Forum Versorgung: Replik von Prof. Dr. Ulrich A. Müller (4. September 2013)

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Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP) Ein freier Beruf im Netz der Notwendigkeiten Geht die Psychotherapie ins Netz? Vortrag im Rahmen des Forum Versorgung der TK Berlin 4.9.2013

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Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

Ein freier Beruf im Netz der Notwendigkeiten

Geht die Psychotherapie ins Netz?

Vortrag im Rahmen des Forum Versorgung der TK

Berlin 4.9.2013

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Musterberufsordnung

§ 5 Sorgfaltspflichten (5) Psychotherapeuten erbringen

psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen Kontakt. Sie dürfen diese über elektronische Kommunikationsmedien nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten durchführen. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Kammer und sind zu evaluieren.

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Fachliche Hintergründe

I. Historie Bedeutsamkeit der Psychotherapie geht hervor aus

der Begrenztheit der somatischen Medizin, psychische Ursachen von Erkrankungen erkennen und verstehen zu können.

„Erlebnisbedingte Krankheiten“: „Krankheiten entwickeln sich im Korrelationsfeld von Erlebnis und diesem Erlebnis zugeordneten körperlichen Leistungen“ (A. Mitscherlich)

Leib-Seele-Problem

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Fachliche Hintergründe

II. Behandlungstechnik Sprache, Mimik und Gestik werden als

individuelles leib-seelisches Ausdrucksvermögen aufgefasst, das diagnostisch verstanden und interpretiert werden muss.

Die Begegnung mit dem Patienten lässt sich nicht alleine auf den Austausch von Informationen reduzieren.

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Haftungsrecht

Primat fachlicher Standards Bei neuen Methoden sind Vor- und Nachteile

hinsichtlich der Heilung/Gefährdung des Patienten abzuwägen.

Diagnose, Aufklärung, Behandlung und Überwachung des psychotherapeutischen Prozesses sind gleichermaßen zu berücksichtigen.