Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte · - überwacht Europäische Menschenrechtskonvention...

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Martin Hoffmann Geschwister-Scholl-Str. 3/2 71638 Ludwigsburg 0176 61261587 Martinhoffmann1984@googlemail.com Matrikelnummer: 20080293

GLIEDERUNG

1. Europarat

2. Europäischer Gerichtshof

für Menschenrechte

3. Europäische Konvention zum

Schutze der Menschenrechte

und Grundfreiheiten

4. Persönliche Erfahrungen

und Diskussion

1949 von 10 Staaten gegründet Heute 47 Mitgliedsstaaten

Sitz in Straßburg, Frankreich

47 Mitgliedstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien,

Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande,

Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn,

Vereinigtes Königreich, Zypern Beobachter: Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA

Demokratie Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Juristische Zusammenarbeit Soziale Kohäsion Kultur und Kulturerbe Medien Naturerbe Bildung Jugend Sport Gesundheitswesen

Konferenz der internationalen

NGOs

Parlamentarische Versammlung

Ministerkomitee

Kongress der Gemeinden und

Regionen

Europäischer Gerichtshof für

Menschenrechte

Kommissar für Menschenrechte

Nicht verwechseln!

Europarat Europäische Union

Europarat (Ministerkomitee) Europäischer Rat

Parlamentarische Versammlung

Europäisches Parlament

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

(EGMR)

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Europäische Menschenrechtskonvention

(EMRK)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Europäischer Gerichtshof

für Menschenrechte

Geschichtlicher Überblick

05.05.1949 Gründung des Europarats

04.11.1950 Verabschiedung der EMRK

03.09 1953 Inkrafttreten der EMRK

21.01.1959 Erste Wahl der Mitglieder des

Gerichtshofs

23.02.1959 Erste Sitzung

18.09.1959 Beschluss Verfahrensordnung

14.11.1960 Erstes Urteil

18.09.2008 10 000. Urteil

- Internationales Gericht (Institution des Europarats)

- überwacht Europäische Menschenrechtskonvention

- 47 Richter (auf 9 Jahre gewählt)

- Sir Nicolas Dušan Bratza seit 04.11.11 Präsident

- Jahresbudget von 58,6 Millionen Euro (2010)

- Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile

- Individualbeschwerden einzelner Personen (gegen einen Vertragsstaat) oder Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten

- je nach Bedeutung Große Kammer (17 R.) Kleine Kammer (7 R.) oder Ausschuss (3 R.)

- Seit ZP 14 Amt des EinzelrichtersIn eingeführt (Entlastung des Gericht)

Flutwelle von Beschwerden - 1981 noch „nur“ 400 Beschwerden eingereicht

- 2009 bereits 120.000 Beschwerden anhängig

- 90 Prozent der Beschwerden werden abgewiesen

= chronische Überlastung

Resultat durch Überlastung: Verfahrensdauer wächst im Durchschnitt auf 5 Jahre

Woher kommen die meisten Beschwerden?

1. Russland: Mehr als 40.000 Beschwerden

2. Türkei: 15.200

3. Rumänien: 11.950

4. Ukraine: 10.450

5. Italien: 10.200

2010 wurden insgesamt 1500 Urteile gesprochen

18.09.2008 wurde 10 000. Urteil gesprochen

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte

und Grundfreiheiten

- Im Rahmen des Europarats ausgearbeitet

- Unterzeichnung am 4.November 1950 in Rom Inkrafttreten am 3. September 1953

- Völkerrechtlich verbindlich ist allein die englische und französische Sprachfassung

Drei Abschnitte der Konvention:

I. Abschnitt: „Rechte und Grundfreiheiten“ (Art. 2–18)

II. Abschnitt: „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“(Art. 19–51)

III. Abschnitt: „Verschiedene Bestimmungen“ (Art. 52–59)

Plus insgesamt 14 Zusatzprotokolle

In Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält die EMRK in den Artikeln 2 bis 14 einen Katalog der wichtigsten Freiheitsrechte:

Recht auf Leben; Verbot der Folter; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Recht auf ein faires Verfahren; keine Strafe ohne Gesetz; Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Meinungsäußerungsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Recht auf Eheschließung; Recht auf eine wirksame Beschwerde; Diskriminierungsverbot

Wie kann man eine Beschwerde beim EGMR einreichen?

- Verletzungen eines oder mehrerer in der EMRK aufgeführten Rechte

- Nur gegen Akte einer Behörde nicht gegen Einzelpersonen oder private Organisationen

- alle innerstaatlichen Rechtsmittel wurden ausgeschöpft

- Frist von 6 Monaten seit innerstaatlicher Entscheidung

- Amtssprachen des Gerichtshofs Englisch und Französisch

- Anonyme Beschwerden im Sonderfall zulässig

- Beschwerde ist kostenfrei. Das Verfahren ist grundsätzlich schriftlich (Dokumente per Post einzureichen), persönliches Erscheinen normalerweise nicht notwendig

Beschwerdeformular Im Beschwerdeformular muss unbedingt angegeben werden:

(a) Zusammenfassung des Sachverhalts

(b) Verletzten Konventionsgarantien

(c) Innerstaatlich gebrauchte Rechtsmittel

(d) alle bisher ergangenen Entscheidungen

Ein Anwalt wird nur notwendig, wenn der Gerichtshof die Regierung auffordert zu der Beschwerde Stellung zu nehmen (evtl. finanzielle Verfahrenshilfe möglich)

Weiterführende Informationen: Europarat: www.coe.int EGMR: www.echr.coe.in (nur ENG und FR) Bundeministerium der Justiz: www.bmj.de NGO Perspektive: z.B. www.humanrights.ch Auch über: www.antidiskriminierungsforum.eu

Persönliche Erfahrungen und Diskussion…

Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit

Quellenverzeichnis: Bundesministerium der Justiz: Europäische Menschenrechtskonvention. http://www.bmj.de/DE/Buerger/buergerMenschrechte/EuropaeischeMenschenrechtskonvention/menschenrechte_emrk_node.html, 10. Juni 2012 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Juni 2010 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Der Gerichtshof in 50 Fragen, © Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Januar 2012 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Der Gerichtshof in Kürze, © Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, 2009 Europarat: Übersicht , Direktorat für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Design und Layout: Abteilung für Dokumente und Publikationen. © Europarat, August 2010 Juraforum: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte http://www.juraforum.de/lexikon/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte, 10. Juni 12