Flächennutzungsplan - Stadt Witten · Im FNP sind Flächen zu kennzeichnen, bei denen Böden nach...

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F Schutzbereich Spren gstoffde ponie 110kV 220kV 380/2 20 kV 110kV 380kV 380/2 20 kV 110kV 220kV 220kV 110kV 110kV 380/2 20 kV 110kV 220kV 110kV 220kV 220kV 220kV 110kV 110kV 380/2 20 kV 110kV 110kV G G G G S A S G G G G G G G G G G G G G G G W W W S W W S S S S S G G G G W W W W G F.68 450 9 S S G G G S A A A A A A A A G A A G G G G A G W W W G G G G G G G G F F Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom Deutsche Te lekom Deutsche Telekom Deutsche Telekom VE W VE W Deutsche Te lekom Deutsche Telekom 1 1 9 0 1 3 1 2 6 3 7 8 11 12 5 4 4 F.66 4609 98 57 00 02 04 06 94 96 94 88 90 92 96 98 90 88 92 Kartografische Darstellung Witten, den Die Planunterlage entspricht den Anforde- rungen des § 1 der Planzeichenverordnung in der Fassung vom 18.12.1990. Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch eindeutig. Planbeschluss Der Rat der Stadt Witten hat am den Flächennutzungsplan und die Begrün- dung beschlossen. Witten, den Schriftführer Die Bürgermeisterin VERFAHREN 04 94 96 98 02 06 00 57 Abteilung für Geoinformation und Vermessungswesen Dipl. Ing. LEGENDE Vorkehrungen zum Schutz vor Lärmimmissionen Immissionsschutz Unbebaute Bauflächen, auf denen aktive oder passive Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Einwirkungen im Sinne des Bundesimmissions- schutzgesetzes zu prüfen sind (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB) Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB) II. GESETZLICHE KENNZEICHNUNGEN Altablagerung 4509 F08 Ort sdurchf ahrt U U U Im gesamten Stadtgebiet ist Bergbau umgegangen. Bereiche möglicher Gefährdungen sind in den Bebauungs- oder Vorhaben- plänen zu kennzeichnen. IV. SONSTIGE EINTRAGUNGEN Siedlungsschwerpunkt Unterirdische Versorgungsleitung (G= Gas, W= Wasser, F= Fernwärme, S= Sauerstoff, A= Abwasser) Überirdische Versorgungsleitung Richtfunktrasse Wasserflächen (§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB) Flächen für die Landwirtschaft und Wald (§ 5 Abs.2 Nr.9 BauGB) SSP Faktisches Überschwemmungsgebiet Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Wasserschutzzone I, II A, II B, III Stadtgrenze Verkehrsflächen Flächen für den Gemeinbedarf Autobahnen, überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße Zentraler Busbahnhof Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr, sowie für Bahnanlagen (§ 5 Abs.2 Nr.3 und § 5 Abs.4 BauGB) Bahnanlagen Straßenbahn Bahnhaltepunkt Hauptbahnhof ZOB Öffentliche Parkfläche Flächen für die Ver- und Entsorgung (§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB und § 5 Abs.4 BauGB) Bauflächen I. DARSTELLUNGEN Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB) Grünflächen (§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB) Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft 94 96 Fläche für den Gemeinbedarf Multifunktionelle Einrichtung Schulische Einrichtung Soziale Einrichtung Religiöse Einrichtung Kulturelle Einrichtung Gesundheitliche Einrichtung Sport anlage Öffentliche Verwaltung Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf und Flächen für Sport und Spielanlagen (§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB) Feuerwehr Grünfläche Naturbezogene Erholung Freizeitstätte Sport anlage Freizeit- und Erholungsgärten Freibad Parkanlagen Friedhof Parkplatz Schutzbereich Sprengstoffdeponie Wald Fläche für die Landwirtschaft T T T T T T Gewerbliche Baufläche Einzelhandel Freizeitwirtschaft Sonderbaufläche Technologie Hochschule F+E Fors chung und Entwicklung Planungsamt Flächennutzungsplan Stadt Witten © Geo ba si sda ten : L an de sve rme ssun g sam t N RW, Bo n n, Enn ep e- Ru hr-K rei s /4 /20 02 © Geo ba si sda ten : L an de sve rme ssun g sam t N RW, Bo n n, S 17 64 /2 0 01 98 Entwurfsbeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Woh- nen und Umweltschutz des Rates der Stadt Witten hat am 18. 09. 2008 den Entwurf des Flächennutzungsplans beschlossen. Witten, den Vorsitzender Schriftführer Dieser Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung haben gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 14.10.2008 bis 13.11.2008 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Öffentliche Auslegung Witten, den Die Bürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Planung, Wohnen und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Witten hat am 30.11.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Flächennutzungsplans be- schlossen. Witten, den Die Bürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Städtebauliche Planung Für die städtebauliche Planung: Beteiligung der Öffentlichkeit Witten, den Stadtbaurat Dr. Ing. Planungsamt Dipl. Ing. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form von öffentlichen Veranstaltungen auf Stadtteilebene im Rahmen stadtteil- bezogener Werkstätten. In den sieben Stadtteilen sind jeweils zwei Werkstätten in der Zeit vom 10.02. - 28.04.2007 bzw. vom 23.08. - 10.10.2007 durchgeführt worden. Eingeladen wurde hierzu, neben verschiedenen anderen Informationsmedien, insbesondere durch öffentliche Bekannt- machungen in den örtlichen Tageszeitungen vom 27. 01. 2007 bzw. 11.08.2007. Witten, den Die Bürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Genehmigung Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesen Plan gemäß § 6 BauGB mit Verfügung vom genehmigt. Die Bezirksregierung Im Auft rage Arnsberg, den Bekanntmachung Die Genehmigung des Flächennutzungs- plans durch die Bezirksregierung Arnsberg ist am ortsüblich bekannt gemacht worden. Witten, den Stadtbaurat Die Bürgermeisterin In Vertretung (§ 5 Abs.3 Nr.2+3 BauGB) III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE Im FNP sind Flächen zu kennzeichnen, bei denen Böden nach Auswertung von vorliegenden Bodengutachten erheblich mit um- weltgefährdenden Stoffen belastet sind. Insgesamt sind 65 Flächen im Planwerk als Altlasten mit einem Warnhinweis versehen. Zu den Flächen, die mit Warnhinweis versehen sind, gibt es wei- tere, im Flächennutzungsplan nicht auszuweisende Flächen, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenbelastungen gegeben ist. In diesen Fällen bedarf es im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens oder des Baugenehmigungsverfahrens nach § 3 Bau- ordnung NRW (BauO NRW) jeweils einer Einzelfallprüfung. (§ 5 Abs.4 BauGB) Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (§ 5 Abs.2 Nr.8 BauGB) Fläche für Aufschüttungen Wasserfläche Abwasserbeseitigungsanlage Abfallbeseitigungsanlage Anlage der Elektrizitätsversorgung Anlage der Fernwärmeversorgung Anlage der Gasversorgung Anlage der Wasserversorgung Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen Denkmalbereich G 220kW E 5 Bearb. JK/Wz/Di ZWECKBESTIMMUNGEN SONDERBAUFLÄCHEN E 1 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten E 2 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten E 3 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten E 4 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten E 6 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 2.400 m² Verkaufsfläche E 7 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten E 8 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 4.200 m² Verkaufsfläche E14 = Sonderbaufläche Gartenfachmarkt mit bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche E10 = Sonderbaufläche Möbelhaus mit bis zu 50.000 m² Verkaufsfläche inklusive 6.000 m² Randsortimente, davon 3.000 m² zentrenrelevante Sortimente E 9 = Sonderbaufläche Bau- und Gartenfachmarkt mit bis zu 20.000 m² Verkaufsfläche E11 = Sonderbaufläche Baumarkt mit bis zu 10.000 m² Verkaufsfläche E12 = Sonderbaufläche Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche ( inkl. der zentrenrelevanten Sortimente Büroartikel mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche und Getränke mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche ) E13 = Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten bis zu 6.000 m² Verkaufsfläche E 5 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 3.200 m² Verkaufsfläche 09.02.2009 Beteiligung nach § 4a (3) BauGB Zu drei Änderungen in den Bereichen Ledder- ken, Ardeystraße und Sundernstraße sind ge- mäß § 4a (3) S.4 BauGB die betroffene Öffent- lichkeit und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15.12.2008 beteiligt worden. Witten, den Die Bürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Flächennutzungsplan T FW Maßstab 1 : 10.000 UNI

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Schutzbereich Sprengstoffdeponie

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Kartografische Darstellung

Witten, den

Die Planunterlage entspricht den Anforde-rungen des § 1 der Planzeichenverordnungin der Fassung vom 18.12.1990.Die Festlegung der städtebaulichen Planungist geometrisch eindeutig.

Planbeschluss

Der Rat der Stadt Witten hat amden Flächennutzungsplan und die Begrün-dung beschlossen.

Witten, den

SchriftführerDie Bürgermeisterin

VERFAHREN

04

94

96

98

02

06

0057

Abteilung für Geoinformationund Vermessungswesen

Dipl. Ing.

LEGENDE

Vorkehrungen zum Schutz vor Lärmimmissionen

ImmissionsschutzUnbebaute Bauflächen, auf denen aktive oder passive Maßnahmen zumSchutz gegen schädliche Einwirkungen im Sinne des Bundesimmissions-schutzgesetzes zu prüfen sind (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB)

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft(§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB)

II. GESETZLICHE KENNZEICHNUNGEN

Altablagerung4509F08

OrtsdurchfahrtUU U

Im gesamten Stadtgebiet ist Bergbau umgegangen. Bereiche möglicher Gefährdungen sind in den Bebauungs- oder Vorhaben-plänen zu kennzeichnen.

IV. SONSTIGE EINTRAGUNGEN

Siedlungsschwerpunkt

Unterirdische Versorgungsleitung(G= Gas, W= Wasser, F= Fernwärme,S= Sauerstoff, A= Abwasser)

Überirdische Versorgungsleitung

Richtfunktrasse

Wasserflächen(§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB)

Flächen für die Landwirtschaft und Wald(§ 5 Abs.2 Nr.9 BauGB)

SSP

Faktisches Überschwemmungsgebiet

Naturschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Wasserschutzzone I , II A, II B, II I

Stadtgrenze

Verkehrsflächen

Flächen für den Gemeinbedarf

Autobahnen, überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße

Zentraler Busbahnhof

Flächen für den überört lichen und örtlichen Verkehr, sowie für Bahnanlagen(§ 5 Abs.2 Nr.3 und § 5 Abs.4 BauGB)

Bahnanlagen

StraßenbahnBahnhaltepunktHauptbahnhof

ZOBÖffentliche Parkf läche

Flächen für die Ver- und Entsorgung(§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB und § 5 Abs.4 BauGB)

BauflächenI. DARSTELLUNGEN

WohnbauflächeGemischte Baufläche

Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB)

Grünflächen(§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB)

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur und Landschaft

94 96

Fläche für den GemeinbedarfMult ifunktionelle EinrichtungSchulische EinrichtungSoziale EinrichtungReligiöse EinrichtungKulturelle EinrichtungGesundheitliche EinrichtungSportanlageÖffentliche Verwaltung

Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungendes öffent lichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf undFlächen für Sport und Spielanlagen (§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB)

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Schutzbereich Sprengstoffdeponie

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Gewerbliche Baufläche

EinzelhandelFreizeitwirtschaft

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Planungsamt

FlächennutzungsplanStadt Witten

© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, Ennepe- Ruhr-K reis /4 /2002© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, S 1764/2001

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Entwurfsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Woh-nen und Umweltschutz des Rates der StadtWitten hat am 18.09.2008 den Entwurf desFlächennutzungsplans beschlossen.

Witten, den

Vorsitzender Schriftführer

Dieser Entwurf des Flächennutzungsplansund die Begründung haben gemäß § 3 (2)BauGB in der Zeit vom 14.10.2008 bis13.11.2008 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Öffentliche Auslegung

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Aufstellungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung, Wohnen undStadtentwicklung des Rates der Stadt Wittenhat am 30.11.2006 gemäß § 2 (1) BauGB dieAufstellung des Flächennutzungsplans be-schlossen.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Städtebauliche Planung

Für die städtebauliche Planung:

Beteiligung der Öffentlichkeit

Witten, den

Stadtbaurat

Dr. Ing.

Planungsamt

Dipl. Ing.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form von öffentlichen Veranstaltungen auf Stadtteilebene im Rahmen stadtteil-bezogener Werkstätten. In den sieben Stadtteilen sind jeweils zwei Werkstätten in der Zeit vom 10.02. - 28.04.2007 bzw. vom 23.08. - 10.10.2007 durchgeführt worden. Eingeladen wurde hierzu, nebenverschiedenen anderen Informationsmedien,insbesondere durch öffentliche Bekannt-machungen in den örtlichen Tageszeitungen vom 27.01.2007 bzw. 11.08.2007.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

Genehmigung

Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesenPlan gemäß § 6 BauGB mit Verfügung vom genehmigt.

Die BezirksregierungIm Auftrage

Arnsberg, den

Bekanntmachung

Die Genehmigung des Flächennutzungs-plans durch die Bezirksregierung Arnsbergist am ortsüblich bekanntgemacht worden.

Witten, den

Stadtbaurat

Die BürgermeisterinIn Vertretung

(§ 5 Abs.3 Nr.2+3 BauGB)

III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE

Im FNP sind Flächen zu kennzeichnen, bei denen Böden nach Auswertung von vorliegenden Bodengutachten erheblich mit um-weltgefährdenden Stoffen belastet sind. Insgesamt sind 65 Flächenim Planwerk als Altlasten mit einem Warnhinweis versehen.Zu den Flächen, die mit Warnhinweis versehen sind, gibt es wei-tere, im Flächennutzungsplan nicht auszuweisende Flächen, beidenen der Verdacht auf schädliche Bodenbelastungen gegebenist. In diesen Fällen bedarf es im Rahmen eines Bebauungsplan-verfahrens oder des Baugenehmigungsverfahrens nach § 3 Bau-ordnung NRW (BauO NRW) jeweils einer Einzelfallprüfung.

(§ 5 Abs.4 BauGB)

Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen(§ 5 Abs.2 Nr.8 BauGB)

Fläche für Aufschüttungen

Wasserfläche

AbwasserbeseitigungsanlageAbfallbeseitigungsanlageAnlage der Elektrizitätsversorgung

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Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

Denkmalbereich

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ZWECKBESTIMMUNGEN SONDERBAUFLÄCHENE 1 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 2 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 3 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 4 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten

E 6 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 2.400 m² VerkaufsflächeE 7 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 8 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 4.200 m² Verkaufsfläche

E14 = Sonderbaufläche Gartenfachmarkt mit bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche

E10 = Sonderbaufläche Möbelhaus mit bis zu 50.000 m² Verkaufsfläche inklusive 6.000 m² Randsortimente, davon 3.000 m² zentrenrelevante Sortimente

E 9 = Sonderbaufläche Bau- und Gartenfachmarkt mit bis zu 20.000 m² Verkaufsfläche

E11 = Sonderbaufläche Baumarkt mit bis zu 10.000 m² Verkaufsfläche E12 = Sonderbaufläche Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Sort imenten bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche ( inkl. der zentrenrelevanten Sortimente Büroartikel mit max. 1.200 m² Verkaufsf läche und Getränke mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche ) E13 = Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten bis zu 6.000 m² Verkaufsfläche

E 5 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 3.200 m² Verkaufsfläche

09.02.2009

Beteiligung nach § 4a (3) BauGB

Zu drei Änderungen in den Bereichen Ledder-ken, Ardeystraße und Sundernstraße sind ge-mäß § 4a (3) S.4 BauGB die betroffene Öffent-lichkeit und Träger öffentlicher Belange mitSchreiben vom 15.12.2008 beteiligt worden.

Witten, den

Die BürgermeisterinIn Vertretung

Stadtbaurat

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Maßstab 1 : 10.000

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