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Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390 74821 Mosbach Fax 06261/918399 E-Mail: [email protected] Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald Bebauungsplan „I 8 – Lange Föhren“ 3. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

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Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390 74821 Mosbach Fax 06261/918399

E-Mail: [email protected]

Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald

Bebauungsplan „I 8 – Lange Föhren“ 3. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

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Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr. 1734 I8LangeFöhren_3Aend_Buchen_EAU

Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Fertigung Mosbach, den 03.09.2018 Inhalt Seite 1  Aufgabenstellung .............................................................................................................................. 3  2  Lage des Plangebietes ....................................................................................................................... 3  3  Aktuelle Bestandssituation ............................................................................................................... 4  4  Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung ................................................................... 7  5  Ermittlung des Bedarfs an Ersatzmaßnahmen .................................................................................. 8  6  Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung ............................................................................ 9  7  Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich ........................................................................... 10  8  Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ...................................................... 10  Abbildungen Abb. 1: Lage des Plangebietes ...................................................................................................................... 3 Abb. 2: Bestand (M 1 : 2.000) ....................................................................................................................... 4 Abb. 3: Rechtskräftiger Bebauungsplan 2000 (links) und Entwurf 3. Änderung 2018 (M 1 : 4.000) .......... 7 Abb. 4: Lage der zugeordneten Maßnahmen an der Morre (ohne Maßstab) ............................................... 10 

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1 Aufgabenstellung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald (IGO) ändert den Bebauungsplan „I 8 – Lange Föhren“1 in einer 3. Änderung. Der Änderungsbereich umfasst zwei Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans (Areal 8 und Areal 9) mit einer Gesamtfläche von rd. 5 ha.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 gelten in den Fällen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist folglich nicht notwendig.

Mit der Änderung des Industriegebietes werden im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft überbaut, die bisher im Bebauungsplan zum Ausgleich von Eingriffen festgelegt sind. In der Eingriffs-Ausgleich-Untersuchung (EAU) geht es deshalb darum zu ermitteln, in welchem Umfang Kompensationsflächen entfallen und einen entsprechenden Ersatz festzulegen.

2 Lage des Plangebietes

Das Gebiet liegt südlich der Stadt Buchen und grenzt nördlich an die B 27 an.

Im Norden schließt die offene Feldflur an und im Westen liegen die bestehenden Gewerbeflächen des Interkommunalen Gewerbegebiets Odenwald. Im Osten fließt der „Bödigheimer Bach“.

Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)

1 Rechtskräftig seit dem 30.11.2000

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3 Aktuelle Bestandssituation Die EAU ermittelt in welchem Umfang durch die Erweiterung des Industriegebietes im rechtskräf-tigen Bebauungsplan ausgewiesene Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur und Landschaft verloren gehen und in welchem Umfang dafür Ersatzmaßnah-men gemacht werden müssen.

Die aktuelle Bestandssituation spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

Um einen ausreichenden fachlichen Hintergrund zu geben, wird der Bestand im Folgenden trotz-dem kurz beschrieben. Auf eine Bewertung wird verzichtet.

Abb. 2: Bestand (M 1 : 2.000)

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Biotoptypen

Es handelt sich bei dem Plangebiet um zwei Teilflächen nördlich und südlich eines Feldweges, die derzeit vor allem als Acker- und Grünland genutzt werden.

In der nördlichen Teilfläche liegt der eingezäunte Bereich eines Retentionsbodenfilters der über-wiegend mit Schilf-Röhricht und Rasen bewachsen und am Nordrand mit Eschen bepflanzt ist. Ein mit Schilf bewachsener Entwässerungsgraben führt von der Retentionsfläche nach Osten zum „Bö-digheimer Bach“. Im Schilf wachsen entlang des Feldweges mehrere Sträucher, 12 alte Kanadische Pappeln und eine Weide. Der Schilfbestand wurde nach § 30 BNatSchG als besonders geschützter Biotop erfasst1.

Der Bödigheimer Bach fließt am Ostrand des Änderungsbereiches nach Norden. Er ist beiderseits von einem schmalen Auwaldstreifen aus Pappeln, Schilf, Weiden, Erlen und Hainbuchen bewach-sen.

Im Nordwesten führt ein Teil der Verbindungsstraße zwischen L 582 und Carl-Benz-Straße, durch den Änderungsbereich. Im Verkehrsgrün entlang der Straße wachsen mehrere Bäume.

In der südlichen Teilfläche steigt ein zweiter Ackerbereich sanft nach Süden bis zur Straßenbö-schung der B 27 an. Tiere

Die Acker- und Grünlandflächen sind nur für wenige Tierarten von Bedeutung. Für Vögel der of-fenen Feldflur können sie aber geeignete Bruthabitate sein. Auch einige anspruchslose Kleinsäuger und Insekten werden vertreten sein.

Der Auwaldstreifen, die Pappeln und die Schilfbestände sind sicher Lebensraum für verschiedene frei- und bodenbrütende Vogelarten.

Fledermäuse können den Bereich als Teil ihrer Jagdgebiete nutzen.

Im zeitweise überfluteten Bereich der Retentionsfläche und in den langsam fließenden Bachab-schnitt sind Amphibien nicht gänzlich auszuschließen. Klima und Luft

Die Acker- und Wiesenflächen zwischen B 27, den Gewerbeflächen und der Stadt Buchen sind Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes, in dem das Bödigheimer Tal eine Kaltluftleitbahn für das Gebiet und für die Stadt Buchen darstellt. Durch das bestehende Gewerbegebiet werden die Kalt-luftentstehung und der Abfluss bereits beeinträchtigt.

Auf den Acker- und Wiesenflächen im Änderungsbereich kann derzeit noch Frischluft entstehen. Boden

Die Bodenkarte 1:50.0002 beschreibt die Böden im Gebiet nördlich und südlich des Feldweges als Tiefes Pseudogley-Kolluvium und tiefes pseudovergleytes Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen über Lösslehm (D89).

In der Aue des Bödigheimer Bachs stehen Auengley-Brauner Auenbo-den und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund aus Auenlehm an (D142).

Auf den Ackerflächen bis zur Straße nördlich werden die Böden als Pseudovergleyte Parabraunerde aus Lösslehm beschrieben (D110).

1Offenlandbiotopkartierung des Landes Baden Württemberg, 1995 2 Geodatendienst des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB): Bodenbewertung zur Bodenkarte 1:50 000, online Karten-

dienst abgerufen am 04.04.2017.

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In der südlichen Teilfläche werden die anstehenden Böden als Pelosol-Parabraunerde, Parabraun-erde und Terra fusca-Parabraunerde aus lösslehmreichen Fließerden über toniger Muschelkalk-Fließerde beschrieben (i42). Im Südwesten liegen kleinflächig Pararendzina und Pelosol-Para-rendzina aus Fließerde aus Material des Mittleren und Unteren Muschelkalks auf Karbonat- und Mergelgestein an (i11). Wasser

Im Osten fließt der „Bödigheimer Bach“ (Gewässer II. Ordnung). Vom Retentionsbodenfilter führt ein Entwässerungsgraben nach Osten zum Bach.

Das Gebiet ist Teil des Landschaftswasserhaushaltes. Niederschläge versickern teilweise im Boden und können zur Grundwasserneubildung beitragen oder werden über den Boden bzw. die Vegetati-on wieder verdunstet. Teilweise fließen sie Richtung Bach, Retentionsbecken oder in den Entwäs-serungsgraben ab.

Das Plangebiet liegt in der Grundwasserlandschaft des Oberen Buntsandsteins und in den hydroge-ologischen Einheiten der Löss- und Verschwemmungssedimente, Richtung Bach in den Altwasser-ablagerungen und im Süden kleinflächig im Bereich der Röttone1. Landschaftsbild und Erholung

Das Plangebiet liegt in einem flachwelligen Gelände zwischen B 27 im Süden und der Siedlungs-flächen der Stadt Buchen im Norden.

Das Landschaftsbild wird von der gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzung entscheidend geprägt. Der Auwaldstreifen und verschiedene Hecken- und Feldgehölze untergliedern die sonst of-fenen Ackerflächen.

Über die Wirtschaftswege und Verkehrsflächen im Gebiet verlaufen der Skulpturenradweg, der MTF Radachter und die Radwegverbindung nach Adelsheim und Seckach.

1 Landesanstalt für Geologie Rohstoffe und Bergbau, Hydrogeologische Karte 1: 50.000, abgefragt am 04.04.2017

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4 Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung Der seit 2000 rechtskräftige Bebauungsplan „I8 Lange Föhren“ wird in zwei Teilflächen von insgesamt rd. 5 ha Größe geändert.

Die Abbildungen zeigen die Festsetzungen des seit 2000 rechtskräftigen Bebauungsplans und den Entwurf der 3. Änderung.

Abb. 3: Rechtskräftiger Bebauungsplan 2000 (links) und Entwurf 3. Änderung 2017 (M 1 : 4.000) Der bisherige Bebauungsplan setzt im Nordwesten und Südwesten Industriebauflächen (GI) fest, die innerhalb festgelegter Baugrenzen bei einer GRZ von 0,6 bebaut werden können. Es werden Verkehrsflächen am Nordrand und eine Straße mit Wendehammer am Westrand, festge-setzt. Im Süden verläuft ein geplanter Privatgleisanschluss durch den Änderungsbereich. Entlang des Feldweges werden Bäume zum Erhalt und zur Anpflanzung festgesetzt.

Östlich und südlich sind Kompensationsflächen als Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.

In der Grünfläche (5) im nördlichen Teilbereich waren folgende Pflanzmaßnahmen vorgesehen:

• Die Fläche wird als Wiese angelegt, zweimal jährlich gemäht, entlang der Baugrundstücke und um den Bodenfilter sind Heckenstreifen zu pflanzen. Die übrige Fläche ist parkartig mit hochstämmigen Laubbäumen zu überstellen.

In der südöstlichen Grünfläche (3) waren folgende Maßnahmen vorgesehen:

• Die Fläche wird als Wiese angelegt und mit 8 Laubbäumen bepflanzt. Zusätzlich werden entlang der Baugrundstücke Heckenstreifen angelegt.

In der Grünfläche (1) zwischen B 27 und Gleisanschluss waren folgende Maßnahmen vorgesehen:

• Die Fläche wird als Wiese angelegt. Die östliche Teilfläche wird mit Stieleichen bepflanzt. Die Ausdehnung der Industriebauflächen und die Erhöhung der GRZ auf 0,8 führen zu einem

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Verlust von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und von Flächen für das Anpflanzen an der Straßenböschung.

Der Bödigheimer Bach, der Graben und der Bodenfilter bleiben von den Änderungen unberührt.

Die Flächenbilanz zeigt die Veränderung der Nutzungsstruktur bei den unterschiedlichen Festset-zungen. Flächenbezeichnung BP I8 Lange Föhren

u. Erweiterungs-fläche (m²)

3. Änderung (m²)

Retentionsbodenfilter mit Sukzessionsfläche Entwässerungsgraben

6.020 6.020

Sukzessionsfläche Bach 1.900 1.900

Industriegebietsfläche 13.200 25.020

davon überbaubar GRZ 0,6 / 0,8 7.920 20.016

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung und für das Anpflanzen

24.100 14.550

Verkehrsflächen 3.150 900

Verkehrsgrün 550 960

Privatgleisanschluss 430 -

Summe: 49.350 49.350 Für die weitere Untersuchung ist nur von Interesse, dass die Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung und für das Anpflanzen von 24.100 m² um 9.550 m² auf 14.550 m² verklei-nert werden.

5 Ermittlung des Bedarfs an Ersatzmaßnahmen Durch die Vergrößerung der Industriebaufläche entfallen 9.550 m² bisher zum Ausgleich festge-setzter Flächen.

In welchem Umfang dadurch, der noch zu erbringende Ausgleich entfällt, wird auf der Grundlage der textlichen Festsetzungen für die Maßnahmen und des damaligen und noch heutigen Bestands, nach den Bewertungsregeln der Ökokontoverordnung berechnet1.

Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entfallen rd. 1.260 m² Heckenstreifen, die entlang der Baugrundstücke 2 - 4 reihige angelegt werden sollten (Biotopwert 17 Ökopunkte/ m²). Auf den übrigen 8.290 m² entfallen Fettwiese mittlerer Standorte (Biotopwert 13 Ökopunkte/ m²). Insgesamt entfallen in den 9.550 m² außerdem die Pflanzgebote von 17 Laubbäumen mit ei-nem Gesamtwert von 7.956 Ökopunkten.2

Der Umfang der entfallenden Ausgleichsmaßnahmen bemisst sich damit auf 137.146 Ökopunkte. Als Ersatz werden Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt zugeordnet.

1 Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maß-

nahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19.12.2010. 2 17*(13cm StU+65 cm Zuwachs)*6 =7.956 ÖP

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Besonders geschützte Biotope

Der Schilfbestand im Südosten des Plangebietes (Biotopnummer 6421-225-0622) wurde bei der Biotopkartierung des Landes 1995 als besonders geschützter Biotop erfasst.

Der Biotop liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans „I8- Lange Föhren“. In der Grünordnungsplanung wurde damals eine Beeinträchtigung des Biotops ausge-schlossen. Eine naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 30 Abs. 4 BNatSchG für die Überplanung des Biotops wurde bei der Naturschutzbehörde nicht beantragt.

Der Schilfbestand bleibt weiterhin bestehen und wird auch durch die Bebauungsplanänderung nicht beeinträchtigt.

Ob der Schilfbestand durch die Aufnahme in den Bebauungsplan „I8-Lange Föhren“ seinen Schutzstatus verloren hat oder ob in der 3. Änderung eine naturschutzrechtliche Ausnahme der Na-turschutzbehörde notwendig wird, wird im Aufstellungsverfahren geklärt.

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Der geltende Bebauungsplan „I8 - Lange Föhren“ aus dem Jahr 2000 enthält bereits Festsetzungen, die zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes beitragen.

Die Maßnahmen zum Bodenschutz, zum Schutz des Wasserhaushaltes, des Grundwassers, von Oberflächengewässern und zum Schutz von Arten, Lebensgemeinschaften und Biotopen werden in die 3. Änderung übernommen.

Ebenso werden die Maßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung und Bepflanzung und Pflege des Bödigheimer Bachs und des Entwässerungsgrabens sowie der Bepflanzung des Bodenfilters aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.

In den folgenden Abschnitten werden bestehende Maßnahmen nach dem heutigen Stand der Technik ergänzt oder angepasst und weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen beitragen.

Die Maßnahmenvorschläge werden jeweils kurz begründet. Wo dies angezeigt war, wurden Fest-setzungs- oder Hinweistexte (kursiv) zur Übernahme in den Bebauungsplan formuliert. Schutz von Pflanzen und Tieren

Aus dem Fachbeitrag Artenschutz wird die folgende Maßnahme übernommen. Sie ist notwendig um sicher zu stellen, dass Vögel, die im Geltungsbereich der Änderung brüten, nicht getötet oder verletzt werden.

Regelmäßige Mahd im Vorfeld von Bauarbeiten

Im Vorfeld der Bau- und Erschließungsarbeiten ist die krautige Vegetation in den künftigen Baufeldern vom Beginn der Vegetationsperiode an bis zum Baubeginn mindestens alle zwei Wochen zu mähen oder zu mulchen, um zu verhindern, dass Bodenbrüter Nester anlegen.

Auf § 44 Bundesnaturschutzgesetz wird verwiesen.

Hinweis

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M-013

M-017 M-019

M-021

M-010

M-024

Die Festsetzung zur Verwendung von Natriumdampf-Hochdrucklampen wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Insektenschonende Beleuchtung des Gebietes

Zum Schutz von nachtaktiven Insekten ist die Beleuchtung mit insektenscho-nenden Lampen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auszustatten. Es sind Leuchten zu wählen, die kein Streulicht erzeugen. Die Außenbeleuchtung ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft § 9 (1) Nr. 20

7 Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich Maßnahmen innerhalb der Baugrundstücke

Die Festsetzungen zur Bepflanzung in den Baugrundstücken sind aus den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu übernehmen.

Durch die Pflanzmaßnahmen können Eingriffe in das Schutzgut Pflanzen und Tiere teilweise ausgeglichen werden. Für Baum- und Strauchpflanzungen ist eine naturnahe Wuchsform anzustreben. Ein Rückschnitt ist nur im Winterhalbjahr (01.10 bis 28.02) zulässig. Maßnahmen im sonstigen Geltungsbereich

Die Festsetzungen zur Bepflanzung der verbleibenden Kompensationsfläche sind aus den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu übernehmen.

8 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches

Durch den Verlust der Kompensations-fläche entsteht ein Kompensationsdefi-zit von 137.146 Ökopunkten, das durch geeignete Maßnahmen ausgegli-chen werden muss.

Zum Ausgleich werden fünf Maßnah-men an der Morre, auf der Gemarkung Hettigenbeuern, aus dem Ökokonto der Stadt Buchen herangezogen.

Die Maßnahmenflächen liegen alle im FFH-Gebiet „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ (6421-311) und teilweise im Landschaftsschutzge-biet „Morretal“.

Die Abbildung gibt einen Überblick über die Lage der Maßnahmenflächen.

Abb. 4: Lage der zugeordneten Maßnahmen an der Morre (ohne Maßstab)

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Maßnahme – 013: Gewässerrandstreifen an der Morre Flst. 1831 Das Flst.Nr. 1831 liegt nordwestlich von Hettigenbeuern. Es hat eine Fläche von rd. 6.600 m² und grenzt auf rd. 655 m Länge an die Morre.

Die Fläche wird als Grünland genutzt, unmittelbar am Bach hat sich stellenweise eine Hochstau-denflur entwickelt. Entlang der Morre fehlt auf weiten Strecken der Ufergehölzstreifen. Angren-zend liegen besonders geschützte Biotope.

Aufgrund der unterschiedlichen Breite des Flurstücks und der verschiedenen, angrenzenden Nut-zungen wird das Flurstück in 5 Teilmaßnahmenflächen unterteilt.

Die Teilflächen 1 und 2 werden aus der Nutzung genommen. In einem drei bzw. fünf Meter breiten Streifen entlang des Bachs werden Weiden und Erlen in versetzten Reihen (Pflanz- und Reihenab-stand ca. 1 m) gepflanzt. In der Teilfläche 1 wird die restliche Fläche und in der Teilfläche 2 ein ebenfalls 5 m breiter Streifen künftig alle 2-3 Jahre gemäht. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln. Die restlichen Flächen bis zur Spitzkehre des Feldwegs werden ein- bis zweimal jähr-lich gemäht.

In der Teilfläche 3, durch die ein Feldweg führt, wird unterhalb entlang des Wegs ein rd. 1 m brei-ter Streifen ebenfalls ein- bis zweimal jährlich gemäht, die restlichen Flächen zum Bach hin wer-den aus der Nutzung genommen. Auch hier werden Initialpflanzungen zur Entwicklung des fehlen-den Ufergehölzstreifens wie oben beschrieben vorgenommen.

Auf Höhe der Teilfläche 4 ist der Ufergehölzstreifen in der angrenzenden Gewässerparzelle vor-handen. Die Teilfläche wird aus der Nutzung genommen und künftig nur alle 2-3 Jahre gemäht, damit sich die Ufergehölze nicht weiter ausbreiten. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln.

In der Teilfläche 5 sind keine Maßnahmen vorgesehen und notwendig.

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Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die durch die Maßnahme entsteht.

Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Pufferfläche wirkt. 1

Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW ÖkopunkteTeilfläche 1

695 m² 33.41 Fettwiese 13 9.035 705 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

162 11.280

550 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

19 10.450 540 m² 52.30 Auwald der Bä-che und kleinen Flüsse

23 12.420

Teilfläche 2 2.555 m² 33.41 Fettwiese 13 33.215 1.455 m² 33.41 Fettwiese 13 18.915

600 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

19 11.400 850 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

161 13.600

850 m² 52.30 Auwald der Bä-che und kleinen Flüsse

23 19.550

Teilfläche 3 325 m² 35.64 Ruderalvegetati-

on 11 3.575 285 m² 35.64 Ruderalvegetati-

on 11 3.135

250 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

19 4.750 290 m² 52.30 Auwald der Bä-che und kleinen Flüsse

23 6.670

290 m² 60.23 Schotterweg 2 580 290 m² 60.23 Schotterweg 2 580 Teilfläche 4

885 m² 33.41 Fettwiese 13 11.505 1.185 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

161 18.960

300 m² 35.42 Gewässerbegl. Hochstaudenflur

19 5.700

Teilfläche 5 150 m² 59.10 Laubbaumbe-

stand 14 2.100 150 m² 59.10 Laubbaumbe-

stand 14 2.100

4.320 m² Pufferflächen3 3 12.960

Summe 92.310 Summe 128.030 Summe Aufwertung 27.860

Mit der Umsetzung der Maßnahme werden die Flächen um 27.860 Ökopunkte aufgewertet. Davon wurde bereits ein Anteil von 8.000 Ökopunkten den Eingriffen durch den Tierpark Hasenwald zu-geordnet. Die verbleibenden 19.860 Ökopunkte werden dem Bebauungsplan „I 8 – Lange Föhren“ – 3. Änderung zugeordnet und reduzieren das Kompensationsdefizit auf 117.286 Ökopunkte.

1 Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche

Aufwertung um 3 Ökopunkte je m2 vor. 2 Abwertung gegenüber dem Normalwert (19 BW), da zumindest partiell ein Aufkommen der Brennnessel zu erwarten ist. 3 einbezogen wurden nur Flächen bis zu 10 m Breite, auf denen die bestehende Nutzung extensiviert wird (Fettwiese/Ruderalvegetation in

Hochstaudenflur oder Auwaldstreifen, Hochstaudenflur in Auwaldstreifen).

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Maßnahme – 017: Wiederanlage eines Morre-Altarms

Das Flst.Nr. 1524/2 hat eine Größe von rd. 4.240 m² und liegt südwestlich am Ortsrand von Hettigenbeu-ern in der linken Talaue der Morre. Die Fläche wird intensiv als Grünland genutzt. An-grenzend liegen besonders geschützte Biotope.

Im Norden des Flurstücks wird ein etwa 100 m langer und 5 m breiter „Altarm“ mit beiderseitigem An-schluss an die Morre angelegt. Am linken Ufer des Altarms wird ein 5 m breiter Ufergehölzstreifen aus gebietsheimischen Baumarten gepflanzt. Auf der Flä-che zwischen den beiden Gewässern soll sich über die

Initialpflanzung von Weiden- und Erlen-Steckhölzern in versetzten Reihen (Pflanz- und Reihenab-stand ca. 1 m) mit der Zeit ein Auwaldstreifen entwickeln. Die im Süden verbleibende Fläche wird weiterhin als Grünland genutzt, wobei die Mahd auf zweimal jährlich reduziert wird. Es wird, wenn überhaupt, nur noch schwach mit Festmist gedüngt, auf eine Düngung mit Gülle wird ver-zichtet.

Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die durch die Maßnahme entsteht.

Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte4.240 m² 33.41 Fettwiese,

artenarm 10 42.400 500 m² 12.10 naturnaher Bach-

abschnitt 35 17.500

1.000 m² 52.33 gewässerbeglei-tender Auwaldstreifen

23 23.000

2.740 m² 33.41 Fettwiese 13 35.620 Summe 42.400 Summe 76.120

Summe Aufwertung 33.720 Auf eine Bilanzierung des Eingriffs in den Boden durch die Wiederanlage des Altarms kann ver-zichtet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Bodenaufwertung durch Wie-derherstellung von Sonderstandorten für naturnahe Vegetation (Wiedervernässung) im Bereich der Fläche zwischen Morre und Altarm und die Beeinträchtigung der Böden durch Abgrabungen die Waage halten.

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die Fläche um rund 33.720 Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit weiter auf 83.566 Ökopunkte reduziert.

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Maßnahme – 019: Wiesenextensivierung Flst. 2029

Das Flst. Nr. 2029 hat eine Größe von rd. 2.325 m² und liegt am südlichen Ortsausgang von Hettigenbeuern in der rechten Mor-reaue unterhalb des Straßenflurstücks der Morretalstraße.

Die Fläche wird intensiv als Grünland genutzt. Angrenzend liegen besonders geschützte Biotope.

Eine Umwandlung von Acker in Grünland hat in der Fläche bereits stattgefunden. Die Fläche wird nun weiter extensiviert, um die gewünschte Pufferfunktion zu erreichen.

Dazu werden die Flächen aus der Nutzung genommen und künftig nur alle 2-3 Jahre gemäht, um eine Ausbreitung der Ufergehölze in die Fläche hinein zu verhindern. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln.

Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die durch die Maßnahme entsteht.

Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Pufferfläche wirkt.1

Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte2.325 m² 33.41 Fettwiese,

artenarm 10 23.250 2.325 m² 35.43 Sonstige Hoch-

staudenflur 16 37.200

700 m² Pufferflächen2 3 2.100 Summe 23.250 Summe 39.300

Summe Aufwertung 16.050 Mit der Umsetzung der Maßnahme wird das Flurstück um 16.050 Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit weiter auf 67.516 Ökopunkte reduziert.

1 Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche

Aufwertung um 3 Ökopunkte je m2 vor. 2 Randstreifen an der Morre von 10 m abzüglich der Fläche des Flurstücks 2030.

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Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr. 1734 I8LangeFöhren_3Aend_Buchen_EAU

Maßnahme – 021: Wiesenextensivierung Flst. 1470,1474

Die Flst. Nr. 1470, 1474 liegen zwischen Hettigenbeuern und Buchen und haben zusammen eine Fläche von rd. 23.180 m². Sie grenzen auf rd. 700 m Länge in Fließrichtung gesehen rechts an die Morre.

Die Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Angrenzend liegen besonders geschützte Biotope. Im Süden der Fläche wurde in der Grün-landkartierung kleinflächig eine Glattha-ferwiese nährstoffreicher Standorte in artenreicher Ausbildung (A2-3, ent-spricht FFH-Lebensraumtyp Magere Flachlandmähwiese) erfasst.

Die Abgrenzung entspricht nicht mehr dem vorgefundenen Bestand. An der Morre ist ein Streifen aus Hochstauden und Ruderalvegetation ausgebildet, der Rest wird zusammen mit der angrenzen-den Fläche bewirtschaftet und als Fett-wiese eingestuft.

Die Wiesenflächen zwischen dem geplanten Gewässerrandstreifen auf Flst. Nr. 1470 (schmaler Teil im Norden des Flurstücks und durch gestrichelte Linie begrenzte Fortsetzung im Süden) und dem Feuchtgebiet im Osten (ebenfalls durch eine gestrichelte Linie abgegrenzt) werden extensiviert.

Die Flächen werden nur noch zweimal jährlich, im Juni und im Herbst, gemäht.

Es wird, wenn überhaupt, nur noch schwach mit Festmist gedüngt, auf eine Düngung mit Gülle wird verzichtet. Mittelfristig wird sich so der Artenreichtum sowohl bei den Pflanzen- als auch bei den Tierarten in der Wiesen erhöhen.

Im Bereich des besonders geschützten Feuchtbiotops wird die bisherige Nutzung beibehalten.

14.000 m² Fettwiese (33.41), Biotopwert 13 Ökopunkte/m², werden zu einer artenreichen Fettwiese (33.41) und um 3 Ökopunkte/m² aufgewertet.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche um 42.000 Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit auf 25.516 Ökopunkte reduziert.

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Maßnahme - 024: Gewässerrandstreifen an der Morre Flst. 1397, 1398 Die Flst.Nr. 1397 und 1398 liegen zwischen Hettigenbeuren und Buchen, umfassen eine Fläche von rd. 1.685 m² und grenzen auf rd. 230 m Länge an die Morre.

Sie werden zusammen mit den anschließenden Wirt-schaftswiesen intensiv genutzt. Die Mahd erfolgt bis an den Ufergehölzstreifen bzw. dort wo er fehlt bis zur Uferkante. Der Ufergehölzstreifen in der Gewässerparzelle ist mehrfach auf längeren Abschnitten unterbrochen. Angrenzend liegen besonders geschützte Biotope.

Die Flächen werden aus der Nutzung genommen. Ein rd. 2 m breiter Streifen entlang der östlich angrenzen-den Flurstücke wird nur noch alle 2-3 Jahre gemäht, damit die Ufergehölze sich nicht weiter ausbreiten. Hier wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln.

In der restlichen Fläche zur Morre hin werden an der Morre gewonnene Steckhölzer von Weiden und Erlen in versetzten Reihen (Pflanz- und Reihenabstand ca. 1 m) gepflanzt.

Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die durch die Maß-nahme entsteht.

Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Puf-ferfläche wirkt. 1

Bestand Planung

Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte1.685 m² 33.41 Fettwiese 13 21.905 480 m² 35.42 Gewässerbegl.

Hochstaudenflur 162 7.680

1.205 m² 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse

23 27.715

1.685 m² Pufferflächen3 3 5.055 Summe 21.905 Summe 40.450

Summe Aufwertung 18.545 Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche um rund 18.545 Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit auf 6.917 Ökopunkte reduziert.

1 Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche

Aufwertung um 3 Ökopunkte je m2 vor. 2 Abwertung gegenüber dem Normalwert (19 BW), da zumindest teilweise ein Aufkommen der Brennnessel zu erwarten ist. 3 Randstreifen an der Morre 230 m lang, Flurstück bzw. Bereich mit Nutzungsextensivierung schmaler als 10 m.

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Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr. 1734 I8LangeFöhren_3Aend_Buchen_EAU

Maßnahme - 010: Gewässerrandstreifen an der Morre Flst. 1387 Das Flst. Nr. 1387 liegen zwischen Hettigenbeuren und Buchen, umfasst eine Fläche von rd. 2.900 m² und grenzt auf rd. 390 m Länge an die Morre.

Es wird zusammen mit den anschließenden Wirtschafts-wiesen intensiv genutzt. An der Morre wächst in der Gewässerparzelle im Norden ein nahezu durchgängiger und im Süden ein lückiger Ufer-gehölzstreifen. Angrenzend liegen besonders geschützte Biotope.

Die Fläche wird aus der Nutzung genommen. Künftig wird die Fläche alle 2-3 Jahre gemäht, damit die Ufergehölze sich nicht weiter ausbreiten. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln.

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Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die durch die Maßnahme entsteht.

Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Pufferflä-che wirkt.1

Bestand Planung

Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte2.900 m² 33.41 Fettwiese 13 37.700 2.900 m² 35.42 Gewässerbegl.

Hochstaudenflur 162 46.400

2.900 m² Pufferflächen3 3 8.700 Summe 37.700 Summe 55.100

Summe Aufwertung 17.400 Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche um rund 17.400 Ökopunkte aufgewertet. Da-von wurden bereits 5.303 Ökopunkte dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bremmwiese“ zu-geordnet. Durch die restlichen 12.097 Ökopunkte wird das verbleibende Kompensationsdefizit vollständig ausgeglichen.

1 Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche

Aufwertung um 3 Ökopunkte je m2 vor. 2 Abwertung gegenüber dem Normalwert (19 BW), da zumindest teilweise ein Aufkommen der Brennnessel zu erwarten ist. 3 Randstreifen an der Morre 390 m lang, Flurstück schmaler als 10 m