GEMEINDE TOSTEDT - Harburg · M o r l a a s s t r a ß e $ O s t 291 27 311 1 283 2 285 2 284 2 282...

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Morlaasstraße Ost

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Eisenbahnstrecke

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P oststraße

Am Bahnhof

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WA GRZ 0,4s. textliche

Festsetzung Nr. 6

P LANZEICH ENER KLÄR U NGArt der baulichen Nutzung

Sonstige P lanzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Allgemeine W ohngebiete

Bauw eise, Baulinien, BaugrenzenÜberbaubare Flächen (Nr. 1 bis 4)

Maß der baulichen NutzungGrundflächenzahl, H öchstmaß

Maxim ale / zw ingende Anzahl der V ollgeschosse

Offene / Abw eichende Bauw eise

NaturschutzFlächen für Erhalt und Anpflanzung v on Bäumen und Sträuchern

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Flächen für Stellplätze und Garagen

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Ein- und Ausfahrtsbereich

Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

P riv ate V erkehrsflächen besonderer Zw eckbestimmunghier: Fuß- und R adw egÊH

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©2016

©2016

Auf Grund der §§ 1 Abs. 3 und 10 i.V .m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) sow ie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalv erfas-sungsgesetzes (NKomV G) hat der R at der Gemeinde T ostedt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße", bestehend aus der P lanzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. T ostedt, den 21.06.2017 gez. G. Netzel L.S. gez. P eter Dörsam (Netzel) (Dörsam) Bürgermeister Gemeindedirektor

1. Der R at der Gemeinde T ostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht w orden. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 2. Kartengrundlage: Liegenschaftskarte (ALKIS)

Maßstab: 1:1.000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder- sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

©2016 Landesamt für Geoinformation Und Landesvermessung Niedersachsen

R egionaldirektion Otterndorf Die P lanunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und w eist die städtebaulich bedeutsam en baulichen Anlagen sow ie Straßen, W ege und P lätze v ollständig nach (Stand v on 05/2016). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geom etrisch einw andfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einw andfrei möglich. Scheeßel, den 21.06.2017 Stempel gez. Mittelstädt (Öff. best. V erm.-Ing) 3. Der Entw urf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" wurde ausgearbeitet v on der P lanungsgemeinschaft Nord GmbH Große Straße 49 27356 R otenburg (W ümme) T el.: 04261 / 92930 Fax: 04261 / 929390 E-Mail: info@pgn-architekten.de R otenburg (W ümme), den 14.06.2017 gez. M. Diercks (Diercks) P lanv erfasser 4. Der R at der Gemeinde T ostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 dem Entw urf der 2. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung zugestimmt und seine öffentli-che Auslegung gemäß § 13 a BauGB i.V .m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung w urden am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung haben v om 27.02.2017 bis zum 27.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 5. Der R at der Gemeinde T ostedt hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" nach P rüfung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.06.2017 als Satzung (§ 10 BauGB) sow ie die Begründung beschlossen. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 6. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.06.2017 im Amtsblatt für den Landkreis H arburg bekannt gemacht w orden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist damit am 29.06.2017 rechtsv erbind-lich gew orden. T ostedt, den 10.07.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 7. Innerhalb eines J ahres nach Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karl-straße" sind eine V erletzung v on V erfahrens- und Form v orschriften, eine V erletzung der V orschrif-ten über das V erhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder Mängel der Abw ägung nicht geltend gemacht w orden. T ostedt, den __________ ____________________ (Dörsam) Gemeindedirektor

1. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BAUNVO) Es gilt die Baunutzungsv erordnung (BauNV O) in der Fassung v om 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der U nterbringung v on Flüchtlingen v om 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). 2. ARTENSCHUTZ Mit der U msetzung der P lanung sind V erstöße gegen Zugriffsv erbote des § 44 BNatSchG nicht zu erw arten bzw. können diese v ermieden w erden. Die R o-dung v on Gehölzen hat im R ahmen einer biologischen Baubegleitung zu er-folgen und ist außerhalb der Brut- und Setzzeit und gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit v om 01.10. bis 28.02. durchzuführen. U m den potentiel-len Lebensraum v erlust zu ersetzen, sind im P langebiet 6 künstliche Nisthilfen für Fledermäuse sow ie 10 V ogelnisthilfen fachgerecht anzubringen. 3. ALTLASTEN Es kann nicht unterstellt w erden, dass keine Kampfmittelbelastung im P lange-biet v orliegt. 4. EINSICHTNAHME IN DIN-VORSCHRIFTEN Die DIN 4109 ist im Niedersächsischen Ministerialblatt 1991, S. 259 ff. einzu-sehen. Die DIN 18005 ist beim Beuth V erlag / Berlin oder DIN Deutsches Insti-tut für Normung e.V . / Berlin zu beziehen. Beide DIN-Normen können auch im Fachbereich Bauen und P lanung im R athaus der Gemeinde T ostedt, Schüt-zenstraße 26 a, 21255 T ostedt, eingesehen w erden. 5. IMMISSIONSSCHUTZ Lärmrichtw ertüberschreitung: Beurteilungspegel aufgrund v on Gew erbelärm bis 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts an der südöstlichen Gebäudeseite in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zu erw arten. An den übrigen Gebäudeseiten in der überbaubaren Fläche Nr. 1 und in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 w ird der Immissionsrichtw ert eingehalten oder unterschritten (s. textliche Fest-setzung Nr. 6). Als Nachtzeit gilt die Zeit v on 22:00 bis 06:00 U hr.

1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 1.1. Im W A sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNV O die zulässigen Nutzungen

(der V ersorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speise-w irtschaften sow ie nicht störende H andw erksbetriebe) im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNV O nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

1.2. Im W A sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNV O die zulässigen Ausnahmen

(Betriebe des Beherbergungsgew erbes, sonstige nicht störende Ge-w erbebetriebe, Anlagen für V erw altungen, Gartenbaubetriebe und T ankstellen) im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNV O nicht Be-standteil des Bebauungsplanes.

2. BAUWEISE In der abw eichenden Bauw eise gemäß § 22 Abs. 4 BauNV O gilt, dass die H auptgebäude (H ausgruppen) eine Mindestlänge v on 85 m aufw eisen müs-sen. 3. STELLPLÄTZE UND GARAGEN Gemäß § 12 Abs. 6 BauNV O sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig.

4. ERHALT UND ANPFLANZUNG VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN 4.1. Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB festgesetzten

Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen v on Bäumen und Sträuchern ist der v orhandene Gehölzbestand dauerhaft zu erhalten und durch Anpflanzungen v on Gehölzen zu ergänzen. Bei allen H och- und T ief-baumaßnahmen sind Stamm, Krone und W urzelraum zu schützen.

Ausw ahl der zu v erw endenden Arten: Botanischer Name Deutscher Name Qualität Bäum e Betula pendula Sandbirke 2 j. v . S. 60/100 Fagus sylvatica R otbuche 3 j. v . S. 100/140 Quercus robur Stieleiche 3 j. v . S. 80/120 Sorbus aucuparia V ogelbeere 3 j. v . S. 80/120 Sträucher Corylus avellana H aselnuss 3 j. v . S. 80/120 Crataegus monogyna Eingriffeliger W eißdorn 3 j. v . S. 80/120 Euonymus europaeus P faffenhütchen 2 j. v . S. 60/100 Prunus spinosa Schlehe 1 j. v . S. 60/100 Rhamnus frangula Faulbaum 3 j. v . S. 80/120 Rosa canina H undsrose 2 j. v . S. 60/ 80 Salix caprea Salw eide 1 j. v . S. 60/ 80 Sambucus nigra Schw arzer H olunder 3 j. v . S. 60/100 * 2 j. v. S. 60/100 = 2 jährig, v on Sämlingsunterlage, Stammhöhe 60 - 100 cm P flanzv erband: R eihen- und P flanzabstand 1,25 m x 1,50 m auf Lücke. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt maximal 8 m. Alle Straucharten sind zu gleichen Anteilen in Gruppen v on 3 - 7 Exemplaren zu pflanzen. U msetzung: Die Anpflanzung erfolgt an den angrenzenden Grundstücken der Morlaasstraße Ost in der P flanzperiode Nov ember 2017 bis April 2018. In den übrigen Bereichen erfolgt die Anpflanzung in der ersten P flanzperiode (Nov ember - April) nach Abschluss der Baumaßnahmen im P langebiet. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfälle v on mehr als 10 % sind unv erzüglich in der folgenden P flanzperiode gleichartig zu ersetzen. 4.2. Die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzten

Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichw ertiger Ersatz zu leisten. H ierbei ist ein standortgerechter, einheimischer Laubbaum zu v erw enden. Bei allen H och- und T iefbaumaßnahmen sind Stamm, Krone und W urzelraum zu schützen.

5. ANPFLANZUNG VON EINZELBÄUMEN Im W A ist zur Durchgrünung des Gebietes je 10 Stellplätze ein Solitärbaum zu pflanzen. Zusätzlich ist alle 15 Meter entlang der Straße „Am Bahnhof“ ein Solitärbaum zu pflanzen. Die Einzelbäume sind in der Q ualität H ochstamm mit einem Stammum fang v on mind. 14 - 16 cm anzupflanzen. Die Anpflan-zungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichw ertig in der fol-genden P flanzperiode zu ersetzen.

6. IMMISSIONSSCHUTZ 6.1. Im W A sind entlang der nordöstlichen und südw estlichen P lange-

bietsgrenze geschlossene Einfriedungen mit einer H öhe v on maximal 2 m zu errichten. Bezugspunkt ist das gew achsene Gelände.

6.2. Für Gebäude, die neu errichtet oder w esentlich geändert w erden, gel-

ten folgende Schallschutzanforderungen: In den Lärmpegelbereichen laut Gutachten (T &H Ingenieure GmbH , 08.2016, s. Anlage) müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger R äume, die dem ständigen Aufenthalt v on Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß T abelle 8 der DIN 4109, Ausgabe Nov ember 1989 für schutzbedürftige W ohn- bzw. Büroräume ein-halten. Lärmpegel-bereich

„Maßgeblicher Außenlärmpegel“

[dB(A)] Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R ’w,res [dB(A)] des Außenbauteils Aufenthalts- und W ohnräum e und ähnliches

Büroräum e und ähn-liches

I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 V I 76 bis 80 50 45

Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 Die Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 ist als aktiv er Schallschutz V oraussetzung für die überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4. Die Inanspruchnahme der W ohnnutzungen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 ist gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zulässig. Innerhalb des Änderungsbereiches ist der Grundriss v on baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 so zu gestalten, dass schutzbedürftige R äume auf den dem Gew erbegebiet „Zinnhütte“ abgew andten Gebäudesei-ten angeordnet w erden. Für schutzbedürftige R äume, die dem ständigen Aufenthalt v on Menschen dienen, ist der Einbau v on schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage v orzusehen. Außenw ohnbereiche (T errassen und Balkone) sind an baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 in R ichtung Nordw esten und an baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 in R ichtung Südw esten anzuordnen. An baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 1 und 2 ist durch geeignete Schallschirme im Nahfeld der T errassen die Einhaltung der Grenzw erte der 16. BImSchV nachzuw eisen oder eine Kompensation in Form v on W intergärten oder v erglaster Loggien v orzusehen. H inw eise: Auf Grund des sehr hohen Beurteilungspegels, v erursacht durch den Schie-nen- und Straßenv erkehr, w ird empfohlen, an den Gebäudefassaden, an denen keine schutzbedürftigen R äume geplant sind, ebenfalls passiv e Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. V on den v orgenannten Festsetzungen kann abgew ichen w erden, w enn im R ahmen eines Einzelnachw eises ermittelt w ird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren.

GEMEINDE T OST EDT 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Karlstraße“ Beglaubigung Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Karlstraße“ der Gemeinde T ostedt mit der U rschrift w ird hiermit beglaubigt. T ostedt, den __________ ____________________ Maßstab 1:1.000