

Mehr als nur Pflichterfüllung

Autor: Dr. Eberhard Steglich

Inzwischen sind die Versorgungszahlen für die aufsuchende Zahnheilkunde für das Jahr 2015 erhoben und dokumentieren eine gute Entwicklung. Da jedoch noch immer viele Pflegeeinrich-tungen unversorgt sind, helfen wir, den Präventionsgedanken weiter voranzutreiben.

Mehr als 19000 Patienten wur-den 2015 auf dem Weg der auf-suchenden Zahnheilkunde be-treut. Darunter befanden sich über 7200 Patienten, die im Rah-men eines Kooperationsvertra-ges nach § 119b SGB V versorgt wurden. Auch wenn die Zahl auf den ersten Blick nicht sehr groß erscheint, so ist der Betreu-ungsgrad von stationär unterge-brachten Patienten inzwischen wesentlich höher, als dies in der allgemeinen Versorgung von Pflegepersonen stattfindet. Hier liegt auch ein Problem, das von Zahnärzteschaft und Politik er-kannt wurde und in den nächsten Jahren angegangen werden soll.

Nach sehr schleppendem Beginn im Bereich der Kooperationsver-träge haben wir im Land Bran-denburg inzwischen einen dem Bundesniveau vergleichbaren Stand erreicht. Insgesamt gab es per Januar 2016 zweiundachtzig Verträge mit stationären Pfle-geeinrichtungen. Dies bedeutet, dass etwa jedes dritte Heim ei-nen Kooperationszahnarzt gefun-den hat. In diesen Heimen wird derzeit etwa die Hälfte aller In-sassen betreut und kommt somit auch in den Genuss des präven-tiven Ansatzes des Versorgungs-programms.

Dass dies mit großer Verantwor-tung und Fingerspitzengefühl er-folgt, zeigen die Abrechnungsda-ten. Die von manchen gefürchtete Selbstbedienungsmentalität oder Bauchladenpraktik hat sich nicht eingestellt. Die abgerechneten Punkte in diesem Versorgungs-segment liegen unter 50 Prozent im Vergleich zu einem durch-schnittlichen GKV-Patienten. Die dennoch höhere Punktmenge pro Patient liegt ausschließlich an den „Zuschlagpositionen“, die von der Gesellschaft so gewollt und auch sinnvoll sind. Hier gibt es einen Ausgleich für den erhöh-ten Aufwand bei der Betreuung dieses Personenkreises.

In der Ärzteschaft ist die Umset-zung dieses Programmes bisher

nicht gelungen, und zwar aus vielfältigen Gründen. Vor allem hat man dort versäumt, eben die-se Zuschlagpositionen oder ein vergleichbares Modell zu verein-baren bzw. umzusetzen. Insofern gibt es derzeit bundesweit nur ganze fünf Kooperationsverträ-ge im ambulanten ärztlichen Be-reich. Dabei sperren sich sowohl die Einrichtungen der Pflege als auch die Krankenkassen gegen eine Anpassung in Richtung des zahnärztlichen Systems. Doch auch in der Ärzteschaft gibt es berechtigte und nur schwer nach-vollziehbare Probleme. Wenn die Krankenkassen hier eine zusätz-liche Qualifikation voraussetzen, obwohl alle Ärzte schon einen Facharzttitel besitzen, sollte uns das auch hellhörig machen.

Wir als Zahnärzte sollten den eingeschlagenen Weg weiter ausgestalten und den präventi-ven Gedanken weiter ausbauen. Die Pflegeeinrichtungen und die Krankenkassen (Gesamtgesell-schaft) müssen in die Pflicht ge-nommen werden, ihren Anteil zu tragen. Bei einem Misslingen kann es dann nicht heißen, die Zahnärzte hätten versagt. Wir besitzen die medizinische Kom-petenz und bieten unsere weitere Zusammenarbeit an.

Immer mehr Menschen profitieren von der

aufsuchenden Betreuung

Page 6: ZBB Ausgabe 3/2016

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__ Stück des Titels „Die Zunge“ von Filippi | Hitz Lindenmüller zum Preis von je € 138,–

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SICHERHEIT IN DER DIAGNOSTIK UND THERAPIE

Andreas Filippi | Irène Hitz Lindenmüller (Hrsg.)

Mit Beiträgen von: Michael M. Bornstein, Jörg Halter, Peter Itin, Sebastian Kühl, J. Thomas Lambrecht, Inga Mollen, Ralf J. Radlanski, Adrian Ramseier, Andrea-Maria Schmidt-Westhausen, Richard Steffen, Valérie Suter, Branka Tomljenovic,Astrid Truschnegg, Tuomas Waltimo, Brigitte Zimmerli

DIE ZUNGE256 Seiten, 596 farbige Abb., Best.-Nr.: 16130

€ 138,–

Als Zahnmediziner(in), Dentalhygieniker(in), Prophylaxe- oder

Dentalassistent(in) werfen Sie regelmäßig einen Blick in die Mund-

höhle und damit auch auf die Zunge Ihrer Patienten. Die Zunge

zeigt nicht nur eine Vielzahl von Normvarianten und pathologischen

Veränderungen, sie ist auch immer ein Spiegel des allgemeinmedizi-

nischen, internistischen, ernährungsabhängigen und seelischen

Zustands unserer Patienten. Der Zunge kommt daher eine besondere

Bedeutung zu, ihr wird aber in Aus- und Weiterbildung bisher nur

wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dies zeigt sich im klinischen All-

tag mit immer wieder auftretenden Unsicherheiten bei sichtbaren

oder manchmal auch unsichtbaren Veränderungen der Zunge.

Das Buch betrachtet die Zunge unter dem Aspekt der aktuellen

wissenschaftlichen Literatur. Es ist nicht als Lehrbuch, sondern als

Bildatlas und Nachschlagewerk konzipiert und soll allen beteiligten

Berufsgruppen mehr Sicherheit in der Diagnostik und Therapie von

Veränderungen der Zunge geben. Gleichzeitig soll es Studierenden

der Zahnmedizin und Medizin das aktuelle Wissen zum Wohle ihrer

späteren Patienten übersichtlich vermitteln.

NEUERSCHEINUNGJUNI 2016

Page 7: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 2016

Patientenberatung im Fokus

Autorinnen: Cornelia Braun, Haike Walter, KZVLB

Am 12. Mai 2016 beschäftigten sich die Vertreter von LZÄK und KZVLB erstmals gemeinsam mit Themen der Patientenberatung. Hauptsächlich ging es um die Präsentation einer neuen Dokumentationssoftware zur Erfassung der Beratungen und Beschwerden.

Die Patientenberatung der KZVLB findet ausschließlich im Hause der KZV in Potsdam statt und wird durch die KZV, ihre Beratungs-zahnärzte und die Mitarbeiter der Patientenberatungsstelle getra-gen. Hier haben die Patienten die Möglichkeit, neben der fachlichen Beratung im Rahmen des Zweit-meinungsmodells von einem Zahnarzt untersucht und beraten zu werden. Die Landeszahnärz-tekammer verfolgt ein anderes Konzept und und bietet in Koope-ration mit den Verbraucherzent-ralen landesweit an sechs Stand-orten eine Patientenberatung an.

Bei der ersten gemeinsamen Ver-anstaltung ging es darum, die durch die KZBV bereitgestellte Dokumentationssoftware, mit der die KZVLB seit Januar 2016 ar-beitet, den Beratern der Landes-zahnärtzekammer vorzustellen. Ziel dieser Software, die in allen KZVen und Beratungsstellen der Kammern Einsatz findet, ist es, eine aussagekräftige Statistik er-stellen zu können, um den Argu-mentationen der Krankenkassen und der Unabhängigen Patienten-beratung (Sanvartis) entgegen-treten zu können. Darüber hinaus liefert die neue Software Hinweise auf Problemlagen in der zahnärzt-lichen Versorgung, so z. B. im Be-reich der Narkosebehandlungen.

Im zweiten Teil der Veranstal-tung wurden die Patientenbera-ter duch den Fachanwalt für Me-dizinrecht, RA Volker Loeschner, mit dem neuen Patientenrech-tegesetz vertraut gemacht. Der selbstbezeichnende Patientenan-walt beleuchtete sehr lebendig die Aspekte des Patientenrech-tegesetzes. Interessant waren seine Gedanken zur Abwägung zwischen einem Klageverfah-ren oder der Einschaltung einer Schlichtungsstelle, was natürlich nur möglich ist, wenn alle Partei-en diesem Weg zustimmen. Der § 630h BGB führt zur Beweislas-tumkehr. Das bedeutet, dass der Zahnarzt darlegen muss, dass er die entsprechenden Behandlun-gen durchgeführt hat, der Patient

aufgeklärt wurde und aufgrund dessen in die Therapie und die damit verbundenen Maßnahmen eingewilligt hat. Der Beweis ist nur durch eine sehr gute Doku-mentation möglich.

Die rege Diskussion der anwe-senden Patientenberater, RA Loe-schner sowie der Vertreter der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung verdeutlichte, dass es noch viele offene Fragen und verschie-dene Standpunkte gibt.

Fazit: Es wird höchste Zeit, sich mit dem Patientenrechtegesetz und den Strukturen in der eige-nen Praxis auseinanderzuset-zen.

Entwicklung der Patientenanfragen seit 1991

7BERUFSPOLITIK

Page 8: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 20168 BERUFSPOLITIK

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4

6

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PAR

KFB

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500

Honorarumsatzentwicklung eigne Zahnärzte KCH und KFO (in Mio. €)

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte gesamt (in Mio. €)

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte PAR und KFB (in Mio €)

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte KCH und KFO (in Mio. €)

25 Jahre KZVLBin Fakten und ZahlenAutoren: Die Mitarbeiter der KZVLB

Ein Blick auf die Zahlen offenbart am deutlichsten, welche Meilensteie in der KZVLB in den letzten 25 Jahren gemeistert wurden, um eine verlässliche und funktionierende Selbstverwal-tung für die brandenburgischen Zahnärzte zu schaffen.

Honorarentwicklung Die in den nachfolgenden Grafi ken dargestellten Honorarumsatzentwicklungen widerspiegeln die unterschiedlichen Grundpfeiler der Vertragspolitik der vergangenen 25 Jahre, von der Ausgabende-ckelung ab dem Jahr 1993, der Direktabrechnung von KFO- (ab dem 01.07.1997 bis 31.12.1998) und ZE-Leistungen (1998), der Einführung des Wohn-ortprinzips (2003) über die Einführung der Festzu-schüsse (2005) und den Auswirkungen der Mög-lichkeiten der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V und die Einführung von Wahltarifen nach

§ 53 SGB V bis zu den Auswirkungen des zahnärztli-chen Berufsrechts durch das Vertragsarztrechtsän-derungsgesetz (ab 2007). In den letzten 25 Jahren erklärten die Vorstände der KZV Land Brandenburg die Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern grundsätzlich zur Chefsache und ließen die jewei-ligen neuen Veränderungsparameter innerhalb der Verhandlungsspielräume erfolgreich in die Gesamt-vergütungsvereinbarungen einfl ießen, so dass sich das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen positiv entwickelt hat.

Page 9: ZBB Ausgabe 3/2016

9BERUFSPOLITIKZBB 3 | 2016

Abgerechnete Fälle 1991 im Verhältnis zueinander Abgerechnete Fälle 2015 im Verhältnis zueinander

Honorarentwicklung ZE

*) 1998 Zahnersatz

Direktabrechnung

**) 2005 Einführung

Festzuschüsse ZE

HaushaltswesenDie Prüfstelle der KZBV hat der KZV Land Bran-denburg seit dem Jahr 1991 nach pflichtgemäßer Prüfung uneingeschränkt bestätigt, dass sich die Bilanzen zum 31.12. und die dazugehörenden Er-trags- und Aufwandsrechnungen ordnungsgemäß unter Beachtung der Darstellungs- und Bewer-tungsstetigkeit aus den Büchern der KZV Land Brandenburg ableiten lassen, Forderungen und Verbindlichkeiten ordnungsgemäß nachgewiesen sind, für bestehende Risiken ausreichend Rückstel-lungen gebildet worden, die Jahresabschlüsse alle buchungspflichtigen Aktiva und Passiva enthalten und die Bücher und Konten sauber und ordentlich geführt waren. Im Ergebnis der jährlichen Prü-fungen wurde bestätigt, dass die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet wurden und die wirtschaftlichen Verhält-nisse geordnet sind. Nie gab es Einwendungen von grundlegender Bedeutung, so dass die Prüfstel-le niemals Bedenken vorzutragen hatte, wenn die Vertreterversammlung den jeweiligen Vorständen im Rahmen dieser Berichte die nach der Satzung vorgeschriebene Entlastung erteilte. Der KZV Land

Brandenburg wurde in den vergangenen 25 Jah-ren immer wieder bestätigt, dass die betriebswirt-schaftlichen Kennziffern z. B. Kosten pro Fall oder Verwaltungskosten pro Zahnarzt eine homogene Struktur aufweisen und den Grundgedanken der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung widerspiegeln.

Die von den Vorständen aufgestellten und von den Vertreterversammlungen beschlossenen Haus-haltspläne wurden seit 1991 ohne Einschränkungen oder Auflagen vom zuständigen Referat des Minis-teriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie genehmigt. Nachstehend können Sie den tabellarischen Übersichten entnehmen, dass unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ein realistischer angemessener Verwaltungskostenbeitrag seit 1991 festgesetzt worden ist. Durch eine risikofreie und vorausschauende Anlagenpolitik und eine adäqua-te Auszahlungs- und Abschlagszahlenpolitik konn-ten über all die Jahre Finanzverluste zu Lasten der brandenburgischen Zahnärzte vermieden werden. Das soll so bleiben.

Page 10: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201610 BERUFSPOLITIK

Unter Berücksichtigung der vor-zunehmenden Aufgabenwahr-nehmung der Verwaltung ist in Bezug auf einen SOLL-Personal-bestand mit Gründung der KZV Land Brandenburg 1990/1991 von 95 Vollbeschäftigten; anstei-gend auf insgesamt 141 Vollbe-schäftigten in den personalstär-ksten Jahren 1995/1996/1997 und bis zum heutigen Zeitpunkt ein durchschnittlicher erreichter SOLL-Personalbestand von 78 bis 82 Vollzeitbeschäftigten zu ver-zeichnen. Wobei diesbezüglich zu erwähnen ist, dass seit dem Kalen-derjahr 2004 gemäß § 106 Absatz 4a SGB V zusätzlich durchschnitt-lich 7,5 Stellen der Geschäfts-stelle der Wirtschaftlichkeitsprü-feinrichtung zuzuordnen sind. Im Vergleich hierzu waren es vor der deutschen Wiedervereinigung 42 alt zugelassene Zahnärzte, am 31.12.1990 auf 882 ansteigend; bis zum 01.04.2016 insgesamt 1.554 zugelassene Zahnärzte so-wie 238 angestellte Zahnärzte re-gistriert werden konnten.

Fast in Vergessenheit geraten ist, dass im Jahre 1997 für die Bereiche Zahnersatz und Kiefer-orthopädie die Kostenerstattung eingeführt wurde mit der Folge, dass alle KZVen einen entspre-chenden Personalabbau vorneh-men mussten. Im Land Branden-burg wurde übergangsweise noch über die KZV abgerechnet und im Jahre 1998 wurden die Mitarbei-terinnen/Mitarbeiter der KZV in die Abrechnungsstelle für Zahn-ärztliche Leistungen (AZL) als

selbstständige Verwaltungsein-heit überführt. 1999 entfiel die Kostenerstattung und die KZV übernahm die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AZL wieder in ihre Dienste. Aufgrund dieser Personalentscheidungen konnten kostenaufwendige Entlassungen vermieden werden.

Betrachtet man die Struktur der Abteilung Abrechnung, das soge-nannte „Herzstück“ der Verwal-tung so sind hier die verschie

25 Jahre Personalbereich

Wirtschaftsjahr KCH

1991 3,00%

1992 - 1993 2,50%

1994 2,20%

1995 - 1996 2,10%

1997 2,30%

1998 - 2000 2,03%

2001 1,90%

2002 - 2013 1,70%

seit 2014 1,85%

Wirtschaftsjahr ZE

1991 1,00%

1992 - 1993 1,20%

1994 1,00%

1995 - 1996 0,90%

1997 - 2013 0,70%

seit 2014 0,75%

2002 - 2013 1,70%

seit 2014 1,85%

Wirtschaftsjahr PAR/KFO

1991 3,00%

1992 - 1994 1,50%

1995 - 1996 1,40%

1997 - 2013 1,70%

seit 2014 1,85%

Wirtschaftsjahr KFO

1991 - 1994 2,00%

1995 - 2013 1,70%

seit 2014 1,85%

Die Verwaltungskostenbeiträge (VWK) für das Quartal IV des vorangegangenen Jahres bis III des lfd. Jahres stellen die Einnahmen

aus VWK für ein Wirtschaftsjahr dar

Die Grafik zeigt die Mitarbeiterplanung in der KZVLB. In den 2000er Jahren wurden

kontinuierlich Stellen abgebaut.

Page 11: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 2016 11BERUFSPOLITIK

Die Entwicklung der Rechts- und Vertragsabteilung

Recht haben ist nicht wichtig. Recht durchsetzen heißt die De-vise. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das durch seine Abhängigkeit ins-besondere von dem wirtschaftli-chen und demografischen Wandel einem dermaßen fortwährenden Änderungsdruck unterworfen ist wie das Gesundheitsrecht, wodurch Gesetzgebung und Rechtsprechung unentwegt ge-fordert werden. Auf einen Teil der Gesetzesänderungen wurde bereits im Zahnärzteblatt Bran-denburg Ausgabe 2 April 2016, Seite 12 ff. hingewiesen. Diese rasanten Veränderungen wirken sich selbstverständlich auch auf das Arbeitspensum in der Abtei-lung Recht & Verträge aus. Selten kann man auf Ergebnisse frühe-rer juristischer Gutachten zurück-greifen, da sich die Rechtslage

wieder verändert hat. Auch sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass infolge abgeschlos-sener Rechtsschutzversiche-rungsverträge und Stärkung der Patientenrechte – anfangs durch die Rechtsprechung und sodann durch das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechte-gesetz – die Bereitschaft auf Pati-entenseite, den Zahnarzt zu ver-klagen, erheblich zugenommen hat. Selbstredend wird die KZV Land Brandenburg dann gern von den Zahnärzten um juristischen Rat gebeten. Des Weiteren muss-te leider festgestellt werden, dass es brandenburgische Ver-tragszahnärzte gibt, die ihre ver-tragszahnärztlichen Pflichten nur unzureichend erfüllen – wie zum Beispiel die Pflicht, in bestimmten Fällen bei der Sachverhaltsauf-klärung mitzuwirken. Im Einzelfall

besteht bedauerlicherweise auch der Verdacht, dass Vertragszahn-ärzte zum Schein Berufsausü-bungsgemeinschaften gründen.

Auch in Bezug auf die Vorberei-tung und Durchführung der Ver-gütungsvereinbarungen (den sog. Punktwertverhandlungen) mit den Kostenträgern hat sich der Arbeitsumfang beträchtlich er-höht. Im Gegensatz zu früher sind nunmehr diverse Vergütungspa-rameter wie Morbiditätsentwick-lung, Kosten- und Versorgungs-struktur etc. konkret zu ermitteln und zu analysieren.

„Summa summarum“ bleibt da-her festzuhalten, dass unser Res-sort Recht und Verträge zwar äußerst arbeitsintensiv ist, dafür jedoch nie langweilig ist, sondern immer spannend bleibt.

densten Prozesse von einem be-ständigen Fachpersonal begleitet worden. Welcher Zahnarzt, wel-che Zahnärztin erinnert sich noch gern an die Anfangszeiten 1991 mit der mühseligen „Handabrech-nung“ (s. Abrechnungsschein für zahnärztliche Behandlung) die einen enormen Zeitaufwand so-wohl in den Zahnarztpraxen als auch bei der Prüfung in der KZV Land Brandenburg verursachte.

Die Aufgabenbewältigung, die Prüfungsmodalitäten, letztendlich die komplexe Betrachtungswei-se des Verwaltungsgeschehens innerhalb dieses Bereichs hat im Laufe der Jahre einen immensen Wandel erfahren. Nicht zuletzt galt es auf diverse

neue gesetzliche Vorgaben zu reagieren; beispielsweise das Gesetz zur Rechtsangleichung in der GKV, das Gesetz zur Reform der GKV ab dem Jahr 2000, das Gesetz zur Modernisierung der GKV 2003; Einführung der Online –Abrechnung, Einführung eines Festzuschusssystems Zahnersatz 2005, Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV u. v. m.

Der Demografische Wandel und seine Auswirkungen auf den Ar-beitsmarkt werden zunehmend auch für die Verwaltung in seinen Auswirkungen spürbar und somit zum Problem. Unter der Einbezie-hung des Altersdurchschnitts der Beschäftigten der KZV Land Bran-denburg wurde das als ein wei-

teres Instrument der Personalpla-nung zu verstehende Modell der Altersteilzeit ins Leben gerufen.

Des Weiteren ist zur Verwirkli-chung weiterer angedachter zu-kunftsorientierter Personalent-wicklungskonzepte ab September 2016 für 2 junge Menschen die Ausbildung zur/zum „Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen“ beschlossen worden.

Insgesamt haben in der KZV Land Brandenburg 7 Auszubildende erfolgreich ihre Ausbildung zur „Kauffrau/Kaufmann für Büro-kommunikation“ abgeschlossen.

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ZBB 3 | 201612 BERUFSPOLITIK

Wachsen mit der Zeit: Das ZBB im Wandel

Der erste Jahrgang Oktober 1990 wurde noch in Müns-ter hergestellt. Damals schrieb man die Artikel mit der Hand und ließ sie von der Sekretärin abtippen. Die Fo-tos mussten im Fotostudio entwickelt werden. Im Jahre 1992 schlossen die Landeszahnärztekammer und die KZVLB mit dem Quintessenz-Verlag einen Vertrag zur He-

rausgabe des ZBB. 2000 kam für Kammer und KZV mit Layout-Software und einer digitalen Kamera die Profes-sionalisierung. Das ZBB wurde inklusive Anzeigen in den Redaktionen der Körperschaften fertiggestellt. 2005 er-folgte der erste Relaunch und ab Juni 2016 erscheint das ZBB abermals mit neuem Gesicht.

Internet bringt Vielfaches an Service – Informationen rund um die Uhr Mit dem Online-Portal, das in Zusam-menarbeit mit der Berliner Agentur „die schnittsteller“ entstand, ging 2013 eine moderne Internepräsenta-tion an den Start. Dank zeitgemäßer Technik können den Zahnärzten nun sämtliche Informationen der KZVLB in einer übersichtlichen Struktur zu-gänglich gemacht werden.

Newsletter statt BriefumschlagDer elektronische Rundschreibenver-sand macht es möglich, dass Rund-schreiben seit 2014 auch auf dem Tablet oder Smartphone gelesen werden können. Auf dem Internet-portal werden die Rundschreibenin-halte nach Themen geordnet bereit-gestellt.

Wir halten Kontakt zur ÖffentlichkeitDie KZVLB veranstaltet in jedem Jahr eine Vielzahl von Aktivitä-

ten, wie z. B. Gesundheitsmessen und -märkte, Präventionstage, Vortagsveranstaltungen zu stan-despolitischen Themen und zur Zahngesundheit, Zahngesund-Veranstaltungen mit besonderen Gruppen, wie z. B. behinderten Menschen, Gesundheitsvideos, Flyer und Plakate, Zahngesund-Infos für Kitas und Schulen, die Veranstaltungsplanung für die zahnärztliche Fortbildung, Tagun-gen, Jubiläen, Bezirksstellenver-sammlungen und diverse weitere Veranstaltungen der KZVLB.

Wir sorgen für den guten EindruckZuverlässigkeit und Kompetenz demonstrieren wir durch zahlrei-che Auftritte in der Öffentlichkeit. Unser Engagement für Patienten, deren Sorgen wir ernst nehmen, sollen Vertrauen schaffen. Alle Kampagnen dienen dem Ziel, das positive Image der brandenburgi-schen Zahnärzteschaft und ihrer Körperschaften zu stärken.

Schnellere Kommunikation durch neue Medien

Page 13: ZBB Ausgabe 3/2016

13BERUFSPOLITIKZBB 3 | 2016

Tag der offenen Tür zum 25. Jahrestag der KZVLB

Foto: Am Tag der offenen Tür 2007 erläutert die Justitiarin

Angela Linke die Aufgaben der Rechtsabteilung

Die KZVLB wird 25 und veranstaltet anlässlich die-ses Ereignisses am 8. Juli 2016 einen Tag der offe-nen Tür. Alle Praxen sind herzlich eingeladen, sich ein Bild vom Funktionieren der KZV als Dienstleis-ter der brandenburgischen Zahnärzte zu machen, Fragen beantworten zu lassen und die Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen zu nutzen.

Neben viel Information soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Auf die Gewinner eines KZV-Quiz, das wir eigens für den Tag vorbereitet haben, war-ten schöne Preise.

Für das leibliche Wohl aller Besucher ist gesorgt: Mittags wird auf dem Hof der Grill angeworfen und kühle Getränke stehen bereit.

Wir bitten um Anmeldung:T.: 0331 2977-336F.: 0331 2977-220E-Mail: [email protected]

wo: KZV Land Brandenburg Helene-Lange-Straße 4-5 14469 Potsdamwann: 8. Mai 2016 10:00 bis 14:00 Uhrparken: am einfachsten im Karstadt- Parkhaus in der Hegelallee 6

Hinter den brandenburgischen Zahnärzten, die nach der Wende einen Neustart in die Freiberuflich-keit wagten, liegen 25 erfolgreiche Jahre. Seit der Gründung im Jahre 1991 können sie sich auf ihren Dienstleister KZVLB verlassen, der dank seiner klu-gen Verhandlungspolitik für kontinuierliche Hono-rarzuwächse und damit für berufliche und private Sicherheit sorgte. Dafür verantwortlich zeichneten in den Anfangsjahren der ehrenamtliche Vorstand und die Hauptgeschäftsführung, die durch Rainer Linke ausgeübt wurde, und seit dem Jahr 2005 der hauptamtliche Vorstand. Dessen Konsequenz und Konsensfähigeit im Verhandeln wird von den Part-nern im Gesundheitswesen geschätzt, wovon die Zahnärzte bis heute profitieren.

Doch zu einer verlässlich funktionierenden Selbst-verwaltung gehören auch die vielen Zahnärzte, die ihr ehrenamtliches Engagement in Gremien und

Ausschüsse einbringen. An vorderster Stelle sei die Vertreterversammlung genannt, die in all den Jahren professionell für die Fortentwicklung der Standespo-litik eintrat. Ebenso zu würdigen sind die vielen Aus-schussmitglieder, die – ob im Beratungsausschuss, Berufungsausschuss, Beschwerdeausschuss, Zu-lassungsausschuss, Disziplinarausschuss, um nur einige der insgesamt 12 Ausschüsse aufzuführen – „ihre“ Selbstverwaltung mit Leben erfüllen.

In diesem Jahr stehen wieder Wahlen an. Wohin die Reise geht, bestimmen die brandenburgischen Zahnärzte selbst. Der Vorstand appelliert an alle Wahlberechtigten, nicht auf ihr Recht zur Gestal-tung der Selbstverwaltung zu verzichten und sich zu ihren Vertretern zu bekennen. Nur einer hohen Wahlbeteiligung kann eine echte Interessensvertre-tung entspringen. Deshalb: Wählen Sie Ihre Stan-desvertreter für die nächsten sechs Jahre.

25 Jahre kontinuierlich bergauf in Brandenburg

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SAVE THE DATE20. und 21. Januar 2017 | Estrel Convention Center Berlin

31. BERLINER ZAHNÄRZTETAG

46. DEUTSCHER FORTBILDUNGSKONGRESS FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

DIE STADTDIE KONGRESSE

Nähere Informationen ab Herbst 2016 unter:www.quintessenz.de/berlinerkongresse

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ZBB 3 | 2016 15BERUFSPOLITIK

25 Jahre für die FreiberuflichkeitAm 30. Mai feierte der Landesverband der Freien Berufe sein 25-jähriges Jubiläum. Zum Fest-akt und der anschließenden Podiumsdiskussion kamen zahlreiche Gründungsmitglieder, zu denen auch die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung zählen.

[ZBB] In den 25 Jahren seines Be-stehens, so würdigten es die Fest-redner, pflegte der LFB enge Kon-takte zur Landespolitik, um die Rolle der Freien Berufe zu stärken und ihre Interessen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten und zu verankern. Der brandenburgische Wirtschaftsminister Albrecht Ger-ber hob in seinem Statement die gesamtgesellschaftliche Bedeu-tung der Freien Berufe hervor.

Selbstständigkeit, Unabhängig-keit, Eigenverantwortung und Gemeinwohlverpflichtung bilden das Fundament der Tätigkeit ei-nes jeden Freiberuflers.

Doch in einem sich verändernden Europa ist das „Modell Deutsch-land“ mit funktionierenden Selbstverwaltungen nur eines von vielen und sogar eines, das im Zuge der Deregulierungsbe-strebungen leicht unter die Räder kommen könnte. Deshalb setzen sich die Vertreter der Freien Beru-fe für das am Gemeinwohl orien-tierte System der freiberuflichen Tätigkeit ein. Um der Landespo-litik diese Position nahe zu brin-gen, wählte der LFB für die an den Festakt anschließende Podiums-diskussion ein Thema, das der-zeit die meisten Befürchtungen auslöst: die zunehmende Öffnung des Fremdkapitalverbots. Unter der Moderation des Journalisten Gunnar Schupelius diskutieren die

Vertreter der brandenburgischen Landtagsfraktionen „Die Sicht der brandenburgischen Politik auf die Freiberuflichkeit unter Fremd-

kapitaleinfluss“. In der sehr leb-haft und teils emotional geführ-ten Debatte, in die sich auch das Publikum einbrachte, zeigte sich, dass die freien Berufe einer allzu liberalen Öffnung kritisch gegen-überstehen und bereit sind, ihre Unabhängigkeit als höchstes Gut für sich, ihre Patienten, Klienten und Mandanten zu verteidigen. Insbesondere die Vertreter der zahnärztlichen Körperschaften – LFB-Präsident Thomas Schwierzy für die Landeszahnärztkammer, Dipl.-Med. Thomas Schmidt und Rainer Linke für die Kassenzahn-ärztliche Vereinigung – unternah-men große Anstrengungen, um die Politiker über die MVZ-Proble-matik zu informieren und sie von der Fragwürdigkeit der MVZs im zahnärztlichen Bereich zu über-zeugen.

DiskussionsteilnehmerDie brandenburgischen Land-tagsparteien waren bei der Podi-umsdiskussion vertreten durch: • Axel Vogel, Vorsitzender von

Bündnis 90/Die Grünen• Matthias Loehr, Sprecher für

Tourismus und Wirtschafts-politik, DIE LINKE

• Helmut Barthel, Wirtschafts-politischer Sprecher der SPD

• Steeven Bretz, Generalse-kretär der CDU

• Christina Schade, Wirt-schaftspolitische Sprecherin der AfD

(rechtes Bild v. l. n. r.)

Moderator Gunnar Schupelius (2. v.re.) lockte alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion

aus der Reserve

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Rechtzeitig daran denken: Einen Nachfolger für die Praxis suchen

Autorin: Heike Nagel, Assistentin des Justitiars der ZÄK Niedersachsen

Irgendwann ist es soweit: Der Entschluss, die Praxis abzugeben, ist gefallen. Gründe dafür gibt es viele, mögen es das Alter, Krankheit oder familiäre Anlässe sein. In einer solchen Situation ist es wichtig, sich gründlich vorzubereiten und eine Praxisabgabe sorgfältig zu planen.

Bevor Sie in die konkreten Pla-nungen einsteigen, sollten grund-sätzliche Vorbereitungen getrof-fen werden.

Informationen sammelnAls oberstes Gebot gilt: Erst ein-mal gründlich informieren. Nur wer gut informiert in das Projekt „Praxisabgabe“ startet, wird in der Lage sein, Abwägungen und gewinnbringende Entscheidun-gen zu treffen. Es kann sich auch der Besuch entsprechender Infor-mationsveranstaltungen empfeh-len. Nehmen Sie solche Angebo-te, zum Beispiel von der Kammer, wahr. Ein „Zuviel“ an Informatio-nen gibt es in diesem Fall nicht, ein „Zuwenig“ hingegen schon.

Neutraler BlickSchauen Sie sich Ihre Praxis ein-fach mal mit den Augen eines po-tentiellen Käufers an: Vielleicht gibt es hier und da optische Ver-besserungsmöglichkeiten, um das Erscheinungsbild der Praxis aufzupolieren. Falls ja, „möbeln“ Sie Ihre Praxis richtig auf, und zwar im wahrsten Sinne des Wor-tes: Schickes, modernes Mobiliar an der Rezeption oder im Warte-bereich vermittelt einen freund-lichen Eindruck. Vielleicht lassen Sie auch ein paar Malerarbeiten durchführen, denn „frisch gestri-chen“ wirkt Wunder. Sicherlich sind das zunächst einmal Inves-titionen, später aber machen sie sich bezahlt.

Weitere Aspekte• Prüfen Sie, ob alle Geräte und

deren Genehmigungen auf dem neuesten Stand sind.

• Stellen Sie alle Verträge zusam-men, die für Ihre Praxis existie-ren. Achten Sie auf Fristen (wie auslaufende Verträge). Hier ist gegebenenfalls der Rat eines niedergelassenen Rechtsan-waltes einzuholen.

• Erstellen Sie ein Inventarver-zeichnis für die Praxis.

AbgabezeitpunktWenn eine Praxisabgabe nicht überraschend kommt und sorg-fältig vorbereitet werden kann, sollten Sie einen Abgabezeitpunkt anvisieren, der möglichst zu ei-

PRAXIS

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ZBB 3 | 2016

nem Quartalsende liegt. Wer mit den Planungen etwa ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Abgabe-zeitpunkt beginnt, ist sicherlich gut beraten. Je frü-her Sie mit den Planungen beginnen, desto weniger stehen Sie unter Zeitdruck und können so in Ruhe einen geeigneten Käufer suchen und unter Umständen einen bes-seren Verkaufspreis erzielen.

FormalitätenWichtig ist zunächst der Kontakt zur Kassenzahnärztlichen Ver-einigung Brandenburg (KZVLB). Dort ist zu melden, dass und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Praxis übergeben wer-den, und an wen. Wird eine Praxis zum Beispiel aus Alters- oder Krankheitsgründen abgegeben, ist ein etwaiger Verzicht auf die Kassenzulassung zu klä-ren. Alle dafür erforderlichen Informationen erhal-ten Sie beim dort zuständigen Ansprechpartner.

InventarverzeichnisFür die Ermittlung des materiellen Wertes ist eine Inventarisierung aller Gegenstände unerlässlich. Hierzu zählen alle Geräte, Instrumente und Maschi-nen, aber auch das Mobiliar, Fachliteratur und ähnli-ches. Diese müssen – gegebenenfalls mithilfe eines Steuerberaters – erfasst und mit dem entsprechen-den Zeitwert versehen werden.

Ermittlung des PraxiswertsDer Praxiswert ist Basis für den geplanten Verkauf. Er setzt sich zusammen aus dem materiellen Wert (Substanzwert) und dem immateriellen (ideellen) Wert, auch Goodwill genannt.

Der materielle Wert, auch Substanzwert, einer Praxis ist die Summe der Zeitwerte der bewerteten Wirtschaftsgüter zu einem bestimmten Stichtag. Unter dem immateriellen Praxiswert wird die Möglichkeit verstanden, eine eingeführte Zahnarzt-praxis mit ihrem Patientenstamm wirtschaftlich er-folgreich fortzuführen. Hierbei kommt natürlich der starken Zahnarzt-Patienten-Bindung eine besonde-re Bedeutung zu.

Bewertungsmethoden gibt es verschiedene. Welche davon den tatsächlichen Verkehrswert einer Zahn-arztpraxis am ehesten widerspiegelt, lässt sich auch nicht abschließend beurteilen. Entscheidend dabei

ist, dass der Verkehrswert einer Zahnarztpraxis nicht allein im Rahmen eines Bewertungsverfahrens zu ermitteln ist. In erster Linie bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis, wie bei allen anderen Din-gen auch. Wenn der in einem Bewertungsverfahren

ermittelte Preis nicht erzielt wird, nützt die beste Bewertungsme-thode gar nichts.

Den aussagefähigsten Wert er-zielt man wahrscheinlich mithilfe eines Sachverständigen. Einen Kontakt vermittelt Ihnen gern die Landeszahnärztekammer: Inga Schulz, Tel. 0355 38148-14, [email protected]. Daneben ist die

Unterstützung durch einen Steuerberater anzura-ten.

KaufpreisvorstellungDer Steuerberater hilft bei der Kaufpreisvorstellung und berät Sie natürlich auch in den daraus resultie-renden steuerrechtlichen Fragen.

VerträgeWichtig ist nun, damit Sie einem etwaigen Nachfol-ger einen umfassenden Überblick über Ihre Praxis verschaffen können, alle bestehenden Verträge zusammenzustellen. Dazu zählen natürlich alle Ar-beitsverträge, aber auch Verträge mit Lieferanten, Versicherungen, Darlehen, Mietvertrag, Telefon/In-ternet usw. usf.. Listen Sie die Verträge sorgfältig auf, nennen Sie Details wie Abschlussdatum, Lauf-zeiten, Kündigungsfristen, Restverbindlichkeiten ... So ermöglichen Sie dem Nachfolger, sich einen gründlichen Eindruck zu verschaffen, indem Sie die Situation der Praxis deutlich offenlegen. Das kann sich auf die Kaufentscheidung positiv auswirken. Denn wer kauft schon gern die berühmte Katze im Sack?!

NachfolgesucheMöglichkeiten der Suche nach einem geeigneten Nachfolger gibt es diverse. Die Zahnärztekammer bietet Ihnen auf den Internetseiten www.lzkb.de die Möglichkeit, Ihr Angebot einzustellen. Selbst-verständlich können Sie auch im „Zahnärzteblatt Brandenburg“ oder in den bundesweit vertriebenen „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (ZM) inserieren. Sie können aber auch über den Dentalhandel aktiv wer-den.

Je früher Sie mit den Pla-nungen beginnen, desto weniger stehen Sie unter Zeitdruck und können so in Ruhe einen geeigneten Käufer suchen und unter Umständen einen besseren Verkaufspreis erzielen.

17PRAXIS

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ZBB 3 | 201618 PRAXIS

VertragsgestaltungIst ein Nachfolger gefunden, be-darf es eines Vertrages. Ratsam ist es, mit dem potentiellen Nach-folger einen sogenannten Vor-vertrag abzuschließen, der unter dem Vorbehalt der Zulassung des Übernehmenden stehen sollte. Wir empfehlen, für die Ausgestal-tung des Vertrages einen nieder-gelassenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Eine solide Vertragsge-staltung kann Ihnen im Nachhin-ein viele Unstimmigkeiten erspa-ren.

Ein Mustervertrag für die Praxis-übergabe halten wir im Übrigen für Sie parat: im Internet unter www.zqms-eco.de.

Renten-/Kranken-/Berufshaft-pflichtversicherungBei allem, was mit der Praxisab-gabe zusammenhängt: Verges-sen Sie sich selbst dabei nicht. Klären Sie mit Ihrer Krankenver-sicherung die Modalitäten. Spre-chen Sie Ihre Berufshaftpflicht-versicherung im Hinblick auf eine sogenannte Nachhaftung an. Eine solche Nachhaftung wird dringend empfohlen.

Und ganz wichtig: Klären Sie Ihre Rentenansprüche. Setzen Sie sich mit dem Altersversorgungs-werk, gegebenenfalls auch ande-ren Rententrägern, in Verbindung und fragen Sie nach den von Ih-nen zu erfüllenden Formalitäten.

Gesundheitsamt/Gewerbeauf-sichtsamt/BerufsgenossenschaftAuch das Gesundheitsamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt müs-sen von der Praxisabgabe bzw. -übergabe informiert werden. Ein kurzes Schreiben genügt hier zunächst, alles Weitere werden die beiden Ämter dann mit Ihnen

klären. Gleiches gilt für die Mit-gliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Setzen Sie sich mit den zuständigen An-sprechpartnern in Verbindung, Sie erfahren dort alles Wissens-werte über das gesamte Procede-re.

Übernahme bestehender VerträgeSicherlich wird Ihr Nachfolger In-teresse daran haben, einige Ihrer bestehenden Verträge zu über-nehmen. Primär dürfte hier der Mietvertrag von Interesse sein, aber auch von Versicherungs-, Leasingverträgen und derglei-chen kann der Nachfolger mögli-cherweise profitieren. Oft ist die Übernahme eines Vertrages ein-facher zu handeln als ein Neuab-schluss.

ArbeitsverträgeHier ist zunächst zu differenzie-ren, ob es sich um eine Praxis-abgabe oder eine Praxisüberga-

be handelt. Beide Varianten sind rechtlich unterschiedlich zu be-handeln.

a) PraxisübergabeWenn Sie einen Nachfolger gefun-den haben, finden die Normierun-gen des Paragraphen 613a BGB Anwendung. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Mitteilungs-pflichten gemäß Paragraph 613a Abs. 5 BGB bestehen, wonach die von der Praxisübergabe betroffe-nen Arbeitnehmer vor dem Über-gang in Textform zu unterrichten sind. Hierbei sind der Zeitpunkt oder der geplante Zeitpunkt der Praxisübergabe, der Grund für die Übergabe, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fol-gen der Übergabe für die Arbeit-nehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genom-menen Maßnahmen zu erläutern. Diese Pflicht kann auch Ihr Nach-folger übernehmen. Entscheidend ist, dass die Mitarbeiter frühzeitig informiert werden.

Der Nachfolger tritt als neuer In-haber der Praxis in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Ar-beitsverhältnissen ein. Damit Sie ihrem Nachfolger den Einstieg er-leichtern, empfiehlt es sich, eine Personalliste zu erstellen. Diese sollte neben den Namen und den persönlichen Daten der Mitarbei-ter Angaben über Eintrittsdatum, Gehalt, Sonderzahlungen (Weih-nachtsgeld, Urlaubsgeld oder an-deres) enthalten. Auch sollte hier beschrieben werden, mit welcher Tätigkeit die Mitarbeiter betraut sind und welche Kündigungsfris-ten vertraglich geregelt sind.

Denken Sie auch daran, dass im Falle einer Praxisübergabe die Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse abgemeldet und

Über www.zqms-eco.de stehet Ihnen ein

Mustervertrag für die Praxisübernahme

zur Verfügung

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ZBB 3 | 2016

durch den neuen Praxisinhaber wieder angemeldet werden müs-sen. Kontaktieren Sie hier die zu-ständigen Krankenkassen und er-fragen Sie das Procedere.

Gegebenenfalls bestehen Ausbil-dungsverträge. Auch diese kön-nen auf den Nachfolger übertra-gen werden. Sprechen Sie hierzu Ihre Zahnärztekammer, ZFA-Referat, Monika Klar, Tel. 0355 38148-12 oder [email protected] an.

b) PraxisabgabeIm Fall einer Praxisabgabe kann unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksa-me Kündigung eine ordentliche Kündigung erfolgen. Lassen Sie sich hierbei auf jeden Fall von ei-nem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Last, but not leastEbenso wollen bedacht sein:• Versorgungsunternehmen

(Strom, Gas, Wasser, Müll) in-formieren, ab-/ummelden

• Telefonbucheinträge, eventu-elle Praxis-Homepage löschen,

• Post benachrichtigen, gegebe-nenfalls Nachsendeantrag stel-len,

• Praxisfahrzeug eventuell ver-kaufen oder ummelden,

• Patienten informieren.

Insbesondere dem letzten Punkt kommt eine große Bedeutung zu. Die meisten von Ihnen, die eine Praxis ab- oder übergeben, möchten sicherlich ihre Patienten davon in Kenntnis setzen und sich von ihnen verabschieden. Unter Umständen möchten Sie auch im gleichen Zuge Ihre Nachfolgerin/Ihren Nachfolger vorstellen.

Unter Beachtung der berufsrecht-lichen Normierungen ist das alles

kein Problem. Selbstverständlich ist es Ihnen gestattet, ein entspre-chendes Schreiben zu versenden. Auch gegen eine Zeitungsannon-ce bestehen aus berufsrechtli-cher Sicht keine Einwände.

PatientenkarteiAuch wenn Sie − im Falle einer Praxisübergabe − die Patienten-kartei „mit verkaufen“, kommt eine Einsichtnahme durch den Nachfolger nicht ohne weiteres in Betracht. Unerlässlich dafür ist die Zustimmung der jeweiligen Patienten. Das gilt für die manu-ell wie auch für die in der EDV ge-führte Patientenkartei. Holen Sie diese Zustimmung unbedingt ein, um nicht gegen das Schweige-pflichtsgebot zu verstoßen.

Im Idealfall haben Sie vielleicht sogar die Möglichkeit, gemein-sam mit Ihrem Nachfolger das Einverständnis des Patienten zur Einsichtnahme einzuholen und sogar die weitere Behandlungs-planung festzulegen.

ChecklisteSie sehen: Eine gründliche Vor-bereitung und eine durchdach-te Planung sind das A und O für eine saubere Abwicklung der Pra-xisab-/übergabe.

Scheuen Sie sich nicht, die ver-schiedenen zuständigen Institu-tionen anzusprechen, wenn Sie Fragen haben. Schließlich stellt ein solcher Schritt alles andere als Routine dar und kann daher für manche Unsicherheit sorgen.

Auf der folgenden Seite haben wir Ihnen noch einmal eine klei-ne Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die Abwicklung einer Praxisab-/übergabe erleichtern soll. Bitte beachten Sie aber, dass diese Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, son-dern lediglich eine Gedankenstüt-ze darstellt.

Eine Hilfe im Procedere der Praxisübergabe könnte auch die Broschüre der Landes-

zahnärztekammer Brandenburg „Junge Zahnärzte – Spagat zwischen Praxis und Privat“

sein. Sie erhalten diese Broschüre über Inga Schulz, [email protected].

19PRAXIS

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ZBB 3 | 201620

Erledigt? * Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

1. Festlegung des Abgabezeitpunktes (mindestens ein bis zwei Jahre vor dem ge-planten Abgabetermin, Praxisübergabe möglichst zu einem Quartalsende)

2. Informationen KZVLB | klären der dort erforderlichen Formalitäten | Verzicht auf Zulassung zur Kassentätigkeit?

3. Erstellen eines Inventarverzeichnisses

4. Ermittlung des Praxiswerts (Formel, Sachverständige)

5. Kaufpreisvorstellung klären

6. Klären der steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte | Zusam-menarbeit mit Steuerberater

7. Sichtung aller bestehenden Verträge (Arbeitsverträge, Lieferanten, Versiche-rungen, Darlehen, etc.). Gegebenenfalls Übernahme einiger Verträge durch den Nachfolger?

8. Nachfolgesuche

9. Vertragsgestaltung/Vertrag schließen

10. Fragen zur Renten-/Kranken-/Berufshaftpflichtversicherung klären

11. Abmeldung beim Gesundheitsamt/Gewerbeaufsichtsamt/Berufsgenossenschaft

12. Prüfen der Übernahme bestehender Verträge (Mietvertrag Telefon, Leasing, Ver-sicherung) durch Nachfolger

13. Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen überprüfen, gegebenenfalls auf Nachfolger übertragen

14. Angestellte bei der zuständigen Krankenkasse abmelden und durch den Praxis-nachfolger wieder anmelden lassen (Rücksprache mit Krankenkasse)

15. Ausbildungsverträge auf den Nachfolger übertragen − Rücksprache mit LZÄKB

16. Details zur Übergabe der Patientenkartei klären, gegebenenfalls Behandlungspla-nung mit Zustimmung des Patienten festlegen

Checkliste für die Abgabe einer Zahnarztpraxis

PRAXIS

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21ZBB 3 | 2016

Vorübergehend angekommen – Syrische Zahnärztinnen absolvieren PraktikumUnter den Flüchtlingen befinden sich zahlreiche Zahnmediziner, die in der Zeit in Deutschland aber auch tätig werden wollen. Die Geschichte von zwei Zahnärztinnen, die in Cottbuser Zahn-arztpraxen Hilfe gefunden haben, um sich auf ihren Sprachtest vorzubereiten.

[ZBB] Zahnärzte, die vor dem Krieg nach Deutsch-land geflüchtet sind, wollen dennoch gern weiter ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Anerken-nung des Berufsabschlusses regelt im Land Bran-denburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Ver-braucherschutz und Gesundheit (LAVG – siehe auch Seite 23 in diesem ZBB). Um die Berufserlaubnis zu erhalten, ist unter Umständen ein Fachsprachtest und eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich.

Auch Racha Hourieh, seit 2015 in Deutschland, muss sich als syrische Zahnärztin dem Sprachtest und der Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Sie hat-te Glück, dass sie bei einer Veranstaltung Dr. Mar-tina Münch kennenlernte. Diese wiederum wandte sich mit Bitte um Unterstützung an den Kammer-präsidenten Dipl.-Stom Jürgen Herbert, welcher den Kontakt zu Dr. Carsten Burkhardt vermittelte. Seit Anfang dieses Jahres kommt sie nun dreimal in der Woche für ein paar Stunden in die Cottbuser Pra-

xis, um Sicherheit in der deutschen Sprache und im Fachtermini zu erlangen. Nach elf Jahren Berufser-fahrung in Syrien und Katar möchte sie gern bald wieder arbeiten – aber dennoch, sobald es die Si-tuation zulässt, wieder zurück in die Heimat nach Syrien. Derzeit bereitet sie sich auf die B1-Sprach-prüfung vor.

Lama Jamal Agha folgte ihrer Schwester nach Cott-bus, nachdem sie zuerst in Syrien ihr Zahnmedi-zinstudium begonnen hatte, es jedoch infolge des Krieges erst in Ägypten abschließen konnte. Von Hause aus spricht sie arabisch. Als sie im März vor einem Jahr nach Deutschland kam, sprach sie kein Wort deutsch. Inzwischen hat sie die B2-Sprachprü-fung geschaft und bereitet sich auf die C1-Prüfung vor, um die Gleichwertigkeitsprüfung beantragen zu können. Sie gelangte durch Zufall an die Zahnarzt-praxis von Dipl.-Stom. Roland Kobel, der ihr nun seit März ein Praktikum ermöglicht.

Racha Hourieh schaut Dr. Carsten Burkhardt über die Schulter

und lernt dabei; er informierte darüber seine Patienten

Lama Jamal Agha fand bei Dipl.-Stom. Roland Kobel einen Prak-

tikumsplatz insbesondere zum Erlernen der Fachsprache

PRAXIS

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ZBB 3 | 201622

Zu Hause in Deutschland

Autorin: Christina Pöschel, KZVLB

Seit 2011 ist den brandenburgischen Zahnärzten - jedenfalls den sportbegeisterten - der Name Abramow ein Begriff. Der „Neue“, der da erstmalig beim Tennisturnier der Zahnärzte antrat, zog mit seinem Spiel die Aufmerksamkeit auf sich und als er das Turnier in einem glatten Durchmarsch gewann, war die Neugier riesig: Wer ist das und wieso spielt er so verdammt gut?

Mit seinem Spiel beim Sportwochenende der brandenburgischen

Zahnärzte verblüffte Michail Abramow die Konkurrenz

Sonnenverbrannt, aber happy bei der Siegerehrung. Auch KZV-

Vize Linke war mit dem Ergebnis im Herren-Doppel zufrieden

PRAXIS

Als Michail Abramow im Jahre 2001 mit seinen Eltern und sei-nem jüngeren Bruder aus Weiß-russland nach Deutschland über-siedelte, war er 26, diplomierter Zahnarzt und hatte drei Jahre in einer Zahnklinik hinter sich. Ei-gentlich lief alles bestens und die Zukunft schien, sofern das in die-sem Teil der Welt überhaupt eine realistische Option sein kann, verheißungsvoll. Dass er dieses Leben dennoch gegen die Unge-wissheit in Deutschland tausch-te, lag an seinem Familiensinn und auch an seinem jüdischen

Glauben, denn Juden haben es in Russland nicht leicht.

Selbst Gas geben statt Warten auf ein FörderprogrammDeutschland nahm die Aussied-ler freundlich auf und Abramow stürzte sich umgehend in die Ar-beit. Für ihn hieß das zunächst einmal, die deutsche Sprache zu lernen – aus seiner Sicht das Wichtigste, um möglichst schnell in dem fremden Land anzukom-men. Um den Lernerfolg zu be-schleunigen, nahm er die tägliche Fahrt von Brandenburg nach Ber-

lin in Kauf, denn Intensivkurse wa-ren nur bei Berlitz zu haben. Dort brachte es der Zufall mit sich, dass er am Institut eine Zahnärz-tin kennenlernte. Die nahm sich des jungen Kollegen an, indem sie ihn zunächst mit der Arbeitsweise einer deutschen Praxis vertraut machte und ihn später, als er sei-ne Berufserlaubnis in der Tasche hatte, anstellte. Von 2002 an ar-beitete Michail Abramow reichlich drei Jahre in der Berliner Praxis. Dann stellte sich heraus, dass er zur Gleichwertigkeitsprüfung nur in dem Bundesland zugelassen

Page 23: ZBB Ausgabe 3/2016

23ZBB 3 | 2016 PRAXIS

Im Fall einer im Ausland erworbenen zahnärztlichen

Ausbildung setzt die Approbation oder Berufser-

laubnis die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes

voraus. Die Überprüfung des Ausbildungsstandes

obliegt dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbrau-

cherschutz und Gesundheit (LAVG). Für die Durch-

führung von Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie

seit 2015 Fachsprachtests für Zahnärzte innerhalb

dieses Approbations- und Berufserlaubnisverfahren

schloss das LAVG mit der LZÄKB für das Land Bran-

denburg eine Vereinbarung ab. Die Informationen

dazu finden Sie unter: www.lzkb.de >> Zahnärzte >>

Mitgliedschaft.

Bisher nahmen im Jahr 2015 sieben sowie 2016 elf

Zahnärzte an den Fachsprachtests teil. Zwei Zahn-

ärzte mussten ihren Test wiederholen.

Gleichwertigkeitsprüfungen im Land Brandenburg

würde, in dem er auch lebte. Also sprach er bei ei-ner Zahnarztpraxis in Brandenburg vor. Der Praxis-inhaber ließ sich darauf ein, so dass Abramow von nun an in Brandenburg an der Havel wohnte und arbeitete. In dieser Zeit traf er auf den damaligen Kammer-Vizepräsidenten Dr. Erwin Deichsel, der von dem engagierten jungen Zahnarzt angetan war und ihn immer wieder zur Prüfung ermunterte. Drei Monate später war die Vorbereitungszeit absol-viert und die Gleichwertigkeit bewiesen. Zielstrebig nahm Abramow nun die nächste Etappe in Angriff: die Approbation. Voraussetzung dafür war die deut-sche Staatsbürgerschaft. Dafür musste er sich wei-tere drei Jahre gedulden, dann war auch diese Hür-de gemeistert und er durfte endlich als angestellter Zahnarzt praktizieren.

Niemand hat gesagt, dass es leicht würdeDiese Zielstrebigkeit mag verwundern, aber für Michail Abramow ist sie Teil seines Lebens, ein We-senszug, den er im Sport erworben hat: „Mal etwas aushalten, an etwas dranbleiben, zielstrebig auf et-was hinarbeiten“– dem Sportler haben sich diese Eigenschaften verinnerlicht. Als Schuljunge ermu-tigten ihn seine Eltern zum Tennis, als dieser Sport noch alles andere als populär war. Er kämpfte sich nach vorne, bis eines Tages die Entscheidung für die berufliche Zukunft im Raume stand. Profikarriere im Tennis? IT-Bereich? Medizin? Die Sportlaufbahn zog Abramow in Ermangelung einer echten Perspekti-ve nicht wirklich in Erwägung. Hingegen verlockte ihn die Idee, sich für ein IT-Studium einzuschreiben. Ohne Aufnahmeprüfung erschien dem Matheolym-piaden-Gewinner der Studiengang sehr verlockend. Andererseits hatte er mit einer Großmutter, die als Ärztin und einem Onkel, der als Kieferchirurg arbei-tete, schon viel zu sehr in die Medizin geschnuppert, um einen Abschluss in der Königsdisziplin nicht als das Höchste zu betrachten. Typisch Abramow ent-

schied er sich für den Griff nach den Sternen, be-stand die Aufnahmeprüfung für die Fakultät und studierte bald Zahnmedizin in Minsk.

Hochs und Tiefs, aber alles richtig gemachtFür Michail Abramow läuft das Leben in Deutschland gut. Zwar musste er in Deutschland seine Karriere von vorn beginnen, aber ihm fiel es leicht, hier Fuß zu fassen. Er wird geschätzt und gemocht, was dank seines freundlichen, unarroganten und unaufgereg-ten Wesens kaum anders vorstellbar ist. Wenn er redet, vermutet niemand, dass Deutsch nicht seine Muttersprache sein könnte. Bei Sprachtests im Rah-men der Gleichwertigkeitsprüfungen sitzt er nun als Prüfer im Auftrag der Landeszahnärztekammer am Tisch. Mittlerweile gehört ihm eine eigene Praxis und er weiß, dass er den richtigen Weg eingeschla-gen hat. Der größte Wermutstropfen in seiner Zeit in Deutschland war der Tod beider Eltern kurz nach-einander. Noch heute macht er sich Gedanken, dass sie es wohl viel schwerer hatten mit ihrem Leben in einem fremden Land, als die jüngere Generation. Umso größeren Wert legt er auf den engen Zusam-menhalt seiner Familie, die mittlerweile aus Ehefrau und Sohn besteht, und mit seinem Bruder – einem Volleyballprofi und künftigen Sportmediziner.

Tipps für die, die alles noch vor sich haben Abramow hat seit seiner Ankunft in Deutschland viel Zuspruch bekommen und ist Menschen be-gegnet, die ihn unterstützt haben. Seinen Weg verfolgte er unbeirrt Schritt für Schritt. Und genau dies rät er den Fremden, die jetzt – wie er vor 14 Jahren – in Deutschland eine neue Zukunft suchen. Niemand sollte nach dem großen Geld schielen, das in Deutschland genau so wenig auf der Straße liegt wie anderswo, sondern seine Zukunft mit Ehrlich-keit, Fleiß, der Bereitschaft zur Integration und Ge-duld angehen.

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ZahnRat erscheint in neuem Layout

Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB

Die Patientenzeitschrift „ZahnRat“ erschien 1993 zum ersten Mal. Seit dieser Zeit gehört die Zeitschrift zu einer Konstante in den Zahnarztpraxen der ostdeutschen Bundesländer – stets inhaltlich auf jeweils ein Thema fokusiert. Leichte Veränderungen stehen an.

Seit mehr als 20 Jahren informiert die Patientenzeitschrift „Zahn-Rat“ über alle zahnmedizinischen Fachgebiete. Die Themen sind so vielfältig wie die Zahnheilkunde und die Mundgesundheit selbst. Professionelle Zahnreinigung, ge-sunde Kinderzähne, Zahnersatz-versorgungen, Kieferorthopädie oder Implantate sind nur eine Auswahl daraus. Viermal im Jahr erscheint die Zeitschrift als Pa-tientenzeitung der Zahnärzte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thürin-gen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In den Zahn-arztpraxen kann sie als Medium für die gezielte Aufklärung von Pa-tienten genutzt werden. Heraus-geber sind die Landeszahnärzte-kammern der fünf Bundesländer und die KZV Sachsen-Anhalt.

Redaktionssitzungen sichern QualitätZweimal im Jahr trifft sich das Re-daktionsteam zu gemeinsamen Sitzungen. In den Beratungen werden die Themen der Ausga-ben festgelegt und die Resonanz auf die erschienen Ausgaben beurteil. Es findet eine gemein-same Blattkritik statt, damit die Qualität der Zeitschrift gesichert bleibt. Auch die Auseinanderset-zung mit kritischen Anmerkungen von Lesern – sowohl von Zahn-ärzten, als auch von Patienten –

gehört dazu. Bei der Darstellung der Inhalte muss darauf geach-tet werden, dass der Spagat zwi-schen fachlich korrektem Inhalt und der Verständlichkeit für den zahnmedizinisch nicht vorgebil-deten Leser gelingt. In den vergangenen Jahren hatte es Kritik aus der Wissenschaft am

ZahnRat gegeben. Deshalb wur-de auf der Redaktionssitzung im April 2016 in Leipzig die allgemei-ne Ausrichtung des ZahnRat noch einmal festgeklopft. Der ZahnRat ist und bleibt eine Patientenzeit-schrift. Sie ist keine Fachpublikati-on für Zahnärzte und die Wissen-schaft. Eine vereinfachte Sprache und der Verzicht auf viele Fachbe-griffe dienen der Verständlichkeit und werden beibehalten.

Weiterhin bleibt der ZahnRat in erster Linie ein Printmedium. Die Internetpräsenz soll nur als Heft-archiv und als Werbe- und Ver-triebsplattform genutzt werden. Die großen Gebiete der Zahnheil-kunde bleiben zentrale Themen, aber auch „Randthemen“ wie Schnarchen werden weiterhin mit bedacht.

Neues Layout kommtNachdem der ZahnRat im jetzigen Layout viele Jahre erschienen ist, hat das Redaktionsteam in Leip-zig eine Neugestaltung beschlos-sen. Die Farben der werden fri-scher und ansprechender und die Schrift lesefreundlicher. Es wird neue Infokästen geben, ein Mas-kottchen auf besondere Inhalte hinweisen. Die Internetseite des ZahnRat (www.zahnrat.de) soll entsprechend dem neuen Layout angepasst werden.

Nicht nur das ZBB unterzog sich einer

Frischzellenkur – auch der ZahnRat wird

demnächst mit einem neuen Erschei-

nungsbild glänzen

Auch auf Facebook ist der ZahnRat präsent. Die Face-book-Gruppe des ZahnRat hat mittlerweile über 200 Abonnenten.

PRAXIS

Page 25: ZBB Ausgabe 3/2016

25ZBB 3 | 2016 ZAHNRAT-FAX-BESTELLFORMULAR

-BestellformularFAX82 Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer?

83 Zahnfit schon ab eins!

84 Die Qual derWahl fürs Material

85 Parodontitis – eine unterschätzte Gefahr

86 Weckt Schnarchen das wilde Tier in Ihnen?

88 Wenn das Übel nicht an, sondern in der Wurzel steckt

Zahnarztpraxis

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Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz

www.zahnrat.de

82Implanto log ie : B iomater ia l technik auf höchstem Niveau

Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?

Patientenzeitung der Zahnärzte

Was ist Implantologie?Die zahnärztliche Implantologie ist dieWissenschaft, die sich mit den Werk-stoffen, den Operationsmethoden undder Gestaltung des Zahnersatzes aufImplantaten beschäftigt. Im weiterenSinne gehört dazu auch die Entwicklungvon Methoden, den Knochen und dasZahnfleisch zu ersetzen, wenn diese imLaufe der Zeit verloren gegangen sind.

Was sind Implantate?Das zahnärztliche Implantat ist ein dü-belartiger Formkörper, der anstelle einerZahnwurzel in den Knochen einge-schraubt wird und der Befestigung vonZahnersatz dient. Das kann eine einzel-ne Zahnkrone sein, aber auch eineBrücke oder eine abnehmbare Prothese.

Inhalt:

� Wer implantiert?� Wann wird implantiert?

� Wann sind Implantate sinnvoll?� Wann sind Implantate nicht

möglich?

� Chirurgische Behandlung� Prothetische Behandlung� Nachsorge und Recall

� Einzelzahnersatz� Zahngruppenersatz� Versorgung (nahezu) zahnloser

Kiefer

84Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · CAD/CAM · Kosten · Pflege

Die Qual der Wahl fürs MaterialWelche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?

Die Füllung an Karies erkrankter Zähnegehört auch heute noch zu den häufigs-ten Behandlungen in einer Zahnarzt-praxis. Damit ein geschädigter Zahngut versorgt werden kann, muss zuerstdie erkrankte Zahnhartsubstanz voll-ständig entfernt werden.

Dabei möchte die moderne Kariesthe-rapie so viel gesunde Zahnhartsubstanzwie möglich erhalten und so wenigZahnsubstanz wie nötig entfernen.Unterschiedliche Füllungsmaterialienmit ihren vielfältigen Eigenschaftenund Verarbeitungsmöglichkeiten hel-fen, dieses Ziel zu erreichen.

Sie als Patient sollen sicher entschei-den können, welche Füllungsmateri-alien in Ihrem Mund eingesetzt werden.Ihr Zahnarzt berät Sie gern über dieverschiedenen Eigenschaften der Werk-stoffe sowie über die jeweiligen Anfor-derungen an den zu versorgenden Zahn.

Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, war-um ein Zahn mit einer Füllung versorgtwerden muss. Der ZahnRat listet dieverfügbaren Füllungsmaterialien aufund nennt ihre Vor- und Nachteile. Erbegründet, warum für die Zahnbe-handlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten

Schon gewusst …?

Bis zur Entwicklung des Amalgamsin der ersten Hälfte des 19. Jahr-hunderts standen als Material fürZahnfüllungen oft nur Zinn undBlei (lateinisch: plumbum) zur Ver-fügung. Daher stammt auch dieumgangssprachliche Bezeichnungfür Zahnfüllungen: Plombe.

entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege IhrerZähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können.

Patientenzeitung der Zahnärzte

83S c h w a n g e r s c h a f t · K a r i e s · Z ä h n e p u t z e n · F l u o r i d · E r s t e r Z a h n a r z t b e s u c h

Zahnfit schon ab eins!Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege

Patientenzeitung der Zahnärzte

Babys erste Zähnchen, wie freudigwerden sie von Eltern und Verwandtenbegrüßt! Ihr Durchbruch war wo-möglich mit Unwohlsein des Kindesund schlaflosen Nächten der Elternverbunden – nun werden sie erleich-tert bestaunt und bewundert.

Leider lässt oftmals nach einer Weile

diese Aufmerksamkeit für die niedli-chen Beißerchen nach. Die perlweißeReihe im Ober- und im Unterkieferwird als gegeben hingenommen, unddie Entwicklung des Kindes bietet an-dere Überraschungen genug.

Aber Vernachlässigung nehmen dieZähne übel. Dann kann es passieren,

dass sie wieder für Überraschungensorgen – aber für unangenehme. Daslässt sich vermeiden. Lesen Sie in die-sem ZahnRat viel Interessantes überdie Zahn- und Mundgesundheit in denersten drei Jahren Ihres Kindes (oderEnkels). Sie werden erfahren: Ihre Mü-hen nützen den Zähnen des Kindes –und sie zahlen sich auch sonst aus.

85Parodontitis · Zusammenhang und Auswirkungen auf Allgemeinerkrankungen · Therapie · Prophylaxe

Parodontitis – eine unterschätzte Gefahr Volkskrankheit kann weitreichende Folgen haben

Patientenzeitung der Zahnärzte

Dass der Zahnarzt oder die Zahn-ärztin nicht der Fachmann oder die Fachfrau ausschließlich für die „Reparatur“ der Zähne ist, ist wohl mittlerweile jeder Patientin und jedem Patienten bekannt. Vielmehr ist dieses Berufsbild in seinem täglichen Handeln auf die Gesund-erhaltung der gesamten Region des Mundraumes und der Kiefer mit angrenzenden Geweben und Orga-nen spezialisiert. Die Zahnheilkunde

ist ein gleichberechtigtes Fach im großen Kanon der Medizin.

Dies wird besonders deutlich, wenn wir über die Ursachen und die Be-handlung der Parodontitis und die nachgewiesenen Zusammenhänge mit anderen Allgemeinerkrankungen nachdenken.

Doch was ist eigentlich eine Paro-dontitis? Wie kann man diese

Erkrankung erkennen und behan-deln? Wie kann ich als Patient vorbeugen und im Fall des Falles bei der Behandlung mitwirken? Und welche Beziehungen und Auswirkungen bestehen zu ande-ren Erkrankungen? Auf diese Fragen möchte Ihnen dieser Zahn-Rat Antworten geben, die Ihnen das Gespräch mit Ihrem Hauszahn-arzt oder Ihrer Hauszahnärztin erleichtern.

88Endodontie · Wurzelkanalaufbereitung · Wurzelfüllung · Wurzelpspitzenresektion

Wenn das Übel nicht an, sondern in der Wurzel steckt

Patientenzeitung der Zahnärzte

Er raubt einem den Nerv, dieser feine, pochende Schmerz, der meist abends beginnt, wenn man zur Ruhe kommt. Der Zahn wird immer berührungsemp-findlicher, selbst eine Schmerztablet-te zeigt keine Wirkung mehr. Selbst ganz Hartgesottene finden dann den Weg auf den Zahnarztstuhl und neh-men jede Hilfe dankbar an.

Was steckt dahinter? Hauptursache für die entzündliche Reaktion ist meist die kariöse Zerstörung der Zahnhartsubstanz. Zellgifte der Bakterien gelangen in das Zahnbein und lösen im Zahnmark eine Entzün-dungsreaktion aus. Diese kann auch deutlich später an bereits sanierten Zähnen ablaufen. In einem fortge-schrittenen Stadium zerstören Bakte-rien das Zahnmark und führen zu ih-rem vollständigen Absterben. Weitere Gründe für eine entzündliche Reak-tion sind unter anderem thermische oder chemische Reize, Risse in der Zahnhartsubstanz oder gar eine Un-fallverletzung (Trauma). Unbehandelt führt diese Entzündung neben den Schmerzen auch zu einer Schädigung und Infektion des Kieferknochens.

„Das Übel an der Wurzel packen“ – das gilt im übertragenen Sinn auch für die Behandlungsmöglichkeiten des Zahnarztes. Moderne Verfahren der Wurzelbehandlung können solche geschädigten Zähne noch viele Jahre

erhalten. Das geschieht über sieben Millionen Mal pro Jahr in Deutsch-land. Damit ist die Wurzelkanalbe-handlung eine der am häufigsten durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen und eine der erfolg-reichsten: Die Erfolgsraten liegen in den ersten fünf Jahren zwischen 85

und 95 %, wie die European Society of Endodontology (ESE) unter stren-gen Kriterien feststellen konnte.

Lesen Sie, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung er-füllt sein müssen und vertrauen Sie dem Rat Ihres Zahnarztes.

86Schnarcherschiene · Schlafapnoe · Mythen · Zahnärztlicher Rat

Weckt Schnarchen das wilde Tier in Ihnen?Zahnärzte können helfen, wieder ruhiger zu schlafen

Patientenzeitung der Zahnärzte

„Männer müssen schnarchen, um ihre Frauen vor den wilden Tieren zu schützen.” Diesen Satz ließ Do-ris Dörrie den Schauspieler Heiner Lauterbach in ihrem Film „Männer” sagen.

Mit dem Radau im Schlafzimmer könnte zwar sicher so mancher Mann im Tiefschlaf wilde Tiere verschre-cken. Allerdings erkennen nicht we-nige Frauen nach langen Jahren der

Sicherheit vor wilden Tieren, dass die ungestörte Nachtruhe eventuell doch erholsamer wäre, als die ge-bannte Gefahr eines Überfalls durch einen Chinaleoparden.

Abhilfe muss her! – Schnalzen mit der Zunge ist meistens der Anfang. Mit der Zeit steigt der Frust. Die Hemmungen fallen. Der Maßnahmen-katalog eskaliert zusehends – be-stehend aus Püffen mit dem Ellen-

bogen, einer zugehaltenen Nase oder einem Tritt ans Schien-bein … Der Erfolg dieser Mittel gegen Schnarchen bleibt meist endlich. Ein notorischer Schnarcher kann bei etwas Übung in jeder Lage schnarchen. „Typisch Mann!“, sagt die genervte Partnerin und ergreift selbst die Flucht. – Doch so weit muss es nicht kommen! Dieser ZahnRat hilft Ihnen dabei, etwas gegen das Schnarchen zu tun.

bis 88_rechteSeite_Layout 27.04.16 11:08 Seite 1

Page 26: ZBB Ausgabe 3/2016

Die Behandlung stark übergewichtiger Patienten

Autorin: Ass. jur. Claudia Mundt, KZV MV

Ein Patient betritt die Praxis und angesichts seiner Körperfülle stellt sich die Frage: Wird die Einheit dieses Gewicht aushalten? Wie aber verhält man sich bei einer offensichtlichen Über-schreitung des zulässigen Belastungsgewichts des Behandlungsstuhls?

Mit seiner Zulassung übernimmt jeder Vertragszahnarzt gleichzei-tig die Verpflichtung, gesetzlich krankenversicherte Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln oder weiter zu be-handeln, sog. Kontrahierungs-zwang. Er ist also nicht frei in sei-ner Entscheidung, ob der Patient in seiner Praxis behandelt wird oder nicht. Allerdings gibt es Aus-nahmen von der Behandlungs-pflicht, z.B. dann, wenn Behand-lungen erforderlich sind, die in der Praxis nicht erbracht werden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder aber wenn die Ka-pazitäten des Vertragszahnarz-tes die (Neu-)Aufnahme weiterer Patienten nicht zulassen, weil in diesen Fällen eine ordentliche Be-handlung nicht mehr gewährleis-tet wäre. Dies ergibt sich bereits aus der Berufsordnung, wonach der Zahnarzt die zahnärztliche Behandlung z.B. insbesondere dann ablehnen kann, wenn eine Behandlung nicht gewissenhaft und sachgerecht durchgeführt oder ihm die Behandlung nach pflichtgemäßer Interessenabwä-gung nicht zugemutet werden kann. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.

Es gibt allerdings auch deutlich sensiblere Gründe für die Ableh-nung einer Behandlung. So wird

weltweit in den letzten Jahren eine zunehmende Fettleibigkeit unter Erwachsenen und Kindern beobachtet. Laut OECD stieg der Anteil der Fettleibigen allein in

Deutschland zwischen dem Jahr 2000 und 2009 von 12 Prozent auf 15 Prozent, wobei man von Fettleibigkeit, also Adipositas, ab einem BMI (kg/m²) von 30 spricht. Die OECD schätzt, dass dieser Trend weiter anhalten wird. In der Zahnarztpraxis kann dies in-sofern Probleme bereiten, als die Behandlungseinheiten ein ma-ximales Belastungsgewicht aus-weisen. Das einmalige bzw. leich-te Überschreiten des maximalen Belastungsgewichts wird in der Regel nicht sofort zu einem De-fekt führen. Allerdings erfolgen die Angaben des Herstellers nicht grundlos. Insbesondere die tech-nischen Funktionen, aber auch die Verankerung des Stuhls sind auf das Maximalgewicht ausge-richtet. Eine häufige Mehrbelas-

Die Hersteller von Behandlungseinheiten

sollten stärker für die Gewichtsproblema-

tik sensibilisiert werden

In der Vergangenheit er-reichten uns aus den Pra-xen verschiedentlich Nach-fragen zum Thema. In dens, dem Zahnärzteblatt Meck-lenburg-Vorpommern, ent-deckten wir diesen Beitrag von Ass. jur. Claudia Mundt. Wir danken für die Nach-druckerlaubnis.

ZBB 3 | 201626 PRAXIS

Page 27: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 2016

tung wird im besten Fall nur zu einer schnelleren Abnutzung führen. Im ungünstigsten Fall kann der Patient zu Schaden kommen, woraus sich Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Vertragszahn-arztes ergeben können. Die Übernahme der Repa-raturkosten durch den Hersteller der Einheit schei-det aufgrund der Fehlbelastung ebenfalls aus.

Im Ergebnis kann ein Patient, der das maximal zu-lässige Belastungsgewicht aller vorhandenen Be-handlungseinheiten überschreitet, nicht behandelt werden. Es handelt sich also um eine Ausnahme von der Behandlungspflicht für GKV-Patienten, da hier aufgrund des Fehlens geeigneter Behandlungs-stühle eine Behandlung tatsächlich nicht erfolgen kann.

Gegenüber dem Patienten sollte dieses Thema sensibel behandelt werden. Zunächst sollte der Nachweis der maximal zulässigen Belastungsgren-ze griffbereit sein. Weiterhin sollte keinesfalls der Eindruck einer Diskriminierung entstehen. So dürf-te es problematisch sein, den Patienten konkret nach seinem Gewicht zu fragen. Empfehlenswert ist es, das maximal zulässige Belastungsgewicht des

Stuhls zu nennen und den Patienten zu fragen, ob diese Grenze überschritten wird. Bestehen Zwei-fel an den Angaben des Patienten, kann man sich dies auch schriftlich bestätigen lassen, um in einem eventuellen Haftpflichtfall abgesichert zu sein. So-fern die maximal zulässige Belastungsgrenze offen-sichtlich überschritten wird, ist der Patient darauf hinzuweisen, dass die Behandlung aufgrund seines Gewichts in der Praxis nicht möglich ist. Es ist wei-terhin ratsam, sich auf die Frage des Patienten vor-zubereiten, wo denn nun eine Behandlung stattfin-den kann. Dies kann eine Praxis in der Umgebung sein, die über eine entsprechende Behandlungsein-heit mit höherer Belastungsgrenze verfügt. Ist dies nicht der Fall, ist ein Verweis an eine Uniklinik ange-bracht, die über die erforderliche Ausstattung übli-cherweise verfügt. Dies wäre für brandenburgische Patienten ausschließlich in Berlin gegeben.

Im Rahmen einer Notfallbehandlung kann der Pati-ent allerdings nicht mit dem Hinweis auf die maxi-mal zulässige Belastungsgrenze des Behandlungs-stuhls abgewiesen werden. In diesen Fällen ist der Vertragszahnarzt selbstverständlich zur Hilfestel-lung verpflichtet.

27PRAXIS

Dr. Romy Ermler, PotsdamHin und wieder kommt es vor, dass wir in unserer Praxis Pati-enten mit überdurchschnittlicher Körperfülle behandeln müssen. Dann macht sich meine Helfe-rin Sorgen um unseren Behand-lungsstuhl. Sie hat es bereits einmal miterlebt, wie die Rü-ckenlehne bei der Behandlung eines stark übergewichtigen Pa-tienten einfach abgebrochen ist. Der Stuhl war damals noch nicht mal sehr alt, als der Bolzen der Lehne mit einem lauten Knall ge-brochen ist, es lag also nicht an der Altersschwäche der Behand-lungseinheit. Seitdem fahren wir

den Stuhl auf das niedrigste Ni-veau und kippen die Rückenlehne nur leicht an. Wir bewegen den Stuhl während der Behandlung gar nicht. Dann muss ich mich bei der Behandlung zwar etwas ver-biegen, aber es geschieht ja nicht so häufig.

Sven Albrecht, TemplinIn unserer Praxis hatten wir vor einigen Jahren den Fall, dass ein Behandlungsstuhl auf Grund eines übergewichtigen Patien-ten gebrochen ist. Da sich her-ausstellte, dass der Bruch auch auf einen Produktionsfehler zu-rückzuführen war, reparierte

die Firma den Stuhl auf Kulanz. Trotzdem fragen wir andere übergewichtige Patienten nicht nach ihrem Gewicht oder ob sie das zulässige Gewicht des Be-handlungsstuhls überschreiten, sondern achten nur darauf, dass der Stuhl, wenn möglich, in der untersten Position belassen wird. Wenn wir den Patienten auf sei-ne Adipositas hin ansprechen, dann eher über die medizinische Schiene. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass der Patient das Ge-fühl hat, dass es mir eher um den Erhalt meiner Behandlungsein-heit geht, als um den Erhalt sei-ner Zähne.

Meinungen zum Thema: „Übergewichtige Patienten“

Page 28: ZBB Ausgabe 3/2016

28 RECHT & STEUERN ZBB 3 | 2016

Verjährung und Nachhaftung der BerufshaftpflichtAutor:Ass. iur. Phillip W. Waatsack, HDI Versicherung AG, Hannover

Weil Patienten klagefreudiger geworden sind und Zahnärzte mehr auf ihre Absicherung ach-ten müssen, stellen sich zahlreiche neue versicherungsrechtliche Fragen. Für die Zeit nach der Praxis empfehlen Versicherer den Abschluss einer Nachhaftungsversicherung.

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass Patienten noch Jahre nach einer fehlerhaften Be-handlung durch einen Zahnarzt Schadenersatzansprüche geltend machen. Hieraus ergeben sich mehrere Fragestellungen: Ist der Anspruch vielleicht bereits ver-jährt? Welcher Versicherer ist zu-ständig, sofern zwischenzeitlich ein Versichererwechsel stattge-funden hat? Wer kommt für den Schaden auf, wenn die zahnärzt-liche Tätigkeit bereits aufgege-ben wurde und eine Versicherung nicht mehr besteht?

VerjährungWie alle anderen zivilrechtlichen Ansprüche unterliegen auch die Schadenersatzansprüche gegen Zahnärzte wegen fehlerhafter Behandlungen der Verjährung. Es wird dabei unterschieden zwi-schen regelmäßigen und absolu-ten Verjährungsfristen. Die regel-mäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB (Bürgerliches Ge-setzbuch) drei Jahre. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass drei Jahre nach einer fehlerhaf-ten zahnärztlichen Behandlung keine Ansprüche mehr erhoben werden können. Wäre dies tat-sächlich der Fall, käme es oftmals zu für den geschädigten Patien-ten unbilligen Ergebnissen. Denn

insbesondere Behandlungsfehler werden häufig erst zu einem viel späteren Zeitpunkt – manchmal sogar nach mehreren Jahren – of-fenkundig.

Sind in solchen Fällen die Ansprü-che des Patienten also bereits verjährt?

Nach § 199 BGB beginnt die Ver-jährungsfrist erst mit dem Ende des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient Kenntnis von den Anspruch be-gründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässig-keit hätte erlangen müssen. Die-se Kenntnis liegt aber praktisch nicht schon dann vor, wenn dem Patienten der negative Ausgang der Behandlung bekannt ist. Viel-mehr beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn dem Pati-enten, der ja medizinischer Laie ist, solche Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die aus der Behandlung re-sultierenden Beschwerden ge-rade nicht eine Verwirklichung des Krankheitsrisikos darstellen. Davon geht man aus, wenn der Patient Kenntnis von solchen Um-ständen erlangt, die den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhal-ten des Zahnarztes zulassen und sie darüber hinaus dieses Fehl-

verhalten als Ursache für den Schaden naheliegend erscheinen lassen.

Um diesem Umstand zu begeg-nen, hat der Gesetzgeber mit der absoluten Verjährungsfrist zur Wahrung des Rechtsfriedens eine Obergrenze festgelegt (§ 199 BGB). Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Le-bens, des Körpers, der Gesund-heit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an.

Bedeutung für den Berufshaft-pflichtversicherungsschutzVor dem Hintergrund der im Zahnarzthaftpflichtbereich mög-licherweise zeitverzögert erho-benen Schadenersatzansprüche stellt sich bei einem Versiche-rerwechsel, der Berufsaufgabe oder dem Tod des versicherten Zahnarztes oft die Frage, welcher Versicherer für die Schadenregu-lierung zuständig ist.

Anknüpfungspunkt hierfür ist das Schadenereignis, also das Ereig-nis, als dessen Folge der Schaden

Page 29: ZBB Ausgabe 3/2016

29RECHT & STEUERNZBB 3 | 2016

beim Patienten tatsächlich einge-treten ist. Auf den Zeitpunkt der Ursache, die zum Schadenereig-nis geführt hat, kommt es hinge-gen nicht an Zuständig ist dem-nach immer der Versicherer, bei dem der Zahnarzt zum Zeitpunkt des Schadeneintritts versichert war.

Besonders bedeutend wird dies, wenn Schadenursache und Scha-deneintritt auseinanderfallen und der Zahnarzt zwischenzeitlich sei-nen Beruf aufgegeben hat oder verstorben ist. Denn mit dem Ri-sikowegfall endet die Berufshaft-pflichtversicherung. Für später eintretende Schadenereignisse, die aus Behandlungen vor der Vertragsbeendigung resultieren, besteht dann kein Versicherungs-schutz mehr. Der Zahnarzt/die Erben haften dann ggf. mit ihrem

Privatvermögen. Diese Deckungs-lücke kann jedoch mit einer Nach-haftungsversicherung umgangen

werden. Hier werden Schaden-fälle abgedeckt, die nach Risiko-wegfall eintreten, aber durch die betriebliche/berufliche Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt verursacht wurden.

FazitAufgrund des Risikos, dass Scha-denersatzansprüche aus der zahnärztlichen Tätigkeit auch noch Jahre nach der Berufsaufga-be oder dem Tod des versicher-ten Zahnarztes erhoben werden können, und diese eventuell nicht mehr gedeckt sein könnten, ist es unerlässlich, eine Nachhaftungs-versicherung abzuschließen.

Bei manchen Versicherern ist diese ist innerhalb der Berufs-haftpflichtversicherung für Zahn-ärzte bereits integriert. Insbe-sondere bei Altverträgen sollte die Dauer unbedingt überprüft werden, um hier auf der siche-ren Seite zu sein und sich so vor einer Haftung mit dem Privat-vermögen bei potenziellen Spät-schäden zu schützen.

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Page 30: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201630

Oft gefragt: Wann verjähren Honorar- ansprüche?

Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Vorstandsmitglied der LZÄKB

Häufig wird der Kammer – hier insbesondere dem GOZ-Ausschuss – die Frage gestellt, ob der Zahnarzt verpflichtet ist, seine Privatrechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu er-stellen.

In der GOZ (§ 10) bzw. in der GOÄ (§ 12) findet sich zu dieser Thematik nur eine besondere Bestimmung, welche regelt, dass die Vergütung erst dann fällig wird, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rech-nung erteilt wurde, die den Vor-gaben entspricht. Das Entstehen eines Zahlungsanspruchs setzt nach § 271 BGB Fälligkeit voraus.

Die „Fälligkeit“ tritt ein, wenn ...Mit dem Begriff „Fälligkeit“ wird der Zeitpunkt beschrieben, ab dem Sie von Ihrem Patienten ver-langen können, die Rechnung zu bezahlen. Die Fälligkeit tritt also erst nach der Rechnungsstellung ein und nicht nach der Beendi-gung der zahnärztlichen Behand-lung.

Durch diese besondere Bestim-mung in der GOZ kann der Zahn-arzt selbst festlegen, wann die Verjährung seiner Rechnung be-ginnt: Jede privatzahnärztliche Honorarforderung verjährt nach der regelmäßigen Verjährungs-frist gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig zu wissen ist, dass die Verjährungsfrist erst zum

Ende des Jahres beginnt, in dem der Zahnarzt seine Rechnung an den Patienten geschickt hat.

Verjährungsfrist beachtenFür Behandlungen, die beispiels-weise im Jahre 2015 abgeschlos-sen wurden und für die Sie die Rechnung im selben Jahr erstell-ten, begann die Verjährung am 31. Dezember 2015 zu laufen. Der Zahlungsanspruch verjährt somit am 31. Dezember 2018. Wird die die Rechnung erst im Jahre 2016 erstellt, endet die Verjährung am 31. Dezember 2019.

Nach dem Ablauf der Verjäh-rungsfrist kann der Patient die Honorarzahlung verweigern. Soll-te der Patient dann doch noch be-zahlen, kann er sein Geld später nicht mehr zurückverlangen.

Wichtig1. Mahnungen an den Patien-

ten haben nie Einfluss auf die Verjährung! Nur die Einleitung eines gerichtlichen Mahnver-fahrens kann die Verjährung unterbrechen. Auch Insolvenz- oder andere Gerichtsverfah-ren, die durch den Zahnarzt oder den Patienten beantragt werden, hemmen die Verjäh-rung.

2. Zahlt der Patient in Raten, be-ginnt die Verjährungsfrist mit jeder Ratenzahlung neu.

3. Vergessene Leistungen, die in der ursprünglichen Rechnung versehentlich nicht berechnet wurden, können innerhalb der Verjährungsfrist nachberech-net werden.

„Verwirkung“ möglichWie ist die Rechtslage bei erheb-lich verspäteten Rechnungsstel-lungen, wenn beispielsweise seit dem Ende der Behandlung einige Jahre vergangen sind? Die Rech-nung ist nicht verjährt, denn keine Verjährungsfrist beginnt vor der Rechnungsstellung. Hier könnte der Patient die Rechnung wegen

RECHT & STEUERN

Jede privatzahnärztliche Honorarforderung verjährt nach der regelmäßigen Ver-jährungsfrist gemäß § 195 BGB nach drei Jahren.

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31ZBB 3 | 2016

„Verwirkung“ zurückweisen. Die Verwirkung eines Honoranspruchs spielt hin und wieder auch bei uns Zahnärzten eine Rolle. Sie ist an zwei Voraussetzun-gen geknüpft: Das sogenannte Zeitmoment und das Umstandsmoment.

Gemeint ist, dass der Zahnarzt einen längeren Zeit-raum untätig bleibt und keine Rechnung stellt, und der Patient sich darauf einrichtet, dass dieser auch in Zukunft sein Recht nicht geltend machen werde.

Rechtslage nicht eindeutigAb welchem Zeitraum von einer Verwirkung aus-zugehen ist, ist nicht abschließend geklärt und be-schäftigt immer wieder die Gerichte, die unter Be-rücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Die Rechtslage ist hier sehr widersprüchlich. Neben ei-ner Reihe gerichtlicher Entscheidungen, dass der Honoraranspruch verwirkt ist, zum Beispiel weil in der Zeitspanne, in der die Rechnung hätte gestellt werden können, die Verjährungsfrist bereits abge-laufen ist, gibt es Gerichte, die zu Gunsten des Zahn-arztes entschieden haben. In diesen Fällen wurde das Zeitelement als nicht maßgeblich angesehen;

auch, weil der an einer Abrechnung interessierte Patient längst eine Rechnung hätte verlangen kön-nen. Auch wurde betont, dass neben dem Zeitraum weitere Umstände hinzutreten müssten, aus denen der Patient schließen kann, dass kein Honorar mehr gefordert wird.

ZusammenfassungWir Zahnärzte sind nicht verpflichtet, unsere Rech-nungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu schreiben. Es empfiehlt sich jedoch, die Rechnun-gen zeitnah zu erstellen und die Forderungen zeit-nah geltend zu machen. Zumindest sollte die Hono-rarforderung innerhalb des Verjährungszeitraums von drei Jahren dem Patienten zugestellt werden.

Kommt es zu einem Prozess wegen einer erheblich verspäteten Rechnung, könnte das Gericht ent-scheiden, dass der Zahlungsanspruch verwirkt ist. Für kieferorthopädische oder prothetische Langzeit-behandlungen empfiehlt es sich deshalb, nicht bis zum Abschluss der gesamten Behandlung zu war-ten, bevor die Rechnung erstellt wird. Hier sollten zusammenhängende abgeschlossene Behandlungs-abschnitte zeitnah in Rechnung gestellt werden.

RECHT & STEUERN

Altes Eisen? – Eine Randbemerkung

Autorin: Heike Manssen [[email protected]]

Man ist so jung, wie man sich fühlt, Jungsein beginnt im Kopf und alt sind nur die anderen. Mehr Sprüche fallen mir gerade nicht ein, aber man sieht schon, in welche Richtung es geht. Auch als Mutter eines Halbwüchsigen und einer Neunjährigen darf man sich durchaus noch jung fühlen. Nein anders – man ist noch jung.

So weit, so gut. Wären da nicht immer diese Kinder, die dieses Gefühl, pardon, diese Tatsache, permanent in Frage stellen. Kürz-lich war ich mit dem Nachwuchs

beim Zahnarzt zur Kontrollunter-suchung. Im Empfangsbereich der Praxis stand ein antikes Mons-trum, das irgendwie nach Folter-maschine aussah. Bei genauerem Hinsehen erkannte ich eine so-genannte Zahnarztbohrmaschine mit gusseisernem Fußtritt. Um 1900 wurden mit solchen Dingern unzählige Menschen gequält – also doch Foltermaschine. Meine Kinder waren fasziniert von dem Gerät. Sie kennen keine Bohrer. Schon deshalb nicht, weil beim pädagogisch geschulten Zahn-arztpersonal dieses Wort einfach

nicht existiert. Man lässt Zähne nur einschlafen (betäuben) und kitzelt (bohrt) sie leicht.

Irgendwann blickten mich mei-ne Kinder sehr, sehr mitleidig an und tuschelten miteinander. Mein Sohn kuschelte sich an meinen Arm und fragte in fürsorglichem Ton: „Mama, war es eigentlich sehr schlimm für dich damals beim Zahnarzt?“ Ich nickte nur resigniert und fühlte mich wie eine Hundertjährige, die aus dem Fenster steigen und verschwin-den wollte.

Page 32: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201632

Amalgam grundsätzlich unbedenklich

Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung vom 4. April 2016 zum Urteil Az.: 26 U 16/15 vom 4. März 2016

Amalgam laut Sachverständigen unbedenklich: Schmerzensgeldforderung über 12.000 € von Gericht abgewiesen | Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm bestätigte, dass eine Zahnärztin ihre Patientin mit Amalgam versorgen durfte.

Die im Jahre 1959 geborene Klä-gerin aus Herford ließ sich in den Jahren 1987 bis 2009 von der be-klagten Zahnärztin in Lemgo be-handeln. Seit ihrer Kindheit hatte die Klägerin diverse Amalgamfül-lungen.

Von der Beklagten ließ sie sich weitere Amalgamfüllungen ein-setzen, die nach Behandlungsen-de durch einen anderen Zahnarzt entfernt wurden. Die Klägerin hat gemeint, die Beklagte habe bei der Behandlung fehlerhaft Amal-gam, auch gemeinsam mit weite-ren Metallen, insbesondere Gold, verwendet.

Das Vorliegen einer Amalgamall-ergie habe sie bei ihr, der Kläge-rin, nicht erkannt. Infolgedessen hätten ihr zwei Zähne gezogen werden müssen, zudem habe sie weitere gesundheitliche Beein-trächtigungen erlitten. Von der Beklagten hat die Klägerin deswe-gen Schadensersatz begehrt, un-ter anderem 12.000 Euro Schmer-zensgeld.

Keine Fehler feststellbarDie Schadensersatzklage der Klä-gerin ist erfolglos geblieben. Der zahnmedizinisch sachverständig beratene 26. Zivilsenat des Ober-landesgerichts Hamm konnte we-der eine fehlerhafte Behandlung

noch eine fehlerhafte Aufklärung der Klägerin durch die Beklag-te feststellen. Die Verwendung von Amalgam sei, so der Senat dem Sachverständigen folgend, grundsätzlich unbedenklich.

1. Keine Bedenken bei ZahnfüllungenDas gelte zum einen bei der Ver-wendung von Amalgam bei Zahn-füllungen. Die Oberfläche von den hier verwandten Silberamalgamen werde beim Kontakt mit Speichel mit einem Niederschlag überzo-gen, der weitere elektrochemi-sche Reaktionen verhindere.

2. Keine Probleme beim Aufbau einer GoldkroneUnbedenklich sei auch der Ver-bleib von Amalgamresten bei dem Aufbau von neuen Goldkro-nen. Durch den zur Befestigung einer Krone notwendigen Zement werde die notwendige Isolierung zwischen Gold und Amalgam ge-schaffen.

3. Keine AmalgamallergieEine bei einem Patienten grund-sätzlich denkbare Amalgamall-ergie sei bei der Klägerin nicht feststellbar. Das zeige schon der Zeitablauf. Massive gesundheit-liche Beeinträchtigungen habe die Klägerin erst ab Ende des Jahres 2001 geschildert, viele Jahre nach der Ersteinbringung von Amalgam. Zudem habe die Klägerin keine Symptome einer allergischen Reaktion gezeigt, nachdem sie Amalgamfüllungen erhalten habe. Ein Zusammen-hang zwischen den von der Klä-gerin geschilderten weiteren Be-schwerden und einer Belastung mit Amalgam habe der Sachver-ständige ebenfalls nicht feststel-len können.

4. Klägerin willigte stets einIn die zahnärztliche Behandlung mit Amalgamfüllungen habe die Klägerin zudem wirksam einge-willigt. Mangels für die Klägerin bestehender gesundheitlicher Risiken bei der Behandlung mit Amalgam habe die Beklagte inso-weit nichts aufklären müssen. Ob die Beklagte die Klägerin auf an-dere Füllmaterialien habe hinwei-sen müssen, sei sehr fraglich und könne letztendlich dahinstehen, da die Klägerin durch die Verwen-dung des Amalgam nicht geschä-digt worden sei.

RECHT & STEUERN

Die Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie im In-ternet unter:www.olg-hamm.nrw.de/be-hoerde/presse >> Archiv

Page 33: ZBB Ausgabe 3/2016

33ZBB 3 | 2016 VERMISCHTES

Mit unzähligen PS in Brandenburg unterwegs[ZBB] Tolles Motorradwetter, viel Lachen und eine letztendlich 254 km lange Ausfahrt – das war das 14. Motorradtreffen Brandenburgischer Zahnärzte am zweiten Juniwochenende. Vom Landhotel Kraus-nick aus ging es am Samstag über Werneuchen und Kossenblatt. Am Sonntag folgte noch eine Stipp-visite beim Dampfmaschinenmuseum in Goyatz. Insgesamt zeigte sich das brandenburgische Land östlich von Berlin mit vielen herrlich grünen Alleen, versteckten Seen und zahlreichen Wasserläufen.

In Werneuchen besuchten die 25 Zahnärzte, Praxis-mitarbeiter, Freunde und Angehörige Dr. Carsten Fleischfresser, der mit seinem „Motorclub Werneu-chen 1906 e. V.“ das 110-jährige Jubiläum mit Aus-stellungen und Oldtimerausfahrt feierte. Er selbst stellte dabei persönlich aufgebaute DKWs aus, die aus den 20-er Jahren stammen.

Die Ausfahrt mit den 20 Motorrädern führte außer-dem in Kossenblatt zu einem Schloss, welches dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. gehörte. Er ent-

deckte dort das Malen für sich. Erst jetzt wird das Schloss durch neue und mutige Besitzer der Öffent-lichkeit zugänglich gemacht.

Mehr Fotos vom Motorradtreffen sind unter www.lzkb.de >> Fotogalerie zu sehen.

Zu Besuch beim 110. Jubiläumsfest des Motorclubs in Werneu-

chen, der älteste seiner Art in Deutschland

Dienstjubiläen – die herzlichsten Glückwünsche

In der Landeszahnärztekammer feierten in diesem Jahr zwei Kolleginnen Dienstjubiläen. Ihnen sei an dieser Stelle herzlich gratuliert:

* Inga Schulz, Referat Mitgliederverwaltung und Weiterbildung, die am 19. April ihr zehnjähriges Jubiläum beging, sowie

* Gesine Fritzsche, Zahnärztliche Stelle Röntgen, die am 1. Juni auf 25 Jahre Kam-mer zurückblicken durfte.

Neuer Service: Wenn Sie langjährige Mit-arbeiter Ihrer Praxis an dieser Stelle zum Dienstjubiläum beglückwünschen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Jana Zadow-Dorr, [email protected].

Das 15. Motorradtref-fen Brandenburgischer Zahnärzte findet vom 9. bis 11. Juni 2017 statt.

Page 34: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201634

Zahntechnische Leistungen chairside erbracht

Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Hennigsdorf, Vorstandsmitglied der LZÄKB

Es kommt sehr häufig vor, dass zahntechnische Leistungen – innerhalb des Praxisbetriebes als chairside-Leistungen erbracht – nicht abgerechnet werden, weil sich der Zahnarzt gar nicht bewusst ist, dass hier eine Berechnung möglich sein könnte.

Um dieses Abrechnungsvolumen nicht ungenutzt zu lassen, soll die Aufmerksamkeit gezielt auf die-ses Thema gerichtet werden.

BEB nur bei MehrleistungenWichtig: Bei GKV-Patienten, bei denen die Regelversorgungs-Zahntechnik erbracht wird, ist ausschließlich auf der Grundlage des BEL abzurechnen. Die Be-rechnung von Mehrleistungen nach BEB ist hier ausgeschlos-sen! Wird jedoch beim GKV-Pati-enten gleichartiger oder anders-artiger Zahnersatz angefertigt, dann werden die Mehrleistungen zahntechnischer Art nach BEB bzw. nach anderen laborindividu-ellen Verzeichnissen abgerech-net. Bei den PKV-Patienten ist die Abrechnungsgrundlage immer die „Nicht-BEL“.

Werkstücke herzustellen, ist eine zahntechnische LeistungNun gilt es, Klarheit darüber her-zustellen, wann eine Leistung eine zahnärztliche Leistung ist, und wann es sich um die Her-stellung von Werkstücken han-delt. Die Letztere ist nämlich eine zahntechnische Leistung, deren Vergütung auf einer separaten Material- und Laborkostenrech-nung geltend gemacht wird. Der § 9 Abs. 1 der GOZ ist hier unsere Berechnungsgrundlage für zahn-

technische Leistungen: „Neben den für die einzelnen zahnärztli-chen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich ent-standen Kosten für zahntechni-sche Leistungen berechnet wer-den, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“ Eine solche Bestimmung findet sich

zum Beispiel in den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts G „KFO-Leistungen“. Hier heißt es, dass die Nrn. 6100, 6120, 6140, 6150 auch die Material- und La-borkosten für Standardmateriali-en beinhalten. Selbst wenn in der Praxis kein Eigenlabor mit ange-stelltem Zahntechniker betrieben wird, ist es empfehlenswert, eine praxiseigene Liste der Laborposi-tionen (BEB-Nummern) zu erstel-len, in der alle zahntechnischen, also alle handwerklich erbrach-ten Leistungen, die der Zahn-arzt selbst oder die zahnärztliche Assistenz erbringen, aufgeführt sind.

Praktische BeispieleWelche Leistungen können das sein? Machen Sie sich klar, dass es immer um die Herstellung von Werkstücken gehen muss, also außerhalb des Mundes gearbeitet wird; hier einige Beispiele:

• Konditionierung von Keramik-flächen: Die Keramikwerkstü-cke werden vor der adhäsiven Befestigung mit Flusssäure geätzt und anschließend sila-nisiert.

• Konditionierung von Metallflä-chen: Einpinseln der Innenflä-chen mit Konditionierern oder Ausstrahlen im Rocatec-Ver-fahren.

Zahntechnische Leistungen sind immer

berechenbar – egal, wer sie ausführt

Informationen zur GOZ und Link zum Kommentar der BZÄK im Internet unter: www.Izkb.de >> Zahnärzte

PRIVATES GEBÜHRENRECHT

Page 35: ZBB Ausgabe 3/2016

35ZBB 3 | 2016

• Individualisieren konfektio-nierter Abformlöffel: Ausblo-cken unbezahnter Bereiche mit Silikon oder Anbringen ei-nes palatinalen Stopps.

• Ausschleifen einer vorhande-nen Prothese und Einarbeiten/Einpolymerisieren eines Se-kundärteils (zum Beispiel Loca-tor oder Kugelknopfanker oder Magnet): Vor der Eingliederung wird so erst einmal das betref-fende Werkstück/die Prothese hergestellt.

• Individualisierung oder Ver-gütung einer provisorischen Krone: Wenn es beispielsweise

notwendig ist, bestimmte Stel-len zu verdicken/verlängern/Kaufläche anders auszuarbei-ten.

• Ein- und Ausgangsdesinfekti-on.

ZusammenfassungFormulieren Sie individuell die zahntechnische Leistung, die in der Zahnarztpraxis erbracht wur-de. Vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um eine zahnärztli-che Leistung handelt! Legen Sie ein Verzeichnis dieser Leistungen an und ermitteln die Kosten. Be-rechnungsfähig sind die tatsäch-

lich entstandenen angemessenen Kosten. Um hier den Eurobetrag zu ermitteln, müssen die Leistun-gen kalkuliert werden: Arbeits-zeit, Vor- und Nachbereitungs-zeit, Risiko- und Gewinnzuschlag ergeben einen Gesamtpreis, auf den dann die Mehrwertsteuer be-rechnet werden muss, wenn die Praxis nicht die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer-Status erfüllt. Ist die Praxis nicht mehr-wertsteuerpflichtig, ist darüber ein Vermerk auf der Rechnung auszuweisen.

PRIVATES GEBÜHRENRECHT

Bereits im „Zahnärzteblatt Brandenburg“ Nr. 6/2012 veröffentlichten wir dieses Berechnungsbeispiel:

Grundsätzlich kann der Praxisinhaber seine Leis-tungsliste selbst erstellen. Dabei ist es möglich, Leistungsgruppen zusammenzufassen, zum Bei-spiel „Vollgusskrone inklusive Modell und Artikulati-on“, oder aber die Leistungen bis ins kleinste Detail aufzusplitten. Meist wird die „Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen“, kurz BEB, genutzt. Die BEB wurde vom VDZI (Ver-band Deutscher Zahntechniker-Innungen) erarbei-tet und ist mit Planzeiten unterlegt. Folgend ein Kalkulationsbeispiel für ein „Modell aus Hartgips“. Die vom VDZI empfohlene Planzeit beträgt 900. Re-chenformel für die Herstellungskosten (HK):

HK = (PZ : 100 + R-V-Zeit) x MKF

BEB-Nr. für „Modell aus Hart-

gips“

0001

Anzahl 1

PZ (900:100) =

Arbeitszeit in Minuten

9

R-V-Zeit (z. B. 15 Prozent) 15 % = 1,35 = 10,35

MKF (z. B. 0,8 €/min) 10,35 x 0,8 = 8,28

HK (in €) 8,28

Risikozuschlag

(z. B. 5 Prozent)

8,28 + 5 % = 8,69

Gewinnzuschlag

(z. B. 15 Prozent)

8,69 + 15 % = 10,00

Preis in Euro (ohne Mwst.) 10,00 €

Diese Rechnung stellt ein Kalkulationsbeispiel dar. Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass es immer empfehlenswert ist, einen Heil- und Kosten-plan mit detaillierten zahntechnischen Leistungen zu erstellen oder aber es dem Patienten zu mindes-tens anzubieten, um im Nachhinein Streitigkeiten zu vermeiden.

BerechnungsbeispielLegende:

HK – entspricht Herstellungskosten

PZ – 100 entspricht Arbeitszeit in Minuten (vom VDZI empfoh-

len, kann aber auch selbst ermittelt werden)

R-V-Zeit (Minuten) – entspricht Rüst- und Verteilzeit (Beispiel 15

Prozent der Arbeitszeit)

MKF (Euro/Minute) – entspricht Minutenkostenfaktor (je nach

Qualifikation des Zahntechnikers bzw. nach Art der Ausführung)

Page 36: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201636 ABRECHNUNG

Fragen und AntwortenAutoren: Rainer Linke, Anke Kowalski

Im Rahmen der Kunst mag die-ses Zitat durchaus seine Berech-tigung finden, hingegen führt die Unvollständigkeit einer geplan-ten sowie von der Krankenkas-se genehmigten prothetischen Versorgung im Rahmen der Teil-leistungsabrechnung häufig zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Unser nachste-hender Beitrag, der im nächsten Zahnärzteblatt fortgesetzt wird, beschäftigt sich ausschließlich mit Fragestellungen rund um die Abrechnung nicht vollendeter prothetischer Leistungen.

Allgemeines

Welche Voraussetzungen ermögli-chen eine Teilleistungsabrechnung nicht vollendeter Leistungen?

Eine Teilleistung ist abrechen-bar, wenn ein angefangener oder auch fertiggestellter Zahnersatz aus Gründen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat, nicht ein-gegliedert werden kann.

Mögliche Gründe:• Tod des Patienten.• Wenn der Patient trotz Auffor-

derung nicht zur weiteren Be-handlung erscheint.

• Wenn sich während eines län-geren Ausbleibens des Patien-ten (z. B. Auslandsaufenthalt, infolge Krankheit) die Mund-verhältnisse so verändert ha-ben, dass die geplante und zum Teil fertig gestellte pro-thetische Arbeit nicht mehr verwendet werden kann.

Was ist bei einer Teilleistungsab-rechnung zu beachten; was sollte man wissen?

• Voraussetzung für eine Teil-leistungsabrechnung über die KZV Land Brandenburg ist das Vorliegen eines Heil- und Kos-tenplanes mit bewilligten Fest-zuschüssen seitens des Kos-tenträgers.

• Sobald Ihnen bekannt wird, dass es zu einem Behand-lungsabbruch kommt, muss umgehend der Laborauftrag gestoppt werden (die bis da-hin entstandenen Material- und Laborkosten sind in voller Höhe abrechnungsfähig).

• Über den Grund des Abbruchs der Behandlung ist die Kran-

kenkasse bei der Abrechnung der „Teilleistungen“ in der Ru-brik „Bemerkungen“ in Kennt-nis zu setzen.

• Da es kein Eingliederungsda-tum gibt, darf ein solches auch nicht eingetragen werden (für eingegliederte Stiftaufbauten nach der Befund-Nr. 1.4 bzw. 1.5 wird das Eingliederungs-datum unter „Bemerkungen“ angegeben).

• Werden Leistungen im Rah-men der prothetischen Ver-sorgung nicht vollendet, hat der Patient (im Todesfall seine Erben) Anspruch auf anteilige Festzuschüsse der Befund-klasse 8 (näheres dazu finden Sie in den nächsten Ausfüh-rungen).

• Folgende Fristen für die Ab-rechnung von Teilleistungen sind zu beachten; wobei der Fristbeginn der letzte Tag der Behandlung ist:Für Ersatzkassen: „Die Ab-rechnung von vertragszahn-ärztlichen Leistungen ist nach Ablauf eines Jahres, vom Ende des Kalendervierteljahres an gerechnet, in dem sie erbracht worden sind, ausgeschlossen.“Für Pflichtkassen: „Die Ab-rechnung von Leistungen ist nach Ablauf von zwei Jahren, vom Ende des Kalendervier-teljahres an gerechnet, in dem sie erbracht worden sind, aus-geschlossen.“

„Gerade durch ihre Unvollständigkeit gelangt die Kunst zur vollendeten Schönheit.“

Oscar Wilde

Page 37: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 2016 37ABRECHNUNG

• Bei andersartigen Teilleistungsversorgungen er-folgt die Erstattung der Teil-Festzuschüsse sei-tens der Krankenkasse auf dem direkten Weg; analog der eingegliederten Prothetik. Regel- und gleichartige Teilleistungsversorgungen werden über die KZV LB abgerechnet und können bis zum 10. eines jeden Monats mit der ZE-Abrech-nung bei uns eingereicht werden.

Gibt es im Rahmen der Festzuschussabrechnung (analog der BEMA-Abrechnung) spezielle Festzu-schüsse für nicht vollendete Leistungen?

Mit der Einführung der Festzuschüsse wurde die Befundklasse 8 für nicht vollendete Leistungen (Teilleistungen) eingeführt. Diese Befundklasse beschreibt aber lediglich die prozentuale Berech-nungsfähigkeit der einzelnen Festzuschüsse der Be-fundklassen 1 bis 5 (d.h., die Befundklasse 8 wird im Rahmen der Abrechnung nicht angesetzt; siehe Abrechnungsbeispiel). Dabei erfassen:• die Befunde 8.1 und 8.2 einen Prozentsatz des

Festzuschusses der Befunde der verschiedenen Kronenarten,

• die Befunde 8.3 und 8.4 einen Prozentsatz des Festzuschusses der Befunde beim Brückenzahn-ersatz,

• die Befunde 8.5 und 8.6 einen Prozentsatz des Festzuschusses der Befunde beim herausnehm-baren Zahnersatz.

Zur Erinnerung:Im Rahmen der BEMA-Abrechnung regeln nach-stehende Gebührennummern die Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeten prothetischen Arbeiten:• Geb.-Nr. 22; anteilige Abrechnung der Gesamt-

Bewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 18 und 20,• Geb.-Nr. 94a; anteilige Abrechnung der Gesamt-

Bewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 90 - 92,• Geb.-Nr. 94b; anteilige Abrechnung der Gesamt-

Bewertungszahl nach der Geb.-Nr. 93,• Geb.-Nrn. 99a - c; anteilige Abrechnung der Ge-

samt-Bewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 96 - 98.Auch diese Gebührennummern beschreiben ledig-lich die anteilige Abrechnung bei Teilleistungen; so-mit werden sie im kausalen Zusammenhang mit der Abrechnung nicht angesetzt (siehe Abrechnungsbei-spiel).

Welche Befund-Nummern werden von der Befund-klasse 8 nicht erfasst?

Nicht mit einem „Teil“-Festzuschuss nach der Be-fundklasse 8 versehen sind folgende Befunde: • 1.4 (konfektionierter Stiftaufbau),• 1.3, 2.7, 4.7 (Verblendungen),• 2.6 (Geschiebe bei Pfeilerdivergenz in einer Brü-

cke),• Befundklasse 6 (Wiederherstellungsmaßnahmen

bei konventionellem Zahnersatz),• Befundklasse 7 (implantatgetragener Zahner-

satz).Nähere Erläuterungen dahingehend entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen.

Kronen

Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für eine genehmigte Krone (auch Teleskopkrone und Wurzelstiftkappe) in Abhängig-keit vom Behandlungsfortschritt möglich?

Festzuschuss-Befund 8.1: Befund nach Präpara-tion eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teles-kopkrone oder einer Wurzelstiftkappe;50 % der Festzuschuss-Befunde für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.

Festzuschuss-Befund 8.2: Befund nach Präpara-tion eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teles-kopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind; 75 % des Festzuschusses für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind an-setzbar. Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Be-fund 1.3 oder 4.7 ansetzbar.

Page 38: ZBB Ausgabe 3/2016

38 ABRECHNUNG ZBB 3 | 2016

Stiftaufbauten

Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für einen genehmigten Stiftaufbau in Ab-hängigkeit vom Behandlungsfortschritt möglich?

Für den konfektionierten Stiftaufbau nach der Befund-Nr. 1.4 (Geb.-Nr. 18a) ist ein Teilfestzuschuss nicht vorgesehen. Ein Festzuschuss nach der Befund-Nr. 1.4 sowie die Geb.-Nr. 18a sind nur (und dann zu 100 %) ansatzfähig, wenn der konfektionierte Stiftaufbau eingegliedert wurde.

Verblendungen

Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für eine genehmigte Verblendung im Rah-men der Neuversorgung in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt möglich?

Festzuschüsse für Verblendungen (1.3, 2.7, 4.7) sind nur, und dann zu 100 %, ansatzfähig, wenn die prothe-tische Arbeit im zahntechnischen Labor bereits hergestellt wurde. Wurde die Verblendung zahntechnisch noch nicht hergestellt, kann kein Festzuschuss abgerechnet werden.

Behandlungsfortschritt Festzuschuss Geb.-Nr. M/L-Kosten

• Präparation für den gegos-

senen Stiftaufbau erfolgte

8.1 zu 50 %

für

1.5 18b zu ½

Abformmaterial zu 100 %

• Präparation erfolgte

• Zahn wurde prov. versorgt

• weitere Maßnahmen erfolg-

ten, wie z. B. Herstellung

des geg. Stiftaufbaues

(wurde aber noch nicht

eingegliedert)

8.2 zu 75 %

für

1.5 18b zu ¾

Material- und Laborkosten zu

100 %

îî

Behandlungsfortschritt Festzuschuss Geb.-Nr. M/L-Kosten

• Präparation des Zahnes erfolgte

• provisorische Krone wurde eingeglie-

dert

8.1 zu 50 %

für

1.1

1.2

3.2, 4.6

4.8

19 zu 100 % (voll)

20a, 20b zu ½

20c zu ½

91d zu ½

90 zu ½

Abformmaterial,

Material für Provisori-

um zu 100 %

• Präparation des Zahnes erfolgte

• provisorische Krone wurde eingeglie-

dert

• Herstellung der Krone bzw. des Gerüs-

tes erfolgte (Krone wurde noch nicht

eingegliedert)

8.2 zu 75 %

für

1.1

1.2

3.2, 4.6

4.8

19 zu 100 % (voll)

20a, 20b zu ¾

20c zu ¾

91d zu ¾

90 zu ¾

Abformmaterial,

Material für Provisori-

um, Laborkosten

zu 100 %î

îî

îî

îî

î

Page 39: ZBB Ausgabe 3/2016

39ABRECHNUNGZBB 3 | 2016

Abrechnungsbeispiel

Ein genehmigter Heil- und Kostenplan für eine Re-gelleistung zur Versorgung des Zahnes 41 mit ei-nem konfektionierten Stiftaufbau sowie einer vesti-bulär verblendeten Verblendkrone liegt vor.Bevor es zum Behandlungsabbruch kam, wurden folgende Leistungen durchgeführt:• Eingliederung des konfektionierten Stiftaufbaus,• Präparation des Zahnes zur Aufnahme der vesti-

bulär verblendeten Verblendkrone (ohne weitere Maßnahmen),

• Eingliederung der provisorischen Krone.

Welche Teilfestzuschüsse sind ansatzfähig?

Nach der Befund-Nr. 8.1 sind 50 % des maßgeblichen Festzuschusses nach der Befund-Nr. 1.1 berech-nungsfähig, da der Versorgungsfortschritt mit der Präparation des Zahnes 41 zur Aufnahme der Kro-ne endete. Erst die Erbringung weiterer Maßnahmen (z. B. Abformung des Zahnstumpfes zur Herstellung des Arbeitsmodelles) hätte zum 75%igen Ansatz des maßgeblichen Festzuschusses nach der Befund-Nr. 1.1, d. h. zum Festzuschuss 8.2, berechtigt.Der Befund 1.3 ist nicht ansetzbar, da noch keine laborseitige Herstellung der Verblendung erfolgte. Hingegen ist die Befund-Nr. 1.4 voll ansatzfähig, da die Eingliederung des konfektionierten Stiftes be-reits vollzogen wurde.

Fazit:

Bitte beachten Sie, dass die Befund-Nr. 8.1 le-diglich die prozentuale Berechnungsfähigkeit des Festzuschusses der Befund-Nr. 1.1 be-schreibt und somit bei der Abrechnung unter der Rubrik „Befund-Nr.“ nicht die Nr. 8.1, son-dern die Nr. 1.1 aufgeführt wird. Hinsichtlich der Rubrik „Anz.“ erfolgt dann die nach dem Befund 8.1 beschriebene Prozentangabe für die Befund-Nr. 1.1, wobei in die Praxisverwal-

tungssoftware die Anzahl „0,5“ eingegeben wird.

Wie erfolgt die Teilleistungsabrechnung nach BEMA?

Da sowohl der konfektionierte Stiftaufbau nach der Geb.-Nr. 18a als auch die provisorische Krone nach der Geb.-Nr. 19 eingegliedert wurden (d. h. der Leis-tungsinhalt wurde vollständig erbracht), können die-se Leistungen in voller Höhe abgerechnet werden.

Nach dem Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 22 kann die Geb.-Nr. 20b zu 50 % abgerechnet werden, da der Zahn 41 für die Aufnahme einer Krone präpariert wurde und keine weiteren Maßnahmen, wie z. B. Abformung des Zahnstumpfes zur Herstellung des Arbeitsmodells, Einprobe oder Fertigstellung der Krone erfolgt sind.

Fazit:Bitte beachten Sie, dass die Geb.-Nr. 22 ledig-lich die anteilige Abrechnung der Geb.-Nr. 20b beschreibt. Daraus folgt, dass bei der Abrech-nung hinsichtlich der Rubrik „BEMA-Nrn.“ kei-ne Geb.-Nr. 22 aufgeführt wird, sondern die Geb.-Nr. 20b. Bezogen auf die Rubrik „Anz.“ der Geb.-Nr. 20b wird der dahingehende An-teil „½“ in den Heil-und Kostenplan eingetra-gen bzw. in das Praxisverwaltungssoftware die Anzahl „0,5“ eingegeben.

Hinweis:Die bis zum Behandlungsabbruch entstandenen Ma-terial- und Laborkosten sind der Abrechnung in vol-ler Höhe zu Grunde zu legen.

II. Befunde für Festzuschüsse

Befund-Nr. Zahn/

Gebiet

Anz.

1.1 41 1 (50 %)

1.3 41 0

1.4 41 1

III. Kostenplanung

BEMA-Nrn. Anz.

18a 1

19 1

20b ½

Im der nächsten Ausgabe des Zahnärzteblatts setzen wir diese Thematik hinsichtlich der Teilleis-tungsabrechnung von Brücken und Prothesen fort.

Page 40: ZBB Ausgabe 3/2016

ZBB 3 | 201640

Blick in die Zukunft: Jubiläen und Innovationen am Philipp-Pfaff-Institut

Autorin: Sophie Luise Bauer, Berlin

Die Zahnmedizin ist ein recht junges Gebiet der Heilkunde. Nicht immer wurde der Mundhygie-ne die Bedeutung beigemessen, die ihr heute zu Teil wird. Einer der Vorreiter, die das Umden-ken vorantrieben, war in der Zahnmedizin Philipp Pfaff (* 1713, † 1766).

FORTBILDUNG

Vor etwa 260 Jahren veränderte Philipp Pfaff die Zahnmedizin mit seinen revolutionären Denkansät-zen, zum Beispiel mit seinem kla-ren Bekenntnis zum Zahnerhalt. In einer Zeit, in der die Extraktion als Standardtherapie bei beschä-digten Zähnen galt, war Philipp Pfaff seiner Zeit damit weit vo-raus. In Deutschland gilt er des-halb als Wegbereiter der moder-nen Zahnheilkunde. Sein Wissen veröffentlichte er 1756 in seinen „Abhandlungen von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten“.

Zwar brachte Philipp Pfaff sein Schaffen zur damaligen Zeit kei-nen Wohlstand ein, dennoch wur-de er für seine Leistungen geehrt und zum Königlich-Preußischen Hofzahnarzt von Friedrich dem Großen ernannt. Heute wird sein Wirken hochgeschätzt. Hiervon zeugt unter anderem die Tatsa-che, dass er Namensgeber des renommierten Philipp-Pfaff-Insti-tuts in Berlin ist. Als gemeinsame Bildungsstätte der Zahnärzte-kammer Berlin sowie der Landes-zahnärztekammer Brandenburg ist das Institut seit 25 Jahren eine

deutschlandweit angesehene Fortbildungseinrichtung für Zahn-ärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.

Ziel ist es, zahnmedizinische Lehrveranstaltungen auf hohem Niveau zu konzipieren und anzu-bieten. Ausdruck dessen ist der umfangreiche Fortbildungska-

talog, den das Philipp-Pfaff-Ins-titut stetig erneuert und erwei-tert. Kurse zu neuen Techniken und Konzepten der klassischen Fachrichtungen (wie Zahnerhal-tung und Zahnersatz), Module zu speziellen Behandlungsmetho-den (zum Beispiel von Angstpa-tienten, Schmerztherapie oder Akupunktur) bis hin zu übergrei-fenden Seminaren wie beispiels-weise Strahlenschutz oder Phar-makologie findet man jedes Jahr im Programm.

Fachkongress „Berliner Prophylaxetag“Philipp Pfaffs Steckenpferd war unter anderem die spezielle Mundhygiene, heute Prophylaxe genannt. Er setzte sich dafür ein, Maßnahmen zu schaffen, die der Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten im Mund dienten, beispielsweise durch verschiede-ne Arten der Zahnreinigung. Sein Ideal fortführend, hat das Philipp-Pfaff-Institut im Jahre 1995 den Berliner Prophylaxetag ins Leben gerufen. Dieser Fachkongress ist seitdem fester Bestandteil der Berliner Fortbildungslandschaft

Philipp Pfaff wäre stolz auf das moderne

Fortbildungsinstitut der Kammern Berlin

und Brandenburg in Berlin – oben rechts

der Prophylaxesaal, in der Mitte die In-

fobroschüre für die neueste Fortbildungs-

richtung

Page 41: ZBB Ausgabe 3/2016

41ZBB 3 | 2016

und thematisiert alljährlich aktuelle Trends und Ent-wicklungen in der Mundhygiene. Zahlreiche Work-shops und Vorträge bieten die Möglichkeit, das zahnmedizinische Wissen aufzufrischen, zu vertie-fen und zu erweitern sowie mit Kollegen und wich-tigen Vertretern der Branche in den Austausch zu treten. Des Weiteren bietet der Prophylaxetag eine bedeutende Plattform für die Pflege und den Aus-bau des eigenen Netzwerkes.

Neuer Prophylaxe-SaalIm Jahr 2016 wurde der Prophylaxe-Saal des Philipp-Pfaff-Instituts neu ausgestattet und ein weiterer Kursraum mit neuen Phantomköpfen eingerichtet. Die dadurch entstandenen Raumkapazitäten offe-rieren zukünftig noch mehr Fortbildungsplätze und ermöglichen es den Kursteilnehmern, sich optimal auf ihren Praxisalltag vorzubereiten.

Neue Fortbildungsmöglichkeit für PraxismitarbeiterDie Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltung-sassitentin (ZMV) ermöglicht Interessierten seit vie-len Jahren, der Spezialisierung auf dem Gebiet der Praxisorganisation und Kommunikation gerecht zu werden. Damit kommt man den gestiegenen admi-nistrativen und dienstleistungsorientierten Anfor-derungen an eine moderne und patientenorientier-te Zahnarztpraxis nach.

Mit der Einführung einer neuen Aufstiegsfortbil-dung zur Fachwirtin für Zahnärztliches Praxisma-nagement (FZP) beweist das Institut einmal mehr ihr Gespür für erforderliche und zeitgemäße Erneu-erungen. Das Seminar findet im September diesen Jahres zum ersten Mal statt und ermöglicht – da be-rufsbegleitend wie alle Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut – die sofortige Anwendung des frisch Erlernten in der Praxis. Der Abschluss dieses staatlich anerkannten und kammergeprüften Lehr-

gangs ist mit einem Bachelor-Abschluss vergleich-bar. Fachliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein Abschluss als Zahnmedizini-sche Fachangestellte (ZFA); die Kursdauer beträgt dann 600 Unterrichtsstunden. Wer bereits Zahnme-dizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) ist, kann die Fortbildung zur FZP als Aufbauseminar in 200 Unterrichtsstunden absolvieren.

Von Vorteil für die Kursteilnahme sind Eigenschaf-ten wie Kreativität, Eigeninitiative, Selbstbewusst-sein, Neugierde, Durchhaltevermögen und Füh-rungsqualitäten. Denn zu den Aufgaben einer FZP gehören die Organisation des Praxisbetriebs, das Schaffen von Strukturen, die Motivation von Mit-arbeitern und dadurch Qualitätsverbesserung des Praxisalltags. Entsprechend setzt die Fortbildung am Pfaff-Institut ihre inhaltlichen Schwerpunkte auf die Vertiefung von Verwaltungs- und Abrech-nungswesen, Qualitätssicherung, Personalwesen, Kommunikationsmanagement, Betriebswirtschaft, Recht, neue Informationstechnologien sowie die Be-fähigung zur Ausbildung und Anleitung von Azubis und Mitarbeitern.

Integration von ausländischen ZahnärztenFerner hat sich das Pfaff-Institut der immer stärker erforderlich werdenden Integration ausländischer Zahnärzte angenommen. Die Zahl von Zahnärzten, die im Ausland studiert haben, ihrer Tätigkeit aber in Deutschland nachgehen wollen, steigt stetig an. Demgegenüber steht, dass Zahnmediziner, die au-ßerhalb der Europäischen Union studiert haben, in Deutschland oftmals nur eingeschränkt behandeln dürfen. Ein Kriterium für den Erhalt der zahnärztli-chen Approbation ist deshalb das Bestehen der laut Gesetz erforderlichen sogenannten Gleichwertig-keitsprüfung. In dieser Prüfung muss der Kandidat nachweisen, dass er in Theorie und Praxis der Zahn-heilkunde genauso versiert ist wie ein deutscher Kollege. Für das erfolgreiche Absolvieren der Prü-fung bietet das Philipp-Pfaff-Institut Hilfestellungen in Form von Vorbereitungskursen an. Hier können die Kollegen, die teilweise bereits über jahrelange Berufserfahrung verfügen, ihr Wissen in fachlicher als auch in sprachlicher Hinsicht überprüfen und ge-gebenenfalls erweitern – ein zukunftsorientiertes und in ganz Deutschland einmaliges Angebot.

So tritt das Institut damit wieder einmal in die Fuß-stapfen seines Namensgebers Philipp Pfaff.

Ganz neu bietet das

Pfaff-Institut auch

Vorbereitungskurse für

Zahnärzte an, die aufgrund

ihrer Ausbildung außerhalb

der Europäischen Union eine

Gleichwertigkeitsprüfung

benötigen, um in Deutschland

arbeiten zu können

FORTBILDUNG

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ZBB 3 | 201642

Der Gesetzgeber hat den Kam-mern im Rahmen der Selbstver-waltung das Recht eingeräumt, die staatliche Aufgabe der Be-rufsausbildung selbst wahrzuneh-men. Den Zahnmedizinern wird damit ermöglicht, die Ausbildung mit Kompetenz und Sachverstand zu gestalten. Die LZÄKB ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für die Berufs-ausbildung von ZFA. Sie hat si-cherzustellen, dass dabei die ge-setzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Vorstand der LZÄKB hat dazu die folgenden drei Bera-ter als ehrenamtliche Mitarbeiter berufen:

• Dr. med. Matthias Wilke (OSZ Potsdam, Neuruppin), Tel. 0331 20 17 88 90 (Mo. von 11 bis 12 Uhr)

• Dr. med. Frank Fuhrmann (OSZ Frankfurt/Oder, Bernau), Tel. 0335 32 10 57 (Mi. von 11 bis 12 Uhr)

• Zahnarzt Holger Zaruba (OSZ Cottbus, Luckenwalde), Tel. 0355 79 18 41 (14tägig montags an geraden Kalenderwochen von 15 bis 16 Uhr)

Zu Ausbildungsbeginn steht das Kennenlernen des Berufsbildes ZFA im Mittelpunkt mit ersten Ausbildungsschritten in der Pra-

PRAXISMITARBEITER

v.l.n.r.: Dr. Matthias Wilke, ZA Holger Zaruba, Dr. Frank Fuhrmann, Monika Klar,

Dr. Thomas Herzog und Ass. jur. Björn Karnick

xis und dem Legen von fachlichen Grundlagen in der Berufsschule. Ausbildender und Auszubildender sind dafür verantwortlich, dass das Berichtsheft von Anfang an geführt wird. Zeigen sich erste Probleme, sollte das Gespräch mit den Auszubildenden bzw. ausbil-denden Zahnärzten gesucht wer-den. In den Oberstufenzentren (OSZ) sind die entsprechenden Fachlehrer, Klassenlehrer oder auch die Vertrauenslehrer geeig-nete Ansprechpartner. Zeigt sich dabei kein Erfolg, können sich die an der Ausbildung Beteilig-ten rechtzeitig an die Mitarbei-ter der Kammer oder den regio-

nal zuständigen Berater wenden. Rechtzeitiges Reagieren erhöht die Chancen, besser helfen zu können und für beide Seiten ak-zeptable Ergebnisse zu erzielen bzw. Lösungen zu finden.

Konkrete AufgabenKonkret tragen die Berater dafür Sorge, dass von den Auszubilden-den wie den Ausbildern gesetzli-che Vorgaben aus dem BBiG, der Ausbildungsverordnung (AusbVO) und dem Jugendarbeitsschutz-gesetz (JArbSchG) eingehalten werden und es zu keinen ernst-haften Problemen kommt, die den Ausbildungserfolg gefährden

Ausbildungsberater bieten Hilfe für Azubis und Praxen

Autorin: Monika Klar, Abt.-ltrn. ZFA-Referat der LZÄKB

Bei Problemen innerhalb der Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) stellt sich immer wieder die Frage nach Auftrag, Befugnissen, Rechten und Pflichten der LZÄKB und ihrer (Ausbildungs-)Berater. In diesem Jahr gab es dazu einen Erfahrungsaustausch.

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könnten. Auf Anfrage führen sie mit den Beteilig-ten Gespräche, um den Sachverhalt zu klären. Ziel der Beratungen ist es, eine einvernehmliche Lösung herzustellen.

Kurz nach Start eines neuen Ausbildungsjahres stel-len sich die drei Berater in den ersten Jahrgängen vor, um mit den Auszubildenden in persönlichen Kontakt zu kommen. Sie geben unter anderem Hinweise zum Verlauf der Berufsausbildung oder zu Rechten und Pflichten der Auszubildenden. Auf Nachfrage suchen sie auch wiederholt die Berufs-schulklassen auf, um Probleme zu erörtern oder zum Prüfungsprocedere zu informieren.

Erfahrungsaustausch und SchulungIm Frühjahr dieses Jahres trafen sich Dr. Frank Fuhr-mann, Dr. Matthias Wilke und Zahnarzt Holger Zaru-ba mit dem Geschäftsführer Ass. jur. Björn Karnick, dem Vorstandsmitglied Dr. Thomas Herzog und der Autorin zu einem Erfahrungsaustausch in der Kam-mer. Gegenstand waren häufig auftretende Fra-gen und Probleme rund um die Berufsausbildung. Hierbei nannten die Auszubildenden in erster Linie: Berechnung des Urlaubs, Mehrarbeit ohne Zeitaus-gleich, Pausenregelung, Mobbing, Erledigung von

Privatem für den Ausbilder, Bereitschaftsdienst, Praxiswechsel, Nichteinhaltung der besonderen An-forderungen bei jugendlichen Auszubildenden. Die ausbildenden Zahnärzte sahen die Probleme eher in Richtung hohe Fehlzeiten in Praxis und Berufs-schule, Führen des Berichtsheftes, Erfüllung der Ausbildungspflichten. Die Themen Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit, Aufhe-bungsvertrag und Kündigung nannten beide Seiten. Außerdem wurden Arbeitsweg und Arbeitskleidung/Schutzkleidung thematisiert. Für diesen letzten Punkt stand kurzfristig Christina Lukas, Referat Zahnärztliche Berufsausübung, als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön.

Jährliche Zusammenkunft beschlossenDen ehrenamtlichen Beratern wurden weitere Ma-terialien für ihre zukünftige Tätigkeit mit auf den Weg gegeben. Als Resümee stellten die Teilnehmer einvernehmlich fest, dass ein solcher Erfahrungs-austausch eine wertvolle Hilfe für die Tätigkeit der Berater, aber auch für die Kammer ist. Einhellig sprachen sich die Anwesenden dafür aus, dass eine jährliche Zusammenkunft zum festen Bestandteil ihrer Tätigkeit werden sollte.

Faltblatt zum Berufsbild ZFABitte bestellen Sie Ihre Exemplare über Seiring-Design, Tel. 0335 66595-

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Das neue Ausbildungsjahr steht bevor – noch ist Bewegung auf dem „Markt“ der Ausbildungsplätze. Deshalb nutzen Sie un-bedingt die Möglichkeit, mit Faltblättern für zukünftige Praxis-mitarbeiter zu werben. Dargestellt werden: das Berufsbild, die Anforderungen, der Ausbildungsweg mit Inhalten, Fortbildungs-möglichkeiten sowie die Ausbildung in Fakten. Außerdem sind wir auch im neuen Ausbildungsjahr an der virtuellen Bildungsmesse: www.webmesse-planbar.de >> Halle 2 vertreten. Machen Sie Ihre jungen Patienten bitte darauf aufmerksam!

Mit Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben

PRAXISMITARBEITER

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ZBB 2 | 2016

Es ist wieder einmal geschafft.Der Sommer steht vor der Tür und damit ist für mich der Zeit-punkt gekommen den zurücklie-genden Fortbildungszyklus mit dem Schwerpunkt Abrechnung zahnärztlicher Leistungen aus-zuwerten. Als erstes kann ich er-neut sagen: Es macht Spaß mit den brandenburgischen Zahnärz-ten und ihren Mitarbeiterinnen in Workshops zu arbeiten. Das Re-sümee der Kursteilnehmer zeigt, dass das Konzept des Arbeitens in kleinen Gruppen und der Nachbe-treuung angenommen wird.

Einen Wermutstropfen gibt es je-doch – es gelang uns nicht, die Region Templin zu erreichen, so

dass sie wahrscheinlich vorerst nicht in die neue Planung einbe-zogen wird. Freuen können sich die Zahnärzte und Kolleginnen aus der Region um Schwedt. Auf Grund des positiven Feedbacks und dem bekundeten Interesse, werden voraussichtlich im Herbst 2016 weitere Workshops angebo-ten.Sie merken, das Ende ist der An-fang von etwas Neuem. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um ihre Mithilfe. Schicken sie mir ihre Anregungen für Seminarthemen, denn ich möchte sie mit meinen Kursen im Praxisalltag unterstüt-zen. Was brennt ihnen unter den Nägeln, welche Abrechnungsfra-gen ergeben sich immer wieder?

Ich bin gespannt und wünsche ih-nen allen einen wunderschönen Sommer, gute Erholung im Urlaub und freue mich auf ein Zusam-mentreffen im Herbst

IhreHaike Walter, Referentin der KZVLB, [email protected]

44 VERMISCHTES

Gute Noten für die Abrechnungsfortbildung

Gesundes Verhalten ist erlernbar

Autorin: Christina Pöschel

Dass die brandenburgischen Zahnärzte eine umfangreiche Patientenberatung anbieten, hat sich mittlerweile in der Öffentlich-keit herumgesprochen. Vielfälti-

ge Aktionen und die Mitarbeit an Gesundheitsveranstaltungen un-termauern das positive Bild. Die Angebote der KZVLB werden von den Veranstaltern gern wahrge-

nommen, so dass die KZVLB als Aussteller oder Mitgestalter sehr gefragt ist. Turbulent und vor al-lem laut wurde es an den drei (tollen) Schülergesundheitstagen

Seit 2015 führt Haike Walter die Abrech-

nungsfortbildung durch

Schüler mögen Gesundheitsthemen. Seit Jahren steigen die Anmeldezahlen zum Schü-

lergesundheitstag im Treffpunkt Freizeit in Potsdam

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ZBB 2 | 2016

im Treffpunkt Freizeit in Potsdam. Auf jede Alters-stufe – vom Kindergarten bis zu den 16-Jährigen Ju-gendlichen – zugeschnittene Programme vermittel-ten Wissen und Training für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die KZVLB begleitet den Schülergesund-heitstag von Anfang an. Mittlerweile melden sich Klassen aus dem ganzen Stadtbebiet an und obwohl die Veranstaltung aufgrund der großen Nachfrage von ursprünglich einem auf drei Tage erweitert wur-de, reicht die Zeit nicht aus, um alle Interessenten einzuladen. Mehr als 400 Schüler besuchten pro Tag den Stand der KZVLB, womit das Vorjahr übertrof-fen wurde. Quiz und Zuckerratespiel waren von den Mädchen und Jungen umlagert und die Mitarbei-terinnen der Abteilung Kommunikation hatten alle Hände voll zu tun, die ausgelassenen Schülergrup-pen zu bändigen.

Mitgestaltung erwünschtBesonders engagiert hatte das Berufsbildungswerk in Potsdam einen Infonachmittag vorbereitet, an dem auch Bewohner – wie die Theatergruppe (Foto oben links) und Pädagogen der Einrichtung – das Programm mitgestalteten. Die behinderten jungen Menschen wohnen während der Zeit ihrer Ausbil-dung im Internat des Berufsbildungswerks. Zum hervorragenden Betreuungsangebot gehören regel-mäßig Veranstaltungen, die Gesundheit, Ernährung, Kunst oder Sport thematisieren. Dafür stellt die Ein-richtung zahlreiche Angebote, beginnend bei einer Schwimmhalle über eine bestens ausgestatteten Turnhalle bis hin zu Musikinstrumenten und Thea-terutensilien, zur Verfügung. Auch die Pädagogen, so scheint es, widmen sich ihrer Aufgabe mit großer Hingabe, denn was sie gemeinsam mit ihren Schütz-

lingen auf die Füße stellen, ist schon bemerkens-wert. Immer wieder erstaunt es, wie gut die jungen Leute informiert sind und wie bereitwillig sie auf Be-ratungs- und Informationsangebote eingehen.

Ganz Schwedt besuchte die INKONTAKTDie INKONTAKT, die jedes Jahr als „Leistungsschau der Uckermark“ um Besucher wirbt, präsentierte am ersten Juniwochenende ihr vielfältiges Angebot. Die Schwedter strömten Samstag und Sonntag bei hochsommerlichen Temperaturen in die zur Ausstel-lungshalle umgewandelten Uckermärkischen Büh-nen und auf das am Flussufer gelegene Freigelän-de. Viele Besucher steuerten den KZV-Stand an, wo sie von der Schwedter Kieferorthopädin Christine Amsel-Klausnitzer und dem Zahnarzt Axel Haedicke bestens betreut wurden. Die Zahnmediziner zeigten sich erfreut vom regen Zuspruch und den vielfälti-gen Fragen der Messegäste.

45VERMISCHTES

Im Berufsbildungswerk bringen sich auch die Veranstaltungsgäs-

te mit einem eigenen Programm ein

Verstärkung für das KZV-Team auf der INKONTAKT Schwedt:

Christine Amsel-Klausnitzer (re.) und Axel Haedicke

Für die Zahnmediziner war es interessant, welche Fragen und

Probleme die Ratsuchenden bewegten

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90 Jahre – und fit mit Volleyball und Gymnastik

Autorin: Anne Nestler, 4iMEDIA Leipzig

Im Februar feierte MR Dr. Gerhard Günther aus Perleberg seinen 90. Geburtstag, zu dem ihm die brandenburgische Zahnärzteschaft herzlich gratuliert. Vor 25 Jahren hat er als Alterspräsi-dent die Gründung der Landeszahnärztekammer Brandenburg mit eingeleitet.

PORTRÄT

Die Begeisterung für den Beruf des Zahnarztes hatte Dr. Gün-ther schon sehr früh: „Der zweite Mann meiner Mutter war Dentist und ich habe ihm im Labor sehr oft über die Schulter geschaut. Daher kam der Wunsch, diesen Beruf ebenfalls auszuüben“, er-innert sich Gerhard Günther. Zu-nächst kam aber der Zweite Welt-krieg dazwischen: 1944 als Soldat eingezogen, kam er erst 1948 aus der Gefangenschaft zurück. 1952 begann Dr. Günther sein Studium in Berlin und praktizierte schließ-lich ab 1955 in Perleberg.

Von Beginn an standespolitisches Engagement Mit der Wende 1990 kam auch die Veränderung für die Zahnärzte und Ärzte, die bis dahin mehrheit-lich in den Polikliniken angestellt waren. „Wir erlebten den Um-bruch erst einmal als Angestellte“ – Gerhard Günther war damals Leiter der Stomatologischen Ab-teilung – „und streckten dann so langsam unsere Fühler aus, um zu sehen, welche Möglichkeiten es gab. In diese Zeit fiel auch die Gründung der Landeszahnärzte-kammer und die erste Kammer-versammlung, von der wir damals noch nicht genau wussten, wie sie abläuft – es war ja alles neu und für uns unbekannt“, beschreibt Dr. Günther die Wendezeit. Er

selbst engagierte sich für die Frei-en Zahnärzte und wurde so Mit-glied der Kammerversammlung.

Zwei Legislaturperioden Kammer-versammlungsmitglied1990, zur ersten konstituierenden Kammerversammlung, war Ger-hard Günther ihr ältestes gewähl-tes Mitglied. Der Alterspräsident eröffnete damals die Versamm-lung, begrüßte alle Delegierten und läutete mit einer kleinen Rede die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes ein. Nach der Wahl konnte er das Amt des Vor-sitzenden an Dipl.-Stom. Jürgen

Herbert abgeben. Jetzt, nach 25 Jahren, wurde Jürgen Herbert zum siebten Mal in seiner Funktion als Kammerpräsident bestätigt. „Ins-gesamt war ich zwei Legislatur-perioden lang Alterspräsident der Kammerversammlung“, so der Zahnarzt im Ruhestand.

Als Rentner weitergearbeitetRentner ist er offiziell seit Febru-ar 1991, doch ans Aufhören woll-te Dr. Gerhard Günther damals noch nicht denken. „Im April des gleichen Jahres gründete ich ge-meinsam mit meinem Sohn eine Gemeinschaftspraxis hier in Per-leberg, aus der ich erst etwa zehn Jahre später ausgeschieden bin“, erinnert sich Dr. Günther.

Die sportliche SeiteBegleitet hat ihn seit seiner Ju-gend der Sport: „Als Jugendlicher war ich begeisterter Segelflieger, später habe ich als Ausgleich zur Arbeit Korbball gespielt und seit 1967 auch Volleyball.“ Damals hatte er das Volleyballspielen im Urlaub an der Ostsee kennen-gelernt und seine Sportfreunde bei der BSG Medizin damit an-gesteckt. Seine Begeisterung ist bis heute geblieben: „Volleyball spiele ich immer noch einmal in der Woche und mache außerdem Gymnastik – das hält mich fit“, verrät der 90-jährige Jubilar.

Dr. Gerhard Günther ist sehr beliebt in

Perleberg, denn er brachte 1967 den

Volleyball in die Stadt und betreibt dieser

Sportart noch immer

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47ZBB 3 | 2016 TERMINE

ITI, eine führende akademische Organisation auf dem Gebiet der dentalen Implantologie, die sich der Förderung von evidenzbasierter Ausbildung und Forschung verschrieben hat, lädt alle Forscher, die neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der dentalen Implantologie und verwandten Gebieten erarbeitet haben, ein, sich für einen der zwei André Schroeder-Forschungspreise 2017 zu bewerben. Bewerbungen für die vom ITI verliehenen Auszeichnungen können bis zum 15. September 2016 über die ITI-Internet-seite eingereicht werden.

Seit über 20 Jahren wird der André Schroeder-Forschungspreis an unabhängige Wissenschaftler vergeben mit dem Ziel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in dentaler Implantologie, oraler Ge-weberegeneration und verwandten Gebieten zu fördern. Die Preise werden zu Ehren von Professor André Schroeder verliehen, dem Gründungsprä-sidenten des ITI, der Pionierarbeit auf dem Gebiet

der dentalen Implantologie leistete und dessen Le-benswerk maßgeblich zur modernen Zahnheilkunde beitrug.

Das ITI vergibt zwei Preise, einen für präklinische und einen für klinische Forschung. Die Gewinner werden vom ITI Research Committee ausgewählt, welches sich aus international angesehenen Exper-ten auf dem Gebiet der dentalen Implantologie zu-sammensetzt. Die Gewinner erhalten je ein Preis-geld von 10.000 Schweizer Franken und werden zur offiziellen Preisverleihung eingeladen, die während des vom 4. bis 6. Mai 2017 in Basel in der Schweiz stattfindenden ITI World Symposiums durchgeführt wird.

Zusätzliche Informationen, die Teilnahmebedingun-gen sowie das Bewerbungsformular finden Sie un-ter:www.iti.org/Andre-Schroeder-Research-Prize.

Ausgelobt: „André Schroeder- Forschungspreise“ für 2017Das Internationale Team für Implantologie (ITI) nimmt Bewerbungen für die zwei renommierten Preise entgegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15. September 2016. Gefördert werden neue Erkenntnisse in dentaler Implantologie, oraler Gewebegeneration und verwandten Gebieten.

Neubewerbung als Gutachter der LZÄKB

– Öffentliche Bekanntmachung für alle Zahnärzte –

Der Vorstand der Landeszahnärztekammer Bran-denburg (LZÄKB) beruft für die 7. Legislaturperiode neue Kammergutachter für die Teilgebiete (mehre-re möglich):

• allgemeine Zahnheilkunde• konservierende Zahnheilkunde• Parodontologie• Prothetik• Chirurgie

• Implantologie• Kieferorthopädie.

Termin: 5. SeptemberSchriftliche Bewerbungen bran-denburgischer Zahnärzte inklusive Fortbildungsnachweise gemäß der Gutachterrichtli-nie der LZÄKB – im Internet unter www.lzkb.de >> Zahnärzte >> Berufsrecht >> Kammersatzungen – sind bis zum 5. September an die Geschäftsstelle der LZÄKB, Postfach 10 07 22, 03007 Cottbus, zu richten.

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ZBB 3 | 2016

Wir trauern um unsere Kollegen

ZahnarztKarl-Ulrich Hahnaus Neu Fahrlandgeboren am 24. April 1953verstorben im März 2016

Dr. med.Claus-Peter Schaelaus Wusterhausen/Dossegeboren am 22. Oktober 1943verstorben im April 2016

SR Dr. med. dent.Rolf Haginaus Premnitzgeboren am 8. Juni 1929verstorben im April 2016

MR Dr. med.Manfred Busseaus Spremberggeboren am 30. Oktober 1940verstorben im Mai 2016

Prüfungstermine für den Zeitraum 2016/17Termine der Zwischenprüfung Herbst und Abschlussprüfung Winter für den Ausbildungsbe-ruf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-er“ – alle Termine und weitere Informationen zur Berufsausbildung im Internet unter: www.lzkb.de >> Praxismitarbeiter

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung für Auszubildende und Um-schüler findet am 12. Oktober 2016 statt. Die An-meldung ist durch die ausbildenden Zahnärzte auf dem von der LZÄKB zugesandten Formular bis zum 31. August 2016 vorzunehmen. Das Berichtsheft muss am Prüfungstag zur Einsichtnahme vorliegen.

Abschlussprüfung Winter 2016/2017schriftliche Prüfung am:2. Dezember 2016praktische Prüfung im Zeitraum:7. bis 14. Januar 2017

Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):27. September 2016

Die Regularien zur Abschlussprüfung finden Sie im Internet unter www.lzkb.de >> Praxis-mitarbeiter >> Prüfungen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie mit

Ihrem mobilem Gerät zur Seite der LZÄKB

48 TERMINE

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49ZBB 3 | 2016

im Juli

zum 93. am 27. Juli

Dr. med. dent. Barbara Händel aus Frankfurt (O.)

zum 90. am 28. Juli

SR Dr.med.dent. Ingeborg Renner aus Eberswalde

zum 86. am 14. Juli

Dr. med. dent. Horst Hen-kel aus Spremberg

zum 85. am 7. Juli

Dr. med. Dr. med. dent. Norbert Brandt, Potsdam

zum 85. am 25. Juli

Dr. med. dent. Gisela Huhle aus Templin

zum 84. am 17. Juli

SR Dr.med.dent. Ursula Schröter aus Schönermark

zum 81. am 7. Juli

Zahnärztin Anna Bormann aus Strausberg

zum 75. am 1. Juli

Zahnarzt Bernd Steinbrü-cker aus Oderberg

zum 75. am 4. Juli

Zahnärztin Hannelore Franze aus Potsdam

zum 75. am 7. Juli

Dr. med. dent. Bernd Bernd aus Meuro

zum 75. am 11. Juli

Dr. med. dent. Lieselotte Niehoff aus Karstädt

zum 75. am 15. Juli

Zahnärztin Gisela Starck aus Kleinmachnow

zum 70. am 14. Juli

Dipl.-Med. Angela Kirchner aus Cottbus

zum 70. am 16. Juli

Dipl.-Med. Elke Kaufmann aus Vetschau

zum 70. am 21. Juli

Zahnärztin Edith Worbs aus Wittenberge

zum 70. am 27. Juli

Zahnärztin Heide Kampa aus Fürstenwalde

zum 65. am 4. Juli

Dr. med. Bernd Szmelczyn-ski aus Ziesar

zum 65. am 10. Juli

Dipl.-Med. Regina Pankra-tow aus Potsdam

zum 65. am 16. Juli

Dipl.-Stom. Marianne Kohtz aus Boitzenburger Land

im August

zum 94. am 4. August

Dr.med. Ilse Buckentin aus

Heidesee

zum 91. am 22. August

Dr. med. dent. Joachim Bärwald aus Spremberg

zum 89. am 28. August

Dr. med. dent. Eberhard Schneider, Ludwigsfelde

zum 87. am 24. August

Dr. med. dent. Margit Klei-nert aus Cottbus

zum 86. am 20. August

MR Dr.med.dent. Gertrau-de Schreinert, Eberswalde

zum 86. am 25. August

Zahnärztin Elli Riemer

aus Wusterwitz

zum 85. am 2. August

Dr. med. dent. Richard Richter aus Cottbus

zum 84. am 13. August

Zahnärztin Dorothea Strohschneider, Am Mel-lensee

zum 80. am 25. August

Zahnärztin Ingeborg Meier aus Frankfurt (Oder)

zum 75. am 13. August

Dr. med. Mareile Vinzel-berg aus Brandenburg/H.

zum 75. am 20. August

Zahnärztin Ingrid Steg-mann aus Golm

zum 70. am 1. August

Dr. med. dent. Johannes Edelmann aus Falkensee

zum 70. am 2. August

Dr. med. dent. Dirk Fudickar aus Michendorf

zum 70. am 9. August

Zahnarzt Günter Stolte aus Zossen

zum 70. am 18. August

Dr. med. Claudia Dalicho aus Brandenburg/H.

zum 65. am 1. August

Dipl.-Med. Marianne Schmook aus Frankfurt (O)

zum 65. am 1. August

Dr. med. Barbara Markert aus Falkensee

zum 65. am 3. August

Dipl.-Stom. Eckhard Böhn-ke aus Vetschau

zum 65. am 8. August

Dipl.-Med. Angelika Zim-mermann aus Wildau

zum 65. am 26. August

Dr. med. Regine Ulrich aus Fürstenwalde

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag... und wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten Juli und August ihren Ehrentag feiern, beste Gesundheit, alles Gute und schöne Stunden im Kreise der Familie. Insbesondere gratulieren wir ...*

* Zahnärzte, die keine Gratulation wünschen, wenden sich bitte mindestens zehn Wochen vorher an: Jana Zadow-Dorr, LZÄKB, Tel.

03 55 381 48-15 oder per E-Mail: [email protected].

TERMINE

Foto: Die Schlüsselübergabe erfolgte am 22. Dezember im

Beisein des Präsidenten, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert.

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ZBB 3 | 201650 TERMINE

Studienplatz Medizin und ZahnmedizinStudienberatung und NC-Seminare

Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie).

Vorbereitung für Auswahlgespräche und Medizinertest.

Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e. V. (VNC), Argelander Str. 50, 53115 Bonn, Tel.: (0228) 215304, Fax: (0228) 215900

Stammtisch goes boat

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Wir laden Sie herzlich zum

4. „Stammtisch der Mitte“ am 21.09.2015; 18:30 Uhr

zu einer Schifffahrt mit der Weißen Flotte ein.

Besonders freuen wir uns darüber, Ihnen erstma-lig eine Gastreferentin ankündigen zu dürfen, die in kurzen, jedoch sehr präzisen Worten, das The-ma: „Dokumentation – Prävention aus juristischer Sicht“ beleuchten wird. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit, bei einem kleinen Imbiss und vor der abendlichen Kulisse Potsdam`s mit den Kolle-gInnen, sowie mit der Referentin ins persönliche Gespräch zu kommen.

Seien Sie dabei – wir freuen uns auf Sie!

Teilnahmegebühren in Höhe von ca. € 35,- € p.P. entstehen für die Schiffsmiete und einen kleinen Imbiss.

Rückmeldung per E-Mai bis 15.07.16 an:[email protected]

Mit kollegialen Grüßen

Romy ErmlerFriedrich-Ebert-Straße 6214469 PotsdamTel: 0331 [email protected]

Andreas KirstEdison-Allee 1114473 PotsdamTel: 0331 [email protected]

Jerosch_150907.pdf 1 07.09.15 12:38

Page 51: ZBB Ausgabe 3/2016

Zahnärzteblatt Brandenburg

HERAUSGEBER:Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg,Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam

Landeszahnärztekammer Brandenburg,Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 CottbusPostanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

FÜR DIE KZVLBREDAKTION:Dr. Eberhard Steglich (verantwortlich)Christina PöschelTelefon: 0331 2977-0 / Fax: 0331 2977-318E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.kzvlb.de

FÜR DIE LZÄKBREDAKTION:Ass. jur. Björn Karnick (verantwortlich)Jana ZadowTelefon: 0355 38148-0 / Fax: 0355 38148-48E-Mail: [email protected]: http://www.lzkb.de

gemeinsames Internetportal: http://www.zahnaerzte-in-brandenburg.de

REDAKTIONSBEIRAT:KZVLB: Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Dr. med. dent. Romy ErmlerLZÄKB: Dipl. -Stom. Jürgen Herbert, Dr. Eberhard Steglich

HINWEIS DER REDAKTION: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Inter esse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche bzw. männliche Form der Berufsbe-zeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnmedi zinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahnmedizinische Pro-phylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN:fotolia Kurhan, fotolia 285221, Heike Nagel privat, MQ Deutschland, proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski, Christina Pöschel, Jana Zadow-Dorr Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

VERLAG, ANZEIGENVERWALTUNG UND VERTRIEB:Quintessenz Verlags-GmbH, Ifenpfad 2–4, 12107 BerlinTelefon: 030 76180-5, Telefax: 030 76180-680Internet: http://www.quintessenz.deE-Mail: [email protected]: Commerzbank, Konto-Nr. 180215600, BLZ 100 400 00.Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 14/2011 gültigGeschäftsleitung: Dr. Horst-Wolfgang Haase/Dr. Alexander AmmannVerlagsleitung: Johannes W. WoltersHerstellung: René KirchnerVertrieb: Angela KötheAnzeigen: Samira Rummler

DRUCK UND WEITERVERARBEITUNG:Das Druckteam Berlin, Gustav-Holzmann-Straße 6, 10317 Berlin

ISSN 0945-9782

Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahn-ärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abge golten. Bezugsgebühr: jährlich 26,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegen-genommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

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Page 52: ZBB Ausgabe 3/2016

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