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Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer

GEW Mitteilungenaus dem

UBUS:UnterrichtsbegleitendeUnterstützungdurchsozialpädagogischeFachkrä;e

ImDoppelhaushalt2018/2019hatdasLandHessen700unbefristeteStellenfürSozialpädagogischeFachkräEeeingeplant.400StellenimGrundschulbereichwurdenabdem1.Februar2018eingestellt,dieStellenfürdenSek.I-Bereichstehenab1.Augustbereit.GrundlageisthierderUBUSErlassvom1.Februar2018. FürdenSchulamtsbezirkWiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreissinddies27Stellen–3Vollzeitstellenund24halbeStellenfürdenGrundschulbereich.Abdem1.August2018sollenweitereStellenfürdieSekundarstufeIzurVerfügungstehen.ZahlreicheStellenimGrundschulbereichwarenschonausgeschrieben(ca.40Stück),oderdieAusschreibungenlaufennoch.Esbleibtzuhoffen,dassspätestenszuBeginndesneuenSchuljahresdieStellenauchwirklichbesetztsind.DieZuweisungandieGrundschulenistabhängigvondenSchülerzahlenunddengemeldetenBFZFällenderjeweiligenSchule.ZudenAufgabendersozialpädagogischenFachkräEewirdesinersterLiniegehören,SchülerinnenundSchülergemeinsammitdenLehrkräEeninmul^professionellenTeamsimUnterrichtzufördern,zustärken,zuunterstützenundinihrerschulischenEntwicklungzubegleiten.„UBUS-BeschäEigte“sindTeildesKollegiumsmitallenRechtenundPflichtenentsprechendderKonferenz-undDienstordnung.SiewerdenselbstverständlichvondenSchulpersonalrätenvertreten.

Frauenförder-undGleichstellungsplanfürdenZeitraum1.1.2018–31.12.2023

DerneuerstellteFrauenförder-undGleichstellungsplanlagdemGPRLLzurMitbes^mmungvorundwurdeeins^mmigangenommen.MitvielEinsatzistvonderFrauenbeauEragtenderFrauenförderplanfürdienächstenfünfJahreneuerstelltworden,derGPRLLkonnteseineAnliegenvorbringenundsiewurdenmitaufgegriffen.

AlsAnhangzumNewsleferdesStaatlichenSchulamtesverschicktedieAmtsleiterin,FrauKeck,denPlananalleSchulleitungenundbatdiese,ihndenLehrkräEenzugänglichzumachen.

Einigefürunswich^gePunkteausdemFrauenförder-undGleichstellungsplan:-TeilzeitbeschäEigungausfamiliärenGründenistmitderEinstellungindasBeamtenverhältnismöglich.-VersetzungenundAbordnungeninundimAnschlussandieElternzeitsindgrundsätzlichzuvermeiden.-HesseninternenVersetzungsanträgenausfamiliärenGründensollnachMöglichkeitstafgegebenwerden.

WereinenÜberblicküberdieBesetzungssitua^onvonFunk^onsstellenimSchulamtsbezirkWiesbadenundRheingau-Taunushabenmöchte,wendetsichambestendirektandieGleichstellungsbeauEragte.InderBeratungkanneinÜberblickübervoraussichtlichfreiwerdendeFunk^onsstellengegebenwerden.

DerFrauenförder-undGleichstellungsplanenthältvieleguteAnsätze,dieRechtevonFrauenzuschützen.Esbleibtzuhoffen,dassaufgrunddesaktuellenLehrkräEemangelsimGrund-undFörderschulbereichdiesauchumgesetztwird.

AktuellistdieStellederFrauen-undGleichstellungsbeau;ragtenimStaatlichenSchulamtvakant,dieAusschreibungläu;nochbisMiMeMai.

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

E-Mail:[email protected]

Nr. 1-2018 www.gew-wiesbaden-rheingau.de

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ThemenderGEW-Frak[onimGesamtpersonalrat–beimSchulamtangefragt

→ WelcheGründelagendenEn\ristungenderTV-H-VerträgeseitBeginndesSchuljahres2016/17jeweilszugrunde?Wirschauendarauf,dassdiebefristetBeschäEigtenbeiderEnkristunggleichbehandeltwerden.

→ AnwelchenSchulenimAmtsbezirksindelektronischeSchließsysteme–alsokeineSchlüsselmehrzumAufschließenderRäume,sondernTransponder-inBetriebodergeplant?FürWiesbadenerhieltderGesamtpersonalrateineListederSchulen,indenenelektronischeSchließsystemeverwendetwerden,eineListedergeplantenProjektestehtaus.EbensostehtdieListederSchulenfürdenRheingau-Taunus-Kreisnochaus.DerGPRLLwirddiePersonalräteinformieren,welcheDatenSchließanlagenspeichern,wiemitdenDatenumgegangenwerdensollteundwiedieMitbes^mmungindiesenFällenaussieht.

→ PflichtenvonRegelschullehrkräEenimRahmenderInklusion:ImmerwiedererreichenunsAnfragen,wiemitsobrisantenAngelegenheitenwiePflege,MedikamentengabeundauffälligemVerhaltenumgegangenwerdenmuss.EsgibtdazueinenErlass:MedizinischeHilfsmaßnahmeninderSchule,Amtsblaf3/2009hfps://hessisches-amtsblaf.de/wp-content/plugins/pdf-viewer/stable/web/viewer.html?file=/wp-content/uploads/online_pdf/pdf_2009/03_2009.pdf,derHinweisegibt,aberoEnichtfürdieindividuelleSitua^onindenSchulenhilfreichist.Ebensoversuchtenwir,mitdemAmtzuklären,wiebeiderBeschulungvonKindernmitMRE(mul^resistentenKeimen)umzugehensei.AuchhierzugibteseinenErlass,indemaufdieSchulpflichthingewiesenwird:EsistderErlassvom18.06.2014:hfp://www.mre-rhein-main.de/downloads/kindereinrichtungen/erlass_mre_schulen.pdfFürdiebetroffenenKollegienistdasmeisteineunbefriedigendeAntwort.

→ AnerkennungvonSabbatjahr,Lebensarbeitszeitkonto,TeilzeitinElternzeitalsVertretungsgrund:ZurzeitwerdendiegenanntenAbwesenheitenvonKolleg*innenimSchulamtsbezirknichtalsVertretungsgrundanerkannt.DerGesamtpersonalratdrängtseitMonaten(!!),dassesdafüreineLösunggibt,damitauchdieAnträgeaufSabbatjahrundReduzierungaufgrundderGeltungmachungdesLebensarbeitszeitkontosgenehmigtwerden.

→ En\ernungder„TouchPoints“ausSchulendesAmtsbezirks:AufgrunddervielenFragenundkri^schenKommentarezudiesemThemaistesgelungen,dassdieseBoardsmitWerbungzumindestineinerSchuleimAmtsbezirkenkerntwurden.

→ WassindausSichtdesStaatlichenSchulamtesteilbareDienstpflichten?DieseAnfragestehtseitMonatenaufderTagesordnung.DasSSAweistdaraufhin,dassdasMinisteriumzudiesenFrageneinenEntwurfinArbeithabeundprüfe.BeiAnfragenvonKolleg*innenüberreichenwireineOrien^erungshilfezumThema:„Informa[onenzuInhaltundUmfangderDienstverpflichtungvonTeilzeitbeschä;igten“

→ KönnenAufgaben,dieeinemBeschäEigtenzurMitarbeitanderLUSDoderineinerSteuergruppeübertragenwerden,ausdemSchuldeputatentlastetwerden?DasSSAstelltklar,dassSchulleitungsaufgabennichtausdemSchuldeputatentlastetwerdendürfen(ErlassvomMai2017).

→ RegelmäßigfordernwireineaktuelleListemitdenbefristetBeschä;igtenundinformierendiePersonalräte,damitdieKolleg*innenauchdieSommerferienbezahltbekommen.EskommtbeidenbefristetBeschäEigtenleiderimmermalwiederzufalschenEingruppierungen.Eswurdeerreicht,dassdasZus^mmungsformular,dasdenPersonalrätenvorgelegtwird,endlichdieEingruppierungindieMitbes^mmungaufnimmt(getrennteZus^mmungsaufforderungfürEinstellungundEingruppierung).

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

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Lehrkrä;emangelimGrund-undFörderschulbereich–AuswirkungenaufdenSchulamtsbezirk

ObwohlderzeitdieLehrerversorgungimRheingau-Taunus-KreisundinWiesbadennochbesseristalsinmanchemanderenSchulamtsbezirk,könnendennochnichtalleoffenenPlanstellenimGrund-undFörderschulbereichbesetztwerden.DiesevonderLandesregierunghausgemachteSitua^onaufgrundjahrelangerFehlplanung-essindnichtdieFlüchtlinge,wieimTeilzeitbriefdesKultusministerssorechtspopulis^schaufgeführt!-wirktsichaufweitereBereicheaus:

Versetzungsrunde

Grundsätzlichseihiererwähnt,dassderGesamtpersonalratmitdemStaatlichenSchulamteinegelungenevertrauensvolleZusammenarbeitprak^ziert,ummöglichstvielenWünschenderKolleginnenundKollegennachzukommen.IndiesemJahrgabes,bedingtdurchdenFachkräEemangel,inallenhessischenSchulämterneinerigidereFreigabepraxis(29%keineFreigabe).ImRheingau-Taunus-KreisundinWiesbadenlagdieseQuoteunterdurchschniflichbeiknapp13%.EsverlassenmehrKolleginnenundKollegendenSchulamtsbezirkalseinversetztwerden.

InderVergangenheitgabesimmerwiederverspätetvorgelegteMaßnahmen,beidenendieMitbes^mmungdesGPRLLübergangenwurde,waswirentsprechendkri^sierthaben.DemAnliegen,unsdiePersonalmaßnahmenfürdasSchuljahr2018/19bisspätestens30.5.18vorzulegen,hatdieDienststellenachzukommenzugesagt.

AbordnungenindieBildungsverwaltung

ImnächstenSchuljahrwirddasStaatlicheSchulamtaufgrundeinerWeisungdesHessischenKultusministeriumsjedesAbordnungsgesuchindieBildungsverwaltungindividuellprüfen.Esistdavonauszugehen,dassbesondersGrund-undFörderschullehrkräEenhiereineChancezurindividuellenWeiterentwicklungverwehrtwerdenwird.WirwerdendenVorgangkri^sch-konstruk^vbegleitenunddürfenFrauenförderungsaspekte(imGrundschullehramtsind91%derLehrkräEeweiblich)genausowenigaußerAchtlassenwiedieGleichbehandlungzwischendenSchulformen.

Teilzeitanschreiben

KultusministerLorzhatindenOsterferieneinAnschreibenanallesichinTeilzeitbefindlichenLehrkräEeanGrund-undFörderschulenmitderBifegesandt,ihreStundenwegendesFachkräEemangelsaufzustocken.LautAmtsleitunghabenimSchulamtsbezirkeinigeKolleginnenundKollegenvor,Stundenaufzustocken.DerUmfangistdemGPRLLnochnichtbekannt.BekanntistderGEW-Frak^onjedochdieReak^onauseinigenKollegien,diesichsehrüberdenMinisterbriefgeärgerthaben.DieEmpörungrührtvorallemdaher,dassvieleKolleginnenundKollegenwegenderbestehendenÜberlastungunterVerzichtaufBezügeundPensioneneineindividuelleLösunggesuchthaben,umdieSchuleweiterschaffenzukönnen.DieBifezurAufstockunguntergleichzei^gerNichtbeachtungderÜberlastungsanzeigenwirdalszynischwahrgenommen.

Überlastung

SeitJahrenscheintesandersherumzusein:DieSchuleschafftdieLehrkräEe.DieLageverschärEsichdurchdenFachkräEemangel(doppelteKlassenführungen,AnsammlungderHaupkächerbeidenBestandskolleginnenund-kollegen,permanentesAnlernenundUnterstützenunausgebildetenVertretungspersonals,schwindendeBFZ-Stundenusw.).VonJahrzuJahrstellenganzeKollegienÜberlastungsanzeigen,dieauchingroßerAnzahldemGesamtpersonalratvorliegen.NebendenGesprächen,diedasSchulamtmitdenSchulleitungenundPersonalrätenzurVerbesserungderSitua^onandenSchulenführt,befürwortetdieGEW-Frak^onimGPRLLweiterhin,dassdieDezernatestrukturelleProbleme,dienichtimEinflussbereichdesSchulamteslösbarsind,ansKultusministeriummitNachdruckweitergeben.

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NeuesausdemStaatlichenSchulamt

NachlangerVakanzundgroßenpersonellenProblemensindimSchulamtdieStellenderSchulfachlichenAufsichtsbeam^nnenund-beamtenwiederkomplefbesetzt.

ImGrundschulbereichunterstütztHerrHeikoLastdiebeidenSchulfachlichenAufsichtsbeam^nnenFrauBrandundFrauKleinwächter.FrauWeißmannistfürdenBereichSonderpädagogikzuständig,HerrNollfürdieHaupt-undRealschulenundFrauMännlefürdenBerufsschulbereich.FrauGofschalkundganzaktuellauchFrauHusungsindfürdieGymnasienzuständig.

FreistellungsmöglichkeitenfürdieBeam[nnenundBeamteninderhessischenLandesverwaltungzurBetreuungpflegebedür;igerAngehörigerunderkrankterKinder

ImNovembergingvomHessischenMinisteriumdesInnernundfürSporteinEmpfehlungsschreibenzurFreistellungsmöglichkeitfürdieBeam^nnenundBeamteninderhessischenLandesverwaltungzurBetreuungpflegebedürEigerAngehörigerunderkrankterKinderheraus.AufNachfragewurdeunsmitgeteilt,dassdieseEmpfehlungErlasscharakterhabe.AnalogzudengesetzlichversichertenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernkönnenBeamteundBeam^nnenDienstbefreiungbiszu7ArbeitstagenimKalenderjahr(beiAlleinerziehenden14Arbeitstage)zurBetreuungerkrankterKindererhalten.FürdiePflegenaherAngehörigerkönnenbiszu10ArbeitstagenDienstbefreiunggewährtwerden.DetailssindimErlassnachzulesen.DiesesSchreibenverschicktedasSchulamtperMailalsAnhangimNewsleferzuBeginndesneuenJahresanalleSchulleitungen.DerGesamtpersonalrathatesallenPersonalrätenderSchuleninWiesbadenundimRheingau-Taunus-Kreiszugesandt,soweitihmdieKontaktdatenvorlagen.SolltetihrgenauereInforma^onenzudemErlassbenö^gen,wendetEuchaneureSchulleitungenoderandenGPRLL.

PersonalvertretungsrechtlichesBeschlussverfahrenzurKlärungderMitbes[mmungsrechtebeiAbordnungenvonBFZ-Lehrkrä;enandieRegelschulen

DasThema„AbordnungenoderDienstreisenvonLehrkräEenandenBeratungs-undFörderzentren“wirdhessenweitunterschiedlichdisku^ertundbehandelt.LeidersindbishertrotzvielerBemühungendesHauptpersonalratsbeimKultusministeriumunddesGesamtpersonalratsaufSchulamtsebenewedereinegrundsätzlicheKlärungnocheineeinheitlicheRegelungmöglichgeworden.

NachgeltendemRechthandeltessichbeiIB-Maßnahmen(MaßnahmenderInklusivenBeschulung)umklareAbordnungsmaßnahmen.WerdendieseMaßnahmenjedochalsDienstreisengewertet,wieesinunseremSchulamtsbezirküblichwar,werdendadurchsowohlSchutzrechtederKolleginnenundKollegenalsauchdienachdemHPVGpersonalvertretungsrechtlichverbrieEeMitbes^mmungumgangen.

DieshatdenGesamtpersonalratdazuveranlasst,eingerichtlichesBeschlussverfahrenzuerwirken,umKolleginnenundKollegen,dieberech^gteEinwändegegenihreAbordnungvorbringen,personalrechtlichzurSeitestehenzukönnen.

SolltendieMaßnahmenderInklusivenBeschulungundeventuellauchder"vorbeugendenMaßnahmen"(VM)künEigwiederalsAbordnungenbehandeltwerden,verliertderGesamtpersonalratmitSicherheitnichtdieProblemfelderausdenAugen,wiesieimZugedessenvonvielenBFZ-KolleginnenundKollegenindenletztenWochenskizziertwordensind:EswarenFragennachderFachlichkeit,derWeisungsbefugnis,derTeilnahmeanKonferenzenusw.HiermüssenalleBeteiligtenaufeinanderzugehenundnachvernünEigenLösungensuchen.

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