Post on 06-Apr-2015
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie
in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ?
Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie
in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ?
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
EG-Umgebungslärmrichtlinie
EG-Umgebungslärmrichtlinie
EG-Luftqualitäts-
rahmenrichtlinie
EG-Luftqualitäts-
rahmenrichtlinie
BImSchG§ 47a - § 47 m
BImSchG§ 47a - § 47 m
BImSchG§ 47 Abs. 1 und 2
BImSchG§ 47 Abs. 1 und 2
xx. BImSchVxx. BImSchV 22. BImSchV22. BImSchV
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Einzuhaltende Fristen
• 30.06.2005 Meldung Bestand - 1. Stufe• 18.07.2005 Meldung Zuständige Behörden• 30.07.2007 Strategische Lärmkartierung -
1. Stufe• 18.07.2008 Aktionspläne - 1. Stufe• 31.12.2008 Meldung Bestand - 2. Stufe• 30.06.2012 Lärmkartierung - 2. Stufe• 18.07.2013 Aktionspläne - 2. Stufe
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Lärmkartierung§ 47 c BImSchG
Lärmkartierung§ 47 c BImSchG
Haupt-Verkehrs-straßen
Haupt-Eisenbahn-
strecken
Haupt-Verkehrs-flughäfen
Ballungsräume
> 3 Mio Kfz/a 30 Tsd. Züge/a50 Tsd.
Flugbewegungen/a> 100 000 E
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Ballungsräume
Straßen-verkehr
Schienen-verkehr
Flug-verkehr
GewerbeIndustrie
Häfen
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Was kommt auf die Länder und Kommunen zu ?Was kommt auf die Länder und Kommunen zu ?
Festlegung des Ballungsraumes
Vereinbarung mit Gemeinden
Klärung der Zuständigkeiten innerhalb der Länder
MeldepflichtenFristen !
Finanzierung !!
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47 d BImSchG
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47 d BImSchG
ÖffentlichkeitsbeteiligungMitwirkung bei
Aufstellung und Überarbeitung
ÖffentlichkeitsbeteiligungMitwirkung bei
Aufstellung und Überarbeitung
Beteiligung der zuständigen Behörden
und Träger öffentlicher
Belange
Beteiligung der zuständigen Behörden
und Träger öffentlicher
Belange
Ggf. unter Hinzuziehung externer Moderatoren und Fachgutachter
Hamburg, den24.02.2005
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
IB 420
Lärmminderungsplan(Aktionsplan)
Lärmminderungsplan(Aktionsplan)
LuftreinhalteplanAktionsplan
LuftreinhalteplanAktionsplan
Umsetzung von Maßnahmen ausLärmminderungsplan
Umsetzung von Maßnahmen ausLärmminderungsplan
Beteiligung derÖffentlichkeit
Beteiligung derÖffentlichkeit
Umsetzung von Maßnahmen aus
Luftreinhalteplan
Umsetzung von Maßnahmen aus
Luftreinhalteplan
Fin
anzi
eru
ng