GEW Mitteilungen Nr. 1-2018 · ist der GEW-Frak^on jedoch die Reak^on aus einigen Kollegien, die...

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Für die GEW im Gesamtpersonalrat (GPRLL): Michael Zeitz (Vorsitz), Annee Franz (Vorsitz), Mahias Bender, Hasan Bilge (Arbeitnehmer), Chrisne Dietz, Chrisna Gerhardt, Victoria Gulitz, Uta Knigge, Gabriele Körber, Thomas Nink, Sigrid Rohleder, Claudia Schneider (Arbeitnehmerin), Arnold Spellerberg (Gewerkschaſtsbeauſtragter), Dr. Manon Tuckfeld (Rechtsberatung), Carolin Hegner und René Scheppler (Nachrücker) Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer G EW Mitteilungen aus dem UBUS: Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkrä;e Im Doppelhaushalt 2018/2019 hat das Land Hessen 700 unbefristete Stellen für Sozialpädagogische FachkräEe eingeplant. 400 Stellen im Grundschulbereich wurden ab dem 1.Februar 2018 eingestellt, die Stellen für den Sek.I-Bereich stehen ab 1. August bereit. Grundlage ist hier der UBUS Erlass vom 1. Februar 2018. Für den Schulamtsbezirk Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis sind dies 27 Stellen – 3 Vollzeitstellen und 24 halbe Stellen für den Grundschulbereich. Ab dem 1. August 2018 sollen weitere Stellen für die Sekundarstufe I zur Verfügung stehen. Zahlreiche Stellen im Grundschulbereich waren schon ausgeschrieben (ca. 40 Stück), oder die Ausschreibungen laufen noch. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres die Stellen auch wirklich besetzt sind. Die Zuweisung an die Grundschulen ist abhängig von den Schülerzahlen und den gemeldeten BFZ Fällen der jeweiligen Schule. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen FachkräEe wird es in erster Linie gehören, Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den LehrkräEen in mul^professionellen Teams im Unterricht zu fördern, zu stärken, zu unterstützen und in ihrer schulischen Entwicklung zu begleiten. „UBUS-BeschäEigte“ sind Teil des Kollegiums mit allen Rechten und Pflichten entsprechend der Konferenz-und Dienstordnung. Sie werden selbstverständlich von den Schulpersonalräten vertreten. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 1.1.2018 – 31.12.2023 Der neu erstellte Frauenförder- und Gleichstellungsplan lag dem GPRLL zur Mitbes^mmung vor und wurde eins^mmig angenommen. Mit viel Einsatz ist von der FrauenbeauEragten der Frauenförderplan für die nächsten fünf Jahre neu erstellt worden, der GPRLL konnte seine Anliegen vorbringen und sie wurden mit aufgegriffen. Als Anhang zum Newslefer des Staatlichen Schulamtes verschickte die Amtsleiterin, Frau Keck, den Plan an alle Schulleitungen und bat diese, ihn den LehrkräEen zugänglich zu machen. Einige für uns wich^ge Punkte aus dem Frauenförder- und Gleichstellungsplan: - TeilzeitbeschäEigung aus familiären Gründen ist mit der Einstellung in das Beamtenverhältnis möglich. - Versetzungen und Abordnungen in und im Anschluss an die Elternzeit sind grundsätzlich zu vermeiden. - Hesseninternen Versetzungsanträgen aus familiären Gründen soll nach Möglichkeit stafgegeben werden. Wer einen Überblick über die Besetzungssitua^on von Funk^onsstellen im Schulamtsbezirk Wiesbaden und Rheingau-Taunus haben möchte, wendet sich am besten direkt an die GleichstellungsbeauEragte. In der Beratung kann ein Überblick über voraussichtlich freiwerdende Funk^onsstellen gegeben werden. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan enthält viele gute Ansätze, die Rechte von Frauen zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass aufgrund des aktuellen LehrkräEemangels im Grund- und Förderschulbereich dies auch umgesetzt wird. Aktuell ist die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeau;ragten im Staatlichen Schulamt vakant, die Ausschreibung läu; noch bis MiMe Mai. Sprechstunde des GPRLL: Montag und MiMwoch: 14.00-16.00 Uhr • Raum B 318 • Telefon: 0611 - 8803 470 • 0176 - 70916378 E-Mail: [email protected] Nr. 1-2018 www.gew-wiesbaden-rheingau.de

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Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer

GEW Mitteilungenaus dem

UBUS:UnterrichtsbegleitendeUnterstützungdurchsozialpädagogischeFachkrä;e

ImDoppelhaushalt2018/2019hatdasLandHessen700unbefristeteStellenfürSozialpädagogischeFachkräEeeingeplant.400StellenimGrundschulbereichwurdenabdem1.Februar2018eingestellt,dieStellenfürdenSek.I-Bereichstehenab1.Augustbereit.GrundlageisthierderUBUSErlassvom1.Februar2018. FürdenSchulamtsbezirkWiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreissinddies27Stellen–3Vollzeitstellenund24halbeStellenfürdenGrundschulbereich.Abdem1.August2018sollenweitereStellenfürdieSekundarstufeIzurVerfügungstehen.ZahlreicheStellenimGrundschulbereichwarenschonausgeschrieben(ca.40Stück),oderdieAusschreibungenlaufennoch.Esbleibtzuhoffen,dassspätestenszuBeginndesneuenSchuljahresdieStellenauchwirklichbesetztsind.DieZuweisungandieGrundschulenistabhängigvondenSchülerzahlenunddengemeldetenBFZFällenderjeweiligenSchule.ZudenAufgabendersozialpädagogischenFachkräEewirdesinersterLiniegehören,SchülerinnenundSchülergemeinsammitdenLehrkräEeninmul^professionellenTeamsimUnterrichtzufördern,zustärken,zuunterstützenundinihrerschulischenEntwicklungzubegleiten.„UBUS-BeschäEigte“sindTeildesKollegiumsmitallenRechtenundPflichtenentsprechendderKonferenz-undDienstordnung.SiewerdenselbstverständlichvondenSchulpersonalrätenvertreten.

Frauenförder-undGleichstellungsplanfürdenZeitraum1.1.2018–31.12.2023

DerneuerstellteFrauenförder-undGleichstellungsplanlagdemGPRLLzurMitbes^mmungvorundwurdeeins^mmigangenommen.MitvielEinsatzistvonderFrauenbeauEragtenderFrauenförderplanfürdienächstenfünfJahreneuerstelltworden,derGPRLLkonnteseineAnliegenvorbringenundsiewurdenmitaufgegriffen.

AlsAnhangzumNewsleferdesStaatlichenSchulamtesverschicktedieAmtsleiterin,FrauKeck,denPlananalleSchulleitungenundbatdiese,ihndenLehrkräEenzugänglichzumachen.

Einigefürunswich^gePunkteausdemFrauenförder-undGleichstellungsplan:-TeilzeitbeschäEigungausfamiliärenGründenistmitderEinstellungindasBeamtenverhältnismöglich.-VersetzungenundAbordnungeninundimAnschlussandieElternzeitsindgrundsätzlichzuvermeiden.-HesseninternenVersetzungsanträgenausfamiliärenGründensollnachMöglichkeitstafgegebenwerden.

WereinenÜberblicküberdieBesetzungssitua^onvonFunk^onsstellenimSchulamtsbezirkWiesbadenundRheingau-Taunushabenmöchte,wendetsichambestendirektandieGleichstellungsbeauEragte.InderBeratungkanneinÜberblickübervoraussichtlichfreiwerdendeFunk^onsstellengegebenwerden.

DerFrauenförder-undGleichstellungsplanenthältvieleguteAnsätze,dieRechtevonFrauenzuschützen.Esbleibtzuhoffen,dassaufgrunddesaktuellenLehrkräEemangelsimGrund-undFörderschulbereichdiesauchumgesetztwird.

AktuellistdieStellederFrauen-undGleichstellungsbeau;ragtenimStaatlichenSchulamtvakant,dieAusschreibungläu;nochbisMiMeMai.

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

E-Mail:[email protected]

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ThemenderGEW-Frak[onimGesamtpersonalrat–beimSchulamtangefragt

→ WelcheGründelagendenEn\ristungenderTV-H-VerträgeseitBeginndesSchuljahres2016/17jeweilszugrunde?Wirschauendarauf,dassdiebefristetBeschäEigtenbeiderEnkristunggleichbehandeltwerden.

→ AnwelchenSchulenimAmtsbezirksindelektronischeSchließsysteme–alsokeineSchlüsselmehrzumAufschließenderRäume,sondernTransponder-inBetriebodergeplant?FürWiesbadenerhieltderGesamtpersonalrateineListederSchulen,indenenelektronischeSchließsystemeverwendetwerden,eineListedergeplantenProjektestehtaus.EbensostehtdieListederSchulenfürdenRheingau-Taunus-Kreisnochaus.DerGPRLLwirddiePersonalräteinformieren,welcheDatenSchließanlagenspeichern,wiemitdenDatenumgegangenwerdensollteundwiedieMitbes^mmungindiesenFällenaussieht.

→ PflichtenvonRegelschullehrkräEenimRahmenderInklusion:ImmerwiedererreichenunsAnfragen,wiemitsobrisantenAngelegenheitenwiePflege,MedikamentengabeundauffälligemVerhaltenumgegangenwerdenmuss.EsgibtdazueinenErlass:MedizinischeHilfsmaßnahmeninderSchule,Amtsblaf3/2009hfps://hessisches-amtsblaf.de/wp-content/plugins/pdf-viewer/stable/web/viewer.html?file=/wp-content/uploads/online_pdf/pdf_2009/03_2009.pdf,derHinweisegibt,aberoEnichtfürdieindividuelleSitua^onindenSchulenhilfreichist.Ebensoversuchtenwir,mitdemAmtzuklären,wiebeiderBeschulungvonKindernmitMRE(mul^resistentenKeimen)umzugehensei.AuchhierzugibteseinenErlass,indemaufdieSchulpflichthingewiesenwird:EsistderErlassvom18.06.2014:hfp://www.mre-rhein-main.de/downloads/kindereinrichtungen/erlass_mre_schulen.pdfFürdiebetroffenenKollegienistdasmeisteineunbefriedigendeAntwort.

→ AnerkennungvonSabbatjahr,Lebensarbeitszeitkonto,TeilzeitinElternzeitalsVertretungsgrund:ZurzeitwerdendiegenanntenAbwesenheitenvonKolleg*innenimSchulamtsbezirknichtalsVertretungsgrundanerkannt.DerGesamtpersonalratdrängtseitMonaten(!!),dassesdafüreineLösunggibt,damitauchdieAnträgeaufSabbatjahrundReduzierungaufgrundderGeltungmachungdesLebensarbeitszeitkontosgenehmigtwerden.

→ En\ernungder„TouchPoints“ausSchulendesAmtsbezirks:AufgrunddervielenFragenundkri^schenKommentarezudiesemThemaistesgelungen,dassdieseBoardsmitWerbungzumindestineinerSchuleimAmtsbezirkenkerntwurden.

→ WassindausSichtdesStaatlichenSchulamtesteilbareDienstpflichten?DieseAnfragestehtseitMonatenaufderTagesordnung.DasSSAweistdaraufhin,dassdasMinisteriumzudiesenFrageneinenEntwurfinArbeithabeundprüfe.BeiAnfragenvonKolleg*innenüberreichenwireineOrien^erungshilfezumThema:„Informa[onenzuInhaltundUmfangderDienstverpflichtungvonTeilzeitbeschä;igten“

→ KönnenAufgaben,dieeinemBeschäEigtenzurMitarbeitanderLUSDoderineinerSteuergruppeübertragenwerden,ausdemSchuldeputatentlastetwerden?DasSSAstelltklar,dassSchulleitungsaufgabennichtausdemSchuldeputatentlastetwerdendürfen(ErlassvomMai2017).

→ RegelmäßigfordernwireineaktuelleListemitdenbefristetBeschä;igtenundinformierendiePersonalräte,damitdieKolleg*innenauchdieSommerferienbezahltbekommen.EskommtbeidenbefristetBeschäEigtenleiderimmermalwiederzufalschenEingruppierungen.Eswurdeerreicht,dassdasZus^mmungsformular,dasdenPersonalrätenvorgelegtwird,endlichdieEingruppierungindieMitbes^mmungaufnimmt(getrennteZus^mmungsaufforderungfürEinstellungundEingruppierung).

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

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Lehrkrä;emangelimGrund-undFörderschulbereich–AuswirkungenaufdenSchulamtsbezirk

ObwohlderzeitdieLehrerversorgungimRheingau-Taunus-KreisundinWiesbadennochbesseristalsinmanchemanderenSchulamtsbezirk,könnendennochnichtalleoffenenPlanstellenimGrund-undFörderschulbereichbesetztwerden.DiesevonderLandesregierunghausgemachteSitua^onaufgrundjahrelangerFehlplanung-essindnichtdieFlüchtlinge,wieimTeilzeitbriefdesKultusministerssorechtspopulis^schaufgeführt!-wirktsichaufweitereBereicheaus:

Versetzungsrunde

Grundsätzlichseihiererwähnt,dassderGesamtpersonalratmitdemStaatlichenSchulamteinegelungenevertrauensvolleZusammenarbeitprak^ziert,ummöglichstvielenWünschenderKolleginnenundKollegennachzukommen.IndiesemJahrgabes,bedingtdurchdenFachkräEemangel,inallenhessischenSchulämterneinerigidereFreigabepraxis(29%keineFreigabe).ImRheingau-Taunus-KreisundinWiesbadenlagdieseQuoteunterdurchschniflichbeiknapp13%.EsverlassenmehrKolleginnenundKollegendenSchulamtsbezirkalseinversetztwerden.

InderVergangenheitgabesimmerwiederverspätetvorgelegteMaßnahmen,beidenendieMitbes^mmungdesGPRLLübergangenwurde,waswirentsprechendkri^sierthaben.DemAnliegen,unsdiePersonalmaßnahmenfürdasSchuljahr2018/19bisspätestens30.5.18vorzulegen,hatdieDienststellenachzukommenzugesagt.

AbordnungenindieBildungsverwaltung

ImnächstenSchuljahrwirddasStaatlicheSchulamtaufgrundeinerWeisungdesHessischenKultusministeriumsjedesAbordnungsgesuchindieBildungsverwaltungindividuellprüfen.Esistdavonauszugehen,dassbesondersGrund-undFörderschullehrkräEenhiereineChancezurindividuellenWeiterentwicklungverwehrtwerdenwird.WirwerdendenVorgangkri^sch-konstruk^vbegleitenunddürfenFrauenförderungsaspekte(imGrundschullehramtsind91%derLehrkräEeweiblich)genausowenigaußerAchtlassenwiedieGleichbehandlungzwischendenSchulformen.

Teilzeitanschreiben

KultusministerLorzhatindenOsterferieneinAnschreibenanallesichinTeilzeitbefindlichenLehrkräEeanGrund-undFörderschulenmitderBifegesandt,ihreStundenwegendesFachkräEemangelsaufzustocken.LautAmtsleitunghabenimSchulamtsbezirkeinigeKolleginnenundKollegenvor,Stundenaufzustocken.DerUmfangistdemGPRLLnochnichtbekannt.BekanntistderGEW-Frak^onjedochdieReak^onauseinigenKollegien,diesichsehrüberdenMinisterbriefgeärgerthaben.DieEmpörungrührtvorallemdaher,dassvieleKolleginnenundKollegenwegenderbestehendenÜberlastungunterVerzichtaufBezügeundPensioneneineindividuelleLösunggesuchthaben,umdieSchuleweiterschaffenzukönnen.DieBifezurAufstockunguntergleichzei^gerNichtbeachtungderÜberlastungsanzeigenwirdalszynischwahrgenommen.

Überlastung

SeitJahrenscheintesandersherumzusein:DieSchuleschafftdieLehrkräEe.DieLageverschärEsichdurchdenFachkräEemangel(doppelteKlassenführungen,AnsammlungderHaupkächerbeidenBestandskolleginnenund-kollegen,permanentesAnlernenundUnterstützenunausgebildetenVertretungspersonals,schwindendeBFZ-Stundenusw.).VonJahrzuJahrstellenganzeKollegienÜberlastungsanzeigen,dieauchingroßerAnzahldemGesamtpersonalratvorliegen.NebendenGesprächen,diedasSchulamtmitdenSchulleitungenundPersonalrätenzurVerbesserungderSitua^onandenSchulenführt,befürwortetdieGEW-Frak^onimGPRLLweiterhin,dassdieDezernatestrukturelleProbleme,dienichtimEinflussbereichdesSchulamteslösbarsind,ansKultusministeriummitNachdruckweitergeben.

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

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NeuesausdemStaatlichenSchulamt

NachlangerVakanzundgroßenpersonellenProblemensindimSchulamtdieStellenderSchulfachlichenAufsichtsbeam^nnenund-beamtenwiederkomplefbesetzt.

ImGrundschulbereichunterstütztHerrHeikoLastdiebeidenSchulfachlichenAufsichtsbeam^nnenFrauBrandundFrauKleinwächter.FrauWeißmannistfürdenBereichSonderpädagogikzuständig,HerrNollfürdieHaupt-undRealschulenundFrauMännlefürdenBerufsschulbereich.FrauGofschalkundganzaktuellauchFrauHusungsindfürdieGymnasienzuständig.

FreistellungsmöglichkeitenfürdieBeam[nnenundBeamteninderhessischenLandesverwaltungzurBetreuungpflegebedür;igerAngehörigerunderkrankterKinder

ImNovembergingvomHessischenMinisteriumdesInnernundfürSporteinEmpfehlungsschreibenzurFreistellungsmöglichkeitfürdieBeam^nnenundBeamteninderhessischenLandesverwaltungzurBetreuungpflegebedürEigerAngehörigerunderkrankterKinderheraus.AufNachfragewurdeunsmitgeteilt,dassdieseEmpfehlungErlasscharakterhabe.AnalogzudengesetzlichversichertenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernkönnenBeamteundBeam^nnenDienstbefreiungbiszu7ArbeitstagenimKalenderjahr(beiAlleinerziehenden14Arbeitstage)zurBetreuungerkrankterKindererhalten.FürdiePflegenaherAngehörigerkönnenbiszu10ArbeitstagenDienstbefreiunggewährtwerden.DetailssindimErlassnachzulesen.DiesesSchreibenverschicktedasSchulamtperMailalsAnhangimNewsleferzuBeginndesneuenJahresanalleSchulleitungen.DerGesamtpersonalrathatesallenPersonalrätenderSchuleninWiesbadenundimRheingau-Taunus-Kreiszugesandt,soweitihmdieKontaktdatenvorlagen.SolltetihrgenauereInforma^onenzudemErlassbenö^gen,wendetEuchaneureSchulleitungenoderandenGPRLL.

PersonalvertretungsrechtlichesBeschlussverfahrenzurKlärungderMitbes[mmungsrechtebeiAbordnungenvonBFZ-Lehrkrä;enandieRegelschulen

DasThema„AbordnungenoderDienstreisenvonLehrkräEenandenBeratungs-undFörderzentren“wirdhessenweitunterschiedlichdisku^ertundbehandelt.LeidersindbishertrotzvielerBemühungendesHauptpersonalratsbeimKultusministeriumunddesGesamtpersonalratsaufSchulamtsebenewedereinegrundsätzlicheKlärungnocheineeinheitlicheRegelungmöglichgeworden.

NachgeltendemRechthandeltessichbeiIB-Maßnahmen(MaßnahmenderInklusivenBeschulung)umklareAbordnungsmaßnahmen.WerdendieseMaßnahmenjedochalsDienstreisengewertet,wieesinunseremSchulamtsbezirküblichwar,werdendadurchsowohlSchutzrechtederKolleginnenundKollegenalsauchdienachdemHPVGpersonalvertretungsrechtlichverbrieEeMitbes^mmungumgangen.

DieshatdenGesamtpersonalratdazuveranlasst,eingerichtlichesBeschlussverfahrenzuerwirken,umKolleginnenundKollegen,dieberech^gteEinwändegegenihreAbordnungvorbringen,personalrechtlichzurSeitestehenzukönnen.

SolltendieMaßnahmenderInklusivenBeschulungundeventuellauchder"vorbeugendenMaßnahmen"(VM)künEigwiederalsAbordnungenbehandeltwerden,verliertderGesamtpersonalratmitSicherheitnichtdieProblemfelderausdenAugen,wiesieimZugedessenvonvielenBFZ-KolleginnenundKollegenindenletztenWochenskizziertwordensind:EswarenFragennachderFachlichkeit,derWeisungsbefugnis,derTeilnahmeanKonferenzenusw.HiermüssenalleBeteiligtenaufeinanderzugehenundnachvernünEigenLösungensuchen.

SprechstundedesGPRLL:MontagundMiMwoch:14.00-16.00Uhr•RaumB318•Telefon:0611-8803470•0176-70916378

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