Betriebsratswahl 2014 – Das vereinfachte Wahlverfahren

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Betriebsratswahl 2014 – Das vereinfachte Wahlverfahren. I. Rechtsstellung des Wahlvorstands Vorbereitung der Betriebsratswahl Ausschreibung der Wahl Wahlvorschläge Stimmabgabe Ergebnisfeststellung und -veröffentlichung Wahlanfechtung und Rechtsschutz. Rechtsstellung des Wahlvorstands - PowerPoint PPT Presentation

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Betriebsratswahl 2014 – Das vereinfachte Wahlverfahren

I. Rechtsstellung des Wahlvorstands

II. Vorbereitung der Betriebsratswahl

III. Ausschreibung der Wahl

IV. Wahlvorschläge

V. Stimmabgabe

VI. Ergebnisfeststellung und -veröffentlichung

VII. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

I. Rechtsstellung des Wahlvorstands

a. Bestellung und Amtszeit

b. Aufgabe und Rechtsstellung

c. Persönliche Stellung

Bestellung des Wahlvorstands

• durch den amtierenden Betriebsrat

• drei Mitglieder, ein Vorsitzender wird bestimmt

• Erhöhung möglich, wenn dies erforderlich

• möglich: Bestellung von Ersatzmitgliedern

• ungleich: Wahlhelfer

Ersatzmitglieder des Wahlvorstands

• werden nur im Vertretungsfall tätig

• können erforderlichenfalls gleichzeitig Wahlhelfer sein

Amtszeit des Wahlvorstands

• ab Bestellungsbeschluss des Betriebsrats

• endet mit konstituierender Sitzung des neu gewählten Betriebsrats

• vorzeitiges Ende: Rücktritt, Abbruch der Wahl

Aufgabe des Wahlvorstands

• Durchführung der Betriebsratswahl

• Dokumentation

• Beschlussfassung

Rechtsstellung seiner Mitglieder

• Kostentragung durch den Arbeitgeber

• Begrenzung auf erforderliche Kosten

• Unterstützung durch den Arbeitgeber

Kosten der Wahlvorstandstätigkeit

• Entgeltausfall

• Sachkosten

• Schulungskosten

Entgeltausfallprinzip

• Was hätte das WV-Mitglied verdient, wenn es nicht WV-Tätigkeit gemacht hätte?

• Vorrang der WV-Tätigkeit

• aber: Ab- und Rückmeldeverpflichtung

Ab- und Rückmeldeverpflichtung

• beim nächsten Vorgesetzten

• auf geeignetem Weg (Risiko: WV-Mitglied)

• Hinweis auf WV-Tätigkeit (keine Inhalte)

• Mitteilung der voraussichtlichen Dauer (unverbindlich)

• Mitteilung des Ortes der WV-Tätigkeit

• Rückmeldung identisch

Persönliche Rechtsstellung der WV-Mitglieder

• in WV-Tätigkeit weisungsungebunden

• Sonderkündigungsschutz auch 6 Monate nach Tätigkeit

II. Vorbereitung der Betriebsratswahl

a. Zuschnitt des Betriebs

b. Aktive und passive Wahlberechtigung

c. Größe des Betriebsrats

d. Anzuwendendes Wahlverfahren

e. Sitze des Minderheitengeschlechts

f. Wählerverzeichnis

g. Zeitplan der Wahl

a. Zuschnitt des Betriebs

Grundfall: ein Betrieb an einem Ort

mind. 5 wahlberechtigte AN

Grundfall Abwandlung: Gebäude drei Straßen entfernt

„um die Ecke“

gehören zum Hauptbetrieb und wählen dort mit

Sonderfall 1: Hauptbetrieb und Kleinstbetriebe§ 4 Abs. 2 BetrVG

Hauptbetrieb

weniger als 5 AN

weniger als 5 AN

300 km

30 km

wählen im Hauptbetrieb mit (entfernungsunabhängig)

Sonderfall 2: selbständige Betriebsteile § 4 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 BetrVG

Hauptbetrieb

mehr als 5 AN

mehr als 5 AN

300 km

30 km

wählen bei weiter Entfernung eigenen BR (60 Minuten)

Sonderfall 2: selbständige Betriebsteile§ 4 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 BetrVG

Hauptbetrieb

mehr als 5 AN

aber: eigenständiger Arbeitsbereich und Organisation

30 km

wählen bei eigenem Bereich und Orga eigenen BR

Sonderfall 3: Mitwahl im Hauptbetrieb durch Übertragungsbeschluss§ 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG

Hauptbetrieb

mehr als 5 AN

aber: formloser Beschluss mit Mehrheit für Mitwahl im Hauptbetrieb

300 km

wählen im Hauptbetrieb mit

Sonderfall 4: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Arbeitgeber§ 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG

A-GmbH

wählen einen gemeinsamen Betriebsrat

B-GmbH & Co. KG Z-AG

einheitliche Lenkungs- und Leistungsmacht

b. Aktive und passive Wahlberechtigung

Aktives Wahlrecht

• alle volljährigen Arbeitnehmer,auch Auszubildenden

• unabhängig von der Betriebszugehörigkeit

• maßgeblich Zeitpunkt der Wahl

• Leiharbeitnehmer:bei Einsatz von mehr als drei Monaten

Passives Wahlrecht

• alle aktiv Wahlberechtigten

• mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit im Zeitpunkt der Wahl

• Leiharbeitnehmer:kein passives Wahlrecht

Arbeitnehmerbegriff

• alle in abhängiger Beschäftigung

• weisungsgebunden und eingegliedert in den Betrieb

• auch:Home-Office, Elternzeit, Dauererkrankte, befristet Beschäftigte

Sonderfall: gekündigte Arbeitnehmer

• bei fristloser Kündigung:bleiben bei Klage passiv wählbar,verlieren nur aktives Wahlrecht

• bei ordentlicher Kündigung:falls Kündigungsfrist noch läuft aktives und passives Wahlrecht,falls Kündigungsfrist abgelaufen wie fristlose Kündigung

Leitende Angestellte

• sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt

• wählen ggf. Sprecherausschuss

• in der Praxis eher wenige als viele leitende Angestellte

• maßgeblich Voraussetzungen nach § 5 Abs. 3 BetrVG

c. Größe des Betriebsrats

Staffel in § 9 BetrVG

• Regelbetrachtung

• Köpfe, nicht Zeitanteile zählen

• Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen zählen mit

• muss im Wahlausschreiben bekannt gegeben werden

• liegt dann für die Wahl auch bei nachfolgenden Veränderungen fest

d. Anzuwendendes Wahlverfahren

• bis 50 MA vereinfachtes Wahlverfahren

(Personenwahl)

• 51 – 100 MA Vereinbarung vereinfachtes Wahlverfahren mit AG

möglich

• ab 101 MA „normales“ Wahlverfahren(Verhältnis- bzw.

Listenwahl)

Rückfall auf Personenwahl möglich, wenn nur

ein Listenvorschlag (sog. modifizierte

Personenwahl)

Wesentliche Unterschiede der Wahlverfahren:

• Personen ./. Verhältniswahl (Listen)

• Fristenläufe

• Wahlversammlung ./. Stimmabgabe

• abweichende Briefwahlmodalitäten

e. Sitze des Minderheitengeschlechts

Regelung zum Minderheitengeschlecht

• geschlechtsneutral

• Geschlecht in der Minderheit muss mindestens in seinem Verhältnis zu Gesamtbelegschaft im BR vertreten sein

• Ermittlung nach d‘Hondt-schem Höchstzahlverfahren

Beispiel:

Ermittlung der Sitze des Minderheitengeschlechts

• 300 MA, davon 100 Frauen und 200 Männer

• damit 9 Sitze im Betriebsrat insgesamt

• Vergabe nach „Höchstzahlen“ (=Ränge)

• Höchstzahl ermittelt durch Teilung der Köpfe nacheinander durch 1, durch 2, durch 3, durch 4 u.s.w.

Beispiel:

Gesamt :1 :2 :3 :4 :5 :6 :7

Frauen 100 100 50 33,33 25 20 16,66 14,28

Ränge 3 6 9

Männer 200 200 100 66,66 50 40 33,33 28,57

Ränge 1 2 4 5 7 8

f. Wählerverzeichnis

Wählerverzeichnis

• Verzeichnis der aktiv und passiv Wahlberechtigten

• mitteilungspflichtig

• dynamisch bis zum Wahltag zu führen

• Arbeitgeber muss mitwirken

Rechtsmittel gegen das Wählerverzeichnis

• Einspruch

• antragsberechtigt ist jeder Beschäftigte

• auch Rüge von Fehlern, die einen selbst nicht betreffen

• Einspruchsfrist:

vereinfachtes WV: 3 Tage ab Erlass WA

„normales“ WV: 2 Wochen ab Erlass WA

g. Zeitplan der Wahl

Wesentliche Faktoren für den Zeitplan

• Amtszeit des bisherigen Betriebsrats

• evtl. Sicherheitspuffer

• individuelle betriebliche Belange und Faktoren bedenken

Amtszeit des bisherigen Betriebsrats

• taggenau 4 Jahre (§ 21 Abs. 1 BetrVG)

• Überlappung mit neu gewähltem Betriebsrat möglich

• BR in „Wartestellung“ bis Ablauf Amtszeit Alt-BR noch nicht tätig

• Risiko betriebsratsloser Zeit vermeiden

„Normales“ Wahlverfahren

Aushang WA

mind. 6 Wochen

Stimmabgabe

Vereinfachtes Wahlverfahren

Aushang WA

keine Mindestfrist

WahlversammlungWV 1 Wo.

III. Ausschreibung der Wahl

a. Inhalt des Wahlausschreibens

b. Aushang des Wahlausschreibens

Inhalt des Wahlausschreibens (1)

• Datum des Erlasses

• Angaben zum Wählerverzeichnis und Bedeutung

• Größe zu wählender BR

• Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

• Ort des Aushangs der Wahlvorschläge

• Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe/Wahlversammlung

Inhalt des Wahlausschreibens (2)

• Hinweise zur Briefwahl

• Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung

• Briefadresse des Wahlvorstands

• Unterzeichnung des Wahlausschreibens

Zu beachten beim Wahlausschreiben

• Erlass durch Beschluss

• Aushang an gut zugänglicher Stelle

• Wahlinformation für MA mit Migrationshintergrund beachten

• zeitgleich erfolgt Aushang/Auslage des Wählerverzeichnisses

IV. Wahlvorschläge

a. Einreichungsfristen

b. Prüfung der Wahlvorschläge

c. Rechtsstellung der Wahlbewerber

d. Veröffentlichung der Wahlvorschläge

a. Einreichungsfristen

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

• „normales“ Wahlverfahren:

2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens, Korrekturen mit Nachfristsetzung möglich

• vereinfachtes Wahlverfahren:

bis 1 Woche vor Wahlversammlung,Korrekturen ausgeschlossen

b. Prüfung der Wahlvorschläge

Korrekter Wahlvorschlag

• namentliche Benennung der Bewerber+ Zustimmung der Bewerber

• namentliche Benennung der Unterstützer+ Stützunterschriften

• Mitteilung des Sprechers des Wahlvorschlags

• bei Listenwahl: auch Listenname

Vorgehen bei Fehlern im Wahlvorschlag

• WV weißt Wahlvorschlag unverzüglich durch Beschluss unter Benennung des Mangels zurück

• unterrichtet hierfür den Sprecher des Wahlvorschlags

Typische Fehler im Wahlvorschlag

• Einreichungsfrist nicht gewahrt

• keine Reihenfolge der Bewerber (Listenwahl)

• nicht alle Bewerber wählbar

• nicht genügend Stützunterschriften (5 %)

• Mehrfachbewerbungen/-unterstützungen

• keine Einverständniserklärungen der Bewerber

Fehlende Wahlvorschläge

• Nachfristsetzung 1 Woche für Vorschläge (Listenwahl)

• Abbruch der Wahl (Personenwahl)

Zu wenig Bewerber

• Reduzierung der BR-Größe auf nächst niedrigere Stufe (immer ungerade) § 11 BetrVG analog

c. Rechtsstellung der Wahlbewerber

Wahlbewerber

• genießen Sonderkündigungsschutz einschl. Nachlauf 3 Monate nach Wahl

• sind zusätzlich durch § 119 BetrVG geschützt

d. Veröffentlichung der Wahlvorschläge

Veröffentlichung der Wahlvorschläge

• am Ort des Wahlausschreibens

• zuvor Zulosung der Ordnungsnummern bei Listenwahl

• ggf. Auflösung der Ordnungsnummern bei modifizierter Personenwahl (nur ein Stimmzettel)

V. Stimmabgabe

a. Persönliche Stimmabgabe

b. Briefwahl

a. Persönliche Stimmabgabe

Persönlich Stimmabgabe

• ist der Regelfall

• im Wahllokal

• ist vergütungspflichtige Arbeitszeit

• Öffnungszeiten überdenke

• evtl. mehrere Abgabeorte

b. Briefwahl

Briefwahl

• ist enger Ausnahmefall

• von Amts wegen nur bei bekannten Verhinderungsfällen

• sonst nur auf Antrag mit Prüfungspflicht, ob tatsächlich Verhinderung vorliegt

• verlängert faktisch den Wahlablauf bei vereinfachtem Wahlverfahren mit späterer Auszählung der Stimmen als Wahlversammlung

Abgabefrist

• „normales“ Wahlverfahren:bis Ende der persönlichen Stimmabgabe

• vereinfachtes Wahlverfahren:mind. 1 Tag nach Wahlversammlung,Frist ist durch den WV festzusetzen,hierdurch keine Stimmauszählung unmittelbar nach Wahlversammlung möglich

Briefwahlunterlagen müssen enthalten

• Abdruck des Wahlausschreibens

• alle Wahlvorschläge

• Stimmzettel

• Wahlumschlag

• Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe

• Erläuterung zur Briefwahl

• frankierten Rückumschlag

VI. Ergebnisfeststellung und -veröffentlichung

a. Stimmauszählung

b. Feststellung des Wahlergebnisses

c. Veröffentlichung des Ergebnisses

d. Konstituierende Sitzung

a. Stimmauszählung

Stimmauszählung

• erfolgt betriebsöffentlich

• zuvor werden Briefwahlumschläge eingetaktet

• ggf. Beschluss über unklare Wahlaussagen auf den Stimmzetteln

b. Feststellung des Wahlergebnisses

Beispiel für Listenwahl

• 9 Sitze im Betriebsrat insgesamt

• 100 Stimmen für Liste A

• 200 Stimmen für Liste B

Beispiel:

Gesamt :1 :2 :3 :4 :5 :6 :7

Liste A 100 100 50 33,33 25 20 16,66 14,28

Ränge 3 6 9

Liste B 200 200 100 66,66 50 40 33,33 28,57

Ränge 1 2 4 5 7 8

ggf. noch Ausgleich Minderheitengeschlecht

Ergebnisfeststellung für Personenwahl

• nach erhaltenen Stimmen

• etwaige Stimmgleichheit nur für letzten Platz interessant ggf. losen

• ggf. noch Ausgleich des Minderheitengeschlechts

Rangfolge der Ersatzmitglieder

• Liste wird auch über die Zahl der gewählten BR-Mitglieder fortgeschrieben

• ermöglicht gewähltem BR, Ersatzmitglieder nachzuvollziehen

c. Veröffentlichung des Ergebnisses

Erklärung über Annahme der Wahl

• muss vor Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingeholt werden

• ggf. Präsens in der öffentlichen Stimmauszählung

• sonst Einholung schriftlich mit 3 Tagen Rückäußerungsfrist

• falls keine Meldung Wahl angenommen

Veröffentlichung des Wahlergebnisses

• durch Aushang (wie Wahlausschreiben und Veröffentlichung der Wahlvorschläge)

• setzt Anfechtungsfristen in Gang

d. Konstituierende Sitzung

Konstituierende Sitzung

• WV beruft Gewählte ein

• Vorsitzender leitet Sitzung bis Wahl Vorsitzender und Stellvertreter

• keine anderen TOP

• ggf. BR „in Reserve“, falls Amtszeit des bisherigen BR noch nicht gewählt

• Übergabe der Wahlunterlagen an BR

VII. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

a. Wahlanfechtung

b. Wahlabbruch durch einstweilige Verfügung

a. Wahlanfechtung

Wahlanfechtung

• anfechtungsberechtigt:AG, 3 AN oder im Betrieb vertretene Gewerkschaft

• binnen Frist von 2 Wochen nach Ergebnisaushang

• muss Anfechtungsgrund angeben

• gerichtliche Prüfung durch das Arbeitsgericht

• Antragsgegner ist der gewählte BR, nicht der WV

b. Wahlabbruch durch einstweilige Verfügung

Wahlabbruch

• selten

• muss unheilbaren Fehler beanstanden, der in jedem Fall zur Unwirksamkeit der Wahl führt

• Antragsgegner ist der WV