Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
Ein freier Beruf im Netz der Notwendigkeiten
Geht die Psychotherapie ins Netz?
Vortrag im Rahmen des Forum Versorgung der TK
Berlin 4.9.2013
Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
Musterberufsordnung
§ 5 Sorgfaltspflichten (5) Psychotherapeuten erbringen
psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen Kontakt. Sie dürfen diese über elektronische Kommunikationsmedien nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten durchführen. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Kammer und sind zu evaluieren.
Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
Fachliche Hintergründe
I. Historie Bedeutsamkeit der Psychotherapie geht hervor aus
der Begrenztheit der somatischen Medizin, psychische Ursachen von Erkrankungen erkennen und verstehen zu können.
„Erlebnisbedingte Krankheiten“: „Krankheiten entwickeln sich im Korrelationsfeld von Erlebnis und diesem Erlebnis zugeordneten körperlichen Leistungen“ (A. Mitscherlich)
Leib-Seele-Problem
Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
Fachliche Hintergründe
II. Behandlungstechnik Sprache, Mimik und Gestik werden als
individuelles leib-seelisches Ausdrucksvermögen aufgefasst, das diagnostisch verstanden und interpretiert werden muss.
Die Begegnung mit dem Patienten lässt sich nicht alleine auf den Austausch von Informationen reduzieren.
Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
Haftungsrecht
Primat fachlicher Standards Bei neuen Methoden sind Vor- und Nachteile
hinsichtlich der Heilung/Gefährdung des Patienten abzuwägen.
Diagnose, Aufklärung, Behandlung und Überwachung des psychotherapeutischen Prozesses sind gleichermaßen zu berücksichtigen.
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