Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical Board
11. Treffen der GIST-Gruppe Schweiz, Zürich, 11.4.2014
Urs Metzger, Prof.em. Dr.med. Dr.h.c., Expertenrat SMB
Kosten/Nutzen-Bewertung neuer Medikamente in der Schweiz
Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical Board
Der lange und teure Weg vom Labor zum Medikament
Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical BoardFolie 3
Kosten/Nutzenbewertung – Gesetzliche Grundlagen
KVG Art. 32
„wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“
Abs. 1: Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein
Abs. 2: Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit werden periodisch überprüft
Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical BoardFolie 4
bezahlbare OKP-finanzierte
WZW-konforme qualitativ hochstehende Evidence Based Medicine
für alle
KVG-Ziele
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OKP-finanzierte WZW-konforme Evidence Based MedicineArzneimittel
Mittel- und Gegenstände / Analysen
Ärztliche (Dienst-) Leistungen
SwissMedic
(CE-) Zertifizierung
Vertrauens-prinzip
Leistungserbringer Produzenten und D
ienstleister
Folie 5
Gatekeeper (Reviewer)
BAG / EDI / Bundesrat
Berater der Gatekeeper
ELGK / EMGK / EAK
Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical BoardFolie 7
Gegenüberstellung von Kosten und Wirkung
(QALY: Quality Adjusted Life Years)
Wir
kun
gen
[QA
LY]
Kosten [Fr.]
1. Alle Alternativen darstellen
2. Effiziente Alternativen identifizieren Punkte im
grauen Band
Jahrestagung │ Geschäftsstelle │ 14. Oktober 2011 │ © Swiss Medical BoardFolie 8
Gegenüberstellung von Kosten und Wirkung
(QALY: Quality Adjusted Life Years)
1. Alle Alternativen darstellen
2. Effiziente Alternativen identifizieren
3. Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisse bilden
4. (Wie weit geht man?)
Wertungsfrage
(QALY: Quality Adjusted Life Years)
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Der Weg von der Marktzulassung bis zur Kassenpflicht
Aufnahmeverfahren BAG
Zulassungsverfahren Swissmedic
Empfehlung EAK
Phase 1:Vorbereitung BAG
Phase 2:EAK-Beratung
Phase 3:BAG-Verhandlung
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Der Medikamentenpreis ist kein Marktpreis
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Auslandpreisvergleich
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Dreijährliche Preisüberprüfungen
Nach der ersten Preisfestsetzung im Rahmen der SL-Aufnahme werden die Medikamentenpreise alle drei Jahre darauf geprüft, ob sie das Wirtschaftlichkeitskriterium noch erfüllen.
Bei Indikationserweiterung erfolgt eine sofortige Preisüberprüfung
Bei Patentablauf erfolgt ebenfalls eine sofortige Preisüberprüfung.
Es sind nur Preisanpassungen nach unten möglich, nicht aber nach oben
Preisüberprüfungen nach SL-Aufnahme alle drei Jahre
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Die Schweizer Medikamentenpreise sinken seit Jahren
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