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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
2020
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 2
Impressum Jobcenter Kreis Unna Bahnhofstr. 63 59423 Unna Geschäftsführer: Uwe Ringelsiep Tel.: 02303 2538-1000 Stellvertretender Geschäftsführer: Christian Scholz Tel.: 02303 2538-1111 Jürgen Klose, Katja Mintel Tel.: 02303 2538-1050 März 2020 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm grundsätzlich die männliche Form verwendet. Ausnahmen beinhalten eine geschlechtsspezifische Darstellung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 3
Inhaltsverzeichnis
1. Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung 4
2. Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und Maßnahmen 8
2.1 Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf 10
2.2 Arbeits- und Fachkräftesicherung 12
2.3 Reduzierung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit 16
3. Investitionen 20
3.1 Personalressourcen 20
3.2 Budget 21
3.3 Kosten der Unterkunft 22
4. Performancepotential 22
4.1 Führung 22
4.2 Prozesse 23
4.3 Mitarbeiter 25
4.4 Schnittstellen- und Netzwerkarbeit 27
5. Zielwerte 2020 29
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 4
1. Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Der Kreis Unna befindet sich am Rande des Ruhrgebiets zwischen Dortmund und
Hamm bzw. dem Münsterland und dem Sauerland. Der strukturelle Wandel von Kohle
und Stahl hin zu Dienstleistung und Lager/Logistik hat zum einem zum Wegfall
tausender Arbeitsplätze in der Region und andererseits zum Aufbau vieler
Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich geführt. Die Arbeitslosenquote liegt seit Jahren
über dem Bundesdurchschnitt, während das Erwerbspersonenpotential ohne bzw. mit
geringer Qualifikation über den Durchschnittswerten von Land und Bund liegt. Die
Einkommenshöhe ist im Vergleich zu anderen Regionen geringer.
Folglich kennzeichnet eine starke Auspendlerbewegung die Region. Rund 50 % der
Erwerbstätigen mit Wohnsitz im Kreis Unna pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz aus.
Für Geringqualifizierte mit geringen Einkünften ist das Pendeln aufgrund fehlender
individueller Mobilität nicht möglich, da die Nutzung der Infrastruktur (ÖPNV) teilweise
sehr zeitaufwendig ist bzw. bei außerhalb der Ortschaften liegenden
Industriegebieten oft nicht zu realisieren ist.
Insgesamt ist die Struktur im Kreis Unna heterogen. Die Spannbreite der
Arbeitslosenquoten innerhalb des Kreises liegen zwischen 4,7 % und 9,5 % (JDW
2019). Es bestehen unterschiedliche Sozialstrukturen in den jeweiligen Städten und
Gemeinden und gravierende Unterschiede in den lokalen Unternehmensstrukturen.
Insgesamt lässt die Steigerung der Arbeitslosenquote im SGB III-Bereich, die seit
Mitte 2019 zu verzeichnen ist, eine Steigerung der Arbeitslosenquote im SGB II-
Bereich ab Mitte 2020 erwarten.
Die Auswertungen der Agentur für Arbeit Hamm sowie die Analysen des Jobcenters
Kreis Unna zeigen, dass sich das Verhältnis Anzahl Bewerber zu Anzahl
Ausbildungsstellen im Kreis Unna in den letzten Jahren verbessert hat. Es ist jedoch
immer noch eine Versorgungsproblematik zu erkennen.
Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 werden voraussichtlich 4.279 Schüler im Kreis
Unna die Schule verlassen. Die entspricht in etwa der Vorjahreszahl. Damit wird der
Rückgang der letzten Jahre gestoppt. Im Vergleich zum Jahr 2014 sind es jedoch
etwa 650 Schulabgänger weniger. Die Prognosen des Landes NRW lassen erwarten,
dass 277 Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Dies waren im Jahr 2014
etwa 20 Schüler weniger.
Arbeitsmarkt
Pendlerbewegung
Arbeitslosenquote
SGB II + SGB III
Ausbildungsmarkt
Schulentlass-
prognose
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 5
Aufgrund des unausgeglichenen Ausbildungsmarkts wird sich ein nicht unerheblicher
Anteil an Schulabgängern, insbesondere aus den Realschulen, erfahrungsgemäß für
eine Überbrückung am Berufskolleg entscheiden.
Im September 2019 waren 2.862 Ausbildungsstellensuchende statistisch erfasst. Das
sind 92 Bewerber (-3,1 %) weniger als im Vorjahr.
Die Anzahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen betrug seit Beginn des
Berichtsjahres 2019/2020 insgesamt 2.341 Ausbildungsstellen, d.h. 43
Ausbildungsstellen mehr als im Vorjahresvergleich. Damit stand rechnerisch nicht
jedem Bewerber eine Ausbildungsstelle zur Verfügung (0,8 Stellen pro Bewerber).
Neben den Schülern der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ergeben
sich aus den Teilnehmern und Absolventen der Benachteiligtenförderung
Bewerberpotentiale für den Ausbildungsmarkt. Hierzu zählen vor allem die
Einstiegsqualifizierungen und die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die
Anzahl der sich zum Teil in Maßnahmen befindenden Altbewerber wird auch in den
nächsten Jahren anhaltend hoch bleiben. Der Anteil beträgt aktuell 33,3 % (Ende
Berichtsjahr 2018/19) und ist damit erstmals nach vier Jahren gesunken.
24,5 % der Betriebe im Kreis Unna sind Ausbildungsbetriebe. In Nordrhein-Westfalen
bilden vergleichsweise 22,2 % aller Betriebe aus.
Im Dezember 2019 waren 14.015 Arbeitslose in beiden Rechtskreisen gemeldet. Das
sind 141 weniger im Vergleich zum Vorjahresmonat. Mit 9.999 Arbeitslosen kann das
Jobcenter Kreis Unna einen Rückgang zum Vorjahr um -363 zu verzeichnen. Die
Agentur für Arbeit vermeldet hingegen einen Anstieg auf 4.016 (+222).
Seit 2015 ist die Anzahl der Asyl-Erstanträge bundesweit stetig zurückgegangen.
2019 waren es rund 142.500 Erstanträge (2018: 161.900 Erstanträge).
Auch im Kreis Unna waren die Neuzugänge im Bereich Asyl und Flucht in 2019
rückläufig. Während im Jahr 2018 ca. 60 Zugänge pro Monat registriert wurden,
waren es 2019 noch zwischen 30 und 35 Neuzugänge im Monat. Auffällig hierbei ist,
dass es sich bei den Neuzugängen oftmals um Zuzüge (u.a.
Familienzusammenführungen) handelte, tendenziell weniger um Neukunden nach
Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flucht (BAMF). Handelte es sich
zum Start des Integration Points noch vermehrt männliche Bewerber, so kamen in
den folgenden Jahren zunehmend mehr weibliche Bewerberinnen. Zum aktuellen
Ausbildungs-
stellenbewerber
Ausbildungsstellen
Benachteiligten-
förderung
Ausbildungs-
betriebe
Arbeitslose
Geflüchtete
Menschen
Flucht und Asyl
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 6
Zeitpunkt liegt das Verhältnis bei 51 % weiblicher Bewerberinnen im Verhältnis zu 49
% männlicher Bewerber (siehe hierzu auch Seite 15).
Eine Vielzahl durch die Bezirksregierung erteilten Wohnsitzzuweisungen gemäß
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordung (AWoV) aus den Jahren 2016 und 2017
entfallen im Jahr 2020, sodass für den Geflüchteten die Wohnsitznahme frei wählbar
sein wird. Aus diesem Grund ist mit einer Bewegung dieses Kundenkreises zu
rechnen. Es besteht die Möglichkeit, dass damit die Zuzüge in den Kreis Unna noch
einmal ansteigen.
Abb. 1 Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Die Abhängigkeit der Region von den Branchen Logistik und Handel hat sich in den
letzten Jahren, insbesondere für die gering qualifizierten Menschen, zunehmend
vergrößert. Die Einstellungspraxis der großen Logistikunternehmen im Kreis Unna
wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitslosigkeit in der Region aus. Aus
betriebswirtschaftlichen Gründen nutzen diese Unternehmen zur Deckung
konjunktureller und saisonaler Schwankungen zu einem hohen Anteil die
Arbeitnehmerüberlassung. In der Folge kommt es zu zahlreichen Arbeitsaufnahmen,
die den langfristigen Bezug von SGB II-Leistungen jedoch nicht beenden, da nur ein
Erwerbsfähige
Leistungs-
berechtigte
Branchen- und
Unternehmens-
struktur
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 7
geringes Einkommen erzielt wird und/oder die Beschäftigungen nach Saisonende
oder bei konjunktureller Eintrübung beendet werden.
Die Jahre 2015 bis 2019 waren beschäftigungsstarke Jahre. Der Bestand an
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen war so hoch wie seit 2011 nicht
mehr.
Während im vergangenen Jahr ein deutlicher Zuwachs der Beschäftigung in den „Top
20 Branchen“ der Region zu verzeichnen war, wird ein Rückgang der
Beschäftigungsquote für 2020 erwartet. Insbesondere die Branche der
BArbeitnehmerüberlassung zeigt sich deutlich weniger aufnahmefähig. Für den SGB
II-Bereich stellt diese Entwicklung ein hohes Risiko dar, denn mehr als 20 Prozent der
Integrationen entfallen auf diese Branche. Auch der Zugang an Stellenangeboten
zeigt sich in den letzten Monaten rückläufig. Hinzu kommt, dass die Anzeigen für
Kurzarbeit seit Ende 2019 ansteigen.
Für 2020 sind lediglich kleinere Betriebsansiedlungen bekannt, die keine
nennenswerten Auswirkungen hinsichtlich der Integrationen auf den SGB II-Bereich
erwarten lassen. Es besteht aber die Gefahr, dass mittelgroße Betriebe für SGB II-
Kunden relevante Stellen abbauen.
Beschäftigung
Erwartete
Beschäftigungs-
veränderungen
Betriebs-
ansiedlung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 8
2. Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und Maßnahmen
Chancen und Stärken
Arbeitsmarkt weist einen leicht zurückgehenden, aber dennoch hohen Bedarf an ungelernten
Kräften auf.
Auskömmlicher Eingliederungstitel ermöglicht Förderungen der beruflichen Weiterbildungen
und Ausbau der Förderung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Anpassung der Betreuungsstrategie für Alleinerziehende
Gemeinsames Projekt „Alleinerziehende“ am Standort Schwerte
Verstärkte Förderung von Erziehenden mit Kindern unter drei Jahren (§10 SGB II)
Einführung eines Sonderteams im Rahmen der „Schwerpunktregion zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit“ (Projekt „Langzeitarbeitslose in Arbeit – LiA“)
Einführung des Bundesprojekts rehapro („GUIDE - Gesundheit unterstützen in dauerhafte
Erwerbsarbeit“)
Qualitätsoffensive „BewA“ – Überarbeitung der Datenqualität
Erweiterung des bereits bestehenden Einarbeitungsbüros auf den Bereich Markt und In-
tegration
Weiterentwicklung der sieben Jugendberufsagenturen Überprüfung (ggf. Weiterentwicklung)
der Kooperationsstrukturen
Intensivierung der Schülerbeauftragung und Ausbildungsstellenvermittlung durch organisato-
rische Verbindung in den U25-Teams (internes Tandem Übergang Schule/Beruf)
Einsatz von sozial-integrativem Fallmanagement („Take Off U25“)
Entwicklung von Projekten nach § 16h SGB II
Verbesserung der Beratungsqualität im Leistungsbereich durch die Schulungsreihe Leis-
tungsrechtliche Beratung
Das Konzept zum Informations- und Beratungszentrum (IBZ) am Standort Unna wird fortge-
setzt.
Eine starke Netzwerkarbeit zwischen dem Jobcenter und allen lokalpolitischen Akteuren
(insbesondere der kreisangehörigen Städte und Gemeinden) und die vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit mit den Trägern eröffnet zusätzliche Performancepotentiale für folgende
Schwerpunktthemen:
Initiative „Halbierung Jugendarbeitslosigkeit 2020“
Quartiersprojekte „Frankfurter Straße“ in Unna und „Lüner Höhe“ in Kamen
Personalbesetzungsquote 2019 kontinuierlich > 97 %
Verstärkung der Risikoorientierung im Rahmen der Fachaufsicht (Datenqualität, Risikoorien-
tiertes Qualitätsmanagement
Hohe Veränderungs-/Anpassungsbereitschaft und ausgeprägte Motivationsfähigkeit in der
Belegschaft
+
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 9
Risiken und Schwächen
Starker Rückgang der Anzahl marktnaher Kunden (im Vgl. Juni 2017 zu Juni 2019: - 63,8 %)
macht eine stärkere Bindung von Finanz- und Personalressourcen erforderlich.
Einmalige massive Effekte aus 2019 (Ansiedlung Arvato im Kreis Unna, Einstellung von etwa
950 Personen aus SGB II-Bezug) entfallen.
Anstieg der Arbeitslosigkeit und Rückgang gemeldeter Stellen ab 2. Halbjahr 2020.
„Qualitätsoffensive BewA“ (Verbesserung der Datenqualität im Fachverfahren VerBIS) bindet
im I. Quartal 2020 Mitarbeiterkapazitäten.
Aufnahme von Beschäftigung führt häufig nicht zum Fallabschluss (Region als Niedriglohnsek-
tor - Langzeitleistungsbezug bleibt konstant, Lohnniveau nach Qualifikation häufig nicht be-
deutend höher).
Die Reorganisation im gemeinsamen Arbeitgeberservice SGB II/SGB III führt im 1. Halbjahr
2020 zu Friktionen.
Die möglichst vollständige Nutzung der finanziellen Mittel aus dem EGT bindet eine hohe Per-
sonalkapazität, da Standardprodukte und übliche Vorgehensweisen häufig nicht mehr greifen.
Finanzausstattung (Entnahme EGT)
Heterogene Strukturen im Kreis Unna machen lokale Strategien erforderlich.
Starke Auspendlerbewegung (50,6 %) bei Erwerbstätigen steht fehlender Mobilität der Arbeits-
suchenden entgegen.
Rückgang des Bewerberpotenzials für Ausbildungsstellen
Kapazitätsentzüge durch zahlreiche Schulungen und Weiterbildungen (z.B. Verwaltungslehr-
gänge, Leistungsrechtliche Beratung, Eigensicherung am Arbeitsplatz)
Weiterhin ist mit einer hohen Personalfluktuation zu rechnen. Verlust von Fachkompetenzen
durch hohe Renteneintritte in 2020.
Starker Qualifizierungsaufwand durch Einstellung von „Quereinsteigern“
Strukturbedingte Nachteile bei der Personalakquise (Verpflichtung für die Verwaltungslehr-
gänge I und II, hohe Anzahl an befristeten Einstellungen).
Risiken passive Leistungen: Angemessener Wohnraum knapp, umfassende leistungsrechtli-
che Beratung lässt einen Anstieg der Leistungsauszahlungen erwarten.
Durch die Anpassung des „Schlüssigen Konzepts“ ist mit einer Steigerung der Kosten der Un-
terkunft zu rechnen.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt durch Digitalisierung schwer abzusehen, insbesondere in
einer ausgeprägten Lagerlogistik-orientierten Wirtschaftsstruktur.
-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 10
Die strategischen Initiativen und Aktivitäten leitet das Jobcenter Kreis Unna aus dem
Planungsbrief 2020 der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Handlungsfeldern
des kommunalen Trägers ab:
Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf
Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Nachfolgend werden Handlungsansätze erläutert, die sich aus den oben genannten
Hauptaufgabenfeldern ableiten. Eine Konkretisierung von Aktivitäten und
Maßnahmen für die operative Umsetzung wird mit der Erstellung eines detaillierten
Aktivitäten- und Umsetzungsplans erfolgen. Die Aktivitäten orientieren sich an den
Bedürfnissen der Kunden sowie an den Möglichkeiten des regionalen Arbeitsmarkts.
Im Rahmen der Aktivitäten- und Maßnahmeplanung ist es Aufgabe des Jobcenters
Kreis Unna, allen Leistungsempfängern die gleichen Teilhabechancen zu eröffnen
und Menschen keinesfalls aufgrund ihrer sozialen Herkunft, Geschlecht, Religion
oder Alter zu benachteiligen. Durch individuelle, auf die verschiedenen Zielgruppen
zugeschnittene Beratung und passgenaue Förderung bzw. Einleitung von
Förderketten wird dies ermöglicht.
2.1. Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf
Im Jahr 2014 wurde, auf Initiative des Landrats Michael Makiolla, eine gemeinsame
Absichtserklärung der Arbeitsmarktakteure im Kreis Unna zur Halbierung der
Jugendarbeitslosigkeit unterzeichnet. Auf Basis des Jahresdurchschnittswerts 2013
(1.048 Arbeitslose im SGB II) gilt es, die Jugendarbeitslosigkeit bis 2020 zu halbieren.
Dementsprechend wurde seitdem die enge Zusammenarbeit z.B. zwischen Schulen,
Jugendämtern, Kammern, Arbeitsagentur, Jobcenter-Geschäftsstellen und weiteren
Partnern verstärkt. Die Thematik „Flucht und Asyl“ war seinerzeit nicht Bestandteil der
Absichtserklärung. Das Jobcenter Kreis Unna verfolgt das ambitionierte Ziel der
Halbierung der Jugendarbeitslosigkeit unter Berücksichtigung dieses zusätzlichen
Personenpotentials weiterhin. Die Entwicklung ist weiterhin positiv: Ende des Jahres
2019 ergibt sich ein Jahresdurchschnittswert von 550 (Bestand an arbeitslosen
Jugendlichen in SGB II), damit wurde das Ziel (errechneter Zielwert im
Jahresdurchschnitt: 585) für das vergangene Jahr deutlich unterschritten. Für das
Auslaufen der gemeinsamen Aktion liegt der Zielwert im Rechtskreis SGB II für das
Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt bei 524.
Geschäftspolitische
Handlungsfelder
Chancengleichheit
Halbierung
Jugendarbeits-
losigkeit 2020
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 11
Der „Einsatz von Schülerbeauftragen“ hat sich bewährt. Seit 01.12.2019 wurden
außerdem die zuständigen Ausbildungsstellenvermittler den Teams für die Betreuung
von Jugendlichen unter jungen Erwachsenen (U25) zugeordnet. Damit wird das Ziel
weiter forciert, eine gute Heranführung ausbildungsgeeigneter Kunden an den
Ausbildungsmarkt zu erreichen. Darüber hinaus werden die Kontakte zu den
Bündnispartnern KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss, NRW Landesinitiative)
genutzt. Diese Herangehensweise ermöglicht eine optimale Beratung und
Orientierung hinsichtlich der Aufnahme einer dualen Ausbildung. Insbesondere geht
es darum, frühzeitig eine individuelle Berufswahl zu erreichen. Um für Schüler mit
Fluchthintergrund einen Übergang in Ausbildung zu ermöglichen, erfolgt im Rahmen
des Übergangsmanagements Schule – Beruf eine Kooperation mit dem Kommunalen
Integrationszentrum.
In Jugendberufsagenturen arbeiten Jugendämter, Agentur für Arbeit und Jobcenter
zusammen und bieten damit den optimalen Beratungsservice für junge Menschen. Im
Jahr 2019 wurde die Netzwerkarbeit mit den ortsansässigen Schulen verstärkt. Eine
rechtskreisübergreifende Analyse soll Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der
örtlichen Jugendberufsagenturen aufzeigen. Zudem wird die Möglichkeit eines
Jugendberufs-Hauses, welches alle mitwirkenden Institutionen unter einem Dach
vereinen soll, am Standort Bergkamen geprüft.
Das Jobcenter Kreis Unna hat ein Maßnahme-Portfolio entwickelt, das auf die
Stärken und Potentiale der jungen Bewerber individuell zugeschnitten ist und
Förderketten ermöglicht:
1. Produktionsorientierte Aktivierungshilfen
2. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
BvB pro (mit produktionsorientiertem Ansatz)
3. Individuelles Coaching
4. Assistierte Ausbildung (AsA)
5. Überbetriebliche Ausbildungen
6. Einstiegsqualifizierungen
Im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit den Jugendämtern werden der
Instrumenteneinsatz und die Planung sukzessive weiterentwickelt. Es zeigt sich, dass
stärker individualisierte Angebote notwendig werden.
Drei Projektmitarbeiter (3,0 VZÄ) haben die Aufgabe, junge Erwachsenen mit
multiplen Vermittlungshemmnissen, die sich den üblichen Angeboten der
Übergang
Schule/Beruf
Jugendberufs-
agenturen
Maßnahme-
Portfolio
Projekt „Take Off
U25“
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 12
Arbeitsvermittlung bzw. des Fallmanagements bisher entzogen haben, zu erreichen
und wieder in das Regelsystem von z.B. Schule, Ausbildung und Arbeit,
Beschäftigung, Maßnahmeangebote oder auch Familie einzugliedern. Der
Schwerpunkt des Projekts liegt in der sozialintegrativen Beratung. Ziel ist es,
betroffenen Jugendlichen dauerhaft den Anschluss an gesellschaftlicher und sozialer
Teilhabe zu ermöglichen.
Zudem wird nunmehr erstmals eine Ausschreibung zur Förderung von
schwererreichbaren Jugendlichen (gemäß § 16h SGB II) erfolgen. Konzeptionelle
Inhalte werden hierzu im ersten Halbjahr 2020 erarbeitet.
Die grundsätzliche Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket wird weiterhin forciert. Gezielte Beratung, insbesondere für Eltern von
Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund, steht zur Unterstützung einer
besseren Integration im Fokus. Ferner erfolgen aufsuchende Beratungen bei
Institutionen für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer sowie in Grundschulen und
Kindertagesstätten. Aufgrund der Gesetzesänderung im Rahmen des Starke-
Familien-Gesetzes wurde das Antragsverfahren allgemein vereinfacht.
2.2 Arbeits- und Fachkräftesicherung
Als weiterer Handlungsschwerpunkt wird die Unterstützung bei der Integration von
Bewerbern mit guten Vermittlungschancen gesehen. Der gemeinsame
Arbeitgeberservice hat die Aufgabe, sich an der Zielerreichung der
bewerberorientierten Bereiche aktiv zu beteiligen. Hierbei wird eine
Aufnahmefähigkeit in folgenden Branchen gesehen:
Lagerwirtschaft,
Pflege und Gesundheit,
Fahrzeugführung im Straßenverkehr und
Schutz und Sicherheit.
Dem gegenüber steht der inzwischen große Anteil bildungsferner Kunden. Aufgabe
ist es, individuelle, dem Kundenpotential gerecht werdende Möglichkeiten der
Qualifizierung zu identifizieren, um die Deckung der Nachfrage realisieren zu können.
In Ergänzung zu den bisherigen Arbeitsschwerpunkten des gemeinsamen
Arbeitgeberservices wird die bestmögliche Unterstützung bei der Integration von
geflüchteten Menschen mit guten Integrationschancen als aktuelle Herausforderung
gesehen. Hierzu ist eine individuelle Beratung in Kooperation mit den spezialisierten
Bildung und
Teilhabe
Berufs- und
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 13
Mitarbeitern des „Integration Point“ rechtskreisübergreifend (SGB II und SGB III)
weiterhin offensiv zu betreiben.
Seit Juli 2017 arbeitet der gemeinsame Arbeitgeberservice (gAGS) der Agentur für
Arbeit Hamm und des Jobcenters Kreis Unna rechtskreisübergreifend zusammen.
Damit ist sichergestellt, dass Arbeitgeberbedarfe aus dem SGB II und dem SGB III
angemessen berücksichtigt werden können. Die besondere Herausforderung besteht
darin, individuelle Lösungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zu
kreieren.
Rund 70 Prozent der Eingliederungsmittel des Jobcenters Kreis Unna werden in
integrationsorientierte Maßnahmen investiert. Dabei wird verstärkt auf das Instrument
„Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) gesetzt, um möglichst nachhaltige
Integrationen zu erzielen. Dabei gilt es, die Potentiale aller Geschlechter zu nutzen.
Herausforderung wird dabei sein, bildungsferne Personen für
Qualifizierungsmaßnahmen zu befähigen. Maßnahmen wie „Grundkompetenzen“
oder „Lust auf Lernen“ legen in diesem Zusammenhang den Grundstein für eine
mögliche Förderkette. Die Gefahr besteht darin, dass ungelernte Kräfte dazu neigen,
ein aktuelles Jobangebot – welches vielleicht auch nur von kurzer Dauer, aber
finanziell attraktiver ist – einer länger andauernden Qualifikationsmaßnahme
vorziehen. Dem gegenüber steht allerdings die vom Jobcenter angestrebte
nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung gilt es, gleichberechtigte
Förderung von Frauen und Männern zu verbessern. Das Thema „Kinderbetreuung"
bleibt eine der zentralen Herausforderungen bei der arbeitsmarktpolitischen
Unterstützung von (Allein-)Erziehenden, vor allem von Frauen im SGB Il. In der Praxis
besteht die Herausforderung, bedarfsgerechte Formen der Kinderbetreuung in
Abstimmung zwischen Jobcentern und Jugendämtern zu gestalten. Insbesondere
werden für Frauen mit Fluchthintergrund neue Chancen zur beruflichen Weiterbildung
erarbeitet.
Am Standort Lünen wird das Konzept für ein Fortbildungszentrum (FBZ) erprobt. Auf
einer Etage entstehen offene Räumlichkeiten, die interessierten Kunden Zugang zu
Informationen rund um Qualifizierung und Weiterbildung ermöglichen. Für eine
vollumfängliche Beratung stehen zwei Integrationsfachkräfte zur Verfügung. Das
Projekt wird aktuell konzeptionell ausgestaltet und wird im II. Quartal 2020 an den
Start gehen.
gAGS – Service aus
einer Hand
Kunden zu
Fachkräften
ausbilden
Frauenförderquote
Modellprojekt
FBZ Lünen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 14
In diesem Rahmen unterstützt das Jobcenter Kreis Unna das Ziel der Bundesagentur
für Arbeit, 120.000 junge Erwachsene (beider Rechtskreise inkl. zugelassener
kommunaler Träger) bis Ende 2020 für eine abschlussorientierte Weiterbildung zu
gewinnen.
Das Jobcenter Kreis Unna führt seit mehreren Jahren gemeinsam mit der Agentur für
Arbeit Hamm Ausbildungs-, Job- und Bildungsmessen durch. Diese finden mehrfach
im Jahr an unterschiedlichen Standorten statt. Für 2020 stehen insbesondere die
Veranstaltungen „Marktplatz Ausbildung“ in Bergkamen und die „Pflegemesse“ in
Bergkamen im Fokus. Ferner ist erstmals die Durchführung einer Messe für die
Zielgruppe der Alleinerziehenden geplant.
Die Ausbildungsstellenvermittlung ist seit dem Ende des letzten Jahres in die Teams
U25 integriert. Damit wird der Notwendigkeit einer stärkeren Bewerberorientierung
Rechnung getragen. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten können gezielt
eingesetzt werden. Zudem soll das Thema Teilzeitberufsausbildung stärker als bisher
bei den Unternehmen thematisiert werden, um so auch Erziehenden eine Perspektive
auf dem Ausbildungsmarkt eröffnen zu können.
Im Rahmen der Eintrittsplanung setzt das Jobcenter Kreis Unna insbesondere auf die
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW). Mit 711 geplanten Eintritten für 2020
beabsichtigt das Jobcenter Kreis Unna 93 Eintritte mehr als im Vorjahr. Die
Identifikation und Motivierung geeigneter Bewerber erfolgt über
Feststellungsmaßnahmen und Fachdienste.
Gleichzeitig steht das Teilnehmer- und Absolventenmanagement besonders im
Fokus. Ziel ist es, die Teilnehmer bis zum Abschluss der Qualifizierung zu begleiten,
zu unterstützen und frühzeitig gemeinsame Vermittlungsbemühungen zu initiieren.
An allen Standorten im Kreis Unna sind Spezialisten für den Bereich Rehabilitation
und Schwerbehinderung (Reha/SB) implementiert. Das Thema Integration von
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt ein Schwerpunktthema für
2020 dar und wird damit kreisweit fokussiert. Das rechtskreisübergreifende Bündnis
„Inklusion in Aktion“ zur Sensibilisierung von Arbeitgebern plant die Durchführung
einer Veranstaltung für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung in Form einer
Jobmesse. Arbeitgeber sollen so mit potentiellen Bewerbern zusammengebracht
werden. Im Rahmen der Veranstaltung ist geplant, konkrete erste
Vorstellungsgespräche zu ermöglichen. In der „Woche für Menschen mit
Zukunftsstarter –
Ausbildung für
junge Erwachsene
Job- und
Bildungsmessen
Ausbildungs-
förderung
Eintrittsplanung
FbW
Absolventen-
management
Integration von
Menschen mit
Behinderung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 15
Behinderung“ werden außerdem gemeinsame Außendiensttage mit der Agentur für
Arbeit Hamm und dem Kommunalen Jobcenter Hamm durchgeführt.
In Ergänzung an das Schwerpunktthema Integration von Menschen mit Behinderung
startete im Dezember 2019 am Standort Unna das Modellprojekt „GUIDE“
(Gesundheit unterstützen in dauerhafte Erwerbstätigkeit) im Rahmen des
Bundesprogramms rehapro. Es zielt auf die gesundheitliche Stabilisierung und
(Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft gesundheitlich
beeinträchtigter Kunden ab, damit diese mit individuellen Unterstützungsmaßnahmen
in den Arbeitsmarkt einmünden können. Das Konzept sieht eine intensive Betreuung
von insgesamt 235 Teilnehmern durch ein gesundheitsorientiertes Fallmanagement,
Ergotherapeuten und Psychologen vor und bindet Netzwerkstrukturen eng ein.
Mithilfe einer Arbeitserprobungswerkstatt werden die Projektteilnehmer langsam an
die Anforderungen des Arbeitsmarktes herangeführt. Für alle Teilnehmenden wird
eine konkrete Perspektive im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten
erarbeitet. Projektende ist der 30.04.2024.
Um für die Zielgruppe der geflüchteten Menschen eine ganzheitliche, vernetzte und
nachhaltige Betreuung sicherstellen zu können, wurde Ende 2015 ein
rechtskreisübergreifend tätiger Integration Point am Standort Kamen eingerichtet.
Das Projekt wird in dieser Form bis Ende 2020 fortgesetzt. Im Laufe des Jahres wird
über die Fortsetzung der Integrationsarbeit von geflüchteten Menschen entschieden.
Aktuell wird die Herausforderung in den unterschiedlichen Voraussetzungen der
Bewerber gesehen. Hinzu kommt, dass die duale Ausbildung häufig kein
erstrebenswertes Ziel für die Bewerbergruppe ist. Insbesondere gilt das für
handwerkliche Berufe, die in anderen Ländern einen sehr geringen Stellenwert
haben. Hier gilt es, verstärkt zu beraten und berufliche Orientierung zu bieten.
Zielgruppenorientierte Maßnahmen unterstützen dabei den Vermittlungsprozess im
Integration Point. Über den „Work-first-Ansatz“ sollen notwendige Qualifikationen und
die berufliche Integration schnellstmöglich und parallel erfolgen. Weiterhin gewinnt
die Integration geflüchteter Frauen zunehmend an Bedeutung. Hierbei sollen neben
den für den Arbeitsmarkt verfügbaren Bewerberinnen, auch vor allem die
Bewerberinnen, welche fortlaufend in Elternzeit sind, in den Fokus rücken. Besonders
wichtig ist dabei eine kultursensible Beratung. Frühzeitige Ansätze und Handlungen
zur Integration sollen die Arbeitsaufnahme nach Beendigung einer Elternzeit
erleichtern. Ziel ist es, den Prozess frühzeitig zu beginnen.
Projekt „GUIDE –
rehapro“
Potentiale
geflüchteter
Menschen nutzen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 16
Gemeinsam haben die Agentur für Arbeit Hamm und das Jobcenter Kreis Unna mit
den kommunalen Partnern und lokalen Arbeitsmarktakteuren ein Netzwerk
aufgebaut, um notwendige Maßnahmen schnell umsetzen zu können. Beteiligt sind
unter anderem das Kommunale Integrationszentrum, die Ausländerbehörden,
Erstaufnahmeeinrichtungen, Migrantenorganisationen, Jugend- und Sozialämter,
Kammern und ehrenamtliche Kräfte. An der konstruktiven Zusammenarbeit wird auch
2020 festgehalten.
2.3 Reduzierung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit
Im Jahr 2020 wird mit Einführung des Projekts „LiA“ (Langzeitarbeitslose in Arbeit)
ein Sonderteam mit enger Anbindung an den gAGS eingerichtet. Die
Projektmitarbeiter fokussieren sich dabei auf die Kundenberatung und übernehmen
die konkrete bewerberorientierte Arbeitgeberansprache. Ziel ist die Verbesserung der
Beratungsqualität – und damit der Integrationschancen – durch alternative bzw.
innovative Recruiting- und Bewerbungsstrategien. Das Konzept sieht die Stärkung
der Zusammenarbeit mit dem gAGS vor. Es werden 300 Arbeitsaufnahmen mit
Implementierung des Projektteams für 2020 erwartet.
Das Projekt „NeuStart“ zielt auf die Vermeidung bzw. Beendigung von
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug der Kunden des Jobcenters ab.
Zielgruppe sind Kunden, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Durch die
Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis soll zudem ein Beitrag zur Reduzierung
der Kosten der Unterkunft geleistet werden. In den vergangenen drei Jahren ist es
gelungen, den Zielwert (500 Integrationen pro Jahr) deutlich zu übertreffen. Im Jahr
2020 sollen ebenfalls 500 Integrationen im Rahmen des Projekts erreicht werden.
Ferner wird die Möglichkeit der Fortsetzung des Projekts für das Folgejahr geprüft.
Seit dem 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz (§16e und §16i)
Regelinstrument im Rahmen des SGB II. Die neue Gesetzgebung ermöglichte im
Vorjahr 380 Arbeitsplätze auf dem Sozialen Arbeitsmarkt. Für das Jahr 2020 ist
geplant, weitere 300 Stellen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu implementieren.
Hierfür ist es erforderlich, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit und Marketing zu betreiben,
um regionale Arbeitgeber für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu gewinnen.
Für kommunal relevante Arbeitsstellen wird die §16i-Förderung durch zusätzliche
Mittel aus dem kommunalen Passiv-Aktiv-Tausch unterstützt.
Netzwerk
Flüchtlingsarbeit
Projekt „LiA“
Projekt „NeuStart“
Teilhabechancen-
gesetz
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 17
Im Arbeitskreis Langzeitleistungsbezug wurden innovative Ansätze zur Reduzierung
des Langzeitleistungsbezugs einschließlich ihrer Implementierung in die
Arbeitsabläufe des Jobcenters erarbeitet. Bedarfsdeckende Integrationen konnten so
realisiert werden. Die Ergebnisse des Arbeitskreises haben in der Vergangenheit
maßgeblich zum Erfolg der Senkung des Langzeitleistungsbezugs beigetragen. Dies
ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Bereiche Markt und Integration
sowie Leistungssachbearbeitung im Rahmen des Arbeitskreises gemeinsame
Ansätze erarbeiten konnten. Daher wird die gemeinsame Arbeit auch im Folgejahr
fortgesetzt. In 2020 sollen Impulse zu alternativen Beratungs- und
Betreuungsansätzen entwickelt werden.
Seit 2011 setzt das Jobcenter Kreis Unna ein entsprechendes Projekt um, das die
Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Fokus
hat. Im Rahmen des Projekts konnten über den Zeitraum von acht Jahren bereits rund
2.800 Minijobs umgewandelt werden. Das Jobcenter Kreis Unna hat es sich zum Ziel
gesetzt, im Jahr 2020 395 Umwandlungen zu realisieren.
Kunden, die durch das Fallmanagement betreut werden, weisen multiple
Problemlagen auf. Aufgabe des Fallmanagers ist es, diese zu gewichten und zu
reduzieren. Ziel ist es, durch Verringerung der Hemmnisse, den Kunden an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Dabei können Leistungen von Kooperationspartnern
genutzt werden. Diese Tatsache macht deutlich, dass ein starker Fokus auf der
Netzwerkarbeit liegt.
Das Kooperationsprojekt mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird
fortgesetzt. Kunden des Jobcenters wird, mit dem Ziel der Erhaltung und
Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit, im Zusammenhang mit der Teilnahme an
ausgewählten Maßnahmen (gemäß § 45 SGB III), die Teilnahme an einem
Präventionskurs angeboten, der durch die GKV finanziert wird. Die psychologische
Sprechstunde im Förderzentrum Unna hat sich bewährt und wurde flächendeckend
eingeführt.
Arbeitskreis zur
Senkung des
Langzeit-
Leistungsbezugs
Umwandlung von
Minijobs
Fallmanagement
Kooperation mit
der GKV
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 18
Von besonderer Bedeutung ist der Einsatz der kommunalen Eingliederungs-
leistungen nach § 16a SGB II zur Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme bzw. in der
Begleitung während der Beschäftigung.
Der Zusammenhang von Arbeitslosigkeit mit einer Überschuldungsproblematik ist
wissenschaftlich belegt. Dabei liegt die Überschuldungsquote im Kreis Unna mit
11,81% über dem Bundeswert von 10,0%. (siehe SchuldnerAtlas Deutschland 2019).
Auf Grundlage der ab 2018 überarbeiten Fassung der trilateralen Kooperations-
vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, dem Jobcenter Kreis Unna und den
Beratungseinrichtungen besteht eine intensive Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
Die Integrationsfachkräfte arbeiten im Beratungsgespräch gezielt entsprechende
Vermittlungshemmnisse heraus und entwickeln gemeinsam einen Eingliederungs-
plan. Die Kunden werden bei der Bekämpfung der Schuldenproblematik aktiv
unterstützt. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Kreis Unna händigen
Gutscheine aus oder begleiten den Kunden (je nach Bedarf) direkt zur
Beratungseinrichtung. Die Empfehlungen der Schuldnerberatung sind Bestandteil
des nachhaltigen Beratungs- und Integrationsprozesses im Jobcenter Kreis Unna.
Die abgestimmte Kundenbegleitung zwischen der Schuldnerberatung und den
Bereichen Leistungsgewährung/Markt und Integration bildet die Basis für den
Beratungserfolg. Entsprechende Austauschformate unter Beachtung des
Datenschutzes sind etabliert.
In der Geschäftsstelle Lünen finden Sprechstunden der Schuldnerberatung in den
Räumlichkeiten des Jobcenters statt.
Ähnliche Kooperationsstrukturen existieren für die Beratung des
Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Suchtberatung. Eine Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt die Notwendigkeit: Während für
Beschäftigte psychische Gründe bei Beschäftigten bei 21% zu einer
Arbeitsunfähigkeit führten, war dies bei arbeitslosen Personen in 35% die häufigste
Erkrankungsart.
Zudem wird in 2020 das Thema „Junge Selbsthilfe/Jugendpsychiatrie“ als
Themenschwerpunkt für den gemeinsamen Workshop vorgegeben, da der Kreis
Unna im Frühjahr 2020 sein Angebot um eine Jugendpsychiatrie erweitert.
Kommunale
Leistungen nach
§16a SGB II
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 19
Die operative Zusammenarbeit und die Angebotsstruktur werden regelmäßig durch
gemeinsame Steuerungsformate begleitet (Kreisverwaltung, Beratungseinrichtung,
Jobcenter), überprüft und optimiert.
In jeder Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna sind spezialisierte Fachkräfte für
die Vermittlung und Unterstützung von Alleinerziehenden tätig. Am Standort Schwerte
werden Alleinerziehende mit interdisziplinärem Ansatz beraten. Arbeitsvermittlung
und Leistungssachbearbeitung beraten gemeinsam bzw. führen enge Abstimmungs-
gespräche vor jedem Beratungstermin.
Um die Betreuung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern zu verbessern, wird die
intensive ganzheitliche Betreuung der Zielgruppe ab Mitte 2020 an einem der Stand-
orte des Jobcenters Kreis Unna erprobt. Eine entsprechende Herangehensweise wird
aktuell konzeptioniert. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Verknüpfung der Be-
reiche Markt und Integration sowie der Leistungssachbearbeitung gelegt.
Betreuung
Alleinerziehende
Bedarfsgemein-
schaften mit
Kindern
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 20
3. Investitionen
3.1 Personalressourcen
*VZÄ: Vollzeitäquivalente
Die Personalausstattung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Grundlage nach § 44 Abs.
4 SGB II. Das Rahmenkonzept SGB II - Personalstrukturen in den gemeinsamen
Einrichtungen sowie das Vorgehensmodell zur Standortbestimmung der
Personalausstattung der gemeinsamen Einrichtungen (VSP) wird als Methodenmix
eingesetzt.
Durch die Verbesserung des Rekrutierungsprozesses und eine intensivere
Zusammenarbeit mit den Trägern, soll weiterhin eine hohe Besetzungsquote erreicht
werden. Ziel ist es weiterhin, eine Besetzungsquote von >97 % zu erreichen.
Personal-
ausstattung
Besetzungsquote
Trägerschaft VZÄ Soll Anteil Soll VZÄ Ist Anteil Ist
Bundesagentur für Arbeit 257,50 50,05 256,69 52,31
Kreisverwaltung Unna 257,00 49,95 234,02 47,69
Gesamt 514,50 100,00 490,72 100,00
Gruppen VZÄ Soll Anteil Soll VZÄ Ist Anteil Ist
Beamte 45,50 8,84 45,27 9,22
Beschäftigte 469,00 91,16 445,45 90,78
Gesamt 514,50 100,00 490,72 100,00
Tätigkeitsbereich VZÄ Soll Anteil Soll VZÄ Ist Anteil Ist
Operatives Personal 397,50 77,26 375,60 76,54
- davon Markt und Integration 218,50 42,47 200,88 40,94
- davon Leistungsgewährung 179,00 34,79 174,71 35,60
Sonst. operatives Personal 45,00 8,75 44,11 8,99
Sonst. administratives Personal 36,00 7,00 35,87 7,31
Weiteres Personal (Projekte/Programme) 36,00 7,00 35,14 7,16
Gesamt 514,50 100,00 490,72 100,00
Stellen SOLL Stellen-IST Besetzungsquote
Summe 514,50 490,72 95,38
Altersdurchschnitt 43,0
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 21
Mit 43 Jahren liegt der Altersdurchschnitt im Jobcenter Kreis Unna etwas unter dem
Durchschnitt anderer Verwaltungen in der Region.
3.2 Budget
Eine monatliche Überprüfung der Mittelverlagerung zwischen dem Eingliederungstitel
und dem Verwaltungskostentitel soll Kontinuität bei der Umsetzung der Planungen
sicherstellen. Dabei wird der Schwerpunkt innerhalb des Eingliederungstitels (EGT)
– siehe hierzu Budgetplanung 2020, Anlage 1 auf Seite 27 – auf integrationswirksame
Förderinstrumente gelegt.
Die Nutzung von Qualifizierungspotentialen steht (zunächst) im Spannungsverhältnis
zur Senkung des Langzeitleistungsbezugs, da Teilnehmer an
Qualifizierungsmaßnahmen auch potentielle Kunden für eine kurzfristige
Arbeitsaufnahme im Helferbereich sind.
Der Ressourceneinsatz (siehe Seite 27, Anlage 1 Budgetplanung 2020) konzentriert
sich zu 70 % auf integrationsorientierte und jugendspezifische Maßnahmen. 20 %
werden für Leistungen nach dem Teilhabechancengesetz eingesetzt.
Eingliederungsleistungen in Höhe von 33.296.283 Euro wurden verplant. Durch die
Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers werden weitere Fördermittel aus der Einsparung
passiver Leistungen (ALG II) generiert.
In 2020 sollen 218 Eintritte in abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahmen
realisiert werden. Die operativen Teams haben unter Nutzung verschiedener
Analysetools und Arbeitsmarktexpertisen die Förderbedarfe im Planungsprozess
ermittelt und eine rechtskreisübergreifende Bildungszielplanung erstellt.
Schwerpunkte des Instrumentenmix – und damit der Budgetplanung 2020 – bilden
die Förderinstrumente
„Förderungen der beruflichen Weiterbildung“,
„Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“
und „Eingliederungszuschüsse“.
Rund zwei Drittel des Budgets entfällt auf integrationsorientierte Instrumente; ein
Drittel wird für Beschäftigung schaffende Maßnahmen eingesetzt (inkl.
Teilhabechancengesetz). Der wirkungsorientierte und wirtschaftliche
Instrumenteneinsatz steht auch in 2020 im Vordergrund des operativen Handelns.
Altersdurchschnitt
Budgetverwaltung
Ressourceneinsatz
EGT
Bildungs-
zielplanung
Schwerpunkt
integrations-
orientierte
Instrumente
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 22
3.3 Kosten der Unterkunft
Für Leistungsberechtigte werden die tatsächlichen Bedarfe für Unterkunft und
Heizung anerkannt, jedoch nur bis zur Höhe der »angemessenen Kosten« (§ 22 SGB
II | § 35 SGB XII). Die Bestimmung der Angemessenheitsrichtwerte erfolgt durch das
sogenannte »Schlüssige Konzept«. Das Schlüssige Konzept ist eine eigenständige
Datenerhebung des Kreises Unna (Mietwerterhebung), die über alle Vergleichsräume
der Kreisregion erfolgt. Die Datenerhebung umfasst sowohl Bestands-, Neuvertrags-
und Angebotsmieten. Das Schlüssige Konzept befindet sich derzeit in der
Neuerstellung. Die Richtlinie mit den neuen Werten wird nach Beschlussfassung im
Kreistag voraussichtlich zum 01.04.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2020 in Kraft
treten. Für das aktuelle Jahr ist somit mit höheren Kosten zu rechnen. Es sind
Ausgaben für Kosten der Unterkunft in Höhe von 85,987 Mio. EUR (Soll-Wert) für
2020 kalkuliert. Die Kosten der Unterkunft betrugen im vergangenen Jahr 84,344 Mio.
EUR (Soll-Wert 2019: 90,104 Mio. EUR).
4. Performancepotential
Die Steigerung der Performance steht im Fokus der Geschäftsführung. Dabei muss
sich die Qualität der Aufgabenerfüllung im Jobcenter Kreis Unna sowohl am Grad der
Zielerreichung als auch an der bestmöglichen Umsetzung der Strategien messen
lassen. Hierbei kommt es nicht nur auf die Feststellung an, die Anforderungen bzw.
Erwartungen überhaupt zu erfüllen, vielmehr gilt es zu ermitteln (dokumentieren), in
welchem Ausmaß das Jobcenter den genannten Anforderungen tatsächlich gerecht
wird und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden. Voraussetzung für einen
messbaren Erfolg ist eine (weitere) Standardisierung bestimmter Handlungs- und
Arbeitsprozesse sowie deren Dokumentation.
Im Rahmen von Optimierungsprozessen und Managementstrategien werden
Potentiale in den Bereichen Führung, Prozesse, Mitarbeiter und Netzwerke
wahrgenommen.
4.1 Führung
Auch im Jahre 2020 steht die weitere Ausgestaltung eines Rahmenkonzepts zur
Personalentwicklung (inkl. Dienstvereinbarungen zu angrenzenden Themen) an. Ziel
ist es, durch bestehende Prozesse, größtmögliche Transparenz zu bieten und eine
einheitliche Führung zu ermöglichen. Die neue Dienstvereinbarung
„Mitarbeitergespräch und Entwicklungsdialog“ wird seit 01.01.2020 umgesetzt.
Kosten der
Unterkunft
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 23
Das Intranet wird stärker als Kommunikationsinstrument genutzt und hat sich als
Informationsplattform inzwischen etabliert. Das Intranet wird auch im Jahr 2020 als
Medium für die interne Kommunikation genutzt.
In 2020 wird ein Leitbild für das Jobcenter Kreis Unna entwickelt und implementiert.
Das Leitbild einer Organisation formuliert kurz und prägnant den Auftrag, die
visionären Ziele und die wesentlichen Wertvorstellungen. Ziel der Implementierung
ist es, ein einheitliches Führungsverständnis herzustellen, eine bessere
Zusammenarbeit durch ein gemeinsames Werteverständnis zu ermöglichen sowie
das „Wir-Gefühl“ zu steigern. Das Leitbild gehört zum normativen Management und
ist wesentliches Element der Corporate Identity. Durch die Festigung der
Unternehmenskultur wird auch die Außenwirkung nachhaltig beeinflusst. Gestützt
werden soll dieser Prozess durch eine Imagekampagne. Ziel dieser Maßnahmen ist
es, das Image des Jobcenters Kreis Unna im Innen- und Außenverhältnis positiv zu
stärken.
4.2 Prozesse
Zur Optimierung der internen Prozesse wurde ein Prozesshandbuch erstellt. Mit der
Einführung wurden Musterprozesse zur Verfügung gestellt, die seither eine
größtmögliche Transparenz in allen Geschäftsstellen bieten. Auch in 2020 geht es
weiterhin darum, interne Prozesse zu optimieren (Fokussierung auf
ergebnisrelevante Prozesse). Zusätzlich wird mit der Einführung eines
softwaregestützten Prozessmanagements in 2020 begonnen. Dieses soll in den
Folgejahren kontinuierlich ausgebaut werden.
Folgende Ziele sollen hierbei erreicht werden:
1. Verbesserung der Dienstleistungsqualität in den operativen und
administrativen Bereichen
2. Sicherstellung eines wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes
3. Beschleunigung der Prozesse und Entlastung der Mitarbeiter
4. Transparenz über alle Aufgaben im Jobcenter Kreis Unna
5. Erkennen und Abschaffen überflüssiger Aufgaben und Schnittstellen
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
(Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende
2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Mit der eingeführten E-Akte und der seit 2019 eingeführten Plattform GE-online sind
Innen- und
Außendarstellung
Prozesshandbuch
Digitalisierung
http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 24
bereits wichtige Schritte in Richtung Digitalisierung erfolgt. Das Jobcenter Kreis Unna
wird im Rahmen der neuen Gesetzgebung weiter initiativ Digitalisierung vorantreiben.
Zum 01.01.2020 wurde das Fachaufsichtskonzept in Kraft gesetzt. Dabei wird
verstärkt das Thema Risikoorientierung betont. Über den Arbeitskreis
Risikomanagement erfolgen Analysen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen
für Risikothemen, die zu priorisieren sind.
Der Bereich „Risiko- und Qualitätsmanagement“ im Jobcenter Kreis Unna befindet
sich basierend auf dem „Three-Lines-of-Defence-Modell“ innerhalb der sogenannten
„2nd Line of Defence“ und greift hauptsächlich die Handlungsfelder Risiko- und
Qualitätsmanagement und operative Qualitätsmanagementsysteme auf. Er dient als
Verstärkung der ersten Sicherheitsebene (z.B. operative Fachaufsicht) und fungiert
als Bindeglied und Korrespondenzpartner zwischen den bereits bestehenden
internen und externen Kontrollsystemen (u. A. Fachaufsicht, Prüfungen der Internen
Revision und des Bundesrechnungshofs). So können existierende bzw. potentielle
Risiken noch gezielter bestimmt, bewertet sowie minimiert und die Einhaltung von
Gesetzen und Weisungen bestmöglich gewährleistet werden (Compliance). Ferner
ist das Datenqualitätsmanagement ein Teil dieses Bereichs.
Zur Bekämpfung von Sozialbetrug wurde im Jobcenter Kreis Unna das Projekt EU-
Le (Vermeidung von Leistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der EU-
Osterweiterung) implementiert. Verantwortliche aus den regionalen Verwaltungen,
Familienkasse, AOK, Hauptzollamt, Ausländer- sowie Polizeibehörde beschäftigen
sich seit 2018 gemeinsam intensiv mit der Fragestellung, wie Sozialbetrug verhindert
werden kann. In regelmäßigen Netzwerktreffen werden Auffälligkeiten, die einen
Sozialbetrug vermuten lassen, diskutiert. Der regelmäßige Austausch wird auch
künftig durchgeführt. Das Jobcenter Kreis Unna hat diese Projektarbeit kontinuierlich
weiterentwickelt. Es wurde zum Beispiel eine konkrete Verantwortliche für das
Aufgabengebiet Leistungsmissbrauch zur Fallaufklärung in Zusammenarbeit mit dem
Hauptzollamt benannt. Am Standort Lünen (höchster Bestand an osteuropäischen
Einwanderern) wird im Rahmen des Projekts „EU-Le“ der Integrationsansatz in 2020
durch eigens konzipierte Maßnahmen erprobt. Unter anderem werden gezielte
Maßnahmen für Frauen dieser Zielgruppe mit Kinderbetreuung und Dolmetscher
konzipiert, um eine frühzeitige Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
Rechtmäßigkeit
und Qualität in der
Umsetzung
Risiko- und
Qualitäts-
management/
Compliance
Projekt „EU-Le“
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 25
4.3 Mitarbeiter
Quartalsweise wird ein Personalreporting erstellt und im Intranet veröffentlicht. Neben
der Veröffentlichung des Personalreportings im Intranet, werden die Mitarbeiter in
Besprechungsformaten über den aktuellen Besetzungsstand informiert.
Aufgrund der Vielzahl an neuen Mitarbeitern, bedingt durch Fluktuation und
demografischen Entwicklungen, wurden Einarbeitungsprozesse optimiert. Um eine
effiziente – insbesondere standardisierte – Einarbeitung für neue Mitarbeiter im
Jobcenter Kreis Unna zu ermöglichen, wurde ein Einarbeitungsbüro im Bereich der
Leistungsgewährung eingerichtet. Dieses wird seit 01. Januar 2019 vollumfänglich
zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter genutzt. Die Evaluation dazu hat ergeben, dass
die strategische Neuausrichtung ein voller Erfolg war. Aus diesem Grund wird auch
ein Einarbeitungsbüro für den Bereich Markt und Integration zum 01.06.2020
installiert. In 2020 sind weiterhin regelmäßige Innovationsgespräche mit neuen
Mitarbeitern geplant, um Verbesserungen des Schulungsangebots vorzunehmen.
Qualifizierungsbedarfe werden grundsätzlich durch Dokumentation der regelmäßigen
Mitarbeitergespräche ermittelt, um ein nachfrageorientiertes Fortbildungsangebot für
Beschäftigte zu entwickeln. Zusätzlich werden aktuelle Qualifizierungsbedarfe geprüft
und möglichst realisiert.
Bei der Umsetzung von Qualifizierungen wird auf die Angebote verschiedener
Anbieter zurückgegriffen. Zunächst besteht ein hausinterner Trainerpool, durch den
die vorhandenen Ressourcen im Rahmen von Inhouse-Seminaren optimal und
wirtschaftlich genutzt werden. Des Weiteren stellen beide Anstellungsträger ein
umfassendes Weiterbildungsangebot zur Verfügung, das bei Bedarf in Form von
Personaleinzel- oder Gruppenmaßnahmen genutzt wird.
Bewährte Angebote werden weiterhin extern eingekauft und angeboten. Hierzu
gehören unter anderem die Schulungsblöcke Eigensicherung am Arbeitsplatz, Fit für
Leistung und Visualisieren, Präsentieren, Moderieren. Auch 2020 liegt der Fokus auf
dem Bereich der Sozialkompetenzen. Weiterhin werden Schulungen zum Thema
Gesundheit und Vorsorge angeboten.
Die Qualifizierungsreihe „Leistungsrechtliche Beratung“ wird auch im Jahre 2020
fortgesetzt, mit dem Ziel, die Beratungsqualität zu steigern. Die durchgeführte
Personalreporting
Qualifizierung von
Beschäftigten
Fortbildung und
Qualifizierung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 26
Qualifizierungsreihe „Beratungskonzeption“ (kurz: BeKo) für Mitarbeiter im Bereich
Markt und Integration wird für neu eingestellte Mitarbeiter weiterhin angeboten.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurden in 2019
diverse Maßnahmen umgesetzt: Neben einem Bücherverleih mit Themen rund um
Gesundheit, Sport und Ernährung, stehen den Mitarbeitern Sportgeräte im Verleih zur
Verfügung. Im Laufe des Jahres werden u.a. der Führungskräfte-Workshop „Gesund
Führen“ angeboten, Seminare zur Stressbewältigung durchgeführt und ein
Gesundheitstag organisiert. Weitere Maßnahmen sind zurzeit in der
Konzeptionierung.
Betriebliches
Gesundheits-
management
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 27
4.4 Schnittstellen- und Netzwerkarbeit
Interne Schnittstellen- sowie Netzwerkarbeit mit externen Partnern sind unabdingbar
und sollen in den folgenden Feldern verstetigt werden:
- fortlaufender Kooperationsprozess mit der Agentur für Arbeit Hamm im
Rahmen der Schnittstellenarbeit in diversen Aufgabenfeldern (U25, gAGS,
Reha/SB und Rechtskreiswechsler),
- Abstimmung der Jobcenter-Aktivitäten im AM-Beirat mit Kammern und
Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen
- strategische und operative Umsetzung der Arbeit im Integration Point in
Kamen mit allen Kooperationspartnern,
- Beteiligung am regionalen Ausbildungskonsens
- „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit 2020“ im Rahmen der gemeinsamen
Absichtserklärung,
- enge Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Unna mbH
- Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung,
- Kreis Unna und kreisangehörige Kommunen (Pflegekonferenz,
Jugendberufshilfe, Übergang Schule/Beruf)
- Fortsetzung des Quartiersprojekts in Unna, Implementierung des Projekts am
Standort Kamen
- aktive und nachhaltige Netzwerkarbeit der Beauftragten für Chancengleichheit
(Arbeitskreis Alleinerziehende NRW, Arbeitskreis Inklusiv, Flüchtlingsrat im
Kreis Unna, Arbeitskreis Altenpflege, Runder Tisch gegen häusliche Gewalt,
Netzwerk „Kein Kind zurücklassen“, Netzwerk „Wegen der Ehre“ im Kreis
Unna, Netzwerk „Frauen und Beruf“ im Kreis Unna, Bündnis für Familie Kreis
Unna, Netzwerk „Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet“, Aktionsbündnis
Inklusion in Aktion),
- Kooperation mit der Stadt Lünen im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus,
- Weiterführung des Modellprojekts der Bundesagentur für Arbeit und der
gesetzlichen Krankenkassen zur Verbesserung von Gesundheitsorientierung
und -förderung für Kunden des Jobcenters,
- Weiterführung der Zusammenarbeit und Absprache mit den Beratungsstellen
für kommunale Eingliederungsleistungen und anderen regionalen
Anlaufstellen über den Arbeitskreis der Fallmanager des Jobcenters Kreis
Unna,
- abgestimmtes Handeln durch Informationsaustausch im Netzwerk
Flüchtlingsarbeit.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 28
Die gute Zusammenarbeit in der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Unna ist
bereits seit mehreren Jahren durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit
geprägt. Hervorzuheben ist an dieser Stelle auch die enge Kooperation der
Geschäftsführung mit den kreisangehörigen Bürgermeistern, Beigeordneten und den
lokalpolitischen Akteuren, in der zusätzliche Performancepotentiale zu sehen sind;
insbesondere bei den Schwerpunktthemen Jugendarbeitslosigkeit und
Jugendberufsagentur. Die notwendigen Abstimmungsprozesse unter den
Verantwortlichen sind vielfältig und werden traditionell immer unter dem Aspekt einer
besseren Dienstleistung für den Kunden geführt. Regelmäßige Besprechungen, auch
unter Beteiligung der Regionaldirektion NRW und der Führungsberatung, stellen eine
strategische Kommunikation sicher. Der örtliche Beirat und die Trägerversammlung
des Jobcenters Kreis Unna tagen zudem regelmäßig.
Vertrauensvolle
Zusammenarbeit
mit den Trägern
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 29
5. Zielwerte 2020
Integrationsquote
Der Sollwert beträgt
insgesamt: 25,9 % (Veränderungsrate: -3,9 %)
Langzeitbezieher
Der Sollwert beläuft sich auf 16.825 Langzeitbezieher im JDW
(Veränderungsrate: -5,7 %)
Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit
Der Sollwert beträgt 2.850 (Veränderungsrate: +4,3 %)
Abgänge aus Langzeitarbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit
Der Sollwert beträgt 806 (Veränderungsrate: -5,4 %)
Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm 2020 30
Anlage 1: Budgetplanung 2020
Budget-Übersicht Planung 2020JC Kreis Unna
Zuteilung 32.199.322
zzgl. BEZ-Vorbindungen 291.342
Entnahme Verwaltung 2.064.898
EGL-Leistungen 30.425.766 Süd
davon Süd
durch Vorbindungen gebunden 18.345.077 Mitte
Verbleiben für Neugeschäft 12.080.689
Planungsaufschlag Geschäftsführung 2.871.000
Verfügbarar Betrag für Planung Neugeschäft 14.951.689
Gesamt Anteil fällig 2021 fällig 2022 fällig 2023 fällig 2024
EGL-Leistungen 33.296.283 13.311.102 6.079.518 504.000 68.400
davon:
I. Integrationsorientierte Instrumente 21.219.960 63,7 6.713.473 247.918 68.400 68.400
FbW 4.822.401 14,5 1.650.859 155.800 68.400 68.400
EGZ 2.465.633 7,4 970.274 68.094 0 0
AEZ b WB 0 0,0 0 0 0 0
MAbE 11.955.972 35,9 3.919.230 24.024 0 0
VB 1.377.753 4,1 109.500 0 0 0
ESG 279.973 0,8 31.410 0 0 0
Begleitende Hilfen für Selbständige (§16c) 187.809 0,6 23.800 0 0 0
Freie_Förderung 130.418 0,4 8.400 0 0 0
II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 8.392.129 25,2 5.909.616 5.224.400 0 0
AGH_Mehraufw 1.127.754 3,4 300.816 0 0 0
FAV 950 0,0 0 0 0 0
BEZ 291.342 0,9 0 0 0 0
EvL 908.382 2,7 892.800 508.400 0 0
TaAM 6.063.701 18,2 4.716.000 4.716.000 0 0
III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 1.955.663 5,9 688.013 607.200 435.600 0
BaE 1.604.761 4,8 607.200 607.200 435.600 0
EQ 79.860 0,2 80.813 0 0 0
AsA 202.064 0,6 0 0 0 0
AbH 68.978 0,2 73.920 73.920 59.180 0
FSeJ 0 0,0 0 0 0 0
IV. Berufliche Reha und SB-Förderung 1.728.532 5,2 0 0 0 0
Sonstige Leistungen 0 0,0 0 0 0 0
Sonstige 0 0,0 0 0 0 0