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5,0 m
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131
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131
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95
7KD 133,80
Eing. 134,90
133,99
KD 134,08
KD 133,97
KD 133,97
KD 133,98
134,09134,08
133,53
133,89
134,15
133,87
133,59
KD 133,66KD 133,66
KD 133,95
KD 133,92KD 133,92
KD 134,30KD 134,31
KD 134,70
KD 134,16
133,86
133,38
KD 133,89
133,97
134,10
134,38
134,28
134,21
134,21
134,27
134,32134,39
134,18
134,04
134,08 134,10
133,66
133,42
134,53
134,37
134,50
Hydrant 133,57
133,95
133,95
134,50
Hydrant 134,23
134,09
134,10
133,98
134,25
134,00133,93
133,62
134,24
134,25
134,28
134,35
134,32
134,37134,40 134,44
134,41
133,88
133,63
133,62
133,95
133,39133,14
134,06
134,06
134,01
KD 133,00
KD 134,59
134,20
134,11
134,12
134,08
134,07
134,05
134,13
134,20
134,16
134,18 134,13134,11
134,19 134,12134,05
134,05
134,09
134,00
134,00134,08
134,09
134,12
134,12134,01
134,12
134,05
134,12134,10
133,98
133,99
133,94
133,90
133,89
134,03
133,89 FOK 134,15
134,11134,19
134,23
134,17
134,14134,09
134,04
133,79
133,12
KD 133,07
KD 132,66
132,89
132,65
132,60
132,66
132,76
132,70
132,79
132,62
132,64
132,81
133,01
132,85
132,84
132,84
132,83
132,74
132,88132,65
132,64
OKM 133,45
OKM 133,50
OKM 133,43
FOK 132,99
KD 132,82
KD 133,10
133,71
133,83
KD 134,01
KD 133,90
133,84
133,97
133,95
133,93
133,94 133,93
133,90133,94
133,85
133,98133,95
134,03
133,99
133,64
133,78
KD 133,71
KD 133,74
133,84
133,85
133,95
133,74 133,89
133,90
133,71133,63
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133,89
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133,93
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133,57
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133,53
133,56
133,59
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133,96
133,79
134,00
134,02
133,92133,94
133,95
133,88
133,95
133,83133,76
133,55
133,61
133,70
133,74133,54
133,59
133,52
133,52
133,53
133,51
133,50
133,52
133,64
KD 133,52
KD 133,57
134,04
133,89
133,77
Eing. 134,14
133,71133,78
133,77
KD 133,67
KD 133,54
KD 133,53
133,83
Hydrant 133,64
KD 134,07
KD 133,84
Sohle 130,7(Auslauf)
KS 131,51
KS 131,12
135,17 134,17
134,12
135,07 134,11135,06
133,97
R= 2597150,95H= 5690259,48
R= 2597142,14H= 5690280,93
133,96
R= 2597112,37H= 5690258,60
Westerbauer-
straße
Nordstraße
Enneper Straße
Krefelder Straße
An der Hütte
Beet
Beet
Beet
Beet
Beet
Werbetafel
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Waage
Büro III
Büro III
Tor
vorh. RW-Kanal
First 145,6AWH 142,3
AWH 147,8FOK II.OG 143,48FOK I.OG 138,00FOK EG 134,74
BrückeOK 144,2UK 141,2
BrückeOK 144,4UK 139,0
Fledermaus-habitat
F+R
F+R
F+R
SO
1,0
--
--Nahversorgungs-
zentrum
1 3 4 5
7 10a 17
max. 144 ü NHN
GEe
1,0----
2a 3 7 10b
19
D
16
max. 152 ü NHN
13 15
GStGSt
13 15
GSt
W + GEe
1,0
--
--
2b 3 7
19
MI1,0
----
max. 152 ü NHNmax. 152 ü NHN
2 3 7
D
D
öffentliche Grünfläche
öffentlicheGrünfläche
private Grünfläche
private Grünfläche
12
9a
11a
11a
12
8 18
14
D
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657)Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße- Zwieback Brandt -
ZeichenerklärungFestsetzungen(§ 9 Abs. 1, 2, 3 und 7 BauGB)
Art der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches -BauGB-, §§1-11 Baunutzungsverordnung - BauNVO)
SONahversorgungs-
zentrum
MI
Sonstige Sondergebiete§ 11 BauNVO (siehe textliche Festsetzung Nr. 1)
Mischgebiete§ 6 BauNVO (siehe textliche Festsetzung Nr. 2)
Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches -BauGB- sowie § 16 BauNVO)
1,0 Grundflächenzahl (GRZ)
max. 144 ü NHN max. Gebäudehöhe in m über Normalhöhennull - NHN(siehe textliche Festsetzung Nr. 3)
Bauweise - Baulinien - BaugrenzenStellung der baulichen Anlagen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie § 22 und 23 BauNVO)
Die tatsächlich überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich unter Berücksichtigungder Vorschriften über Abstandflächen (§ 6 BauONRW). Im Einzelfall darf jedoch derbebaubare Grundstücksanteil der Baugrundstücke (die zulässige Grundfläche)entsprechend dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten werden.
Baugrenze
Die Art, das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise sind, soweit sie festgesetztwerden, in einer Nutzungsschablone dargestellt.
z.B.Art der baul.Nutzung
Zahl derVollgesch.
Grundfl.zahl
Geschossfl.zahl
Baumassen-zahl
Bauweise
MI
-1,0
-
-
-
Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung
F+R
öffentliche Straßenverkehrsfläche
öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung:Fuß- und Radweg
Grünflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünfläche öffentlich (siehe textliche Festsetzung Nr. 8)
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Sichtschutzwand (siehe textliche Festsetzung Nr. 11a)
Regelungen für die Stadterhaltung und denDenkmalschutz
D Einzelanlagen die dem Denkmalschutz unterliegen(§ 9 Abs. 6 BauGB (siehe Kennzeichnungen))
Sonstige Festsetzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Grenze des Geltungsbereiches des Vorhaben- undErschließungsplans
Gemeinschaftsstellplatzanlage
Mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB (siehe textliche Festsetzung Nr. 10a, 10b))
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB (siehe textliche Festsetzung Nr. 9a, 9b))
(§ 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO)
1 siehe textliche Festsetzung
KennzeichnungUmgrenzung der Flächen, deren Böden erheblichmit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind(§ 9 Abs. 5 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB)
Bestand und sonstige Darstellungen
vorhandene Gebäude
Flurstücksgrenze mit Vermarkung
vorhandene Topographie Geländehöhe in m über NHN
Textliche FestsetzungenFestsetzungen gem. § 9 BauGB und BauNVO und § 12 (3) Satz 3 BauGB
Art der baulichen Nutzungen
Sondergebiet Nahversorgungszentrum
Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben. Zulässig sindEinzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten. Die Bestimmungnahversorgungsrelevanter Sortimente erfolgt gemäß der Hagener Sortimentsliste (Fortschreibungdes Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen, 2015).
Zulässig sind- ein Drogeriemarkt mit max. 600 m² Verkaufsfläche,- ein Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche und- ein Lebensmittelsupermarkt mit max. 1.800 m² Verkaufsfläche. Innerhalb des Lebensmittel-
supermarktes ist zusätzlich ein Getränkemarkt mit max. 600 m² Verkaufsfläche zulässig (dieVerkaufsfläche des Getränkemarktes versteht sich als zuzüglich, ist somit nicht auf die desLebensmittelsupermarktes anzurechnen).
(Hinweise: Die Hagener Sortimentsliste ist unter „Textliche Hinweise“ aufgeführt. Die Lage derEinzelhandelsbetriebe ist im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt.)
1
Mischgebiet2
Im Mischgebiet sind unzulässig:• Einzelhandelsbetriebe,• Gartenbaubetriebe,• Tankstellen und• Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Maß der baulichen Nutzung
Gebäudehöhe
Die festgesetzten max. Gebäudehöhen dürfen auf Grund der Errichtung von Solar-,Photovoltaikanlagen und sonstigen technischen Aufbauten um 1,50 m überschritten werden.Bezugspunkt der max. Gebäudehöhe ist die obere Begrenzungskante der Dachflächen.
3
Baugrenze
Die südliche Baugrenze der Einzelhandelsbetriebe im Sondergebiet darf durch Gebäudeteile undVordächer bis zu 3 m Tiefe überschritten werden.
4
Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind im gesamten Geltungsbereich zulässig.
Im Sondergebiet sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der fest-gesetzten Gemeinschaftsstellplatzanlage untergeordnete bauliche Anlagen im Sinne der§14 Abs. 1 BauNVO als ergänzende Nutzungen, z.B. Imbisswagen, zulässig. Die Gesamt-grundfläche der Nebenanlagen im Sondergebiet darf eine Fläche von 80 m² nicht über-schreiten. Die jeweilige Anlage darf dabei eine Grundfläche von 40 m² nicht überschreiten.
5
Versorgungsleitung
Die Führung von Versorgungsleitungen hat unterirdisch zu erfolgen.
7
Grünfläche
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und somit außerhalb der überbaubaren Flächen sindbauliche Anlagen, die den Zwecken des Artenschutzes dienen, zulässig.
8
Geh- und Fahrrecht
Es wird ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt.
Es wird ein Fahrrecht für Fahrräder zu Gunsten der Allgemeinheit sowie einFahrrecht zugunsten der Wirtschaftsbetriebe Hagen festgesetzt.
9a
Stellplätze
Die Fläche für eine Gemeinschaftsstellplatzanlage (GSt) im Sondergebiet ist demSondergebiet und den Gebieten „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ und „Wohnen undnicht wesentlich störendes Gewerbe“ zugeordnet.
Die Fläche für eine Gemeinschaftsstellplatzanlage (GSt) im Gebiet „EingeschränktesGewerbegebiet“ ist den Gebieten „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ und „Wohnen undnicht wesentlich störendes Gewerbe“ zugeordnet.
10a
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Errichtung einer Sichtschutzwand, Lage siehe Planzeichnung, mit einer Höhe von mindestens2,30 m über Terrain.
Die Anlieferung der Einzelhandelsbetriebe im Sondergebiet ist nur zwischen zwischen 6 - 22 Uhrzulässig.Die Öffnung der Einzelhandelsbetriebe im Sondergebiet ist nur zwischen 6 - 21:30 Uhr zulässig.Im Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass die dem Schallschutzgutachtenzu Grunde liegenden Annahmen eingehalten werden.
In der privaten Grünfläche ist der dauerhafte Aufenthalt unzulässig.
11a
Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungengem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
Die festgesetzten privaten Grünflächen sind flächig mit Gehölzen zu bepflanzen.Die Bepflanzung erfolgt im Dreiecksverband (Abstand 1,50 x 1,50 m).Folgende Arten sind zu verwenden:
- Salweide (Salix caprea)- Ohrweide (Salix aurita)- Grauweide (Salix cinerea)- Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea)- Kornelkirsche (Cornus mas)- Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)- Schlehe (Prunus spinosa)- Berberitze (Berberis vulgaris)
Für die Bepflanzung der Sträucher im Dreiecksverband muss ein Abstand von 2 Metern zumöffentlichen Weg eingehalten werden.In die Strauchpflanzung sind insgesamt 15 Laubbäume in unregelmäßigen Abständen zuintegrieren (Pflanzqualität: 3x verpflanzt, mit Ballen, aus extra weitem Stand, Stammumfang18-20cm). Neben klassischen Ufergehölzarten wie Esche (Fraxinus excelsior) und Schwarzerle(Alnus glutinosa) können auch Hainbuche (Carpinus betulus) und Stieleiche (Quercus robur)verwendet werden. Für die Bepflanzung mit Laubbäumen muss ein Abstand von 4 m parallelzum öffentlichen Fuß- und Radweg eingehalten werden (gemäß § 41 Abs. 1 Nr.1a, NachbG NRW).Die mit einem Leitungsrecht belegten Flächen sind bei der Pflanzung entsprechend zuberücksichtigen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten, ausgefallene Gehölze sind entsprechendnachzupflanzen.
12
13 Im Gebiet „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ sind 2 Gehölze und im Sondergebiet sind 8 Gehölze(3x verpflanzt, mit Ballen, aus extra weitem Stand, Stammumfang 16-18cm) zu pflanzen (Hinweis:Die Standorte sind im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt).
Folgende Arten sind zu verwenden (Auswahl):
- Spitzahorn "Cleveland" (Acer platanoides "Cleveland")- Feldahorn "Elsrijk" (Acer campestre "Elsrijk")- Apfeldorn (Crataegus lavallei "Carrierei")- Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia "Brouwers")
15In den Gebieten „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ und „Wohnen und nicht wesentlich störendesGewerbe“ und dem Sondergebiet sind kleinflächige Zierbeete mit Rosen zu begrünen. ProQuadratmeter Pflanzfläche sind 4-5 Rosensträucher vorzusehen; es sind ungefüllte Rosenartenzu verwenden wie beispielsweise "Bienenweide rot".
16Innerhalb des Gebietes „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ ist eine ca. 280 m² großeDachfläche des geplanten Bürogebäudes als Gründach auszuführen (Hinweis: DasGründach ist im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt). Die extensiveDachbegrünung und die Pflege ist gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie der FLL (2008)auszuführen.
Innerhalb des Sondergebietes ist im Zufahrtsbereich der Enneper Straße die Errichtung einesWerbepylons zulässig (Hinweis: Der Standort ist im Vorhaben- und Erschließungsplandargestellt).
6
Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Im Sondergebiet gilt: Als nicht vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist im Rahmen derNeubauarbeiten ein Einbau von Fledermauskästen in die Gebäudefassaden vorzunehmen:
- 5 Kästen Schwegler Ganzjahreseinbauquartier 1 WI- 5 Fassadenröhren 1 FR
17
Im Bereich des Ennepeufers, am nord-westlichen Rand des Geltungsbereiches, wurde ein50 m² großes Winterquartier für Zwergfledermäuse gemäß den Ausführungen des Umwelt-berichtes errichtet. Ein Monitoring der Maßnahme ist gemäß Umweltberichtdurchzuführen.
18
Bedingte Festsetzungen
19 Im Rahmen der im Gebiet „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ und im Gebiet „Wohnen und nichtwesentlich störendes Gewerbe“ festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig,zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
Kennzeichnungen
Nachrichtliche Übernahme
Altlastenverdachtsfläche § 9 (5) Nr. 3 BauGB
Auf Grund der industriellen Vornutzung sind innerhalb des Geltungsbereichs desvorhabenbezogenen Bebauungsplans Böden, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastetsind, vorzufinden. Das Altlastengutachten von Borchert Ingenieure GmbH & Co KG vom08.03.2016 stellt die Bereiche dar, welche auf Grund der geplanten Vorhaben zu sanierensind. Das Sanierungs- und Bodenmanagementkonzept des Büros Borchert IngenieureGmbH & Co KG ist nach Genehmigung durch die Untere Bodenschutzbehörde umzusetzen.Die erforderlichen Erdarbeiten sind gutachterlich zu begleiten. Eingriffe in den Bodensind mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Baudenkmal
Die gekennzeichneten Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz. Bei der Realisierung desBebauungsplanes sind die §§ 15, 16 und 19 Denkmalschutzgesetz NRW zu beachten.
Textliche HinweiseBodendenkmalDer LWL-Archäologie für Westfalen gibt den folgenden Hinweis:"Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/oder naturgeschichtlicheBodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen undVerfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auchZeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdecktwerden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als UntereDenkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.:02761 / 93750; Fax: 02761 / 937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstellemindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegebenwird.Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW)."
Schallschutz
Regelungen zu dem im „Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten vom Ing. Büro fürAkustik und Lärmimmissionsschutz Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann BeratendeIngenieure Sachverständige PartG, 22.03.2016“ getroffenen Schallschutzmaßnahmen Nr. 3,4, 5 und 6 werden im Durchführungsvertrag geschlossen.
Kampfmittelbeseitigung
Das Grundstück liegt nicht in einem Bombenabwurfgebiet. Da eine Kampfmittelbelastungaber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sollte bei der Durchführung derBaumaßnahmen darauf geachtet werden, ob der Erdaushub eine außergewöhnlicheVerfärbung aufweist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden. In diesem Fall sinddie Arbeiten sofort einzustellen und das Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr undPersonenstandswesen der Stadt Hagen oder die Polizei zu benachrichtigen.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Im Bereich des ca. 150 bis 350 m westlich der Gebäude gelegenen Hochregallagers (An derHütte 35) wurden am 15. Juli 2016 insgesamt 20 Fledermauskästen installiert. Dabei handeltes sich um:
- 10 Schwegler Fledermaus-Universal-Sommerquartiere 1FTH- 5 Schwegler Fledermaus Fassadenquartiere 1WQ- 5 Hasselfeldt Fledermaus Spaltenkästen FSPK
Überflutungsschutz
Entwässerungssysteme sind gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 118 der DWA auf eineÜberstausicherheit nachzuweisen, die von der baulichen Nutzung im Umfeld abhängt.Hierbei wird eine bestimmte Jährlichkeit angesetzt, bei der das Abwasser nicht aus demEntwässerungssystem austreten darf. Darüber hinaus muss aber auch eineÜberflutungssicherheit für ein noch selteneres Niederschlagsereignis gewährleistet werden.Unter Überflutung wird dabei ein Ereignis verstanden, bei dem das Abwasser aus demEntwässerungssystem entweichen oder gar nicht erst in dieses eintreten kann und auf derOberfläche verbleibt oder in Gebäude eindringt.
Die Fachwelt geht davon aus, dass ein Entwässerungssystem unmöglich auf jedenerdenklichen Niederschlag ausgelegt werden kann und der Überflutungsschutz letztendlichgemeinsam von allen Beteiligten gewährleistet werden muss. Dies bedeutet:
1. ausreichende Auslegung des öffentlichen Entwässerungssystems2. bei Überstau Ableitung über öffentliche Straßen3. bauliche Vorsorge seitens der Grundstückseigentümer
Damit die bauliche Vorsorge auch in dem Bebauungsplangebiet gewährleistet ist, sollten alleÖffnungen im Gebäude, über die Wasser eintreten kann (insbesondere Türen undKellerfenster) mindestens 20 cm über Gelände liegen.
(Eingänge können auch entsprechend angerampt werden, z.B. bei einer gesetzlichgeforderten Barrierefreiheit.
14Im Sondergebiet sind entlang der geplanten Zufahrt fünf und entlang der Enneper Straße zweisäulenförmige Gehölze (3x verpflanzt, mit Ballen, aus extra weitem Stand, Stammumfang16-18cm) zu pflanzen (Hinweis: Die Standorte sind im Vorhaben- und Erschließungsplandargestellt).
Folgende Arten sind zu verwenden (Auswahl):- Spitzahorn "Olmstedt" (Acer platanoides "Olmstedt")- Spitzahorn "Columnare" (Acer platanoides "Columnare")
(Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für dieStadt Hagen, 2015):
Zentrenrelevante Sortimente (abschließend); alphabetisch- Antiquitäten, Antiquariate- Akustische Artikel (Hörgeräte und Zubehör)- Baby- / Kleinkinderartikel (ohne Kinderwagen)- Bastelbedarf- Bekleidung, Wäsche und sonstige Textilien- Bettwäsche- Bilder, Bilderrahmen- Briefmarken und vergleichbare Hobbies- Bücher- Bürobedarf- Campingartikel (ohne Campingmöbel, Großzelte, Campingmobile)- Computer und Kommunikationselektronik (einschließlich Zubehör)- Edelmetalwaren- Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte)- Fotoartikel, Video- Sport- und Freizeitartikel (außer Campingmöbel und Sportgroßgeräte)- Speichermedien- Spielwaren- sonstiges Einrichtungszubehör- Telekommunikationsgeräte- Ton- und Bildträger- Teppiche (keine Auslegeware)- Uhren- Unterhaltungselektronik
Nahversorgungsrelevante Sortimente- Nahrungs- und Genussmittel- Reformwaren- Drogerieartikel (Körperpflege, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel)- Pharmazeutische Artikel, Arzneimittel- Schnittblumen, kleinere Pflanzen- Zeitungen und Zeitschriften- Tiernahrung
RechtsgrundlagenGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW – in der Fassung der Bekannt-machung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496),
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004(BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015(BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs anEU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004(BGBI: I S. 1359),
Gesetz über Naturschutz- und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom31. August 2015 (BGBl. I S. 1474),
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000(GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294),
Verordnung über die Ausarbeitung und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichen-verordnung – PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durchArtikel 2 zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwickl. In den Städten und Gemeinden vom22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),
in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt durchArtikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Kraft getreten am 20.09.2013.
Für die städtebauliche Planung:Hagen, 20.09.2016
Vorstandsbereich fürStadtentwicklung, Bauen und SportDipl. Ing. Arch.
Techn. Beigeordneter
Fachbereich Stadtentwicklung, -planungund BauordnungDipl. Ing. Arch.
Ltd. Städt. Baudirektorin
Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung.Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch eindeutig.
Hagen, 20.09.2016 / 08.03.2017
ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURIN
Dipl.-Ing. Susanne Kösters
Es wird bescheinigt, dass der Rat der Stadt Hagen am 27.03.2014 nach § 2 Abs. 1Baugesetzbuch die Aufstellung dieses Planes beschlossen hat. Der Beschlusswurde am 11.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht.
Hagen, 21.09.2016
STADT HAGENDer Oberbürgermeister
Im Auftrag:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchöffentliche Unterrichtung und Erörterung am 10.09.2014 erfolgt.
Hagen, __________
STADT HAGENDer Oberbürgermeister
Im Auftrag:
Der Rat der Stadt Hagen hat am 22.09.2016 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch diesenBebauungsplan - Entwurf beschlossen.
Hagen, 22.09.2016
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan - Entwurf und die Begründung haben nach § 3 Abs. 2Baugesetzbuch vom 10.10.2016 bis 11.11.2016 einschließlich öffentlichausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2016.
Hagen, 14.11.2016
STADT HAGENDer Oberbürgermeister
Im Auftrag:
Der Rat der Stadt Hagen hat am ____________ nach § 10 Baugesetzbuch diesenBebauungsplan als Satzung beschlossen.
Hagen, ____________
Oberbürgermeister Schriftführer
Der Beschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuchortsüblich am __________ bekannt gemacht worden.Hierbei wurde darauf hingewiesen, wo der Bebauungsplan, die Begründung und diezusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 des Baugesetzbuchs eingesehenwerden können.
Hagen, __________
STADT HAGENDer Oberbürgermeister
Im Auftrag:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/14 (657)Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße- Zwieback Brandt -
1. Ausfertigung
Entgegenstehende FestsetzungenMit der Rechtskraft des Bebauungsplanes sind entgegenstehendeFestsetzungen der für das Plangebiet bisher gültigen Satzungenunwirksam.
Stand der Planunterlagen:Liegenschaftskataster: 2015Topographie: 2015
Maßstab 1:500
Bezugspunkt: Gauß-Krüger-Koordinate
Grünfläche privat (siehe textliche Festsetzung Nr. 11c, 12)
F+R
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
(§ 11 BauNVO)
(§ 6 BauNVO)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
(§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO)
(§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)
(§ 14 BauNVO)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
(§ 9 Abs. 1a BauGB)
Dieser Bebauungsplan - Entwurf ersetzt - aufgrund vorgenommener Änderungen /Ergänzungen - den bislang der Beratung zugrundeliegenden Bebauungsplan - Entwurf,den der Rat am 22.09.2016 gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen hat.Die Originalunterschriften zu vorstehenden Verfahrensvermerken befinden sich aufvorgenanntem Bebauungsplan - Entwurf.
Hagen, ____________
Fachbereich Stadtentwicklung, -planungund Bauordnung
Dipl. Ing. Arch.
Ltd. Städt. Baudirektorin
geplante Böschung
Bestandteile des Planes:- Festsetzungsplan 1 a- Vorhaben- und Erschließungsplan 2 a
gez. Grothe gez. Hammerschmidt
gez. Köhler
gez. Schulz gez. Eckhoff
gez. Köhler
(§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
Flur 4Flur 5
Flur 7
gez. Köhler
Dieser Plan besteht aus 2 Planteilen: Planteil 1 a
9b
9a
9b
9b
10b
11b
11c
6
11b
11c
11c
1513 15
Hagener Sortimentsliste
Dieser Bebauungsplan - Entwurf und die Begründung haben nach § 4a Abs. 3Baugesetzbuch vom ____________ bis ____________ einschließlich öffentlichausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am ______________.
Hagen, ______________
STADT HAGENDer Oberbürgermeister
Im Auftrag:
GEe Eingeschränktes Gewerbegebiet§ 8 BauNVO (siehe textliche Festsetzung Nr. 2a)
W + GEe Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe(siehe textliche Festsetzung Nr. 2b)
Eingeschränktes Gewerbegebiet2a
Zulässig sind- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,- Geschäfts- und Bürogebäude,- Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Unzulässig sind- Tankstellen,- Einzelhandelsbetriebe,- Wohnungen und- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
(§ 8 BauNVO)
Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe2b
Zulässig sind Wohnungen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe.
Unzulässig sind• Tankstellen,• Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Es sind Einzelhandelsbetriebe zulässig. Hierbei darf je 1 m² GrundstücksflächeInnerhalb des Gebietes 0,122 m² Verkaufsfläche mit nahversorgungs- undzentrenrelevanten Sortimenten errichtet werden.
Bezüglich der Baumscheiben in der Stadt Hagen gilt die folgende Ausführung. Die Größeeiner offenen Baumscheibe wurde für Hagen mit einer Mindestgröße von 9 m² Grundfläche undeiner Tiefe von 1,50 m festgelegt. Gibt es nicht genügend Platz für die Ausführung einer offenenund unterpflanzten Baumscheibe, darf sie für die Schaffung von Stellplätzen überbaut werden.Hierbei sind folgende Mindeststandards einzuhalten: Das Volumen einer Baumgrube beträgtmind. 12 m³ und ist 1,50 m tief. Die Baumgrube wird gefüllt mit verdichtungsfähigemBaumsubstrat nach Pflanzgrubenbauweise 2 entsprechend der FLL- Empfehlungen fürBaumpflanzungen Teil 2. Die Baumgrube kann entweder mit einem 9 m² großem Baumgitterrost,oder mit einem Verbundpflaster mit 3 cm Fugenabstand oder mit der Kombination von beidenüberbaut werden. Der Stammbereich muss in einem Durchmesser von 0,70 m offen bleiben.Es muss zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, den offenenStammbereich zu erweitern. Bei der Ausführung durch ein Verbundpflaster ist die durchgängigeund dauerhafte Wasserdurchlässigkeit in den Wurzelraum sicherzustellen. Jede Baumscheibeerhält 2-4 Stck. perforierte Belüftungsstäbe (1,50m lang), die an der befestigten Oberfläche miteinem Gußdeckel abgedeckt werden. Des Weiteren erhält jede Baumscheibe ein BewässerungssetDN 80-100 bestehend aus Oberteil 120 mm mit Endkappe, T-Stück und Drainrohr d: 80-100 mm,ringförmig auf dem Baumballen verlegt. Die Bäume sollen gegen Beschädigungen geschütztwerden. Ein geeigneter Anfahrschutz können Stammgitter, Baumbügel (Höhe 0,9 m) oderFindlinge sein. Ein wirksamer Anfahrtsschutz ist vorzusehen. Die Gehölze sind dauerhaft zuerhalten, ausgefallene Gehölze sind entsprechend nachzupflanzen.
Die Umsetzung des Hinweises erfolgt durch eine entsprechende Regelung im StädtebaulichenVertrag.
Baumscheiben
Stan
d:08
.03.20
17
GSt
154Whs IV G
AWH 150,1
AWH 151,8
First 154,6AWH 151,8
AWH 137,3AWH 137,6
AWH137,8
AWH 137,3
First 145,0AWH 142,6
First 150,5AWH 147,9/145,7 (Straße)
AWH 132,7
AWH 134,3
AWH 134,6AWH 132,2
First 139,9AWH 139,0
AWH 136,6 AWH 135,7
First 154,2
AWH 151,5
AWH 148,5
OK Attika Balkon 145,8