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GDSN-Umsetzungsleitfaden zur technischen Anwendung im Rahmen der Lebensmittelinformations-Verordnung Version 3.1

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GDSN-Umsetzungsleitfaden zur technischen Anwendung

im Rahmen der

Lebensmittelinformations-Verordnung Version 3.1

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Inhalt 1 Zielsetzung des Dokuments ...................................................................................... 2 2 Überblick: Wie nutze ich den Umsetzungsleitfaden? ................................................. 2 3 LMIV MUSS-Anforderungen ..................................................................................... 3

3.1 Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung ............................................. 3 3.2 Zutatenverzeichnis .......................................................................................... 5 3.3 Allergene ......................................................................................................... 7 3.3.1 Angabe von Allergenen in der Zutatenliste ...................................................... 8 3.3.2 Einzelausweisung von Allergenen ................................................................... 9 3.3.3 Angabe von Allergenen in codierter Form...................................................... 10 3.4 Menge Zutaten .............................................................................................. 12 3.5 Nettofüllmenge .............................................................................................. 14 3.6 Abtropfgewicht .............................................................................................. 15 3.7 Größenbezeichnung ...................................................................................... 16 3.8 Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) .................................................................. 17 3.9 Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise ................................................. 19 3.10 Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer ................................................... 20 3.11 Herkunftsangabe ........................................................................................... 22 3.12 Alkoholgehalt ................................................................................................. 24 3.13 Gebrauchsanleitung ...................................................................................... 24 3.14 Nährwertdeklaration ...................................................................................... 26 3.14.1 Status ..................................................................................................... 26 3.14.2 Attribute und Feldbelegung im GDSN..................................................... 26 3.14.3 Praxisbeispiel und Mapping .................................................................... 28 3.14.4 XML-Beispiel .......................................................................................... 29 3.14.5 Erfassung im WS|Publishing .................................................................. 31 3.14.6 Einzelausweisung der Nährwerte ........................................................... 34 3.14.7 Vitamine und Mineralstoffe ..................................................................... 34 3.15 Verpflichtende Angaben für bestimmte Lebensmittel ..................................... 39

4 Weiterführende EU-Verordnungen .......................................................................... 41 4.1 Freiwillige Allergenkennzeichnung ................................................................ 41 4.2 EG-Öko-Verordnung ..................................................................................... 41 4.3 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ............................................. 42 4.4 Geschützte Herkunftsbezeichnung ................................................................ 42

5 Anlagen (Codelisten) .............................................................................................. 43 5.1 Allergene ....................................................................................................... 43 5.2 Deklarationspflichtige Zusatzstoffe ................................................................ 44 5.3 Klassen von Zusatzstoffen ............................................................................ 46

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1 Zielsetzung des Dokuments

Der vorliegende Kompaktleitfaden gibt eine Übersicht über die Datenanforderungen gemäß LMIV für das deutsche Zielmarktprofil. Die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) wirft ihre Schatten bereits voraus, denn ab 13.12.2014 sind neue Vorgaben hinsichtlich Etikettierung und Informa-tionsweitergabe von allen Beteiligten in der Lebensmittelkette umzusetzen. Die LMIV regelt u. a. wie Lebensmittel künftig gekennzeichnet und bezeichnet werden müssen. Sie trifft zudem Aussagen zu Bereichen wie Aufmachung und Fernabsatz und löst zahl-reiche nationale und europäische Richtlinien und Verordnungen ab. Um die Verbrau-cher besser zu informieren, müssen Hersteller u. a. erweiterte Angaben über Allergene, Nährwerte sowie Herkunft des Produkts auf die Verpackung drucken. Basis des Informationsaustausches ist das Global Data Synchronization Network (GDSN), als weltweiter Verbund von Datenpools. In diesen Datenpools pflegen die Hersteller die Stammdaten ihrer Produkte, inklusive der geforderten Pflichtangaben. Über das GDSN werden die Produktstammdaten zentral an die Händler für deren ver-schiedene Absatzkanäle, darunter auch Onlinehandel und mobile Applikationen, zur Verfügung gestellt. Um den Anforderungen zukünftig zu entsprechen, müssen (IT-) Prozesse zur Aufbereitung, Optimierung und Bereitstellung von Produktstammdaten bei vielen Lebensmittelunternehmern angepasst oder neu aufgesetzt werden. 2 Überblick: Wie nutze ich den Umsetzungsleitfaden? In dem folgenden Überblick werden die durch die LMIV definierten verpflichtenden In-formationen inhaltlichen Kategorien zugeordnet (Abbildung 1). Diese inhaltliche Kate-gorisierung soll einen schnellen und einfachen Zugang zu den geforderten Informa-tionsinhalten gemäß LMIV ermöglichen.

Abbildung 1: Überblick GDSN-Umsetzungsleitfaden

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3 LMIV MUSS-Anforderungen

3.1 Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung

Status

Die rechtliche Bezeichnung des Lebensmittels muss immer angegeben werden. In Deutschland orientiert sich die rechtliche Bezeichnung von Lebensmitteln häufig am Lebensmittelbuch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstel-lung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrs-fähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden. Diese Leitsätze sind keine Rechtsnormen, sie ergänzen diese und haben den Charak-ter objektivierter Sachverständigengutachten, die der gerichtlichen Nachprüfung unter-liegen. In den Leitsätzen wird die Verkehrsauffassung der am Lebensmittelverkehr Be-teiligten beschrieben, das heißt der redliche Hersteller- und Handelsbrauch unter Be-rücksichtigung der Erwartung der Durchschnittsverbraucher an die betreffenden Le-bensmittel.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Die rechtliche Produktbezeichnung wird im GDSN auf das AVP-Attribut „regulatedPro-ductName“ gemapped. Dies ist ein alphanumerisches Feld mit bis zu 500 Zeichen.

GDSN Attribut: regulatedProductName

Name TMDE: rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung

Format: an..500

Praxisbeispiel

Die rechtlich vorgeschriebene Produkt-bezeichnung steht häufig in unmittelba-rer Nähe des Zutatenverzeichnisses.

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XML-Beispiel

… <value name=“regulatedProductName">Pastöse Hühnerbouillon asiatisch ge-würzt</value>1 …

Hinweis zur Mehrsprachigkeit

Die Verwendung eines Sprachcodes gemäß ISO 639-1 (Alpha-2 Code) in diesem AVP wird nur empfohlen, wenn mehrere Sprachen im Zielmarkt benötigt werden. Der Sprachcode in Kleinbuchstaben wird der eigentlichen Information vorangestellt und durch einen Doppelpunkt (":") getrennt, z.B.: „fr:XXXX“. Der Sprachcode wird in Deutschland nicht verwendet. … <value name=“regulatedProductName">fr:FrenchProductName</value>2 <value name</value> <value name=“regulatedProductName">nl:DutchProductName</value> …

Erfassung im WS|Publishing

1 In den GDSN Beispielen sind die XML-Attribute in rot dargestellt, die Dateninhalte werden in

blau dargestellt. 2 In den GDSN Beispielen sind die XML-Attribute in rot dargestellt, die Dateninhalte werden in

blau dargestellt.

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3.2 Zutatenverzeichnis

Status

Das Zutatenverzeichnis muss immer angegeben werden, sofern die Anbringung eines Zutatenverzeichnisses gemäß Artikel 19 LMIV nicht explizit ausgeschlossen wird. Ein Zutatenverzeichnis ist für folgende Lebensmittel nicht notwendig:

Obst und Gemüse

Tafelwasser

Essig3

Käse, Butter, fermentierte Milch und Sahne4

Lebensmittel, die aus nur einer Zutat bestehen (z. B. Haferflocken)

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Das Zutatenverzeichnis wird in dem GDSN-Attribut „ingredientStatement“ abgebildet. Dies ist ein alphanumerisches Feld mit bis zu 5000 Zeichen. Das Feld kann für jeden Sprachcode 1x angegeben werden.

GDSN-Attribut: ingredientStatement

Name TMDE: Zutatenliste

Format: an..5000

Praxisbeispiel

Das Zutatenverzeichnis ist immer durch das Wort Zutaten oder eine Bezeich-nung, die das Wort „Zutaten“ enthält, gekennzeichnet.

Wichtiger Hinweis Die freiwilligen Allergenangaben (hier: „[Spuren: Milch, Sellerie]“) sind Bestandteil des Zutatenverzeichnisses, ebenso Fußnoten. Lagerungshinweise sind kein Bestandteil des Zutatenverzeichnisses (hier: „Bitte trocken lagern …“).5 Die Zutatenliste im GDSN bildet 1:1 das Zutatenverzeichnis ab, wie es auf der Verpa-ckung aufgebracht ist.

3 Sofern keine weitere Zutat zugesetzt wurde.

4 Sofern keine weitere Zutat zugesetzt wurde.

5 Siehe hierzu Abschnitt 11: Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise

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XML-Beispiel6

… <ingredientStatement> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>Zutaten: Wasser, ……… Extrakt aus Rosmarin. [Spuren: Milch, Sellerie] *aus Gemüsesaftkonzentrat</text> </description> </ingredientStatement> … Hinweis Mehrsprachigkeit Die Mehrsprachigkeit ist bei dem Zutatenverzeichnis bereits durch die GDSN-Struktur abgebildet. Das Zutatenverzeichnis kann für jeden Sprachcode genau 1x angegeben werden. Hinweis Freiwillige Allergenkennzeichnung Angaben der freiwilligen Allergenkennzeichnung („kann Spuren von … enthalten“) können bis auf weiteres an das Zutatenverzeichnis angehangen werden.7

Erfassung im WS|Publishing

6 In dem GDSN Beispiel sind die Dateninhalte in blau dargestellt.

7 Siehe hierzu Abschnitt 18.1: Freiwillige Allergenhinweise

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3.3 Allergene

Status

Die Verpflichtung zur Angabe von Allergenen ergibt sich direkt aus der LMIV (siehe Artikel 9 Absatz 1 lit. c) in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 lit. b) in Verbindung mit Anhang II LMIV). Die gesetzliche Muss-Angabe ist im Regelfall durch Aufführung in der Bezeichnung des Lebensmittels oder im Zutatenverzeichnis erfüllt. Dabei ist gemäß Artikel 21 darauf zu achten, dass ein Allergen im Zutatenverzeichnisses durch … „einen Schriftsatz hervorgehoben wird, durch den es sich von dem Rest des Zutaten-verzeichnisses eindeutig abhebt“. Um die Hervorhebung auch im Fernabsatz korrekt darstellen zu können, müssen diese Informationen elektronisch übertragen werden. Zielsetzung ist die eindeutige und inter-pretationsfreie Übertragung der auf dem Etikett in der Zutatenliste hervorgehobenen Allergenangaben (1:1 Übermittlung der Verpackungsangaben).

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Allergeninformationen werden in verschiedenen GDSN-Attributen angegeben. Dies sind im Einzelnen:

Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung (MUSS)

Die Produktbezeichnung muss angegeben werden, dort können auch Allergen-

angaben gemacht werden.

Zutatenliste (MUSS)

Hier müssen Allergene angegeben und hervorgehoben (durch die Verwendung

von GROSSBUCHSTABEN) werden.

Einzelausweisung der Allergene (optional)

Allergene können einzeln, wie auf der Verpackung hervorgehoben, ausgewie-

sen werden.

Codierte Angabe von Allergenen (optional)

Allergene können im GDSN codiert übertragen werden.

Praxisbeispiel

In dem Beispielprodukt sind in der Zutatenliste die drei Allergene

Ei

Soja

Weizeneiweiß

hervorgehoben. Die GDSN-Attribute sollen nun so gefüllt werden, dass

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diese Allergene interpretationsfrei identifiziert werden können. Eine exakte inhaltliche Übereinstimmung der Allergenangaben auf dem Etikett und der im GDSN übertragenen Inhalte muss gewährleistet sein.

3.3.1 Angabe von Allergenen in der Zutatenliste

Die Allergene werden als Bestandteil der Zutatenliste übertragen. Die Hervorhebung der Allergene erfolgt durch die Verwendung von GROSSBUCHSTABEN.

XML-Beispiel

… <ingredientStatement> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>Zutaten: Wasser, ……… Aromen (mit EI, SOJA), … WEIZENEIWEISS …</text> </description> </ingredientStatement> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.3.2 Einzelausweisung von Allergenen

Für die 1:1-Abbildung der allergenen Zutaten, wie sie auf der Verpackung in der Zuta-tenliste hervorgehoben sind, steht im GDSN das Attribut Allergenhinweis (allergene-Statement) in der Food & Beverage Extension zur Verfügung. Die einzelnen allergenen Zutaten werden durch Kommas getrennt. Die Verwendung dieses Attributs zur Kennzeichnung der Allergene ist in Deutschland optional. Das Feld kann für jeden Sprachcode 1x angegeben werden. Feldname Format Belegung Allergenhinweise (allergeneStatement) an..1000 Hier können Allergene einzeln ausgewiesen werden.

XML-Beispiel

Das folgende Beispiel überträgt die hervorgehobenen allerge-nen Zutaten: „Ei, Soja, Weizeneiweiß“.8 … <allergenStatement> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <longText>Ei, Soja, Weizeneiweiß</longText> </description> </allergenStatement> …

Erfassung im WS|Publishing

8 In den GDSN Beispielen sind die XML-Attribute in rot dargestellt, die Dateninhalte werden in

blau dargestellt.

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3.3.3 Angabe von Allergenen in codierter Form

Darüber hinaus können Allergene auch freiwillig in codierter Form in der Allergengrup-pe der Food & Beverage Extension angegeben werden.

Feldname Format Belegung allergenSpecificationAgency an..70 EU (default-Wert) allergenSpecificationName an..70 1169/2011 (default-Wert) allergenTypeCode Code Name Allergen gemäß Codeliste levelOfContainment Code “CONTAINS” Wichtiger Hinweis!!! Wenn der Codewert „X99“ (=Keine deklarationspflichtigen Allergene enthalten) ver-wendet wird, ist in dem Attribut „levelOfContainment“ der Codewert „CONTAINS“ zu hinterlegen. Wichtiger Hinweis!!! Der Codewert „FREE_FROM“ im Attribut „levelOfContainment“ wird nicht verwendet.

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XML-Beispiel

Das Beispiel veranschaulicht die Abbildung der Allergene Ei (Codewert AE) und Soja (Codewert AY) in codierter Form. … <foodAndBeverageAllergen> <allergenSpecificationAgency>EU</allergenSpecificationAgency> <allergenSpecificationName>1169/2011</allergenSpecificationName> <allergenTypeCode>AE</allergenTypeCode> <levelOfContainment>CONTAINS</levelOfContainment> </foodAndBeverageAllergen> <foodAndBeverageAllergen> <allergenSpecificationAgency>EU</allergenSpecificationAgency> <allergenSpecificationName>1169/2011</allergenSpecificationName> <allergenTypeCode>AY</allergenTypeCode> <levelOfContainment>CONTAINS</levelOfContainment> </foodAndBeverageAllergen> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.4 Menge Zutaten

Die sich aus der LMIV ergebende Verpflichtung zur quantitativen Angabe der Zutaten wird im GDSN in den Attributen „Zutatenliste“ oder „rechtlich vorgeschriebene Produkt-bezeichnung“ abgedeckt. Dort wird die Menge dann prozentual hinter der jeweiligen Zutat angegeben.

XML-Beispiel

… <ingredientStatement> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>Zutaten: Wasser, …… Zucker, 3,6 % Hühnerfett, …… </text> </description> </ingredientStatement> …

Erfassung im WS|Publishing

Im folgenden Sreenshot werden die verpflichtenden Mengenangaben in der Zutatenlis-te abgebildet.

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In diesem Beispiel werden die verpflichtenden Mengenangaben (hier Mandelstückchen 20%) in der rechtlich vorgeschriebenen Produktbezeichnung angegeben.

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3.5 Nettofüllmenge

Die Nettofüllmenge wird in dem GDSN-Attribut „Nettofüllmenge“ (netContent) angege-ben.

XML-Beispiel

… <netContent> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>144</value> </measurementValue> </netContent> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.6 Abtropfgewicht

Das Abtropfgewicht ist bei Produkten, die sich in einer Aufgussflüssigkeit befinden, als Basis für die Berechnung des Grundpreises heranzuziehen. Eine Obstkonserve mit einem Abtropfgewicht von 250 g wird im GDSN im Attribut „Abtropfgewicht“ (drained-Weight) dargestellt.

XML-Beispiel

… <drainedWeight> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>250</value> </measurementValue> </ drainedWeight> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.7 Größenbezeichnung

Gemäß Anhang IX der LMIV gilt folgende Regelung zur Ausweisung des Nettogewichts bei Einzelverpackungen:

„Besteht eine Vorverpackung aus zwei oder mehr Einzelpackungen mit derselben Menge desselben Erzeugnisses, so wird die Nettofüllmenge in der Weise angegeben, dass die in jeder Einzelpackung enthaltene Netto-füllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen angegeben werden.“

Im GDSN steht hierfür das Attribut „Größenbezeichnung“ (descriptiveSize) zur Verfü-gung.

XML-Beispiel

<descriptiveSize> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <shortText>12 x 10 g</shortText> </descriptiveSize> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.8 Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Status

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften be-hält. Das MHD, respektive ein Verfallsdatum, muss auf der Verpackung aufgedruckt sein. Für Fernabsatz ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum erst bei Lieferung der Ware erforder-lich.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Aus den oben genannten Gründen wird im GDSN lediglich die Aussage, ob ein MHD auf der Verpackung aufgebracht ist, übertragen. Das eigentliche MHD wird nicht über-tragen. Dies geschieht im Attribut „MHD auf Verpackung“ (Packaging Marked Expirati-on Date Type) mit den Codewerten:

BEST_BEFORE_DATE MHD auf der Verpackung EXPIRY_DATE Verbrauchen-bis-Datum auf der Verpackung

XML-Beispiel

<packagingMarkedExpirationDateType>BEST_BEFORE_DATE</packagingMarked ExpirationDateType> …

Interpretation Auf der Verpackung ist ein MHD angegeben.

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Erfassung im WS|Publishing

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3.9 Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise

Erfordern Lebensmittel besondere Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingun-gen, müssen diese angegeben werden. Um eine angemessene Aufbewahrung oder Verwendung der Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung zu ermöglichen, müs-sen gegebenenfalls die Aufbewahrungsbedingungen und/oder der Verzehrzeitraum angegeben werden.

GDSN-Mapping

Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise werden im folgenden alphanumerischen Feld mit bis zu 1000 Zeichen angegeben:

Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise für den Konsumenten

(consumerUsageStorageInstruction)

XML-Beispiel

… <consumerUsageStorageInstructions> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <longText>Bitte trocken lagern und vor Wärme schützen.</longText> </consumerUsageStorageInstructions> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.10 Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer

Status

Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunterneh-mer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur, der das Le-bensmittel in die Union einführt. Bei den Adressdaten ist die Angabe der Postleitzahl (PLZ) grundsätzlich nicht ausrei-chend. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Sitz des Lebensmittelunternehmers ohne Re-cherche zweifelsfrei erkannt werden kann, ist eine bloße PLZ als Adressangabe über-haupt denkbar. Beanstandungen sind aber vorprogrammiert. Es können jedoch mehrere Adressen auf dem Etikett angeben, z. B. je Land, angege-ben werden. Dabei ist zu differenzieren, ob es sich um mehrere selbstständige (juristi-sche) Personen handelt (dann gibt es auch mehrere Verantwortliche) oder um ver-schiedene Niederlassungen derselben (juristischen) Person (dann bleibt es bei einem Verantwortlichen). Kunden- und Servicetelefonnummern sind nicht verpflichtender Bestandteil der Adres-sangaben des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers und sind somit freiwillige Zusatzangaben.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Der Name und die Adresse des/der auf der Verpackung stehenden Lebensmittel-unternehmer(s) wird im GDSN auf die beiden folgenden AVP-Attribute (an..255) ge-mapped: Feldname Format Feldbelegung Kontaktname (contactName) an..200 Firmenname Inverkehrbringer / Kontaktadresse an..350 Firmenadresse (communicationAdress)

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Praxis- und XML-Beispiel9

… <value name=“contactName">Maggi GmbH</value> <value name=“communicationAdress">78221 Singen (Hohentwiel)</value> …

Erfassung im WS|Publishing

9 In den GDSN Beispielen sind die XML-Attribute in rot dargestellt, die Dateninhalte werden in

blau dargestellt.

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3.11 Herkunftsangabe

Status

Die Regelungen zu den Angaben des Ursprungslandes/Herkunftslandes sind in Artikel 26 abschließend niedergelegt. Absatz 1 statuiert, dass die Verordnungen 509 und 510/2006 (geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geographische Angaben, garantiert traditionelle Spezialitäten) von diesen Regelungen nicht betroffen sind.10 Darüber hinaus werden zahlreiche Durchführungsverordnungen benannt, die die Her-kunftsangaben für bestimmte Produktgruppen regeln. Diese Durchführungsverordnun-gen sind durch die EU noch zu erarbeiten.11 Zusätzlich legt die LMIV für die folgenden Fälle die Angabe des Herkunftsortes ver-pflichtend fest:

Bei Gefahr der Irreführung des Verbrauchers.

Für besondere Produktgruppen (z. B. Fleisch, Fisch).

Hier stehen noch Regelungen seitens der EU aus.

Sofern die Primärzutat (oder wertgebende Zutat) nicht mit dem Herkunftsort des

Lebensmittels identisch ist.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Die Herkunftsangabe wird im GDSN in dem AVP „countryOfOriginStatement“ (an..200) angegeben.

Praxis- und XML-Beispiel

Für native Olivenöle muss seit Juli 2009 die Herkunft angegeben werden, das heißt, wo die Oliven geerntet und das Öl hergestellt wurde. Zuvor war dies freiwillig. Angegeben werden muss auch, wenn es sich um Mischungen aus Ölen verschiedener Länder handelt. … <value name=“countryOfOriginStatement">Aus frischen Oliven verschiedener Anbau-gebiete des EU-Mittelmeerraums</value> …

Erfassung im WS|Publishing

>> Neues Attribut: wird mit FMCG 1.1 am 21. Juni 2014 implementiert!

10

Siehe Abschnitt: weiterführende EU-Verordnungen. 11 Die bereits vorliegende Durchführungsverordnung 1337/2013 mit Durchführungsbestimmun-gen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die Herkunftsangaben hinsichtlich frischem, ge-kühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.

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Besondere Produktgruppen

Für bestimmte Produktgruppen ist die Angabe des Herkunftsortes bereits definiert. Für Fleisch sind unter Umständen der Geburts-, Aufzuchts- und Schlachtort anzugeben. Für Fische ist das Fanggebiet anzugeben. Im GDSN stehen dafür die folgenden AVPs zur Verfügung:

Feldname Format Geburtsort (placeOfBirth) an..255 Aufzuchtsort (placeOfRearing) an..255 Schlachtort (placeOfSlaughter) an..255 Fangzone (catchArea) Codeliste

Erfassung im WS|Publishing

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3.12 Alkoholgehalt

Der Alkoholgehalt muss nur bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumen-% Alkohol angegeben werden. Es wird im GDSN-Feld „Volumenprozent“ (Percentage-OfAlcoholByVolume) angegeben. Das Feld ist numerisch, es können maximal drei Vor-kommastellen und ggf. zwei Nachkommastellen angegeben werden.

XML-Beispiel

… <percentageOfAlcoholByVolume>38.14</percentageOfAlcoholByVolume> …

Erfassung im WS|Publishing

3.13 Gebrauchsanleitung

Status

Die Gebrauchsanleitung für ein Lebensmittel muss so abgefasst sein, dass die Ver-wendung des Lebensmittels in geeigneter Weise ermöglicht wird.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Die Gebrauchsanleitung wird im GDSN auf die beiden folgenden Felder gemapped:

Zubereitungsart (preparationType) codiert

Zubereitungsanweisung (preparationInstruction) an..2500

Beide Felder müssen, sofern eine Gebrauchsanleitung auf der Verpackung angegeben ist, gefüllt werden. Im Feld „Zubereitungsart“ (preparationType) ist der entsprechende Codewert (z. B. BOILING für Kochen) anzugeben. Wichtiger Hinweis!!! Wenn kein adäquater Codewert vorhanden ist, der die Zubereitungsart in ausreichen-der Form beschreibt, wird die Nutzung des Default-Wertes „READY_TO_EAT“ in Deutschland empfohlen.12

12

Das in Europa verwendete AVP „unspecifiedPreperationTypePreperationInstruction“ ist in Deutschland aus technischen Gründen nicht umsetzbar.

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Praxis- und GDSN-Beispiel

… <foodAndBeveragePreparationInformation> <preparationType>BOILING</preparationType> <preparationInstructions> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>Zubereitung für Suppen und Bouillons: 1. 500g Gemüse ….</text> </description> </preparationInstructions> </foodAndBeveragePreparationInformation> …

Erfassung im WS|Publishing

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3.14 Nährwertdeklaration

3.14.1 Status

Die Nährwertdeklaration ist verpflichtend je 100 g oder 100 ml anzugeben. Optional können die Nährwertangaben zusätzlich pro Portion oder als prozentuale Angabe an-gegeben werden. Daraus ergeben sich die folgenden vier grundsätzlichen Optionen, die gemäß LMIV zugelassen sind. verpflichtend optional optional optional je 100 g/ml %* je 100 g/ml g je Portion %* je Portion

Energie xy g Fett xy g davon - gesättigte Fettsäuren xy g Kohlenhydrate xy g davon - Zucker xy g Eiweiß xy g Salz xy g

xy % xy % xy % xy % xy % xy % xy %

xy g xy g xy g xy g xy g xy g xy g

xy % xy % xy % xy % xy % xy % xy %

u. a. Vitamin D xy µg Calcium xy mg

xy % xy %

xy µg xy mg

xy % xy %

*der Referenzmengen bzw. Nährstoffbezugswerte Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ/2000 kcal) (gemäß Artikel 32 V LMIV im Falle der Angabe gem. Artikel 32 IV LMIV.)

3.14.2 Attribute und Feldbelegung im GDSN

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Gruppe Nährwertdeklaration (foodAndBeverageNutrientInformation) Gruppe zur Abbildung der Nährwertangaben pro 100 g/ml oder Portion. Die gesamte Gruppe Nährwertdeklaration muss einmal für die verpflichtende Nährwertdeklaration (z. B. 100 g enthalten) angegeben werden und kann wiederholt werden, wenn Nähr-wertangaben (je Portion) übertragen werden sollen. Zubereitungsgrad (preparationState) Code "prepared": hier ist die Zugabe weiterer fremder Zutaten gemeint. Die Nährwert-deklaration bezieht sich dann auf das so zubereitete Lebensmittel. Code "unprepared": hier ist keine Zugabe fremder Zutaten notwendig, die die Nähr-wertdeklaration ändern. Gruppe Nährwerte, Einzelangaben (foodAndBeverageNutrient) Angaben zu den einzelnen Nährwerten und Mengen (siehe Einzelausweisung Nähr-werte). Tagesdosis Referenzwert / Sprache (dailyValueIntakeReference) Freitextfeld, das den Referenzwert gemäß Artikel 32, Absatz 5 LIMV angibt, auf den sich die Angabe der Tagesdosis bezieht. Es wird die Formulierung wiedergegeben, die auf der Verpackung verwendet wird, beispielsweise:

Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ/2000 kcal). Haushaltsportion (householdServingSize) Freitextfeld, das die Haushaltsportion definiert, auf die sich die Angabe pro Nährstoff bezieht. Beispiel: Pro 1/3 Tasse (42 g). Bezugsgröße (servingSize) Angabe der Bezugsmenge (100 ml, 100g oder Portion) Bei der Übertragung von Nährwertangaben je Portion sind zusätzlich folgende Informa-tionen anzugeben: Anzahl der Portionen pro Packung (F&B: numberOfServingsPerPackage; AVP: numberOfServingsRangeDescription) Sofern die Portionsangabe pro Packung nicht ganzzahlig ist, muss das AVP (Von-Bis-Angabe) gefüllt werden (z. B. 3-4 Portionen). Portionsgröße/Maßeinheit (AVP: productServingSize; AVP: productServingSizeUnitOfMeasure) Angabe der Portionsgröße in strukturierter Form (z. B. 30 g)

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3.14.3 Praxisbeispiel und Mapping

Gruppe Nährwertdeklaration (foodAndBeverageNutrientInformation) Die Gruppe zur Abbildung der Nährwertangaben muss für das vorliegende Beispiel 2x wiederholt werden. 1x für die Angaben „pro 100 ml“ und einmal für die Angaben je Por-tion. Zubereitungsgrad (preparationState) Der Code "prepared" muss genutzt werden, da die Zugabe weiterer fremder Zutaten (hier Wasser) erforderlich ist. Gruppe Nährwerte, Einzelangaben (foodAndBeverageNutrient) Angaben zu den einzelnen Nährwerten und Mengen (siehe Abschnitt 16.5: Einzelaus-weisung Nährwerte). Tagesdosis Referenzwert / Sprache (dailyValueIntakeReference) Freitextfeld, das den Referenzwert angibt, auf den sich die Angabe der Tagesdosis bezieht. Hier: „Referenzmenge …“. Haushaltsportion (householdServingSize) Freitextfeld, das die Haushaltsportion definiert, auf die sich die Angabe pro Nährstoff bezieht. Hier: pro Teller (250ml). Bezugsgröße (servingSize) Angabe der Bezugsmenge (100 ml und Portion). Bei der Übertragung von Nährwertangaben je Portion sind zusätzlich folgende Informa-tionen anzugeben: Anzahl der Portionen pro Packung Es wird das F&B Attribut „numberOfServingsPerPackage“ (hier = 2) genutzt. Portionsgröße/Maßeinheit (AVP: productServingSize; AVP: productServingSizeUnitOfMeasure) Angabe der Portionsgröße in strukturierter Form (hier = 250 ml).

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3.14.4 XML-Beispiel

In der folgenden XML-Beispieldatei wird die Zeile für Salz dargestellt.13 <foodAndBeverageNutrientInformation> <preparationState>PREPARED</preparationState> ... <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„SALTEQ"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>0,8</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> <servingSize> <measurementValue unitOfMeasure="ML"> <value>100</value> </measurementValue> </servingSize> </foodAndBeverageNutrientInformation> <foodAndBeverageNutrientInformation> <preparationState>PREPARED</preparationState> ... <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„SALTEQ"/> <percentageOfDailyValueIntake>32</percentageOfDailyValueIntake>

<quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>1.9</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> ...

13

Die Codewerte und Dateninhalte sind in blau dargestellt, die XML-Attribute in rot.

Wie

derh

olu

ng

1: P

flic

hta

nga

be

je 1

00

g

Loo

p:

Sa

lz

Wie

derh

olu

ng

2: A

nga

ben

je P

ort

ion

Loop:

Sa

lz

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<dailyValueIntakeReference> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>Referenzmenge für einen durchschnittlichen …</text> </description> </dailyValueIntakeReference> <householdServingSize> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <text>pro Teller (250 ml)</text> </description> </householdServingSize> <servingSize> <measurementValue unitOfMeasure="PNT"> <value>1</value> </measurementValue> </servingSize> </foodAndBeverageNutrientInformation> … <foodAndBeverageServingInformation> <numberOfServingsPerPackage>2</numberOfServingsPerPackage> </foodAndBeverageServingInformation> ... <attributeValuePairExtension> <value name="productServingSize">250</value> <value name="productServingSizeUnitOfMeasure">ML</value> </attributeValuePairExtension> ...

Wie

derh

olu

ng

2: A

nga

ben

je P

ort

ion

P

ort

ionsa

ng

ab

en

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3.14.5 Erfassung im WS|Publishing

Wiederholung 1: Pflichtangabe je 100 g

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Wiederholung 2: Angaben je Portion

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Portionsangaben

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3.14.6 Einzelausweisung der Nährwerte

In der Nährwertdeklaration sind die Big 7 immer anzugeben (fett markiert) und können um die anderen Inhalte ergänzt werden. Der Energiewert ist in den Maßeinheiten Kilo-joule (Code = KJO) und Kilokalorien (Code = E14) anzugeben. Die nachstehende Rei-henfolge ist dabei einzuhalten: je 100 g (oder 100ml) GDSN-Code Energie 2153 kJ / 516 kcal ENER- Fett, davon: 21 g FAT — gesättigte Fettsäuren 10 g FASAT — einfach ungesättigte Fettsäuren 7 g FAMSCIS — mehrfach ungesättigte Fettsäuren 4 g FAPUCIS Kohlenhydrate, davon: 49 g CHOAVL — Zucker 2,4 g SUGAR- — mehrwertige Alkohole 1 g POLYL — Stärke 2,7 g STARCH Ballaststoffe 4,2 g FIBTG Eiweiß 0 g PRO- Salz 1,09 g SALTEQ Ist ein betreffender Nährstoff nur in geringfügigen Mengen (definierte Schwellenwerte) oder gar nicht im Lebensmittel enthalten, kann dies durch einen Textbaustein, der in unmittelbarer Nähe der Nährwertdeklaration stehen muss, dargestellt werden. Der je-weilige Nährstoff muss dann nicht explizit angegeben werden.

3.14.7 Vitamine und Mineralstoffe

In Anhang XIII der LMIV sind die Vitamine und Mineralstoffe, die angegeben werden können, sowie deren Referenzmengen und Maßeinheiten definiert. Die einzelnen Codewerte für die Maßeinheiten sowie die Vitamine und Mineralstoffe können dem LMIV-GDSN-Mapping entnommen werden.

Praxisbeispiel und Mapping

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Attribute im GDSN

Feldname Format Belegung Messgenauigkeit Codiert Angabe eines Durchschnittwertes (measurementPrecision) (APPROXIATEMALY) oder einer

“Kleiner als-Aussage” (LESS_THAN). Energie, Nährwerte, Codiert Angabe des Codewertes für Energie, Vitamine & Mineralien Nährwerte oder Vitamine & Mineralien (nutrientTypeCode) % der Referenzmenge 0,01-100,00% Angabe des Prozentwertes der (percentageOfDailyValueIntake) empfohlenen Tagesdosis Wert / Maßeinheit n..15 (15,5) Angabe des absoluten Wertes (quantityContained)

XML-Beispiel

Die folgende XML-Beispieldatei spiegelt die Wiederholungen für die Energiewerte und die 5 folgenden Nährwerte für die Pflichtangaben je 100ml wieder. <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue =„ENER-"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„KJO"> <value>118</value> </measurementValue> <measurementValue unitOfMeasure=„E14"> <value>28</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> ...

En

erg

ie

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… <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„FAT"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>0.4</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„FASAT"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>0.2</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„CHOAVL"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>5.0</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„SUGAR-"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>1.7</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> <foodAndBeverageNutrient> <measurementPrecision>APPROXIMATELY</measurementPrecision> <nutrientTypeCode iNFOODSCodeValue=„FIBTG"/> <quantityContained> <measurementValue unitOfMeasure=„GR"> <value>0.4</value> </measurementValue> </quantityContained> </foodAndBeverageNutrient> …

Fett

Ge

sättig

te

Fett

ure

n

Zucke

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ohle

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te

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llasts

toffe

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Erfassung im WS|Publishing

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3.15 Verpflichtende Angaben für bestimmte Lebensmittel

Status

Zusätzlich zu den in Artikel 9 aufgeführten Angaben sind gemäß Artikel 10 für bestimm-te Arten oder Klassen von Lebensmitteln weitere Angaben verpflichtend. Diese ver-pflichtenden Informationen sind teilweise in den Anhängen der LMIV (insbesondere Anhang III und VI) oder in weiterführenden EU-Verordnungen definiert.

Attribute und Feldbelegung im GDSN

Im GDSN können diese Informationen in dem Feld “Verpflichtende Kennzeichnung an der Ware“ (compulsoryAdditivesLabelInformation) als Freitextinformation (an..1000) übertragen werden.

Wichtiger Hinweis!!! Für den Zielmarkt Deutschland besteht die Möglichkeit diese verpflichtenden Informati-onen codiert zu übertragen. Siehe hierzu Anlagen 19.2 und 19.3.

Praxis- und GDSN-Beispiel

Für mageres Hackfleisch muss gemäß LMIV Anhang VI, Teil B eine Angabe zum Fett-gehalt wie folgt auf der Verpackung aufgebracht sein:

„Fettgehalt geringer als 7 %“ <compulsoryAdditivesLabelInformation> <description> <language> <languageISOCode>DE</languageISOCode> </language> <longText>Fettgehalt geringer als 7 %</longText> </description> </compulsoryAdditivesLabelInformation>

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Erfassung im WS|Publishing

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4 Weiterführende EU-Verordnungen Für einige Bereiche der Lebensmittelkennzeichnung sind bereits EU-Richtlinien ver-fasst worden. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wenn der Hersteller allerdings diese Information auf seinem Produkt aufbringt (z. B. das unten abgebildete EU-Öko-Kennzeichen), muss er die definierten Rahmenbedingungen erfüllen. Die Angabe ist somit optional-obligatorisch, d. h. sie ist grundsätzlich freiwillig, wenn sie aber aufge-bracht wird, unterliegt sie definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

4.1 Freiwillige Allergenkennzeichnung

Die freiwillige Allergenkennzeichnung („kann Spuren von … enthalten“) ist zurzeit nicht rechtlich geregelt und somit komplett freiwillig. Die EU erarbeitet allerdings eine Durch-führungsverordnung, die die LMIV in diesem Bereich ergänzen wird.

EU-Durchführungsverordnung steht noch aus.

4.2 EG-Öko-Verordnung

Die Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 über „die ökologische/biologische Produk-tion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen:

dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch,

kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-

dynamisch und biologisch-organisch verwenden.

dürfen die Kennzeichnung Ökologische Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystem,

die Angabe der entsprechenden Nummer (z. B. DE-034-Öko-Kontrollstelle) und

des Namens der prüfenden Öko-Kontrollstelle verwenden (mindestens eines

von beiden anzugeben, ist vorgeschrieben).

dürfen ein Bio-Siegel und/oder den Namen

und das Logo des Bio-Anbauverbands,

dessen Mitglied sie sind, tragen.

Diese Information kann im GDSN in dem Feld „Labels: Umwelt und Verpackung“ (packagingMarkedLabelAccreditationCode) codiert übertragen werden.

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4.3 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sind in der EU VO 1924/2006 geregelt (Health-Claims-Verordnung), gesundheitsbezogene Abgaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos in der EU VO 432/2012:

EU VO 1924/2006,

EU VO 432/2012.

Diese Angaben können als Freitext in den GDSN-Feldern „healthClaims“ und „nutritionalClaims“ mit Angabe der verwendeten Sprache übertragen werden. Für die Übertragung dieser Information in kodierter Form stehen die Codelisten „nutriti-onalClaimCode“ und „nutritionalProperties“ zur Verfügung.

4.4 Geschützte Herkunftsbezeichnung

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U., engl. PDO) Die geschützte Ursprungsbezeichnung besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen (z. B. Parmaschinken, Champagner).

EU VO 510/2006.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A., engl. PGI) Für geschützte geografische Angaben ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.

EU VO 510/2006.

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S., engl. TSG) Das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ausgezeichnet werden. Die garantiert traditionelle Spezialität bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts (z. B. Mozzarella).

EU VO 509/2006.

Diese Information kann im GDSN in dem Feld „Labels: Umwelt und Verpackung“ co-diert übertragen werden.

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5 Anlagen (Codelisten)

5.1 Allergene

Anhang II der LMIV definiert die folgenden 14 Allergene, die bei Verwendung im Le-bensmittel ausgewiesen werden müssen: AC Krebstiere und Krebstiererzeugnisse AE Eier und Eierzeugnisse AF Fisch und Fischerzeugnisse AM Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose) AN Nüsse und Nusserzeugnisse AP Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse AS Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse AU Schwefeldioxid und Sulfite AW Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse AY Soja und Sojaerzeugnisse BC Sellerie und Sellerieerzeugnisse BM Senf- und Senferzeugnisse NL Lupine und Lupinenerzeugnisse UM Weichtiere und Weichtiererzeugnisse Darüber hinaus existieren in der GDSN-Codeliste weitere Allergene, die im lebens-mittelrechtlichen Kontext relevant sind. Dies sind weiterführende Spezifizierungen der Allergenangaben zu glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten: GB Gerste und Gerstenerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) GK Kamut und Kamuterzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) GO Hafer und Hafererzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) GS Dinkel und Dinkelerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) NR Roggen und Roggenerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) SA Mandeln und Mandelerzeugnisse (Schalenfrucht) SC Kaschunuss und Kaschunusserzeugnisse (Schalenfrucht) SH Haselnuss und Haselnusserzeugnisse (Schalenfrucht) SM Macadamianuss und Macadamianusserzeugnisse (Schalenfrucht) SP Pecannuss und Pecannusserzeugnisse (Schalenfrucht) SQ Queenslandnuss und Queenslandnusserzeugnisse (Schalenfrucht) SR Paranuss und Paranusserzeugnisse (Schalenfrucht) ST Pistazie und Pistazienerzeugnisse (Schalenfrucht) SW Walnuss und Walnusserzeugnisse (Schalenfrucht) UW Weizen und Weizenerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide) Alle weiteren Codewerte der globalen GDSN-Codeliste sind für Lebensmittel nicht re-levant und deshalb hier nicht aufgeführt.

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5.2 Deklarationspflichtige Zusatzstoffe

Über die rein textuale Übertragung der deklarationspflichtigen Zusatzstoffe hinaus (sie-he Muss Anforderungen), können diese im deutschen Zielmarktprofil codiert im Feld „Deklarationspflichtige Zusatzstoffe, codiert“ (additiveName) übertragen werden. Aus der LMIV lassen sich die folgenden deklarationspflichtigen Zusatzstoffe ableiten: ATM unter Schutzatmosphäre verpackt CSW mit Süßungsmittel (n) CZS mit Zucker(n) und Süßungsmittel (n) CSP enthält eine Phenylalaninquelle CAP enthält Aspartam (eine Phenylalininquelle) CLE kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken LIQ enthält Süßholz LIB enthält Süßholz - bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden LSS Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen. LCS Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen. CPH mit zugesetzten Pflanzensterinen/mit zugesetzten Pflanzenstanolen; Angabe löst weitere Hinweispflichten aus. NFA aufgetaut TWR bestrahlt oder mit ionisierenden Strahlen behandelt ZAT Zutatenaustausch ZEI mit zugesetzten Eiweißen ZWA mit zugesetzten Wasser FZG aus Fleischstücken zusammengefügt FIZ aus Fischstücken zusammengefügt WNE Wursthülle nicht essbar ARO Aroma / Aromen RAR Raucharoma / Raucharomen NAR natürliche Aromen CQE Chinin CCF Coffein GVO Produkt enthält genetisch veränderte Organismen NAN Produkt enthält Nanopartikel Die deklarationspflichtigen Zusatzstoffe werden in der GDSN-Gruppe „foodAndBe-verageAdditiveInformation“ angegeben. Beide Felder sind zu füllen. Das Feld „level of Containment“ enthält die folgenden drei Codewerte:

CONTAINS Enthält

FREE_FROM Frei von

MAY_CONTAIN Kann Spuren enthalten von

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XML-Beispiel

Der Verpackungshinweis „Wursthülle nicht essbar“ wird codiert übertragen. … <foodAndBeverageAdditiveInformation> <additiveName>WNE</additiveName> <levelOfContainment>CONTAINS</levelOfContainment> </foodAndBeverageAdditiveInformation> …

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5.3 Klassen von Zusatzstoffen

Anhang VII, Teil C definiert Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittel-enzymen. Diese Klassen können ebenso codiert übertragen werden. ANTIOXIDANT Antioxidationsmittel RAISING_AGENT Backtriebmittel EMULSIFIER Emulgator COLOUR Farbstoffe FIRMING_AGENT Festigungsmittel HUMECTANT Feuchthaltemittel BULKING_AGENT Füllstoff GELLING_AGENT Geliermittel FLAVOUR_ENHANCER Geschmacksverstärker SEQUESTRANT Komplexbildner PRESERVATIVE Konservierungsstoffe FLOUR_TREATMENT_AGENT Mehlbehandlungsmittel MODIFIED_STARCH modifizierte Stärke ACID Säuerungsmittel ACIDITY_REGULATOR Säureregulator FOAMING_AGENT Schaummittel ANTI_FOAMING_AGENT Schaumverhüter EMULSIFING_SALTS Schmelzsalze STABILISER Stabilisator SWEETENER Süßungsmittel PROPELLENT_GAS Treibgas ANTI_CAKING_AGENT Trennmittel GLAZING_AGENT Überzugsmittel THICKENER Verdickungsmittel

GDSN-Mapping

Die Zusatzstoffklassen werden ebenfalls in der GDSN-Gruppe „foodAndBeverageAddi-tiveInformation“ angegeben. Beide Felder sind zu füllen. Das Feld „level of Containment“ enthält die folgenden drei Codewerte:

CONTAINS Enthält

FREE_FROM Frei von

MAY_CONTAIN Kann Spuren enthalten von

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XML-Beispiel

Der Information „ohne die Zusatzstoffe“:

Geschmacksverstärker

Konservierungsstoffe

Farbstoffe

soll codiert übertragen werden. … <foodAndBeverageAdditiveInformation> <additiveName>FLAVOUR_ENHANCER</additiveName> <levelOfContainment>FREE_FROM</levelOfContainment> </foodAndBeverageAdditiveInformation> <foodAndBeverageAdditiveInformation> <additiveName>PRESERVATIVE</additiveName> <levelOfContainment>FREE_FROM</levelOfContainment> </foodAndBeverageAdditiveInformation> <foodAndBeverageAdditiveInformation> <additiveName>COLOUR</additiveName> <levelOfContainment>FREE_FROM</levelOfContainment> </foodAndBeverageAdditiveInformation> …

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