Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u ......tag, ohne Unterschied, ob an den...

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Centralblatt der Bauverwaltung. 369 Jahrgang V. Erscheint jeden Sonnabend. Preis vierteljährlich S M. Für Kreuzbandzusendung 75 Pf. Desgl. n. d. Ausland 1,30.*, Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Berlin, 5, September 1885. 1885, Nr. 36. Rtdaction: W.64 Wilhelm-Stralse 74. ExpMitfm BRd AimihiH fr AR»I|U: W.41 Wilhelm-Strafe 90, INHALT. Amtliches: Circulnr-Jirl«fs vom 26. August 1885. — Personal-Nachrichten. — Klohtamtliotisi: Der auf Wirbel dreh ung beanspruchte King. — Versuche über das Verhalten gufseiserner, schmiedeeiserner und steinerner Säulen im Feuer. — Ausführung von Flur-Umgängen in Strafgefäu Baissen. DampfäVliifF für Drahtseil- Tauerei, Vermischtes: Ergebuifa der Baumeister-Prüfungen in Preufsen iq dem Prüfuugsjahre 1884/85. — Rande Fabrikschomsteiue. — Pieisausschreibea für Entwürfe zu eiaeiu gothiscucH Altar. — Kimatwerth americauischer Bauwerke. — Beitrag zur Theorie lies Fa.cüw«rkes. — B ü c h e r s c h a u . Amtliche Mittheilungen. Circular-Erlafs, betreuend Abänderung des Reglements für die öffentlich anzustellenden Landmesser. Berlin, dun 26. August 1885, Nachdem die in dem Feldmesser-Reglement vom % März 1871 (Ges.-S. S. 101/112) sub Nr. IV (§ 36-57) nonnirten Entschädigungs- sätze für die Arbeiten der Land-(Feld-)messer den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechend befunden würden sind, haben wir eine Abänderung dieses Keglements beschlossen, welche der Gesetzsammlung heute zur Veröffentlichung zugefertigt worden ist. Ew. (Tit.) setzen wir hiervon mit dem Ersuchen in Kenntnifs, diese Abänderung auch durch das Amtsblatt publieiren zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dafs für die Folge nach Maßgabe derselben verfahren werde. Der Minister der Der Minister für Landwirtschaft, Der Finanz- öftentlichen Arbeiten, gez. Maybach. Domänen und Forsten. In Vertretung: gez. Marcard. An die sämtlichen Hefren Regierungs-Präsidenten in den Kreisordnungs-Provinzen einschl. Hannover und Sigmaringen und die Regierungen in Posen, Bromberg, Schleswig, Kassel, Wiesbaden, Münster, Minden, Arnsberg, Köln, Coblönz, Df Ah Trier. Minister. Im Auftrage: gez. , , Düsseldorf, Aachen, III. 9404.1 Ha. P. 5498. / 1L 11 7Ö0, 8 557. 1.9802.1 M f III. 8812. / Mt *' Abänderung des Keglements für die öffentlich anzustellenden Land-(Feld-)niessor vom 2. März 1871 (G.-S. 1871, S. 101/112). Die Bestimmungen sub Nr. IV des Feldmesser-Reglements vom 2. März 1871, § 36—57, betreffend die Bezahlung der Feldmcsser- arbeiten, werden vom 1. Juli d. Js. ab aufgehoben und treten an Stelle derselben nachfolgende Bestimmungen in Kraft. IV. Bezahlung der Land-(Feld-)messerarbeiten. § 36, Allgemeine Bestimmungen. Für die Bezahlung der Arbeiten der von den Auscinandersetziiugsbehörden ausschlicfslich und dauernd beschäftigten Verrnessungsbeamtöu, nicht minder für die Bezahlung der Verniessungsavbeltcii im Bereiche der Verwaltung des Grund- und Gebäudesteuerkatasters sind die dafür bestehenden be- sonderen Vorschriften mafsgebend. Hinsichtlich der Gebühren des Landgeometers in Frankfurt a./M. verbleibt es bei der Verordnung, betreffend die Bildung der Feld- gerichte u. s. w., vom 10. Mars 1825 (Frankfurter Gesetz- und Statuten- Sammlung Band IV, Seite 7-27). Im übrigen gelten für die Bezahlung der im Auftrage der Staatsbehörden angefertigten Land-(Feld-)messerarbeiten, sofern nicht, besondere Entschädigungssätze von der zuständigen Behörde fest- gestellt oder von den. Betheiligten vereinbart worden sind, -nach- stehende Bestimmungen: § 37, Art der Bezahlung. Die Bezahlung der Latid-(Feld-) messerarbeiten soll in der Regel und mangels anderweiter Verein- barung durch Diäten stattfinden. Insbesondere tritt die Bezahlung nach Gebührensätzen, aufeer in d^m Falle der Vereinbarung, nur insoweit ein, als für den einen oder anderen Zweig des Staatsdienstes diese Art der Bezahlung besonders vorgeschrieben werden sollte. § 38. Dauer der täglichen Arbeit. Die Bezahlung durch Diäten setzt eine Arbeitsdauer von mindestens 8 Stunden täglich voraus. § 39. Diäten der Vermessungs-Revisoren. Vermessungs- Revisoren werden für die Geschäfte und Reisen, welche sie behufs Feststellung der Richtigkeit von Feldmesscrarbeiten auszuführen haben, sowie für die ihnen übertragenen Ree.tilicationen als unrichtig erkannter Arbeiten nach denselben Bestimmungen bezahlt, welche nach Inhalt des gegenwärtigen Reglements für die übrigen Land- (Peld-)messer gelten. § 40. Diäteiisätze. Für jeden Arbeits- und für jeden Keise- tag, ohne Unterschied, ob an den letzteren auch gearbeitet worden ist, oder nicht, wird ein Diätonsatz von 8 Mark gewährt. Bei Arbeiten aufserhalb des Wohnorts des Land-(Feld-)messers können die Diäten auch liquidirt werden 1, für solche Tage, an denen die Witterung das Arbeiten im Felde verhindert, 2. für die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn- und Fest- tage mit Aussehlufs derjenigen Fälle, in denen ei» Sonu- und ein Festtag oder mehrere Festtage unmittelbar auf einander folgen, insoweit diese Tage von dem Land-(Feld-)messer aufserhalb seines Wohnortes haben zugebracht werden müssen. Dagegen darf neben den Diäten (für die volle Zahl der Kalender- tage) mit den Ausnahmen, welche sich aus § 36 dieses Reglements ergeben, koine Bezahlung für Ueberstünden ia Rechnung gestellt werden. § 41. Feld- und ßeisezulage. Aufser den Diäten erhält der Land-CFeld-jmesser für jeden Kalendertag, welchen er im Interesse der- Arbeiten ganz oder theilweise und zwar in nicht weniger, als zwei Kilometer, Entfernung aufserhftlb seines Wohnortes zubringen mufste, eine Feld- oder Reisezulage von 4,50^, bei mehrtägiger Ab- wesenheit und dadurch bedingter Uebernachtung aufserhalb des Wohnortes von 6 JC y worin die Entschädigung für die Zurücklcgung des Weges zwischen Nachtquartier und Arbeitsstelle mit ent- halten ist. Die im Staatsdienste angestellten Land-(FeId-)messer, welche für ihr diesfälliges Amt eine volle Besoldung aus der Staatskasse beziehen, erhalten, in beiden Fällen nur eine Feld- oder Reisezulage von 1,50 Jft noben den ihnen nach jjj 40 zustehenden Tagegeldern- % 43. Auslagen. Wenn den Land-(Feld-)inessern die zu den Arbeiten auf dem Felde erforderlichen, brauchbaren und geübten Handarbeiter nicht gestellt werden, so können sie dieselben für Rech- nung dftr Interessenten in der erforderliehen Zahl annehmen nnd denselben je nach der Schwierigkeit der Arbeit einen den ortsüblichen bis zu dreifsig Procent übersteigenden Tag-elohn bewilligen. Die Anschaffungskosten der zu den Vermessungen und Nivellements er- forderlichen Pfähle, Stangen u. s. w., sowie baare Auslagen für Kahn- miftthe, Botengänge u. s. w. werden, sofern die Betheiligten ablehnen, ihrerseits Lieferungen und Leistungen dieser Art unmittelbar zu übernehmen, gegen quittirte Belüge vergütigt. § 43. Reisekosten. Die Land - (Feld-)messer erhalten an Reisekosten, um sich von ihrem Wohnsitze, oder von ihrem der- zeitigen Aufenthaltsorte an den Ort der Vermessung und zurück jsu begeben, einschliefslich der Entschädigung für die Fortschaffang des Gepäcks, der Karten und Instrumente a. bei Reisen auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen für das Kilo- meter 13 Pfennige und aufserdem für jeden Zu- und Abgang nach und von der Eisenbahn je 3 Ji, b. bei Reisen, welche nicht auf Dampfschiffen oder Eisenbahnen zurückgelegt werden können, für das Kilometer 40 Pfennige. Die Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise besonders berechnet. Hat jedoch ein Land-(Feld-)messer Geschäfte an ver- schiedenen Orten nach einander ausgerichtet, so ist der von Ort zu

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Centralblatt der Bauverwaltung. 369

Jahrgang V.Erscheint jeden Sonnabend.

Preis vierteljährlich S M.Für Kreuzbandzusendung 75 Pf.

Desgl. n. d. Ausland 1,30.*,

Herausgegeben

im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Berlin, 5, September 1885.

1885, Nr. 36.Rtdaction:

W.64 Wilhelm-Stralse 74.ExpMitfm BRd AimihiH fr A R » I | U :

W.41 Wilhelm-Strafe 90,

INHALT. Amtliches: Circulnr-Jirl«fs vom 26. August 1885. — Personal-Nachrichten. — Klohtamtliotisi: Der auf Wirbel dreh ung beanspruchte King. — Versuche überdas Verhalten gufseiserner, schmiedeeiserner und steinerner Säulen im Feuer. — Ausführung von Flur-Umgängen in Strafgefäu Baissen. — DampfäVliifF für Drahtseil-Tauerei, — Vermischtes: Ergebuifa der Baumeister-Prüfungen in Preufsen iq dem Prüfuugsjahre 1884/85. — Rande Fabrikschomsteiue. — Pieisausschreibea fürEntwürfe zu eiaeiu gothiscucH Altar. — Kimatwerth americauischer Bauwerke. — Beitrag zur Theorie lies Fa.cüw«rkes. — Bücherschau.

Amtliche Mittheilungen.Circular-Erlafs, betreuend Abänderung des Reglements

für die öffentlich anzustellenden Landmesser.Berlin, dun 26. August 1885,

Nachdem die in dem Feldmesser-Reglement vom % März 1871(Ges.-S. S. 101/112) sub Nr. IV (§ 36-57) nonnirten Entschädigungs-sätze für die Arbeiten der Land-(Feld-)messer den gegenwärtigenVerhältnissen nicht mehr entsprechend befunden würden sind, habenwir eine Abänderung dieses Keglements beschlossen, welche derGesetzsammlung heute zur Veröffentlichung zugefertigt worden ist.Ew. (Tit.) setzen wir hiervon mit dem Ersuchen in Kenntnifs, dieseAbänderung auch durch das Amtsblatt publieiren zu lassen unddafür Sorge zu tragen, dafs für die Folge nach Maßgabe derselbenverfahren werde.

Der Minister der Der Minister für Landwirtschaft, Der Finanz-öftentlichen Arbeiten,

gez. Maybach.Domänen und Forsten.

In Vertretung:gez. Marcard.

An die sämtlichen Hefren Regierungs-Präsidentenin den Kreisordnungs-Provinzen einschl. Hannoverund Sigmaringen und die Regierungen in Posen,Bromberg, Schleswig, Kassel, Wiesbaden,Münster, Minden, Arnsberg, Köln, Coblönz,D f Ah Trier.

Minister.Im Auftrage:gez.

, ,Düsseldorf, Aachen,

III. 9404.1Ha. P. 5498. /

1L11 7Ö0,8 557.

1.9802.1 M fIII. 8812. / M t *'

Abänderungdes Keglements für die öffentlich anzustellenden Land-(Feld-)niessor

vom 2. März 1871 (G.-S. 1871, S. 101/112).Die Bestimmungen sub Nr. IV des Feldmesser-Reglements vom

2. März 1871, § 36—57, betreffend die Bezahlung der Feldmcsser-arbeiten, werden vom 1. Juli d. Js. ab aufgehoben und treten anStelle derselben nachfolgende Bestimmungen in Kraft.

IV. Bezahlung der Land-(Feld-)messerarbeiten.§ 36, Al lgemeine Bes t immungen . Für die Bezahlung der

Arbeiten der von den Auscinandersetziiugsbehörden ausschlicfslichund dauernd beschäftigten Verrnessungsbeamtöu, nicht minder für dieBezahlung der Verniessungsavbeltcii im Bereiche der Verwaltung desGrund- und Gebäudesteuerkatasters sind die dafür bestehenden be-sonderen Vorschriften mafsgebend.

Hinsichtlich der Gebühren des Landgeometers in Frankfurt a./M.verbleibt es bei der Verordnung, betreffend die Bildung der Feld-gerichte u. s. w., vom 10. Mars 1825 (Frankfurter Gesetz- und Statuten-Sammlung Band IV, Seite 7-27).

Im übrigen gelten für die Bezahlung der im Auftrage derStaatsbehörden angefertigten Land-(Feld-)messerarbeiten, sofern nicht,besondere Entschädigungssätze von der zuständigen Behörde fest-gestellt oder von den. Betheiligten vereinbart worden sind, -nach-stehende Bestimmungen:

§ 37, Ar t der Bezah lung . Die Bezahlung der Latid-(Feld-)messerarbeiten soll in der Regel und mangels anderweiter Verein-barung durch Diäten stattfinden. Insbesondere tritt die Bezahlungnach Gebührensätzen, aufeer in d^m Falle der Vereinbarung, nurinsoweit ein, als für den einen oder anderen Zweig des Staatsdienstesdiese Art der Bezahlung besonders vorgeschrieben werden sollte.

§ 38. D a u e r der t ä g l i c h e n A r b e i t . Die Bezahlung durchDiäten setzt eine Arbeitsdauer von mindestens 8 Stunden täglichvoraus.

§ 39. Diäten der Vermessungs-Revisoren. Vermessungs-Revisoren werden für die Geschäfte und Reisen, welche sie behufsFeststellung der Richtigkeit von Feldmesscrarbeiten auszuführenhaben, sowie für die ihnen übertragenen Ree.tilicationen als unrichtigerkannter Arbeiten nach denselben Bestimmungen bezahlt, welchenach Inhalt des gegenwärtigen Reglements für die übrigen Land-(Peld-)messer gelten.

§ 40. Diäteiisätze. Für jeden Arbeits- und für jeden Keise-tag, ohne Unterschied, ob an den letzteren auch gearbeitet wordenist, oder nicht, wird ein Diätonsatz von 8 Mark gewährt.

Bei Arbeiten aufserhalb des Wohnorts des Land-(Feld-)messerskönnen die Diäten auch liquidirt werden

1, für solche Tage, an denen die Witterung das Arbeiten imFelde verhindert,

2. für die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn- und Fest-tage mit Aussehlufs derjenigen Fälle, in denen ei» Sonu- undein Festtag oder mehrere Festtage unmittelbar auf einanderfolgen,

insoweit diese Tage von dem Land-(Feld-)messer aufserhalb seinesWohnortes haben zugebracht werden müssen.

Dagegen darf neben den Diäten (für die volle Zahl der Kalender-tage) mit den Ausnahmen, welche sich aus § 36 dieses Reglementsergeben, koine Bezahlung für Ueberstünden ia Rechnung gestelltwerden.

§ 41. Feld- und ßeisezulage. Aufser den Diäten erhält derLand-CFeld-jmesser für jeden Kalendertag, welchen er im Interesseder- Arbeiten ganz oder theilweise und zwar in nicht weniger, alszwei Kilometer, Entfernung aufserhftlb seines Wohnortes zubringenmufste, eine Feld- oder Reisezulage von 4,50^, bei mehrtägiger Ab-wesenheit und dadurch bedingter Uebernachtung aufserhalb desWohnortes von 6 JCy worin die Entschädigung für die Zurücklcgungdes Weges zwischen Nachtquartier und Arbeitsstelle mit ent-halten ist.

Die im Staatsdienste angestellten Land-(FeId-)messer, welchefür ihr diesfälliges Amt eine volle Besoldung aus der Staatskassebeziehen, erhalten, in beiden Fällen nur eine Feld- oder Reisezulagevon 1,50 Jft noben den ihnen nach jjj 40 zustehenden Tagegeldern-

% 43. Auslagen. Wenn den Land-(Feld-)inessern die zu denArbeiten auf dem Felde erforderlichen, brauchbaren und geübtenHandarbeiter nicht gestellt werden, so können sie dieselben für Rech-nung dftr Interessenten in der erforderliehen Zahl annehmen nnddenselben je nach der Schwierigkeit der Arbeit einen den ortsüblichenbis zu dreifsig Procent übersteigenden Tag-elohn bewilligen. DieAnschaffungskosten der zu den Vermessungen und Nivellements er-forderlichen Pfähle, Stangen u. s. w., sowie baare Auslagen für Kahn-miftthe, Botengänge u. s. w. werden, sofern die Betheiligten ablehnen,ihrerseits Lieferungen und Leistungen dieser Art unmittelbar zuübernehmen, gegen quittirte Belüge vergütigt.

§ 43. Reisekosten. Die Land - (Feld-)messer erhalten anReisekosten, um sich von ihrem Wohnsitze, oder von ihrem der-zeitigen Aufenthaltsorte an den Ort der Vermessung und zurück jsubegeben, einschliefslich der Entschädigung für die Fortschaffang desGepäcks, der Karten und Instrumente

a. bei Reisen auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen für das Kilo-meter 13 Pfennige und aufserdem für jeden Zu- und Abgangnach und von der Eisenbahn je 3 Ji,

b. bei Reisen, welche nicht auf Dampfschiffen oder Eisenbahnenzurückgelegt werden können, für das Kilometer 40 Pfennige.

Die Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise besondersberechnet. Hat jedoch ein Land-(Feld-)messer Geschäfte an ver-schiedenen Orten nach einander ausgerichtet, so ist der von Ort zu

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370 Centralblatt der Bauverwaltung. 5. September 1885.

Ort wirklieh zurückgelegte Weg ungetheilt der Berechnung der Reise-kosten zu Grunde zu legen.

Für Geschäfte in geringerer Entfernung als 2 Kilometer vomWohnsitze, bezw, Aufenthaltsorte, werden Reisekosten nicht gezahlt.

Bei Berechnung der Entfernungen wird jedes angefangene Kilo-meter für ein volles Kilometer gerechnet- Hei Reisen von nichtweniger als 2 Kilometer, aber unter 8 Kilometer, sind die Fulirkostenfür 8 Kilometer zu gewähren.

Haben erweislich höhere Reisekosten als vorstehend bestimmteaufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.

§ 44. Vergütung für Zoiclienpajiier. Für das zu denKarten und. Zeichnungen 7.u verwundende Zoicheiipapicr besterQualität worden für 0,1 Quadratmeter 2f> Pfennige, wenn dasselbeaber auf Kattun oder Leinwand aufgezogen ist, 50 Pfennige ver-gütet.

Andere Auslagen für Schreib- und Zeiehemnaterialien können nichtüquidirt wetdon.

§ 45. Tage- und Feldbüchei'- JMs Tagebuch, welches vondem Land-(Feld-)mu8ser zu führen und jeden Abend pfliehtmäfsigzu vervollständigen ist und die Fcldbüeher, Nivellcmentstabnllen, dietrigonometrischen, die Flachen- und Eintheilungsbereehnungen müssenam Schlüsse jc<lcs Tages da^ Geleistete, vollständig nao.liwyi.seu.

Das Tagebuch ist den einzelnen Diäten-Liquidationen jedesmalbeizufügen.

§ 4(j. Der Land- (Feld-) messcr ist für die .Richtigkeit der An-gaben im Tiigebucbo, im Feldbuche und in den Berechnungen ver-antwortlich und bat für den Fall absk'htli<.'h unrichtiger Angaben dieEinleitung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Bestallung (§ 4)zu gewärtigen.

§47. Abzuliefernde Arbeiten. Nach Vollendung seinerArbeiten hat der Land-(Feld-) messet** sofern nicht bei Ertheilung desAuftrages andere Bestimmungen oder Vereinbarungen getroffenworden sind, folgende Gegenstände gehörig geordnet abzuliefern:

a. die mich § 12 aufgenommenen Verhandlungen und Er-läuterungen, sowie die bei Ausführung des Geschäfts geführtenActen;

b. die sämtlichen im t* \$ bezeichneten Vermessungs- und Ni-vellements-Manuale (Feldbücher), desgleichen die Mcfstisch-blätter, überhaupt alle Arbeiten, die zur Auftragung gedienthaben, ebenso die etwaigen Berechnungen, trigonometrischenSätze, sowie die speciellen Fläehenbereehnungen, dieselbenmögen nach Original- oder Zirkel-Mafsen oder mit besonderenzur Fliiehenberechnimg geeigneten Instrumenten bewirkt sein;

c. die Urschrift «los Vermessungs -Registers in der für die Aus-einandersetzungsarbeiten erforderlichen Form und eine Rein-schrift desselben;

d. einen nach § IG vorschriftsmüfsig aufgetragenen und deutlichohne Färbung zu grofser Flächen gezeichneten Ur-(Brouillon-)Plan;

e. eine Copie des Ur-fBrouillon-)Plans, als Reinkarte gezeichnet,ohne Eintragung der Stationslinien, jedoch mit Angabe undEäntheilung der gemessenen oder trigonometrisch berechnetenHauptlJnien und Dreiecke.

Sowohl zum Ur-(Brouillon-)Plan, als zur Reinkart« mufs Velin-Papier guter Qualität genommen werden, welches auf feine Leinwandoder Kattun so hinge Zeit vor dem Gebrauche sorgfältig aufzuziehenist, dafs ein nacMheiliges Verziehen nicht mehr stattfinden kann.

§ 48. Festsetzung der Liquidationen. Entstehen Zweifelüber die Richtigkeit der von den Land-(Feld-)meswcTn für die Aus-führung von Aufträgen der Staatsbehörden aufgestellten Liquidationender Diäten, Gebühren oder Auslagen, sei es, weil die angenommenenSätze bestritten, oder weil die ungenügende Beschaffenheit der ab-zuliefernden Gegenstände oder ungenügende Leistungen in der ver-wendeten Zeit behauptet werden, so erfolgt die Festsetzung derLiquidation durch den Kegierungs-Präsidenten (Regierung), oder diebetreffende AuseinandersetznngsbehÖrde nach Einholung des Gut-achtens eines Beamten, welcher die Land-(Feld-}messer-Prüfung be-standen hat. Dieser Beamte ist verpflichtet, die Arbeiten des Land-(FekMmo.SKCv«. mit den Fcldbüchei-n, Tagebüchern und Berechnungengenau zu vergleichen und sodann die etwa für nöthig erachtetenReductionen gehörig zu begründen.

Die Kosten dieser Revision trügt die extrahirende Behörde, un-beschadet ihres etwaigen Regresses an den Feldmesser, sofern dieLiquidationen desselben in wesentlichen Punkten unrichtig befundenwerden sollten.

§ 4!). Berufung. Gegen diese Festsetzung (§ 48) ist binnen(> Wochen die Berufung, zulässig, welche bei Arbeiten, die im Auf-trage einer Auseinandersetzungsbohörde ausgeführt sind, an dasMinisterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, in allenanderen Fällen an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten zurichten ist.

Die Entscheidung des Ministeriums ist endgültig.§ 50. Die obigen Bestimmungen über das Verfahren bei Prüfung

und Festsetzung der Land-(Feld-)messcr-Liquidationen (§§ 48, 49)für Auftrage, welche von Staatsbehörden ertheilt sind, greifen auchdann Platz, wenn andere, als die in diesem Reglement festgesetztenDiäten-, Reisekosten- und Entschädigungssätze zwischen den Behördenund den Land-fFeld-)messerii vereinbart sein sollten, es sei denn,dafs durch rechtsgültige) Abmachung zwischen der betheiligten Be-hörde und dem Land-(Feld-)tnesser ein Sachverständiger, welchemdie Festsetzung der Liquidationen mit Ausschluß der für den Streit-fall getroffenen Bestimmungen dieses Reglements obliegen soll, aus-drücklich bestimmt worden wäre.

Berlin, den 26, August 1885.Der Minister der Der Minister für Landwirtschaft, Der Finanz-

öffentlichen Arbeiten. Domänen und Forsten. Minister.gez. Maybach.

in . 9404.Ila. 1\ 5498.

In Vertretung:gez. Marcard.

I. 0802 \ M ,.III. 8812 | m- Tl

Fm Auftrage;eez, G-äufa.

I. 11 7501. xIL 8 557. / *' M"

Personal-Nachrichten,Freufsen.

Der Bahningenieur Ullrich in Kiel ist bei Uebernahme in denunmittelbaren Staatsdienst und unter Verleihung der Stelle einesstündigen Hülfsarbeiters bei dem Kgl. Eisenbahn-Betriebsamte daselbstzum Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspector ernannt.

Dem Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspector Kärger, bisherVorsteher der dem Kgl, Eisenbahn - Betriebsamte Harburg unter-stellten 1 iauinspection in Hamburg, ist die Stelle eines ständigenHülfsarbeiteis bei dem Kgl. Eisenbahn-Betriebsamte in Hamburgverliehen.

N i c h t a m t l i c h e r T h e i l .Redactenre: Otto Sarrazin und Karl Schäfer.

Der auf Wirbeldrehung beanspruchte Ring.In der Baupraxis kommt es vor, dufs ein Ring zur Uebertragung

von Kräften auf feste Auflagerpunkte angewendet wird, derart, dafsdie angreifenden und unterstützenden Kräfte an dem Innen- oderAufsenrancfe des Ringes wirken, wie dies beispielsweise bei dem Hingeeines Kochherdes oder bei dem Aiiflagerring eines cylindrisehenWasserbehälters der Fall ist. Gerade der letztere Fall gab demVerfasser Veranlassung, die aus solchem Angriff der äufseren Kräftesich ergebenden inneren Spannungen zu ermitteln, die wie sich her-ausstellen wird, unter Umständen ganz bedeutende Werthe annehmenkönnen.

A A seien die für die Längeneinheit King mit Querschnitt Fig. 1in der gedachten Weise angreifenden Kräfte, welche zusammen einKräftepaar M^ Aa ergeben, das eine kleine Drehung der einzelnenQuerschnitte in ihrer Ebene zur Folge hat, also eine Wirbelbewegungdes Ringes hervorruft und daher Wirbelmoment heifsen möge.Hierdurch werden Durchmesseränderungen der ringförmigen Fasern

herbeigeführt, welche auf der einen Seite der Ringmittelebene vonDruck-, auf der anderen Seite von Zugringspannungen begleitet sind.Sind die Kräfte A über den ganzen Ring gleichmäfsig vertheilt, d. h,ist das Wirbelmoment für die Längeneinheit King über den ganzenRing constant, so iöt die gedachte Drehung für sämtliche Querschnittegleich grofs, sodafs alsdann Schub- oder Torsionsspannungen inihnen nicht auftreten. Sind aber die "Wirbelmomente ungleichförmigvertheilt, so treten neben den Ringspannungen noch Toreions-spannungen auf.

In der Praxis handelt es sich meistens uin den einfacheren erstenFall, der deshalb näher erörtert werden möge.

Das Wirbelmoment, für die Längeneinheit Ring sei alsoconstant = M.

Die Wirbeldrehung, welche dann für sämtliche Querschnittegleich grofs ist, sei = <y. Ein beliebiger Punkt n des Querschnittsmit den Coordinaten x y, bezogen auf zwei zu einander senkrechte

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Nr. 86. Centralblatt der Bauverwaltung. 371

Schwerpunktsachsen X und Yy von denen erstere in die Mittelebenedes Ringes hineinfällt, erleidet hierbei den Uebergang in die LageKj und in der Richtung der X-Achse eine Verschiebung, welche beikleinem Winkel qr durch y tg <f ausgedrückt werden darf, Der Kreis,dem dieser Punkt angehört, hat v o r der Formänderung den H l b

messer r — so (wenn *• den Halbmesser der Ringmittellinie bezeichnet),n a c h der Formänderung den Halbmesser (r — x) — y tg y. DioLängenänderung des Krcisumfanges beträgt somit 2 y tg y n\ daherist die Aenderung der Längeneinheit desselben

( )Sind die Abmessungen des Querschnitts verhäTtnifsmäfsig klein

gegen den Halbmesser der Ringmittellinie, so darf man x gegen rvernachlässigen und erhält

rHJSO ist in der ringförmigen Faser, weichet* derPunkt angehört, die tangential gerichtete Normal-spannung

drehimg erzeugte Moment der inneren Kräfte

und für denQuerschnitt d Fderselben

An dem, dein Centriwtnkel dw (Fig. 2)entsprechenden Faserelcmentchen mit derLänge rdw ergeben die Kräfte edF dieradial gerichtete Mittelkraft (Fig. 3)

d N' = <r d F dw = E -i-- te a> rf J1 tfw.

Gegen eine zum Querschnitt senkrechteAchse in der Ringmittelebene, etwa dieSchwexpunktsachse, wirkt diese Kraft mitdem Hebelarm y, also mit einem Moment

,,, dw , „ ,,= ii tg o» — d F yl.rFür alle Faserelcmentchen, also die ganzedem Centriwinkel dw entsprechende Ring-schicht, ist somit das durch die Wirbel-

dw

wenn mit J das Trägheitsmoment des Querschnitts gegen dieX-Achse bezeichnet wird.

Durch Division mit rdw ergiebt sich für das Ringstück, dessenMittellinie gleich der Längeneinheit, das Moment

M J tg ff™ ps

und nach der Grleichgewichtsbedingung 2 Morn. = 0 die Haupt-gleichung

2)

Hieraus; •

3)und mit Gleichung 1

4)

M

MJ y-

Aus Gleichung 1 und 4 erkennt man leicht, dafs die Spannungensieh über den Ringqucrschnitt gerade so vertheilen, wie bei dem aufBiegung in Anspruch genommenen geraden Stabe.

Da ferner zum Gleichgewicht der Kinglamelle gegen Verschiebungim radialen Sinne

f dN= f= f E 3-tg v dFdu> oder <? f d F. y = 0

sein mufs, so folgt, dafs

/ •dFy = 0

d. li. die neutrale Schicht geht durch, den Schwerpunkt des Quer-schnitts und fällt mit der Ringmittelebene zusammen. Die gröfsten

Spannungen tretenalso in den von derRiagmittelebene ent-ferntesten Punkten desQuerschnitts auf.

Beispiel: Figur4sei der Querschnitteines Auflagcrringesmit 6 m Radius füreinen Wasserbehältermit 800 cbm Füllungund einem Bodeu vonder Form einer Kugel-haube mit 8 m Radius.Das Gesamtgewichtbetrage 840 t. Dannist der AufiagerdruckA für die Längen-

Fltf. 4.

. , . , „ . 840emheit King — -̂ —fi

rund 22 t. Diesem wird GHeichgewicht gc-

halten durch den Meridian-Zug R des Bodens mit Verticalcomponente= A (unter Vernachlässigung des Eigengewichtes der Cylinderwand)utid der Horizontalcomponente

H=J cotg. « =; 22 . y=~== = 13?2 t,

welche, in dem Schwerpunkt * des Rmgquerschnitts angreifend, indiesem den Tangentialdruck T= 13,2.6 = 79,2 t hervorruft, der sichüber den Querschnitt desselben F = rund 184 qcm gleichmäfsig ver-theilt. Es erübrigt nun noch das Kiäftepaar M — A. a. Wenn az. B. nur 4 cm beträgt, so wird M = 13,2 . 4 = 52,8 emt fiir dasMeter oder 528 cmkg ftit das Centimeter Ring.

Das Trägheitsmoment J des Ring-qtierschm'tts gegen seine Mittel-ebene beträgt rund 7200 cm4; die entferntesten Punkte in der Faserm m haben einen Abstand c = 13,5 cm, daher ist die (iesamtspannung

T , Mo1 = - = + — = - , c . r oder

JF J79 200

<T_528.18,5.600

184 ' 7200= 430 + 594 = 1024 kg für das Quadratcentiraeter,

Hierbei sind allerdings die günstig wirkenden Biegungsmoment«und Transversalkräfte aus den anstoßenden Blcchwänden M„ JW,Qo und Qt vernachlässigt. Immerhin jedoch dürfte dieses Beispielzeigen, dafs die durch das Kräftepaar A.a erzeugten Spannungenschon bei verhältnifsmiifsig kleinem Hebelarm beträchtlich sind, undwie nöthig es deshalb ist, den Ring so zu unterstützen, dafs diesesKräftepaar möglichst Null wird.

Berlin, den 15. April 1885. M. K o e n e i i ,g.-Baumeister.

Versuche über das Verhalten gußeiserner, schmiedeeiserner und steinerner Säulenim Feuer.

Das zwölfte Heft der bekannten^ von Zeit zu Zeit erscheinen- I Untersuchungen, welche Professor Bauschinger vor kurzem zurden »Mittheilungen"*) enthält einen ausführlichen Bericht über die

*) Mittheilungen aus dem mechanisch techn. Laboratorium derKgl. techn. Hochschule in München. Von J. Bauschinger, ordent.

Ermittlung des Verhaltens gufseiserner, schmiedeeiserner

Professor der technischen Mechanik und graphischen Statik. 12. Heft.München 1885, bei Th. Ackermann. 41 S. Text 4» n. 3 Taf. Preis 10 M.

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und steinerner Säulen im Feuer und hol rascher Abkühlung(Anspritzen) ausgeführt hat. Ferner bringt dasselbe die Beschreibungeiner Reihe vergleichender Versuche über die Schiveifsbarkeit desFlnJV und des Schweifseisen s, über deren Ergebnisse wir an andererStelle kurz berichten werden. Den Anstofs zu der ersterwähntengröfaeren Untersuchung gab die vielerörterte .Bekanntmachung desBerliner Polizeipräsidiums, die auf Weite 152 des vorigen Jahr-ganges des Centralbl. d. Banrerw. mitgeiheHt wurde. I)iese Ver-fügung ist von so einschneidender Wirkung für die jetzt übliche Bau-weise, dafw sie die lebhafte Aufmerksamkeit aller Bethciligtcn erwecktund so auch den Besitzer einer grofsen Bisenhandlung und bedeuten-den Giefserei (Küsterinann in München) veraulafst hat, einePrüfung des Verhaltens de* verschiedenen Materialien im Feuer an-zuregen und die nicht unbedeutenden Geldmittel zur Verfügung zustellen, welche die Durchführung einer derartigen Untersuchung er-fordert. In dem vorliegenden Hefte beschreibt nun Prof. Bauscliingerdas hierbei angewendete Verfahren, sowie auch deu Verlauf sämt-licher Einzelversuche, unter Beigabe zahlreicher Abbildungen aufdrei grol'sen lithographirten Tafeln. Wir müssen diejenigen Jjyser,welche sich für die Einzelheiten intei-essircn, auf obige Quelle ver-weisen und uns darauf beschränken, die wichtigsten allgemeinerenErgebnisse in Kürze mitzutlieilen. Aus den mit gufseisernen undschmiedeeisernen Säulen angestellten Versuchen zieht Bausi'hingerden Sehlufs, dafs die letzteren sich selbst unter der günstigsten Ein-spann- oder Tiefestigungsweise ihrer Enden theilweise schon beiweniger als 600° C, jedenfalls aber bei geringster Glühhitze unterihrer .Last nach dem Feuer zu unaufhaltsam durchbiegen, welcheBewegung durch Anspritzen von der Gegenseite her noch beschleunigtwird, selbst dann, wenn nur die Enden der Säule vom Wasserstrahlgetroffen werden. Ein förmlicher Bruch, oder auch mir ein Entstehenvon Rissen findet dabei nicht statt, aber die Tragkraft der sich fortund fort durchbiegenden Siiule sinkt weit unter diejenige herab, dieihr im kalten Zustande mit Sicherheit üugemuthet werden darf; dieauf ihr ruhenden Constructionen müssen zusammenstürzen. Untergleichen Umständen hinsichtlich der Einspanmmg biegen sieh diegußeisernen Säulen zwar ebenfalls gegen das Feuer hin durch,und diese Durchbiegung wird durch nachfolgendes Anspritzen ver-gröfsert, aber sie übersehreitet doch eine gewisse Grenze auch dannnicht, wenn die Säule der ganzen Länge nach geglüht hat und derWasserstrahl auch zeitweise gegen die Mitte der Säule gerichtet wird,und die Säule hört nie auf, die ihr auferlegte Lust zu tragen, selbst

dann nicht, wenn sie infolge des Anspritzen» Bisse, oftsehr bedeutende Kisse, erhalten hat Während des Abkühlen», nochwährend des Anspritzeiis, richtet sie eich wieder vollständig gerade.Nur wenn beide Enden einer gufseisernen Säule ganz frei (inKugellagern beweglich) sind und beim Spritzen auf die der ganzenLänge nach glühende Säule der Wasserstrahl anhaltend gegen derenMitte gerichtet wird, biegt sie sich soweit durch, dafs sie bricht.Jener ungünstigste Fall der Befestigung der Enden dürfte jedochkaum irgendwo verwirklicht sein; und selbst wenn man dies m einemFalle befürchtete, so würde einige Vorsicht im Spritzen die Gefahrdes Zusammenbrechen^ beseitigen. Es würde ausreichen, den Feuer-wehren die Anweisung zu geben, die Gufseisensäulen selbst und be-sonders deren Mitten wo nur immer möglich nicht längere Zeit anderselben Stelle, oder überhaupt nicht anzuspritzen.

Aus den Versuchsergebnissen läist sich nicht schliefsen, dafia diebeim Anspritzen gußeiserner Säulen entstehenden Kisse vorzugs-w eise an stark vorspringenden oder eingezogenen Stellen auftreten,an vorspringenden Ringen, Wülsten u. a. w. Im Gegenthcil liegendie Qucnissc fast sämtlich an glatten Stellen. Sie. entstehen ebenhauptsächlich da, wo die Abkühlung am raschesten und stärkstenvor sich geht. Es scheint daher nicht nothwondig zu sein, behufsErhöhung der Sicherheit im Feuer besondere Vorschriften über dieGestalt gußeiserner Säulen zu geben.

Aus den Versuchen mit Steinsäulen und Pfeilern folgt, dafsunter allen Materialien, die geprüft wurden, Beton aus Portland-Cementam besten ausgehalten hat. Der hieraus hergestellte Pfeiler wider-stand einer Vistündigen Einwirkung des Feuers vollkommen. Fastebenso gut hielten sich die Pfeiler aus gewöhnlichem Zicgelmauer-wetk oder aus Klinkern mit Portland-Ceraent-MÖvtel. Bei denselbenlitt eigentlich nur der Verputz; aus Koman-Cement-Mörtel.

Keiner der geprüften natürlichen Steine, sei es Granit, Kalksteinoder Sandstein, widerstand dem Feuer, Verhültinfsmäfsig am bestenhielt sich Granit, dann Tuff. Kalksteine und Sandsteine, sowohlsolche mit thonigcni, ala solche mit kalkigem Bindemittel, werdenrasch zerstört. Der Kalk wird gebrannt und folglich mürbe; derThon schwindet und verliert seine Birjdeferaft.

Die grofse Bedeutung dieser, in mancher Hinsicht unerwarteten,Ergebnisse für die üautechnik liegt auf der Hand. Es bleibt zuwünschen, dafs die Lücken, welche die Versuche hier und da noehzeigen, durch weitere Untersuchungen Ausgefüllt werden mögen.

Zu den Flur-Umgängen in den Flügeln des Strafgefiingnisses inPreungesheim bei Frankfurt a. M. soll, abweichend von der bisherüblichen Construciioii mit gufyeisernen Consolen and eichenem Bretter-belag die in der Zeichnung dargestellte, im Ministerium der öffent-lichen Arbeiten entworfene Constrnction mit massiven Lüngskappenzwischen einseitig eingemauerten T-Trägern zur Ausführung kommen.Die Kappen stützen sich auf 1,35 m lange T-Träger N- V. 16, welche

Schnitt a -b•BJO 30

k W i i—• • '

Ausführung YOII Flur-Umgängen in Strafgefangnissen.Kappen gebildet. Die äufsere Kante des Asphaltbodens wird durchein Winkeleiseji N.-P. s /4 gegen Beschädigungen geschützt. Bin Be-festigung dieses Winkcleisen» erfolgt an und zwischen den (ruläiider-stüben durch Muttersehrauben in jedem Umgangsfeldc vermittelst0 Waagerechter, auf halbe Umgangsbreite reichender und daselbstwinkclrecht umgebogener Aükcr . Die Hauptgeländcrstäbe N - P . S/i

aus T-Eisen sind mittels Winkelcisen mit dem H a u p t - 1 - T r ä g e r ver-nietet. Der Handgriff des Geländers besteht aus Winkcleiseu N.-P. s/&und ist mit den Hauptgel ihiiler st üben fest vernietet. Die waage-rechten The• hingen des Geländers werden durch 0 cm hoho LJ-Eisen,die Verstrebungen durch 2 cm hohe Flncheisen gebildet.

Auf Grund der bei den Verdingungen erzielten Preise stellensich die Konten für das Umgangsfeld von 3,18 m Länge wie folgt:

1) 3,18 qm Kuppelgewölbe herzustellen, zu 1,10 Ji . . . 3,002) einen waagerechten T r ä g e r xn vermauern 0,503) (i Stück Anker zu vermauern, zu 0,35 JC 2,104) 4,20 t(in Ausfugung, zu 0,60 JC 2'>5'25) iKX) Ringofensteine, frei Baustelle, au 23,50 JC , . . . 7,05i>) 0,21 Tonnen Cement desgl., zu 7,0 Ji 1,477) 0,09 t bm gelöschter Weifskalk desgl., zu 8,60 J£ . . . 0,778) 0,19 cbm Mauersand, zu 2,7ö ** 0,52S») 3,18 qm 2 cm starken Asphaltfufsbodcn, zu 3,25 JC . , 10,34

10) 130,0 kg Eisen zu den Umgängen und Geländern, zu0,25 JC 32,50

11) 4,2 qm Unter- und Stirnansicht des Gewölbes mit Kalk-farbe zu streichen, zu 0,12 JC 0,50

12) 0,51 qm. Eiaenfläche dreimal mit Qdfa rhe deckend zustreichen, au 0,80 JC . . . . . . . . . . . . . . 0,41

13) 3,1.8 qm Geländer desgl. wie vor, au 0,60 M 1,0114) 3,18 m Längsrüstung herzustellen, durchschnittlich zu

3,73 JC , - . . . _ ^ . . 11,86_ Zusammen 7ö,95Frankfurt a/M., im April 1885.

Becker, Baurath.

0,38 m tief in die LängswUnde der Flure eingreifen. Die Trägerwerden — zur Uebertragung des Druckes auf das Ziegelniauerwerk —zwischen je 2 gufseisernen Platten verlegt. Die Lage dieser Trägerbezw, der Kappcnwiderlager wird durch Zwischenwände der Zelienbestimmt, wodafs jeder Zelleiiachse eine äufsere Umgangskappe ent-spricht und deingemäfs die Spannweiten der Kappen sich mit denverschiedenen ZeJlenbreiten ändern. Der Fufsbodenbelag wird durcheines 2 cm starken Asphalte strich auf deu waagerecht abgeglichenen

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Sr. 30. Centralblatt der Bauverwaltung. 373

Leuchtthurm bei Port Sani lax* amin den Vereinigten Staaten einenschiffbaren Ströme zu befahren,

Wer Gelegenheit gehabt hat,der grofsen Binnenseen oder derwird aus der grofsen#ahl von Leuchtthür-tnen und Leuchfc-häusern, welche siehan den Ufern odermitten in den Ge-wässern erheben, sehrbald die weitgehendeFürsorge erkannt ha-ben, welche die Bun-desregierung denlnter-essen der Schiffahrt imBinnenlande widmet,zugleich aber auch da-bei angenehm berührtworden sein durch die.gefällige architekto-nische Erscheinung,welche diese Nutz-bauten zu einem be-

merkeiiHwerthcnSchmuck der Land-schaft werden Jilfst.Es gilt dies nament-lich von den neuer-dings ausgeführten An-lagen, und unter ihnensind es wieder beson-ders die kleineren, auffestem Ufer errichtetenBauwerke, die sichdurch naive Gestaltung und malerischeGruppenanordmmg auszeichnen.

Als ein Beispiel, wie aus deneinfachen Elementen eines mäfsighohen Thurmes, einer Wiirtenvohnungund des sonstigen dienstlichen Zu-behörs mit geringem Aufwand ;uiMitteln eine höchst, ansprechende Bau-gruppe geworden, diene der in denZeichnungen dargestellte Entwurf füreinen Leuchtthürm bei Port Sanüaeam Huron-See.

Das Programm verlangte die Er-richtung eines 15 m hohen Thurmeszur Aufnahme einer Laterne mit einerLinse vierter Ordnung, eine Wohnungfür einen Wärter mit Familie undeinen unverheirateten Geholfen des-selben, sowie ein vorsehriftsmlifsig vonden übrigen Bauthcilen abgesondertesOelhaus.

Der Thurm steht für sich aufbesonderer Grundmauer, ist abermit dem Wohnhause durch eine bedeckte Halle, verbunden. Aus demeinfachen Grundrifs, der im Erdgeschofs 3 Wohnräume nebst einerin einen niederen Seitenanbau verlegten Küche und im ausgebauten

Huron-See im Staate Michigan.Dacligeschofs die Wohnung des Gehulfen enthält, entwickelt sich inungezwungener Weise ein schlichter, vornehmlich durch seine Umrifs-

linie wirksamer Auf-bau.

Der Architekt desLeuchtfcucramtes inWashington, P. Pelzhat, wie bei vielenähnlichen von ihmfür diese Behörde ent-worfenen Bauten, liiereine hervorragendeBegabung bekundet,sei n en Seh öpfungendas Gepräge von na-türlicher Wahrheit undgefälliger Erscheinungzu geben, ohne dabeizu den Künsteleien zugreifen, welche an densonst so tüchtigenWerken ländlicherBaukunst in Nord-America als unerfreu-liche Modezutliat auf-treten: zu willkürlichenVerstümmlungen ge-sunder Umrisse durchgesuchte Ecklösungen,widersinnige Auskra-gungen und zu jenenDach/bildungen, wiesie unter dorn recht

bezeichnenden Namen )-Crazy-rf oder*Shain - Koofs" namentlich an denHäusern im Stil der Königin Anna,auf deren Namen hin jetzt diesseitund jenseit des Atlantischen Oceansso viel gesündigt wird, nur zu oft vor-kommen.

Der Thurm, im Grundrifs acht-eckig, ist in einfachster Art ausZiegeln aufgeführt.

Der augemessen verjüngte Schaftträgt auf seiner Spitze die eiserneLaterne, umgeben von einem durchkräftige Schichtenauskragung unter-stützten Umgang. Die Umfassungs-wiiude der übrigen Bautheile bestehenebenfalls aus Ziegeln, nur zu denSohlbänken der Fenster ist Sandsteinverwendet. Die Dachflächen sind mitSchindeln eingedeckt.

Die Baukosten betragen 07 000Mark, einschliefslich der Summe von10 5011 Mark für die Eisenarbeiten

der Thurmtreppe, des Laufganges und der Laterne.Washington, im Juli 1885.

Hinckeldeyn.

Dampfschiff für Drahtseil-Tauerei.Wenn es sich darum handelt, die Schiffahrt eines Flusses

durch Einführung der Tauerei anderen Verkehrswegen gegenübermitbewerbfähig zu erhalten oder neu zu, beleben, so wird stetsin erster Linie die Frage aufgeworfen: „Soll der Betrieb aneiner Kette oder einem Drahtseil geschehen?" Der allgemeine wirth-schaftliche Einfluls auf Handel und Wandel ist beiden Arten derTauerei in gleich hohem, schätzeuswerthem Mafse zu eigen, und essind daher nur technische Fragen, welche vor der Entscheidung be-antwortet werden müssen. Verschiedene Umstände haben sich nunvereinigt, um in den meisten Fällen der Ausführung die Waage zuGunsten der an und für sich unvollkommeneren Kette sinken zulassen. So finden wir z, Z, die ganze Elbe von Leitmeritz ia Böhmenbis Hamburg (G87 km), die Saale von Halle bis zur Mündung in dieElbe (105 km), den Neckar von Heilbronn bis Mannheim (123 km),

• die Brahe auf 13 km und die Havel und Spi.ee auf '20 km Länge mitder Kette belegt und die gleiche Einrichtung für den Main in Vor-

bereitung. AuJ'ser auf der bereits erwähnten Elbstreckc von Leit-meritz bis zur sächsischen Grenze bei Sehandau (69 km) ist dieKettenschleppschiffahrt i« Oesterreien noch auf dem mittleren Theilder Donau ober- und unterhalb Wiens im Betriebe, während die derI. k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft concessionirte Ver-längerung der Kette bis Passau bezw-. Ulm augenblicklieh zu ein-gehenden Verhandlungen in den betheiligten Kreisen Veranlassunggiebt. Auch in Frankreich (441 km), Belgien (28 km) und ßufslandist Tauerei mit Kettenschiffen in Anwendung. Dem gegenüber hatdie Seilschiffahrt einen Bückgang in der räumlichen Ausdehnung zuverzeichnen: in Belgien, America und Oesterreich sind sämtlicheDrahtseilbetriebe wieder eingestellt und nur in Deutschland ist der-selbe noch im mittleren Laufe des Rheins von Obercassel bei Bonnbis nach Bingen (120 km) in erfolgreicher Verwendung.

Zweifellos stellt die Seiltauerei einen höhereu Grad der tech-nischen Vollkommenheit dar als die Kettenschiffahrt, und wenn trotz-

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dem die letztere einen so weiten Vorsprung gewonnen hat, so istdies in letzter Linie noch anderen Gründen zuzuschreiben, als derumsichtigen Thätlgkeit des Grcneraldirectors Belliograth, des Schöpfersfast aller Kettenbetriebe in Deutschland. Un Vollkommenheiten inder Bauart der Seilschiffe und in der Anordnung der Maschine undBewegungsvorrichtungen waren es hauptsächlich, welche einer all-gemeinen Einführung widersprachen, obgleich selbst von den Ver-tretern der Kette die theoretischen, später voraussichtlich die Ober-

schiffahrt wird es rechtfertigen, die Neuerungen kurz zu besprechenund in weiteren Kreisen bekannt zu machen, TJcber das allgemeineVerhitltnifs zwischen Seil- und Ketten Schiffahrt und deren beider-seitige Vor- und Nachtheile mag hinweggegangen werden, da die-selben hinreichend bekannt oder anderweitig behandelt sind.

Die bisher nicht erfüllten Anforderungen, welche man an einSeilschiff stellen mufs, wenn es auch für das Befahren ungünstigerStromstrecken den Kettendampfern ebenbürtig sein soll, lassen sich

Fig. 1. ADBicht.

Fig. 2. Grimdrifs.

Hg, 4. Schnitt nach der Waagerechten.

Fig. 5- Schnitt nach A-B.

hand gewinnenden Vorzüge des Seiles willig anerkannt wurden.Bellingrath schreibt hierüber m seinem 1873 erstatteten Gutachtenüber die beabsichtigte Einführung einer Kettenschiffahrt auf demNeckar:

„An sich betrachtet, besitzt das Seil vor der Kette bedeutendeVorzüge: die des geringeren Gewichtes, der grÖfseren Billigkeit undgröfseren Sicherheit. Es ist darum erklärlich, wenn im allgemeinenund nach oberflächlicher Betrachtung die Anwendung der Kette alsein überwundener Standpunkt betrachtet wird und auch für Touagc-zwecke sich die Aufmerksamkeit besonders auf die Anwendung desSeils richtet.»

An einer anderen Stelle spricht das Gutachten die Ueberzeugungaus, dafs es die Aufgabe der Zukunft sein mufs, die Kette mit Hülfezweckmäfsig gebauter Schiffe durch das Seil zu ersetzen.

Allem Anschein nach ist es nunmehr dem Ingenieur Wern igh inBerlin gelungen, durch eigene Erfindungen und wesentliche Ver-besserung des Vorhandenen jenem Ziele erheblich näher zu kommen.Die Wichtigkeit des Gegenstandes für die Entwicklung unserer Flufs-

Fig. 6. Vorderansicht.

in folgenden, zum Theil von einander abhängigen Punkten zu-sammenfassen:

1. Führung des Seiles über die Mitte des Schiffes, wodurcha) eine glcichrnäfsige, erhöhte Steuerfähigkeit undb) bei der dann möglichen, ebenmäfsigen Lastvertheilung ein

geringer Tiefgang erreicht wird.2. Erziclung eines guten Ablaufs des Seiles vom Schiff.Die Schwierigkeit, dieses letzte und hauptsächlichste Erfordernifs

zu lösen, ist es allein gewesen, welche die Führung des Seiles überdie Mitte des Dampfers bisher verhinderte. Bei den Kettenschiffengenügt die erheblich gröfsere Schwere der in den Kettenkasten undkurz hinter dem Schiff auf den Flufsgrund zurück fall enden Kette,um dieselbe ohne Schwierigkeit und unter Erzeugung der nöthigenEndspannung — welche erforderlich ist, um, vermehrt durch dieJUeibung auf den Trommeln, die dem aufgewendeten Zuge entsprechendeAnfangsspamiung in der vor dem Dampfer befindlichen Kette zubilden — von deu Trommeln und dem Schiff abzuführen. Das Draht-seil ist jedoch sehr viel leichter und besitat aufserdem eine Steifigkeit,

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Kr. 36. Centralblatt der Bauverwaltung. 375

welche ein Zurückstauchen, wenn Uebersehufs hinter dem Schiff undden Seilscheiben vorhanden ist, veranlassen und damit die ganzeEndspannung aufheben kann, sodafs ein Gleiten des Seiles auf denTrommeln die Folge wird. Um dies zu verhindern, nahm man bisher,wie z. B. bei den Khcindrahtseildampfern, statt der glatten Seil-scheiben die Fowlerscue iTrommel und legte aufserdem den gesamtenTrcibmechanismus an die eine Seite des Schiffes. Die Klappen derFowlerschen Trommel oder Scheibe führen das Seil zwar sicher undohne jedes Gleit™ ab, haben aber den grofsen Nachtheil, die Drahteau quetschen und dadurch stark abzunutzen, noch dazu in einemAugenblicke, in welchem das Seil durch die Biegung um die Scheibeeine aufsorgewöhnlicht: Beanspruchung erleidet.

An diesem Punkte setzt nun die Verbesserung des Herrn "Weniighein. Er erfand eine Einrichtung zur Erzeugung der hinter den Seil-seheiben erforderlichen Entspannung und war nunmehr im Stande,Bau und Einrichtung der Dampfer zweckmäfaig zu gestalten. DieFiguren 1—6 geben ein Bildder Werniglischcti Drahtseil-schiffe, wie sich dieselben er-fahrungsgemäß» nach den ver-schiedenen Versuchen auf derOder und einem Theil derHavel und Spree, sowie durcheinen längeren Btjtxieb aufdem Unterrhein von Ruhrortbis Rotterdam als zweckent-sprechend ergeben haben. DerBetrieb mutete jedoch ausGründen, welche aufserlialbder technischen Fragepimkti;lagen, jedesmal wieder auf-gegeben werden.

Die Schiffe sind vorn undhinten ganz gleich, oder, wieauf den beigegebenen Zeich-nungen, in dem stromaufwärtsgerichteten Theil« etwas Kchär-fer gebaut. Der Dampfer ver-mag demnach sowohl vorwärtswie rückwärts zu fahren, ohnegedreht zu werden. Der WÜJI-sclienswerthe geringe Tiefgangbedingt eine verhülttitfsmäfsiggroi'se Länge und Breite desFahrzeugs, um die für Ma-schine , Kohlen, Mannschaftund Ausrüstung erforderlicheTragfähigkeit zu eräugen.Das Seil geht über die Mittedes Schiffes, welches, an sei-nen Enden abgeflacht, ein freiesSpiel des Taues bei seitlicherAblenkung gestattet. Zwei

Führuiigspoller begrenzen vorn und hinten den erhöhten Theil desFahrzeuges, welcher zugleich der Länge entspricht, auf welche dasletztere in das versenkte Seil eingeschaltet ist. Je geringer diesesMafs ist, um so gvöfscr wird die Steuerfähigkeit des Schiffes, welchebei dem Wcrnighsehen System als eine durchaus gleichmäfsigc undselbst bei schwierigen Verhältnissen genügende bezeichnet werden

Fig. 13.

Betrachtet man nun den in der Abbildung von links nach rechtsfahrenden Dampfer, so geht das vorn gespannte Drahtseil zunächstzwischen den erwähnten vorderen Pollern A hindurch, darauf durchdie in diesem Fall gelüste und nur für die Rückfahrt in Thätigkeittretende Abführvorriehtung B und dann in dreifacher Umwicklungum die beiden Seilscheiben CC. Mittels der Seilscheiben windetdas Schiff sich an dem versenkten Tan stromaufwärts und sind dieScheiben durch Zalmtriebriider mit der Dampfmaschine gekuppelt.Es kann dabei die Einrichtung so getroffen werden, dafs für dielangsamere und mehr Kraft erfordernde Bergfahrt ein anderes Ge-triebe eingeschaltet wird, wie für die schnelle und mühelose Thal-fahrt.

Nachdem das Seil die Scheiben vei'Iassen, wird es über Deck zuder hinteren Abfuhr Vorrichtung D geleitet und fällt endlich nachdem Durchgänge durch das letzte Pollerpaar E über den abgeflachtenKücken des Schiffes in das Wasser zurück. Die Abführvomehtungdient, wie bereits erwähnt, dazu, die von dem Gewicht des Seilesnicht unter allen Umstünden gewährleistete Endspannung nach demVerlassen der Seilscheiben hervorzubringen; in den Figuren 7—14ist sie in grölserem Malsstabe gezeichnet. Den Hauptbestand-thcil bildet die von Wernigh erfundene Seilseheibe mit wellen-

förmiger Kille. Dieselbe hat das Ansehen einer gewöhn-lichen, bei Flaschenzügen angewendeten Rolle, nur ist die dort ingerader Richtung am Umfange vorhandene, zur Aufnahme des Seilesbestimmte Kinne hier in schwach wellenförmiger Linie um die Rollegelegt. Figur 13 zeigt den Umfang der mit wellenförmiger Killeversehenen Seilscheibe in der Abwicklung, während durch Figur 1<1auf einfachste Weise gezeigt ist, welchen Zweck man mit derNeuerung verfolgt: ähnlich wie ein Mann, der einen Zug an einemSeil ausfuhren und dabei verhindern will, dafs ihm das Tau ausden Händen gezogen wird, durch die Stellung der letzteren eineschwache Doppelbiegung in dein Seil erzeugt, ähnlich soll auch diewellenförmige Kille die mit ihr versehene Kolle, wenn dieselbe durcheine Kraft in Umdrehung versetzt wird, befähigen, ein über sie ge-führtes Seil zu erfassen und fortzuziehen. Der Grund liegt in deraufserordentlich grofsen ruhenden Reibung, welche die nur iinbe-deutend gekrümmten Wellen erzeugen. So beträgt z. B. bei einer

Rolle von 1,00 m Durch-messer, deren Kille mit 12Wellen von je 10 mm Pfeil-höhe versehen ist, unter An-nahme eines Reibungscoeffi-cienten a = £ die bei halberUmwicklung entstehende Rei-bung, wenn ein auf der einenSeite der Scheibe herabhän-gendes Gewicht P aufgewun-den werden soll, 14,02 i*, wäh-rend dieselbe sich bei gewöhn-licher Rolle nur zu 1,85 P

• ergiebt. Man kann auch um-gekehrt sagen, die Kraft Pauf der einen Seite der Seil-scheibe mit wellenförmigerRille vermag einer Kraft von15,02 P auf der anderen Seitedas Gleichgewicht zu halten.*)Eine etwas abweichende Be-trachtungsweise führt sogar zunoch gröfseren Zahlen.

Von diesen Rollen mitwellenförmiger Kille hat Wer-nigh nun ein Paav verbundenund mit der Schiffsmaschineund den grofsen Triebseil-scheiben in Zusammenhanggebracht. Da nur die eine

der Rollen unmittelbar voneinem Winkelrade in Bewe-gung gesetzt wird, so ist diezweite mit der ersten durchStirnräder verbunden. Wenndie beiden Rollen sich drehen,ziehen sie das zwischen ihnen

durchgeführte und von den wellenförmigen Rillen erfafete Seilfort und erzeugen so die an den grofsen Triebscilsclieiben er-forderliche Endspannung. Zur gröfseren Sicherheit, dafs diesauch wirklieh geschieht, ist die letzte, kleinere Seilscheibe cmit einem etwas höheren Bande versehen, sodafy die Umfangsge-schwindigkeit desselben vermehrt und eine geringe, Zug erzeugendeBeschleunigung in der Abführung des Seiles erreicht wird. Eineden Rand der gröfseren Rolle mit der Achse verbindende und inFigur 10 bei o gezeichnete Reibungskupplung soll verhüten, dafsjemals das Seil in der wellenförmigen Rillo gleitet und diese sowohl,wie sich selbst abnutzt; vielmehr soll in diesem Falle der Rand aufdem mittleren Theile der Kolle sich in der Richtung des im Seilausgeübten zu grofsen Zuges drehen. Diese Einrichtung erscheintübrigens als eine überflüssige und der Einfachheit wegen besserunterbleibende Vorsicht.

Soll die Vorrichtung aufser Thätigkeit gesetzt werden, was z. B,stets am jedesmal vorn befindlichen Schiffsiheilts oder auch amHinterende beim Ausfahren von Curvcn (wobei die erforderliche End-spannung von selbst vorhanden ist), der Fall sein mufs, so geschiehtdie Auslösung selbstthätig. Die in dem Seil dann vorhandeneSpannung hebt die auf ihm. ruhenden Rollen c und g in die inFigur 8 dargestellte Lage, wobei sie von einem Gemengewichte dunterstützt wird. Das Tau geht dann frei zwischen den Seilscheibenmit wellenförmiger ßillo 6 und c hindurch. Vermöge dieser selbst-wirkenden Auslösung wird das Seil nur dann die durch die Wellen

Fig. 14.

*) Näheres, sowie die mathematische Begründung ist in derDeutschen Bauzoitung, Jahrgang 1882 Nr. 89 gegeben. ,, ,. r

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herbeigeführten, übrigens nicht sehr erheblichen Biegungen erleiden,wenn es unbedingt nöthig ist; insbesondere wird es den freien Auf-lauf des vorderen Taues auf die Triebseilscheiben nicht behindern.

Es entzieht sich unserer Beurtheilung, ob es nicht angängig seinsollte, auch statt der glatten, dreifachen Triebseilscheibcn eine solchemit wellenförmiger Kille und geringerer Umwickluogszahl zu ver-wenden; es erscheint jedoch auf den ersten Blick wohl angängig und

der Erwägung bei etwaiger praktischer Ausführung werth, Dafs dieletztere am geeigneten Orte mit hinreichenden Mitteln und unteTgeübter Leitung baldmöglichst ins Leben treten möge, glauben wirim Interesse der weiteren Entwicklung unserer Flußschiffahrt wohlwünschen zu können in der Hoffnung, dafs die Erfahrung die an dieErfindung geknüpften Erwartungen verwirklichen werde.

Sympher.

Vermischtes.Ergefonlfs der Baumeister-Prüfungen in Preor&en in dem

Prüfttiigsjahre 1884/85. Vor der Königlichen technischen Ober-Prüfungs-Commission in Berlin haben wahrend des Zeitraumes vom15. September 1884 bis 1. Juli 1885 im ganzen 257 Candidaten (imVorjahre 227) die zweite Staatsprüfung im Bau- und Masehinenfaeheabgelegt. Von diesen Candidaten haben 219 (im Vorjahre 184) diePrüfung bestanden, und zwar 184 als Baumeister1 und üö als Ma-schinenmeister, und es sind dieselben demzufolge zu Regierungs-Baumeistern bezw. Ilegiei-ungs-Masehinenmeistcrn ernannt worden.

Nach den älteren Vorschriften vom 3. September 18IJ8 und denfrüheren sind 10 Candidaten und zwar mich beiden Fachrichtungengleichwär&ig, nach den "Vorschriften vom 27. Juni 187G = 247 Candi-daten und zwar 86 für das Hochbaufach, 119 für das Bauingenieur-fach und 42 für das Maschinenfach geprüft worden. Von dmi219 Candidaten, welche die Prüfung bestanden habe», ist 11 Regie-ruHgs-ßaunieistcrn und 3 Itegieiungs-Maschinenmeistera das l*rädicati ini t Ausze ichnung- ' zuerkannt worden.

Den vorstehenden amtlichen Mitteilungen fügen wir noch hinzu,dafs die Zahl der in den letzten fünf Jahren ernannten Kegierungs-Baumeistcr und Itegierungs-Maschinenmeister der Eeihe nach 126,148, 172, 184 und 219 betragen hat.

Kunde Fabrikschoriisteiue. Im Ansehlufs an die Mittheilungenin ^ i \ 32, Seite 33!t d. Bl,, über den Bau von Fabriksehornsteinenwird auf eine Constniction runder Schornsteine aufmerksam gemacht,•weluhe hauptsächlich bei dem Bau continnirliehür ZtegelÖfen Ver-wendung findet. Die Schornsteinwangen bestehen aus zwei concen-trisclien7 mit lothtcchtcn und wagerecöten Kippen verbundenen Wan-dungen, die aus Ziegeln gewöhnlicher Gröfse ohne Formstehie her-gestellt werden. Zum Zweck der Vertheüung der Last des Bau-werkes auf eine grofse Grundfläche und Vermehrung der Staudfähig-keit gegen Winddruck werden beule Mäntel als Kegelmäntel, derinnere mit VSÜJ der äufsere mit 1/JO Anlauf hergestellt. Die AVazigen-stärke beträgt, abgesehen vom untersten Theil des aufseien Mantels,\h Stein. Als Vortheile dieser Bauart sind die geringe Abkühlungder Kauchluft, die geringeren Kosten und die geringe Belastung desRatigrandes zu bezeichnen. Für einen 30 m hohen und an der Mün-dung 1,40 m weiten Schornstein berechnen sich die Kosten bei einemZiegelpreis von 25 Mark für das Tausend auf rund 2000 Mark.Näheres hierüber enthält die deutsche Töpfer- und Zieglcrzeitung1884 Nr. 47 und 1885 Nr. 13.

Freisausscb reiben für Entwürfe zu einem grothisehen Altar.Ein in Bologna zusammengetretener Ausschufs zur Vorbereitung desim Jahre 1887 zu begehenden fünfzigjährigen Priester-Jubelfestesdes Papstes Leo XIII. fordert zur Bewerbung um Preise auf, mitdenen die vorzüglichsten Pläne zu einem dem Papste bei diesemAnlasse zu widmenden Altare bedacht werden sollen. l>ic Plänehaben sich zu erstrecken auf die Altarstufen, den Altartisch, denliildcrsehmuck, das Tabernakel, die Leuchter, das Crucifix, dieCanontafehi u. s. w. Die Aufstellung des Altars geschieht aneiner flachen Wand. Drei Stufen sollen zur Mensa hinaufführen,welche letztere 1,80 m laug sein wird. Der Aufbau des Altarsund des Altarschmnckes über dem Altartisch ist hiernach inseiner Gröfse und Ausdehnung zu bemessen. Der gothise-h-i t a l i e n i s e h e K u n s t s t i l des 14 und der ersten Hälfte des 15. Jahr-hunderts, d.h. der gothische StiJ, in welchem der Glockenturm undder Born von Florenz, das Cömeterium von Pisa, die Kathedralen

und Orvieto und die Grabmäler der Seagliger in Veronaf Mil Ag

ausgeführt sind, soll mafsgebend sein. Als Material ist Holz in Aus-sicht genommen, wobei vorzügliche vergoldete und buntgefafste Bild-hauer -Arbeiten sowohl, als auch stilgemäfse Gemälde feines odermehrere) in Anwendung zu kommen haben. Diese Gemälde sollenin der Art beweglich angebracht sein, dafs sie die hinter denselbenim Altarbaue in möglichst grofser Zahl aufzunehmenden Beliquien-Grefäfse oder Schreine zu zeigen gestatten. Die Aufstellung und Ver-theilung dieser Reliquien-Behälter ist im Plane vorzusehen und zubezeichnen. Andere Reliquien sollen ferner in der Piedrella (überdem Altartische), in den Leuchterstufen oder an anderen schicklichenPlätzen des Altarbaues ihre Stellen finden, so zwar, dafs dieselbennach Bedarf gezeigt oder auch verborgen werden können, Die Ent-

würfe haben einen Grundrifs, eine Haupt- und eine Seitenansicht ingenauer Zeichnung und nach dem Mafsstabe von zehn Centimetcrfür ein Meter zu enthalten; dieselben sollen in Aquarell-Farben aus-geführt sein. Ferner sind über die einzelnen Theile einfache Um-risse in natürlicher Gröfse beizufügen, insoweit als die ausführendenKünstler derselben bonöthigeji. Die Einsendungen der Arbeiten habenspätestens am 30. Juni 188G postfrei zu erfolgen, unter der Adresse:AI iSr. Comm. Giovanni Aequaderni, Viti Mazzini 94, in Bologna.SämtHclie eingesandte Entwürfe weiden entweder in Bologna oder inBorn öffentlich ausgestellt werden. Dem zur Ausführung gewähltenPlane wird der Preis von 3500 Franken zuerkannt. Den drei änderenEntwürfen, welche nächst dem mit dem ersten Preise bedachten Planeals die vorzüglichsten werden erkannt und zurückbehalten werden,sind Preise von 700, 500 und 300 Franken zugedacht,

lieber den Kunstwerth amerlcftiiischer Bauwerke hat sich derAmerican Arckitect in eigenthütnlicher Weise ein Urthcil zu bildengesucht, indem cv eine Abstimmung unter den Architekten ver-anlafste. Es wurden im ganzen 75 Baukünstler aufgefordert, diejenigenzehn Gebäude namhaft zu machen, welche sie für die gelungenstenhielten. Das Ergebnifs war folgendes: Zahl dev überhaupt auf-geführten Gebäude: 175; der mit mehr als einer Stimme auftretenden:5G. Reihenfolge der zehn j-schonsteri" Bauwerke nach det Stimmen-zahl: Dreieinigkeitskirche in Boston mit (33; Capitol in Washingtonmit 41; Haus Mr. Vandcrbilt in New-York mit 37; Dreieinigkeitskirchein !Xew-York mit 34; Jefferson-Market-Court-Hall in New-York mit23; Oapitol in Hartford mit 23; City-Halle in Albany mit 19; Hever-llalle in Cambridge mit 17; Capitol in Albany mit 1(J: Town-Halle inNorth-Easton mit 15 Stimmen. Das Krgebnifs soll, wie unsere Quellebemerkt, mtht ganz frei sein von den beschränkenden Einflüsseneines gewissen *Kirehthunnstolüi?s;i.

Einen Uemevkenswerthen Beitrag ssur Theorie des Facliwerkesvon Professor Mohr in Dresden enthält Bd. XXXI, Heft 5 des »Civil-ingenieur-<. Der Verfasser entwickelt darin im Ansclilufs an seineeigenen, grundlegenden Arbeiten die inneren Beziehungen zwischenden verschiedenen Sätzen, welche im Laufe der letzten Jahrzehntezur Lösung der auf das Fachwcrk bezüglichen Aufgaben benutzt undempfohlen worden sind. Insbesondere kommen auch die neuerdingsvielumstrittencn Sätze von Castigliano zur Besprechung und werienverschiedene Mängel in der Form uud Ableitung dieser Sätze auf-gedeckt,

Bücherschan.BemerKungeu fiber den gegenwärtigen Stand der elektrischen

Beleuchtung", Von Dr. Schi l l ing . München 1885, Verlag vonK. Oldenbourg. 58 Seiten in 8«,

Das vorliegende Heftchen ist von einem Gasfachmann geschriebenund in erster Linie an die Aetieninhaber der Münchener Gras-beleuchtung'sgesellschaft gerichtet. Es sucht zu beweisen, dafs dieLebensfähigkeit der Gasbeleuchtung durch die zunehmende An-wendung des elektrischen LinbtCs keineswegs ernstlich bedroht sei,ja dafs die auf letzterem Gebiete jetzt schon merkbare rückläufigeBewegung der Gasbeleuchtung ein günstigeres Thätigkuitsfeld ev-öffne, als sie zuvor besessen habe. Das durch die zahlreichen Ver-suche mit elektrischer Beleuchtung gesteigerte Lichtbedürfnifs derMenschen werde der Gasindustrie noch zu gute kommen, wenn jeneVersuche längst wieder aufgegeben sind. Der Verfasser neigt näm-lich zu der Ansicht, dafs auf dem Gebiete der elektrischen Beleuchtungsich ein marktschreierischer Geist, eine ungesunde Speculationswutheingenistet habe, die wohl einen schnellen, aber docli nur vorüber--gehenden Aufschwung bewirken könne, und die nicht nur zu grofseuGeldverlusten führe, sondern auch die Sacke, die sie zu fördern vor-giebt, in Wirklichkeit schädige. Es ist nicht ohne Interesse selbstfür den Freund der elektrischen Beleuchtung, das lange Sünden-verzeichnifs durchzumustern, welches der Verfasser den bezüglichenUnter nehm uxigen vorhält. Da er sich hierbei offenbar eines gerechtenUrtheils befleifsigt, so wird dfts Heftchen ohne Zweifel auch vondenjenigen gern und mit Nutzen gelesen werden, die nicht in allenStücken mit den vorgetragenen Ansichten einverstanden sind.

Verlag vou Ernst & Kor» tu Berlin. Für die Eedaction des nicbt&mtliciieii Tbeiles verantwortlich: Otto Sarrazin , Berlin. Drnck von J. Kerskes m BerUn.