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Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf (BBPlG Nr. 14) Risikoeinschätzung avifaunistisch bedeutsamer Gebiete 1 22/09/2016 A 2.6 Risikoeinschätzungen für Avifaunistisch bedeutsame Gebiete in Querriegeln und Engstellen (Zeitraum der Erarbeitung: März-April 2016) Inhaltsverzeichnis: 1. Erläuterung zu Gliederung und Inhalt der Risikoeinschätzungen ....................................................... 2 2. Ergebnisübersicht der Risikoeinschätzungen ...................................................................................... 6 3. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Sachsen (Tabellarische Darstellung)............................................................................................................... 9 4. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Thüringen (Tabellarische Darstellung)............................................................................................................. 19

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Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf (BBPlG Nr. 14) Risikoeinschätzung avifaunistisch bedeutsamer Gebiete

1 22/09/2016

A 2.6 Risikoeinschätzungen für Avifaunistisch bedeutsame Gebiete in Querriegeln und Engstellen

(Zeitraum der Erarbeitung: März-April 2016)

Inhaltsverzeichnis:

1. Erläuterung zu Gliederung und Inhalt der Risikoeinschätzungen ....................................................... 2

2. Ergebnisübersicht der Risikoeinschätzungen ...................................................................................... 6

3. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Sachsen

(Tabellarische Darstellung) ............................................................................................................... 9

4. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Thüringen

(Tabellarische Darstellung) ............................................................................................................. 19

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1. Erläuterung zu Gliederung und Inhalt der Risikoeinschätzungen

Die Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten (ABG) sind Teil der Ampelbewer-tung der Engstellen und Querriegel in Grob- und Trassenkorridoren. Sie dienen zugleich einer Vorbe-reitung der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die gemäß § 8 NABEG zu erstellenden Unter-lagen, indem die Betroffenheit derjenigen Gebiete ermittelt wird, in denen zusätzlich zu FFH-und Vogelschutzgebieten mit einer relevanten Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Belange gerechnet werden muss.

Als avifaunistisch bedeutsame Gebiete im Untersuchungsraum werden die von der TLUG übermittel-ten Wiesenbrütergebiete und bedeutenden Rastgebiete (Thüringen) und die vom Regierungspräsidi-um Chemnitz übermittelten avifaunistisch bedeutsamen Gebiete betrachtet. Die aus Thüringen übermittelten Gebiete wurden vollständig der Raumwiderstandsklasse (RWK) I zugeordnet, während die große Zahl der vom RP Chemnitz übermittelten Gebiete differenziert in die RWK I oder II einge-ordnet wurden. Näheres zu der Einordnung der Gebiete in RWK enthält die Anlage A 2.2.

Die Risikoeinschätzungen im Rahmen des Antrags nach § 6 NABEG wurden für alle avifaunistisch be-deutsamen Gebiete durchgeführt, die in die RWK I eingeordnet wurden. Eine artenschutzbezogene Betrachtung aller avifaunistischen Funktionsräume wird Bestandteil der Antragsunterlagen gemäß § 8 NABEG sein.

Die avifaunistisch bedeutsamen Gebiete der RWK I wurden weitgehend bereits bei der Abgrenzung der Grobkorridore (GK) ausgeschlossen. In den GK verblieben nur vorbelastete Bereiche entlang der 380-kV-Leitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf und anderer bündelungsfähiger Infrastrukturen (Au-tobahnen, Freileitungen der Hoch- und Höchstspannungsebene). Somit sind Gegenstand der Risi-koeinschätzungen ausschließlich Bereiche in Bündelungssituationen.

Es wird geprüft, ob die in § 44 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbote betroffen wären, und, falls dies zutrifft, wird überschläglich eingeschätzt, ob ein Risiko besteht, dass die Um-setzung des Vorhabens in bestimmten Bereichen artenschutzrechtlich gehindert sein könnte. Das hätte zur Folge, dass der betreffende Bereich mit dem Vorhaben nicht durchdringbar ist, falls nicht die Voraussetzungen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme bestehen.

Der Risikoeinschätzung wird gemäß Vorhabenbeschreibung der Ersatzneubau der 380-kV-Leitung als Freileitung mit dem sogenannten Donaumasttyp zugrunde gelegt (s. Abb. 0-1). Donaumasten sind bereits als Bestandsmasten vorhanden.

Bestandsmasten: Donaumastgestänge mit Erdseilspitze (alternativ Erdseiltraverse in geringer Entfer-nung zu Umspannwerken), Mastbauform TGL 78-10104, Höhe je nach Geländeverhältnissen ca. 50-60 m, Traversenbreite ca. 2 x 15 m. Spannfeldlänge ca. 400 m.

Geplante Masten: Donaumastgestänge mit einem Erdseil (Erdseilspitze) bzw. mit zwei Erdseilen (Erd-seiltraverse in 1,5 km Entfernung zu Umspannwerken), Mastbild bestandsähnlich, Typ D76, Höhe je nach Geländeverhältnissen ca. 50 (Standardmasthöhe) bis 60 m, durchschnittlich ca. 5 m höher als der Bestandsmast (da gegenüber dem Bodenabstand im Bestand von ca. 8 m ein höherer Bodenab-stand der Leiterseile von 12 m geplant ist, damit in jedem Bereich unterhalb der Leitung in 1 m Höhe über Gelände die Grenzwerte der 26. BImschV für elektrische und magnetische Felder eingehalten werden) und Traverse geringfügig breiter. Spannfeldlänge ca. 400 m.

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Abbildung 0-1: Masttyp D76, sog. Donaumast (Quelle: 50Hertz)

In Kapitel 2 ist eine Ergebnisübersicht mit Übersichtskarte enthalten, welche die Ergebnisse der in Kap. 3 aufgeführten Risikoeinschätzungen zusammenfasst. Die in der Ergebnisübersicht sowie in der tabellarischen Risikoeinschätzung aufgeführten Abb.-Nummern verweisen auf die Nummern der Abbildungen am Ende des Dokumentes.

Eine Übersicht der avifaunistisch bedeutsamen Gebiete enthält die Themenkarte 4 „Avifauna“.

Gliederung und Inhalt der tabellarischen Risikoeinschätzungen:

In der linken Spalte A ist die Bezeichnung des Avifaunistisch bedeutsamen Gebietes angegeben.

Spalte B enthält als Bestandsangaben Artenlisten zum ABG, zusammengestellt aus den Steckbriefen der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz des Regierungspräsidiums Chemnitz sowie Punktdaten zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten (2010-2015) des LfULG sowie aus Angaben zu den wertgebenden Arten der Rast- und Wiesenbrütergebiete und Punktdaten zum Vor-kommen planungsrelevanter Vogelarten (2010-2015) der TLUG. Außerdem wurde bei räumlicher Überschneidung mit EU-Vogelschutzgebieten auch auf die Nennung der in den Standarddatenbögen gelisteten Arten zurückgegriffen. Besonders hervorgehoben wurden Arten mit einer hohen und sehr hohen vorhabenspezifischen Mortalitätsgefährdung. Neben der Entwertung von Lebensräumen bei Arten, die gegenüber Vertikalstrukturen empfindlich sind bzw. deren Prädation (Individuenverlust durch Beutegreifer) durch den Bau von Leitungstrassen begünstigt werden könnte (z.B. Wiesenbrü-ter, typische Arten der offenen Gewässerflächen, Rastvögel), spielt der Aspekt der vorhabenspezifi-schen Mortalitätsgefährdung bei der Beurteilung von Auswirkungen auf Vögel eine zentrale Rolle.

Die Spalte C (Betroffenheit) nennt Bereiche (Nr. von Engstelle bzw. Querriegel), Trassenkorridorseg-mente bzw. Grobkorridore und die geprüften Vorhabenoptionen in den jeweiligen Bereichen. Außer-dem wird auf die jeweilige Detailabbildung im hinteren Teil des Dokumentes verwiesen.

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Zentraler Bestandteil der Risikoeinschätzung ist die Einschätzung der voraussichtlichen Betroffenheit durch das Projekt. Dazu erfolgt eine gesonderte Betrachtung für jeden Bereich / jede zu prüfende Option für das Vorhaben im betreffenden Bereich. Die Optionen sind jeweils in der Spalte C aufge-führt, während Spalte D die Einschätzung enthält.

Die Einschätzung zur Betroffenheit (Spalte D) muss sich im Rahmen einer überschlägigen Einschät-zung auf wesentliche Aspekte beschränken. Es wird insbesondere auf die voraussichtliche anlagebe-dingte Betroffenheit durch den Bau von Masten bzw. durch Überspannung des avifaunistisch be-deutsamen Gebietes eingegangen. Diesen zentralen Auswirkungen des Vorhabens wird die Empfind-lichkeit potenziell betroffener Arten gegenübergestellt. Dabei wird neben der direkten Betroffenheit von Lebensräumen (z.B. durch Bau von Masten oder Wuchshöhenbeschränkung) die potenzielle Be-troffenheit der wertgebenden Vogelarten aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber Freileitungen besonders berücksichtigt. Weitere betrachtete Aspekte sind die Minderung von Auswirkungen, z.B. durch Bauzeitenregelung und durch die Anbringung von Vogelschutzmarkern. Bei der Angabe der Bedingungen (Bd), Vorkehrungen (Vo) bzw. der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V) wer-den die Maßnahmenkürzel gemäß Anlage A.3.1 angegeben. Die Betrachtung erfolgt im Hinblick auf das voraussichtliche Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände in der abschließenden Einschätzung.

Die abschließende Risikoeinschätzung erfolgt in der Form einer Ampelbewertung:

rot - hohes Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vorhaben könnte voraus-sichtlich nur über eine artenschutzrechtliche Ausnahme realisiert werden)

gelb - geringes bis mittleres Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vermei-dungs- und CEF-Maßnahmen sind voraussichtlich erforderlich)

grün - kein oder geringes Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vermeidungs-maßnahmen können erforderlich sein)

Im Anschluss an die tabellarische Risikoeinschätzung werden alle geprüften Bereiche in Detailkarten dargestellt (Abb. 1-11). Die Ergebnisse der Risikoeinschätzungen wurden in die Steckbriefe der Engstellen und Querriegel (Anlage A.2.3) übernommen. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass eine weitergehende artenschutzrechtliche Bewertung (ar-tenschutzrechtliche Ersteinschätzung) im Rahmen der Unterlagenerstellung nach § 8 NABEG er-folgt.

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Bereitstellung weiterer Daten

Folgende weitere Daten sind erst nach Bearbeitung der Risikoeinschätzungen eingegangen und werden in der weiteren Bearbeitung bei der Erstellung der Unterlagen nach § 8 NABEG Verwen-dung finden (siehe auch Kap. 4 des Antrags nach § 6 NABEG).

Thüringen - Daten der TLUG (Datenbereitstellung 29.04.2016):

1 (weitere) Punktdaten Vögel im UR,

2 Offenlandbiotopkartierung (Stand bis 2013),

3 Offenland-LRT (Stand bis 2007),

4 Managementplan (Fachbeitrag Offenland für SPA "Plothener Teiche" und FFH-Gebiet „Dreba-Plothener Teichgebiet“),

Thüringen - Daten von Thüringen Forst (Datenbereitstellung 12.07.2016):

5 Waldbiotopkartierung (Jahr der Erfassung 1998-2003).

6 Waldlebensraumtypen.

Daten / Literatur:

Steckbriefe der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz des Regierungspräsidiums Chemnitz sowie Punktdaten zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten (2010-2015) des LfULG.

Daten der Offenlandbiotopkartierung (OBK), Angaben zu den wertgebenden Arten der Rast- und Wiesenbrütergebiete und Punktdaten zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten (2010-2015) der TLUG.

BERNOTAT, D. & DIERSCHKE, V. (2015): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildle-bender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen. 2. Fassung - Stand 25.11.2015. 463 S.

PLANUNGSVERBAND REGION CHEMNITZ/ igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR (2013): „Gebiete mit besonde-rer avifaunistischer Bedeutung in der Region Chemnitz“. Download: http://www.pv-rc.de/cms/publikationen.php.

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2. Ergebnisübersicht der Risikoeinschätzungen

Name des Avifaunistisch bedeutsamen Gebietes GK1

TKS1

Bereich-Nr.1

P1

Prüfoption (geprüfte Querungsoption)

Ampelbewertung2

Freistaat Sachsen

5142-01 „Limbacher Teichgebiet“ B 6 45 45-1 Option 1: Querung Avifaunagebiet Gelb

5041-02 „Muldental zwischen Wolkenburg und Penig“ A1 - 5 5-1a Option 1a: Neubau durch Avifaunagebiet westlich A72

Rot

5041-02 „Muldental zwischen Wolkenburg und Penig“ A1 - 5 5-1b Option 1b: Neubau östlich A72 Gelb

5141-09 „Muldental zwischen Waldenburg und Wolken-burg“

A 8 7 7-1 Option 1: an Bestandstrasse 380 kV Gelb

5141-09 „Muldental zwischen Waldenburg und Wolken-burg“

A 7 8 8-1 Option 1: an 220-kV-Ltg. Eula - Weida - Röhrsdorf Gelb

5141-01 „Ehemaliger Truppenübungsplatz am Rümpf-wald“

B - 9 9-1 Option 1 an 220-kV-Ltg. Gelb

5141-01 „Ehemaliger Truppenübungsplatz am Rümpf-wald“

B - 9 9-2 Option 2 Neubau nördlich ohne Bündelung mit Querung NSG / FFH

Rot

5141-01 „Ehemaliger Truppenübungsplatz am Rümpf-wald“

B - 9 9-3 Option 3 Neubau südlich ohne Bündelung, mit Querung FFH / NSG

Gelb

5141-01 „Ehemaliger Truppenübungsplatz am Rümpf-wald“

B - 9 9-4 Option 4 Neubau südlich ohne Querung FFH / NSG Gelb

5141-08 „Muldental zwischen Glauchau und Waldenburg“ B1 12 10 10-1 Option 1: Neubau südlich entlang BAB A4 Gelb

5140-03 „Feldflur zwischen Lauenhain und Dänkritz“ B2 - 21 21-1 Option 1: entlang 110 kV Bestandleitung Gelb

5139-02 „Feldflur westlich Crimmitschau“ B2 - 25 25-1 Option 1: Rudelswalde, westl. Vorbeiführung Gelb

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Name des Avifaunistisch bedeutsamen Gebietes GK1

TKS1

Bereich-Nr.1

P1

Prüfoption (geprüfte Querungsoption)

Ampelbewertung2

Freistaat Thüringen

Wiesenbrütergebiet „Struthbachniederung bei Gros-sebersdorf“

A 31 30 30-1 Option 1: 380-kV-Bestandstrasse Gelb

Wiesenbrütergebiet „Grünland und Feldflur bei Pörmitz“ A 34 63 63-1 Option 1: 380-kV-Bestandstrasse Gelb

Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wolcheteiche“ A4 - 33 33-1 Option 1: Kreuzung BAB A4 vor Vogelschutzgebiet Rot

Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wolcheteiche“ A4 - 33 33-2 Option 2: östliche Parallelführung zur BAB A9 Rot

Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wolcheteiche“ A4 - 33 33-3 Option 3: westliche Parallelführung zur BAB A9 Gelb

1 P = Prüfoption (Bereich-Nr. – Nr. Option lt. Spalte Betroffenheit bzw. Tabelle Ampelbewertung Querriegel/Engstellen), Bereich-Nr. = Nr. einer Engstelle / eines Querriegels,

GK = Grobkorridor, TKS = Trassenkorridorsegment 2

Risikoeinschätzung in Form einer Ampelbewertung: rot = mittleres bis hohes Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vorhaben könnte voraussichtlich nur über eine artenschutzrechtliche Ausnahme realisiert werden) gelb = geringes Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sind voraussichtlich erforderlich) grün = derzeit kein erkennbares Risiko des Entgegenstehens artenschutzrechtlicher Verbote (Vermeidungsmaßnahmen können erforderlich sein)

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Abb. 1: Übersicht (Quelle Abgrenzungen avifaunistisch bedeutsamer Gebiete TLUG und RP Chemnitz, 2015)

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3. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Sachsen (Tabellarische Darstellung)

Erläuterungen: Spalte A/B/D: ABG = Avifaunistisch bedeutsames Gebiet; Fettdruck = wertgebende Arten; vorhabenspezifische Mortalitätsgefährdung (vMG) n. BERNOTAT U. DIERSCHKE (2015): rot = sehr hoch, orange = hoch, Spalte C: TKS = Trassenkorridorsegment; Abb. 1 usw. betreffen Kartenausschnitte am Ende der Tabelle (betroffene Bereiche sind durch Pfeile markiert)

ABG

BESTANDSANGABEN ZUM ABG

BEREICH / PRÜFOPTION EINSCHÄTZUNG

A B C D

5142-01 „Limbacher Teichgebiet“ LK Zwickau

Brutvögel: Höckerschwan, Tafelente (hoch), Reiher-ente, Wachtel, Zwergtaucher, Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Weißstorch (sehr hoch), Rohrweihe, Sperber, Rotmilan, Wasserralle, Wach-telkönig (hoch), Schwarzkopfmöwe, Teichhuhn, Kiebitz (sehr hoch), Flussregenpfeifer, Lachmöwe (hoch), Kuckuck, Eisvogel, Schwarzspecht, Neuntö-ter, Kolkrabe, Beutelmeise, Waldlaubsänger, Schlag-schwirl, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Braunkehlchen, Blaukehlchen, Karmingimpel, Grauammer, Blässhuhn, Habicht, Stockente Rastvögel: Schnatterente, Pfeifente, Krickente, Stockente, Knäkente, Löffelente, Tafelente, Reiher-ente, Schellente, Schnatterente, Gänsesäger, Mittel-säger, Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher, Kormo-ran, Rohrdommel, Zwergdommel (hoch), Silberrei-her, Graureiher, Weißstorch (hoch), Fischadler, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wasserralle, Tüpfelsumpfhuhn, Blässhuhn, Kiebitz (hoch), Zwergschnepfe (hoch), Bekassine, Bruch-wasserläufer, Zwergstrandläufer, Alpenstrandläufer (hoch), Zwergmöwe, Lachmöwe, Sturmmöwe, Schwarzkopfmöwe, Trauerseeschwalbe (hoch), Raubwürger, Dohle, Saatkrähe, Beutelmeise, Rauchschwalbe, Blaukehlchen, Bergpieper, Rohr-ammer, Brandgans (hoch), Dunkler Wasserläufer, Eisvogel, Flussregenpfeifer, Gebirgsstelze, Grün-schenkel, Graugans, Nilgans, Höckerschwan, Hau-bentaucher, Teichralle, Waldwasserläufer Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten in den TK im ABG

Bereich Nr. 45 Falken/Langenberg TKS 6 Option 1: Querung Avifaunagebiet Siehe Abb. 2

Risikoeinschätzung: - Querung Überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 1.300m. - Betroffen ist die vorwiegend ackerbaulich genutzte Landschaft nördlich

von Langenberg. Die offenen landwirtschaftlichen Flächen mit wenigen gliedernden Gehölzstrukturen stehen als terrestrischer Nahrungsraum für Zug- und Rastvögel in funktionaler Beziehung zu dem Limbacher Teichgebiet (Rastgebiet hoher Bedeutung für Wat- und Wasservögel).

- Die Option sieht eine TK-Führung parallel zur 220-kV-Ltg. Eula-Weida-Röhrsdorf vor: Ausbauform II.

- In dem betroffenen ABG sind viele wertgebende Arten mit hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Freileitungen gelistet. Entspre-chend den arttypischen Lebensraumansprüchen sind die empfindlichen Arten vor allem an das Teichgebiet und dessen Umfeld mit Landschilf und Nasswiesen gebunden. Von den Ackerflächen nutzenden Arten ist der Kiebitz als Brutvogel mit 2-5 BP und als Rastvogel mit Gebietsmaxi-ma von 250 Individuen gelistet, bezogen auf eine Fläche > 200 ha. Daher dürfte unter Beachtung der Vorbelastung durch die 220-kV-Ltg. die Empfindlichkeit des bestehenden Trassenraums im ABG vergleichsweise gering sind.

- Ein Ersatzneubau in Bündelung mit der 220-kV-Ltg. unter Berücksichti-gung einer Bauzeitenregelung (V5) führt im TK voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Situation, da im Ergebnis zwei Freileitungen un-terschiedlicher Höhe nebeneinander stehen und dadurch die Hinder-niswirkung im Flugraum verstärkt wird. Gefährdungen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) ge-mindert werden. Unter Berücksichtigung der o.g. konkreten Empfind-lichkeit im 220-kV-Trassenraum tritt voraussichtlich insgesamt keine Verschlechterung für die wertgebenden Arten ein.

Ampel gelb

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A B C D

5041-02 „Muldental zwi-schen Wolken-burg und Penig“ LK Zwickau und LK Mittelsachsen

Brutvögel: Graureiher, Reiherente, Wespenbussard, Rotmilan, Habicht, Sperber, Flussregenpfeifer, Hohl-taube, Kuckuck, Uhu, Eisvogel, Grauspecht, Grün-specht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Wasseramsel, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger, Neuntöter, Kolkrabe Rastvögel: Zwergtaucher, Kormoran, Krickente, Höckerschwan, Singschwan (hoch), Stockente, Ta-felente, Reiherente, Schellente, Gänsesäger, Zwergsäger, Teichhuhn, Blässhuhn, Flussuferläufer, Raubwürger Punktdaten: Weißstorch (BV sehr hoch, RV hoch) Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten in den TK.

GK: Bereich Nr. 5 Penig GK A1 Option 1a: Neubau durch Avifau-nagebiet westlich A72 Option 1b: Neubau östlich A72 Siehe Abb. 3

Risikoeinschätzung Querriegel 5: - Neubau durch Überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindli-

chem Arteninventar auf >500m - Räumlich betroffen ist das Tal der Zwickauer Mulde bei der Talbrücke

bei Penig: östlich der A72 ist das Tal vorwiegend besiedelt, westlich der A72 befinden sich neben der Zwickauer Mulde Wald- und Grünlandflä-chen. Außerhalb des engeren Talraums befinden sich Ackerflächen.

- Von den vorkommenden Vögeln haben der Singschwan und der Weiß-storch eine hohe vMG.

- Die Optionen umfassen 1a) eine Querung der A72 südlich der Talbrücke und anschließender Leitungsverlauf über das Muldetal in nordwestlicher Richtung (Ausbauform I) oder 1b) eine Trassenführung östlich parallel zur A72 (Ausbauform II).

Zu 1a: Es würden Brut- und Nahrungshabitate der wertgebenden Arten, darunter gegenüber Freileitungen hoch empfindliche Arten überspannt. Diese Leitungsführung birgt ein gegenüber 1b deutlich höheres artenschutz-rechtliches Konfliktpotenzial - aufgrund der überregionalen Bedeutung des betroffenen ABG können schwerwiegende Restriktionen bestehen, die vo-rauss. nur im Wege einer Ausnahme überwunden werden könnten, falls eine Parallelführung zu A72 nicht realisierbar ist. Ampel rot (Querung A72 südl. der Talbrücke und anschließender Leitungs-verlauf durch das Muldetal in nordwestlicher Richtung)

Zu 1b: Aufgrund der Siedlungsnähe ist das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten der wertgebenden Arten des ABG vergleichsweise gering; Gefährdungen überfliegender Arten können durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden. Ampel gelb (Bau östlich parallel zur A72, Querung A72 nördlich des ABG)

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ABG

BESTANDSANGABEN ZUM ABG

BEREICH / PRÜFOPTION EINSCHÄTZUNG

A B C D

5141-09 „Muldental zwi-schen Walden-burg und Wol-kenburg“ LK Zwickau

Brutvögel: Weißstorch (sehr hoch), Schwarzstorch (sehr hoch), Reiherente, Wespenbussard, Rotmilan, Sperber, Wachtel, Flussregenpfeifer, Kiebitz (sehr hoch), Kuckuck, Eisvogel, Schlagschwirl, Beutelmei-se, Neuntöter, Kolkrabe, Bekassine (sehr hoch), Feldlerche, Schafstelze, Wiesenpieper Rastvögel: Zwergtaucher, Kormoran, Graureiher, Silberreiher, Weißstorch (hoch), Krickente, Stocken-te, Reiherente, Tafelente, Schellente, Zwergsäger, Gänsesäger, Blässhuhn, Wasserralle, Kiebitz (hoch), Zwergschnepfe, Bekassine, Flussuferläufer, Wiesen-pieper, Wiesenschafstelze, Braunkehlchen, Stein-schmätzer, Eisvogel, Gebirgsstelze, Graugans, Hö-ckerschwan, Lachmöwe, Nilgans, Singschwan (hoch), Wasseramsel Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten in den TK.

Bereich Nr. 7 Zwickauer Mulde I TKS 8 Option 1 an Bestandstrasse 380 kV Siehe Abb. 4

Risikoeinschätzung Option 1: - Querung überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 2.000m. - Im TK verläuft ca. 60 m parallel nördlich der Bestandsleitung eine

Bahnstromleitung. Realisierung des Vorhabens in Ausbauform II oder III – Ersatzneubau in Bündelung zur Bestandstrasse und Bahnstromleitung

- Betroffen ist das Muldetal zwischen Uhlsdorf und Schlagwitz: außerhalb der bewaldeten Talhänge dominieren landwirtschaftliche Flächen, im engeren Talbereich Grünland, sonst Ackerland; die Mulde und andere kleinere Fließe werden von Baumreihen oder schmalen Gehölzstreifen begleitet.

- Im betroffenen ABG sind mehrere wertgebende Arten mit hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Freileitungen gelistet.

- Ein Ersatzneubau im bestehenden Trassenraum und in Bündelung mit der Bahnstromleitung (Paralleler Ersatzneubau Vo2) unter Berücksichti-gung einer Bauzeitenregelung (V5) sowie Rückbau der Bestandsleitung führt voraussichtlich nicht zu einer Verschlechterung der Situation für die betroffenen Arten. Gefährdungen überfliegender Arten sollten durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

Ampel gelb

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5141-09 „Muldental zwi-schen Walden-burg und Wol-kenburg“ LK Zwickau

Daten s.o. (bei Bereich Nr. 7) Option 1 ist weiterhin auch durch das ABG 5041-02 betroffen (Daten s.o. bei Bereich Nr. 5)

Bereich Nr. 8 Zwickauer Mulde II TKS 7 Option 1 an 220-kV-Ltg. Eula-Weida-Röhrsdorf Siehe Abb. 4

Risikoeinschätzung Option 1: - Querung Überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 1.300m. - Die Option sieht eine TK-Führung parallel zur bestehenden 220-kV-Ltg.

Eula-Weida-Röhrsdorf vor: Ausbauform II – Bündelung mit 220-kV-Ltg. - Betroffen ist das Muldetal westlich von Wolkenburg: außerhalb der

bewaldeten Talhänge dominieren landwirtschaftliche Flächen, im enge-ren Talbereich Grünland, sonst Ackerland; die Mulde und andere kleine-re Fließe werden von Baumreihen oder schmalen Gehölzstreifen beglei-tet.

- In den betroffenen ABG sind mehrere wertgebende Arten mit hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Freileitungen gelistet.

- Ein Ersatzneubau in Bündelung mit der 220-kV-Ltg. (Paralleler Ersatz-neubau Vo2) unter Berücksichtigung einer Bauzeitenregelung (v5) führt im TK voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Situation im Flug-raum, da im Ergebnis zwei Freileitungen unterschiedlicher Höhe neben-einander stehen und dadurch die Hinderniswirkung im Flugraum quer zum Talverlauf verstärkt wird. Gefährdungen überfliegender Arten soll-ten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (v8) gemindert werden. Da das BV durch einen Rückbau der Bestandsleitung in demsel-ben ABG ausgeglichen würde, tritt voraussichtlich insgesamt keine Ver-schlechterung für die wertgebenden Arten ein.

Ampel gelb

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5141-01 „Ehemaliger Truppenübungs-platz am Rümpf-wald“ LK Zwickau

Brutvögel: Rebhuhn, Wachtel, Bekassine (sehr hoch), Turteltaube, Kuckuck, Wendehals, Wiesen-pieper, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Stein-schmätzer, Neuntöter, Raubwürger, Grauammer, Grünspecht Rastvögel: Graureiher, Krickente, Wespenbussard, Rohrweihe, Kornweihe, Baumfalke, Zwergschnepfe (hoch), Bekassine, Turteltaube, Eisvogel, Feldlerche, Schafstelze, Steinschmätzer, Braunkehlchen, Raub-würger, Rohrammer Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten im Bereich 9.

GK: Bereich Nr. 9 Südlich Glauchau GK B Option 1 an 220 kV Ltg. Siehe Abb. 5

Risikoeinschätzung Option 1: - Querung Überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 600 m Länge. - Die Option sieht eine Leitungsführung im Zuge der bestehenden 220-kV-

Ltg. Röhrsdorf-Crossen vor. Paralleler Ersatzneubau unter (Teil-) Mit-nahme einer weiteren Freileitung Ausbauform II u. III (Ersatzneubau o. Mitnahme).

- Der betrachtete Querriegelbereich weist reliefiertes Gelände mit einem Hochpunkt im Bereich des ABG auf. Das Gelände des ehemaligen TÜP ist durch Pionierwaldstadien, Grünlandflächen, Magerrasen, Kleingewässer, Alleen, Gebüsche, stillgelegte Sandgruben und Hochstaudenfluren reich gegliedert.

- Das ABG weist eine hohe Zahl wertgebender Arten auf, die jedoch nur zum Teil gegenüber Freileitungen besonders empfindlich sind. Zu den besonders empfindlichen Arten gehören Bekassine und Zwergschnepfe. Letztere Arten sind v.a. an Wasserflächen oder feuchtes Gelände ge-bunden, das sich gemäß LRT-Daten des LfULG nördlich der 220-kV-Ltg. im GK sowie v.a. daran nördlich anschließend in der Ausschlussfläche befindet.

- Ein Ersatzneubau in der Linie und unter (Teil-)Mitnahme der 220-kV-Ltg. (Vo2/Vo4) unter Berücksichtigung einer Bauzeitenregelung (V5) würde im GK voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Situation führen, da die neue Freileitung höher wird und dadurch die Hinderniswirkung im Flugraum verstärkt wird. Gefährdungen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert wer-den. Andererseits wären wie o.g. die Habitate der besonders empfindli-chen Arten nicht direkt betroffen und Habitate anderer wertgebender Arten mit Empfindlichkeit gegenüber Vertikalstrukturen bereits ähnlich vorbelastet, so dass sich insgesamt keine erhebliche Verschlechterung für die wertgebenden Arten einstellt. Ampel gelb

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Fortsetzung 5141-01 „Ehemaliger Truppenübungs-platz am Rümpf-wald“ LK Zwickau

s.o. Fortsetzung GK: Bereich Nr. 9 Südlich Glauchau GK B Option 2 Neubau nördl. ohne Bün-delung mit Querung NSG/FFH Siehe Abb. 5

Risikoeinschätzung Option 2: - Querung überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 800 m Länge. - Die Option sieht eine Leitungsführung im GK ohne Bündelung (Ausbau-

form I) nördlich der 220-kV-Ltg. Röhrsdorf-Crossen als Ersatzneubau vor. - Zur Beschreibung des Querriegelbereichs s.o. - Durch die Option würde sich die Überspannungslänge des ABG vergrö-

ßern. Außerdem würden bislang nicht durch eine Freileitung beeinträch-tigte Bereiche in Anspruch genommen. Da sich nördlich der 220-kV-Ltg. wie o.g. gerade die Habitate der besonders empfindlichen Arten befin-den, würden diese erstmalig erheblich beeinträchtigt werden bzw. voraussichtlich in artenschutzrechtlichem Sinne betroffen sein.

- Die Option 2 wäre voraussichtlich nur im Wege einer artenschutzrechtli-chen Ausnahme realisierbar, falls andere Alternativen nicht umsetzbar sind. Ampel rot

Fortsetzung GK: Bereich Nr. 9 Südlich Glauchau GK B Option 3: Neubau südlich ohne Bündelung mit Querung NSG/FFH Siehe Abb. 5

Risikoeinschätzung Option 3: - Querung überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 600 m Länge. - Die Option sieht eine Leitungsführung im GK ohne Bündelung (Ausbau-

form I) südlich der 220-kV-Ltg. Röhrsdorf-Crossen als Ersatzneubau vor. - Zur Beschreibung des Querriegelbereichs s.o.; - Durch die Option würde sich die Überspannungslänge des ABG nur

unwesentlich verändern. Zwar würden bislang nicht durch eine Freilei-tung beeinträchtigte Bereiche in Anspruch genommen, jedoch käme es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung von Flächen, wenn die beste-hende 220-kV-Ltg. als Ausgleich rückgebaut wird. Die Habitate der be-sonders empfindlichen Arten befinden, würden nicht beeinträchtigt werden, da sich diese nördlich der 220-kV-Ltg. befinden.

- Ein paralleler Ersatzneubau anstelle der 220-kV-Ltg. (Vo2) würde für die Avifauna insgesamt zu einer Verschlechterung der Situation führen, da die neue Freileitung höher wird und dadurch die Hinderniswirkung im Flugraum verstärkt wird. Gefährdungen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert wer-den.

Ampel gelb

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Fortsetzung 5141-01 „Ehemaliger Truppenübungs-platz am Rümpf-wald“ LK Zwickau

s.o. Fortsetzung GK: Bereich Nr. 9 Südlich Glauchau GK B Option 4: Neubau südl. ohne Que-rung FFH/NSG Siehe Abb. 5

Risikoabschätzung Option 4: - Querung überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar auf ca. 750 m Länge. - Diese Option sieht eine Leitungsführung im GK ohne Bündelung (Aus-

bauform I) südlich unter (Teil-)Mitnahme der 220-kV-Leitung als Umge-hung des NSG und FFH-Gebietes vor.

- Zur Beschreibung des Querriegelbereichs s.o. - Durch diese Option würde sich die Überspannungslänge des ABG deut-

lich verändern und bisher nicht durch eine Freileitung beeinträchtigte Bereiche in Anspruch genommen. Jedoch käme es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung, wenn die bestehende 220-kV-Leitung als Ausgleich rückgebaut wird. Die Habitate der besonders empfindlichen Arten wür-den nicht beeinträchtigt, da sich diese nördlich der 220-kV-Ltg. befin-den.

- Ein Ersatzneubau unter (Teil-)Mitnahme der 220-kV-Ltg.) (Vo4) würde für die Avifauna insgesamt zu einer Verschlechterung der Situation füh-ren, da die neue Freileitung höher wird und dadurch die Hinderniswir-kung im Flugraum verstärkt wird. Gefährdungen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

Ampel gelb

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5141-08 „Muldental zwi-schen Glauchau und Waldenburg“ LK Zwickau

Brutvögel: Schwarzstorch (sehr hoch), Reiherente, Wespenbussard, Rotmilan, Habicht, Sperber, Wan-derfalke, Wachtel, Hohltaube, Kuckuck, Schleiereule, Flussregenpfeifer, Eisvogel, Grauspecht, Grünspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Wasseramsel, Garten-rotschwanz, Schlagschwirl, Beutelmeise, Neuntöter, Dorngrasmücke, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Sumpf-rohrsänger Rastvögel: Zwergtaucher, Kormoran, Graureiher, Weißstorch (hoch), Krickente, Stockente, Gänsesä-ger, Flussuferläufer Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten in den TK. Südlich des Bereichs befindet sich in Reinholdshain ein Wanderfalkenbrutplatz. Diese Art hat gegenüber Freileitungen eine mittlere vorhabenspezifische Mortalitätsgefährdung.

Bereich Nr. 10 Remse / Weidensdorf / Jerisau TKS 12 Option 1: Neubau südl. entlang BAB A4 Siehe Abb. 6

Risikoeinschätzung: - Querung überregional bedeutsames Avifaunagebiet mit empfindlichem

Arteninventar neben der BAB A4. Die Querungslänge des ABG beträgt ca. 1,3 km.

- Ausbauform II – Bündelung mit BAB A4. - Räumlich betroffen das Tal der Zwickauer Mulde im Bereich der Que-

rung der A4 nördlich von Glauchau. Das Muldetal ist durch landwirt-schaftliche Nutzflächen (Acker, Grünland) geprägt. Entlang der Mulde und einiger Straßen sind lineare Gehölzstrukturen vorhanden. Im Südteil befinden sich Siedlungsflächen; nördlich der A4 liegt eine Kläranlage.

- Neben Vorbelastung durch die A4 käme es zu einer zusätzlichen Beein-trächtigung der Avifauna durch die Freileitung.

- Von den gelisteten Vögeln des ABG haben Weiß- und Schwarzstorch eine hohe bzw. sehr hohe Empfindlichkeit Der Weißstorch nutzt bevor-zugt Auengrünland als Nahrungshabitat; dieses wäre teilweise betrof-fen, wenn das Vorhaben südlich der A4 errichtet würde. Siedlungsfernes und störungsarmes Grünland stellt neben Bächen für den Schwarzstorch ebenfalls eine geeignete Nahrungsfläche dar – für diese Art sind im TK jedoch kaum geeignete störungsarme Flächen vorhanden.

- Wenn durch eine landschaftlich angepasste Leitungsführung die Über-spannung von Weißstorchnahrungsflächen weitgehend vermieden wird (V10), ist aufgrund der Autobahn- und Siedlungsnähe das Konfliktpoten-zial hinsichtlich der Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten der wertgebenden Arten des ABG gering bis mittel; Gefährdungen über-fliegender Arten sollten durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

- Ampel gelb

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5140-03 „Feldflur zwischen Lauen-hain und Dän-kritz“ LK Zwickau

Rastvögel: Saatgans (hoch), Blässhuhn, Graureiher, Weißstorch (hoch), Kornweihe, Rohrweihe, Rotmi-lan, Schwarzmilan, Raufußbussard, Mäusebussard, Merlin, Goldregenpfeifer (sehr hoch), Kiebitz (hoch), Waldohreule, Sumpfrohreule, Dohle, Saat-krähe, Feldlerche, Star Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten im Bereich 29.

GK: Bereich Nr. 21 Lauenhain GK B2 Option 1: entlang 110 kV Bestandlei-tung Siehe Abb. 7

Risikoeinschätzung: - Querung Avifaunagebiet mit empfindl. Arteninventar auf ca. 2 km Län-

ge. - Ausbauform II – Neubau in Bündelung neben bestehender 110-kV-

Freileitung. - Der Bereich im ABG 5140-03 ist durch weiträumige landwirtschaftliche

Nutzflächen (v.a. Ackerland) geprägt. - Es handelt sich um ein traditionelles Rastgebiet, in dem v.a. Kiebitz,

Goldregenpfeifer und nordische Gänse wertgebend sind. Die genannten Arten nutzen die Ackerflächen als Nahrungsraum, wobei die tatsächliche Flächennutzung je nach angebauter Kultur variiert. Da die Fläche des ABG im Vergleich zu den aufgeführten Maximalzahlen der Rastvögel be-grenzt ist, stehen den Arten bei Flächenverlust oder Flächenfunktions-verlust nicht in großem Umfang Ausweichflächen zur Verfügung.

- Die vorhandene Freileitung stellt in dem ABG eine wesentliche Vorbelas-tung durch Scheuchwirkung und Anfluggefährdung dar. Es ist im Zuge des 110-kV-Trassenraums nicht erkennbar, dass sich dort besondere Sammel- oder Ruheplätze von Rastvögeln befinden, die Anzeichen für eine situationsabhängig besonders erhöhte Mortalitätsgefahr wären.

- Ein Ersatzneubau der 380-kV-Ltg. in Bündelung mit der 110-kV-Ltg. führt voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Situation, da im Ergebnis zwei Freileitungen unterschiedlicher Höhe nebeneinander stehen und dadurch die Hinderniswirkung im Flugraum verstärkt wird. Gefährdun-gen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogel-schutzmarkern (V8) gemindert werden.

- Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flächenfunktionsverluste beim Bau einer 380-kV-Ltg. tritt voraussichtlich insgesamt eine Verschlechterung der Flächen- und Nahrungsverfügbarkeit für die wertgebenden Arten im ABG ein, die artenschutzrechtlich relevant ist (Verlust von Teilen der Ruhestätte) und im Eingriffsfall voraussichtlich durch CEF-Maßnahmen kompensiert werden müsste (V9).

Ampel gelb

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5139-02 „Feldflur westlich Crimmit-schau“ LK Zwickau

Brutvögel: Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzmi-lan, Baumfalke, Wachtel, Kiebitz (sehr hoch), Turtel-taube, Kleinspecht, Neuntöter, Raubwürger, Kolkra-be, Wiesenschafstelze Rastvögel: Saatgans (hoch), Blässgans, Rothalsgans, Weißwangengans, Graureiher, Schwarzstorch (hoch), Kornweihe, Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Raufußbussard, Mäusebussard, Merlin, Rotfußfalke, Wanderfalke, Triel (sehr hoch), Goldregenpfeifer (sehr hoch), Kiebitz (hoch), Mor-nellenregenpfeifer, Großer Brachvogel (hoch), Wie-dehopf, Rotkopfwürger, Raubwürger, Dohle, Saat-krähe, Feldlerche, Braunkehlchen, Steinschmätzer, Brachpieper, Wiesenschafstelze, Schwanzmeise Vorliegende Punktdaten enthalten keine Angaben zu konkreten Brutplätzen der o.g. hoch und sehr hoch empfindlichen Arten im Bereich 33.

GK: Bereich Nr. 25 Rudelswalde GK B2 Option 1: Rudelswalde, westl. Vor-beiführung Siehe Abb. 8

Risikoeinschätzung: - Querung Avifaunagebiet mit empfindl. Arteninventar auf 1,85 km Länge. - Ausbauform II – Neubau in Bündelung neben bestehender 110-kV-

Freileitung. - - Der Bereich im ABG 5139-02 ist zu betrachten, da eine westliche Umge-

hung der Ortslage Rudelswalde zu prüfen ist. Südlich bis westlich der Ortslage verläuft die S290. Das ABG ist durch weiträumige landwirt-schaftliche Nutzflächen (v.a. Ackerland) geprägt und nur in geringem Umfang durch Feldgehölze gegliedert.

- Es handelt sich um ein traditionelles Brut- und Rastgebiet, in dem neben den Arten Wachtel, Rot- und Schwarzmilan v.a. Rastvogelansammlun-gen von Kiebitz, Goldregenpfeifer und nordische Gänse wertgebend sind. Die genannten Arten nutzen die Ackerflächen als Nahrungsraum, wobei die tatsächliche Flächennutzung je nach angebauter Kultur vari-iert. Da die Fläche des ABG im Vergleich zu den aufgeführten Maximal-zahlen der Rastvögel begrenzt ist, stehen den Arten bei Flächenverlust oder Flächenfunktionsverlust nicht in großem Umfang Ausweichflächen zur Verfügung.

- Die vorhandene Freileitung stellt neben der S290 in dem ABG eine we-sentliche Vorbelastung durch Scheuchwirkung und Anfluggefährdung dar. Es ist im Zuge des bestehenden Trassenraums nicht erkennbar, dass sich dort besondere Sammel- oder Ruheplätze von Rastvögeln befinden, die Anzeichen für eine situationsabhängig besonders erhöhte Mortali-tätsgefahr wären.

- Ein Ersatzneubau der 380-kV-Ltg. in Bündelung mit der vorhandenen Ltg. führt voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Situation, da im Ergebnis zwei Freileitungen unterschiedlicher Höhe nebeneinander ste-hen und dadurch die Hinderniswirkung im Flugraum verstärkt wird. Ge-fährdungen überfliegender Arten sollten daher durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

- Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flächenfunktionsverluste beim Bau einer 380-kV-Ltg. tritt voraussichtlich insgesamt eine Verschlechterung der Flächen- und Nahrungsverfügbarkeit für die wertgebenden Arten im ABG ein, die artenschutzrechtlich relevant ist (Verlust von Teilen der Ruhestätte) und im Eingriffsfall voraussichtlich durch CEF-Maßnahmen kompensiert werden müsste (V9).

Ampel gelb

Page 19: (Zeitraum der Erarbeitung: März-April 2016) · PDF file60 m, Traversenbreite ca ... Abbildung 0-1: Masttyp D76, sog. Donaumast (Quelle: 50Hertz) ... ABG BESTANDSANGABEN ZUM ABG BEREICH

Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf (BBPlG Nr. 14) Risikoeinschätzung avifaunistisch bedeutsamer Gebiete

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4. Risikoeinschätzungen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten im Freistaat Thüringen (Tabellarische Darstellung)

Erläuterungen: Spalte A/B/D: ABG = Avifaunistisch bedeutsames Gebiet; Fettdruck = wertgebende Arten; vorhabenspezifische Mortalitätsgefährdung (vMG) n. BERNOTAT U. DIERSCHKE (2015): rot = sehr hoch, orange = hoch, Spalte C: TKS = Trassenkorridorsegment; Abb. 1 usw. betreffen Kartenausschnitte am Ende der Tabelle (betroffene Bereiche sind durch Pfeile markiert)

ABG BESTANDSANGABEN ZUM ABG BEREICH / PRÜFOPTION

EINSCHÄTZUNG

A B C D

Wiesenbrü-tergebiet „Struthbach-niederung bei Grossebers-dorf“ Rastgebiet „Frießnitzer See“ LK Greiz

Planungsrelevante Vogelarten Brutvögel: Bekassine (sehr hoch), Schwarzstorch (sehr hoch) Löffelente (hoch), Tafelente (hoch), Baumfalke, Blässhuhn, Flussre-genpfeifer, Haubentaucher, Höckerschwan, Rebhuhn, Reiherente, Ringeltaube, Rotmilan, Schwarzmilan, Silberreiher, Stockente, Wach-tel, Wanderfalke, Wasserralle, Zwergtaucher Rastvögel: Kiebitz (hoch), Höckerschwan, Stock-, Tafel-, Reiherente, Hauben-, Zwergtaucher, Bläss-, Teichhuhn, Waldwasserläufer Vogelarten des SPA DE 5237-420 „Auma-Aue mit Wolcheteiche und Struthbach-Niederung Vogelarten nach Anhang I gemäß ThürNezVO: Blaukehlchen, Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Sper-lingskauz, Tüpfelsumpfhuhn (hoch), Wachtelkönig (hoch), Wander-falke, Wespenbussard, Zwergdommel (hoch), Zwergschnäpper Weitere im SDB aufgelistete Vogelarten: Drosselrohrsänger, Schilf-rohrsänger, Flussuferläufer, Raufußkauz, Spießente, Löffelente, Kri-ckente (hoch), Pfeifente, Stockente, Knäkente (hoch), Schnatterente, Wiesenpieper, Schreiadler (hoch), Reiherente, Bergente (hoch), Schellente, Alpenstrandläufer (hoch), Flussregenpfeifer, Trauersee-schwalbe (hoch), Weißstorch (hoch), Schwarzstorch (sehr hoch), Kornweihe, Dohle, Wachtel, Singschwan (hoch), Höckerschwan, Schwarzspecht, Silberreiher, Baumfalke, Blässhuhn, Teichralle, Bekas-sine (sehr hoch), Seeadler, Wendehals, Raubwürger, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Gänsesäger, Schafstelze, Fischadler, Haubentaucher, Rothalstaucher, Schwarzhalstaucher, Kleines Sumpfhuhn, Wasserralle, Beutelmeise, Uferschwalbe, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Zwerg-taucher, Waldwasserläufer, Kiebitz (hoch)

Bereich Nr. 30 Frießnitz TKS 31 Option 1: 380 kV Bestandstrasse Siehe Abb. 9

Risikoeinschätzung: - Querung wertvolles Avifaunagebiet (Rast- und Wiesenbrütergebiet) auf ca.

580 m. - Bei einem Neubau im vorbelasteten Bereich der Bestandsleitung wäre wie-

derum eine Überspannung des ABG erforderlich. Ausbauform III – Ersatz-neubau in Bestandstrasse, zwei bestehende Masten im ABG, für Ersatzneu-bau Masten im ABG voraussichtlich wieder erforderlich.

- Der betrachtete Querriegelbereich ist durch den Frießnitzer See mit offenen Wasserflächen, Inseln, Schlamm- und Sandbänken, Röhricht sowie westlich an den See angrenzende Nasswiesen bzw. nasse Hochstaudenfluren (Be-weidung mit Wasserrindern) mit Kleingewässern und Gräben geprägt. Nörd-lich der Nasswiesen befinden sich u.a. Wirtschaftsgrünlandflächen.

- Die wertgebenden Vogelarten nutzen die Gewässer- und Feuchtgrünlandflä-chen. Diese sind empfindlich gegenüber dem Bau von Masten. Ein Ersatz-neubau parallel zur Bestandsleitung würde zwangsläufig zur Neuinan-spruchnahme empfindlicher Flächen durch Maststandorte führen und könn-te somit erhebliche Beeinträchtigungen auslösen. Ein Ersatzneubau auf der Ostseite der bestehenden Leitung würde zu einer Teilüberspannung des Frießnitzer Sees führen und damit voraussichtlich erhebliche Beeinträchti-gungen auslösen. Ein Ersatzneubau auf der Westseite der Bestandsleitung würde den Abstand zu Kleingewässern wesentlich verringern und wäre dadurch ebenfalls potenziell mit erheblichen Beeinträchtigungen verbun-den. Ein Ersatzneubau im bestehenden Trassenraum müsste somit voraus-sichtlich achs- und standortgleich erfolgen, um eine Neuinanspruchnahme von empfindlichen Habitatflächen durch Mastfundamente auf ein Mindest-maß im Bereich bestehender Fundamente zu begrenzen und um keine über den Bestand hinausgehenden erheblichen Auswirkungen auf die Avifauna hervorzurufen. Zudem müssten spezielle Vorkehrungen zur Minderung bau-bedingter Auswirkungen getroffen werden (v.a. Bauzeitenregelung (V5), Bodenschutz (V3)). Letztere wären zum Rückbau der Bestandsleitung auch erforderlich, falls ein anderer TK-Verlauf außerhalb des ABG festgelegt wird. Einsatz Vogelschutzmarker (V8) sinnvoll. Ampel gelb

Page 20: (Zeitraum der Erarbeitung: März-April 2016) · PDF file60 m, Traversenbreite ca ... Abbildung 0-1: Masttyp D76, sog. Donaumast (Quelle: 50Hertz) ... ABG BESTANDSANGABEN ZUM ABG BEREICH

Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf (BBPlG Nr. 14) Risikoeinschätzung avifaunistisch bedeutsamer Gebiete

20 22/09/2016

ABG BESTANDSANGABEN ZUM ABG BEREICH / PRÜFOPTION

EINSCHÄTZUNG

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Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wol-cheteiche“ LK Saale-Orla-Kreis

Planungsrelevante Vogelarten Brutvögel: Bekassine (sehr hoch), Fischadler (hoch), Flussuferläufer (sehr hoch), Knäkente (hoch), Rebhuhn, Rotmilan, Schwarzmilan, Tafelente (hoch), Weißstorch (sehr hoch), Zwergtaucher Rastvögel: Bruchwasserläufer (hoch) Vogelarten des SPA DE 5237-420 Auma-Aue mit Wolcheteiche und Struthbach-Niederung Vogelarten nach Anhang I gemäß ThürNezVO: Blaukehlchen, Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Sper-lingskauz, Tüpfelsumpfhuhn (hoch), Wachtelkönig (hoch), Wander-falke, Wespenbussard, Zwergdommel (hoch), Zwergschnäpper Weitere im SDB aufgelistete Vogelarten: Drosselrohrsänger, Schilf-rohrsänger, Flussuferläufer, Raufußkauz, Spießente, Löffelente, Kri-ckente (hoch), Pfeifente, Stockente, Knäkente (hoch), Schnatterente, Wiesenpieper, Schreiadler (hoch), Reiherente, Bergente (hoch), Schellente, Alpenstrandläufer, Flussregenpfeifer, Trauerseeschwalbe (hoch), Weißstorch (hoch), Schwarzstorch (hoch), Kornweihe, Dohle, Wachtel, Singschwan (hoch), Höckerschwan, Schwarzspecht, Silber-reiher, Baumfalke, Blässhuhn, Teichralle, Bekassine (sehr hoch), See-adler, Wendehals, Raubwürger, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Gänsesä-ger, Schafstelze, Fischadler, Haubentaucher, Rothalstaucher, Schwarz-halstaucher, Kleines Sumpfhuhn, Wasserralle, Beutelmeise, Ufer-schwalbe, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Zwergtaucher, Waldwas-serläufer, Kiebitz (hoch)

Bereich Nr. 33 Wolcheteiche / A9 GK A4 Option 1 – Kreu-zung A4 vor Vogel-schutzgebiet Option 2 – Östl. Parallelführung zur A9 Option 3 – Westl. Parallelführung zur A9 Siehe Abb. 10

Risikoeinschätzung Querriegel 33: - Neubau in Bündelung zur BAB A9 durch oder westlich außerhalb des ABG. - Der betrachtete Querriegelbereich ist vom Verlauf der BAB A9 durch ein

Wald- und Teichgebiet geprägt. Östlich der BAB A9 befinden sich die Wol-cheteiche. Zwischen den Teichen auf der Ostseite der A9 befinden sich u.a. Grünlandflächen.

- Von den vorkommenden Vögeln haben mehrere Arten eine hohe oder sehr hohe vMG.

- Die Optionen umfassen 1) eine Querung der A9 von Ost nach West nördlich des ABG, 2) eine östliche Parallelführung zur A9, 3) eine westliche Parallel-führung zur A9. Die Leitung muss (ausgenommen der Querungsbereich) au-ßerhalb der 40 m Bauverbotszone der A9 errichtet werden. Es handelt sich jeweils um die Ausbauform II.

Option 1: - Die Option sieht eine Querung von Ost nach West über die A9 direkt nörd-

lich des ABG und anschließend eine TK-Führung im GK westlich der A 9 vor; damit wäre das ABG zwar nicht direkt betroffen. Zwischen Leitung und ABG würde sich überwiegend die A9 als wesentliche Vorbelastung und techni-sche Zerschneidungsstruktur befinden.

- Aber nördlich des ABG, auf der Ostseite der A9, würde die Leitung auf einem kurzen Abschnitt im Nahbereich des Schutzgebietes und auch im Nahbe-reich von Habitatflächen (Teiche, Grünland) der links gelisteten Arten ver-laufen. Die vorkommenden Arten sind teilweise sehr empfindlich gegenüber Überspannung, u.a. zahlreiche Enten- und Limikolenarten, Gänsesäger, Wachtelkönig, Schwarzstorch und Weißstorch, und können daher durch das Vorhaben, auch bei Führung entlang der Gebietsgrenze erheblich beein-trächtigt werden, der Eintritt artenschutzrechtlicher Verbote wäre die vo-raussichtliche Folge.

- Eine Umsetzung des Vorhabens in diesem Bereich wäre voraussichtlich nur im Wege einer artenschutzrechtlichen Ausnahme mit dem Nachweis feh-lender Alternativen umsetzbar.

Ampel rot

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EINSCHÄTZUNG

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Fortsetzung Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wol-cheteiche“ LK Saale-Orla-Kreis

Fortsetzung Bereich Nr. 33 Wolcheteiche / A9 - Siehe Abb. 10

Option 2: - Die Option sieht eine Trassierung auf der Ostseite der A9, außerhalb der

Bauverbotszone vor. Im ABG befindet sich im betrachteten Bereich derzeit keine Freileitung. Bei einem Freileitungsneubau im vorgenannten Bereich wäre eine Überspannung des ABG erforderlich.

- Die Teiche stellen essentielle Lebensräume der links gelisteten wertgeben-den, überwiegend gegenüber Freileitungen hoch empfindlichen Arten.

- Durch die o.g. Option kämme es im betrachteten Bereich zu einer neuarti-gen Beeinträchtigung durch eine Freileitung mit unvermeidlicher Überspan-nung von Habitatflächen der wertgebenden Arten. Eine erhebliche Beein-trächtigung o.g. empfindlicher Vogelarten mit dem Eintritt artenschutz-rechtlicher Verbote wäre die voraussichtliche Folge.

- Eine Umsetzung des Vorhabens in diesem Bereich wäre voraussichtlich nur im Wege einer artenschutzrechtlichen Ausnahme mit dem Nachweis feh-lender Alternativen umsetzbar.

Ampel rot

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EINSCHÄTZUNG

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Fortsetzung Regional bedeutendes Rastgebiet Nr. 72 „Wol-cheteiche“ LK Saale-Orla-Kreis

Fortsetzung Bereich Nr. 33 Wolcheteiche / A9 - Siehe Abb. 10

Option 3: - Die Option sieht eine TK-Führung im GK westlich der A 9 vor; damit wäre

auch das ABG nicht mehr direkt betroffen. Zwischen Leitung und EU-VSG würde sich die A9 als wesentliche Vorbelastung und technische Zerschnei-dungsstruktur befinden.

- Gefährdungen überfliegender Arten (Wechselbeziehungen der Arten im Rand des ABG bzw. wegen der Orientierung der Arten an der Grenzstruktur A9/Wald) können durch das Vorhaben hervorgerufen, jedoch durch Anbrin-gen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

Bei einer Umsetzung des Vorhabens westlich der A9 (wird das Risiko des Entge-genstehens artenschutzrechtlicher Verbote als gering eingeschätzt. O.g. Ver-meidungsmaßnahmen sind erforderlich. Der TK sollte nur außerhalb des ABG dargestellt werden (Maßnahme V7). Ampel gelb

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EINSCHÄTZUNG

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Wiesenbrü-tergebiet „Grünland und Feldflur bei Pörmitz“ LK Saale-Orla-Kreis

Planungsrelevante Vogelarten Brutvögel: Bekassine (sehr hoch), Knäckente (hoch), Rebhuhn, Schwarzmilan, Zwergtaucher Vogelarten des SPA DE 5336-401 „Plothener Teiche“ Vogelarten nach Anhang I gemäß ThürNezVO: Fischadler (hoch), Grauspecht, Neuntöter, Raufußkauz, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarz-milan, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Tüpfelsumpfhuhn (hoch), Wach-telkönig (hoch), Weißstorch (BV sehr hoch, RV hoch), Wespenbus-sard, Zwergmöwe Regelmäßig auftretende Zugvogelarten nach Art. 4(2) gemäß Thür-NezVO: Alpenstrandläufer, Bekassine (sehr hoch), Blässgans, Bläss-huhn, Brandgans (hoch), Drosselrohrsänger, Dunkler Wasserläufer, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graugans, Graureiher, Großer Brachvogel (hoch), Grünschenkel, Haubentaucher, Kiebitz (BV/RV sehr hoch), Knäkente (hoch), Kormoran, Krickente, Lachmö-we, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Rotschenkel (hoch), Sandre-genpfeifer, Schafstelze, Schellente, Schilfrohrsänger, Schnatterente, Silbermöwe, Spießente, Steppenmöwe, Stockente, Sturmmöwe, Ta-felente, Uferschwalbe, Waldwasserläufer, Wasserralle, Zwergtaucher Weitere im SDB aufgelistete Vogelarten: Eisvogel, Wiesenpieper, Steinadler (hoch), Purpurreiher, Moorente (hoch), Rohrdommel, Uhu, Weißbart-Seeschwalbe, Trauerseeschwalbe (hoch), Schwarzstorch (hoch), Kornweihe, Singschwan (hoch), Höckerschwan, Silberreiher, Wanderfalke, Baumfalke, Teichralle, Kranich (hoch), Seeadler, Zwerg-dommel (hoch), Raubwürger, Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe, Pfuhlschnepfe (hoch), Schlagschwirl, Rohrschwirl, Blaukehlchen, Steinschmätzer, Kampfläufer (hoch), Löffler (hoch), Goldregenpfeifer (sehr hoch), Schwarzhalstaucher, Säbelschnäbler, Beutelmeise, Braunkehlchen, Waldschnepfe (hoch), Flussseeschwalbe, Bruchwas-serläufer

Bereich Nr. 63 Pörmitz: TKS 34 Option 1: 380 kV Bestandstrasse Siehe Abb. 11

Risikoeinschätzung: - Querung wertvolles Avifaunagebiet (Wiesenbrütergebiet) auf ca. > 700 m. - Ausbauform II oder III, Ersatzneubau in Bündelung zur Bestandstrasse und

110-kV-Ltg.,. - Das ABG bildet einen durchgehenden Querriegel im TKS. Die Acker- und

Wiesenlandschaft nordöstlich von Pörmitz weist eine größere Anzahl an Tei-chen mit offenen Wasserflächen, dazu Röhrichte, Seggenriede und Feucht-grünland auf.

- Im Bestand Parallellauf der 380-kV und 110-kV-Bestandsleitungen (ca. 60 m Abstand). Diese überspannen neben Ackerland einen Teil der Teiche.

- Für die wertgebenden Arten sind die Teiche und anderen Feuchtbiotope von zentraler Bedeutung; unter den wertgebenden Arten sind einige mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Freileitungen.

- Vorbelastung der sensiblen Vogelarten bereits im Bestand, vor allem durch Scheuchwirkung und Mortalitätsgefahr der gekennzeichneten Arten.

- Ein Ersatzneubau im bestehenden Trassenraum und in Bündelung mit der 110-KV-Ltg. (möglichst auf der Nordseite der 110-kV-Ltg.) unter Berücksich-tigung einer Bauzeitenregelung (V5) sowie Rückbau der Bestandsleitung als Vorhabenbestandteil führt voraussichtlich nicht zu einer Verschlechterung der Situation für die betroffenen Arten. Gefährdungen überfliegender Arten sollten durch Anbringen von Vogelschutzmarkern (V8) gemindert werden.

Ampel gelb

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Abb. 2: Bereich 45 bei Langenberg (nördlich der BAB A4) mit dem ABG 5142-01 „Limbacher Teichgebiet“

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Abb. 3: Bereich 5 (Penig) mit dem ABG 5041-02 „Muldental zwischen Wolkenburg und Penig“

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Abb. 4: Bereiche 7 (links) und 8 (rechts oben) nordöstlich von Waldenburg mit dem ABG 5141-09 „Muldental zwischen Waldenburg und Wolkenburg“

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Abb. 5: Bereich 9 südöstlich von Glauchau mit dem ABG 5141-01 „Ehemaliger TÜP am Rümpfwald“

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Abb. 6: Bereich 10 an der BAB A4 bei Glauchau mit dem ABG 5141-08 „Muldental zwischen Glauchau und Waldenburg“

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Abb. 7: Bereich 21, Lauenhain, mit dem ABG 5140-03 „Feldflur zwischen Lauenhain und Dänkritz

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Abb. 8: Bereich 25, westliche Vorbeiführung Rudelswalde, mit dem ABG 5139-02 „Feldflur westlich Crimmitschau“

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Abb. 9: Bereich 30 mit dem bedeutsamen Rast- und Wiesenbrütergebiet am Frießnitzer See

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Abb. 10: Bereich 33 mit dem bedeutsamen Rastgebiet „Wolcheteiche“

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Abb. 11: Bereich 63 mit dem Wiesenbrütergebiet bei Pörmitz