MiFID II | MiFIR | EMIR
Mit MiFID II / MiFIR geht eine deutliche Erweiterung der bishe-
rigen Meldepflichten einher, die für alle Handelsplätze und vie-
le Finanzinstrumente gelten.
Die Europäische Kommission hat nach der Finanzkrise beschlossen, das geltende MiFID Rahmenwerk zu
überarbeiten.
Dies führte zu dem Regelwerk MiFID II („Markets in Financial Instruments Directive”) | MiFIR („Markets in
Financial Instruments Regulation“), welches am 03.01.2018 in Kraft tritt und signifikante Auswirkungen
auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen der europäischen Finanzmärkte haben wird.
Nach Art. 26 MiFIR müssen Wertpapierdienstleister ab diesem
Zeitpunkt (03.01.2018) über den Handelsplatz, „Approved Re-
porting Mechanism“ (ARM) oder direkt an die BaFin Daten zu
allen Produkten melden, die an einem regulierten Markt
(RM), einem Multilateralen Handelssystem (MTF (Multilateral
Trading Facilities)) oder einem Organisierten Handelssystem
(OTF (Open Trading Facilities)) zum Handel zugelassen sind
bzw. für die eine Zulassung beantragt wurde.
Produkt Information
HERAUSFORDERUNG REGULATORIK
Key Benefits
Automatisierte Generierung der Da-
tensätze
Meldung im CSV oder XML Format an
einen ARM oder die Aufsichtsbehör-
de (BaFin, FMA,..)
Übersicht über alle Meldungen mit
deren Status
Leichte Anreicherung fehlender Da-
ten
Möglichkeit zur manuellen Korrektur
E-Mail Benachrichtigung bei Incidents
Lieferung der MiFIR-Informationen
über die vorhandenen Marktdaten-
schnittstellen möglich
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Regulatorisches Reporting
Zudem sind Derivate auf diese Instrumente zu melden sowie Derivate auf Baskets und Indizes, die auf die-
sen Instrumenten basieren (Verbindung zur EMIR Clearingpflicht).
Folgende Felder sind bei der Meldung von besonderer Bedeutung und müssen mit denen von der Gegen-
partei gemeldeten Informationen übereinstimmen:
venue, trading date, time, quantity, quantity currency, price, price currency, up-front payment, up-
front payment currency und instrument details, wo relevant
Analog zu PMS EMIR (European Market Infrastructure Regulation) unterstützt die much-net AG Sie gerne,
auch die Nachhandelstransparenzanforderungen im Rahmen von MiFID II, MiFIR zu erfüllen.
Sprechen Sie uns an!
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Abbildung-2: Beispiel Detailpanel „MiFID Position Data“ mit den positions– und transaktionsbezogenen Daten
Abbildung-1: Über den Button LOAD werden alle verfügbaren Datensätze geladen und im Browser angezeigt.
PMS MiFID besteht aus den vier Detailpanels Position Data, Counterparty Data, Clearing, Administration,
wo alle Daten hinterlegt sind.
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