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Schutzbereich Sprengstoffdeponie

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Kartografische Darstellung

Witten, den

Die Planunterlage entspricht den Anforde-rungen des § 1 der Planzeichenverordnungin der Fassung vom 18.12.1990.Die Festlegung der städtebaulichen Planungist geometrisch eindeutig.

Planbeschluss

Der Rat der Stadt Witten hat amden Flächennutzungsplan und die Begrün-dung beschlossen.

Witten, den

SchriftführerDie Bürgermeisterin

VERFAHREN

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0057

Abteilung für Geoinformationund Vermessungswesen

Dipl. Ing.

LEGENDE

Vorkehrungen zum Schutz vor Lärmimmissionen

ImmissionsschutzUnbebaute Bauflächen, auf denen aktive oder passive Maßnahmen zumSchutz gegen schädliche Einwirkungen im Sinne des Bundesimmissions-schutzgesetzes zu prüfen sind (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB)

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft(§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB)

II. GESETZLICHE KENNZEICHNUNGEN

Altablagerung4509F08

OrtsdurchfahrtUU U

Im gesamten Stadtgebiet ist Bergbau umgegangen. Bereiche möglicher Gefährdungen sind in den Bebauungs- oder Vorhaben-plänen zu kennzeichnen.

IV. SONSTIGE EINTRAGUNGEN

Siedlungsschwerpunkt

Unterirdische Versorgungsleitung(G= Gas, W= Wasser, F= Fernwärme,S= Sauerstoff, A= Abwasser)

Überirdische Versorgungsleitung

Richtfunktrasse

Wasserflächen(§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB)

Flächen für die Landwirtschaft und Wald(§ 5 Abs.2 Nr.9 BauGB)

SSP

Faktisches Überschwemmungsgebiet

Naturschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Wasserschutzzone I , II A, II B, II I

Stadtgrenze

Verkehrsflächen

Flächen für den Gemeinbedarf

Autobahnen, überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße

Zentraler Busbahnhof

Flächen für den überört lichen und örtlichen Verkehr, sowie für Bahnanlagen(§ 5 Abs.2 Nr.3 und § 5 Abs.4 BauGB)

Bahnanlagen

StraßenbahnBahnhaltepunktHauptbahnhof

ZOBÖffentliche Parkf läche

Flächen für die Ver- und Entsorgung(§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB und § 5 Abs.4 BauGB)

BauflächenI. DARSTELLUNGEN

WohnbauflächeGemischte Baufläche

Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB)

Grünflächen(§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB)

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur und Landschaft

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Fläche für den GemeinbedarfMult ifunktionelle EinrichtungSchulische EinrichtungSoziale EinrichtungReligiöse EinrichtungKulturelle EinrichtungGesundheitliche EinrichtungSportanlageÖffentliche Verwaltung

Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungendes öffent lichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf undFlächen für Sport und Spielanlagen (§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB)

Feuerwehr

Grünfläche

Naturbezogene Erholung

Freizeitstät te

Sportanlage

Freizeit- und Erholungsgärten

Freibad

Parkanlagen

Friedhof

Parkplatz

Schutzbereich Sprengstoffdeponie

WaldFläche für die Landwirtschaft

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Gewerbliche Baufläche

EinzelhandelFreizeitwirtschaft

SonderbauflächeTechnologieHochschule

F+E Forschung und Entwicklung

Planungsamt

FlächennutzungsplanStadt Witten

© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, Ennepe- Ruhr-K reis /4 /2002© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, S 1764/2001

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Entwurfsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Woh-nen und Umweltschutz des Rates der StadtWitten hat am 18.09.2008 den Entwurf desFlächennutzungsplans beschlossen.

Witten, den

Vorsitzender Schriftführer

Dieser Entwurf des Flächennutzungsplansund die Begründung haben gemäß § 3 (2)BauGB in der Zeit vom 14.10.2008 bis13.11.2008 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Öffentliche Auslegung

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Aufstellungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung, Wohnen undStadtentwicklung des Rates der Stadt Wittenhat am 30.11.2006 gemäß § 2 (1) BauGB dieAufstellung des Flächennutzungsplans be-schlossen.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Städtebauliche Planung

Für die städtebauliche Planung:

Beteiligung der Öffentlichkeit

Witten, den

Stadtbaurat

Dr. Ing.

Planungsamt

Dipl. Ing.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form von öffentlichen Veranstaltungen auf Stadtteilebene im Rahmen stadtteil-bezogener Werkstätten. In den sieben Stadtteilen sind jeweils zwei Werkstätten in der Zeit vom 10.02. - 28.04.2007 bzw. vom 23.08. - 10.10.2007 durchgeführt worden. Eingeladen wurde hierzu, nebenverschiedenen anderen Informationsmedien,insbesondere durch öffentliche Bekannt-machungen in den örtlichen Tageszeitungen vom 27.01.2007 bzw. 11.08.2007.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Genehmigung

Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesenPlan gemäß § 6 BauGB mit Verfügung vom genehmigt.

Die BezirksregierungIm Auftrage

Arnsberg, den

Bekanntmachung

Die Genehmigung des Flächennutzungs-plans durch die Bezirksregierung Arnsbergist am ortsüblich bekanntgemacht worden.

Witten, den

Stadtbaurat

Die BürgermeisterinIn Vertretung

(§ 5 Abs.3 Nr.2+3 BauGB)

III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE

Im FNP sind Flächen zu kennzeichnen, bei denen Böden nach Auswertung von vorliegenden Bodengutachten erheblich mit um-weltgefährdenden Stoffen belastet sind. Insgesamt sind 65 Flächenim Planwerk als Altlasten mit einem Warnhinweis versehen.Zu den Flächen, die mit Warnhinweis versehen sind, gibt es wei-tere, im Flächennutzungsplan nicht auszuweisende Flächen, beidenen der Verdacht auf schädliche Bodenbelastungen gegebenist. In diesen Fällen bedarf es im Rahmen eines Bebauungsplan-verfahrens oder des Baugenehmigungsverfahrens nach § 3 Bau-ordnung NRW (BauO NRW) jeweils einer Einzelfallprüfung.

(§ 5 Abs.4 BauGB)

Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen(§ 5 Abs.2 Nr.8 BauGB)

Fläche für Aufschüttungen

Wasserfläche

AbwasserbeseitigungsanlageAbfallbeseitigungsanlageAnlage der Elektrizitätsversorgung

Anlage der Fernwärmeversorgung

Anlage der GasversorgungAnlage der Wasserversorgung

Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

Denkmalbereich

G

220kW

E5

Bearb. JK/Wz/Di

ZWECKBESTIMMUNGEN SONDERBAUFLÄCHENE 1 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 2 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 3 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 4 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten

E 6 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 2.400 m² VerkaufsflächeE 7 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 8 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 4.200 m² Verkaufsfläche

E14 = Sonderbaufläche Gartenfachmarkt mit bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche

E10 = Sonderbaufläche Möbelhaus mit bis zu 50.000 m² Verkaufsfläche inklusive 6.000 m² Randsortimente, davon 3.000 m² zentrenrelevante Sortimente

E 9 = Sonderbaufläche Bau- und Gartenfachmarkt mit bis zu 20.000 m² Verkaufsfläche

E11 = Sonderbaufläche Baumarkt mit bis zu 10.000 m² Verkaufsfläche E12 = Sonderbaufläche Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Sort imenten bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche ( inkl. der zentrenrelevanten Sortimente Büroartikel mit max. 1.200 m² Verkaufsf läche und Getränke mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche ) E13 = Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten bis zu 6.000 m² Verkaufsfläche

E 5 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 3.200 m² Verkaufsfläche

09.02.2009

Beteiligung nach § 4a (3) BauGB

Zu drei Änderungen in den Bereichen Ledder-ken, Ardeystraße und Sundernstraße sind ge-mäß § 4a (3) S.4 BauGB die betroffene Öffent-lichkeit und Träger öffentlicher Belange mitSchreiben vom 15.12.2008 beteiligt worden.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Flächennutzungsplan

T

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Maßstab 1 : 10.000

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