Lokales Risikomanagement zum Grundwasserschutz in bestimmten Trinkwassergewinnungsgebieten
Nicht relevante Metaboliten (nrM)im Grund- und Rohwasser
• Januar 2007: Fachgespräch nicht relevante Metaboliten (nrM) im BVL
• März 2007: Freiwillige Vereinbarungen zur Chloridazon-Reduzierung
• Juni 2014: Meldungen erheblicher Überschreitungen bei NRW-Wasserversorgern von 10 µg/L in Vorfeldmessstellen (bis 52 µg/L) und 3 µg/L in Rohwasserentnahmestellen (bis 8 µg/L) für Desphenyl-Chloridazon. Sehr gute Datenlage.
• März 2015: Erstmalige Erteilung einer Anwendungsbestimmung für bestimmte Trinkwassergewinnungsgebiete (NG301)
• Februar 2016: Meldemöglichkeit für ganz Deutschland
8. Juni 2016Antragstellerkonferenz - Wiebke Tüting
Was ist das Problem?
Desphenyl-Chloridazon
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Grenz- und Leitwerte im Bereich Grund- bzw. Rohwasser
0,1µg/L
Pflanzenschutz- WS _ _ Leitwertmittelzulassung rM (nrM)
WS WirkstoffrM relevante MetabolitennrM nicht relevante MetabolitenGOW Gesundheitlicher OrientierungswertVMW Vorsorgemaßnahmewert
10,0µg/L
1,0µg/L
3,0µg/L
Trinkwasser- WS GOW GOW VMWvorgaben rM (nrM) (nrM) (nrM)
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Anwendungsverbot in bestimmten Trinkwassergewinnungsgebieten
Wortlaut der Anwendungsbestimmung NG301 (2015)
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder
Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen,
die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden
(Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015,
BAnz AT 27.02.2015 B6, auch veröffentlicht unter
www.bvl.bund.de/NG301).
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NG301
N = Anwendungsbestimmung aus dem Bereich NaturhaushaltG = zum Schutz des Grundwassers
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Ausführung der NG301
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Was sind Trinkwassergewinnungsgebiete?
Wasserschutzgebiete
Kartierung und Schutzzonen per Verordnung festgelegt
Trinkwassereinzugsgebiete
Hydrogeologisches Einzugsgebiet per Wasserrechtlicher Bewilligung festgelegt
&
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Kanon der Risikominderungsmaßnahmenerweitert
Keine Anwend.
auf drainierten
Flächen
Keine Anwend.in best. Trink-wassergewin-nungsgebieten
WS nichtim Folgejahr auf
der selben Flächeanwenden
Keine Anwen-
dung auf Böden
mit < 1% Corg
Keine Anwend.
auf sandigen /
tonigen Böden
Anwend. beiHangneigung zuOberfl.gew. nur
mit bewachsenenRandstreifen
Keine Anwen-dung innerh. von
X m zu Ober-flächengew.
Keine Anwendung
vor dem 15. April
max. X g/haWS auf der
selben FlächeIn X Jahren
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Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers („NG“)
allgemein
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Vorgehen 2016 (Pilotphase)
Etablierung einer bundesweiten Regelung für Chloridazon und andere Wirkstoffe mit nicht relevanten Metaboliten
� Genaue Kriterien für die Aufnahme in die Liste der ausgenommenen Gebiete abgestimmt
� Einladung zur Meldung betroffener Gebiete(bundesweit, per Meldeformular)
→ Prüfung und Bewertung der Meldungen bei BVL und UBA→ Festsetzung weiterer von der Anwendung ausgenommener Gebiete→ Anhörung betroffener Zulassungsinhaber und Erteilung der
Anwendungsbestimmung NG301(-1) für betroffene Mittel→ Veröffentlichung und Verbreitung www.bvl.bund.de/ng301
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NG301-1
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Konzentrationen für mindestens einen nicht relevanten Metaboliten, die folgende Kriterien erfüllen:
� Überschreiten der Leitwerteund/oder
� Überschreitungen erfüllen bestimmte Zeitabstände
� Eintrag in das Grundwasser wahrscheinlich trotz sachgerechter und bestimmungsgemäßer landwirtschaftlicher Anwendu ng
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Kriterien für Aufnahme in die BVL-Liste
mind. 6 Mon. mind. 6 Mon. höchstens 6 Mon.
Meldung beim BVL
höchstens 3 Jahre
3,0 µg/L in einer Rohwasserentnahmestelle
10,0 µg/L in einer Vorfeldmessstelle
> > >
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Anl. 1:
WSG-Verordnung bzw. Wasserrechtliche Bewilligung / Erlaubnis
Anl. 2:
Flächenscharfe Karte des Gebietes als pdf-Dokument mit entsprechendem Maßstab und Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung, zum Gewässernetz, zum Straßen- und Wegenetz sowie zu Siedlungslagen in
Anl. 3:
Flächenscharf abgegrenztes Wasserschutzgebiet bzw. Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage und verortete Vorfeldmessstellen und Rohwasserentnahmestellen als georeferenzierte Vektor- bzw. Punktdatei/en unter Angabe des Bezugssystems
Anl. 4
Ausgefüllte Tabellenblätter in beiliegender Excel-Datei Datenanforderungen mit Angaben zu folgenden Punkten:
• Allgemeine Informationen zur Anzeige, zum betreffenden Gebiet und zum PSM-Wirkstoff
• Parameter zu der/den Messstelle/n und Wasserschutz-/Wassergewinnungsgebieten
• Angaben zu den Messwerten und zur Analytik
• Angaben zur Einschätzung der Eintragsursachen
Anl. 5 (ggf. a,b,c…)
Berichtsbögen des Analyselabors zum Beleg der Überschreitungen
Anl. 6 (optional):
Einschätzung zum generellen Belastungsgrad des betroffenen Gebietes, z.B. belegt durch Messwerte anderer Messstellen und ggf. Vorfluter für die hier angezeigten und andere Substanzen
Anl. 7 (optional):
Stellungnahme des zuständigen Pflanzenschutzdienstes
Meldung durch Wasserversorger
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• Wasserversorger können ganzjährig Gebiete melden (Beteiligung der Pflanzenschutzdienste)
• Leitwertüberschreitungen von nrM aller Wirkstoffe können gemeldet werden
• BVL prüft und UBA bewertet die eingegangenen Meldungen
• Einmal jährlich Erstellung und Veröffentlichung einer aktualisierten Liste der von der Anwendung ausgenommenen Gebiete
• Listung gilt zunächst für fünf Jahre, kann erneuert werden
• Gleichzeitig zur Aufnahme in die Liste i.d.R. Aufforderung zur Fundaufklärung an Zulassungsinhaber
• Klärung der Eintragsursachen während der Erstlistung wird angestrebt (Beteiligung Pflanzenschutzdienste)
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Zukünftige Umsetzung der NG301(-x)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Wiebke Tüting
BVLAbteilung PflanzenschutzmittelReferat Naturhaushalt
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