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Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Oderstraße 65 14513 Teltow
5 Anhang 2
Umweltbericht
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Inhalt
0 Aufgabe der Umweltprüfung 3
1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans sowie Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und
Programmen 3
2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von Bedeutung sind 4
3 Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustand und dessen voraussichtliche Entwicklung bei
Nichtdurchführung des Regionalplans 8
4 Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 11
5 Für den Regionalplan relevante Umweltprobleme mit besonderer Berücksichtigung von Gebieten
mit europäischem Schutzstatus 11
6 Schutzziele der Natura-2000-Gebiete und deren Berücksichtigung bei der Planung (FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung) 72
7 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen des Planes auf Schutzgüter und geprüfte
Alternativen 16
8 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer
Umweltauswirkungen 72
9 Aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen 80
10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung 80
11 Nichttechnische Zusammenfassung 81
Abkürzungsverzeichnis 82
Literaturverzeichnis 83
Tabellenverzeichnis 84
Anlagen 85
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0 Aufgabe der Umweltprüfung
Gemäß der Gesetze §§ 9 – 11 ROG und § 2a Abs. 1 RegBkPlG ist bei der Aufstellung, Änderung und
Fortschreibung eines Regionalplans eine Strategische Umweltprüfung (SUP) im Sinne der EU-Richtlinie
2001/42/EG durchzuführen. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung sollen die voraussichtlich
erheblichen Auswirkungen der Umsetzung eines Regionalplans auf die Umwelt sowie in Betracht kommende
Planungsalternativen ausgehend von den Zielen des Regionalplans angemessen ermittelt, beschrieben, bewertet
und in einem Umweltbericht niedergelegt werden. Die SUP stellt einen unselbstständigen Teil des behördlichen
Verfahrens zur Aufstellung des Regionalplans 2020 dar und wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft
Havelland-Fläming eigenständig durchgeführt. Im Oktober 2011 wurde in Vorbereitung auf die SUP das
Scoping-Verfahren eingeleitet. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde der Detaillierungsgrad der SUP bestimmt.
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissenstand und allgemein anerkannten
Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Regionalplans angemessener Weise verlangt werden
kann. Nicht geboten erscheint in diesem Zusammenhang der Erstellung von Gutachten zur Erweiterung des
gegenwärtigen Wissenstandes. Die Gliederung des Umweltberichtet orientiert sich nach Anlage 1 zu § 9
Abs. 1 ROG. Damit wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben im Umweltbericht enthalten sind.
Letztendlich dient der Umweltbericht der besseren und nachvollziehbareren Dokumentation, inwieweit die
Umweltbelange, die im Planaufstellungsverfahren für Regionalpläne zu berücksichtigen sind, bei den
regionalplanerischen Festlegungen zur Erstellung des Regionalplans 2020 in Abwägung eingestellt wurden.
1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans sowie Beziehungen zu anderen
relevanten Plänen und Programmen
1.1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans
Der vorliegende Regionalplan stellt als überörtliche, überfachliche und zusammenfassende räumliche
Gesamtplanung die Planungsziele für die Region Havelland-Fläming in Text und Karte (Maßstab 1:100.000)
dar. Durch den Regionalplan 2020 werden übergeordnete landesplanerische Ziele regional differenziert und
ausgestaltet sowie die Ziele und Belange der kommunalen Bauleitplanung in die Entwicklung der überörtlichen
Ordnung der Region eingefügt. Somit wird durch Inhalt des Regionalplanes dem Bedürfnis und Erfordernis nach
überörtlicher, räumlicher und sachlicher Ordnung und Entwicklung Rechnung getragen. Zugleich sind im
Regionalplan raumbedeutsame Maßnahmen der Fachplanungen nach den Erfordernissen der
Regionalentwicklung abzuwägen und zu integrieren.
Der Regionalplan 2020 trifft primär Regelungen zur:
1. Siedlungsstruktur und Daseinsvorsorge (Allgemeine Siedlungsflächen, Daseinsvorsorge, Standorte für die gewerbliche Entwicklung)
2. Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Windenergienutzung, Sicherung oberflächennaher Rohstoffe).
Die Region Havelland-Fläming verfügt über ihre Lage im Metropolraum Berlin-Brandenburg über günstige
Entwicklungsbedingungen und hat in den letzten 20 Jahren planerische Vorkehrungen für umfangreiche Neubau-
und Umstrukturierungsprojekte getroffen. Diese Potenziale konnten bislang nur teilweise mit Leben gefüllt
werden, so dass die Zielsetzung des Regionalplans 2020 vorrangig in der Sicherung und Gestaltung besonders
geeigneter Standbereiche liegt. Nach den aktuellen Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung im
Planungshorizont bis zum Jahr 2020 wird nur in den Berlin nahen Gemeinden und Städten mit stabilen, teilweise
auch leicht steigenden, Bevölkerungszahlen zu rechnen sein. In den Berlin fernen Regionen ist hingegen von
einem Bevölkerungsrückgang auszugehen. Insgesamt steht in allen Regionsteilen eine massive Änderung der
Altersstruktur bevor: Einer abnehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen steht eine deutliche Zunahme von
älteren Menschen gegenüber.
Vor diesem Hintergrund bedarf es in der Region Havelland-Fläming handelnder Akteure, die sich den
Herausforderungen des demographischen Wandels stellen. Zudem muss die Neuversieglung von Böden begrenzt
sowie energiesparende und CO²-ärmere Energiekonzepte in der Region entwickelt und umgesetzt werden. Der
Regionalplan 2020 verfolgt dabei die Absicht, bei veränderter Nachfrage, besonders geeignete, regional
bedeutsame Sieldungsflächen und Standorte für Wohnen, Arbeiten sowie für die Daseinsvorsorge auszuweisen.
Darüber hinaus werden geeignete Standorte für die Gewinnung von Strom aus Windenergie als eine regional
bedeutende Form der regenerativen Energiegewinnung, sowie für die Sicherung von bedeutsamen
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oberflächennahen Rohstoffabbaugebieten bestimmt. Zu dem trifft der Regionalplan Vorkehrungen zur Sicherung
sowie Entwicklung hochwertiger Landschaftsteile und eines funktionsfähigen Freiraumverbundes.
1.2 Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Der Regionalplan 2020 baut auf das Landesentwicklungsprogramm 2007 der Länder Berlin und Brandenburg
(LEPro) sowie auf den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 auf und
ergänzt die dort getroffenen Regelungen vorrangig um thematische Flächenkulissen. Der LEP B-B konkretisiert
als überörtlichen und zusammenfassenden Planung die Grundsatzfestlegungen des LEPro.
Darüber hinaus berücksichtigt der Regionalplan das Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg aus dem
Jahr 2000, die Landschaftsrahmenpläne der Landkreise sowie die kommunale Bauleitplanung. Inhaltlich setzt
der Regionalplan einen qualitativen Entwicklungsrahmen, insbesondere für die kommunale Bauleitplanung,
ohne quantitative Vorgaben zu treffen.
2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von
Bedeutung sind
2.1 Geltende Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden sämtliche Zielvorgaben definiert, die auf die Sicherung oder
Verbesserung des Zustands der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut
das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben bzw. Aussagen zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen
treffen. Die maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes werden durch das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG),
durch das Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG), durch die landesplanerischen
Raumordnungsprogramme/-pläne LEPro und LEP B-B sowie durch weitere Bundes- und Landesgesetze
bestimmt.
Die Umweltprüfung wendet bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an. Die primären Ziele des
Umweltschutzes sind bei der Festlegung von besonderen Umweltmerkmalen im Sinne von
Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Durch
ihre konkrete Verortung im Kontext der Einzelprüfung werden sie so zu einem regionalisierten
Bewertungsmaßstab. Weiterhin bieten sie eine Beurteilungsgrundlage zur präventiven Vermeidung und
Reduzierung von Beeinträchtigungen in der Planung.
Tabelle 1: Primäre Umweltziele mit regionalplanerischer Relevanz
Schutzgut Umweltziele Quelle
Mensch Schutz des Menschen vor schädlichen
Immissionen und Lärm
§ 2 ROG, § 2 BBodSchG, § 1
BImSchG, § 1 LImSchG
Dauerhafte Sicherung von Eigenart und
Schönheit sowie Erholungswert von Natur und
Landschaft unter Vermeidung von
Beeinträchtigungen
§ 2 ROG, § 1 BNatSchG,
§ 1 BgbNatSchG
Boden Erhalt und Sicherung der natürlichen
Bodenfunktionen, Schutz vor nachteiligen
Einwirkungen und soweit erforderlich
Wiederherstellung
§ 2 ROG, § 1 BBodSchG, § 1
BNatSchG, § 2 BgbNatSchG
Wasser Schutz, Pflege sowie gegebenenfalls
Wiederherstellung von Leistungs- und
Funktionsfähigkeit von Gewässern
§ 2 ROG, § 1 BNatSchG, § 1a
WHG, § 1 BbgNatSchG,
§ 1 BbgWG
Klima/Luft Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie
Verbesserungen des Klimas, insbesondere
Reinhaltung der Luft
§ 2 ROG, § 2 BNatSchG,
§ 1 BgbNatSchG, LEP B-B
Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung
klimatisch bedeutender Gebiete
§ 2 ROG, § 2 BNatSchG
Landschaft Schutz, Pflege und Entwicklung und soweit
erforderlich mögliche und angemessene
Wiederherstellung von Natur und Landschaft
§ 2 ROG, §§ 1, 2 BNatSchG, § 1
BgbNatSchG
Zerschneidung und Verbrauch von Landschaft § 2 BNatSchG, § 1 BgbNatSchG, §
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Schutzgut Umweltziele Quelle
ist so gering wie möglich zu halten 6 LEPro
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
Schutz, Pflege, Entwicklung und dauerhafte
Sicherung der Tier und Pflanzenwelt
einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume
§ 1 BNatSchG
Erhalt und Entwicklung der biologischen
Vielfalt
§ 2 BNatSchG
Erhalt von Gebieten mit besonderer Bedeutung
für den Arten- und Biotopschutz, einschließlich
ihrer Lebensstätten und Lebensräume
FFH-, Vogelschutzrichtlinien
(92/43/EWG, 79/409/EWG)
Kultur- und
Sachgüter
Schutz und Wahrung von Kulturlandschaften
und Teilen der Kulturlandschaft
§ 2 ROG, § 2 BNatSchG,
§ 2 BgbNatSchG, § 4 LEPro, LEP
B-B
Schutz, Erhalt und Pflege von Denkmalen § 1 BgbDSchG
2.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Mit dem Begriff der Wechselwirkungen wird eine ganzheitliche Betrachtung der Umwelt verbunden, die einer
ökosystemaren Sichtweise entspricht und die funktionale Verknüpfung der einzelnen Umweltmedien zum Inhalt
hat. Aus Sicht des Bundesnaturschutzgesetzes trägt die durch das UVPG festgeschriebene Betrachtung der
Wechselbeziehung dazu bei, die materiellen Wirkungszusammenhänge der einzelnen Umweltschutzgüter
untereinander zu betrachten. Überdies findet dadurch eine Betrachtung des Zusammenwirkens der Schutzgüter
bei der Wahrnehmung der Umwelt sowie im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeit der Umwelt in der
Zukunft statt. Die vielfältigen Verflechtungen der Schutzgüter untereinander sollen in der nachfolgenden Tabelle
an einigen Beispielen dargestellt werden (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Schutzgut Wechselwirkungen
Mensch Gesundheit wird beeinflusst durch klimatische und lufthygienische Bedingungen
(Luftqualität)
Landschaft als Erholungsraum
(Grund-) Wasser als Brauchwasser und zur Trinkwasserversorgung
Kultur- und Sachgüter tragen zur Schönheit und Erholungswert des Lebensumfeldes bei
Boden Verdichtung durch anthropogene Einflüsse
Flora, Fauna, Wasser, Klima bedeutende Einflussfaktoren der Bodengenese
Archivböden als bedeutende Sachwerte bzw. als kulturelles Erbe
Standort für Pflanzengesellschaften, Vegetation als Erosionsschutz,
Lebensraum für Bodentiere
Wasser Gefährdung durch Verschmutzung des Menschen (Stoffeinträge)
Vegetation und Boden als Wasserspeicher und (Grund-) Wasserfilter
Einfluss von Klima/Luft auf die Grundwasserneubildung
Oberflächengewässer als Lebensraum für Flora und Fauna
Klima/Luft Anthropogene Belastungen
Einfluss von Vegetationsflächen auf Kalt- und Frischluftentstehung und Mikroklima
Beeinflussung der Verdunstungsrate
Einflussnahme der Landschaft auf das Mikroklima
Landschaft Veränderungen der Eigenart durch anthropogene Einflüsse (Neubaustrukturen bzw.
Nutzungsänderungen)
Vegetation, Artenreichtum, Oberflächengewässer sowie Kulturgüter als
landschaftsbildende Elemente
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
Störung und Veränderung von Arten durch anthropogene Einflüsse
Abhängigkeit der Flora von abiotischen Standortfaktoren
Abhängigkeit der Fauna von biotischen und abiotischen Standortfaktoren
Kultur- und
Sachgüter
Substanzschädigung sowohl durch den Menschen, Flora/Fauna als auch Luftqualität
Bedeutung für das Landschaftsbild und Erholungsfunktion
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2.3 Art und Weise, wie die Umweltziele bei der Ausarbeitung des
Regionalplans berücksichtigt wurden
Zur Umsetzung und Sicherung der Umweltziele wurden im Planaufstellungsverfahren Ausschluss- und
Restriktionskriterien festgelegt und bei der Ermittlung und Abgrenzung von Eignungs-, Vorrang- und
Vorbehaltsgebieten angewandt.
Nachfolgend werden die Ausschluss- und Restriktionskriterien, welche bei der Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung sowie von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung
und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe angewandt wurden, tabellarisch vorgestellt.
Tabelle 3: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von
empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten
Umweltziel Abgrenzungskriterien
Landschaft
Schutz, Pflege und Entwicklung und
soweit erforderlich mögliche und
angemessene Wiederherstellung von
Natur und Landschaft
Eindeutige räumliche Zugehörigkeit zu den Landschaftseinheiten
der Region aufgrund entsprechend ausgeprägter
Landschaftsmerkmale*
Besondere Empfindlichkeit des Teilraumes gegenüber
Entstellungen**
Fehlender Schutz vor großflächiger Überformung durch
übergeordnete Planungsinstrumente und Rechtverordnungen bei
erkennbaren Risiko der Überformung
Zerschneidung und Verbrauch von
Landschaft ist so gering wie möglich
zu halten
Vorbelastung und Zersiedlungsgrad
Kultur- und Sachgüter
Schutz und Wahrung von
Kulturlandschaften und Teilen der
Kulturlandschaft
Hohe Dichte von auch flächigen Kulturdenkmalen einer historischen
Landnutzung
* Ergänzungen:
a) bei Tallandschaften: unmittelbarer Gewässerbezug (Ufer, Nebenflüsse und Bäche, Gräben) mit
Ufervegetation
b) bei Luchlandschaften: Netz von Entwässerungsgräben und Einrichtungen zum Abfluss zur
Stauhaltung, überdurchschnittliche Grünlandanteile, geringe Reliefunterschiede
c) bei Platten: weitgehende Offenheit bei Plattencharakter, geringer Gliederungsgrad und
unterdurchschnittlicher Waldanteil, Relief sanft bewegt mit flachen, teils abflusslosen Mulden und
Rinnen
d) bei Ländchen und Heiden: überdurchschnittlicher Waldanteil, geringere Durchfeuchtung, stärkeres
Relief
** Ergänzungen:
a) offene und kleinteiligen Landschaftsstruktur einschließlich wenig überformter dörflicher Siedlungen
b) fehlende oder nur geringe Vorbelastung durch die Landschaft störende größere bauliche und/oder
Infrastrukturanlagen
c) unmittelbare Nachbarschaft zu Teilräumen der gleichen, bereits geschützten Landschaftseinheit
d) unmittelbare Nachbarschaft zu Teilräumen einer angrenzenden, bereits geschützten
Landschaftseinheit
e) gute bis sehr gute Wahrnehmbarkeit des empfindlichen Teilraumes entlang von überörtlich
bedeutsamen Verkehrswegen
Tabelle 4: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Umweltziel Abgrenzungskriterien
Mensch
Schutz des Menschen vor schädlichen
Immissionen und Lärm
1.000 m-Abstand zu Wohn- und Mischgebieten
Bis zu 1.500 m-Abstand zu Krankenhäuser und Kurgebieten (§
11BauNVO)
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Umweltziel Abgrenzungskriterien
Mindestens 600 m-Abstand zu einzelnen Gebäuden mit
Wohnnutzung
Dauerhafte Sicherung von Eigenart
und Schönheit sowie Erholungswert
von Natur und Landschaft unter
Vermeidung von Beeinträchtigungen
5.000 m-Abstand zwischen Außengrenzen zweier benachbarter
Eignungsbebieten
Empfindliche Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten
Landschaft
Schutz, Pflege und Entwicklung und
soweit erforderlich mögliche und
angemessene Wiederherstellung von
Natur und Landschaft
Landschaftsschutzgebiete
Gebiete des Freiraumverbundes
Zerschneidung und Verbrauch von
Landschaft ist so gering wie möglich
zu halten
Untergrenze der Fläche: 100 ha
Obergrenze der Fläche: 2.000ha
Obergrenze des Flächenumfangs: 20 km
Flora/Fauna/biologische Vielfalt
Erhalt und Entwicklung der
biologischen Vielfalt
SPA- und FFH-Gebiete (Natura 2000-Schutzgebiete)
Naturschutzgebiete
Erhalt von Gebieten mit besonderer
Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz, einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräumen
Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter, besonders
störungssensibler bzw. störungssensibler Vogelarten*
Rast- und Überwinterungsgebiete von Zuvögeln und Gebiete mit
besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz**
Waldgebiete mit besonderen Waldfunktionen gemäß
Waldfunktionskartierung Brandenburg 2010 ***
Kultur- und Sachgüter
Schutz und Wahrung von
Kulturlandschaften und Teilen der
Kulturlandschaft
Sicherung überörtlich bedeutsamer Sichtachsen und
Blickbeziehungen
* Ergänzungen: Soweit die Abgrenzung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in der Region
Havelland-Fläming betreffend gelten:
a) Seeadler: Ausschluss in einem Radius vom 3.000m um Horst, fallweise reduziert auf Kreissektoren
mit 1.000m Radius, in denen keine Nahrungsgebiete vorhanden sind
b) Schwarzstorch: Ausschluss in einem Radius vom 3.000m um Horst, fallweise reduziert auf
Kreissektoren mit 1.000m Radius, in denen keine Nahrungsgebiete vorhanden sind
c) Fischadler: Ausschluss in Kreissektoren mit 1.000m Radius
d) Baumfalke: Ausschluss in einem Radius vom 1.000m um Horst, fallweise überwindbar, wenn nahe
gelegene Ersatzlebensräume vorhanden
e) Kranich: Ausschluss in einem Radius vom 500m um Horst, fallweise überwindbar, wenn nahe
gelegene Ersatzlebensräume vorhanden
f) Wachtelkönig: Ausschluss in einem Radius vom 1.000m um Vorkommen, fallweise überwindbar,
wenn nahe gelegene Ersatzlebensräume vorhanden
g) Großtrappe: Ausschluss in Verbindungskorridoren zwischen den Lebensräumen Nennhauser Wiesen
(südl. Havelländ. Luch) - Fiener Bruch – Belziger Landschaftswiesen – Agrarlandschaft südöstlich
Jüterbog
h) Wiesenweihe: Ausschluss in einem Radius von 3 000 m um Horst, fallweise reduziert auf Gebiete im
1 000 m Radius, die für die Wiesenweihe in denen keine Nahrungsgebiete darstellen
** Ergänzungen:
a) Goldregenpfeifer: Ausschluss in Rastgebieten mit regelmäßigen Auftreten von mehr als 200 Vögeln
b) Fledermäuse: Ausschluss von Waldgebieten mit hoher ökologischer Bedeutung (strukturreiche laub-
und Mischwaldgebiete mit hohem Altholzanteil) in Verbindung mit exponierten Lagen und deren
Waldränder, s.u.
*** Ergänzungen: Soweit die Abgrenzung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
in der Region Havelland-Fläming betreffend gelten für die Wälder mit besonderer
Waldfunktion:
a) Erholungswald Intensitätsstufe II und III restriktive Berücksichtigung von Waldfunktionen nur wenn
keine alternativen Wälder in ortsnahen Lagen (bis 1.000m Abstand zum Siedlungsrand) vorhanden
sind
b) Lärmschutz: generelle restriktive Berücksichtigung an Autobahnen und zweigleisigen
Schienenstrecken in Verbindung mit den Bauschutzbereichen
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c) kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten (hier: Nauener Platte-Ost): generelle restriktive
Berücksichtigung
d) Waldflächen mit hoher ökologischer Bedeutung und wissenschaftliche Versuchsflächen
e) exponierte Lagen: generelle restriktive Berücksichtigung ausreichend bemessener Waldränder
Tabelle 5: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung für
Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher
Rohstoffe
Umweltziel Abgrenzungskriterien
Mensch
Schutz des Menschen vor schädlichen
Immissionen und Lärm
300 m-Abstand zu Wohnbebauung, Misch- und Sondergebieten
Wasser
Schutz, Pflege sowie gegebenenfalls
Wiederherstellung von Leistungs- und
Funktionsfähigkeit von Gewässern
Trinkwasserschutzgebiete I und II (und nach Abwägung III)
Größere Oberflächengewässer, sofern nicht durch Rohstoffabbau
ursächlich entstanden
Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt
Erhalt und Entwicklung der
biologischen Vielfalt
SPA- und FFH-Gebiete (Natura 2000-Schutzgebiete)
Naturschutzgebiete
Erhalt von Gebieten mit besonderer
Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz, einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräumen
Waldgebiete mit besonderen Waldfunktion in verbliebenen
Rohstoffflächen*
200 m zu Biotopen
Vorkommen betroffener bedrohter Vogelarten
(Kranich: Schutzabstand von 500 m, soweit kein isolierter
Einzelhorst)
Landschaft
Schutz, Pflege und Entwicklung und
soweit erforderlich mögliche und
angemessene Wiederherstellung von
Natur und Landschaft
Landschaftsschutzgebiete
Gebiete des Freiraumverbundes
Kultur- und Sachgüter
Schutz und Wahrung von
Kulturlandschaften und Teilen der
Kulturlandschaft
Bodendenkmale mit abgrenzten Schutzbereich bzw. 250m Puffer
nach BgbDschG
* Ergänzungen:
a) Erholungswald Intensitätsstufe II und III
b) Wald mit hoher ökologischer Bedeutung
c) Lärmschutzwald
d) Lokaler Klimaschutzwald und Immissionsschutzwald
e) kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten
f) Bestand zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut
Damit erfolgt bereit im Zuge der Planungskonzeption eine aus regionalplanerischer Sicht hinreichende Prüfung
der Umweltbelange, die durch die Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten negativ
beeinträchtigt werden könnten.
3 Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustand und dessen
voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Regionalplans
Die Planungsregion Havelland-Fläming befindet sich im Westen des Landes Brandenburg. Im Westen grenzt die
Region an das Bundesland Sachsenanhalt, im Osten an die Bundeshauptstadt Berlin, im Norden an die
Planungsregion Prignitz-Oberhavel und im Südosten an die Planungsregion Lausitz-Spreewald. Die
Planungsregion umfasst die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie die
kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Die Region Havelland-Fläming ist mit ca. 6.800 km²
die zweitgrößte und mit ca. 750.000 Einwohnern (Stand 30.06.2011) die bevölkerungsreichste Planungsregion in
Brandenburg.
Die Oberflächenform der Planungsregion zeichnet sich zum einen durch das Altmoränenland des Flämings mit
geschlossenen und bewaldeten Moränenrücken aus. In diesem Gebiet, westlich von Belzig, befindet sich mit
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dem Hagelberg (200 m) die zweithöchste Erhebung des Landes. Zum anderen ist die Region durch
Jungmoränenlandschaften wie das Glogau-Baruther und Berliner Urstromtal sowie des Luchlandes im Norden
geprägt. Das Potsdam-Brandenburger Havelland bildet innerhalb Havelland-Fläming eine Kulturlandschaft mit
hohem Erholungswert. Darüber hinaus ist die Region durch einen hohen Anteil an Naturschutzgebieten sowie
großen Offenbereichen ehemaliger Truppenübungsplätze gekennzeichnet. Ferner sind mehr als zwei Fünftel der
Region als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes stellen sich wie folgt dar:
3.1 Mensch/menschliche Gesundheit
Die Planungsregion ist überwiegend ländlich geprägt. Während im Berliner Umland die Bevölkerungsdichte
relativ hoch ist, nimmt sie in Richtung der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt spürbar ab. Die in der Region
ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren bietet den Bewohnern der Region eine gute Lebensqualität, und sind als
Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte sehr attraktiv.
Die zahlreichen Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete sowie Regional- und Naturparke bieten
ausreichende Möglichkeiten zur naturnahen Erholung für die in der Region lebende Bevölkerung. Darüber
hinaus bietet die Region ein breites Angebot an Sport- und Freizeitangeboten sowohl im ländlichen als auch im
städtischen Bereich.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
Bei Nichtumsetzung des Regionalplans 2020 könnte eine Zerschneidung von Freiraum- und Naturschutzflächen,
aufgrund unkontrollierter Siedlungsentwicklung, nach sich ziehen. Ohne regionalplanerische Steuerung ist zu
erwarten, dass fehlenden Regelungen zum Schutz vor Immissionen und Lärm insbesondere im unmittelbaren
Einzugsgebiet von Wohnbebauungen, die zu Belastungen der menschlichen Gesundheit führen.
3.2 Boden
In der Planungsregion werden 80 % der Böden land- und forstwirtschaftlich genutzt, 60% der Böden weisen
geringe Puffer- und Filterkapazitäten auf. Die Region ist durch weite Gebiete von mäßiger bis mittlerer
Bodengüte gekennzeichnet. Die wertvollsten und ertragsreichsten Böden, die anlehmigen und lehmigen Böden,
befinden sich im Bereich der Grundmoränenplatten. Des Weiteren verfügt die Region Havelland-Fläming über
bedeutende Niedermoorböden im Bereich des Glogau-Baruther Urstromtals, des Havelländischen Luchs, des
Rhinluchs sowie entlang der Flussniederungen. Außerdem bestehen in der Region besonders schutzwürdige
Böden, wie zum Beispiel diverse Salzböden und die Fuchserde. Im Süden der Planungsregion, im Bereich des
Flämings, treten vorrangig winderosionsgefährdete Böden auf. In den Gebieten der Obstanbaugebiete
(Werder/Havel) sind erhebliche Vorbelastungen der Böden durch intensive Bewirtschaftung unter anderem
durch Pestizide und Herbizide nachweisbar.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
Ohne eine regionalplanerische Steuerung durch den Regionalplan 2020 ist eine ungeordnete Flächenentwicklung
zu erwarten. Eine vermehrte Versiegelung der Erdbodenoberfläche sowie eine Überformung der Bodenstruktur
wären die Folgen, welche weder mit den Maßnahmen zum Schutz des Bodens noch mit der Vermeidung der
weiteren Inanspruchnahme hochwertiger Böden einhergehen.
3.3 Wasser/Gewässer
Obwohl die Planungsregion in weiten Teilen von Wasser geprägt ist, gilt sie im Bundesvergleich als wasserarm.
Aufgrund der eiszeitlichen Prägung befinden sich in der Planungsregion überregional bedeutende
Grundwasserneubildungsgebiete (Hoher und Niederer Fläming). Im Gegensatz dazu sind die Platten und
Ländchen in der Region von allgemeiner Wasserarmut gekennzeichnet.
Die Oberflächenwasser weisen überwiegend schlechte Qualität auf. Jedoch hat sich seit 1990 die Gewässergüte
der meisten Flüsse und Bäche Brandenburgs sehr positiv entwickelt. Neben geringen Nähr- und
Schadstoffeinträgen aus Industrie und Landwirtschaft hat dazu vor allem der Bau von Kläranlagen beigetragen,
in denen eingeleitete Abwässer vorher gereinigt werden.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
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Bei der Nichtdurchführung des Regionalplans würden die Möglichkeiten, das Schutzgut Wasser vor
unverträglichen Beeinträchtigungen zu bewahren, erheblich gemindert. Durch die gezielte und konzentrierte
Ausweisung von Vorzugsräumen, Eignungsgebieten sowie von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wird das
Schutzgut Wasser voraussichtlich weniger belastet als wenn diese Flächen nicht ausgewiesen werden.
3.4 Klima/Luft
Die Region Havelland-Fläming liegt im Übergangsbereich zwischen dem westlichen, mehr atlantisch-maritim,
und östlich, vorrangig kontinental, beeinflussten Binnenklimate. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9 °
C. Der kälteste Monat ist in der Regel der Januar, mit einer Mitteltemperatur von -1 °C. Der Wärmste Monat ist
zumeist der Juli mit einer Durchschnittstemperatur von 18 °C.
Mit einer durchschnittlichen Jahresniederschlagssumme von unter 600 mm ist Brandenburg eines der
niederschlagärmsten Bundesländer. Aufgrund vorherrschender Wetterlagen mit hohem Luftdruck über dem
Nordatlantik und dem europäischen Nordmeer, dominieren das ganze Jahr ostwärts ziehende Warm- und
Kaltluftfronten. Charakteristisch sind daher Winde aus westlichen und südwestlichen Richtungen.
Das Regionalklima wird durch die geländeklimatischen bzw. lokalklimatischen Gegebenheiten modifiziert.
Klimarelevant sind dabei vor allem die unterschiedlichen Reliefverhältnisse, die Vegetationsstruktur sowie
anthropogene Veränderungen der Landschaft.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
Wird der Regionalplan 2020 nicht umgesetzt, so ist zu erwarten, dass umwelt- und gesundheitsschädliche
Emissionen weder begrenzt noch reduziert und bestehende Immissionsbelastungen nicht abgebaut werden.
Darüber hinaus würde es an Maßnahmen zur Reduzierung und Überwachung des CO²-Ausstoßes fehlen.
Bedeutsame klimaökologische Ausgleichsräume und Luftaustauschbahnen würden nicht im ausreichenden Maße
erhalten bleiben.
3.5 Landschaft
Die Planungsregion ist von einer heterogenen Landschaft geprägt. Von den sanften Hügeln des Hohen Flämings,
über Niederungen des Havellandes und des Glogau-Baruther Urstromtals bis zu den Platten und Höhen gestaltet
sich die landschaftliche Kulisse der Region sehr abwechslungsreich.
Die Havelniederungen gehören trotz einzelner Begradigungen zu einer eindrucksvollen und ökologisch
wertvollen Flusslandschaft. Ferner stellen die von Hügeln und Heiden umrahmten Tal- und Luchlandschaften
aufgrund dieser ständigen Wechsel besonders attraktive regionale Landschaftseinheiten dar. Die Platten in der
Region werden stark landwirtschaftlich genutzt und sollen aufgrund der geringeren Konflikte mit dem
Naturschutz weiter entwickelt, bzw. angepasst werden. In den städtischen Bereichen sowie in den Industrie- und
Gewerbegebieten unterliegt die Landschaft starker Zerschneidung und anthropogener Überformung.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
Bei Nichtdurchführung des Regionalplans kann eine zunehmende Zerschneidung des Landschaftsbildes nicht
vermieden werden. Daher müssen Landschaften mit hohem Erholungswert sowie die Landschaftsschutzgebiete,
die Naturschutzgebiete und die Naturparke in der Region geschützt und weiterentwickelt werden.
3.6 Flora, Fauna, biologische Vielfalt
Die Planungsregion ist durch große zusammenhängende Waldgebiete des Flämings und des Havellandes sowie
der Ländchen und Platten gekennzeichnet (insgesamt 36% Waldanteil in der Region). Eine Vielzahl von
bedeutenden Artenvorkommen sind innerhalb der Region zu verzeichnen (u.a. Großtrappe, Kranich,
Schwarzstorch, Elbebiber, Fischotter).
Des Weiteren ist die Region durch großflächige Versumpfungs- und Verlandungsmoore (Glogau-Baruther
Urstromtal mit Nuthe-Notte-Niederung) geprägt. Der Anteil an Naturschutzgebieten beträgt über 540 km² und
mehr als zwei Fünftel der Fläche sind Landschaftsschutzgebiete. Mit den Anteilen an den Naturparken befinden
sich circa ein Drittel aller Großschutzgebiete Brandenburgs innerhalb der Region.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
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Die einzigartige Naturausstattung mit ihren zahlreichen geschützten Tier- und Pflanzenarten würden bei einer
Nichtdurchführung des Plans eher beeinträchtigt bzw. zerstört werden, da es keine raumordnerische Steuerung
geben würde. Vor allem würden Gebiete von gemeinschaftlichen Interesse nach den Richtlinien 79/409/EWG
und 92/43/EWG (FFH-, SPA-Gebiete) sowie nationale Schutzgebiete nicht ausreichend von Beeinträchtigungen
geschützt werden können. Außerdem würde die in weiten Teilen der Region erhaltene hohe Qualität und Vielfalt
der Lebensräume sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt nicht gewährleistet
werden können.
3.7 Kultur- und Sachgüter
Die Region Havelland-Fläming weist eine jahrhundertealte Kulturlandschaft auf, welche zum Teil bis auf die
ersten Landnahmen an Havel und Elbe zurückreichen. Die in der Region lebenden Menschen haben seit jeher
eine Vielzahl an erhaltenswerten und kulturhistorisch wertvollen Zeugnissen erschaffen: Schloss-/Burganlagen,
Klöster, Kirchen, Parkanlagen, historische Orts- und Stadtkerne sowie unzählige Bodendenkmäler. Allen voran
ist der Region von der Potsdamer Kulturlandschaft geprägt. Das umfassende kulturelle Erbe in der Region stiftet
eine lokale Identität und dient als Basis für die touristische Entwicklung der Region.
Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis
Bei Nichtdurchführung des Regionalplans würden Maßnahmen zum Schutz der Kulturlandschaften sowie der
Erhalt und Sicherung von Denkmälern und Kultur-/Sachgütern erheblich eingeschränkt.
4 Für den Regionalplan relevante Umweltprobleme mit besonderer
Berücksichtigung von Gebieten mit europäischem Schutzstatus
4.1 Vorbelastungen in der Planungsregion
Die Region Havelland-Fläming leidet grundsätzlich an Wassermangel. Zeitweise deutlich verringerte
Durchflussmengen in Spree und Havel bewirken zunehmend Niedrigwasserereignisse sowie sinkende
Pegelstände im obersten Grundwasserleiter und haben so negativen Einfluss auf Landnutzung und
Naturhaushalt. Die Abflussspenden brandenburgischer Flusseinzugsgebiete ist sind deutlich geringer als in
Flusseinzugsgebieten westlicher Bundesländer. Die Niederungsgebiete sind überwiegend melioriert, die
Fließgewässer begradigt und ausgebaut.
Wegen der stetig steigenden Jahresmitteltemperaturen, verbunden mit einer jahreszeitlichen Verschiebung der
insgesamt geringen Niederschläge wachsen die Anforderungen an die Stabilisierung des
Landschaftswasserhaushaltes. Die tendenziell niedrigen und im Jahresverlauf extrem schwankenden
Wasserstände bedrohen den Erhalt und die die Qualität der Feuchtgebiete und Fließgewässer. An feuchte
Lebensräume gebundenen Arten befinden sich teilweise auf dem Rückzug. Das betrifft neben einigen
Amphibienarten (z. B. Rotbauchunke, Kammmolch, Grasfrosch) auch Pflanzenarten nährstoffarmer
Zwischenmoore, kalkreicher Niedermoore und Feuchtwiesen (z.B. Sumpf-Weichwurz, Glanzkraut,
Breitblättriges Knabenkraut).
Die überwiegend intensive landwirtschaftliche Flächennutzung bewirkt eine weiter zunehmende Verdichtung der
Böden und ist Hauptquelle der anhaltend hohen Belastung der Fließ- und Standgewässer durch diffuse Nähr- und
Schadstoffeinträge. Die Stickstoffanreicherung führt teilweise zu einer Verschlechterung der Qualität von
Grund- und Oberflächengewässern. Durch die überwiegend intensive Bewirtschaftung ist der Erhalt der
Niedermoore überwiegend nicht hinreichend gewährleistet. Bodenbrüterarten und besonders Wiesenbrüter
befinden sich weiter auf dem Rückzug.
Im Berlin nahen Raum setzt sich der Verlust an Freiräumen und funktionsfähigen Böden durch
Versiegelung/Bebauung verlangsamt aber stetig fort. Hier führt auch die Fortsetzung des Straßenausbaus zu
weiter wachsender Zerschneidung und Verlärmung. Die Umgebungsbereiche der Bundesautobahnen sind durch
ein hohes und weiter wachsendes Verkehrsaufkommen besonders im Schwerlastverkehr stark vorbelastet.
Der Ausbau des Flughafens Schönefeld zum internationalen Großflughafen bewirkt ein erhebliches Anwachsen
der Immissionsbelastung (Lärm und Abgase) im nördlichen Landkreis Teltow-Fläming und angrenzenden
Bereichen.
12
4.2 Vorbelastungen der Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz
Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz sind die gemäß der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG
ausgewiesene Gebiete, für die eine Beeinträchtigung bei Durchführung der hier vorliegenden Planung nicht ohne
eine Vorprüfung ausgeschlossen werden kann. Das heißt, diese Gebiete sind von Windeignungsgebieten oder
Rohstoffgewinnungs- bzw. sicherungsgebieten mittelbar oder unmittelbar betroffen. Starke Vorbelastungen sind
für keines dieser Gebiete in der Region Havelland-Fläming bekannt (Vgl. Steckbriefe der NATURA-2000-
Gebiete). Jedoch sind besonders die feuchten Habitate durch die allgemeinen Umweltprobleme des
Landschafswasserhaushaltes betroffen (siehe 4.1).
Im Einwirkbereich von 1.000 m zu Natura-2000Gebieten befinden sich bereits heute Windenergieanlagen
(WEA) und Abbaugebiete für oberflächennahe Rohstoffe. Diese müssen als Vorbelastungen betrachtet werden.
Tabelle 6: Bestehende Windenergienlagen in der Nähe von Natura-2000-Gebieten
Kat. Gebietsname Bezeichnung Anzahl der WEA im
Abstand < 1.000 m
SPA Altengrabower Heide Anlagen bei Dretzen 10
SPA Fiener Bruch Anlagen bei Boecke 2
Anlagen bei Zitz-Warchau 20
Anlage bei Viesen 1
SPA Mittlere Havelniederung Anlagen bei Tremmen 3
Anlagen bei Zachow 3
Anlagen bei Etzin 2
SPA Niederung der Unteren Havel Anlage bei Görne 1
SPA Rhin-Havelluch Anlage bei Berge 1
Anlage bei Lietzow 1
SPA Truppenübungsplatz Jüterbog Anlagen bei Altes Lager 10
Ost und West Anlagen bei Markendorf 15
SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See,
Havelländlisches Luch und Belziger
Landschaftswiesen, Teil C: Belziger
Landschaftswiesen
Anlage bei Cammer 1
FFH Buckau und Nebenfließe Anlagen bei Dretzen 2
FFH Dahmetal Ergänzung Anlagen bei Dahme 6
FFH Flämingrummeln und Trockenkuppen Anlage bei Garrey 1
FFH Forst Zinna/Keilberg,Heide
Malterhausen
Anlagen bei Altes Lager 10
FFH Galgenberge, Jägersberg-
Schirknitzberg
Anlagen bei Zossen 4
FFH Horstfelder Hechtsee Anlagen bei Horstfelde 2
FFH Michelsdorfer Mühlberg Anlagen bei Michelsdorf 2
FFH Plane Ergänzung Anlage bei Golzow 1
FFH Schlagsdorfer Hügel Anlagen bei Dahme 19
FFH Steppenhügel im Havelland Anlagen bei Zachow 3
Tabelle 7: Bestehende Abbaugebiete oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe von Natura-2000
Gebieten
Kat. Gebietsname Bezeichnung Abbaufläche [ha]
SPA Fiener Bruch Viesen 33
SPA Hoher Fläming Reetz I 33
Reetz II 56
SPA Mittlere Havelniederung Zachow 19
Marzahne 37
SPA Niederung der Unteren Havel Fohrde 88
SPA Nuthe-Nieplitz-Niederung Fresdorfer Heide 70
SPA Rhin-Havelluch Vietznitz 112
SPA Truppenübungsplätze Jüterbog Ost
und West
Luckenwalde 22
13
Kat. Gebietsname Bezeichnung Abbaufläche [ha]
SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See,
Havelländisches Luch und Belziger
Landschaftswiesen; Teil B:
Havelländisches Luch,Rhin-
Havelluch
Möthlow 40
FFH Buckau und Nebenfließe Steinberg 32
Görzke 49
FFH Riembach Görzke 49
FFH Dobbrikower Weinberg Dobbrikow 43
FFH Forst Zinna/Keilberg Luckenwalde 22
FFH Galgenberge Waldstadt 109
Zossen 24
FFH Jägersberg-Schirknitzberg Waldstadt 109
Zossen 24
FFH Glashütte/Mochheide Baruth 29
FFH Kiesgrube Spitzenberge Baruth 29
FFH Glindower Alpen Glindow 4
FFH Horstfelder Hechtsee Horstfelde 261
FFH Michelsdorfer Mühlberg Michelsdorf 30
FFH Mittlere Havel Ergänzung Potsdam-Süd 43
FFH Nuthe-Nieplitz-Niederung Fresdorfer Heide 70
FFH Obere Nieplitz Nichel 20
FFH Parforceheide Güterfelde 19
FFH Plane Linthe West 586
FFH Plane Ergänzung Niemegk 31
FFH Rauhes Luch Ruhlsdorf 140
FFH Steppenhügel im Havelland Zachow 20
Knoblauch-Ketzin 17
FFH Umgebung Prierowsee Zossen 24
FFH Verlorenwasserbach Wollin-Gräben 18
Gräben 103
5 Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst
werden
Das Gebiet der Region ist in ungefährer Nord-Süd-Richtung in vier großräumige Naturräume gegliedert:
- Tallandschaften von Mittlerer und Unterer Havel und weiterer kleinerer Fließgewässer
- Luchlandschaften
- Platten
- Fläminghöhen, Ländchen und Heiden
5.1 Tallandschaft
Die Tallandschaft der Mittleren Havel besteht aus einer langgestreckten Seenkette mit zum Teil breiten
Röhrichtsäumen, Flachseen an ihren Zuflüssen (Rietzer See, Beetzseenrinne) und den künstlichen
Seenlandschaften zahlreicher Tonstiche. Vor allem im Potsdamer Wald- und Seegebiet begleitet die Havel ein
teilweise kräftiges Relief aus gestauchten Endmoränen (Glindower „Alpen“, Ravensberge). In weiten Teilen ist
die Mittlere Havel als ein europäisches Vogelschutzgebiet festgesetzt. In den Niederungen finden sich Reste von
Erlenwaldbereichen, an den Talkanten auch Buchen-Traubeneichen-Waldbereiche und Winterlinden-
Traubeneichen-Hainbuchen-Gesellschaften. Im gesamten, weit verzweigten Niederungssystem der Mittleren
Havel haben sich nicht degradierte Niedermoorstandorte erhalten, deren Sicherung bzw. Regeneration von der
Gewährleistung ausreichender Grundwasserstände abhängt. Allerdings sind die Fließgewässer entlang der
Mittleren Havel überwiegend ausgebaut und begradigt und nur selten naturnah. Die meisten Seen sind stark
durch Nährstoffe belastet (vielfach polytroph). Der Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte sowie die
Verringerung von Nutzungskonflikten (Land-/Forstwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Erholung/Tourismus) sind
vorrangig.
14
Die Untere Havelniederung zwischen Brandenburg an der Havel und Rhinow ist einschließlich des Gülper Sees
als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Als Europäisches Vogelschutzgebiet bildet die Niederung der
unteren Havel einen wichtigen Erhaltungsschwerpunkt im Land Brandenburg. Die unteren Havelniederung ist
Lebensraum und Brutgebiet für Limikolen (Kampfläufer, Rotschenkel, Uferschnepfe, Brachvogel) und auf
Grund ausgedehnter Überschwemmungsflächen, Flachwasserbereiche und störungsarmer Grünländer von
europäischer Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Sumpf- und Wasservogelarten. Das
Gebiet der unteren Havel ist gekennzeichnet durch auentypische Lebensräume wie Riede, Röhrichte,
Weidengebüsche, Verlandungsgesellschaften der Altarme sowie Au- und Bruchwälder.
In der Landnutzung überwiegt die Landwirtschaft, teilweise als extensive Grünlandwirtschaft.
Nur in den Niederungsgebieten finden sich Reste naturnaher Waldgebiete feuchter Standorte, wie
Erlenbruchwälder (z.B. Hohennauen, Spaatz und Parey) oder Stieleichen-Birkenwälder.
Mittlere und Untere Havel haben auch überregionale Bedeutung als Erholungsgebiet, vor allem für den
Wassertourismus, der sich vor allem um Potsdam und Brandenburg a.d.H. entwickelt hat.
Neben der Havel bilden Nuthe und Nieplitz eine miteinander verbundene, sehr feuchte Tallandschaft. Die Nuthe-
Nieplitz-Niederung sowie Teile der Notte-Niederung mit Flachseen, Verlandungs- und Versumpfungsmooren
sowie ausgedehnten Talsandebenen sind für das europäische Vogelzuggeschehen (besonders Kraniche und
Gänse) und als Überwinterungs- und Brutgebiet gefährdeten Wasservogelarten von europäischer Bedeutung.
5.2 Luchlandschaften
An der Nordgrenze der Region erstreckt sich als Teil des Berliner Urstromtales von der Landesgrenze bei Berlin-
Spandau das Große Havelländische Luch, das im Westen ins Rhinluch übergeht und im Westen bis an den Rand
des Elbtales reicht. Es bildet ein großräumiges überwiegend landwirtschaftlich genutztes und weitgehend
melioriertes Niederungsgebiet, das vom Großen Havelländischen Hauptkanal, dem Rhinkanal und weiteren
Entwässerungsgräben durchzogen wird. Die von Gräben und Kanälen durchzogenen Luchbereiche an
Mühlenrhin und Großem Grenzgraben werden gelegentlich belebt durch Gehölzstrukturen entlang der Gewässer
oder als Gehölzgruppe. Typisch sind Weichholzarten (auch Kopfweiden), gelegentlich finden sich Eichen und
Obstgehölze.
Ein weiteres ausgedehntes Luch findet sich im Glogau-Baruther Urstromtal zwischen der Regionsgrenze östlich
von Baruth und der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt im Fiener Bruch.
Der Charakter der beiden großen Luchlandschaften wird durch den sachten Wechsel ebener Niederungsflächen
mit sich inselartig aus ihnen erhebenden Moränenplatten (Ländchen, siehe unter 4.3) im Osten und Westen des
Großen Havelländischen Luchs sowie den eher bandartigen Endmoränenzügen von Zauche, der Nassen sowie
der Luckenwalder Heide und dem Fläming südlich und nördlich des Glogau-Baruther Urstromtalabschnitts
bestimmt. Die Reliefkanten der Ländchen und der Moränenzüge sind für die Erlebbarkeit der Luchlandschaften
von besonderer Bedeutung. Beide Luche verfügen noch über Reste von Lebensräumen feuchter Standorte wie
Erlenbrüche, Grauerlengebüsche, Weiden-Erlen-Wälder, Schilf- und Seggenriede sowie bewaldete und
unbewaldete Moorinseln mit zum Teil offenen Wasserstellen. Generell beherrschen lineare Strukturen wie
Kanäle und Gräben, oft begeleitet durch Gehölzreihen vor allem Erlen, Pappel- und Kopfweidenreihen, das
Luch. Kleinere Grabensenken und tief gelegene Graslandbereiche (auch mit Röhrichtvegetation) sind zum Teil
extensiv genutzt und als Lebensräume und Nahrungsflächen von Bedeutung.
Das Gewässernetz der Gräben und ihre Anschlüsse an Havel, Nuthe und Nieplitz bieten
Ausbreitungsmöglichkeiten für Fische, Lurche sowie Amphibien und ist als Lebensraum des Fischotters von
Bedeutung. Im feuchten Grünland bilden sich jahreszeitlich und niederschlagsabhängig temporäre Flachseen die
als Rast – und Schlafgewässer den Zugvögeln (insbesondere Kraniche und Gänse) dienen. Die im Westen
häufigeren und ausgedehnten feuchten Grünländer sind auch Lebensraum einer Reihe bedrohter Watvogelarten
wie dem Großer Brachvogel, dem Kampfläufer, dem Rotschenkel und der Uferschnepfe. Große Teile des
östlichen Havelluchs zwischen Friesack und Nauen sind Kernflächen des Naturschutzes und nach RL
79/409/EWG (Special Protection Areas) als SPA-Gebiet geschützt. Hinzu kommen ausgedehnte, offene und
trockenere Gebiete, die wichtige Lebensräume für Wiesenbrüter- und Brutgebiet der Großtrappe darstellen.
Beide Luche besitzen besondere Funktion für die Stabilisierung des regionalen Landschaftswasserhaushaltes,
den Erhalt bzw. die Regeration noch regenerationsfähiger Niedermoore sowie für den Verbund feuchter Biotope.
Sie stellen zudem große störungsarme und teilweise auf weiten Strecken unzerschnittene Landschaftsräume dar.
15
5.3 Platten
Zwischen den Tal- und Luchlandschaften sind meistens ebene oder nur flachwellige, offene Platten eingelagert,
die sich zwischen 20 und 50 Metern über den Talsohlen erheben. Hier überwiegt eine durch höhere
Bodenqualitäten bedingte, intensivere landwirtschaftliche Nutzung. In der Region unterscheidet man zwischen
folgenden Platten:
- Nauener Platte
- Karower Platte
- Glindower-Platte
- Teltow
- südlicher Niederer Fläming
Nauener Platte und südlicher Niederer Fläming sind weit überwiegend ackerbaulich genutzt, während Karower
Platte und Teltow über höhere Waldanteile und durch eine Reihe von Gräben auch über Niederungsgebiete mit
Grünlandnutzung verfügen. Die Glindower Platte bildet als ehemaliges Havelländisches Obst- und
Gemüseanbaugebiet von der Nutzung her eine Besonderheit unter den Platten. Nauener Platte im östlichen und
der Teltow im nördlichen Teil sind stark anthropogen überformt. Neben dem Potsdamer Havelabschnitt kam es
hier ab 1990 und bis heute anhaltend zur Ausdehnung von Siedlungs- und Verkehrsflächen, zum Verlust von
(teilweise schützenswerten) Freiräumen, zu einer Zunahme des Verkehrs und der Freizeit- und
Erholungsnutzung. Erhalt und Pflege verbliebener unbelasteter Freiräume haben hier höhere Bedeutung
(Döberitzer Heide, Parforceheide, mittlerer Teltow mit besonderem Strukturreichtum). Die noch erhaltenen
Rieselfeldstrukturen um Stahnsdorf sind im Berliner Umland ein besonderes kulturlandschaftliches Element.
Weniger belastet sind demgegenüber die Glindower Platte, die westliche Nauener und die östliche Karower
Platte mit teilweise gut erhaltenen Gehölzstrukturen wie Alleen, Baumgruppen und Obstbaumreihen.
Allein schon von ihrer Ausdehnung her ist der südliche Niedere Fläming und seine weithin „reine“
Agrarlandschaft mit einem relativ dichten Netz von bäuerlich geprägten Siedlungen eine besonders
charakteristische Plattenlandschaft im Süden der Region. Der Niedere Fläming ist eines der bundesweit größten,
zusammenhängenden Landwirtschaftsgebiete, durch Leelage des Hohen Fläming überwiegend
niederschlagsarm, nur schwach durch Vegetation (Alleen, Baumgruppen und Einzelbäume) gegliedert und für
Winderosion anfällig. Charakteristisch ist die Gewässerarmut. Zwischen Oberlauf der Nuthe und Dahme fehlen
Fließgewässer und Seen fast vollständig. Frühere hohe Grundwasserentnahmen und eine geringe
Grundwasserneubildung haben die Grundwasservorräte deutlich angegriffen. Der Niedere Fläming ist ein
potenzielles Wassermangelgebiet in dem Grundwasserschonung und Verdunstungsreduzierung wichtig sind.
5.4 Fläminghöhen, Ländchen und Heiden
Die Ländchen im Norden der Region bilden Reste einst ausgedehnter Sanderflächen, die nun bereits stark zertalt
und durch Gewässer erodiert sind, dennoch mehr (Ländchen Rhinow) oder weniger (Ländchen Glien) aus der
Tallandschaft der Havel bzw. den Luchen hervortreten. Sie sind typischerweise durch Wälder und kleine
Rodungsinseln gekennzeichnet und bis auf ihre Ränder zu Tal und Luch hin kaum besiedelt. Teilweise umgeben
Obstgärten die Siedlungen an den Talkanten.
Die sich weiter südlich anschließenden Heiden bilden im Gegensatz zu den Ländchen keine „Inseln“, sondern
langgestreckte, oft aber zertalte Höhenrücken mit einzelnen, z.T. hoch aufragenden Kuppen. Sie stellen Reste
ehemaliger Endmoränenzüge des ersten Stadiums der Weichseleiszeit dar und weisen sehr sandige,
nährstoffarme Boden auf – sie sind daher weit überwiegend mit Kiefernnutzwald bewaldet. Gelegentlich offene
Stellen bieten Raum für trockene Biotope wie Sandmagerrasen. Alle Heiden weisen einen sehr kleinteiligen und
bewegten Formenschatz fossiler Dünen auf, die im Wald oft kleine Täler oder Schluchten bilden.
Geomorphologisch selten und schützenswert sind die Dünenbildungen in der Neuendorfer und Mückendorfer
Heide.
Ein von unterer Havel durchbrochener Heiderücken beginnt ganz im Westen an der Regionsgrenze
(Schmetzdorfer Heide, Großwudicker Forst), umschließt die Stadt Rathenow und reicht im Osten bis an die
Nauener Platte heran.
Einen zweiten, langgestreckten, durch Buckau und Nieplitz zertalten, Heiderücken bildet der Ostabfall der
Karower Platte mit der Zauche, einen dritten die weiter südlich an der Nieplitz beginnende Nasse Heide und den
jenseits der Nuthe sich erstreckenden Luckenwalder, Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide. Heiden waren zu
einem großen Teil überwiegend militärisch genutzt. Die aufgegebenen Truppenübungsplätze zählen heute zu den
16
Kernflächen des Naturschutzes trockener Biotope. Viele dieser Gebiete sind munitionsbelastet, nur wenige
öffentlich zugänglich. Trotz teilweise erfolgten Rückbaus belasten ehemals militärisch genutzte Gebäude und
Anlagen noch immer das Orts- und Landschaftsbild und stellen wegen Ablagerungen und Kontaminationen
Gefährdungen für Menschen, Fauna/Flora und die Wassergüte dar. Weiter nordöstlich des Naturparks breitet
sich auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen der Jüterboger/Jänickendorfer Heide ein vielfältiges Mosaik aus
Trockenrasen, Sandheiden, lichten Pionierwäldern und offenen Flugsand- und Dünenfeldern. Wegen ihrer
Nährstoffarmut und dem geringen Störungsgrad sind diese Gebiete wertvolle Lebensräume seltener Tier- und
Pflanzenarten (z.B. Birkhuhn, Wiedehopf) und haben als Kernflächen des Naturschutzes landesweite Bedeutung.
Teilweise sind hier Reste naturnaher Niederungswälder und Quellmoorkomplexe erhalten.
Den Heiden schließt sich im Süden der aus Grundmoränen, Endmoränen sowie Sandern bestehenden Höhenzug
des Hohen und des nördlichen Niederen Flämings an. Obwohl oft als einheitlicher Naturraum betrachtet, ist der
Fläming in zwei deutlich unterscheidbare räumlich Einheiten gegliedert, den „kuppigen“ Hohen Fläming
zwischen Ziesar und Niemegk sowie dem sich östlich anschließende bewaldeten Höhenrücken des Niederen
Flämings (der sich daran südlich anschließende Teil gehört sowohl geomorphologisch wie von den
Bodenverhältnissen, der Vegetation und der Landnutzung den Platten an).
Der Hohe Fläming stellt einen durch einen lebhaften Wechsel von Wald und Offenlandbereichen geprägter,
störungsarmer und dünn besiedelter Landschaftsraum dar. Obwohl Kiefernforste dominieren, finden sich
kleinflächig und verstreut auch naturnahe Waldgesellschaften (autochthone Buchenmischwälder und kleinere
Bestände von Traubeneichenwäldern). Die Hänge des Hohen Fläming zu den Belziger Landschaftswiesen als
Teil des Glogau-Baruther Urstromtales sind durch tiefe, teilweise natürlich bewaldete Seitentäler kräftig
strukturiert. Zahlreiche Bachläufe (Plane, Buckau, Verlorenwasser, Belziger und Baitzer Bach) und deren
Niederungen zeigen sich in Abschnitten noch in naturnahem Zustand.
Eine geomorphologische Besonderheit an den Hängen des Flämings sind die „Rummeln“ (Trockenschluchten),
die teilweise noch im Sukzessionsstadium (Zwergstrauchheide) oder als Trockenrasenbiotope erhalten sind. Die
abwechslungsreiche Landschaft des Hohen Flämings hat ein hohes Potenzial für die landschaftsbezogene
Erholung. Es besteht ein entwickelter, wenn auch nicht intensiver Wandertourismus, der durch die Zugehörigkeit
zum Naturpark „Hoher Fläming“ unterstütz wird.
6 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen des Planes auf
Schutzgüter und geprüfte Alternativen
Gemäß den Anforderungen des UVPG ist die wesentliche Aufgabe der Umweltprüfung, die erheblichen durch
die Planung bedingten Umweltauswirkungen zu ermitteln. Dementsprechend werden die ermittelten
Umweltauswirkungen insbesondere dahingehend bewertet, inwieweit sie als erheblich einzustufen sind.
Hinweise, ab wann von einer Erheblichkeit auszugehen ist, können aus dem Bundesimmissionsschutzgesetzt und
dem zugehörigen Regelwerk sowie aus dem Bundesnaturschutzgesetzt abgeleitet werden.
Im Rahmen des Scoping wurden Regelungen des Regionalplans ermittelt, von denen bei der Realisierung des
Planes voraussichtlich erheblich Auswirkungen für Umwelt ausgehen. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung
über die Schutzgüter, auf die sich die Regelungen vorrangig auswirken und auf die sich die Umweltprüfung
konzentrieren soll.
Von der Umweltprüfung werden nur die Planinhalte erfasst, die durchgeführt werden können. Das heißt, dass
nur eine Prüfungspflicht für solche Festlegungen des Regionalplans besteht, welche räumlich und sachlich einen
hinreichend konkreten Rahmen für nachgelagerte Genehmigungsverfahren bieten. Damit sind insbesondere
Standortausweisungen für raumbedeutsame Vorhaben im Sinne von § 8 Abs. 5 Nr. 3 ROG sowie die
Festlegungen von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten gemäß § 8 Abs. 7 ROG angesprochen.
Tabelle 8: Bewertungsmatrix
Konfliktpotenzial Definition Erheblichkeit
Gering Erfassbare nachteilige Auswirkungen, die jedoch ohne
weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen
toleriert werden können.
Keine Erheblichkeit
Mittel Nachteilige Auswirkungen, die zu einer merklichen
Veränderung der bestehenden Umweltsituation führen,
wobei es zu keiner Überschreitung von
Beurteilungswerten kommt; nachteilige Auswirkungen
auf Natur und Landschaft, die unter Berücksichtigung
Bedingte Erheblichkeit
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Konfliktpotenzial Definition Erheblichkeit
von Minderungs- und Kompensations-maßnahmen
vertretbar sind.
Hoch Nachteilige Auswirkungen, die zu einer deutlichen
Veränderung der bestehenden Umweltsituation führen;
mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei einer
Überschreitung von Beurteilungswerten; nachteilige
Auswirkungen auf die Natur, die nur unter
Berücksichtigung umfänglicher Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen vertretbar sind
Volle Erheblichkeit
6.1 Siedlung
6.1.1 Vorzugsräume Sieldung
Die Planansätze wirken auf die vorrangige Nutzung des aktuellen Siedlungsbestandes zu Wohn- und
Siedlungszwecken hin. Dies kann im Planungszeitraum dazu führen, dass bisher nicht oder anderweitig genutzte
Flächen im Siedlungsbestand künftig neu, anders und auch intensiver genutzt werden. Diese Absicht löst dann
die Herstellung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Folge (zum Beispiel Bebauungsplan) oder, wenn
diese vorliegen, ein Baugenehmigungsverfahren aus, wodurch darauf weiterer Prüfungsbedarf entsteht.
Zur Unterstützung des Sieldungsprinzips der „kurzen Wege“ sowie zur Auslastung und Sicherung der
Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur, soll der Siedlungsbestand gestärkt und ggf. neue
Siedlungsflächen innerhalb dieses Siedlungsbestands, den sog. „Vorzugsraum Siedlung“ konzentriert werden.
Diese Vorzugsräume bestehen weit überwiegend aus unbeplanten Innenbereichen, aus Siedlungsbereichen mir
Satzungen nach § 34 BauGB oder mit Baurecht aus den Bebauungsplan. Teilflächen können auch
Außenbereichsflächen im Innenbereich sein. Die potenziale der Vorzugsräume für eine Siedlungsentwicklung
bis 2020 übersteigen in der Regel die vom LEP B-B festgelegten Obergrenzen für Neuausweisungen bzw. auch
die bis 2020 voraus geschätzte Einwohnerentwicklung für Kommunen im Gestaltungsraum Siedlung des LEP B-
B und sichern den Kommunen damit einen Gestaltungsspielraum, ohne in die kommunale Planungshoheit
einzugreifen.
Da nicht abzusehen ist ob, wie und welche Flächen von den Kommunen bis 2020 wirklich in Anspruch
genommen werden, ist eine Tiefenprüfung für die Vorzugsräume Siedlung nicht geboten. Für eine detaillierte
Umweltprüfung wird auf die nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren verwiesen. Nachfolgend
sind die allgemeinen Konfliktpotenziale im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung
dargestellt.
Tabelle 9: Konfliktpotenziale bei der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung
Schutzgut Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch Zunahme der Immissionsbelastung durch Lärm und Luftschadstoffe durch dichtere
Bebauung und intensivere Nutzung
Beeinträchtigungen des Zugangs zu freier Landschaft
Zunahme der mikroklimatische Belastung durch Hitzewellen Zunahme des
Gefährdungsrisikos durch Wetterextreme, insb. Stürme und Starkniederschläge
Boden Versiegelung von Böden
Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (Biotopfunktion, Regelungsfunktion, Filter-
und Pufferfunktion)
Wasser Verlust von Versickerungsflächen und damit - wenn auch nur geringfügige -
Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung
Zunahme schädlicher Stoffeinträge
Zunahme der Verunreinigung von Oberflächengewässern
Bebauung und Beeinträchtigung von Gewässerrändern
Klima/Luft Beeinträchtigungen des Mikroklimas durch Zunahme von Luftschadstoffen (Verkehr,
Gebäudeheizung) und durch baulich bedingte Erwärmung und Wärmeabstrahlung
Beeinträchtigung von Kaltluft-Entstehungsgebieten und Luftaustauschbahnen für die
Frischluftzufuhr
Landschaft Beeinträchtigung der landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit
Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft
Flora, Fauna, Abnahme der biologischen Vielfalt durch Bebauung siedlungsnaher Freiflächen (z.B.
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Schutzgut Beschreibung des Konfliktpotenzials
biologische Vielfalt Inanspruchnahme längere Zeit brach gelegener Flächen)
Verlust i.d.R. kleinerer Lebensräume von Arten, die ihre Lebensräume in oder in der
Nähe von Siedlungen haben (z.B. durch Verlust von Fledermausquartieren in
Altbauten)
Kultur- und
Sachgüter
Beeinträchtigung von Denkmalen wie Bau-, Boden- und Gartendenkmale und
Denkmalbereichen durch unmittelbaren baulichen Eingriff oder durch visuelle
Beeinträchtigungen in der Denkmalumgebung
Alternativen:
Eine Planungsalternative wäre der Verzicht auf derartige Steuerungsabsichten. Den Kommunen würden so
Informationen fehlen, wo die Konsolidierung der Siedlungsentwicklung besonders günstig ist oder sie würden,
wenn ihnen diese Informationen vorlägen, möglicherweise davon nicht oder nicht immer Gebrauch machen. Die
Konsolidierung käme somit nicht im gewünschten Umfang voran. Mit rechtswirksamen Grundsätzen der
Raumordnung kann die Regionalplanung daher im Planverfahren diese Informationen gezielt und nachhaltig
weiterleiten.
Eine weitere Planungsalternative wäre die ausdrückliche Ermunterung der Kommunen zur Nutzung möglichst
vieler Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrer Siedlungsentwicklung. Dies würde möglicherweise zu
einem Überangebot an Flächen und damit unter Umständen niedrigen Bodenpreisen führen, wäre jedoch mit
einem weitaus größeren Flächenverbrauch und damit erheblicheren Umweltauswirkungen verbunden. Da in den
vorhandenen rechtswirksamen Bebauungsplänen und im Siedlungsbestand ohnehin mehr
Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind, als im Planungszeitraum nutzbar, kommt für die Region eine solche
Alternative nicht in Frage.
6.1.2 Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte
Die kontinuierliche Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld des Flughafens BER am Standort
Schönefeld, im Umfeld der bei GVZ Großbeeren und im Umfeld der beiden Mittelzentren Bad Belzig und
Luckenwalde haben die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming veranlasst, über die aktuellen
Gebietsabgrenzungen der Bauleitplanung weitere Flächenreserven für eine gewerbliche Entwicklung
vorzusehen. Zur Flächensicherung des bauleitplanerischen gesicherten Bestandes tritt hier die Vorbereitung einer
weiteren Entwicklung ein. Diese weitere Entwicklung ist jedoch weder hinsichtlich des Flächenumfanges noch
der tatsächlichen Nutzung hinreichend konkretisiert.
Im Regionalplan 2020 werden keine konkreten Flächen als regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte
ausgewiesen werden. Die Ausweisung findet als symbolhafte Darstellung von Siedlungsstandorten statt, sodass
in der Folge keine flächenbezogene Tiefenprüfung stattfinden kann. Die allgemeinen Konfliktpotenziale, die im
Zusammenhang mit der Ausweisung von regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten stehen, gleichen
den Konfliktpotenzialen der Vorzugsräume Siedlung (siehe Tabelle 9).
6.2 Freiraum
6.2.1 Vorranggebiet Freiraum
Die dargestellte Gebietskulisse ergänzt den im LEP B-B verbindlich festgelegten Freiraumverbund, der aus
regionalplanerischer Sicht jedoch nur mit entsprechenden Ergänzungen einen funktionsfähigen Verbund
ermöglicht. Die betreffenden textlichen Festlegungen entsprechen den Formulierungen des LEP B-B.
Da mit der Regelung ausschließlich positive Umwelt- und Gesundheitsaspekte verbunden sind, ist keine
Tiefenprüfung vorgesehen.
6.2.2 Empfindliche Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten
Mit der Darstellung von „empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten“ wird neben den
Elementen des Freiraumverbundes des LEP B-B sowie dem Vorranggebiet Freiraum, dem Schutz der
empfindlichen Landschaftseinheiten in der Region Rechnung getragen. Es sind dies die bisher kaum belasteten
oder gar überformten Teile der Niederungen längs Havel, Havelländischen Hauptkanals (Havelländischen Luch)
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und des Baruther Urstromtals, die Platten, Ländchen und Heiden sowie die Höhen von Zauche, Fläming, und den
Ländchen des Westhavellandes.
Da die Regelung großräumige Überformungen verhindern soll, und mit ihr ausschließlich positive Umwelt- und
Gesundheitsaspekte verbunden sind, ist keine Tiefenprüfung vorgesehen.
6.2.3 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus der Windenergienutzung ist eine geordnete und konzentrierte
Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu
gewährleisten. Außerhalb der dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete ist die Errichtung raumbedeutsamer
Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen.
Für die Ausweisung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung diente zunächst die gesamte
Regionsfläche als Ausgangsgröße. Durch Heranziehen verschiedener Bewertungsmaßstäbe kam man zu dem
Ergebnis, dass ein ausreichend großes Windenergiepotenzial in der gesamten Region vorzufinden ist. Der
Suchraum in der Region wurde um diejenigen Flächen verringert, deren Schutzbedürfnis ein der Privilegierung
entgegenstehender öffentlicher Belang darstellt. Zur weitgehenden Vermeidung voraussichtlicher erheblicher
Umweltauswirkungen sind bei der Ermittlung von potenziellen Eignungsgebieten zahlreiche umweltrelevante
Indikatoren herangezogen wurden (siehe u.a. Tabelle 4).
Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sichern eine raumverträgliche Konzentration für
Windenergieanlagen, ohne dabei Regelungen zu konkreten Anlagenstandorten innerhalb der Gebiete zu treffen.
In der Regel beträgt der Abstand benachbarter Windenergieanlagen untereinander mindestens 300m, sodass im
Anlagengenehmigungsverfahren hinreichend auf örtlich bedeutsame Belange wie kleinteilige Biotope und
Trassen der technischen Infrastruktur reagiert werden kann. Es bedarf daher auf der Ebene des Regionalplans
keiner Ausgrenzung solcher Flächen.
Für die Umweltprüfung wird davon ausgegangen, dass die im Eignungsgebiet zu errichtenden Anlagen eine
durchschnittliche Masthöhe von 140m und einen Rotordurchmesser von 90m aufweisen. Eine vom konkreten
Standort der künftigen Anlagen abhängige Tiefenprüfung ist nicht geboten. Es erfolgt lediglich eine Prüfung des
Konfliktpotenzials im Rahmen der einzelnen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung.
Auf Grund der historischen und vielschichtigen Siedlungsentwicklungen und Landnutzungen existieren
zahlreiche Bodendenkmale in der Region Havelland-Fläming. Diese gilt es zu schützen und zu bewahren. Daher
ist bei sämtlichen Eignungsgebieten für die Windenergienutzung davon auszugehen, dass sich neben bekannten
auch bisher unbekannte Bodendenkmale in den jeweiligen Gebieten befinden können. Dies gilt es bei der
Erschließung der Eignungsgebiete zu berücksichtigen. Unter der Vorraussetzung der Berücksichtigung der
Bergungs- und Dokumentationspflicht gemäß dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz stellen
Bodendenkmale in der Mehrzahl der Fälle kein Ausschlusskriterium für die weitere Planung dar. Im Sinne des
Erhaltungsgebots gemäß §7 Abs. 1 BbgDSchG sollten Windenergieanlagen allerdings nach Möglichkeit nur
außerhalb der bekannten Bodendenkmale geplant werden. Auf diese Weise können zudem für den
Vorhabensträger kostenintensive Bergungs- und Dokumentationsmaßnahmen vermieden werden. Einige der
ausgewiesenen Bodendenkmale weisen jedoch eine besonders kulturgeschichtliche Bedeutung auf und dürfen
daher in keiner Weise beeinträchtigt werden. Da es sich hierbei vornehmlich um obertägig sichtbare
Bodendenkmale wie Landwehre, Grabhügel und Burgwälle handelt, stehen in diesen Fällen nicht nur die
Bodendenkmale selbst, sondern auch deren nähere Umgebung (250m) unter Schutz (§2 Abs. 3 BbgDSchG).
Die Alternativenprüfung, die im Zusammenhang mit den Windeignungsgebieten steht, fand bereits im Rahmen
des Planaufstellungsverfahrens statt (siehe Regionalplan: 4.3.3 Erläuterungen zur Kriteriengruppe unter 3.2 –
Windenergienutzung). Die meisten Flächen, die den Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten
entsprechen (Alternativen), wurden gegeneinander abgewogen und auch hinsichtlich der Betroffenheit des
Schutzgutes Mensch betrachtet und bewertet. Basis der Alternativenprüfung bildete das 5-km-Kriterium
(mindestens 5 km zwischen zwei benachbarten Windeignungsgebieten). Bei allen anderen Flächen fand keine
gesonderte Alternativenprüfung statt. Durch die Einbeziehung der Planungskriterien wurden jedoch die
Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter oder bestimmte Schutzbedürfnisse oder zu schützende Nutzungen von
vornherein vermieden. Eine weitere detaillierte Prüfung der ausgeschiedenen Alternativen ist daher aus Sicht der
SUP nicht erforderlich.1
Folgende Eignungsgebiete für die Windenergienutzung haben sich nach der Anwendung der Ausschluss- und
Restriktionskriterien in der Region Havelland-Fläming ergeben:
1 Vgl. Bundesumweltamt 2010, S. 34
20
Tabelle 10: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
Lfd. Nr. Eignungsgebiet Kommune(n) Größe in ha
Landkreis Havelland
11 Schmetzdorfer-Böhner Heide Milower Land 640
12a Nauener Platte West Stadt Nauen 825
12b Nauener Platte Ost Stadt Nauen, Stadt Ketzin,
Wustermark
1026
13 Möthlitz Milower Land 146
Landkreis Potsdam-Mittelmark
21 Karower Platte Bensdorf, Wusterwitz 500
22 Dretzen Buckautal 204
23 Westliche Zauche Golzow, Kloster Lehnin 1.647
24 Bliesendorfer Heide Stadt Werder (Havel), Kloster
Lehnin, Schwielowsee
965
25 Reesdorfer-Schäper Heide Stadt Beelitz 723
26 Wittbrietzen Stadt Beelitz, Stadt
Treuenbrietzen, Nuthe-Urstromtal
1.014
27 Schlalach Stadt Brück, Linthe, Mühlenfließ 392
28 Treuenbrietzener Vorfläming Stadt Treuenbrietzen,
Mühlenfließ
868
29 Feldheim-Lindow Stadt Treuenbrietzen,
Niedergörsdorf
1.371
30 Genshagener Heide Stadt Teltow, Stahnsdorf,
Großbeeren
293
Landkreis Teltow-Fläming
31 Trebbin-Lüdersdorf Stadt Trebbin 168
32 Trebbin- Wiesenhagen Stadt Trebbin, Nuthe-Urstromtal 723
33 Wünsdorfer Heide Stadt Zossen 721
34 Altes Lager Stadt Jüterbog, Stadt
Treuenbrietzen
465
35 Heidehof Stadt Jüterbog, Nuthe-Urstromtal 781
36 Sernower Heide Niederer Fläming 487
37 Schlenzer-Wahlsdorfer Heide Stadt Dahme, Niederer Fläming 807
38 Merzdorfer Heide Stadt Baruth 490
39 Illmersdorfer Holz Stadt Dahme, Ihlow 972
40 Dahme Stadt Dahme, Dahmetal,
Heideblick
1.424
Windeignungsgebiete insgesamt 17.652
21
6.2.3.1 Windeignungsgebiet „Schmetzdorfer-Böhner Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Schmetzdorfer-Böhner Heide
Flächengröße [ha] 640
Lagebeschreibung Das Windeignungsgebiet befindet sich nordöstlich von Schmetzdorf und südlich von
Großwudicke (beide Gemeinde Milower Land). Das Gebiet wird von der B 188
sowie der L 97 durchschnitten. Nördlich vom Eignungsgebiet verläuft die
Schnellbahntrasse Berlin-Hannover. Das WEG befindet sich direkt an der
Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Ländchen (Land Schollene)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Kleinbuckow (Gemeinde
Milower Land). Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus in 600 m Entfernung zum
WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 188 und die Schnellbahntrasse
gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis
mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Im Südosten des WEG befinden sich Dünen bzw. sehr armen
Sandböden. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte
auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
mittel
Im Umkreis von 1.000m um das WEG befindet sich kein LSG. Östlich grenzt ein
Teil des Freiraumverbundes an das WEG. Großräumig betrachtet lässt sich durch
eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des
Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. Südwestlich des WEG befindet sich ein Kranichhorst in 500 m
Entfernung, direkt an einem kleinen Stillgewässer. Durch das WEG wird das
Nahrungsgebiet des Kranichs nicht beeinträchtigt. 1000 m nördlich des WEG
befindet sich ein Fischadlerhorst. Südöstlich des WEG befindet sich ein Seeadlerhorst
in 1.300 m Entfernung. Das LUGV teilt ein Kranichbrutplatz (unbekannter Standort)
mit. Der NABU Westhavelland teilt einen Brutplatz des Baumfalken mit (Standort
unbekannt). Durch die untere Naturschutzbehörde Havelland wird ohne nähere
Angaben auf den Nachweis von Fledermausquartieren hingewiesen. Für den
Fledermausschutz werden Waldgebiete mit hoher ökologischer Bedeutung
ausgeschlossen. Besondere Waldfunktionen werden hier nicht beeinträchtigt.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmale im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
22
6.2.3.2 Windeignungsgebiete „Nauener Platte West“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Nauener Platte West
Flächengröße [ha] 825
Lagebeschreibung Westlich von Nauen und südlich von Berge (Stadt Nauen). Nördlich des WEG
verläuft die B 5. Südlich des WEG verläuft die Schnellbahntrasse Berlin-Hannover.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, 40 WEA, 220 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlungen sind Berge, Lietzow,
Neukammer, Markee und Schwanebeck (alle Stadt Nauen). Eine Immissions-
Vorbelastung ist durch die B 5, durch die Schnellbahntrasse sowie durch bestehende
WEA und durch eine 220 kV-Stromleitung gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu
erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend zwischen 28 und 35,
teilweise auch darüber, Bodenpunkte auf. Es sind keine erhaltenswerte Böden
betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Westlich grenzt das WEG an das LSG „Westhavelland“. Das Landschaftsbild ist
durch die nördlich verlaufende B 5, durch eine 220 kV-Stromleitung und durch die
bestehenden WEA bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. 600 m östlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.3 Windeignungsgebiete „Nauener Platte Ost“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Nauener Platte Ost
Flächengröße [ha] 1.026
Lagebeschreibung Westlich von Wustermark und nördlich von Ketzin. Nördlich WEG verläuft die
Schnellbahntrasse Berlin-Hannover.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 25 WEA, 380 kV-Stromleitung, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
23
Mensch
-
gering
Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004
reichen bis auf 800 m an die Ortslagen Bredow und Zeestow (Gemeinde Brieselang),
Groß Behnitz, Markau, Markee, Neugarten, Neukammer (Stadt Nauen), Etzin,
Falkenrehde (Stadt Ketzin), Hoppenrade, Wernitz und Wustermark (Gemeinde
Wustermark) heran. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor
Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu
Sielungen auf 1.000 m erhöht. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die
Stromleitungen sowie durch die bestehenden WEA gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend zwischen 28 und
35 Bodenpunkte auf. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering bis mittel
Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA sowie durch die beiden
Hochspannungsleitungen bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch
eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des
Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Südwestlich grenzt das WEG an das FFH „Steppenhügel im Havelland“ an. Dessen
Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 500m südlich vom WEG
befindet sich ein Kranichhorst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.4 Windeignungsgebiet „Möthlitz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Möthlitz
Flächengröße [ha] 146
Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich südlich von Möthlitz und nordöstlich von Knoblauch (beide
Gemeinde Milower Land).
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 3 WEA, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Möthlitz, Nitzahn und
Wendeberg. Eine potenzielle Immissions-Vorbelastung ist durch die (Genehmigung
von) 5 WEA sowie durch die Stromleitung gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
mittel
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
24
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Südöstlich befindet sich das LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ in 800 m
Entfernung. Nördlich vom WEG befindet sich das LSG „Westhavelland“ in 800 m
Entfernung. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA sowie durch die
Hochspannungsleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch
eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des
Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein
SPA noch ein NSG. Es befinden sich 2 Seeadlerhorste in 900 m bis 1.000 m
Entfernung, 2 Fischadlerhorste in <200m bis 1.000 m Entfernung, 1
Baumfalkenhorst innerhalb des WEG und ein Baumfalkenhorst in 1.000 m
Entfernung. Die Horste der Fischadler und der Baumfalken befinden sich auf den
Masten der Hochspannungsleitung. Dort wurden auf ganzer Länge der Leitung
Nisthilfen angebracht. Weil auf Masten in direkter Umgebung sich ebenfalls bisher
unbesetzte Nisthilfen befinden, könnten die Vögel bei einer Beeinträchtigung ihres
Brutstandortes durch die WEA auf diese ausweichen. Auf Grund der genehmigten
Anlagen wird davon ausgegangen, dass weitere Anlagen keine zusätzlichen
erheblichen Beeinträchtigungen verursachen können. Waldfunktionen werden nicht
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmale innerhalb des WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.
6.2.3.5 Windeignungsgebiet „Karower Platte“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Karower Platte
Flächengröße [ha] 500
Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf, südlich von Vehlen (Gemeinde Bensdorf) und nördlich von
Gollwitz (Gemeinde Rosenau). Das WEG wird von der B 1 und der Bahntrasse
Berlin-Magdeburg durchquert. Nördlich der Bahntrasse verläuft der Elbe-Havel-
Kanal. Im Westen grenzt das WEG direkt an die Landesgrenze zu Sachen-Anhalt.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Vehlen und
Herrenhölzer (beide Gemeinde Bensdorf) sowie Binnenheide (Gemeinde Demsin –
SA). Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 1 und durch die Bahntrasse
gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis
mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Zum geringen Anteil (südlich der B 1) befindet sich Moorboden
im WEG. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
25
-
gering
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
mittel
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Östlich grenzt ein
Teil des Freiraumverbundes an das WEG. Großräumig betrachtet lässt sich durch
eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des
Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem
mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein
SPA noch ein NSG. Es befindet sich 1 Kranichhorst in direkter Nachbarschaft zum
WEG. In Abstimmung mit MUGV können die Kranichhorste keine
Ausschlusswirkung entfalten. Im späteren Genehmigungsverfahren kann es zur
Forderung nach Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommen.
Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.6 Windeignungsgebiet „ Dretzen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Dretzen
Flächengröße [ha] 204
Lagebeschreibung Südlich von Dretzen und westlich von Buckau (Gemeinde Buckautal). Das WEG
grenzt direkt an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 10 WEA
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Ziesarer Vorfläming))
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004
reichen bis auf 800 m an die Ortslage Dretzen (Gemeinde Buckautal) heran. Zur
Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu
errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht.
Eine Immissions-Vorbelastung ist durch bestehende WEA gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Östlich vom WEG grenzt das LSG „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“
an. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA vorbelastet. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
1.000 m nördlich befindet sich das FFH-Gebiet „Buckau und Nebenfließe“. Südlich
grenzt an das WEG das SPA-Gebiet „Altengrabower Heide“. Deren Sicherungsziele
werden nicht beeinträchtigt. 2.000 m nordwestlich befindet sich ein
Schwarzstorchhorst. Weil sich bereits WEA im WEG befinden, wird davon
26
ausgegangen, dass die Errichtung weiterer Anlagen keine zusätzlichen negativen
Auswirkungen auf den Schwarzstorch haben werden. Waldfunktionen werden nicht
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.7 Windeignungsgebiet „Westliche Zauche“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Westliche Zauche
Flächengröße [ha] 1.647
Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich nördlich der Ortslagen Golzow (Gemeinde Golzow),
Oberjünne (Gemeinde Planebruch) und Cammer (Gemeinde Planetal) sowie südlich
von Prützke und Grebs (Gemeinde Kloster Lehnin). Durch das WEG verläuft die B
102. Nördlich verläuft die A 2.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 31 WEA, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Oberjünne (Gemeinde
Planebruch), Krahne, Prützke, Grebs und Michelsdorf (alle Gemeinde Kloster
Lehnin). Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus in 600 m Entfernung zum WEG.
Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004
reichen bis auf 800m an die Ortslagen Krahne, Prützke und Grebs heran. Zur
Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu
errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht.
Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die A 2, durch die B 102 sowie durch die
bestehende WEA gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung im Gebiet der
großflächigen Erweiterung wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial
ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist überwiegend weniger als 23 Bodenpunkte auf. Stellenweise weißt
der Boden auch 23 bis 35 Bodenpunkte auf,
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
300m nördlich vom WEG befindet sich das LSG „Görnsee und Görnberg“. 800m
nördlich vom WEG befindet sich ein Teil des Freiraumverbundes. Das
Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA, durch die nördlich verlaufende A 2,
durch die B 102 sowie durch eine 110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet.
Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im
Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. Westlich des WEG befinden sich Horststandorte des Baumfalken und
des Fischadlers in 1.000 m Entfernung. 3.000 m nördlich des WEG befindet sich ein
Seeadlerhorst. Ein Schutzbedarf des Seeadlers ist kaum südlich der A 2 zu vermuten.
27
Das Gebiet wird tangiert durch Vogelzugkorridor aus den Belziger
Landschaftswiesen zum Rietzer See. Im WEG befindet zum geringen Anteil ein
Sichtschutzwald.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.8 Windeignungsgebiet „Bliesendorfer Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Bliesendorfer Heide
Flächengröße [ha] 965
Lagebeschreibung Südlich von Bliesendorf (Stadt Werder (Havel)) und nördlich von Busendorf (Stadt
Beelitz). Durch das WEG verläuft die A 10 bzw. A 2 (AD Werder).
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 380 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche), Platte (Glindower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befindet sich die Siedlung Bliesendorf (Stadt
Werder (Havel)) und Emstal (Kloster Lehnin). Es befindet sich ein bewohntes
Forsthaus in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch
die A 10 sowie durch die Stromleitung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung
durch WEA wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering bis mittel
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Innerhalb der Waldflächen befinden sich vereinzelt glaziale Dünen
bzw. sehr arme Sandböden. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend
zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Westlich an das WEG grenzt das LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“. Das
Landschaftsbild ist durch die nördlich verlaufende A 10 und durch eine 380 kV-
Stromleitung vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von
WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
In unmittelbarer Nähe der westlichen Außengrenze des WEG befindet sich das FFH-
Gebiet „Kolpinsee und Mückenfenn“. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich
nicht beeinflusst. 500 m westlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst. 1.000 m
südlich vom WEG befindet sich ein Weißstorchhorst. Waldfunktionen werden nicht
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
28
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.
6.2.3.9 Windeignungsgebiet „Reesdorfer-Schäper Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Reesdorfer-Schäper Heide
Flächengröße [ha] 723
Lagebeschreibung Östlich von Borkheide und westlich von Beelitz. An der östlichen Außengrenze
verläuft die A 9. Durch das Gebiet verläuft die Bahntrasse Berlin-Bad Belzig.
Derzeitige
Realnutzung
Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Beelitz-Heilstätten,
Reesdorf, Fichtenwalde (alle Stadt Beelitz), Borkwalde und Borkheide. Eine
Immissions-Vorbelastung ist durch die A 9 sowie durch die Bahntrasse gegeben. Auf
Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht
zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Östlich der A 9 befindet sich das LSG „Potsdamer Wald- und Seengebiet“. Das
Landschaftsbild ist auf Grund der A 9 und der Bahntrasse bereits vorbelastet.
Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im
Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein
SPA noch ein NSG. Südöstlich in 1.200 m Entfernung zum WEG befindet sich ein
Weißstorchhorst (bei Reesdorf). Die Hälfte des WEG wird von einem
Erholungswald der Intensitätsstufe III überlagert (südöstlich von Borkwalde). In
direkter Umgebung von Borkwalde befinden sich weitere Erholungswälder der
Intensitätsstufe II und III. Somit sind ausreichend alternative Waldgebiete gegeben.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
400m nordöstlich des WEG, direkt an der A 9, befindet sich ein oberirdisch
sichtbares bronzezeitliches Hügelgrab. Das Bodendenkmal selbst und dessen
näheren Umgebung (250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3
BbgDSchG).
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.10 Windeignungsgebiet „Wittbrietzen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Wittbrietzen
Flächengröße [ha] 1.014
Lagebeschreibung Südlich von Beelitz, östlich von Wittbrietzen, westlich von Rieben (beide Stadt
Beelitz) und nördlich von Kemnitz (Gemeinde Nuthe-Urstromtal).
Derzeitige Ackerland, Wald
29
Realnutzung
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Luckenwalder Heide)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
mittel
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Rieben (Stadt
Beelitz) sowie Lühsdorf (Stadt Treuenbrietzen) und Kemnitz (Gemeinde Nuthe-
Urstromtal). Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht
zu erwarten. Zum sehr geringen Anteil befinden sich Dünen bzw. sehr arme
Sandböden im WEG. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27,
teilweise auch weniger, Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
mittel
Im Westen, Norden und Osten wird das WEG vom LSG „Nuthetal – Beelitzer
Sander“ umschlossen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein
SPA noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG
oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im WEG befinden sich
Erholungswald der Intensitätsstufe 3. Im Osten und Westen des WEG befinden sich
alternative Erholungswälder der Intensitätsstufe 3.
Kultur- und Sachgüter
-
mittel
Der südliche Abschnitt des WEG wird zum geringen Teil vom Schutzbereich von 3
bronzezeitlichen Hügelgräbern überlagert. Das Bodendenkmal selbst und dessen
näheren Umgebung (250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3
BbgDSchG).
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet
6.2.3.11 Windeignungsgebiet „Schlalach“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Schlalach
Flächengröße [ha] 392
Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich östlich von Linthe und Brück. Das WEG wird von der A 9
gequert.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, 7 WEA
Landschaftseinheit Luchlandschaft (Luchlandschaft des Glogau-Baruther Urstromtals)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Schlalach
(Gemeinde Mühlenfließ) sowie Deutsch Bork und Alt Bork (Gemeinde Linthe). Eine
Immissions-Vorbelastung ist durch die A 9 sowie durch bestehende WEA gegeben.
Boden
-
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
30
gering Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht
zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 35 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
300 m östlich vom WEG befindet sich das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Im
Osten, Süden und Westen wird das WEG von Freiraumverbund (gemäß LEP B-B)
umschlossen. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA und durch die
nördlich verlaufende A 9 vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
Am östlichen Rand des WEG befinden sich zwei Nebengebiete des FFH-Gebietes
„Obere Nieplitz“, welche von drei Seiten durch das WEG umschlossen werden. Die
Sicherungsziele des FFH-Gebietes werden nicht beeinträchtigt. Das LUGV teilt mit,
dass das WEG von einem Wiesenbrütergebiet überlagert wird. Eine Beurteilung zum
besonderen Artenschutz des LUGV ist nach eigenen Angaben z.Z nicht möglich. Da
sich bereits WEA im WEG befinden wird davon ausgegangen, dass weitere Anlagen
sich nicht zusätzlich negativ auf die Wiesenbrüter auswirken werden.
Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet
6.2.3.12 Windeignungsgebiet „Treuenbrietzener Vorfläming“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Treuenbrietzener Vorfläming
Flächengröße [ha] 868
Lagebeschreibung Östlich von Treuenbrietzen und nördlich von Rietz (beide Stadt Treuenbrietzen)
sowie südlich von Niederwerbig (Gemeinde Mühlenfließ). Durch das WEG verläuft
die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
mittel
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Haseloff, Grabow,
Niederwerbig und Nichel (alle Gemeinde Mühlenfließ) sowie Ritz. Auf Grund der
Nichtvorbelastung wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forst- und landwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teils auch darüber hinaus, Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
31
-
gering
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen
Landschaft
-
mittel
Nördlich grenzt an das WEG das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird
von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
400 m westlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Flämingrummeln und
Trockenkuppen“. 100 m nordöstlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet
„Obere Nieplitz“. Deren Sicherungsziele werden nicht beeinträchtigt. Hinweise auf
besonders geschützte Vogelarten für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen
nicht vor. Im WEG befindet sich eine fast 6 ha große Waldfläche mit hoher
ökologischer Bedeutung. Die WEA können jedoch in der Art und Weise errichtet
werden, dass die Waldfläche weiterhin unbebaut bleibt.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich ein bekanntes Bodendenkmal im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet
6.2.3.13 Windeignungsgebiet „Feldheim-Lindow“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Feldheim-Lindow
Flächengröße [ha] 1.371
Lagebeschreibung Östlich von Marzahna (Stadt Treuenbrietzen) und westlich von Makterhausen
(Gemeinde Niedergörsdorf).
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 56 WEA, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming), Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher
Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Feldheim,
Schwabeck und Lüdendorf (alle Stadt Treuenbrietzen) sowie Schönefeld, Danna und
Eckmannsdorf (alle Gemeinde Niedergörsdorf). Eine Immissions-Vorbelastung ist
durch die bestehenden WEA und durch die 110 kV-Stromleitung gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teilweise auch mehr, Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des
Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die
ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive
Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen. Das Landschaftsbild ist durch die
bestehenden WEA und durch die Stromleitung bereits vorbelastet.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein
SPA noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG
32
-
gering
oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Waldfunktionen werden nicht
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.14 Windeignungsgebiet „Genshagener Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Genshagener Heide
Flächengröße [ha] 293
Lagebeschreibung Nördlich von Ludwigsfelde und südlich von Großbeeren. Östlich vom WEG befindet
sich die ausgebaute B 101.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 3 WEA, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Neubeeren (Gemeinde
Großbeeren), Sputendorf (Gemeinde Stahnsdorf) Ruhlsdorf (Stadt Teltow) und
Struveshof (Stadt Ludwigsfelde). Es befindet sich ein bewohntes Wohngebäude am
Umspannwerk Neubeeren in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-
Vorbelastung ist durch die B 101, den Bahnschienen und den bestehenden WEA
gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Innerhalb des WEG befindet sich auf einer kleinen Fläche ein
Moorboden. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27, teils auch
weniger, Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild
ist durch die bestehenden WEA und die östlich verlaufende B 101 sowie durch eine
110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG oder
seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im WEG befinden sich Erholungswälder
der Intensitätsstufe 2. Aufgrund der anthropogenen Überformung des Gebietes
(Bahnschleife, ausgebaute Bundesstraße), kann aus den Waldstücken keine
entsprechende Erholungsfunktion hervorgehen, da diese zum Teil nur schwer zu
erreichen sind.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
33
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.15 Windeignungsgebiet „Trebbin-Lüdersdorf“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Trebbin-Lüdersdorf
Flächengröße [ha] 168
Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich westlich von Trebbin, südlich der B 246 und nördlich der L
707.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 4 WEA
Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Lüdersdorf,
Christinendorf und Gadsdorf. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 246
sowie durch bestehende WEA gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 28 und 35
Bodenpunkte auf. Es sind keine erhaltenswerte Böden betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild
ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 246 und einer angrenzenden 110
kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
500m östlich grenzt das WEG an das FFH-Gebiet „Gadsdorfer Torfstiche und
Luderbusch“. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 500 m
südöstlich des WEG befindet sich ein Kranichhorst. Der betroffene Waldabschnitt
weist keine besondere Funktion auf.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befindet sich ein bekanntes Bodendenkmal innerhalb des Gebietes.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.16 Windeignungsgebiet „Trebbin-Wiesenhagen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Trebbin-Wiesenhagen
Flächengröße [ha] 723
Lagebeschreibung Südlich von Trebbin und nördlich von Luckenwalde. Westlich verläuft die
Schienenverbindung Berlin – Wittenberg. Das WEG wird von der B 101 durchquert.
Derzeitige
Realnutzung
Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)
34
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Wiesenhagen (Stadt Trebbin).
Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 101 und durch die
Schienenverbindung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird
von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu
erwarten. Im gesamten WEG befinden sich vereinzelt Dünen bzw. sehr arme
Sandböden.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering bis mittel
Das WEG grenzt westlich an das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“ und südlich an
das LSG „Baruther Urstromtal“. Im Westen, Süden und Osten grenzt das WEG an
Teile des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild ist durch die B 101 sowie durch
die Bahntrasse bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen
bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
Westlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Seeluch-Priedetal“. 300 m südöstlich
vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“.
300 m östlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Kummersdorfer
Heider/Breiter Steinbusch. Deren Schutzziele werden vorrausichtlich nicht
beeinflusst. 300 m östlich vom WEG befindet sich das NSG „Kummersdorfer
Heide/Breiter Steinbusch“. In 400m bis 700m westlich vom WEG befinden sich drei
Kranichhorste. Nahrungsgebiete innerhalb des WEG sind jedoch nicht zu erwarten,
sodass eine Überlagerung des WEG mit dem Schutzbereich hier toleriert werden
kann. Bekannte Nahrungsgebiete befinden sich am Illickengraben, westlich der
Kranichhorste. 900m westlich vom WEG befindet sich ein Baumfalkenhorst. 700m
nordöstlich befindet sich ein weiterer Baumfalkenhorst. Es bestehen in unmittelbarer
Nähe Ersatzlebensräume, sodass die Baumfalken hier nicht weiter berücksichtigt
werden.1.000 m südöstlich vom WEG befindet sich ein Seeadlerhorst. Zum geringen
Teil, entlang der Bahntrasse befindet sich Erholungswald der Intensitätsstufe 3.
Alternative Erholungswälder befinden sich im direkten Umfeld der umliegenden
Siedlungen.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.17 Windeignungsgebiet „Wünsdorfer Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Wünsdorfer Heide
Flächengröße [ha] 721
Lagebeschreibung Südlich von Kallinchen und westlich von Wünsdorf-Waldstadt (beide Stadt Zossen).
Das WEG grenzt direkt an den Landkreis Dahme-Spreewald.
Derzeitige
Realnutzung
Wald
35
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
mittel
Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlungen sind Kallinchen und Töpchin
(Stadt Mittenwalde – Landkreis Dahme-Spreewald). Auf Grund der
Nichtvorbelastung wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu
erwarten. Im südlichen Bereich befinden sich vereinzelt Dünen bzw. sehr arme
Sandböden.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
mittel
700m südöstlich des WEG befindet sich das LSG „Notte-Niederung“. Westlich
grenzt das WEG an Teile des Freiraumverbundes. Großräumig betrachtet lässt sich
durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des
Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Westlich grenzt das WEG an das FFH-Gebiet „Jägersberg-Schirknitzberg“. 900 m
östlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Töpchiner See“. 800 m südwestlich
vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Großer und kleiner Möggelinsee“. Deren
Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Westlich grenzt das WEG an
das NSG „Jägersberg-Schirknitzberg“. 800m südwestlich vom WEG befindet sich
das NSG „Großer und kleiner Möggelinsee“. Hinweise auf besonders geschützte
Vogelarten für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im
nördlichen Bereich befindet sich zum geringen Teil Erholungswald der
Intensitätsstufe 3.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere
Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein
höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.18 Windeignungsgebiet „Altes Lager“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Altes Lager
Flächengröße [ha] 465
Lagebeschreibung Nordwestlich von Altes Lager (Stadt Jüterbog) und südöstlich von Klausdorf (Stadt
Treuenbrietzen). Südlich des WEG verläuft die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, ehemaliges Kasernengelände, 15 WEA
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004
reichen bis auf 800 m an die Ortslage Altes Lager heran. Zur Gewährleistung einer
ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird
daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht. Mit 1.000 m Entfernung
zum WEG befindet sich die Siedlung Klausdorf. Eine Immissions-Vorbelastung ist
durch die B 102 sowie durch bestehende WEA gegeben.
36
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu
erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Nordöstlich an das
WEG grenzt ein Teil des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild ist durch die
bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102 bereits vorbelastet. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Das FFH-Gebiet/SPA-Gebiet „Forst Zinna/Keilberg“ grenzt nordöstlich und das
FFH-Gebiet „Heide Malterhausen“ grenzt südlich an das WEG. Deren
Sicherungsziele werden jedoch nicht beeinträchtigt. 1.000 m östlich vom WEG
befindet sich Baumfalkenhorst. Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.19 Windeignungsgebiet „Heidehof“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Heidehof
Flächengröße [ha] 781
Lagebeschreibung Nördlich von Markendorf und östlich von Kloster Zinna (beide Stadt Jüterbog).
Derzeitige
Realnutzung
31 WEA, ehemaliger Truppenübungsplatz
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Mit 1.200 m Entfernung zum WEG befindet sich die Siedlung Markendorf. Eine
Immissions-Vorbelastung ist durch die bestehenden WEA gegeben
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens. Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von
Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden
betroffen.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das WEG wird im
Westen, Norden und Osten vom Freiraumverbund umschlossen. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
Westlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und das SPA-
Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren Sicherungsziele
37
-
gering
werden nicht beeinträchtigt. Das WEG wird im Westen, Norden und Osten vom NSG
„Heidehof – Golmberg“ umschlossen. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten
für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Waldfunktionen werden
nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.20 Windeignungsgebiet „Sernower Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Sernower Heide
Flächengröße [ha] 487
Lagebeschreibung Nördlich von Werbig und östlich von Hohengörsdorf (beide Gemeinde Niederer
Fläming). Südlich des WEG verläuft die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald, 17 WEA
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Hohengörsdorf,
Werbig und Lichterfelde (alle Gemeinde Niederer Fläming). Eine Immissions-
Vorbelastung ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 102 gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forst- und landwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild
ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 102 vorbelastet. Großräumig
betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer
Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. Konkrete Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG
oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Nicht näher bestimmt weist die UNB
TF auf Fledermäuse und Greifvögel im Gebiet hin. Besondere Waldfunktionen
werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
38
6.2.3.21 Windeignungsgebiet „Schlenzer-Wahlsdorfer Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Schlenzer-Wahlsdorfer Heide
Flächengröße [ha] 807
Lagebeschreibung Nördlich von Wahlsdorf (Stadt Dahme/Mark) und südlich von Petkus (Stadt
Baruth/Mark). Der nördliche Abschnitt des WEG wird von der B 115 gequert.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 110 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Siedlungen mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG sind Charlottenfelde, Ließen,
Petkus (Stadt Baruth/Mark) und Wahlsdorf. Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus
in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 115
sowie durch eine 110 kV-Stromleitung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung
durch WEA wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist überwiegend über 35 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Westlich des WEG
schließt ein Teil des Freiraumverbundes an. Das Landschaftsbild ist durch eine
110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
700m nördlich des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und
das SPA-Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren
Sicherungsziele werden nicht beeinträchtigt. 700m nördlich des WEG befindet sich
das NSG „Heidehof – Golmberg“. 3.500 m nordöstlich des WEG befindet sich ein
Seeadlerhorst. Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich 2 bekannte Bodendenkmäler im WEG. Eins davon ist ein
bronzezeitliches Hügelgrab. Das Hügelgrab selbst und dessen näheren Umgebung
(250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3 BbgDSchG).
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.22 Windeignungsgebiet „Merzdorfer Heide“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Merzdorfer Heide
Flächengröße [ha] 490
Lagebeschreibung Südlich von Groß Ziescht und östlich von Merzdorf (Stadt Baruth/Mark). Nördlich
des WEG verläuft die B 115. Das WEG grenzt südlich an den Landkreis Dahme-
Spreewald.
Derzeitige
Realnutzung
Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)
39
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
mittel
Siedlung mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG ist Groß Ziescht (Stadt
Baruth/Mark). Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu
erwarten. Im nördlichen Bereich des WEG befindet sich eine Düne bzw. ein sehr
armer Sandboden.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Nordwestlich des
WEG schließt ein Teil des Freiraumverbundes an. Das Landschaftsbild ist durch die
B 115 bereits vorbelastet. Laut LK Dahme-Spreewald wurde der Freiraum um
Mahlsdorf und Groß Zischt als Gebiet mit hochwertigem Landschaftsbild bewertet.
Gemäß UNB des LK Teltow-Fläming sind durch die erhöhte Lage des Standortes
zum Baruther Urstromtal besonders große Auswirkungen im Landschaftsbild zu
erwarten. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine
Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nordwestlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und das
SPA-Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren Sicherungsziele
werden nicht beeinträchtigt. Nordwestlich an das WEG grenzt das NSG „Heidehof –
Golmberg“. 2.700 m östlich vom WEG befindet sich ein Seeadlerhorst. In
Abstimmung mit dem MUGV wird westlich des Horstes wohl kein Nahrungsgebiet
liegen, sodass der Schutzbereich reduziert wurde. Im gesamten WEG befindet sich an
vereinzelten Standorten Waldgebiete in exponierter Lage.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.23 Windeignungsgebiet „Illmersdorfer Holz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Illmersdorfer Holz
Flächengröße [ha] 972
Lagebeschreibung Nördlich von Hohenseefeld (Niederer Fläming) sowie südlich von Heinsdorf (Stadt
Dahme/Mark). Südlich vom WEG verläuft die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 27 WEA
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004
reichen bis auf 800 m an die Ortslagen Hohenseefeld und Waltersdorf (Gemeinde
Niederer Fläming) heran. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor
Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu
Sielungen auf 1.000 m erhöht. Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befindet sich
40
außerdem die Siedlung Illmersdorf (Gemeinde Ihlow) sowie Gebersdorf und
Niebendorf-Heinsdorf (beide Stadt Dahme/Mark). Auf Grund der Nichtvorbelastung
im Gebiet der großflächigen Erweiterung wird von einem geringen bis mittleren
Konfliktpotenzial ausgegangen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die
bestehenden WEA sowie durch die B 102 gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 35, und zum Teil auch mehr, Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen
Landschaft
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Laut UNB TF
existieren besondere Blickbeziehungen von Ihlow in Richtung Illmersdorf. Das
Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102
bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA
eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA
noch ein NSG. 900m südlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst. Die UNB TF
weist nicht näher bestimmt auf Fledermäuse und Greifvögel im Gebiet hin.
Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Bodendenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.3.24 Windeignungsgebiet „Dahme“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Dahme
Flächengröße [ha] 1.424
Lagebeschreibung Östlich von Dahme/Mark und südlich von Wildau-Wentdorf (Gemeinde Dahmetal).
Südlich des WEG verläuft die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland, 61 WEA, 380 kV-Stromleitung
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen, und Heiden (Westlicher Niederlausitzer Landrücken)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Siedlungen mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG sind Kemlitz, Sieb und
Rosenthal (Stadt Dahme/Mark) sowie Görsdorf und Wildau-Wentdorf (Gemeinde
Dahmetal). Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 102 sowie durch
bestehende WEA und einer 380 kV-Stromleitung gegeben.
Boden
-
gering
An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des
Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist
nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des
Ackerbodens weist überwiegend weniger als 23 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen
erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern
aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.
41
Klima/Luft
-
gering
Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas
keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art
der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.
Landschaft
-
gering
1.000 m südlich vom WEG befindet sich das LSG „Rochau – Kolpiener Heide“.
Nördlich grenzt an das WEG ein Teil des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild
ist durch die bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102 sowie durch eine
380 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine
Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes
erreichen.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
500 m nordwestlich des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Dahmetal Ergänzung“.
900 m nordöstlich befindet sich das FFH-Gebiet „Vogelsang Wildau-Wentdorf“.
Innerhalb des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Schlagsdorfer Hügel“. Innerhalb
des FFH-Gebietes „Schlagsdorfer Hügel“werden keine WEA errichtet. Die
Sicherungsziele der FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 900 m nördlich
befindet sich das NSG „Vogelsang Wildau-Wentdorf“. An der südöstlichen
Außengrenze des WEG befindet sich ein Ratsgebiet des Goldregenpfeifers. Das
Konfliktpotenzial gegenüber dem Rastgebiet des Goldregenpfeifers wird als gering
bewertet, da sich bereits WEA im Umfeld des Rastgebietes befinden. 1.500 m
westlich des WEG befindet sich ein Weißstorchhorst. Im WEG befinden sich am
nördlich Rand ein Waldgebiete in exponierter Lage. Zentral im WEG befindet sich
Wald im waldarmen Gebiet. Die Die Waldfunktion wird nicht beachtet, da sich
ausreichend Wald in direkter Umgebung befindet und es sich theoretisch um keinen
Wald im waldarmen Gebiet handeln kann. Außerdem sind im WEG bereits
zahlreiche Anlagen vorhanden.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.
ALTERNATIVEN
Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand
zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch
die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte
Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe
In den Vorranggebieten (VR) für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind überwiegend Flächen
ausgewiesen, auf denen bereits Rohstoffe abgebaut werden. Sie umfassen im Sinne einer langfristigen
Rohstoffsicherung in der Regel Bereiche, die um ein Vielfaches über den derzeitigen aktiven Abbau
hinausgehen. Bei den auszuweisenden Vorbehaltsgebieten (VB) handelt es sich ausschließlich um Bereiche ohne
bisherigen aktiven Abbau.
Für die Umweltprüfung wird davon ausgegangen, dass die im Planzeitraum beanspruchten Bereiche unmittelbar
an die bisherigen Betriebsplanflächen anschließen. Die Prüfung soll daher vorrangig auf die direkten
Anschlussflächen ausgerichtet werden.
Auf Grund der historischen und vielschichtigen Siedlungsentwicklungen und Landnutzungen existieren
zahlreiche Bodendenkmale in der Region Havelland-Fläming. Diese gilt es zu schützen und zu bewahren. Daher
ist bei sämtlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher
Rohstoffe davon auszugehen, dass sich neben bekannten auch bisher unbekannte Bodendenkmale in den
jeweiligen Gebieten befinden können. Dies gilt es bei der Erschließung der Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu
berücksichtigen.
Die Alternativenprüfung, die im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für
oberflächennahe Rohstoffe steht, findet in einem sehr begrenzten Umfang statt. Aufgrund der Tatsache, dass die
hier ausgewiesenen Flächen alle auf Flächenausweisungen des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
beruhen, kann und darf die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming keine weiteren Flächen
eigenständig ausweisen. Eine eingeschränkte Alternativenprüfung findet daher nur im Rahmen der Anwendung
der Planungskriterien statt.
42
Tabelle 11: Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe
VR-Nr. Kennung2 Gebietsbezeichnung Gemeinde Fläche
3
[ha]
Landkreis Havelland
VR 01 HVL10 Lietzow Stadt Nauen 14
VR 02 HVL11 Großwudicke Gemeinde Milower Land 44
VR 03 HVL17 Zachow Stadt Ketzin 19
VR 04 HVL18 Knoblauch-Ketzin Stadt Ketzin 17
Landkreis Potsdam-Mittelmark
VR 05 PM08 Damsdorf Gemeinde Kloster Lehnin 14
VR 06 PM11 Güterfelde Gemeinde Stahnsdorf 14
VR 07 PM16 Emstal Gemeinde Kloster Lehnin 60
VR 08 PM17 Michelsdorf Gemeinde Kloster Lehnin 30
VR 09 PM18 Krahne Stadt Brandenburg a.d.H. 52
VR 10 PM20 Viesen Gemeinde Viesen 31
VR 11 PM30 Reetz Gemeinde Wiesenburg/Mark 10
VR 12 PM34 Niemegk Stadt Niemegk 86
VR 13 PM36 Rietz Gemeinde Kloster Lehnin 45
VR 14 PM37 Nichel Gemeinde Mühlenfließ 18
VR 15 PM38 Niederwerbig Gemeinde Mühlenfließ 91
VR 16 PM40/41a/41
b
Linthe West Gemeinde Planetal 561
VR 17 PM42 Linthe Süd Gemeinde Linthe 134
Landkreis Teltow-Fläming
VR 18 TF02 Zossen Stadt Zossen 20
VR 19 TF06 Lindow Gemeinde Niedergörsdorf 65
VR 20 TF07 Waldstadt Stadt Zossen 108
VR 21 TF08 Glienick Stadt Zossen 13
VR 22 TF09 Horstfelde Stadt Zossen 169
VR 23 TF15 Markendorf Stadt Jüterbog 12
Vorranggebiet insgesamt 1.621
Tabelle 12: Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe
VB-Nr. Kennung² Gebietsbezeichnung Gemeinde Fläche³
[ha]
Landkreis Hvelland
VB 01 HVL08 Nennhausen Gemeinde Nennhausen 20
VB 02 HVL13 Vieritz Kattenberge Gemeinde Milower Land 25
VB 03 HVL14 Vieritz West Gemeinde Milower Land 55
VB 04 HVL21 Nitzahn Gemeinde Milower Land 175
VB 05 HVL23 Möthlitz Gemeinde Milower Land 12
Landkreis Potsdam-Mittelmark
VB 06 PM04 Vehlen Gemeinde Bensorf 22
VB 07 PM05b Bensdorf West Gemeinde Bensorf 182
VB 08 PM05a Bensdorf Ost Gemeinde Bensorf 76
VB 09 PM19 Schmerzke Stadt Brandenburg a.d.H. 13
VB 10 PM30 Reetz Gemeinde Wiesenburg/Mark 34
Landkreis Teltow-Fläming
VB 11 TF17 Sernow Süd Gemeinde Niederer Fläming 181
VB 12 TF18 Gräfendorf Gemeinde Niederer Fläming 31
Vorbehaltsgebiet insgesamt 826
2 Kennung gemäß Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
3 Zahlen sind gerundet. Gegenüber den Flächenangaben im Regionalplan können daher Unterschiede entstehen.
43
6.2.4.1 Vorranggebiet Nr. 1 „Lietzow“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Lietzow
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 14
Lagebeschreibung Westlich von Lietzow und östlich von Berge (beide Stadt Nauen). Nördlich verläuft
die B 5.
Derzeitige
Realnutzung
Zeitweilig ruhender Abbau, Ackerland, 1 WEA
Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Lietzow. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb sowie durch die B 5 gegeben
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist mehr als 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind nicht
betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das
Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf. Innerhalb
des Vorranggebietes befindet sich ein WEA. Südlich des Vorranggebietes befindet
sich der Windpark Nauen. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes ist gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nördlich des Vorranggebiets befindet sich das SPA „Rhin-Havelluch“ in 400m
Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-
Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebiets. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es
befindet sich ein Biotop in 200 m Entfernung zum Vorranggebiet. Eine erhebliche
Beeinträchtigung wird nicht erwartet, weil am Standort bereits Sand abgebaut wurde
und bisher keine negativen Auswirkungen bekannt sind.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Innerhalb des Vorranggebiets befindet sich ein Bodendenkmal. Es handelt sich um
ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem BLDAM
steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.2 Vorranggebiet Nr. 2 „Großwudicke“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Großwudicke
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 44
Lagebeschreibung Südlich von Großwudicke (Gemeinde Milower Land)
44
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Großwudicke. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb sowie die durch Großwudicke verlaufende Schnellbahntrasse
Berlin-Hannover gegeben.
Boden
-
mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität
des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. In unmittelbarer
Nachbarschaft zum Vorranggebiet befinden sich schützenswerte Moorböden.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet grenzt an das LSG „Westhavelland“. Eine Beeinträchtigung des LSG
ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befindet sich ein Kranichhorst in 500 m Entfernung zum
Vorranggebiet. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es
befinden sich sieben Biotope in 200 m bis 700 m Entfernung zum Vorranggebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.3 Vorranggebiet Nr. 3 „Zachow“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Zachow
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 19
Lagebeschreibung Nördlich von Zachow (Stadt Ketzin) und südlich von Wachow (Stadt Nauen)
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland, Wald
Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist über 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind nicht
betroffen.
Wasser
-
Trinkwasserschutzzone III ist 300 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird mit keiner
Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von
45
gering Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Östlich vom Vorranggebiet grenzt das FFH-Gebiet „Steppenhügel im Havelland“ an.
100 m südwestlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA „Mittlere
Havelniederung“ an. Deren Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Es
befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes.
Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.4 Vorranggebiet Nr. 4 „Knoblauch-Ketzin“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Knoblauch-Ketzin
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 17
Lagebeschreibung Nördlich von Ketzin und südlichwestlich von Wustermark.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch angrenzende WEA
gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik
auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befindet sich ein Kranich-Horst im direkten Umfeld des
Vorranggebietes. Es handelt sich dabei um eine Neuansiedlung eines Kranichs in der
bewirtschafteten Feldflur. Der Horststandort ist somit unerheblich (vgl. § 33 Abs. 1
Satz 5 BgbNatSchG). Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Es befindet sich ein Biotop in direkter Nähe (40m) zum Vorranggebiet. In
Abstimmung mit der UNB Havelland werden keine Konflikte erwartet.
46
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.5 Vorranggebiet Nr. 5 „Damsdorf“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Damsdorf
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 14
Lagebeschreibung Nördlich von Damsdorf (Gemeine Kloster Lehnin) und südlich von Neu Bochow
(Gemeinde Groß Kreutz (Havel))
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Platte (Glindower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Damsdorf. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einer kleinen Waldfläche im
waldarmen Gebiet überlagert. Die Waldfunktion wird nicht berücksichtigt, weil in
der direkten Umgebung (im Norden, Süden und Westen) ausreichend Wald erhalten
bleibt.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.6 Vorranggebiet Nr. 6 „Güterfelde“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Güterfelde
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 14
47
Lagebeschreibung Westlich von Güterfelde (Gemeinde Stahnsdorf).
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Güterfelde. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind
nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einer kleinen Waldfläche im
waldarmen Gebiet überlagert.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.7 Vorranggebiet Nr. 7 „Emstal“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Emstal
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 60
Lagebeschreibung Westlich von Emstal /Gemeinde Kloster Lehnin) und westlich Busendorf (Stadt
Beelitz)
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
48
-
gering
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet grenzt an das LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“ an. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt einen geringen Eigenwert
und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Östlich des Vorranggebietes befindet sich dass FFH-Gebiet „Lehniner Mittelheide
und Quellgebiet der Emster“ in 600 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden
vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von
1.000 m um das Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.8 Vorranggebiet Nr. 8 „Michelsdorf“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Michelsdorf
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 30
Lagebeschreibung Südlich von Michelsdorf (Gemeinde Kloster Lehnin), westlich von Kloster Lehnin
und östlich von Golzow
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind
nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet ist 600 m entfernt vom LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt einen geringen Eigenwert
und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Michelsdorfer
Mühlberg“ in 800 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht
49
-
gering
beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es
befindet sich ein Biotop innerhalb des Vorranggebiets. Einer Abtragung steht
grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der Vorhabensträger dabei die
Bestimmungen, die im Rahmen der naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis
für Betriebspläne gemäß des BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden,
beachten.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.9 Vorranggebiet Nr. 9 „Krahne“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Krahne
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 52
Lagebeschreibung Östlich von Krahne (Gemeinde Kloster Lehnin) und südlich von Prützke (Gemeinde
Kloster Lehnin). Westlich vom Vorranggebiet verläuft die B 102 und nördlich die A
2.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist ein Gehöft an der B 102.
Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen
bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist
durch den bestehenden Betrieb sowie durch die B 102 und A 2 gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind
nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch angrenzende WEA
gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
50
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.10 Vorranggebiet Nr. 10 „Viesen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Viesen
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 31
Lagebeschreibung Nördlich von Viesen (Gemeinde Rosenau) und südlich von Wusterwitz.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Platte (Karower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet ist 100m vom LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ entfernt.
Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch
den bestehenden Betrieb gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Südlich des Vorranggebietes grenzt das SPA-Gebiet „Fiener Bruch“ an. Dessen
Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-Gebiete und NSG
befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es befinden
sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Besondere
Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.11 Vorranggebiet Nr. 11 „Reetz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Reetz
Rohstoffart Ton
Flächengröße [ha] 10
Lagebeschreibung Östlich von Reetz (Gemeinde Wiesenburg).
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Hoher Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Reetz. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
51
gering Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet wird direkt vom LSG „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“
umschlossen. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA-Gebiet „Hoher Fläming“ in 900
m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-
Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Nördlich an das Vorranggebiet grenzt ein Erholungswald der
Intensitätsstufe 3 an.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befindet sich ein Bodendenkmal in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Da Tonvorkommen in der Region selten sind, ist ihre Ausbeutung unverzichtbar und daher alternativlos. Auf
Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.12 Vorranggebiet Nr. 12 „Niemegk“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Niemegk
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 86
Lagebeschreibung Nördlich von Niemegk und östlich von Dahnsdorf (Gemeinde Planetal). Nördlich
des Vorranggebietes verläuft direkt die A 9.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzone III grenzt direkt an das Vorranggebiet an. Es wird mit keiner
Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von
Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum LSG „Hoher Fläming –
52
gering Belziger Landschaftswiesen“. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten.
Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch die angrenzende A
9 gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik
auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nordwestlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Plane“ in 400m
Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und
NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es
befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes.
Nordwestlich an das Vorranggebiet grenzt ein Wald mit hoher ökologischer
Bedeutung an. Es befindet sich zum Teil ein Biotop innerhalb des Vorranggebiets.
Einer Abtragung steht grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden, beachten.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befindet sich zwei Bodendenkmäler innerhalb des Vorranggebiets. Es handelt
sich um zwei nicht oberirdisch sichtbare Bodendenkmäler. Nach Absprache mit dem
BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.13 Vorranggebiet Nr. 13 „Rietz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Rietz
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 45
Lagebeschreibung Nördlich von Rietz (Stadt Treuenbrietzen).
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
53
-
gering
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.14 Vorranggebiet Nr. 14 „Nichel“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Nichel
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 18
Lagebeschreibung Östlich von Nichel (Gemeinde Mühlenfließ) und nordwestlich von Treuenbrietzen.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald, Grünland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Nichel. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum LSG „Nuthetal – Beelitzer
Sander“. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist
durch den bestehenden Betrieb sowie durch die angrenzende A 9 gegeben. Das
Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nördlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet „Obere Nieplitz“ an. Dessen
Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich
nicht im Umkreis von 1.000m um das Vorranggebiet. Es befinden sich keine
bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen
werden nicht erheblich beeinflusst. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einem
Biotop überlagert. In Anwendung § 30 Abs. 6 BNatSchG wird das Biotop nicht
berücksichtigt.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befindet sich ein Bodendenkmal Innerhalb des Vorranggebiets. Es handelt sich
um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem
BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.15 Vorranggebiet Nr. 15 „Niederwerbig“
GEBIETSBESCHREIBUNG
54
Gebietsname Niederwerbig
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 91
Lagebeschreibung Südlich von Nichel (Gemeinde Mühlenfließ) und westlich von Treuenbrietzen.
Derzeitige
Realnutzung
Aufschluss in Vorbereitung, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet befindet grenzt direkt an das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert
und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Westlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Hoher Fläming“ in 100
m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA-
Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Es befindet sich ein Biotop im Umfeld (100m) des
Vorranggebietes. Nach Abstimmung mit der UNB Potsdam-Mittelmark ist der
Abstand ausreichend. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorranggebiet. Es
handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit
dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.16 Vorranggebiet Nr. 16 „Linthe West“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Linthe West
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha]
Lagebeschreibung Nördlich von Linthe, südlich von Gömnigk (Stadt Brück) und westlich von Ziezow
(Gemeinde Planetal). Südlich des Vorranggebietes verläuft die A 9.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut & Beschreibung des Konfliktpotenzials
55
Konfliktpotenzial
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Linthe und Ziezow.
Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen
bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist
durch den bestehenden Betrieb sowie durch die A 9 gegeben
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzone III befindet sich im direkten Umfeld des Vorranggebietes,
südlich A 9. Es wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials
gerechnet. Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet ist 100 m vom LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ entfernt.
Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch
den bestehenden Betrieb gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
Westlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Plane“ in 200 m
Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA-
Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst. Es befindet
sich ein Biotop (Kleingewässer, unbeschattet) in direkter Nähe zum Vorranggebiet.
In Abstimmung mit UNB Potsdam-Mittelmark genügt ein Schutzabstand von 100 m.
Ein Biotop (Sand- und Kiesgrube) grenzt direkt an das Vorranggebiet an. In
Anwendung § 30 Abs. 6 BNatSchG und in Abstimmung mit LBGR wird das Biotop
nicht berücksichtigt. Ein weiteres Biotop grenzt direkt an das Vorranggebiet an.
Einer Abtragung steht grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden, beachten.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befindet sich ein Bodendenkmal in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.17 Vorranggebiet Nr. 17 „Linthe Süd“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Linthe-Süd
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 134
Lagebeschreibung Südlich von Linthe und nördlich von Jeserig (Gemeinde Mühlenfließ). Nördlich bei
Linthe verläuft die A 9.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald, Grünland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Linthe und Jeserig.
Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen
bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist
durch den bestehenden Betrieb sowie durch die A 9 gegeben.
Boden
-
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
56
gering bis mittel Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzone III grenzt direkt an das Vorranggebiet an. Es wird mit keiner
Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von
Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet ist 900 m vom LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“ entfernt. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert
und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es
befinden sich sechs Biotope in 300m bis 900 m Entfernung zum Vorranggebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorranggebiet. Es
handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit
dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.18 Vorranggebiet Nr. 18 „Zossen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Zossen
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 20
Lagebeschreibung Östlich von Zossen. Nördlich des Vorranggebiets verläuft die B 246.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Zossen. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 246
sowie durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen befinden sich in mehr als 1.000 m Entfernung. Es wird mit
keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung
von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Gebiet ist 400m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine Beeinträchtigung des
LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb,
durch vier WEA, durch einen Sendemasten sowie durch eine Reinwasserkammer
gegeben.
Flora, Fauna, Südlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet „Galgenberge“ an. 600 m
57
biologische Vielfalt
-
gering
südlich vom Vorranggebiet befindet sich das FFH-Gebiet und NSG „Jägersberg-
Schirknitzberg“. Die Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 400m
südwestlich befindet sich das NSG Streuobstwiese Zossen. Es sind keine
Beeinträchtigungen zu erwarten. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Gebiets. Das Vorranggebiet befindet sich zum geringen Teil im
Erholungswald der Intensitätsstufe 3. Die Waldfunktion wird nicht berücksichtigt,
weil alternative Erholungswälder nördlich und östlich des Vorranggebiets sich
befinden.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.19 Vorranggebiet Nr. 19 „Lindow“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Lindow
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 65
Lagebeschreibung Nördlich von Lindow (Gemeinde Niedergörsdorf). Nördlich vom Vorranggebiet
verläuft die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
58
6.2.4.20 Vorranggebiet Nr. 20 „Waldstadt“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Waldstadt
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 108
Lagebeschreibung Östlich von Wünsdorf-Waldstadt (Stadt Zossen) und westlich von Kallinchen (Stadt
Zossen)
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf. Südlich des Vorranggebietes
grenzt der Freuraumverbund an.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
200m nordwestlich vom Vorranggebiet befindet sich das FFH-Gebiet
„Galgenberge“. Südlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet und NSG
„Jägersberg-Schirknitzberg“ an. Die Schutzziele werden vorrausichtlich nicht
beeinflusst. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Es befinden sich keine
bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Östlich grenzt das
Vorranggebiet an einen Erholungswald der Intensitätsstufe 3.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.21 Vorranggebiet Nr. 21 „Glienick“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Glienick
Rohstoffart Ton
Flächengröße [ha] 13
Lagebeschreibung Südlich von Glienick (Stadt Zossen) und nördlich von Horstfelde (Stadt Zossen)
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Grünland
Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Glienick und
59
-
gering
Waldsiedlung (Stadt Zossen) Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen
Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine
Immissions-Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität
des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzone III ist 400 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird mit keiner
Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von
Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorranggebiet ist 700 m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert
und Charakteristik auf
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum kleinen Teil vom Erholungswald der
Intensitätsstufe 3. Dabei handelt es sich um einen Kleinststreifen (ca. 30m). Es
befinden sich reichlich alternative Wälder in der direkten Umgebung. Daher wird die
Waldfunktion nicht berücksichtigt.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
Von drei Seiten wird das Vorranggebiet von der regionalen Kulturlandschaft
„Agrarlandschaft des südlichen Teltow um Trebbin“ umschlossen.
ALTERNATIVEN
Da Tonvorkommen in der Region selten sind, ist ihre Ausbeutung unverzichtbar und daher alternativlos. Auf
Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.22 Vorranggebiet Nr. 22 „Horstfelde“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Horstfelde
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 169
Lagebeschreibung Westlich von Horstfelde (Stadt Zossen) und östlich von Schönow (Stadt Zossen)
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Siedlung Horstfelde und
Schönow. Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch
Emissionen bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
60
-
gering
Vorranggebiet ist 600m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
Östlich des Gebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Horstfelder Hechtsee“ in 900 m
Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und
NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es
befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Das
Vorranggebiet befindet sich zum großen Teil im Erholungswald der Intensitätsstufe
3. Alternative Erholungswälder, teilweise mit Intensitätsstufe 2, befinden in direkter
Umgebung. Das Vorranggebiet befindet sich zum kleinen Teil in einem
Lärmschutzwald. Schädliche Schallimmissionen von Autobahn und Schiene sind
nicht gegeben. Daher werden die betroffen Waldfunktionen nicht berücksichtigt. Es
befindet sich ein Biotop in 200m Entfernung zum Vorranggebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Ein Bodendenkmal ist 250 m vom Vorranggebiet entfernt. Es handelt sich um ein
oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Eine Berücksichtigung durch Flächenabzug
des Vorranggebietes fand statt. Ein weiteres Bodendenkmal befindet sich innerhalb
des Vorranggebiets. Es handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares
Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem BLDAM steht einer Abgrabung
grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der Vorhabensträger dabei die
Bestimmungen, die im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen einzuholende
Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.23 Vorranggebiet Nr. 23 „Markendorf“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Markendorf
Rohstoffart Sand
Flächengröße [ha] 12
Lagebeschreibung Östlich von Jüterbog und westlich von Markendorf.
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Wald
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering
Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den
bestehenden Betrieb gegeben.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird
mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist
einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,
ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes. Das Vorranggebiet befindet sich zum geringen Anteil im lokalen
Immissionsschutzwald der Intensitätsstufe 2. Die Waldfunktion wird nicht
61
berücksichtigt, weil die nächsten Orte mehr als 1km entfernt sind. Es bleibt ein
Restwaldstreifen von bis zu 100 m Breite.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.24 Vorbehaltsgebiet Nr. 1 „Nennhausen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Nennhausen
Rohstoffart Ton
Flächengröße [ha] 20
Lagebeschreibung Nördlich von Nennhausen und südlich von Kotzen.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Rathenower- Ribbecker Heide)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
mittel
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorbehaltsgebiet befindet sich im LSG „Westhavelland“.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Östlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Mühlenberg
Nennhausen“ in 400m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht
beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorbehaltsgebiet. Es befindet sich ein Kranichhorst in 700 m Entfernung zum
Vorbehaltsgebiet. Es befindet sich ein Biotop in 600 m Entfernung zum
Vorbehaltsgebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befindet sich ein Bodendenkmal in 200 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet. Es
besteht keine direkte Betroffenheit, weil der Abstand zum Einzelfund sich als
ausreichend darstellt.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.
6.2.4.25 Vorbehaltsgebiet Nr. 2 „Vieritz Kattenberge“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Vieritz Kattenberge
Rohstoffart Kiessand
62
Flächengröße [ha] 25
Lagebeschreibung Nördlich von Vieritz (Gemeinde Milower Land).
Derzeitige
Realnutzung
Wald
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist eine kleine Waldsiedlung.
Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen
bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung
besteht ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte
Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.
Nördlich vom Vorbehaltsgebiet grenzt das LSG „Westhavelland“ an.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Westlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Großes Fenn“ in
700 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Das
FFH-Gebiet ist Deckungsgleich mit dem NSG „Großes Fenn“. Ein SPA befindet
sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich keine
bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere
Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befinden sich zwei Biotope
in 400 m bis 800 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.26 Vorbehaltsgebiet Nr. 3 „Vieritz West“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Vieritz West
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 55
Lagebeschreibung Nordwestlich von Vieritz und östlich von Zollchow (beide Gemeinde Milower
Land).
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Vieritz. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
63
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Östlich
vom Vorbehaltsgebiet grenzt das LSG „Westhavelland“ an.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Es befindet sich ein Biotop in 700 m Entfernung
zum Vorbehaltsgebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.27 Vorbehaltsgebiet Nr. 4 „Nitzahn“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Nitzahn
Rohstoffart Sand/Kiessand
Flächengröße [ha] 175
Lagebeschreibung Südwestlich von Nitzahn und nordwestlich von Knoblauch (beide Gemeinde
Milower Land).
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Es befinden sich
Moorböden und Dünen innerhalb des Vorbehaltsgebietes.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.
Nordöstlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Westhavelland“ in 300 m
Entfernung.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
mittel
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich
beeinflusst. Es befindet sich ein Biotop innerhalb des Vorbehaltsgebiets. Auf Antrag
kann eine Ausnahme nach § 36 BbgNatSchG durch die UNB erfolgen.
Kultur- und Sachgüter
-
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
64
gering
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.
6.2.4.28 Vorbehaltsgebiet Nr. 5 „Möthlitz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Möthlitz
Rohstoffart Ton
Flächengröße [ha] 12
Lagebeschreibung Südlich von Möthlitz (Gemeinde Milower Land) und nordwestlich von Briest (Stadt
Havelsee).
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch 6 WEA in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet
gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Zum kleinen befindet sich ein Biotop im
Vorbehaltsgebiet. Auf Antrag kann eine Ausnahme nach § 36 BbgNatSchG durch
die UNB erfolgen.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet. Es
handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit
dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.29 Vorbehaltsgebiet Nr. 6 „Vehlen“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Vehlen
Rohstoffart Kiessand
65
Flächengröße [ha] 22
Lagebeschreibung Westlich von Vehlen (Gemeinde Bensdorf). Südlich vom Vorbehaltsgebiet verläuft
die B 1.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Vehlen. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teilweise auch mehr, Bodenpunkte auf.
Schützenswerte Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das
Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich
beeinflusst.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.30 Vorbehaltsgebiet Nr. 8 „Bensdorf Ost“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Bensdorf Ost
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 76
Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf und nördlich von Woltersdorf (Gemeinde Bensdorf). Südlich
vom Vorbehaltsgebiet verläuft die B 1.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland, Wald
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Woltersdorf. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
66
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.
Südlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Brandenburger Wald- und
Seengebiet“ in 300 m Entfernung.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering bis mittel
Nördlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Pelze“ in 100m
Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und
NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es
befinden sich drei Kranichhorste in 500 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befindet sich ein
Biotop im Umfeld (90 m) des Vorbehaltsgebiet. Auf Antrag kann eine Ausnahme
nach § 36 BbgNatSchG durch die UNB erfolgen.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.31 Vorbehaltsgebiet Nr. 7 „Bensdorf West“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Bensdorf West
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 182
Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf und nördlich von Neubensdorf (Gemeinde Bensdorf). Südlich
verläuft die B 1.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Bensdorf. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Im südlichen Randbereich
des Vorbehaltsgebietes befindet ein Moorboden.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.
Südlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Brandenburger Wald- und
Seengebiet“ in 900 m Entfernung.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nördlich des Vorbehaltsgebietes grenzt das FFH-Gebiet „Pelze“ an. Dessen
Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich
nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich drei
Kranichhorste in 500m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet. Besondere
Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befindet sich zwei Biotope in
67
250 m bis 500 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.32 Vorbehaltsgebiet Nr. 9 „Schmerzke“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Schmerzke
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 13
Lagebeschreibung Südlich von Schmerzke (Stadt Brandenburg an der Havel) und westlich von Rietz
(Gemeinde Kloster Lehnin). Südlich des Vorbehaltsgebiets verläuft die A 2 und
westlich die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Wald, Ackerland
Landschaftseinheit Tallandschaft (Mittlere Havelniederung)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist weniger als 23 auf. Im nördlichen Randbereich des
Vorbehaltsgebietes befindet ein Moorboden.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das
Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Westlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Bruchwald-
Rosdunk“ in 400 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht
beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich zwei Kranichhorste in 800 m Entfernung zum
Vorbehaltsgebiet. Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in einer kleinen Waldfläche im
waldarmen Gebiet. Die Waldfunktion wird jedoch nicht berücksichtig, weil fast 50%
der Fläche im Umkreis von 2 km bewaldet ist.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.33 Vorbehaltsgebiet Nr. 10 „Reetz“
GEBIETSBESCHREIBUNG
68
Gebietsname Reetz
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 34
Lagebeschreibung Östlich von Reetz und nordwestlich von Reetzerhütten (Beide Gemeinde
Wiesenburg/Mark).
Derzeitige
Realnutzung
Bestehender Betrieb, Ackerland
Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Hoher Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Reetz. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 23 und 27, teilweise zwischen 28 und 35, Bodenpunkte
auf. Schützenswerte Böden sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das
Vorbehaltsgebiet befindet sich im LSG „Hoher Fläming – Belziger
Landschaftswiesen“. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA-Gebiet „Hoher Fläming“ in 400
m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-
Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das
Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des
Vorranggebietes.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Innerhalb des Vorbehaltsgebiets befindet sich ein Bodendenkmal. Es besteht keine
Betroffenheit, weil gemäß BLDAM das Bodendenkmal entfällt.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.34 Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Sernow Süd“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Sernow Süd
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 182
Lagebeschreibung Südöstlich von Sernow (Gemeinde Niederer Fläming) und nordwestlich von
Nonnendorf (Gemeinde Niederer Fläming). Südlich des Vorbehaltgebietes verläuft
die B 102.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein
geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.
69
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft
-
gering
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Eine
Vorbelastung ist durch 5 WEA in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet
gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik
auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes.
Kultur- und Sachgüter
-
gering bis mittel
Es befinden sich zwei Bodendenkmäler innerhalb des Vorbehaltsgebiets. Es handelt
sich um zwei nicht oberirdisch sichtbare Bodendenkmäler. Nach Absprache mit dem
BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der
Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des
BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
6.2.4.35 Vorbehaltsgebiet Nr. 12 „Gräfendorf“
GEBIETSBESCHREIBUNG
Gebietsname Gräfendorf
Rohstoffart Kiessand
Flächengröße [ha] 31
Lagebeschreibung Südlich von Welsickendorf und Gräfendorf (Gemeinde Niederer Fläming) und
östlich der B 101.
Derzeitige
Realnutzung
Ackerland
Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)
BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS
Schutzgut &
Konfliktpotenzial
Beschreibung des Konfliktpotenzials
Mensch
-
gering bis mittel
Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige
Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem
Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 101
gegeben. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein geringes bis mittleres
Konfliktpotenzial.
Boden
-
gering bis mittel
Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und
forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des
Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden
sind nicht betroffen.
Wasser
-
gering
Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es
wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.
Klima/Luft
-
gering bis mittel
Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine
geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.
Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.
Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im
70
-
gering
Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das
Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.
Flora, Fauna,
biologische Vielfalt
-
gering
Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-
Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im
Umfeld des Vorbehaltsgebietes.
Kultur- und Sachgüter
-
gering
Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.
ALTERNATIVEN
Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und
Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.
ERGEBNIS
Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.
71
6.3 Kumulative Umweltauswirkungen und Beurteilung des Gesamtplans
6.3.1 Kumulative Umweltauswirkungen
Im Regionalplan 2020 werden zahlreiche Standorte für verschiedene in den Freiraum eingreifende
Flächennutzungskategorien festgelegt. Derartige Flächenausweisungen können in der gesamten Planungsregion
und/oder nur in bestimmten Teilräumen der Region gehäuft auftreten und damit kumulativ zusammenwirken.
Die damit verbundene Flächeninanspruchnahme kann beispielsweise zu kumulativen Lebensraumverlust und
Bodenverlust führen. Weitere kumulative Wirkungen können aus den Zerschneidungseffekten (Lebensraum-
zerschneidung, visuelle Beeinträchtigung der Landschaft) resultieren. Derartige kumulative Effekte, die durch
das räumliche Zusammenwirken von Einzelmaßnahmen entstehen werden nachfolgend beschrieben.
Durch die Umsetzung des Regionalplans 2020 entstehen nur in dem Gebiet südlich der Ortslage Möthlitz
(Gemeinde Milower Land) kumulative Umweltauswirkungen. Dort wird zum einem ein Windeignungsgebiet
(145 ha) und zum anderen ein Vorbehaltsgebiet zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe (12 ha) ausgewiesen.
Vor allem wird das Landschaftsbild durch die Ausweisung beeinträchtigt. Jedoch werden durch die gebündelte
Ausweisung die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild räumlich begrenzt.
6.3.2 Beurteilung des Gesamtplans
In der folgenden Tabelle werden sämtliche Konfliktpotenziale der Windeignungsgebiete sowie der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe auf die Schutzgüter
übersichtlich dargestellt. Die Zahl in der jeweiligen Tabellenzelle gibt an, wie häufig und wie hoch ein Schutzgut
voraussichtlich betroffen wird (Windeignungsgebiete/Rohstoffgebiete). Anhand der Tabelle kann das
Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern zusammenfassend eingeschätzt werden.
Tabelle 13: Übersicht über das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern
Konfliktpotenzial
Schutzgut
Gesamt Men
sch
Bo
den
Was
ser
Kli
ma/
Lu
ft
Lan
dsc
haf
t
Flo
ra,
Fau
na,
bio
log
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Vie
lfal
t
Ku
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r- u
nd
Sac
hg
üte
r
gering 12/23 24/0 24/35 24/0 17/35 16/30 23/28 291
gering bis mittel 8/12 0/35 0/0 0/35 2/0 4/1 0/7 104
mittel 4/0 0/0 0/0 0/0 5/0 4/4 1/0 18
mittel bis hoch 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0
hoch 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0
Aus der Tabelle 13 ist zu entnehmen, dass das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern überwiegend
gering ist. Mittlere bis hohe bzw. hohe Konfliktpotenziale sind bei Umsetzung des Regionalplans gegenüber den
Schutzgütern nicht zu erwarten. Diese hätten eventuell zu einer Streichung des betroffenen Eignungs-, Vorrang-
oder Vorbehaltsgebietes geführt. Die Auswahl und die Anwendung der Planungskriterien haben bereits im
Vorhinein dafür Sorge getragen, dass hohe Konfliktpotenziale ausgeschlossen werden können. Die Prüfung der
einzelnen Schutzgüter hat dies bestätigt.
Bei den Windeignungsgebieten wird gegenüber dem Schutzgut Mensch bei 12 WEG ein geringes bis mittleres
bzw. ein mittleres Konfliktpotenzial erwartet, da in den betroffenen WEG bisher keine oder nur relativ wenige
WEA stehen und somit keine bzw. nur eine geringe Vorbelastung durch WEA gegeben ist. Beim Schutzgut
Landschaft verhält es sich ähnlich. Aufgrund keiner bzw. einer geringen Vorbelastung durch WEA besteht hier
ein geringes bis mittleres bzw. ein mittleres Konfliktpotenzial. Das geringe bis mittlere bzw. mittlere
Konfliktpotenzial der WEG gegenüber Flora, Fauna, biologische Vielfalt geht auf eine marginale Betroffenheit
der Schutzbereiche von störungssensiblen Vogelarten zurück. Jedoch ist die Betroffenheit nicht in der Form
erheblich, dass es zu einer Streichung des betroffenen WEG führen würde. Durch die regionalplanerische
Steuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen und der damit angestrebten Konzentration auf einige wenige
Gebiete werden die Belastungen für Umwelt und Landschaft erheblich reduziert.
72
Bei der Ausweisung von allen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung
oberflächennaher Rohstoffe ergeben sich gegenüber den Schutzgütern Boden sowie Klima/Luft ein geringes bis
mittleres Konfliktpotenzial. Der Abbau der Rohstoffe verursacht betriebsbedingt negative Auswirkungen auf die
Bodenstruktur sowie auf die Luftqualität (Zunahme von CO²-Emmissionen sowie erhöhte Staubbelastungen
durch den Abtransport der Rohstoffe). Die bisher unerschlossenen Vorbehaltsgebiete verursachen gegenüber
dem Schutzgut Mensch ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial, weil die betroffenen Gebiete bisher nicht
durch den Rohstoffabbau vorbelastet sind. Zum Teil befinden sich in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
Bodendenkmäler. Diese lösen gegenüber dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter ein geringes bis mittleres
Konfliktpotenzial aus und müssen gemäß dem BgbDSchG beim Abbau der Rohstoffe berücksichtigt werden.
Neben den Konfliktpotenzialen, die durch die Ausweisung von Windeignungsgebieten sowie Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe entstehen, hat die Umsetzung des
Regionalplans auch positive Effekte für die Umwelt und Natur. Durch die Ausweisung der Vorranggebiete
Freiraum sollen raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen
regelmäßig ausgeschlossen werden. Die empfindlichen Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten sollen das
Gefüge von Landschaftsschutzgebieten und Flächen des Freiraumverbundes ergänzen. Sie sind diejenigen
Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten, die wegen ihrer Empfindlichkeit und prägenden Wirkung vor
Entstellung bewahrt werden sollen.
7 Schutzziele der Natura-2000-Gebiete und deren Berücksichtigung bei der
Planung (FFH-Verträglichkeitsvorprüfung)
Die auf der europäisch gemeinschaftlichen Ebene festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den
Regionalplan von Bedeutung sind, werden durch die Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 79/409/EWG
(SPA-Richtlinie) bestimmt. Gemäß § 36 BNatSchG ist § 34 BNatSchG über die Verträglichkeit und
Unzulässigkeit von Projekten bei Raumordnungsplänen im Sinne des § 3 Nr. 7 ROG entsprechend anzuwenden.
Es ist zu prüfen, ob durch die Durchführung des Regionalplans 2020 erhebliche Beeinträchtigung der nach
Maßgabe dieser Richtlinien geschützten Gebiete bewirkt wird. Der auf der regionalen Planungsebene zu
betrachtende Maßstab von 1:100.000 ermöglicht nur eine Natura-2000-Verträglichkeits-Vorprüfung (siehe 7.1.1
bis 7.1.4).
Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Anwendung der §§ 19a bis 19f
Bundesnaturschutzgesetzt in Brandenburg, insbesondere zur Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie,
ergibt sich folgende Grundannahme: Vorhaben, die von außen auf ein Natura-2000-Gebiet durch Faktoren wie
Lärm, Erschütterung, Bewegung, Licht und nicht gefährdende Stäube einwirken sind regelmäßig nicht geeignet,
erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzziele auszulösen. Ausgenommen sind Veränderungen des
Wasserhaushaltes oder Stoffeinträge aus emittierenden Anlagen.
Nachteilige Auswirkungen auf den Zustand dieser Gebiete können nicht nur gegeben sein, wenn sich die
Festlegungen des Regionalplans und mittelbar auf Flächen beziehen, die Bestandteil dieser Gebiete sind, sondern
auch dann, wenn durch den Regionalplan Vorhaben in unangemessener Nähe zu diesen Gebieten vorbereitet
werden. Nach Empfehlungen der fachlichen zuständigen Behörden des Landes kann in der Regel davon
ausgegangen werden, dass die durch den Regionalplan 2020 vorzubereitenden Maßnahmen und Vorhaben keine
erheblichen Beeinträchtigungen dieser Gebiete bewirken, wenn ein Mindestabstand von 1.000m zur
Außengrenze dieser Gebiete gegeben ist. Die Störungsempfindlichkeit hängt jedoch von den jeweiligen
Erhaltungszielen der einzelnen Gebiete ab und ist in Bezug auf die von den geplanten Vorhaben typischerweise
ausgehenden Wirkungen zu beurteilen. Im Einzelfall können daher größere, kleinere und bei sehr großen
Gebieten auch gar keine Abstände (z.B. ehem. Truppenübungsplatz Wünsdorf) angemessen sein, um erhebliche
Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes eines Gebietes auszuschließen.
Auf den nachgeordneten Planungsebenen werden mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Natura-2000-
Gebiete gesondert berücksichtigt und geprüft (vollständige Natura-2000-Veträglichkeitsprüfung). Die
Durchführung entsprechender Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den
Schutzansprüchen des/der betroffenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete. Gegebenenfalls sind dabei geeignete
Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen festzusetzen.
7.1.1 Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung - Vorprüfung
Die Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung stellen Siedlungsräume dar, die mit Ausnahme kleinerer
Ergänzungen und innerörtlicher Grünflächen in der Regel nach den geltenden Baurechtsvorschriften bebaubar
sind. Sie zielen auf eine konsequentere Entwicklung des infrastrukturell gut erschlossenen Siedlungsbestands
73
und zur bevorzugten Ausschöpfung der Möglichkeiten der Innenentwicklung sowie auf die Verringerung der
Inanspruchnahme von Freiräumen.
Die beabsichtige bauliche Verdichtung von Siedlungsbereichen kann jedoch auch beeinträchtigende Auswirkung
auf die Lebensraumqualität benachbarter Gebiete haben. So können mit der weiteren Bebauung zusätzliche
Immissionsquellen geschaffen oder bereits vorhandene Immissionswirkungen verstärkt werden (z. B. Lärm,
Licht, Abgase aus Heiz- /Kühlanlagen). Eine höhere Bevölkerungsdichte kann auch ein höheres
Verkehrsaufkommen. mit Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und zwangsläufig höheren
Immissionsbelastungen (Lärm, Luftschadstoffe) nach sich ziehen – sie kann aber auch ebenso zu durch die
Bündelung von Infrastruktureinrichtungen und die Nähe von Wohngebieten bei begleitenden, verkehrslenkenden
Maßnahmen zu einer häufigeren Benutzung der eigenen Beine, des Fahrrads oder des öffentlichen Nahverkehrs
führen. Höhere Siedlungsdichten begünstigen dichtere Taktfolgen bei Bussen und Bahnen. Dies hängt
entscheidend von den Maßnahmen nachgeordneter Planungsebenen ab. Durch die konzentrierte
Siedlungsentwicklung kann zudem eine höhere Gefährdungen oder Beeinflussung der Menge oder der Qualität
des Oberflächen- und Grundwassers gegeben sein. Eine Beeinträchtigung geschützter Habitate im Umfeld von
Vorzugsräumen für die Siedlungsentwicklung kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Für die in Tabelle 14 aufgeführten Vorzugsräume besteht wegen der Nachbarschaft zu NATURA-2000-Gebieten
ein erhöhtes Konfliktpotenzial. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-
Gebiete durch die Vorzugsräume beeinträchtigt werden können. Die Vorzugsräume Siedlung des Regionalplans
2020 basieren auf rechtkräftigen Bauleitplänen der jeweiligen Kommunen und wurden nicht erst durch den
Regionalplan 2020 bestimmt. Daher erfolgte eine Überprüfung der Schutzziele der Natura-2000-Gebiete im
Rahmen der Bauleitplanung und muss somit auf der Ebene der Regionalplanung nicht erneut geprüft werden.
Tabelle 14: Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung in der Nähe von Natura-2000-Gebieten
Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist
< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA
Kreisfreie Städte
Stadt Brandenburg
an der Havel
Stadt Brandenburg
an der Havel
Mittlere Havel, Mittlere Havel
Ergänzung, Stadthavel, Plane
Ergänzung
Mittlere Havelniederung
Stadt Brandenburg
an der Havel
Kirchmöser Große Freiheit bei Plaue, Mittlere
Havel Ergänzung
Stadt Potsdam Potsdam Sacrower See und Königswald,
Heldbockeichen, Nuthe,
Hammerfließ und Eiserbach,
Mittlere Havel Ergänzung,
Parforceheide
Stadt Potsdam Eiche Streuwiesen bei Werder Mittlere Havelniederung
Stadt Potsdam Fahrland Döberitzer Heide, Ferbitzer
Bruch
Döberitzer Heide
Stadt Potsdam Groß Glienicke Döberitzer Heide, Giebelfenn,
Sacrower See und Königswald
Döberitzer Heide
Landkreis Havelland
Brieselang Brieselang Heimsche Heide, Heimsche
Heide Ergänzung, Bredower
Forst
Stadt Falkensee Dallgow-Döberitz Heimsche Heide, Bredower Forst,
Falkenseer Kuhlaake, Rhinslake
bei Rohrbeck, Döberitzer Heide
Döberitzer Heide
Friesack (Amt) Stadt Friesack Unteres Rhinluch/Dreetzer See,
Havelländisches Luch und
Belziger Landschaftswiesen; Teil
A: Unteres Rhinluch/Dreetzer
See, Rhin-Havelluch
Stadt Ketzin/Havel Ketzin Ketziner Havelinseln, Mittlere
Havel Ergänzung
Mittlere Havelniederung
Milower Land Milow Niederung der Unteren
Havel/Gülper See, Niederung der
Unteren Havel/Gülper See
Niederung der Unteren Havel
74
Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist
< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA
Ergänzung
Stadt Nauen Nauen Rhin-Havelluch
Nenn-hausen
(Amt)
Gemeinde
Nennhausen,
Ortslage
Nennhausen
Mühlenberg Nennhausen,
Gräninger See
Unteres Rhinluch/Dreetzer See,
Havelländisches Luch und
Belziger Landschaftswiesen; Teil
B: Havelländisches Luch
Stadt Premnitz Premnitz Niederung der Unteren
Havel/Gülper See
Niederung der Unteren Havel
Stadt Rathenow Rathenow Niederung der Unteren
Havel/Gülper See, Buckow-
Steckelsdorf-Göttlin
Niederung der Unteren Havel
Rhinow (Amt) Rhinow Niederung der Unteren
Havel/Gülper See, Unteres
Rhinluch - Dreetzer See
Niederung der Unteren
Havel,Unteres Rhinluch/Dreetzer
See, Havelländisches Luch und
Belziger Landschaftswiesen; Teil
A: Unteres Rhinluch/Dreetzer See
Rhinow (Amt) Gemeinde
Seeblick, Ortslage
Hohennauen
Niederung der Unteren
Havel/Gülper See
Niederung der Unteren Havel
Schönwalde Schönwalde
Siedlung
Muhrgraben mit Teufelsbruch
Wustermark Elstal Rhinslake bei Rohrbeck,
Döberitzer Heide
Döberitzer Heide
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stadt Beelitz Beelitz Obere Nieplitz
Beetzsee (Amt) Stadt Havelsee,
Ortslage Pritzerbe
Niederung der Unteren
Havel/Gülper See, Mittlere Havel
Ergänzung
Niederung der Unteren Havel,
Mittlere Havelniederung
Stadt Bad Belzig Belzig Belziger Bach, Flämingrummeln
und Trockenkuppen
Brück (Amt) Stadt Brück,
Ortslage Brück
Plane Unteres Rhinluch/Dreetzer See,
Havelländisches Luch und
Belziger Landschaftswiesen; Teil
C: Belziger Landschaftswiesen
Brück (Amt) Gemeinde
Planebruch,
Ortslage Golzow
Plane Ergänzung
Groß Kreutz
(Havel)
Groß Kreutz Deetzer Hügel Ergänzung Mittlere Havelniederung
Kleinmachnow Kleinmachnow Teltowkanal-Aue
Kloster Lehnin Lehnin Kolpinsee und Mückenfenn,
Lehniner Mittelheide und
Quellgebiet der Emster,
Michelsdorfer Mühlberg
Niemegk (Amt) Stadt Niemegk,
Ortslage Niemegk
Plane Ergänzung
Nuthetal Rehbrücke Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Nuthetal Saarmund Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach, Nuthe-Nieplitz-
Niederung, Saarmunder Berg
Nuthe-Nieplitz-Niederung
Schwielowsee Caputh Mittlere Havel Ergänzung
Schwielowsee Geltow Mittlere Havel Ergänzung
Seddiner See Neuseddin Seddiner Heidemoore und Düne
Stahnsdorf Teltowkanal-Aue
Stadt Teltow Teltowkanal-Aue
Stadt Werder
(Havel)
Werder Wolfsbruch, Streuwiesen bei
Werder, Mittlere Havel
Mittlere Havelniederung
75
Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist
< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA
Ergänzung, Glindower Alpen
Stadt Werder
(Havel)
Glindow Streuwiesen bei Werder,
Glindower Alpen
Wiesenburg Wiesenburg Schlamau, Fledermausquartier
Wiesenburg
Hoher Fläming
Wusterwitz (Amt) Gemeinde
Wusterwitz,
Ortslage
Wusterwitz
Mittlere Havel Ergänzung
Ziesar (Amt) Gemeinde Görzke,
Ortslage Görzke
Buckau und Nebenfließe Hoher Fläming
Ziesar (Amt) Stadt Ziesar,
Ortslage Ziesar
Fiener Bruch
Landkreis Teltow-Fläming
Stadt Baruth Baruth Kiesgrube Spitzenberge,
Glashütte/Mochheide,
Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Blankenfelde-
Mahlow
Blankenfelde Glasowbachniederung
Blankenfelde-
Mahlow
Dahlewitz Glasowbachniederung
Dahme (Amt) Stadt Dahme,
Ortslage Dahme
Dahmetal Ergänzung
Großbeeren Großbeeren Genshagener Busch
Stadt Jüterbog Jüterbog Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Stadt Luckenwalde Luckenwalde Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Truppenübungsplätze Jüterbog
Ost und West
Rangsdorf Rangsdorf Zülow-Niederung, Nuthe-Nieplitz-Niederung
Stadt Trebbin Trebbin Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach,
Seeluch-Priedeltal
Stadt Zossen Zossen Umgebung Prierowsee,
Königsgraben und Schleuse
Mellensee, Müllergraben,
Wehrdamm/Mellensee/
Kleiner Wünsdorfer See,
Galgenberge, Jägersberg-
Schirknitzberg
Stadt Zossen Wünsdorf Wehrdamm/Mellensee/
Kleiner Wünsdorfer See,
Jägersberg-Schirknitzberg
Bei der Entwicklung dieser Vorzugsräume sind mögliche Auswirkungen auf die geschützten Gebiete besonders
zu untersuchen und zu beachten. Die Vermeidung oder Verringerung möglicher Beeinträchtigungen ist durch die
Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung/-lenkung, dem Immissionsschutz sowie der
Behandlung von Niederschlags – und Abwasser im Rahmen der Bauleit- und Genehmigungsplanung
sicherzustellen. Eine erweiterte Vorprüfung findet nicht statt.
7.1.2 Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte - Vorprüfung
Bei den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkte (RBGS) handelt es sich um heute bereits gewerblich-
industriell genutzte Standorte, die über eine geeignete Schienen- oder Straßenverkehrsanbindung sowie ein
ausreichendes Entwicklungspotenzial verfügen. Ihre Darstellung im Regionalplan zielt auf die angemessene
Ausnutzung dieser gut erschlossener Gewerbegebiete im Interesse der Ansiedlung von gewerblich-industriellen
Unternehmen mit einem mittleren Flächenbedarf sowie die Vermeidung des Aufschlusses neuer Standorte.
76
Die RGBS werden im Regionalplan durch ein Symbol dargestellt, die flächenhafte Konkretisierung obliegt der
kommunalen Bauleitplanung. Die konkrete räumliche Ausdehnung dieser Gebiete wird daher durch den
Regionalplan nicht festgelegt. Die Standortbereiche sind jedoch durch die bestehende verbindliche bzw.
vorbereitende Bauleitplanung ausreichend konkret beschrieben. In diesen Gebieten soll sich nach Maßgabe des
Regionalplans vorrangig eine bauliche Verdichtung und Nutzungsintensivierung vollziehen. Dies kann
Auswirkungen auf den Zustand benachbarter geschützter Habitate haben.
Gewerblich-industrielle Nutzungen können insbesondere durch Immissionen (Lärm, Licht, Luftschadstoffe) auf
ihre Umgebung einwirken. Mit einer Zunahme des Verkehrs, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs auf den,
die Standorte erschließenden Straße ist zu rechnen, wodurch auch in deren Umgebung erhöhte
Immissionsbelastungen auftreten. Von gewerblichen Betrieben können weitere Einwirkungen und Gefährdungen
ausgehen: So zum Beispiel durch die Entnahme von Grundwasser, die (Ein-) bzw. Ableitung von Abwässern,
den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen oder die (Zwischen-) Lagerung überwachungspflichtiger Abfälle.
Nachstehend werden in Tabelle 15 alle RBGS aufgelistet, welche sich in einem Abstand kleiner als 1000 m zu
NATURA-2000-Gebieten befinden. Hier ist ein erhöhtes Konfliktpotenzial zu vermuten. In diesen Fällen muss
überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-Gebiete durch die RBGS beeinträchtigt werden können.
Die RGBS des Regionalplans 2020 basieren auf rechtskräftigen Bauleitplanungen der jeweiligen Kommunen
und wurden nicht erst durch den Regionalplan 2020 bestimmt. Daher erfolgte eine Überprüfung der Schutzziele
der Natura-2000-Gebiete im Rahmen der Bauleitplanung und muss somit auf der Ebene der Regionalplanung
nicht erneut geprüft werden.
Tabelle 15: Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten
Gemeinde RBGS Abstand des RBGS ist
< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA
Kreisfreie Städte
Stadt Brandenburg
an der Havel
Industriestandort
RIVA
Mittlere Havel Ergänzung,
Stadthavel
Mittlere Havelniederung
Stadt Brandenburg
an der Havel
Gewerbestandort
Flugplatz
Brandenburg-Briest
Mittlere Havel Ergänzung
Stadt Brandenburg
an der Havel
Industriestandort
Kirchmöser
Mittlere Havel Ergänzung Mittlere Havelniederung
Stadt Brandenburg
an der Havel
Gewerbestandort
Rietz-Schmerzke
Bruchwald Rosdunk Mittlere Havelniederung
Stadt Potsdam Gewerbestandort
Babelsberg
Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Stadt Potsdam Gewerbestandort
Nordwest
Obere Wublitz Mittlere Havelniederung
Stadt Potsdam Industriestandort Süd Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Landkreis Havelland
Brieselang Gewerbestandort
GVZ Berlin-West
Heimsche Heide, Heimsche
Heide Ergänzung
Stadt Ketzin/Havel Gewerbestandort
Etzin
Mittlere Havelniederung
Stadt Premnitz Industriestandort
Premnitz
Niederung der Unteren
Havel/Gülper See
Niederung der Unteren Havel
Stadt Rathenow Gewerbestandort
Rathenow-Süd
Niederung der Unteren
Havel/Gülper See
Niederung der Unteren Havel
Wustermark Gewerbestandort
GVZ Berlin-West
Heimsche Heide
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stadt Bad Belzig Gewerbestandort
Belzig-Ost
Belziger Bach, Plane
Ergänzung
Kleinmachnow Gewerbestandort
Kleinmachnow-West
Teltowkanal-Aue
Stadt Niemegk Industriestandort
Niemegk
Plane, Plane Ergänzung
Seddiner See Gewerbestandort Seddiner Heidemoore und
77
Gemeinde RBGS Abstand des RBGS ist
< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA
Neuseddin Düne
Stadt Werder (Havel) Gewerbestandort
Plötzin/A 10
Kleiner Plessower See
Stadt Werder (Havel) Gewerbestandort
Werder-Nord
Wolfsbruch Mittlere Havelniederung
Landkreis Teltow-Fläming
Stadt Baruth Industriestandort
Baruth-Nord
Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach
Blankenfelde-
Mahlow
Gewerbestandort
Dahlewitz
Glasowbachniederung
Blankenfelde-
Mahlow
Gewerbestandort
Glasow-Ost
Glasowbachniederung
Stadt Luckenwalde Industriestandort
Luckenwalde-Süd
Nuthe, Hammerfließ und
Eiserbach, Forst
Zinna/Keilberg
Truppenübungs-plätze Jüterbog
Ost und West
Stadt Ludwigsfelde Gewerbestandort
Nordost
Genshagener Busch
Niedergörsdorf Industriestandort
Altes Lager
Forst Zinna/Keilberg Truppenübungs-plätze Jüterbog
Ost und West
Rangsdorf Gewerbestandort
Rangsdorf-Ost
Zülow-Niederung
In diesen Fällen sind im Rahmen der nachgelagerten Bauleit- und Genehmigungsplanung mögliche erhebliche
Beeinträchtigungen der genannten Gebiete besonders zu prüfen und zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind
geeignete Vermeidungs- oder Verminderungs-maßnahmen festzusetzen. Eine erweiterte Vorprüfung findet nicht
statt.
7.1.3 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung - Vorprüfung
Windenergieanlagen wirken durch ihre Höhe, die durch ihren Betrieb verursachten Immissionen (Schall, Licht
und elektromagnetische Felder) sowie die Bewegung der Rotoren auf ein größeres Umfeld ein. Für die in diesem
Umfeld lebenden Arten besteht die Gefahr der Beunruhigung, Vergrämung oder der Kollision mit der Anlage.
Beeinträchtigung der Lebensraumqualität in geschützten Gebieten können daher auch dann richt ausgeschlossen
werden. Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Abstand von mindestens 1.000m keine
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten sind. Ist der Abstand geringer, ist dementsprechend von einem erhöhten
Konfliktpotenzial auszugehen.
In der Tabelle 16 sind sämtliche Windeignungsgebiete des Regionalplans 2020 aufgeführt, die weniger als 1.000
m Abstand zu einem Natura-2000-Gebiet vorweisen. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele
der Natura-2000-Gebiete durch die Windeignungsgebiete beeinträchtigt werden können (Erweiterte
Vorprüfung). Die erweiterte Vorprüfung zu den Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist in Anlage 1
einsehbar.
Tabelle 16: Windeignungsgebiete in der Nähe von Natura-2000-Gebieten
Gemeinde Eignungsgebiet Abstand des Eignungsgebietes ist
< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA
Landkreis Havelland
Stadt Nauen,
Stadt Ketzin,
Wustermark
Nauener Platte Ost Steppenhügel im Havelland
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Buckautal Dretzen Buckau und Nebenfließe Altengrabower Heide
Kloster Lehnin,
Golzow
Westliche Zauche Plane Ergänzung
Stadt Brück,
Linthe,
Mühlenfließ
Schlalach
Obere Nieplitz
78
Gemeinde Eignungsgebiet Abstand des Eignungsgebietes ist
< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA
Stadt
Treuenbrietzen
Treuenbrietzener
Vorfläming
Flämingrummeln und
Trockenkuppen,
Obere Nieplitz
Landkreis Teltow-Fläming
Großbeeren,
Stahnsdorf
Genshagener Heide Genshagener Busch
Stadt Trebbin Trebbin-Lüdersdorf Gadsdorfer Torfstiche und
Luderbusch
Stadt Trebbin,
Nuthe-Urstromtal
Trebbin-
Wiesenhagen
Kummersdorfer Heide/Breiter
Steinbusch, Seeluch-
Priedeltal, Nuthe,
Hammerfließ und Eierbach
Stadt Zossen Wünsdorfer Heide Jägersberg-Schirknitzberg,
Töpchiner Seen, Großer und
kleiner Möggelinsee
Stadt Jüterbog,
Stadt
Treuenbrietzen
Altes Lager Heide Malterhausen, Forst
Zinna – Keilberg
Stadt
Dahme/Mark,
Gemeinde Ihlow
Schlenzer-
Wahlsdorfer Heide
Heidehof – Golmberg Truppenübungsplätze Jüterbog
Ost und West
Stadt Baruth Merzdorfer Heide Heidehof – Golmberg Truppenübungsplätze Jüterbog
Ost und West
Stadt
Dahme/Mark,
Gemeinde
Dahmetal
Dahme Dahmetal Ergänzung,
Vogelsang Wildau-Wentdorf,
Schlagsdorfer Hügel
7.1.4 Vorrang- und Vorbehaltgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe -
Vorprüfung
Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kiese, Sande, Tone) hat Auswirkungen auf die Umwelt, die nicht
ausschließlich auf das Tagebaugebiet beschränkt bleiben. Dazu zählen Immissionen, die durch den Abbaubetrieb
oder den Transport der Rohstoffe verursacht sind (Lärm, Licht, Staub), aber auch die mögliche Beeinflussung
des Grund- und Oberflächenwassers (Grundwasserabsenkungen, Einleitung in Oberflächengewässer, Anlegen
von Gewässern). Diese Einwirkungen auf das nähere und ferne Umfeld können die Lebensraumqualität auch in
benachbarten geschützten Gebieten beeinträchtigen.
Die nachfolgend aufgeführten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe
befinden sich in einem Abstand von weniger als 1.000 m zu Natura-2000-Gebieten. Es besteht daher ein
erhöhtes Konfliktpotenzial. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-Gebiete
durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beeinträchtigt werden können (Erweiterte Vorprüfung). Die erweiterte
Vorprüfung zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ist in
Anlage 2 einsehbar.
Tabelle 17: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der
Nähe von Natura-2000-Gebieten
VR/VB-Nr. Bezeichnung Abstand des Eignungsgebietes ist
< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA
VR 01 Lietzow Rhin-Havelluch
VR 03 Zachow Steppenhügel im Havelland Mittlere Havelniederung
VR 04 Knoblauch-Ketzin Steppenhügel im Havelland
VR 06 Güterfelde Parforceheide
VR 07 Emstal Lehniner Mittelheide und
Quellgebiet der Emster
VR 08 Michelsdorf Michelsdorfer Mühlberg
VR 10 Viesen Fiener Bruch
79
VR/VB-Nr. Bezeichnung Abstand des Eignungsgebietes ist
< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA
VR 11 Reetz Hoher Fläming
VR 12 Niemegk Plane, Plane Ergänzung
VR 14 Nichel Obere Nieplitz
VR 15 Niederwerbig Obere Nieplitz
VR 16 Linthe West Plane
VR 18 Zossen Galgenberge, Umgebung
Pierowsee, Jägersberg-
Schirknitzberg
VR 20 Waldstadt Galgenberge, Jägersberg-
Schirknitzberg
VR 22 Horstfelde Horstfelder Hechtsee
VB 01 Nennhausen Mühlberg Nennhausen
VB 02 Vieritz Kattenberge Großes Fenn
VB 07 Bensdorf West Pelze
VB 08 Bensdorf Ost Pelze
VB 09 Schmerzke Bruchwald Rosdunk
VB 10 Reetz Hoher Fläming
Bei der Betriebsplanung/-genehmigung sind detaillierte, unterhalb des regionalen Maßstabes liegende,
Untersuchungen darüber anzustellen, ob und in welchem Maße eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der
bezeichneten Gebiete möglich ist.
7.1.5 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit 13 Windeignungsgebiete sowie 21
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe detailliert betrachtet
(siehe Anlage 1 und Anlage 2). Als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, dass
voraussichtlich keine der Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die Schutzziele der FFH- und
Vogelschutzgebiete (SPA) erheblich beeinträchtigen.
8 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich
erheblicher negativer Umweltauswirkungen
Die Erarbeitung und Aufstellung des integrierten Regionalplans 2020 der Regionalen Planungsgemeinschaft
Havelland-Fläming erfolgte in iterativer Arbeitsweise. Folglich wurden naturschutzfachlich begründete
Anforderungen und Anregungen zur Vermeidung, Verminderung und den Ausgleich von voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen, die regelmäßig zu erwarten sind, bereits frühzeitig in die Festlegungen der
Kriterien für die Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eingearbeitet.
Durch die regionalplanerischen Festlegungen der Rahmenbedingungen werden die Vorraussetzungen für eine
gesamträumlich nachhaltige Raumentwicklung geschaffen. Durch die Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten,
Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten werden besonders umweltsensible Bereiche der Region Havelland-
Fläming vor Inanspruchnahme und Beeinträchtigung von Planungen mit voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen geschützt. Dabei wurden insbesondere naturschutzrelevante Aspekte beachtet, welche sich
in den Ausschluss- und Restriktionskriterien widerspiegeln (siehe Tabelle 3, Tabelle 4 und Tabelle 5).
Alle Festlegungen des Regionalplans 2020, die voraussichtlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt
haben könnten, sind in künftigen Genehmigungsverfahren bei der Bewertung entsprechender Projektparametern
einer Umweltprüfung zu unterziehen. Somit erfolgt im konkreten Einzelfall eine zusätzliche und detaillierte
Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Notwendige Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
lassen sich daher erst auf nachgelagerten Planungsebenen oder im nachgelagerten Genehmigungsverfahren
bestimmen, weil mit regionalplanerischen Instrumenten die zum Beispiel bau- und betriebsbedingten
Beeinträchtigungen nicht beeinflussbar sind.
80
9 Aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
erforderlichen Informationen
Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. Die für die
SUP benötigten Daten lagen der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming bereits in umfassender
und aktueller Form vor bzw. wurden von den Fachbehörden vorgelegt.
10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
Für die von der Durchführung des Regionalplans 2020 der Region Havelland-Fläming zu erwartenden
erheblichen Umweltauswirkungen sind fortdauernd geeignete Überwachungs-maßnahmen einzurichten. Auf
diese Weise sollen frühzeitige Kenntnisse von unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen erlangt und
gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden.
Gegenstand der Überwachung sind in Analogie zu der Umweltprüfung Auswirkungen, welche sich kausal aus
der Umsetzung der regionalplanerischen Festsetzungen ergeben und die das Maß der Erheblichkeit erreichen.
Die Überwachung der Umweltauswirkungen erfolgt mittels:
- Kontrolle der Umsetzung der regionalplanerischen Festsetzungen
- Nutzung bestehender Umweltinformationssysteme/Überwachungsmechanismen
- Ergebnisse und Prognosen der Umweltprüfung nachgelagerter Planverfahren
- Ergebnisse von Gutachten
Die Durchführung der Überwachung obliegt der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Zur
Erfüllung dieser Aufgabe werden bestehende Überwachungs-mechanismen, Daten- und Informationsquellen
genutzt. Diesem Zweck dient auch das Geoinformationssystem der Regionalen Planungsstelle. Es wird
fortlaufend gepflegt. Zu dem Thema „Windenergienutzung“ enthält es Angaben über laufende Verfahren und
deren Fortschritt. Es werden die kommunale Bauleitplanung sowie immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren erfasst. Ferner werden die konkreten geplanten und errichteten Anlagenstandorte und
ihre Ausprägungen dargestellt. Der Windenergieanlagenbestand wird periodisch, in einem einjährigen Zyklus
ermittelt. Zu dem Thema „Rohstoffsicherung“ enthält das Kataster räumliche und sachliche Angaben über
verliehene Bergrechte, Raumordnungsverfahren sowie bergrechtliche Genehmigungsverfahren, die aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit bekannt sind. Das Geoinformationssystem ermöglicht Aussagen über den Grad
der tatsächlichen Inanspruchnahme der dargestellten Flächen sowie divergierende Entwicklungen.
Weitergehende Umweltinformationssysteme als Überwachungsmechanismen sind zum einen das
Planungsinformationssystem des Landes Brandenburg sowie das Digitale Raumordnungskataster, welche zu
ergänzenden Informationen herangezogen werden. Die Kataster werden von der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung bzw. dem Landesumweltamt geführt. Neben den planungsspezifischen Informationen
können weitere Informationsquellen (z.B. Gesundheit bezogene) genutzt werden. In Analogie zu den gewählten
Kriterien im Umweltbericht werden Daten insbesondere zu den naturschutzfachlichen Schutzgebieten, zu der
Avifauna und zum Hochwasserschutz periodisch abgefragt. Weitere Fachdatenquellen stellen darüber hinaus das
BLDAM, das LBGR, der LDS sowie die UNB dar. Schließlich werden fachspezifische Periodika wie die
Jahresberichte des MLUV zur Überwachung von Umweltauswirkungen herangezogen.
Unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungen können ihre Ursache in der fehlenden hinreichend
detaillierten Datengrundlage haben. Insofern stellen auch die Ergebnisse und Prognosen von
Umweltauswirkungen auf nachgelagerter Planebenen eine wichtige Informationsquelle dar. Hierzu zählen die
kommunale Bauleitplanung, projektbezogene Planverfahren sowie Raumordnungsverfahren. Diese
Informationen werden im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erhoben und ständig ausgewertet. Die
Daten werden auf ihre regionalplanerische Relevanz überprüft und mit den vorhandenen Kenntnissen
abgeglichen.
Schließlich können umwelt- und gesundheitsbezogene Gutachten als Informationsquelle herangezogen werden.
Gutachten können regionalplanerisch relevante Informationen vertieft aufarbeiten und so zu einer Verbreiterung
der Informationsgrundlage oder Evaluation der Ergebnisse der Umweltprüfung beitragen.
Materiell-rechtliche Konsequenzen sind nicht unmittelbar an die Überwachung geknüpft. Die umweltbezogenen
Ergebnisse der Überwachung sind erst bei der Fortschreibung der Planinhalte verbindlich zu berücksichtigen.
81
Die gewonnenen Informationen sind jedoch der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes
zugänglich zu machen.
11 Nichttechnische Zusammenfassung
Gemäß der Gesetze § 2 Abs 4 UVPG und § 2a Abs. 1 RegBkPlG ist bei der Aufstellung, Änderung und
Fortschreibung eines Regionalplans eine Strategische Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG
durchzuführen. Dabei sollen die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Umsetzung eines Regionalplans
auf die Umwelt sowie in Betracht kommende Planungsalternativen, ausgehend von den Zielen des
Regionalplans, angemessen ermittelt, beschrieben, bewertet und in einem Umweltbericht niedergelegt werden.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des integrierten Regionalplans 2020 der Regionalen
Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Die Aufstellung des Regionalplans 2020 wurde durch die
Beschlussfassung der Regionalversammlung am 02.09.2004 eingeleitet.
Ziel der Umweltprüfung ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen im
Planungsprozess und das Auffinden umweltschonender Lösungen. Damit soll gemäß Richtlinie 2001/42/EG ein
hohes Umweltschutzniveau im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung gesichert werden. Der Umweltbericht
dokumentiert dabei die angewandten Prüfmethoden und den Prüfvorgang. Im Rahmen der Umweltprüfung fand
die Prüfung auf Vereinbarkeit mit den jeweiligen Schutzzielen der Natura 2000-Gebiete statt. Das Ergebnis der
Umweltprüfung floss in die Gesamtabwägung zum Regionalplan 2020 ein. Der Untersuchungsrahmen der
Umweltprüfung wurde unter Einbeziehung der Behörden mit umweltbezogenen Aufgabenbereich sowie der
Umweltverbände festgelegt (Scoping). Zu prüfen waren die Auswirkungen der regionalplanerischen
Festlegungen des Regionalplans 2020 auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft,
Flora/Fauna/biologische Vielfalt sowie Kultur- und Sachgüter. Die Darstellung des aktuellen Umweltzustandes
bildet die Basis für die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der
Festlegungen des Regionalplans 2020.
Für alle Planfestlegungen, die für die Umweltprüfung relevant sind, wurden Steckbriefe erstellt, welche
übersichtlich die notwendigen Informationen und schutzgutbezogene Bewertung des Konfliktpotenzials
darstellen. Eine kurze Beschreibung der geprüften Alternativen sowie die Gesamtbeurteilung der zu erwartenden
Umweltauswirkungen schließen den Steckbrief ab. Eine Alternativenprüfung fand im vorhergehenden
Aufstellungsprozess durch die Anwendung eines gesamträumlichen Plankonzeptes unter Berücksichtigung der
umweltschutzfachlichen und raumordnerischen Belange statt, sodass hier darauf verwiesen werden kann.
Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit 13 Windeignungsgebiete sowie 21
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe detailliert betrachtet.
Als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, dass voraussichtlich keine der Eignungs-,
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die Schutzziele der FFH- und Vogelschutzgebiete (SPA) erheblich
beeinträchtigen.
Eine Besonderheit der Umweltprüfung besteht darin, dass auf regionalplanerischer Ebene keine konkreten
Projekte bzw. Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Umweltauswirkungen bekannt sind. Daher
kann eine detaillierte Umweltprüfung erst auf der nachgeordneten Planungsebene erfolgen und entsprechend
konkreter Einzelfälle zu anderen Ergebnissen führen.
Die Festlegungen des Regionalplans 2020 zielen auf die Erzeugung von Art und Maß von nachhaltigen
Raumnutzungsmustern im Sinne der Sicherung einer ausreichenden Umweltqualität ab. Die Festlegungen in der
Siedlungs- und Freiraumstruktur wirken insbesondere auf eine Vermeidung und Verminderung von
Beeinträchtigungen der Schutzgüter hin. Bei der Durchführung bzw. Umsetzung des Regionalplans 2020 zu
erwartenden Umweltauswirkungen sind in der Summe als nur gering erheblich einzustufen. Zusammenfassend
wird festgestellt, dass sich aus der Umweltprüfung keine Sachverhalte ergeben, die einer Umsetzung des
Regionalplans 2020 der Region Havelland-Fläming entgegenstehen.
82
Abkürzungsverzeichnis
BBergG Bundesberggesetz
BgbDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetzt
BgbNatSchG Brandenburgisches Naturschutzgesetzt
BbgWG Brandenburgischen Wassergesetzt
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetzt
BLDAM Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches
Landesmuseum
EU Europäische Union
FFH Flora-Fauna-Habitat
GVZ Güterverkehrszentrum
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
LEP B-B Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
LEPro Landesentwicklungsprogramm
LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg-Berlin
LPG Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
LSG Landschaftsschutzgebiet
MLUV Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
MUGV Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
NSG Naturschutzgebiet
RegBkPlG Gesetzt zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
ROG Raumordnungsgesetzt
SPA Special Protected Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)
SUP Strategische Umweltprüfung
TF Teltow-Fläming
TAK Tierökologische Abstandskriterien (gemäß Windkrafterlass MUGV)
UNB Untere Naturschutzbehörden
UVPG Gesetzt über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VB Vorbehaltsgebiet
VR Vorranggebiet
WEG Windeignungsgebiet
WHG Wasserhaushaltsgesetzt
WEA Windenergieanlage
83
Literaturverzeichnis
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)(2003). Umweltprüfung für Regionalpläne. Hannover
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)(2007). Umweltprüfung in der Regionalplanung.
Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5 bis 10 ROG. Hannover
Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg (2009). Strategische Umweltprüfung am
Beispiel der Fortschreibung des Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ der
Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Berlin
Kreja, Roger (2004). Die Strategische Umweltprüfung bei der Ausweisung regionalbedeutsamer Schwerpunkte
für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auf der Ebene der Regionalplanung (Dissertation).
Tübingen
Landesumweltamt Brandenburg (2007). Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in Brandenburg. Potsdam
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (o.J.). Hinweise zur Durchführung der
Strategischen Umweltprüfung für die Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg. Potsdam
Schmidt-Eichstaedt, Gerd (2010). Rechtsgutachten Regionalplanung – Handanleitung für die rechtssichere
Durchführung von Regionalplanverfahren, insbesondere bei Teilplänen „Windenergienutzung“. Berlin
Umweltbundesamt (Hrsg.)(2010). Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung).
Forschungsvorhaben 206 13 100 im Auftrag des Umweltbundesmates. Dessau-Roßlau
84
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Primäre Umweltziele mit regionalplanerischer Relevanz 4
Tabelle 2: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 5
Tabelle 3: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von
empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten 6
Tabelle 4: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung 6
Tabelle 5: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung für Vorrang-
und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe 8
Tabelle 6: Bestehende Windenergienlagen in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 12
Tabelle 7: Bestehende Abbaugebiete oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe von Natura-2000 Gebieten
12
Tabelle 8: Bewertungsmatrix 16
Tabelle 9: Konfliktpotenziale bei der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung 17
Tabelle 10: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung 20
Tabelle 11: Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 42
Tabelle 12: Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 42
Tabelle 13: Übersicht über das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern 71
Tabelle 14: Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 73
Tabelle 15: Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 76
Tabelle 16: Windeignungsgebiete in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 77
Tabelle 17: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe
von Natura-2000-Gebieten 78
85
Anlagen
Anlage 1: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung - Erweiterte Vorprüfung
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage WEG zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
12b Nauener Platte
Ost
FFH Steppenhügel im
Havelland
grenzt nördlich Bestandssicherung eines
Trockenrasenstandortes als Lebensraum
Es befeinden sich bereits Anlagen im WEG.
Daher wird nicht damit gerechnet, dass es zu
zusätzlichen Beeinträchtigungen der
Schutzziele kommen wird.
22 Dretzen FFH Buckau und
Nebenfließe
900 m südlich Bewahrung eines naturnahen, mäandrierenden
Fließgewässers mit typischer Gewässerflora-
und Fauna (z.B. Kammmolch, Bachneunauge)
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
23 Westliche Zauche FFH Plane Ergänzung 800 m nordöstlich Erhaltung und Entwicklung der Plane als
Biotopverbundelement und Lebensraum (z.B.
für Biber, Fischotter, Rapfen)
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden, da sich bereits genehmigte Anlagen
innerhalb des FFH-Gebietes befinden
27 Schlalach FFH Obere Nieplitz
Grenzt nordwestlich Wahrung und Entwicklung des
Lebensraumspektrums der
Schmelzwassertäler des Baruther Tales und
der Nieplitz-Niederung
Weil sich der Kernbereich des FFH-Gebietes
nicht in direkter Nähe zum WEG befindet,
kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung von WEA keinen Einfluss auf die
Schutzziele haben wird
28 Treuenbrietzener
Vorläming
Flämingrummeln und
Trockenkuppen
400 m östlich Sicherung des Teilflächensystems im Hohen
Fläming: Trockentäler, Kuppen, Hänge und
Waldränder mit basenreichen Böden und
offenen bis halboffenen, zum Teil auch in
fortgeschrittener Sukzession befindlichen
Grasfluren.
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
Obere Nieplitz 100 m südlich Sicherung des Lebensraumspektrums der
Schmelzwassertäler des Baruther Tales und
der Nieplitz-Niederung mit Fließgewässern,
Mooren, kleinen Feuchtwiesen und
Laubmischwäldern sowie charakteristischen
Trockenstandorten.
Bei dem betroffenem Teilgebiet des FFH
handelt es sich um ein Quellgebiet eines
Nebenarmes der Nieplitz. Weil sich der
Kernbereich des FFH-Gebietes nicht in
direkter Nähe zum WEG befindet, kann davon
ausgegangen werden, dass die Errichtung von
WEA keinen Einfluss auf die Schutzziele
haben wird.
86
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage WEG zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
30 Genshagener
Heide
FFH Genshagener
Busch
800 m westlich Sicherung ausgedehnter Naß- und
Feuchtwaldkomplexe auf Talsanden und
Niedermoor mit randlichen Röhrichflächen
und Arteinreichen Staudensäumen
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
31 Trebbin-
Lüdersdorf
FFH Gadstorfer
Torfstiche
200 m westlich Schutz des reich gegliederten Wechsel von
artenreichen Feuchtwiesen und Laubwäldern
sowie den dort vorkommenden Großen
Feuerfalter
Es befeinden sich bereits Anlagen im WEG.
Daher wird nicht damit gerechnet, dass es zu
zusätzlichen Beeinträchtigungen der
Schutzziele kommen wird.
32 Trebbin-
Wiesen-hagen
FFH Kummersdorfer
Heide/Breiter
Steinbusch
Grenzt westlich Schutz der Heide-. Sukzessions- und
Laubwaldflächen mit eingeschalteten Wiesen-
und Niedermoorbereichen
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH
FFH Seeluch-Priedeltal Grenzt östlich Schutz von Ausschnitten des
charakteristischen Standortgefüges des
Schmelzwassertales der Nuthe mit kalkreichen
Mooren.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH
FFH Nuthe,
Hammerfließ und
Eiserbach
Grenzt nördlich Schutz des Lebensraumspektrums der
Schmelzwässertäler des Glogau-Baruther
Tales und der Nuthe-Niederung
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH
33 Wünsdorfer
Heide
FFH Jägersberg-
Schirknitzberg
Grenzt östlich Sicherung der komplexen
Grundmoränenlandschaft mit einzelnen
Endmoränenkuppeln und charakteristischen
Vegetationsmosaik
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH
FFH Töpchiner See 900 m westlich Sicherung des kleinen Seengebietes mit
geschlossenen Verlandungsgürteln und
tiefgründiger Vermoorung. Ausbildung
natürlicher Übergangsmoore und randlicher
Laubmischwälder.
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
Großer und kleiner
Möggelinsee
800 m nordöstlich Sicherung eutropher Seen mit ausgedehnten,
reich gegliederten Verlandungsgürteln, Enge
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
87
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage WEG zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
Verzahnung von Nahrstoffarmen bis reichen
Wiesen, Moorwäldern und Riedkomplexen.
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
34 Altes Lager FFH Heide
Malterhausen
200 m nördlich Bestandssicherung für trockene Sandheiden Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden, da sich bereits genehmigte Anlagen im
WEG befinden
FFH Forst Zinna-
Keilberg
Grenzt südwestlich die Erhaltung von Lebensraumtypen sowie die
Sicherung der Standortbedingungen
überwiegend für Fledermausarten und
gewässergebundene Leitarten
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Schutzziele nur bedingt beeinträchtigt werden,
da sich bereits genehmigte Anlagen im WEG
befinden
SPA
Truppenübungsplätze
Jüterbog Ost und West
Grenzt südwestlich Sicherung des Lebensraums von
Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und
Sandheiden
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Schutzziele nur bedingt beeinträchtigt werden,
da sich bereits genehmigte Anlagen im WEG
befinden
37 Schlenzer-Wahls-
dorfer Heide
FFH Heidehof-
Golmberg
700 m südlich Sicherung einer der größten
Binnendünenräume Deutschlands sowie der
ausgedehnten Sandheiden und Vorwälder
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
SPA
Truppenübungsplätze
Jüterbog Ost und West
700 m südlich Sicherung des Lebensraums von
Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und
Sandheiden
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet.
Es wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
38 Merzdorfer Heide SPA
Truppenübungsplätze
Jüterbog Ost und West
Grenzt südöstlich Sicherung des Lebensraums von
Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und
Sandheiden
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des SPA-Gebietes haben wird
FFH Heidehof-
Golmberg
Grenzt südöstlich Sicherung einer der größten
Binnendünenräume Deutschlands sowie der
ausgedehnten Sandheiden und Vorwälder
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH-Gebietes haben wird
40 Dahme FFH Vogelsang Wildau-
Wentdorf
900 m südlich Sicherung des Niedermoorkomplexes des
oberen Dahmetals mit nährstoffarmen,
artenreichen Feuchtwiesen und
Laubmischwäldern
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet.
Es wird nicht damit gerechnet, dass die
Schutzziele beeinträchtigt werden.
88
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage WEG zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
FFH Dahmetal
Ergänzung
500 m südlich Wahrung und Entwicklung des Dahmetals
inklusive der naturnahen Bereichen des
Moosebruches und den Niedermoorböden
Das Eignungsgebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass
die Schutzziele nicht beeinträchtig werden
FFH Schlagsdorfer
Hügel
Befindet sich im
WEG
Sicherung der Trockenraseninsel innerhalb der
Agrarlandschaft des östlichen Niederen
Flämings bei Schlagsdorf
Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen, unbeachtlich der
Abstände, keinen Einfluss auf die
Sicherungsziele des FFH-Gebietes haben wird.
Das FFH-Gebiet befindet sich in den
Abstandsflächen bereits bestehender Anlagen.
Die Errichtung weiterer Anlagen ist an dieser
Stelle nicht möglich
Anlage 2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe – Erweiterte Vorprüfung
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
VR
01
Lietzow SPA Rhin-Havelluch 400 m südlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des
Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im
westlichen Havelland
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VR
03
Zachow FFH Steppenhügel im
Havelland
Grenzt nordwestlich Bestandssicherung eines
Trockenrasenstandortes als Lebensraum
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Es wird damit
gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich
beeinträchtigt werden.
SPA Mittlere
Havelniederung
100 m nordöstlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des
Lebensraumes für Brut- und Rastvögel in den
Havelauen
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
04
Knoblauch-
Ketzin
FFH Steppenhügel im
Havelland
400 m westlich Bestandssicherung eines
Trockenrasenstandortes als Lebensraum
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
89
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
06
Güterfelde FFH Parforceheide 800 m westlich Sicherung der ehemals militärisch genutzten
Wald- und Offenlandschaften der Parforce
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
07
Emstal FFH Lehniner
Mittelheide und
Quellgebiet der Emster
700 m östlich Sicherung des reich strukturierten
Komplexgebietes mit Quellgebieten,
Verlandungsmooren, Gewässern,
Grünlandgesellschaften und Wäldern
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
08
Michelsdorf FFH Michelsdorfer
Mühlberg
800 m südlich Sicherung des Reliktstandortes kaltreicher
Sandtrockenrasen mit bedeutsamen
Vorkommen von Florenelementen der
kontinentalen Trockenrasen
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
10
Viesen SPA Fiener Bruch Grenzt nördlich Schutz des Lebensraumes für den noch
reproduzierenden Bestand von Großtrappen
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Es wird damit
gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich
beeinträchtigt werden
VR
11
Reetz SPA Hoher Fläming 900 m nördlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des
Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im
Hohen Fläming
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Sicherungsziele
nicht beeinträchtigt werden.
VR
12
Niemegk FFH Plane 400 m südöstlich Sicherung der weitgehend naturnahen,
außerordentlichen repräsentativen
Fließgewässern mit einer für Brandenburg
einmaligen, reichhaltigen Gewässerfauna und
begleitenden Erlen-Eschenwäldern
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
FFH Plane Ergänzung 800 m westlich Erhaltung und Entwicklung der Plane als
Biotopverbundelement und Lebensraum (z.B.
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
90
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
für Biber, Fischotter, Rapfen) befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
14
Nichel FFH Obere Nieplitz Grenzt südlich Wahrung und Entwicklung des
Lebensraumspektrums der
Schmelzwassertäler des Baruther Tales und
der Nieplitz-Niederung
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Es wird damit
gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich
beeinträchtigt werden
VR
15
Niederwerbig FFH Obere Nieplitz 100 m westlich Wahrung und Entwicklung des
Lebensraumspektrums der
Schmelzwassertäler des Baruther Tales und
der Nieplitz-Niederung
Der Aufschluss im Vorranggebiet wird derzeit
vorbereitet. Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht zusätzlich beeinträchtigt werden.
VR
16
Linthe West FFH Plane 200 m westlich Sicherung der weitgehend naturnahen,
außerordentlichen repräsentativen
Fließgewässern mit einer für Brandenburg
einmaligen, reichhaltigen Gewässerfauna und
begleitenden Erlen-Eschenwäldern
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VR
18
Zossen FFH Galgenberge Grenzt nördlich Sicherung von ausgedehnten, arten- und
strukturreichen Trockenfluren und
Sukzessionsflächen auf Sanden und Mergeln
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Es wird damit
gerechnet, dass die Sicherungsziele nicht
zusätzlich beeinträchtigt werden.
FFH Umgebung
Prierowsee
700 m südlich Sicherung der charakteristischen
Niederungslandschaft der Notte-Niederung
mit kalkreichen Niedermooren und
Binnensalzstellen
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
FFH Jägersberg-
Schirknitzberg
600 m nördlich Sicherung der komplexen
Grundmoränenlandschaft mit einzelnen
Endmoränenkuppeln und charakteristischen
Vegetationsmosaik
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VR
20
Waldstadt FFH Galgenberge 200 m südöstlich Sicherung von ausgedehnten, arten- und
strukturreichen Trockenfluren und
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
91
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
Sukzessionsflächen auf Sanden und Mergeln befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
FFH Jägersberg-
Schirknitzberg
Grenzt nordöstlich Sicherung der komplexen
Grundmoränenlandschaft mit einzelnen
Endmoränenkuppeln und charakteristischen
Vegetationsmosaik
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Es wird damit
gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich
beeinträchtigt werden.
VR
22
Horstfelde FFH Horstfelder und
Hechtsee
900 m westlich Sicherung des durchflossenen Restsees einer
Moorrinne mit Schilf- und
Schneidenröhrichten, Feuchtwiesenresten und
Binnensalzstellen
Das Vorranggebiet wird bereits
bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet
befindet sich in ausreichender Entfernung zum
Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die
Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt
werden.
VB
01
Nennhausen FFH Mühlberg
Nennhausen
400 m westlich Sicherung des Kleinflächensystems von
Moränen- und Dünenstandorten mit offenen
Grasfluren und Sukzessionsstadien
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VB
02
Vieritz
Kattenberge
FFH Großes Fenn 700 m westlich Sicherung des sauren Verlandungsmoores und
der in den flachgründigen Randbereichen
wachsenden Schilfröhrichte und Erlen-
Birkenbruchwäldern
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VB
08
Bensdorf Ost FFH Pelze 100 m südlich Sicherung des Moorwaldkomplexes mit
eingelagerten offenen
Schwingmoorabschnitten und angrenzenden
Feuchtwiesen, Staudenfluren und mesophilen
Laubmischwäldern
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VB
07
Bensdorf West FFH Pelze Grenzt südwestlich Sicherung des Moorwaldkomplexes mit
eingelagerten offenen
Schwingmoorabschnitten und angrenzenden
Feuchtwiesen, Staudenfluren und mesophilen
Laubmischwäldern
Es wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
VB
09
Schmerzke FFH Bruchwald
Rosdunk
400 m westlich Sicherung des ausgedehnten
Niederwaldkomplexes mit Pfeifengraswiesen
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Schutzziele
nicht beeinträchtigt werden.
92
Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-
2000-Schutzgebiet
Lage zum
Schutzgebiet
Schutzziel Ergebnis
VB
10
Reetz SPA Hoher Fläming 400 m südlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des
Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im
Hohen Fläming
Das Vorranggebiet befindet sich in
ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es
wird damit gerechnet, dass die Sicherungsziele
nicht beeinträchtigt werden.
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