BetriebssicherheitsverordnungArbeitsschutzgesetz
Praktische Umsetzung
David Jacob Huber, KONE GmbH,Verbandsverantwortung Region Nord08.09.2008
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Tragischer Unfall an einer Aufzugsanlage
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Tragischer Unfall an einer AufzugsanlageDie Sachlage:
Ein geschulter Aufzugsmonteur sollte einen Lastenaufzug reparieren und hatte sich in den Schacht unter die Kabine begeben. Durch eine unkontrollierte Bewegung der Aufzugsanlage (nicht ordnungsgemäß gesichert) stürzte er kopfüber in die Schachtgrube. Er erlitt Verletzungen, die ihn dauerhaft zu 70 % erwerbsunfähig machten.
Rechtliche Bewertung durch das OLG Frankfurt am Main:
Der Betreiber hat die Bestimmungen der BetrSichV und des Arbeitsschutz-gesetzes mißachtet und keinen Wartungsvertrag für die Aufzugsanlagen abgeschlossen. Eine regelmäßige Wartung konnte nicht nachgewiesen werden; durch diese wäre nach Meinung des Gerichts und der Sachverständigen der Unfall vermeidbar gewesen.
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Tragischer Unfall an einer Aufzugsanlage
Urteil:Anteiliges Schmerzensgeld UND Schadensersatz in Höhe von 33% für alle entstandenen und in Zukunft zu erwartenden Schäden. (Az.: 17 U 270705 vom 17.04.2008).
Quelle: beck-aktuell Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. April 2008
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Agenda
Vorstellung KONE
Betreiberverantwortung für bestehende Aufzugsanlagen
KONE Unterstützung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Individuelle Lösungen für jede Anlage
KONE BeneFit
KONE Kurzportrait
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KONE – kurz und prägnant
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KONE – kurz und prägnant
Internationales Aufzugs-, Rolltreppenunternehmen Headquarter in Finnland Versuchsanlage mit einer Schachttiefe von mehr als
350 Metern in Finnland Innovative und qualitativ hochwertige Produkte Moderne und wegweisende Lösungen für Montage,
Wartung und Modernisierung in der Aufzugs- und Rolltreppenindustrie
Service für automatische Türen und Tore
Gründung: 1910 in Finnland Börsennotierung: 1967 in Helsinki
Weltweite Präsenz mit über 800 Standorten
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Nord
Ost
Süd
Mitte
West
Hannover
Regensburg
Nürnberg
MünchenAugsburg
KONE in Deutschland
5 Regionen, 25 Niederlassungen Zentrale: Hannover KONE Academy in Hannover für Aus-
und Weiterbildung 1973 Markteintritt in Deutschland Ca. 60.000 Aufzüge und Rolltreppen
in Wartung Ca. 30.000 Türen und Tore in Wartung Ca. 1.400 Mitarbeiter
Betreiber-Verantwortung im Zeitalter derBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Beispiel einer älteren Anlage
(A) Treibscheibenab-deckung
(B) 1-Kreisbremse (C) 3-Punkt-gelagerte
Treibscheibenwelle
A B
C
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Beispiel einer älteren Anlage
(D) Ungenügende Gegengewichtumwehrung
(E) Fehlender Eindring-schutz bei Gegengewichts-rolle
A B
C
D
E
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Überwachungsbedürftige Aufzügevor dem 01.01.2003 in Verkehr gebracht!
Wie sind Anlagen mit Inverkehrbringung vor dem 01.01.2003 gemäßder Betriebssicherheitsverordnung zu behandeln?
Sicherheitstechnische Bewertung mit Festlegung der Prüffrist bis 31.12.2007 für Anlagen
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der EN81-80 durch eine ZÜS
Fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungs-beurteilung
Bestandsschutz hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen
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Gesetzliche Grundlagen
Sicherheitstechnische Bewertung (STB)
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für Arbeitsmittel eine STB durch den Betreiber vor
Für überwachungsbedürftige Anlagen zusätzlich eine Gefährdungs-beurteilung inklusive der Ermittlung der erforderlichen Prüffristen– Besonderheiten des Betriebs– Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln– Umgebungsbedingungen/Umwelteinflüsse
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Gesetzliche Grundlagen
§12 – Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
Pflichten des Betreibers: Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese
in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.
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Gesetzliche Grundlagen
17 14.11.2008 © KONE GmbH | Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue technische Möglichkeiten | David Huber KONE Hannover
Gesetzliche Grundlagen
§12 – Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
Besondere Pflichten des Betreibers:
Nach wesentlicher Veränderung ist eine Anpassung der gesamten Anlage an den Stand der Technik erforderlich.
Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicher stellen, dass auf Notrufe aus einer Kabine in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.
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Gesetzliche Grundlagen
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Überwachungsbedürftige Anlagen
§15 – Regelmäßige Prüfungen
Aufzüge müssen sowohl als Arbeitsmittel (Arbeitsschutzgesetz) als auch als überwachungsbedürftige Anlage (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden.
Prüfungen bei Arbeitsmitteln führen so genannte befähigte Personen durch.
Überwachungsbedürftige Anlagen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.
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Überwachungsbedürftige Anlagen
Was sind typische Gefahren für Benutzer?
Analyse und PräventionKONE Care-for-Life
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KONE Care-for-LifeBetreuung über die Lebenszeit
Das Konzept...
Montage
ServiceModernisierung
Komplettaustausch
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KONE Care-for-LifeUnterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV
Auswertung
KONE Anlagenbegutachtung
OptionaleGefährdungsbeurteilung durch die ZÜS
Anlagenbericht und Übersicht zum Status
Beratung, Prioritäten- undBudgetplanung
Bewertung der Anlage nach über 100 Prüfkriterien
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• Leistungsfähigkeit
• Sicherheit
(EN 81-80, BetrSichV)
• Zugänglichkeit &
Benutzerfreundlichkeit
(EN 81-70)
• Erscheinungsbild & Ästhetik
KONE Bewertungskategorien
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Kunden - ReportVisualisierung bestehender Gefährdungen
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Mögliches KonzeptbeispielMaßnahmen
Kurzfristig Schädliche Stoffe beseitigen Umwehrungen der Schächte sichern Trennung der Schächte
bei Aufzugsgruppen Nachrüstung von Notbremsschaltern Kabinenschürzen nachrüsten Kabinentüren nachrüsten Sicherheitsgeländer auf Kabinendach (auch
langfristig) Nachrüstung Notrufeinrichtung
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Mögliches KonzeptbeispielMaßnahmen
Mittelfristig Etagenbündigkeit verbessern Sicherer Schachtgrubenzugang (auch langfristig) Sicherheitsverschlüsse
an Schachttüren älteren Baujahres
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Mögliches KonzeptbeispielMaßnahmen
Langfristig Notrufsystem für Monteure auf Kabinendach
und in der Grube Sichere Anschlagpunkte Abdeckungen für drehende Teile Sicherheitsschalter an Regler-
Spannvorrichtung Schutz gegen unkontrollierte
Aufwärtsbewegung Verhinderung unkontrollierter Bewegung bei
geöffneter Tür Abschließbarer Hauptschalter
KONE LösungenSERVICE UND MODERNISIERUNG
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Maßgeschneiderte Dienstleistungen
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Maßgeschneiderte Dienstleistungen
KONE Beratung
Gesetze / Normen / Technologien
Kurz-, mittel- und langfristige Planung
KONE Service
KONE Optimum™ Modulwartung
KONE KoneXion® Notruf
KONE Investitionsangebote mit energiesparender Technik
Modulare Modernisierung
Komplettaustausch
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Paketmodernisierungz.B. KONE ReGenerate™
Antrieb, Steuerung und Signalisation aufeinander abgestimmt
schnelle Montage, geringer Aufwand
Alle anderen bestehenden Aufzugskomponenten können weiter genutzt werden
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Komplettaustauschz.B. KONE MonoSpace®
Maschinenraumloses Aufzugskonzept
Aufzugsmaschine kann direkt im Schacht plaziert werden
ehemalige Maschinenräume könnenandersweitig verwendet werden
Neue Anlage mit optimierten Energieverbrauch
Meist behindertenfreundliche Ausführungmöglich
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Komplettaustauschz.B. KONE MaxiSpace™
Speziell für Gebäude mit kleinen Schächten entwickelt
Bis zu 1/3 größere Kabinen möglich
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Optische Modernisierung –KONE Design Lösungen
Attraktive und zeitlose Designvarianten
KONE Deco™ für optische Modernisierung
Individuelle Ausstattungsplanung
Der Effizienz-Check für Ihre Aufzüge
KONE BeneFit
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Die Herausforderung
In fast allen Unternehmensbereichen sind die Kosten, das Budget und die gesetzlichen Anforderungen bis ins Detail bekannt.
Beispiel: Fuhrpark– Treibstoff– Reparaturen– Versicherungen – Ersatzteile – ……………..
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Die Herausforderung AUFZUG = BLACK BOX?
Ist die Wartung meiner Aufzüge wirklich effektiv?
Könnte ich durch Vertragsoptimierung Reparaturkosten sparen?
Was bedeuten Betreiberverantwortung und BetrSichV?
Werde ich meiner Verantwortung als Betreiber gerecht? Welche Haftungsrisiken bestehen?
Pflicht zur Wartung? Wie oft? Mit welchen technischen Maßnahmen
kann ich die Sicherheit meiner Anlagen erhöhen?
Wie muß mein Notrufsystem aufgebaut sein?
...
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Die Herausforderung WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE FÜR AUFZUGSBETREIBER
Anschaffungskosten Kosten der Wartungsverträge Leistungsinhalte der unterschiedlichen
Wartungsverträge (Vergleichbarkeit) Kosten für
– Notruf– Reparaturen– Störungsbeseitigungen und Folgekosten– ZÜS– regelmäßige Begehungen– Verwaltung– Energie
...
Die Kostenstruktur eines Aufzuges ist komplex. Viele Aspekte müssen beachtet werden:
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Die Herausforderung TECHNISCHE ASPEKTE FÜR AUFZUGSBETREIBER
Mögliche technischen Risiken nach BetrSichV Übersicht der möglichen Gefährdungen mit
Einstufung nach DIN EN 81-80 Anforderungen der EN 81-70 (Behindertengerecht) Kenntnis über den technischen Zustand (ermitteln der
Verschleißgrenzen) Benutzerfreundlichkeit Erscheinungsbild …
Kosten sind das Eine –
Technik ist das Andere!
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Die Lösung: KONE BeneFitDas Ziel: 100% Transparenz + 100% Effizienz
Sicherstellung der Erfüllung aller aktuellen Normen und Gesetze
Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit der Anlagen
Erfüllung der Betreiberpflichten Kostentransparenz über alle Anlagen Ausweisen von Einsparpotentialen Ausarbeitung eines technischen/
kaufmännischen Optimierungsvorschlages
Langfristig die beste Lösung für Ihren Anlagenbestand
42 14.11.2008 © KONE GmbH | Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue technische Möglichkeiten | David Huber KONE Hannover
Die Lösung: KONE BeneFitBESTANDTEILE UND NUTZEN
TechnischeDatenaufnahme
Kaufmännische Datenaufnahme
Ziel: Transparenz über alle Anlagen
Optimierung des Ist-Zustandes (technisch, kaufmännisch)
Übersicht der Kosten der letzten 2 Jahre
Überblick über Erfüllung von Normen und Gesetzen
Budgetplanung auf die nächsten Jahre
43 14.11.2008 © KONE GmbH | Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue technische Möglichkeiten | David Huber KONE Hannover
Die Lösung: KONE BeneFitABLAUF
TechnischeAnalyse
KaufmännischeAnalyse
BeratungsgesprächOptimierungsvorschlag
undBudgetplanung
44 14.11.2008 © KONE GmbH | Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue technische Möglichkeiten | David Huber KONE Hannover
Die Lösung: KONE BeneFitDARSTELLUNG DES IST-ZUSTANDES
Zusammenfassung des technischen Zustandes aller Anlagen
Beschreibung des technischen Zustandes jeder einzelnen Anlage
Zusammenfassung aller Kosten der letzten 2 Jahre
Auswertung der Kosten je Anlage Auswertung der Kosten nach Bereich (Wartung,
Reparatur, Störung...) Lieferantenübersicht Übersicht über die Vertragslaufzeiten Abschätzung des benötigten
Verwaltungsaufwandes
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Ein Beispiel:
Einheit mit 8 Personen- und Lastenaufzügen Facilitymanagement vor Ort Unterschiedliches Baujahr der Anlagen von
1958 bis 1993 Unterschiedliche Wartungsverträge Betriebssicherheitsverordnung nicht erfüllt An einigen Anlagen KEIN Notruf vorhanden Störungsbeseitigung erfolgt gegen gesonderte
Berechnung Jahreskosten ohne Reparaturen und
Rücklagen ca. € 11.800,00
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Optimierung Wartungsverträge:ZUSAMMENFASSUNG
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Optimierung Wartungsverträge:ZUSAMMENFASSUNG
Leistungserweiterung
+ Störungsbeseitigung+ Notruf an allen Anlagen+ Verfügbarkeitsgarantie
100% Erfüllung aller Betreiberpflichten
Kostenersparnis von 1.098 € p.a.
Unser Service für Ihre Kompetenz, fordern Sie uns!
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