Post on 05-Apr-2015
FINANZDEPARTEMENT
Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern
„Projekt Finanzreformen 08“
Herzlich willkommen
FINANZDEPARTEMENT
bei Annahme Inkrafttreten 1.1.2008
Steuerpaket des Bundes Abstimmung 16.5.2004
NFA Bund Abstimmung 28.11.2004
(Kleine) Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2005
Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2008
Es folgt die Unternehmungssteuerreform (evtl. auf 2008)
Aufgabenreform Kanton/Gemeinden auf 1.1.2008
Folgen: Alle diese Projekte bringen Veränderungen bei den Finanzhaushalten von Kanton und Gemeinden.
Die Folgen müssen im Projekt Finanzreformen 08 berücksichtigt werden.
Finanzpolitik: Die Ereignisse
Daneben gibt es die Entlastungspakete des Bundes
FINANZDEPARTEMENT
Welche weiteren Projekte laufen noch?(Projekte mit finanziellen Rückwirkungen auf Kanton und Gemeinden))
Neue Volksschulfinanzierung aufgrund der effektiven Betriebskosten
Totalrevision Gemeindegesetz mit dem neuen Finanzhaushaltrecht für die Gemeinden
Einführung Kostenrechnung für die Gemeinden (Handbuch Sommer 2005)
Ausarbeitung Wirkungsbericht Finanzausgleich 2005. Ende der Übergangsfrist 2009
FINANZDEPARTEMENT
Umsetzung der SteuerreformenWerden in separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt!
Die Umsetzung der „kleinen“ Steuergesetzesrevision 2005 ist im Gange.
Die „grosse“ Teilrevision des Steuergesetzes ist auf 2008 geplant.
Begünstigt werden: untere Einkommen, Familien/allein Erziehende, Mittelstand.
Priorität liegt ferner auf der Unternehmensteuerreform.
Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Veränderungen für die Gemeinden sind im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Ev. Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008.
FINANZDEPARTEMENT
Nach der Ablehnung Steuerpaket
Der Bund wird neue Vorlagen erarbeiten:
Vermutlich weniger starke Betroffenheit von Kanton und Gemeinden
Reform der Unternehmungsbesteuerung (1. Priorität)
Familienbesteuerung (2. Priorität)
Wohneigentum (3. Priorität; Zeitpunkt noch ungewiss)
(insbesondere beim Wohneigentum)
Die absehbar notwendigen Mittel sind im IFAP bereitzustellen!
FINANZDEPARTEMENT
Die NFA des Bundes
Riesiger Umsetzungsaufwand bei Bund und Kantonen:
Verfassungsänderungen (Volksabstimmung 28.11.04)
Gesetzesänderungen bei Bund und Kanton
Neue Verordnungen
Konzeptarbeit aufgrund der neuen Rahmengesetze
Neue Leistungsvereinbarungen
Neues Controlling
Budgetanpassungen
Betroffen sind gegen 50 Aufgabenbereiche
FINANZDEPARTEMENT
Voraussichtlicher Zeitplan NFA Bund
Verfassungsänderungen Abstimmung 28.11.2004
Neues Finanzausgleichsgesetz Bund in Kraft 1.1.2008
2. NFA-Botschaft (mit Gesetzesänderungen) Start Vernehmlassung 2004
Behandlung in National- und Ständerat 2005/2006
Referendumsfrist
3. NFA-Botschaft (Dotierung der Töpfe) 2006/2007
Inkrafttreten Gesamtpaket voraussichtlich 1.1. 2008
FINANZDEPARTEMENT
Strassen, Agglomerations- und Regionalverkehr
Wald-, Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Luftreinhaltung
AHV/IV, EL, Prämienverbilligung KVG, Wohnheime, Sonderschulung, Betagtenhilfe/Spitex, Invalidenhilfe, Ausbildungsstätten Sozialberufe
NFA Bund: Betroffene Aufgabenbereiche
Soziale Sicherheit
Umwelt und Raumplanung
Verkehr
Landesverteidigung, Zivilschutz, Sport, Vermessung
Landwirtschaft
Ausbildungsbeihilfen, Denkmalpflege
Straf- und Massnahmenvollzug
FINANZDEPARTEMENT
Aufgabenentflechtung - 53 Mio.
Kompensation direkte Bundessteuer + 40 Mio.
Verzicht Finanzkraftabstufung, vertikal + 79 Mio.
Verzicht Finanzkraftabstufung, horizontal + 100 Mio.
Neuer Ressourcenausgleich - 225 Mio.
Neuer geografisch-topografischer LA - 6 Mio.
Neuer sozio-demographischer LA - 0 Mio.
Finanzierung Härteausgleich + 4 Mio.
- = Entlastung/+ = Belastung (Stand Mai 2004)Provisorische Zahlen! Sie können sich noch ändern!
Total Entlastung Kanton Luzern - 61 Mio.
NFA Bund:Finanzielle Umlagerungen im Kanton Luzern
FINANZDEPARTEMENT
Ablehnung NFA Bund
FolgenKanton und Gemeinden haben sich mit der Situation zu arrangieren.
Umfangreiche weitere Sparpakete werden notwendig.
Keine Entlastung von Fr. 61 Mio. bedeutet keine finanziellen Mittel zum Auffangen der Auswirkungen der späteren StG-Revisionen.
Szenarium: NFA Bund wird abgelehnt
Dies wäre ein worst-case-Szenario!
FINANZDEPARTEMENT
Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden:Die Aufgabenbereiche
Soziales und gesellschaftliche Integration
Kultur
Umwelt/Natur/Landschaft
Raumplanung/Bau/Verkehr
Finanzen/Steuern
Wirtschaft
Gesundheit
Bildung/Sport
Justiz
Sicherheit
Gemeindegesetz
Finanzausgleich
FINANZDEPARTEMENT
Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden:
Beispiel Soziales (mit NFA Bund)
+ 131.3 Mio. - 76.8 Mio.
- 11.3 Mio.
- 14.2
+ 22.0
+ 22.0
+ 32.0
+ 79.9
0
+ 2.1
0
0
+ 0.8
- 2.0
Kosten neu Differenz Kanton Gemeinden Kanton Gemeinden
Beiträge AHV
Beiträge IV
Prämienverbilligungen
Ergänzungsleistungen
Sonderschulung
IV-Einrichtungen (inkl. Sucht)
Spitex
Arbeitslosenversicherung
Massnahmen ZGB
WSH mit Kompetenzzentren
BFFS
WSH für Flüchtlinge
Total Ohne NFA + 66.2 - 61.9
0
0
30.0
49.0
15.0
0
10.0
0
1.5
1.5
2.0
2.0
0
0
30.0
49.0
40.0
93.8
0
3.5
0
0
2.0
0
- 29.6 Mio.
- 37.3
+ 9.4
- 2 2.5
+ 7.0
- 13.9
+ 6.0
- 1.4
+ 1.5
+ 1.5
+ 0.5
+ 2.0
FINANZDEPARTEMENT
Gesamtüberblick Aufgabenreform, NFA und Steuerpaket
Kanton Gemeinden
Steuergesetzesänderungen
NFA
Aufgabenreform Kanton/Gemeinden
Total
FINANZDEPARTEMENT
Steuerfussabtausch: Was spricht dagegen?(man müsste mindestens 0,4 Einheiten abtauschen)
Das finanzielle Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden ist bedroht.
Die gerechte Aufteilung zwischen den Gemeinden ist gefährdet. Die Gemeinden würden sehr unterschiedlich getroffen. Meggen würde 40 % seines Steuerertrages verlieren.
Höhere Gesamtsteuerbelastung im Kanton als Folge und damit ein Eigengoal im interkantonalen Steuerwettbewerb.
FINANZDEPARTEMENT
Lösungsvorschläge vom Kanton
Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen
Gleichzeitiges Inkrafttreten von NFA Bund, und Aufgabenzuteilung Kanton auf 1.1.2008 (Beachtung der StG-Revision)
Beachtung der finanziellen Auswirkungen (u.a. 60 Mio. aus NFA Bund) auf Kanton und Gemeinden; Beachtung der Finanzausgleichswirkungen auf die Gemeinden
3–4 Ausgleichstöpfe für den Ausgleich der finanziellen Verschiebungen
zum Beispiel:PrämienverbilligungErgänzungsleistungenHeimfinanzierungVolksschulbildung
FINANZDEPARTEMENT
Innerkantonaler Finanzausgleich
Das besondere Augenmerk gilt den Gemeinden.
Von den Verschiebungen sind die Gemeinden sehr unterschiedlich betroffen. (Mehr als 20 Prozent des Gemeindehaushalts werden Veränderungen erfahren.)
Folge
Bereits im Wirkungsbericht 2005 wird die Gesamtschau berücksichtigt.
Um ein tragbares Ergebnis zu erzielen, könnte sich eine Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008 aufdrängen.
FINANZDEPARTEMENT
Voraussetzungen für das Gelingen
Die Umsetzung der Vorlagen muss:
in Gesamtschau erfolgen
in geordneten Bahnen ablaufen
Erforderlich sind:
Transparenz
Gerechte Aufteilung der Vor- und Nachteile
Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
Gemeinsame Projektorganisation Kanton – Gemeinden
FINANZDEPARTEMENT
Finanzreformen 08 Kanton Luzern: Zeitplan
Start Umsetzung Finanzreformen 08 Kt. Luzern Frühjahr 2004
Information der Gemeinden April 2004
Erstes Umsetzungskonzept Ende 2004
Gesetzesanpassungen Im Einklang mit 2. NFA-Botschaft
Verabschiedung Botschaft Ende 2006
Behandlung im Grossen Rat Winter/Frühlings-Session 2007
Inkrafttreten 1. Januar 2008
FINANZDEPARTEMENT
Projektorganisation: NFA Bund und Aufgabenzuteilung Kanton - Gemeinden
Kurt Stalder, Finanzverwalter (Vorsitz)
Gian Antonio Paravicini, Vorsteher Amt für Statistik
Je eine Vertretung der kantonalen Departemente
Vertretungen der Gemeinden (VLG und seine Unterorganisationen)
Judith Lauber, Projektleiterin Gemeindereform 2000+
Heinz Bösch, Finanzdepartement
FINANZDEPARTEMENT
Ausblick Damit das anspruchsvolle
Projekt optimal gelingt,
bündeln Kanton und
Gemeinden ihre Kräfte
gemeinsam.
FINANZDEPARTEMENT
Gemeindereform 2000+ und die Teilprojekte
1997 2000 20082004 2006
Planungsphase Umsetzungsphase
2002 in KraftGemeindeartikel
Gemeindegesetz
Struktur- und Gebietsreform 5 Fusionen weitere geplant
NFA Bund
AbstimmungTotalrev. Staatsverfassung Kt. Luzern
Umwelt/Natur/LandschaftRaumpl./Bau/Verkehr
weitere
SozialesKultur
Aufgabenzuteilung
Finanzausgleich 2003 in Kraft 1. Wirkungs- bericht (WB)
2. WB
Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern
Abstimmung In Kraft
FINANZDEPARTEMENT
Auswirkungen auf Gemeindereform 2000+Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden
Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern
TeilprojekteSoziales / IntegrationUmwelt / Natur / LandschaftRaumplanung / Bau / VerkehrKulturWirtschaftGesundheitBildung / SportJustizSicherheit
PrinzipienSubsidiaritätAKV-PrinzipHaushaltneutralitätVerteilungsgerechtigkeit
Verbinden
mit der
Umsetzung
NFA Bund
FINANZDEPARTEMENTJustiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern
Verbindung Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden
mit Umsetzung NFA Bund
Balance der Aufgaben- und Ausgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Verbindung
auf der Zeitachse
übergeordnete Beurteilung der Auswirkungen der Aufgabenzuteilung auf die Finanzströme Kanton – Gemeinden
Beibehaltung der Prinzipien der Aufgabenzuteilung als Leitlinien
Verbindung der Projekte auf organisatorischer Ebene
Ziel
FINANZDEPARTEMENTJustiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern
Planungsschritte
Mai 2004 Klausur Projektleitung Gemeindereform 2000+
Juni bis Ende November 2004
Anpassung Projektbeschrieb Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden
Rücksprache mit Projektleitung der Teilprojekte Aufgabenzuteilungund Planung des weiteren Vorgehens.
Verbindung mit Projekt Finanzreform (NFA Bund)