Einführung zum Thema Anerkennung ausländischer … · 2017-07-07 · Direkte Bewerbung beim...

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Das IQ Netzwerk Sachsen wird durch den EXIS Europa e.V. koordiniert.

Einführung zum Thema Anerkennung

ausländischer Qualifikationen

René Schlaf

IBAS (Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen)

EXIS Europa e.V.

Ziel: Nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration

von Erwachsenen mit Migrationshintergrund

Handlungsschwerpunkte von IQ:

• Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

• Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes

• Interkulturelle Kompetenzentwicklung

Integration durch Qualifizierung (IQ)

IAB-Studie zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse

(IAB-SOEP-Migrationsstichprobe, Oktober 2014)

Mit der Anerkennung der beruflichen Abschlüsse:

• steigt der Verdienst um 28%

• sinkt das Risiko um ca. 30%, unterhalb des Niveaus der Ausbildung

zu arbeiten.

IAB: Institut für Arbeits- und Berufsforschung. Die Forschungseinrichtung

der Bundesagentur für Arbeit

Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,

Flüchtlinge und Integration zur Lage der Ausländerinnen und

Ausländer in Deutschland, 2014:

„Eine Anerkennung zu ermöglichen ist für den aufnehmenden Staat

wirtschaftlicher als eine erneute Ausbildung im Inland zu finanzieren.“

Anerkennung – warum?

„Berufliche Anerkennung ist die Bewertung und – bei positiver

Entscheidung – Bestätigung der Gleichwertigkeit eines

ausländischen Abschlusses mit einem deutschen

Referenzabschluss.“ (Wikipedia)

Anerkennung - Definition

Grundsätze der Anerkennung:

(1) Anerkennung = Vergleich

(2) Referenz: aktuelles deutsches Berufssystem

(3) Prüfen: „Kann“ oder „Muss“

Eine pauschale Anerkennung von Berufs- und

Studienabschlüssen existiert – entgegen der

landläufigen Meinung – nicht.

Entscheidend ist das Berufsziel: In welchem Bereich

möchte jemand arbeiten? Welchen Abschluss bringt er

dafür mit?

Anerkennung

Anerkennung ist ein MUSS in den reglementierten Berufen:

• es existiert ein spezielles Berufsgesetz

• eine Berufszulassung ist Pflicht

• auf Antrag bei zuständiger Stelle

• Infos zu Verfahren und zuständiger Stelle

unter www.anerkennung-in-deutschland.de

Beispielberufe:

• Arzt, Zahnärztin, Tierarzt, Apothekerin

• Krankenschwester, Altenpfleger

• Rechtsanwältin

• Übersetzer für Gerichte und Behörden (Land Sachsen)

• Lehrerin, Erzieher (Land Sachsen)

• Nur Berufsbezeichnungen: Architektin / Ingenieur (Land Sachsen)

Anerkennung

Anerkennung ist ein KANN in den nicht reglementierten Berufen:

• keine speziellen Berufsgesetze

• keine Berufszulassung gefordert

• direkte Bewerbung

Beispielberufe:

• Mathematikerin, Chemiker, Informatiker, Biologe

• Geografin, Forstwirt

• Psychologin, Historiker, Philologin, Politik-

wissenschaftler, Ökonomin

• Medizinische Fachangestellte

• Duale Ausbildungsberufe, vor allem nach BBiG und HwO, z.B. Bäcker,

Friseurin, Industriemechaniker, Kauffrau im Einzelhandel

Anerkennung

Direkte Bewerbung beim Arbeitgeber

Ausbildungsberufe

Zeugnisbewertung der ZAB

Akademische Berufe

Nicht reglementierte Berufe - Möglichkeiten

• Macht die akademische Qualifikation

für Arbeitgeber transparent

• 200 Euro

Datenbank Anabin

• http://anabin.kmk.org/

• Anabin-Auszug als „Statusnachweis“

• Informationen über

Hochschulzugangsberechtigung

• Volle Gleichwertigkeit

• Teilweise Gleichwertigkeit aufgrund

wesentlicher Unterschiede, dann aber:

Darstellung von Können und Defiziten

Weiterbildungsmarkt

• 450-600 Euro

Gleichwertigkeitsfeststellung

Anerkennungs-

finder:

www.anerkennung-

in-deutschland.de

Anerkennung

Hochschulzugangsberechtigung:

Beginn eines weiterführenden Studiums in Deutschland (jeweilige

Universität, Formalitäten über Servicestelle uni-assist)

Studien-/Prüfungsleistungen, Zugang zu weiterführenden Studien:

Fortführung eines im Ausland begonnenen Studiums (jeweilige

Universität, Formalitäten über uni-assist)

Anerkennung von Schulabschlüssen

• Bei dualer Ausbildung: theoretisch existieren keine speziellen

Voraussetzungen, praktisch wollen Unternehmen oft „irgendetwas“ sehen

• Bei Fachschulausbildung: muss ein mittlerer Bildungsabschluss

nachgewiesen werden (schließt auch höhere Abschlüsse ein)

Akademische Anerkennung - Zuständigkeit

Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung / Multiplikatoren und IBAS

- mögliche Schritte:

• Berufsziel klären

• Alle Abschlüsse zeigen lassen, Berufserfahrung erfassen

• Für Berufsziel relevante Dokumente übersetzen lassen (spielt für

Bewerbung UND ggf. Anerkennung eine Rolle)

• Sprachkenntnisse prüfen

Ggf. auf Anerkennungsberatung der IBAS hinweisen

• Bitte Termin vereinbaren oder Beratungsanfrage

per Email schicken

• IBAS-Check ausfüllen lassen (unter www.netzwerk-iq-sachsen.de)

• Kommunikation möglich? (auf Deutsch, Englisch)

Anerkennung

Informations- und

Beratungsstelle

Arbeitsmarkt

Sachsen

(IBAS)

Informationen und Terminvereinbarungen über Tel: 03 51/ 43 70 70 40

E-Mail: anerkennung@exis.de, www.anerkennung-sachsen.de oder direkt bei:

IBAS DresdenWeißeritzstraße 3

(Yenidze), 2. OG

01067 Dresden

Tel. 0351 / 43 70 70 40

anerkennung@exis.de

IBAS LeipzigGeorg-Schumann-Str. 173

AXIS-Passage

EG, Raum B026

04159 Leipzig

Tel. 0341 / 580 88 20 20

leipzig@exis.de

IBAS ChemnitzHenriettenstr.5

(Sächs. Flüchtlingsrat)

09112 Chemnitz

Tel. 0371 / 90 31 33

ibas-chemnitz@sfrev.de

Beratung in Zwickau Kontakt über Chemnitz

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