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Zur Bedienung:

Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste oder durch Mausklick zur nächsten Seite weiterschalten.

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FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE

www.fai.org, [email protected]

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Oberste Nationale Flugsportkommission

www.onf-online.at3

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Wie wird man Sportzeuge? Wie wird man Sportzeuge?

• Wird von der ONF als solcher ernannt

• Besucht die Sportzeugenschulung

• Ist Mitglied im OeAeC

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Wer macht die Sportzeugenschulung? Wer macht die Sportzeugenschulung?

• Jeder LV hat min. einen Sportkommissar

• Sportkommissare

• Die ONF-Delegierten oder die

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Wie lange ist man Sportzeuge? Wie lange ist man Sportzeuge?

• Zurücklegung

• unabhängig vom Schulungsdatum

• Gültigkeitszeitraum ist bis 31.12.2016

• Austritt aus dem OeAeC

• Aberkennung durch die ONF

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Wie lange ist man Sportzeuge? Wie lange ist man Sportzeuge?

Nachschulung, dann wieder max. 3 Jahre

Aus organisatorischen Gründen ist ein drei Jahres-Rhythmus eingeführt

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Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste? Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste?

Auf www.onf-online.at

und im OeAeC Sektion Segelflug

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Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?

• Er beobachtet Vorgänge für

• Rekorde

• FAI Leistungsflüge und

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Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?

Dies heißt:

• Er muss vor Ort sein

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Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?

Dies heißt:

• bestätigt das Gesehene

• Er muss vor Ort sein und

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Eine Zusammenfassung des

Sporting Code

Sektion 3

Ausgabe 2013 – ÄL0

FFassung vom 1. Oktober 2013

Eine Zusammenfassung des

Sporting Code

Sektion 3

Ausgabe 2013 – ÄL0

FFassung vom 1. Oktober 2013

Erstellt von Horst Baumann

ONF-Delegierter Segelflug

www.onf-online.atwww.onf-online.at

[email protected]

11.04.23 12

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SC 2.0

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

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Silber C

SC 2.0

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

Gold CDiamanten D-Ziel, D- Strecke, D-Höhe

Diplome – 750km, 1000km,1250km usw.

Rekorde

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ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

SC 1.4.1

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

Dauer

Distanz

Freier Höhengewinn

Absolute Höhe

Geschwindigkeit

15

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AchtungAchtung

Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen

werden.

SC 2.0.1

Flugzeug ist egal

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

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Wichtig

Distanzflüge mit WP‘s müssen vor der

Flugleistung angesagt werden.

SC 4.2

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

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FluganmeldungFluganmeldung Name des Piloten

SC 4.2.1

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

Flugzeugtype und Kennzeichen Startort (Take off) Abflugpunkt Wendepunkt(e) max. 3 Endpunkt Landeort

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Achtung

Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte

SC 1.4.1

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

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InfoEs können alle

Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.

SC 1.4.1

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

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SC 2.1.2

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

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Dauerflug von min. 5 Stunden

Ein Streckenflug von min 50 km

Ein freier Höhengewinn von 1000 m

SC 2.1.1

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

FlugleistungFlugleistung

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SC 2.1.1.b

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

• Gezählt wird erst nach dem Ausklinken

• Mindestens 5 Stunden

• bis zur Landung

DauerflugDauerflug

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SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

1000 m

DauerflugDauerflug

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SC 1.4.3 ; 1.4.6

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

• Gerade Strecke

• Ziel- Rückkehrstrecke

• Dreieckstrecke

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

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Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt.

Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix als Endpunkt gewertet.

SC 2.1.1a

?

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.

SC 1.4.6a 2.1.3b

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss jedoch => 50 km sein

SC 1.4.6b(i) 2.1.3b

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

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a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.

SC 1.3.4; 4.4.3

b.b. Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von von mehr als 1% der Länge der Strecke die mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.

c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig.

HöhenverlustHöhenverlust

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen

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Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke

00 Land

eort

höhe

Land

eort

höhe

Sch

lepp

höhe

Sch

lepp

höhe

00 Distanz kmDistanz km

500500

5050

600600

100 m100 m

700700

200 m200 m

800800

300 m300 m

900900

400 m400 m

10001000

500 m500 m

Landeorthöhe verändert sich.Landeorthöhe verändert sich.

Schlepphöhe von 500 m darf Schlepphöhe von 500 m darf nicht überschreiten.nicht überschreiten.

30

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Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke

00

Landeorthöhe ist gleich wie Landeorthöhe ist gleich wie StartorthöheStartorthöhe

Höh

eH

öhe

00 KmKm

500500

5050

600600

700700

800800

900900

10001000

6060 7070 8080 9090 100100

31

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Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 1000 m sein.SC 1.3.4; 4.4.3

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C

Freier Höhengewinn von Freier Höhengewinn von mindestens 1000 mmindestens 1000 m

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SC 2.1.2

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

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SC 2.1.2 a, b, c.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

• Ein Streckenflug von => 300 km

• Ein freier Höhengewinn von => 3000 m

• Ein Dauerflug von min. 5 Stunden

Was wird gefordertWas wird gefordert

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SC 2.1.2 a, b, c.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

• Ein Dauerflug von min. 5 Stunden

• gerechnet wird erst nach dem Ausklinken

• bis zur Landung (1000 m Differenz beachten)

• Kann von der Silber C übernommen werden

DauerflugDauerflug

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SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

1000 m

DauerflugDauerflug

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Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt

Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix zur Berechnung genommen

SC 1.1.7, 2.1.2 a

?

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf gerader Linieauf gerader Linie

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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.

SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.

Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linieauf geknickter Linie

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

Start

Ziel

Wp

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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

Abflug 1.WP

2.WP

Ziel/Endpunkt

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linieauf geknickter Linie

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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

Abflug1.WP

2.WP

Ziel/Endpunkt

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

Start am Schenkel

3.WP

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km

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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 kmJOJO

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Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 3000 m sein.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

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Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 4.4.4

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C

KalibrierungKalibrierung

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SC 2.2.2

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

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Diamant Distanz (=> 500 km)

SC 2.1.3 a., b., c.

Diamant Ziel (=> 300 km)

Diamant Höhe (=> 5000 m)

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt

oder Landepunkt.

SC 2.1.3.a

Streckenflug von => 500 km

DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

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SC 2.1.3.a

DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt od. Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein

Abflug1.WP

2.WP

Ziel/Endpunkt

Start am Schenkel

3.WP

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SC 2.1.3.a

Streckenflug von => 500 km

DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein

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SC 2.1.3.a

Streckenflug von => 500 km

DISTANZDISTANZ

Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.

Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem

Zielpunkt

SC 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

ZIELZIEL

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

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Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem

Zielpunkt

SC 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

ZIELZIEL

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Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte

(JOJO)

SC 1.4.6 a., 1.4.6b

Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

ZIELZIEL

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

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Freier Höhengewinn von Freier Höhengewinn von min. 5000 mmin. 5000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 5000 m sein.

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

HÖHEHÖHE

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Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten

KalibrierungKalibrierung

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Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 750 km750 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Landepunkt

SC 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom

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Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1000 km1000 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Landepunkt

SC 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom

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Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1250 km1250 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Landepunkt

SC 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom

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Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1500 km1500 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Landepunkt

SC 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom

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Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein !

FAI Leistungsabzeichen Überblick

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Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Gold-C

5 Std

3000 m

=>300 km

d) JOJO

Diamanten

5000 m

=>300 km=>500 km

JOJO nicht für Diamant Ziel

Diplom

=>750 km

FAI Leistungsabzeichen Überblick

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann.

Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Fluganmeldung" bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewährleisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.

SC 4.1

61

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

FORDERUNGEN an FLUGDATENFORDERUNGEN an FLUGDATEN

SC 4.1

Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.

62

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a. Fluganmeldung (1.4.1a)

b. Abflugpunkt (1.2.8)

c. Abflugzeit (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet

d. Abflughöhe (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet

e. Wendepunkt (1.2.2)

f. Endpunkt (1.2.11)

g. Endzeit (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet

h. Endhöhe (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet

i. Höchste Höhe (1.4.2) - wird vom Logger aufgezeichnet

j. Höhengewinn (1.3.5) - wird vom Logger aufgezeichnet

k. Kontinuität des Fluges (4.3.2)

SC 4.1

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

63

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SC 1.3.2, 4.2.1

Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung

a. Datum des Fluges

b. Name des Segelflugzeugführers

c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs

d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers

e. Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit

der entsprechenden Segelflugleistung*

f. Datum und Zeitpunkt der Anmeldung

g. Unterschrift des Segelflugzeugführers **

h. Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit

* Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz

** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung

Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu

fliegen.

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden.

Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

66

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AbflugzeitAbflugzeit

Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

AbflughöheAbflughöhe

Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.

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a. Ausklinkpunkt

SC 4.3.5 a, b

Nachweis der Position - allgemeinNachweis der Position - allgemein

b. Ausklinkhöhe

c. Kreuzen einer Abfluglinie

d. Kreuzen einer Ziellinie

e. Wegpunkte

f. Beobachtungszone

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AusklinkpunktAusklinkpunkt

Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.

Der Ausklinkpunkt kann nachgewiesen werden:

• durch den Schlepppiloten

• durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht

• Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelflugzeug

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AbflugpunktAbflugpunkt

Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder:

a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie

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AbflugAbflug

ist der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE.

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SC

AbflugsektorAbflugsektor

ist für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL

90°

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unendlich

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AbfluglinieAbfluglinie

Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.

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WegpunktWegpunkt

a. Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.

b. Ein WEGPUNKT kann sein:

1. Ein ABFLUGPUNKT

2. Ein WENDEPUNKT

3. Ein ENDPUNKT

Er hat immer eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE

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SC

EndpunktEndpunkt

Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist

b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder

c. der Mittelpunkt der Ziellinie

d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird.

a. Der Punkt, an dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder

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SC

ZielZiel

Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt

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SC 1.2.5

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.2.1). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE ( r = 500 m (1.3.8)).

Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe Kap. 4) für die Beurkundung eingesetzt wird.

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8) unbegrenzt oder

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Sektor - BeobachtungszoneSektor - Beobachtungszone

Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.

AnflugA

bflu

g

Symm

etra

le

Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.

Ohne

Begre

nzun

g

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Zylinder - BeobachtungszoneZylinder - Beobachtungszone

Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im

WEGPUNKT

500 Meter

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SC

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 1.2.5).

In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder

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SC 4.6.2 f

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.2.5) eines benutzten Wegpunktes befand.

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Dies ist in der Flugwegdatei (IGC File) nachzuweisen.

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BeobachtungszoneBeobachtungszone

(iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das

Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken

(siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).

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AbflugzeitAbflugzeit

Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE.

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SC

Erreichen des ZielesErreichen des Zieles

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder

c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.

Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

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SC 4.3.4

Erreichen des ZielesWenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn:

a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder

b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder

c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder

d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde

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SC 4.3.3

LandungLandungDer Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder

c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.

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Womit ?

FlugdokumentationFlugdokumentation

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Nur mit Flugdatenschreiber:

Keine Fotodokumentation mehr möglich

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Womit ?

FlugdokumentationFlugdokumentation

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Nur mit Flugdatenschreiber:

Alle von der IGC anerkannten Flugdatenschreiber (Datenlogger)

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Womit ?

FlugdokumentationFlugdokumentation

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Nur mit Flugdatenschreiber:

Für FAI- Leistungsflüge kann auch ein vereinfachtes Dokumentationssystem

verwendet werden.PR = Positionsrekorder

Diese müssen von der ONF anerkannt werden

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Die Fluganmeldung muss vor dem Flug im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.

SC

Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung

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Flugdatenschreiber:

Alle von der IGC anerkannten Logger oder die von der ONF anerkannten PR

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Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug

SC

Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

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SC 4.2.2a

Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung

Angemeldet

Geflogen und gewertet

Nicht erreicht

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Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.

SC 4.3.1

Beglaubigung der FlugdatenBeglaubigung der Flugdaten

Zusammenstellung der Flugdaten

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde.

Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.

Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.

SC 4.3.5

Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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Der Dauerflug über fünf Stunden (4.3.2) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird.

Dies ist auf der Flugbestätigung zu vermerken.

SC 4.3.5 a, b

Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten

Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreiber, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (A-4).

Dauerflug über fünf Stunden

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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Höhe

SC 1.4.2

Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten

Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.

Eine Anmeldung vor dem Flug ist nicht erforderlich

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

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SC 1.4.2

Wann und wie?Wann und wie?

FlugeinreichungFlugeinreichung

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Für FAI Leistungsabzeichen:Für FAI Leistungsabzeichen:

1. Es gibt keine Einreichfrist2. Einreichung bei www.onf-online.at3. Flugbestätigung unterschrieben an den

OeAeC, Prinz Eugen Str. 12, A 1040 Wien einschicken

4. Oder als PDF an [email protected]

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Wie?Wie?

FlugeinreichungFlugeinreichung

98

Online bei www.onf-online.atOnline bei www.onf-online.at

1. Webseite aufrufen www.onf-online.at2. Registrieren (Sportlizennummer ist nicht die

Segelfliegerscheinnummer!)3. Flugart auswählen4. Flugzeug aussuchen5. Sportzeuge aussuchen6. Flugwegdatei (Original IGC Datei) hochladen7. Fertig8. Du bekommst ein Bestätigungsmail

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Wie?Wie?

FlugeinreichungFlugeinreichung

99

Online bei www.onf-online.atOnline bei www.onf-online.at

1. Für jede Flugleistung ist eine eigene Anmeldung erforderlich

2. Bei Flügen am gleichen Tag immer das gleiche File hochgeladen

3. Das File besteht aus 8 Zeichen, einen Punkt und dann IGC

4. 12345678.IGC5. Nur dieses Format wird akzeptiert

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SC Kapitel 3

Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen

100

• Freie Streckenrekorde

• Angemeldete Distanzrekorde

• Geschwindigkeitsrekorde

• Höhenrekorde

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SC 1.4.2

Freie StreckenrekordeFreie Streckenrekorde

Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen

101

3.1.4a Freie gerade Distanz 1.4.7a Keine Wendepunkte

3.1.4b Freie Distanz mit bis zu drei WP 1.4.7b 1 bis 3 Wendepunkte

3.1.4c Freie Distanz mit Rückkehr 1.4.8a Geschlossener Kurs mit einem freien Wendepunkt

3.1.4d Freie Distanz um ein Dreieck 1.4.3d Geschlossener Kurs mit 2 od. 3 freien Wendepunkten

 

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SC Kapitel 3

Angemeldete DistanzrekordeAngemeldete Distanzrekorde

Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen

102

3.1.4e Gerade Distanz zu einem Ziel 1.4.4 Angemeldetes Ziel, ohne Wendepunkte

3.1.4f Distanz um bis zu drei Wendepunkte1.4.5 1 bis 3 angemeldete Wendepunkte

3.1.4g Distanz, Zielflug mit Rückkehr 1.4.6a Geschlossener Kurs, 1 angemeldeter Wendepunkt

3.1.4h Distanz Dreieckflug 1.4.6b Geschlossener Kurs, 2 od. 3 angemeldete

Wendepunkte

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SC Kapitel 3

GeschwindigkeitsrekordeGeschwindigkeitsrekorde

Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen

103

3.1.4i Geschwindigkeit über Ziel-Rückkehrkurse von 500 km und alle durch 500 teilbare Kurse

1.4.6a Ein angemeldeter Wendepunkt

3.1.4j Geschwindigkeit über Dreieckkurse von100, 300, 500, 750, 1.250 km; und alle weiteren

durch 500 teilbare Kurse1.4.6b Zwei oder drei angemeldete Wendepunkte

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SC Kapitel 3

HöhenrekordeHöhenrekorde

Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen

104

3.1.4k Absolute Höhe 1.4.2 Nur Offene Klasse (O), 5.000 m Höhengewinn erforderlich

3.1.4m Höhengewinn 1.4.2 Nur Offene Klasse (O)

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SC Kapitel 3

Fristen für RekordanträgeFristen für Rekordanträge

105

3.4 FRISTEN FÜR REKORDANTRÄGE 3.4.1 Benachrichtigung über den Antrag

Die Nachricht über einen Antrag auf Weltrekord muss entweder von der Nationalen Luftsportaufsicht (NAC) oder von dem Sportzeugen, der den Versuch überwacht, übermittelt werden und muss innerhalb von

sieben Tagen nach Abschluss des Versuches bei der FAI eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Präsident der FAI eine

Fristverlängerung zulassen. Telefon, Fax, elektronische Post (E- Mail) und ähnliche Arten der Benachrichtigung sind zugelassen (siehe AT 6.8.4).

 

Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !

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SC Kapitel 3

Fristen für RekordanträgeFristen für Rekordanträge

106

3.4.2 Dokumentation zum Antrag

Die NAC muss die Antragsdokumente so abschicken, dass sie innerhalb von 120

Tagen nach dem Tag des Fluges bei der FAI ankommen, es sei denn, der Präsident der FAI hat einen längeren Zeit- raum gestattet (siehe AT 6.8.2). 

Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !

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SC Kapitel 3

Wann ist es ein RekordflugWann ist es ein Rekordflug

107

3.1.3 Überbietungsspannen bei Weltrekorden a.Ein neuer Rekordantrag muss den gegenwärtigen Wert um

•1 km bei Distanzflügen

•1 km/h bei Geschwindigkeitsflügen und •3% bei Höheflügen

übertreffen.

 

Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !

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EndeEnde

108

EndeEnde

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