Fließgewässerrenaturierungen und Flurbereinigung ... · Andreas Harnischfeger, Amt für...

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Fließgewässerrenaturierungen und

Flurbereinigung – Umsetzungsbeispiele aus

dem „Sonneberger Unterland“

Andreas Harnischfeger

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Meiningen

Gruppe Übergreifende Fachaufgaben

Rechtsgrundlage

Flurbereinigungsgesetz

(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546),

zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom

19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

§ 37 Abs. 1 FlurbG

(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der

jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den

gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie

den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der

Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der

Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und zersplitterter oder

unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten

zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen,

Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu

schaffen, …..

Neugestaltungsauftrag

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

§ 37 Abs. 2 FlurbG

(2) Die Flurbereinigungsbehörde hat bei der Durchführung der

Maßnahmen nach Absatz 1 die öffentlichen Interessen zu

wahren, vor allem den Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung und

einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der

Landschaftspflege, des Denkmalschutzes, der Erholung, der Wasserwirtschaft einschließlich

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Fischerei, des Jagdwesens, der Energieversorgung, des

öffentlichen Verkehrs, der landwirtschaftlichen Siedlung, der Kleinsiedlung, des Kleingartenwesens und der

Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer möglichen bergbaulichen Nutzung und der

Erhaltung und Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen Rechnung zu tragen.

Berücksichtigung öffentlicher Belange

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

„Rechnung tragen“ heißt,

je nach Lage des Einzelfalls die öffentlichen Belange zu

berücksichtigen und entsprechende Planungen ganz oder

teilweise zu verwirklichen, wenn dabei eine wertgleiche

Abfindung aller Beteiligen möglich bleibt und das Verfahren

nicht oder nur unwesentlich verzögert wird

(Ermessensentscheidung).

Berücksichtigung öffentlicher Belange

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Die Möglichkeiten der Flurbereinigung „für strukturverbessernde

Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Europäischen

Wasserrahmenrichtlinie“ nutzen.

Die dazu rechtlich vorgesehenen Instrumente sind die

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die

behördenverbindlich sind.

Gemeinsamer Erlass zur

Zusammenarbeit

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Der Maßnahmeträger und die Flurbereinigungsbehörde legen für

flächenrelevante strukturverbessernde Maßnahmen an

Schwerpunktgewässern einen der nachfolgenden Anlagetypen fest:

a) Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (TG)

b) Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der Flurbereinigung dienen

c) Andere öffentliche Anlagen

Gemeinsamer Erlass zur

Zusammenarbeit

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Was sind gemeinschaftliche Anlagen der TG?

• Weg, Straßen und Gewässer, die der gemeinschaftlichen

Nutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienen

• Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit dem Plan nach § 41

FlurbG

• Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen der

TG zur Last

Gemeinschaftliche Anlagen der

Teilnehmergemeinschaft (TG)

• Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen

Einzelfällen auch durch Dritte

• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Was sind Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der

Flurbereinigung dienen?

• Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit Plan nach § 41 FlurbG

• Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen dem

Maßnahmeträger zur Last (besondere Deckungsmittel)

Öffentliche Anlagen, die dem Zweck

der Flurbereinigung dienen

• Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen

Einzelfällen auch durch Dritte

• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Was sind andere öffentliche Anlagen?

• Genehmigung/ Feststellung erfolgt durch den

Maßnahmeträger

• Maßnahmeträger ist für die Herstellung und Finanzierung

verantwortlich

Andere öffentliche Anlagen

• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde auf

Antrag des Maßnahmeträgers

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

• Freistaat Thüringen

• Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt

und Naturschutz

• Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

• Landkreis Sonneberg

• Flurbereinigung Heubisch, Hönbach und Rotheul

Praxisbeispiele

• Wartburgkreis

• Flurbereinigung Buttlar

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Praxisbeispiel 1

Renaturierung

Röthen

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Flurbereinigungsverfahren

Hönbach

§ 87 FlurbG (B 89)

1176 ha

Ortslagen

Bettelhecken

Hönbach

Malmerz

Unterlind

Oberlind

Steinbach

Weidhausen

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

• Umsetzung in der Flurbereinigung Hönbach

• Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage von Gewässerarmen)

• Rückbau von alten Wehren und einer Brücke

• Einbau von Sohlgleiten

• Errichtung einer Brücke über die Röthen

• Verlängerung des Gewässerverlaufs

• Anheben der Gewässersohle

• Verringerung des Sohlgefälles

Renaturierung Röthen

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Röthen

Renaturierung auf einer

Gesamtlänge von 3,5 km von der Landesgrenze bis zur Eisenbahnstrecke am westlichen Ortsrand von Sonneberg Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleiten im annähernd ursprünglichen Gewässerbett

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Röthen

Zustand vor der Renaturierung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Röthen

Neuer Gewässerverlauf im Frühjahr 2010

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Röthen

Zustand im Sommer 2011

Praxisbeispiel 2

Renaturierung

Dorfbach

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Flurbereinigungsverfahren

Heubisch

§ 87 (L 3151) + § 1 FlurbG

688 ha

Ortslagen

Heubisch

Mupperg

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Dorfbach

• Umsetzung in der Flurbereinigung Heubisch

• Rückbau eines verrohrten Gewässers

• Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Dorfbach

Renaturierung auf einer

Gesamtlänge von 180 m von der Landesgrenze bis zur Steinach Ziel: Naturnaher Bachverlauf

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierug Dorfbach

Zustand vor der Renaturierung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Dorfbach

Neuer Gewässerverlauf im Oktober 2009

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Dorfbach

Zustand im Frühjahr 2010

Praxisbeispiel 3

Renaturierung

Föritz

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Flurbereinigungsverfahren

Rotheul

§ 86 FlurbG

576 ha

Ortslage

Rotheul

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

• Umsetzung in der Flurbereinigung Rotheul

• Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage eines mäandrierenden

Gewässers)

• Ersatzneubau von zwei Brücken am Kolonnenweg

• Einbau einer Sohlgleite

• Errichtung eines Sandfangs

• Verlängerung des Gewässerverlaufs

• Anheben der Gewässersohle

• Verringerung des Sohlgefälles

Renaturierung Föritz

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung auf einer

Gesamtlänge von 2,5 km bis zur Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleite im annähernd ursprünglichen Gewässerbett

Renaturierung Föritz

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Zustand vor der Renaturierung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Bauphase im Sommer 2002

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Bauphase im Sommer 2002

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Zustand im Sommer 2008

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Zustand im Sommer 2008

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Föritz

Zustand im Sommer 2008

Praxisbeispiel 4

Renaturierung

Taft

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Flurbereinigungsverfahren

Buttlar

§ 86 FlurbG

1162 ha

Ortslagen

Buttlar

Wenigentaft

Dienstleister

Grontmij

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

• Umsetzung in der Flurbereinigung Buttlar

• Rückbau der Steinschüttungen und Betonelemente, die im

Sohl- und Uferbereich eingebaut sind

• Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers

• Verlängerung des Gewässerverlaufs

• Anheben der Gewässersohle

• Förderung von häufigem Ausufern

• Aufweitung des Profils

• Verringerung des Sohlgefälles

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 540 m, beginnend an der Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf im annähernd ursprünglichen Gewässerbett

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Zustand vor der Renaturierung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Zustand vor der Renaturierung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Bauphase im Frühjahr 2008

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Zustand im Herbst 2009

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Renaturierung Taft

Zustand im Herbst 2009

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Zusammenfassung

• Verfahren nach dem FlurbG eignen sich sehr gut für die Planung

und Umsetzung von flächenrelevanten strukturverbessernden

Maßnahmen an Schwerpunktgewässern

• die Moderation zwischen den Akteuren im ländlichen Raum zählt

hierbei zu den wesentlichen Aufgaben der

Flurbereinigungsbehörde

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Weitere Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde:

• Planung der Maßnahmen

• Abstimmung mit den TÖB

• Genehmigung/ Feststellung der Maßnahmen (Plan nach § 41 FlurbG)

• Schaffung der Baufreiheit

• Herstellung der Maßnahmen

• Flächenmanagement

• Grunderwerb (auch außerhalb des Maßnahmebereichs)

• Vermessung zur Neuordnung des Eigentums

• Rechtliche Umsetzung (Vollzug in den öffentlichen Büchern)

• Verwaltung/ Verpachtung der Flächen

Zusammenfassung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

• funktionierende Partnerschaften bilden das Fundament für eine auf

die Zukunft ausgerichtete Entwicklung der ländlichen Räume

• Transparenz schafft Akzeptanz und Zufriedenheit

Zusammenfassung

Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen

Vielen Dank