Frieden findet man nur in den Wäldern Michelangelo (1475-1564)

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„Frieden findet man nur in den Wäldern“

Michelangelo (1475-1564)

2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Wald

30 % von Deutschland100-jährige Buche pro Tag: 9.440 Liter O2,

Wieviel Menschen atmen davon?

Deutsche und WaldGermanen und heilige HaineIm Jahre 9 n. Chr.723: Bonifatius fällt Donar-Eiche(Fritzlar, Nordhessen)

Gedicht und Gesang1,5 Mrd. Waldbesucher/Jahr

Nationales Forstprogramm Deutschland 1999/2000http://www.forst.nrw.de/down/nfp.pdf

3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Wald und Nachhaltigkeit

Ökonomisch – ökologisch - sozial

Ausgleich zwischen Waldeigentümer (ökon.) und Gemeinwohlinteressen (ökol., soz.)

Bei Zielkonflikten u. U. Vorrang der Schutz- und Erholungsfunktionen vor Holzproduktion.

Holzproduktion

Schutzwald, Erntevorschrift

Erholungswald

4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Waldfunktionen

§ 1 Bundeswaldgesetz

Wirtschaftlicher Nutzen NutzfunktionKlima - Luftaustausch, Kaltluftentstehung (Verdichtungsraum)

Luftreinigung - Staubfilter

Wasserhaushalt - Grundwasserbildung

Leistungsfähigkeit Naturhaushalt Bodenfruchtbarkeit LandschaftsbildAgrar- und Infrastruktur Erholung Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion)

5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Waldentwicklung

AbnahmeRodungskolonisation bis Hochmittelalter (2/3 weg)

Raubbau

Stadtgründungsphase, Hanse (Heide)

vorindustrielle Phase 18./19 Jhrdt. (Köhlerei und Pech-Siederei, Ziegeleien, Erzschmelzen, Salinen und Glashütten, Baustoff in Bergwerken)

„Nährwald“, Allmende III. Reich Autarkie

ZunahmeWüstungen (Pest, 30jähr. Krieg),

Aufforstungen nach Raubbau

Kohle als BrennstoffIntensivierung Ackerbau Kunstdünger ab Ende 19. Jhrdt., Aufforstung unrentablen Landes, Aufgabe Schafhaltung in Heidelandschaften

Sozialbrache Flächenstillegung (90er Jahre EU)

„Ging es dem Menschen gut, ging es dem Wald schlecht – und umgekehrt“

6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Waldentwicklung

Alpirsbach im Schwarzwald - 1839 und heute. Foto: Müller, Freudenstadt  http://www.buergerimstaat.de/1_01/wald05.htm

„In den weiter als zwei Stunden von den Floßstraßen entfernten Waldungen große Mengen Floßholz jeder Art“

Flößerei bis 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wichtigste und billigste Transportart für Stammholzhttp://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D14055.php

7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bewirtschaftung - Forstwirtschaft

Saaten und Pflanzungen seit 14. Jhrdt: Nürnberger Reichswald, Erfurter Stadtwald

Um 1700 Hans Carl von Carlowitz (Oberberghauptmann): Begriff Nachhaltigkeit; Silberstadt Freiberg (Sachsen) 

1763 erste Forstakademie im Harz, Aufforstung staatliche Aufgabe.

1816 Heinrich Cottas "Anweisung zum Waldbau" (Befürworter von Mischbeständen; „Die Wissenschaft ist ein Kind des Mangels“)

Monokultur zur ErtragssteigerungGeneralstabsmäßige Aufforstung durch Landesherren, Förster als Waldpolizist (Uniform) gegen Allmendenutzung (Streunutzung, Waldweide), zwischen 1862-1965 Wuchsleistung nahezu verdoppelt

Kohle als Energieträgerhttp://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_01/wald05.htm

8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Forstwirtschaft

Verfeinerung Holzeinschlag: statt Kahlschlag Einzelstämme

oderGruppen, Altersklassenmischung statt gleichaltriger Hochwald;

SchirmkeilschlagFemelschlag (Einzel-, Gruppenhieb)PlenterhiebBlendersaumschlagSaumschlag gegen Sturmschäden

http://www.buergerimstaat.de/1_01/wald05.htm

9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Forstwirtschaft

Weltruf der deutschen Forstwirtschaft und Forstwissenschaft (u.a. Hans Carlo von Carlowitz, Heinrich Cotta, Georg Ludwig Hartig, Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil, Johann Christian Hundeshagen)

Rassewaldgesetz 1934: Ausmerzung rassisch minderwertiger Bestände

Nachhaltigkeitsprinzip im III. Reich ausgesetzt: 50 % Mehreinschlag, große Kahlhiebsflächen (auf Autarkie zur Kriegsvorbereitung getrimmte Volkswirtschaft)

10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Wald

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (1947 gegr.)Verhinderung alliierter Waldrodungen zur Holzgewinnung: “keine Reparationshiebe“, heute 25.000 Mitglieder

Große Aufforstung nach dem Krieg durch Kulturarbeiterinnen„Die Männer zerbombten die Städte und Wälder - die Frauen bauten und forsteten sie wieder auf.“

Frauenarbeit auch bei Wiederaufforstung im 19. Jahrht.

Quelle

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Wald

Waldsterben mobilisiert Nation Horst Stern: Rettet den Wald 1979  Spiegel-Titel 1981 und 1984:

Saurer Regen über Deutschland, Der Wald stirbt (16.11.81 Nr.47) Der Schwarzwald stirbt (17.12.84 Nr.51)

Politik reagiert: Juni 1983 GroßfeuerungsanlagenVO Grenzwerte für neue Kraftwerke > 50 MW, für Altanlagen bei allen relevanten Emissionsgruppen.

 

Waldschadensberichte: erster Bericht 1983, seitdem jährlich

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Forstliche Rahmenpläne - § 7 BWaldG

• Schutz- und Erholungswaldausweisung• immissionsgeschädigte Wälder (Bbg)• Waldvermehrung, Aufforstung (Landwirtschaftliche

Grenzertragsböden, Brachflächen oder Ödland) • ggf. Zusammenlegung von Grundstücken, Bildung

von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Anhörung• berührte TÖB, Wald- und sonstige Grundbesitzer

und deren Zusammenschlüsse.

Aufnahme in Raumordnungspläne: raumbedeutsame Erfordernisse, Maßnahmen forstl. Rahmenpläne in Programme oder Pläne nach ROG aufzunehmen

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Schutzwald, Bannwald - § 12 BWaldG

Schutz vor schädlichen Emissionen nach BimSchG (Lärm)Erosion durch Wasser und Wind Austrocknung und schädliches Abfließen Niederschlagswasser/ Lawinen

Weitere nach Landesrecht (Bsp. § 12 Waldgesetz Bbg)

Gewässerschutz (einschließlich Grundwasser), Sichtschutz, Klimaschutz Waldbrandschutz (bestockte Waldbrandriegel)

§ 10 FStrG: (§ 25 Straßengesetz Bbg) 40 Meter vom Fahrbahnrand der Bundesstraße: Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit Forstbehörde

§ 19 Abs. 1 Nr. 3 des WasserhaushaltsgesetzesAnordnung in Wasserschutzgebieten

Brandenburg: 62 % Schutzwaldanteil

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Schutzwald, Bannwald - § 12 BWaldG

Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 3. Aufzug , 3. Szene

W a l t e r. Vater, ist‘s wahr, dass auf dem Berge dort Die Bäume bluten, wenn man einen Streiche Drauf führte mit der Axt?

T e l l. Wer sagt das Knabe?W a l t e r. Der Meister Hirt erzählt‘s – Die Bäume sein

Gebannt, sagt er, und wer sie schädige,Dem wachse seine Hand heraus zum Grabe.

T e l l. Die Bäume sind gebannt, das ist die Wahrheit. - Siehst Du die Firnen dort, die weißen Hörner,Die hoch bis in den Himmel sich verlieren?

W a l t e r. Das sind die Gletscher, die des Nachts so donnernUnd uns die Schlaglawinen nieder senden.

T e l l. So ist‘s , und die Lawinen hätten längstDen Flecken Altdorf unter ihrer Last Verschüttet, wenn der Wald dort oben nicht Als eine Landwehr sich dagegen stellte.

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Erholungswald - § 13 BWaldG, § 16 (3)

WaldGBbg Ballungsräume Nähe von Städten, größeren Siedlungen Erholungsgebiete um KurorteIntensiverholungsgebiete, Ausflugsziele, stärker frequentierte Waldgebiete, Landschaftsschutzgebiete, NaturparkeVorrang öffentlicher Wald (Privatwald nur Erholungswald, wenn öfftl. Wald nicht ausreichend bzw. Gemengelage)

Beschränkungen: Bewirtschaftung des Waldes nach Art und UmfangJagdausübung (Schutz der Waldbesucher)Duldung von Wegen, Bänken, Schutzhütten, Beseitigung von störenden Anlagen

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Verfahren Schutz- und Erholungswald

Oberste Forstbehörde von Amts wegen oder auf Antrag  

 Gelegenheit zur Stellungnahme: Waldbesitzer, Gemeinden, Landkreise, TÖB

.1 Monat öffentliche Auslage bei unteren Forstbehörden

u. Gemeinden, Bekanntmachung 2 Wochen vorher (Absehensregel, sofern Beteiligung Betroffener sichergestellt ist)

.Prüfung der Bedenken und Anregungen, Mitteilung des

Abwägungsergebnisses an Betroffene .

Erklärung zu Schutz- oder Erholungswald durch RVO Eintragung in Waldverzeichnis

Quelle: § 12 Waldgesetz Brandenburg; Waldschutzgebietsverfahrensverordnung- WSchGV

17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Nutz-, Schutz-, Erholungswald

Brandenburg: Waldanteil 37 % 62 % Schutzwald, 33 % Erholungswald, 31 % unbeschränkter Nutzwald,25 % = Nutz-, Schutz- und Erholungswald

1,8 % der Schutz- und Erholungswälder keine Nutzwälder

18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Waldfunktionen

überlagernde Flächenansprüche (Wald im eV Berlin-Brandenburg):

Wasserschutzgebiet: 46 %Landschaftsschutzgebiet: 48,6 %Naturschutzgebiet: 6,3 % Erholungswald: 20,6 %Kiesgrube: 8,6 %

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Instrumente

Nutzungsfestlegung (§§ 12, 13 BWaldG) Schutzwald Erholungswald

Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 BWaldG)

Kahlhiebsgenehmigung (im Schutzwald nach § 12 BWaldG, sonst nach Landesrecht. Brandenburg: > 3 ha gem. § 10 WaldG Bbg)

Teilungsgenehmigung (von Waldgrundstücken; nach Landesrecht vgl. § 18 WaldG Bbg)