LUFTTRANSPORTKOMMANDO
SAR
EINSATZPLAN
SAR – Bereich MÜNSTER
VORWORT Der SAR-Einsatzplan enthält Informationen über die Aufgaben des SAR-Dienstes sowie über dessen Organisation und Durchführungsmaßnahmen im SAR-Bereich MÜNSTER. Alle SAR-Aktionen und Einsätze im Rahmen des zivilen Rettungswesens mit SAR-Mitteln sind entsprechend den hier festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln. Bei SAR-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, dass weder von bestehenden Flugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb ziviler Dienststellen wesentlich beeinträchtigt wird. Der SAR-Einsatzplan besteht aus dem Grundteil und den in zwei Anhängen (A und B) zusammengefassten Anlagen. Alle Dienststellen, Behörden und Organisationen werden gebeten, an der ständigen Berichtigung, Ergänzung und Vervollständigung dieses Einsatzplans mitzuwirken und diesbezüglich Vorschläge an
Lufttransportkommando A3c SAR Bw Postfach 4820 48027 Münster Tel.: 02 51 - 9 36 – 43 31 Fax: 02 51 - 9 36 – 43 39 FspNBw: 33 23 – 43 31 AutoFüFmNLw:.....32 00 - 7 01
zu richten.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Vorbemerkung
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 IAM Stand: 01.01.2007 Immediate Action Message (IAM) Notwendige Änderungen von Verfahrensweisen, die im SAR-Einsatzplan Münster festgeschrieben sind und die einer sofortigen Umsetzung bedürfen, werden als „Immediate Action Message“ herausgegeben. 1. Verteilung
Die Verteilung der IAM erfolgt per Fax. Adressaten sind: • SAR-Leitstelle Münster, • Verbände / Staffeln, die SAR-Mittel ersten Grades betreiben, • SAR-Kommandos / Rettungszentren im SAR-Bereich Münster, • Luftwaffenführungskommando - A 7 b – DezFlgStdsgLw -, • wenn im Einzelfall erforderlich:
− Dienststellen gem. Verteiler SAR-EP Münster, die von der Änderung / Maßnahme unmittelbar betroffen sind.
2. Gültigkeit Wenn nicht anders angegeben, werden Änderungen gem. IAM sofort wirksam. Die Gültigkeit einer IAM endet automatisch mit Herausgabe der nächsten Änderung zum SAR-Einsatzplan Münster.
3. Bearbeitungshinweis Die von der Änderung betroffenen Absatzziffern sind mit handschriftlichem Verweis auf die IAM zu versehen; Textänderungen sind nicht durchzuführen. Die IAM’s sind nach dieser Seite einzuheften.
4. Liste der IAM zum SAR-EP Lw:
IAM-Nr. Gültig ab Ungültig ab:
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Inhaltsverzeichnis Stand: 01.01.2007
INHALTSVERZEICHNIS
- Inkraftsetzung - Vorwort - Vorbemerkungen: Immediate Action Message (IAM) - Inhaltsverzeichnis - Berichtigungsnachweis - Stichwortverzeichnis - Abkürzungen SAR-EP-1 Rechtsgrundlagen / Allgemeine Vorschriften SAR-EP-2 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst der Bw SAR-EP-3 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Münster
SAR-EP-4 Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO SAR-EP-5 Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen SAR-EP-6 Einsatzauswertung und Dokumentation Anhang A Anhang B
LUFTTRANSPORTKOMMANDO 48027 Münster, 25.08.2008 A3c SAR Bw Postfach 4820
Tel: 0251-936-4333 Bw: 3323-4333 Fax: 0251-936-4339
Änderung 1 zu
SAR-Einsatzplan
SAR-Bereich Münster
DSK: L5109000572
Änderungsanweisung
Änderung durch das Entnehmen von Seiten (Die entnommenen Seiten sind zu vernichten)
- entfällt
Änderung durch das Einfügen von Seiten - entfällt
Änderung durch das Austauschen von Seiten (Die entnommenen Seiten sind zu vernichten)
- Deckblatt
- Seite 12
- Seite 32 und 33
- Seite 37
- Seite 62 und 63
- Seite 68
- Seite 80
- Seite 99
- Anhang A Anl. 5/1
- Anhang A Anl. 6 Seite 1 von 4
- Anhang A Anl. 6 Seite 2 von 4
- Anhang A Anl. 6 Seite 4 von 4
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Berichtigungsnachweis Stand: 01.01.2007
BERICHTIGUNGSNACHWEIS
Berichtigung Eingearbeitet Nr. Datum am durch Handzeichen
07/01 01.08.08 27.08.08 WaSysKdo Lw Z C 5 Pecher, Fw
Bemerkungen:
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 1
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Stichwortverzeichnis Stand: 01.01.2007
STICHWORTVERZEICHNIS Abdeckungsfaktor..............................................................................................................44260 Abgabe an das zivile Rettungswesen ...............................................................................54110 Absturzgebiet, Bestimmung ..............................................................................................44100 Abtransport verunglückter Personen im Gebirge ..............................................................52222 Alarmierende Stellen .........................................................................................................41100 Alarmierung .......................................................................................................................41000 Alarmierung bodenständiger Einheiten Bw .......................................................................36323 Alarmierung, fernmündlich ................................................................................................41300 Alarmierung, fernschriftlich................................................................................................41400 Alarmstufen .......................................................................................................................42000 Alarmstufen, Festlegung ...................................................................................................42400 Amtshilfe............................................................................................................................55000 Anforderung Lfz.................................................................................................................36124 Beeinflussende Faktoren...................................................................................................44200 Beendigung von Suchen ...................................................................................................45700 Bereitschaftsstufe..............................................................................................................42200 Bereitschaftszeiten und -stufen .........................................................................................32600 Bereitstellung und Begleitung............................................................................................47000 Besatzung an SAR-Kommandos.......................................................................................33500 Besatzung, Aufgaben ........................................................................................................32400 Bewertung und Prioritätenfestlegung ................................................................................44120 Bodenständige Einrichtungen ...........................................................................................36300 Bodensuche ......................................................................................................................45200 Bundespolizei ....................................................................................................................36210 Bundeswehr ......................................................................................................................36125 Creeping Line Search Co-ordinated..................................................................................44350 Creeping Line Search........................................................................................................44340 Debriefing ..........................................................................................................................61200 Definition SAR-Mittel 2. Grades ........................................................................................36100 Desinfektion von Lfz ..........................................................................................................53400 Dislozierung SAR-Mittel 1. Grades....................................................................................32500
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Stichwortverzeichnis Stand: 01.01.2007
Einsatzablehnung..............................................................................................................54100 Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens............................................33300 Einsatzbefehle...................................................................................................................45310 Einsatzberichte..................................................................................................................61310 Einsätze bei Nacht ............................................................................................................53300 Einsatznachbesprechung ..................................................................................................61200 Einsatzmittel ......................................................................................................................33200 Einsatzunterstützung der Streitkräfte ................................................................................51000 Electronic Search ..............................................................................................................44390 Elektronische Suche bei Nacht .........................................................................................44410 Entscheidungshilfen ..........................................................................................................44110 Erfolglose Suche ...............................................................................................................45720 Expanding Square Search ................................................................................................44360 Fallschirmdrift ....................................................................................................................44270 Fallschirme........................................................................................................................44272 Fernmeldeverbindungen ...................................................................................................37000 Fernschreibverbindungen..................................................................................................37030 Fernsprechnetz öffentlich ..................................................................................................37023 Fernsprechverbindungen ..................................................................................................37010 Flächen-Zeit-Berechnung..................................................................................................44271 Fliegende Mittel .................................................................................................................36110 Flugpläne...........................................................................................................................45320 Flugsicherungsdienst ........................................................................................................36400 Flugwegabstand................................................................................................................44250 Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten ....................................................................................32700 Formblätter ........................................................................................................................32220 Frequenzen .......................................................................................................................37410 Geophysikalischer Beratungsdienst ..................................................................................36430 Geschwindigkeiten ............................................................................................................44220 Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb ..........................................................................64000 Heeresflieger .....................................................................................................................36123 Homing ..............................................................................................................................44391
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Stichwortverzeichnis Stand: 01.01.2007
IAM................................................................................................................. .Vorbemerkungen IMC oder VMC-on-top .......................................................................................................44393 Katastrophenschutzhubschrauber.....................................................................................36230 Kosten und Abrechnung....................................................................................................35000 Krankentransporte von Soldaten.......................................................................................54120 Leichenbergung.................................................................................................................52223 Leit-RCC............................................................................................................................45510 Lfz in Abrufbereitschaft......................................................................................................36120 Luftraumsperrung ..............................................................................................................45152 Luftwaffe............................................................................................................................36122 Maßnahmen bei ALERFA .................................................................................................43200 Maßnahmen bei DETRESFA ............................................................................................43300 Maßnahmen bei INCERFA................................................................................................43100 Maßnahmen des 1. Such-Lfz ............................................................................................46200 Meldungen.........................................................................................................................61100 Mitnahme von Ärzten ........................................................................................................53200 NATO-Lfz ..........................................................................................................................36121 Naturkatastrophen.............................................................................................................52100 Notdienste .........................................................................................................................36330 Notfallmeldung ..................................................................................................................41200 Notstufe .............................................................................................................................42300 On-Scene-Coordinator ......................................................................................................45400 Polizei................................................................................................................................36220 Presseinformation .............................................................................................................63000 Primäreinsätze ..................................................................................................................33300 Prüf- und Messdienst (PMD) .............................................................................................36450 Radarführungsdienst .........................................................................................................36420 Rettungsmaßnahmen........................................................................................................46000 Rufzeichen ........................................................................................................................37420 Rundfunk, Fernsehen, Presse...........................................................................................36440
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Stichwortverzeichnis Stand: 01.01.2007
Rüstzustand und Ausrüstung an SAR-Kommandos .........................................................33600 SAR-Bereichssuchstellen..................................................................................................36310 SAR-Einrichtungen 2. Grades ...........................................................................................36000 SAR-Hubschrauber an SAR-Kommandos ........................................................................33000 SAR-Kommandos..............................................................................................................33100 Sektor ................................................................................................................................44370 Sekundäreinsätze..............................................................................................................33300 Sichtsuche bei Nacht.........................................................................................................44420 Stationierungskräfte ..........................................................................................................36200 Suche aus der Luft ............................................................................................................45100 Suche bei Nacht ................................................................................................................44400 Suche nach Bergsteigern, Bergwanderern .......................................................................52221 Suchgebiete ......................................................................................................................45130 Suchhöhe ..........................................................................................................................44230 Suchplanung .....................................................................................................................44000 Suchtiefe ...........................................................................................................................44240 Suchverfahren ...................................................................................................................44300 Tauchertransport ...............................................................................................................53220 TCTP-Flüge.......................................................................................................................32213 Trackline Search Non-Return............................................................................................44310 Trackline Search Return...................................................................................................44320 Ungewissheitsstufe ...........................................................................................................42100 Unterstützende Dienste.....................................................................................................36333 Verantwortlichkeiten für SAR-Mittel 1. Grades..................................................................32300 Versterben bei Einsätzen ..................................................................................................53410 VFR-Nachteinsätze ...........................................................................................................45153 Vorbeugender Katastrophenschutz...................................................................................52200 Vorschriften-Ausstattung bei SAR-Kommandos ...............................................................34500 Wehrbereichskommandos.................................................................................................36320 Zeitfaktor ...........................................................................................................................44210
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Abkürzungen Stand: 01.01.2007
ABKÜRZUNGEN A Alpha time Alpha-Zeit A Austria Österreich ACC Area Control Center Regionalkontrollstelle (ziv.) ACFT Aircraft Luftfahrzeug AD Aerodrome Flugplatz ADF Automatic Direction Finding Automatisches Peilgerät equipment ADNC Air Defence Notification Center Luftverteidigungsmeldezentrale AECC Aeromedical Evacuation Control Center AFIS Aerodrome Flight Information Flugplatz-Fluginformations- Service Dienst AFOD US-Army Flight Operations US-ARMY Flugeinsatzzentrale Detachment AFSBw Amt für Flugsicherung der Bundeswehr AGL Above Ground Level Über Grund AIP Aeronautical Information Luftfahrthandbuch Publication AIS Aeronautical Information Service Flugabfertigungsdienst AIS unit Flugabfertigungsstelle ALERFA Alert phase Bereitschaftsstufe ALR Alerting message Alarmierungsmeldung ALT Altitude Höhe APP Approach control office Anflugkontrollstelle ATA Actual Time of Arrival Tatsächliche Ankunftszeit ATC Air Traffic Control Flugsicherungskontrolle ATD Actual Time of Departure Tatsächliche Abflugzeit ATE Actual Time Enroute Tatsächliche Flugzeit ATP Allied Tactical Publication ATS Air Traffic Service(s) Flugsicherungsdienst(e) ATTN Attention Zu Händen AufklG Recconnaisance Wing Aufklärungsgeschwader AGeoBw AGeoInfoDst Amt für GeoInformationsdienst der Bundeswehr B Belgium Belgien BAF Belgium Air Force Belgische Luftwaffe BCN Beacon Funkfeuer BesAnSAR Besondere Anweisungen für den SAR-Dienst BFU Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BPOL Federal Police Bundespolizei BMI Bundesministerium des Innern BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung BMVg Ministry of Defence Bundesministerium der Verteidigung BMVg-R BMVg- Recht BSSt Bereichssuchstelle Bz Beratungszentrale
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 6
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Abkürzungen Stand: 01.01.2007
CAOC Combined Air Operation Center CF Canadian Forces Kanadische Streitkräfte CH Switzerland Schweiz CR Combat Ready CR-SAR Combat Ready SAR Befähigung zur Durchführung SAR-Dienst CRC Control and Reporting Center Flugmelde- und Leitzentrale CS Call Sign Rufzeichen CS Creeping Line Search Streckensuchverfahren CSC Creeping Line Search Co-ordinated Koordinierte Streckensuche CTA Control Area Kontrollbezirk (unterer Luftraum) CTR Control Zone Kontrollzone CZ Czech. Republic Tschechische Republik D Germany Deutschland DEP Departure Abflug DETRESFA Distress phase Notstufe DF Direction Finding / Finder Funkpeilung/Funkpeiler DFS Deutsche Flugsicherungs GmbH DME Distance Measuring Equipment Entfernungsmeßgerät DK Denmark Dänemark DR Dead Reckoning Koppelnavigation DRK German Red Cross Deutsches Rotes Kreuz DVU Datenverarbeitungsunterlagen EET Estimated Elapsed time Voraussichtliche Flugdauer ELT Emergency Locator Transmitter Notfunkgerät EPIRB Emergency Position-Indicating Radio Beacon ES Electronic Search Elektronische Suche ETA Estimated Time of Arrival Voraussichtliche Ankunftszeit ETD Estimated Time of Departure Voraussichtliche Startzeit ETE Estimated Time Enroute Voraussichtliche Flugzeit EXT Extension Nebenanschluß F Flare Pattern Nachtsuche mit pyrot. Mitteln F France Frankreich FAF French Air Force Franz. Luftwaffe FIR Flight Information Region Fluginformationsgebiet FIS Flight Information Iervice Fluginformationsdienst FL Flight Level Flugfläche FLIP Flight Information Publication Fluginformationsveröffentlichung FS Flugsicherung FSO Flight Safety Officer Flugsicherheitsoffizier (FlSichhOffz) FT Feet Fuß (Höhenangabe) Fü L MOD air staff Führungsstab der Lw FukMD FTZ Funkkontrollmeßdienst Fermeldetechnisches Zentralamt GAF German Air Force Deutsche Luftwaffe GAM German Army Deutsches Heer GCA Ground Controlled Approach Landekontrolle GCI Ground Controlled Intercept Jäger Boden RADAR GEN General Allgemein GND Ground Grund GNY German Navy Deutsche Marine GS Ground Speed Geschwindigkeit über Grund
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 7
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Abkürzungen Stand: 01.01.2007
H Homing Pattern Elektronische Suche HEL Helicopter Hubschrauber HS Helicopter Hubschrauber hPa Hectopascal Hektopascal ICAO International Civil Aviation Organization Internationale Zivilluftfahrt-Organisation IFF Identification Friend or Foe Freund-/Feind-Kennung IFR Instrument Flight Fules Instrumentenflugregeln ILS Instrument Landing System Instrumentenlandesystem IMC Instrument Meteorological Conditions Instrumentenflugwetterbedingungen INCERFA Uncertainty phase Ungewißheitsstufe IZ Identification Zone Identifizierungszone JRCC Joint Rescue Coordination Center Kdo Command / Detachment Kommando Kt Knots Knoten KT Medical evacuation Krankentransport L Luxemburg Luxemburg L Locator Platzfunkfeuer Lat Latitude Geographische Breite LBA Federal aviation administration Luftfahrtbundesamt LdP Leiter der Presse Lfz Aircaft Luftfahrzeug LKA Landeskriminalamt Long Longitude Geographische Länge LRMZ Luftraumnutzungszentrale LTB Air Transport Order Lufttransportbefehl LTG Air Transport Wing Lufttransportgeschwader LTKdo German Air Transport Command Lufttransportkommando LwA German Air Force Office Luftwaffenamt LwFüKdo German Air Force Command Luftwaffenführungskommando M Marker beacon Markierungsfunkfeuer MACC Military Area Control Center Militärische Bereichskontrollstelle MET Meteorology Wetterkunde MFG Naval Air Wing Marinefliegergeschwader MIL Military Militärisch mph Miles per hour (statute) Landmeilen pro Stunde MRCC Maritime Rescue Coordination Center Seenotleitung MSL Mean Sea Level Normal Null MSN Mission Mission MTCC Military Terminal Control Center MTCA Military Terminal Control Area Mil. FS-Nahverkehrsbereich MUAC Military Upper Area Control Center Militärische Bezirkskontrollstelle
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 8
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Abkürzungen Stand: 01.01.2007
NAEW NATO Early Warning System NATO-Frühwarnsystem NATO North Atlantic Treaty Organization Nord-Atlantische Verteidigungs-Allianz NDB Non-Directional Beacon Ungerichtetes Funkfeuer NfL Nachrichten für Luftfahrer NL Netherlands Niederlande NM Nautical Miles Seemeilen (1,852 km) NN Mean Sea Level Normal Null NOTAM Notice to Air Men Nachrichten für Luftfahrer OCA Operational ControlAuthority Führung bei Unterstellung für den Einsatz OCL Obstacle Clearance Limit Hindernisfreigrenze O/R On Request Auf Anforderung OS Contour Search Kontursuche OSC On Scene Coordinator Einsatzleiter im Suchgebiet PAR Precision Approach Radar Präzisionsanflugradar PAZ Peilerauswertzentrale PECC Patient Evacuation Coordination Center PL Poland Polen PLB Personal Locator Beacon PS Parallel Sweep Search Flächensuche QFE Pressure value for altimeter setting Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung (altimeter indicates the height (Höhenmesser zeigt die Höhe above field elevation) über Flugplatz an) QNH Pressure value for altimeter setting Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung (altimeter indicates the (Höhenmesser zeigt die Höhe altitude above mean sea level) über NN an) RAC Rules of the air and air traffic service Luftverkehrsregeln und Flugsicherungsdienste RAFG Royal Air Force Germany Britische Luftwaffe Deutschland RCC Rescue Coordination Center SAR-Leitstelle RE Rettungseinsatz RHS Rescue Helicopter Rettungshubschrauber RNLAF Royal Netherlands Air Force Königl. Niederländische Luftwaffe RSC Rescue Sub Centre SAR-Unterleitstelle RWY Runway Piste RZ Rettungszentrum SAR Search and Rescue Such- und Rettungsdienst SARAH Search and Rescue Homing Beacon SARBE Search and Rescue Beacon SAROO Search and Rescue Operation Officer SAR-SAT SAR-Satellite (System) SM Statute Mile Engl. Meile SOC Sector Operation Center Sektoroperationszentrale SR Sunrise Sonnenaufgang SRR Search and Rescue Region Such- und Rettungsbereich SS Expanding Square Search Quadratsuche SS Sunset Sonnenuntergang
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 9
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Abkürzungen Stand: 01.01.2007
TACAN Tactical Air Navigation (system) Taktisches Flugnavigationsverfahren TAS True Air Speed Wahre Eigengeschwindigkeit TC True Course Rechtweisender Kurs TCTP Tactical Combat Training Program Tel Telephone Telefon TH True Heading Rechtweisender Steuerkurs THW Technisches Hilfswerk TMA Terminal control Area Nahverkehrsbereich T/O Take-Off Start TSN Trackline Search Non-return Streckensuchverfahren TSR Trackline Search Return Streckenumkehrsuchverfahren TWR Aerodrome control tower (Tower) Platzkontrollstelle TCH Tschech Republic Tschechien UAC Upper Area control Center Bezirkskontrollstelle für den oberen Luftraum UDA Upper Advisory Area Oberes Flugberatungsgebiet UDF UHF Direction Finder UHF-Peilstelle UHF Ultra High Frequency Dezimeterwelle UIR Upper flight Information Region Oberes Fluginformationsgebiet USAFE US Air Force Europe US Luftwaffe Europa UTA Upper Control Area Oberer Kontrollbezirk UTC Universal Time Coordinated Koordinierte Weltzeit VDF VHF Direction Finder UKW-Peilstelle VFR Visual Flight Rules Sichtflugregeln VHF Very High Frequency Ultrakurzwelle (UKW) VIP Very Important Person Sehr wichtige Persönlichkeit VLF Pilot in Command Verantwortlicher Luftfahrzeugführer VMC Visual Meteorological Conditions Sichtflugwetterbedingungen VOR VHF Omnidirectional Radio UKW-Drehfunkfeuer VORTAC Co-located VOR and TACAN Örtl. vereint aufgestellte VOR- und TACAN Anlagen VS Sector Search Sektorensuche WBK Wehrbereichskommando WX Weather Wetter Z Zulu-time-UTC Z-Zeit ZDv Zentrale Dienstvorschrift
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 10
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 1 – Rechtsgrundlagen / Inhalt Stand: 01.01.2007
10000 Bezugsdokumente
11000 International
12000 National
13000 NATO
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 11
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 1 – Rechtsgrundlagen Stand: 01.01.2007
10000 Bezugsdokumente 11000 International ICAO-Konvention vom 07.12.1944
- Artikel 25 Gesetz vom 07.04.1956 - Beitritt der Bundesrepublik Deutschland vom 08.06.1956 - Annex 11 - Annex 12
IAM SAR Manual Vol. I - III
Internationales Signalbuch (ISB)
12000 National Luftverkehrsgesetz
- § 32, Absatz 1, Ziffer 6 vom 27.03.1999 - § 27c, Absatz 2, Ziffer 1d - Änderungsgesetz zum LuftVg vom 21.08.2002 (BGBl I S. 3355) Artikel 1
Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) vom 11.11.1992 - § 1
Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung (FSBetrV) vom 17.12.1992 - § 11 Ziffer 3 - § 15 und § 16
Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA-FVK) Teil 600
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luft-
fahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungsgesetz) vom 26.08.98 Strafgesetzbuch
§ 330c (Unterlassene Hilfeleistung) Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des Such- und
Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge vom 22.02.2001 (NfL I-103/01)
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr Bau- und Stadtentwicklung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S. 126)
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 12
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 1 – Rechtsgrundlagen Stand: 01.08.2008 Vereinbarung über die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes in Seenotfällen
vom 11.03.1982 (Verkehrsblatt Heft 10/1982, Seite 191)
Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe (VMBl 2008 S. 2 Neufassung) Weisung für die Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe (SKUKdo vom 05.03.04)
Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany)
Einsatz von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungswesens VMBl 2006 S. 10, Änderung)
Kostenerstattung bei Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe (VMBl 1996 S. 375 i.V.m. VMBl 1988 S. 285, VMBl 1996 S. 212, Änderung, , Änderung, VMBL 2006 S.10)
Teilkonzeption für bereichsübergreifende Aufgaben Militärischer Such- und Rettungsdienst (TKBA-SAR) (BMVg - Fü S IV 3/Fü L III 3 - Az 56-25 vom 31.10.1989)
Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (VMBl 1981 S. 297)
Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen dienstlicher Einsätze (Mitflüge) (VMBl 1989 S. 197, VMBl 2001 S. 191, Änderung, VMBl 2003 S. 104, Änderung)
ZDv 19/2 "Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr"
ZDv 19/6 "Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen und Flugkörpern der Bundeswehr" Kapitel 3
ZDv 40/31 "Sicherheitsbestimmungen für Flugveranstaltungen der Bw"
Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland (MilAIP Germany)
Besondere Anweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr 400/5001 (BesAnSAR)
GAF T.O. 14 Q1-1RUS6-11 Technisches Handbuch Beschreibung und Einbauan- weisung für den Rüstsatz SAR/RZ und Sonderausstattung Luftfahrzeug UH-1D
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 13
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 1 – Rechtsgrundlagen Stand: 01.01.2007
13000 NATO
Allied Tactical Publication ATP-10 (D) - Search and Rescue - APP 8 - Allied Tactical Air Messages
ACP 160 NATO SUPP PLAN I (C) STANAG 3204 AMD - Aeromedical Evacuation STANAG 3281 SAR - Personal Locator Beacons STANAG 3295 SAR - Horse Collar/Rescue Strop Type Helicopter Hoisting Gear STANAG 3650 SAR - Essential SAR Location Equipment and Associated Characteristics (Aircraft) STANAG 7007 SAR - Search and Rescue Electronic System (SARES)
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 14
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 2 – Grundsatzweisung / Inhalt Stand: 01.01.2007
20000 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst 21000 Auftrag 22000 Aufgaben
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 15
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 2 – Grundsatzweisung Stand: 01.01.2007
20000 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr (VMBl 1981, S. 297 ff.)
21000 Auftrag Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr ist eine Einrichtung der
Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der Bundesrepublik Deutschland.
22000 Aufgaben
1. Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung in besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Krieg sind der NATO nationale SAR-Kräfte für gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
2. Zugleich leistet er als Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der
Bundesrepublik Deutschland allen in Not geratenen Luftfahrzeugen Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Luftfahrzeugen durch, rettet die Insassen und veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung. (Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMVg und dem BMVBS über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes in der Fassung vom 12. Juni 2001 (VMBl 2001 S. 126).
3. Im Rahmen jener der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur
Hilfeleistung für die nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst in den Seegebieten vor der deutschen Nord- und Ostseeküste.
4. Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des SAR-Dienstes für die
Luftfahrt nicht entgegenstehen, leistet der militärische Such- und Rettungsdienst unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch für das zivile Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z. B. Bergnot) sowie bei besonders schweren Unglücksfällen. (Einzelerlasse über Hilfeleistungen der Bundeswehr im Frieden - VR III 2 vom 08. November 1988 VMBl 1989, S. 269 ff. VMBl. 1988, S. 279, VMBl. 1991, S. 212, 392, VMBl. 1995, S. 260, VMBl. 2001, S. 124, VMBl. 2003, S. 59, VMBl. 2004, S. 7)
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 16
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes / Inhalt Stand: 01.01.2007
30000 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Münster
31000 Führung
31100 Gebietsaufteilung
31200 SAR-Bereich MÜNSTER
31300 Angrenzende SAR-Bereiche
32000 SAR-Einrichtungen 1. Grades
32100 Definition
32110 SAR-Leitstelle
32120 Aufgaben
32200 Einsatzbefehlsgebung
32210 Regelfall
32211 Sonderfälle
32212 Änderungen / Ergänzungen
32213 TCTP-Flüge
32220 Formblätter
32230 Ausstattung
32300 Verantwortlichkeiten
32400 Aufgaben
32500 Dislozierung
32600 Bereitschaftszeiten und -stufen
32700 Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten
33000 SAR-Hubschrauber an SAR-Kommandos
33100 SAR-Kommandos
33200 Einsatzmittel
33300 Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens
33400 Einsatzplanung und Überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens
33500 Besatzung
33600 Rüstzustand und Ausrüstung
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34000 entfällt
35000 Kosten und Abrechnung
36000 SAR-Einrichtungen 2. Grades
36100 Definition
36110 Fliegende Mittel
36120 Luftfahrzeuge in Abrufbereitschaft
36121 NATO-Luftfahrzeuge
36122 Luftfahrzeuge der Luftwaffe
36123 Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe
36124 Luftfahrzeuge auf besondere Anforderung
36125 Bundeswehr
36200 Stationierungsstreitkräfte
36210 Bundespolizei
36220 Polizei
36230 Katastrophenschutzhubschrauber des Bundesministers des Innern
36300 Bodenständige Einrichtungen
36310 SAR-Bereichssuchstellen
36311 Aufgaben
36312 Alarmierung
36320 Wehrbereichskommandos
36321 Aufgaben
36322 Regionale Zuständigkeiten
36323 Alarmierung
36330 Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze
36331 Aufgaben / Zuständigkeiten
36332 Alarmierung
36333 Unterstützende Dienste
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36400 Flugsicherungsdienst (FS-Dienst)
36410 Datenaufzeichnung durch die Flugsicherung
36420 Radarführungsdienst
36430 Geophysikalischer Beratungsdienst
36440 Rundfunk, Fernsehen, Presse
36450 Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BnetzA)
37000 Fernmeldeverbindungen
37100 Fernsprechverbindungen
37110 Direktleitungen
37120 Sonstige Fernsprechverbindungen
37200 Rufnummern der SARLtSt Münster
37210 Allgemeines Fernsprech-Wählnetz Bundeswehr
37220 Automatisches Führungsfernmeldenetz Luftwaffe
37230 Öffentliches Fernsprechnetz
37300 Fernschreibverbindungen
37310 FS-Fernschreibnetz
37320 Automatisches Fernschreib- und Datennetz der Bundeswehr
37330 Öffentliches Fernschreibnetz (Telex)
37340 Fernkopierer (Telefax)
37400 Sprechfunkverbindungen
37410 Frequenzen
37420 Rufzeichen
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30000 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Münster 31000 Führung Verantwortlich für die Durchführung des SAR-Dienstes im SAR-Bereich MÜNSTER ist
der Kommandeur des Lufttransportkommando (LTKdo).
In dieser Eigenschaft unterstehen ihm: - die SAR-Einrichtungen 1. Grades ständig, - die SAR-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des SAR-Einsatzes
Die Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen
obliegt der SAR-Leitstelle MÜNSTER. 31100 Gebietsaufteilung Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche Münster und Glücksburg
unterteilt. In ihrem Zuständigkeitsbereich ist eine SAR-Leitstelle für alle SAR-Maßnahmen verantwortlich.
31200 SAR-Bereich MÜNSTER Der SAR-Bereich MÜNSTER umfasst die Fluginformationsgebiete LANGEN und
MÜNCHEN, das innerhalb Deutschlands gelegene Teilstück von Zürich, sowie den Teil des Fluginformationsgebietes BREMEN, der südlich folgender Grenze verläuft:
Von der deutsch - holländischen Grenze entlang der Festlandküste bis zur Elbmündung,
von dort entlang dem westlichen (linken) Elbufer und der südlichen Begrenzung der Freien und Hansestadt HAMBURG, weiter entlang dem linken Elbufer bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern (Stadt Lauenburg), entlang der Landesgrenze SH/MV bis zur Ostsee, entlang der Küstenlinie ostwärts bis zur polnischen Grenze.
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31300 Angrenzende SAR-Bereiche Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen arbeitet die SAR-Leitstelle (Rescue
Coordination Center - RCC) MÜNSTER mit den SAR-Leitstellen benachbarter SAR-Bereiche zusammen. Es sind dies die SAR-Bereiche:
Schweiz (CH) mit RCC ZÜRICH Belgien (B) mit RCC BRÜSSEL Deutschland (GE) mit RCC GLÜCKSBURG Niederlande (NL) mit RCC DEN HELDER Tschechien (TCH) mit RCC PRAG Frankreich (F) mit RCC DRACHENBRONN Polen (PL) mit RCC WARSCHAU Österreich (A) mit RCC WIEN
(Skizze siehe Anhang A, Anlage 1). (Erreichbarkeit siehe Anhang A, Anlage 2).
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32000 SAR-Einrichtungen 1. Grades 32100 Definition SAR-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Bundeswehr, die mit besonders
ausgebildetem Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des Such- und Rettungsdienstes ständig in Bereitschaft stehen.
Dieses sind die - SAR-Leitstelle MÜNSTER und - die ihr einsatzmäßig (operational control) ständig unterstellten SAR-Luftfahrzeuge.
32110 SAR-Leitstelle Die SAR-Leitstelle Münster ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung und
Abschluss von SAR-Maßnahmen, deren Auswertung sowie der damit verbundenen Dokumentation verantwortlich.
32120 Aufgaben Die SAR-Leitstelle koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte, wenn erforderlich,
auch mit zivilen Behörden und Organisationen. Dies umfasst folgende Aufgaben:
- Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte in besonderen Notfällen und bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material.
- Alarmierung und Einsatz der im SAR-Bereich MÜNSTER bereitgestellten SAR-Mittel 1. Grades.
- Flugberatung bei Einsatz von Luftfahrzeugen außerhalb der Öffnungszeiten der örtlich zuständigen Flugabfertigung im Rahmen der Einsatzbefehlserteilung.
(Verfahrensweisen NOTAM-Beratung s. Anhang A, Anlage 18). - Anforderung von Kräften der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, in Deutschland
stationierter Streitkräfte, benachbarter SAR-Leitstellen, ziviler Organisationen und Koordinierung ihres Einsatzes.
- Einsatzleitung, Durchführung und Abschluss von SAR-Maßnahmen - Koordinierung mit benachbarten SAR-Leitstellen, wenn SAR-Operationen sich über
den eigenen Bereich hinaus auf andere SAR-Bereiche erstrecken bzw. ausdehnen. Unterstützung von SAR-Operationen benachbarter SAR-Leitstellen auf deren Ersuchen.
- Koordinierung von Such- und Rettungsmaßnahmen mit den Bereichssuchstellen und anderen beteiligten Dienststellen.
- Übertragung der örtlichen Einsatzleitung an eine dafür geeignete Dienststelle oder Einheit (OSC).
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Hilfeleistung und Unterstützung bei Notfällen im zivilen Bereich - sofern es die militärischen Aufgaben und die Ausrüstung der Einrichtungen des SAR-Dienstes zulassen - insbesondere bei Katastrophen, zur Rettung von Menschenleben aus See- und Bergnot oder bei sonstigen Notfällen, wie z.B. Transport von lebensgefährlich Verletzten / Erkrankten oder Medikamenten und Organen, wenn ein geeignetes ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
- Durchführung von regionalen SAR-Übungen. - Teilnahme an überregionalen SAR-Übungen.
32200 Einsatzbefehlsgebung 32210 Regelfall Für jeden Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls der
SAR-Leitstelle. 32211 Sonderfall
1. Der Einsatzbefehl gilt als erteilt: - bei Alarmierung des platzzugeordneten SAR-Hubschraubers durch örtliche Flug-
sicherungsdienststellen, wenn durch diese eine Luftnotlage / ein Flugunfall eindeutig festgestellt wird,
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32212 Änderungen / Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der erteilenden
Dienststelle vorgenommen werden. 32213 TCTP-Flüge TCTP-Flüge mit SAR-HS bedürfen der Zustimmung durch die SAR-Leitstelle. Diese können durchgeführt werden unter der Voraussetzung, dass - die Flugstundenfreigabe des jeweiligen Verbandes vorliegt, - die ständige Erreichbarkeit über Funk während des Fluges sichergestellt ist. Die Dauer des Fluges ist so zu planen, dass die Landung spätestens dann erfolgt, wenn
ein Restkraftstoffvorrat für 01:30 Std. Flugzeit erreicht ist. Zwischenlandungen auf Hubschrauberlande- / Flugplätzen sind grundsätzlich verboten. Es darf nicht mehr als zwei Stunden TCTP pro Tag geflogen werden, damit die
Besatzung noch eine ausreichende Restflugdienstzeit hat, um ihre SAR-Aufgaben erfüllen zu können.
TCTP-Nachtflüge sind zeitlich so durchzuführen, dass kein Anspruch auf zusätzliche ‘Crew-Rest-Zeit’ entsteht.
32220 Formblätter Muster der aktuellen Formblätter siehe Anhang A. 32230 Ausstattung Die Ausstattung der SAR-Leitstelle MÜNSTER ist den besonderen Einsatzerfordernissen
dieser Dienststelle anzupassen. 32300 Verantwortlichkeiten Die Lufttransportgeschwader 61 bis 63 stellen SAR-Hubschrauber als SAR-Mittel 1.
Grades zur Verfügung. Sie sind für die ständige Einsatzbereitschaft der Hubschrauber in dem jeweils vorgesehenen Rüstzustand mit voll einsatzbereiten Besatzungen verantwortlich.
Bei notwendigem Tausch eines SAR-Hubschraubers ist durch den Verband - längstens in 2 Stunden - der Ersatzhubschrauber mit Besatzung zum Abflug am Heimatstandort, bereitzustellen. Nach Maßgabe der Rettungsleitstelle Münster kann der Tausch auch durch eine SAR-Besatzung erfolgen.
Dies ist sinngemäß zu übertragen bei anstehenden Reparaturarbeiten, Tausch von Ausrüstungsteilen sowie unvorhersehbaren Tausch von Besatzungsangehörigen.
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32400 Aufgaben Für die Besatzungen der SAR-Hubschrauber bestehen folgende Aufgaben:
- Durchführung der SAR-Bereitschaft gemäß befohlenem Bereitschaftsplan, - Durchführung von Einsätzen zur Suche und Bergung von Luftfahrzeugen und deren
Insassen, - Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens und des
Katastrophenschutzes, - Erstellung und Aktualisierung von Einsatzunterlagen, - Wartung des fliegerischen und medizinischen Geräts, - Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte in besonderen
Notfällen, - Einsatz als Einsatzleiter im Suchgebiet (OSC) für Bodensuche.
32500 Dislozierung SAR-Hubschrauber 1. Grades stehen im SAR-Bereich MÜNSTER an folgenden
Flugplätzen in Bereitschaft (siehe hierzu auch Skizze Anhang A, Anlage 3): LTG 61 LTG 62 LTG 63 Landsberg Holzdorf Laage Ingolstadt Erfurt Diepholz Malmsheim Nörvenich 32600 Bereitschaftszeiten und -stufen
1. Grundsatz Die Bereitschaftszeiten und -stufen sind vom Lufttransportkommando festgelegt und
in der BesAnSAR Nr. 400/5001 (Besonderen Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst SAR der Bundeswehr) veröffentlicht. Siehe Anhang A, Anlage 4.
2. Herabsetzen von Bereitschaftszeiten
Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von SAR-Hubschraubern nicht möglich sein und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, kann die Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der SAR-Leitstelle herabgesetzt werden.
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32700 Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten Die Richtlinien für Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten sind im FBH III/2
Luftwaffenführungskommando für Kampfunterstützungs-/ Transportluftfahrzeuge festgelegt.
1. Die Flug- Flugdienst- und Ruhezeiten sind während einer Bereitschaftsperiode von
jedem Besatzungsmitglied fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Einsatznummer bzw. dienstliche Tätigkeit soweit diese als Flugdienstzeit anzurechnen ist,
- Beginn, Ende und Dauer der einzelnen Flugdienstzeiten, - fortlaufende Addition der täglichen Flugdienstzeiten, - Beginn, Ende und Dauer der Ruhezeiten.
2. Der SAR-Leitstelle Münster ist zu melden
a) nach Beendigung der Bereitschaftsstufe 2 bzw. 3 - die tägliche Flugdienstzeit, b) unmittelbar
- wenn die befohlene Bereitschaftsstufe wegen Erreichen der höchstzulässigen Flugdienstzeit vorzeitig beendet werden muss und
- wenn nach Beendigung der letzten Ruhezeit eine Flugdienstzeit von 10 Stunden erreicht / überschritten worden ist.
Hierbei ist die Zeit für erforderliche Nachbereitungsarbeiten mit einzubeziehen.
3. Als Berechnungsgrundlage für die Flugdienstzeit gilt - für die Vorbereitungen und tägliche Bereitstellung des Hubschraubers ein
Zeitansatz von 0:30 Stunden, - für die kombinierte Vor- und Nachfluginspektion sowie Nachbereitungsarbeiten ein
Zeitansatz von 01:30 Stunden. Erforderliche Abweichungen von den Vorgaben sind in der Dokumentation gem. Absatz 2. zu begründen.
4. Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit ist an SAR-Kommandos die Bereitschaftsstufe 4/1 zu nutzen.
Die Anwesenheit der Besatzung im Kommandogebäude ist nicht zwingend erforderlich wenn die Erreichbarkeit durch die SARLtSt sichergestellt ist, die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird und die geforderten Reaktionszeiten gehalten werden können.
Hält sich ein Besatzungsmitglied in dieser Zeit in seiner Häuslichkeit auf, entfällt der Anspruch auf die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Erschwerniszulagenverordnung VMBl 1999, S. 158 mit Durchführungs- und Zahlungsbestimmungen VMBl 2001, S. 129, 187, 202, VMBl 2002, S. 30, 100, VMBl 2003, S. 97, VMBl 2004, S.115, 116 VMBl 2005, S. 33 )
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33000 SAR-Hubschrauber an SAR-Kommandos 33100 SAR-Kommandos SAR-Kommandos sind grundsätzlich an Flugplätzen stationiert, die über alle
erforderlichen Einrichtungen für Flugvorbereitung und -durchführung verfügen. Für diese Kommandos sind ergänzende Forderungen hinsichtlich Infrastruktur und
Ausstattung zu stellen.
1. Infrastruktur Fliegerischer und technischer Einsatzbereich mit den dazugehörigen Räumlichkeiten
müssen aufgrund der geforderten kurzen Reaktionszeiten funktionell aufeinander abgestimmt sein und kurze Anlaufwege gewährleisten.
Die häufig abgesetzte Lage der Kommandos innerhalb der Flugbetriebsbereiche erfordert besondere Maßnahmen zum Schutz der einsatzbereiten Hubschrauber.
2. Ausstattung Die Ausstattung der SAR-Kommandos mit Gerät und Vorschriften (s. Abs. 34500)
muss den Erfordernissen des SAR-Einsatzflugbetriebs entsprechen. Besondere Bedeutung kommt den örtlichen Fernmeldeverbindungen sowie einer Intra- und Internetverbindung zu, da in Zukunft Vorschriften vermehrt ausschließlich in elektronischer Form verfügbar sein werden.
3. Mobiltelefon
Die SAR-Kommandos sind mit Mobiltelefonen ausgestattet. Diese sind im Einsatz mitzuführen und während der Stehzeiten am Boden betriebsbereit zu halten.
Die Mobiltelefone dienen primär der Kommunikation zwischen der SAR-Leitstelle und der SAR-Hubschrauberbesatzung
Ausgehende Telefongespräche sind zu dokumentieren; Einzelheiten regeln die jeweiligen Verbände.
33200 Einsatzmittel Alle Rettungsmittel der Bundeswehr dienen vornehmlich der medizinischen Betreuung
von Bundeswehrangehörigen. Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ihre Rettungsmittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter dem Gesichtspunkte der dringenden Nothilfe und im Rahmen der umfassenden praktischen Fortbildung ihres Sanitätspersonals lediglich als Beitrag zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens ein.
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33300 Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens Bei den Einsätzen der Bundeswehr im Bereich des zivilen Rettungswesens (Unfälle und
sonstige Notfälle) ist grundsätzlich zwischen Primär- und Sekundäreinsatz zu unterscheiden.
1. Primäreinsätze
Primäreinsatz ist die schnelle Heranführung des Notarztes/medizinischen Fachpersonals zum Notfallort zwecks Behandlung von Patienten, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und/oder der medizinisch erforderliche Transport zur ersten notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit des Lufttransportes bestätigt der Arzt am Notfallort, andernfalls der Luftretter und der nachbehandelnde Arzt.
2. Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze
- Einsätze, bei denen die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich erfolgen muss
- Verlegetransporte von Patienten in Spezialkliniken - Heranführen von Spezialisten - Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organtransplantaten, medizinischem
Gerät, sofern dies zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden benötigt wird.
- Über die Angabe, ob es ein dringlicher Sekundäreinsatz ist, entscheidet der behandelnde Arzt.
3. Nicht dringliche Sekundäreinsätze
Sie können nur im Ausnahmefall unter Erfüllung folgender Voraussetzungen durchgeführt werden, wenn - zivile Organisationen oder kommerzielle Unternehmen zur Durchführung nicht
bereit oder in der Lage sind - der Anfordernde eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
beibringt, dass gegen die Übernahme dieser Transporte durch die Bundeswehr keine Bedenken erhoben werden,
- der Anfordernde sich vor Beginn des Transportes schriftlich bereiterklärt, die entstehenden Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
Alle Anfordernden sind an die SAR-Leitstelle beim Lufttransportkommando in
Münster zu verweisen
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33400 Einsatzplanung und -überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens
Einsätze sind zuvor mit den örtlichen Rettungsleitstellen abzusprechen. Bei der Wahl der einzusetzenden Rettungsmittel sind die Grundsätze der
Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dabei sind bei jeder Anforderung die erforderlichen Einsatzkriterien möglichst vollständig zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass die Anforderung von SAR-Mitteln nur durch den behandelnden d.h. in der Regel auch den Patienten abgebenden Arzt und über eine Rettungsleitstelle erfolgen kann.
Die Einsatzanforderung durch eine Rettungsleitstelle ist so zu behandeln, als sei die Anforderung von einem Arzt gekommen. Anfordernde andere Dienststellen oder Personen sind an diese zu verweisen. Sind aufgrund der gegebenen Kriterien die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln gegeben und wird der SAR-Dienst dadurch nicht beeinträchtigt, ist der Einsatzbefehl an SAR-Mittel zu erteilen. Wenn erforderlich können auch andere Luftfahrzeuge der Bundeswehr angefordert und eingesetzt werden.
Im weiteren Verlauf von Einsatzplanung und -überwachung ergeben sich für die SAR-
Leitstelle nachfolgende Verantwortlichkeiten: - Anforderung der Notwendigkeitsbescheinigung (3-fach) beim
abgebenden/behandelnden Arzt; - Sicherstellung der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem
Krankenhaus durch die abgebende Stelle; - Durchgabe der Landeplatzkoordinaten an die Besatzung nach Karte 1 : 50 000 oder
1 : 100 000; - Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus,
über dessen zuständige Rettungsleitstelle; - Veranlassung der Absperrung der Landeplätze durch die Polizei oder geeignete
andere Dienststellen; - Koordinierung und Überwachung des Einsatzes.
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33500 Besatzung Die Besatzung des SAR-Hubschraubers besteht aus: - 1 Hubschrauberführer "Combat ready SAR" (CR-SAR) - 1 Bordtechniker "Combat ready SAR" (CR SAR) - 1 Luftrettungsmeister "Combat ready SAR" (CR-SAR) Der Luftrettungsmeister verfügt über eine Sanitätsausbildung, die dem Berufsbild des
zivilen Rettungsassistenten entspricht. Kann im Einzelfall ein SAR-Hubschrauber nicht mit einem Luftrettungsmeister besetzt
werden (Einsatz von Reserve- oder sonstigen Hubschraubern), kommt folgendes Verfahren zur Anwendung: 1. SARLtSt erfragt bei KdoArzt/LTKdo als dem medizinisch Verantwortlichen, ob der
betreffende Einsatz von einem SanOffz (Arzt), Arzt (ziv) oder SanDstGrad begleitet werden soll.
2. Ist KdoArzt/LTKdo nicht erreichbar, kein ziviles Rettungsmittel einsetzbar und eine
sofortige Entscheidung nötig, ist der Einsatz nur durchzuführen, wenn der anfordernde / begleitende Arzt in Kenntnis des Ausrüstungszustandes des betreffenden Hubschraubers die medizinische Verantwortung für den Transport übernimmt.
KdoArzt/LTKdo ist nachträglich durch die SARLtSt in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anordnung eines SAR-Einsatzes im Rahmen der dringenden Nothilfe ohne die
eindeutige Abklärung der medizinischen Verantwortlichkeit kann nachteilige Rechtsfolgen haben.
Die Ausnahmeregelungen gem. SAR-EP Ziff 52222 (Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen) bleiben hiervon unberührt.
33600 Rüstzustand und Ausrüstung Rüstzustand und Ausrüstung des SAR-Hubschraubers richten sich nach dem
Einsatzgebiet. Der in Landsberg stationierte SAR-Hubschrauber verfügt für die Bergrettung über eine besondere Ausrüstung.
Alle SAR-Hubschrauber sind mit Zusatztank ausgerüstet, der grundsätzlich nur mit der als Gewichtsausgleich erforderlichen Kraftstoffmenge befüllt ist.
Lage- und einsatzabhängig ist die SAR-Leitstelle befugt, geeignete Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung (z.B. Ausbau der Rettungswinde) oder die Erhöhung der Reichweite / Einsatzzeit durch Betanken des Zusatztankes anzuordnen. Die medizinische Ausrüstung ist für eine erweiterte "Erste Hilfe" ausgelegt.
Zusatzgerät kann in beschränktem Umfang hinzugefügt werden. Sonderausrüstungen werden gesondert befohlen; dabei ist ein Zeitverzug von 15-30
Minuten einzukalkulieren. Einzelheiten siehe Anhang A, Anlage 5/2.
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34500 Vorschriftenausstattung bei SAR-Kommandos Die Vorschriftenausstattung ist in Anhang A, Anlage 5/1 aufgeführt. 35000 Kosten und Abrechnung
1. Kosten Alle Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr sind kostenpflichtig.
Die Kostenermittlung sowie das Abrechnungsverfahren sind dem, VMBL 2006 S.10 zu entnehmen.
2. Abrechnung
Grundsätzlich soll eine zivile Organisation die verwaltungsmäßige Abwicklung und die Einziehung der Kostenpauschale von den Kostenträgern übernehmen.
Dieser Organisation bleibt es überlassen, mit den jeweiligen Kostenträgern die Einzelheiten über die Abwicklung der Einsätze und die Rechnungslegung vertraglich zu vereinbaren.
3. Sonder- und Schlussbestimmungen Alle Einsätze nach den vorstehenden Bestimmungen sind für Soldaten der
Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte unentgeltlich. Sind Einsätze für Soldaten aufgrund von Schädigungen erforderlich, die von Dritten verursacht worden sind, ist nach den Schadensbestimmungen zu verfahren.
Einsätze für erkrankte zivile Mitarbeiter der Bundeswehr sind nur mit Dienst-fahrzeugen unentgeltlich. Einsätze mit SAR-Hubschraubern sind für diesen Personenkreis nur dann unentgeltlich, wenn ein Dienstunfall vorgelegen hat.
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36000 SAR-Einrichtungen 2. Grades 36100 Definition SAR-Mittel 2. Grades werden von der Bundeswehr, sowie von in Deutschland
stationierten Streitkräften, Polizei, Bundespolizei, zivilen Hilfsorganisationen, Bergwacht und in Einzelfällen von der Handelsschifffahrt und der zivilen Luftfahrt gestellt.
Soweit der militärische Auftrag einer Bw-Dienststelle dies zulässt, ist der Aufforderung der SAR-Leitstelle, sich an Such- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.
36110 Fliegende Mittel
Alle Luftfahrzeuge der Bundeswehr, soweit nicht SAR-Mittel 1. Grades, sind als SAR-Mittel 2. Grades zu betrachten. Sie sind einzusetzen, wenn die SAR-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art und Umfang des Notfalls, nicht ausreichen. Folgende Einsatzmöglichkeiten können sich ergeben: - Suche aus der Luft nach abgestürzten Luftfahrzeugen; - Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen; - in Katastrophenfällen Evakuierung der Bevölkerung oder Transport von
Versorgungsgütern. Für Krankentransport oder Evakuierung der Bevölkerung müssen die Luftfahrzeuge ggf. jedoch erst umgerüstet werden. In der Luft befindliche Luftfahrzeuge können, nach Zustimmung des jeweiligen Verbandes / Halters, umgeleitet werden um Einsätze im Auftrag der SAR-Leitstelle durchzuführen.
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.08.2008 36120 Luftfahrzeuge in Abrufbereitschaft 36121 NATO-Luftfahrzeuge NAEW-Luftfahrzeuge sind gem. Manual 80-107-10 Sect. VII Chapt. 1 verpflichtet, alle
Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige SARLtSt zu melden.
Folgende Notfrequenzen werden ständig überwacht - 121.500 MHz - 243.00 MHz - 2182 KHz Im SAR-Einsatz kommen NAEW-Luftfahrzeuge als "Airborne Mission Coordinator" zum
Einsatz und dienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstationen im UHF-Funkbetrieb zwischen dem On Scene Coordinator, den SAR-Besatzungen und der SARLtSt.
36122 Luftfahrzeuge der Luftwaffe Beim LTKdo können zusätzliche Luftfahrzeuge für die Durchführung von
Krankentransporten (VMBl 2003, Seite 59) im Inland und grenznahen Ausland angefordert werden. Die Anforderung erfolgt über LTKdo -A3b- / -KdoArzt-, die auch die medizinischen relevanten Einzelheiten (San-Begleitung, San-Ausstattung etc.) festlegen (PECC / AECC)
36123 Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe Die Heeresfliegertruppe unterstützt auf Anforderung der SAR-Leitstellen den
militärischen Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr. Sie sind an folgenden Standorten stationiert: - TrspHubschrRgt 30 Niederstetten - TrspHubschrRgt 10 Faßberg - mTrspHubschrRgt 15 Rheine - mTrspHubschrRgt 25 Laupheim - HFlgUstgStff 1 Holzdorf - HFlgVbdg/AufklStff 100 Celle - HFlgWaS Bückeburg
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite33
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.08.2008
Auf dem Heeresflugplatz Laupheim wird durch die TSK Heer ein Hubschrauber vom Typ CH-53 mit medizinischer Ausrüstung gem. Anhang A, Anlage 5/3 in Bereitschaft gehalten. Dieser ist grundsätzlich bei DLOGrpFlbtrb anzufordern: Tel.: 0931-9707-3820 LeiterFlugeinsatz Nach Dienst App 2006 (OvSt) Fax: App. 3809 BwKz 6400 Einsatzzeit: täglich von SR, frühestens 07:00 Uhr bis SS, spätestens 19:00 Uhr Ortszeit, Bereitschaftsstand: 60-Minuten-Bereitschaft Im Zusammenhang mit abrufbereiten Ärzteteams am Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist dieses Einsatzmittel geeignet, bei Massenanfall von Verletzten bis zu 12 schwerverletzte Personen unter Fortführung der Therapie während des Fluges (z.B. Beatmung) zu transportieren. Bei jedem Einsatz von SAR-Mitteln 2. Grades der Heeresfliegertruppe ist HFlgBrig 3 -G3- (Tel. s.o.) über Art und Umfang des Einsatzes zu informieren.
36124 Luftfahrzeuge auf besondere Anforderung
Die SAR-Leitstelle kann bei Bedarf weitere geeignete Kräfte für SAR-Einsätze anfordern bei: - Bundespolizei - Polizei - Verbündeten Streitkräften - Zivilen Rettungsunternehmen (Kostenerstattung)
36125 Bundeswehr
Die Anforderung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr erfolgt im Notfall direkt bei den Verbänden / Einheiten, die ihrerseits ihrer vorgesetzten Dienststelle Meldung erstatten.
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36200 In Deutschland stationierte Streitkräfte
1. British Army Germany
Die Rhine Army Germany unterhält auf dem Flugplatz Gütersloh Einsatzmittel, die auf Anforderung der SAR-Leitstelle Münster zur Verfügung gestellt werden können.
Anforderung über: Britischer Verbindungsoffizier Service Liaison Officer Queens Avenue 2 41179 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61 - 472 46 83 / 46 84 / 46 85 / 46 86 Tel. nach Dienst: 01 72 - 218 50 09 (24h) FAX: 0 21 61 - 472 45 05 Einsatzmittel:
Gütersloh: Lynx Bereitschaftszeit:
Täglich von 07.00 - 19.00 local außer 25. Dez. 2 Stunden nach Anforderung
2. United States Air Force Europe (USAFE) Anforderung über: Die Anforderungsverfahren sind z.Zt. nicht eindeutig geklärt und werden von der
USAFE neu überarbeitet.. Hilfeersuchen sollten b.a.w. an AFOD Heidelberg gerichtet werden. Tel.: 06221-7050541 United States Army - Die US-Army verfügt mit ihrer Vielzahl an Hubschraubern über ein geeignetes
Potential an Suchhubschraubern. Darüber hinaus verfügt die US-Army über besonders ausgerüstete MEDEVAC-Hubschrauber (Typ UH-60) an den Standorten
- Grafenwöhr wird zeitweise durch Ansbach gestellt
- Landstuhl z.Zt nicht einsetzbar ansonsten: Tag in 15-Minuten-Bereitschaft / Nacht in 30-Minuten-Bereitschaft
- Ansbach 24h 12 Hubschrauber, stellt zeitweise Bereitschaft in Grafenwöhr
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite35
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.01.2007
36210 Bundespolizei Die Fliegerstaffeln der BPOL sind für den SAR-Bereich MÜNSTER in SAR-Einsatzfällen
über folgende Dienststellen anzufordern: BPOL-Präsidium NORD BAD BRAMSTEDT BPOL -Präsidium MITTE KASSEL BPOL -Präsidium WEST BONN BPOL -Präsidium SÜD MÜNCHEN BPOL -Präsidium OST BERLIN 36220 Polizei Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die Bereichssuchstellen veranlasst
werden. 36230 Katastrophenschutz-Hubschrauber des Bundesministers des Innern Die Katastrophenschutz-Hubschrauber ("Christoph") können über die jeweiligen
Rettungsleitstellen zur Bergung von abgestürzten Luftfahrzeug-Besatzungen und Passagieren angefordert werden.
Ihr Einsatz kann sich auch aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die Hubschrauber zeitlich und / oder räumlich näher zum Notfallort stationiert sind oder die in Frage kommenden SAR-Mittel zum Zeitpunkt des Notfalls durch andere Einsätzen bereits gebunden sind.
Gemäß BMVg VR II 5, Az 56-01-31 / 6-3 vom 06.02.1990 ist die Inanspruchnahme, d.h. der Einsatz von Hubschraubern der zivilen Rettungsinstitutionen durch die Bundeswehr (hier SAR-Leitstelle) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nur zulässig, wenn die Bundeswehr den ihr übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann.
Sofern Einsätze bei Luftnotfällen von zivilen Stellen auf Anforderung der Bundeswehr (SAR-Leitstelle) durchgeführt werden, besteht seitens BMVBS Verpflichtung zur Kostenerstattung.
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.01.2007
36300 Bodengebundene Einrichtungen Wetterlage und Einsatzverhältnisse können den Einsatz von bodengebundene Kräften
erfordern, wenn der Einsatz von Luftfahrzeugen nicht oder nur begrenzt möglich ist oder aufgrund der Geländestruktur wenig Erfolg verspricht, z. B. bei: - Suchen nach abgestürzten Luftfahrzeugen in aus der Luft schlecht einsehbaren
Gebieten; - Suchen bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigen Schlechtwetterlagen, bei
denen Luftfahrzeuge nicht oder in nicht ausreichender Zahl eingesetzt werden können.
Die Anforderung bodengebundener Kräfte erfolgt zentral über die SAR-
Bereichssuchstellen, die Wehrbereichskommandos oder - soweit es Rettungs- und Bergungseinrichtungen betrifft - bei dem jeweiligen Flugplatz, der der Notfall-/Unfallstelle am nächsten liegt.
36310 SAR-Bereichssuchstellen Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland unterhalten insgesamt 15
Bereichssuchstellen, die in landeseigener Zuständigkeit organisiert sind. Die Bereichssuchstellen sind fernmündlich wie auch fernschriftlich erreichbar. Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt. Anschriften siehe Anhang A, Anlage 6.
36311 Aufgaben Die Bereichssuchstellen führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle die angeforderten Such-
und Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und verfügbaren Hilfsorganisationen (z.B. THW, Bergwacht) durch. Die Koordinierung dieser Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle (siehe auch "Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge").
36312 Alarmierung Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie DRK,
Technisches Hilfswerk usw., sowie auch das Einschalten von Presse, Rundfunk und Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die Bereichssuchstellen (siehe hierzu auch Ziff 36310, 36311 und 36440).
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.08.2008 36320 Wehrbereichskommandos (WBK) 36321 Aufgaben Die WBK sind bei Anforderung durch die SAR-Leitstelle für Alarmierung und Aufstellung
von Bodensuchtruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich. Sie führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle die angeforderten Such- und
Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und der verfügbaren Hilfsorganisationen durch. Dabei unterstützen sie den SAR-Dienst mit Personal und Material insbesondere mit ihren Fernmeldeeinrichtungen. Der Polizeifunk bietet sich als Funkbrücke zur Führung von Bodensuchtruppen, die von Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei gestellt werden können, an.
Bei Anliegen im Rahmen der Dringenden Nothilfe sind jedoch die Rettungsleitstellen der Landkreise zuständig.
Bei ungeplanten Außenlandungen (Wetter- oder technische Probleme) ist eine Bewachung durch militärisches Personal, Feldjäger/Militärpolizei, Polizei oder BKA zu organisieren. (Bezug: Flugbetriebshandbuch Luftwaffenführungskommando FBH III/2, Kap. 9)
36322 Regionale Zuständigkeiten
Ansprechpartner der Wehrbereichskommandos im SAR-Bereich Münster: WBK I, KIEL Tel.: 0431 384 App: 6312 BwKz: 90-7400-88 OvD App: 6170 WBK II, MAINZ Tel.: 06131-56-0 Vermittlung Sachbearbeiter (im Dienst): App: 2080 Übungsanmeldung App: 2320 nach Dienst: OvD App: 2020 BwKz: 90-4200-88 WBK III, ERFURT Tel.: 0361-342 (24 Std.) App.: 8730 BwKz: 90 – 8700 - 8730 WBK IV, MÜNCHEN Tel.: 089-3168 Sachbearbeiter (im Dienst): App: 7005 BwKz: 90-6200-88 n. D.: OvD Waldmann-Kaserne: App: 7007
7000
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36323 Alarmierung Die Anforderung von bodengebundenen Einheiten der Bundeswehr erfolgt bei den WBK
(Zuständigkeit siehe Anhang A, Anlage 19), die die Anforderung an die zuständigen VBK weiterleiten. Der Leiter der Suchtruppen bildet einen Meldekopf und meldet der SAR-Leitstelle die Aufnahme der Einsatzbereitschaft, um Einzelanweisungen zur Suche entgegenzunehmen.
36330 Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze 36331 Aufgaben/Zuständigkeiten Die Notdienste auf den Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz
bzw. in dem ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles Erforderliche zur Rettung der Insassen und zur Bergung des Lfz zu veranlassen.
Genauere Anweisungen hierfür sind für den militärischen Bereich in der ZDv 19/6 bzw. dem Alarmplan des Flugplatzes festgelegt; für den zivilen Bereich sind die Rettungs- und
Bergungseinrichtungen jedes Platzes in der AIP GERMANY AD 2.6 des jeweiligen Platzes veröffentlicht.
36332 Alarmierung Anforderung von Personal mit Rettungsgerät erfolgt unmittelbar bei den betroffenen
Flugplätzen. 36333 Unterstützende Dienste Neben den SAR-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen Durchführung
eines Auftrages die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste in Anspruch genommen werden.
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36400 Flugsicherungsdienst (FS-Dienst) Eine Aufgabe der DFS ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von SAR-
Maßnahmen. Nur wenn eine rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen an die jeweils zuständige SAR-Leitstelle erfolgt, kann der SAR-Dienst erfolgreich durchgeführt werden.
Die DFS-Bezirkskontrollstellen und FlAbfertDst können auch durch Auskünfte und
Hinweise bezüglich der Flugroute eines vermissten Luftfahrzeugs zu dessen Auffindung beitragen. Die SAR-Leitstelle ist daher auf Zusammenarbeit mit der DFS angewiesen. Bei direkter Kontaktaufnahme mit nachgeordneten Stellen (z.B. Platzkontrollstelle) ist die örtlich zuständige Bezirkskontrollstelle über die Zusammenarbeit zu informieren.
36410 Datenaufzeichnung durch die Flugsicherung Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezieht aus mehreren Radaranlagen Primär-
und Sekundärinformationen. Die empfangenen Daten werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen aufbereitet, mittels Sichtgeräten als synthetisches Radarziel dargestellt und auf Magnetbändern gespeichert.
Bei der Suche nach überfälligen Lfz oder bei Lfz-Zwischenfällen hat die SAR-Leitstelle
gemäß Betriebsabsprache zwischen DFS und LTKdo A3c SAR Bw (BA DFS-SAR) Zugriff auf diese Aufzeichnungen.
Verfahrensweise: 1. Auf Anfrage einer SAR-Leitstelle bezüglich einer Radardatenabspielung zur
Feststellung der Flugspur eines vermissten Lfz veranlasst der Wachleiter der DFS-Niederlassung durch den FS-Technischen Dienst die schnellstmögliche Bereitstellung einer Radardatenabspielung.
2. Die SAR-Leitstelle übermittelt dazu, soweit bekannt, folgende Daten: - Rufzeichen und Typ des betreffenden Lfz. - Suchgebiet (Richtung / Abstand von bekannten Navigationsanlagen) - SSR-Code - letzte bekannte Position mit Uhrzeit und Flughöhe - Start- und Zielflughafen - Zeitrahmen für die Flugspursuche - Zusätzliche Informationen (z.B.: Peilung, Koordinaten, Kurse etc.) 3. Die Auswertung des Radarbildes erfolgt durch Personal des
Flugverkehrskontrolldienstes (Wachleiter oder von ihm Beauftragter). Alle erkennbaren Informationen, die der Suche nach vermissten Lfz dienlich sein könnten, werden an die anfordernde SAR-Leitstelle unverzüglich fernmündlich übermittelt, ebenso wird ggf. der (RDQC) Plot per Fax übersandt.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 40
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Die DFS stellt diesen Dienst, soweit technisch möglich, 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche bereit. Einzelheiten hierzu werden in örtlichen Betriebsanordnungen festgelegt.
Bei Suchaktionen im grenznahen Raum zum Elsaß kann auf Radaraufzeichnungen des RCC Drachenbronn (F) zurückgegriffen werden.
US-Army Operational Air Traffic (OAT) wird über AFOD Heidelberg abgewickelt. Nachforschungen über o.a. Flüge werden über AFOD angestellt. 36420 Radarführungsdienst Bei Luftnotlagen radargeführter Flugzeuge, aber auch bei Luftnotlagen von Flugzeugen,
die eventuell durch Radar erfasst sein können, kann der Radarführungsdienst entscheidende Hinweise über Art der Luftnotlage, letzte Radarposition des Flugzeugs oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln.
Das Funknetz des Radarführungsdienstes kann für die Übermittlung wichtiger Mitteilungen von Lfz zu SAR-Leitstelle oder umgekehrt genutzt werden.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 41
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36430 Geophysikalischer Beratungsdienst Sicht, Wind und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der SAR-Einsatzmittel im
Einsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten zu suchender Objekte und Personen.
36431 Wetterberatung für die SAR-Leitstelle Münster Die meteorologische Versorgung der SAR-Leitstelle Lw Münster erfolgt 24stdg. durch die
Beratungszentrale des Geoinformationsdienstes der Luftwaffe (GeoInfoBZLw) Münster. Sie umfasst:
• Tägliches Weather-Briefing in der SAR-Leitstelle (immer 1400 loc MEZ / MESZ) • Darstellung und Übertragung gem. Formblatt ‘SAR AREA WEATHER’, • Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich Münster (FADL54 ETGL) in Form einer
Power Point Präsentation. • Zusätzliches Briefing bei komplizierten Wetterlagen, bei Eintreffen nicht
vorhergesagter Hazards oder auf Anforderung der SAR-LtSt. Ausgabezeiten und Gültigkeitsperioden der Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich MÜNSTER:
Zeiten Kopfzeit(Z) Sendezeit (Z) Gültigkeit MEZ
0500 1100 1800
0515 1115 1815
0600 - 1300 1200 - 2000 1900 - 0700
MESZ
0400 1100 1800
0415 1115 1815
0500 - 1300 1200 - 2000 1900 - 0600
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 42
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36432 Wetterberatung für die SAR-Kommandos
Die SAR-Kommandos erhalten ihre Flugwetterberatungen, Gebietsvorhersagen u.a. meteorologische Informationen grundsätzlich durch die in der. BesAnAWGeophys Nr. 3 - 102, Anlage 9, zugeordneten örtlich zuständigen GeoInfoBSt. Die zuständigen GeoInfoSt nehmen die Wetterberatung an Werktagen während der Zeit ihrer Besetzung mit Beratern wahr. Außerhalb dieser Zeiten wird die Wetterberatung der SARKdo durch die GeoInfoBZLw in Münster wahrgenommen. Die Wetterberatung für SARKdo umfasst: • Regelmäßige Übermittlung der örtlichen Fluggebietsberatung (Local Area Forecast-
LAF) als schriftlicher Teil der Flugwetterberatung, • Erteilung von mündlichen Fluggebietsberatungen einschließlich der Angabe einer
VOID AFTER - Zeit zur jeweils aktuellen Fluggebietsberatung (LAF = Local Area Forecast) als mündlicher Teil der Flugwetterberatung,
• Flugstreckenberatungen (auf Anforderung) • Von der GeoInfoBZLw erfolgen von Sunset (SS) bis Sunrise (SR) generell
Flugstreckenberatungen auf Anforderung. (Formblatt DB-518) Verfahrensablauf: Die betreuende GeoInfoBSt übermittelt den schriftlichen Teil der Fluggebietsberatung über Telefax. Nach Erhalt ist der LF verpflichtet (telefonisch) das eigentliche Wetterberatungsgespräch mit dem Berater zu führen. Bei diesem Beratungsgespräch (mündlicher Teil der Flugwetterberatung) erteilt der Berater die Gültigkeitsendzeit (VOID AFTER). Die VOID AFTER - Zeit ist grundsätzlich auf 3 Stunden nach Abschluss des Beratungsgespräches festgelegt, kann aber aufgrund der jeweiligen Wetterlage und der voraussichtlichen Entwicklung durch den Berater verkürzt werden. Die VOID AFTER - Zeit kann vor Ablauf grundsätzlich bis zu 3 Stunden verlängert werden. Verlängerungen wie auch Amendierungen werden über Telefax den SARKdo / RZ übermittelt. Bei Neuausgabe der Flugwetterberatung, spätestens mit Ablauf der verlängerten VOID AFTER - Zeit, ist der LF erneut verpflichtet (telefonisch) ein Wetterberatungsgespräch zu führen. Gleiches gilt für Amendierungen laufender Fluggebietsberatungen.
Fluggebietsberatungen werden während der Tagflugzeit ausgegeben. Nachts werden Flugstreckenberatungen (Formblatt DB-518) nur auf Anforderung erstellt.
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36433 Warndienst für den SAR-Bereich Münster
Warnkriterien (spezielle Warnungen) Wind > 25 kt bis < 35 kt
>= 35 kt bis < 45 kt (einschließlich Sturmwarnung) >= 45 kt bis < 55 kt
Böenspread >= 15 kt (mit Bemerkung über Nässe) Gewitter mit oder ohne Hagel Eisglätte bzw. Glatteis (einschließlich BF-Warnung; BF = Bewegungsflächen) Frostwarnung (gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300) Extremfrost Temperatur unter minus 25 Grad Celsius Beginn von Schneefall sofern Schneedeckenausbildung erwartet wird
mit erwarteter Neuschneedecke
Festlegungen zum Warndienst
- Auf der Grundlage dieser Warnkriterien erfolgt die Ausgabe spezieller Warnungen der SAR-Kdo nach Übernahme durch die GeoInfoBZLw.
- Allgemeine und spezielle Warnungen + die von den gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300 zuständigen Stellen
herausgegeben werden, werden im Zeitraum der Zuständigkeit der GeoInfoBZLw an die betroffenen SAR-Kdo weitergeleitet,
+ werden wörtlich in der FADL54 ETGL, Teil 2, unter Remarks übernommen und verbreitet,
+ werden in die LAF der entsprechenden (zutreffenden) SAR-Kdo eingearbeitet und als FAX an diese verbreitet.
36434 Ausfall der GeoInfoBZLw (Verfahrensweisen)
Bei Ausfall der GeoInfoBZLw übernimmt GeoInfoBZH die Einsatzunterstützung der SAR-Mittel der Luftwaffe im SAR-Bereich Münster. GeoInfoBZH (KOBLENZ) FspNBw 90 – 4400 – 7866 Telefon 0261 – 896 – 7866 Fax 7859
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 44
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36440 Rundfunk, Fernsehen und Presse Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Luftfahrzeugen oder bei Suchen im
unwegsamen Gelände können entscheidende Hinweise über das vermisste Luftfahrzeug durch die Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel Fernsehen, Rundfunk und Presse kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen.
Hilfeersuchen zur Ausstrahlung im Rundfunk sind über die betreffenden Bereichssuchstellen der Länder zu stellen.
Ausnahme: Radio LUXEMBURG - Studio 4 Suchmeldungen über das Deutsche Fernsehen (ARD und ZDF) sind über die
Polizeibehörde LKA HAMBURG, Abt. Lagedienst, Tel. 040-8230 zu beantragen. Suchmeldungen in der Presse sind über LTKdo - A 1b - LdP (App. 4131) zu verbreiten. Muster für Suchmeldungen siehe Anhang A, Anlage 16 36450 Prüf- und Meßdienst (PMD) der Bundesnetz Agentur (Bnetz A) Die Funkhoheit im Bundesgebiet obliegt der Bundesnetzagentur. Heinrich v. Stefan Straße Postfach 8001 53105 Bonn Im Rahmen dieser Funkhoheit hat der Prüf- und Messdienst (PMD) u.a. die Aufgaben:
- die Aussendung der in diesem Gebiet betriebenen Sendefunkstellen zu kontrollieren; - von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungen aufzuklären und Maßnahmen für die
Beseitigung der Störung einzuleiten.
Der Prüf- und Messdienst (PMD) verfügt über ortsfeste und bewegliche Peileinrichtungen. Die SAR-Leitstelle kann bei Aussendung auf 121.5 MHz und 243.0 MHz im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein Luftnotfall nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um Unterstützung beim PMD Krefeld nachsuchen und um Peilung mit ortsfesten Messeinrichtungen und / oder Peilung mit beweglichen Messeinrichtungen bitten.
Der Einsatz von beweglichen Messeinrichtungen des PMD ist nur bei solchen SAR-Einsätzen in Betracht zu ziehen, wo eigene Mittel dazu nicht in der Lage sind und Signale auf o.a. Frequenzen empfangen werden (Unterstützung einer Bodensuche, wenn Hubschrauber aufgrund der Wetterlage nicht eingesetzt werden, bzw. nicht landen können).
Messfahrzeugeinsätze des PMD sind nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes anzufordern.
Die SAR-Leitstelle teilt dem PMD den Abschluss von SAR-Maßnahmen unverzüglich mit.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 45
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.01.2007
37000 Fernmeldeverbindungen Die SAR-Leitstelle Münster ist 24 Stunden besetzt. Zur Alarmierung und Durchführung
des SAR-Dienstes verfügt sie über geeignete Fernmeldeeinrichtungen. Ein Teil der anfallenden Koordinierungsaufgaben bei einem SAR-Einsatz wird über das
Flugsicherungsinformations-System (FSInfoSys) abgewickelt 37100 Fernsprechverbindungen Die SAR-LtSt verfügt über eine computergestützte, digitale Fernsprechanlage. Alle militärischen und zivilen Fernsprechleitungen sind mit einer automatischen
Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig mitzeichnet. Die Aufzeichnungen werden jeweils 30 Tage vorgehalten.
37110 Direktleitungen
Mittels ADT-Verbindungen (Automatischer Direktteilnehmer) können auf gesondert reservierten Fernsprechleitungen Teilnehmer gem. Grafik angesprochen werden:
SAR Kdo Diepholz
SAR Kdo Laage
SAR Kdo Holzdorf
SAR Kdo Erfurt
SAR Kdo Malmsheim
SAR Kdo Nörvenich
SAR Kdo Landsberg
SAR Kdo Ingolstadt
OvG LTG 61
OvG LTG 62
OvG LTG 63
General Flugsicherheit
Bw
SAR – SatToulouse
GeoInfoBZLw
DGzRS Bremen
RCC Glücksburg
SVS
DB Telekom
Bw-Netze
SAR-LeitstelleMünster
ACC Bremen
Langen WachleiterDüsseldorf
Langen WachleiterFrankfurt
ACC München
Legende: ADT = Sonstige =
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.01.2007
37120 Sonstige Fernsprechverbindungen Alle benötigten Rufnummern in den Netzen - öffentliches Fernsprechnetz, - Allgemeines Fernsprech-Wählnetz Bundeswehr - Automatisches Führungsfernmeldenetz Luftwaffe (AutoFüFmNLw), - Sprachvermittlungs-System Flugsicherung (SVS) sind in der EDV gespeichert und können über Monitor / ‘Mouseclick’ angewählt werden.
37200 Rufnummern der SAR-Leitstelle Münster 37210 Allgemeines Fernsprech-Wählnetz Bundeswehr Kennz.: 33 23 - 0 (oder App.-Nr.) Leiter SARLtSt 4332 Gefechtsstand SARLtSt 4381 37220 Automatisches Führungsfernmeldenetz Luftwaffe (AutoFüFmNLw) 6200 - u. Teiln.-Nr Leiter SARLtSt 001 GefStd Wachleiter 000 GefStd Schichtführer 072 37230 Öffentliches Fernsprechnetz Tel.: 02 51 - 13 57 57 (Tonbandaufzeichnung). Falls die Rufnummer 13 57 57 belegt ist, erfolgt eine automatische Umschaltung auf
weitere Leitungen. FAX: 02 51 - 135759. Truppenvermittlung: 02 51 - 9 36 - 4381. 37300 Fernschreibverbindungen Die Fernschreibverbindungen dienen der Abwicklung des Fernmeldeverkehrs, der auf
schriftlichen Weg durchgeführt werden muss, sowie der Nachrichtenübermittlung bei Ausfall von Fernsprechverbindungen.
37310 FS-Fernschreibnetz Die SAR-Leitstelle ist als Endstelle an das Flugsicherungsinformations-System (FSInfoSys)
angeschlossen. Unter der Fernschreibanschrift ETRAYCYX kann sie von jedem militärischen und zivilen Flugsicherungsfernschreibanschluss angeschrieben werden.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 47
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 3 – Organisation des SAR-Dienstes Stand: 01.01.2007
37320 Automatisches Fernschreib- und Datennetz der Bundeswehr Die SAR-Leitstelle ist über den Fernschreibanschluss der Fernschreibvermittlung Münster,
Luftwaffenkaserne, an das Automatische Fernschreib- und Datennetz der Bundeswehr unter den Leitweganzeiger RGFGEB (Bw. allg.), RXFFAR ATTN SAR (NATO) angeschlossen.
37330 Öffentliches Fernschreibnetz Über den Telexanschluss Nr. 89968 "attn sar muenster" ist die SAR-Leitstelle über das
öffentliche Fernschreibnetz erreichbar. 37340 Fernkopierer (Telefax) Die SAR-Leitstelle MÜNSTER ist über den Telefax-Anschluss 02 51 - 13 57 59 über das
öffentliche Fernsprechnetz ständig erreichbar. 37400 Sprechfunkverbindungen Zur Einsatzführung der SAR-Luftfahrzeuge verfügt die SAR-Leitstelle über ein flächen-
deckendes Flugfunknetz (VHF/UHF) mit 33 Funkstationen (s. Anhang A, Anlage 3/2). Im Sonderfall bedient sich die SARLtSt der Leitfunkstelle MÜNSTER für HF-Betrieb. Eine weitere Möglichkeit ist die Einsatzführung über NATO-E3A (NAEW) als Relaisstation
(AUTOCAT-Verfahren). 37410 Frequenzen Die Arbeitsfrequenz des SAR-Flugfunknetzes ist 123,1 MHz. Jede der 33 Sende- / Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz im VHF- und
UHF-Bereich geschaltet werden. Im SAR-Einsatz können grundsätzlich alle veröffentlichten Frequenzen verwendet werden.
Die SAR-Leitstelle legt im allgemeinen eine oder mehrere Einsatzfrequenzen fest und über-mittelt sie mit dem Einsatzbefehl.
Darüber hinaus sind spezielle Frequenzen für SAR-Einsätze und -Übungen in der BesAn-SAR 400/5001 festgelegt.
37420 Rufzeichen Die Rufzeichen im SAR-Dienst sind in der MILAIP Germany Gen 3.6 festgelegt. Die Rufzeichen im Sprechfunkverkehr zwischen Behörden und Organisationen und dem
SAR-Dienst sind in der BesAn SAR 400/5001 festgelegt.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 48
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen / Inhalt Stand: 01.01.2007
40000 Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
41000 Alarmierung
41100 Alarmierende Stelle
41200 Inhalt der Notfallmeldung
41300 Fernmündliche Alarmierung
41400 Fernschriftliche Alarmierung
42000 Alarmstufen
42100 Ungewissheitsstufe (uncertainty phase)
42200 Bereitschaftsstufe (alert phase)
42300 Notstufe (distress phase)
42400 Festlegung der Alarmstufen
43000 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen
43100 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
43200 Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
43300 Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
44000 Suchplanung
44100 Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebietes (probability area)
44110 Entscheidungshilfen
44120 Bewertung und Prioritätenfestlegung
44200 Beeinflussende Faktoren
44210 Zeitfaktor
44220 Geschwindigkeiten des Suchluftfahrzeuges
44230 Suchhöhe
44240 Suchtiefe (sweep width-W)
44250 Flugwegabstand des Suchluftfahrzeuges (track spacing-S)
44260 Abdeckungsfaktor (coverage factor-C) und Entdeckungswahrscheinlichkeit (probability of detection)
44270 Fallschirmdrift (Öffnungshöhe und Sinkzeiten)
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 49
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen / Inhalt Stand: 01.01.2007
44271 Flächen-Zeit Berechnungsformel
44272 Markierung der Fallschirme
44300 Suchverfahren
44310 Trackline Search, Non Return - TSN
44320 Trackline Search, Return - TSR
44330 Parallel Sweep Search - PS
44340 Creeping Line Search - CS
44350 Creeping Line Search, Co-ordinated - CSC
44360 Expanding Square Search - SS
44370 Sector Search - VS
44380 Contour Search - OS
44390 Electronic Search Patterns
44391 Lfz mit "Homing"-Einrichtung
44392 Lfz ohne "Homing"-Einrichtung 1. Map-assisted Aural Eelectronic Search
2. Time-assisted Aural Eelectronic Search
44393 Elektronische Suche in IMC oder VMC-on-top
44400 Suche bei Nacht
44410 Elektronische Suche bei Nacht
44420 Sichtsuche bei Nacht
45000 Suchdurchführung
45100 Suche aus der Luft
45110 Alarmierung / Einsatz von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen
45120 Alarmierung / Einsatz von Suchflugzeugen
45130 Festlegung der Suchgebiete
45140 Alarmierung / Einsatz von SAR-Hubschraubern
45150 Einsatzdurchführung
45151 Koordination mehrerer Suchluftfahrzeuge
45152 Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR-Einsätzen
45153 VFR - Nachteinsätze
45160 Mitnahme von zusätzlichem Personal
45200 Bodensuche
45210 Alarmierung / Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 50
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen / Inhalt Stand: 01.01.2007
45220 Alarmierung / Einsatz von zivilen Hilfskräften
45230 Gemischter Einsatz
45300 Einsatzführung und -überwachung
45310 Einsatzbefehle
45320 Flugpläne
45330 Überwachung von SAR-Einsätzen
45331 Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel
45332 Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen und Hilfsorganisationen und dem SAR-Dienst
45333 Gebrauch des IFF/SIF-Gerätes
45334 Funkverbindung mit der SAR-Leitstelle
45335 Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle
45400 Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC)
45410 Definition
45420 Aufgaben des OSC
45500 Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen
45510 Aufgaben des Leit-RCC
45520 Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen
45530 Grenzüberschreitender Flugbetrieb
45600 SAR-Einsätze über See mit UH-1D
45700 Beendigung von Suchen
45710 Auffinden der Unfallstelle
45720 Erfolglose Suche
46000 Rettungsmaßnahmen
46100 Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen
46200 Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges
46300 Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge
46400 Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere
46500 Absperrung der Unfallstelle
46600 Maßnahmen der SAR-Leitstelle
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47000 Bereitstellung und Begleitung
47100 Bereitstellung (Orbit)
47200 Begleitung (Escort)
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40000 Durchführung von SAR-Aktionen gemäß ICAO 41000 Alarmierung 41100 Alarmierende Stellen Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation eines
Luftfahrzeuges hat, den SAR-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung bei Luftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst. Dieser
benachrichtigt die für die Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge zuständigen Stellen.
Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für die ein Flugplan abgegeben wurde. Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte bei
Bezirksstellen der DFS nachforschen oder über die den Bezirksstellen der DFS Hinweise vorliegen, dass sie Maßnahmen des SAR-Dienstes benötigen.
Wird ein SAR-Kommando durch Bw-Dienststellen, Behörden oder Zivilpersonen direkt alarmiert, nimmt der Kommandoführer vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowie Art des Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige RCC. Zusätzlich ist das RCC über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten.
41200 Inhalt der Notfallmeldung Die Notfallmeldung soll alle wesentlichen Angaben enthalten, die im Formblatt
"Alarmierungsmeldung" enthalten sind (siehe Anhang A Anlage 7). Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen.
41300 Fernmündliche Alarmierung Fernmündliche Alarmierungen sind auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung"
aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen können auch besonders vereinbarte
Formblätter verwendet werden (siehe Anhang A, Anlagen 9 - 13 und 15). Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind die Angaben gemäß Formblatt Anhang A, Anlage
15 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen von Alarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln.
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41400 Fernschriftliche Alarmierung Im FS-Alarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. Fernschriftliche Alarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu
übertragen. Gibt die SAR-Leitstelle ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der
zuständigen Regionalkontrollstelle heraus, werden folgende Anschriften verwandt: Kodes-Adressen (in Gruppen zusammengefasst): Die folgenden Adressaten können durch Eingabe der Alpha-Kode-Adressen über die
FSInfoSysBw - Endstelle verwendet werden. Die dazugehörigen numerischen Adressen sind nur im Fernschreibbetrieb verwendbar.
ETKAGSLA Militärflugplätze im Nordbereich ETKAGSLB Militärflugplätze im Südbereich ETKAGSLC Militärflugplätze im Ostbereich ETKAGSLD Internationale Zivilplätze im Norden ETKAGSLE Internationale Zivilplätze im Süden ETKAGSLF Internationale Zivilplätze im Osten FIR's BREMEN EDWWZRZX BERLIN EDBBZRZX DÜSSELDORF EDLLZRZX FRANKFURT EDFFZRZX MÜNCHEN EDMMZRZX ATTN WACHLEITER (als erstes im Text) Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter Weglassung der Sammelanschrift verteilt werden. Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland erfolgt über das zuständige RCC.
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42000 Alarmstufen Für den zivilen und militärischen Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland gelten folgende Alarmstufen: 42100 Ungewissheitsstufe "INCERFA" (uncertainty phase) Die Ungewissheitsstufe liegt vor:
- wenn innerhalb von 30 Min nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen, oder nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung mit einem solchen Luftfahrzeug zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem Luftfahrzeug aufgenommen wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt, oder
- wenn das Luftfahrzeug innerhalb von 30 Min nach der zuletzt angegebenen oder von den Bezirksstellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt (ETO) noch nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt), oder
- wenn ein Luftfahrzeug eine Landung beabsichtigt und innerhalb von 30 Min. nach der voraussichtlichen Landezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen keine Bedenken wegen der Sicherheit des Luftfahrzeugs und seiner Insassen, oder
- wenn ein Notsignal empfangen wird, aber keine aktuelle Notsituation vorliegt.
42200 Bereitschaftsstufe "ALERFA" (alert phase) Die Bereitschaftsstufe liegt vor:
- wenn weitere, nach der Ungewissheitsstufe unternommene Versuche zur Aufnahme der Funkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine Nachrichten über das Luftfahrzeug erbracht haben, oder
- wenn ein Luftfahrzeug zur Landung freigegeben und innerhalb von 5 Min nach der voraussichtlichen Landezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm wiederhergestellt werden konnte, oder
- wenn Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Luftfahrzeugs beeinträchtigt, eine Notlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, daß aufgrund bekannter Tatsachen keine Befürchtungen für die Sicherheit des Luftfahrzeugs und seiner Insassen bestehen, oder
- wenn bekannt ist oder angenommen wird, dass ein Luftfahrzeug widerrechtlichen Einwirkungen unterworfen ist, oder
- wenn ein Notsignal weiter empfangen wird, aber nicht zugeordnet werden kann.
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42300 Notstufe "DETRESFA" (distress phase) Die Notstufe liegt vor:
- wenn nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem Luftfahrzeug aufzunehmen sowie ausgedehntere und ebenfalls erfolglosere Anfragen auf die Wahrscheinlichkeit hindeuten, dass das Luftfahrzeug in Not ist, oder
- wenn der Kraftstoffvorrat des Luftfahrzeugs als verbraucht angesehen werden muss oder als unzureichend, um noch einen Flugplatz / Landeplatz sicher zu erreichen, oder
- wenn Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, dass das Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende Gewissheit, dass sich das Luftfahrzeug und seine Insassen nicht in schwerer und unmittelbarer Gefahr befinden und nicht unverzüglich Hilfe benötigen, oder
- wenn ein Notsignal bestätigt wurde, aber die Quelle noch nicht gefunden wurde. 42400 Festlegung der Alarmstufen
Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Bezirksstelle der DFS. Ist die Meldung nicht von der DFS eingegangen, legt die SAR-Leitstelle - sofern die Umstände es rechtfertigen - die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle.
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43000 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen 43100 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Regionalstelle und unter Ausnutzung aller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und die näheren Umstände eines überfälligen Luftfahrzeugs angestellt. - Lagedarstellung und Beurteilung
+ Überprüfung des Abflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes + Festlegung des Kurses auf der Arbeitskarte + Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze + Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten, um ein möglichst
lückenloses Bild über Flugweg und Ausrüstung des Luftfahrzeugs und über seine Besatzung zu erhalten.
- Nach Ermessen der SAR-Leitstelle werden bereits SAR-Einheiten oder benachbarte SAR-Leitstellen vorsorglich benachrichtigt
- Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umstände es erfordern (in Absprache mit der zuständigen FS-Regionalstelle).
43200 Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
- Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne dass vorher INCERFA ausgelöst wurde, sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen.
- Die Nachforschungen werden besonders bei den Stellen, welche die FS-Regionalstelle überprüft hat, in verstärktem Maße fortgesetzt.
- Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt. - Suchplanung
+ Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche) + Voralarmierung geeigneter SAR-Mittel + Bei Nacht ggf. Anforderung von Bodensuchtrupps + Ggf. Verlegung von SAR-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur
Suche gestartet wird - Ggf. benachbarte SAR-Leitstelle unterrichten oder um Unterstützung ersuchen. - Bei Flugunfällen in der IZ das zuständige CAOC (Dutycontroller) zu informieren. - Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die Bereichssuchstellen - RQS Meldung (BesAnMilFS 3-100 Nr. 321.42) an Aerodrome of Departure absetzen,
um alle Angaben des Flugplans zu erfragen.
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43300 Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
- Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne dass vorher eine INCERFA und ALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFA durchzuführen.
- Entschlussfassung über Art und Umfang der Suche + Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen SAR-Mittel unter
Berücksichtigung der letzten Erkenntnisse. + SAR-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um
Unterstützung zu bitten. + Benachbarte SAR-Leitstellen sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und
ggf. um Unterstützung ersuchen. + Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen
Dienststellen (s. Luftfahrthandbuch Teil ENR-5) die Einstellung der die SAR-Aktion gefährdenden Aktionen zu veranlassen.
+ Bei der zuständigen FS-Regionalstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums im Suchgebiet beantragen (NOTAM)
+ Koordinierung des SAR-Einsatzes mit allen beteiligten SAR-Einrichtungen + Ggf. Einsatz eines "On Scene Coordinator" oder eines Lfz als Relais-Station
- Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der SAR-Aktion informiert sein müssen, sobald die Lage dieses zulässt.
- Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel bei länger dauernden Suchaktionen.
- Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigen Stellen. - Bei militärischen Luftfahrzeugen Benachrichtigung des Luftfahrzeugnutzers. (Halter
ziviler Luftfahrzeuge werden von der DFS bzw. der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung informiert.)
Mit der Durchführung der Suche ist sofort zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muss. 44000 Suchplanung 44100 Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area) Die Festlegung des Gebiets, in dem das vermisste Luftfahrzeug mit größter
Wahrscheinlichkeit abgestürzt ist (probability area, Abkürzung: prob area), erfolgt gem. ATP 10 (D) Chapter 6 Section II und IAM SAR Manual Vol II Appendix N.
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Probability Area
R3
C
B
A / LKP
Bggv
BRR R
AzKS
R1
R2
Flugweg vermisstes LFzR1 Positions Fehler bei > 2 Triebwerke 5 NM Radius Koppelnavigation 2 Triebwerke 10 NM Radius 1 Triebwerk 15 NM Radius
R2 R3 LFz-Typ + Koppel Nav. Fehler > 2 Triebwerke 5% der Flugstrecke 2 Triebwerke 10% der Flugstrecke 1 Triebwerk 15% der Flugstrecke
eispiel: eg. Strecke A-B=20 NM eg. Strecke B-C=30 NM ermisstes LFz: einmotoriges Sportflugzeug
erechnung: 1 =15 NM 1 TRW 2 =R1+ Pos Fehler =15 NM + (20* 15%) = 15 NM + 3NM = 18NM 3 =R2+ Pos Fehler =18 NM + (30* 15%) = 18 NM + 4,5NM =22,5 NM
nmerkung: ur Bestimmung des Pos Fehlers anders als oppelnavigation muss die ATP-10 D Nr. 614 ff / IAM AR VOL. II Appendix N herangezogen werden.
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44110 Entscheidungshilfen Nachfolgende Entscheidungshilfen dienen als Anhalt, wenn außer Start- und Zielflugplatz
keine weiteren Informationen vorliegen. - 50 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich 2,5 NM links oder rechts des Kurses - 1,5 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich mehr als 15 NM links oder rechts
des Kurses - 71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen - 41 % verunglückten in hügeligem/bergigem Gelände. - Im ersten Viertel der Route verunglückten 38 %, im zweiten Viertel 27 %, im dritten
Viertel 6 % und im letzten Viertel 29 % der Luftfahrzeuge. 44120 Bewertung und Prioritätenfestlegung Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (prob area) mit den zur
Verfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht absuchbar, muss eine Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte und Umfang der eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind bei der Festlegung von Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen.
Ungenauigkeiten von Radarpositionen und SAR-Satelliteninformationen werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10 NM Durchmesser kompensiert, die eines Anflugradars bereits bei 5 NM Durchmesser.
Positionsangaben eines nach Sichtflug fliegenden zivilen Sportfliegers sollten durch ein kreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM Durchmesser berücksichtigt werden.
44200 Beeinflussende Faktoren
Die Planung von Suchverfahren ist in der ATP 10 (D) festgelegt. Dabei sind Wetter, Tageszeit, Oberflächenstruktur des Gebiets, Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objekts, Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels, psychische und physische Grenzen der SAR-Besatzung (4 Std. Suchzeit ist nicht zu überschreiten), Notausrüstung des zu suchenden Objekts sowie nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:
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44210 Zeitfaktor Überlebenschance bei den herrschenden Wetterbedingungen, verbleibende Zeit bis
Sonnenuntergang, Größe des Suchgebiets und Anzahl der SAR-Mittel sind Faktoren, die bei der Zeitbedarfskalkulation entscheidenden Einfluss haben.
Flächen- / Zeittabelle siehe Anhang B, Anlage 1. Entscheidungshilfendiagramm siehe Anhang B, Anlage 2. 44220 Geschwindigkeiten des Suchluftfahrzeugs Die Geschwindigkeit kann nicht verbindlich festgelegt werden. Über offenem, leicht hügeligem Gelände ist bei der Suche nach einem mittelgroßen Objekt
eine mittlere Suchgeschwindigkeit von 60 bis 80 Kt GS für einen Hubschrauber angemessen. Über dicht bewaldetem Gelände oder im Gebirge sind 40 Kt GS schon die maximale Geschwindigkeit. Über unübersichtlichem / bewaldetem Gelände kann eine sinnvolle Suche oft nur mit Schwebefluggeschwindigkeit (bis 10 Kt GS) durchgeführt werden.
44230 Suchhöhe Bei der Festlegung der Suchhöhe sollte von folgenden Richtwerten ausgegangen werden:
Höhe (ft) Geländebeschaffenheit <= 500’ gebirgiges Gelände / Gelände mit starker Vegetation 500’ - 1000’ hügeliges Gelände /Gelände mit mittlerer Vegetation 1000’ - 2000’ freies Gelände, wenig Bewuchs 1000’ - 3000’ Wüste / Schneelandschaft 1000’ - 5000’ Nachtsuche 1000’ - 20.000’ Elektronische Suche
44240 Suchtiefe (sweep width-w)
Die Suchtiefe ist ein Wert - angegeben in NM - der von der Suchhöhe, der meteorologischen Sicht sowie der Art, Größe und Farbe des zu suchenden Objekts abhängig ist und eine optimale Auffindbarkeit gewährleistet (detection capability). Für die Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachen Gelände kann die Tabelle Anhang B, Anlage 6 herangezogen werden.
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44250 Flugwegabstand des Suchluftfahrzeugs (track spacing-s) Der Flugwegabstand (s) wird festgelegt unter Berücksichtigung der Suchtiefe (w), der zur
Verfügung stehenden SAR-Kräfte und dem beabsichtigten Suchergebnis in % der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Der Flugwegabstand wird von der SAR-Leitstelle festgelegt.
Entscheidet sich der Hubschrauberführer im Suchgebiet, den Flugwegabstand aufgrund der Gegebenheiten zu ändern, ist die SAR-Leitstelle umgehend zu informieren.
44260 Abdeckungsfaktor (coverage factor - c) und Entdeckungswahrscheinlichkeit
(probability of detection) Der Abdeckungsfaktor (c) ist ein Maß für die Wirksamkeit einer Suche und ist das
Verhältnis von Suchtiefe (w) zu Flugwegabstand (s) W C = ⎯ S Ist der Abdeckungsfaktor = 1, so beträgt die Entdeckungswahrscheinlichkeit 78 %. Bei Suchen wird mit einem Faktor von 1 oder größer gearbeitet, das bedeutet, dass die
Entdeckungswahrscheinlichkeit 78 % oder höher ist. In Gebieten mit hoher Priorität sollte die Entdeckungswahrscheinlichkeit immer über 78
% liegen, was bedeutet, dass der Flugwegabstand (track spacing) geringer als die Suchtiefe (sweep width) sein muß.
Tabelle über die Entdeckungswahrscheinlichkeit siehe Anhang B, Anlage 3.
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen Stand: 01.08.2008 Fallschirmdrift (Öffnungshöhen und Sinkzeiten) Die Fallschirmdrift ist mit Hilfe der Fallschirmdrift-Tabelle Anhang B, Anlage 4 zu
berechnen. Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten der gebräuchlichen automatischen
Fallschirme betragen:
Operator Öffnungshöhe (MSL) Sinkgeschwindigkeit - GAF 10.000’ 7,5 m/sec auf bestimmten Flugrouten 16.400’ - PA 200
16.400’ 7,5 m/sec
- EF 2000 (Schirm steuerbar) 15000’ 7,0 m/sec - USAF 14.000’ 6,0 m/sec RAF 10.000’ 6,0 m/sec - Tornado RAF (Schirm steuerbar)
- FAF 10.000’ 7,0 m/sec - BAF Mirage F 16
11.500’ 15.000’
7,0 m/sec 7,0 m/sec
- RNLAF 14.000’ 7,0 m/sec Öffnungshöhe minus Geländehöhe ergibt die Höhe über Grund, mit der in der Tabelle
gearbeitet wird. Für die Berechnung der Fallschirmdrift ist der Mittelwind zwischen Öffnungshöhe und Geländehöhe bei der GeophysBSt / LTKdo einzuholen.
Die Einstellung des Schleudersitzes ist dem Flugauftrag bzw. der L-Akte des Lfz zu entnehmen.
44271 Flächen - Zeit Berechnungsformeln Bei den Suchverfahren TSN, PS und S können alle fehlenden Werte nach folgenden
Formeln berechnet werden:
A = Suchgebiet T = Suchzeit S = Trackspacing V = Suchgeschwindigkeit X = Anzahl der vorhandenen H/S
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 63
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen Stand: 01.08.2008 XVSTA ×××=
XVS
AT××
=
XVT
AS××
=
XTS
AV××
=
TVS
AX××
=
Beispiel aus Anhang B, Anlage 1: 1400 NM² sind abzusuchen 4 Std. stehen zur Verfügung 1.5 NM Flugwegabstand 60 KT GS
60451
1400××
=,
X
X = 3,89 = 4 H/S sind zur Suche einzusetzen. 44272 Markierung der Fallschirme
Weiß Orange Braun Oliv Grün Rot GAF Alle Lfz X X X X X X USAF Alle Lfz X X RAF Alle Lfz X FAF Alle Lfz X X RNLAF Alle Lfz X X X BAF Mirage
F 16 X X X
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 64
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen Stand: 01.01.2007
44300 Suchverfahren Die nachfolgend beschriebenen Suchverfahren sind Muster, die theoretisch einen
optimalen Sucherfolg garantieren. Sie sind Grundlagen für Planung und einheitliche Befehlsgebung.
Es können sich auch andere, speziell für einen bestimmten Einzelfall geeignetere
Suchverfahren als zweckmäßiger erweisen. Die für den jeweiligen Einzelfall anzuwendenden Suchverfahren ergeben sich aus der
Lagebeurteilung und sind von der SAR-Leitstelle festzulegen. 44310 Trackline Search,- Non Return - TSN
Dieses Verfahren wird als Erstmaßnahme angewendet, wenn ein Lfz als vermisst gilt. Es basiert auf der Vermutung, dass das Lfz auf dem vorgesehenen Flugweg bzw. in unmittelbarer Nähe notgelandet, notgewassert oder abgestürzt ist.
A
B
C
- - - Flug
Flugweg des vermissten Luftfahrzeuges weg des Suchflugzeuges
Bemerkung: Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung oder in
entgegengesetzter Richtung, je nach Standort des SAR-Suchluftfahrzeugs (auch für Suchen bei Nacht mit elektronischen Hilfsmitteln anwendbar). Bleibt diese Suche erfolglos, kann zum vollen T übergegangen werden, indem ein Streifen von je 5 NM beiderseits des beabsichtigten Flugwege abgesucht wird. Erst danach erfolgt ausgedehntere Flächensuche bzw. Begrenzung des Suchgebietes nach Erhalt entsprechender zusätzlicher Informationen.
44320 Trackline Search, Return - TSR
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Entfernung A - C sehr lang und die verfügbare Zeit begrenzt ist.
A
B
C
- - - Flug
Flugweg des vermissten Luftfahrzeuges weg des Suchflugzeuges
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44330 Parallel Sweep Search - PS Dieses Verfahren wird angewendet:
- bei großen, ebenen Suchgebieten, - wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen - wenn eine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll.
Die Grenzen der Suchgebiete sollen anhand natürlicher Gegebenheiten (Orte, Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserläufe usw.) festgelegt werden, um dem Suchluftfahrzeug die Eigennavigation so leicht wie möglich zu machen.
44340 Creeping Line Search - CS Dieses Verfahren wird angewendet, wenn
- das Suchgebiet schmal ist - das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer Nähe des
vorgesehenen Flugwegs vermutet wird - die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets erforderlich ist - ein T aus bestimmten Gründen unzweckmäßig ist.
Fluss
Fluss
Eisenbahn
Eisenbahn
Autobahn
Flugweg des vermissten Flugzeuges
Flugweg des Suchflugzeuges
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Start
44350 Creeping Line Search Co-ordinated - CSC Dieses Verfahren ist ein CS auf See, bei dem ein Suchschiff auf dem vorgesehenen
Flugweg entlang fährt und das SAR-Lfz bei der Navigation unterstützt.
44360 Expanding Square Search - SS Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine
bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten. Es kann sowohl nach links wie auch nach rechts geflogen werden. Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt, insbesondere bei zunehmenden
Windstärken, intensiv terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugwegs voraus.
Eine zweite Suche (S) kann, falls erforderlich, nach u.a. Muster um 45° gedreht erfolgen (siehe hierzu ICAO-DOC 7333 Part 2, Seite 2 - 46 Fig. 4 - 16).
B A
Flugweg des vermissten Luftfahrzeuges Flugweg des Suchflugzeuges
S S S
Suchbereich
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44370 Sector Search - VS Dieses Verfahren wird angewendet, wenn
- Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten,
- der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation oder andere Hilfsmittel festgelegt werden kann.
Einflug zur 2. Suche(falls erforderlich)
1⁄2 S
1⁄2 SR
Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt,insbesondere bei zunehmendenWindstärken, intensive terrestrischeNavigation und exakte Einhaltung desFlugwegs voraus. Der Sektor-Winkel beträgt grundsätzlich30°, der Radius wird durch das RCCfestgelegt.
44380 Contour Search - OS Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit starken Höhenunterschieden angewendet.
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- Das Luftfahrzeug beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in dieser Höhe vollständig umkreist.
- Danach sinkt das Lfz 100 bis 200 ft, während es eine 360° Schleife entgegen der Suchrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dieses Manöver so oft wie notwendig.
- Als Alternativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um den Berg durchgeführt werden.
- Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Suche auch am Fuße des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methoden verfahren werden.
- Wenn der Berg zu groß ist oder aus anderen Gründen nicht umflogen werden kann, soll die Suche an einer Seite des Berges in gleichen Intervallen durchgeführt werden.
Dieses Verfahren setzt voraus - Erfahrung im Gebirgsflug, - Benutzung spezieller Karten, - erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung, - ständige Beobachtung der Wetterverhältnisse und Windstärken.
44390 Homing Pattern - H (UHF Guard 243.0 MHz) Anmerkung: Der Crash-Recorder des PA 200 Tornado und EF 2000 (Eurofighter) senden
auf der Frequenz 243.5 MHz.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn zu vermuten ist, dass das zu suchende Objekt sich auf einer UHF-Frequenz bemerkbar machen kann. Da nicht immer vom Beginn der Suche mit einer elektronischen Anzeige gerechnet werden kann, ist für die Anfangsuche grundsätzlich ein "Sichtsuchverfahren" zu befehlen, wobei zur Festlegung des Patterns Navigationshilfen und / oder Radarführung genutzt werden sollten.
44391 Lfz mit "Homing"-Einrichtung Eine Ton- und Nadel-Anzeige kann bereits im Anflug auf das zugewiesene Suchgebiet
erfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadel-Anzeige vorhanden ist, erfolgt ein direkter Anflug auf den Notsender. Solange jedoch noch keine zuverlässige Nadel-Anzeige vorliegt, wird das festgelegte Sichtsuchverfahren fortgesetzt.
Über flachem, hindernisfreiem Gelände und über See kann bereits in größeren Entfernungen eine zuverlässige Anzeige erwartet werden. Über hindernisreichem und bergigem Gelände dagegen muss damit gerechnet werden, dass eine zuverlässige Anzeige u.U. erst in unmittelbarer Nähe des Notsenders möglich ist. Wenn Wetter und andere Faktoren es zulassen, sollte eine Flughöhe gewählt werden, die eine maximale Empfangsleistung erwarten lässt.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 69
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Bei der Festlegung des Track-Spacing sollten folgende Richtwerte nicht überschritten werden:
ALTITUDE (ft) (NM) LAND (NM) SEA
1.000 10 10 5.000 20 60 8.000 30 80
10.000 40 100 44392 Lfz ohne "Homing"-Einrichtung Folgendes Verfahren, auch bei Tonempfang VHF 121.5 MHz, wird angewendet, wenn
keine Nadel-Anzeige, jedoch ein Tonempfang möglich ist. Dabei dient die Lautstärke des Tones als Grundlage für die zu fliegenden Kurse.
a) Verfahren 1 „Map-assisted aural electronic Search“ Die einzelnen Tracks sind mit gleichbleibender Höhe zu fliegen. Durch Reduzierung
des Volumens VHF können die Tracks (Reichweite des Notsenders) verkürzt werden.
Einflugrichtung des Lfz in das Suchgebiet
Mögliche Richtung zum Notsender
Procedure Turn
Notfunksender
Procedure Turn und Sinkflug
Reichweite des Notfunksenders
Position jeweils gleicher Lautstärke
1⁄2 Entfernung zurück
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 70
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b) Verfahren 2 „Time-assisted aural electronic Search“ Dieses 2. Verfahren wird angewendet, wenn aus Wettergründen oder
Flugsicherungsgründen (IMC oder VFR on top) mit gleichbleibender Höhe für das gesamte Verfahren geflogen werden kann.
Nähere Angaben zu beiden Verfahren siehe IAMSAR MANUAL VOLUME II Chapter 5
Seite. 5-15 und ATP 10 (D) Chapter 6. 44393 Elektronische Suche in IMC oder VMC-on-top (VHF / UHF Guard 121.5 / 243.0)
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn eine Sichtsuche mit ständiger Bodensicht nicht möglich ist. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Stelle durchzuführen. Dabei sollten die Grenzen des Suchgebiets durch Radionavigations-Hilfsmittel festlegbar sein bzw. mit dem führenden Radarlotsen festgelegt werden. Beim ersten Stationsüberflug wird die Position festgestellt (Kreuzpeilung, Radar). Danach wird 3 min OUTBOUND geflogen, ein Procedure-Turn durchgeführt und zum Notsender
zurückgeflogen. Beim zweiten Überflug wird das IFF/SIF-Gerät auf Mode 3, Code 77, geschaltet. Über die umlaufende Nadel 90° zum vorherigen Kurs 3 Min OUTBOUND geflogen und nach einem Procedure-Turn zum Notsender zurückgekehrt. Zusätzlich zur ständigen Verbindung mit der zuständigen FS-Stelle versucht die Besatzung, Kontakt mit dem / den Überlebenden auf der Notfrequenz selbst aufzunehmen.
SV = Signalverlust
SE = Signalempfang
Notsender
SV
SE
SE
SV
Procedure Turn
Notsender
3 Min.
3 Min. 3 Min.
Ausflug
Anflugweg des Such-Lfz
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44400 Suche bei Nacht 44410 Elektronische Suche bei Nacht Elektronische Suchen bei Nacht werden gem. dem unter Ziff 44393 beschriebenem
Verfahren durchgeführt. Dieses stellt z.Z. eine erfolgversprechende Möglichkeit dar, Suchen bei Nacht durchzuführen.
44420 Sichtsuche bei Nacht Die elektronische Suche bei Nacht kann durch Sichtsuchen ergänzt / ersetzt werden. Ein
Erfolg ist zu erwarten, wenn vorausgesetzt werden kann, dass mögliche Überlebende mit pyrotechnischen Mitteln ausgestattet sind.(siehe ATP 10 (E) Seite 6-57f und IAMSAR MANUAL VOLUME II Chapter 5 Seite. 5-18 ).
Dabei ist zu beachten, dass mögliche Überlebende versuchen können, durch andere Mittel (z.B. Feuer) auf sich aufmerksam zu machen.
Komplexe Sichtsuchen sind z.Z. wegen fehlender geeigneter Bordnavigationsgeräte bei Nacht nur eingeschränkt möglich.
Der Einsatz von Bildverstärkerbrillen ist bei entsprechenden Wetterbedingungen und unter Inkaufnahme von Zeitverlusten (Zusammenstellung der Besatzung, langer Anflugweg) nur bedingt möglich.
Eine Führung von Bodensuchtruppen aus der Luft kommt nur in Frage, wenn die eigene Position des HS zweifelsfrei feststellbar ist und Funksprechverkehr möglich ist, um die Bodensuchtruppen an den Unfallort heranführen zu können.
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45000 Suchdurchführung 45100 Suche aus der Luft 45110 Alarmierung/Einsatz von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen Wenn das vermisste Luftfahrzeug mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend
eine elektronische Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen, ob ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug zur Erstsuche umgeleitet werden kann.
45120 Alarmierung / Einsatz von Suchflugzeugen Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug nicht
möglich, ist zur Ortung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender nächststationierte SAR-Mittel einzusetzen. Bei Festlegung der Flughöhe ist die Abstrahlungscharakteristik zu berücksichtigen, die im Reichweiten-Höhen-Diagramm Anhang B Anlage 5 für ebenes und unbewaldetes Gelände ablesbar ist.
In gebirgigem oder bewaldetem Gebiet kann die Reichweite erheblich geringer sein. 45130 Festlegung der Suchgebiete Suchgebiete werden grundsätzlich von der SAR-Leitstelle festgelegt. Die
Suchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder aus Geraden zwischen 4 Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie Straßen, Eisenbahnlinien, Flüssen etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen.
Koordinaten werden in der Regel nach dem UTM-System oder in geographischer Breite und Länge übermittelt.
45140 Alarmierung/Einsatz von SAR-Hubschraubern Die Alarmierung von SAR-Hubschraubern ist stets von Anfang an in die Planung
einzubeziehen, auch wenn ihr Einsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckmäßig ist.
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45150 Einsatzdurchführung 45151 Koordination mehrerer Suchluftfahrzeuge Werden bei einer SAR-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung
eine räumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen. Alle Suchluftfahrzeuge erhalten im Einsatzbefehl Informationen über benachbarte
Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel. Zur Führung der Einsatzmittel ist ein On-Scene-Coordinator (OSC) einzusetzen. Es sollte eine geeignete Flugsicherungsstelle oder Luftverteidigungs-Radarstellung um Koordinationsunterstützung gebeten werden.
Ein Relais-Luftfahrzeug ist einzusetzen, wenn keine Bodenstelle aufgrund der unzureichenden Funkverbindung in der Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen Funkverbindung zu halten.
45152 Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR-Einsätzen Der Einsatz von SAR-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen. Verbindliche Zusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für SAR-Einsätze kommen gem. BesAn MilFS 3-100 532.2 folgende Maßnahmen in
Betracht: - Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die SAR-Einsätze hingewiesen
wird und die nach Sichtflugregeln fliegenden Luftfahrzeugführer gebeten werden, den betreffenden Luftraum zu meiden
- Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den FS-Kontrollstellen vorbehaltenen Fluginformationsdienstes (FIS)
- fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dem fraglichen Raum gelegenen Flugplätze mit der Bitte, ihre Luftfahrzeugführer entsprechend zu unterrichten.
- Umleitung des nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftverkehrs durch die FS-Kontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird.
45153 VFR-Nachteinsätze VFR-Nachteinsätze sind bei den zuständigen FS-Kontrollstellen anzumelden und mit
diesen zu koordinieren.
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45160 Mitnahme von zusätzlichem Personal Zur Rettung und Hilfeleistung können nach Rücksprache mit dem Einsatzoffizier der SAR-
Leitstelle in begründeten Einzelfällen Personen als Passagiere mitgenommen werden, wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder zum Schutz von bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist.
Ferner können solche Personen, zu deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört, zur Erfüllung dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder der Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet.
Die Mitfluggenehmigung gilt für o.a. Einsätze als erteilt. 45200 Bodensuche In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschrauber-Einsatz
nicht zulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der von der SAR-Leitstelle für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden diejenigen bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstands und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen.
45210 Alarmierung / Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen Im allgemeinen wird dem Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen wegen der
einfacheren Befehlsgebung der Vorzug vor zivilen Kräften zu geben sein. Der Einsatz von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichen
Absturzes / Absprungs deutlich eingrenzen lässt. Die Alarmierung der Truppen über die WBK's muss, bei sich abzeichnendem
Einsatzerfordernis, so frühzeitig wie möglich erfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muss. Zweckmäßig ist immer eine Voralarmierung sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Dabei ist Stärke und Ausrüstung der Suchtruppen abzufragen.
Die Koordinierung aller Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen Rahmen der mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der Leiter der Bodensuche muss daher einen Meldekopf bilden und mit der SAR-Leitstelle telefonisch in Verbindung bleiben.
45220 Alarmierung / Einsatz von zivilen Hilfskräften Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die SAR-Bereichssuchstellen erfolgt immer
dann, wenn der Einsatz von Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig oder nicht ausreichend ist.
Im Grenzbereich zur CZ ist die Bundespolizei zuständig. Im übrigen gelten die Einsatzgrundsätze wie bei Alarmierung und Einsatz von militärischen Kräften.
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45230 Gemischter Einsatz Die Maßnahmen der Bereichssuchstellen werden mit den Maßnahmen anderer
Dienststellen von der SAR-Leitstelle koordiniert. Sprengt eine Suche den örtlichen Rahmen oder überschreiten die einzuleitenden
Suchmaßnahmen die Koordinationsfähigkeit der SAR-Leitstelle, kann diese einen verantwortlichen Koordinator im Suchgebiet einsetzen, der in Zusammenarbeit mit den beteiligten Suchkräften die gemeinsamen Suchmaßnahmen koordiniert. (OSC = On Scene Coordinator).
45300 Einsatzführung und -überwachung Die SAR-Leitstelle übt "operational control" aus
- über die ihr ständig unterstellten SAR-Mittel 1. Grades und
- über die ihr zur Verfügung gestellten SAR-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des Einsatzes.
Für die umfassende Lagebeurteilung und die detaillierte Befehlsgebung ist daher ein
geregelter Informationsfluss von Bedeutung. 45310 Einsatzbefehle Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls (EB).
Der Einsatzbefehl ist nach Durchgabe zu wiederholen. Die Wiederholungszeit ist festzuhalten.
45320 Flugpläne SAR-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. SAR-Einsatzflüge erfolgen in der Regel ohne Flugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die SAR-Leitstelle. Sollten Zeit und Umstände es
erlauben, ist ein Flugplan abzugeben. Zur Kenntlichmachung und Sicherstellung der Vorrangbehandlung sind die Felder des
Flugplans wie folgt auszufüllen. Beispiel: Feld 7: - Luftfahrzeugkennung „SAR ????“ (???? = Seitennummer) Feld 8: - Flugregeln und Status „V M“ (VFR military) Feld 18 - Andere Angaben „OPR/GAF“ und „STS/SAR“ Funkrufzeichen: „Rescue (Helicopter) 7094“
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45330 Überwachung von SAR-Einsätzen 45331 Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel Die SAR-Leitstelle überwacht alle SAR-Einsätze. Alle im SAR-Einsatz befindlichen
Luftfahrzeuge müssen ständig über Funk oder, falls das Luftfahrzeug gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle zu erreichen sein. Deshalb ist bereits im Einsatzbefehl festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der SAR-Leitstelle zu halten ist.
Wird bei einem SAR-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die SAR-Leitstelle die Start-/Lande- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigen FS-Kontrollstelle.
45332 Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen / Hilfsorganisationen und dem
SAR-Dienst Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen, die in der Regel auf Anforderung / mit
Beteiligung von zivilen Dienststellen oder Hilfsorganisationen durchgeführt werden, ist mit diesen die Nutzung örtlicher Frequenzen zu vereinbaren.
Diese Frequenzen sind dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer mit dem Einsatzbefehl zu übermitteln.
SAR-Hubschrauber halten ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Frequenzen (näheres siehe BesAnSAR Nr 400/5001).
45333 Gebrauch des IFF/SIF-Geräts Bei SAR-Einsätzen ist, sofern von FS-Kontrollstellen nicht anders angeordnet,
Mode 1 Code 73, Mode 2, Mode 3/A Code 0034 abzustrahlen. SAR-Einsätze in diesem Sinne sind alle Einsätze, die mit SAR-Mitteln durchgeführt werden
und denen ein Einsatzbefehl der SARLtSt bzw. einer anderen dazu gem. SAR-Einsatzplan berechtigten Dienst- oder Leitstelle zugrunde liegt.
45334 Funkverbindung mit der SAR-Leitstelle Funkverbindung ist (wenn für den jeweiligen Einsatz nicht anders festgelegt) auf der
Arbeitsfrequenz 123,1 MHz zu halten (siehe auch Ziff. 37400 ff.). Kommt auf dieser Frequenz keine Funkverbindung zustande, kann jede Flugsicherungs-
Dienststelle oder Luftverteidigungs-Radarstelle auf den veröffentlichten Frequenzen angesprochen und als ‘Relais-Station’ fungieren. Dringende Meldungen können auch über die Notfrequenzen abgesetzt werden.
Über die Leitfunkstelle des Lufttransportkommandos ist die SAR-Leitstelle in der Lage, alle mit HF ausgerüsteten Lfz zu erreichen (z.B. FSM-Hubschrauber, Transall C-160, Tornado).
Bei Meldungen, die an die SAR-Leitstelle weitergeleitet werden sollen, wird der Zusatz
"Weiterleiten an RCC-Münster" oder "Relay to RCC Münster" verwandt.
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45335 Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig sind,
soweit das möglich ist: - Start- und Landezeiten - Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten von mehr als 10 Minuten, - Ein- / Ausflugzeit in / aus Suchgebieten - Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten, - Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden, - kurzer Situationsbericht, - beabsichtigte bzw. durchgeführte Rettungsmaßnahme(n) - Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich), - Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen, - technische Schwierigkeiten / Störungen, - sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen.
45400 Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC) Wenn die SAR-Leitstelle die SAR-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein OSC
mit der Leitung der SAR-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt. 45410 Definition Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Luftfahrzeugs, das sich
bereits im Einsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die Einsatzleitung vom Boden aus wahrnehmen, z.B. aus
Luftverteidigungs-Radarstellungen, wenn ausreichende Führungsmittel und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind.
Dem OSC sind geeignete SAR-Mittel zu unterstellen. Ein Wechsel des OSC kann nur durch die SAR-Leitstelle befohlen werden.
45420 Aufgaben des OSC Die Aufgaben des OSC sind durch das RCC bei der Auftragserteilung festzulegen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das RCC dem OSC
folgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen: - Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten SAR-Kräfte - Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten SAR-Mittel - Herstellen und Überwachen der Fernmeldeverbindungen sowie Durchführung
gegebenenfalls des Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und der SAR-Leitstelle,
- Zuteilung von Suchgebieten an die SAR-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenen Suchgebiets und Festlegung des Suchverfahrens,
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- Unterrichtung der SAR-Mittel über Einzelheiten des Auftrags, - Einschaltung regionaler Publikationsmedien - Abgabe von Lageberichten an die SAR-Leitstelle in numerischer Reihenfolge und
befohlenem Zeitabstand oder bei wichtigen Änderungen. Der Situationsreport muss enthalten: 1. Eigenen Standort, Standort zugeteilter Einheiten 2. Abgesuchte Gebiete, angewandte Suchverfahren 3. Noch verbleibende Zeit der Such-Einheiten im Einsatzgebiet 4. Wichtige Beobachtungen, Meldungen, Hinweise, Umstände, Entwicklungen 5. Wetter, Gelände-Suchbedingungen 6. Sonstiges
45500 Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen Über die Grenzen der SAR-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte SAR-
Leitstellen gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen Fällen den schnellen Erfolg einer SAR-Aktion zu gewährleisten.
Der Fernmeldeverkehr zwischen den RCC wird nach ICAO DOC 6100-COM/504/4 bzw. STANAG 3517 abgewickelt.
45510 Aufgaben des Leit-RCC Betrifft ein SAR-Fall die Gebiete mehrerer SAR-Leitstellen, so muss eine Leitstelle als "Leit-
RCC" fungieren. Welches RCC zum "Leit-RCC" wird, regelt die ATP-10 (E) Nr. 409 - 414 bzw. IAMSAR MANUAL VOLUME II Chapter 3.6 Seite. 3-8.
45520 Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen Die am o.a. SAR-Fall beteiligten SAR-Leitstellen unterstützen das Leit-RCC nach besten
Kräften, übernehmen die ihnen von dem Leit-RCC zugewiesenen Aufgaben und stellen auf Anforderung SAR- und andere Hilfsmittel zur Verfügung.
45530 Grenzüberschreitender Flugbetrieb Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen und Krankentransporten ist durch die SAR-
Leitstelle die diplomatische Vertretung (Zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten.
45600 SAR-Einsätze über See mit UH-1D Der SAR-Einsatz über der Nord- und Ostsee ist Aufgabe der Marine. Die 2. Fliegende
Staffel / LTG 63 in Hohn ist für Flüge über See ausgerüstet und ausgebildet. Sie kann bei Bedarf für SAR-Maßnahmen über See - vorzugsweise in Küstennähe - herangezogen werden.
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45700 Beendigung von Suchen 45710 Auffinden der Unfallstelle Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall- / Unfallstelle und Durchführung
der notwendigen Rettungsmaßnahmen für Passagiere und Besatzung endet die SAR-Aktion. - Bei zivilen Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle in diesem Fall unverzüglich die
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, die Unfallstelle durch Polizei oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen.
- Bei militärischen Luftfahrzeugen ist sofort LwA - General Flugsicherheit in der Bundeswehr (GenFlSichhBw), der Luftfahrzeughalter (Einheit) und der dem Unfallort nächstgelegene Flugplatz der Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen der zuständigen Einheiten ist ebenfalls die Bewachung des Unfallorts durch Polizei, Feldjäger etc. sicherzustellen.
45720 Erfolglose Suche Soll die Suche nach einem vermissten Luftfahrzeug ohne Ergebnis eingestellt werden, ist
bei zivilen Flugzeugen die Zustimmung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, bei militärischen Luftfahrzeugen die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetzten Kommandobehörde erforderlich. Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermisste Luftfahrzeug nicht gefunden werden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muss.
46000 Rettungsmaßnahmen 46100 Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen Das Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen als Zeugen von Flugunfällen ist in der
BesAnFb 201 Abs. 11.4 ff. geregelt. 46200 Maßnahmen des ersten Such-Luftfahrzeugs Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist möglichst
noch vor der Landung folgende Meldung an das RCC abzusetzen: - Genaue Position der Absturzstelle. - Befinden der Besatzung (soweit erkennbar). - Der / die Verunglückte / -n kann / können an Bord genommen werden / nicht an Bord
genommen werden. - Zusätzliche Hilfeleistungen sind erforderlich / nicht erforderlich.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 80
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen Stand: 01.08.2008 46300 Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächsten
befindliche Luftfahrzeug zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relaisluftfahrzeug, bis das vor Ort befindliche SAR-Mittel keine weitere Hilfe mehr benötigt.
Wenn der Standort von bodengebundenen Rettungsmitteln bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind diese an die Unfallstelle heranzuführen.
46400 Aufnahme der verunfallten Besatzungen / Passagiere Die Aufnahme der Besatzung / Passagiere des abgestürzten Luftfahrzeugs erfolgt
gemäß der gültigen FBH´s. Aufgrund der Schwere der Verletzungen entscheidet der Luftrettungsmeister, ob und in welches Krankenhaus die Geborgenen transportiert werden müssen. Bw-Besatzungen sind - soweit unverletzt - dem nächsten Fliegerarzt vorzustellen. SAR-Leitstelle wird über die Entscheidung des Luftrettungsmeisters umgehend unterrichtet, um eine eventuelle Aufnahme im Krankenhaus sicherzustellen oder Rettungsmaßnahmen über örtliche Rettungseinrichtungen einzuleiten.
Ist eine sofortige Bergung nicht möglich, verbleibt der Luftrettungsmeister mit der nötigen Ausrüstung an der Absturzstelle.
Anmerkung: Geborgene Luftfahrzeugbesatzungsangehörige sind, unabhängig von
äußeren Verletzungsanzeichen, immer liegend zu transportieren. 46500 Absperrung der Unfallstelle
Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder geeignete Kräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist ggf. durch RCC zu veranlassen. Auf besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen oder Munition sowie auf Explosionsgefahr von Treibstoff ist hinzuweisen.
46600 Maßnahmen der SAR-Leitstelle
Die SAR-Leitstelle unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund der gegebenen Umstände und der abgesetzten Lage möglich ist. Im wesentlichen bezieht sich ihr Beitrag auf organisatorische Maßnahmen, wie Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel und Benachrichtigung von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und anderen Institutionen sowie Koordinierung. Bei Unfällen mit militärischen Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle umgehend
- den Nutzer / Verband des verunglückten Luftfahrzeugs anhand des Rufzeichens, der Seiten- oder Mission-Nr zu ermitteln,
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 4 – Durchführung von SAR-Aktionen Stand: 01.01.2007
- Einzelheiten über Bewaffnung / Munitionierung oder sonstige gefährliche Stoffe an Bord beim Gefechtsstand des Halters zu erfragen und diese Informationen sofort den am Rettungs- / Bergungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt / LKA oder örtliche Einsatzzentrale zu übermitteln.
47000 Bereitstellung und Begleitung 47100 Bereitstellung (Orbit) Darunter ist die Bereitstellung / Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden oder in der
Luft in dem Gebiet zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Luftfahrzeug vermutlich passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können.
Die Bereitstellung, ggf. Dislozierung eines SAR-Mittels, ist zu veranlassen, wenn ein Luftfahrzeugführer durch einen Notruf erklärt, dass die Betriebssicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet ist, aus Wetter- oder anderen Gründen eine Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist.
47200 Begleitung (Escort) Ist die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeugs gefährdet oder liegen sonstige Notlagen
vor, die nicht behoben werden können und die weiteren Umstände eine sofortige Landung nicht zulassen, ist ein Begleitluftfahrzeug einzusetzen.
Das Begleitluftfahrzeug kann ggf. den äußerlichen Schaden, soweit vorhanden, feststellen und den verantwortlichen Luftfahrzeugführer informieren.
Das Begleitluftfahrzeug übernimmt die Navigation und eventuell den Funksprechverkehr. Es positioniert sich in VMC 500' - 1000' über und ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden
Luftfahrzeug. Bei erfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und
dirigiert ggf. Rettungsmittel zum notgelandeten Luftfahrzeug. Begleitungen sind über eine / mit einer Radarstelle zu koordinieren. Bei nicht ausmanövrierbaren Geschwindigkeiten unterschiedlicher Luftfahrzeuge sind
nach US AIR FORCE MANUAL 64-2 Seite 9 - 41 die Werte für eine optimale Begleitstrecke (maximum rescue coverage intercept) zu errechnen.
SAR-Einsatzplan Münster Lufttransportkommando Seite 82
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen / Inhalt Stand: 01.01.2007
50000 Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
51000 Einsatzunterstützung der Streitkräfte
51100 Einsatzplanung und -führung von Krankentransporten mit Hubschraubern für Soldaten im Inland und grenznahen Ausland
52000 Einsätze im zivilen Bereich
52100 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
52110 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten
52111 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln
52200 Vorbeugender Katastrophenschutz und Rettungseinsätze im Gebirge
52210 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten
52211 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln
52220 Einsatz im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes
52221 Suche nach Bergsteigern, Bergwanderern
52222 Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen
52223 Bergung von Leichen
52224 Bergung von Personen aus Seilbahngondeln
52300 Hilfeleistung zur Unterstützung des zivilen Rettungsdienstes
53000 Einsatzdurchführung
53100 Flugplan
53110 Institutionen
53200 Mitnahme von Ärzten
53210 Mitnahme von zusätzlichem San-Gerät
53220 Hubschraubertransport verunglückter Taucher
53300 Einsätze bei Nacht
53400 Desinfektion von Luftfahrzeugen / Medizinische Überwachung der Besatzung
53410 Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben
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A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen / Inhalt Stand: 01.01.2007
54000 Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen
54100 Einsatzablehnung und Zurückweisung
54110 Abgabe an das zivile Rettungswesen und Zusammenarbeit mit diesen Stellen
55000 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe
55100 Anforderung durch Polizeibehörden
55110 Anforderung durch BMI (Katastrophenschutz)
55111 Ersatzgestellung für Hubschrauber des Katastrophenschutzes
55120 Anforderungen durch Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
50000 Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten für den Einsatz von SAR-Mitteln in
anderen Notfällen sinngemäß die gleichen Grundsätze, wie sie für Einsätze im Rahmen der ICAO-Verpflichtung gültig sind.
51000 Einsatzunterstützung der Streitkräfte Einsätze im Rahmen der Einsatzunterstützung sind alle Einsatzflüge, die SAR-
Hubschrauber für die Streitkräfte als Bedarfsträger durchführen und die nicht unter die Begriffe "Dringende Nothilfe" und "SAR-Einsatz für die Luft- und Seeschifffahrt" eingeordnet werden können.
51100 Einsatzplanung und -führung von Krankentransporten mit Hubschraubern für
Soldaten im Inland und grenznahen Ausland Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe in besonderen Notfällen,
die mittels Lufttransportbefehl durchgeführt werden, plant und führt die SAR-Leitstelle Münster.
Anträge auf nicht dringliche Krankentransporte für Soldaten werden durch KdoArzt/LTKdo bearbeitet.
KdoArzt/LTKdo prüft die Notwendigkeit des Lufttransportes unter medizinischen und Fürsorgeaspekten und genehmigt die Durchführung.
Die Genehmigung KdoArzt ergeht an die SAR-Leitstelle. Notwendige Einzelheiten sind festzulegen.
SAR-Leitstelle ruft bei Gefechtsstand LTKdo einen LTB ab, der an den Verband mit Hinweis auf Einsatzführung durch SAR-Leitstelle erteilt wird.
Alle Krankentransporte sind SAR-Flüge im Sinne des FBH III/2. Wird der Einsatz mit einem SAR-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen
"MEDEVAC" zu verwenden, bei Einsatz eines zusätzlich bereitgestellten Hubschraubers das LTB-Rufzeichen "GAF...".
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Lufttransportkommando Seite 85 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
52000 Einsätze im zivilen Bereich VMBl 1988, S. 279 ff (VMBl 1991, S. 212, 392 Änderung, VMBl 2001, S. 124,
ÄnderungVMBl 2006, S. 10, Änderung) regelt die Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw.
besonders schweren Unglücksfällen und dringender Nothilfe. 52100 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen 52110 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten Der Einsatz von Luftfahrzeugen der Luftwaffe bei Naturkatastrophen und besonders
schweren Unglücksfällen ist grundsätzlich zulässig, wenn die Anforderung von den mit der Wahrnehmung des Katastrophenschutzes beauftragten Behörden der Länder oder von den Dienststellen der Territorialen Verteidigung gestellt wird. In Fällen überregionaler Gefährdung beschließt die Bundesregierung diesen Einsatz und der BMVg erteilt einen entsprechenden Befehl. Das gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar bevorstehende Katastrophenlage eintreten können.
Die Entscheidung über den Einsatz von Luftfahrzeugen trifft grundsätzlich das BMVg FüZBw / LwFüKdo.
Die Vorbereitung und Durchführung von Katastropheneinsätzen mit Luftfahrzeugen im
In- und Ausland ist in einer gesonderten Weisung des Streitkräfteunterstützungs-kommandos geregelt. In den Katastrophenplänen der Bundesländer sind die gemeinsamen Maßnahmen festgelegt.
Der Einsatz von Bundeswehrangehörigen ist nach ZDv 10/13 zu melden. 52111 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln Ist bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zur Rettung von
Menschenleben sofortige Hilfe geboten (z.B. bei Lawinenunglücken), hat die SAR-Leitstelle unter sinngemäßer Anwendung dieses Einsatzplans selbständig die für die sofortige Hilfe erforderlichen Maßnahmen zu treffen, auch wenn die vorherige Anforderung durch die zuständigen Katastrophenschutzbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
Art und Umfang der Hilfeleistung müssen dem Ausmaß der Naturkatastrophe bzw. des besonders schweren Unglücksfalls entsprechen. Hilfe darf jedoch nur so lange geleistet werden, bis zivile Hilfskräfte die SAR-Mittel im Einsatz abgelöst haben.
SAR-Einsatzplan Münster
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
52200 Vorbeugender Katastrophenschutz und Rettungseinsätze im Gebirge Der militärische SAR-Dienst leistet für den zivilen Bereich in Fällen tatsächlicher und
unmittelbar bevorstehender Bergnot Hilfe, sofern militärische Erfordernisse und technische Durchführungsmöglichkeiten nicht entgegenstehen.
52210 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten Für die Einsatzkriterien gelten die gleichen Bedingungen, wie sie für Katastrophen- und
andere Rettungseinsätze gültig sind. Die Versorgung von Berghütten, die - bedingt durch Naturereignisse (Schnee-
/Steinlawine) - von der Außenwelt für mehrere Tage abgeschnitten sind, ist nicht Aufgabe des SAR-Dienstes. Diesbezügliche Anforderungen sind an das Lufttransportkommando A3b weiterzuleiten.
Anforderungen für den Einsatz von Luftfahrzeugen für die Bergrettung erfolgen durch die zuständige Rettungsleitstelle.
Erfolgt eine Alarmierung direkt durch die zuständige Bergwachtbereitschaft oder von
anderer Stelle, sind die folgenden Angaben zu präzisieren: - Rückrufmöglichkeit; - Unglücksort; - Landeplatz zur Aufnahme Bergwacht; - ist der Windeneinsatz nötig / nicht ausgeschlossen; - weiterhin durch SAR-Leitstelle zu treffende Maßnahmen.
Vor Einsatzdurchführung ist die örtlich zuständige zivile Rettungsleitstelle zu informieren. 52211 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln Der Einsatz von SAR-Mitteln im Gebirge ist zulässig:
- im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes; - bei Suchen nach Bergsteigern und Bergwanderern; - zum Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen; - zur Bergung von Leichen.
Im Rahmen dieser Einsätze können Such-Mannschaften, Hunde und Geräte der
Bergwacht zum Unglücksort gebracht werden, sofern dies das einzige geeignete Mittel ist, die erforderlichen Hilfsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten.
Bei allen Flügen im Gebirge ist auf der Frequenz 359,30 MHz Hörbereitschaft zu halten, außer Flugsicherungsgründe erfordern / RCC befiehlt eine andere UHF-Frequenz.
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
52220 Einsatz im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen schließt
auch vorbeugende Maßnahmen ein, wenn diese zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe erforderlich sind. Dabei können die Hubschrauber des militärischen SAR-Dienstes auch eingesetzt werden, wenn die Bedrohung von Menschenleben oder lebenswichtigen Einrichtungen und Sachgütern bei akuter Lawinengefahr nur durch eine unverzügliche Sprengung abgewendet werden kann und hierfür zivile Hilfskräfte nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Anforderungen zum Lawinensprengen sind grundsätzlich an LTKdo A3b zu verweisen. Die Einsätze unterliegen folgenden Auflagen:
- Lawinensprengungen werden gegen Kostenerstattung durchgeführt. Ist das LTG 61 aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage, den Einsatz im Rahmen LTB durchzuführen, kann nach Absprache LTKdo A3b, mit der SAR- Leitstelle auf die SAR-Bereitschaft zurückgegriffen werden.
- Beachtung der Bestimmungen des Handbuches für den Lufttransport gefährlicher Güter
- Sprengungen durch ausgebildete und im Einsatz mit Hubschraubern erfahrene Sprengmeister der Bergwacht.
- Sprengungen nur in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeikräften in abgesperrten und abgesicherten Gebieten.
- Ausreichender Sicherheitsabstand zu österreichischen Grenzgebieten muß gewährleistet sein.
- Aufnahme und Transport der Sprengmittel haben so zu erfolgen, dass jegliche Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
52221 Suche nach Bergsteigern und Bergwanderern SAR-Mittel können zur Suche nach Bergsteigern und Bergwanderern eingesetzt werden,
wenn - sie vermisst werden; - ihre körperliche Unversehrtheit angezweifelt werden muss; - für sie aufgrund hereinbrechender Nacht mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt
oder aufgrund zu erwartender Wetterumstürze u.ä. Lebensgefahr entstehen könnte; - sie sich bei weiterem Klettern, Versteigen in Lebensgefahr bringen.
Suchen sind in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchzuführen. Bei Hilfeersuchen von zivilen Personen, Bekannten oder Angehörigen sind diese zuerst
an die Bergwacht zu verweisen. Wird die zu suchende Person nicht gefunden, ist der Einsatz als Fehleinsatz zu
verbuchen.
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
52222 Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen Abtransporte von im Gebirge verunglückten Personen sind wie Einsätze unter dem
Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe zu behandeln. Sofern kein Arzt am Unglücksort die Lufttransportfähigkeit bestätigen kann, ist die Entscheidung von dem Bergwacht-Rettungsmann oder Luftrettungsmeister zu treffen.
Ist die Verletzung derart, dass sie die Lufttransportkriterien zwar nicht erfüllt, ein Abtransport im Rettungsschlitten (Akia) durch die Bergwacht aber über die Maßen gefährlich, langwierig oder wegen der hereinbrechenden Nacht nicht mehr möglich ist, ein Verbleib auf einer Hütte nicht die geeignete Maßnahme ist, um die Gefahr abzuwenden, kann dem Hilfeersuchen der Bergwacht zum Abtransport ebenfalls nachgekommen werden. Die Absperrung der Unglücksstelle für die Hubschrauberlandung wird von der Bergwacht übernommen.
Die Aufnahme im Krankenhaus wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und / oder der Rettungsleitstelle geklärt. Absperrmaßnahmen werden im allgemeinen durch diese Stellen veranlasst. Ist die Begleitung eines Arztes erforderlich, wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und / oder der Rettungsleitstelle ein geeigneter Arzt aufgenommen (z.B. Bergwachtarzt).
52223 Bergung von Leichen Der Transport von Leichen mit Hubschraubern ist nur dann gestattet, wenn die Bergung
aus unwegsamen Gelände auf andere Weise nicht möglich ist. Die Leiche ist in einem Leichenbergesack zur nächstgelegenen Leichenhalle oder zu einem anderen vereinbarten Landeplatz zu überführen, und zwar - als Innenlast, wenn angenommen werden muss, dass der Tod durch äußere
Umstände eingetreten ist; - als Außenlast, wenn eine Infektionskrankheit als Todesursache angenommen werden
muss. Leichenbergesäcke werden bei den Sanitätsstaffeln, Außenlastnetze bei den
Hubschraubereinheiten, -verbänden bereitgehalten. Nach dem Flug ist das Außenlastnetz durch einen ausgebildeten Desinfekteur der
Sanitätsstaffel zu reinigen und zu desinfizieren. 52224 Bergung von Personen aus Seilbahngondeln Die SAR-Besatzungen des LTG 61 sind in der Bergung von Personen aus
Seilbahngondeln ausgebildet und können solche Einsätze durchführen. Für die Durchführung wurde ein Seilbahnkatalog mit allen erforderlichen Angaben über
die Seilbahnen des Deutschen Alpenraumes erstellt. Die Durchführung einer Bergeaktion kann in der Regel erst vor Ort und unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vom verantwortlichen Hubschrauberführer der SAR-Besatzung entschieden werden.
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
52300 Hilfeleistung zur Unterstützung des zivilen Rettungsdienstes Alle Rettungsmittel der Bundeswehr dienen vornehmlich der medizinischen Betreuung
von Bundeswehrangehörigen. Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ihre Rettungsmittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen der umfassenden praktischen Fortbildung ihres Sanitätspersonals als Beitrag zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens ein.
53000 Einsatzdurchführung 53100 Flugplan Flüge im Rahmen der dringenden Nothilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen
durchgeführt werden. Um ggf. die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan wie folgt auszufüllen:
Beispiel: Feld 7 - Luftfahrzeugkennung: „GAFMED + Nr. gem. Zuweisung RCC. Feld 18 - Andere Angaben: „OPR/GAF“ (Betreiber des Lfz) „STS/HOSP“ (Status für beantragte Vorrangbehandlung)
Ein Flugplan wird in der Regel nicht aufgegeben. Er ist nur erforderlich, wenn Zeit und
Umstände des Einzelfalles dies zulassen. 53110 Institutionen Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren / Krankenhäusern (Dialyse,
Vergiftung etc.) befinden sich im Krankenhausatlas der SAR-Leitstelle. 53200 Mitnahme von Ärzten / Ärzteteams zur Transplantatentnahme Bei Krankentransporten ist, falls ein Arzt für die Betreuung an Bord erforderlich ist, die
Arztbegleitung von dem anfordernden Krankenhaus oder der Sanitätseinrichtung sicherzustellen. Ist das nicht möglich, versucht die SAR-Leitstelle einen Arzt (möglichst Bw-Arzt / Fliegerarzt) zu alarmieren und mit der Begleitung des Patienten zu beauftragen.
Bei Transport von Ärzteteams (3 Ärzte) zur Transplantatentnahme ist, da kein mit Sicherheitsgurt ausgestatteter Sitzplatz mehr zur Verfügung steht, der 3. Arzt während Start, Landung und im Tiefflug auf der Trage anzuschnallen.
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
53210 Mitnahme von zusätzlichem San-Gerät Der Antrag auf Gestellung besonderen San-Gerätes ist - soweit es nicht durch das
abgebende Krankenhaus gestellt wird - an den Fliegerarzt o.V.i.A. des Stationierungsorts des eingesetzten Lfz zu richten. Bei Lufttransport mit transportablen Inkubatoren müssen folgende Auflagen erfüllt
werden: - Begleitung durch fachlich qualifiziertes Personal; - Die (Kabinen)Druckhöhe darf 7.000 ft nicht überschreiten - Sauerstoff ist in ausreichendem Maße mitzuführen; - Der Inkubator muss in seinem Versorgungssystem autark sein.
53220 Hubschraubertransport verunglückter Taucher Verunfallte Taucher mit druckkammerpflichtiger Taucherkrankheit sind schnellstmöglich
nach Auftreten erster Symptome zur nächstgelegenen einsatzbereiten stationären Behandlungskammer zu transportieren. Der Transport erfolgt liegend. Begleitet wird der Transport in der Regel vom Tauchereinsatzleiter und einem Sanitäter (LR) oder Arzt.
53300 Einsätze bei Nacht Einsätze bei Nacht werden wie am Tage durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderen
Wetterkriterien und erfordern i.d.R. 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann. Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Der VLF entscheidet im Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen
(Notbeleuchtung des Landeplatzes, Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG) eine Landung möglich ist.
53400 Desinfektion von Lfz / Medizinische Überwachung der Besatzung Nach dem Transport von Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen Teile
des Luftfahrzeuginneren sowie diverses med. Gerät desinfiziert werden. Die Notwendigkeit einer Desinfektion stellt der anfordernde / begleitende Arzt fest. Zuständig für die Desinfektion ist der zuständige Luftrettungsmeister. Die Desinfektion ist so durchzuführen, dass keine gesundheitlichen und materiellen Folgeschäden eintreten können und jede Feuergefahr vermieden wird (gem. Hygieneplan LTKdo für alle MEDEVAC Lfz, SAR-Hubschrauber und Kfz des LTKdo-Bereiches i. d. gültigen Fassung).
Zur Wischdesinfektion der direkten Kontaktflächen (z.B. Sitz, Trage oder sonstige von Patienten berührte bzw. beschmutzte Bereiche) empfiehlt LTKdo - KdoArzt - im Rahmen der fachlichen Unterstellung geeignete Desinfektionsmittel. Sprühdesinfektion wird nicht durchgeführt.
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Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
Für die Besatzungen sind Schutz- bzw. Kontrollmaßnahmen nach dem Transport von
Infektionskrankheiten durch den anfordernden / begleitenden Arzt festzulegen. In Zweifelsfällen ist LTKdo -KdoArzt- einzuschalten.
Die getroffenen Maßnahmen sind dem zuständigen Fliegerarzt zu melden. Anmerkung:
Aufklärung der LRettMstr über Desinfektion etc. mit Schreiben LTKdo -KdoArzt- vom 21.07.97 (Inkraftsetzung Hygieneplan SAR-Kdo’s).
53410 Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben Hat ein den Einsatz begleitender Arzt den Tod des Patienten während des Fluges
festgestellt, ist nach Absprache mit dem Begleitarzt zur abgebenden oder aufnehmenden Sanitätseinrichtung zu fliegen.
54000 Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen 54100 Einsatzablehnung und Zurückweisung Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln nicht gegeben, ist die
Anforderung unter Hinweis auf das zivile Rettungswesen zurückzuweisen. 54110 Abgabe an das zivile Rettungswesen und Zusammenarbeit mit diesen Stellen Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an das
zivile Rettungswesen, ist dieses über alle bereits getroffenen Maßnahmen und etwaige Absprachen zu unterrichten.
Mit der Abgabe an das zivile Rettungswesen endet die Verantwortlichkeit der SAR-Leitstelle; noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedoch unverzüglich an das zivile Rettungswesen weiterzuleiten.
Anweisungen oder Aufträge an Bw-Dienststellen oder an Dienststellen der alliierten Streitkräfte im Auftrag des zivilen Rettungswesen sind nicht statthaft.
Die SAR-Leitstelle ist nicht autorisiert, Aufträge des zivilen Rettungswesen anzunehmen. Beabsichtigt das zivile Rettungswesen eine bei ihm eingegangene
Krankentransportanforderung an die SAR-Leitstelle abzugeben, setzt sich die SAR-Leitstelle direkt mit dem anfordernden Bedarfsträger in Verbindung und klärt die Einsatzvoraussetzungen mit ihm ab.
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Lufttransportkommando Seite 92 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 5 – Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Stand: 01.01.2007
55000 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde. (Einzelheiten siehe Anhang A, Anl. 17 - Merkblatt Amtshilfe -) Die Bundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den
öffentlich-rechtlichen Aufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht jedoch nicht geleistet zu werden, wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im SAR-Dienst kann dieses in der Regel als gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen von Hubschraubern des SAR-Dienstes ist wie folgt zu verfahren:
55100 Anforderungen durch Polizeibehörden Wegen der bestehenden Kostenpflicht können Anforderungen im besonderen Einzelfall
nur durch die Polizeidirektionen erfolgen. Amtshilfeersuchen der Polizei sind - sofern zeitgerecht möglich - auf dem Dienstweg
dem BMVg - Fü L III 5 - zur Genehmigung vorzulegen. Bei kurzfristigen Amtshilfeersuchen sind die Antragsteller an den Gefechtsstand LTKdo,
Tel.: 02 51 - 9 36 - 4300, zu verweisen. 55110 Anforderungen durch BMI (Katastrophenschutz) 55111 Ersatzgestellung für Hubschrauber des Katastrophenschutzes Anforderungen der BPOL-Fliegertruppe, einen aus technischen Gründen ausgefallenen
Katastrophenschutz-Hubschrauber des BMI durch einen Hubschrauber des SAR-Dienstes zu ersetzen, sind an Gefechtsstand LTKdo zu verweisen, der - ggf. nach ministerieller Billigung - über die Ersatzgestellung entscheidet und in der Regel Hubschrauber außerhalb des SAR-Dienstes hierfür abstellt.
55120 Anforderungen durch Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) Zur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die Angehörigen
der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es SAR-Auftrag und -lage erlauben und Hilfeleistung und Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden.
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Lufttransportkommando Seite 93 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation / Inhalt Stand: 01.01.2007
60000 Einsatzauswertung und Dokumentation
61000 Melde- und Berichtswesen
61100 Meldungen
61110 SAR-Kommandos und SAR-Bereitschaften
61120 SAR-Leitstelle Münster
61121 Meldeweg
61122 Inhalt der Meldung(en)
61130 SAR-Mittel im Einsatz
61131 Luftgebundene SAR-Mittel 1. und 2. Grades
61132 Bodenständige SAR-Mittel
61200 Einsatznachbesprechung
61300 Berichte
61310 Einsatzberichte
61320 Zusammenfassende SAR-Einsatzberichte
62000 Aufbewahrung von Einsatzunterlagen
62100 Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos
62200 SAR-Leitstelle
63000 Presseinformation
64000 Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb
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Lufttransportkommando Seite 94 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.01.2007
60000 Einsatzauswertung und Dokumentation 61000 Melde- und Berichtswesen Das Melde- und Berichtswesen ist grundlegend in der Besonderen Anweisung für den SAR-
Dienst Nr 400/5001 (BesAnSAR Nr 400/5001) geregelt. 61100 Meldungen 61110 SAR-Kommandos melden fernmündlich an die SAR-Leitstelle:
täglich vor Aufnahme der Bereitschaftsstufe 3 (SAR-Kdo): - Einsatzbereitschaft entsprechend befohlenem Rüstzustand, - Name bzw. Initialen des diensthabenden VLF, - Ausrüstung mit VHF-Peiler und / oder Rettungswinde, - Wetter am Standort / Local area nach den Kriterien:
+ Flugbetrieb uneingeschränkt möglich + Flugbetrieb mit Einschränkungen (örtlich / zeitlich) möglich + Kein Flugbetrieb möglich,
- Höchstflugdauer entsprechend der aktuellen Kraftstoff- menge an Bord, wenn diese geringer ist als für 02:30 Std Flugzeit.
täglich bei Beendigung der Bereitschaftsstufe 3 (SAR-Kdo): - Anzahl und Art der Einsätze sowie Gesamtflugzeit unverzüglich: - Ausfall / Eingeschränkte Nutzbarkeit von SAR-Einsatzmitteln; insbesondere wenn dem
SAR-Einsatzmittel weniger als 5 (fünf) Stunden Einsatzflugzeit zur Verfügung stehen; - zusätzlich zur Verfügung stehende SAR-Einsatzmittel und Besatzungen; - Jede Änderung / Störung der Fernmeldeverbindungen; - Neuerkundungen bzw. Änderungen von Landeplätzen insbesondere an
Krankenhäusern; - Vorkommnisse mit möglichem Einfluss auf die SAR-Einsatzbereitschaft.
61120 SAR-Leitstelle Münster Die SAR-Leitstelle meldet wesentliche SAR-Einsätze (Lfz-Unfälle, Suche nach vermissten
Lfz etc.) unverzüglich, sobald es die Lage erlaubt gem. Ziff. 61121 (Meldeweg)
Zusätzlich ist an Sonn- und Feiertagen bei Einsätzen, die öffentliches Interesse hervorrufen, FüZ Bw (Weiterleitung an den Pressestab BMVg) zu informieren.
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Lufttransportkommando Seite 95 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.01.2007 61121 Meldeweg für wesentliche SAR-Einsätze
BMVg
FüL III 5
OvU
GenFlSichh
Bw
BMVg
FÜZ Bw
sofort sofort sofort
unverzüglich, sobaldes die Lage erlaubt
LwFüKdo
FüZ Lw
Kdr LTKdo
o.V.i.A.
LTKdo
GefStd
LTKdo
A 3 c
SAR Bw
GenFlSichh
Bw
LwFüKdo
FüZ Lw
Bundesstelle für
Flugunfallunter-
suchung
unverzüglich, sobald es die Lage erlaubt
während der allgemeinen Dienstzeit
!!! Anmerkung !!! Unabhängig von oben aufgezeigtem Meldeweg sind alle wesentlichen SAR-Einsätze
außerhalb der allgemeinen Dienstzeit telefonisch dem Dezernatsleiter A3c SARBw / LTKdo o.V.i.A.
zu melden. Legende: [1] nur bei zivilen Luftfahrzeugen [2] nur bei militärischen Luftfahrzeugen oder wenn Einheiten der Bundeswehr, die nicht SAR-
Mittel ersten Grades sind, an Suche / Bergung ziviler Luftfahrzeuge beteiligt sind [3] nur bei militärischen Luftfahrzeugen [4] nur wenn SAR-Einsatz nicht von der SAR-Leitstelle befohlen wurde [5] bei Katastropheneinsätzen
SAR - Leitstelle
Zuständige
Katastrophenschutz-
Behörde
SAR - Kommandos
[ 4 ]
[ 2 / 5 ]
[ 1 ][ 2 / 5 ]
[ 3 ]
[ 3 ] [ 3 ][ 2 / 5 ]
außerhalb der Allgemeinen
Dienstzeit
[ 5 ]
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Lufttransportkommando Seite 96 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.01.2007
61122 Inhalt der Meldung(en) bei militärischen Flugunfällen, Suchen nach vermissten militärischen Luftfahrzeugen
enthält die Meldung mindestens folgende Angaben:
⇒ festgestellter Bedarfsträger ⇒ Ausrüstung und Bewaffnung ⇒ evtl. giftige Stoffe (z.B. Hydrazin) ⇒ evtl. Personen- / Geländeschäden
61130 SAR-Mittel im Einsatz 61131 Luftgebundene SAR-Mittel 1. und 2. Grades SAR-Luftfahrzeuge im Einsatz melden an die SAR-Leitstelle unverzüglich:
- Start- und Landezeiten, - Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten um mehr als 10 Minuten, - Wetterverschlechterungen, die Einfluss auf den Einsatz haben, - technische Schwierigkeiten, - Unzweckmäßigkeiten von festgelegten Suchdaten, - Ein- und Ausflugzeiten in / aus Suchgebieten, - sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen, - Auffinden der Unfallstelle einschließlich Ortsangabe noch vor der Landung, - weitere Maßnahmen nach Lagebeurteilung vor Ort;
in regelmäßigen Abständen (mindestens halbstündig): - Stand der Suche mit Positionsmeldung.
SAR-Rettungshubschrauber an (Bw-)Krankenhäusern melden an die zuständigen zivilen
Rettungsleitstellen alle Unregelmäßigkeiten im Einsatzablauf, die die Durchführung des Einsatzes beeinträchtigen.
61132 Bodenständige SAR-Mittel Bodensuchtruppen bilden einen Meldekopf und melden die Aufnahme ihrer
Einsatzbereitschaft telefonisch an die SAR-Leitstelle. Nach Auftragserteilung sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen (etwa halbstündig)
fernmündliche Lageberichte, abzugeben, damit die SAR-Leitstelle über den Stand der Suche informiert ist.
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Lufttransportkommando Seite 97 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.01.2007
61200 Einsatznachbesprechung (Debriefing)
Nach jedem Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung durchzuführen. Hierzu meldet sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bzw. Leiter von bodenständigen SAR-Mitteln telefonisch bei der SAR-Leitstelle.
Die Nachbesprechung ist anhand des Formblattes EBerMilSAR durchzuführen. 61300 Berichte 61310 Einsatzberichte Auf Anforderung der SAR-Leitstelle ist über einen SAR-Einsatz durch den
verantwortlichen Luftfahrzeugführer bzw. Leiter von bodenständigen SAR-Mitteln ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der SAR-Leitstelle innerhalb einer Woche zu übersenden.
Der Einsatzbericht soll über den allgemeinen Einsatzablauf sowie über aufgetretene Schwierigkeiten und andere Unregelmäßigkeiten Auskunft geben und ggf. Verbesserungsvorschläge zu den festgestellten Mängeln enthalten. Ein Einsatzbericht kann entfallen, sofern die Einsatznachbesprechung von beiden Gesprächspartnern schriftlich festgehalten und ein schriftlicher Bericht von der SAR-Leitstelle nicht ausdrücklich angefordert wird.
Der SAR-HS-Einsatzbericht (San) ist durch den Luftrettungsmeister zu erstellen. 61320 Zusammenfassende SAR-Einsatzberichte Die SAR-Leitstelle wertet die einzelnen SAR-Einsatzberichte aus und erstellt auf
Anforderung einen ‘zusammenfassenden SAR-Einsatzbericht’ über die SAR-Aktion gemäß BesAn SAR 400/5001 Pkt 806.
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Lufttransportkommando Seite 98 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.01.2007
62000 Aufbewahrung von Einsatzunterlagen 62100 Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos Alle Einsatzunterlagen sind von o.a. Dienststellen zwei Jahre aufzubewahren. 62200 SAR-Leitstelle Die SAR-Leitstelle fasst alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer SAR-Aktion
entstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie –so fern im Einzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen- zu vernichten. Das gleiche gilt für alle EBerMil-Unterlagen.
63000 Presseinformation Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben. Bei diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu verweisen:
- bei zivilen Luftfahrzeugen an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in BRAUNSCHWEIG oder an die zuständige Polizeidienststelle;
- bei deutschen militärischen Luftfahrzeugen an den Leiter der Pressestelle LTKdo, Tel.: 02 51 - 9 36 - 4131
oder an Bereitschaftszentrale Bundeswehr im BMVg, Tel.: 02 28 - 12 - 1, App: 49 11 oder Durchwahl: 02 28 - 12 49 11. - bei amerikanischen Luftfahrzeugen an den Presseoffizier in RAMSTEIN. Tel.: 0 63 71-47 59 14; - bei anderen militärischen Luftfahrzeugen an die zuständige diplomatische Vertretung.
An Sonn- und Feiertagen ist bei Einsätzen, die öffentliches Interesse hervorrufen, FüZ
Bw zu informieren. Dieser leitet die Angaben an den Pressestab BMVg weiter. Bei Flugunfällen ist die Weisung für die Luftwaffe Nr 1303 BMVg - InspL - vom
13.01.1986 zu beachten.
SAR-Einsatzplan Münster
Lufttransportkommando Seite 99 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1
Teil 6 – Einsatzauswertung und Dokumentation Stand: 01.08.2008 64000 Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb 64100 Alle SAR-/ Rettungsflüge innerhalb der Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten
sind von der grenzpolizeilichen und zollamtlichen Überwachung freigestellt. 64200 SAR- und Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen Über-
wachung freigestellt, dass außer eingangsabgabefreien Betriebsstoffen und Reisebedarf sowie der Rettungseinrichtungen keine weiteren Waren eingeführt werden.
64300 Die SAR-Leitstelle fasst die durchgeführten Flüge in / aus Staaten die nicht Schengener
Vertragsstaaten sind, monatlich zusammen. Fehlanzeige ist erforderlich. Folgende Informationen sind an das Hauptzollamt Köln-Deutz / Zollamt Köln/Bonn
Flughafen (per Fax) zu übermitteln: Lfz-Typ und Kennzeichen; Landeplatz und -zeit; Personen an Bord Tel: 0 22 03 - 95 57 91 19 Fax: 0 22 03 - 95 57 91 05 64400 Bei SAR- und Rettungsflügen aus Staaten, die keine Schengener Vertragsstaaten sind,
bzw. die von außerhalb des deutschen Küstenmeeres nach Deutschland gehen, sind die Personendaten der Besatzungsmitglieder sowie der eventuell beförderten Passagiere / Patienten umgehend der Bundespolizeidirektion Koblenz (Fahndungsleitstelle) mitzuteilen.
Tel.: 0261 - 39 92 50 Fax: 0261 - 39 92 18 64500 Durch o.a. Maßnahmen werden ausschließlich SAR-Mittel und Rettungshubschrauber
der Streitkräfte, respektive nur die Rettungsflüge erfasst, die von den SAR-Leitstellen koordiniert werden.
64600 Schengen - Anwenderstaaten sind: - Belgien Estland - Dänemark Lettland - Deutschland Litauen - Finnland Malta - Frankreich Polen - Griechenland Slowakei - Island Slowenien - Italien Tschechien - Luxemburg Ungarn - Niederlande - Norwegen - Österreich - Portugal - Schweden - Spanien
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Inhaltsverzeichnis Stand: 01.01.2007
Anlage 1 Angrenzende SAR-Bereiche
Anlage 2 Erreichbarkeit der benachbarten SAR-Bereiche
Anlage 3 / 1 Dislozierung der SAR-Mittel 1. Grades / 2 SAR-Flugfunknetz
Anlage 4 / 1 SAR-Bereitschaftsstufen / 2 Bereitschaftszeiten
Anlage 5 / 1 Vorschriftenausstattung bei SAR-Kommandos / 2 Ausrüstung der SAR-Hubschrauber / 3 Medizinische Ausrüstung der Katastrophenhubschrauber CH-53
Anlage 6 SAR-Bereichssuchstellen
Anlage 7 Alarmierungsmeldung
Anlage 8 Einsatzbefehl vom Rescue Coordination Center (RCC)
Anlage 9 Formblatt ‘SAR-Arbeitsblatt [Overdue]’
Anlage 10 Formblatt ‘SAR-Arbeitsblatt [SAR-Alarmierung] und [SAR-Einsatzmeldung]’
Anlage 11 Formblatt ‘Eingesetzte SAR-Mittel’
Anlage 12 Formblatt ‘Suchgebiete’
Anlage 13 Formblatt ‘Lagebericht LFZ-Unfallstelle’
Anlage 14 Formblatt ‘Verordnung einer Krankenbeförderung mit Hubschrauber der Bundeswehr’
Anlage 15 Formblatt ‘Hinweise aus der Bevölkerung’
Anlage 16 Muster für Suchmeldung durch Rundfunk und Fernsehen
Anlage 17 Merkblatt Amtshilfe
Anlage 18 NOTAM-Beratung
Anlage 19 Territoriale Wehrorganisation
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 1 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Angrenzende SAR-Bereiche Stand: 01.01.2007
Angrenzende SAR - Bereiche
JRCC Denmark
RCC Göteborg
ARCC Kinloss RCC Glücksburg
RCC Münster
RCC Den Helder
RCC Warschau
RCC Brüssel
RCC Drachenbronn
RCC Zürich
RCC Prag
RCC Wien
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 2 – Seite 1 von 2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Erreichbarkeit der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche Stand: 01.01.2007
Erreichbarkeit der RCC / RSC benachbarter SAR-Bereiche Zeichenerklärung: FS-Fernschreibanschrift Postanschrift @ E-mail Telefon FAX
A WIEN B BRÜSSEL LOWWYCYX EBMIYCYX AUSTRO CONTROL GmbH
Schnirchgasse 11 A-1030 Wien
Search and Rescue Coordination Centre Belgian Air Force CANAC Tervuurse Stewg 303 B-1820 Steenokkerzeel
@ [email protected] @ [email protected] 0 04 31 - 7 97 98 77 77 00 32 (02) - 7 51 46 15 0 04 31 - 17 03 - 76 00 32 (02) - 7 52 42 01
CH ZÜRICH CZ PRAG
LSZHSAZX LKPRYCYX Swiss Air Ambulance, Rega
P.O. BOX 1414 CH-8058 Zürich – Airport
VÚ 5045 Záchranné koordinacni stredisco PRAHA Letiste PRAHA Ruzyné CZ - Praha 614 161 00
@ [email protected] @ [email protected] 00 41 16543538 00 420 - 2 20374450 / 2 20374452 00 41 16543587 00 420 - 2 20372701
D GLÜCKSBURG DK DENMARK
ETRBYCYX EKMCYCYX SAR-Leitstelle Glücksburg
Postfach 11 63 24956 Glücksburg
Tactical Air Command Koelvraa DK 7470 Karup J
@ [email protected] @ [email protected] 0 46 31 - 6 66 - 32 51 (- 3252 /- 3253) 00 45 - 99 62 - 4950 0 46 31 - 6 66 - 32 59 00 45 - 99 62 - 4954
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 2 – Seite 2 von 2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Erreichbarkeit der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche Stand: 01.01.2007
F DRACHENBRONN GB KINLOSS
LFXOYCYX EGQKYCYX Monsieur le Chef du CCS
CDC 05.901 Base Aerienne 901 67167 Wissembourg CEDEX
RAF Kinloss Forres Moray, N 36 OUH Scotland
@ [email protected] @ [email protected] 00 33 - 388 94 53 79 00 44 - 1343 - 8 36 00 01
00 44 - 1309 - 67 21 61 Ext. 62 02 00 33 - 388 94 50 40 00 44 - 1309 - 67 83 08 / 9
L LUXEMBURG (RSC des RCC Brüssel) NL DEN HELDER
ELLXYCYX EHYMYCYX Administration de l’ Aéroport
Service ATC Centre Second. de Recherche/SauvetageB.P. 273 L-2012 Luxembourg
Netherland Coastguard RCC PO Box 10000 NL-1780 CA Den Helder
@ mdc/[email protected] @ [email protected] 0 03 52 - 47 98 - 27 84
0 03 52 - 47 98 - 27 94 00 31 - (0)9 00 01 11
0 03 52 - 47 98 - 27 88 0 03 52 - 47 98 - 27 98
00 31 - (0)223 658358
PL WARSCHAU S GÖTEBORG
EPWWYCYM ESORYCYX ARCC Warszawa
ul Kajakowa 11. PL-02-800 Warszawa
Swedish Civil Aviation Administration ARCC / Cefyl Box 5159 S-42605 Västra Frölunda
@ [email protected] @ ARCC @LUFTFARTSSTYRELSEN.SE 00 48 - 22 - 688 - 8911 / 12 00 46 - 31 64 80 80 00 48 - 22 - 688 - 8797 00 46 - 31 64 84 96
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 3/1 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Dislozierung SAR-Mittel 1. Grades Stand: 01.01.2007
Dislozierung der SAR - Mittel 1. Grades
(UH - 1D )Hohn
LTG 63
Holzdorf
Nörvenich
Ingolstadt
Landsberg
Erfurt
Laage
LTGrp LTG 62
Malmsheim
Diepholz
Holzdorf (UH - 1D )
LTG 61 Landsberg(UH - 1 D )
SAR-Kommando
Legende
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 3/2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
SAR-Flugfunknetz Stand: 01.01.2007
SAR - Flugfunknetz
DÄNEMARK
FRA
BELGIEN
NIEDER
SA Fl
N
SCHWEIZ
NKREICH
LANDE
POLEN
Putgarten
Arkebek
Jever
Dötlingen
Bad Ilburg
MÜNSTER
Uedem
Kleinhau
Auenhausen
Sprockhövel
Erndtebrück
Hochkelberg
ElmenhorstCölpin
Dargelütz
Döbern
Eggersdorf
Visselhövede
Köppel
Heidelstein
Ruppelstein
Reisenbach
Hornisgrinde
Meßstetten
n
R Leitstelle
ugfunk- Sende- und Empfan
Brocke
ÖSTERREICH
TSCHECHIEN
Holzdorf
Gleina Inselsberg
Döbraberg
Haid
Großer Arber
Ellenberg
Thussenhausen
Haindfing
Brocken
gsanlage
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 4/1 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
SAR-Bereitschaftsstufen Stand: 01.01.2007
SAR - Bereitschaftsstufen Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt: Bereitschaftsstufe 1: Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start (Besatzung an Bord)
Bereitschaftsstufe 2: Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten.
Bereitschaftsstufe 3: Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 15 Minuten.
Bereitschaftsstufe 4 / #: Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen Zeit (#) in Stunden.
(z.B. 4/1 = innerhalb 1 Stunde)
Die Bereitschaftszeiten und Bereitschaftsstufen gem. SAR-EP Anhang A, Anlage 4 sind die
Regel.
Wenn die Lage es erfordert/erlaubt, können die SAR-Leitstellen einen anderen Status anordnen.
Grundsätzlich gilt im SAR-Dienst, dass ein Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen hat.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 4/2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel 1. Grades Stand: 01.01.2007
Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel ersten Grades
SAR-Kommandos der Luftwaffe (SAR-Hubschrauber)
Standort Einsatzmittel Bereitschaftszeit (Ortszeit) BereitschaftsstufeDiepholz Erfurt Holzdorf täglich 0730 bis SS+30 Min.)1 3 Ingolstadt 1 UH-1D Laage außerhalb dieses Zeitraumes 4/1 Landsberg Nörvenich Malmsheim Die angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Regel. Abweichungen ergeben sich durch die
maximalen Flugdienstzeiten, die in der 2. Luft BO festgelegt sind (s. Flugdienst- und Ruhezeiten) Während der Sommerzeit ist zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit:
)1 Änderung der Bereitschaftsstufe jedoch spätestens 2030 Ortszeit
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/1 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1
Vorschriftenausstattung bei SAR-Kdo u. RZ Stand: 01.08.2008 SAR-Kommandos im SAR-Bereich Münster sind vom betreibenden Verband mit folgenden Vorschriften auszustatten:
• Kommandoordner • örtl. Flugunfallalarmordnung .........................................(nur SAR-Kdo’s an Flugplätzen) • SAR-Einsatzplan • BesAnSAR 400/5001 • FBH III/2 (DSK L1307200443) • FBH IV UH 1D (DSK L1007200360) • BesAn FlgStdsgLw Nr 100/5105 Handbuch SAR Rüstsatz
• BesAnLwUKdo 203/8003 (Handbuch Bodensicherheit)
• GAF T.O. 1H-1(U)D(L)-1 ...................................................................(im Hubschrauber) • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-1-2 • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-2-2 • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-3
Den Verbänden / Staffeln wird freigestellt, diese Mindestausstattung im Bedarfsfall zu ergänzen. Die in der Mindest- und ggf. Ergänzungsausstattung enthaltenen Vorschriften sind in einer Vor-schriftenbestandsliste sowie der Mat.-Übergabeliste in den Kommandos zu dokumentieren.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/2 – Seite 1 von 2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung der SAR-Hubschrauber Stand: 01.01.2007
Rüstzustand / Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D) 1. SAR-Grundausstattung
Die Grundausstattung wird in allen SAR-Hubschraubern an SAR-Kommandos mitgeführt.
Sie besteht aus: 1.1. Allgemeine Ausrüstung FuG 8
Innenrettungswinde Luftrettergurt
2 x Rettungsgurt FSG 7016 VOX
Stehhaltegurt Bakenausschaltbatterie Rauchkörper / Seemarkierer (bei Bedarf für Gebirgs- und See-Einsätze) 2 Verzurrgurte 45 kn
2 Gehörschutz, 1 Helm Innenkraftstoffbehälter
Frequenzübersichtskarte 4 m-Band Karte ‘Örtl. Crashbereich’
ABC Pulverlöscher 6 kg; Force-Rettungsgerät 1.2. Rüstsatz SAR-HS UH – 1D Standard 1.2.1. Modul I Krankentragegestell mit 2 x 5 l Sauerstoffflaschen und Stromversorgungsbox (Powerbox) mit zwei 24V und drei 12 V Steckdosen Lichtschutzvorhang, Infusionshalterung 1.2.2. Modul II Gepäckregal mit Halterung für Medumat-Lifebase-III Halterung 1.2.3. Modul III
Luftrettungsbergesack mit Helm und Antirotationsleine für Innenrettungswinde 1.2.4. Modul IV
Schaufeltrage und KED-System im Transportsack
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/2 – Seite 2 von 2 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung der SAR-Hubschrauber Stand: 01.01.2007
1. SAR-Grundausstattung (Fortsetzung) 1.2.5 Sanitätsausstattung
Modul I Propaq 106 EL, Patientenmonitor mit Drucker und Capnometrie
Zoll-M, Defibriliator, semiautomatisch mit Herzschrittmacher Combimat 2000 CS 3, Spritzenpumpe für 3 Spritzen
Oxylog 2000, Intensivbeatmungsgerät 2 x 5 l Sauerstoffflasche
2 x Alduk 1, Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung Accuvac®Rescue, Absaugpumpe mit einstellbarer SaugleistungInfrarot-Ohrthermometer
Tasche mit Zubehörteilen (IABP-Messung Propaq, CO2 Kabel Propaq) Rettungsdiensttrage Stollwerk 3006
Vakuummatratze Rettungs- und Bergetuch / Umbettungstuch
Respofix, Beatmungsschlauchhalter Schreibbrett mit Notwendigkeitsbescheinigung s. Anl. 14
Rigebox; Abfallbox zur Entsorgung von Kanülen und Ampullen Modul II
Medumat Lifebase III; Notfallbeatmungsgerät mit Sauerstoffinhalation und 2 l Sauerstoffflasche Thoraxdrainageset komplett
Stifeneck ® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr.: Select/No-Neck/Pädiatric Vakuumschienen Arm/Bein für Erwachsene und Kinder
Antischockhose Burnpack, Maxi Set für Schwerstverbrannte
Replantatbeutelset Notarztkoffer Kinder Rettungsrucksack
MicrO 2, Pulsoxymeter Glucometer Elite; Blutzuckermessgerät
Beatmungsbeutel mit div. Masken und PEEP-Ventil Demandventil
2 l Sauerstoffflasche Alduk 1, Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung
O2 –Inhalationsmasken mit Verneblerfunktion Intubationsbesteck mit Edgartuben und Caffdruckmesser
Combitubus Intraossiärkanüle
Medikamente nach Standardempfehlung der DIVI Infusionen
Venen- und Arterienpunktionskanülen Diverse Verbandstoffe
Kleinmaterialien Sterile und unsterile Handschuhe
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 1 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Ausstattung des Katastrophen-HS CH-53 Sanitätsmaterial: Die Ausstattung mit Sanitätsmaterial wurde so gewählt, daß bis zu 12 Schwerverletzte unter Weiterführung der Therapie (z.B. auch Beatmung) liegend transportiert werden können. Für die Versorgung für je zwei Patienten wurde ein Kisten-Set zusammengestellt, aus dem diese Patienten mindestens 4 Stunden autark versorgt werden können. Ein solches Kisten-Set besteht aus drei Zargeskisten:
⇒ Kiste A: - Arzneimittel - Drainagen - Blutdruckmessgeräte etc.
⇒ Kiste B: - Verbandsmittel - Infusionen
⇒ Kiste C: - Atmung- / Beatmungsmaterial Zusätzlich sind an Bord:
♦ 12 Tragen mit Decken ♦ 2 Vakuummatratzen ♦ 6 Bergetücher ♦ 1 kombiniertes EKG-Sichtgerät / Defibrillator
Es handelt sich also fast durchweg um bereits in die Bundeswehr eingeführtes und hier bereitgehaltenes Gerät und gängige Arznei- und Verbandsmittel, abgestimmt auf das spezielle Einsatzspektrum.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 2 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Kisteninhalt
Kiste A (Teil 1) Medikamente Menge / Art / Größe Anzahl
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)
10) 11) 12) 13) 14) 15)
Ampullensäge Akrinor Atropin Auxillison-Dosier-Aerosol Dehydrobenzperidol Dormicum Euphyllin Fortecorsin Ketanest Lysthenon-Trockensubstanz 100 mg mit Lösungsmittel 5 mlNovalgin Novesine-Augentropfen Suprarenin Xylocain Natriumbicarbonat
2 ml0,5 mg / 1 ml
5 mg / 2 ml5 mg / 1 ml
0,24 / 10 ml100 mg / 10 ml500 mg / 10 ml
1 g / 2 ml
1 mg / 1 ml2 % / 5 ml
4 % / 250 ml
6 EA4 EA4 EA8 EA2 EA8 EA4 EA2 EA4 EA2 EA4 EA1 EA8 EA4 EA4 EA
Drainagen Menge / Art / Größe Anzahl1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
8) 9)
10) 11) 12) 13) 14) 15) 16)
Thoraxdrainage, jeweils mit Trokar Thoraxdrainage, jeweils mit Trokar Thoraxdrainage, jeweils mit Trokar Einmalskalpell, spitz Mullkompressen, steril Schlinggaze-Tupfer, eigroß Nahtmaterial Ethiband, grün, geflochten Spritze Einmalkanüle OP-Handschuhe, steril OP-Handschuhe, steril Leukoplast-Pflaster-Rolle Heimlich-Ventil Magensonde Auffangbeutel Scandicain G:
28 CH18 CH10 CH
je 10 EAJe 10 EA
2m 3-0, Nadel KS5 ml
20g 0,9 x 38 mmGröße 8,0Größe 7,5
25 x 5000 mm
CH 18
4 EA2 EA2 EA4 EA4 PG2 PG
4 EA4 EA8 EA4 PR4 PR2 EA4 EA2 EA6 EA2 EA
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 3 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Kisteninhalt
Kiste A (Teil 2) Einmalmaterial Menge / Art / Größe Anzahl
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)
10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30) 31) 32) 33) 34)
Dokumentationsmaterial Einweghandschuhe, groß Einweghandschuhe, mittel Kleiderschere Staubinde Blutdruckmessgerät Blutdruckmanschette f. Kinder Blutdruckmanschette f. Kleinkinder Stethoskop Cutasept-Spray Schlinggaze-Tupfer, eigroß, steril Venenverweilkanüle 22 G: Venenverweilkanüle 20 G: Venenverweilkanüle 22 G: Venenverweilkanüle 22 G: Venenverweilkanüle 22 G: Cavafix certo 458 Cavafix certo 455 Cavafix certo 258 Cavafix certo 255 Kanülenpflaster Mullbinden, gepreßt Infusionsgerät Einmalkanüle 20 G: Einmalspritzen Einmalspritzen Einmalspritzen Leukosilk Verschlußkonus Luer-Look Adapter Luer/Record Adapter Record/Luer Dreiwegehahn Taschenlampe m. Ersatzbirne Ersatzbatterien
je 10 EA0,8 mm x 25 mm1,0 mm x 32 mm1,4 mm x 45 mm1,7 mm x 45 mm2,0 mm x 45 mm
0,9 mm x 38 mm2 ml5 ml
10 ml12,5 mm x 5000 mm
2 EA20 EA20 EA
2 EA2 EA2 EA1 EA1 EA1 EA1 EA2 PG4 EA4 EA4 EA4 EA4 EA2 EA2 EA2 EA2 EA1 PG1 PG8 EA
50 EA30 EA
5 EA10 EA
1 EA10 EA12 EA12 EA
4 EA2 EA4 EA
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 4 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Kisteninhalt
Kiste B Verbandmaterial Menge / Art / Größe Anzahl
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)
10) 11) 12)
Brandwundenverbandpäckchen (Metalline) Isolations-Rettungsdecke Schlinggaze-Tupfer, eigroß, steril Gazofix-Binde Gazofix-Binde Kompressen, steril Verbandpäckchen, klein Verbandpäckchen, groß Dreiecktuch Kleiderschere Kocherklemme (einzeln steril verpackt Staubinde Blutgefäß
120 cm x 80 cm
je 10 EA8 cm
10 cmje 10 EA
250 mm x 60 mm
8 EA2 EA8 PG8 EA8 EA5 PG8 EA8 EA2 EA2 EA4 EA2 EA
Drainagen Menge / Art / Größe Anzahl1) 2) 3)
Ringer-Lactal Plastikbeutel HARS Infusionsgerät
à 500 mlà 500 ml
16 EA4 EA8 EA
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 5 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Kisteninhalt
Kiste C Beatmung Anzahl
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)
10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30) 31) 32) 33) 34) 35) 36) 37) 38) 39) 40)
Wiederbelebungsgerät zur Absaugung und O2 - Inhalation Ambu-Beutel mit Nichtrückatme-Ventil und Peep-Ventil, O2 - Anschluß Baby-Ambu mit Nichtrückatme-Ventil, O2 - Anschluß Güdel-Tubus Gr. 4 Güdel-Tubus Gr. 4 Güdel-Tubus Gr. 3 Güdel-Tubus Gr. 2 Güdel-Tubus Gr. 1 Güdel-Tubus Gr. 0 Güdel-Tubus Gr. 0/0 Wendel-Tubus 34 CH Wendel-Tubus 30 CH Wendel-Tubus 24 CH Wendel-Tubus 18 CH Wendel-Tubus 12 CH Beatmungsmaske Gr. 5 Beatmungsmaske Gr. 3 Beatmungsmaske Gr. 2 nach Rendel Beatmungsmaske Gr. 1 nach Rendel Absaugkatheder 18 CH Absaugkatheder 14 CH Absaugkatheder 8 CH Fingertip Woodbridge-Tubus, blockbar mit Konnektor 38 CH Woodbridge-Tubus, blockbar mit Konnektor 36 CH Woodbridge-Tubus, blockbar mit Konnektor 34 CH Woodbridge-Tubus, blockbar mit Konnektor 30 CH Woodbridge-Tubus, blockbar mit Konnektor 26 CH Kinder-Tubus, nicht blockbar mit Konnektor (Woodbridge) 24 CH Kinder-Tubus, nicht blockbar mit Konnektor (Woodbridge) 22 CH Kinder-Tubus, nicht blockbar mit Konnektor (Woodbridge) 20 CH Kinder-Tubus, nicht blockbar mit Konnektor (Woodbridge) 18 CH Führungsmandarin 4,3 mm Führungsmandarin 3,3 mm Führungsmandarin 2,0 mm Xylocainspray 82 g Silko-Spray-Dose 60 g Metallklemmen, gummiert Einmalspritze 10 ml Leukoplastrolle 25 mm x 5000 mm
1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA4 EA4 PG4 PG3 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA1 EA2 EA2 EA2 EA
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 5/3 – Seite 6 von 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Ausrüstung des Katastrophenhubschraubers CH-53 Stand: 01.01.2007
Kisteninhalt
Kiste C (Fortsetzung) Beatmung Anzahl 41) 42) 43) 44) 45) 46) 47)
Mullbinden, gepreßt Laryngoskop (McIntosh) mit 3 Spateln Batteriesatz f. Laryngoskop Ersatzbirnen f. Laryngoskop Magillzange, groß Magillzange, klein Schere
1 PG1 EA2 EA1 EA1 EA1 EA1 EA
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 6 – Seite 1 von 4 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1
SAR - Bereichssuchstellen Stand: 01.08.2008
SAR-Bereichssuchstellen SAR-Bereichssuchstelle Nr. 1 Dienststelle: Bayerisches Landeskriminalamt - Stab 2 - Anschrift: Postfach 225, Maillinger Straße 15 80636 München Fernsprecher: 0 89 - 12 12-20 51, 20 52, 2062, 2064, 2065 e-mail : [email protected] Telefax: 089 - 12 12-2059 oder 2356 Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Bayern SAR-Bereichssuchstelle Nr.2 Dienststelle: Innenministerium Baden-Württemberg - Lagezentrum - Anschrift: Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Fernsprecher: 07 11 - 2 31-33 33 e-mail : [email protected] Telefax: 07 11 - 2 31-33 99 oder -33 39 Zuständigkeitsbereich: Land Baden-Württemberg SAR-Bereichssuchstelle Nr. 3 Dienststelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Lagezentrum - Anschrift: Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Fernsprecher: 0 61 31 - 16 35 99 e-mail : [email protected] Telefax: 0 61 31 - 16 36 00 oder - 16 34 10 Zuständigkeitsbereich: Land Rheinland-Pfalz SAR-Bereichssuchstelle Nr. 4 Dienststelle: Präsidium für Technik, Logistik u. Verwaltung Anschrift: Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden Fernsprecher: 06 11 - 8801 – 2120 / 2121 e-mail : [email protected] Telefax: 06 11 - 8801 – 2129 oder 0611-468572 Zuständigkeitsbereich: Land Hessen
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 6 – Seite 2 von 4 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1
SAR - Bereichssuchstellen Stand: 01.08.2008 SAR-Bereichssuchstelle Nr. 5 Dienststelle: Landesamt für Zentrale Dienste Nordrhein-Westfalen Anschrift: Hammfelddamm 4a 41460 Neuss Fernsprecher: 0203 4175 4600 e-mail : [email protected] Telefax: 0203 4175 4699 Zuständigkeitsbereich: Land Nordrhein-Westfalen SAR-Bereichssuchstelle Nr. 6 Dienststelle: Landeskriminalamt Niedersachsen SAR-Bereichssuchstelle 6 Anschrift: Schützenstraße 25 30161 Hannover Fernsprecher: 05 11 – 262622 112 oder 116 e-mail : [email protected] Telefax: 05 11 – 26262 – 2105, 2115 oder 8212 Zuständigkeitsbereich: Länder Niedersachsen und Bremen SAR-Bereichssuchstelle Nr. 7 Dienststelle: Lagezentrum des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein Anschrift: Polizeizentrum Eichhof, Mühlenweg 166 24116 Kiel Fernsprecher: 04 31 - 160-61111 e-mail : [email protected] Telefax: 04 31 - 160-61129 Zuständigkeitsbereich: Länder Schleswig-Holstein und Hamburg SAR-Bereichssuchstelle Nr. 8 Dienststelle: Seenotleitung (MRCC) Bremen Anschrift: Werderstraße 2 28199 Bremen Fernsprecher: 04 21 - 53 68 70 e-mail : [email protected] Telefax: 04 21 - 5 36 87 14 Zuständigkeitsbereich: Deutsche Seegebiete der Nord- und Ostsee
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 6 – Seite 3 von 4 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
SAR - Bereichssuchstellen Stand: 01.01.2007
SAR-Bereichssuchstelle Nr. 9 Dienststelle: Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport Anschrift: Mainzer Straße 136 66121 Saarbrücken Fernsprecher: 06 81 - 9 62-12 60 bis 12 63 e-mail : [email protected] Telefax: 06 81 - 9 62-12 65 / 12 66 Zuständigkeitsbereich: Land Saarland SAR-Bereichssuchstelle Nr. 10 Dienststelle: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern - Lagezentrum - Anschrift: Karl-Marx-Str. 1 19055 Schwerin Fernsprecher: 03 85 - 5 88 - 24 71 / 24 75 e-mail : [email protected] Telefax: 03 85 - 5 88 - 24 80 / 24 81 Zuständigkeitsbereich: Land Mecklenburg-Vorpommern SAR-Bereichssuchstelle Nr. 11 Dienststelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg - Lagezentrum - Anschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Fernsprecher: 03 31 - 8 66 - 28 71 bis 2873 e-mail : [email protected] Telefax: 03 31 - 8 66 - 28 78 / 28 79 Zuständigkeitsbereich: Land Brandenburg SAR-Bereichssuchstelle Nr. 12 Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin -Lagezentrum- Anschrift: Platz der Luftbrücke 6 12096 Berlin Fernsprecher: 030 – 4664 – 90 71 10 bis 90 71 12 e-mail : [email protected] Telefax: 030 – 4664 – 90 71 99 Zuständigkeitsbereich: Land Berlin
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 6 – Seite 4 von 4 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/1
SAR - Bereichssuchstellen Stand: 01.08.2008 SAR-Bereichssuchstelle Nr. 13 Dienststelle: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt - Lagezentrum - Anschrift: Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg Fernsprecher: 03 91 - 5 67 - 52 92 / 52 93 e-mail : [email protected] Telefax: 03 91 - 5 67-51 90 Zuständigkeitsbereich: Land Sachsen-Anhalt SAR-Bereichssuchstelle Nr. 14 Dienststelle: Lage- und Dauerdienst des LKA Thüringen Anschrift: Swemmbach 69 99099 Erfurt Fernsprecher: 03 61 – 341– 1224 oder 1225 e-mail : [email protected] Telefax: 03 61 – 37 93 - 686 Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Thüringen SAR-Bereichssuchstelle Nr. 15 Dienststelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Landespolizeipräsidium Abt. 3 - Lagezentrum - Anschrift: Wilhelm-Busch-Str. 2 01097 Dresden Fernsprecher: 03 51 - 5 64 - 37 75 e-mail : [email protected] Telefax: 03 51 - 5 64 - 37 79 Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Sachsen
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 7 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Alarmierungsmeldung Stand: 01.11.2007
Alarmierungsmeldungen werden gem. BesAnMilFS 3-100 Abschnitt 3 Nr. 320 ff (Flugsicherheits- / Alarmierungsmeldungen) verfasst und übermittelt.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 8
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Einsatzbefehl Stand: 22.12.2004 Einsatzbefehl Bodentruppen Stand 01.10.2006 EINSATZBEFEHL DES RESCUE COORDINATION CENTER ( RCC ) SAROP SAREX / / ...................................../..................../.................... Einsatz-Nr. Jahr 1. Lage: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 2. Einsatzbefehl an: ........................................./................................................../...................... Einheit Name Dstgrd DTG 3. Auftrag ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 4. Suchobjekt: _________________________________________________________________ 5. Suchgebiet Nr: __________ Suchgebiet: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 6. Suchmethode: ________________________________________________________________ 7. Abstand von Mann zu Mann: ___________________________________________________ 8. Freq/TelNr: ..______________________________________________________________ 9. Beteiligte Einheiten: ___________________________________________________________ 10. Meldekopf: __________________________________________________________________ 11. Einsatzleiter/OSC: ___________________________________________________________ 12. Wetter ____________________________________________________________________ 13. Sonstiges: __________________________________________________________________
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 9
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 SAR-Arbeitsblatt {Overdue} Stand: 01.12.2003
* Bei Zusammenarbeit mit anderen RCC’s ist das Formblatt aus „IAMSAR Manual Volume II Appendix H & I“ zu benutzen.
SAR-Mission.....................
S A R - ARBEITSBLATT - [Overdue] *
1. Notstufe: ... INCERFA / ALERFA / DETRESFA Datum / Zeit: ....................................
2. Alarmierende Stelle oder Person: ........ ................................................ ......................................
Privatadresse: ............... ...................... ................................................Tel: ................................
Geschäftsadresse: ........ ...................... ................................................Tel: ................................
3. Art und Ort des Ereignisses: ................ ................................................ ......................................
............... ...................... ...................... ................................................ ......................................
Beobachtungszeit und Standort: .......... ................................................ ......................................
............... ...................... ...................... ................................................ ......................................
4. Flugplan: C/S................ ...................... .......................................IFR / VFR ( ............................. )
Lfz-Muster: .................... ...................... ............... COM/NAV Eq.: ..............................................
Startplatz / Zeit: ............. ...................... ............................. Geschwindigkeit:..............................
Flughöhe: ...................... ...................... ............... Route: ............................................................
............... ...................... ...................... ............... .......................................................................
Landeplatz / Zeit:........... ...................... ............... Ausweichplatz:...............................................
Fuel: ....... .............................Fuel Ex:................................ (Z) POB..........................................
Letzte Funkverbindung um:..............(Z) ........................... (Station) .................................... (Freq)
Letzte Position bzw. Meldung:.......... ............................... .................................................. ........
Letzte Radarposition: ....................... ............................... ........ SIF/IFF......................................
Halter/Standort: ................................ ............................... ........ ..................................................
............... ......................................... ............................... ........ ..................................................
Mitgeführte Notausrüstung: .............. ............................... .................................... ELT (E /
U / V)
Farbe/Kennzeichen: ......................... ............................... .................................... ......................
Mitgeführte gefährliche Güter / Bewaffnung:.................... .................................... ......................
............... ......................................... ............................... .................................... ......................
5. Name Pilot .................................. ............................... .................................... ......................
und Besatzung ........................ ............................... .................................... ......................
Adresse Passagiere ....................... ............................... .................................... ......................
............... ...................... ...................... ................................................ ...................................... Flugerfahrung der Besatzung / Besonderheiten siehe Rückseite
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 10
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 SAR-Arbeitsblatt {Alarmierung} und {Einsatzmeldung} Stand: 01.12.2003
* Bei Zusammenarbeit mit anderen RCC’s ist das Formblatt aus „IAMSAR Manual Volume II Appendix H & I“ zu benutzen.
SAR-Mission: #
SAR-Arbeitsblatt * [SAR-Alarmierung]
Alarmierung Dealarmierung Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC
1. ACC 2. RCC 3. BSST 4. Kat. Stab 5. WBK 6. VBK 7. VKK 8. Bw/AD 9. WX
10. FS-Sektor 11. 12. 13. 14. 15.
[SAR-Einsatzmeldung] BesAnSAR Nr. 400 / 5001
1. Während der allg. Dienstzeit:
Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC 1. GenFlSichh Bw 2. BFU (nur zivil) 3. LwFüKdo FüZ Lw 4. LTKdo A3c SARBw 5. LTKdo GefStd
2. Außerhalb der allg. Dienstzeit:
Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC 1. LwFüKdo FüZ Lw 2. BFU (nur zivil) 3. DezLtr o.V.i.A.
A3c SARBw
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 11
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Eingesetzte SAR-Mittel Stand: 01.12.2003
* Bei Zusammenarbeit mit anderen RCC’s ist das Formblatt aus „IAMSAR Manual Volume II Appendix H & I“ zu benutzen.
Eingesetzte SAR-Mittel *
SAR-Mission: # / Datum: / Blatt Nr. von
Vorgaben: OSC Relaisstation Frequenzen UHF VHF HF BOS Station Station Station Station
SAR-Mittel Suchgebiet Total:
A-Z EBZeit Rufzeich Typ Startort ATD Nr ATA ATD ATE Zielort ATA ATE
Flugzeiten: Gesamtsuchzeit: Gesamtflugzeit:
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 12
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Suchgebiete Stand: 01.12.2003
* Bei Zusammenarbeit mit anderen RCC’s ist das Formblatt aus „IAMSAR Manual Volume II Appendix H & I“ zu benutzen.
Suchgebiete
SAR-Mission: #
Suchgeb.-Nr.
Suchgebietsbeschreibung, Koordinaten etc. Callsign
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 13
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Lagebericht LFZ-Unfallstelle Stand: 01.12.2003
* Bei Zusammenarbeit mit anderen RCC’s ist das Formblatt aus „IAMSAR Manual Volume II Appendix H & I“ zu benutzen.
LAGEBERICHT LFZ – UNFALLSTELLE * 1. Meldender: ....................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
2. Kennzeichen / LFZ-Muster: .............................................................................................................................
3. Art d. Unfalls: ...................................................................................................................................................
4. Lage der Unfallstelle: ....................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
5. Zustand der Besatzung / PX.........................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
6. Zustand und Art der Ladung (gefährliche Güter, Waffen u. Munition):.........................................................
......................................................................................................................................................................
7. Personenschaden Dritter: .............................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
8. Sach- bzw. Flurschäden: ..............................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
9. Einsatzkräfte vor Ort: ....................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
10. Getroffene Maßnahmen:...............................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
11. Geforderte Unterstützung: ............................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
12. Bemerkung:...................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
Eingangszeit der Meldung (Z):......................... Weitermeldung an:
Dienststelle Zeit (Z) Empfänger Init. RCC Init.
GenFlSichBw
BSST
FüZ Lw
Kat./Einsatz Stab
(ChdSt / A3)
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 14 – Seite 1 von 2
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Verordnung einer Krankenbeförderung mit HS d. Bw Stand: 01.12.2003
Notwendigkeitsbescheinigung (Vorderseite)
Verordnung einer Krankenbeförderung mit Hubschrauber der Bundeswehr
Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr SAR-Kommando:
AOK LKK BKK VdAK AEV Knappschaft
Name des Patienten Vorname Geb.Dat (ggf.Nat.)
Geb.Dat (ggf.Nat.) Vorname Name des Versicherten
Arbeitgeber
Wohnung des Patienten
Einsatzdatum:
Einsatznummer:
Einsatzart:
Flug von:
Flug nach:
LRM:
Begl. Arzt:
sonst. Pers.:
Einsatzzeit:
primär ICAO
sekundär Fehl
Unterschrift des Arztes (Stempel)
A. Besteht Lebensgefahr bzw. ist der Lufttransport zur Erhaltung des Lebens erforderlich ? Ja / Nein B. Besteht Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden bei Nichttransport mit Luftfahrzeug bzw. Benutzung anderer Transportmittel ? Ja / Nein C. Ist Begleitung durch Arzt / zusätzliches Sanitätspersonal erforderlich ? Ja / Nein D. Der Rücktransport von medizinischem Personal und / oder Gerät wurde durchgeführt und war dringend erforderlich Ja / Nein E. Die Art der Verletzung / Erkrankung machte einen Transport mit Hubschrauber erforderlich. Ja / Nein
Notfallsituation / Diagnose:
Einsatzart:
Erstbefund:
Verletzungen:
Verlauf:
g
:
Übergabe
Interner Notfall Verkehrsunfall
orientiert getrübt bewusstlos narkotisiert
e
Fraktur Weichteile Gefäße
s
∨∧
15 3
Zustand: gleich verbesserverschlec
Arbeitsunfallsonst. Unfall
keine mittelstark stark
n
n
0 45
t htert
am Unfalloauf Transp
Versorg. ohne TransportKrankentransport
eng mittel weit
entrundet Lichtreaktion
Lokalisation
Spontanatmung assistierte Atmung kontrollierte Beatmung
15 30 45
rt verstorb. . verstorben gesehen
Inkubator Transp.Seenot / Bergnot
spontan / frei Atemnot Hyperventilation Atemstillstand intubiert
WirbelsäuleAbdomen
Infusionen ⊢
15
Stffchef
Suche Bergun
G e
Bewußtseinslag Schmerze Pupillenfunktion Atmung EK Sinusrhythmus RhythmusstörungKammerflimmernAsystolieArme Beine
links links
Bemerkungen
Untersch
Meßwert
RR: Puls: AF: SpO2 :BZ :
rechts rechts
Verbrennung sonstige
Kopf Hals Thorax
Medikamente
Uhrzeit
: Monitoring etc.: Infusionen:Pul
∴RR
HDM
▪ ▬Defibrilatio
In/Extubation ↓↑
⃝⊙●Becken
40
60
80
100 120140
160
180200
220rift Arzt / LRM
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 14 – Seite 2 von 2
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Verordnung einer Krankenbeförderung mit HS d. Bw Stand: 01.12.2003
Notwendigkeitsbescheinigung (Rückseite)
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 15
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Hinweise aus der Bevölkerung Stand: 01.12.2003
HINWEISE AUS DER BEVÖLKERUNG *
SAR-Mission: #
Hinweise aus der Bevölkerung zur Suche nach: ................................................................................ 1. Anrufer:
Name: ..........................................................................................................................................................
Adresse:........................................................................................................................................................
Telefon / Handy-Nr. / e-Mail / FAX:...............................................................................................................
Bemerkungen zum Anrufer:..........................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
2. Beobachtung:
Standort/Blickrichtung (Wo): .........................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
Zeitpunkt (Wann): ........................................................................................................................ lcl / Z Uhr
Wetter: ..........................................................................................................................................................
Objekt (Was): ................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................... ( Farbe, Anzahl der Motoren usw.)
Flugrichtung: .................................................................................................................................................
3. Besonderheiten:
......................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
4. Meldung abgegeben bei: ..............................................................................................................................
5. Veranlasste Maßnahmen:.............................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
6. Aufgenommen:.............................................................................................................................................. (Initials) (Datum) (Uhrzeit Z)
7. Bewertung durch SAREO:
......................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 16
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen Stand: 01.12.2003
Muster für Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen: SAR-Leitstelle Münster 48027 Münster Such- und Rettungsdienst Postfach 4820 der Bundeswehr 0251-13 57 57 0251-13 57 59 An
____________________________________
____________________________________
____________________________________
____________________________________
Betr.: Suchmeldung
Die SAR-Leistelle Münster bittet um die Verbreitung folgender Rundfunk- bzw.
Fernsehdurchsage:
TEXT: Der Such- und Rettungsdienst der Luftwaffe bittet die Bevölkerung im Gebiet von /
zwischen:
................................................. und ............................................um
Unterstützung.
Seit dem .................................... Uhr wird ein ..............................................................
vom Typ .....................................................................
mit dem Kennzeichen ..................................................
mit ............. Personen an Bord vermisst.
Die Farbe der Maschine ist ..............................................................
Die Maschine war auf einem Flug von ...........................................................................
nach ............................................................................................................................ Sachdienliche Hinweise sind an den Such- und Rettungsdienst der Luftwaffe im
Münster, Tel. 0251 - 13 57 57 oder an die nächste Polizeidienststelle zu richten.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 17 – Seite 1 von 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Merkblatt Amtshilfe Stand: 01.12.2003
LUFTTRANSPORTKOMMANDO - Rechtsberater -
MERKBLATT Betr.: Verfahrensbestimmungen zur Amtshilfe der Bundeswehr, insbesondere zugunsten
der Polizei und der Zollbehörden (Erlaß BMVg - Fü L 111 1 Az 12-03-01 PO 35/12 vom 25. September 1990)
1. Nach Art. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes müssen sich alle Behörden des Bundes und der
Länder gegenseitig Amtshilfe leisten. Amtshilfe ist ergänzende Hilfe in Einzelfällen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die der ersuchenden Behörde als eigene Aufgabe obliegen, und die sie im Einzelfall - aus welchen Gründen auch immer nicht allein erfüllen kann.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Amtshilfe besteht auch für die Bundeswehr, es sei
denn,
a) es handelt sich um einen Einsatz, der im Grundgesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist (Art. 87 a Abs. 2 GG), wobei "Einsatz" Verwendung der Bundeswehr als Mittel der vollziehenden Gewalt bedeutet,
b) die erbetene Hilfeleistung würde dem Wohle des Bundes oder dem eines
Bundeslandes erhebliche Nachteile bringen.
2. Im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Art. 87 a Abs. 2) ist der Einsatz der Bundeswehr
a) zur Hilfeleistung bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren
Unglücksfall (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG), z.B. Erdbeben, Sturmflut, Waldbrand, Kernreaktorunfall, Massenverkehrsunfall usw.
b) zum Schutz ziviler Objekte und zur Verkehrsregelung im Spannungsfall
(Art. 87 a Abs. 3 GG) c) zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder durch Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer (Art. 87 a Abs. 4 GG).
3. Amtshilfe der Bundeswehr, die keinen Einsatz im Sinne des Art. 87 a Abs. 2 GG
darstellt, ist auch dann zulässig und muss vorbehaltlich Nr. 1 b geleistet werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Grundgesetz zugelassen ist. Sie darf nicht verweigert werden, weil die Bundeswehr die Maßnahme, die unter Inanspruchnahme von Amtshilfe verwirklicht werden soll, für unzweckmäßig hält.
4. Kein Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Art. 87 a Abs. 2 GG ist die nur
technisch/logistische Unterstützung anderer Behörden.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 17 – Seite 2 von 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Merkblatt Amtshilfe Stand: 01.12.2003
5. Wird eine derartige Unterstützung erbeten, ist die Bundeswehr grundsätzlich zur
Amtshilfe verpflichtet,
es sei denn,
a) eine andere Behörde könnte die erbetene Unterstützung wesentlich einfacher oder mit geringerem Aufwand leisten,
b) die Bundeswehr könnte die erbetene Unterstützung nur mit unverhältnismäßig
großem Aufwand leisten, c) die Bundeswehr müsste bei Gewährung der erbetenen Unterstützung die Erfüllung
ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden sofern eine Güterabwägung keinen eindeutigen Vorrang der Aufgaben der ersuchenden Behörde ergibt.
6. Die Bundeswehr ist danach regelmäßig zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die
Unterstützung darin besteht,
a) Liegenschaften einschließlich Versorgung, b) nicht unmittelbar dem militärischen Kampfauftrag dienendes Gerät technisches
Gerät - einschließlich Transport - und Sanitätsgerät
zur Verfügung zu stellen. 7. Die zusätzliche Verwendung von Bundeswehrangehörigen als Personal zur Bedienung
des zur Verfügung gestellten Gerätes nach Nr. 6 ist zulässig, es sei denn, die Verwendung erreicht die Qualität eines Einsatzes.
Liegt kein Einsatz vor, ist Amtshilfe jedenfalls regelmäßig dann zu leisten, wenn die Verwendung nicht unmittelbar der Durchführung polizeilicher Vollzugsmaßnahmen dient. Vollzugshilfe für die Schutzpolizei, für die Polizei als Hilfebeamte der Staatsanwaltschaft und für die Ordnungspolizei ist also nicht zulässig.
8. Eine Hilfeleistung der Bundeswehr ist keine Amtshilfe, wenn
a) kein Ersuchen um Amtshilfe vorliegt, b) Personen und Stellen um Amtshilfe ersuchen, die keine Behörde sind,
c) Hilfe in Form einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit für eine unbestimmte Zahl von Fällen geleistet werden soll,
d) die Hilfe über eine notwendige ergänzende Unterstützung der ersuchenden
Behörde hinausgehen soll.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 17 – Seite 3 von 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Merkblatt Amtshilfe Stand: 01.12.2003
9. Beispiele für zulässige Amtshilfe,
a) Hilfe bei der Suche nach einem Vermissten, b) Hilfe bei der Suche nach dem Opfer einer Straftat, c) Hilfe bei der Behebung von Störungen der öffentlichen (Verkehrs-) Sicherheit
(z.B. Beseitigung von Erdmassen, Felsbrocken und entwurzelten Bäumen, die eine öffentliche Straße versperren),
d) Gewährung von Unterkunft und Verpflegung für Polizeikräfte in militärischen Liegenschaften (Nr. 6 a).
10. Beispiele für unzulässige Amtshilfe:
a) Hilfe bei der Suche, Verfolgung und Ergreifung eines Tatverdächtigen, b) Hilfe bei der Suche, Verfolgung und Ergreifung eines, entwichenen
Strafgefangenen, c) Hilfe bei der Auflösung von Demonstrationen, d) Hilfe bei der Beendigung von Hausbesetzungen, e) Hilfe bei der Beseitigung von Straßenblockaden, soweit nicht militärische Anlagen
und Einrichtungen blockiert werden. 11. Amtshilfe wird nach den zuvor festgelegten Grundsätzen insbesondere in den
nachfolgenden Kategorien A bis D geleistet:
a) Kategorie A Längerfristige Unterbringung und Versorgung ganzer Einheiten/Verbände wegen
fehlender Unterkunft in Polizeiliegenschaften. b) Kategorie B 1 Kurzzeitige , und kurzfristige Unterbringung und Versorgung bis zu einer
Hundertschaft bei Schwerpunkteinsätzen und Verstärkung von Routinemaßnahmen. c) Kategorie B 2 Zeitlich begrenztes Bereitstellen von Versorgungsleistungen ohne Unterbringung. d) Kategorie B 3 Kurzzeitige und kurzfristige Unterbringung und Versorgung bei Sonder- und
Großeinsätzen e) Kategorie C Bereitstellen von einzelnen Luftfahrzeugen und Seefahrzeugen zu
Transportzwecken bei konkreter Gefährdung von Liegenschaften der Bundeswehr. f) Kategorie D Bereitstellen von Sanitätsgerät und Sanitätspersonal zur Rettung von
Menschenleben und verletzten Personen.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 17 – Seite 4 von 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Merkblatt Amtshilfe Stand: 01.12.2003
12. Über Amtshilfeersuchen entscheidet:
a) In den Kategorien A und B 3 sowie in anderen Fällen, die in den Kategorien A bis D nicht enthalten sind
- der Bundesminister der Verteidigung. b) In den Kategorien B 1, B 2 und D
- der zuständige Kasernenkommandant bzw. Standortälteste.
c) In der Kategorie C
- der Kommandierende General/Amtschef für den jeweils unterstellten Bereich. BMVg - FüL 111 (nachrichtlich Fü S IV 2) ist unverzüglich zu informieren.
Ist der BMVg zur Entscheidung zuständig, sind Amtshilfeersuchen über den Bundesminister des Innern an ihn zu richten. Darauf ist der Antragsteller hinzuweisen. Für die Unterbringungs- und Versorgungsanträge der Kategorien B 1 und B 2 gelten keine besonderen Regelungen. Über die Bereitstellung von Sanitätsgerät und -personal zur Rettung von Menschenleben und verletzten Personen nach Kategorie D ist der BMVg Fü L III 1 (nachrichtlich Fü S IV 2 und InSan II 1) unverzüglich zu informieren. (Siehe hierzu auch: Richtlinien für sanitätsdienstliche Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe (BMVg InSan II 1, Az 13-29, vom 15. Januar 1990)). Alle übrigen, keiner Kategorie zugeordneten Amtshilfeanträge sind dem BMVg - Fü L III 1 (nachrichtlich Fü S IV 2, in sanitätsdienstlichen Angelegenheiten auch InSan II 1) mit Stellungnahme zur Durchführbarkeit zu melden. Der Antragsteller ist darüber hinaus ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die erbetenen Unterstützungsleistungen über das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes beim Bundesminister des Innern zu beantragen sind. Antragstellern ist keine Zu- oder Absage zu geben. Bei Bereitstellung von Unterkünften sind die ZDv 70/1 und der Erlass U II 1 - Az 45-04-01/01 vom 14. August 1987 in der jeweils gültigen' Fassung zu beachten.
13. Kosten der Amtshilfe hat der Antragsteller zu tragen. Darauf ist er vor Übernahme der
Amtshilfe ausdrücklich hinzuweisen.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 18
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 NOTAM-Beratung Stand: 01.07.2006
1.
NOTAM-Beratung
Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung / -Versorgung: Die FlBtrbStff (Flugberatung) der zuständigen Verbände übermittelt die NOTAM für die nachfolgend festgelegten Einsatzbereiche täglich per FAX an die SAR-Kdo. Freitags sind alle bis zum Dienstende vorliegenden NOTAM, die für das folgende Wochenende aktiv sind, zu übermitteln. Danach eingehende NOTAM werden den betroffenen SAR-Kdo von der SAR-LtSt Münster übermittelt.
2. SAR-Kommandos:
Das NOTAM-Beratungsgebiet für SAR-Kdo umfasst einen Radius von 90 NM um den Standort. Die hierfür übermittelten NOTAM sind auf einer Übersichtskarte, im Maßstab 1 : 500.000 bzw. 1 : 250.000 einzuarbeiten.
3. Einsätze außerhalb des NOTAM-Beratungsgebietes: Bei Einsätzen außerhalb der festgelegten NOTAM-Beratungsgebiete erfolgt die NOTAM-Beratung im Rahmen der Einsatzbefehlserteilung durch die SAR-LtSt Münster.
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A Lufttransportkommando Anl. 19
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Territoriale Wehrorganisation Stand: 01.12.2003
Territoriale Wehrorganisation
Schleswig
Hamburg
Oldenburg
Bremen
Hannover
Lüneburg
Bremerhaven(zu Bremen)
Schwerin
Neubrandenburg
Frankfurt / Oder Potsdam
StO Kdo Berlin
Magdeburg
Augustdorf
Arnsberg
Hilden
Gießen
Halle
Bad Salzungen Chemnitz
Dresden
Bayreuth
Marktbergel
Landshut
Mittenwa
Stuttgart
Karlsruhe
Saarlouis
Trier
n
z
t
l
111000
111111
222000 222444 222555
222333
333111
333555
888777 888666
444222
444666
444777
333444
888111
888222888555 888444
666777
777111 777666
777555
555111 666333 666555
666666
555222
II
IIII IIIIII
IIVV
Schleswig
Münche
Main
Erfur
Kie
ld
Wehrbereichskommando ( WBK )
I Wehrbereich11 Verteidigungsbezirk
Kiel
Verteidigungsbezirkskommando ( VBK )
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Inhaltsverzeichnis Stand: 01.12.2003
Anlage 1 Flächen / Zeit-Tabelle Anlage 2 Entscheidungshilfediagramm Anlage 3 Tabelle für die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen Anlage 4 Tabelle für Fallschirmdrift Anlage 5 Tabelle für elektronische Suche (Reichweiten / Höhen) Anlage 6 Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando Anl. 1
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Flächen – Zeit - Tabelle Stand: 01.12.2003
Flächen – Zeit – Tabelle
5 50
0 10
00
1500
SUC
HZE
IT (S
TD)
AB
GES
UC
HTE
FLÄ
CH
E (N
M 2 )
FLU
GW
EGA
BST
AN
D
(NM
)
GEF
LOG
ENE
STR
ECK
E
(NM
)
SUC
HG
ESC
HW
IND
IGK
EIT
(KTS
)
80
60
40
20
500
800
5,0
4,0
3,0 2,0
1,5
1,0
0,5
10
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando Anl. 2
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Entscheidungshilfediagramm Stand: 01.12.2003
Lfz – Geschwindigkeit
Lfz Anzahl xFlugwegabstand
INDEX
Zeit Im
Suchgebiet
Suchgebiet
90100
150
200
300
400
500
600
50
60
70 80
15
20
30
40
50 60
4
5 6 7 8 9 10
2
1
1
2
3
109 8 7 6 5
4
3
242015
6000
5000
4000
3000
2000
1500
1000
900 800
700
600
500
7000
8000 9000
10 000
15 000
25 000
30 000
20 000
35 000 40 000 45 000 50 000
( KT )
( NM )
( STD )
( NM 2 )
Beispiel: 1 900 NM2 sind abzusuchen 4 STD stehen zur Verfügung 4 HS 2 NM Flugwegabstand
60 KT GS
Entscheidungshilfediagramm
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando Anl. 3
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Tabelle Entdeckungswahrscheinlichkeit Stand: 01.12.2003
1. Suche 2. Suche 3. Suche 4. Suche 5. Suche
Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen
100
%
90
80
70
50
60
40
30
20
10
0 C
: 0,
1 0,
2 0,
8 0,
7 0,
6 0,
5 0,
4 0,
3 1,
4 1,
3 1,
2 1,
1 0,
9 1,
0 2,
0 1,
9 1,
8 1,
7 1,
6 1,
5
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando Anl. 4
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Tabelle Fallschirmdriftt Stand: 01.12.2003
Fallschirm – Drift – Tabelle
Falls
chirm
öffn
ungs
höhe
AG
L (
x 1
000
FT )
Drif
tent
fern
ung
( NM
)
Win
d –
gesc
hwin
digk
eit
( KT
)
Sink
zeit
( MIN
)
18
5 8
5 10
15
50
15
10
5
40
30
20
10
5
7 7,5 8 9 6,5 6
SAR-Einsatzplan Münster Anhang B Lufttransportkommando Anl. 5
A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0 Tabelle f. Elektronische Suche Stand: 01.12.2003
10 0
00
9 00
0
7 00
0
8 00
0
300
0
2 00
0
4 00
0
6 00
0
5 00
0
1 00
0
FT
100
100
50
50
0
1020
3040
6070
8090
1020
3040
6070
8090
NM
max
imal
e A
usbr
eitu
ng b
ei u
nges
törte
r Abs
trahl
ung
Tabelle für die elektronische Suche
SAR-Einsatzplan Münster Anhang A
Lufttransportkommando Anl. 6 A3c Such- und Rettungsdienst Bundeswehr Berichtigung 07/0
Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe Stand: 01.12.2003
Tabelle
zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände
Sportflugzeug / Unfallstelle Einzelne Person
Höhe des Suchluftfahrzeugs (Fuß)
200´ 300´ 500´ 700´ 1000´ 200´ 300´ 400´ 500´
1 ,16 NM ,20 NM ,23 NM ,25 NM ,27 NM ,10 NM ,10 NM ,10 NM ,10 NM
2 ,33 NM ,36 NM ,43 NM ,46 NM ,50 NM ,23 NM ,23 NM ,26 NM ,30 NM
5 ,63 NM ,67 NM ,73 NM ,80 NM ,90 NM ,47 NM ,47 NM ,50 NM ,53 NM
10 ,77 NM 1,0 NM 1,2 NM 1,3 NM 1,4 NM ,53 NM ,53 NM ,57 NM ,57 NM
15 1,0 NM 1,5 NM 1,6 NM 1,7 NM 1,8 NM ,57 NM ,57 NM ,60 NM ,63 NM
20 1,2 NM 1,6 NM 1,7 NM 1,9 NM 2,1 NM ,60 NM ,60 NM ,63 NM ,66 NM
25 1,2 NM 1,7 NM 1,8 NM 2,0 NM 2,2 NM ,63 NM ,63 NM ,67 NM ,70 NM Met
eoro
logi
sche
Sic
ht (k
m)
30 1,2 NM 1,7 NM 2,0 NM 2,1 NM 2,3 NM ,66 NM ,66 NM ,70 NM ,73 NM
Bei dichter Bewaldung reduziert sich der Wert um etwa 50 %.
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