Lokales Risikomanagement zum Grundwasserschutz in ...

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Lokales Risikomanagement zum Grundwasserschutz in bestimmten Trinkwassergewinnungsgebieten

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Lokales Risikomanagement zum Grundwasserschutz in bestimmten Trinkwassergewinnungsgebieten

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Nicht relevante Metaboliten (nrM)im Grund- und Rohwasser

• Januar 2007: Fachgespräch nicht relevante Metaboliten (nrM) im BVL

• März 2007: Freiwillige Vereinbarungen zur Chloridazon-Reduzierung

• Juni 2014: Meldungen erheblicher Überschreitungen bei NRW-Wasserversorgern von 10 µg/L in Vorfeldmessstellen (bis 52 µg/L) und 3 µg/L in Rohwasserentnahmestellen (bis 8 µg/L) für Desphenyl-Chloridazon. Sehr gute Datenlage.

• März 2015: Erstmalige Erteilung einer Anwendungsbestimmung für bestimmte Trinkwassergewinnungsgebiete (NG301)

• Februar 2016: Meldemöglichkeit für ganz Deutschland

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Was ist das Problem?

Desphenyl-Chloridazon

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Grenz- und Leitwerte im Bereich Grund- bzw. Rohwasser

0,1µg/L

Pflanzenschutz- WS _ _ Leitwertmittelzulassung rM (nrM)

WS WirkstoffrM relevante MetabolitennrM nicht relevante MetabolitenGOW Gesundheitlicher OrientierungswertVMW Vorsorgemaßnahmewert

10,0µg/L

1,0µg/L

3,0µg/L

Trinkwasser- WS GOW GOW VMWvorgaben rM (nrM) (nrM) (nrM)

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Anwendungsverbot in bestimmten Trinkwassergewinnungsgebieten

Wortlaut der Anwendungsbestimmung NG301 (2015)

Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder

Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen,

die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden

(Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015,

BAnz AT 27.02.2015 B6, auch veröffentlicht unter

www.bvl.bund.de/NG301).

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NG301

N = Anwendungsbestimmung aus dem Bereich NaturhaushaltG = zum Schutz des Grundwassers

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8. Juni 2016Wiebke Tüting, BVL Referat Naturhaushalt

Ausführung der NG301

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Was sind Trinkwassergewinnungsgebiete?

Wasserschutzgebiete

Kartierung und Schutzzonen per Verordnung festgelegt

Trinkwassereinzugsgebiete

Hydrogeologisches Einzugsgebiet per Wasserrechtlicher Bewilligung festgelegt

&

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Kanon der Risikominderungsmaßnahmenerweitert

Keine Anwend.

auf drainierten

Flächen

Keine Anwend.in best. Trink-wassergewin-nungsgebieten

WS nichtim Folgejahr auf

der selben Flächeanwenden

Keine Anwen-

dung auf Böden

mit < 1% Corg

Keine Anwend.

auf sandigen /

tonigen Böden

Anwend. beiHangneigung zuOberfl.gew. nur

mit bewachsenenRandstreifen

Keine Anwen-dung innerh. von

X m zu Ober-flächengew.

Keine Anwendung

vor dem 15. April

max. X g/haWS auf der

selben FlächeIn X Jahren

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Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers („NG“)

allgemein

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Vorgehen 2016 (Pilotphase)

Etablierung einer bundesweiten Regelung für Chloridazon und andere Wirkstoffe mit nicht relevanten Metaboliten

� Genaue Kriterien für die Aufnahme in die Liste der ausgenommenen Gebiete abgestimmt

� Einladung zur Meldung betroffener Gebiete(bundesweit, per Meldeformular)

→ Prüfung und Bewertung der Meldungen bei BVL und UBA→ Festsetzung weiterer von der Anwendung ausgenommener Gebiete→ Anhörung betroffener Zulassungsinhaber und Erteilung der

Anwendungsbestimmung NG301(-1) für betroffene Mittel→ Veröffentlichung und Verbreitung www.bvl.bund.de/ng301

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NG301-1

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Konzentrationen für mindestens einen nicht relevanten Metaboliten, die folgende Kriterien erfüllen:

� Überschreiten der Leitwerteund/oder

� Überschreitungen erfüllen bestimmte Zeitabstände

� Eintrag in das Grundwasser wahrscheinlich trotz sachgerechter und bestimmungsgemäßer landwirtschaftlicher Anwendu ng

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Kriterien für Aufnahme in die BVL-Liste

mind. 6 Mon. mind. 6 Mon. höchstens 6 Mon.

Meldung beim BVL

höchstens 3 Jahre

3,0 µg/L in einer Rohwasserentnahmestelle

10,0 µg/L in einer Vorfeldmessstelle

> > >

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Anl. 1:

WSG-Verordnung bzw. Wasserrechtliche Bewilligung / Erlaubnis

Anl. 2:

Flächenscharfe Karte des Gebietes als pdf-Dokument mit entsprechendem Maßstab und Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung, zum Gewässernetz, zum Straßen- und Wegenetz sowie zu Siedlungslagen in

Anl. 3:

Flächenscharf abgegrenztes Wasserschutzgebiet bzw. Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage und verortete Vorfeldmessstellen und Rohwasserentnahmestellen als georeferenzierte Vektor- bzw. Punktdatei/en unter Angabe des Bezugssystems

Anl. 4

Ausgefüllte Tabellenblätter in beiliegender Excel-Datei Datenanforderungen mit Angaben zu folgenden Punkten:

• Allgemeine Informationen zur Anzeige, zum betreffenden Gebiet und zum PSM-Wirkstoff

• Parameter zu der/den Messstelle/n und Wasserschutz-/Wassergewinnungsgebieten

• Angaben zu den Messwerten und zur Analytik

• Angaben zur Einschätzung der Eintragsursachen

Anl. 5 (ggf. a,b,c…)

Berichtsbögen des Analyselabors zum Beleg der Überschreitungen

Anl. 6 (optional):

Einschätzung zum generellen Belastungsgrad des betroffenen Gebietes, z.B. belegt durch Messwerte anderer Messstellen und ggf. Vorfluter für die hier angezeigten und andere Substanzen

Anl. 7 (optional):

Stellungnahme des zuständigen Pflanzenschutzdienstes

Meldung durch Wasserversorger

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• Wasserversorger können ganzjährig Gebiete melden (Beteiligung der Pflanzenschutzdienste)

• Leitwertüberschreitungen von nrM aller Wirkstoffe können gemeldet werden

• BVL prüft und UBA bewertet die eingegangenen Meldungen

• Einmal jährlich Erstellung und Veröffentlichung einer aktualisierten Liste der von der Anwendung ausgenommenen Gebiete

• Listung gilt zunächst für fünf Jahre, kann erneuert werden

• Gleichzeitig zur Aufnahme in die Liste i.d.R. Aufforderung zur Fundaufklärung an Zulassungsinhaber

• Klärung der Eintragsursachen während der Erstlistung wird angestrebt (Beteiligung Pflanzenschutzdienste)

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Zukünftige Umsetzung der NG301(-x)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Wiebke Tüting

BVLAbteilung PflanzenschutzmittelReferat Naturhaushalt

[email protected]

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