Post on 14-Jul-2015
Brennpunkt Entlassungsmanagement und Kooperationen
Erfolgspotenziale durch Outsourcing nutzen.
Das Entlassungsmanagement hat sich für
Krankenhäuser durch die Gesetzesänderungen
des GKVOrgWG, GKV-WSG und AMNOG stark
geändert und wird sich mit dem GKV-
Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) weiter
verändern.
Durch Ausschreibungen, selektive Verträge mit
einzelnen Sanitätshäusern oder HomeCare-
Unternehmen und dem
Präqualifizierungsverfahren verfügen
Krankenhäuser nicht mehr über eine
ausreichende Auswahl an qualifizierten
Leistungserbringern („Lieferant aller Kassen“).
Das seit Anfang 2011 eingeführte
Präqualifizierungsverfahren gewährleistet keine
einheitliche Vertragsbasis, so dass
Krankenhäuser zunehmend vor dem Problem
stehen, geeignete Leistungserbringer für die
gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge zu finden.
Das Krankenhaus steht vor dem Problem, dass
bisher Informationen über die Leistungsfähigkeit
eines Sanitätshauses oder HomeCare-
Unternehmens ausschließlich vom Unternehmen
selbst geliefert werden.
Das Krankenhaus muss aber selbst entscheiden,
welcher Leistungserbringer die Nachsorge seiner
Patienten übernimmt.
Die Management Beratung Thomas Bade arbeitet
für Krankenhäuser nach einem 10-Punkte Plan
und koordiniert damit für alle Fachabteilungen
das Entlassungsmanagement.
Entwickeln Sie neue Perspektiven für Ihr
Krankenhaus und nutzen dadurch die Vielfalt an
unternehmerischen Möglichkeiten im deutschen
Gesundheitswesen.
10 Punkte Plan für Krankenhäuser
1. Datenanalyse: Krankenhäuser erhalten auf Basis
ihrer Qualitätsberichte eine Bedarfsanalyse der
Nachsorgestrukturen.
2. Leistungserbringerstruktur: Es werden alle
relevanten Hilfsmittelverträge für die wichtigsten
Indikationsgruppen geprüft und darauf aufbauend die
Leistungserbringer-Anforderungen für den
Nachsorgebedarf identifiziert.
3. Kommunikation mit dem Krankenhausträger:
Es werden alle juristischen Fragen mit der
Krankenhausleitung behandelt, die ein koordiniertes
Entlassungsmanagement betreffen.
4. Versorgungsmanagement: Krankenhäuser
erhalten Musterverträge und Vereinbarungen für ein
Versorgungsmanagement mit den poststationären
Leistungserbringern.
5. Juristische Prüfung der Kooperationen: Es
werden alle relevanten Aspekte des § 128 SGB V
(unzulässige Kooperationen), des Expertenstandards
Entlassungsmanagement sowie der G-BA Hilfsmittel-
Richtlinien geprüft und alle Informationen an die
Krankenhausleitung gegeben.
6. Strukturierte Nachsorge nach § 116b SGB V:
Für die besonderen Anforderungen der strukturierten
Nachsorge nach § 116 b SGB V werden die
Leistungserbringer ausgewählt.
7. Wettbewerbsrechtliche Absicherung: Um alle
wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen,
wird eine Ausschreibung von nicht-entgeltlichen
Qualitätsmanagement-Verträgen durchgeführt.
8. Dokumentationsbögen: Nach Auswahl der
Leistungserbringer werden mit den Fachabteilungen
der Krankenhäuser einheitliche und verbindliche
Bedarfserhebungs- und Dokumentationsbögen
entwickelt.
9. Patientenzufriedenheit: Es wird eine
Patientenzufriedenheitsmessung für den
Nachsorgebereich entsprechend den Anforderungen
des Expertenstandards implementiert und für die
Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausgewertet.
10. Angebot anfordern: Füllen Sie das Formular aus
und die Management Beratung Thomas Bade wird
Ihnen ein Budgetplan für die Umsetzung der Punkte
1-9 erarbeiten.
Seminarangebote für Krankenhäuser: www.entlassungsmanagement.eu/seminare
Herausgeber | Management Beratung Thomas Bade | Westenstr. 39 | 85072 Eichstätt | www.thomas-bade.de | Tel.: 08421 708 34 98
Brennpunkt Entlassungsmanagement und Kooperationen
Rückantwort
Management Beratung Thomas BadeWestenstr. 39
85072 Eichstätt
Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Die Management Beratung Thomas Bade wird Ihrem Krankenhaus ein Angebot, mit Angaben über den zeitlichen Rahmen und das Honorar der Beratungen, unterbreiten.
Das Angebot wird als PDF Dokument an die angegebne E-Mail Adresse verschickt.
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Wir bieten ein Versorgungsmanagement an.
Wir bieten Leistungen nach § 116b SGB V.
Wir setzen den DNQP Expertenstandard Entlassungsmanagement um.
Wir haben Defizite an Nachsorgeangeboten in der Region.
Wir kennen die Probleme der unzulässigen Kooperationen.
Wir kennen die Probleme der Präqualifizierung für die Leistungserbringer.
Wir wissen, dass nicht jeder Leistungserbringer versorgungsberechtigt ist.
Besonderheiten des Krankenhauses:
Datum
….........................................................Unterschrift / Stempel
Herausgeber | Management Beratung Thomas Bade | Westenstr. 39 | 85072 Eichstätt | www.thomas-bade.de | Tel.: 08421 708 34 98
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