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Handbuchzur Aufstellung der Einheiten
im Katastrophenschutzim
Landkreis Saalekreis
Stand: 01.12.2016
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Landkreis SaalekreisDer Land rat
Handbuch zur Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz im Landkreis Saalekreis
Inhaltsverzeichnis:
1. Grußwort des Landrates
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Struktur und Aufgaben der Einheiten; Ansprechpartner
4. Aus- und Weiterbildung; Übungen
5. Kosten
6. Alarmierung
7. Wichtige Regelungen zum Helferrecht
8. Fahren im Verband
9. Sammel- und Bereitstellungsräume
10. Führungskräftekennzeichnung
11. Ansprechpartner
Anlage: Struktur der Einheiten im Katastrophenschutz im Landkreis Saalekreis
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1. Grußwort des Landrates
Sehr geehrte Rettungskräfte, Kameradinnen
und Kameraden,
liebe Engagierte im Katastrophenschutz,
in Deutschland gibt es ein gut funktionierendes und einzigartigesNotfallvorsorgesystem, das mit den Freiwilligen Feuerwehren und
Berufsfeuerwehren, dem Technischen Flilfswerk, der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie den Rettungsdiensten sehr gut
aufgestellt ist. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch imSaalekreis auf die beteiligten Organisationen und auf derenbeispielhaftes Zusammenwirken verlassen - ob bei Unfällen,
Bränden, Gefahrstoffeinsätzen oder Naturgewalten. Aber egal,
welcher Unglücksfall eintritt, wenn die Alarmierung erfolgt, mussgehandelt werden. Schnelle Entscheidungen sind dabeiunabdingbar und vor allem meist lebenswichtig. Nicht seltenriskieren die Einsatzkräfte dabei selbst ihr Leben. Von daher ist einsolches zumeist ehrenamtliches Engagement aller Ehren wert.
Um Ihnen das entsprechende Rüstzeug für den Ernstfallmitzugeben, hat der Landkreis Saalekreis das vorliegendeFlandbuch überarbeitet. In diesem werden alle wichtigen Fakten vonA wie Alarmierung bis Z wie Zugtrupp zusammengefasst. Es kannzur Weitergabe vervielfältigt werden und steht auch digital aufunserer Internetseite www.saalekreis.de zur Verfügung.
Ich hoffe, dass es Ihnen in Ihrem Arbeitsalltag eine nützliche Flilfeist, denn letztlich zeigt sich, dass Einsätze nur funktionieren, wennjeder an seinem Platz seine Aufgabe gewissenhaft erfüllt. Dafür giltIhnen mein aufrichtiger und herzlicher Dank.
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2. Gesetzliche Grundla en
Der Landkreis Saalekreis als untere Katastrophenschutzbehörde hat gemäß dem AufstellungserlassKatastrophenschutz (Runderlass des Ministeriums für inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhaltvom 24.01.2011 „Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten desKatastrophenschutzes ) die Einheiten des Katastrophenschutzes nach folgenden Fachdienstenauszurichten:a) Fachdienst Brandschutz, e) Fachdienst Wasserrettungb) Fachdienst Sanität, f) Fachdienst Logistik,c) Fachdienst Betreuung, g) Fachdienst Führungsunterstützung.d) Fachdienst ABC-Dienst,
Abhängig von der Einwohnerzahl und der Gefährdungsanalyse hat der Landkreis Saalekreis dieFachdienste Brandschutz, Sanität, Betreuung und Wasserrettung zweifach vorzuhalten.
Der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde bedient sich bei der Aufstellung der Fach¬dienste der im Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Träger.
Träger des Fachdienstes Brandschutz sowie des Fachdienstes ABC ist der Landkreis imZusammenwirken mit den Gemeinden ge . § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Brandschutzgesetzes in der jeweilsgeltenden Fassung.
Träger des Fachdienstes Sanität, des Fachdienstes Betreuung sowie des FachdienstesWasserrettung sind die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen gemäß § 12Abs. 2 KatSG-LSA.
Träger des Fachdienstes Führungsunterstützung und des Fachdienstes Logistik ist der Landkreis.Zum Aufbau der Einheiten dieser Fachdienste wirkt er mit den Städten und Gemeinden und den imKatastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen gemäß § 12 Abs. 2 KatSG-LSAzusa en.
Da die Einheiten des Katastrophenschutzes auch dem Schutz der Bevölkerung vor den besonderenGefahren und Schäden dienen, die in einem Verteidigungsfall drohen, werden sie zu diesem Zweckvom Bund verstärkt, ergänzt sowie zusätzlich ausgestattet und ausgebiidet. Die unterenKatastrophenschutzbehörden können die Bundeskomponenten in die Fachdienste entsprechend derin der Anlage aufgeführten Gliederungen integrieren oder zusätzlich zu dem bedarfsangemessenenUmfang den Fachdiensten ergänzend zuordnen.
Die Städte und Gemeinden stellen die eingeplanten Kräfte und Mittel dem Landkreis auf Anforderungzur Verfügung. Bei Katastropheneinsätzen unterstehen die Einheiten für besondere Einsätzeunmittelbar der Einsatzführung und den Weisungen der Katastrophenschutzbehörde. Bei der Planungbzw. Aufstellung dieser Einheiten ist zu berüc sichtigen, dass der abwehrende Brandschutz und dieHilfeleistung bei Unglücksfällen durch die örtlichen Feuerwehren auch im Katastrophenfall nichtbeeinträchtigt werden darf (vgl. § 2 Abs. 3 BrSchG). D.h., es muss eine entsprechende Personalstärkeund Technik in dem erforderlichem Umfang vorhanden sein, dass auch nach Abzug von Kräften undMitteln für die Einheiten für besondere Einsätze im Katastrophen- Einsatzfali ausreichend Personalund Technik vor Ort verbleibt, um die Aufgaben nach § 2 Abs. 3 BrSchG wahrzunehmen. Es wird indiesem Zusammenhang auf das Informationspapier des Landes Sachsen-Anhalt für Leiter derge einsamen Verwaltungsämter der Verwaltungsgemeinschaften sowie Bürgermeister "Mitwirkungder Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Katastrophenschutz" von 30.11.2007 verwiesen.
Grundsätzliches zum Führungssystem im Feuerwehrdienst sowie bei der Bewältigung vonGroßschadenslagen und Katastrophen im Land Sachsen-Anhalt regelt die Dienstvorschrift 100Führung und Leitung i Einsatz .
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3. Struktur und Aufgaben der Einheiten; Ansprechpartner
Der Aufstellungserlass Katastrophenschutz gibt die Struktur vor und beschreibt die Aufgaben derFachdienste (SOLL-Struktur). In der Anlage zum Handbuch ist ersichtlich, wie die Vorgaben imLandkreis Saalekreis erfüllt werden (IST-Struktur) und welche Kameraden als Führer der Einheiten zurVerfügung stehen.
3.1. Fachdienst Führungsunterstützung
3.1.1. Aufgaben des Fachdienstes Führungsunterstützung
Unterstützung einer Technischen Einsatzleitung (TEL) im Katastrophenfall auf mittlererFührungsebene
a) gegebenenfalls Wahrnahme der Aufgaben einer Einsatzabschnittsleitung (EAL) unterhalb derEbene TEL
b) Erweiterung der im Einsatz befindlichen TEL zur besseren Aufgabenwahrnehmung im Bedarfsfall inAbhängigkeit der vorliegenden Gefahren- und Schadenlage
c) Aufwachsen zu einer eigenen TEL (personelles Aufwachsen um Führungs- und Hilfspersonal sowieFachberaterA/erbindungspersonen notwendig)
d) im Rahmen der Nachbarschaftshilfe/überörtlichen Hilfe auf Anforderung der betroffenenKatastrophenschutzbehörde Unterstützung der dort im Einsatz befindlichen TEL
e) Einsatz als übergeordnete Führungseinheit beim Zusammenziehen von Einheiten desKatastrophenschutzes einer hilfeleistenden Katastrophenschutzbehörde sowie Organisieren undBegleiten der Marschbewegung in das Territorium der anfordernden Katastrophenschutzbehörde
3.1.2. SOLL-Struktur des Fachdienstes Führungsunterstützung
Fachdienst FührungsunterstützungGesamtstärke: (4/0/1/4/9)
ELW II ST (1/0/0/1/2)* noch zu beschreibender ELW
MTW (3/0/1/2/6)
Krad (0/0/0/1/1)
3.1.3. Führung des Fachdienstes Führungsunterstützung
Das Führungspersonal (Verbandsführer) des Fachdienstes soll möglichst von der Feuerwehr gestelltwerden, welches das Führungsfahrzeug für den Fachdienst stellt.
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3.2. Fachdienst Logistik
3.2.1. Aufgaben des Fachdienstes Logistik
Unterstützung anderer Fachdienste, z.B. durcha) Versorgung der Einsatzkräfte mit Atemschutz und Körperschutzb) Sicherstellung der Löschwasserversorgungc) Transportleistungen zur Einsatzstellenversorgungd) Aufbereitung Einsatzverpflegung für Einsatzkräfte (200 Essen/Stunde)e) Betrieb von Bereitstellungsräumen
3.2.2. SOLL-Struktur des Fachdienstes Logistik
Fachdienst LogistikGesamtstärke: (1/1/5/12/19)
ELW 1 (1/0/1/2/4)
am MTF (0/1/1/1/3)
GW AS (0/0/1/2/3)
j m GW Log 2 W (0/0/1/4/5)
cr ~ O1 GW Log 1 (Ladebord) (0/0/1/3/4)
- FKH
KdoW
MTF
nicht besetzt
LKW mit Ladebordwand
TSF W
FKH
MTW
Anhänger
3.2.3. Führung des Fachdienstes Logistik
Das Führungspersonal des Fachdienstes soll möglichst von der Feuerwehr gestellt werden, welchedas Führungsfahrzeug für den Fachdienst stellt.
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3.3. Fachdienste Brandschutz I und II
3.3.1. Aufgaben der Fachdienste Brandschutz
a) Brandbekämpfung und erweiterte technische Hilfeleistungb) Sicherstellung der Wasserversorgung
3.3.2. SOLL-Struktur der Fachdienste Brandschutz
Aufgrund der statistischen Einwohnerzahlen hat der Landkreis Saalekreis 2 Fachdienste Brandschutzaufzustellen.
Fachdienst BrandschutzGesamtstärke: (1/5/12/60/78)
Führungsstaffel Bereitschaft
ELWI (1/0/0/1/2)
MTF (0/2/1/0/3)
& Krad (0/0/0/1/1)
Zug Brandbekämpfung
KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1/8/9)
LF (0/0/1/8/9)
Zug Technische Hilfeleistung
KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1/8/9)
LF (0/0/1/8/9)
4m RW (0/0/1/2/3)
Zug Wasserversorgung
KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1/8/9)
LF (0/0/1/8/9)
wem GW-L2 (0/0/1/2/3}
3.3.3. Führung der Fachdienste Brandschutz
Das Führungspersonal (Verbandsführer, Zugführer) des Fachdienstes soll möglichst von derFeuerwehr gestellt werden, welche die Führungsfahrzeuge für den Fachdienst, bzw. des Zuges imFachdienst stellt.
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3.4. Fachdienst ABC-Dienst
3.4.1. Aufgaben des Fachdienstes ABC-Dienst
a) ABC-Einsatz im Zusammenwirken mit örtlichen Einheitenb) Dekontamination von Betroffenenc) Erkunden und Messen von Schadstoffbelastungend) Sammeln von Proben und Analysieren von Schad-/Kampfstoffen
3.4.2. SOLL-Struktur des Fachdienstes ABC-Dienst
Fachdienst ABC-DienstGesamtstärke: (1/5/13/52/71)
Führungsstaffel Bereitschaft Zug Erkunden/Messen
u l 1 IBu ELWI (1/1/7/1/9) KdoW (0/1/1/2/4)
& Krad (0/0/0/1/1) 439 CBRN-ErkW II * (0/0/1/3/4)
439 CBRN-ErkW II * (0/0/1/3/4)
q Gefahrenbereich Zug Dekontamination
ja* KdoW (0/1/1/2/4) KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1Z8/9) GW Dekon P II ** (0/0/1/5/6)
ÄP LF (0/0/1/8/9) GW Dekon P II ** (0/0/1/5/6)
GWG (0/0/1/2/3) TLF 16 (0/0/1/5/6)
» GWG (0/0/1/2/3)
p GW AS (0/0/1/2/3)
•• p RW (0/0/1/2/3)
* CBRN-ErkundungsKW war ABC-ErkKW** GW De on P II war Dekon-LKW P
3.4.3. Führung des Fachdienstes ABC-Dienst
Das Führungspersonai (Verbandsführer, Zugführer) des Fachdienstes soll möglichst von derFeuer ehr gestellt werden, welche die Führungsfahrzeuge für den Fachdienst, bzw. des Zuges imFachdienst stellt.
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3.5. Fachdienste Sanität I und II
3.5.1. Aufgaben der Fachdienste Sanität
In Verstärkung/Ergänzung des Rettungsdienstes (inklusive Notarzt) sanitätsdienstliche Versorgungvon bis zu 20 verletzten Personen.
a) Erste medizinische Hilfeb) Ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände oder zur Erhaltung derVitalfunktionenc) Herstellen der Transportfähigkeit und Transport
3.5.2. SOLL-Struktur der Fachdienste Sanität
Aufgrund der statistischen Einwohnerzahlen hat der Landkreis Saalekreis 2 Fachdienste Sanitätaufzustellen.
Fachdienst SanitätGesamtstärke: (1/6/14/21) (incl. 2 Ärzte)
Zugtrupp
ELW San (1/1/2/4)
Arztgruppe
rztTrKW (0/1/4/5)** 2 Ärzte; 1 OrgL
Sanitätsgruppe
GW San (0/1/5/6)
Verletztentransportgruppe
ljT; KTWTypB
/rTfci KTWTyp B
KTWTyp B
(0/1/1/2)
(0/1/1/2)
(0/1/1/2)
3.5.3. Führung des Fachdienstes Sanität I
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. stellt den Fachdienst Sanität I und legtdessen Führung fest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V.Händelstr. 23, 06114 HalleTelefon: 0345/291780eMail: [email protected]
3.5.4. Führung des Fachdienstes Sanität II
Der DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.V. stellt in Zusammenarbeit mit der Fa. AmbulanceMerseburg GmbH den Fachdienst Sanität II und legt dessen Führung fest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.V.Döcklitzer Tor 21, 06268 QuerfurtTelefon: 034771 / 6030eMail: [email protected]
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3.6. Fachdienste Betreuung I und II
3.6.1. Aufgaben der Fachdienste Betreuung
a) Betreuung und Versorgung von circa 100 betreuungsbedürftigen Personen in verschiedenenSchadenslagenaa) Verpflegungsbedarfsdeckungbb) Versorgung mit Grundgüterncc) Bereitstellung Unterbringungsressourcenb) Lageabhängige Erweiterung der Betreuungsleistungc) Psychosoziale Notfallversorgung (Einsatz im Fachdienst Betreuung oder im Zusammenwirken mitanderen Fachdiensten oder selbstständig)
3.6.2. SOLL-Struktur der Fachdienste Betreuung
Aufgrund der statistischen Einwohnerzahlen hat der Landkreis Saalekreis 2 Fachdienste Betreuungaufzustellen.
Fachdienst BetreuungGesamtstärke: (1/4/16/21)
Zugtmpp Soziale Betreuung
ELWBetr (1/1/2/4) MTF (0/1/5/6)
Verpflegung Unterkunft
43isr i•ifr. - y '• GW Bt (0/1/4/5) MT (0/1/5/6)
FKH
3.6.3. Führung des Fachdienstes Betreuung 1
Der ASB Regionalverband Halle-Bitterfeld e.V. stellt den Fachdienst Betreuung I und legt dessenFührung fest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:ASB Regionalverband Halle/Bitterfeld e.V.Hordorfer Straße 5, 06112 HalleTelefon: 0345/292990eMail: [email protected]
3.6.4. Führung des Fachdienstes Betreuung II
Der DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.V. stellt den Fachdienst Betreuung II und legt dessenFührung fest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.V.DöcklitzerTor21, 06268 QuerfurtTelefon: 034771 / 6030eMail: [email protected]
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3.7. Fachdienste Wasserrettung I und II
3.7.1. Aufgaben der Fachdienste Wasserrettung
a) Bergen und Retten von Menschen aus Wassergefahren sowohl unter Wasser als auch überWasser einschließlich sanitätsdienstlicher Erstmaßnahmenb) Zusammenwirken mit anderen Fachdiensten insbesondere dem Fachdienst Sanität
3.7.2. SOLL-Struktur der Fachdienste Wasserrettung
Auf Grundlage der kreislichen Gefährdungsanaiyse hat der Landkreis Saalekreis 2 FachdiensteWasserrettung aufzustellen.
Fachdienst Wasserrettung
Gesamtstärke: (1/3/12/16)
Zugtrupp
ELWWRtg (1/1/2/4)
Schlauchboot
Wasserrettungsgruppe
Rettungstauchergruppe
GW Tauchen (0/1/5/6)
Mehrzweckboot
GW WR (0/1/5/6)
Rettungsboot
3.7.3. Führung des Fachdienstes Wasserrettung I
Die DLRG OG Leuna-Merseburg e.V. stellt den Fachdienst Wasserrettung II und legt dessen Führungfest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:DLRG OG Leuna-Merseburg e.V.Rössen 10, 06237 LeunaTelefon: 03461 / 810021eMail: [email protected]
3.7.4. Führung des Fachdienstes Wasserrettung II
Die DLRG Halle-Saalekreis e.V. stellt den Fachdienst Wasserrettung I und legt dessen Führung fest.
An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier informieren:DLRG Halle-Saalekreis e.V.Wolfgang-Borchert-Straße 75, in 06126 HalleTelefon: 0345 / 5234803eMail: [email protected]
3.8. Änderungsmitteilungen
Änderungen an Fahrzeugbeständen sind dem SG Katastrophenschutz und Rettungsdienstmitzuteilen.
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4. Aus- und Weiterbildung; Übungen
Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz erfolgt gemäß § 10 KatSG ISA insbesondere an derKatastrophenschutzschule des Landes, an den Schulen der im Katastrophenschutz mitwirkendenprivaten Organisationen und an den Standorten der Einheiten.Darüber hinaus stehen für Helfer im Fachdienst ABC-Dienst Fortbildungsangebote an der Akademiefür Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundes (AKNZ) zur Verfügung.
Die Katastrophenschutzbehörde führt Katastrophenschutzübungen durch. Durch sie solleninsbesondere die Leitung der Katastrophenabwehr sowie die Einsatzbereitschaft und dasZusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.
5. Kosten
Der Landkreis Saalekreis übernimmt Ausbildungs- und Übungskosten nach Maßgabe des Haushaltes.
Einsatzkosten übernimmt die anfordernde Katastrophenschutzbehörde. Die Anträge auf Erstattungvon Einsatzkosten bei Einsatz im Landkreis Saalekreis sind an diesen zu richten. Bei Einsatz aufAnforderung anderer Landkreise/Kreisfreier Städte, sammelt der Landkreis die Erstattungsanträge undleitet sie an die zuständige Stelle weiter.
6. Alarmierung
Die Alarmierung der Fachdienste erfolgt grundsätzlich über die vorhandenen Pager der mitwirkendenFeuerwehren und Hilfsorganisationen. Die Programmierung der Pager wird im SachgebietBrandschutz des Landkreises Saalekreis durchgeführt. Darüber hinaus kann bei Bedarf einetelefonische Information über den geplanten Einsatz an die Fachdienste erfolgen.
Die Alarmierung wird in folgende Kategorien unterteilt:(1) Alarm für Katastrophenschutzeinsätze außerhalb des Landkreis Saalekreis bei Nachbarschaftshilfeund überörtlicher Hilfe.(2) Alarm für Katastrophenschutzeinsätze auf dem Territorium des Landkreis Saalekreis. Hierbei mussgegebenenfalls berücksichtigt werden, dass bereits Teile der einzelnen Fachdienste im Einsatz sind.
Es können der gesamte Fachdienst oder einzelne Züge ge . Aufstellungserlass KatS alarmiertwerden. Die Entscheidung zur Notwendigkeit der Art und des Umfanges der zu alarmierenden Kräfteobliegt dem Katstrophenschutzstab der anfordernden Katastrophenschutzbehörde. Im Hinblick auf dieVerfügbarkeit von freiwilligen Helfern in den Feuerwehren und Organisationen bei einem Einsatz imKatastrophenschutz werden grundsätzlich alle verfügbaren Mitglieder einer mitwirkenden Feuerwehrund Organisation alarmiert. Dies soll gewährleisten, dass alle Fahrzeuge in den Fachdiensten füreinen Einsatz besetzt werden können.
Zu (1) werden geeignete Sammelräume für die Fachdienste zur Herstellung der Marsch- undEinsatzbereitschaft festgelegt. Zur Alarmierung sind den Fachdiensten entsprechend Alarmstichwortezugewiesen:
KatS ÜÖ FD FührungsunterstützungKatS ÜÖ FD LogistikKatS ÜÖ FD BS IKatS ÜÖ FD BS IIKatS ÜÖ FD ABÖKatS ÜÖ FD Sanität IKatS ÜÖ FD Sanität IIKatS ÜÖ FD Betreuung IKatS ÜÖ FD Betreuung IIKatS ÜÖ FD Wasserrettung IKatS ÜÖ FD Wasserrettung II
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Mit diesem Alarmstichwort werden die in den Fachdiensten mitwirkenden Freiwilligen Feuerwehrensowie Flilfsorganisationen alarmiert.
Fachdienstanforderungen aus anderen unteren Katastrophenschutzbehörden über dasLandesverwaltungsamt bieten grundsätzlich eine ausreichende Vorlaufzeit. Daher ist es durchauspraktikabel, den Einsatz der Fachdienste parallel durch die Führung telefonisch zu organisieren.Flierzu wird der entsprechende Fachdienstführer oder sein Vertreter durch das SachgebietKatastrophenschutz und Rettungsdienst, telefonisch über den geplanten Einsatz in Kenntnis gesetzt.Daraufhin stellt er, gemeinsam mit seinen Zugführern im Fachdienst, die zu alarmierenden Einheitenaus den im Fachdienst organisierten Flelfern zusammen. Diese werden gegebenenfalls, nachMitteilung durch den Fachdienstführer an das Sachgebiet Katastrophenschutz und Rettungsdienst,bzw. die Leitstelle SK, für den Einsatz alarmiert.
Zu (2) entscheidet die anfordernde Katastrophenschutzbehörde einsatztaktisch über den Einsatzortder alarmierten Fachdienste bzw. Züge oder Einheiten.Da die Lageentwicklung eines Schadensereignisses bis hin zur Feststellung einer Katastrophe bereitsden Einsatz von vielen Einheiten erfordert, welche zusätzlich in den Fachdiensten ge .Aufstellungserlass KatS vertreten sind, ist ein besonderes Alarmstichwort für den Katastrophenfall aufdem Territorium des Landkreis Saalekreis nicht erforderlich. Die Alarmierung ab festgestellterKatastrophe erfolgt analog zur Alarmierung bei allgemeinen Gefahrenlagen. Es geht zusätzlich eineMitteilung über die Feststellung des Katastrophenfalles an die entsprechenden Einsatzleitungen.
7. Wichtige Re elun en zum lelferrecht
Im Folgenden sind die wesentlichen Regelungen zum Flelferrecht dargestellt:
§13 KatSG LSA Helfer im Katastrophenschutz
(1) In den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes leisten freiwillige Helferehrenamtlich Dienst. Sie verpflichten sich dazu für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gegenüberdem Träger der Einheit oder Einrichtung, sofern diese Verpflichtung nicht bereits auf Grund ihrerZugehörigkeit zum Träger besteht.(2) Der Dienst im Katastrophenschutz umfasst insbesondere die Verpflichtung, anKatastropheneinsätzen, Katastrophenschutzübungen sowie angeordneten Aus- undFortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
(3) Über die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz stellt bei öffentlichen Einheitenund Einrichtungen der Träger, bei privaten Einheiten und Einrichtungen dieKatastrophenschutzbehörde dem Helfer eine Bescheinigung aus. Der Helfer kann verlangen, dass ihmdie Teilnahme an einzelnen Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bescheinigt wird.
§ 14 KatSG LSA Rechtsverhältnisse der Helfer
(1) Die Rechte und Pflichten der Helfer bestehen gegenüber dem Träger der Einheit oder Einrichtung.Sie richten sich, soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind, nach der Satzung oder den sonstigenVorschriften des Trägers. Soweit soiche Vorschriften fehlen, gelten die Regelungen des Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend.(2) Den Helfern darf aus ihrem Dienst im Katastrophenschutz kein Nachteil erwachsen. MüssenArbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Aus- und Fortbildungsveranstaltungenteilnehmen, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes,das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt.Sozialversicherungsverhältnisse werden durch den Dienst nicht berührt.
§ 14a KatSG LSA Erstattungsansprüche
(1) Die Katastrophenschutzbehörde hat privaten Arbeitgebern auf Antrag das weitergewährteArbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu erstatten, die derArbeitgeber aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Einsätzen oder Aus- undFortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit geleistet hat. Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt
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zu erstatten, das sie Arbeitnehmern auf Grund der gesetzlichen Vorschriften während derArbeitsunfähigkeit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Katastrophenschutzzurückzuführen ist. Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als dem privaten Arbeitgeber nichtnach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch zusteht.(2) Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Helfern,die nicht Arbeitnehmer sind, wird der Verdienstausfall erstattet.(3) Schäden, die den Helfern während des Katastropheneinsatzes oder beiAusbildungsveranstaltungen entstehen, sind durch die Katastrophenschutzbehörde zu ersetzen,sofern die Betroffenen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und einanderweitiger Ersatzanspruch nicht besteht. Schadenersatzansprüche der Betroffenen gegen Drittegehen auf die Katastrophenschutzbehörde über, soweit diese Ersatz geleistet hat.
§15 KatSG Amtshaftung
Bei Schäden, die ein Helfer in Ausübung seines Dienstes bei Katastropheneinsätzen oderKatastrophenschutzübungen einem Dritten zufügt, ist haftende Körperschaft im Sinne des Artikels34 des Grundgesetzes im Falle der Verpflichtung des Helfers gegenüber einem öffentlichen Trägerdieser, im Übrigen die Katastrophenschutzbehörde, die der Mitwirkung des Helfers in der Einheit oderEinrichtung zugestimmt hat. Im Falle des Rückgriffs gegen den Helfer finden die Vorschriften desBeamtenrechts entsprechende Anwendung.
8. Fahren im Verband
Bei den Anfahrten zu Sammel- und Bereitstellungsräumen kann das Fahren im geschlossenenVerband erforderlich sein.
Ein geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als Ganzes erkennbarePersonen- oder Fahrzeugmehrheit (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 27 StVO Rn.5). Der geschlossene Verband wird wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt; namentlich dürfen andereVerkehrsteilnehmerden Verband nicht unterbrechen, und wenn das erste Fahrzeug eines Verbandesberechtigt in eine Kreuzung u.ä. eingefahren ist, dann dürfen alle weiteren Fahrzeuge folgen, auchwenn mittlerweile eigentlich vorfahrtsberechtigter Verkehr naht oder eine Lichtzeichenanlage auf Rotgewechselt hat.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
§ 27 Straßenverkehrsordnung -geschlossene Verbände-
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fährverkehr einheitlich bestehendenVerkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.(2) Geschlossene Verbände (...) müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenenAbständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sienicht unterbrechen.(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlicherkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verbandgehörig gekennzeichnet sein.(5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltendenVorschriften befolgt werden.
§ 35 Straßenverkehrsordnung -Sonderrechte.
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr,der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicherAufgaben dringend geboten ist.
(2) Nr. 1 Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1der Erlaubnis, wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassenwollen.
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(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzenanlässlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnungsowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Absatz 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfallund im Spannungsfall.(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung ausgeübt werden.
Wegen der besonderen Behandlung geschlossener Verbände müssen sie als solche deutlicherkennbar sein. Klassischerweise werden alle Fahrzeuge des Verbandes daher mit einer blauenFlagge vorne links gekennzeichnet und fahren mit Abblendlicht; das letzte Fahrzeug führt eine grüneFlagge und ist ggf. mit gelber Rundumkennleuchte oder Warnblinker kenntlich gemacht.
Voraussetzung ist hierfür, dass diese Fahrzeuge mit einer Flaggenhalterung versehen sind.
Denkbar wäre hingegen außer einer Kennzeichnung mit Fahnen auch das Einschalten der blauenRundumkennleuchten an den Fahrzeugen (zulässig nach § 38 Abs. 2 StVO), sowie die Markierungdes Führungsfahrzeuges und des letzten Fahrzeuges im Verband mit agnetschildern.
Mehr als die optische Kennzeichnung ist das Verhalten, insbesondere das Zusammenhalten desVerbandes Gegenstand der Rechtsprechung geworden. Es genügt nämlich nicht, dass die einzelnenFahrzeuge des Verbandes entsprechend gekennzeichnet sind; der Verband muss auch geschlossenbleiben und dementsprechend möglichst geringe Abstände einhalten (die auf der Autobahn deutlichgrößer sein dürfen, innerorts aber den Sicherheitsabstand allenfalls marginal überschreiten dürfen).Ansonsten werden die Nachzügler wartepflichtig.
Daneben ist der Verband namentlich an Einmündungen und Kreuzungen ggf. durch Posten(Ausstattung: Warnweste und Winkerkelle) zu sichern. Die Verantwortung dafür obliegt demVerbandsführer.
9. Sammel- und Bereitstellun sräume
Der Landkreis legt Sammel- und Bereitstellungsräume fest. Diese sind it den Fachdienstenabgestimmt und werden, auf Lagekarten gekennzeichnet, in den Einsatzfahrzeugen der Fachdiensteals Einsatzdokument hinterlegt.
10. Führunqskräftekennzeichnunq
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.06.2014regelt vorerst abschließend die Verwendung folgender Funktionswesten:
Einsatzleiter oder Einsatzleiterin gelbe Weste mit schwarzer Beschriftung„Einsatzleiter auf reflektierendem Untergrund aufder Vorder- und Rückseite
Einsatzabschnittsleiter oderEinsatzabschnittsleiterin
Weiße Weste mit schwarzer Beschriftung„Einsatzabschnittsleiter auf reflektierendemUntergrund auf der Vorder- und Rückseite
Zugführer oder Zugführerin rote Weste mit schwarzer Beschriftung„Zugführer“ auf reflektierendem Untergrund aufder Vorder- und Rückseite
Pressesprecher oder Pressesprecherin grüne Weste mit schwarzer Beschriftung„Presse“ auf reflektierendem Untergrund auf derVorder- und Rückseite
Gruppenführer oder Gruppenführerin blaue Weste mit schwarzer Beschriftung„Gruppenführer auf reflektierendem Untergrund
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auf der Vorder- und RückseiteAtemschutzüberwachung Weiße Weste mit deutlich sichtbaren Karo-
Muster schwarz mit reflektierendem Untergrundauf der Rückseite, vorn schwarz beschriftet mit„Atemschutzüberwachung
Notfallbegleitung (PsychosozialeNotfallversorgung - PSNV)
Violette Weste mit schwarzer Beschriftung aufreflektierendem Untergrund auf der Vorder- undRückseite
Weitere Funktionswesten dürfen nicht getragen werden.
11. Ansprech artner
Anregungen und Anfragen gerne an:
Frau Andrea Spitzer, SGL Katastrophensc utz und RettungsdienstDomplatz 9, 06217 MerseburgTelefon: 03461/401245Fax: 03461/402063Mail: Andrea.Spitzer(Ssaalekreis.de
KreisbrandmeisterKamerad Robby StockTelefon: 03462/83621Fax: 03462/9339340Mail: Stock. Robbv(5)t-online.de
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2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Führungsunterstützung Fachdienstführer: Karsten Pfitzner, FF Bad LauchstädtGesamtstärke: (4/0/1/4/9) stellv. Thomas Werner
SOLL
ELWII ST (1/0/0/1/2)* noch zu beschreibender ELW
, ggg MTW (3/0/1/2/6)
& Krad (0/0/0/1/1)
IST
FunktruppKW MQ 230KdoW MQ 215LKW Log MQ 231
KdoW SK M 859
Krad SK KV 814
Landkreis SaalekreisLandkreis SaalekreisLandkreis Saalekreis
FF Salzatal / Schochwitz
FF Bad Lauchstädt
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Logistik Fachdienstführer: Herbert Riedel, FF Wettin-Löbejün
Gesamtstärke: (1/1/5/12/19)
SOLL IST
ELW I (1/0/1/2/4) VRW SK FN 3 FF Wettin-Löbejün/Nauendorf
im MTF (0/1/1/1/3) MTF SK FW 102 FF Wettin-Löbejün/Wettin
GW AS (0/0/1/2/3) nicht besetzt
GW Log 2 W (0/0/1/4/5) LKW mit Ladebordwand SK 2121 Landkreis Saalekreis
O- o- GW Log 1 (Ladebord) (0/0/1/3/4) TSF W SK EC 38 FF Schkopau/Döllnitz
-m FKH FKH SK FD 116 FF Schkopau/Döllnitz
MTW SK H 627 FF Schkopau/Döllnitz
Anhänger SK FD 112 FF Schkopau/Döllnitz
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Brandschutz lGesamtstärke: (1/5/12/66/84)
Führunqsstaffel Bereitschaft
ELWI (1/0/0/1/2)
MTF (0/2/1/0/3)
Krad (0/0/0/1/1)
Zug Brandbekämpfun
KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1/8/9)
LF (0/0/1/8/9)
Zug Technische Flilfeleistung
Fachdienstführer: Matthias Thörel, FF Landsbergstellv. Marcus Sägling
Funktruppfahrzeug SK 2106 LK Saalekreis/FF Landsberg/Zwebendorf-Flohenthurm
V-0
ö
MTF
Krad
Zugführer
MB Vito
LF 16-TS
LF 8-6
Zugführer
SK L 856 FF Landsberg/Braschwitz
SK KV 815 FF Landsberg/ Zwebendorf-Fiohenthurm
Lange, Peter, FF Petersberg/ Gutenberg
SK FP 112 FF Petersberg/ Petersberg
SK PR 64 FF Petersberg/ Teicha
SK FG 112 FF Petersberg/ Gutenberg
Fiaschke, Steffen, FF Petersberg/ Morl
KdoW (0/1/1/2/4) VRW SK ST 75 FF Petersberg/ Morl
m LF (0/0/1/8/9) HLF 20/16 SK KV 24 Lkr./FF Landsberg/ Reinsdorf
LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS SK XP 39 FF Landsberg / Niemberg
RW (0/0/1/8/9) HLF 20/16 SK YK 82 FF Petersberg / Morl
Zug Wasserversorgung Zugführer Hage, Toni, FF Salzatal/Höhnstedt
KdoW (0/1/1/2/4) MTW SK FF 12 FF Salzatal / Höhnstedt
LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS SK 8006 FF Teutschenthal / Dornstedt
LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS SK 8005 FF Teutschenthal / Langenbogen
GW-L2 (0/0/1/2/31 SW 2000-Tr SK 8007 FF Teutschenthal
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Brandschutz II Fachdienstführer: Matthias Forst, FF LeunaGesamtstärke: (1/5/12/60/78) stellv. Markus Heller
Führunasstaffel Bereitschaft
ELWI (1/0/0/1/2) ELW 1
mtf (0/2/1/0/3) MTW
Krad (0/0/0/1/1)
Zug Brandbekämofung Zugführer
KdoW (0/1/1/2/4) ELW I
lf (0/0/1/8/9) LF 16-TS
LL_J (0/0/1/8/9) LF 20/16
Zu Technische Hilfeleistung Zugführer
KdoW (0/1/1/2/4) Kdowagen
m LF (0/0/1/8/9) LF 8/6
LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS
¦i P RW (0/0/1/2/3) RW 2
Zug Wasserversorgung Zugführer
KdoW (0/1/1/2/4) KdoW
m LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS
mm LF (0/0/1/8/9) LF 16-TS
GW-L2 (0/0/1/2/3) SW 2000-Tr
MQSL451 FF Leuna
MQ FG 114 FF Braunsbedra/ Großkayna
Vogel, Bernhard OWL Bad Dürrenberg
MQ BD 311 FF Bad Dürrenberg
MQ GR 888 FF Schkopau / Raßnitz
SK BD 344 FF Bad Dürrenberg
Grötzsch, Dirk, SWL Merseburg
MQ VE 112 FF Merseburg
MQ LA 91 FF Mücheln / Langeneichstädt
QFT 8002 FF Weida-Land/ Alberstedt
MQ LX 987 FF Merseburg
Niedermeyer, Dirk OWL Großkayna
n.b.
MER 8004 FF Bad Lauchstädt/ Großgräfendorf
MER 8005 FF Braunsbedra
MQ 8003 FF Mücheln
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst ABC-DienstGesamtstärke: (1/5/13/52/71)
Führunasstaffel Bereitschaft
ELW 1 (1/1/7/1/9)
Krad (0/0/0/1/1)
Zuq Er unden/Messen
KdoW (0/1/1/2/4)
3$ CBRN-ErkW II (0/0/1/3/4)
43 CBRN-ErkW II (0 0/1/3/4)
Zuq Gefahrenbereich
$ KdoW (0/1/1/2/4)
LF (0/0/1/8/9)
p LF (0/0/1/8/9)
GW G (0/0/1/2/3)
GWG (0/0/1/2/3)
GW AS (0/0/1/2/3)
RW (0/0/1/2/3)
Materialreserve
Zuq Dekontamination
KdoW (0/1/1/2/4)
GW Dekon P (0/0/1/5/6)
GW Dekon P (0/0/1/5/6)
TLF 16 (0/0/1/5/6)
Fachdienstführer: Paul Bartoszek, FF Bad Lauchstädt
ELW 1 SK BL 112 FF Bad Lauchstädt
Zugführer Hedler, David
n.b.
CBRN-ErkW SK 8009 FTZ Blösien
CBRN-ErkW MQ 8008 FF Bad Dürrenberg OF Tollwitz
Zugführer Flarder, Mario
MTW SK OS 112 FF Kabelsketal / Osmünde
TLF 16/25 MQ LF 112 FF Merseburg
HLF 10/6 SK V 112 FF Farnst dt
AB-G MQ LY 399 Lkr./ FTZ Blösien
GW-G1 SK 2083 Lkr. FF Kabelsketal OT Osmünde
GW MQ JS 377 Lkr./ FTZ Blösien
RW 2 MQ HB 112 FF Bad Lauchstädt
LF 16 TS MQ LF 16 FF Querfurt
Zugführer
MTW SK MZ 19 FF Bad Lauchstädt/ Milzau
GW Dekon P MQ 8006 FF Bad Lauchstädt / Schafstädt
GW Dekon P SK 8008 FF Teutschenthal
TLF16/25 SK F 589 FF Teutschenthal/Holleben
war ABC-ErkKW
k war Dekon-LKW P
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Sanität I Fachdienstführer: Florian SachseGesamtstärke: (1/6/14/21) (incl. 2 Ärzte)
DRK KV Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V.
Zugtrupp
ELW San (1/1/2/4)
Arztqruppe
ArztTrKW (0/1/4/5)** 2 Ärzte; 1 OrgL
Sanitätsaruppe
GW San (0/1/5/6)
M_ i GW San (0/1/2/3)
GW San (0/1/5/6)
Kombi
HALRK100 HALRK101Arzt Tr Kw AnhängerMB Sprinter
HALRK103KombiMB Vito
Verletztentransportaruppe
Äö KTWTypB (0/1/1/2)
KTWTypB (0/1/1/2)
gig KTWTypB (0/1/1/2)
SK KV 30KTW Typ BMB Sprinter 316
SK KV 810KTW Typ BMB Sprinter
SK KV 8164 Tragen KTW (DB)Unimog
MTW Behandlun Medizinische Task Force MTF Harz
HAL RK 805LKW 7,5 tIVECO Eurocargo
SK KV 812GW SanBund
MTW Beh SK KV 567MTWMB Sprinter
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Sanität IIGesamtstärke: (1/6/14/21) (incl.
DRK KV Merseburg-Querfurt e.V.
Zuqtrupp
ELW San (1/1/2 4)
Arztqruppe
' ArztTrKW (0/1M/5)*
* 2 Ärzte; 1 OrgL
Sanitätsqruppe
( _J GW San (0/1/5/6)
optional: (0/0/2/2)
optional:
Fachdienstführer: Rene Hering
2 Ärzte) stellv. Michael Spieß
SK KV 818ELW SanMB
SK KV 802Arzt Tr KwFiat Ducato
SK KV 813GW SanBund
SK KV 888WLF BHP 50
SK AM 123Rettungsbus
VerletztentransDortaruppe
Gruppe I Gruppe II
KTW Typ B (0/1/1/2)SK KV 800KTW Typ BMB Sprinter
SK AM 270KTWVW T5
KTW Typ B (0/1/1/2)SK KV 811KTW Typ BMB Sprinter
SK AM 49KTWVW T5
/ ~ KTW Typ B (0/1/1/2)SK KV 817KTW DB AGUnimog
SK AM 57KTWVWT5
SK AM 290KTWVWT5
SK AM 300RTWMB Sprinter
SK AM 345RTWMB Sprinter
SK AM 66KTWVW T5
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Betreuung I Fachdienstführer: Axel FreytagGesamtstärke: (1/4/16/21)
ASB RV Halle/Bitterfeld e.V.
Zuqtrupp
ELW Betr (1/1/2/4)
Verpfle un
1 == GW Bt (0/1/4/5)
-<£§8 FKH
HAL AS 105ZTrKwVWT5
HAL AS 37
HAL AS 35Anhänger
Soziale Betreuung
MTF (0/1/5/6)SK KV 456MehrzweckfzgRenault Master
Unterkunft
MTW Bt (0/1/5/6)HAL AS 808TransporterRenault Master
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Betreuung II Fachdienstführer: Sven RudolphGesamtstärke: (1/4/16/21) stellv. Florian Haschke
DRK KV Merseburg-Querfurt e.V.
Zuqtrup
ELW Betr (1/1/2/4)
Verpfle un
GW Bt (0/1/4/5)
-CG?§ FKH
SK KV 808Kombi
MB Sprinter
MQ RK 20Kombi
MQ RK 104Anhänger
Soziale Betreuun
MTW Bt (0/1/5/6)SK KV 70
MehrzweckfzgRenault Master
MTW Bt (0/1/5/6) SK KV 803MehrzweckfzgFord Transit
MQ RK 99 SK RK 162Kombi Material-
anhänger
Unterkunft
TW Bt (0/1/5/6)SK KV 809
KombiMB Sprinter
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Wasserrettung I Fachdienstführer: Sebastian LeserGesamtstärke: (1/3/12/16)
DLRG OG Leuna-Merseburg e.V.
Zuqtrupp
.. 'i.i:. ) Elw WRtgj *-
Spezialboot
(1/1/0/2)MQ UA 540Z Tr KWVW T4 langMER HW 13Spezialboot"HW 13"
:|lib p! GW WRtg
Wasserrettunqsaruppe
w- GW WR
1 Mehr eckboot
Rettunqstaucherqruppe
: :i »¦' GW Tauchen
Schlauchboot
(0/0/2/2)SK GA 291GW LogistikCitroenSK LM 93Anhänger
(0/1/3/4)MQ LM 993MTWFord Ranger
MQ SP 12Boot mit Motor"Martin
(0/1/3/4)SK KV 807KombiFord Transit
Boot mit Motor"Jörg"
MER LM 993GW WR (0/1/3/4) ZTrKW
Ford RangerSK LM 993
Mehrweckboot Boot mit Motor"Salus"
2016.12.01 Aufstellung der Einheiten im Katastrophenschutz des Landkreises Saalekreis
Fachdienst Wasserrettung II Fachdienstführer: Matthias HenseGesamtstärke: (1/3/12/16)
DLRG Halle-Saalekreis e.V.
Zuatrupp
ELW WRtg (1/1/2/4)
Schlauchboot
HAL KN 490MB Vito
HAITI 80HovercraftXS 430
Wasserrettunasarupoe
GW WR (0/1/5/6)
Rettungsboot
HAL HH 655Tr FzTempo - TraxGURKHAHAL AA 139Boot mit Motor"Wettin"
Rettunastaucheraruppe
GW Tauchen (0/1/5/6)
Mehrzweckboot
HAL HS 177KombiMB VarioHAL CE 831Rettungsboot II"Poseidon"
Reservefahrzeug HAL AH 109