Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriften · 2 Inhalt Vermessung im ETRS89/UTM Neues...

Post on 17-Sep-2018

215 views 0 download

Transcript of Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriften · 2 Inhalt Vermessung im ETRS89/UTM Neues...

Erfahrungsbericht zum Einsatz Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriftender neuen Vorschriften

Referent: ÖbVI Torsten Hentschel

Gemeinsame Beratung TLVermGeo – ÖbVI – ÄLF

Erfurt, 23. und 25. März 2010

2

InhaltInhalt

Vermessung im ETRS89/UTM

Neues Verwaltungsverfahren

Wegfall der Abmarkungspflicht – „Quo vadis?“

Zeitlicher Mehraufwand

Fazit & Ausblick

Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

bisher 5 Anträge im ETRS89/UTM (LS 489) komplett bearbeitet

GU erfolgte grundsätzlich im PD83/GK (LS 120) Ausnahme: Vermessung mitten im Wald ohne

jegliche Koordinaten im LS 120 (Rattelsdorf) Anschluss über bekannte „alte“ KFP/AP gleichzeitige Bestimmung von (temp.) AP

größtenteils identische Punkte Vorteile:

- alte KFP-Einmessskizzen leicht überarbeitet weiter verwendbar Beispiel

- nur wenige zusätzliche Aufstellungen zur Aufmessung im LS 489 nötig

3

Beispiel Beispiel –– ÜÜberarbeitete KFPberarbeitete KFP--BeschreibungBeschreibung

4

Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Bearbeitung mit KIVID + GEOgraf Berechnungen im KIVID in verschiedenen LS durch

Stapelverarbeitung problemlos möglich Messdaten in beiden System nutzbar Aufmessung, GU, Abmarkung alter GP im LS 120 Umschalten nach LS 489 zur Neu-Berechnung alter

GP sowie Koordinierung ggf. Abmarkung neuer GP

Punktnummerntool je Antrag unterschiedlich eingesetzt tlw. Umnummerierung und/oder Trafo neuer Punkte Beispiel: kleiner Antrag mit 2 Teilungspunkten

5

Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Bearbeitung im GEOgraf aufwändiger bis Version 5 keine Änderung des LS bei

Verknüpfung mit KIVID möglich neue GP fehlen keine Flächenberechnung

möglich Trafo über Passpunkte mit 7-stelligen Koordinaten

ab Version 6 Trafo zwischen Systemen beliebig oft + problemlos durchführbar (eineindeutig)

richtige Einstellungen bei Rechenparametern beachten!

6

Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Neuerungen bei den Vermessungsschriften: Flächenberechnung im LS 489

- Abweichungen zw. berechneter + Buchfläche möglich- bisher noch nicht vorgekommen

Punktverzeichnis- evtl. 2 für LS 120 (Änderungen, Löschungen) + LS 489

FFR- Hinweis auf ETRS89/UTM- Farben der Punktnummern + Symbole beachten- Punktnummerierung + NBZ weiter im LS 120- Punktübersicht keine geom. Bedingungen, Maße

nötig, aber auch nicht verboten- Praxisbeispiele

7

Beispiel 1Beispiel 1

TP alstemp. AP

GP im LS120 + 489

keine (!)Abmar-kungen

8

Beispiel 2Beispiel 2

9

Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden

nur Punkteim LS 489

nur 1Beteiligte

Beispiel 3Beispiel 3

10

Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden

NA-Punkt21443 trans-formiert

Beispiel 4Beispiel 4

11

Sonderungim KK

freie Wahldes neuenGP (GE)

Beispiel 5Beispiel 5

12

keineKoordinatenvorhanden

Bearbeitungkomplett imLS 489

starke Ab-schattungen+ kein Funk-empfang Postpro-

cessing(BaLiBo)

Neues VerwaltungsverfahrenNeues Verwaltungsverfahren

2-mal problemlos durchgeführt Grenzniederschrift (GN)

besser handhabbar weniger Schreib- und Zeitaufwand im AT Skizze als Extrablatt bei Bedarf austauschbar

Nachteil des AT = Verfahren kann nicht sofort beendet werden (keine Unterschriften)

Ausweg Übergabe von Bescheiden und Unterschriften auf Rechtsbehelfsverzichten Kopien von GN + Skizze(n) nachsenden

Heftung + Siegelung der GN (Urkunde) wie bisher Beispiel

13

Beispiel Beispiel –– GNGN

14

Wegfall der Abmarkungspflicht Wegfall der Abmarkungspflicht –– „„Quo vadis?Quo vadis?““

sehr unterschiedliche Erfahrungen bisher nur Anträge nach alter KO abgerechnet i. Allg. wird Abmarkung auch zukünftig gewünscht

Hauptgrund = geringe Mehrkosten gegenüber Vermessungsgebühr

oft nur die den Antragsteller interessierenden GP aber bereits 1 Fall, wo komplett verzichtet wurde u. a. DEGES wird grundsätzlich auf Abmarkung

verzichten erste Tendenz Abmarkung des Trennstückes

wird zum Regelfall

15

Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand

Bearbeitung: 1. Stichprobe = sehr unterschiedlich Beispiel 1:

1 h AD (12 %) + 1,5 h ID (5 %) Σ ≈ 7 % Beispiel 2:

2 h AD (36 %) + 11,5 h ID (63 %) Σ ≈ 54 % Beispiel 3:

4 h AD (74 %) + 4 h ID (41 %) Σ ≈ 58 % Beispiel 4 (Sonderung):

0,5 h ID ≈ 10 % Beispiel 5:

0,5 h ID < 5 %

16

Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand

zusätzlich: erhöhter Aufwand für Beratung durch Wegfall der Abmarkungspflicht (AT) Erstellung der Bescheide

einmalige Umstellungsarbeiten in Software: KIVID + GEOgraf 1 MA = ca. 2 Tage zusätzlicher MA = ca. 1 Tag

Überarbeitung der Vorlagen für Vermessungsschriften + Auftragsschriftverkehr: 1 MA = ca. 2 Tage

17

Fazit & AusblickFazit & Ausblick

für realistische Abschätzung des Mehraufwandes wesentlich mehr Daten nötig

auch kommende Routine wird erhöhten Aufwand nicht entscheidend reduzieren

Abmarkungen werden sich reduzieren,ABER bleiben erhalten

Überarbeitung der Vorschriften + Zusammenfassung im Sommer unumgänglich

WICHTIG: regelmäßiger Austausch zwischen

TLVermGeo/KB + ÖbVI sowieFlexibilität bei der Auslegung der Vorschriften

18

Erfahrungsbericht zu den neuen VorschriftenErfahrungsbericht zu den neuen Vorschriften

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

FRAGEN?

19