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Jahresbericht 2006

Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V. Hauptstr. 44

69117 Heidelberg

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Jahresbericht 2006S. 1

Inhalt.......................................................................................................1

Vorwort ..................................................................................................2 Ziele der Biologischen Krebsabwehr e.V................................................3 Mitglieder und Spender ..........................................................................4 Vorstand .................................................................................................5 Aktivitäten Überregionale Veranstaltungen..............................................................6 Regionale Veranstaltungen ....................................................................7

Informationsschriften der GfBK e.V. .....................................................12 Benefizprodukte ...................................................................................13 Beratung in Heidelberg.........................................................................14 Beratung in den Beratungsstellen ........................................................16 Rechtsberatung/Musterprozess............................................................17 Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Fernsehen, Funk....................................18 Unterstützung von Forschungsvorhaben..............................................21 Spendensiegel des DZI ........................................................................28 Bilanz....................................................................................................29 Anlage: Satzung ...................................................................................30

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Jahresbericht 2006S. 2

Vorwort Liebe Mitglieder, Freunde und Spender,

mit dem vorliegenden Jahresbericht 2006 möchten wir allen Mitgliedern, Freunden und Spendern einen Einblick in die Arbeit unserer Gesellschaft geben.

Der Jahresbericht soll nicht nur über die finanziellen Entwicklungen der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr Rechenschaft ablegen, wenngleich die Bilanz ein wichtiger Teil eines jeden Jahresberichtes ist. In unserem Jahresbericht betrachten wir vor allem auch die inhaltliche Seite unserer Arbeit.

Das Hauptanliegen unserer Organisation ist die Information über ganzheitliche Therapien und die persönliche Beratung von Krebspatienten. Diesem Ziel sind wir im Jahr 2006 durch die Veranstaltung von 105 Vorträgen, Kursen und Workshops und durch über 16.000 telefonische Beratungen ein gutes Stück näher gekommen.

Besonders freue ich mich, dass die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V. 2006 erstmalig das Spendensiegel des Deutschen Institutes für Sozialarbeit erhalten hat. Das Siegel bestätigt, dass wir die uns anvertrauten Gelder satzungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt haben.

Wir hoffen sehr, dass Sie uns auch weiterhin begleiten und mithelfen, neue Unterstützer zu gewinnen. Für Ihr bisheriges Engagement danken wir Ihnen ganz herzlich!

Dr. György Irmey Ärztlicher Direktor

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Jahresbericht 2006S. 3

Ziele der Biologischen Krebsabwehr e.V. Diagnose Krebs – kaum eine Erkrankung löst mehr Unsicherheiten und Ängste aus. In dieser schwierigen Situation, steht die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr seit 1982 allen Betroffenen und ihren Angehörigen zur Seite. Ärztliche Berater und erfahrene Mitarbeiter informieren und begleiten Patienten auf ihrem Heilungsweg – menschlich, ganzheitlich und unabhängig. Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr hat 25 000 Mitglieder und Förderer und ist damit die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Heilverfahren bei Krebs im deutschsprachigen Raum. Unsere Arbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden finanziert. Unser Grundsatz Krebs hat viele verschiedene Ursachen. Eine örtliche Therapie allein ist nicht ausreichend. Nur die Behandlung des ganzen Menschen als körperliche, seelische und geistige Einheit unterstützt langfristig den Heilungsprozess. Deswegen fördern wir eine Medizin für den ganzen Menschen, in der sich biologische Heilverfahren und schulmedizinische Behandlungswege sinnvoll ergänzen. Unsere Leistungen und Aufgaben

• Unsere Ärzte und Fachleute beraten alle Krebspatienten und ihre Angehörigen. • Wir stärken Patienten und unterstützen sie, Verantwortung für sich und ihre Entscheidungen zu

übernehmen. • Wir geben verständlich geschriebene Informationen heraus über alle Aspekte einer ganzheitlichen

Krebstherapie. • Wir veranstalten Kongresse, Seminare und Vorträge. • Wir fördern Forschungsprojekte und Studien zur Wirksamkeit unkonventioneller Therapien. • Wir informieren Ärzte und Therapeuten über komplementäre Krebsbehandlungen und bieten

regelmäßig Fortbildungen an. Unabhängig – mit Ihrer Hilfe Wir erhalten keine staatliche Förderung und verzichten bewusst auf Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie. Unsere Informationsangebote und Beratungen stehen jedem Ratsuchenden kostenfrei zur Verfügung. Damit wir uns weiterhin für viele Krebskranke engagieren können, sind wir auf Ihre Spende angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns!

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Jahresbericht 2006S. 4

Mitglieder, Förderer und Spender Mitgliedschaften einzelner Personen Die GFBK hatte am 31. Dezember 2006 insgesamt 7427 ordentliche Mitglieder. Davon waren 695 „ärztliche Mitglieder“ und 6730 „nicht-ärztliche“ Mitglieder. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt unverändert € 65,- für nicht-ärztliche Mitglieder und € 80,- für Ärzte und Therapeuten Regelmäßige freiwillige Spender sind im Freundeskreis zusammengefasst, der am 31.12.2006 11161 Personen umfasste.

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2001 2002 2003 2004 2005 2006

Mitglieder Freunde und Förderer

Ehrenmitgliedschaften Aufgrund ihres Verdienstes um die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr wurden seit der Gründung folgende Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt: Gerhard André Gisela Beyersdorff Ingeborg Conradt (2002) Melitta Ernst ( ) Dr. Dr. E. D. Hager Wilhelm Kanne Prof. Dr. A. Landsberger Liselotte Leipe Dr. Heinz Mastall Josef Mettler Dr. Johannes Miller Dr. Günter Neumeyer Prof. Dr. Manfred Rimpler Gerhard Wennemers Herr Wicker Brigitte Wiedemann Dr. Dirk Ingo Wolfrum

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Jahresbericht 2006S. 5

Der Vorstand der Biologischen Krebsabwehr (Amtsperiode 2004-2007) Der Vorstand der Gesellschaft wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Präsident Prof. Dr. med. Karl Friedrich Klippel, Berlin Ehem. Chefarzt der Urologischen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses Celle Vizepräsident Dr. med. Heinz Mastall , Elbtal Schatzmeister Dr. med. Dr. rer. nat. E. D. Hager, Bad Bergzabern Chefarzt Biomed Klinik Schriftführer Gerhard Wennemers, Meinerzhagen Sekretär des wissenschaftlichen Beirats Prof. Dr. Manfred Rimpler, Wedemark Weitere Vorstandsmitglieder Dr. Johannes Miller, Hamburg ausgeschieden zum 31.3.2006 Dr. med. Evelyn Junge-Schröder, Suhl ausgeschieden zum 31.7.2005 Josef Mettler, Erkrath Dr. Ebo Rau, Amberg Ärztlicher Direktor Dr. György Irmey, Heidelberg Beisitzer Martin Lamberts, Celle Arndt Schnurr, Heidelberg Satzung: auf der Mitgliederversammlung vom 5. Mai 2006 wurde die veränderte Satzung verabschiedet (s. Anlage).

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Jahresbericht 2006S. 6

Aktivitäten - Überregionale Veranstaltungen Vortragsveranstaltung GfBK-Beratungsstelle am 29. April 2006 in Hamburg Der Mensch im Mittelpunkt - Ganzheitliche Beratung bei Krebs Über 250 Besucher haben den Vorträgen von Prof. Dr. Dr. Klippel, Dr. Irmey, Anette Rexrodt von Fircks und Prof. Fintelmann gelauscht. Mit der Veranstaltung wurde gleichzeitig die langjährige Leiterin der Beratungsstelle Hamburg, Gisela Beyersdorff, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Mit Frau Jutta Trautmann und Angela Keller haben zwei engagierte Mitarbeiterinnen deren Nachfolge angetreten. Jutta Trautmann hat während ihrer Krebserkrankung die heilende Wirkung des Guolin Qigong erfahren. In Kursen und Seminaren lehrt sie die Übungen des medizinischen Qigong. Angela Keller ist Heilpraktikerin für Psychotherapie und erkrankte 1998 an Krebs. Ihr Wunsch ist es, anderen Erkrankten Mut zu machen, den eigenen Weg zur Heilung zu entdecken. Mit dem Ausscheiden von Gisela Beyersdorf vollzog sich gleichzeitig der Umzug der Beratungsstelle in neue Räume in der Waitzstr. 31.

Heidelberg: Sonderveranstaltung im Rahmen der Mitgliederversammlung der GfBK am 05. Mai 2006, Heidelberg Vortragsveranstaltung und Mitgliederversammlung Hauptpunkt der Mitgliederversammlung war die geplanten Änderungen der Satzung. Im Anschluss an die Versammlung lauschten die Zuhörer den faszinierenden Ausführungen von Professor Klippel über neurobiologische Vorgänge im Gehirn. Er stellte neue Untersuchungsergebnisse vor, die belegen, dass das Gehirn auch im Alter noch formbar ist. In dem sich anschließenden Vortrag ging Dr. Grossarth-Maticek vor allem auf den Aspekt der Selbstregulation ein. Über 45 Zuhörer erlebten einen anregenden Vortragsabend.

10. Symposium der Beratungsstelle Dresden am 30.09.2006 im Hygienemuseum Zum Thema: „Die Bedeutung integrativer Konzepte in der Onkologie“ und “ Darmkrebs“ referierten die Vorstandsmitglieder. Dr. Dr. Hager, J. Mettler, Dr. Dawczynski sowie Dr. Orth und zu rechtlichen Problemen RA M. Herberg. Die ganztägige Veranstaltung war gut besucht und wurde von den Patienten sehr gut angenommen. Auch das spezielle Patientenseminar – Darmkrebs – unter Leitung von Dr. Folprecht und Dr. Pistorius von der Uniklinik Dresden ist von den Patienten als sehr informativ eingeschätzt worden, v. a. wurde auch die Möglichkeit begrüßt, persönliche Fragestellungen der einzelnen Patienten zu diskutieren.

Wiesbaden: 7. Arzt-Patienten-Forum, 04. Oktober 2006, Rathaus Wiesbaden Bewährte und neue Methoden der Biologischen Krebsabwehr Referenten: Dr. Mastall, Dr. Bach, Dr. Hart, Dr. Hilger, Dr. Landenberg, Dr. Oettmeyer, Dr. Peters, Dr. Sahinbas, Dr. Schlodder, Prof. Dr. Vogl u. a. mit Vorträgen über bewährte und neue Therapiemethoden der biologischen Krebsabwehr, Mikrometastasennachweis, Organotherapie, Misteltherapie, Tiefenhyperthermie, Laserinduzierte Therapie, Dentritische Zelltherapie, Erkennen von Krebszellen mittels molekularer Bildgebung.

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Jahresbericht 2006S. 7

Aktivitäten - Regionale Veranstaltungen Regional organisierte Aktivitäten und Aktionen, Arzt-Patienten-Seminare, Infostände Insgesamt 105 Vorträge, Workshops und Infostände veranstaltete die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr im Jahr 2006. Januar

• Berlin: Vortrag: Krankheit und Leiden aus buddhistischer Sicht, Lisa Freund, Pädagogin • Wiesbaden: Vortrag: Entspannung als „Medizin“ – Progressive Muskelentspannung nach

Jacobsen, Adeline Zimmer-Probst, Ärztin • Heidelberg: Kurs: Visualisieren – Ein Weg zu den inneren Heilquellen, Dr. med. G. Irmey, Ärztl.

Direktor der GfBK • Mönchengladbach: Vortrag: Selbstheilungskräfte aktivieren – Bochumer Gesundheitstraining,

Marion Herrmann-Gorszolka, Dipl.-Soz.päd., Yoga-Lehrerin • Heidelberg: Kurs: Gesund sein ist lernbar!, Karin Willeck, Coach der NLP-Resonanz-Methode,

Darmstadt • Heidelberg: Informationsabend: Entgiftung und Säure-Basen-Haushalt, Claus Witteczek,

beratender Arzt der GfBK Februar

• Wiesbaden: Vortrag: Heilen mit Energie, Andreas Klemm, Institut für geistige und bioenergetische Heilverfahren

• Heidelberg: Kurs: Emotionale Intelligenz – die Macht der Gefühle, Matthias Pfleger, Heilpraktiker, Mannheim

• Anhausen: Vortrag: Verunsicherung des Patienten, Josef Mettler, Vorstandsmitglied der GfBK • Berlin: Vortrag: Guolin Qi Gong, ein aktiver Heilungsweg in der begleitenden Krebstherapie, Dipl.-

Psych. Verena Lütge, Qi- und Guolin-QiGong-Therapeutin • Heidelberg: Informationsabend: Brustkrebs, Nelly Dick, beratende Ärztin der GfBK • Bremen: Vortrag: Meditation und Gesundheit, Sybille Althaus-Storbeck • München: Vortrag: Ganzheitliche Behandlung des Brustkrebses inklusive Operation, Dipl.-Med.

Axel Weber, Klinik Marinus am Stein • Heidelberg: Kurs: Selbständiges Arbeiten mit Symbolkräften und freien Energien, Günter Heede,

Vitametiker, Walldorf • Neumünster: Vortrag: Was kann ich selbst tun, um meine Abwehrkräfte zu stärken?, Gisela

Beyersdorff, GfBK-Beratungsstelle Hamburg März

• Wiesbaden: Vortrag: „Umdenken“ ist gefragt!, Dr. Horst Beckmann, Dipl.-Neurobiologe • Vechta: Vortrag: Möglichkeiten der Biologischen Krebsabwehr, Dipl.-Päd. Wolfgang Becker,

GfBK-Beratungsstelle Bremen • Heidelberg: Kurs: Seelische Unterstützung mit Bachblüten, Dr. med. G. Irmey, Ärztl. Direktor der

GfBK • Berlin: Vortrag: Elektrosmog und Erdstrahlen, Winfried Schomann, Geopathologe • Heidelberg. Informationsabend: Umgang mit Angst und Schmerz – neue Ressourcen bei

schwerer Erkrankung, Dipl.-Psych. Theresa Syndikus-Krüger, Meckesheim • Neckarsulm: Vortrag: Heilpflanzentherapie bei Krebs, Claus Witteczek, beratender Arzt der GfBK • Ludwigshafen: Vortrag bei der FSH n. Krebs: Entgiftung und Stoffwechselanregung –

Darmregulation, Enzyme und Nahrungsergänzungsmittel in der Krebsnachsorge, Dr. med. G. Irmey, Ärztl. Direktor der GfBK

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Jahresbericht 2006S. 8

Aktivitäten - Regionale Veranstaltungen April

• Karlsruhe: Stand bei der Futaris-Messe am 08. und 09.04.2006 • Grünstadt: Vortrag bei der FSH n. Krebs: Biologische Krebsabwehr, Dr. med. G. Irmey, Ärztl.

Direktor der GfBK • Berlin: Vortrag: Magen-Darm-Probleme bei Krebs, Barbara Kunz, Gesundheitstrainerin • Wiesbaden: Vortrag: Bewährte und aktuelle Methoden der biologischen Krebstherapie, Dr. med.

H. Mastall, Vizepräsident der GfBK • Regensburg: Vortragsveranstaltung: 1. Was ist möglich in der komplementären Krebsmedizin? –

eine Orientierungshilfe für Betroffene und Angehörige, Dr. Erwin Weijnen, Nürnberg; 2. Nicht nur bei Krebs – Vollwertige Ernährung schützt und hilft heilen, Margarete Ruhland, Heilpraktikerin, Bad Abbach

• Stuttgart-Degerloch: Vortrag: Vitamin C: ein Vitamin für (fast?) alle Fälle?, Dr. med. Bavastro, Stuttgart

• München: Vortrag: Für und Wider die Misteltherapie, Dr.med. D. R. Horn, FA f. Allgemeinmed. • Mönchengladbach: Vortrag: Mit Löffel und Gabel gegen Krebs, Heike Sensendorf, Homöopathin,

Rommelskirchen • Heidelberg: Informationsabend: Biologische Therapiekonzepte, Claus Witteczek, beratender Arzt

der GfBK • Heidelberg: Kurs: Durch Kranksein leben lernen, Karin Willeck, Coach in der NLP-Resonanz-

Methode, Darmstadt Mai

• Wiesbaden: Vortrag: Fit und aktiv durch Entsäuerung, Helga Hadmek, Ernährungsberaterin • Bremen: Vortrag: Bilder als heilende Kraft, Helga Tienken, Heilpraktikerin und Malerin,

Thedinghausen • Bremen: Ausstellung: Gesang des Lebens, Bilder von Helga Tienken, Thedinghausen • Limburg: Festvortrag zum 10-jährigen Bestehen der Dehrner Krebsnothilfe: Aktivierung der

Selbstheilungskräfte, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der GfBK • Speyer: Stand bei den Rheinland-Pfalz-Tagen vom 19. bis 21.05.2006 • Heidelberg: Kurs: Cranio-Sacrale Selbstbehandlung – Wohlbefinden und Entspannung durch

sanfte Berührungen, Doris und Alexander Wunsch, Heidelberg • Berlin: Lesung: „Ich bin sehr dankbar für mein Leben!“ – Frauen berichten über Altnerativen im

Umgang mit Krebs, Irmhild Harbach-Dietz, Psychotherapeutin, GfBK-Beratungsstelle Berlin • Heidelberg: Informationsabend: Die Mistel als Heilmittel bei der Krebskrankheit – zum

Verständnis und Verhältnis aus anthroposophisch-medizinischer Sicht, Dr. med. Johannes Enggesser, Arzt f. Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren, Heidelberg

Juni

• Wiesbaden: Vortrag: Aktivierung der Selbstheilungskräfte, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der GfBK

• Mönchengladbach: Workshop: Tanz – erneuernde Kraft im Leben, Britta Wessel, Tanztherap. • Meißen: Vortrag: Biologische Tumortherapie, Claus Witteczek, beratender Arzt der GfBK • Heidelberg: Kurs: Die Macht der Gefühle – Emotionale Intelligenz, Matthias Pfleger, Heilpraktiker,

Mannheim • Münster: Vortrag im Rahmen des Krebsinformationstages der Krebsberatung Münsterland:

Aktivierung der Selbstheilungskräfte – Erfahrungsbericht eines Betroffenen, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der GfBK

• Berlin: Vortrag: Psychosomatische Energetik, Dr.med. Thomas Höhn, FA f. Allgemeinmed. • Heidelberg: Kurs: Jin Shin Jyutsu, Jutta Hölz, Jin Shin Jyutsu-Praktikerin, Heidelberg • Bremen: Workshop: Loslassen was nicht glücklich macht, Dr. Tenfelde, Hamburg • Heidelberg: Kurs: Energetischer Selbstschutz – wie schütze ich mich vor Kraftverlust?, Gisela

Krambeer-Müller, Wiesenbach

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Jahresbericht 2006S. 9

Aktivitäten - Regionale Veranstaltungen

• Wilhelmshaven-Schortens: Vortrag im Rahmen des 10. Deutschen Kongresses für Komplementärmedizin: Wie bleibe ich seelisch heil – trotz schwerer Erkrankung?, Gisela Beyersdorff, GfBK-Beratungsstelle Hamburg

• Heidelberg: Informationsabend: Biologische Krebsabwehr bei gynäkologischen Tumoren, Nelly Dick, beratende Ärztin der GfBK

• Passau: Vortragsveranstaltung: 1. Naturheilkundlich begleitende Therapiekonzepte bei Krebserkrankung – eine Orientierungshilfe für Betroffene und Angehörige, Dr. med. R. Weikl, Neukirchen/Inn; 2. Nicht nur bei Krebs – Vollwertige Ernährung schützt und hilft heilen, Margarete Ruhland, Heilpraktikerin, Bad Abbach

Juli

• Heidelberg: Stand beim Markt der Möglichkeiten 01.07.2006 • Heidelberg: Kurs: Wege zum Urvertrauen – Einführung in die Grundlagen des geistigen Heilens,

Beatrice Anderegg, Heilerin, Basel • Bremen: Vortrag: Mistel und Selbstregulation – was leistet die anthroposophisch orientierte

Krebstherapie, Dr. Schaefermeyer, Bremen • München: Tänze des Sommers – Kreis- u. Heiltänze, Susanne Betzold, GfBK-Beratungsstelle

München • Heidelberg: Informationsabend: Kräuter bereichern nicht nur den Kochtopf, Beate Beyerle,

Gesundheitstrainerin • Bad Tölz: Vortrag bei der Prostata-SHG: Biologisches Therapiekonzept bei Prostata-Ca,

C. Witteczek, beratender Arzt der GfBK • Vechta: Vortrag: Thema Brustkrebs – Komplementäre Behandlungsmethoden, Dr. med. Knut

Briken, beratender Arzt der GfBK-Beratungsstelle Bremen • Heidelberg: Kurs: Visualisieren – Ein Weg zu den inneren Heilquellen • Nürnberg: Vortrag im Rahmen der Fachtagung Psychoonkologie: Was bringt die

Psychoonkologie dem Patienten?, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der GfBK August

• München: „Wege zu mir“ – Kennen lernen und Erfahren von Entspannungsmöglichkeiten, Vorstellungsübungen, Bewegung und Stimme, Susanne Betzold, GfBK-Beratungsstelle München, und Elisabeth Vogt, BRK-Krebsberatung

• Burg-Mosel: Vortrag: Bewährte und neue Therapiemethoden der Biologischen Krebsabwehr, Dr. med. H. Mastall, Vizepräsident der GfBK

September

• Berlin: Vortrag: Tanzen – heilsame Bewegung, Ulrike Sprenger, Tanz- u. Bewegungstherap. • Bremen: Ausstellung: „Horizonte“, Maritime Bilder von S. P. Burger, Achim • Wiesbaden: Vortrag: Ernährung des Krebspatienten unter besonderer Berücksichtigung der

Fette, Dr. med. H. Mastall, Vizepräsident der GfB • Bremen: Workshop: Heilsamer Umgang mit Krebs, Dr. Tenfelde, Hamburg • Bremen: Vortrag: Ganzheitliche Zahnmedizin innerhalb der Biologischen Krebsabwehr, Dr. med.

dent. Klehmet, Bremen • Wiesbaden: Infoabend und Kurs: Gesundheitstraining – Gesundwerden und Gesundbleiben,

Dipl.-Theol. Hettenkofer • Mönchengladbach: Vortrag: Alte Heilmittel neu entdeckt – Colostrum, ein bedeutendes

Immuntherapeutikum, Dr. med. Bernhard Ost, Gynäkologe, Düsseldorf • Wiesbaden: Vortrag: Lachen ist Medizin – Selbstheilungskräfte aktivieren, Gundula Steiner-

Junker, Clowndoktor und Kunsttherapeutin • Wiesbaden: Workshop: Gefühle wahrnehmen und ausdrücken in Bewegung, Bildern und Tanz,

Gundula Steiner-Junker, Clowndoktor und Kunsttherapeutin • Marburg: Stand beim Patiententag der Uniklinik Gießen-Marburg

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Jahresbericht 2006S. 10

Aktivitäten - Regionale Veranstaltungen Oktober

• Wiesbaden: Vortrag: Familie und Krebs aus systemischer Sicht, Adelheid Gerstenberg, Psychotherapeutin (HPG), Hadamar

• Bremen: Vortrag: Guolin Qi Gong – als aktiver Weg in der begleitenden Krebstherapie, Andrea Przybylla, QiGong-Therapeutin, und HP Cornelia Frehe, Bremen

• Darmstadt: Vortrag bei der FSH n. Krebs: Ganzheitliche Wege im Umgang mit Krebserkrankungen, Dr. med. G. Irmey, Ärztl. Direktor der GfBK

• Berlin: Vortrag: Hyperthermie, Dr. med. Hannelore Seibt, FÄ f. Allgemeinmed. u. Hämatol. • Ansbach: Vortrag: Aktivierung der Selbstheilungskräfte, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der

GfBK • Augsburg: Vortrag im Rahmen der Intersana-Gesundheitsmesse: Ganzheitliche

Krebsvorbeugung als Weg zum Leben, Dr. med. G. Pfeffer, beratende Ärztin der GfBK-Beratungsstelle München

• Heidelberg: Vortrag: Spontanheilung bei Krebs – Wunder oder Realität, Dr. med. G. Irmey, Ärztlicher Direktor der GfBK

• Wiesental: Vortrag bei der Prostata-SHG Bruchsal: Biologische Therapiekonzepte bei Prostata-Ca, Claus Witteczek, beratender Arzt der GfBK

• Baden-Baden: Stand bei der Medizinischen Woche vom 27.10. bis 02.11.2006 • Mönchengladbach: Vortrag: Misteltherapie – Möglichkeiten und Grenzen der Therapie, Dr.

Christine Stumpf, Tumorambulanz Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke November

• Wiesbaden: Vortrag: Prostatacarcinom, komplementäre Therapien und psychoonkologische Aspekte, Prof. Dr. med. K. F. Klippel, Präsident der GfBK

• Bremen: Workshop: „Nie wieder ärgern!“ – Ein Antiärger-Programm, Dr. Tenfelde, Hamburg • Kriftel: Vortrag: Bewährte und neue Therapiemethoden der Biologischen Krebsabwehr, Dr. med.

H. Mastall, Vizepräsident der GfBK • Hamburg: Vortrag: Stärkung der Abwehrkräfte durch körperliche Aktivität und Entspannungs-

Verfahren, Jutta Trautmann, QiGong-Lehrerin, GfBK-Beratungsstelle Hamburg • Karlsruhe: Vortrag bei der FSH n. Krebs: Komplementäre Therapien bei Krebs, Nelly Dick,

beratende Ärztin der GfBK • Bremen: Vortrag: Ich will leben, bevor ich sterbe, Brigid Guinan, Gestalttherapeutin, Bremen • Prichsenstadt: Vortrag bei der Abschlussveranstaltung im Homöopathie-Hof Laub: Krebs und

mein Leben, Dr. med. Ebo Rau, Vorstandsmitglied der GfBK • Berlin: Vortrag: Umgang mit der Angst, Marina Schnurre, SHG-Leiterin • Stuttgart: Vortrag: Ganzheitliche Krebsbehandlung, Dott. P. Bavastro, Stuttgart • Mönchengladbach: Vortrag: Klopfakupressur zur Bewältigung emotionaler Belastungssituationen

bei schweren körperlichen Erkrankungen, Christel Lenz, Psycho- u. Körpertherapeutin • München: Vortrag: Neue Aspekte in der Krebstherapie, Dr. med. Gerhard Brand, Arzt f.

Allgemeinmed., NHV u. Homöopathie • Heidelberg: Vortrag im Rahmen der TREND-Messe: Ganzheitliche Wege zur Gesundheit bei

Krebserkrankungen, Dr. med. G. Irmey, Ärztl. Direktor der GfBK • Heidelberg: Stand bei der TREND-Messe vom 17. – 19.11.2006 • Bremen: Workshop: Kraft schöpfen im Garten der Seele, Sybille Althaus-Storbeck, Psycho-

therapeutin, Bremen • Siegburg: Vortrag: Bewährte und neue Therapiemethoden der Biologischen Krebsabwehr, Dr.

med. H. Mastall, Vizepräsident der GfBK • Heidelberg: Informationsabend: Homöopathie und Krebserkrankung, Dr. med. Andreas Wacker,

Mannheim • Bad Sooden-Allendorf: Vortrag: Was bedeutet biologische Krebsabwehr?, G. Wennemers,

Vorstandsmitglied der GfBK

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Jahresbericht 2006S. 11

Aktivitäten - Regionale Veranstaltungen Dezember

• Wiesbaden: Vortrag: Trauer braucht Raum – Die Notwendigkeit der Trauerarbeit, Brigitte Hettenkofer, Dipl.-Theologin

• Heidelberg: Informationsabend: Biologisches Therapiekonzept bei Prostata-Ca, Claus Witteczek, beratender Arzt der GfBK

• Berlin: Vortrag: Angehörige von Krebskranken – wie können sie Kraft schöpfen?, Renate Christensen, beratende Ärztin, GfBK-Beratungsstelle Berlin

• Bremen: Vortrag: Naturheilkundliche Behandlungsmethoden des Brustkrebses, Dr. med. Knut Briken, beratender Arzt der GfBK-Beratungsstelle Bremen

• München: Betend tanzen – Meditative Kreis- und Heiltänze, Susanne Betzold, GfBK-Beratungsstelle München

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Jahresbericht 2006S. 12

Informationsschriften der Biologischen Krebsabwehr

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 45.000 Broschüren verschickt. Die Broschüren informieren ausführlich und unabhängig über die Möglichkeiten biologischer Therapien

• Wege zur Gesundheit • Ernährung und Krebs • Nebenwirkungen aggressiver Therapien • Wege zum seelischen Gleichgewicht bei Krebs

Die Broschüre „Wege zur Gesundheit“ und „Ernährung und Krebs“ wurden neu überarbeitet.

Im Jahr 2006 wurden die Reihe der Informationsblätter der Biologischen Krebsabwehr durch die Themen „Bauchspeicheldrüsenkrebs“ „Eierstockkrebs“, „Lungenkrebs“ und „Antihormonelle Therapie bei Brustkrebs“ ergänzt. Zurzeit können wir GfBK- Infoblätter zu 39 ausgewählten Themen anbieten. Die GfBK-Infoblätter werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Im Jahr 2006 wurden über 100.000 GfBK-Infos verschickt und verteilt

Die regelmäßigen Mitteilungen unserer Gesellschaft IMPULSE erscheinen viermal im Jahr in einer Auflage von 40.000 pro Auflage. IMPULSE wird an die Mitglieder und Spender unserer Gesellschaft verschickt. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und andere Organisationen erhalten ebenfalls IMPULSE.

Täglich besuchen zwischen 270 und 597 Besucher unsere Internetpräsenz www.biokrebs.de. Im Jahr 2006 besuchten demnach insgesamt 148.994 Besucher unsere Internetpräsenz. Dabei wurden 128 GB übertragen und wir konnten 12 Millionen Klicks zählen. Die Seite wird kontinuierlich aktualisiert und verbessert.

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Jahresbericht 2006S. 13

Benefizprodukte

Bewusste Gesundung von Dr. Ebo Rau und Dr. György Irmey Kalendarium und CD mit Heilübungen, mit täglichen Anregungen und Affirmationen Jeden Tag führt ein Mensch durchschnittlich 50.000 Gedankengänge aus. Oftmals sind wir uns dabei nicht bewusst, was und wie wir denken: Denken wir mit Liebe oder Hass, mit Mut oder Angst, mit Vertrauen oder Zweifel? Das neue Kalendarium möchte Ihnen Anregungen geben, sich mit Ihren persönlichen Glaubenssätzen auseinander zusetzen. Für jeden Tag haben wir Ihnen eine heilsame Affirmationen ausgesucht, mit dem Sie dem Tag einen positiven Impuls geben. Kurze und einfach auszuübende Atem-, Körper und Meditationsübungen regen an, sich täglich ein paar Minuten bewusst seiner Gesundung zu widmen. Auf der dazugehörigen CD ist ein Teil der Übungen aufgenommen. (EURO 9,- incl. CD) Auflage 10.000 Exemplare

Impulse von Mensch zu Mensch von Dr. Ebo Rau und Dr. György Irmey Immerwährender Taschenbuchkalender mit täglichen Anregungen zur Krankheits-, Konflikt-, Lebensbewältigung Im Zusammenhang mit der Krebserkrankung werden viele negative Signale ausgesandt. Mit diesem Kalendarium möchten wir Ihnen bewusst positive Anregungen vermitteln. Denn im Alltag - alltäglich - bekommt jeder Mensch regelmäßig wie der Puls „Impulse”, die für ihn positiv oder negativ, helfend oder störend, heilend oder krankmachend sind. Und in besonders schwierigen Lebenssituationen brauchen wir ganz dringend gute „Impulse von Mensch zu Mensch, Impulse der Hoffnung, der Liebe, des Mutes, des Glaubens, des Vertrauens, der Zuversicht und der Kraft. (EURO 5,- ) Auflage:12.000

Vom Leben singen Gruppe Horch und Ulrich Kasparick Die Idee: Atmen ist wichtig. Jeder Krebspatient weiß das. Deshalb ist Singen so gut. Die CD enthält Lieder, die man mitsingen kann: alte, bekannte, vertraue Lieder, wer will, kann einstimmen, wer lebt, kann singen. Jeder Mensch hat seinen „Ton“, den gilt es, zum Klingen zu bringen. Das trägt zur Gesundung bei. Finanziert wurde die CD durch Spenden, so dass der Erlös aus dem Verkauf nun zu 100 % der Arbeit der GfBK zugute kommt. (EURO 10,-) Auflage: 2000

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Jahresbericht 2006S. 14

Patientenberatung – Beratung in Heidelberg Nicht-ärztliche telefonische Beratung in Heidelberg Die ersten Ansprechpartner des Info-Telefon sind speziell geschulte Beraterinnen und Berater, die dem Anrufer eine erste Orientierungshilfe geben und auf das umfangreiche Informationsangebot der Gesellschaft hinweisen. Die Fragen der Anrufer sind vielfältig und beziehen sich nicht nur auf biologische Therapien; alle Mitarbeiterinnen sind bemüht, möglichst umfassend Auskunft zu geben oder an entsprechende Institutionen und Beratungsdienste weiterzuleiten. Um dem stetig wachsenden Informationsbedürfnis der Patienten gerecht zu werden und den Qualitätsstandard der Telefonberatung zu verbessern, finden regelmäßige Fortbildungen statt. Im Jahr 2006 erreichten 8140 Anfragen unser Info-Telefon in Heidelberg, 1709 schriftliche Anfragen wurden beantwortet. 2669 Interessenten bestellten Informationsmaterial per e-Mail Ärztliche telefonische Beratung in Heidelberg Fast 4185 telefonische Anfragen von Patienten konnte die ärztliche Beratung in Heidelberg im Jahr 2006 beantworten. Daneben wurden 767 e-Mail Anfragen, 75 schriftliche Anfragen beantwortet und 185 Patienten persönlich beraten. Bei einer ärztlichen Beratung durch die GfBK erhalten Patienten Informationen und Entscheidungshilfen. In den meisten Fällen wird zunächst eine Bewertung des Krankheits-Ist-Zustandes vorgenommen. Im Anschluss daran erfolgt die Bewertung der bisherigen und geplanten Therapien unter Berücksichtigung komplementären Behandlungsmöglichkeiten. Oftmals können Therapieoptionen zusammen mit dem Patienten erarbeitet werden und, wobei der Schwerpunkt der Beratung in der komplementären Medizin zu sehen ist. Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr bietet den Service der „zweiten Meinung“ im Rahmen ihres gemeinnützigen Auftrages kostenlos an.

Anzahl der Beratungen in Heidelberg

220 185 66

4185

8140

4100

767

2699

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

8000

9000

nicht-ärztliche Beratung ärztliche Beratung

TelefonischPersönlichSchriftliche-Mail

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Jahresbericht 2006S. 15

Patientenberatung – Beratung in Heidelberg

Verteilung der Anrufe nach Tumorentitäten

139 140 174276

170

661

979

1730

357

Hirntumore Gewebstumore, Haut und KnochentumoreTumore der Luftwege Hämatologische Tumorekeine Angabe Tumore des VerdaungstraktesTumore des Urogenitaltraktes Tumore der weiblichen BrustSonstige Erkrankungen

Patientenberatung – Rückmeldungen

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Jahresbericht 2006S. 16

Patientenberatung – Beratung in den regionalen Beratungsstellen

Tele

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Son

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Berlin 1090 74 255 420 9 Vortragsveranstaltungen mit insg. 194 Pers. 15 Vorträge, Seminare, Workshops bei verschiedenen Institutionen

• regelmäßige Gruppentermine: Gesundheitstraining, Angehörigen-Gruppe

• Betreuung von Selbsthilfegruppen

• Stände bei regionalen/überreg. Veranstaltungen

• Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechts -Mitarbeit in verschiedenen Gremien

Bremen 250 30 72 162 12 Vorträge und Seminare in der Beratungsstelle mit insgesamt ca. 150 Teilnehmern, 7 Infostände bei Gesundheitsmessen und Vortragsveranstaltungen

• Monatliches Treffen der Prostata-SHG

• regelmäßige Kurse Visualisierung nach Dr. O. C. Simonton

Dresden 340 42 89 130 Fünf Vorträge vor Selbsthilfegruppen, Symposium am 30.09. in Dresden mit ca. 100 Teilnehmern

• Betreuung von Selbsthilfegruppen

Hamburg 208 48 250 Eröffnung der neuen Beratungsstelle mit einer Vortragsveranstaltung, Tag der offenen Tür, regelmäßige Vortragsveranstaltungen

• Leitung einer Selbsthilfegruppe

Mönchen-gladbach

123 5 0 85 4 Vortragsveranstaltungen mit insgesamt 70 Teilnehmern

München 760 98 63 254 11 Vortrags- und Seminarveranstaltungen mit ca. 190 Teilnehmern, 6 Infostände bei Gesundheitsmessen und Vortragsveranstaltungen

• Vorbereitung und Mitgestaltung des Magazin „Spurwechsel“

• Stände bei regionalen/überreg. Veranstaltungen

Stuttgart 150 5 5 50 19.09. Vortrag „Tumornachsorge

aktiv und ganzheitlich gestalten“ am Gesundheitsamt in Stuttgart

Wiesbaden 350 85 68 175 10 Vorträge in der Beratungsstelle, Arzt-Patiententag, 6 Infostände bei Gesundheitsmessen und Vortragsveranstaltungen, fünf Vorträge vor Selbsthilfegruppen

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Jahresbericht 2006S. 17

Rechtsberatung der Biologischen Krebsabwehr Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (AZ: 1 BvR 347/98) legt eindeutig fest, dass schwerkranke Kassenpatienten mit neuen, noch nicht anerkannten Methoden behandelt werden können, wenn allgemein anerkannte Therapien nicht existieren. Diese Entscheidung ist seit langem wieder einmal eine klare Stärkung der Patientenrechte, aber auch der ärztlichen Therapiefreiheit. Anforderungen sind streng: Anspruch nur in Ausnahmefällen Grundsätzlich wird in dem Beschluss anerkannt, dass neue Methoden nur dann in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen sind, wenn sich diese als zweckmäßig und finanzierbar erweisen. Eine besondere Situation wird für lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankungen gesehen, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht besteht. Dann können andere Methoden, die noch nicht anerkannt sind, Kassenleistung sein, wenn nachweislich eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Immer ist im Einzelfall zu entscheiden, ob alle Voraussetzungen vorliegen; nur dann besteht ein Anspruch des Krebspatienten auf Kostenerstattung. Musterverfahren: Immuntherapie mit Dendritischen Zellen und Tiefen-Hyperthermie Die GfBK hilft in zwei Musterverfahren einem Mitglied und ihren Angehörigen bei der Kostenerstattung der Behandlungen mit Tiefen-Hyperthermie und Immuntherapie mit Dendritischen Zellen bei metastasierendem Rectumkarzinom. Über die Hyperthermie-Behandlungen entscheidet das Sozialgericht Köln. Wegen der anderen Behandlung besteht ein Widerspruchsverfahren gegen die Betriebskrankenkasse. Entscheidungen werden im Laufe dieses Jahres erwartet. Von den Erfahrungen in den Auseinandersetzungen mit Krankenkasse und Gericht werden alle Mitglieder profitieren. Die GfBK wird Ergebnisse und Empfehlungen veröffentlichen. Formale Hürden beachten Mitglieder, für die eine Kostenerstattung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Betracht kommt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor Behandlungsbeginn einen Kostenübernahmeantrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Entscheidung der Krankenkasse muss abgewartet werden. Lässt sie zu lange auf sich warten, kann die Behandlung trotzdem beginnen, ohne dass eine Zurückweisung des später gestellten Kostenerstattungsanspruchs droht. Ärzte können den Kostenübernahmeantrag durch eine Bescheinigung unterstützen.

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Jahresbericht 2006S. 18

Öffentlichkeitsarbeit der Biologischen Krebsabwehr Pressedienst und Resonanz Dreimal im Jahr wird eine Presseaussendung an 520 Adressen von interessierten Journalisten durchgeführt. In den Aussendung werden aktuelle und interessante Themen aufgegriffen und den Journalisten nahe gebracht. Als Resonanz auf diese Aussendungen und die Pressearbeit der Biologischen Krebsabwehr sind im Jahr 2006 38 Artikel in den unterschiedlichsten Zeitschriften und Zeitungen erschienen, in denen über die Arbeit der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr berichtet wird oder in denen unsere Gesellschaft Stellung zu aktuellen Fragen nimmt.

Frau im Spiegel, 20. April 2006: Alternativen gegen Krebs (Nennung der GfBK mit Adresse und Telefonnummer)

Das GOLDENE Blatt, 9.Oktober 2006: Infusionen, Sauerstoff, Enzyme, Mistel – Krebs mit allen Mittel bekämpfen

Naturheilpraxis, Januar 2006: Biologische Therapiemaßnahmen erhöhen die Spontanheilungsrate

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Jahresbericht 2006S. 19

Naturamed, März 2006, Weiter Verwirrung um die Erstattung des Misteltherapie

Meinerzhagener Zeitung, August 2006: Siegel für Umgang mit Spenden

Neuform Kurier, November 2006

Naturamed, März 2006

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Jahresbericht 2006S. 20

Fernsehen und Radio MDR, 6. April 2006, Hauptsache gesund: Kurzbericht über die Arbeit der Beratungsstelle Dresden – Informationsblatt des MDR auf der Internetseite Radio Berlin, 4. April 2006 Bericht über den 12. Internationalen Kongress in Celle Das Erste, 4. April 2006, Menschen bei Maischberger: Krebs – werden wir ihn nie besiegen? Diskussion mit Dr. Irmey, Dr. Dahlke, Prof. Schmutzler, Andrea Sixt NDR 3, Hamburg Journal, 29. April 2006: Kurzbericht über die Neueröffnung der Beratungsstelle Hamburg SWR Landesschau, 28. August 2006: Biologische Krebsabwehr: Gast im Studio Dr. György Irmey Zeitungen und Zeitschriften JaVita, Januar 2006: Hautprobleme während der Chemotherapie (Nennung der GfBK-Broschüre: Nebenwirkungen ganzheitlicher Therapien) Naturheilpraxis, Januar 2006: Biologische Therapiemaßnahmen erhöhen die Spontanheilungsrate ViaMedici, Januar 2006: Helfen Mistel gegen Krebs? Interview mit Dr. Irmey Der Naturarzt, Februar 2006: Plädoyer für ein erweitertes Denken in der Medizin – Wissenschaft für alles? Interview mit Dr. Irmey Pforzheimer Zeitung, 16. Januar 2006: Tagesklinik schließt eine Lücke – Klinik Öschelbronn mit neuem Angebot, (Dr. Irmey spricht das Grußwort) Hannoversche Allgemeine, Februar 2006: Ernährung hilft Naturamed, März 2006: Weiter Verwirrung um Erstattung der Misteltherapie (Pressemeldung des GfBK-Pressediensts) Das goldene Blatt, April 2005, Diagnose Krebs – Informationen sind jetzt sehr wichtig Rheinische Zeitung, 11. April 2006: Wie man Selbstheilungskräfte aktiviert - Vortrag von Claus Witteczek in Neuwied Frau im Spiegel, 20. April 2006: Alternativen gegen Krebs (Nennung der GfBK mit Adresse und Telefonnummer)

NDR 3, Hamburg Journal , 29. April 2006: Hamburg Journal, Kurzbericht über die Neueröffnung der Beratungsstelle Hamburg GlücksRevue, Mai 2006: Begleittherapien, die es dem Patienten leichter machen – Ergänzende Krebsbehandlung FreizeitRevue, Mai 2006: Die modernen Belgeittherapien bei Krebs – verhindern Übelkeit, Schmerzen Müdigkeit FR-online, 8. Mai 2006: Frankfurter Rundschau, Online Redaktion. Bericht über die Futaris Messe mit Beteiligung der GfBK Dorstener Zeitung, 12. Mai 2006:, Benefiz Golftunier zu Gunsten der GfBK NNP, 15. Mai 2006: NNP, 10 Jahre Krebsnothilfe Dehrn, Dr. Rau Festredner MZ , 17. Mai 2006: Golftunier zu Gunsten der GfBK Blitz-Tipp Wiesbaden, Juli 2006: Hier gibt es Hilfe für Krebs-Patienten KrankenhausUmschau, August 2006: Spenden-Siegel Morgenweb, 8. August 2006: Krebsbekämpfer erhalten Spendensiegel Meinerzhagener Zeitung , 10. August 2006: Siegel für den Umgang mit Spenden Mannheimer Morgen, August 2006: Krebsbekämpfer erhalten Siegel Das GOLDENE Blatt, 9.Oktober 2006: Infusionen, Sauerstoff, Enzyme, Mistel – Krebs mit allen Mittel bekämpfen SONNENSTRAHL, 3/2006: Glockenspiel und Trommeln gegen die Wut Bremer Anzeiger, 11.Oktober 2006: Biologische Heilverfahren bei Krebs brigitte, Oktober 2007, Bericht über Selen mit Nennung der GfBK Neuform Kurier, November 2006: Risiko Brustkrebs Meinerzhagener Zeitung, 20. Oktober 2006: Tumore in der Lunge. Schleichend und oftmals unbemerkt Naturarzt, Dezember 2006: Krebs: Sind Sie gut beraten? Pro und Contra Chemotherapie Lokale Presse, Dezember 2006: Selbstheilungskräfte bei Krebs stärken – Aktionswoche gegen Krebs

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Jahresbericht 2006S. 21

Unterstützung von Forschungsprojekten

Antragsteller Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Hua Fan/Prof. Dr. med. Werner Reutter, Freie Universität Berlin und Charité-Universitätsmedizin Berlin, Institut für Biochemie und Molekularbiologie, Arnimallee 22, 14195 Berlin-Dahlem

Titel Neue Antitumorwirkstoffe aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) - Isolierung und Untersuchung der funktionellen Mechanismen dieser Stoffe

Inhalt Die Suche nach neuen Antitumormitteln aus Pflanzen und Pilzen der TCM, die bereits der Vor-beugung besondere Wichtigkeit beimisst, ist von großer Bedeutung für die Krebsbekämpfung. Eine Therapie mit Wirkstoffen aus der TCM kann wegen der geringeren Nebenwirkungen als Er-gänzungsmethode bei der Behandlung von Tumoren angesehen werden, insbesondere bei früher Diagnose, aber auch nach Operation, Chemotherapie und Radiotherapie. Wir suchen in Zusammenarbeit mit chinesischen Universitäten und Forschungsinstituten seit zehn Jahren nach Antitumorwirkstoffen. Mittels verschiedener chromatographischer Methoden wurden Rohextrakte aus Heilpflanzen bzw. Pilzen der TCM Schritt für Schritt fraktioniert. Diese Fraktionen wurden auf ihre Antitumor- und Immunaktivierungswirkungen hin getestet. Es konnten bioaktive Fraktionen isoliert werden, die weiter charakterisiert wurden (1, 2, 5). 1. Isolierung bioaktiver Stoffe aus Heilpilzen und Untersuchung ihrer Wirkung auf die Immunaktivierung Es wurden verschiedene Fraktionen aus Ganoderma lucidum – aufgrund seiner vielfältigen Wir-kungen in der TCM seit 2000 Jahren als ein heiliges Kraut angesehen – und Coriolus versicolor hergestellt, um anschließend deren Stimulationswirkung auf Lymphozyten und Makrophagen zu testen. Wir haben aus Ganoderma lucidum den Wirkstoff LZ-3-1-α isoliert, der die Proliferation von Lymphozyten, besonders von denen tumorkranker Mäuse, stimuliert. Die Stimulation von Lymphozyten durch LZ-3-1-α bewirkte einen wesentlichen Anstieg der Produktion von IL-2 und IFN-γ von Immunglobulin. LZ-3-1-α� bewirkte auch eine Veränderung der Morphologie und der Aktivität von Makrophagen, die nach Stimulation mit LZ-3-1-α eine große Menge an IL-1ß, NO und TNF produzierten. Die Phagozytosesaktivität der Makrophagen war nach der Stimulation ebenfalls stark erhöht. Die Zellhämolyse von neurophilen und NK-Zellen nahm nach der Stimulation wesentlich zu (3, 4). Das lässt den Schluss zu, dass LZ-3-1-α sowohl auf die zelluläre als auch auf die humorale Immunität Einfluss nimmt (5, 6). 2. Isolierung des aktiven Stoffes aus Polygonum cuspidatum und Untersuchung seiner Wir-kung für die Induktion der Apoptose von Tumorzellen Polygonum cuspidatum ist eine Heilpflanze, die seit langer Zeit in der Tumortherapie der tradi-tionellen chinesischen Medizin verwendet wird. Sie zeigt darüber hinaus eine hemmende Wirkung bei Virus- und Bakterien-Infektionen. Wir konnten zeigen, daß der Extrakt HZ von Polygonum cuspidatum in niedrigen Konzentrationen die Proliferation verschiedener Arten von Tumorzellen wirksam inhibiert und die Apoptose in Kolon-Karzinomzellen (SW620) induziert (7, 8). Außerdem wurde der Wirkstoff HZ-3-1-ß aus dem Heilkraut isoliert (9). Die Antitumorwirkung von HZ-3-1-ß ist hundertfach höher als die des Rohextraktes. Nach 72 h Behandlung bei einer Konzentration von 10 g/ml wurden SW620-Zellen zu 50 % apoptotisch; der Wachstumszyklus der Tumorzellen in der S-Phase blieb erhalten (9, 10). HZ-3-1-ß bietet daher vielversprechende Ansätze für die Entwicklung eines neuen Antitumormittels.

Summe € 7500,-

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Jahresbericht 2006S. 22

Unterstützung von Forschungsprojekten Antragsteller Prof. Siegers Titel Einfluss pflanzlicher Arzneimittel auf Aromatase und Östrogen-abhängiges Zellwachstum Inhalt Das Enzym Aromatase hat für die Biosynthese von Östron und Östradiol eine herausragende

Bedeutung. Andererseits ist die direkte Bestimmung der beiden Produkte schwierig, so dass die Enzymaktivität bisher mit verschiedenen Assays vorgenommen wurde: - Freisetzung von 3H2O aus stereospezifisch markiertem Androstendion. Dieser Assay vermag

die Abnahme des Substrates zu messen, kann aber keine Aussagen über die gebildeten Produkte treffen. Nur in Systemen, in denen ausschließlich Aromatase als oxidierendem Enzym vorhanden ist, kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Geschwindigkeit der Androstendion-Abnahme der Aromataseaktivität entspricht. Dies ist z.B. in Plazentamikrosomen gegeben sowie in artefiziellen Expressionssystemen wie Zellkulturen oder stabil transfizierten Zellen. Dagegen kann das Verhältnis des aktiven Östradiols zum inaktiven Östron nicht ermittelt werden.

- Fluorimetrische Bestimmung mit xenogenen Substraten. Dieser Assay verwendet die Umsatzgeschwindigkeit von Benzylfluoreszein. Dieses Substrat ist nicht natürlich und hat einen hohen KM-Wert entsprechend einer geringen Affinität. Bedingt durch die hohe Störanfälligkeit der fluorimetrischen Messung kann er nur mit gereinigtem Enzym oder mit sehr gut charakterisierten Systemen wie stabil transfizierten Zellen zuverlässig durchgeführt werden, eine Verwendung dieses Assays mit Plazentamikrosomen ergibt keine reproduzierbaren Werte.

Die direkte Bestimmung der gebildeten Produkte umgeht diese Probleme. Durch den getrennten Nachweis von Östron, Östradiol und anderer Produkte kann das Produktverhältnis direkt bestimmt werden, die biologische Bedeutung der Aromataseaktivität kann aus der zu erwartenden biologischen Wirksamkeit des Östradiols abgeschätzt werden. Nach Identifizierung ist auch die Bestimmung weiterer Metaboliten, vor allem der Inaktivierung durch Sulfatierung direkt möglich. Hiermit hat ein solcher Nachweis eine breite Anwendbarkeit:

Direkter Nachweis von Aromatase durch Kopplung von Dünnschichtchromatographie und

Phosphorimager-Quantifizierung Zur Etablierung des direkten Produktnachweises wurden verschiedene Aromatasequellen mit 1,2,5,6-3H-Androstendion inkubiert (Batelle draft) und die entstandenen Produkte sowie verbliebenes Substrat extrahiert. Die Extraktionseffizienz wurde durch Bestimmung der verbleibenden Gesamtradioaktivität zu >95% bestimmt (Verbleib von <5 000 dpm Radioaktivität in der wässrigen Phase, bei einer insgesamt eingesetzten Aktivität von 0,2 µCi = 400 000 dpm). Eine Verfälschung der Ergebnisse durch die Extraktion kann damit weitgehend ausgeschlossen werden. Eine analoge Extraktion ist auch im 3H2O-basierten Nachweisverfahren enthalten, in diesem Verfahren wird darüber hinaus noch ein Aktivkohle-Filtrationsschritt verwendet, der eine weitere potentielle Fehlerquelle darstellt. Die extrahierten Produkte wurden durch Dünnschichtchromatographie auf Silicagel-Dünnschichtplatten (Schichtdicke des Silicagels 0,2 mm) getrennt. Die Plattenorientierung wird mit einem radioaktiven Markierungspunkt gekennzeichnet. Nach dem Auftragen und Eintrocknen der Proben wurden die Platten mit Methylenchlorid - Ethylacetat (4 : 1) bis zu einer Laufstrecke von etwa 15 cm entwickelt und die Platten getrocknet. Die vollständig trockenen Platten wurden für drei Tage mit Tritium-sensitiven Phosphorimager-Platten exponiert. Dieses Verfahren führt bei einem radioaktiven Zerfall zur Anregung eines Y- oder Yb-Atoms, welches in der Phosphorimager-Platte enthalten ist. Dabei geht dieses Atom in einen metastabilen Zustand über, welcher eine Halbwertszeit von einigen Tagen besitzt (abhängig von Belichtung und Raumtemperatur). Durch die Exposition wird ein quantitativ korrektes Abbild der Radioaktivität von der Dünnschichtplatte auf die Phosphorimager-Platte erzeugt. Durch Anregung mit einem Laser werden in einem Scanner die metastabilen Atome angeregt und fallen unter Emission eines Lichtquantes in den Grundzustand zurück. Durch Messung der Lichtintensität kann die in einem Areal befindliche Markierung quantifiziert werden; durch die Position des Laserstrahles wird die Phosphorimagerplatte abgetastet. Hierdurch wird die auf der Phosphorimager-Platte gespeicherte Aktivität eingelesen. Dieses Abbild kann jetzt durch Computer-basierte Verfahren nachbearbeitet werden; insbesondere ist es möglich, die in einem Spot enthaltene Radioaktivität direkt zu quantifizieren. Durch die Bestimmung der insgesamt in einer Bahn gemessenen Radioaktivität wird die Gesamtsignalintensität erhalten; die Berechnung der relativen und absoluten Produktmenge in jedem Spot ist leicht möglich. Die Methode wurde mit Plazentamikrosomen erarbeitet. Durch Optimierung der Laufmittelzusammensetzung konnten Östron, Östradiol und Androstendion gut voneinander

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Jahresbericht 2006S. 23

abgetrennt werden; durch Verlängerung der Trennstrecke oder Verwendung verbesserter Platten kann die Trennschärfe noch weiter erhöht werden. Bisher wurde dieser Test mit gleich gutem Erfolg für Inkubationen mit Plazentamikrosomen, Lebermikrosomen sowie mit Zellkulturen durchgeführt. In allen Versuchen wurde eine gleich bleibend gute Produkttrennung erreicht, die erhaltenen Androstendion-Metaboliten unterschieden sich dabei erheblich. Während in Plazentamikrosomen sowie in MCF7-Zellen neben Östron und Östrogen nur Spuren eines weiteren, polaren Metaboliten nachgewiesen werden konnten, bildeten Lebermikrosomen ein vollständig anderes Metabolitenspektrum, entsprechend dem vorwiegend katabolen Stoffwechsel dieses Organs. Die Sensitivität dieser Methode wird limitiert durch die spezifische Markierung der verwendeten Substrate. Kommerziell erhältliches 1,2,5,6-3H-Androstendion hat eine spezifische Aktivität von 105 Ci/mmol, die gewünschten Zielkonzentrationen (erarbeitet wurde der Assay mit einer minimalen Konzentration von 10 nmol/l) wurden durch Zusatz von unmarkiertem Androstendion eingestellt. Ohne Verwendung von unmarkiertem Substrat ist eine minimale Konzentration von 2,7 nmol/l zu erreichen; die notwendige Aktivität von 100 000 dpm ist dabei in einem Inkubationsvolumen von 750 µl enthalten. Da der KM-Wert von Aromatase für Androstendion in der Literatur zwischen 40 und 1000 nmol/l angegeben wird, erscheint eine weitere Senkung der Substratkonzentration nicht sinnvoll. Die Spezifität dieser Methode ist durch den direkten Produktnachweis hoch. Ein Vergleich zu den bisherigen Referenzmethoden ist nicht möglich, da diese auf einem anderen Detektionsprinzip beruhen. Mit diesem Assay konnte nachgewiesen werden, das in Plazentamikrosomen bei niedrigen Substratkonzentrationen etwa gleich große Anteile der beiden Metaboliten Östradiol und Östron gebildet werden; mit steigender Androstendion-Konzentration wird dabei relativ mehr Östron als Östradiol gebildet. Der KM-Wert der Aromatase für Androstendion wird in der Literatur zwischen 40 nmol/l und 1 000 nmol/l angegeben; unter Verwendung des Produktassays wird ein KM-Wert von 40 nmol/l erhalten, der den unteren Literaturwert bestätigt. Die gute Hemmbarkeit der Enzamaktivität durch den Mechanismus-basierten Hemmstoff 4-Hydroxyandrostendion wurde bestätigt. Als Hemmkonstanten wurde ein IC50-Wert von 0,5 mmol/l ermittelt. Für Aminoglutethimid, einem weiteren unspezifischen Hemmstoff der Aromatase, welches auch andere Cytochrom P450-Isoenzyme inhibiert, wird eine Hemmkonstante von 7 µmol/l ermittelt. Dieser Wert liegt im oberen Bereich der Literaturwerte, die zwischen 1 und 10 µmol/l angegeben werden. Für den Zusatz der Substrate müssen diese in einem organischen Lösemittel zugesetzt werden. In Vorversuchen wurde eine Hemmwirkung dieser Lösemittel erhalten. Dabei Ethanol < Methanol < DMSO < Isopropanol zunahm. Daher wurde in allen Inkubationen ein Zusatz von 0,6% Ethanol verwendet, der sich als noch nicht inhibitorisch erwiesen hatte. Zur Verbesserung der Substratlöslichkeit wurden dem Inkubationsansatz 5% Propylenglykol zugesetzt, welches die Aromatase nicht hemmt, jedoch nicht als Lösemittel für die Substrate geeignet war. Vorteile eines Produkt-basierten Aromataseassays - Unabhängigkeit von der Enzymquelle. Die Aromataseaktivität kann auch bei Inkubationen mit

wechselnden Aromatasequellen bestimmt werden, d.h. mit variierenden Proteinkonzentrationen bzw. mit variierenden Steroidhormon-bindenden Begleitproteinen.

- Unabhängigkeit von alternativen Stoffwechselwegen. Der Umsatz zu Östradiol und Östron ist auch bei Bildung anderer Produkte problemlos möglich. Dies wurde am Beispiel von Lebermikrosomen nachgewiesen.

- Unabhängigkeit von der stereospezifisch notwendigen Androstendion-Tritiierung. Die Eignung des weit verbreiteten Tritium-Release-Assays beruht auf der exakten, stereospezifischen Tritiierung des Substrates. Diese Notwendigkeit ist im Produkt-basierten Assay nicht mehr gegeben, hierfür wäre die Verwendung von 14C-markierten Substraten sogar geeigneter. Da dieses Substrat jedoch nicht in hinreichenden Aktivitäten kommerziell erhältlich ist, wurden alle bisherigen Versuche ebenfalls mit tritiierten Substraten durchgeführt.

- Direkte Bestimmung der hormonell wirksamen Aktivität. Da nur Östradiol, nicht aber Östron hormonell wirksam ist, ist das Produktverhältnis für die biologische Wirksamkeit wesentlich. Durch die direkte Östradiol-Quantifizierung ist dies möglich, im Gegensatz zum Tritium-release-Assay (Bestimmung nur des Substratumsatzes) oder des fluorimetrischen Assays (Bestimmung nur der Enzymaktivität).

- Möglichkeit der Quantifizierung nachgeschalteter Enzymaktivitäten. Das gebildete Östradiol bzw. Östron kann durch die 17ß-HSD (17ß´-Hydroxysteroid-Dehydrogenase) ineinander umgewandelt werden. Das jeweils in einem Gewebe vorherrschende Produktmuster wird dabei

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Jahresbericht 2006S. 24

durch die Isoenzymverteilung dieser Oxidoreduktase bestimmt. Dieser Stoffwechselweg ist sehr wichtig, wird aber durch andere Assays nicht erfasst. Durch die Produktisolierung ist der Einfluss der 17ß-HSD auf die Produktbildung mit erfassbar.

- Direkte Bestimmung von Hemmstoffaktivitäten. Der Gesamteffekt von bisher charakterisierten Aromatasehemmstoffen wie 4-Hydroxaandrostendion oder Aminoglutethimid auf Aromatase und HSD wird erfasst und quantifiziert. Dies kann auch für andere Hemmstoffe durchgeführt werden. So zeigten Vorversuche mit dem Pflanzenextrakt Cimicifuga, dass durch diesen Extrakt die Aromatase nur unwesentlich beeinflusst wird, während die 17ß-HSD durch Cimicifuga deutlich gehemmt wird. Dies zeigt sich an einem fast gleich bleibenden Androstendion-Umsatz, die gebildete Östradiolmenge nimmt deutlich ab, während parallel vermehrt Östron gebildet wird.

- Parallelbestimmung multipler Proben. Durch Dünnschichtchromatograhie können prinzipiell unbegrenzt viele Proben parallel inkubiert und analysiert werden. Auch die Exposition der Dünnschichtplatten mit Phosphorimager-Speicherplatten kann parallel erfolgen. Der Einleseschritt der Platten durch den Laserscanner selbst ist nur kurz (etwa 10 Minuten pro Platte) und erlaubt bei bis zu 30 Proben pro Platte die zügige Auswertung. Da bisher die Methodenentwicklung im Vordergrund stand, war bisher nicht die Notwendigkeit einer parallelen Analyse vieler Proben gegeben. Das Procedere lässt jedoch erkennen, dass eine Höherskalierung keine Schwierigkeiten bereiten wird.

Der neu entwickelte Assay erlaubt es, die Aromataseaktivität und ihre Produkte wesentlich besser als bisher zu charakterisieren. Es ist möglich, alle biologisch bekannten Substrate einzusetzen, solange diese in einer entsprechenden radioaktiven Markierung erhältlich sind. Durch die Unabhängigkeit von spezifischen Enzymquellen ist es jetzt ebenfalls möglich, die Enzymaktivität sowie die Produktverteilung in Gewebeproben besser als bisher möglich zu charakterisieren. Dies erlaubt es vor allem, den biologisch aktiven Anteil des Östradiols genau zu ermitteln. Die Versatilität dieses Assays durch die Separierung der Produkttrennung vom Nachweis der Radioaktivität erlaubt eine einfache Ausweitung des Spektrums auf andere Steroidhormone. Dies könnte für die bessere Erforschung der hormonellen Beeinflussung z.B. von Prostataadenomen und Karzinomen genutzt werden.

Fördersumme € 38.000,-

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Jahresbericht 2006S. 25

Unterstützung von Forschungsprojekten

Antragsteller: PD Dr. Dr. H. Walach, Universität Freiburg Titel: Geistiges Heilen bei unheilbaren Krebspatienten als komplementär medizinische Behandlung Inhalt: Mit dieser Pilotstudie ist es uns gelungen, das bisher kaum beforschte Gebiet des spirituellen

Heilens aus der Sichtweise der PatientInnen ein wenig zu erhellen. Mit so genannter qualitativer Methodik wurde versucht, eine detaillierte und lebensnahe Beschreibung der Wahrnehmung der PatientInnen zu erhalten. Dabei wurden PatientInnen von geschulten InterviewerInnen zu ihren Erfahrungen während der Krebserkrankung befragt, z.B. wurden die Bedürfnisse und Erfahrungen hinsichtlich Therapeuten oder anderen an der Behandlung beteiligten Personen erfragt. Nach der Behandlung mit DFR wurden die PatientInnen nach ihren Erfahrungen mit DFR gefragt, indem z.B. die Wahrnehmungen während der Behandlung, die Veränderungen nach der Behandlung, aber auch die Erfahrungen mit dem Therapeuten selbst erfragt wurden. Aus der Datenanalyse des hier angewandten Studiendesigns können keine generalisierten Aussagen über die Wirksamkeit der DFR getroffen werden, d.h. es können keine Rückschlüsse von den berichteten Erfahrungen auf die Wirksamkeit der Methode gemacht werden. Die subjektiven Äußerungen der befragten PatientInnen gelten nur für die Befragten selbst und lassen keine Verallgemeinerungen auf andere PatientInnen zu. Dennoch haben wir den Eindruck gewonnen, dass die PatientInnen sich während der Behandlung durchgängig wohl fühlten und Entspannung und/oder Ruhe empfinden konnten. Gleichzeitig wurden auch ungewohnte Erfahrungen wie z.B. „eine Distanz zu den Gedanken“ oder Empfindungen von Energie geschildert, die für einen tiefen Zustand von Entspannung, auch bei mit Entspannungsverfahren unerfahrenen Menschen sprechen. Auf der Ebene der Gedanken berichten PatientInnen, dass sie „aus dem Gedankenkarussell“ aussteigen konnten und sich auf die abgespielte Musik oder ihre eigene Atmung sehr gut konzentrieren konnten. Ohne Ausnahme beschrieben alle PatientInnen die Beziehung zu dem Heiler als sehr positiv. Obwohl die Person des Heilers in dieser Behandlung sehr im Hintergrund steht, auch keine Gespräche außer ein paar einleitenden Worten stattfanden, wurden die wertschätzende Haltung des Heilers und dessen Ausstrahlung sehr betont. Eine Patientin beschreibt z.B., dass endlich jemand ihr nicht mit Angst oder mit mutmachenden Floskeln begegnet sei. Da KrebspatientInnen im fortgeschrittenen Stadium oft in ihrem Umfeld soziale Distanz erleben, wird eine solche Erfahrung als Besonderheit wahrgenommen, die zumindest für den Moment des Erlebens für eine mögliche Distanz zur eigenen Erkrankung sorgt. Kritik an der Behandlung bezog sich ausschließlich auf die fremde räumliche Umgebung und auf die Behandlungsunterlage. Es wurde weder Kritik am Heiler noch Unbehagen mit der Methode geäußert. Insgesamt wurde DFR bei dieser Gruppe der besonders belasteten PatientInnen, die in den meisten Fällen äußerst einschränkende und unangenehme Erfahrungen mit Chemotherapie und anderen therapeutischen Verfahren gemacht hatten, als ihre Erwartungen von Entspannung und Linderung de Nebenwirkungen erfüllend erlebt. Diese Arbeit kann weder zeigen, dass es möglich ist, KrebspatientInnen mit Tiefenfeldentspannung zu heilen, noch welche objektiven psychischen und körperlichen Änderungen sich ergeben haben. Jedoch gibt die oben genannte Analyse einen tiefen Einblick in die subjektive Konstruktion der Erfahrungswelt der befragten PatientInnen. Man kann aufgrund der Interviews global sagen, dass die Tiefenfeldentspannung eine Methode ist, die auch von schwerkranken Patienten mit wenigen Ausnahmen gerne angenommen wird und daher durchaus weiter untersucht werden sollte. Es bestehen gute Chancen, dass PatientInnen, die sich eine derartige Behandlung wünschen und die nicht schon von sich aus Entspannung oder Meditation in ihrem Tagesplan haben, davon stark profitieren. Die Verbesserungen sind vor allem im Bereich des subjektiven Befindens und des „Energieniveaus“ zu erwarten. Dabei sind, wie oben gezeigt, keine Wunder zu erwarten, sondern diese Behandlungsart einfach als weiteren Ansatz zu sehen, der neben der Schulmedizin und anderen alternativen und komplementären Behandlungsverfahren ergänzend stehen kann.

Fördersumme € 25.000,-

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Jahresbericht 2006S. 26

Unterstützung von Forschungsprojekten Elektromagnetische und photodynamische Forschung – Fortsetzungsantrag Antragsteller Prof. Dr. Theuer, Fachhochschule Esslingen Titel Bestimmung und Optimierung der Frequenzfelder zur selektiven Polarisation und Zerstörung von

Glioblastom- und Astrozytomzellen in elektromagnetischen Zellen Klassische Krebsbehandlungsmethoden basieren im Allgemeinen auf einer operativen

Tumorentfernung, einer präoperativen, postoperativen oder kombinierten Chemotherapie, einer zusätzlichen Strahlentherapie und gegebenenfalls einer begleitenden Immuntherapie. Durch die Anwendung von Zytostatika bei chemotherapeutischen Verfahren werden maligne Zellen mehr geschädigt als gesunde, nicht entartete Zellen. Es werden hauptsächlich Zellen mit großen Proliferationsraten geschädigt. Zellen in der G0-Phase sprechen auf die chemische Therapie in der Regel nicht an. Besonders bei langsam wachsenden Tumoren verharrt ein relativ großer Teil der Zellen in der G0-Phase und der G1-Phase. Präoperative Chemotherapieverfahren zielen auf eine lokale Tumorreduktion. Dabei sollen die Erfolgsaussichten einer radikalen Operation verbessert werden. Gleichzeitig sollen nicht diagnostizierbare, bereits vorhandene Mikrometastasenzellen geschädigt werden. Chemotherapeutika schädigen besonders Tumorzellen, aber auch normale Zellen. Durch ihre unspezifische Wirkungsweise kommt es zu akuten, kurzfristig anhaltenden, meistens reversiblen Nebenwirkungen, oft jedoch zu späten, irreversiblen Nebenwirkungen. An der FHTE wurde im Rahmen des GfBK-Forschungsprojektes eine Prüfvorrichtung zur Bestimmung und Optimierung der Frequenzfelder zur Polarisation und Zerstörung von Glioblastomzellen entwickelt. Die Prüfvorrichtung besteht aus einem Frequenzgenerator, einem Leistungs-Verstärker, einem Steuer- und Messdatenrechner zur Aufnahme der Zelldeformationen und Polarisationselektroden. Es werden unterschiedliche Frequenzen und Frequenzfolgen aufgebracht und mit den theoretisch ermittelten Ergebnissen verglichen. Mit der Vorrichtung wurden zahlreiche Versuche mit Glioblastomzellen und weiteren, unterschiedlichen Tumorzellen durchgeführt. Vergleichend dazu werden normale Zellen bei gleichen Randbedingungen analysiert. Die zellpolarisierende, schwingungsinduzierte Zerstörung von Glioblastomerkrankungen basiert auf den unterschiedlichen Polarisierungseigenschaften maligner und gesunder Zellen in elektrischen Feldern und auf der Erkenntnis, dass Tumorzellen gesunden Zellen gegenüber ein verändertes Schwingungsverhalten aufweisen. Die Polarisierungseigenschaften zellulärer Strukturen in elektrischen Feldern sind frequenzabhängig und werden von der elektrischen zytoplasmatischen und der extrazellulären Leitfähigkeit bestimmt (Abbildung 1). Dabei bestimmt die zytoplasmatische Leitfähigkeit den Polarisierungsbeginn der Kurve. Die Leitfähigkeit des extrazellulären Mediums bestimmt den rechten Abklingbereich der Polarisierungskurve in der Abbildung 1.

Abbildung 1. Zelluläre Polarisierungsfähigkeit in Abhängigkeit von der zytoplasmatischen und extrazellulären Leitfähigkeit des Mediums.

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Jahresbericht 2006S. 27

Durch die verstärkte Produktion onkogener Proteine ist die zytoplasmatische und extrazelluläre Leitfähigkeit maligner Zellen verändert. Damit sind die Polarisierungseigenschaften maligner Zellen gesunden Zellen gegenüber verändert und erlauben neue, selektive Ansätze zu schonenden, nebenwirkungsarmen Behandlungsmethoden von Gehirntumorerkrankungen. Dabei werden Frequenzen und Frequenzfolgen aufgebracht die zu einer selektiven Polarisation maligner Zellen führen. Die selektiv polarisierten Zellen können durch kurze Leistungsstöße des Feldes letal geschädigt werden. Gesunde Zellen werden nicht polarisiert und überleben die Behandlung ohne Schaden. Bei Zellen ohne klar abgegrenzte Polarisierungseigenschaften werden Frequenzen appliziert, die zu Polarisierungsprozessen gesunder als auch kranker Zellen führen. Anschließend werden Leistungsimpulse aufgebracht, die zu selektiven, mechanischen Resonanzschwingungen der polarisierten kranken Zellen führen und diese letal schädigen. Das Verfahren basiert auf der Erkenntnis, dass maligne Zellen ein deutlich verändertes Schwingungsverhalten haben. Schwingungsrelevante Zellparameter sind die Steifigkeit und Beschaffenheit des Zytoskelettes, die Viskosität des Zytoplasmas, die Kern/Plasma Relation und die Steifigkeit und Beschaffenheit der extrazellulären Matrix. Die prägnanteste strukturelle Charakteristik maligner Zellen ist jedoch die geänderte Organisation der zellulären und extrazellulären Filamentnetze. Maligne Zellen haben die Fähigkeit verloren, das Zytoskelett zu organisieren. Es kommt zu einem Verlust der funktionellen Zellsteifigkeit. Die Kern-Plasma Relation ist zugunsten des Zellkerns verschoben. Der Zellkern ist oft in seiner Größe verändert und hat eine erhöhte Chromatindichte. Die oben geschilderten Veränderungen führen zu einem deutlich veränderten Schwingungsverhalten maligner Zellen. Durch gezielte, auf die Schwingungseigenschaften maligner Zellen abgestimmte Leistungsstöße kommt es zu einer letalen, schwingungsinduzierten Zerstörung maligner Zellen. Eine Schwingungs-Katastrophe für Krebszellen.

Summe € 17.000

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Jahresbericht 2006S. 28

Spendensiegel

Erstmals hat die GfBK 2006 das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) beantragt und erhalten. Damit wird der GfBK bescheinigt, dass sie mit ihrem Einsatz für krebskranke Menschen die anvertrauten Spendengelder verantwortungsvoll verwendet.

„Wir sind stolz darauf, das Siegel erhalten zu haben. Damit setzen wir ein glaubhaftes Signal für Transparenz und Vertrauenswürdigkeit gegenüber unseren Spendern“, sagt der Ärztliche Direktor der Gesellschaft, Dr. György Irmey, und fügt hinzu: „Wir werden weiterhin diesem Anspruch gerecht und setzen das uns anvertraute Geld sinnvoll für Information, Aufklärung und Beratung an Krebs erkrankter Menschen ein."

Die Gesellschaft, die die Kombination von Schulmedizin und naturheilkundlichen Heilverfahren gegen Krebs fördert, finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist die GfBK die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.

Im Prüfbericht des DZI heißt es über die GfBK: „Der Verein leistet satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Mittelfluss und Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert.“

Mit dem Erhalt des Spendensiegels steht die GfBK in einer Reihe mit namhaften Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, UNICEF, dem Deutsche Kinderhilfswerk oder dem Deutschen Caritasverband. Insgesamt listet das DZI in seinem „Spenden-Bulletin“ 212 ausgezeichnete Organisationen auf.

Die Zuerkennung des DZI-Spendensiegels erfolgt nach strengen, wissenschaftlichen Prüfkriterien. Mit der Verleihung des Siegels wird der GfBK bestätigt, Spenden nachprüfbar und sparsam einzusetzen. Die Jahresabschlüsse der GfBK dokumentieren eine transparente Vermögenslage, Mittelbeschaffung und Verwendung der Gelder. Träger des Spendensiegels vergeben grundsätzlich keine Prämien oder Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden.

Nicht alle Organisationen erhalten die wertvolle Bescheinigung, die jährlich beantragt werden muss. Das DZI warnt sogar vor Vereinigungen, die mit unlauteren Mitteln Spenden eintreiben oder Geld veruntreuen.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit Sitz in Berlin ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Stiftungsträger sind der Berliner Senat, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Industrie- und Handelskammer Berlin, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.

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Jahresbericht 2006S. 29

Vereinsergebnis 2006

Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 465.884 465.884 2. Spenden und Verfügungen 654.349

- Geldspenden 559.608 - Sachspenden 0 - Erbschaften 94.741

3. Buß- und Strafgelder 1.540 1.540 4. Vermögensverwaltung 36.621 36.621 Zwischensumme 1.158.394 5. Kurse, Workshops, Vorträge 22.396 22.396 6. Sonstige Erlöse 2.885 2.885

Summe der Einnahmen 1.183.676

Ausgaben für Gesamt Satzungs-

zwecke Mittelbe-

schaffung* Verwaltung

- Personalkosten Beratung und Betreuung 257.766 257.766

- Übrige Personalkosten 106.054 15.908 90.146

- Ärztliche Mitarbeiter Patientenberatung 213.347 213.347 - Reisekosten Berater 22.635 22.635 - Sachkosten Beratungsstellen 29.701 29.701

- Allgem. Sachkosten Patientenbetreuung (Druckkosten) 96.546 91.719 4.827

- Patienteninform./Mitgliederzeitschrift 93.732 89.046 4.687 - Rechtsberatung Patienten 3.643 3.643 - Dozentenhonorare Kurse / Vorträge 6.899 6.899 - Forschungsaufwendungen 33.500 33.500 - Härtefonds 9.362 9.362

- Öffentlichkeitsarbeit 26.873 26.873 - Ausgaben für Vermögensverwaltung 11.283 11.283

- Miete/Raumkosten 101.085 67.390 33.695- Bürokosten 111.036 74.024 37.012- Büroausstattung 24.881 16.587 8.294

- Rechts-, Beratungs- und Buchführungskosten 18.033 18.033

- sonstige Ausgaben Geschaftstelle 9.637 9.637- sonstige Kosten 2.435 2.435

Summe der Ausgaben 1.178.448 915.619 63.578 199.251Vereinsergebnis 5.228 *und Selbstdarstellung

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Jahresbericht 2006S. 30

Satzung der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. Heidelberg (Stand Mai 2006) §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "GfBK - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V." Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck Der Zweck des Vereins ist es, biologische Methoden zur Krebsabwehr zu fördern durch

a) Beratung und Aufklärung von Betroffenen und Angehörigen. b) Herausgabe verständlich geschriebener Informationen über alle Aspekte einer ganzheitlichen Krebstherapie. c) Mitwirkung bei der Aufklärung über Methoden der biologischen Krebsabwehr und Erfahrungsaustausch im Internet und im

Rahmen von Kongressen, Seminaren und Kursen für Betroffene, Laien und Fachleute. d) Unterstützung von Selbsthilfegruppen. e) Beratung von Instituten, Kliniken, Firmen, öffentlichen und privaten Institutionen, die mit biologischen Methoden zur

Krebsabwehr befasst sind. f) Förderung von Methoden zur Krebsfrüherkennung, Unterstützung der Vor- und Nachsorge von Krebserkrankungen. g) Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen bei Kostenerstattungsfragen biologischer Heilverfahren bei Krebs. h) Finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten und patientengebundenen Studien in privaten und öffentlichen

Forschungseinrichtungen, Kliniken und anderen Therapieeinrichtungen. Der Verein ist unabhängig und finanziert diese Aufgaben aus Spenden, dem Vereinsvermögen und aus laufenden Mitgliedsbeiträgen.

§ 3 Gemeinnützigkeit 3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3.2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3.4 Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder eingezahlte

Beträge zurück noch haben sie Anspruch auf das Vereinsvermögen. 3.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe

Vergütungen begünstigt werden. 3.6 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten

Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

4.1 Mitglied im Verein können natürliche Personen und Personen-Vereinigungen werden. Der Verein unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern, die zu dem Freundeskreis der Gesellschaft zählen.

4.2 Zu den Personen-Vereinigungen zählen: - medizinische und wissenschaftliche Vereine und Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit; - Patienten- und Selbsthilfeorganisationen, soweit es sich dabei um eingetragene Vereine handelt; - sonstige juristische Personen oder Personengesellschaften.

4.3 Die Aufnahme eines Mitglieds kann vom Vorstand mit mehrheitlicher Beschlussfassung abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags muss dem Antragssteller mit Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden. Gegen die Ablehnung hat der Antragsteller das Recht des Einspruchs, das innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ablehnung beim Vorstand eingehen muss. Über den Einspruch entscheidet endgültig die nächste Mitgliederversammlung.

4.4 Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Mindestbeitrags, sowie die Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

5.1 Die Mitgliedschaft endet: a) mit Tod des Mitglieds oder, wenn das Mitglied eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, mit ihrer Auflösung; b) durch freiwilligen Austritt, der schriftlich erklärt werden muss; c) durch Ausschluss aus dem Verein.

5.2 Wer das Ansehen und das Interesse des Vereins schwerwiegend schädigt, kann durch Beschluss des Vorstands nach vorheriger Anhörung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss dem Mitglied mit Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden. Gegen den Ausschluss hat das Mitglied das Recht des Einspruchs, der innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Ausschlussbescheides beim Vorstand eingehen muss. Über den Einspruch entscheidet endgültig die nächste Mitgliederversammlung.

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Jahresbericht 2006S. 31

§ 6 Beratungsstellen 6.1 Zur Unterstützung der zentralen Beratungsstelle in Heidelberg können sich regionale Beratungsstellen bilden, die

mit Genehmigung des Vorstands den Vereinsnamen in Verbindung mit einem Zusatz führen dürfen. 6.2 Die Bildung von Beratungsstellen bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Die leitenden Personen der

Beratungsstelle müssen der GfBK angehören und vom Vorstand ernannt bzw. bestätigt werden. Sie können vom Vorstand abberufen werden.

6.3 Die Beratungsstellen sind nicht berechtigt a) durch Eintragung in ein Register eine eigene Rechtspersönlichkeit zu erwerben, b) eigene Mitgliedsbeiträge zu erheben, c) den Verein - gleich in welcher Weise - zu verpflichten und/oder über Vereinsvermögen zu verfügen.

6.4 Die Beratungsstellen haben sich in ihrer Tätigkeit an die durch die Satzung, die Vorstandsbeschlüsse und die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien und somit an die gegebenen Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der GfBK zu halten.

6.5 Die Beratungsstellen sind direkt der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Heidelberg unterstellt. § 7 Gründung einer gemeinnützigen GmbH

Der Verein kann zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung begründen, die ausschließlich der wirtschaftlichen Förderung der gemeinnützigen Zwecke gemäß den §§ 2 und 3 dieser Satzung dient. Die Gründung der GmbH und deren Satzung müssen vom Vorstand und der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

§ 8 Freundeskreis

Dem Verein ist ein Freundeskreis angeschlossen. Mitglieder des Förderkreises können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die den Verein finanziell und ideell unterstützen wollen. Mitglieder des Freundeskreis müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Mitglieder des Freundeskreis´ erhalten das Mitteilungsblatt „IMPULSE“

§ 9 Botschafter der Biologischen Krebsabwehr

Der Vorstand kann zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Personen zu Botschaftern der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr berufen. Diese Personen können den Verein ideell und finanziell unterstützen. Botschafter müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.

§ 10 Wissenschaftlicher Beirat

10.1 Zur Beratung des Vorstands und zur internen Beschlussfassung über die Vergabe der dem Verein für die Vereinszwecke nach § 2.g. der Satzung zur Verfügung stehenden Mittel wird ein Wissenschaftlicher Beirat gebildet. Der Vorstand legt die Förderungsmittel, über die der Beirat verfügen kann, fest. An die Beschlüsse des Beirats über die ihm nach § 10.1. zur Verfügung stehenden Mittel ist der Vorstand gebunden. Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats ist auch, bei der Erfüllung der in § 2.e. der Satzung genannten Ziele mitzuwirken. Öffentliche und private Institutionen und Kliniken sollen bei der Erarbeitung von Forschungsplänen und der Beurteilung von Studienvergaben von den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats beratend unterstützt werden, um die biologische Krebsforschung vielseitig zu fördern.

10.2 Der Wissenschaftliche Beirat soll aus mindestens fünf in Forschung oder Therapie tätigen Fachleuten sowie einem Sekretär bestehen. Ein Vorschlagsrecht hat auch die Mehrheit der ordentlichen Mitgliederversammlung.

10.3 Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden vom Vorstand und dem Beiratssekretär berufen. 10.4 Mitglieder des Beirats müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. 10.5 Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre von dem Zeitpunkt an, zu dem sie ihre Berufung

angenommen haben. 10.6 Der Beirat gibt sich im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Geschäftsordnung. 10.7 Der Beiratssekretär ist Mitglied des Vereinsvorstands und wird vom Vorstand jeweils für eine Amtszeit von drei

Jahren berufen. § 11 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) der Wissenschaftliche Beirat c) die Mitgliederversammlung d) die Kassenprüfer.

§ 12 Bildung des Vorstands

12.1 Der Vorstand besteht aus sieben Personen, einschließlich des Beiratssekretärs. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Schriftführer und den Schatzmeister und beruft den Beiratsekretär nach Ablauf seiner Amtszeit neu oder bestätigt ihn auf weitere drei Jahre in seinem Amt. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, welche unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands die Aufgabengebiete auf die einzelnen Vorstandsmitglieder verteilt und die Zuständigkeitsbereiche abgrenzt.

12.2 Vorstandsmitglied kann nur werden, wer sich bereits langfristig und nachweislich für die Belange der GfBK eingesetzt hat und mit seinem Wirken die Ziele der GfBK nach außen vertritt. Vereinsmitglieder, die sich zur Wahl stellen wollen, müssen wenigstens 2 Jahre ordentliches Mitglied der GfBK sein.

12.3 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands oder ein Vorstandmitglied und den ärztlichen Direktor vertreten.

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Jahresbericht 2006S. 32

12.4 Der Vorstand kann bis zu zwei Beisitzer in beratender Funktion auf die Dauer von drei Jahren berufen. Nach Ablauf der Frist ist eine Wiederberufung zulässig. Die Beisitzer können an den Vorstandssitzungen teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Der Vorstand kann die Beisitzer mit Aufgaben betrauen.

12.5 Die Mitglieder des Vorstands und die Beisitzer arbeiten in dieser Eigenschaft ehrenamtlich. Sie können Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind, auf Nachweis in angemessenem Umfang erstattet erhalten.

§ 13 Zuständigkeit des Vorstands

13.1 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese Zuständigkeit nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen ist.

13.2 Er hat vor allem folgende Aufgaben: a) Planung und Verwirklichung der Vereinsziele gemäß § 2 und 3 der Satzung; b) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung; c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; d) Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; e) Erstellung der jährlichen Bilanz und eines Jahresberichtes; f) Berufung und Bestätigung von Beiratsmitgliedern; g) Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen; h) Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern; i) Erstellung einer Geschäftsordnung für den Vorstand.

13.3 a) Der Vorstand des Vereins bestellt für die Geschäftsführung einen ärztlichen Direktor, der vom Verein eine Vergütung erhält. Voraussetzung für das Amt ist die Approbation als Arzt/Ärztin und die Mitgliedschaft in der GfbK. b) Dem Ärztlichen Direktor obliegt in Absprache mit dem Vorstand die Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte sowie die theoretische und praktische Umsetzung satzungsgemäßer Zwecke und Ziele des Vereins. Er ist dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig und nimmt an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstands teil. Während seiner Amtszeit ruht sein passives Wahlrecht im Verein. Der Vorstand kann ihm aber die Leitung der Vorstandssitzung und der Mitgliederversammlung anvertrauen. c) Erforderlichenfalls beschäftigt der Verein weitere Angestellte. Sofern die weiteren Angestellten Mitglieder der GfBK sind, ruht während des Angestelltenverhältnisses ihr passives Wahlrecht.

§ 14 Amtsdauer des Vorstands

14.1 Die Mitglieder des Vorstandes - mit Ausnahme des Beiratssekretärs - werden auf die Dauer von drei Jahren - vom Tage der Wahl an gerechnet - von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

14.2 Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, so können die übrigen Mitglieder ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen berufen. Für den Fall, dass sich eine qualifizierte Persönlichkeit für das freigewordene Amt nicht findet oder wenn es aus anderen Gründen erforderlich erscheint, ist der Vorstand berechtigt, höchstens zwei Ämter in einer Person zu vereinigen. Das Ersatzmitglied oder die Ämtervereinigung ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Kommt eine Mehrheit über die Bestätigung nicht zustande, ist das freigewordene Amt durch die Wahl gemäß $ 17 für die Dauer der Amtszeit des amtierenden Vorstands neu zu besetzen.

14.3 Für den ersten Vorstand des Vereins wählt die Gründungsversammlung sechs Mitglieder für eine einjährige Amtsperiode. Diese bestimmen den Beiratssekretär für eine zweijährige Amtsperiode.

§ 15 Beschlussfassung des Vorstandes

15.1 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die schriftlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail mit einer Frist von mindestens drei Tagen einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit kommt der Beschluss nicht zustande.

15.2 Die Vorstandssitzung wird in der Regel vom Präsidenten oder vom Vizepräsidenten geleitet. Die Leitung der Versammlung kann dem geschäftsführenden ärztlichen Direktor übertragen werden.

15.3 Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. Sollen Beschlüsse über Aufnahme von Mitgliedern auf schriftlichem Wege gefasst werden, so gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zugang des entsprechenden Aufnahmevorschlages bei den übrigen Vorstandsmitgliedern Widerspruch bei dem vorgeschlagenen Vorstandsmitglied erhoben wird. Der Widerspruch ist gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied oder gegenüber der Geschäftsstelle innerhalb der Frist zu erheben. Der Aufnahmevorschlag gilt als zugegangen, wenn seit seiner Absendung drei Tage verstrichen sind.

15.4 Die Beschlüsse des Vorstands sind gemäß § 21 in Protokollen festzuhalten. Jedes Vorstandsmitglied und der geschäftsführende ärztliche Direktor erhalten eine Kopie des Protokolls.

§ 16 Mitgliederversammlung

16.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Präsidenten, von einem im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglied oder dem geschäftsführenden ärztlichen Direktor mit einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Der Versammlungsort wird vom Vorstand bestimmt.

16.2 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme der Jahresberichte und Entlastung des Vorstands; b) Wahl der Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme des Beiratssekretärs; c) Wahl der Kassenprüfer;

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d) Festsetzung der Höhe der Jahresbeiträge für die Mitglieder und Bestimmung der Fälligkeit der Jahresbeiträge; e) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins; f) Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Vereinsarbeit.

§17 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

17.1 Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder dem geschäftsführenden ärztlichen Direktor geleitet. Ist keiner von diesen anwesend, bestimmt die Mitgliederversammlung ihren Leiter.

17.2 In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied nur durch persönlich erteilte Vollmacht schriftlich bevollmächtigt werden. Das bevollmächtigte Mitglied darf jedoch nur eine fremde Stimme vertreten.

17.3 Der Versammlungsleiter bestimmt die Art der Abstimmung. Sie muss schriftlich und geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.

17.4 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn aufgrund ordnungsgemäßer Ladung wenigstens zehn Mitglieder erschienen sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Präsident oder der ärztliche Direktor verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

17.5 Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit von über zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ist zur Änderung der Satzung notwendig.

§ 18 Wahlen

18.1 Bei Wahlen steht es im Ermessen des Versammlungsleiters, ob, wenn mehrere Mitglieder eines Gremiums zu wählen sind, eine Gesamt- oder eine Einzelabstimmung durchgeführt werden soll.

18.2 Stellt sich bei der Einzelwahl nur ein Kandidat, so ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bewerben sich mehrere Kandidaten um ein Amt, so ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei etwa notwendigen weiteren Wahlgängen gilt derjenige als gewählt, der die meisten Stimmen auf seine Person vereinigt hat.

18.3 Sollen mehrere Ämter in einem Wahlgang besetzt werden (Gesamtwahl), stehen jedem Wahlberechtigten soviel Stimmen zu, wie Ämter zu vergeben sind. Gewählt sind in diesem Falle diejenigen Personen, welche der Reihenfolge nach die meisten Stimmen auf ihre Person vereinigt haben.

18.4 Für den Fall, dass sich nicht genügend Personen für die zu besetzenden Ämter finden oder wenn es aus anderen Gründen erforderlich erscheint, kann die Mitgliederversammlung höchstens zwei Vorstandsämter in einer Person vereinigen.

18.5 Vorschläge für Neuwahlen sind bis spätestens vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen.

§ 19 Außerordentliche Mitgliederversammlung

19.1 Der Präsident oder der ärztliche Direktor können nach Absprache mit dem Vorstand jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Wohl des Vereins es erfordert, wenn der Vorstand es beschließt oder wenn die Einberufung von mindestens 50 Mitgliedern schriftlich gefordert wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten § 16 und 17 entsprechend.

19.2 Jede Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von über zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auch innerhalb einer Wahlperiode Mitglieder des Vorstands abberufen.

§ 20 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils drei Jahre zwei Kassenprüfer. Sie dürfen dem Vorstand, dem Beirat, dem Förderkreis und dem Stifterkreis nicht angehören. Sie haben das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte laufend zu überwachen, insbesondere daraufhin, ob die Zweckbindung nach § 2 und 3 der Satzung eingehalten wird, sowie den Jahresabschluss zu prüfen.

§ 21 Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane 21.1 Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen

Sitzungsleiter und einem weiteren Mitglied des betreffenden Organs zu unterschreiben. 21.2 Werden Beschlüsse in den von der Satzung hierfür vorgesehenen Fällen schriftlich gefasst, werden sie gleichfalls in

einem Protokoll festgehalten, das von zwei Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet wird.

§ 22 Auflösung des Vereins 22.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit

von über 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung bestellt zugleich die Liquidatoren.

22.2 Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen darf nach Zustimmung des Finanzamts nur gemeinnützigen Zwecken, möglichst auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung, zugeführt werden.*

* Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 29. Oktober 1982 beschlossen, Änderungen und Ergänzungen der Mitgliederversammlungen bis zum 5. Mai 2006 berücksichtigt.