1 Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten 38. Treffen des...

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Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten

38. Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen

3. März 2012 in Baden-Baden

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Schwerpunkte

A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder

B. Beratung der Stifter

C. Gestaltungsalternativen

D. professionell verwalten

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A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder

I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder

II. Kompetenzen des Treuhänders

III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen

IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders

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A.I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder

1. Unabhängigkeit der Stiftung in der Zweckerfüllung

2. Laufende Unabhängigkeit der Stiftung vom Treuhänder durch

- eigenes Entscheidungsorgan

- interne Bindung des Treugebers an die Entscheidungen des „Stiftungsorgans“

4. Flexibilität des Treuhänders bei von Stiftern gewünschten Änderungen der Treuhandvereinbarung

5. (Einseitige) Auflösung der Treuhandschaft durch den Stifter bzw. das „Organ“?

6. Eng begrenzte Vetorechte des Treuhänders

7. Wahlfreiheit bei der Vermögensverwaltung (Bankenunabhängigkeit?)

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A.II. Kompetenzen des Treuhänders

1. Inhaltliche Erfahrung in der Zweckerfüllung

2. Nutzung des Netzwerks des Treuhänders

3. Wirtschaftlichkeit des Treuhänders

4. Nachweis langer störungsfreier Geschäftstätigkeit

5. Personell abgesicherte Kompetenzen auf den Gebieten

- Steuerrecht, insbesondere Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

- Stiftungsrecht, Erbrecht

- Sozialrecht, Wissenschaftsrecht, Kulturrecht, Patentrecht usw.

- Vermögensverwaltung

- Vermögensverwaltungskontrolle

- Geschäftsführung

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A. III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen

Transparenz des Treuhänders

Veröffentlichte Jahresberichte des Treuhänders

Transparenz der Stiftungen

1. Publikation der Förderzwecke und des Fördervolumens/ Stiftungs-vermögens

2. Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftungen

3. stiftungseigene Publikationen

4. Internetangebot für jede Stiftung

5. Projektberichte der Stiftungen

6. Organisation von Stiftungsveranstaltungen

7. Pressearbeit (Presseinformationen, Pressekonferenzen)

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A. IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders

1. Institutionalisiertes Kontrollgremium

2. Vertretung von Treuhandstiftungen im Kontrollgremium

3. Regelmäßige Wirtschaftlichkeitskontrolle

4. Nachweis durchgängig erfolgreicher Außenprüfungen der Finanzverwaltung

5. Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit durch vollständige Berichterstattung

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B. Beratung der Stifter

I. Gespräch vorbereiten

II. Motive ermitteln

III. Realisierungsmöglichkeit prüfen

IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen

V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen

VI. Kardinalfehler

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B. I. Gespräch vorbereiten

1. Vorabklärung:- stifterische Absicht (Ideen- Kapitalstifter)- geeigneter Zweck (Unternehmen, Familie, Gemeinwohl)- Familienverhältnisse (Ehefrau, Kinder)- finanzieller Hintergrund (Einkommen/Vermögen)- stifterische, mäzenatische Erfahrung?

2. Methoden der Informationsbeschaffung- direktes oder indirektes Erfragen (Lebenslauf, Beruf)- bisherige Mandantenbeziehung, Umfeld?- Internet / Verzeichnisse

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B. II. Motive ermitteln

1. Persönliche Neigung z.B. Forschung, Musik, Kunst, Not lindern

2. Dankbarkeit frühere Förderung, wirtschaftlicher Erfolg

3. Persönliche Betroffenheit

4. Zeichen setzen, Anstifter einer Idee sein

5. Namen verewigen

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B. III. Realisierungsmöglichkeit prüfen

1. Zweckbereiche - auf Schnittstellen und Gewichtung achten - weit in die Zukunft (ohne Stifter) „planen“

2. Probleme - Mangelnde Kapitalausstattung - personenabhängige Förderung von Einrichtungen - „Gutsherrenstiftung“ - Interessenverquickung

3. Welche Vermögensgegenstände sollen übertragen werden? - Verhältnis Verwaltungsaufwand / Ertrag (Problem z.B. Kunstsammlung/Bibliothek, Immobilien) - Umschichtungen möglich? (z.B. Unternehmensbeteiligung, Geburtshaus des Stifters) - Wertansatz für die Übertragung von Betriebsvermögen (Buchwert?/Aufdeckung stiller Reserven auf Seiten des Zuwendenden)

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B. IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen

1. Altersabsicherung des Stifters nicht schwächen> mögliche Kosten im Alter bedenken> Versicherungen abschließen > „Anstiftung“> Errichtung erst von Todes wegen > Testament!

2. nahestehende Angehörige vorhanden? - Pflichtteilsberechtigte? vgl. §§ 2303 f. BGB, § 2325 BGB

> evtl. Pflichtteilsverzichtsvertrag, § 2346 Abs. 2 BGB (s.u.) - Absicherung zu Lebzeiten gewollt?

> „Anstiftung“ mit nachträglichen Zuwendungen> Nutzungsrechte einräumen

- Absicherung über den Tod des Stifters hinaus?> § 58 Nr. 5 AO

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B. V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen

1. Allgemeiner Spendenabzug

2. „Vermögenshöchstbetrag“

3. Erweiterung des Spenden-rahmens

einheitlich 20 % (alt. 4 ‰ der Löhne und Umsätze bei Unternehmen)

zeitlich unbegrenzter Vortrag

1 Mio. € (p.P.)

auch für Zustiftungen

Sachspende aus Betriebsvermögen

Einkommen „doppelt“ nutzen

Vermögen in der Stiftung parken

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B. VI. Kardinalfehler

1. Eigene (kommerzielle und ideelle) Interessen des Beraters verschweigen

2. Zweckausrichtung beeinflussen > „Vorschwärmen“ und Empfehlen von Zwecken > aber Alternativen/Erweiterungen aufzeigen

3. Stifter bedrängen/unter Zeitdruck setzen> Stiftungsidee reifen lassen!> Bedenkzeit (mit Angehörigen) lassen!

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C. Gestaltungsalternativen

I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds

II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdveraltung)

III. Stiftungscharakter

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C. I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds Dauerhafte treuhänderische Erfüllung eines Stifterwillens aus

übertragenen Vermögenswerten nach: Schenkung an einen Treuhänder unter Auflagen oder

zweiseitigem Rechtsgeschäft zwischen Stifter und Treuhänder

Treuhandstiftung

Festlegung des Stiftungszwecks

Fehlen eigener Rechtsfähigkeit Treuhandstiftung

Bestimmtes Stiftungsvermögen

Stiftungsfonds

Festlegung des Destinatärs in der Satzung

kein eigenes Vergabegremium

keine eigene Steuersubjektivität

(Veränderliches Stiftungsvermögen)

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C. II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdverwaltung)

1. eigene Rechtsfähigkeit

2. staatliche Anerkennung

3. staatliche Aufsicht

4. Mindestvermögen

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C. III. Stiftungscharakter

1. nach Art der Zweckerfüllung:

Förderstiftung = mittelbar oder

operative Stiftung = unmittelbar

2. nach Mittelaufkommen

Kapitalstiftung = Förderung aus Erträgen

Sammelstiftung = Förderung aus Spenden

Stiftung mit vorgeschaltetem Förderverein

Förderverein mit vorgeschalteter Stiftung

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D. Professionell verwalten

I. Vermögen anlegen

II. Kompetent fördern

III. Mitarbeiter motivieren

IV. Verwaltungskosten optimieren

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D. Professionell verwalten

I. Vermögen anlegen

1. Begrenztes Risiko notwendig, weil sicherer Kapitalmarktzins unter der Inflationsrate liegt

2. Strategien zur Risikobegrenzung wichtiger denn je

- Diversifikation

- Wertsicherung

3. Kostenminimierung gerade in Niedrigzinsphasen

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D. Professionell verwalten

II. Kompetent fördern

1. Nutzen-Kostenrelationen ermitteln

2. Innovativ fördern (Förderdefizite abfragen, Nischen ermitteln)

3. Kostenreduzierung durch Outsourcing (Stipendien, Preise)

4. Kooperationen eingehen

5. Projektcontrolling (Steuerliche Nachweispflichten, Zielerreichung)

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D. Professionell verwalten

III. Mitarbeiter motivieren

1. Stiftungszwecke mit persönlicher Neigung koppeln?

2. Delegation fördern

3. Reglementierungen auf das Notwendige (steuerliche und rechtliche Kontrolle, Rechnungswesen) beschränken

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D. Professionell verwalten

IV. Verwaltungskosten optimieren

1. Angemessene Vergütungen

2. Trennung von Verwaltungs- und Projektkosten

3. Zeiterfassung mit vergleichender Auswertung

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Professionalität in der Beratung und der Verwaltung Die maßgeblichen Erfolgsfaktoren für das Wachstum in der Betreuung von Treuhandstiftungen und rechtsfähigen Stiftungen

Vermögensentwicklung im DSZ

186 191 242 246 247

389460

518589

711826

9331.023 1.005

1.140 1.161 1.194

1.345

1.479 1.524

1.730

1.959

197 212

234 257 276

167

192

212

252

269

343

382

335 422

438 447472

511

539

573

624

595

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

rechtsfähige Stiftungen treuhänderische Stiftungen

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Dr. Ambros SchindlerDSZ – Deutsches Stiftungszentrum

im Stifterverband für die Deutsche WissenschaftBarkhovenallee 1

45239 Essen

Ambros.Schindler@Stifterverband.dewww.stifterverband.de

www.deutsches-stiftungszentrum.de

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