Abschluss Präsentation WSI Tariftagung 2019Microsoft PowerPoint - Abschluss_Präsentation WSI...

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Tarifabschluss Chemie22. November 2019

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Zukunftskonto mit 1.000€ gefordertZukunftskonto mit 5 Tagen bzw. 940€ geliefert

Pflegeversicherung gefordertPflegeversicherung geliefert

Tariferhöhung in zwei Stufen Einmalzahlung

Erhöhung Weihnachtsgeld (Jahresleistung)Nicht gefordert – aber geliefert

Qualifizierung gefordertQualifizierung geliefert

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• Nach 2 Leermonaten• Für die Monate Januar - Juni 2020• Tagschicht 6%• Teilkonti, 24h-Dienst 6,75%• Vollkonti, Dauernachtschicht 8%• Auszuzahlen mit der Januarabrechnung• Auch für Auszubildende

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• 1. Juli 2020• 1,5%• 12 Monate

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• 1. Juli 2021• 1,3%• 9 Monate

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• Bis zu 2 Monate• Unternehmen mit negativem Ergebnis oder• Unternehmen mit Umsatzrendite < 3% • Mit Zustimmung Tarifvertragsparteien

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• Ab 2021 Erhöhung um 5 % auf 100%– Änderung des Optionsmodells auf 85% - 130%

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Ab 1. Januar 2020

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• Geltungsbereich– Alle Tarifarbeitnehmer– Inkl. Auszubildende

• Anspruchsberechtigte– Stichtag erster Werktag im Januar

• Eingruppierung, Teilzeit, …

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• Ab 2020 2 Tage– verschiebbar nach 2021

• Entspricht 9,2% des tariflichen Monatseinkommens

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• Ab 2021 gibt es 1 weiteren Tag -> 3 Tage• Entspricht 13,8% des tariflichen Monatseinkommens

• Bedeutet: 5 Tage in 2021!

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• Ab 2022 gibt es 2 weitere Tage -> 5 Tage• Entspricht 23% des tariflichen Monatseinkommens

• Im Durchschnitt bedeutet das 940€ eines tariflichen Monatsentgelts

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Betriebsparteien wählen unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Präambel mindestens zwei Zwecke aus.

ggf.PflegezusatzV

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• Wahl oder Änderung der angebotenen Verwendungszwecke bis 30. September durch Betriebsparteien

• Arbeitnehmer wählt „seinen“ Zweck bis 31. Oktober• Ansonsten Auszahlung• Auszubildenden wird der entsprechende

Zukunftsbetrag jeweils mit der Januarabrechnung ausgezahlt

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• Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarungdurch eine befristete individuelle Vereinbarung eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit festlegen, die mindestens 32 Stunden beträgt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, ob der Ausgleich in Geld oder Zeit erfolgt.

• Auf das zusätzliche Urlaubsgeld und den Entgeltumwandlungsgrundbetrag hat die Veränderung der Arbeitszeit keine Auswirkung.

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• Arbeit muss geeignet sein• Freiwillige Betriebsvereinbarung• Mitbestimmungsrecht ist einzuhalten• Arbeitszeiterfassung wie im Betrieb• Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig• Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden gem. MTV, wenn

Arbeitnehmer das Arbeitsende oder den Arbeitsbeginn am Folgetag selber bestimmen kann

• Zuschläge bei angeordneter Arbeit während zuschlagspflichtiger Zeiten

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Ab 1. Juli 2021

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Geltungsbereich• Alle Arbeitnehmer ab dem 7. Monat der Beschäftigung• Bei der Übernahme von Auszubildenden ab dem 1. Tag• Teilzeitbeschäftigte mit vollem Betrag• AT und Leitende Angestellte über opt-in

Anspruchsberechtigte• Alle mit Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung• Anspruch darüber hinaus haben Arbeitnehmer

– in Eltern- oder Pflegezeit bis 12 Monate– bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis 72 Wochen– bei unbezahlter Freistellung (Sabbatical) bis 12 Monate– in der Freistellungsphase von Langzeitkonten

• Anschließend Vertragsfortführung aus Eigenmitteln • Ansonsten beitragsfreie Ruhendstellung

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Prämie und Leistungen• Kollektiver Beitrag 33,65€ pro Monat• Ambulante/Häusliche Pflege mit Pflegegrad 2-4 -> 300€• Stationäre Pflege mit Pflegegrad 2-5 -> 1.000€• Beitragsbefreiung im Leistungsfall• Ohne Gesundheitsprüfung

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Zusatzmodule

• Familie (Kinder, Ehepartner, Eltern)• Aufstockung (ambulant, stationär)

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Rente, Kündigung, …)

• Private Fortführung ohne Gesundheitsprüfung

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• Branchenweite Trendanalyse• Tool zur Qualifikationsanalyse• Weiterbildungsberatung für Arbeitgeber und

Arbeitnehmer– Über BA– Über ausgewählte Agenturen

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Verlängerung der Laufzeitbis 31. Dezember 2023

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4. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung können das Verfahren, die Form und die Fristen näher - auch abweichend - geregelt werden.

5. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann entsprechend § 20 Absatz 2 BetrAVG vereinbart werden, dass der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für eine Gruppe von Arbeitnehmern des Unternehmens oder einzelne Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung einführt, gegen die der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht hat (Optionssystem). Der Umwandlungsbetrag bei einer automatischen Entgeltumwandlung darf unter Einschluss des Entgeltumwandlungsgrundbetrages und der Chemietarifförderung 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) nicht überschreiten

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Einfachere Möglichkeiten Entgeltumwandlung zu vereinbaren