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1 FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Wirtschaft und Arbeit Alter Steinweg 4 D - 20459 Hamburg EINHEITLICHES PROGRAMMPLANUNGSDOKUMENT (EPPD) für die Ziel 2 - Förderung in der Freien und Hansestadt Ham- burg, Stadtteil St. Pauli Förderperiode 2000 - 2006 gemäß VO (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 und der VO (EG) Nr. 1783/99 des Rates und des Europäischen Parlaments vom 13. August 1999 sowie der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 9. Februar 2000 über die Aufnahme von St. Pauli, Freie und Hansestadt Hamburg, als Ziel 2 - Fördergebiet und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 66 vom 14. März 2000. Hamburg, 25. August 2005

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FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Behörde für Wirtschaft und Arbeit

Alter Steinweg 4 D - 20459 Hamburg

EINHEITLICHES PROGRAMMPLANUNGSDOKUMENT

(EPPD)

für die Ziel 2 - Förderung in der Freien und Hansestadt Ham-burg,

Stadtteil St. Pauli Förderperiode 2000 - 2006

gemäß VO (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 und der VO (EG) Nr. 1783/99 des Rates und des Europäischen Parlaments vom 13. August 1999

sowie der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 9. Februar 2000 über die Aufnahme von St. Pauli, Freie und Hansestadt Hamburg, als Ziel 2 - Fördergebiet und der

Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 66 vom 14. März 2000.

Hamburg, 25. August 2005

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Inhalt

1. Vorbemerkung 5 2. Einleitung 7 3. Zusammenfassung 9 4. Bedingungen der Erstellung des Programmplanungs- 15 dokumentes

4.1. Ex-ante-Evaluierung 15 4.2. Konsultation der Partner 18

5. Beschreibung der derzeitigen Lage im Fördergebiet St. Pauli 20 5.1. Geografische Lage 20 5.2. Historische Entwicklung 21

5.3 Charakteristika des Stadtteils 22 5.3.1. Demografische Struktur 23 5.3.2. Sozialstruktur 25

5.4. Der Stadtteil im Wandel 29 5.4.1. Erwerbssituation 30 5.4.2. Umweltsituation 32 5.4.3. Arbeit und Beschäftigung 33 5.4.4. Gleichstellungssituation 33 5.5. Charakteristika des Stadtteils in Form der Binnendifferenzierung 34

6. SWOT-Analyse 37

6.1. Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken 39 7. Programmstrategie 40

7.1. Allgemeines 40

7.2. Kohärenz mit der Regionalpolitik auf europäischer, nationaler 40 und lokaler Ebene

7.3. Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungs- 43 strategie und dem Nationalen Aktionsplan

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7.4. Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission 44 7.5. Quantifizierung der Ziele und der voraussichtlichen Wirkungen 44

auf Programmebene 8. Schwerpunkte und horizontale Grundsätze 46

8.1. Allgemeines 46

8.2. Die Schwerpunkte 46 8.2.1. Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren 46 Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen 8.2.2. Technische Hilfe 46

8.3. Horizontale Grundsätze 47

8.3.1 Chancengleichheit 47 8.3.2. Nachhaltige Entwicklung 49 8.3.3. Informationsgesellschaft 51

8.4. Auswirkungen auf die horizontalen Ziele 53

9. Maßnahmen 54

9.1. Allgemeines 54

9.2. Die Maßnahmen 55 9.2.1. Schwerpunkt 1 55

9.2.1.1. Aktivierung von Gewerbeflächen und 55 Bereitstellung von Gewerberäumen

9.2.1.2. Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, 56 Kultur- und Unterhaltungswirtschaft 9.2.1.3. Förderung von Existenzgründungen und 56 Kleingewerbe 9.2.1.4. Förderung unternehmensbezogener 57 Dienstleistungen 9.2.1.5. Förderung innovativer Aktivitäten 57 9.2.1.6. Förderung weiterer Aktivitäten zur Sicherung 57 der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen

9.2.2. Schwerpunkt 2 58 9.2.2.1. Ausgaben für Verwaltung, Durchführung, 58 Begleitung und Kontrolle 9.2.2.2. Aktionen zur Unterstützung der 58 Programmdurchführung vor Ort

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10. Durchführungsbestimmungen 59

10.1. Programmverwaltung 59 10.1.1. Verwaltungsbehörde 59 10.1.2. Verwaltungsregelungen 59

10.2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftspolitiken 62

10.2.1. Wettbewerbsrecht 62 10.2.2. Öffentliche Ausschreibungen 63 10.2.3. Umwelt 63 10.2.4. Indikatorenerhebung und Kategorisierung der 64 Interventionsfelder

10.3. Begleitausschuss 64 10.4. Evaluierung 66

10.4.1. Halbzeitbewertung 66 10.4.2. Zuweisung der Leistungsreserve 66 10.4.3. Ex-post-Evaluierung 68

10.5. Finanzmanagement 68

10.5.1. Zahlstelle und Verfahren für die Bereitstellung und 68 Weiterleitung der Finanzmittel 10.5.2. Kontrollmaßnahmen und -verfahren 70

11. Finanztabelle und Additionalität 73

11.1. Finanztabelle 73

11.2. Additionalität 77 12. Schlussbemerkung 82 Anhang "Strukturpolitische Untersuchung des Stadtteils St. Pauli" vom 21. Februar 2000

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1. Vorbemerkung Nach Ablauf der Hälfte der Förderperiode haben sich einige Veränderungen insbesondere in der Mittelverteilung ergeben: - Beschluss des Ziel 2 - Begleitausschusses vom 15. Oktober 2003 über die finanzielle Stär-

kung der Maßnahme 1.1. zu Lasten der Maßnahmen 1.4. und 1.5., - Mittelverfall im Jahr 2003 (Jahresrate 2001) zu Lasten der Maßnahme 2.2., - Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve und Verteilung auf die Maßnahmen 1.2. und

1.3. Die Finanztabelle dieses Dokuments ist im November 2004 dieser Entwicklung angepaßt worden. Gleichzeitig sind Erkenntnisse über die Quantifizierung der Indikatoren aufgenommen, über die die Verwaltungsbehörde mangels Erfahrung noch nicht verfügte, als sie das EPPD ver-fasste, und nun nachträglich vornahm. Die quantifizierten Indikatoren beziehen sich auf Maß-nahmeebene und werden in der Ergänzung zur Programmplanung ausführlich dargestellt. In Ziffer 5.3. sind - sofern verfügbar - aktuelle statistische Daten eingefügt, die in der Zu-sammenfassung in Ziffer 3. zitiert werden. Weil die inzwischen eingetretenen Veränderungen jedoch nicht so weit gehen, daß die Aussagen in Ziffern 5.3. und 5.4. hätten überarbeitet wer-den müssen, wurde darauf verzichtet, in diesen Textpassagen das aktuelle Datenmaterial ein-zufügen. Damit bleibt gleichfalls die dem EPPD angelegte "Strukturpolitische Untersuchung des Stadtteils St. Pauli" vom 21. Februar 2000 aufrechterhalten. Auf die grafische Darstellung der Programmdurchführung (Ziffer 10.1.1.) wird nun verzich-tet, weil die einzelnen Durchführungsschritte im Text ausführlich und detailliert beschrieben sind, die Grafik zudem einige Ungenauigkeiten enthielt, die eine grundsätzliche Überarbei-tung erfordert hätte. In dieser EPPD-Fassung sind weiterhin die Aufzählung der Beihilfeprogramme (Ziffer 10.2.1.) und Behördenbezeichnungen (Ziffer 10.3.) sowie die haushaltsmäßige Abwicklung (Ziffer 11.1.) aktualisiert. Das Kapitel "Additionalität" (Ziffer 11.2.) ist nicht überarbeitet worden. Den Text formulierte der Bund im Jahr 2000. Der Verwaltungsbehörde wurde keine Neufassung übermittelt, sodass sie entschied, diese Ausführungen vollständig beizubehalten. An verschiedenen Stellen wird auf die Ergebnisse der Halbzeitbewertung hingewiesen. Die Halbzeitbewertung endet mit der Schlussfolgerung des Gutachters, es sollten kleine Zent-ren (Cluster) gebildet werden, die stärker vertretene Branchen gezielt herausheben und deren Entwicklung besonders unterstützt werden sollte. Denn sie initiieren Synergieeffekte. Der Sachverständige erläuterte außerhalb der Halbzeitbewertung seine konzeptionellen Vorstel-lungen für eine strategische Partnerschaft, die sich auf das Bernhard-Nocht-Institut (BNI) als Nukleus bezog. Die Verwaltungsbehörde sah sich nach Diskussion allerdings nicht in der La-ge, dem zuzustimmen. Das BNI selbst ist nach den EFRE-Bestimmungen nicht förderfähig. Gleichfalls kommen Kooperationspartner des Instituts für eine EFRE-Förderung nicht in Be-tracht, weil sie voraussichtlich ebenso dem Gesundheitsbereich zuzuordnen sind. An Investi-

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tionen von Unternehmen dieser Branche beteiligt sich jedoch EFRE nach der VO (EG) Nr. 1783/1999 nicht. Zudem war zweifelhaft, ob sich geschäftliche Kontakte des BNI auf das Fördergebiet beschränken lassen. Firmen außerhalb von St. Pauli aber sind für die EFRE-Förderung ohne Relevanz. Einen weiteren Vorschlag des Gutachters konnte die Verwaltungsbehörde ebenfalls nicht um-setzen, die Aufstellung eines integrierten Leitbildes für den Stadtteil. Einerseits ist die Behör-de für Wirtschaft und Arbeit als Verwaltungsbehörde nicht für Stadtentwicklung zuständig und könnte daher keine entsprechende Untersuchung initiieren. Andererseits ging die Verwal-tungsbehörde davon aus, dass eine derartige Studie - sollte sie dennoch politisch und finan-ziell durchgesetzt werden - nicht so rechtzeitig vorliegt, um noch für das EFRE-Programm wirksam zu werden. Derzeit bereitet der Hamburger Senat "Städtebauliche Leitbilder für die touristischen Magnete Reeperbahn und Landungsbrücken" vor, jedoch nicht veranlasst durch das EFRE-Programm, sondern als Auftrag aus dem Leitbild "Metropole Hamburg - Wachsen-de Stadt". Inwieweit ein Ergebnis des Untersuchungsinhalts, der lediglich einen geringen, wenn auch nicht unbedeutenden Teil des Fördergebiets darstellt, Im Rahmen des EFRE-Programms verwertet werden kann, bleibt abzuwarten. Da der unabhängige Sachverständige in seiner Bewertung der Programmdurchführung zur Halbzeit der Förderperiode keine Empfehlungen zu ergänzenden Strategien oder Programm-inhalten abgab, vielmehr die Programmziele bestätigte, wenn auch mit Anmerkungen über die hinter den Erwartungen zurückgebliebene Umsetzung, enthält die Fassung des EPPD vom 11. November 2004 lediglich eine Aktualisierung und Anpassung. Inzwischen nun kam die Verwaltungsbehörde zu der Erkenntnis, daß die dem Schwerpunkt 2 „Technische Hilfe“ zugeordneten Mittel nicht in voller Höhe bis zum Ende des Abrechnungs-zeitraums benötigt werden. Daher wird beantragt, im Rahmen einer Programmänderung die beiden Jahresraten 2005 und 2006 im Umfang von 361.056 EUR aus der technischen Hilfe in Schwerpunkt 1 „Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen“ zu verschieben. Diese wird nunmehr der Europäischen Kommission vorgelegt und deren Genehmigung für die verbleibende Förderperiode erbeten.

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2. Einleitung Die Freie und Hansestadt Hamburg erhält erstmalig Mittel aus dem Strukturfonds-Mainstream-Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dieser Vorgang macht deutlich, dass die Europäische Kommission gewillt ist, Beiträge auch in Prob-lembereichen mit strukturellen Verwerfungen innerhalb einer Stadt zu leisten. Die Metropol-region Hamburg wird in der Statistik als wohlhabende Region dargestellt. Dies relativiert sich aber deutlich, wenn die einzelnen Stadtquartiere kleinteilig untersucht werden. Mit der Neufassung der Bestimmungen für die Strukturfonds (VO (EG) 1260/1999) ist auch eine neue Ziel 2 - Zweckbestimmung definiert worden. Danach wird in Regionen mit Struk-turproblemen und hinreichend signifikantem Bevölkerungsanteil die wirtschaftliche und sozi-ale Umstellung gefördert. Nach Artikel 4, Absatz 7 der o.g. VO werden die städtischen, dicht besiedelten Gebiete begünstigt, die durch 1. eine überdurchschnittliche Langzeitarbeitslosenquote, 2. ein hohes Armutsniveau, 3. eine geschädigte Umwelt, 4. eine hohe Kriminalitätsrate und 5. ein niedriges Bildungsniveau der Bevölkerung gekennzeichnet sind. In dem 2,6 km² großen Hamburger Stadtteil St. Pauli sind die meisten dieser Probleme vor-handen. Obwohl das Gebiet in alle Förderprogramme integriert ist, die Hamburg für die an-sässige Wirtschaft bereitstellt, konnten diese bisher nicht beseitigt werden. Umso mehr begrüßt es Hamburg, nun Mittel für ein auf St. Pauli beschränktes Programm ein-setzen zu können. Damit wird der vielfältigen und innerhalb der Stadt besonderen Form der wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Gebiet Rechnung getragen.

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3. Zusammenfassung

3.1. Beschreibung der derzeitigen Situation

3.1.1. Allgemeine Beschreibung des Fördergebiets Hamburg ist eines von sechzehn deutschen Ländern und einer von insgesamt drei Stadtstaaten in Deutschland. Das Land Hamburg besteht aus sieben Bezirken. Im Bezirk Hamburg-Mitte liegt das Fördergebiet St. Pauli mit 20.000 Einwohnern. Für die Förderperiode 2000 – 2006 stehen dem Stadtteil St. Pauli als Ziel 2 - Gebiet nunmehr rd. 6,448 Mio. EUR zur Verfügung.

3.1.2. Makro-ökonomischer Kontext Die sozio-ökonomische Analyse zeigt eine starke Benachteiligung des Stadtteils im Vergleich zum Bezirk und der Stadt (FHH). Dies wird besonders deutlich durch - den überproportionalen Anteil an erwerbsfähigen Personen zwischen 21 und 45 Jahren

(1998: St. Pauli 51,8%; Bezirk Mitte 41,1%; FHH 37,7%), - die hohe Arbeitslosigkeit (2003: St. Pauli 11,5%; Bezirk Mitte 9,4%; FHH 7,3%), - die hohe Sozialhilfedichte (2002: St. Pauli 12,6%; Bezirk Mitte 10,8%; FHH 7,1%), - niedrige Einkommen: Die Jahreseinkünfte je Steuerpflichtigem in St. Pauli sind im Ver-

gleich besonders zur Stadt selbst gering (1995: St. Pauli 41.645 DM; Bezirk Mitte 53.702 DM; FHH 65.579 DM),

- geringe Qualifikation: Volksschulabschluss in St. Pauli 49,5% der Einwohner (FHH 35,2%), Abitur: 9,6% (FHH 30,3%), Berufsfach- oder Fachschulabschluss: 5,2% (FHH 15,2%), Fachhochschul- oder Hochschulabschluss: 4,8% (FHH 7,4%),

- den hoch verdichteten Stadtteil (2002: St. Pauli 10.407 Einwohner/km²; Bezirk Mitte 2.128 EW/km²; FHH 2.267 EW/km²) und

- die hohe Kriminalitätsrate (St. Pauli 528 Straftaten/1.000 EW; Bezirk: 336; FHH 157). Der Stadtteil ist im besonderen Maß geprägt durch die Umstrukturierungen der industriellen und traditionellen Hafenwirtschaft sowie des übrigen produzierenden Gewerbes zum einen

und durch Veränderungen einer Vergnügungsindustrie auf der anderen Seite. Die neuen Mög-lichkeiten der Dienstleistungs- und Medienwirtschaft haben sich in St. Pauli noch nicht aus-reichend wirksam entfalten können. Positiv zu bemerken sind in den letzten Jahren erste Ansätze für einen wirtschaftlichen Wan-del. Es entwickeln sich an einigen Stellen zukunftsweisende Projekte, die insbesondere das endogene Potential des Stadtteils stützen. Intensive Bemühungen zielen auf eine Veränderung der „Vergnügungsmeile“ ab. Hoffnungsträger dieser Entwicklung sind auch junge Medienun-ternehmen, die sich in einigen, früher gewerblich genutzten Gebäuden nach deren Sanierung einrichteten.

3.1.3. SWOT Der wirtschaftliche Strukturwandel und die Abwanderung von Unternehmen haben zu einer Schwächung der lokalen Ökonomie geführt. Die Investitionstätigkeit und das Gründungsver-halten weisen noch keine ausreichende Dynamik auf. Der Dienstleistungssektor ist als Wachs-

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tumsträger noch entwicklungsfähig. Es fehlen mithin ausreichend wettbewerbsfähige Arbeits-plätze. Ansatzpunkte für eine zukunftsgerichtete Strategie werden im Bereich der Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unterhaltungswirtschaft sowie von Existenz-gründungen und Kleingewerbe gesehen. Außerdem gilt es, unternehmensbezogene Dienstleis-tungen und innovative Aktivitäten zu stärken. Gleichfalls sind Anstrengungen zur Sicherung bestehender Unternehmen zu intensivieren. Begleitet werden diese Bestrebungen durch Akti-vierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewerberäumen.

3.1.4. Bewertung des Entwicklungsplans Der Plan für Hamburg, Ziel 2, 2000 - 2006, der der Kommission am 8. Juni 2000 vorgelegt wurde, analysiert die Situation im Fördergebiet St. Pauli und konzipiert eine Entwicklungs-strategie. Dabei wurden die Leitlinien der Kommission und die anderen Bereiche der Gemein-schaftspolitik berücksichtigt. Nachhaltige Entwicklung und Chancengleichheit sowie die För-derung der Informationsgesellschaft sind als Querschnittziele definiert. Der Plan wurde von der Kommission geprüft und mit ihr ausführlich erörtert. Die Strategie und ihre Umsetzung werden im folgenden beschrieben.

3.2. Die Programmstrategie Das Globalziel des Programms ist die Förderung der Schaffung und nachhaltigen Siche-rung von Arbeitsplätzen und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mitt-leren Unternehmen in St. Pauli. Darüber hinaus werden als „horizontale“ Ziele, die bei der Verfolgung aller Ziele zu berück-sichtigen sind, genannt: - die Förderung des Umweltschutzes, - die Förderung der Chancengleichheit, - die Förderung der Informationsgesellschaft.

3.2.1. Entwicklungsschwerpunkte für den Einsatz des Strukturfonds Ausgehend von der SWOT-Analyse und den oben erwähnten angestrebten Zielen werden zwei Schwerpunkte für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Hamburger Ziel 2 - Gebiet festgelegt: Schwerpunkt 1 Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundla-

gen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Schwerpunkt 2 Technische Hilfe

3.2.2. Maßnahmen Maßnahme 1.1: Aktivierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewer- beräumen Maßnahme 1.2: Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unterhal- tungswirtschaft Maßnahme 1.3: Förderung von Existenzgründungen und Kleingewerbe Maßnahme 1.4: Förderung unternehmensbezogener Dienstleistungen

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Maßnahme 1.5: Förderung innovativer Aktivitäten Maßnahme 1.6: Förderung weiterer Aktivitäten zur Sicherung der Wettbewerbsfä- higkeit bestehender Unternehmen Maßnahme 2.1: Ausgaben für Verwaltung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle Maßnahme 2.2: Aktionen zur Unterstützung der Programmdurchführung vor Ort

3.2.3. Quantifizierte Ziele Es werden für den Programmplanungszeitraum Ziele quantifiziert. Danach soll die Durchfüh-rung des EPPD zur direkten Schaffung von 100 Arbeitsplätzen beitragen und 500 Arbeitsplät-ze sichern.

3.2.4. Kohärenz der Entwicklungsstrategie mit regionalen, nationalen und Gemeinschaftspolitiken

Die Schwerpunkte des EPPD stellen eine kohärente Ergänzung und Verstärkung der Entwick-lungsanstrengungen des Bundes und der Stadt Hamburg dar. Bei der Formulierung der Entwicklungsstrategie dieses EPPD wurden die strategischen Orien-tierungen, die in den Leitlinien der Kommission dargelegt sind, umfassend berücksichtigt. Es besteht grundsätzliche Übereinstimmung zwischen den auf Wachstum und Beschäftigungs-wirksamkeit ausgerichteten Leitlinien der Kommission und den strategischen Zielsetzungen Hamburgs für das Fördergebiet. Die Strategie geht davon aus, dass das Ziel 2 - Gebiet durch eine vergleichsweise günstige Umweltsituation geprägt ist. Daher sieht das EPPD keinen gesonderten Schwerpunkt zur För-derung der Umwelt vor. Die Grundsätze, Handlungsstrategien und Durchführungsinstrumente der Hamburger Wirt-schafts-, Arbeitsmarkt-, Umwelt-, Gleichstellungs- und Stadtentwicklungspolitik gelten auch für den Stadtteil St. Pauli. Die im EPPD vorgesehene EFRE-Förderung ist kohärent mit die-sen Politiken und ergänzt sie mit dem Ziel, die oben dargestellten Probleme in St. Pauli wirk-samer bekämpfen zu können. Aufgrund der durchgängigen Berücksichtigung frauenspezifischer Belange im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird davon ausgegangen, dass das EPPD insgesamt positiv auf das Gleichstellungsziel wirkt.

3.3. Indikativer Finanzplan Siehe Finanztabelle (Seite 76) Aufschlüsselung der EU-Fördermittel nach Schwerpunkten: 1. Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen

zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen 92,3% 2. Technische Hilfe 7,7%

3.3.1. Zusätzlichkeit Das Zusätzlichkeitsprinzip wird eingehalten

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3.4. Durchführung

3.4.1. Beschreibung des Verwaltungs- und Begleitsystems Als Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 9 n und Artikel 34 der VO (EG) 1260/1999 fungiert die Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie ist zuständig für die Koordinierung der an der Programmdurchführung beteiligten Behörden und Einrich-tungen. Die kofinanzierenden Behörden prüfen die Anträge fachlich und rechnerisch und bewilligen sie nach Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde. Die Verwaltungsbehörde prüft, ob das im Antrag beschriebene Projekt (Operation) nach den geltenden Verordnungen und sonstigen Bestimmungen, die für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gelten, und den spezifischen Vorgaben des Ziel 2 - Programms für St. Pauli förderfähig ist. Im Anschluss an die Entscheidung, das Projekt (Operation) zu fördern, wird durch die kofi-nanzierende Behörde ein Bewilligungsbescheid ausgefertigt. Auf Grundlage der Bewilligung wird ein Meldebogen für EU-geförderte Projekte (Operationen) ausgefüllt und an die Verwal-tungsbehörde gesandt. Diese nimmt aufgrund des Meldebogens die Mittelbindung vor, d. h., die für dieses Projekt genannte Summe ist jetzt verbindlich innerhalb des Ziel 2 - Programms eingesetzt. Die Projektdaten werden in die elektronische Datenverwaltung des Förderpro-gramms aufgenommen.

3.4.2. Elektronischer Datenaustausch Die maßgeblichen Dokumentationen zur Finanzabwicklung, Kontrolle und Bewertung des EPPD während der Förderperiode erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Jahresberichte und der Halbzeitbewertung. Gemäss Artikel 34 der VO (EG) 1260/1999 trägt die Verwaltungsbe-hörde die Verantwortung für die Einrichtung eines Systems zur Erfassung zuverlässiger fi-nanzieller und statistischer Daten über die Durchführung des EPPD, um Verwaltung, Beglei-tung und Bewertung zu unterstützen. Dazu erwarb die Verwaltungsbehörde 2003 die Software EFREPlan.

3.4.3. Transparenz des Finanzflusses Als Zahlstelle im Sinne Artikel 9 Buchstabe o der VO (EG) 1260/1999 ist benannt: - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kontoführende Stelle ist die Bundeskasse Kiel, Außenstelle Berlin, auf deren Konto die EU-Strukturfondsmittel eingehen. Die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden vom BAFA über die Landeshauptkasse als kontoführende Stelle weitergeleitet an die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Die Auszahlungen an die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger erfolgen durch die kofinanzierenden Behörden. Die Daten über getätigte Zahlungen werden der Ver-waltungsbehörde übermittelt. Diese richtet ihrerseits je Maßnahme Zahlungsanträge über das BAFA an die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission.

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3.4.4. Beteiligung der Partner im Begleitausschuss Neben den zuständigen Behörden gehören dem Begleitausschuss die Wirtschafts- und Sozial-partner, die für Chancengleichheit bzw. nachhaltige Entwicklung zuständigen Einrichtungen, vier Vertreter von Interessengruppierungen aus dem Fördergebiet St. Pauli sowie mit je einem Vertreter die Fraktionen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte an.

3.4.5. Publizität Gemäss Artikel 18, Absatz 3d und Artikel 46 der VO (EG) 1260/1999 sind Informations- und Publizitätsmaßnahmen für den Vollzug der Strukturförderung vorgesehen. Die VO (EG) 1159/2000 enthält die einzuhaltenden Vorschriften. Die Publizität vor Ort obliegt der mit der Durchführung dieser Intervention beauftragten Verwaltungsbehörde.

3.4.6. Beschreibung der Kontrollsysteme Grundlage für die Kontrolle sind die Artikel 38 und 39 der VO (EG) 1260/1999 sowie VO (EG) 438/2001 in Verbindung mit VO(EG) Nr. 2355/2002 und VO (EG) 448/2001. Die Kon-trollsysteme sind den jeweils geltenden Verordnungen und Durchführungsvorschriften ange-passt. Es wird sichergestellt, dass die der Kommission zugeleiteten Auszahlungsanträge nur auf der Grundlage nachweislich getätigter Ausgaben erfolgen.

3.4.7. Beschreibung der Bewertungssysteme Die Halbzeitbewertung für das EPPD wurde unter der Verantwortung der Verwaltungsbehör-de in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission durchgeführt. Den Bewertungsbe-richt erhielt die Kommission mit Schreiben vom 1. Dezember 2003 und genehmigte beurteilte ihn als zufrieden stellend mit Schreiben vom 22. Januar 2004. 2005 ist die Halbzeitbewertung zu aktualisieren. Die ex-post-Bewertung wird unter Verantwortung der Europäischen Kommission in Zusam-menarbeit mit dem Mitgliedsstaat und der Verwaltungsbehörde vorgenommen. Diese Bewer-tung wird spätestens drei Jahre nach Ablauf des Programmplanungszeitraums abgeschlossen.

3.4.8. Durchführungsbestimmungen zur Vereinbarkeit mit der Gemeinschaftspolitik

Die Förderung von Maßnahmen des Strukturfonds EFRE erfolgt in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftspolitiken.

3.4.8.1.Wettbewerb Die Wettbewerbsbestimmungen gemäß Artikel 87 und Artikel 88 des EG-Vertrags werden eingehalten.

3.4.8.2.Öffentliche Ausschreibungen Aus dem Strukturfonds kofinanzierte Aktionen und Maßnahmen werden unter Beachtung der Gemeinschaftspolitik und der Gemeinschaftsrichtlinien für die Auftragsvergabe durchgeführt.

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3.4.8.3.Umwelt und nachhaltige Entwicklung Die für die Planung und Durchführung des EPPD verantwortlichen deutschen Behörden ver-pflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die gel-tenden Gemeinschaftsregelungen im Umweltbereich eingehalten werden. Soweit Richtlinien noch nicht in das deutsche oder hamburgische Recht umgesetzt sind, obwohl sie bereits um-zusetzen waren, werden sie bei allen Aktivitäten gleichwohl eingehalten. Dies gilt insbesondere für die nachfolgenden Richtlinien: • 85/337/EWG (UVP-Richtlinie Anhang 2) • 97/11/EG (Änderung der UVP RL) • 96/61/EU (IPPC Richtlinie). • 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

3.4.8.4.Chancengleichheit für Frauen und Männer Die aus den Strukturfonds kofinanzierten Aktionen und Maßnahmen stehen bisher und auch in Zukunft mit der Gemeinschaftspolitik und den Gemeinschaftsrechtsregelungen in Bezug auf die Chancengleichheit für Frauen und Männer im Einklang.

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4. Bedingungen der Erstellung des Programm- planungsdokuments

4.1. Ex-ante-Evaluierung

Europäische Metropolregionen befinden sich in einem tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel, der zu erheblichen Veränderungen und Anpassungserfordernissen in allen für die wirtschaftsräumliche Entwicklung relevanten Bereichen führen wird. Zu nennen sind besonders: • der sektorale Strukturwandel der Wirtschaft, verbunden mit Prozessen der Deindustriali-

sierung, Bedeutungszunahme der Informations- und Kommunikationstechnologien und Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft, die u.a. zur weltweiten Vernetzung und zu-nehmenden Konkurrenz der Metropolregionen untereinander führen;

• der organisatorische Strukturwandel der Unternehmen, verbunden mit Prozessen der Rati-onalisierung, der Flexibilisierung und der zunehmenden Netzwerkorganisation, die u.a. eine Neubestimmung der Agglomerationsfaktoren beinhalten;

• der Strukturwandel der Arbeitsmärkte, verbunden mit zunehmender Segmentierung, er-höhter und kontinuierlicher Qualifikationsanforderung und nach wie vor hohen Arbeitslo-senzahlen;

• der soziodemografische Strukturwandel, verbunden mit Alterung, Zunahme der Bevölke-rung ausländischer Herkunft, kleinen Haushaltstypen und neuen urbanen Lebensstilen, die zu einer hochgradigen sozialräumlichen Differenzierung von Großstädten beitragen.

Derartige Veränderungen führen in Metropolregionen zu einer mosaikartigen Raumstruktur und einer tendenziell polarisiert verlaufenden Entwicklung. Die Unterschiede zwischen Ham-burger Stadtteilen sind beispielsweise ebenso stark ausgeprägt wie die regionalen Unterschie-de in der Bundesrepublik insgesamt, d.h. das Ausmaß und die Intensität regionaler Disparitä-ten im nationalen Maßstab wird im Stadtraum abgebildet. Neben dieser ausgeprägten Prob-lemverdichtung in Großstädten verweisen wichtige Größen, wie Arbeitslosigkeit und Durch-schnittseinkommen, auf eine sich öffnende Schere zwischen „reichen“ und „armen“ Stadttei-len, auf eine Konzentration ungünstiger Trends in Teilen der Kernstädte und eine relative Ausgewogenheit im suburbanen Raum. Diese Muster der räumlichen Ungleichheit zeigen Risiken der gegenwärtigen Entwicklung von Metropolregionen generell und besonders auch Hamburgs auf, die nicht nur wissenschaft-lich aufmerksam beobachtet, sondern denen auch politisch und planerisch präventiv begegnet werden muss. Allerdings können die Akteure dabei nicht von einer gut abgesicherten Wis-sens- und Erkenntnisbasis ausgehen, da die zur Verfügung stehenden Daten als unzureichend zu bezeichnen sind (veraltet, fehlende Kleinräumlichkeit, fehlende Sachgebiete) und systema-tische Ansätze des „Monitorings“ nur rudimentär existieren. Trotz dieser Einschränkungen, die durch Fallstudien gebiets- und problemorientiert aufgebrochen werden können und für das Fördergebiet auch im Zuge der Implementation aufgehoben werden sollten, lassen sich für die

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einheitliche Programmplanung hinreichende Situationsanalysen durchführen, die im Folgen-den zusammengefasst werden. Das methodische Vorgehen der Strukturanalyse ist eng an das für die Erstellung des EPPD festgelegte Arbeitsprogramm angelegt. Folgende Arbeitsschwerpunkte sind hervorzuheben: - Der Gutachter hat bereits mehrfach Wirtschaftsstrukturanalysen in räumlich differenzier-

ter Sicht (Stadtteilebene) vorgelegt. Auf Grundlage dieser Arbeiten war es u.a. möglich, das Fördergebiet St. Pauli gut in den Hamburger Kontext einzuordnen.

- Zur Strukturanalyse St. Paulis sind alle verfügbaren Datensätze, die für Stadtteile aufbe-reitet werden, statistisch ausgewertet worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Daten für diese Ebene vorliegen (z.B. umwelt- und gender relevante Daten) bzw. teilweise nur für die letzte Volks- und Arbeitsstättenzählung 1987 darstellbar sind. Durch Schätz-verfahren sind einige Fortschreibungen in der Strukturanalyse erfolgt.

- Die Aktualität der Strukturuntersuchung wird durch die Interviews von Schlüsselpersonen der Unternehmen, Verbände und Initiativen hergestellt. Neben vielen informellen Gesprä-chen liegen zwanzig transkribierte Interviews vor.

Die ex-ante-Evaluierung ist sich der nicht immer befriedigenden Qualität der verfügbaren Daten bewusst und hat weiterführende Forschungserfordernisse herausgestellt. Der dafür notwendige Mittelaufwand übersteigt aber eindeutig den Charakter dieser Evaluierung. Die verfügbaren Statistiken ermöglichen nur ansatzweise eine Quantifizierung der gewünsch-ten Daten. Für die genannten Variablen werden Schätzungen ermittelt. Die ex-ante-Bewertung für die einheitliche Programmplanung St. Pauli geht besonders auf folgende Aspekte ein: I. Zusammenfassende Analyse der derzeitigen Situation des Stadtteils St. Pauli; II. Kohärenz der Strategie und der ausgewählten Prioritäten sowie ihre erwarteten Aus-

wirkungen. I. Zusammenfassende Analyse der derzeitigen Situation St. Paulis Der Stadtteil St. Pauli ist im Hinblick auf die verwendeten Schlüsselindikatoren, wie Arbeits-losigkeit, Sozialhilfedichte, Qualifikation der Beschäftigten, Einkommen, Kriminalitätsrate, Qualität der Infrastruktur und Freiraumversorgung, eindeutig als benachteiligt zu bezeichnen. Dieses hoch verdichtete, überwiegend durch gründerzeitliche Bausubstanz geprägte Quartier weist eine starke Konzentration sozialer und ökonomischer Problemlagen auf, die ohne inter-venierende Maßnahmen zu einer weiteren Situationsverschärfung führen würden. So wird der Rückgang der Klein- und Mittelbetriebe in der Branche des produzierenden Gewerbes und des Fleischgroßhandels zu weiteren Einbrüchen in der Nachfrage nach Arbeitskraft in St. Pau-li führen. Die sich dadurch vergrößernde Arbeitsplatzlücke kann bisher nur ansatzweise durch expandierende Branchen der personen- und besonders der unternehmensorientierten Dienst-leistungen kompensiert werden. Die prekäre Situation vieler Kleinbetriebe im Stadtteil hat bereits zu einer strukturellen Verfestigung der Arbeitslosigkeit geführt. Ohne Intervention ist ein sich selbst verstärkendes Wirkungsgefüge in negativer Richtung zu befürchten. Gleichzeitig verfügt der Stadtteil aber auch über sehr bedeutsame Potentiale, die durch lang-fristig ausgerichtete, integrativ abgestimmte und umfassend angelegte Maßnahmepakete eine

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Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und Verminderung sozialer Problemlagen versprechen. St. Pauli weist eine hohe kleinteilige Differenzierung und wirtschaftliche Spezialisierungen auf. Diese Vielfalt ist als Ausgangspunkt für sozio-ökonomische Regenerationsprozesse anzu-sehen, denn sie bietet das Umfeld für Standortentscheidungen und Existenzgründungen neuer Dienstleistungsunternehmen. Gleichzeitig ist sie wesentliche Vorbedingung für die Diversifi-zierung des Vergnügungssektors. Der Umweltgedanke fließt systematisch in das Denken und Handeln der Hamburger Politik und der Verwaltung ein. Die Luftsituation im Fördergebiet ist generell unproblematisch. Ge-wässer sind im Fördergebiet nicht vorhanden. Die Elbe, die an St. Pauli entlang fließt, unter-liegt einem ständigen Säuberungsprozess. Ein umfassendes Flächenprogramm hat die Boden-verunreinigungen erfasst. Die Sanierung dieser Flächen erfolgt systematisch nach Stärke und Gefährlichkeit der Verunreinigung. Der Altlastenkataster für St. Pauli weist neben alten Hausmüllablagerungs- auch Munitionslagerstätten aus dem Zweiten Weltkrieg aus. Bei der Aufbereitung von Flächen für das Gewerbe werden die Verunreinigungen vorab beseitigt. Der Stadtteil befindet sich derzeit in einer Umbruchphase, deren Entwicklungsrichtung nicht eindeutig ist. Prozesse des Schrumpfens und der Problemverschärfung verlaufen parallel zu größeren Investitionsvorhaben und Stadtsanierungen. Diese ambivalente Großstadtdynamik kann, gerade weil sie sehr rasch, spontan und teilweise gegensätzlich verläuft, schnell zu einer schwer auflösbaren Risikoverdichtung führen, die eine Inwertsetzung der bestehenden endo-genen Potentiale erschweren könnte. II. Kohärenz der Strategie und der ausgewählten Prioritäten sowie ihre erwarteten Aus-

wirkungen In der einheitlichen Programmplanung wird ein inhaltlich dominierender Schwerpunkt be-nannt, in dem Maßnahmen zur Stabilisierung und wirtschaftlichen Revitalisierung des För-dergebiets in einer aufeinander abgestimmten Form vorgelegt werden. Um zu beurteilen, ob die Strategie und die ausgewählten Prioritäten kohärent sind, sind drei Kriterien anzuwenden. Dabei handelt es sich a) um die Auswahl der Prioritäten, b) um wahrscheinliche Synergieef-fekte zwischen den Prioritäten und c) um die Passgenauigkeit der gewählten Strategie in gene-relle Beurteilungskriterien zur Förderung benachteiligter Großstadtquartiere. a) Die Prioritäten nehmen die bestehenden bzw. sich abzeichnenden wirtschaftlichen Potentia-le des Stadtteils auf. Die Ausrichtung auf Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unter-haltungswirtschaft einerseits und auf neue unternehmensbezogene Dienstleistungen besonders der Medienbranche andererseits stellen Wirtschaftszweige dar, die in verschiedenen Studien vordringlich empfohlen werden, beispielsweise im vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt „Dienstleistungen 2000plus“ oder in den von der EU empfohlenen Gebieten für „Local Development and Employment Initiatives“. Die Förde-rung dieser Wirtschaftszweige verspricht eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungs- und Unternehmensstruktur im Stadtteil, da sich abzeichnende allgemeine Trends mit bereits existierenden Schwerpunkten in Verbindung gebracht werden. Um Betrieben und ihren Beschäftigten ein geeignetes Umfeld zu schaffen und zu sichern, ist die Priorität der Bereitstellung von Gewerbeflächen und -räumen in Anpassung an die städte-bauliche Situation sehr bedeutsam. Freiflächen sind in einem hoch verdichteten Stadtteil ein

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extrem knappes Gut, gleichzeitig präferieren Unternehmen neuer Dienstleistungsbranchen Standorte in renovierten Gewerbe- und Wohngebäuden der Gründerzeit. Aus diesem Grund besteht das Ziel in der Schaffung eines attraktiven, gleichzeitig aber auch preisgünstigen An-gebots an Gewerbeflächen und -räumen. Die Kleinteiligkeit und Vielfalt des Stadtteils sind besonders gute Voraussetzungen für Exis-tenzgründungen. Darüber hinaus ergibt der hohe Ausländeranteil ein weiteres Potential für unternehmerische Ideen. Gezielte Förderungen von Existenzgründungen und Kleingewerbe sind daher ein wichtiges Mittel, um wirtschaftliche Kreativität und Diversität zu unterstützen. b) Alle Prioritäten stehen zueinander in einem engen Bezug und können unterschiedliche Synergieeffekte erzeugen. Weiterhin ist eine ausbaufähige Schnittmenge zwischen den Priori-täten Freizeit-/Vergnügungssektor und unternehmensorientierte Dienstleistungen vorhanden, die im südlichen St. Pauli eine kleinbetriebliche Dynamik erzeugt und für Existenzgründun-gen günstig ist. Für beide Synergiefelder ist die infrastrukturelle Erneuerung wesentliche Vor-aussetzung, um den Standortanforderungen junger Betriebe zu begegnen. c) Maßnahmen zur gewerblichen Förderung eines benachteiligten Stadtteils sind ein wesentli-cher Bestandteil zum Ausgleich lokaler und regionaler Disparitäten der sozialen Wohlfahrt und der Lebenschancen. Besondere Bedeutung ist daher der diskursiven Begleitung der hier gewählten Strategie durch Vertretung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Fachbehörden beizumessen, um einzelne Maßnahmen in umfassender Weise zu bewerten. Diese Funktion ist einem Begleitausschuss übertragen, dem daher eine sehr wichtige Aufgabe zukommt. Es ist durchaus denkbar und wünschenswert, wenn dieses Gremium Vorschläge für eine weitere Vertiefung der integrativen Ansätze der vorgelegten Strategie beispielsweise zur Begleitung und Evaluation der Maßnahmen, zur Erweiterung partizipativer Momente, zur Vor-Ort-Präsenz oder zur Außendarstellung der Fördermaßnahmen hervorbringt, denn Strate-gien werden um so erfolgreicher, je häufiger ihnen von unterschiedlichen Akteuren positive Beachtung geschenkt wird.

4.2. Konsultation der Partner

Die Freie und Hansestadt Hamburg folgt der Auffassung der Europäischen Kommission so-wie den einschlägigen Vorschriften der Verordnung und praktiziert eine umfassende Partner-schaft mit den Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie mit Interessenvertretun-gen im Stadtteil. Die Konsultation der Partner bezüglich des EPPD fand am 7. März 2000 statt. Teilgenommen haben - entsprechend der damaligen Geschäftsverteilung des Senats - unter Leitung der Wirt-schaftsbehörde Vertreterinnen und Vertreter der Senatskanzlei, des Senatsamts für Gleichstellung, des Senatsamts für Bezirksangelegenheiten, der Behörde für Wissenschaft und Forschung, der Kulturbehörde, der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Baubehörde,

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der Stadtentwicklungsbehörde, des Bezirksamts Hamburg-Mitte, der Ausländerbeauftragten des Senats, des Arbeitsamts Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig Holstein. Auf Anregung der Partner wurden gegenüber dem damaligen Entwurf folgende Ergänzungen in die Endfassung aufgenommen: - Innovative Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf die Medienwirtschaft. - Auf das Bildungsniveau ist im Text stärker eingegangen worden. - Bei Existenzgründungen wurde ergänzt, dass es einer besonderen Unterstützung der aus-

ländischen Existenzgründerinnen und -gründer bedarf. Bestehende Instrumente der Exis-tenzgründungsförderung sind von Ausländerinnen und Ausländern bislang wenig ange-nommen worden. Insofern könnten gezielte Maßnahmen Brückenfunktionen übernehmen.

- Dass Qualifizierung bei allen Maßnahmen eine bedeutende Rolle spielt, wurde deutlicher formuliert und Bezug auf die entsprechenden Aussagen im Gutachten genommen.

- Neben der Förderung von Existenzgründungen und Kleingewerbe ist auch die Sicherung des Unternehmensbestands von Belang. Andernfalls wäre nur die Nachfolgeregelung be-rücksichtigt, die als Existenzgründung angesehen werden kann.

Das von der Verwaltungsbehörde vorgeschlagene unterschiedliche Stimmrecht hat der Be-gleitausschuss im Rahmen der Erörterung der Geschäftsordnung während seiner konstituie-renden Sitzung am 3. September 2001 beschlossen. Weitere Änderungen wurden nicht angeregt. Insofern ist die Verwaltungsbehörde allen Anlie-gen der Partner gefolgt. Die Partner äußerten keine Bedenken gegen das EPPD in der der Kommission übersandten Fassung vom 28. Juni 2001.

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5. Beschreibung der derzeitigen Lage im Fördergebiet St. Pauli

5.1. Geografische Lage

Der heutige Stadtteil St. Pauli erstreckt sich von der Nordgrenze an der Sternschanze (S-Bahnlinie) über das im Norden gelegene Schlachthofgelände, das sich östlich daran anschlie-ßende Messegelände sowie die Grünfläche ‚Planten un Blomen‘ und den Millerntorplatz im Südosten bis zu den Landungsbrücken bzw. der St. Pauli Hafenstraße im Süden. Im Westen zieht sich die Grenze von der S-Bahnlinie durch die Bernstorffstraße bis zum Nobistor. Von dort verläuft sie durch die Pepermöhlenbek, die Hamburger Hochstraße, über den Hein-Köllisch-Platz und durch die Antonistraße bis zum St. Pauli-Fischmarkt. Bedingt durch die Festlegung der Fördergebietskulisse auf europäischer Ebene werden zwei Gebietsteile des Stadtteils aus dem Fördergebiet herausgenommen: die Gebietsteile 001 und 006, zwei im Nordwesten St. Paulis gelegene Wohngebiete, die bereits durch andere Programme gefördert werden und einen relativ geringen Gewerbeanteil ausweisen. Der restliche Stadtteil bleibt dadurch auch als geschlossenes Gebiet erhalten.

Schraffierte Fläche ist aus dem Fördergebiet herausgenommen.

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5.2. Historische Entwicklung Der in der südwestlichen Innenstadt gelegene Stadtteil St. Pauli ist wahrscheinlich das be-kannteste Viertel Hamburgs. Allzu oft wird es allerdings auf die Reeperbahn und die Große Freiheit und damit auf seine Vergnügungsfunktionen reduziert. St. Pauli ist jedoch gleichfalls ein Ort des Arbeitens und Wohnens, wenn auch einer der ärms-ten Stadtteile Hamburgs. Die Ursprünge St. Paulis gehen auf die im 17. Jahrhundert östlich des Baches Pepermöhlen-bek entstandene Siedlung Hamburger Berg zurück. Diese lag zwischen den Städten Hamburg und Altona und bestand aus einfachen Wohnhäusern, Gewerbebetrieben wie Ölmühlen, Glas-hütten, Reepschlägereien und Tranbrennereien, Bordellen und dem sog. Pesthof. Die Siedlung war durch Einrichtungen charakterisiert, die aufgrund von Lärm, Schmutz und Ansteckungs-gefahren in den benachbarten Städten als störend empfunden wurden. Zu einem noch heute deutlich sichtbaren Differenzierungsprozess des Stadtteils in der Mitte des 19. Jahrhunderts führte die funktionale Trennung in die Bereiche südlich und nördlich der Reeperbahn. Während sich der Süden vor allem zum Vergnügungsviertel entwickelte (mit Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben) und außerdem durch hafenbezogene Produktionsstätten und Handwerksbetriebe sowie die Bavaria St. Pauli-Brauerei geprägt worden ist, wurde und wird der Norden stark durch die Wohnfunktion und das teilweise Kleingewerbe bestimmt. Die Brauerei (gegründet 1647) ist Hamburgs älteste Brauerei, die bekannteste Fabrikanlage St. Paulis und ein typisches Beispiel für vorstädtische Industrialisierungskultur. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde St. Pauli gezielt für die Ansiedlung der unteren Sozial-schichten genutzt. Es setzte ein massives Bevölkerungswachstum von 6.000 auf 76.000 Ein-wohnerinnen und Einwohner (1894) und damit von ca. 30% jährlich ein. Besonders im Nor-den wurde mit dem Bau von einfachen Wohnungen für Arbeiterfamilien begonnen. Der nördliche Teil ist in seiner Wirtschafts- und Sozialstruktur stark durch die Nähe zum Schlachthof geprägt worden. Er wandelte sich im 20. Jahrhundert vom kleinbürgerlichen Wohnviertel zum Wohn- und Arbeitsquartier vor allem für Arbeiterinnen und Arbeiter des Schlachthofs. Der mittlere Teil St. Paulis hingegen entwickelte sich zum einen zum Wohn-quartier für die zahlreichen im Hafen arbeitenden Menschen und zum anderen zum Standort für handwerkliches Kleingewerbe. Insgesamt gilt der Stadtteil als typischer Vertreter der in Hafennähe entstandenen Arbeiter-wohnviertel, da seine Funktionen und die Zusammensetzung der Bevölkerung überwiegend durch die Nähe zum Hafen bestimmt wurden. Die Fortführung dieser Tradition hat sich bis heute erhalten: St. Pauli war und ist ein Wohnviertel für Arme und Fremde. Waren dies früher vor allem Hafenarbeiter und Seeleute, leben heute viele einfache Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere türkischer Her-kunft, im Stadtteil.

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5.3. Charakteristika des Stadtteils Trotz guter privatwirtschaftlicher Verhältnisse liegt die Freie und Hansestadt Hamburg in den 90er Jahren hinsichtlich Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) an zweiter Stelle der fünf-zehn größten Städte Deutschlands hinter Bremen. In Hamburg erhalten bezogen auf je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 80, in Bremen 95 Personen Sozialhilfe. Hamburg verzeichnet in den letzten Jahren einerseits eine Zunahme an Sozialhilfeempfänge-rinnen und -empfängern und andererseits eine Abwanderung von gut verdienenden Menschen in das Hamburger Umland (Sozialhilfedichte: Hamburg = FHH 8,4%, Schleswig-Holstein 4,5%, Niedersachsen 4,3%); gleichzeitig leben immer mehr durch Arbeitslosigkeit betroffene Menschen im städtischen Kerngebiet. Allein 40% der Arbeitslosigkeit in Hamburg fokussiert sich auf den innerstädtischen Bezirk Hamburg-Mitte, zu dem der Stadtteil St. Pauli gehört, mit einem Bevölkerungsanteil von lediglich 14%. Die Entwicklung der Segregation von gut verdienenden Bevölkerungsteilen und von nicht gut ausgebildeten, von Arbeitslosigkeit bedrohten und auf Sozialhilfe angewiesenen Menschen setzt sich innerhalb Hamburgs fort. Daher sind die strukturellen Disparitäten zwischen einzel-nen Hamburger Stadtteilen ungewöhnlich hoch. So können z.B. Unterschiede der Arbeitslo-senquote zwischen Stadtteilen von über 14 Prozentpunkten festgestellt werden. Auch die Wohnqualität, das Bildungsniveau, der Ausländeranteil oder die Kriminalitätsrate unterscheiden sich zwischen einzelnen Stadtteilen signifikant. Hinzu kommt in einigen Stadtteilen eine dramatische strukturelle Veränderung der Wirtschaft. Betriebe, insbesondere der industriellen Produktion und des Handwerks, mussten schließen oder wanderten ab. Als Beispiel seien hier nur drei Bereiche benannt, die einen erheblichen Einfluss auf St. Pauli hatten. So sind allein im Schiffbau seit 1978 die Arbeitsplätze von 14.509 auf 2.876 in 1998, in der Fischverarbeitung von 1.065 auf 372 und in der Hochsee- und Küstenfischerei von 414 auf 41 reduziert worden. Die beiden letztgenannten Bereiche waren besonders am Hafenrand im Stadtteil St. Pauli beheimatet. In seinem Bericht über die Halbzeitbewertung schließt der unabhängige Sachverständige die Aktualisierung der sozio-ökonomischen Analyse mit der Aussage, in bestimmten Bereichen konnten zwar Verbesserungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation festgestellt werden, nach wie vor jedoch ist der Stadtteil St. Pauli durch erhebliche soziale und wirtschaftliche Probleme gekennzeichnet. Zudem deutet die Entwicklung darauf hin, dass der Stadtteil in erheblichem Maß auch von der jüngsten Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Dynamik betroffen ist. Die Auswertung der derzeit verfügbaren Daten ergibt somit keine signifikanten Veränderungen im Vergleich zur Ausgangssituation 1999. Die vorgenannten lediglich leich-ten Abweichungen sind in folgenden Bereichen zu finden: - Die Bevölkerungszahl im Stadtteil, in der das Fördergebiet mit 20.000 Einwohnern liegt,

ist leicht gestiegen. - Der Anteil der Jugendlichen bleibt mit 12,9% erheblich unter dem Durchschnitt des Be-

zirks (15,8%) und der Stadt insgesamt (16,1%), der der 65-Jährigen und Älteren nahm von 7,3% auf 8,2% zu; im Bezirk und in der Stadt ist der Anteil dieser Gruppe an der Bevölke-rung mit 15,2 bzw. 17,5% doppelt so hoch.

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- Der Ausländeranteil hat abgenommen (31,2% statt 38%), liegt damit aber immer noch über den Werten des Bezirks (25,7%) und der Stadt (15,5%).

- Die Straftaten je 1.000 der Bevölkerung nahmen von 445 auf 528 zu (Bezirk: 336; FHH: 157).

- Die Arbeitslosenquote sank von 14,1% auf 11,5% (Bezirk: 9,5%; FHH: 7,3%), die der Jüngeren bis 25 Jahre von 8,7% auf 5,5% (Bezirk: 5,1%; FHH: 4,7%) und der Älteren über 55 Jahre von 18% auf 10,3% (Bezirk: 7,3%; FHH: 5,5%).

- Sozialhilfe erhalten 12,6% statt vormals 19,7% der Bevölkerung in St. Pauli (Bezirk: 10,8%; Stadt: 7,1%).

- Die Wohnfläche je Einwohner stieg von 21,2 qm auf 31,1 qm (Bezirk: 31,7 qm; FHH: 71,2 qm).

- Der Anteil der Sozialwohnungen beträgt 16% im Vergleich zu vormals 15% (Bezirk: 24,3%; FHH 17,3 %).

Die fortgesetzte "Beschreibung der derzeitigen Lage im Fördergebiet" bleibt dennoch un-verändert in der Ausgangsfassung erhalten, auch hinsichtlich der genannten statistischen Angaben, nicht zuletzt, weil vergleichbare Statistiken nur für Teile, nicht aber für das ge-samte verwendete Zahlenmaterial verfügbar sind.

5.3.1. Demografische Struktur Überproportionaler Anteil an Personen im erwerbsfähigen Alter

Die Altersstruktur des Stadtteils St. Paulis zeigt, dass im Vergleich zum Bezirk Hamburg-Mitte und zur FHH ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung zwischen 21 und 45 Jahre alt ist (1998: St. Pauli 51,8%; Bezirk Mitte 41,1%; FHH 37,7%). Im Stadtteil leben somit besonders viele Menschen im erwerbsfähigen Alter. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen (6 bis15 und 15 bis 21 Jahre) ist hingegen niedriger als der Durchschnitt der Vergleichsgebiete. Ebenfalls gering ist die Bevölkerung im Alter über 45, insbesondere über 65 Jahren.

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Abb. 1: Altersstruktur St. Pauli 1998

Stadtteil mit Männerdominanz Das prozentuale Verhältnis von weiblicher und männlicher Bevölkerung entspricht mit 58% Männern und 42% Frauen im Stadtteil St. Pauli (1996) nicht dem bundesweiten und Gesamt-Hamburger Verhältnis von ca. 48% Männern zu 52% Frauen.

Hoher Anteil von Ausländerinnen und Ausländern Der prozentuale Anteil der Ausländerinnen und Ausländer im Stadtteil St. Pauli liegt bei 38% (1998). Im Vergleich zum Durchschnittswert der FHH ist dieser Anteil immer noch mehr als doppelt so hoch (FHH: 16% = 269.179) und liegt auch mehr als ein Drittel über dem Wert des Bezirks Mitte (27% = 63.033).

Abb. 2: Prozentualer Anteil der Ausländerinnen und Ausländer 1996 und 1998

Das prozentuale Verhältnis der ausländischen weiblichen und männlichen Bevölkerung im Stadtteil St. Pauli ist mit 39% Frauen und 61% Männern noch unausgewogener als in der Ge-samtbevölkerung des Stadtteils.

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Ein Vergleich der Altersstrukturen der deutschen und ausländischen Bevölkerung im Stadtteil St. Pauli zeigt, dass sich diese ähneln. Besonders stark ist die Altersgruppe von 21 bis unter 45 Jahren, besonders schwach sind die Altersgruppen unter 6 und über 65 Jahren. Im Ver-gleich zur Altersstruktur der Gesamtbevölkerung/Stadtteil St. Pauli bzw. FHH ist jedoch auf-fällig, dass besonders viele junge Ausländerinnen und Ausländer (6 bis 21 Jahre) im Stadtteil leben.

Abb. 3 Vergleich der Altersstruktur der Ausländerinnen und Ausländer zu Deutschen ( 1998 ) Die Herkunft der Ausländerinnen und Ausländer setzte sich 1996 wie folgt zusammen: 30% türkischer Herkunft, 20% EU-Inländer, 15% aus dem ehemaligen Jugoslawien, 10% aus Afri-ka, 7% aus Asien und 3% aus Amerika. Aus nahezu allen Herkunftsregionen ist der Frauenan-teil gering. Das Gesamtverhältnis von weiblicher und männlicher Bevölkerung im Stadtteil spiegelt sich darin wider.

5.3.2. Sozialstruktur Hohe Sozialhilfedichte

Der Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger ist im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur FHH im Stadtteil St. Pauli auffällig hoch (1998: St. Pauli 19,7%; Bezirk Mitte 14,9%; FHH 9,7%). Zwar ist der Anteil von 1995 bis 1998 noch einmal gestiegen, je-doch nicht so stark wie in den Vergleichsgebieten FHH und Bezirk Mitte. Betrachtet man die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger differenzierter, so ergibt sich im Stadtteil St. Pauli folgendes Bild: Ein Großteil bezieht laufende Hilfe zum Le-bensunterhalt (Sozialhilferegelsatz), ein relativ kleiner Anteil bezieht Regelleistungen (Hilfen in besonderen Lebenslagen, z.B. für alte oder behinderte Menschen). Das Verhältnis zwischen beiden Leistungsarten ist im Bezirk Mitte ähnlich. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an den Sozialhilfeempfängerinnen und Sozial-hilfeempfängern im Stadtteil St. Pauli betrug 1995 37,1%, im Bezirk Mitte 36,4% und in der FHH 34,2%.

Niedrige Einkommensklassen Insgesamt leben überwiegend Menschen mit geringem Einkommen im Stadtteil: Die Ein-kommensklasse bis 12.000 DM pro Jahr war 1995 im Stadtteil St. Pauli mit 18,4% der Bevöl-

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kerung die größte (Bezirk Mitte: 14,4%; FHH: 12,1%). Die größten Einkommensklassen im Bezirk Mitte und in der FHH sind hingegen die von 36.000 bis unter 50.000 DM und von 50.000 bis unter 65.000 DM pro Jahr. Die Jahreseinkünfte je Steuerpflichtiger und Steuerpflichtigem sind im Vergleich, besonders zur FHH, sehr gering (1995: St. Pauli 41.645 DM; Bezirk Mitte 53.702 DM; FHH 65.579 DM).

Abb. 4: Lohn- und Einkommenssteuerklassen (1995)

Abb. 5: Durchschnittliche Einkünfte je Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem

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Geringe Qualifikation In Bezug auf die Qualifikation der im Stadtteil lebenden Bevölkerung liegen nur Daten von der Volkszählung von 1987 vor. Damals hatte der Großteil der Bevölkerung (49,5%) einen Volksschulabschluss (FHH 35,2%) und ein relativ geringer Anteil Abitur (St. Pauli 9,6%, FHH 30,3%). Einen Berufsfach- oder Fachschulabschluss besaßen 5,2% der Bevölkerung, ein Drittel des Wertes für die FHH (15,2%). Der entsprechende Anteilswert hat bei den Fach-hochschul- oder Hochschulabschlüssen 4,8% betragen (FHH 7,4%). In den Bereichen Schul-abschluss und Berufsfachabschluss ist die Bevölkerung in St. Pauli im Vergleich zum Ham-burger Durchschnitt eher durch geringe Qualifikation charakterisiert.

Abb. 6: Schulabschlüsse der Bevölkerung

Hoch verdichteter Stadtteil

Die Dichte der Einwohnerinnen und Einwohner ist mit 11.424 EW/km² (1997) im Stadtteil St. Pauli weit überdurchschnittlich hoch (Bezirk Mitte 2.232 EW/km²; FHH 2.256 EW/km²). Zugleich ist die Wohnfläche mit 27,2 m²/EW im Vergleich zum Bezirk Mitte (29,8 m²/EW) und zur FHH (34,8 m²/EW) gering. Hohe bauliche Verdichtung und beengte Wohnverhältnis-se sind tendenziell Indikatoren für einen sozio-ökonomisch benachteiligten Stadtteil. Der mit Hilfe der Arbeitslosenquote, dem Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozial-hilfeempfänger und den Einkommensklassen bzw. Einkünften je Steuerpflichtiger und Steu-erpflichtigem ermittelte Faktor der ökonomischen Armut korrespondiert allerdings nicht mit dem prozentualen Anteil der Sozialwohnungen, der auffällig gering ist (1998: St. Pauli 15%; Bezirk Mitte 25,3%; FHH 18,1%). Dies legt die Vermutung nahe, dass das Mietpreisniveau aufgrund des Alters und des schlechten Zustands der Wohngebäude relativ niedrig ist.

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Hohe Kriminalität Mit 445 Straftaten je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner (1997) hat der Stadtteil St. Pauli eine sehr hohe Kriminalitätsrate (FHH 175 Straftaten je 1.000 EW). Aufgrund des Milieucha-rakters des Stadtteils stellt sich die Frage, inwieweit die Täter aus dem Stadtteil selbst kom-men bzw. inwieweit die Straftaten im Milieu mit der Bevölkerung im Stadtteil in Verbindung stehen. Auf jeden Fall ist die dort lebende Bevölkerung alltäglich mit Straf- und Gewalttaten konfrontiert.

Hohe Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) ist im Stadtteil St. Pauli im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur FHH andauernd hoch (Sep-tember 1998: St. Pauli 14,1% = 3.025; Bezirk Mitte 10,1% = 16.634; FHH 7,3% = 87.475).

Abb. 7: Entwicklung der Arbeitslosigkeit (1995 bis 1998)

Besonders hervorzuheben sind hier einerseits die hohe Jugendarbeitslosigkeit (1998: St. Pauli 8,7% = 215; Bezirk Mitte 7,1% = 1.820; FHH 5,6% = 9.314); die hohe Altersarbeitslosigkeit (1998: St. Pauli 18 % = 512; Bezirk Mitte 10,2% = 2.934, FHH 7,5% = 17.930) sowie die hohe Langzeitarbeitslosigkeit (1996: St. Pauli 36,9%; Bezirk Mitte 33,7%; FHH 26,1% ).

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Auffällig ist andererseits der im Vergleich relativ geringe Anteil der Frauen an den Arbeitslo-sen (1995: St. Pauli 30,2%; Bezirk Mitte 32,3%; FHH 38,2%). Dies mag z.T. in dem insge-samt niedrigen Anteil von Frauen an der Gesamtbevölkerung im Stadtteil St. Pauli begründet sein. Der Anteil der ausländischen Arbeitslosen an den Arbeitslosen in St. Pauli insgesamt liegt mit 28,8% (Juni 1997) nur knapp über dem Wert für den Bezirk Mitte mit 27,7%, aller-dings um fast ein Drittel höher als der Hamburger Durchschnitt mit 20,8%. Dennoch ent-spricht der Ausländeranteil an den Arbeitslosen nicht dem prozentualen Anteil der Auslände-rinnen und Ausländer an der Bevölkerung insgesamt.

Abb. 8: Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an den Arbeitslosen

5.4. Der Stadtteil im Wandel

In Teilbereichen kann bereits heute festgestellt werden, dass auch im Stadtteil St. Pauli erste Ansätze einer strukturellen Veränderung sichtbar werden. Als exemplarisches Beispiel dient dabei das Schlachthofgebiet, St. Pauli- Nord. Hier wurde Mitte der 90er Jahre die Schlachtung aufgegeben und die verlassenen Hallen umgewandelt. In einer der Hallen befindet sich die im Rahmen der sozialen Stadtteilentwicklung eingerichtete Existenzgründeretage (Etage 21) und die Gründer-Info St. Pauli, beides Einrichtungen zur Unterstützung von Existenzgründungen im Stadtteil: ein „managed workspace“-Konzept, das aus Großbritannien stammt und auf 860 Quadratmetern Geschossfläche, eingeteilt in einundzwanzig kleine Büroflächen, Starthilfen für Existenzgründerinnen und -gründer liefert und Bürodienstleistungen anbietet. Im Umfeld der ehemaligen Schlachthallen haben sich auch bereits eine Reihe von Design-, Mode- und Medienbetrieben niedergelassen. Im Bereich der südlichen Ortsteile befindet sich die Vergnü-gungswirtschaft schon seit Jahren in einem Wandel, der mit seinem kulturellen Angebot auf ein breites Publikum zielt.

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5.4.1. Erwerbssituation Für die Beschäftigungsverteilung nach Wirtschaftssektoren liegen nur Daten von der Volks-zählung 1987 vor. Auffällig ist hier der hohe Anteil von Beschäftigten im Dienstleistungsbe-reich und im Handel sowie der geringe Anteil im produzierenden Gewerbe.

Abb. 9: Beschäftigte nach Wirtschaftssektoren

Der Stadtteil St. Pauli zeichnet sich dabei im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur FHH durch eine überproportional hohe Anzahl gastronomischer Betriebe sowie von in der Gastronomie Beschäftigten aus (Beschäftigte in der Gastronomie je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner: St. Pauli 74; Bezirk Mitte 32; FHH 13).

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Abb. 10: Zusammensetzung der Wirtschaftsbranchen im Untersuchungsgebiet (1998) Die Auswertung einer Firmen-Informationsservice-Datenbank von 1998 lässt für die Zusam-mensetzung der Wirtschaftsbranchen im Untersuchungsgebiet St. Pauli folgende Aussagen bzgl. der Anzahl von Betrieben je Branche zu: Der „Fleischgroßhandel“ ist immer noch die dominante Branche im Stadtteil St. Pauli. Ihr folgen „Handwerk“ und „Einzelhandel (ohne Lebensmittel)“. Mit etwas Abstand bzgl. der Anzahl der Betriebe schließen sich die Bereiche „EDV, F&E, einschließlich des Bernhard-Nocht-Instituts, und Bürodienstleistungen“, „Werbung, Marketing“ sowie „Medienherstellung und -vertrieb“ an, die zusammengenommen eine ebenso große Branche ausmachen wie der Fleischgroßhandel. In einer ähnlichen Größenordnung sind die Branchen „Lebensmittel-Einzelhandel“, „Kultur, Unterhaltung & Sport“, „Hotelgewerbe“, „Gastronomie“, „Bauunternehmen/ -handwerk“, „Grundstücks- und Wohnungswesen“ sowie „Großhandel (ohne Lebensmittel)“ vertreten. Mit etwas Abstand in Bezug auf die Anzahl der Betriebe folgen „Spedition & Logistik“, „Sonstige Dienstleistungen“ und „Banken“. Nur sehr schwach vertreten sind „Sozial- und Bildungsein-richtungen“ sowie das „Sonstige produzierende Gewerbe“. Die Datenbank gibt über die Größe der Betriebe und die Anzahl der Beschäftigten keine Aus-kunft. Eine eigene Hochrechnung des Gutachters für die Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren ergibt folgendes Bild für die Erwerbstätigen in St. Pauli (1987 - 1997):

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1987 1997

Sonstiges produzierendes Gewerbe 12,1% 10,6%

Handel 24,1% 21,0%

Private Dienstleistungen 55,5% 60,3%

Dienstleistung ohne Erwerbscharakter 8,3% 8,1% [Berechnet auf Grundlage der Arbeitsstättenzählung 1987 sowie Schätzung auf Basis der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten]

Abb. 11: Zusammensetzung der Handwerksbetriebe im Untersuchungsgebiet Eine differenzierte Betrachtung der Handwerksbetriebe zeigt, dass das Gebäude bezogene Handwerk (Elektro-, Metall-, Bau- und Ausbaugewerbe) dominiert. Das Holz- und Beklei-dungshandwerk sowie das Kunsthandwerk sind hingegen eher schwach in St. Pauli vertreten. Die Gesamtzahl der Handwerksbetriebe in St. Pauli hat sich im Zeitraum von 1980 bis 1998 von 333 auf 175 Betriebe und damit um 47,4% verringert. Damit ist St. Pauli der am stärksten von dieser Abwanderung betroffene Stadtteil des Bezirks Mitte (mit einer durchschnittlichen Abnahme um 20,2%; FHH 11,8%).

5.4.2. Umweltsituation Hamburg hat bereits 1979 eine eigene Umweltbehörde geschaffen. Damit war Hamburg vor-bildhaft für die Bundesrepublik. Seither ist der Umweltgedanke systematisch in das Denken und Handeln der Politik und der Verwaltung eingeflossen. Viele Projekte sind durchgeführt worden und haben Hamburg zu einer relativ sauberen Stadt gemacht. Die Luftsituation ist unproblematisch und auch die Hamburger Gewässer sind entscheidend gesäubert worden. Ein umfassendes Flächenprogramm hat die Bodenverunreinigungen erfasst, und mit Hilfe dieses Altlastenkatasters können in jedem Stadtteil die belasteten Flächen lokalisiert werden. Die

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Sanierung dieser Flächen erfolgt systematisch nach Stärke und Gefährlichkeit der Verunreini-gung. Bei Baumaßnahmen hat die Beseitigung der möglicherweise vorhandenen Altlastreini-gung Vorrang. So gibt es auch für St. Pauli einen Altlastenkataster, der neben alten Hausmül-lablagerungs- auch Munitionslagerstätten aus dem Zweiten Weltkrieg ausweist. Bei der Auf-bereitung von Flächen für das Gewerbe werden die Verunreinigungen im Vorhinein beseitigt. Der Stadtteil ist vor allem in dem vom Tourismus frequentierten Bereich durch eine starke Vermüllung belastet. Die Stadtreinigung säubert in den besonders betroffenen Straßenzügen mehrere Male pro Tag, kann aber das Problem nicht wirklich beseitigen. Die Verringerung dieses Problems würde sich positiv auf das Image des Stadtteils auswirken und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortqualität für die lokale Wirtschaft verbessern. Die auch von Hamburg geforderte Ausweisung von FFH-Gebieten bezieht keine Flächen im Fördergebiet ein, so dass St. Pauli von den dort geregelten Auflagen unberührt bleibt.

5.4.3. Arbeit und Beschäftigung Auf regionaler Ebene sind über den Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungsfördernde Maßnahmen im Stadtteil St. Pauli durchgeführt worden. Darüber hinaus wurden z. B. im Rahmen des ADAPT- Programms das „SELED - Service for Local Economic Development“, ein Stadtteilbüro für die Entwicklungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Kontext lokaler Wirtschaftsentwicklung eingerichtet. Auch das Projekt: „Effektiv publizieren und informieren mit Bordmitteln“ mit kleinen und mittleren Unternehmen als Zielgruppe wurde mit EU-Mitteln gefördert. Hamburg selbst hat Gelder für die Unterstützung von Existenzgründungen bereit gestellt (u.a. H.E.I. Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovation, Existenzgründungszent-rum in der ehemaligen Rinderschlachthalle, Gründer-Info St. Pauli der Stadterneuerungs- und Entwicklungsgesellschaft) und für die Qualifizierung speziell von Ingenieurinnen und Ingeni-euren (IPS - Ingenieur-Potentiale-Sichern). Außerdem können die für Hamburg insgesamt geltenden Programmförderungen von Existenzgründungen, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in St. Pauli be-antragt werden.

5.4.4. Gleichstellungssituation Der Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung im Stadtteil ist mit 42% Frauen zu 58% Männern gering (FHH: 52% Frauen und 48% Männer). Es wird darauf verwiesen, dass ein wachsender Anteil der in der Prostitution arbeitenden Frauen nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügt und dadurch statistisch nicht erfasst wird. Auch die Frauenarbeitslosigkeit im Stadtteil ist - gemessen an den amtlichen Statistiken - relativ gering: St. Pauli 30,2% - Bezirk Mitte 32,3% - FHH 38,2%. Die Verteilung der Beschäftigungsart scheint geschlechtsspezifisch. Für Frauen sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse typisch. Existenzgründungen sind eher bei Männern anzutreffen. Arbeitsmarktchancen von Frauen sind bestimmt durch Faktoren der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Prioritär für Alleinerziehende sind arbeitsplatznahe, günstige Betreuungsmöglichkeiten und flexible Beschäftigungsverhältnisse.

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In den südlichen Gebietsteilen ist das niedrigschwellige Arbeitsplatzangebot für Frauen im Bereich des sexualisierten Vergnügens und der Gastronomie charakterisiert durch familie-nunfreundliche Arbeitszeiten. Neue Berufsperspektiven scheitern häufig an Qualifikationsschwellen. In den nördlichen Gebietsteilen ist eine Umstellung im Rahmen der Verfahren der sozialen Stadtteilentwicklung eingeleitet. Existenzgründerzirkel des dort tätigen Sanierungsträgers bestehen zu 50% aus Frauen. Demgegenüber wird allerdings die Existenzgründer-Etage in der alten Rinderschlachthalle zu zwei Dritteln von Männern genutzt.

5.5. Charakteristika des Stadtteils in Form der Binnen- differenzierung

Die Quartiere des Fördergebiets sind unterschiedlich geprägt, daher ist eine deutliche Binnen-differenzierung des Stadtteils angebracht. Besonders signifikant ist dies bei dem Anteil der Ausländerinnen und Ausländer und bei der Arbeitslosigkeit. Weitere Angaben zur Binnendif-ferenzierung wurden im Rahmen des ex-ante-Gutachtens erarbeitet.

StadtteilgrenzeGebietsteilgrenze

Nicht imFördergebiet

Fördergebiet

GT 003,Schlachthof

GT 004,Karolinen-viertel

StadtteilSt. Pauli

GT 005,Planten & Blomen,Messegelände

Karte: Polyplot 5.0Schreiber/Strüver

GT 011,

Südwesten

GT 008,Brunnen-/Bleicher-straße

GT 002,Östl.Schanzen-viertel

GT 012,Südosten

GT 010, Reeperbahn

GT 009,Clemens-Schultz-Str.

GT 007,Heiligengeist-feld

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1. Ausländerinnen und Ausländer Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer ist heterogen: Unter den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebietsteilen (GT) leben im GT 008 (Brunnen-/ Blei-cherstraße) mit 35,4% die wenigsten Ausländerinnen und Ausländer, die meisten leben mit rund 42% im GT 004 (Karolinenviertel) und GT 010 (Reeperbahn) (∅ St. Pauli: 38%).

Abb. 12: Anteil der Ausländerinnen und Ausländer (1998)

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2. Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit in St. Pauli insgesamt beträgt 14,1% (1998) und verteilt sich auf die Gebietsteile folgendermaßen: Am niedrigsten ist sie in den GT 004 (Karolinenvier-tel) mit 13,0%, 002 (östliches Schanzenviertel) mit 13,3%, und 009 (Clemens-Schultz-Straße) mit 13,4%. Am höchsten ist sie in den GT 012 (Südosten) mit 18,1% und 011 (Südwesten) mit 17,6% (∅ St. Pauli: 14,1%). In bezug auf die Jugend- und die Altersarbeitslosigkeit fällt auf, dass es überdurch-schnittlich viele Arbeitslose über 55 Jahre im Gebietsteil 012 (Südosten) gibt (29,4%). Ebenfalls hoch ist die Quote der älteren Arbeitslosen in den Gebietsteilen 008 (Brun-nen-/Bleicherstraße), 011 (Südwesten) und 010 (Reeperbahn); im GT 004 (Karolinen-viertel) ist sie mit 13,2% hingegen relativ niedrig. Die Jugendarbeitslosenquote (Be-völkerung zwischen 15 und 25 Jahren) ist wie die Arbeitslosenquote insgesamt recht gleichmäßig über die einzelnen Gebietsteile verteilt. Am höchsten ist sie im GT 008 (Brunnen-/Bleicherstraße) mit 12,1% (∅ St. Pauli: 8,7%).

Abb. 13: Arbeitslosigkeit innerhalb St. Paulis

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6. SWOT-Analyse In der Halbzeitbewertung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die folgende SWOT-Analyse nach wie vor relevant ist. Er legte sie seinen weiteren Evaluierungsschritten zugrun-de. Im Fördergebiet St. Pauli hat der Unterhaltungs- und Vergnügungssektor eine wichtige wirt-schaftliche Bedeutung. Dazu zählen insbesondere Veranstalter kultureller Ereignisse, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert haben. Neben Musical-Theatern und mehre-ren Kabarettbühnen sind namhafte, in die Region ausstrahlende Musikclubs entstanden, die jugendliches und bürgerliches Publikum anziehen. Davon profitieren die lokalen neuen und den modernen Anforderungen angepassten Hotels und Gaststätten. Daneben haben sich an einigen Stellen zukunftsweisende Projekte entwickelt, die insbesonde-re das endogene Potential des Stadtteils stützen. Dazu gehören z.B. die positive Umgestaltung des Schlachthofgeländes zur Fleischgroßmarkt GmbH und zu einem Areal für Existenzgrün-dungen, die Realisierung von zahlreichen Existenzgründungen im Einzelhandel- und Dienst-leistungsbereich in den Gebieten Schanzenstraße und Karolinenviertel sowie die geplante Messeerweiterung. Hoffungsträger für eine Entwicklung, die auf eine positive Veränderung der „Vergnügungs-meile“ abzielt, sind vor allem Medienunternehmen, für die dieses Quartier zunehmend an Attraktivität gewinnt. Früher gewerblich genutzte Gebäude, die nach Sanierung eine außer-gewöhnliche und flexible Raumgestaltung zulassen, werden von dieser Branche vorrangig nachgefragt. Anreiz bietet den Neuen Medien die Nähe zum nördlichen Elbufer und die kultu-relle Vielfalt in St. Pauli. Nicht unbeachtet bleibt gleichfalls die hohe Toleranz und Integrati-onsbereitschaft in dem Stadtteil. Die quantitative und qualitative Beschreibung und Beurteilung der derzeitigen sozio-ökonomischen Situation in St. Pauli zeigt allerdings, dass der zum Teil erhebliche wirtschaft-liche Strukturwandel und die damit verbundene Abwanderung von Unternehmen nach wie vor die lokale Ökonomie schwächen. Parallel zur Expansion des Image prägenden Vergnügungs-bereichs wurden andere ansässige Betriebe veranlasst, einen Standort außerhalb St. Paulis anzustreben. Der Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen mit Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte ist noch nicht ausreichend vorhanden. Aufgrund der historischen Entwicklung des Stadtteils lebt in St. Pauli, wie bereits aufgezeigt, ein hoher Anteil an beruflich gering qualifizierten Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dies führte zu der besonders hohen Arbeitslosigkeit und den dadurch bedingten relativ geringen Einkommen im Stadtteil. Verschärft wird die Situation durch Schwierigkeiten des hohen An-teils an ausländischen Bewohnerinnen und Bewohnern. Dadurch verstärkt sich z.B. eine Un-gleichbehandlung der Geschlechter. Wegen einer andeutungsweise vorhandenen Abkapselung einzelner Quartiere, die durch geringe Mobilität der Anwohnerinnen und Anwohner begleitet wird, sind Bemühungen zur Qualifizierung und Weiterbildung nur in Ansätzen realisiert wor-den.

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Das niedrige Bildungsniveau in Verbindung mit den Randerscheinungen aus dem Vergnü-gungs- und Rotlichtmilieu begünstigen die hohe Kriminalität. All dies zusammengenommen, erklärt eine zögernde Haltung von Unternehmen, sich in die-sem Stadtteil niederzulassen. Obwohl sich St. Pauli in einer schwierigen sozio-ökonomischen Situation befindet, lassen sich doch bereits Erfolg versprechende Ansatzpunkte zur Verbesserung der Wirtschaftsstruk-tur und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit benennen. Als Ergebnis und in Ergänzung zu dem schon laufenden sozialen Stadtteilentwicklungsprogramm für bestimmte Ortsteile im Fördergebiet bestehen Potentiale in - der vielfältigen und überwiegend kleinteilig organisierten Wirtschaft des Stadtteils, die

durch die städtebaulichen Maßnahmen erhalten und gestärkt wird; - der bestehenden Spezialisierung auf Branchen des Unterhaltungs- und Vergnügungssektors

mit vor- und nachgelagerten Dienstleistungen; - der Attraktivität des Stadtteils (im Sinne weicher Standortfaktoren) für junge Betriebe

(start-ups), besonders der Medienbranche; - der Einzelhandelsentwicklung im Schanzen- und Karolinenviertel, die teilweise weit über

die Stadtteilgrenzen hinaus strahlt. Es bestehen daher jetzt die Chancen, durch entsprechende begleitende Förderungen diese in Ansätzen erkennbare Entwicklung zu stabilisieren und auszubauen. Kleine und mittlere Be-triebe des Stadtteils werden durch ein verändertes wirtschaftliches Umfeld angehalten, zu bleiben und zu expandieren. Neue kleine und mittlere Unternehmen werden den Stadtteil als lohnenden Standort erkennen und so dessen wirtschaftliche Prosperität erhöhen. Die hierdurch entstehende Sogwirkung fördert die Bereitschaft auch derjenigen, die ein durchschnittliches oder höheres Einkommen haben, nach St. Pauli zu ziehen und dort zu wohnen. Eine Intensivierung der genannten Stärken, eine Unterstützung der erwähnten Erfolg verspre-chenden Ansatzpunkte und die Wahrnehmung der beschriebenen Chancen dürften zu einer Verringerung der aufgeführten Schwächen des Stadtteils führen. Eine Veränderung des Ge-samtbildes des Stadtteils wird sich dann aus den sich verstärkenden Wechselwirkungen dieser Entwicklung ergeben. Die unten beschriebenen Maßnahmen (siehe Ziffer 9.) sollen dazu beitragen, diese Entwick-lungen zu induzieren und zu verstärken. Hauptziel der Maßnahmen ist die Erweiterung des Arbeitsplatzangebots mit unterschiedlichen Qualifizierungsvoraussetzungen. Im Bereich der Existenzgründungen erscheint es wahrscheinlich, dass die Unternehmerinnen und Unterneh-mer selbst im Fördergebiet wohnen. Auch dadurch wird sich die Anzahl der Erwerbstätigen im Stadtteil vergrößern. Ob dagegen neue Arbeitsplätze an Arbeitslose oder Bewohnerinnen und Bewohner aus St. Pauli vergeben werden können, ist nicht gesichert. Eine Verringerung dieses Risikos durch entsprechende Beschäftigungsauflagen in Zuwendungsbescheiden muss abgelehnt werden, weil dann Unternehmensgründungen und -ansiedlungen im Fördergebiet gefährdet wären. Dazu steht St. Pauli in zu großer Konkurrenz zu den ihn umgebenden Stadt-teilen. Es kann jedoch versucht werden, dieses Risiko einzuschränken, indem bereits bei der Auswahl von Förderanträgen die Operationen, die die im Stadtteil vorhandenen Qualifikatio-nen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten nutzen, besonders beachtet werden.

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6.1. Stärken, Chancen, Risiken Stärken Schwächen Chancen Risiken

• Stabiler Ver-gnügungssek-tor,

• Entwicklung neuer Unter-nehmen in den Bereichen Dienstleistun-gen, Neue Me-dien.

• Verdrängung des produ-zierenden Gewerbes aus Mangel an Ausweich- und Erweiterungsflächen und wegen

• hoher Gewerbemieten, • niedrigen Wirtschafts-

wachstums, • negativer Auswirkungen

des Strukturwandels, • fehlender Forschung und

technologischer Entwick-lung.

• Unterstützung des Ver-gnügungssektors mit bürgerlichen Angebo-ten,

• Nutzung der altindus-triellen Brachen/ Ge-bäude zur Neuansied-lung von wettbewerbs-fähigen Unternehmen und Existenzgründun-gen,

• Stärkung und Belebung des Wirtschaftslebens, Bereitstellung auch niedrigschwelliger Ar-beitsplätze,

• Erhöhung der Kauf-kraft, Stärkung der Ver-sorgung durch den Ein-zelhandel und dessen Umsatzerhöhung,

• Unterstützung von zu-kunftsorientierten Wirt-schaftszweigen.

Keine Bereit-schaft der priva-ten Grundeigen-tümer, die not-wendigen Ge-bäude und Flä-chen zügig einer gewerblichen Anschlussnut-zung zuzufüh-ren,

Annahme der neu geschaffe-nen Arbeitsplät-ze nicht durch Menschen aus dem Stadtteil.

• Hohes künstle-risches und kreatives Po-tential,

• kulturelle Viel-falt,

• hohe Toleranz und Integrati-onsbereit-schaft,

• Identifikation und Engage-ment im Stadt-teil.

• Hohe Arbeitslosigkeit, • hohe Kriminalität, • Spannungen aufgrund der

Heterogenität der Her-kunftsländer,

• niedriges Bildungsniveau.

• Nutzung der endogenen Potentiale,

• Schaffen stabilere Ver-hältnisse durch gesi-cherte Einkommen,

• wachsendes Angebot an höher qualifizierten Ar-beitsplätzen, dadurch Erhöhung der Motivati-on, mehr Bildung zu er-langen,

• Vernetzung der Aktivi-täten im Stadtteil.

• Die wirtschaftli-chen Impulse werden nicht durch die endo-genen Kräfte genutzt.

• Funktionieren-de nachbar-schaftliche Kinderbetreu-ung,

• prosperieren-der Designbe-reich.

• Benachteiligung von Frau-en,

• von Gewaltstrukturen do-minierter öffentlicher Raum,

• Mangel an arbeitsplatzna-hen und arbeitszeit-adäquaten Kinder-Tagesstätten.

• Schaffung von quar-tiersnahen Arbeitsplät-zen auch für Frauen,

• Verbesserung der Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt.

• Annahme der neu geschaffe-nen Arbeitsplät-ze nicht durch Anwohnerinnen aus dem Quar-tier.

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7. Programmstrategie

7.1. Allgemeines Die Struktur- und Kohäsionspolitik der EU zielt vor allem auf den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten ab. Diese Politik wird durch die nationale und regionale Politik in Hamburg unterstützt. Die wirtschaftliche und soziale Disparität der regional schwachen Regi-on St. Pauli wird durch die geplante Intervention positiv beeinflusst. Der Gutachter, der die Halbzeitbewertung durchführte, bezeichnete die Ansatzpunkte der Programmstrategie als grundsätzlich geeignet. Das Fördergebiet nimmt 0,3% der Hamburger Stadtfläche ein. Daher sind besondere auf St. Pauli beschränkte Politik übergreifende Programme bislang nicht entwickelt worden. Zielset-zungen des Hamburger Regierungsprogramms u.a. zur Schaffung und Sicherung von Arbeits-plätzen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, Förderung von Forschung und Technologie, Entwicklung lokaler Netze in den Infrastrukturbereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie sowie zur Reinhaltung von Boden, Luft und Was-ser beziehen allerdings St. Pauli immer mit ein. Gleiches gilt für die Verbesserung der Gleich-stellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Doch finden sich in dem Mikrokosmos St. Pauli nicht immer Ansatzpunkte, die Hamburger Programme anzuwenden. Dies trifft vor allem für die Bereiche der Infrastrukturnetze und des Umweltschutzes zu. Denn einerseits sind in dem verdichteten Stadtteil zusätzliche oder veränderte Infrastrukturnetze nicht dar-stellbar. Andererseits existieren keine Tatbestände, die gravierende Aktionen zu Gunsten des Umweltschutzes erfordern.

7.2. Kohärenz mit der Regionalpolitik auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene

Die Programmplanung der europäischen Strukturfondsintervention im Zeitraum 2000 – 2006 will gemäß den Ziel 2 - Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft im Hinblick auf die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze stärken und den sozialen Zusammenhalt fördern. Dies wird u.a. durch eine dezentralisierte, effektive und umfassende Partnerschaft erreicht. Synergieeffekte sind dabei zu nutzen. Die städtischen Gebiete spielen für die europäische Wirtschaft eine wichtige Rolle und stehen daher unter einer besonderen Beobachtung. Im Rahmen der europäischen Strukturfondspolitik einer integrierten Entwicklungs- oder Umstellungsstrategie für die Regionen sollen die Aktio-nen auf vier sich gegenseitig bedingende Ziele gerichtet sein:

• Regionale Wirtschaftsentwicklung, Stärkung des Wohlstands durch Schaffung von Beschäftigung,

• Förderung von sozialer Integration, • Schutz und Verbesserung der städtischen Umwelt, • Beiträge zu einem guten Stadtmanagement.

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Für eine zukünftige Förderung der Entwicklung des Hamburger Stadtteils St. Pauli, die ge-stützt wird durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, sind folgende Zielbereiche des EFRE zu beachten:

- Förderung des produktiven Umfelds und der Wettbewerbsfähigkeit von Unter-nehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen,

- lokale Entwicklung der Wirtschaft und der Beschäftigung (einschließlich Kultur und Fremdenverkehr, sofern dies zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze bei-trägt),

- Forschung und technologische Entwicklung, - Entwicklung der lokalen, regionalen und transeuropäischen Netze in den Infra-

strukturbereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie, - Schutz der Umwelt und Verbesserung ihrer Qualität, - Förderung einer umweltfreundlichen und rationellen Energienutzung und Er-

schließung regenerativer Energiequellen, - Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt.

Im Vordergrund dieses EPPD steht die Notwendigkeit, Arbeitsplätze in St. Pauli zu schaffen und zu erhalten. Dazu muss die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Quartier gestärkt werden. Bedingt durch den Strukturwandel gibt es kein Zurück zu traditionellen industriellen Arbeitsplätzen. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass noch weitere Arbeitsplätze dieser Art verloren gehen. Dem ist durch die Förderung der Bereiche entgegenzuwirken, die in der Lage sind, in St. Pauli neue Arbeitsplätze zu schaffen und so den vorhandenen Arbeitskräften im Fördergebiet Arbeitsplätze anzubieten. Die endogenen Potentiale sind hierfür die Basis. Dazu gehören vor allem das ortsansässige Handwerk, Unternehmen aus dem Medienbereich sowie die Tourismus- und Unterhaltungs-wirtschaft, die wichtige Impulse geben, um den Wandel in der Wirtschaft in St. Pauli anzu-stoßen und den erwünschten Wachstumsprozess zu beschleunigen. Gestärkt wird das endoge-ne Potential durch Existenzgründungen und durch den Erhalt von kleinen und mittleren Un-ternehmen, die den Generationenwechsel vollziehen müssen. Aus der unmittelbaren Vergan-genheit ist bereits heute ablesbar, dass in St. Pauli die Eigeninitiative zur Selbständigkeit vor-handen ist. Geeignete Flächen und Gewerberäume in alten Produktionsstätten mit dem entsprechenden kulturell vielfältigen Umfeld kann St. Pauli nach entsprechender Vorarbeit durchaus bieten. Das Zusammenwirken der Entwicklung am nördlichen Elbufer mit der für Tourismus interes-santen Unterhaltungsmeile und der z. B. in St. Pauli-Nord vorhandenen alten Bausubstanz um den Schlachthof herum vermittelt die Mischung, in der sich besonders kreative Medien- und Kommunikationsunternehmen gern ansiedeln. Wenn außerdem der Gewerberaum noch zu günstigen Preisen angeboten werden kann, gibt es zusätzliche Anreize, sich in dem jetzt be-nachteiligten Stadtteil anzusiedeln. Der dadurch ausgelöste Kaufkraftzuwachs kann außerdem eine Belebung und Erweiterung des ansässigen Einzelhandels bewirken.

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Der Zusammenhang von Arbeit und Umwelt bietet generell auf lokaler Ebene eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Schaffung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze. Doch ist zu beden-ken, dass die Umweltsituation im Stadtteil St. Pauli nicht im Fördergebiet selbst zu lösen ist. So ist zwar die Luftsituation relativ gut, aber die entstehende Schadstoffbelastung von mehr als 80% der verkehrsbedingten Schwefeldioxid-Emission stammt aus dem Schiffsverkehr, der im angrenzenden Hafengebiet stattfindet und damit außerhalb des Fördergebiets liegt. So sind Umwelt bezogene Aktivitäten in St. Pauli allenfalls in Verbindung mit Aufgaben der sozialen Stadtteilentwicklung darstellbar, um auf diese Weise Fördermittel in einen weiter gefassten Rahmen zu setzen. Ansatzpunkte könnten in den Bereichen bestehen • Bau- und Ausbaugewerbe, • Landschaftsgärtnerei und –architektur, • Energie- und Umweltberatung. Eine einfache Umsetzung ist jedoch nicht zu erwarten, da bisher, mit Ausnahme des Bauge-werbes, keine dauerhaft wettbewerbsfähigen Unternehmen des Umweltschutzsektors im Stadtteil vorhanden sind. Zur Weiterentwicklung dieser Überlegungen wären daher entspre-chende Qualifizierungs- und Existenzgründungsinitiativen Voraussetzung. Besondere Aufmerksamkeit ist bei allen Förderaktivitäten der stärkeren Integration von Frau-en in die Arbeitswelt zu widmen. Die in der Hamburger Verfassung verankerte Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, ist eine hohe Verpflichtung der Hamburger Regierung. Ziel der Gleichstellungspolitik ist es, Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer insbesondere im Beruf und in der Arbeitswelt zu verwirkli-chen, erfordert immer wieder erneute Anstrengungen in allen Politikfeldern. Strukturelle Fak-toren, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben behindern, müssen beseitigt, Diskriminierungen abgebaut werden. Die Transformation des industriellen Arbeitssystems bringt Entwicklungstendenzen, die ge-sellschaftlich und politisch so beeinflusst werden müssen, dass der Umbruch auch von den Frauen genutzt werden kann. Schon heute ist von einer stärker differenzierten weiblichen Er-werbsgruppe auszugehen. Für eine gut ausgebildete und hoch qualifizierte Gruppe von Frauen werden sich, den Prognosen nach, die Beschäftigungschancen in den neuen Wachstumsbran-chen der Dienstleistungsbereiche wie Information, Kommunikation, Forschung, Entwicklung, (Unternehmens)Beratung weiter verbessern. Sie profitieren von der Entwicklung, dass ver-mehrt berufsübergreifende kommunikative Schlüsselqualifikationen als Qualifikationsanfor-derungen nachgefragt werden. In seinem Bericht über die Halbzeitbewertung analysierte der Gutachter die Vereinbarkeit und Ergänzung der Maßnahmen der Programmstrategie und kam zu dem Ergebnis, die Maßnah-men können einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Erhö-hung der Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Unternehmen im Fördergebiet leisten. Zudem sind vielfältige Ergänzungen zwischen den Maßnahmen zu erwarten. Auch die äußere Kohärenz sieht er als gegeben an. Die Gefahr von unnötigen Dopplungen in der Förderung schließt er für das Ziel 2 - Programm Hamburg/St. Pauli aus.

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7.3. Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie und dem Nationalen Aktionsplan.

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Förde-rung der Humanressourcen in der gesamten Gemeinschaft. Er hat einen zweifachen Auftrag: Zum einen soll er die Beschäftigungsmöglichkeiten im Binnenmarkt verbessern und damit zur Anhebung des Lebensstandards beitragen. Zum anderen soll er als einer der Strukturfonds das Gesamtziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts vorantreiben. Hamburg ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum einer Metropolregion, in der rund vier Millionen Menschen leben. Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt sind die Verflechtungen zwi-schen Stadt und Umland eng. Arbeitsplätze wurden in das Umland verlagert; rund jeder dritte Beschäftigte in Hamburg hat dort seinen Wohnsitz. Die Konkurrenzbedingungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt der Kernstadt sind entsprechend hart. In den kommen-den Jahren wird Hamburg vor hohen Herausforderungen stehen. Hieraus leiten sich folgende Anforderungen an die hamburgische Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ab: • Förderung der wirtschaftlichen Expansion in den Wachstumsfeldern des Dienstleistungs-

und industriellen Sektors, • Anpassung der Qualifikation der Beschäftigten und der innerbetrieblichen Arbeitsorgani-

sation, • Aktivierung des Kreislaufsystems des Arbeitsmarkts und Verbesserung der Zugänge zum

Beschäftigungssystem, • Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten sowie • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Politisch-strategisch ist das Ziel-3-EPPD des ESF eine Ergänzung der Hamburger Beschäfti-gungs- und Arbeitsmarktpolitik. Vorrangig sollen die Programme und Projekte des ESF dazu eingesetzt werden, Vernetzungen zwischen den einzelnen Aktionsfeldern zu schaffen und diese gezielt auf die spezifischen Bedarfe der Betriebe auszurichten. Es ist zwar nicht vorgesehen, im Rahmen des Ziel 2 eine EFRE-Förderung mit ESF-Maßnahmen finanziell zu verknüpfen. Gleichwohl wird nicht ausgeschlossen, ESF-Ziel-3-Projekte auch im Stadtteil St. Pauli durchzuführen, sofern sie in die ESF-Strategie unter in-haltlichen und zielgruppenspezifischen Aspekten integrierbar sind. Dafür stehen im Förderge-biet 0,900 Mio. EUR von 2001 - 2006 zur Verfügung. Wie unter Ziffer 11.2. ausführlicher dargestellt, ist es Ziel der Bundesregierung, der aktiven Arbeitsmarktpolitik mehr Gewicht zu verleihen und sie zu verstetigen. Im Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2001 sind insbesondere die Säulen II und IV anzusprechen. Die Entwicklung des Unternehmensgeists und die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowie die Förderung der Chan-cengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitmarkt sind ebenfalls Aufgaben, die in die-sem EPPD für das Fördergebiet St. Pauli bei der Wahl der Schwerpunkte und Maßnahmen deutlich herausgestellt werden. Die Förderung selbständiger Erwerbstätigkeit durch Verbesse-

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rung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Dynamik gehört zu den vordringlichen Aufgaben der deutschen Wirtschaftspolitik. Wesentliches Element der Förderung der Selb-ständigkeit ist neben der Einräumung der notwendigen Handlungsspielräume für Unterneh-men die finanzielle Unterstützung von Gründungsvorhaben. Hierzu bestehen entsprechende Programme mit der notwendigen Geldausstattung. Dabei werden auch neue Beschäftigungs-möglichkeiten in der wissensbasierten Gesellschaft und im Dienstleistungssektor gefördert. Eine der Leitlinien des "Nationalen Aktionsplans" ist auch die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler und regionaler Ebene.

7.4. Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission Hamburgs Entwicklungsstrategie für das Fördergebiet berücksichtigt die strategischen Orien-tierungen, die in den Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000 - 2006 dargelegt wur-den. Es besteht grundsätzliche Übereinstimmung zwischen den auf Wachstum und Beschäfti-gungswirksamkeit ausgerichteten Leitlinien und den strategischen Zielen für St. Pauli. Wegen der geringen Größe des Fördergebiets konzentriert sich die Zielsetzung auf • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft im Hinblick auf die

Schaffung von Arbeitsplätzen und • Erhöhung der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts. Förderungen von Operationen der Infrastruktur, im Verkehrssektor, zur Energieversorgung, zur Entwicklung der Informationsgesellschaft und der Umwelt werden angestrebt, sofern ent-sprechende Projekte anstehen. Die Entwicklung städtischer Gebiete wird von Hamburg bereits im Rahmen der sozialen Stadtteilentwicklung geleistet, umfassen aber generell nur Ortsteile, nicht ganze Stadtteile wie St. Pauli. Agrar- und Forstwirtschaft sowie Fischerei sind im Fördergebiet nicht vertreten, sodass diese Bereiche im EPPD unberücksichtigt bleiben.

7.5. Quantifizierung der Ziele und der voraussichtlichen Wirkung auf Programmebene

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, nimmt Hamburg erstmalig an einer Mainstream-Regionalförderung teil. Daher sind hier noch keine derartigen Fördermaßnahmen durchge-führt worden, mit denen Erfahrungen gesammelt werden konnten. Die für den EFRE gefor-derte Programmbegleitung und Programmbewertung mit der dazugehörigen Quantifizierung der Programmziele und -zielvorgaben waren somit für Hamburg neue Aufgaben. Das Ziel des Programms ist die Schaffung und nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung von Existenzgründungen und von Maßnahmen zur Erhöhung der Wett-bewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in St. Pauli. Dem Abbau von struk-turschwachen Arbeitsplätzen ist durch die Unterstützung von neu entstehenden Wirtschafts-strukturen und Wirtschaftsbereichen entgegenzuwirken. Die vorhandenen Potentiale sind da-bei zu nutzen.

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Diese für St. Pauli erwünschten Entwicklungen werden berücksichtigt in den Zielvorgaben der gewählten Schwerpunkte und Maßnahmen in diesem EPPD:

• Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaf-fung und Sicherung von Arbeitsplätzen, - Aktivierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewerberäumen, - Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unterhaltungswirt- schaft,

- Förderung von Existenzgründungen und Kleingewerbe, - Förderung unternehmensbezogener Dienstleistungen, - Förderung innovativer Aktivitäten, - Förderung weiterer Aktivitäten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beste- hender Unternehmen.

• Technische Hilfe - Ausgaben für Verwaltung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle, - Aktionen zur Unterstützung der Programmdurchführung vor Ort.

Wegen des - im Vergleich zu anderen EFRE-Programmen - relativ geringen Mittelvolumens des EFRE-Programms für St. Pauli beschränkt sich dieses EPPD - neben der "Technischen Hilfe" - auf nur einen inhaltlichen Schwerpunkt. Daher ist das Ziel auf Programmebene iden-tisch mit dem Ziel auf der Schwerpunktebene. Hieraus ergeben sich als Indikatoren auf Programmebene, an denen später abzulesen ist, wie die Maßnahmen im Fördergebiet gewirkt haben, die Anzahl der neuen und der gesicherten Arbeitsplätze nach Abschluss des Projekts. Weitere, auf die einzelnen Maßnahmen bezogene Indikatoren sind in der Ergänzung zur Programmplanung ausführlich beschrieben. Deren Quantifizierung wurde mit externer Hilfe im Rahmen der Bewertung der Halbzeitergebnisse nachträglich vorgenommen. Auf der Basis der Erfahrungen, die inzwischen vorliegen, vermu-tet die Verwaltungsbehörde, am Programmende 390 Arbeitsplätze neu geschaffen und 647 gesichert zu haben. Erkenntnisse über Mitnahme-, Verlagerungs- und Multiplikatoreffekte liegen bisher nicht vor. Bei der Antragsprüfung bezieht die Verwaltungsbehörde diese Aspekte mit ein. Hat sie in den meist vorlaufenden Beratungen bereits den Eindruck, vorgenannte Effekte könnten mit der Operation verbunden sein, erklärt sie diese Vorhaben frühzeitig für unzulässig. Daher sind aus jetziger Einschätzung die o.g. Bruttobeschäftigungswirkungen identisch mit den Nettobe-schäftigungswirkungen.

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8. Schwerpunkte und horizontale Grundsätze

8.1. Allgemeines Ausgehend von den oben genannten Zusammenhängen teilen sich die für St. Pauli vorgesehe-nen Schwerpunkte 1 und 2 einerseits in den zentralen inhaltlichen Schwerpunkt der Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen auf und andererseits in den mehr administrativen Teil der technischen Hilfe. Im Hinblick auf die finanzielle Dimension des Programms wurde ein konzentrierter Schwer-punkt gewählt, mit dem eine Perspektive für eine zukünftige, aus den Mitteln der EU zu bezu-schussende Entwicklung aufgezeigt wird. Für das relativ kleine Fördergebiet St. Pauli hat Hamburg beschlossen, die Durchführung und Verwaltung der Intervention gemäß Artikel 9 i der VO (EG) 1260/1999 nicht einer zwischen-geschalteten Stelle zu übertragen. Somit wird kein Globalzuschuss beantragt.

8.2. Die Schwerpunkte

8.2.1. Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Der für die EFRE-Förderung in St. Pauli vorgesehene einzige inhaltliche Schwerpunkt 1 ent-hält neben dem infrastrukturellen Bereich insbesondere die Unternehmensförderung. Dabei wird allerdings auf die Förderung von Großunternehmen vollständig verzichtet. Die Aktivierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewerberäumen dient vorwie-gend Existenzgründungen und dem Handwerk in St. Pauli. Die Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungswirtschaft stützt einen wichtigen Teilbereich des Vergnügungssektors, den es zu stärken gilt. Die Chance, hier gerade gegen ein möglicherweise negatives Image zu wir-ken, ist zu nutzen. In diesem Teilsegment besteht die Möglichkeit, auch niedrigschwellige Beschäftigung in St. Pauli zu schaffen. Die Förderung von Existenzgründungen und Kleinge-werbe ist ein Instrument, das endogene Potential in seiner Vielfalt zu einem bedeutenderen Wirtschaftsfaktor wachsen zu lassen, und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels dar. Unternehmensbezogene Dienstleistungen unterstützen die unter-schiedlichen Quartiere im Stadtteil St. Pauli durch ein koordinierendes Management. Deren Förderung steigert die Attraktivität und initiiert Beschäftigung und Kaufkraft. Förderung von innovativen Aktivitäten und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen dient der laufenden Anpassung an die wirtschaftlichen Veränderungen. Mit dieser Schwerpunktbildung ist eine aussichtsreiche Hilfestellung der wirtschaftlichen Verbesserung im Stadtteil gewährleistet.

8.2.2. Technische Hilfe Im Schwerpunkt 2 ist die administrative Hilfe für die Bewältigung des EFRE-Programms vorgesehen. Für Verwaltung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle des Programms sind voraussichtliche Ausgaben festgelegt. Gleichzeitig werden hier auch die Aktionen zur Unter-

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stützung der Programmdurchführung vor Ort finanziell gesichert. Zukünftig wird die techni-sche Hilfe auch für Personalkosten in Anspruch genommen werden. Der durch Umorganisati-on reduzierte Personalbestand der Verwaltungsbehörde ist zeitweise aufzustocken.

8.3. Horizontale Grundsätze Die horizontalen Grundsätze werden wie Schwerpunkte ohne Budget behandelt. Daher weist das EPPD die Ziele für die Chancengleichheit, nachhaltige Entwicklung und Informationsge-sellschaft in Tabellenform mit eigenen Indikatoren aus.

8.3.1. Chancengleichheit Der Strukturwandel macht neue Arbeitszeitmodelle und neue Arbeitsformen für mehr Flexibi-lität in der Arbeitsorganisation erforderlich. Da Frauen dafür eine größere Bereitschaft mit-bringen, stellen die mit den strukturellen Veränderungen erforderlichen Anpassungen eine Chance für Frauen dar. Gerade die gewünschten Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit und Telear-beit entsprechen den Vorstellungen vieler Frauen. Trotz der Forderungen nach mehr Flexibilität zur Bewältigung des Strukturwandels ist die Bereitschaft der Wirtschaft zur Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen bisher nicht hinreichend vorhanden. Ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Teilzeitar-beitsplätzen und an Telearbeitsplätzen wurde von den Unternehmen noch nicht bereitgestellt. Strukturelle Veränderungen in den Arbeitsorganisationen sind eine Voraussetzung auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben. Solange dieser Wandel nicht durchgreifend geschieht, wird von den stattfindenden Veränderungsprozessen nur ein Teil der Frauen Nutzen ziehen können. Deshalb stellen die nicht kontinuierlichen Berufsver-läufe mit der Berufsrückkehrerinnen-Problematik und die stärkere Belastung der Frauen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familien sowie das stark eingeschränkte Berufswahlverhal-ten der Mädchen weiterhin Forderungen an gleichstellungspolitische Maßnahmen, um Zu-gangsbarrieren in allen Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft abzubauen und die Chancengleichheit zu verbessern. Deshalb ist die Gleichstellung als Leitziel der Hamburger Politik eine ständige politische Her-ausforderung und eine Querschnittaufgabe, die alle Ressorts der Hamburger Regierung glei-chermaßen verpflichtet. In St. Pauli ist ein geringer Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung zu finden. Zudem beträgt der Frauenanteil an den Arbeitslosen 30%. Daraus kann geschlossen werden, dass St. Pauli einerseits keinen attraktiven Wohnort für Frauen darstellt. Andererseits muss wohl dennoch davon ausgegangen werden, dass auch in St. Pauli eine strukturell bedingte Chancenungleich-heit zwischen Frauen und Männern vorherrscht, die auf geschlechtsspezifischen Rollenzuwei-sungen basiert. Arbeitsplatzangebote für Frauen z.B. in der Gastronomie sind überwiegend mit familienunfreundlichen Arbeitszeiten verbunden. Für Beschäftigungen in der Wachs-tumsbranche Neue Medien ist eine hohe Qualifizierung Voraussetzung. Stark vertreten sind Frauen dagegen in kreativen Designberufen. Daher sollte Frauenförderung in St. Pauli durch den EFRE insbesondere das kreative Potential der Frauen unterstützten, z.B. im Existenz-gründungsbereich.

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CHANCENGLEICHHEIT

Mittel Ziel Zielgröße EPPD St. Pauli Land Hamburg /

Bund EU

Schaffung und Siche-rung von Arbeitsplät-zen für Frauen.

Schaffung von Frauenarbeitsplät-zen entsprechend dem Anteil der Frauen von 30 Pro-zent an den Arbeits-losen.

Durch die Operationen im EPPD.

Koalitionsvereinbarung bzw. Regierungserklä-rung, Förderung im Rahmen der Möglichkeiten des ESF-Programms, Förderung der Bundes-anstalt für Arbeit/ Na-tionaler Aktionsplan für Beschäftigung.

EU-Regelungen: Gender-Mainstreaming- Politik, ESF, EFRE,

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8.3.2. Nachhaltige Entwicklung Insgesamt stehen die durchzuführenden Maßnahmen nach dem EFRE-Programm unter dem Vorbehalt der Nachhaltigkeit. Daher werden neben dem ökonomischen Primat auch soziale und ökologische Gesichtspunkte regelhaft Berücksichtigung finden. Doch gravierende Um-weltprobleme gibt es im Fördergebiet nicht: • Grünflächen sind ausreichend vorhanden. Die Gesamtfläche des öffentlichen Grüns im

EFRE-Gebiet beträgt 263.853 m², davon entfallen 37.141 m² auf öffentliche Spielplätze und 226.712 m² auf Parkanlagen. Entsprechend den im Landschaftsprogramm (LAPRO) für Hamburg festgelegten Richtwerten, die 1,5 m² Spielplatzflächen und 6 m² Parkflächen pro Einwohnerin und Einwohner vorsehen, ist das Gebiet damit quantitativ ausreichend ausgestattet. Allerdings ist bei der Größe der vorhandenen Parkanlagen zu berücksichti-gen, dass allein 192.500 m² (= 85%) auf einen Teilbereich von "Planten un Blomen" im Nordosten des EFRE-Gebiets entfallen und der Rest sich auf den Elbpark an der Helgo-länder Allee und diverse Kleinst- und Zwickelflächen verteilt. Unmittelbar an das Förder-gebiet grenzen große Grünflächen, wie Schanzenpark, Alter Botanischer Garten, Wallan-lagen und Bismarckpark. Im Zusammenhang mit dem Programm der sozialen Stadtteil-entwicklung sind eine Reihe von Maßnahmen in den Sanierungsgebieten St. Paulis ge-plant, um zusätzliche Grün- und Freiflächen zu schaffen. So sollen Bolz- und Spielplätze überplant und neu gestaltet, vorhandene Grünflächen durch Umgestaltung aufgewertet und attraktiver gemacht werden. Ähnliches gilt für die Umsetzung der Ergebnisse eines beauftragten Gutachtens über die Straßenbäume an der Reeperbahn. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse müssen nun Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden ge-führt werden, ob die Anzahl der jetzt vorhandenen Bäume erhalten werden soll und wel-che Möglichkeiten bestehen, u.a. auch durch Rückbaumaßnahmen im Straßenraum eine langfristige Lösung zum Erhalt der Bäume zu schaffen.

Die Luftsituation ist in St. Pauli, wie in Hamburg allgemein, positiv einzuschätzen. Lärm/Verkehrslärm wäre kritisch zu betrachten. Verkehrsberuhigende Maßnahmen im

Quartier sind zwar bereits erfolgt, könnten überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. Konkrete Förderanträge zur Lärmminderung liegen derzeit aber nicht vor.

Eine ausreichend befriedigende Abfallbeseitigung war bisher im Fördergebiet nicht zu erreichen. Operationen lediglich zur Sammlung von Abfall sind allerdings lt. den Leitli-nien (Teil I 1 D) nicht förderfähig.

Den vermuteten Potentialen zur Verbesserung der Umweltqualität durch eine Überprüfung der Energiebilanz von im Stadtteil ansässigen Betrieben könnte nachgegangen werden.

Die Gesamtgröße der Altlastverdachtsflächen in St. Pauli beträgt 101.123 m², verteilt auf einundvierzig Flächen. Davon sind zwölf Flächen (ausschließlich im Eigentum der FHH) bereits saniert, drei befinden sich derzeit in Bearbeitung. Auf sechsundzwanzig Flächen (überwiegend Privateigentum) können Sanierungen erst vorgenommen werden, wenn die Verhandlungen über Kostenbeteiligungen, Art der Sanierung usw. mit den Eigentümern abgeschlossen sind. Wie viele Flächen hiervon im Zusammenhang mit einer möglichen EFRE-Förderung stehen, ist noch unbekannt. Kann ein Bezug hergestellt werden, ist zu-nächst zu prüfen, inwieweit eine geeignete Maßnahme für die Flächensanierung vorhan-den ist.

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NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Mittel Ziel Zielgröße EPPD-St. Pauli Land Hamburg /

Bund EU

Berücksichtigung des Nachhaltigkeits-aspekts bei allen Förderungen.

Im Rahmen der Er-arbeitung des Er-gänzungsdokuments wird die Aufnahme geeigneter messba-rer Indikatoren ge-prüft.

Im Rahmen der Opera-tionen Berücksichti-gung der Nachhaltig-keitsbelange.

Koalitionsvereinbarung bzw. Regierungserklä-rung,

Europäisches Raum-entwicklungskon-zept (EUREK), Agenda 21.

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8.3.3. Informationsgesellschaft Die Wirtschafts- und Beschäftigungspotentiale der Informationsgesellschaft wurden in den letzten Jahren immer deutlicher erkenn- und spürbar. Die Europäische Kommission hat auf verschiedenen Wegen frühzeitig auf die sozio-ökonomischen Entwicklungspotentiale der neuen Informationstechnologien aufmerksam gemacht und adäquate Förderstrategien entwi-ckelt. Ausgehend hiervon sieht Hamburg die Unterstützung der Informationsgesellschaft als ein horizontal zu verfolgendes Ziel an. Der Hamburger Senat hat bereits in seiner Regierungs-erklärung und in der Initiative Hamburg newmedia@work Handlungsansätze formuliert, um für das gesamte Gebiet Hamburgs entsprechende Aktionen anzustoßen. Die Konvergenz von traditionellen Medien, Kommunikationsnetzen, e-commerce-business für kleine und mittlere Unternehmen und andere Dienstleistungen ist eine wirtschaftliche Triebfeder zur weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft. St. Pauli mit seinen spezifischen Problemen, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten bedarf einer besonderen Unterstützung. Die Nutzung der Chancen des Einsatzes moderner IuK-Technologien und der neuen Medien in Betrieben im Stadtteil ist noch nicht in einem ausrei-chenden Maß erfolgt und muss daher in der Förderung besonders berücksichtigt werden.

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INFORMATIONSGESELLSCHAFT

Mittel Ziel Zielgröße EPPD-St. Pauli Land Hamburg /

Bund EU

Nutzung der Chancen der Informationsge-sellschaft, Einsatz moderner IuK-Technologien und neuer Medien in den Betrieben und bei den zu fördernden Einrichtungen.

Anzahl der EDV-orientierten Operati-onen im EFRE-Programm.

Förderung von Opera-tionen, die die neuen Möglichkeiten der Informationsgesell-schaft anwenden oder weiterentwickeln.

Koalitionsvereinbarung bzw. Regierungserklä-rung. Initiative Hamburg newmedia@work,

Programm eEurope der Kommission, Koordinierung der Maßnahmen im Bereich F&E einschl. des 5. For-schungsrah-menprogramms, Leitlinien der Kommission zur Entwicklung der Industriegesell-schaft.

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8.4. Auswirkungen auf die horizontalen Ziele

SCHWERPUNKT 1 Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen MASSNAHMEN AUSWIRKUNGEN UMWELT CHANCENGL

EICHHEIT INFORMATIONS- GESELLSCHAFT

Aktivierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewerbe-räumen

+ 0 0

Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unterhal-tungswirtschaft

0 + +

Förderung von Existenzgründungen und Kleingewerbe 0 + + Förderung unternehmensbezogener Dienstleistungen 0 + + Förderung innovativer Aktivitäten 0 + + Förderung weiterer Aktivitäten zur Sicherung der Wettbewerbsfä-higkeit bestehender Unternehmen

0 + +

SCHWERPUNKT 2 Technische Hilfe MASSNAHMEN AUSWIRKUNGEN UMWELT CHANCENGL

EICHHEIT INFORMATIONS- GESELLSCHAFT

Ausgaben für Verwaltung, Durchführung , Begleitung und Kontrolle 0 0 0 Aktionen zur Unterstützung der Programmdurchführung vor Ort 0 + +

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9. Maßnahmen

9.1. Allgemeines

Für den Stadtteil St. Pauli sind Maßnahmen notwendig, die insbesondere die Wettbewerbsfä-higkeit der kleinen und mittleren Unternehmen stärken, Arbeitsplätze sichern und neue schaf-fen. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die wirtschaftsbezogene Infrastruktur des Stadt-teils bedarfsgerecht unterstützt wird. Dies bezieht sich sowohl auf bauliche Aktivitäten als auch auf den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur. Gleichfalls ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen und Gewerberäumen eine grundlegende Voraussetzung für die Anschubent-wicklung einer sich im Strukturwandel befindlichen Wirtschaft. Dabei ist ein benachteiligter Stadtteil keine Insel. Die Einflüsse angrenzender, besser strukturierter Stadtteile und der Ein-fluss der gesamten Stadt, ja der gesamten Region machen sich hier bemerkbar. Da aber die Mobilität relativ gering gebildeter und arbeitsloser Menschen durchweg nicht so hoch ist, müssen im Stadtteil selbst möglichst viele geeignete Aktivitäten entfaltet werden. Hier haben die konkreten Operationen anzusetzen. Niedrigschwellige Arbeitsangebote können gerade am Anfang einer neuen Entwicklung besonders positiv wirken. Nachhaltige Verbesserungen der sozio-ökonomischen Lage sind generell nicht durch einfache, schnelle Lösungen zu erzielen, sondern nur durch langfristig angelegte, integrativ abgestimmte und umfassend betreute Maß-nahmepakete. Bei Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wirtschaftsstruktur sind vor diesem Hintergrund folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: 1. Die größte bestehende Stärke des Stadtteils ist in einer kleinteiligen Differenzierung und

bereichstypischen Spezialisierung zu sehen. Diese Vielfalt bildet ein wesentliches Rege-nerationspotential im ablaufenden wirtschaftlichen Strukturwandel. Sie hat sowohl die Funktion eines Puffers bei größeren Betriebsschließungen oder Branchenproblemen als auch Generierungsfunktion für start-ups in neuen, bisher im Stadtteil wenig präsenten Dienstleistungsbranchen.

2. Die im südlichen St. Pauli vorherrschende Branche des Gast- und Unterhaltungsgewerbes sollte zugunsten kleinteiliger Aktivitäten ausgebaut werden. Zu fördern sind Projekte im Bereich des nicht-sexualisierten Vergnügens zur weiteren Diversifizierung des Bran-chenmusters. Auf diese Weise kann es gelingen, auch in diesem Teil St. Paulis Medien o-rientierte Dienstleistungsbetriebe anzusiedeln, um somit die tendenziell vorherrschende Monostruktur aufzubrechen. Themenzentrierte Gewerbehöfe sind hierfür ein geeignetes Instrument.

3. Eine Stärkung des Tourismus‘, eine Erweiterung des Kulturangebots und eine Förderung der Unterhaltungsbranche durch moderne Vernetzung und modernes Management hilft auch der wirtschaftlichen Gesundung des Stadtviertels. Gemeinsamer Ticketverkauf oder die Attraktivitätssteigerung durch publikumsorientierte Kultureinrichtungen könnten bei-spielsweise als Operationen geeignet sein. Weiterhin sind gemeinsames Management und gemeinsame werbliche Aktivitäten vorstellbar.

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9.2. Die Maßnahmen

9.2.1. Schwerpunkt 1: Förderung von unternehmerischen Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Die für die EFRE-Förderung in St. Pauli vorgesehene Maßnahme 1.1. (Ziffer 9.2.1.1.) ist mehr dem infrastrukturellen Bereich zuzuordnen; Maßnahme 1.2. (Ziffer 9.2.1.2.) enthält e-benfalls infrastrukturelle Elemente. Die Maßnahmen 1.3. bis 1.6. (Ziffern 9.2.1.3. bis Ziffer 9.2.1.6.) stellen eher direkte Unternehmensförderungen dar. Vorbedingung für wirtschaftli-ches Handeln ist die Bereitstellung von Infrastrukturen. Die Schaffung von z. B. Marktflächen und Verbindungswegen, auch Netzverbindungen, dienen letztlich gleichfalls dem Handelsaus-tausch. Hier sind oft Lücken festzustellen, die durch entsprechende Fördermaßnahmen zu schließen sind. Wirtschaftliche Aktivitäten begünstigende Infrastrukturen beeinflussen maß-geblich die Attraktivität des Umfeldes und fördern daher auch das Ansehen eines Wirtschafts-standorts.

9.2.1.1. Aktivierung von Gewerbeflächen und Bereitstellung von Gewerberäumen

In der gewerblichen Mischnutzung von St. Pauli sind Handwerk und Kunsthandwerk in unter-schiedlicher Größe vertreten. Bereits vorhandene Fertigkeiten im Handwerk können aber grundsätzlich nicht zur Entfaltung kommen, wenn es keine ausreichenden Beschäftigungsan-gebote gibt. Das Bedürfnis, dennoch aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, gibt oft An-lass zur Selbständigkeit. Diese Existenzgründungen füllen in jüngster Zeit durch Selbsthilfe und Eigeninitiative Einzelner innovativ Marktlücken. Die dadurch entstehende Entwicklung ist zu unterstützen. Bei Betriebsgründung fehlen jedoch meist die Mittel für die Nutzung von Gewerberäumen. So wird eine Neugründung erst ermöglicht, wenn geeignete Räumlichkeiten angeboten und gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Erfahrung zeigt, dass Kleinstbetriebe nach einem gewissen Zeitablauf zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, die ohne Förderung nicht initiiert worden wären. Durch Bereitstellung preiswerter Gewerberäume wird der Impuls zur Selbständigkeit und Existenzgründung verstärkt. Entwickelt sich eine nachfrageorientierte Infrastruktur, geht von dieser eine Sogwirkung zu weiteren Ansiedlungen aus. Der Umbau von alter Bausubstanz zu Gewerbehöfen stellt eine zeitgemäße und wirtschafts-nahe Unterstützung von Existenzgründungen und kleinen und mittleren Unternehmen dar. Sowohl das Handwerk als auch das kreative Zukunftspotential im Bereich der Neuen Medien ebenso wie Kunsthandwerk und Existenzgründungen aller Art sind auf preiswerten Gewerbe-raum dringend angewiesen. Die Flächenbereitstellung, die Unterstützung im Bürobereich und bei den so genannten Sozialeinrichtungen sind hilfreich, die neuen Branchen zu fördern. Be-darf für ein weiteres Haus für Existenzgründungen aller Branchen wird im Stadtteil St. Pauli ebenso gesehen wie auch für so genannte Konzeptimmobilien. Die letztgenannte Form einer Gewerbeimmobilie fördert durch den Austausch von Ideen und gegenseitiger Hilfe zwischen Unternehmen einer Branche Synergieeffekte. Niedrigschwellige, d.h. preiswerte und einfach

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ausgerüstete Gewerberäume, können gerade finanzschwachen Gründungen bzw. Kleinstun-ternehmen helfen, den Wettbewerb besser zu bewältigen. Die Aktivierung von Industriebra-chen bzw. Schließung von Baulücken könnten, soweit das jeweilige Planrecht dies zulässt, ebenfalls zur wirtschaftlichen Gesundung des Stadtteils beitragen. Bestehenden ortsansässigen Unternehmen eröffnet die Aktivierung von Gewerbebrachen die Möglichkeit, Erweiterungs-bedarf vor Ort zu decken. Damit wird verhindert, dass das Unternehmen u.U. den Stadtteil oder sogar Hamburg verlässt.

9.2.1.2. Förderung von Tourismus, Freizeitgestaltung, Kultur- und Unterhaltungswirtschaft

Ein Teilbereich des Vergnügungssektors von St. Pauli begründet nach wie vor ein eher nega-tives Image des Stadtteils. Dienstleistungsunternehmen und größere Gewerbebetriebe siedeln sich u.a. auch aus diesem Grund nur zögerlich an. Investitionen in Einrichtungen der Freizeit-gestaltung heben den vorwiegend einseitigen Charakter der Vergnügungsbetriebe auf und fördern die Belebung des Stadtteils. Außerdem schaffen diese Initiativen niedrigschwellige Beschäftigung in St. Pauli. Tendenziell ist dieser Wandel bereits eingeleitet. Das einseitige „Rotlichtimage“ wird lang-sam durch seriösere Angebote, wie z. B. Musicals im Operettenhaus, das Schmidt- und das St. Pauli-Theater abgelöst. Um diese Entwicklung zu forcieren und um den Stadtteil stärker für einen breiten Besucherstrom zu erschließen, bedarf es einer modernen Infrastruktur. Dazu gehört nicht nur eine Neugestaltung der Umgebungsflächen, sondern z.B. auch eine zeitge-mäße und gleichzeitig zukunftsweisende elektronische Vernetzung der Hotels, der Theater, der Museen und der anderen Freizeitangebote, wie Ausstellungen und Stadt- und Hafenrund-fahrten. Ein modernes Tourismusmanagement muss sich dieser Aufgabe stellen. Die mit dem alten „Rotlichtimage“ verbundenen subjektiven Ängste, die immer noch hohe Kriminalität und die diese generierenden Ereignisse gilt es, durch gezielte Maßnahmen zu verringern. Die sich ausbreitende Kulturszene auf St. Pauli unterstützt diese Entwicklung maßgeblich, wird mehr Publikum anziehen können und dadurch auch für eine Belebung der umliegenden gastronomischen Einrichtungen sorgen.

9.2.1.3. Förderung von Existenzgründungen und Kleingewerbe

Existenzgründungen sind auch in St. Pauli ein geeignetes Instrument, um aus der Arbeitslo-sigkeit in eine Erwerbstätigkeit zu wechseln. Die Motivation hierzu muss geweckt und unter-stützt werden. Dazu sind Beratungseinrichtungen notwendig, die sich unter Beachtung der Besonderheiten St. Paulis nicht nur auf die Gründung an sich beschränken, sondern auch eine Begleitung in den ersten drei Jahren sichern. Von besonderer Bedeutung ist, den Gründerin-nen und Gründern den Zugang zu spezifischen Finanzierungen zu eröffnen. Die Förderung von Existenzgründungen bedeutet in der heutigen Zeit einen wesentlichen Bei-trag zum Strukturwandel. Durch die Schaffung vieler neuer wirtschaftlicher Aktivitäten wer-den in der Regel weitere Arbeitsplätze initiiert. Die Entwicklung neuer Unternehmen findet oft auch in innovativen Wirtschaftsbereichen statt, die helfen, die Schwierigkeiten der heuti-

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gen Zeit zu überwinden. Zentrale Beratungs- und Informationsdienste für Kleingewerbe, E-xistenzgründungen und Handwerk sind unverzichtbar, um diesen Ansatz voranzubringen.

9.2.1.4. Förderung unternehmensbezogener Dienstleistungen Die Einführung von Informationstechnologien hat sich besonders in kleinen und mittleren Unternehmen in St. Pauli noch nicht hinreichend durchgesetzt. Mit ihrer Hilfe wird es gelin-gen, die Betriebe den modernen Anforderungen anzupassen und damit auch zukünftig wett-bewerbsfähiger zu machen. Der Dienstleistungssektor innerhalb der Wirtschaft ist der Bereich, der sich am schnellsten entwickelt. Unternehmensbezogene Dienstleistungen sind besonders geeignet, den allgemei-nen wirtschaftlichen Wandel zu fördern und neue Arbeitsplätze bereitzustellen. Quartiersma-nagement und Werbegemeinschaften, sei es für einzelne Straßenzüge oder Branchen inner-halb eines Quartiers, werden immer bedeutender. Virtuelle Marktplätze benutzen das zu-kunftsweisende Internet zur Kundensuche. Mediencafés und andere Hilfen für private und gewerbliche Nutzer sorgen dafür, dass die neuen Kommunikationswege in Anspruch genom-men werden.

9.2.1.5. Förderung innovativer Aktivitäten Die Fähigkeit zu Innovation und laufender Anpassung an die wirtschaftlichen Veränderungen ermöglicht den Unternehmen im Stadtteil St. Pauli, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Disparitäten zu entwickelteren Regionen zu verringern und hochwertigere Arbeitsplätze zu schaffen. Zu innovativen Praktiken zu ermuntern, bedarf im Hamburger Fördergebiet großer Anstrengungen, ist aber unerlässlich, um den Strukturwandel zu beschleunigen. Allerdings wird es kaum gelingen, Innovation im Sinne von Grundlagenforschung zu unterstützen. We-gen der Unternehmenscharakteristika im Fördergebiet besteht ein Mangel an der Nutzung moderner Kommunikationsmittel in kleinen und mittleren Unternehmen. Daher sind in die-sem Zusammenhang die Einführung von Computer gestützter Datenverarbeitung, Verbreitung von e-commerce und die Internetpräsentation von Belang. Die Förderung von innovativen Aktivitäten ist somit insbesondere auf diesen Feldern realistisch.

9.2.1.6. Förderung weiterer Aktivitäten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen.

Verbesserung der Marktposition und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens-bestands zählen zu den zentralen Zielen der Förderung. Die Unterstützung von Kleinstunter-nehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen dient der Stabilität eines wichtigen Teils unserer Wirtschaft. Die meisten Arbeitsplätze gibt es bei den kleinen und mittleren Unter-nehmen. Hilfe für diesen Bereich ist auch Hilfe zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeits-plätze. Speziell die Problematik des Generationenwechsels im Handwerk darf für den Stadt-teil St. Pauli nicht außer Acht gelassen werden. Eine Reihe von Handwerksbetrieben werden sich in den nächsten Jahren der Nachfolgefrage stellen müssen, von der oft die Weiterexistenz der Betriebe abhängt. Ein wichtiger Aspekt kann auch die Vermittlung von Kapital und Kre-diten sein, die für die Fortführung des Unternehmens und gegebenenfalls für die Einstellung von weiteren Mitarbeitern nicht selten eine entscheidende Rolle einnimmt. Die Frage der

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Notwendigkeit und ggf. die Problematik der Vermittlung von Kleinstkrediten ist z.T. noch immer nicht befriedigend gelöst, so dass gelegentlich aus diesem Grund die Aufnahme von wirtschaftlichen Aktivitäten unterbleibt.

9.2.2. Schwerpunkt 2: Technische Hilfe Die Maßnahmen der technischen Hilfe zur Vorbereitung, Begleitung und Bewertung des Ziel 2 - Programms belaufen sich auf 8,3% des jährlichen und damit gesamten Hamburger Förder-volumens. Es sollen Tätigkeiten gefördert werden, die die Verwaltungsbehörde zur Durchfüh-rung und Optimierung der Intervention ausübt.

9.2.2.1. Ausgaben für Verwaltung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle

Die Mittel in Höhe von maximal 2,5% des Programmvolumens als von der EU festgesetztem Schwellenwert werden für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Auswahl, Be-urteilung und Begleitung der Intervention und der Operationen verwendet. Kosten für Sitzun-gen des Begleitausschusses und dessen Unterausschüssen sowie für Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen werden gleichfalls aus der technischen Hilfe bezuschusst.

9.2.2.2. Aktionen zur Unterstützung der Programmdurch-führung vor Ort

5,7% des Programmvolumens sind als technische Hilfe zusätzlichen Aktionen vorbehalten. Hierzu zählen Operationen vorbereitende Entwicklungskonzepte, die zu Erkenntnissen über lokalspezifische Chancen und Probleme führen und neue Denk- und Handlungsansätze initiie-ren sollen. Auch die Aufwendungen, die die Erfüllung einschlägiger Publizitätsverpflichtun-gen verursacht, sind dieser Zweckbestimmung zuzuordnen. Gleichfalls wird die Errichtung und Weiterentwicklung Rechner gestützter Systeme für die Verwaltung, Begleitung und Be-wertung der Intervention aus diesen Mitteln kofinanziert.

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10. Durchführungsbestimmungen 10.1. Programmverwaltung

10.1.1. Verwaltungsbehörde

Die für die Durchführung des Europäischen Strukturfonds zuständige Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 9 n der VO (EG) 1260/1999 ist: Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Amt für Wirtschaft und Landwirtschaft/Abteilung Wirtschaftsförderung Alter Steinweg 4 D - 20459 Hamburg Ansprechpartner und Verantwortlicher im Sinne der Verordnung ist Walter Zuckerer, Tel.: +49+40+42841-1375, E-Fax: 427941-693, e-mail: [email protected]

10.1.2. Verwaltungsregelungen Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ist als Fondsverwalter des EFRE-Programms der zent-rale Ansprechpartner. Zur Durchführung der einzelnen Operationen sind die anderen Ham-burger Behörden zu beteiligen, die die jeweiligen Komplementärmittel bereitstellen. Techni-sche Hilfe soll in Anspruch genommen werden. Über den Mitteleinsatz aus der technischen Hilfe entscheidet die Verwaltungsbehörde in ihrer Eigenschaft als fondsverwaltende Stelle. Eine über die grundsätzlichen Darstellungen in diesem EPPD hinausgehende Delegation von Befugnissen, z.B. Regelungen hinsichtlich des Begleitausschusses oder hinsichtlich der Ver-gabe von Fondsmitteln, ist nicht vorgesehen. Die Informationen zu Inhalten und zur Verwaltung des Ziel 2 - Programms sind im Internet unter www.efre.hamburg.de veröffentlicht und werden laufend aktualisiert und ergänzt. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den für den EFRE zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder wurde als Zahlstelle auf Bundesebene gemäß Artikel 9 o der VO (EG) 1260/1999 für die deutschen Ziel 2 - Program-me das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 - 35 D-65760 Eschborn bestimmt. Die Benennung der auf Bundesebene eingerichteten Zahlstelle entbindet die auf Landesebene zuständigen Stellen nicht von ihrer Verpflichtung, für die Erfüllung der sich aus Artikel 32 der VO (EG) 1260/1999 ergebenden Aufgaben zu sorgen. Dies gilt insbesondere für die Voll-ständigkeit und Richtigkeit der von ihnen abzugebenden Bescheinigungen und Erklärungen im Sinne von Artikel 32, Absatz 3 und 4 der VO (EG) 1260/1999.

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Im Folgenden werden die Regelungen für die Verwaltung des EPPD beschrieben. Die Verwaltungsbehörde prüft den eingegangenen Antrag hinsichtlich seiner EU-Förderfähigkeit und daraufhin, ob die im Antrag beschriebene Operation nach den geltenden Verordnungen und sonstigen Bestimmungen, die für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gelten, und den spezifischen Vorgaben des hamburgischen Ziel 2 - Programms förderfähig ist. Dabei werden auch die Kriterien für die Bestimmung der Qualität einzelner Operationen angewendet, die der Begleitausschuss festgelegt hat. Daraus ergibt sich, dass Operationen außerhalb des Fördergebiets nicht in Frage kommen. Handelt es sich um eine Operation aus einem bereits von der EU genehmigten Förderprogramm, wird die Prüfung durch die dafür zuständige Stelle vorgenommen. Die Verwaltungsbehörde leitet die Unterla-gen weiter an die kofinanzierende Stelle in der jeweils zuständigen Behörde, die prüft, ob der Antrag fachlich dem Programm entspricht, aus dem die Komplementärmittel entnommen werden sollen, und den Kofinanzierungsbetrag anschließend sicherstellt. Die Operation wird daraufhin bei der EFRE-Mittelbindungsplanung der Verwaltungsbehörde berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung, die Operation zu fördern, wird anhand einer Checkliste "Prü-fung der Förderfähigkeit und Genehmigung eines Projekts" getroffen. Danach verfasst die kofinanzierende Stelle in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde einen Bewilligungsbe-scheid, dem die Checkliste "Bescheiderteilung" anliegt. Der Bescheid unterliegt neben den Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts bestimmten Besonderheiten, die die Förderung aus dem Ziel 2 - Programm verlangt. Auf Grundlage der Bewilligung wird ein Meldebogen für EU-geförderte Operationen ausge-füllt, aufgrund dessen die Mittelbindung vorgenommen wird, d.h., die für diese Operation genannte Summe ist jetzt verbindlich innerhalb des Ziel 2 - Programms eingesetzt. Die Pro-jektdaten werden in die elektronische Datenverwaltung des Förderprogramms, dem EFRE-Plan, aufgenommen. Die nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 438/2001 geforderte Kontrolle wäh-rend der Projektlaufzeit übt die kofinanzierende Stelle aus. Die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger hat Auszahlungsanträge mit den quittierten Belegen an die kofinanzierende Stelle zu richten. Diese veranlasst nach sachlicher und rechnerischer Prüfung die Überweisung. Den Verwendungsnachweis prüft die kofinanzierende Stelle, die die Ver-waltungsbehörde über das Ergebnis mit der Checkliste "Prüfung des Verwendungsnachwei-ses" unterrichtet. Letztere ergänzt darauf hin ihre Dokumentation des Projekts im EFREPlan und trägt die Ergebnisse zur Evaluierung ein. Die Daten über getätigte Zahlungen der Endbegünstigten werden für die einzelnen Maßnah-men addiert und von der Verwaltungsbehörde dreimal im Jahr für Zahlungsanträge zusam-mengefasst. Die Zahlstelle prüft die Angaben, stellt die Unterlagen für die Zahlungsanträge aus und sendet diese als Antrag zur Rückerstattung der EFRE-Beteiligung über das BAFA an die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission. Die Verwaltungsbehörde verfasst Jahresberichte für die EU, und zwar über die Programm-durchführung wie auch zur Finanzkontrolle. Für diese Berichte werden die Projektdaten zu-sammengeführt, entsprechend aufbereitet und der EU übermittelt. Die Verwaltungsbehörde hat 2003 die Halbzeitbewertung veranlasst; den Bericht beurteilte die Kommission mit Schreiben vom 22. Januar 2004 als zufrieden stellend. Damit war die Voraussetzung für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve in Höhe von 270 Tsd. EUR erfüllt. Die Mittel

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wurden zur finanziellen Verstärkung der Maßnahmen 1.2. und 1.3. verwendet. Nach Ablauf des Ziel 2 - Förderprogramms erstellt die Verwaltungsbehörde aufgrund der Informationen der kofinanzierenden Stellen die Schlussabrechnung und übermittelt einen Abschlussbericht über das Gesamtprogramm an die EU. Die Pflichten für die geförderten Unternehmen und Einrichtungen hinsichtlich der Informati-on und Publizität ergeben sich aus der Publizitätsverordnung VO (EG) 1159/2000. Wie dort u.a. festgelegt, werden die Zuwendungsempfängering/der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Bescheids zu entsprechenden Aktionen verpflichtet. Im Verwendungsnachweis muss auf diese Auflage eingegangen werden. Die Begleitungs- und Bewertungssysteme sind wie folgt aufgebaut: Das Programm wird ge-mäß Artikel 8, 17 - 19 und 34 - 37 der VO (EG) 1260/1999 durch den ‚Begleitausschuss für das Ziel 2 - Programm der Freien und Hansestadt Hamburg 2000 - 2006‘ begleitet (s. auch Ziffer 10.3.). Zur Begleitung selbst wird für die Maßnahmen des Programms ein System ma-terieller und finanzieller Indikatoren erstellt, um über den Programmfortschritt und die Effek-te der Maßnahmen fortlaufend berichten und erste Bewertungen vornehmen zu können. Die-ses System ist Gegenstand einer ausführlichen Beschreibung im Ergänzungsdokument. Die Evaluierung des Ziel 2 - Programms für die Freie und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2000 - 2006 erfolgt vor allem über eine ex-ante-Bewertung (im Jahr 1999/2000), eine Halb-zeitbewertung (im Jahr 2002/2003) und eine Schlussbewertung (in den Jahren 2006 ff). Grundlage der Bewertungen stellt das oben beschriebene Begleitsystem materieller und finan-zieller Indikatoren für die Begleitung und Bewertung der Intervention dar. Die entsprechen-den Daten werden elektronisch erfasst und ausgewertet. Die Evaluierungen selbst gehen über das Begleitsystem und seine Auswertung hinaus und haben auch qualitative Untersuchungen und Empfehlungen zur Fortschreibung und Optimierung des Programms zum Gegenstand. Die Daten werden der beauftragten Institution über die Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt, die die Evaluierungen des Programms betreut. Im Hinblick auf die Bereitstellung und Weiterleitung der Finanzmittel im Rahmen des Ziel 2 - Programms wird auf Ziffer 10.5.1. verwiesen. Das Verfahren zur Kontrolle der Durchführung des EPPD ist in Ziffer 10.5.2. beschrieben. Für den Computer gestützten Austausch der zur Erfüllung der Verwaltungs-, Begleitungs- und Bewertungsanforderungen notwendigen Daten hat Hamburg die Software EFREPlan unter Beteiligung des Fonds (technische Hilfe) erworben, die in Bremen entwickelt und an das Hamburger Programm angepasst wurde. Hinsichtlich der Informations- und Publikationsvorschriften für das Ziel 2 - Programm er-greift die Verwaltungsbehörde alle in der erlassenen Publikationsverordnung vorgesehenen Maßnahmen, um die allgemeine und die Fachöffentlichkeit über die Intervention, ihre Durch-führung und ihre Wirkungen zu informieren. Sie weist regelmäßig weitere Stellen, die mit der Verwaltung des Programms beauftragt sind, und die Endbegünstigten auf ihre Pflichten zur

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Information über die Intervention der Gemeinschaft hin. Sie wird dabei zum einen auf be-währte Formen der Öffentlichkeitsarbeit, wie Broschüren, Tagungen, Informationsveranstal-tungen etc. zurückgreifen. Zum anderen nutzt sie seit 2002 das Internet, um eine breite und aktuelle Informationswirkung zu entfalten.

10.2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftspolitiken

10.2.1. Wettbewerbsrecht

Die Wettbewerbsbestimmungen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags werden ein-gehalten. Bei direkten Unternehmenszuschüssen werden die Beihilferegelungen der EU be-achtet. Daher setzt Hamburg für beihilferelevante Förderungen nur von der EU genehmigte Programme oder die de-minimis-Regelung ein. Für die Maßnahmen können folgende Beihil-feprogramme zur Anwendung kommen: Nr. der Maß-nahme

Titel der staatlichen Beihil-fe oder der staatlichen ad-hoc-Beihilfe

Nummer der staat-lichen Beihilfe

Referenz des Genehmigungs-schreibens

Laufzeit der Regelung

1.1. bis 1.6.

Bürgschaftsprogramm des Landes Hamburg

N 594/91 E5/95 E10/2001

SG(91)22844 vom 22.11.1991, D/31705 vom 15.03.1995 und D/54570 vom 11.11.1998, D/50651 vom 14.02.2001.

unbefristet

1.5. Förderung von Vorhaben derhamburgischen Innovations-stiftung

N 418/97 XS123/03

SG(98)2509 vom 30.03.1998 und D/51612 vom 06.03.2004; D/50425 vom 23.01.2004.

bis 31.12.2006

Die Aufstellung unterscheidet sich von der Ausgangsfassung insofern, als die damals genann-ten einzelnen Beihilfeprogramme zur Mittelstands-, Existenzgründungs-, Verlags- und Inno-vationsförderung seit dem 1. März 2003 zu einem "Programm für Existenzgründungen und Mittelstand" mit einer Richtlinie im de-minimis-Rahmen zusammengefasst wurden. Zudem ist die Geltungsdauer der "Richtlinie zur Förderung von mittelständischen Unterneh-men in Fällen besonderer wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung" abgelaufen; sie soll nicht verlängert werden. Insofern verbleibt für alle Maßnahmen das Bürgschaftsprogramm, das im Zusammenhang mit der EFRE-Förderung eingesetzt werden könnte. Hiervon aber ist noch kein Gebrauch gemacht worden, ebenso wenig wie von der Förderung von Vorhaben der hamburgischen Innovations-stiftung, die im Rahmen der Maßnahme 1.5. Bedeutung haben könnte. Die Unternehmensförderung, die in allen Maßnahmen des Schwerpunktes 1 vorgesehen ist, basierte bisher ausschließlich auf den eigens für dieses Programm geschaffenen "Richtlinien für die Gewährung von de-minimis-Zuschüssen an Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zur Förderung von wirtschaftlichen Aktivitäten, auch Existenzgrün-dungen, mit wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung im Rahmen der Beteiligung des EFRE" vom 26. April 2002, die mit Ende der laufenden Förderperiode außer Kraft tritt. Des Weiteren können Operationen aus dem Modernisierungsprogramm mit einer EFRE-Beteiligung gefördert werden. Dieses Programm basiert auf der de-minimis-Richtlinie "für die Gewährung von Zuschüssen zu baulichen, betrieblichen und ökologischen Investitionen von

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Kleingewerbebetrieben an strukturell problematischen Standorten". Hierfür ist insbesondere die Maßnahme 1.1. geeignet. Beihilfen, die den in der VO (EG) 69/2001 definierten Bedingungen für de-minimis entspre-chen, müssen nicht notifiziert und können ohne zusätzliche Genehmigung der Kommission angewendet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung der de-minimis-Vorschriften wird nach den Erfordernissen, die mit der Neuregelung vorgenannter Verordnung vorgesehen sind, ausgerichtet. Falls sich im Lauf der Durchführung des EPPD die Zweckmäßigkeit anderer notifizie-rungspflichtiger Beihilferegelungen erweist, wird Hamburg das entsprechende Verfahren ein-leiten. In jeder der genannten Maßnahmen können auch Operationen aus dem infrastrukturellen Be-reich gefördert werden. Im Übrigen wird durch das Verwaltungs- und Kontrollsystem sichergestellt, dass die Kumu-lierungsregelungen eingehalten werden. Bisher kamen Kumulierungen nicht in Frage. Die Verwaltungsbehörde vermutet, dass sie auch zukünftig keine Anwendung finden.

10.2.2. Öffentliche Ausschreibungen Aus den Strukturfonds kofinanzierte Aktionen und Maßnahmen werden unter Beachtung der Gemeinschaftspolitik und der Gemeinschaftsrichtlinien für die Auftragsvergabe durchgeführt. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die aus Mitteln des Strukturfonds Unterstützung erhalten, sind mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, die europäischen und nationalen Regeln für öffentliche Ausschreibungen sowie die diesbezüglichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung Hamburgs einzuhalten. Darüber hinaus beachtet die Hamburger Verwaltung bei eigenen Ausschreibungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge selbstver-ständlich die Richtlinien über Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, sofern die darin ge-nannten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.

10.2.3. Umwelt Die für die Planung und Durchführung des EPPD verantwortlichen deutschen Behörden ver-pflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die gel-tenden Gemeinschaftsregelungen im Umweltbereich eingehalten werden. Soweit Richtlinien noch nicht in das deutsche oder hamburgische Recht umgesetzt sind, obwohl sie bereits um-zusetzen waren, werden sie bei allen Aktivitäten gleichwohl eingehalten. Dies gilt insbesondere für die nachfolgenden Richtlinien: • 85/337/EWG (UVP-Richtlinie Anhang 2) • 97/11/EG (Änderung der UVP RL) • 96/61/EU (IPPC Richtlinie). • 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

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Die Hamburger Gebiete des ökologischen Netzwerks "Natura 2000" werden von der Struktur-fondsintervention des EPPD für St. Pauli nicht negativ berührt. Da sich im EFRE-Gebiet St. Pauli selbst und in den angrenzenden Bereichen (> 10 km) keine Natura 2000-Gebiete befin-den, die innerhalb möglicher Auswirkungspfade der vorgesehenen Maßnahmen dieses EPPD liegen, ist eine Darlegung von Maßnahmen zum Schutz der Natura 2000-Gebiete nicht erfor-derlich. Ein Umweltmonitoringsystem wird angemessen berücksichtigt:

in der Ergänzung zur Programmplanung, durch Vorgaben des Begleitausschusses, durch Bewertung der Umweltauswirkungen von Operationen durch die kofinanzierende

Behörde und durch die Information der Kommission in den jährlichen Durchführungsberichten.

10.2.4. Indikatorenerhebung und Kategorisierung der Interventionsfelder

Im Hinblick auf die Quantifizierung der Ziele auf Maßnahmenebene sind im Ergänzungsdo-kument zur Programmplanung Soll-Werte für Indikatoren nunmehr festgelegt, die während der Umsetzung des Programms erhoben werden. Dem liegt die Systematik Output-Ergebnisse-Wirkungen zugrunde. Die Verwaltungsbehörde hat mit externer Hilfe die entspre-chenden Daten entworfen und sie dem Begleitausschuss zur Bestätigung vorgelegt. Eine erste Analyse erfolgt durch die Verwaltungsbehörde. Im Rahmen der Begleitung vergewissert sich der Begleitausschuss in jeder seiner Sitzungen (mindestens einmal im Kalenderhalbjahr) der Wirksamkeit und Qualität der Durchführung der Intervention und prüft dabei insbesondere die Erreichung der quantifizierten Ziele. Entsprechende Ausführungen werden zukünftig in die Jahresberichte aufgenommen, die der Begleitausschuss zur Prüfung und Billigung erhält. Die Quantifizierung der Ziele und der entsprechenden Indikatoren orientierte sich an den durchgeführten und zu erwartenden ähnlichen Operationen sowie dem Mitteleinsatz. Daraus bildeten sich die operationsbezogenen Indikatoren. Für St. Pauli ist es wegen der geringen Größe des Gebiets und vor allem der engen Verflechtung dieses Stadtteils mit dem Bezirk und der gesamten Stadt nicht ratsam, gebietsbezogene Kontextindikatoren, wie z. B. Arbeitslosen-rate, auszuwählen, weil sich daraus die tatsächlichen Wirkungen der EFRE.-Förderung nicht herauslösen lassen. Denn eine gebietsbezogene Größe wird durch ganz andere Einflüsse ge-prägt, als allein durch die Entwicklungen in dem Stadtteil selbst.

10.3. Begleitausschuss Eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, dem Bund und den Einrichtungen des Landes Hamburg ist eine Grundvoraussetzung für eine er-folgreiche Umsetzung der einzelnen Interventionen und für die Abwicklung des gesamten Programms. Gerade für Hamburg als „Neuling“ in Sachen Mainstream-Regionalförderung ist diese Zusammenarbeit besonders geboten.

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Gleichzeitig wird nicht nur mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern eine enge und gedeihliche Zusammenarbeit gesucht. Bemühungen, die Erfahrungen und das Know How von Außenste-henden einzubeziehen, waren erfolgreich. Als beratende Mitglieder konnten Vertreter der Interessengruppierungen aus dem Stadtteil gewonnen werden. Zur Wahrnehmung der hori-zontalen Grundsätze sind die Abteilung Gleichstellung der Behörde für Soziales und Familie sowie das Amt für Immissionsschutz und Betriebe der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wie auch das Hochschulamt der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit in den Begleitausschuss berufen. Der Begleitausschuss setzt sich somit aus den Partnern gemäß Artikel 8, Absatz 1, Satz 1 der VO (EG) 1260/1999 zusammen. Die Partner streben an, sich bei der Auswahl der von ihnen zu benennenden Mitglieder und deren Vertretung von Gesichtspunkten einer besonderen fach-lichen Qualifikation oder einer besonderen Kenntnis der Probleme vor Ort konkret leiten zu lassen. Stimmberechtigte Mitglieder sind:

• - der Bund (BMWA, BMF), - das Bezirksamt Hamburg-Mitte, - die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit den Ämtern für Wohnen, Stadterneu- erung und Bodenordnung sowie Immissionsschutz und Betriebe - Behörde für Inneres - Behörde für Soziales und Familie mit der Abteilung Gleichstellung, - Behörde für Schule und Sport, - Senatskanzlei, - Kulturbehörde, - Behörde für Wissenschaft und Gesundheit.

Beratende Mitglieder können sein: • mit je einer Vertretung

- die Europäische Kommission, - Gewerkschaften, - Arbeitgeberverbände, - Handelskammer Hamburg, - Handwerkskammer Hamburg, - die Arbeitsverwaltung.

• mit max. vier Vertretungen Interessengruppierungen aus St. Pauli, die von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte benannt werden, wobei ihre beratende Teilnahme aufgrund ihrer Ortskunde für die Durchführung und Bewertung von Maßnahmen/Projekten die Effizienz der Part-nerschaft im Rahmen der Aufgaben des Begleitausschusses gewährleisten soll.

• mit je einer Vertretung die Fraktionen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte.

Die Verwaltungsbehörde hat den Vorsitz; sie ist verantwortlich für die Durchführung der Sit-zungen und unterstützt mit Hilfe eines Sekretariats die Arbeit des Ausschusses.

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Grundsätzlich werden die Mitglieder im Begleitausschuss an allen Entscheidungen, die im Begleitausschuss zur Diskussion gestellt werden, beteiligt. Es wird kein Unterschied bezüg-lich der Mitspracherechte bei den Mitgliedern vorgenommen. Alle Mitglieder erhalten gleiche Unterlagen. Sie haben im Diskussionsverfahren volles Beteiligungsrecht. Die Unterscheidung bei der Abstimmung resultiert aus verfassungsrechtlichen Erwägungen, denen zufolge nur diejenigen stimmberechtigt sein dürfen, die den Einsatz der Mittel zu verantworten und zu rechtfertigen haben. Der Begleitausschuß ist mit der Programmdurchführung auf Maßnahmenebene befasst. Da aus dem Kreis der Mitglieder jedoch nachdrücklich zumindest die Kenntnis über die einzel-nen Operationen/Projekte eingefordert wurde, ist der Unterausschuss "Projektbewertung" ge-gründet worden. Abgesehen vom Bund und der Europäischen Kommission ist die Mitglied-schaft identisch mit der des Begleitausschusses. Die Verwaltungsbehörde übersendet vor der endgültigen Entscheidung über die Bewilligung der Förderung eine anonymisierte Projektbe-schreibung mit einer ersten Einschätzung. Die Mitglieder erhalten dadurch die Möglichkeit, Hinweise zu den Vorhaben zu geben, die für die Verwaltungsbehörde relevant sein könnten. Die Mitglieder müssen sich nicht nur im Umlaufverfahren äußern. Wenn eine in der Ge-schäftsordnung festgelegte ausreichende Anzahl der Mitglieder eine Sitzung für notwendig hält, lädt die Verwaltungsbehörde hierzu kurzfristig ein.

10.4. Evaluierung

10.4.1. Halbzeitbewertung Die Halbzeitbewertung für das EPPD wurde unter der Verantwortung der Verwaltungsbehör-de in Zusammenarbeit mit der Kommission vorgenommenen. Der entsprechende Bewer-tungsbericht des unabhängigen Sachverständigen ist der Kommission mit Schreiben vom 1. Dezember 2003 übermittelt worden und nach Prüfung durch die Kommission im Internet ver-öffentlicht. Im Jahr 2005 ist die Halbzeitbewertung zu aktualisieren. Hiermit, beabsichtigt die Verwaltungsbehörde, denselben Sachverständigen zu beauftragen.

10.4.2. Zuweisung der Leistungsreserve Wie der Gutachter in seinem Bericht über die Halbzeitbewertung feststellte, weisen seine Er-gebnisse darauf hin, dass einzelne Maßnahmen durchaus als leistungsfähig beurteilt werden können, obwohl nur geringes Datenmaterial vorlag und die Programmdurchführung hinter dem erwarteten Umsetzungsstand zurückbleibt. So sprach er sich für eine jeweils hälftige Aufteilung der Leistungsreserve auf die Maßnahmen 1.3. und 1.6. aus. Die Verwaltungsbe-hörde bewertete daraufhin die Maßnahmen anhand der Indikatoren und sandte einen entspre-chenden Bericht mit Schreiben vom 27. Februar 2004 an die Kommission. Dabei folgte sie der Empfehlung der Kommission, statt der Maßnahme 1.6. die Maßnahme 1.2. mit der Hälfte der leistungsgebundenen Reserve finanziell zu stärken. Die Kommission entschied am 23. März 2004 K(2004)883endg., die Reserve - wie vorgetragen - zuzuweisen.

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Wirksamkeitskriterien Schwerpunkt 1: Geschaffene/gesicherte Arbeitsplätze

Zielwerte Maß- nahme Bezeichnung des Indikators Ein-

heit Halbzeit Soll

Halbzeit Ist 2006

Grad der Zielerrei-

chung 1.1. (Gewerbeflä-chen und -räume)

• Aktivierte/bereitgestellte Flächen: • Bodenfläche • Nettogeschossfläche

• Verhältnis des aktivierten privaten Kapitals zu den öffentlichen Ausgaben,

• Zahl der auf den aktivierten bereitgestellten Flächen angesiedelten Unternehmen,

• Anteil der durch kleine Unternehmen ge-nutzten zur insgesamt aktivier-ten/bereitgestellten Fläche,

• Zahl der Arbeitsplätze auf den aktivier-ten/bereitgestellten Flächen: • neu, • gesichert, • insgesamt.

qm qm % Anzahl % Anzahl

* * *

*

*

(5) (25) (30)

** 0

560 704,9

8

100

24

* * *

*

70

(20) (100) (120)

80% 1.2. (Touris-mus...) 1.4. (unterneh-mens- bezogene Dienstleis-tungen) 1.5. (innovative Aktivitäten) 1.6. (weitere Aktivitäten)

• Verhältnis des aktivierten privaten Kapitals zu öffentlichen Ausgaben,

• Zahl der direkt geförderten Unternehmen, • Anteil der direkt geförderten kleinen Unter-

nehmen, • Zahl der geförderten Infrastrukturprojekte, • Zahl der Arbeitsplätze in den direkt geför-

derten Unternehmen: • neu, • gesichert, • insgesamt.

%

Anzahl

%

Anzahl

Anzahl

100

*

70

*

22 145 167

450,16

9

100

2

23*** 38*** 61***

100

*

70

*

70 450 520

450,16%

142,86%

104,5% 26,2%

36,53% 1.3. (Existenz-gründungen)

• Verhältnis des aktivierten privaten Kapitals zu den öffentlichen Ausgaben,

• Zahl der direkt geförderten Existenzgrün-dungen,

• Zahl der direkt geförderten Kleinstunter-nehmen,

• Zahl der geförderten Infrastrukturprojekte, • Zahl der Arbeitsplätze in den direkt geför-

derten Unternehmen: • neu, • gesichert, • insgesamt.

%

Anzahl

Anzahl

Anzahl Anzahl

100

*

*

*

10 15 25

618,14

5

0

0

17

17

100

*

*

*

30 50 80

618,14%

170%

68% 1.1. bis 1.6. • Anteil der direkt geförderten Unternehmen,

die zwei Jahre nach der Förderung noch e-xistieren,

• für die direkt geförderten Unternehmen: Verhältnis der Zahl der Arbeitsplätze „2

Jahre/ unmittelbar“ nach der Förderung.

%

%

*

*

**** 85

115

* ex ante nicht quantifizierbar. ** Das bisher einzige Projekt in Maßnahme 1.1. ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Arbeitsplatzeffekte nur als globale geschätzte

Zahl angegeben werden können. *** Die Angaben sind relativ gering, weil die beiden Infrastrukturprojekte keine Voraussage über Arbeitsplatzeffekte zulassen. Die

Beratungstätigkeit der Handwerkskammer Hamburg läuft unerwartet schleppend an; die Resonanz der Handwerksbetriebe ist äu-ßerst zurückhaltend, sodass sich der vermutete Beratungsbedarf noch nicht bestätigte. Bei dem Infrastrukturprojekt "Bei der Erho-lung" sind Arbeitsplatzeffekte nicht nachweisbar, allenfalls die Zahl der begünstigten Unternehmen zu ermitteln.

**** keine Angaben möglich, weil der entsprechende Zeitraum noch nicht verstrichen ist.

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Verwaltungskriterien Zielwerte

Indikator Bezeichnung Einheit Halbzeit Soll

Halbzeit Ist

2006

Qualität des Begleitsystems

Prozentsatz der Maßnahmen des Schwer-punkts, die von geeigneten jährlichen Finanz- und Begleitdaten abgedeckt sind.

% 80 90 100

Qualität der Finanzkontrolle

Prozentsatz der Ausgaben, die von jährlichen Finanz- und Verwaltungsaudits abgedeckt sind.

% mindestens 5% der zuschuss-

fähigen Ausga-ben.

0 mindestens 5% der zuschuss-

fähigen Ausga-ben.

Qualität der Operationsaus-wahl

Prozentsatz der Mittelbindung für Operatio-nen, die nach klar definierten Kriterien ausge-wählt werden oder mit einer angemessenen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet werden.

% 100 100 100%

Finanzkriterien

Ziel Indikator Bezeichnung Einheit

Halbzeit Soll Halbzeit Ist Mittelabfluss Prozentsatz der erstatteten Ausgaben oder

zulässigen Anträge in Bezug zur Mittelbindung.100% 100 5,29

Hebelwirkung Prozentsatz der tatsächlich getätigten Privat-ausgaben (im Finanzplan nicht enthalten, da nicht im Voraus zu schätzen) an den für Un-ternehmensförderung eingesetzten öffentlichen Mitteln.

100% 100 729,60

Da der Einsatz der Reservemittel innerhalb der Grenzen des Programms zu erfolgen hat, sind auch die Management- und Finanzkriterien auf Ebene des Schwerpunkts angewandt.

10.4.3. Ex-post-Evaluierung Die ex-post-Bewertung nach Artikel 43 der VO (EG) 1260/1999 wird unter Verantwortung der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat und der Verwaltungsbehörde vor-genommen. Diese Bewertung ist spätestens drei Jahre nach Ablauf des Programmplanungs-zeitraums abzuschließen. Der Mitgliedstaat und die Verwaltungsbehörde treffen alle zur Durchführung der Bewertung erforderlichen Maßnahmen und tragen insbesondere dafür Sor-ge, dass der unabhängige Sachverstand Zugang zu sämtlichen Informationen hat. Die Ergeb-nisse dieser Bewertung werden der Öffentlichkeit gemäß Artikel 40, Absatz 4 der VO (EG) 1260/1999 zur Verfügung gestellt.

10.5. Finanzmanagement

10.5.1. Zahlstelle und Verfahren für die Bereitstellung und Weiterleitung der Finanzmittel

a) Als Zahlstelle auf Landesebene fungiert die Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg Zentralverwaltung/Haushalt und Controlling

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Alter Steinweg 4 D - 20459 Hamburg Ansprechpartner und Verantwortlicher im Sinne der Verordnung ist Olaf Beber Tel.: +49+40+42841-1618, Fax -2077 e-mail: [email protected] Die Zahlstelle ressortiert in einem anderen Amt als die Verwaltungsbehörde. Insofern ist sie funktional unabhängig von allen Dienststellen, die Zahlungsanträge bewilligen.

b) Die EFRE-Mittel werden von der Zahlstelle (BAFA) direkt an die Kasse Hamburg Konto-Nummer 200 015 70 BLZ 200 000 00 Bundesbank überwiesen und im Haushalt der Behörde für Wirtschaft und Arbeit verbucht.

c) An der Finanzierung des EPPD und seiner Schwerpunkte werden mehrere Hamburger Behörden beteiligt sein. Zum Zeitpunkt der Programmerstellung können darüber keine ab-schließenden Aussagen gemacht werden wie auch nicht über das Ausmaß des privaten Fi-nanzierungsanteils. Der Finanzplan des EPPD stellt daher ausschließlich auf öffentliche Ausgaben ab.

Die Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger richten ihre Mittelabrufe an die kofinanzierende Behörde. Sie legen dabei detaillierte Übersichten der bezahlten Rechnun-gen zum Nachweis darüber vor, dass die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden. Darüber hin-aus enthalten die Mittelabrufe deren Zusicherungen, dass hierbei die Gemeinschaftspolitiken insbesondere in den Bereichen Vergabe öffentlicher Aufträge, Umweltschutz sowie Publizi-tätspflichten beachtet wurden. Sie werden bereits im Antragsverfahren darauf hingewiesen, dass es sich insbesondere bei dem fristgemäßen und zweckentsprechenden Einsatz der Mittel um - aus rechtlicher Sicht - subventionserhebliche Tatsachen handelt. Die kofinanzierende Behörde gleicht den Mittelabruf (inkl. der vorgelegten Nachweise) in 100 Prozent der Fälle mit dem Bewilligungsbescheid und der dazugehörigen Bewilligungsak-te ab. Zusätzlich werden stichprobenartige Überprüfungen anhand von Originalbelegen (Rechnungen und Konto- bzw. Bankbelege) durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten und Unklar-heiten erfolgen weitere Prüfungen und Kontrollen bis hin zu Vor-Ort-Kontrollen. Erst nach Feststellung einer eindeutigen Sachlage wird der Vorgang über die Verwaltungsstelle an die Auszahlung anordnende Stelle mit einem positiven Vermerk weitergegeben. Die Prüfschritte sind in der Checkliste "Prüfung der Mittelanforderung" ausgewiesen. Die auszahlende Einheit nimmt die Anordnung der Zahlung vor. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt über die Landeshauptkasse. In der Auszahlung anordnenden Einheit wird parallel zur bewilligenden Stelle eine so genannte Auszahlungsakte im Sinne einer Spiegelakte geführt. Darin sind die ursprüngliche Bewilligung sowie eventuelle Veränderungen der Bewilligung enthalten. Darüber hinaus wird ein Auszahlungsblatt für die jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel geführt, sodass einerseits der Ausgabenstand und andererseits die Konformi-tät mit der Bewilligung unmittelbar vor der Auszahlung nochmals geprüft werden.

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Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Auszahlung von Zuschussmitteln und die Aufnahme von Rechnungen in die Auszahlungsanträge an die Kommission nur auf der Grundlage nachweislich getätigter Ausgaben der Zuschussempfänger und eindeutiger Sach-verhalte möglich sind.

Finanzfluss

(über die Landeshauptkasse Hamburg)

10.5.2. Kontrollmaßnahmen und -verfahren Hamburg stellt die Kontrolle der gemeinschaftlichen wie auch der nationalen Kofinanzie-rungsmittel sicher und gewährleistet, dass der Strukturfonds in Übereinstimmung mit den formulierten Zielen und mit bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie entspre-chend den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung eingesetzt wird. Für die Durchführung der Intervention wird das nationale Recht betreffend die Gewährung öffentlicher Zuwendungen, insbesondere die Landeshaushaltsordnung, deren Vorschriften im Wesentlichen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) entsprechen, angewendet sowie die ein-schlägigen Verwaltungsvorschriften und entsprechenden Förderrichtlinien oder -programme der Freien und Hansestadt Hamburg beachtet. Hier sind beispielsweise auch Prüfungen der Vorhaben vor Ort möglich. Strukturfondsmittel werden als Einnahmen und Ausgaben in den Landeshaushalt eingestellt. Dadurch unterliegen sie den üblichen Kontrollmechanismen des Landeshaushalts, zu denen die Kontrolle durch das Landesparlament und den Landesrechnungshof gehört (externe Kon-

EU überweist beantragte Zahlungen

Einzahlung auf das Konto der Bundeskasse Kiel, Außenstelle Berlin

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Zahlstelle nach Art. 9 VO (EG) 1260/1999)

Landeshauptkasse Hamburg

Verwaltungsbehörde EFRE (Behörde für Wirtschaft

und Arbeit)

kofinanzierende Behörde

kofinanzierende Behörde

kofinanzierende Behörde

kofinanzierende Behörde

Zuschussempfänger

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trolle). Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt seit 1997 an Koordi-nierungssitzungen mit dem Europäischen Rechnungshof und dem Bundesrechnungshof teil, deren Ziel die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ebenen ist. Für die Finanzkontrolle der Strukturfondsintervention gelten darüber hinaus besondere Be-stimmungen, die in den Artikeln 38 und 39 der VO (EG) 1260/1999 sowie in VO (EG) 438/2001 und 448/2001 festgelegt sind. Nach VO (EG) 1260/1999 wird in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit eine ‚Unabhängige Stelle‘ eingerichtet, die die Kontrolltätigkeiten in diesem Sinn ausführt und einem anderen Amt als die Verwaltungsbehörde angehört. Für die interne Kontrolle implementiert das fondsverwaltendende Ressort (Behörde für Wirt-schaft und Arbeit) Mechanismen zur Durchführung des EPPD und zum finanziellen Einsatz des Strukturfonds. Die Kontrolle, Begleitung und Bewertung des Strukturfondseinsatzes und der einzelnen Vorhaben wird vor und nach Bewilligung der Anträge z.B. durch ein Berichts-wesen und eine gleichfalls systematisierte Verwendungsnachweisprüfung realisiert. Darüber hinaus findet auch eine interne Kontrolle dadurch statt, dass die am Bewilligungsver-fahren beteiligten Stellen im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen und Kompetenzen sicherzustellen und zu prüfen haben, dass Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Mittel verhindert, aufgedeckt, gemeldet und geahndet und die auf solche Unregelmäßigkeiten zu-rückzuführenden Verluste wieder eingebracht werden. Außerdem müssen die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit von Zahlungen gewährleistet und Vorkehrungen für eine unabhängige Revision getroffen werden. So werden im Zusammenhang mit der Strukturfondsintervention hauptsächlich folgende Kon-trollen durchgeführt: zur Vorausbeurteilung: ob der wirtschaftliche, soziale und ökologische Nutzen den eingesetzten Mitteln ent-

spricht, ob die vorgesehenen Operationen mit den Förderschwerpunkten des EPPD übereinstim-

men, ob geeignete Strukturen zur Durchführung und Verwaltung bestehen, ob die vorgeschlagenen Operationen mit den anderen Gemeinschaftspolitiken überein-

stimmen und ob die Verwendung des Strukturfonds nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und

der Sparsamkeit erfolgt. als Beurteilung während der Durchführung: • ob die von den Antragstellern vorgelegten Anträge von den einzelnen Bewilligungsbehör-

den im Rahmen von Verwaltungsprüfungen und ggf. auch vor Ort beim Begünstigten ge-prüft sind,

• ob im Rahmen der Maßnahmen nach Abschluss einer Operation ein Verwendungsnach-weis vorgelegt ist. Diese Nachweise werden in der Regel von den kofinanzierenden Stel-len anhand der Buchführung und der dazugehörenden Originalbelege geprüft.

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Die Vorausschätzung der Zahlungsanträge erfolgt auf der Grundlage von Angaben der zu-ständigen Bewilligungsstellen durch die Zahlstelle. Dabei findet ein mehrstufiges Verfahren in Abhängigkeit vom erreichten Konkretisierungsgrad des jeweiligen Förderfalls Anwendung. Im Bereich der EFRE-Förderung erfolgt eine erste Vorausschätzung auf der Grundlage vor-liegender Anträge. In den Antragsunterlagen ist von den Zuwendungsempfängern der Investi-tionszeitraum – aufgeschlüsselt nach Jahren - anzugeben. Durch Zusammenfassung dieser Angaben wird eine erste Vorausschätzung für die zu erwartenden Mittelabflüsse ermöglicht. In einem zweiten Schritt können die Vorausschätzungen aufgrund bereits vorgenommener Bewilligungen präzisiert werden, weil im Rahmen der Bewilligungen ermittelt wird, zu wel-chem Zeitpunkt der Zuwendungsempfänger den Zuschuss konkret in Anspruch nehmen will. Diese Angaben sind auch deshalb erforderlich, weil nach den Regelungen der Haushaltsord-nung der Freien und Hansestadt Hamburg Landesmittel nur jährlich in Anspruch genommen werden können. Auf dieser Grundlage ist in den Folgejahren eine entsprechende Präzisierung der Vorausschätzung möglich. Die entsprechenden Angaben aus den zuständigen Bewilligungsstellen werden bei der Lan-deszahlstelle zusammengefasst und als Vorausschätzung über die Bundesregierung an die EU-Kommission weitergeleitet.

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73

11. Finanztabelle und Additionalität

11.1. Finanztabelle Die anliegende Finanztabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Gesamtmittel auf die einzelnen Schwerpunkte und Jahre wieder. Die Tabelle ist insgesamt in EUR ausgedrückt. Bei der Programmumsetzung wird sich her-ausstellen, ob und in welchem Umfang Programmänderungen hinsichtlich der Mittelvertei-lung auf die Schwerpunkte und auf die Jahre erforderlich sind. Dabei werden die vorgegebe-nen Regelungen zur Programmänderung eingehalten. Neben der technischen Hilfe für Maßnahmen zur Verwaltung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle der Intervention sowie weitere unterstützende Aktionen (Schwerpunkt 2) in Höhe von 8,3% des Fördervolumens verbleiben für die Förderung von unternehmerischen Aktivitä-ten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (Schwerpunkt 1) 91,7% der Gesamtmittel. Die geplanten EFRE-Beteiligungssätze und die zugehörigen Landeskomplementärmittel be-tragen grundsätzlich jeweils 50% der einzusetzenden öffentlichen Mittel. Die jeweiligen Haushaltsmittel im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg werden von der je-weils für das Einzelprojekt (Operation) zuständigen Behörde aus deren Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Das haushaltsmäßige Verfahren ist wie folgt geregelt: Zur finanziellen Durchführung des Programms werden für das Haushaltsjahr 2001 und die folgenden Jahre die notwendigen Haushaltstitel im Einzelplan 7 der fondsverwaltenden Be-hörde für Wirtschaft und Arbeit in die Haushaltspläne eingestellt. Die aufgeführten zentralen Titel ermöglichen es der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, so-wohl die bei ihr eingehenden Zuweisungen der EU (vgl. Titel 7300.272.02) als auch die not-wendigen hamburgischen Komplementärmittel auf die jeweiligen Abwicklungstitel der kofi-nanzierenden und operationsdurchführenden Behörden zu übertragen. Einnahmetitel benöti-gen die Behörden daher nicht. Sie haben nur noch einen entsprechenden Ausgabetitel in ihrem Einzelplan bereitzustellen, über den das Einzelprojekt finanziell abgewickelt werden soll. Folgende Varianten der haushaltsmäßigen Abwicklung sind denkbar: 1. Vorhandene Abwicklungstitel Falls die Behörde über einen passenden Ausgabetitel verfügt, über den das Einzelprojekt

abgewickelt und aus dem die Komplementärmittel bereitgestellt werden sollen, werden von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit nur die EU-Mittel aus dem Titel 7300.971.01 durch Sollübertragung auf diesen Ausgabetitel bereit gestellt.

2. Neue Abwicklungstitel Sofern bei der durchführenden Behörde ein entsprechender Ausgabetitel nicht vorhanden

ist, muss er von dieser Behörde in ihrem Einzelplan außerplanmäßig eingerichtet werden. Die Haushaltsvermerke bei den Titeln 7300.971.01 und 7300.971.02 lassen dies zu. Dabei

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74

ist es gleichgültig, ob es sich um einen Investitionstitel oder um einen Titel im Bereich der Sach- und Fachausgaben handelt.

Auf diesen Titel überträgt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit sowohl die EU-Mittel (aus dem Titel 7300.971.01) als auch die hamburgischen Komplementärmittel (aus dem Titel 7300.971.02). Zum Ausgleich der hamburgischen Komplementärmittel hat die betrof-fene Behörde einen Deckungsvorschlag zu unterbreiten. Bei dem(n) angebotenen Titel(n) sind Mittel in entsprechender Höhe einzusparen und in der Haushaltsrechnung auszuwei-sen. Dadurch wird die bei dem Titel 7300.972.01 veranschlagte globale Minderausgabe er-füllt und der Haushaltsausgleich sichergestellt.

Der Titel 7300.119.01 "Rückzahlung nicht verbrauchter EFRE-Mittel" wird vorsorglich ein-gerichtet, um Rückflüsse (EU-Mittel) aus den Einzelprojekten revolvierend für neue Vorha-ben einsetzen zu können.

Zentrale Titel im Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft und Arbeit Ansätze 2001

Einnahmen in Tsd. Euro 7300.119.01 Rückzahlung nicht verbrauchter EFRE-Mittel

Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei 971.01 -

7300.272.02 Zuweisungen aus dem Europäischen Strukturfonds zur Förderung des Stadtteils St. Pauli (EFRE-Programm) Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei 971.01

-

Ausgaben 7300.971.01 Förderung des Stadtteils St. Pauli aus Mitteln des Europäischen

Strukturfonds (EFRE-Programm) Ausgaben dürfen geleistet werden in Höhe der Einnahmen bei 119.01 und 272.02 Mittel für einzelne Projekte/Projektgruppen werden auf vorhandene oder einzurichtende Titel der sachlich zuständigen Kapitel übertra-gen

-

7300.971.02 Global veranschlagte Ausgaben zur Kofinanzierung von EU-Vorhaben im Stadtteil St. Pauli (EFRE-Programm) Mittel für einzelne Maßnahmen/Maßnahmegruppen werden auf vorhandene oder einzurichtende Titel der sachlich zuständigen Kapi-tel übertragen

888 890 VE

7300.972.01 Globale Minderausgaben zum Ausgleich der Komplementärmittel für EU-Vorhaben im Stadtteil St. Pauli (EFRE-Programm)

- 888

Sofern die Behörde für Wirtschaft und Arbeit kofinanzierende Behörde ist, stehen ihr die ei-gens dafür eingerichteten Abwicklungstitel 7300.892.04 zur Förderung von Investitionen und 7300.683.01 zur Förderung von Sach- und Fachausgaben, z. B. Beratungen, zur Verfügung. Die hamburgische Kofinanzierung erfolgt ausschließlich aus dem öffentlichen Haushalt oder von Hamburger Institutionen, die für die nationale öffentliche Kofinanzierung zugelassen sind. Auf andere Finanzinstrumente (z.B. EIB) kann Hamburg nicht zurückgreifen. Derzeit ist nicht vorhersehbar, wie umfangreich angestrebte private Kofinanzierungsbeträge sein werden. Um zahlreiche Änderungen der Finanztabelle im Zuge der Umsetzung des Pro-

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75

gramms zu vermeiden, hat sich Hamburg entschlossen, die Privatbeteiligung nicht zum Be-standteil der Finanzplanung zu machen und keinen Ansatz in die Finanztabelle aufzunehmen. Für ergänzende, aber nicht mit dem EFRE verknüpfte Maßnahmen nach ESF stehen von 2001 bis 2006 dem Fördergebiet 0,900 Mio. EUR zur Verfügung. Die EFRE-Ziel 2 - Fondsverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ist durch eine Mit-arbeiterin der Behörde für Wirtschaft und Arbeit direkt im „Beratenden Ausschuss zur Durch-führung der Intervention des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziel 3 in der Freien und Hanse-stadt Hamburg“ und im „Ausschuss der Behörden zur Durchführung des Intervention des Eu-ropäischen Sozialfonds (ESF) Ziel 3 in der Freien und Hansestadt Hamburg“ vertreten. Da-durch ist ein Informationsfluss über die Aktivitäten des ESF zur Fondsverwaltungsstelle des EFRE „St. Pauli“ Ziel 2 gegeben. Die Koordination der Programme ESF und EFRE und der Informationsaustausch über die vorhandenen Daten wird über den Senat der Freien und Han-sestadt Hamburg hergestellt. Eine Förderung aus Mitteln des EAGFL und FIAF ist im Stadtteil St. Pauli ausgeschlossen, da hier keine der Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die folgende Finanztabelle stellt die Veränderungen - wie in der Vorbemerkung erläutert - dar. Gegenüber der Ausgangssituation sind in Maßnahme 2.2. die verfallenen Mittel aus der Jahresrate 2001 (= 13.990 EUR; verdoppelt durch Kofinanzierung = 27.980 EUR) in dem Zuteilungsjahr abgezogen. Die leistungsgebundene Reserve in Höhe von 270 Tsd. EUR ist gemäß der Zuweisung der Kommission zu gleichen Teilen in die Maßnahmen 1.2. und 1.3. geflossen, und zwar unter Berücksichtigung der Kofinanzierung in den Jahren 2004 mit je 88 Tsd. EUR, 2005 mit 90 Tsd. EUR und 2006 mit 92 Tsd. EUR. Daraus ergibt sich eine aktuelle Fördersumme von insgesamt 6.448.010 EUR.

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EFRE - Ziel 2 - Förderung in der Freien und Hansestadt Hamburg, Stadtteil St. Pauli Finanztabelle für ein einziges Programmplanungsdokument, aufgeschlüsselt nach Schwerpunkten und Jahren (Stand 25. August 2005)

in Euro Öffentliche Ausgaben

Gemeinschaftsbeteiligung

Nationale Beteiligung

- öffentliche Ausgaben -

Private Ausgaben

Kohä-sions-fonds

Sonst. Finanzie-rungsinstru-mente

EIB-Dar-lehen

Schwerpunkt / Jahr

Gesamtkosten

Insgesamt

Insgesamt EFRE ESF EAGFL FIAF Insgesamt Bund Land Kommune

Ande-re

Schwerpunkt 1 (Förderung von unternehmerischen. Aktivitäten und deren Grundlagen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen) 2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Ges. 2000 - 2006

-

1.613.846

1.988.272

2.003.434

2.082.110

2.268.000

2.308.000

12.263.662

-

1.613.846

1.988.272

2.003.434

2.082.110

2.268.000

2.308.000

12.263.662

-

806.923

994.136

1.001.717

1.041.055

1.134.000

1.154.000

6.131.831

806.923

994.136

1.001.717

1.041.055

1.134.000

1.154.000

6.131.831

-

-

-

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806.923

994.136

1.001.717

1.041,055

1.134.000

1.154.000

6.131.831

-

-

-

-

-

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-

-

806.923

994.136

1.001.717

1.041.055

1.134.000

1.154.000

6.131.831

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Schwerpunkt 2 (Technische Hilfe) 2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Ges. 2000 - 2006

-

162.154

163.728

188.566

117.910

-

-

632.358

-

162.154

163.728

188.566

117.910

-

-

632.358

-

81.077

81.864

94.283

58.955

-

-

316.179

-

81.077

81.864

94.283

58.955

-

-

316.179

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-

-

-

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-

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81.077

81.864

94.283

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316.179

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81.077

81.864

94.283

58.955

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316.179

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-

EFRE insgesamt

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Ges. 2000 - 2006

-

1.776.000

2.152.000

2.192.000

2.200.020

2.268.000

2.308.000

12.896.020

-

1.776.000

2.152.000

2.192.000

2.200.020

2.268.000

2.308.000

12.896.020

-

888.000

1.076.000

1.096.000

1.100.010

1.134.000

1.154.000

6.448.010

-

888.000

1.076.000

1.096.000

1.100.010

1.134.000

1.154.000

6.448.010

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888.000

1.076.000

1.096.000

1.100.010

1.134.000

1.154.000

6.448.010

-

-

-

-

-

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888.000

1.076.000

1.096.000

1.100.010

1.134.000

1.154.000

6.448.010

-

-

-

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-

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11.2. Additionalität Es ist Ziel der Bundesregierung, der aktiven und präventiven Arbeitsmarktpolitik mehr Ge-wicht zu verleihen und sie zu verstetigen. Nach der Verstärkung des Präventivgedankens in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Vermittlung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben soll der gesetzlich festgeschriebene Vorrang von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor passiven Leistungen stärker als bisher umgesetzt werden (vgl. Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung 1999, Seite 26). Im Förderzeitraum 1994 bis 1999 standen im Jahresdurchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland 20.377 Mio. EUR (in Preisen von 1999) für Maßnahmen des Bundes für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, darunter 10.065 Mio. EUR in den neuen und 10.272 Mio. EUR in den alten Ländern. Nicht enthalten sind in diesen Angaben ESF-Mittel, die Ausgaben für Altersübergangsgeld sowie Schlechtwetter- und Winterausfallgeld. Für die laufende Förderperiode 2000 - 2006 sollen diese Mittel im Sinne der Verstetigung der Ar-beitsmarktpolitik auf jahresdurchschnittlich 21.226 Mio. EUR aufgestockt werden, um einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. Von diesen Mitteln entfal-len 10.723 Mio. EUR (in Preisen von 1999) auf die alten Länder. D.h., im Jahresdurchschnitt werden die Bundesmittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik in den alten Ländern um rd. 450 Mio. EUR aufgestockt werden. Diese Bundesmittel werden durch Mittel der Länder ergänzt. Nach ersten Erhebungen haben die Länder 1999 rd. 4.500 Mio. DM (1998: rd. 4.300 Mio. DM) aufgewandt, der ESF hatte bei den Ländermaßnahmen einen Anteil von 36,0%. Aufgrund der Tatsache, dass Angaben über die Ausgaben der Länder für die aktive Arbeitsmarktpolitik erst seit 1998 und für 1999 nur als vorläufige Zahl zur Verfügung stehen, wurden diese Werte in der nachstehenden Ta-belle zum Nachweis der Zusätzlichkeit nicht berücksichtigt, Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich das gesamtdeutsche BIP bis 2003 - weitere Projektionen sind derzeit nicht möglich - jährlich um rd. 2,0% real erhöhen wird. Dies ent-spricht einer jährlichen Beschäftigungszunahme um etwa 0,6% bzw. um rd. 250.000 pro Jahr, die überwiegend auf die alten Länder entfallen dürfte. Da gleichzeitig das Erwerbspersonen-potential (in den alten Ländern) weiter steigen dürfte, besteht der beschriebene zusätzliche Handlungsbedarf zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Der nachstehende Nachweis der Zusätzlichkeit für den Zeitraum 1994 - 1999 (jährlicher Durchschnittswert) basiert auf den der Kommission übermittelten jährlichen Nachweisen. Diese Nachweise wurden auf der Preisbasis 1994 erstellt. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit wurden diese Werte in Preise von 1999 umgerechnet. Darüber hinaus wurde für die Human-ressourcen - im Einvernehmen mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen - eine Be-reinigung vorgenommen. Damit ist die Bundesregierung einer Anregung des Europäischen Rechnungshofs gefolgt, in beiden Förderperioden nur noch Leistungen der aktiven Arbeits-marktpolitik zu berücksichtigen.

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Folgende Methoden wurden bei der Berechnung des Additionalitätsnachweises angewandt: • Die ausgewiesenen nationalen Mittel beinhalten ausschließlich die Bundesmittel für die

aktive Arbeitsmarktpolitik (ohne Altersübergangsgeld und ohne Schlechtwetter- bzw. Win-terausfallgeld). Diese Angaben sind den entsprechenden jährlichen Tabellen des Bundes-ministeriums für Arbeit und Sozialordnung über die aktive Arbeitsmarktpolitik zu entneh-men. Auf Wunsch der Kommission werden die nationalen Mittel der aktiven Arbeits-marktpolitik für die Bundesrepublik insgesamt ausgewiesen, die ausgewiesenen ESF-Mittel und die darauf entfallende nationale Kofinanzierung beinhalten nur die Ziel-3- und Ziel-4(alt)-Mittel.

• Da zum Zeitpunkt der Fertigstellung des vorliegenden EPPD nicht bekannt war, in wel-chem Umfang ESF-Maßnahmen im Rahmen der Ziel 2 - Programmierung geplant und von der Kommission genehmigt werden, werden diese Mittel im Additionalitätsnachweis nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit enthält der Nachweis daher auch nicht die ESF-Mittel für die Ziel 2- und 5b-Maßnahmen der Förderperiode 1994 - 1999.

• Die ESF- und Kofinanzierungsmittel, die der Verbesserung der Bildungssysteme dienen (z.B. Entwicklung von Lernsoftware, Weiterbildungsberatung, Kooperation von Berufs-schulen und Wirtschaft etc.), werden als Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik gezählt. Diese Entscheidung folgt der Logik des Europäischen Beschäftigungsgipfels von Luxem-burg, auch durch die Modernisierung der Ausbildungssysteme das Beschäftigungswachs-tum nachhaltig zu fördern.

• Bei der von der Kommission gewünschten weiteren Aufteilung der eindeutig nachweisba-ren nationalen Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik musste teilweise auf Schätzungen zurückgegriffen werden, da einerseits nach der SGB III-Reform seit 1998 das statistische Erfassungssystem der aktiven Arbeitsmarktpolitik geändert wurde und andererseits die ESF-Programmierung in ihren Maßnahmen ebenfalls nicht mit der (neuen) Nomenklatur des SGB III übereinstimmt. Daher sind die dargestellten Unterteilungen nur als Nähe-rungswerte zu verstehen. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die ausgewiesenen Ge-samtzahlen zum Bereich Humanressourcen die Situation nachvollziehbar und zuverlässig beschreiben.

Überprüfung der Zusätzlichkeit der EPPD im Rahmen der Ziele 2 und 3

Ex-ante-Überprüfung Anhand der von den deutschen Behörden übermittelten Angaben haben die Kommission und die deutschen Behörden die durchschnittliche Höhe der zuschussfähigen öffentlichen jährli-chen Ausgaben des Mitgliedstaats bestimmt, der im Zeitraum 2000 - 2006 auf nationaler Ebe-ne aufrechtzuerhalten ist. Er beträgt 22.666 Mio. EUR (zu Preisen von 1999, Bund: 21.226 Mio. Euro, Länder: 1.440 Mio. Euro). Dies bedeutet eine Erhöhung um 4% gegenüber den entsprechenden Ausgaben im Zeitraum 1994 - 1999. Bei der Bestimmung der durchschnittlichen jährlichen Ausgaben im Zeitraum 2000 - 2006 wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ausgaben von Bund und Ländern bleiben etwa auf dem Niveau der Jahre 1998 und 1999.

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Die deutschen Behörden übermitteln der Kommission geeignete Angaben und unterrichten sie innerhalb des Programmplanungszeitraums jederzeit über Entwicklungen, die die Aufrechter-haltung der Ausgabenhöhe unmöglich machen könnten.

Halbzeitüberprüfung Drei Jahre nach Genehmigung des Programmplanungsdokuments, grundsätzlich aber spätes-tens am 31. Dezember 2003, prüft die Kommission die Einhaltung des Zusätzlichkeitsprin-zips. Dieses gilt als eingehalten, wenn der jährliche Durchschnitt der zuschussfähigen öffent-lichen Ausgaben des Mitgliedstaats in den Jahren 2000 - 2003 mindestens die ex ante verein-barte Höhe des Zeitraums 1994 - 1999 erreicht hat. Legt der Mitgliedstaat keine entsprechen-den Angaben vor oder sind die Angaben aus methodischer Sicht unzureichend, so gilt das Zusätzlichkeitsprinzip als nicht eingehalten. Um dies zu vermeiden, wurde folgender Zeitplan vereinbart: • bis zum 31. Juli 2003: Vorlage der aggregierten Tabellen für die einzelnen Jahre mit den

endgültigen Daten für die Jahre 2000 und 2001 sowie den vorläufigen Daten für das Jahr 2002;

• bis zum 31. Oktober 2003: gegebenenfalls methodische Verbesserungen entsprechend den Bemerkungen der Kommission;

• bis zum 31. Dezember 2003: letzter Termin für die Vorlage ergänzender Angaben. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, so trifft die Kommission keine Entscheidung zur Halbzeitüberprüfung. In begründeten Ausnahmefällen und um eine übermäßige Verzögerung in der Programmplanung zu vermeiden, kann die Kommission in ihre Entscheidung zur Halb-zeitüberprüfung eine Klausel einfügen, die die Aussetzung neuer Verpflichtungen vorsieht, bis alle für die Halbzeitüberprüfung erforderlichen Angaben vorliegen. Die deutschen Behörden werden den hierfür zuständigen nationalen Begleitausschuss über die Ergebnisse der Überprüfung informieren. Nach der Halbzeitüberprüfung und auf der Grund-lage dieser Ergebnisse können die deutschen Behörden und die Kommission für die noch ver-bleibende Programmlaufzeit eine Revision der zu erreichenden Höhe der Strukturausgaben vereinbaren, falls die wirtschaftliche Situation zu einer Entwicklung der Staatseinnahmen geführt hat, die von der bei der ex-ante-Überprüfung erwarteten Entwicklung erheblich ab-weicht. In diesem Fall könnte sich eine Aktualisierung der Tabelle für den Zeitraum 1994 - 1999 als erforderlich erweisen, die zum Zeitpunkt der ex-ante-Überprüfung einige vorläufige oder geschätzte Daten enthielt. Die Initiative zur Revision kann vom Mitgliedstaat oder von der Kommission ausgehen.

Überprüfung am Ende des Planungszeitraums Das Zusätzlichkeitsprinzip gilt als erfüllt, wenn der jährliche Durchschnitt der zuschussfähi-gen öffentlichen Ausgaben des Mitgliedstaats in den Jahren 2000 - 2004 mindestens die Höhe erreicht, die ex ante vereinbart bzw. zur Halbzeit neu festgesetzt wurde. Diese Prüfung muss vor dem 31. Dezember 2005 erfolgen, wobei das Verfahren ähnlich ist wie das der Halbzeit-überprüfung:

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• bis zum 31. Juli 2005: Vorlage der aggregierten Tabellen für die einzelnen Jahre mit den endgültigen Daten für die Jahre 2000 - 2003 sowie den vorläufigen Daten für das Jahr 2004;

• bis zum 31. Oktober 2005: gegebenenfalls methodische Verbesserungen entsprechend den Bemerkungen der Kommission;

• vor dem 31. Dezember 2005: letzter Termin für die Vorlage ergänzender Angaben. Die deutschen Behörden werden den nationalen Begleitausschuss über die Ergebnisse der Überprüfung informieren, die bei den Vorbereitungen für den nachfolgenden Programmpla-nungszeitraum berücksichtigt werden.

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Finanztabelle, die die öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art zusammenfasst

in Mio. Euro Nat. und

EUöffentl. Untern. EU Nat. Nat. Nat. Nat. + EU

öffentl. Untern. EU Nat. Nat. Nat.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13Summe 20.687 0 350 450 19.887 20.337 21.935 0 709 758 20.468 21.226

Nach Maßnahmearten:1) Jugendliche (unter 25) 1.720 0 80 100 1.540 1.640 2.505 0 160 182 2.163 2.345 2) Berufliche Qualifizierung 9.350 0 85 110 9.155 9.265 9.050 0 210 228 8.612 8.840 3) Beschäftigung (und Qualifizierung) 7.720 0 155 203 7.362 7.565 8.730 0 240 253 8.237 8.490 4) Sonstiges 1.897 0 30 37 1.830 1.867 1.650 0 99 95 1.456 1.551 Summe 20.687 0 350 450 19.887 20.337 21.935 0 709 758 20.468 21.226

Ausgaben der nationalen aktiven 1994 1995 1996 1997 1998 1999 94-99 00-06Arbeitsmarktpolitik nach Jahren Soll Soll Soll 9)Neue Länder 9.838 10.239 10.188 8.536 10.005 11.585 10.065 10.503Alte Länder 11.490 9.604 10.166 9.486 9.792 11.093 10.272 10.723Ausgaben des Bundes insgesamt 21.328 19.843 20.354 18.022 19.797 22.678 20.337 21.226

8) ESF-Mittel = GFK 1994-1999 Ziel 3 und EPPD Ziel 4, EPPD 2000-2006 Ziel 3.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Abteilung II, interne Berechnungen zu den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik

1) Die Mittel für die nationale Arbeitsmarktpolitik beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet, diese enthalten die Ausgaben des Bundes, ohne Altersübergangs- und Wintergeld.2) Die Mittel für die ESF-Maßnahmen sowie die dabei eingesetzten nationalen Kofinanzierungsmittel beziehen sich ausschließlich auf das Ziel 3-Gebiet.

7) Die Verteilung der ESF- sowie der nationalen Kofinanzierungsmittel für die Jahre 2000 bis 2006 erfolgte nach Maßgabe der Finanzplanung nach Maßnahmen.

4) Die Klassifikation der Ausgaben des SGB III für die aktive Arbeitsmarktpolitik und die ESF-Schwerpunkte bzw.Maßnahmen stimmen nur zum Teil überein, daher war es erforderlich, die Aufteilung auf die genannten drei Maßnahmetypen (plus sonstige Maßnahmen) zu komprimieren.

6) Die Verteilung der nationalen Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitk 2000-2006 erfolgte nach den Haushaltsplanungen für das Jahr 2000.

5) Die Verteilung der ESF- und der nationalen Kofinanzierungsmittel 1994-1999 erfolgte nach den Berechnungsergebnissen der Evaluation Ziel-3 für die Jahre 1994 bis 1998 sowie anhand der Schwerpunkte von Ziel-4, die sich in die gewählte komprimierte Maßnahmetypologie eingliedern lassen (vgl. Tabelle 2-11 im EPPD).

im Vergleich zu 2000 (Basisjahr) um 10 % zurückgehen. Da in den Jahren 1999 und 2000 die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik massiv erhöht wurden, ergeben sich aus diesem "statistischen Überhang" im Durchschnitt 2000-2006 höhere Ausgaben als 1994-1999.

9) In den alten Ländern wurde bis zum Jahre 2006 von einer Verringerung der Arbeitslosigkeit ausgegangen. Die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik werden daher

3) Mit der Reform des SGB III wurde 1997 das statistische Erfassungssystem von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geändert, die Verteilung der Mittel auf Maßnahmen erfolgte daher für die Jahre 1994, 1995 und 1996 anhand der Verteilung in den Jahren 1997, 1998 und 1999 (vgl. Tabelle 2-3 im EPPD).

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82

12. Schlussbemerkung Bei der für Hamburg erstmaligen Anwendung der europäischen Mainstream-Regionalförderung EFRE war und ist nach wie vor von Belang, in der Öffentlichkeit diese Fördermöglichkeit zu verbreiten. Anfänglich fand die Verwaltungsbehörde wenig Resonanz, konnte daher auch nur in unzureichender Anzahl Anträge entgegennehmen. Inzwischen je-doch hat sich die Kenntnis über den Programminhalt verbreitet, nicht zuletzt durch die Pflicht der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Projektförderung plakativ darzustellen. So sind in einigen Schaufenstern Aushänge angebracht, auf denen die EFRE-Förderung erwähnt ist, eine günstige Art, Informationen über das Förderprogramm zu verbrei-ten. Unterstützend wirkte insbesondere der an verschiedenen Stellen vor Ort ausgelegte Flyer. Nachdem nun auch einige Infrastrukturvorhaben realisiert werden, hat sich der Mittelabfluss beschleunigt. Dennoch wird die Verwaltungsbehörde nicht nachlassen, in Informationsveran-staltungen im Fördergebiet und in schriftlichen Publikationen für eine Antragstellung zu wer-ben, um die wirtschaftliche Entwicklung des benachteiligten Stadtteils zu beleben und die in Ansätzen vorhandene Imagebildung zu unterstützen. Denn der Stadtteil kann zunehmendes Interesse kleiner Unternehmen zur Ansiedlung wecken, sodass einzelne Quartiere als Standort für Arbeiten und Wohnen an Attraktivität gewinnen. Allerdings sind nach wie vor Gewerbe-raumangebote, insbesondere zu günstigen Preisen knapp. Die EFRE-Förderung kann wegen des kleinen Programmvolumens nur bedingt Abhilfe schaffen, zumal Gewerbebauten im För-dergebiet nahezu ohne Ausnahme in privaten Händen liegen, städtische Immobilien kaum vorhanden sind; auch freie städtische Gewerbeflächen im Fördergebiet nicht zur Verfügung stehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg strebt weiterhin eine gedeihliche Zusammenarbeit mit allen an dem Programm beteiligten Personen und Stellen an. Ganz besonders gilt dies natür-lich für die zu fördernden Einrichtungen und ebenso für die Administration in Brüssel.

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Prof. Dr. Jürgen Oßenbrügge Dipl.-Geogr. Anke Strüver Tel. ++40-42838-4909

Universität Hamburg Institut für Geographie

-Wirtschaftsgeographie- Bundesstr. 55

D-20146 Hamburg Tel. ++40-42838-4970Fax ++40-42838-4967 Fax ++40-42838-4967 e-mail: ossenbruegge@ geowiss.uni-hamburg.de

Internet:http://www.geowiss.

uni-hamburg.de/geo

e-mail: [email protected]

Strukturpolitische Untersuchung des Stadtteils

St. Pauli

Hamburg, 21.2.2000

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2

Inhalt 0 Aufgabenbeschreibung .................................................................................... 1

I Einleitung............................................................................................................ 1

II Historische Entwicklung des Fördergebiets St. Pauli.................................... 1

III Ist-Analyse: Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Situation: Sozioökonomische Charakteristika St. Paulis anhand von Schlüsselvariablen............................................................................................... 4

III. 1 Charakteristika des Stadtteils im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur Freien und Hansestadt Hamburg:................................................................................... 6

III.1.1 Demographische Struktur....................................................................... 6 III.1.2 Sozialstruktur........................................................................................ 11 III.1.3 Erwerbssituation ................................................................................... 20

III.2 Charakteristika des Stadtteils in Form der Binnendifferenzierung .............. 28 III.3 Zusammenfassung..................................................................................... 37

IV Spezifische Beurteilungen der Defizite und Potentiale St. Paulis ............. 38 IV. 1 Generelle Ansatzpunkte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in benachteiligten Stadtquartieren......................................................................... 38 IV.2 Struktur und Entwicklung der lokalen Wirtschaft ........................................ 41

IV.2.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung ........................................ 41 IV.2.2 Bewertung............................................................................................ 43

IV.3. Beschäftigungssituation und Qualifikation................................................. 44 IV.3.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung ........................................ 44 IV.3.2 Bewertung............................................................................................ 47

IV.4 Umweltsituation.......................................................................................... 49 IV.4.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung ........................................ 49 IV.4.2 Bewertung............................................................................................ 50

IV.5 Chancengleichheit von Männern und Frauen ............................................ 51 V Feststellung der Disparitäten und Einschätzung der zukünftigen Entwicklung von Stärken und Schwächen St. Paulis ..................................... 54

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1

0 Aufgabenbeschreibung

Diese gutachterliche Untersuchung des Hamburger Stadtteils St. Pauli ist Teil der

Ex-ante-Bewertung zur Aufstellung eines einheitlichen Programmplanungsdoku-

ments (EPPD) zur Förderung nach dem EU-Programm Ziel-2, EFRE. Sie umfaßt

eine quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Situation im Stadtteil, die Entwick-

lung von Indikatoren zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in benachteiligten

Gebieten und eine qualitative Analyse der Stärken, Schwächen und Entwicklungs-

potentiale St. Paulis.

I Einleitung

Gegenwärtiger Zustand, strukturelle Veränderungen und Image des Stadtteils St.

Pauli sind durch wirtschaftliche, soziale und politische Prozesse, die in der Ver-

gangenheit eingesetzt haben, nachhaltig geprägt. Zunächst wird daher ein Über-

blick über die Entwicklung St. Paulis gegeben, um einige der Ursachen für die jet-

zige Situation aus der historischen Entwicklung herzuleiten. Im Anschluß daran

erfolgt die Analyse der Ist-Situation auf der Basis des vorliegenden statistischen

Datenmaterials. Sie umfaßt einen Vergleich des Stadtteils mit der Situation im Be-

zirk Mitte bzw. in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie eine Binnendifferen-

zierung des Stadtteils. Ergänzend werden anschließend die Untersuchungsergeb-

nisse einer qualitativen Beurteilung unterzogen und Defizite und Potentiale des

Stadtteils St. Pauli festgestellt.

II Historische Entwicklung des Fördergebiets St. Pauli Der in der südwestlichen Innenstadt gelegene Stadtteil St. Pauli ist wahrscheinlich

das bekannteste Viertel Hamburgs. Allzu oft wird es allerdings auf die Reeperbahn

und die Große Freiheit und damit auf seine Vergnügungsfunktionen reduziert. St.

Pauli ist aber auch ein Ort des Arbeitens und Wohnens und einer der ärmsten

Stadtteile Hamburgs.

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2

Die Ursprünge St. Paulis gehen auf die im 17. Jahrhundert östlich des Baches Pe-

permöhlenbek entstandene Siedlung Hamburger Berg zurück. Diese lag zwischen

den Städten Hamburg und Altona und bestand aus einfachen Wohnhäusern, Ge-

werbebetrieben wie Ölmühlen, Glashütten, Reepschlägereien und Tranbrennerei-

en, Bordellen und dem sog. Pesthof. Die Siedlung war durch Einrichtungen cha-

rakterisiert, die aufgrund von Lärm, Schmutz und Ansteckungsgefahren in den

benachbarten Städten als störend empfunden wurden.

1833 erhielt St. Pauli den Status einer offiziellen Hamburger Vorstadt und seinen

jetzigen Namen. Namensgeberin war die St. Pauli-Kirche am Pinnasberg (gebaut

1682, jetzige ist von 1819). 1894 wurde der Stadtteil in die Freie und Hansestadt

Hamburg eingemeindet und gehört seit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 zum

Bezirk Mitte. Die Bezirksgrenze ist allerdings nicht an den historischen Gegeben-

heiten orientiert, sondern wurde im Südteil nach Osten verschoben. Der ursprüng-

liche Kern des Stadtteils rund um den Hein-Köllisch-Platz herum, der auch immer

noch als Kerngebiet wahrgenommen wird, gehört somit administrativ teilweise

zum Bezirk Altona.

Zu einem noch heute deutlich sichtbaren Differenzierungsprozeß des Stadtteils in

der Mitte des 19. Jahrhunderts führte die funktionale Trennung in die Bereiche

südlich und nördlich der Reeperbahn. Während sich der Süden vor allem zum

Vergnügungsviertel entwickelte (mit Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben) und

außerdem durch hafenbezogene Produktionsstätten und Handwerksbetriebe so-

wie die Bavaria St. Pauli-Brauerei geprägt worden ist, wurde und wird der Norden

stark von der Wohnfunktion und teilweise Kleingewerbe geprägt. Die Brauerei

(gegründet 1647) ist Hamburgs älteste Brauerei, die bekannteste Fabrikanlage St.

Paulis und ein typisches Beispiel für vorstädtische Industrialisierungskultur.

Seit der Zerstörung des südlichen Teils durch die Franzosen 1813/14 und die Sta-

tusänderung zur offiziellen Hamburger Vorstadt zeichnete sich zudem im Süden

eine weitere Differenzierung ab: Während im Südwesten, rund um den Pinnas-

berg, vorwiegend Wohnhäuser und Gebäude für kleine Gewerbebetriebe errichtet

wurden, siedelten sich im Südosten, rund um den Spielbudenplatz und an der

Reeperbahn, Theater und Unterhaltungsbetriebe in festen Häusern an.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde St. Pauli gezielt für die Ansiedlung der 'unte-

ren Sozialschichten' genutzt: Es setzte ein massives Bevölkerungswachstum von

6.000 auf 76.000 Einwohner/innen (1894) und damit von ca. 30% jährlich ein. Be-

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sonders im Norden wurde daher mit dem Bau von einfachen Wohnungen für Ar-

beiterfamilien begonnen.

Der nördliche Teil, das Schanzenviertel, ist in seiner Wirtschafts- und Sozialstruk-

tur stark durch die Nähe zum Schlachthof geprägt worden. Es wandelte sich im

20. Jahrhundert vom kleinbürgerlichen Wohnviertel zum Wohn- und Arbeitsquar-

tier vor allem für Arbeiter/innen des Schlachthofes. Der mittlere Teil St. Paulis hin-

gegen entwickelte sich zum einen zum Wohnquartier für die zahlreichen im Hafen

arbeitenden Menschen und zum anderen zum Standort für handwerkliches Klein-

gewerbe.

Insgesamt gilt der Stadtteil als typischer Vertreter der in Hafennähe entstandenen

Arbeiter/innen-Wohnviertel, da seine Funktionen und die Zusammensetzung der

Bevölkerung überwiegend durch die Nähe zum Hafen bestimmt wurden. Die Fort-

führung dieser 'Tradition' hat sich bis heute erhalten: St. Pauli war und ist ein

Wohnviertel für 'Arme und Fremde'. Waren dies früher vor allem Hafenarbei-

ter/innen und Seeleute, leben heute viele einfache Angestellte, Arbeiter/innen, Ar-

beitslose und Ausländer/innen, insbesondere türkischer Herkunft, im Stadtteil.

Der heutige Stadtteil St. Pauli erstreckt sich von der Nordgrenze an der Stern-

schanze (S-Bahnlinie) über das im Norden gelegene Schlachthofgelände, das sich

östlich daran anschließende Messegelände sowie die Grünfläche 'Planten un

Blomen' und den Millerntorplatz im Südosten bis zu den Landungsbrücken bzw.

der St. Pauli Hafenstraße im Süden. Im Westen zieht sich die Grenze von der S-

Bahnlinie durch die Bernstorffstraße bis zum Nobistor. Von dort verläuft sie durch

den Pepermöhlenbek, die Hamburger Hochstraße über den Hein-Köllisch-Platz

und durch die Antonistraße bis zum St. Pauli-Fischmarkt. Bedingt durch die Richt-

linien des EFRE-Programms werden zwei Gebietsteile des Stadtteils aus dem

Fördergebiet herausgenommen: Die Gebietsteile 001 und 006, zwei im Nordwes-

ten St. Paulis gelegene Wohngebiete, die bereits durch andere Programme geför-

dert werden.

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III Ist-Analyse: Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Situati-on: Sozioökonomische Charakteristika St. Paulis anhand von Schlüsselvariablen

Diese quantifizierte Ist-Analyse geht zunächst auf die sozioökonomischen Charakte-

ristika des Stadtteils ein. Dabei dienen als Vergleichsmaßstäbe der Bezirk Mitte und

die Freie und Hansestadt Hamburg, in einzelnen Fällen auch die Bundesrepublik

Deutschland. Die Wahl der Vergleichsmaßstäbe ist in der Gebietseinteilung und

Verwaltungsstruktur der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden: FHH) in

insgesamt sieben Bezirke und 104 Stadtteile begründet. Der hier untersuchte, 12

Gebietsteile umfassende Stadtteil St. Pauli bildet einen der zwanzig Stadtteile des

Bezirks Mitte.

In einem zweiten Teil wird eine innere Differenzierung des Stadtteils auf Gebiets-

teilebene anhand von ausgewählten Variablen vorgenommen, um Disparitäten in-

nerhalb St. Paulis sichtbar zu machen.

Die Darstellung erfolgt dabei in demonstrativer Form, d.h. Kernaussagen der Analyse

werden mit den entsprechenden graphischen Illustrationen unterlegt. Die verwende-

ten statistischen Daten wurden folgenden Quellen entnommen:

HANDWERKSKAMMER HAMBURG (1999): Hamburger Handwerk 1998/1999, Zahlen,

Fakten, Perspektiven. Hamburg.

STATISTISCHES BUNDESAMT (1998): Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik

Deutschland. Wiesbaden.

STATISTISCHES LANDESAMT HAMBURG (1997): Stadtteil-Profile 1996.

STATISTISCHES LANDESAMT HAMBURG (1999): Stadtteil-Profile 1998.

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6

III. 1 Charakteristika des Stadtteils im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur Freien und Hansestadt Hamburg

III.1.1 Demographische Struktur - Überproportionaler Anteil an Personen im erwerbsfähigen Alter-

Die Altersstruktur des Stadtteils St. Paulis zeigt, daß im Vergleich zum Bezirk Mitte

und zur FHH ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung zwischen 21 und

45 Jahre alt ist (1998: St. Pauli: 51,8%; Bezirk Mitte: 41,1%; FHH: 37,7%). Im Stadt-

teil leben somit besonders viele Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen (6-15 und 15-21 Jahre) ist hingegen niedriger

als der Durchschnitt der Vergleichsmaßstäbe. Ebenfalls gering ist die Bevölkerung im

Alter über 45, insbesondere über 65 Jahren.

Abb. 1: Altersstruktur St. Pauli 1998

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-Männerdominierter Stadtteil-

Das prozentuale Verhältnis von weiblicher und männlicher Bevölkerung entspricht

mit 58% Männern und 42% Frauen im Stadtteil St. Pauli (1996) nicht dem bundes-

weiten und Gesamt-Hamburger Verhältnis von ca. 48% Männern zu 52% Frauen.

Abb. 2: Prozentualer Anteil der weiblichen und männlichen Bevölkerung in St. Pauli

und Hamburg (1996)

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-Hoher Ausländer/innenanteil in jungen Altersgruppen-

Der prozentuale Anteil der Ausländer/innen im Stadtteil St. Pauli ist von 45% (1996)

über 42% (1997) auf 38% (1998) gesunken. Im Vergleich zum Durchschnittswert der

FHH ist dieser Anteil immer noch mehr als doppelt so hoch (FHH: 16%) und liegt

auch mehr als ein Drittel über dem Wert des Bezirks Mitte (27%).

Abb. 3: Prozentualer Anteil der Ausländer/innen 1996 und 1998

Das prozentuale Verhältnis von weiblicher und männlicher Bevölkerung unter den

Ausländer/innen im Stadtteil St. Pauli ist mit 39% Frauen und 61% Männern noch

unausgewogener als unter der Gesamtbevölkerung des Stadtteils.

Abb. 4: Prozentualer Anteil Männer/Frauen unter den Ausländer/innen

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Ein Vergleich der Altersstrukturen der deutschen und ausländischen Bevölkerung im

Stadtteil St. Pauli zeigt, daß sich diese stark ähneln. Besonders stark ist die Alters-

gruppe von 21 bis unter 45 Jahren, besonders schwach sind die Altersgruppen unter

6 und über 65 Jahren. Im Vergleich zur Altersstruktur der Gesamtbevölkerung (Stadt-

teil St. Pauli bzw. FHH) ist jedoch auffällig, daß besonders viele junge Auslän-

der/innen (6 bis 21 Jahre) im Stadtteil leben.

Abb. 5: Vergleich der Altersstruktur Ausländer und Deutsche (1998)

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Die Herkunft der Ausländer/innen setzte sich 1996 wie folgt zusammen: 30% türki-

scher Herkunft; 20% EU-Inländer; 15% aus dem ehemaligen Jugoslawien, 10% aus

Afrika, 7% aus Asien und 3% aus Amerika. Nahezu alle Herkunftsregionen zeichnen

sich durch einen geringen Frauenanteil aus, der das Gesamtverhältnis von weiblicher

und männlicher Bevölkerung im Stadtteil widerspiegelt (vgl. Abb. 2 und 4).

Abb. 6: Herkunft der Ausländer/innen in St. Pauli (1996)

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III.1.2 Sozialstruktur

-Hohe Sozialhilfedichte-

Der Anteil der Sozialhilfeempfänger/innen ist im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur

FHH im Stadtteil St. Pauli auffällig hoch (1998: St. Pauli: 19,7%; Bezirk Mitte: 14,9%;

FHH: 9,7%). Zwar ist der Anteil von 1995 bis 1998 noch einmal gestiegen - jedoch

nicht so stark wie in den Vergleichsmaßstäben FHH und Bezirk Mitte.

Abb. 7: Prozentualer Anteil der Sozialhilfeempfänger/innen (1995 und 1998)

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Betrachtet man die Sozialhilfeempfänger/innen differenzierter so ergibt sich im Stadt-

teil St. Pauli folgendes Bild: Ein Großteil bezieht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt

(Sozialhilferegelsatz), ein relativ kleiner Anteil bezieht Regelleistungen (Hilfen in be-

sonderen Lebenslagen, z.B. für alte oder behinderte Menschen). Das Verhältnis zwi-

schen beiden Leistungsarten ist im Bezirk Mitte ähnlich.

Abb. 8: Differenzierung der Sozialhilfe nach Beihilfen zum Lebensunterhalt und Re-

gelleistungen (1995)

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13

Der Ausländer/innenanteil an den Sozialhilfeempfänger/innen im Stadtteil St. Pauli

betrug 1995 37,1%, im Bezirk Mitte 36,4% und in der FHH 34,2%. Somit ist der pro-

zentuale Anteil der Ausländer/innen an den Sozialhilfeempfänger/innen höher als in

den Vergleichsmaßstäben FHH und Bezirk Mitte.

Abb. 9: Anteil der Ausländer/innen an den Sozialhilfeempfänger/innen (1995)

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14

-Niedrige Einkommensklassen-

Insgesamt leben überwiegend ökonomisch arme Menschen im Stadtteil: Die Ein-kommensklasse bis 12.000 DM pro Jahr war 1995 im Stadtteil St. Pauli mit 18,4%

der Bevölkerung die größte (Bezirk Mitte: 14,4%; FHH: 12,1%). Die größten Ein-

kommensklassen im Bezirk Mitte und in der FHH sind hingegen die von 36.000 bis

unter 50.000 DM und von 50.000 bis unter 65.000 DM pro Jahr.

Abb. 10: Lohn- und Einkommenssteuerklassen (1995)

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15

Die Jahreseinkünfte je Steuerpflichtigem sind im Vergleich -besonders zur FHH-

sehr gering (1995: Stadtteil St. Pauli: 41.645 DM; Bezirk Mitte: 53.702 DM; FHH:

65.579 DM).

Abb. 11: Durchschnittliche Einkünfte je Steuerpflichtigem

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16

-Geringe Qualifikation-

In bezug auf die Qualifikation der im Stadtteil lebenden Bevölkerung liegen leider

nur Daten von der Volkszählung von 1987 vor. Damals hatte der Großteil der Bevöl-

kerung (49,5%) einen Volksschulabschluß (FHH: 35,2%) und ein relativ geringer An-

teil Abitur (St. Pauli: 9,6%; FHH: 30,3%). Einen Berufsfach- oder Fachschulabschluß

besaßen 5,2% der Bevölkerung, ein Drittel des Wertes für die FHH (15,2%). Der ent-

sprechende Anteilswert hat bei den Fachhochschul- oder Hochschulabschlüssen

4,8% betragen (FHH: 7,4%). Während in den Bereichen Schulabschuß und Berufs-

fachabschluß die Bevölkerung in St. Pauli im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt

eher durch geringe Qualifikation charakterisiert ist, ist der Anteil der Hochschulabsol-

vent/innen nicht auffällig niedrig.

Abb. 12: Schulabschlüsse der Bevölkerung

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17

-Hochverdichteter Stadtteil-

Die Einwohner/innendichte ist mit 11.424 EW/km² (1997) im Stadtteil St. Pauli weit

überdurchschnittlich hoch (vgl. Bezirk Mitte: 2.232 EW/km²; FHH: 2.256 EW/km²).

Zugleich ist die Wohnfläche je Einwohner/in mit 27,2 m²/EW im Vergleich zum Bezirk

Mitte (29,8 m²/EW) und zur FHH (34,8 m²/EW) gering. Hohe bauliche Verdichtung

und beengte Wohnverhältnisse sind tendenziell Indikatoren für einen sozioökonomi-

schen benachteiligten Stadtteil.

Abb. 13: Einwohner/innendichte (1997)

Abb. 14: Durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner/in (1997)

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18

Der mit Hilfe der Arbeitslosenquote, dem Anteil der Sozialhilfeempfänger/innen und

Einkommensklassen bzw. Einkünfte je Steuerpflichtigem ermittelte Faktor der öko-

nomischen Armut korrespondiert allerdings nicht mit dem prozentualen Anteil der

Sozialwohnungen, der auffällig gering ist (1998: Stadtteil St. Pauli: 15%; Bezirk Mit-

te: 25,3%; FHH: 18,1%). Dies legt die Vermutung nahe, daß das Mietpreisniveau

aufgrund des Alters und des schlechten Zustandes der Wohngebäude relativ niedrig

ist.

Abb. 15: Anteil der Sozialwohnungen (1998)

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19

-Hohe Kriminalität-

Mit 445 Straftaten je 1000 Einwohner/innen (1997) hat der Stadtteil St. Pauli eine

sehr hohe Kriminalitätsrate (vgl. FHH: 175 Straftaten je 1000 EW). Aufgrund des

Milieucharakters des Stadtteils stellt sich die Frage, inwieweit die Täter alle aus dem

Stadtteil kommen bzw. inwieweit die Straftaten im Milieu mit der Bevölkerung im

Stadtteil in Verbindung stehen oder nicht. Auf jeden Fall ist die dort lebende Bevölke-

rung alltäglich mit Straf- und Gewalttaten konfrontiert.

Abb. 16: Kriminalitätsrate (1997)

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20

III.1.3 Erwerbssituation Für die Beschäftigungsverteilung nach Wirtschaftssektoren liegen ebenfalls nur

Daten von der Volkszählung 1987 vor: Auffällig ist hier der hohe Anteil von Beschäf-

tigten im Dienstleistungsbereich und im Handel sowie der geringe Anteil im produzie-

renden Gewerbe.

Abb. 17: Beschäftigte nach Wirtschaftssektoren

Aktuellere Erhebungen von 1993 bestehen nur für die Wirtschaftszweige Einzelhan-

del und Gastronomie. Der Stadtteil St. Pauli zeichnet sich dabei im Vergleich zum

Bezirk Mitte und zur FHH durch eine überproportional hohe Anzahl gastronomischer

Betriebe sowie von in der Gastronomie Beschäftigten aus (Beschäftigte in der Gast-

ronomie je 1000 Einwohner/innen, Stadtteil St. Pauli: 74; Bezirk Mitte: 32; FHH: 13).

Umgekehrt verhält es sich hingegen mit den Beschäftigten im Einzelhandel: Dieser

Bereich ist in St. Pauli weit unterduchschnittlich entwickelt. Dadurch liegt im Vergleich

zum Bezirk Mitte und zur FHH nahezu eine proportionale Umkehr des Verhältnisses

von Beschäftigten im Einzelhandel und in der Gastronomie vor.

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21

Abb. 18: Beschäftige in Gastronomie und Einzelhandel (1993)

Abb. 19a: Zusammensetzung der Wirtschaftsbranchen im Untersuchungsgebiet

(1998)

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22

Die Auswertung einer Firmen-Informationsservice-Datenbank von 1998 läßt für die

Zusammensetzung der Wirtschaftsbranchen im Untersuchungsgebiet St. Pauli fol-

gende Aussagen bzgl. der Anzahl von Betrieben je Branche zu:

Der Fleischgroßhandel ist immer noch die dominante Branche im Stadtteil St. Pauli.

Ihr folgen das Handwerk und der Einzelhandel (ohne Lebensmittel). Mit etwas Ab-

stand bzgl. der Anzahl von Betrieben folgen der Bereich EDV, F&E und Bürodienst-

leistungen, Werbung, Marketing sowie Medienherstellung und -vertrieb (die zusam-

mengenommen eine ebenso große Branche ausmachen wie der Fleischgroßhandel).

In einer ähnlichen Größenordnung sind die Branchen Lebensmittel-Einzelhandel,

Kultur, Unterhaltung & Sport, Hotelgewerbe, Gastronomie, Bauunternehmen/ -

handwerk, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Großhandel (ohne Lebensmit-

tel) vertreten. Mit etwas Abstand in bezug auf die Anzahl der Betriebe folgen Spediti-

on & Logistik, sonstige Dienstleistungen und Banken. Nur sehr schwach vertreten

sind Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie das produzierende Gewerbe.

Da die Datenbank über die Größe der Betriebe und die Anzahl der Beschäftigten

keine Auskunft gibt, haben diese Ergebnisse die Qualität einer Tendenz-Aussage.

Abb. 19b: Zusammensetzung der Handwerksbetriebe im Untersuchungsgebiet

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23

Eine differenzierte Betrachtung der Handwerksbetriebe zeigt, daß das gebäudebe-

zogene Handwerk (Elektro-, Metall-, Bau- und Ausbaugewerbe) dominiert. Das Holz-

und Bekleidungshandwerk sowie das Kunsthandwerk sind hingegen eher schwach in

St. Pauli vertreten.

Die Gesamtanzahl der Handwerksbetriebe in St. Pauli hat sich im Zeitraum von 1980

bis 1998 von 333 auf 175 Betriebe und damit um 47,4% verringert. Damit ist St. Pauli

der am stärksten von der Abwanderung betroffene Stadtteil des Bezirks Mitte (mit

einer durchschnittlichen Abnahme um 20,2%; FHH: 11,8%).

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24

-Hohe Arbeitslosigkeit-

Die Arbeitslosigkeit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65

Jahren) ist im Stadtteil St. Pauli im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur FHH sowie

andauernd hoch (September 1998: St. Pauli: 14,1%; Bezirk Mitte: 10,1%; FHH:

7,3%).

Abb. 20: Entwicklung der Arbeitslosigkeit (1995 bis 1998)

Besonders hervorzuheben sind hier einerseits

• die zunehmend hohe Jugendarbeitslosigkeit (1998: St. Pauli: 8,7%; Bezirk Mitte:

7,1%; FHH: 5,6%);

• die zunehmend hohe Altersarbeitslosigkeit (1998: St. Pauli 18%; Bezirk Mitte

10,2%; FHH 7,5%) sowie

• die hohe Langzeitarbeitslosigkeit (1996: St. Pauli 36,9%; Bezirk Mitte 33,7%;

FHH 26,1%).

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26

Abb. 21a-c: Jugend-, Alters- und Langzeitarbeitslosigkeit

Auffällig ist andererseits der im Vergleich relativ geringe Anteil der Frauen an den Arbeitslosen (1995/ Stadtteil St. Pauli: 30,2%; Bezirk Mitte: 32,3%; FHH: 38,2%).

Dies ist sicherlich z.T. in dem insgesamt niedrigen Anteil von Frauen an der Gesamt-

bevölkerung im Stadtteil St. Pauli begründet (vgl. Abb. 2). Darüber hinausgehende

Ursachen für diese auffällig niedrige Quote werden detaillierter in der qualitativen

Auswertung analysiert (vgl. IV.5).

Abb. 22: Frauenanteil an den Arbeitslosen

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27

Der Anteil der ausländischen Arbeitslosen an den Arbeitslosen in St. Pauli insgesamt

liegt mit 28,8% (Juni 1997) nur knapp über dem Wert für den Bezirk Mitte mit 27,7%,

allerdings um fast ein Drittel höher als der Hamburger Durchschnitt mit 20,8%. Den-

noch entspricht der Ausländeranteil an den Arbeitslosen nicht dem prozentualen An-

teil der Ausländer an der Bevölkerung insgesamt (42%, vgl. Abb. 3).

Abb. 23: Anteil der Ausländer/innen an den Arbeitslosen

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28

III.2 Charakteristika des Stadtteils in Form der Binnendifferenzierung In einer ersten Charakterisierung der Gebietsteile (GT) des Stadtteils St. Pauli fallen

die GT 003 (Schlachthofgelände), 005 (Planten & Blomen u. Messegelände) und 007

(Heiligengeistfeld) auf, da sie durch eine andere Spezialisierung als Wohnnutzung

gekennzeichnet sind.

StadtteilgrenzeGebietsteilgrenze

Nicht imFördergebiet

Fördergebiet

GT 003, Schlachthof

GT 004,Karoviertel

Stadtteil St. Pauli

GT 005, Planten & Blomen,Messegelände

Karte: Polyplot 5.0Schreiber/Strüver

GT 011,

Südwesten

GT 008,Brunnen-/Bleicher-straße

GT 002, Östl. Schanzen-viertel

GT 012, Südosten

GT 010, Reeperbahn

GT 009,Clemens-Schultz-Str.

GT 007,Heiligengeist-feld

Abb. 24: Die zehn Gebietsteile des Fördergebietes (Stadtteil St. Pauli)

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29

Eine Betrachtung der Bevölkerungsverteilung im Stadtteil St. Pauli zeigt, daß der

größte prozentuale Anteil der Bevölkerung St. Paulis insgesamt im GT 004 (Karovier-

tel) lebt (14,6%). Der geringste Anteil lebt mit 6,2% im GT 002 (östliches Schanzen-

viertel). Über die anderen Gebietsteile verteilt sich der prozentuale Anteil der Bevöl-

kerung relativ gleichmäßig (mit den oben angedeuteten Ausnahmen, die im folgen-

den nicht weiter berücksichtigt werden).

Abb. 25a: Bevölkerungsverteilung auf die Gebietsteile (1998)

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30

Abb. 25b: Bevölkerungsverteilung und Altersstruktur innerhalb St. Paulis (1998)

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31

Die Altersstruktur ist in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Ge-

bietsteilen relativ homogen. Auffallend ist der geringe Anteil der Bevölkerung unter 6

Jahren in den Gebietsteilen 010 (Reeperbahn)(2,3%) und 012 (Südosten)(2,6%)(vgl.

∅ Stadtteil St. Pauli insgesamt: 6,0%). Hingegen leben mit 9,3% im GT 008 (Brun-

nen-/Bleicherstraße) überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche zwischen 6

und 15 Jahren (vgl. ∅ St. Pauli: 6,9%).

Abb. 26: Altersstruktur der Gebietsteile (1998)

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32

Der Ausländer/innen-Anteil ist im Vergleich zur Altersstruktur etwas heterogener:

Unter den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebietsteilen leben im GT

008 (Brunnen-/Bleicherstraße) mit 35,4% die wenigsten Ausländer/innen, die meisten

leben mit 41,9% im GT 004 (Karoviertel) (vgl. ∅ St. Pauli: 38%).

Abb. 27: Anteil der Ausländer/innen (1998)

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33

Die Arbeitslosigkeit in St. Pauli insgesamt beträgt 14,1% (1998) und verteilt sich auf

die Gebietsteile folgendermaßen: Am niedrigsten ist sie in den GT 002 (östliches

Schanzenviertel) mit 13,3%, 004 (Karoviertel) mit 13,0% und 009 (Clemens-Schultz-

Straße) mit 13,4%. Am höchsten ist sie in den GT 012 (Südosten) mit 18,1% und 011

(Südwesten) mit 17,6% (vgl. ∅ Stadtteil St. Pauli: 14,1%).

In bezug auf die Jugend- und Altersarbeitslosigkeit fällt auf, daß es überdurchschnitt-

lich viele Arbeitslose über 55 Jahre im Gebietsteil 012 (Südosten) gibt (29,4%). E-

benfalls hoch ist die Quote der älteren Arbeitslosen in den Gebietsteilen 008 (Brun-

nen-/Bleicherstraße), 011 (Südwesten) und 010 (Reeperbahn); im GT 004 (Karovier-

tel) ist sie mit 13,2% hingegen relativ niedrig. Die Jugendarbeitslosenquote (Bevölke-

rung zwischen 15 und 25 Jahren) ist wie die Arbeitslosenquote insgesamt recht

gleichmäßig über die einzelnen Gebietsteile verteilt. Am höchsten ist sie im GT 008

(Brunnen-/Bleicherstraße) mit 12,1% (vgl. ∅ Stadtteil St. Pauli: 8,7%).

Abb. 28: Arbeitslosigkeit innerhalb St. Paulis

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34

Vom Durchschnittswert der Arbeitslosigkeit im Stadtteil St. Pauli abweichende hohe

Arbeitslosenquoten sind in den Gebietsteilen 003 (Schlachthof), 010 (Reeperbahn),

011 (Südwesten) und 012 (Südosten) zu beobachten. Knapp unter dem Durchschnitt

hingegen liegt die Quote in den Gebietsteilen 002 (östliches Schanzenviertel), 004

(Karoviertel) und 009 (Clemens-Schultz-Straße).

Abb. 29: Abweichende Arbeitslosigkeit in den einzelnen Gebietsteilen

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35

Das Verhältnis von Erwerbsfähigen und Arbeitslosen ist in den einzelnen Ortstei-

len relativ homogen. Mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Arbeitslosen und

einer eher geringen Anzahl von Erwerbsfähigen sticht der GT 011 (Südwesten) her-

vor.

Abb. 30: Verhältnis von Erwerbsfähigen und Arbeitslosen (1998)

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36

Das Verhältnis von Erwerbsfähigen und Sozialhilfeempfänger/innen ist am un-

günstigsten in den GT 011 (Südwesten) mit 29% Sozialhilfeempfänger/innen, 012

(Südosten) mit 25,4% und 008 (Brunnen-/Bleicherstraße) mit 25,1% Sozialhilfeemp-

fänger/innen. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger/innen an der Erwerbsfähigen ins-

gesamt ist im GT 002 (östliches Schanzenviertel) mit 13,1% am niedrigsten.

Abb. 31: Verhältnis von Erwerbsfähigen und Sozialhilfeempfänger/innen (1998)

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37

III.3 Zusammenfassung

Die ausgewählten Schlüsselvariablen zeigen eine starke sozioökonomische Benach-

teiligung des Stadtteils im Vergleich zum Bezirk Mitte und zur FHH. Das wird beson-

ders deutlich durch:

den überproportionalen Anteil an erwerbsfähigen Personen,

die Männerdominanz im Stadtteil,

den hohen Ausländeranteil in jungen Altersgruppen,

die hohe Sozialhilfedichte,

niedrige Einkommensklassen,

geringe Qualifikation,

den hochverdichteten Stadtteil,

die hohe Kriminalitätsrate und

die hohe Arbeitslosigkeit.

Die Auswertungen der Binnendifferenzierung hat ergeben, daß strukturelle Probleme

sich nicht über alle Gebietsteile gleichermaßen verteilen: Insgesamt schneidet der

Bereich des östlichen Schanzenviertels aufgrund des relativ geringen Anteils an Ar-

beitslosen und Sozialhilfeempfänger/innen positiv ab. Trotz der hohen Auslän-

der/innenquote hebt sich auch das Karoviertel mit seiner niedrigen Arbeitslosenquote

von den Durchschnittswerten ab. Die beiden Gebietsteile im Süden hingegen sind

durch einen hohen Anteil an Arbeitslosen, insbesondere älteren Arbeitslosen, und

Sozialhilfeempfänger/innen charakterisiert.

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38

IV Spezifische Beurteilungen der Defizite und Potentiale St. Paulis

Die Ist-Analyse hat eindeutig gezeigt, daß St. Pauli ein im Hamburger Vergleich be-

nachteiligter Stadtteil ist. Innerhalb St. Paulis zeigt sich eine weitere Problemverdich-

tung in den südlichen, zwischen Elbe und Simon-Von-Utrecht gelegenen Gebietstei-

len. Im folgenden Untersuchungsschritt werden Probleme und Perspektiven der

Stadtteilentwicklung durch eine qualitative Untersuchung vertieft. Dazu fassen wir

zunächst Ansatzpunkte zusammen, die auf europäischer Ebene gemeinhin als „best-

practices“ für benachteiligte Stadtquartiere angesehen werden. Danach werden In-

terviews mit lokal verankerten Akteuren und Experten wiedergegeben, um Wahr-

nehmungen und Bewertungen aus einer „bottom up – Perspektive“ aufzuzeigen. Die-

se Interviews wurden im Oktober und November 1999 geführt. Zusammen mit den

allgemeinen Kriterien ergeben diese eine abschließende Beurteilung.

IV.1 Generelle Ansatzpunkte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in be-nachteiligten Stadtquartieren

Benachteiligte Stadtquartiere sind generell gekennzeichnet durch eine hohe Verdich-

tung sozioökonomischer Problemlagen

- Prekäre Situation der Klein- und Mittelbetriebe,

- Strukturelle Verfestigung der Arbeitslosigkeit,

- Defizite in verschiedenen infrastrukturellen Feldern,

- Verlust an unternehmerischen Perspektiven und

- mangelnde Partizipation.

Nachhaltige Verbesserungen der sozioökonomischen Lage sind generell nicht durch

einfache, schnelle Lösungen zu erzielen, sondern nur durch langfristig angelegte,

integrativ abgestimmte und umfassend betreute Maßnahmenpakete. Für die Archi-

tektur derartiger Strategien stehen folgende Stichwörter, die gleichzeitig generelle

Beurteilungskriterien für Maßnahmen auf Stadtteilebenen aufzeigen.

• Bottom-Up-Orientierung (Bügernahe und partnerschaftliche Entscheidungspro-

zesse);

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39

• Zusammenführung von gebietsbezogenen und zielgruppenorientierten Ansätzen;

• Dezentralisierung von Kompetenzen zur Aktivierung endogener Potentiale (e-

nabling = Qualifizierung und Beratung, empowerment = Aktive

BewohnerInnenbeteiligung an Planungs- und Gestaltungsprozesse,

Gestaltungsmacht der Bewohner); • Bildung intermediärer Arbeitsteams/Partnerschaften mit informellen und institutio-

nalisierten Projektpartnern;

• Angliederung bereits bestehender lokaler Organisationen;

• Präsenz im Stadtteil (Vor-Ort-Büro);

• Kooperation mit anderen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Instituionen;

• Ausrichtung auf soziale Integration (sog. Minderheiten, Jugendliche, Alleinerzie-

hende, etc. );

• Entwicklung nachhaltiger Prozesse: Förderung von Selbsthilfe und Selbstorgani-

sation, um die Wirkung von Programmen langfristig zu sichern.

Für spezifische Ansatzpunkte im Kontext einer EFRE-Förderung sind allerdings be-

sonders solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Situation der Betriebe, der Be-

schäftigten und der Standortqualität im Stadtteil verbessern helfen. Bedeutung haben

dabei folgende Maßnahmen:

Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Steigerung der Wettbwerbsfähig-

keit in benachteiligten Stadtteilen

Lokale Wirtschaft – Betriebe Maßnahmen zur Bestandssicherung

• Erneuerung/Erweiterung von Betriebsflächen und Betriebsgebäuden

• Verbesserung der infrastrukturellen Standortqualitäten

• Beratung mit dem Ziel der Steigerung unternehmerischer Qualifikationen

• Schaffung von Unternehmensnetzen durch Förderung von Kooperationen und

Wertschöpfungsketten

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40

Maßnahmen zur Existenzgründung im Quartier

• Umsetzung von Existenzgründungsprogramme für besondere Zielgruppen

• Förderungen von Organisationen ohne Erwerbszweck / Soziale Betriebe Förderung von Investionen im Quartier

• Stadterneuerung

• Stadtteilmarketing

• Förderung vorhandener wirtschaftlicher Spezialisierungen (cluster) Lokale Wirtschaft – Beschäftigte Schaffung von Arbeitsplätzen

• Vermittlungsagenturen (Teilzeit, Schwervermittelbare, Ausländer)

• Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung

• Niedrigschwellige Beschäftigungen im zweiten Arbeitsmarkt

Qualifizierung

• Angebot an Bildungseinrichtungen (Anzahl, Zugänglichkeit, Qualität)

• Bedarfsorientierte Qualifizierungsprogramme (Angebotsorientierung, z.B. „Prob-

lemgruppen“, Nachfrageorientierung, z.B. „Quartiersbedarfe“)

• Arbeitsangebote für Jugendliche Integrative Maßnahmen im Quartier

• Stadtsanierung

• Erneuerung der Infrastruktur

• Verbesserung der ökologischen Situation und Schaffung von Frei-/Grünflächen

• Förderung der räumlichen Mobilität der Bewohner

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41

• Verbesserung der Betreuungssituation besonders für Kinder

• Erneuerung/Erweiterung der Einrichtungen für Bildung, Gesundheit, Jugendfrei-

zeit, transnationaler Kultur

• Erhöhung der Sicherheit im Quartier

[Eigene Zusammenstellung nach Auswertung europäischer „best practice-Beispiele“

für beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Städten]

Die Auswertung der im Hinblick auf die qualitativen Defizite und Potentiale des Stadt-

teils geführten qualitativen Interviews mit Expert/innen aus dem Stadtteil führen zu

der nun folgenden Beurteilung der lokalen Wirtschaftsstruktur, der Beschäftigungs-

und Umweltsituation sowie der Chancengleichheit von Männern und Frauen.

IV.2 Struktur und Entwicklung der lokalen Wirtschaft

IV.2.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung

Die Wirtschaft im Stadtteil St. Pauli unterliegt dem allgemein stattfindenden Struktur-

wandel, der sich unter anderem besonders durch Verringerung des sekundären Sek-

tors und zunehmende Bedeutung des tertiären Sektors auszeichnet. Neben dem

Verlust der hafenbezogenen Wirtschaftsstrukturen und Produktionsstätten hat sich

mit der Abwanderung großer Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Nor-

den aus Mangel an Erweiterungsflächen sowie der Umstrukturierung des Schlacht-

hofes, einschließlich damit verbundener Gewerbebetriebe (Gewürzfabrik Laue), bis

Ende der 80er Jahre eine massive Strukturveränderung vollzogen (vgl. Abb. 17). Als

größeres Unternehmen des Produzierenden Gewerbes existiert noch die Bavaria St.

Pauli Brauerei, deren Mutterkonzern aufgrund der existenzbedrohenden Wettbe-

werbssituation eine Standortgarantie allerdings nur bis Ende 2001 gewährleistet.

Für den südlichen Teil St. Paulis ist vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Ab-

wanderungsprozesses hafenbezogener Betriebsstätten (Verlagerung der Hafenwirt-

schaft nach Süden bzw. Westen sowie Absterben der Werftindustrie) für den südli-

chen Teil St. Paulis momentan nur die Konzentration auf die Vergnügungsfunktion

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42

als Spezialisierung denkbar. Aus diesem Grund ist der Qualität und der Vielfalt der

Vergnügungseinrichtungen große Beachtung zu schenken, denn mit 30 Millionen

Touristen pro Jahr ist St. Pauli das größte Vergnügungsviertel Europas. Diese Funk-

tion, die sich aus den Wirtschaftszweigen Kultur, Unterhaltung, Gastronomie und E-

rotik zusammensetzt, ist auf das Gebiet rund um die Reeperbahn konzentriert.

Der mittlere Teil ist vor allem durch Kleingewerbe verschiedener Branchen charakte-

risiert. Eine gewisse Dominanz besteht bei gebäudebezogenen Handwerksbetrieben.

Der nördliche Teil wird vom Messegelände und dem ehemaligen Schlachthof, jetzt

Fleischgroßhandel bestimmt. Darüber hinaus läßt sich hier in jüngster Zeit die An-

siedlung von Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig Neue Medien (DTP; Online-

Kommunikation; Internet-Service; Web-Design etc.) sowie Mode und Design (Karo-

viertel) feststellen.

Alle Interviewten haben sich über einen Mangel an bedarfsorientiertem Einzelhandel,

insbesondere im Bereich der Grundversorgung, und an Handwerksbetrieben ausge-

sprochen. Eine gezielte Wirtschaftsförderung könnte daher u.a. im Bereich der ge-

bäudebezogenen Handwerksbetriebe ansetzen (Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro-,

Metall- und Holzgewerbe). Da eine alte und sanierungsbedürftige Gebäudestruktur

vorherrscht, ist sowohl der Bedarf vorhanden, als auch das Arbeitskräftepotential.

Beispielsweise würde die Einrichtung von integrierten Handwerks-Gewerbehöfen ein

zukunftsfähiges Entwicklungsmodell darstellen.

In diesem Zusammenhang ist auf den Erhalt der vorhandenen Nutzungsmischung

hingewiesen worden, der ein ausgesprochenes Potential des Stadtteils verkörpert.

Ziel einer standortspezifischen Wirtschaftsförderung sollte daher der Erhalt und Aus-

bau der einmaligen Vielfalt von Vergnügungsbetrieben und stadtteilbezogener Klein-

teiligkeit sein, um einer für Strukturkrisen anfälligen, einseitig ausgerichteten Wirt-

schaftsstruktur entgegen wirken zu können. Einen weiteren Schwerpunkt einer derar-

tigen Förderungsperspektive könnte die Konzentration auf die Entwicklungspotentiale

des Bereichs Grundversorgung / Einzelhandel und Gesundheitshandwerk ausma-

chen (Optiker, Zahntechniker, Friseure).

Weiterhin haben sich seit Mitte der 90er Jahre zahlreiche Betriebe aus dem Bereich

Neue Medien und technische Dienstleistungen im Stadtteil angesiedelt. Damit etab-

liert sich auch in St. Pauli ein Wirtschaftszweig, der sich in den östlich angrenzenden

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hafennahen Stadtteilen (südliche Neustadt; südliche Altstadt) bereits erfolgreich ent-

wickelt hat.

Bisher hat sich der Medienbereich als sehr prosperierend erwiesen: Als neues

Wachstumsfeld innerhalb des tertiären Sektors sind die Neuen Medien zudem erst

am Anfang einer Boomphase. Allgemein wird angenommen, daß es sich dabei nicht

um eine kurzfristige Modeerscheinung handelt, sondern um eine langfristige Wirt-

schaftsperspektive, die sich auch stimulierend auf die mit dieser Branche verbunde-

nen Dienstleistungen auswirken wird.

Ansatzpunkte bietet insbesondere der niedrigschwellige Dienstleistungsbereich, um

dem geringen (Aus)Bildungsniveau der Bevölkerung im Stadtteil gerecht zu werden

und lokale Arbeitsplätze zu schaffen. Anzustreben wäre somit eine ausgewogene

Ansiedlung von Betrieben aus den hoch- und niedrigqualifizierten technischen sowie

kreativen Bereichen der Medienbranche. Einige Interviewpartner haben dazu auf das

vorhandene Potential an kreativen Ideen der Hochschulabsolvent/innen hingewiesen.

Diese Kreativität sollte bewußt angeregt und unternehmensorientiert gefördert wer-

den, denn bisherige Gewerbezuwanderungen im Bereich Neue Medien wurden vor

allem durch das "kreative, innovative und stimulierende Umfeld" in St. Pauli be-

stimmt. Daher sollte zum einen dieses kleinteilige und vielfältige Umfeld erhalten

werden und zum anderen bedarfsorientiert und zielgenau weiter entwickelt werden.

IV.2.2 Bewertung

Obwohl sich der Stadtteil St. Pauli in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation be-

findet, lassen sich einige erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Verbesserung der

Wirtschaftsstruktur und Steigerung der Wettbewerbssituation benennen. Potentiale

bestehen in

- der vielfältigen und überwiegend kleinteilig organisierten Wirtschaft des Stadtteils,

die durch die städtebauliche Situation erhalten und gestärkt wird;

- der bestehenden Spezialisierung auf Branchen des Unterhaltungs- und Vergnü-

gungssektors mit vor- und nachgelagerten Dienstleistungen;

- der Attraktivität des Stadtteils (im Sinne weicher Standortfaktoren) für junge Be-

triebe (start-ups), besonders der Medienbranche;

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- der dynamischen Einzelhandelsentwicklung im Schanzen- und Karoviertel, die

teilweise weit über die Stadtteilgrenzen hinaus strahlt.

Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wirtschaftsstruktur sollten vor diesem Hinter-

grund besonders folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:

1) Die größte bestehende Stärke des Stadtteils ist in einer kleinteiligen Differenzie-

rung und bereichstypischen Spezialisierung zu sehen. Diese Vielfalt bildet ein

wesentliches Regenerationspotential im ablaufenden wirtschaftlichen Struktur-

wandel: Sie hat sowohl die Funktion eines Puffers bei größeren Betriebsschlie-

ßungen oder Branchenproblemen als auch Generierungsfunktion für start-ups in

neuen, bisher im Stadtteil wenig präsenten Dienstleistungsbranchen.

2) Die im südlichen St. Pauli vorherrschende Branche des Gast- und Unterhaltungs-

gewerbes sollte zugunsten kleinteiliger Aktivitäten ausgebaut werden. Zu fördern

sind besonders Maßnahmen im Bereich des nicht-sexualisierten Vergnügens zur

weiteren Diversifizierung des Branchenmusters. Auf diese Weise könnte es gelin-

gen, auch in diesem Teil St. Paulis medienorientierte Dienstleistungsbetriebe an-

zusiedeln, um somit die tendenziell vorherrschende Monostruktur zu diversifizie-

ren. Mittelfristig wäre zu prüfen, ob ein themenzentrierter Gewerbehof entwickelt

werden könnte.

3) Ein besonderes Entwicklungspotential besteht im Zusammenhang mit dem ehe-

maligen Hafenkrankenhaus und Einrichtungen am Elbhang. Neben einem umfas-

senden Nutzungskonzept für das Hafenkrankenhaus bilden sich hier weitere zu

prüfende Ansatzpunkte für maritim orientierte medizinische Beratung und Tech-

nik.

IV.3. Beschäftigungssituation und Qualifikation

IV.3.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung

Die Auswertung der quantitativen Strukturdaten des Stadtteils hat gezeigt, daß be-

sonders viele Menschen im erwerbsfähigen Alter (21 bis 45 bzw. bis 65 Jahre) in St.

Pauli leben. Zugleich ist die Arbeitslosenquote fast doppelt so hoch wie der Hambur-

ger Durchschnitt. Betrachtet man die Arbeitslosigkeit differenzierter, so ergibt sich

folgendes Bild: Sowohl der Anteil der jüngeren Arbeitslosen (bis 25 Jahre) als auch

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der älteren Arbeitslosen (über 55 Jahre) ist sehr hoch und hat sich im Zeitraum von

1996 bis 1998 noch einmal gesteigert. Von der Altersarbeitslosigkeit sind insbeson-

dere Männer betroffen, die früher in der Hafenwirtschaft tätig waren und keine weite-

re Qualifikation besitzen.

Die geringe Qualifikation der Arbeitsuchenden stellt ein großes Problem bei der Ver-

besserung der Beschäftigungssituation dar. Gründe für die geringe Qualifikation lie-

gen zum einen im insgesamt niedrigen Bildungsniveau (ca. 50% der Bewohner/innen

haben einen Hauptschulabschluß und nur knapp 10% Abitur, vgl. Abb. 12), zum an-

deren in den fehlenden Möglichkeiten, eine adäquate schulische und berufliche Aus-

bildung zu erhalten.

Bei einer differenzierten Betrachtung der Bevölkerung St. Paulis in bezug auf die

Qualifikation bzw. Qualifikationsbedarfe sind folgende (Problem-)Gruppen auszuma-

chen (vgl. auch Abb. 21a-c und 23):

- Jugendliche Schulabgänger

- Ausländer/innen

- Langzeitarbeitslose

- Ältere Arbeitslose

Als besondere Problemlagen und Lösungsansätze wurden folgende von den lokalen

Akteuren besonders hervorgehoben:

a) Qualifizierung der Jugendlichen

Zur Behebung der erkennbaren Qualifizierungsdefizite der Jugendlichen werden prä-

ventive Maßnahmen in der Schule benannt, z.B. in Form von unterrichtsbegleitenden

Angeboten für Computer- und Fremdsprachenkurse. Desweiteren wäre eine schul-

begleitende Nachhilfe als institutionalisierte Einrichtung notwendig, insbesondere für

zweisprachig aufwachsende Kinder, von denen es überdurchschnittlich viele im

Stadtteil gibt (vgl. Abb. 5). Insgesamt wird die Möglichkeit einer Qualifikation über

den Schulabschluß als sehr problematisch eingestuft: In den einzelnen Schulklassen

gibt es zu viele unterschiedliche Sprachhintergründe, um einen (guten) Schu-

labschluß für die Mehrheit gewährleisten zu können. Motiviert werden könnten Schul-

kinder mit unterschiedlichen Sprachhintergründen in Fächern, wo alle Kinder ver-

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gleichbar sind und Ehrgeiz entwickeln können (z.B. in Sport oder Englisch als ge-

meinsamer Fremdsprache). Ehrgeiz kann in diesem Sinne positiv und als Sogeffekt

dahingehend wirken, daß alle Kinder mitziehen wollen, dadurch ihre Schulleistungen

verbessern und sich die Bereitschaft zu höherwertigen Abschlüssen erhöht. Konkrete

Maßnahmen im Bereich der zukunftsorientierten schulischen und damit auch berufli-

chen Ausbildung wären z.B. spielerische Konzepte im Rahmen von Projektwochen.

Damit können Interessen für zukünftige Berufsbilder geweckt werden, mit denen die

Kinder nicht alltäglich konfrontiert sind. Über derartige Ansätze kann zunächst ein

grundsätzliches Interesse an einem späteren Ausbildungs-, Arbeits- und Berufsleben

entstehen. Vorstellbar wäre z.B. eine Projektwoche zum Thema ‚Wasser‘, in der

Schüler/innen, Lehrer/innen und lokale Gewerbetreibende bzw. Handwerksbetriebe

aus dem Sanitärbereich zusammen arbeiten.

Speziell für Ausländer/innen muß eine Berufsqualifikation zunächst bei Alphabetisie-

rungs- und Deutschkursen ansetzen. Zudem besteht für diese Bevölkerungsgruppe

das Problem, daß ihre Qualifikationen in Deutschland oftmals nicht anerkannt wer-

den. Bei der Entwicklung und Vergabe von Umschulungs- oder Weiterbildungsmaß-

nahmen ist daher eine besondere Berücksichtigung erforderlich.

b) Arbeitsvermittlung

Als unzureichend werden weiterhin die bestehenden Formen der Stellenvermittlung

benannt. Beispielsweise sind dem Arbeitsamt Herkunft (Stadtteil) und genaue Quali-

fikation der Bewerber unbekannt, d.h. es kann nicht gezielt für bzw. auf dem lokalen

Arbeitsmarkt gesucht werden. Besser wären hier stadtteilbezogene Vermittlungs-

agenturen, die eine „paßgenaue Entwicklung“ fördern, indem sie spezielle Qualifika-

tionen und über Berufspraktika Aus- und Weiterbildungen vermitteln. Besonders für

den Bereich des Handwerks trifft diese Aussage zu, da Handwerksbetriebe sehr indi-

viduelle und persönliche Einrichtungen sind und viele Handwerksmeister direkt vor

Ort nach Arbeitskräften suchen. Der persönliche Eindruck der Bewerber bzgl. Pünkt-

lichkeit, Motivation und fachlicher Qualifikation ist dabei i.d.R. wichtiger als die Ab-

schlußnote.

c) horizontale Mobilität

Die Bevölkerung in St. Pauli ist durch eine geringe Mobilitätsbereitschaft gekenn-

zeichnet. Im Kombination mit der begrenzten Anzahl von vorhandenen Arbeitsplät-

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zen im Stadtteil wirkt sich dieses ungünstig auf die Senkung der Arbeitslosenquote

aus. Zudem sind Arbeitsuchende, die sich auf Stellen außerhalb des Stadtteils be-

werben, durch das auf der Bevölkerung St. Paulis liegende negative Image benach-

teiligt.

IV.3.2 Bewertung

Die quantitative Untersuchung zeigt deutlich den dringlichen Handlungsbedarf, die

Beschäftigungssituation im Stadtteil maßgeblich zu verbessern. Neben der Schaf-

fung und Sicherung von Arbeitsplätzen geht es dabei auch um die Sicherung der

Einkommenssituation. Diese ist, nicht nur in bezug auf die Jahreseinkünfte und die

Einkommenssteuerklassen, sondern auch im Hinblick auf den Anteil der Empfän-

ger/innen von Sozialhilfe (größtenteils als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) ver-

gleichsweise sehr schlecht. Die Senkung der Erwerbslosenquote und die Schaffung

von besser bezahlten Arbeitsplätzen sind daher dringende Handlungserfordernisse.

Grundsätzlich sollten Handlungsansätze zur Verbesserung der Beschäftigungssitua-

tion nicht auf einen Wirtschaftszweig beschränkt sein. Vielmehr ist eine Orientierung

sowohl am vorhandenen Arbeitsplätzebestand als auch an den vorhandenen Qualifi-

kationsprofilen notwendig. Insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen sollten grund-

sätzlich enger am Arbeitsplatzangebot und an der im Stadtteil dominanten Kleintei-

ligkeit orientiert sein.

Eine Annäherung an dieses Ziel könnte über Kooperationen zwischen potentiellen

Arbeitgebern, Arbeitnehmern und verschiedenen Einrichtungen im Stadtteil (Schulen,

Kirchengemeinden) geschehen, um gezielt mögliche Berufsstränge im Stadtteil auf-

zuzeigen. Desweiteren wären die Schaffung eines Dienstleistungszentrums und die

Einrichtung eines ‚men&workspace‘-Zentrums im Einzelhandelsbereich für die Ver-

mittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt denkbar.

Das kreative und künstlerische Potential der Bevölkerung im Stadtteil kann sowohl im

Kulturbereich als auch im Design- und Medienbereich zukunftsfähig eingesetzt wer-

den. Ergänzt werden können derartige Vorhaben durch die Beschäftigung von z.B.

Näher/innen und EDV-Techniker/innen als unterstützende Dienstleistung.

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Die Schaffung von quartiersnahen Ausbildungsplätzen stellt in diesem Zusammen-

hang ein weiteres Handlungsfeld dar. Besonders in wirtschaftlich innovativen Berei-

chen sollte ein abgestuftes Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot geschaffen wer-

den, das auch niedrigschwellige Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten be-

inhaltet (s.u.), um vielfältige Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Die erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitslosen (meist

alleinstehende Männer) in den Arbeitsmarkt stellt nicht nur für St. Pauli eine Heraus-

forderung dar. Für viele Menschen ist es nach einer langen Zeit der Arbeitslosigkeit

schwierig, Verantwortung zu übernehmen, Termine und Absprachen einzuhalten so-

wie motiviert und diszipliniert einer geregelten Tätigkeit nachzugehen bzw. sich in ein

neues Berufsbild einzuarbeiten. Weiterhin sind zur Reintegration vielfältige Maßnah-

men notwendig.

Niedrigschwellige Arbeitsplätze

Aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten bezüglich der (Wieder)Eingliederung

von Schulabgängern, Langzeit- und älteren Arbeitslosen in den (ersten) Arbeitsmarkt

kommt niedrigschwelligen Arbeitsplätzen in St. Pauli eine besondere Bedeutung zu.

Grundvoraussetzung für die Schaffung solcher Arbeitsverhältnisse sind allerdings

Informationen über die vorhandenen Arbeitskräfte-Potentiale und Arbeitsplatz-

Angebote. In beiden Feldern herrscht in bezug auf die Situation in St. Pauli ein In-

formationsdefizit, das behoben werden muß. Ein auf niedrigschwellige Beschäfti-

gungsverhältnisse spezialisiertes Äquivalent zum ‚Sanierungsträger‘ könnte Impuls-

geber für eine lokale Wirtschaftsförderung in diesem Bereich sein. Neben der nied-

rigschwelligen Beschäftigung sollten auch entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten

entwickelt werden, z.B. zum Internet-Assistenten, die in Kooperationen mit Weiterbil-

dungsträgern geschaffen werden könnten.

Konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten werden in den folgenden Abschnitten ausge-

führt.

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IV.4 Umweltsituation

IV.4.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung

Die Umweltsituation des Stadtteiles St. Pauli wird hier lediglich unter dem Gesichts-

punkt der Stärkung der lokalen Wirtschaftsstruktur betrachtet.

Bezüglich der Defizite des Stadtteils haben sich nahezu alle Interviewpartner über

einen Mangel an Grün- und Freiflächen in St. Pauli ausgesprochen, der sich negativ

auf die Wohnumfeldqualtität auswirkt. Dazu kommen hohe verkehrsbedingte Um-

weltbelastungen (durch Parkplatzsuch- und Durchgangsverkehr erzeugter Lärm,

Luftverschmutzung und hohe Unfallgefahr) und ein z.T. durch das hohe Touristen-

aufkommen verursachtes Abfallbeseitigungsproblem.

Eine Förderung der lokalen Ökonomie unter Berücksichtigung der Verbesserung der

Umweltsituation werden vor diesem Hintergrund vielfältige Gestaltungspotentiale von

den Interviewten benannt:

a) Im Hinblick auf eine Verbesserung der Umweltqualität durch Grünflächen könnte

im geplanten Park am Elbhang (Pinnasberg/Bernhard-Nocht-Straße) niedrigschwelli-

ge Projektarbeit geleistet werden, insbesondere von älteren Menschen und Jugendli-

chen. Diese Form der Arbeit schafft neben einem geringen Einkommen Selbstbe-

wußtsein, Qualifikation und Identifikation und dadurch bessere Ausgangsbedingun-

gen für spätere Arbeitsverhältnisse. Insgesamt birgt die Pflege und Nutzung des öf-

fentlichen Raumes unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten, wie z.B. als Land-

schaftspfleger oder als Grünflächen- und Spielplatzwärter. Ähnliche Tätigkeiten er-

geben sich aus einer breiter angelegten Stadtteilpflege und -reinigung, die für das

Straßenbegleitgrün, die Straßen- und Gehwegereinigung und den Erhalt des Frei-

raums als öffentlichem Treffpunkt verantwortlich ist.

b) Im Bereich des Verkehrs könnten durch den Bau von Radwegen, insbesondere an

den stark befahrenen Durchgangsstraßen wie der Reeperbahn und der Simon-von-

Utrecht-Straße, Arbeitsplätze geschaffen und durch eine verstärkte Nutzung umwelt-

freundlicher Verkehrsmittel verkehrsbedingte Umweltgefahren abgebaut werden.

c) Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer Mobilitäts-

beratung, sowohl für den Personen- als auch für den Warentransport. Im letztge-

nannten könnten durch Kooperationen der Betriebe bzgl. An- und Belieferungen

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Sammellieferungen von Speditionen durchgeführt und das Verkehrsaufkommen so-

wie die Parkplatzproblematik abgebaut werden.

d) Für den Personenverkehr sollte ein Shuttle-Service eingerichtet werden, der das

Heiligengeistfeld mit der Großen Freiheit für die Touristen verbindet und als Quar-

tiersbuslinie eine Nord-Süd-Verbindung für die Wohnbevölkerung herstellt. Beide

könnten an U- und S-Bahnhöfen enden, die um bewachte Fahrradparkplätze und

evtl. angegliederte Fahrradwerkstätten ergänzt werden könnten.

e) Eine Überprüfung der Energiebilanz von im Stadtteil ansässigen Betrieben und

Gaststätten bietet sicherlich weitere Potentiale zur Verbesserung der Umweltqualität

und Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch den Ein- bzw. Umbau von umweltfreundli-

chen Betriebssystemen können Aufträge an lokale Handwerksbetriebe vergeben und

Umweltbelastungen gesenkt werden.

f) Bedingt durch das hohe Alter eines Großteils der Wohngebäude und der im Stadt-

teil vorhandenen Sanierungsgebiete bietet der Komplex der Gebäudesanierung und -

modernisierung unterschiedliche Möglichkeiten im Bereich des umweltfreundlichen

Bauens und Energiesparens (Heizungsmodernisierung, Solartechnik, Dach- und Hin-

terhofbegrünung, Fassaden- und Dachdämmung).

g) Nicht zuletzt könnten die momentanen Diskussionen um die architektonische und

nutzerische Umgestaltung des St. Pauli Bads genutzt werden, um Betrieb und Ange-

bot umweltfreundlicher zu gestalten und weitere Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu

schaffen. Potentiale liegen hier vor allem im Sauna-, Gastronomie-, Sport-, Reini-

gungs- und Gesundheitsbereich. Darüber hinaus kann das Bad auch als Schauraum

für lokale Gewerbetreibende genutzt werden, so daß Kaufinteresse und Berufsinte-

resse in der Freizeit geweckt werden können.

IV.4.2 Bewertung

Der Zusammenhang von Arbeit und Umwelt bietet auf lokaler Ebene eine Vielzahl

von Ansatzpunkten zur Schaffung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze. Problema-

tisch ist allerdings grundsätzlich die enge Abhängigkeit von politisch induzierten Akti-

vitäten, die zu Umweltschutzmaßnahmen und -investitionen führen. Daher bietet es

sich besonders an, umweltbezogene Maßnahmen mit Aufgaben der Stadtsanierung

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zu verbinden, um auf diese Weise investive Mittel in einen weiter gefaßten Rahmen

zu setzen. Ansatzpunkte bestehen besonders in den Bereichen

• Bau- und Ausbaugewerbe,

• Landschaftsgärtnerei und –architektur,

• Energie- und Umweltberatung sowie

• Mobilitätsdienste.

Eine einfache Umsetzung ist jedoch nicht zu erwarten, da bisher, mit Ausnahme des

Baugewerbes, keine dauerhaft wettbewerbsfähigen Unternehmen des Umwelt-

schutzsektors im Stadtteil vorhanden sind. Zur Weiterentwicklung dieser Strategie

wären daher entsprechende Qualifizierungs- und Existenzgründungsinitiativen Vor-

aussetzung.

IV.5 Chancengleichheit von Männern und Frauen

IV.5.1 Problemaufriß und Situationswahrnehmung

Betrachtet man den relativ geringen Frauenerwerbslosenanteil von 30% (vgl. Abb.

22), so läßt sich auf den ersten Blick keine Benachteiligung von Frauen auf dem Ar-

beitsmarkt feststellen. Wird jedoch der niedrige Anteil der weiblichen Bevölkerung an

der Gesamtbevölkerung berücksichtigt (vgl. Abb. 2), ergibt sich bereits eine andere

Situation. Dennoch läßt sich in St. Pauli anhand des statistischen Datenmaterials

keine eindeutige Ungleichheit bzgl. der Arbeitsmarktchancen konstatieren. In den

geführten Interviews wiederum wurde fast durchgängig eine Chancenungleichheit

festgestellt, deren Gründe im Folgenden erläutert werden.

a) Geringer Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung

Von den Interviewpartner/innen wurden als mögliche Ursachen dafür angeführt: Das

Image des Stadtteils basiert zum einen auf sexualisiertem Vergnügen, käuflicher Ero-

tik und männlichen Gewaltstrukturen, zum anderen auf Armut und Verelendung. Bei-

de Faktoren machen ihn als Wohnstandort unattraktiv, so daß er wenig Anziehungs-

kraft auf Frauen, besonders (alleinstehende) Mütter mit Kindern, ausübt. Speziell die

defizitäre Ausstattung mit Freizeitangeboten, Kindertagesstätten, Lebensmittel-

Einzelhandel und Grün- und Freiflächen, der von Gewaltstrukturen dominierte öffent-

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liche Raum und die aufgrund von Gebäudealter und Verkehrsbelastung schlechte

Wohnumfeldqualität stellen keine kinderfreundlichen Lebensbedingungen dar. Viele

alleinstehende Frauen fühlen sich zudem vom Milieucharakter des Stadtteils bedroht

und haben Angst vor verbaler Belästigung und sexualisierten Gewaltübergriffen. Be-

rücksichtigt werden sollte auch, daß ein wachsender Anteil der in der Prostitution ar-

beitenden Frauen nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügt und dadurch

statistisch nicht erfaßt wird und daß der Großteil der in der Prostitution arbeitenden

deutschen Frauen nicht im Stadtteil wohnt.

b) Gesellschaftsbedingte Geschlechterungleichheit

In erster Linie besteht in St. Pauli die für unsere Gesellschaft typische, strukturell be-

dingte Chancenungleichheit zwischen Männern und Frauen, die auf geschlechtsspe-

zifischen Rollenzuweisungen basiert und sich -so Prognosen- noch verschlimmern

wird. Es bedarf folglich prinzipieller Lösungsansätze und einer gezielten Frauenförde-

rung, die langfristig und stadtteilübergreifend angelegt sind.

c) Ungleiche Beschäftigungsverhältnisse

Die geschlechtsspezifische Verteilung der Beschäftigungsart äußert sich dahinge-

hend, daß Frauen vor allem als Angestellte arbeiten, während sich viel mehr Männer

selbständig machen.

d) Unzureichende Arbeitsplatzangebote für Frauen

Da sehr viele Arbeitsplatz-Angebote im Bereich des sexualisierten Vergnügens und

der Gastronomie liegen, sind sie aufgrund der familienunfreundlichen Arbeitszeiten

für Frauen ungeeignet. Einige der neueren Berufsperspektiven, z.B. im Bereich Neue

Medien, erfordern wiederum eine zu hohe Qualifikation. Es hat sich gezeigt, daß es

im technischen EDV-Bereich bisher kaum weibliche Auszubildende und Beschäftigte

gibt, sondern nur im kreativen Designbereich. Wesentlich ist folglich die gezielte För-

derung von Frauen in technischen Berufen. So besteht z.B. der Existenzgründerzir-

kel der STEG zu ca. 50% aus Frauen, auf der Existenzgründer-Etage in der alten

Rinderschlachthalle Neuer Kamp befinden sich allerdings zu Zweidritteln Männer.

e) Soziale Absicherung von Frauen in der Prostitution

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Eine Annäherung an das Ziel der Chancengleichheit könnte auch die offizielle Aner-

kennung der Prostitution als Beruf sein. Verbunden damit wäre eine soziale Absiche-

rung sowie eine Umschulungsberechtigung für Frauen, die aus der Prostitution aus-

steigen wollen.

IV.5.2 Bewertung

Die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen,

unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie bzw. Kindern und Berufsleben,

sind sehr vielfältig: Wichtig für viele Frauen ist eine Ausbildung oder Beschäftigung

im Stadtteil, da sie oft kleine Kinder haben. Besonders Alleinerziehenden und Müt-

tern mit Kleinkindern sollten günstige arbeitsplatznahe Betreuungsmöglichkeiten so-

wie flexible Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit) angeboten werden. Zudem wäre

eine finanzielle Anerkennung oder Entlastung für die Übernahme ehrenamtlicher Tä-

tigkeiten wünschenswert.

Bezüglich des Unternehmerinnentums von Frauen wäre eine gezielte Unterstützung

und Vernetzung von Frauenprojekten (z.B. Existenzgründerinnen) und ein erleichter-

ter Kreditzugang für Frauen vordringlich. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen

Bildung sollten Bewerbungstrainings, Rhetorik-, Computer-, Sprach- und Buchhal-

tungskurse angeboten werden. Darüber hinaus sind gezielte Angebote für Mäd-

chen/Schülerinnen sowie für Ausländerinnen notwendig. Besonders die letztgenann-

te Gruppe verfügt selten über eine Ausbildung und ist in der Wahl der Beschäftigung

oftmals auf Tätigkeiten beschränkt, die keine Qualifikation erfordern und schlecht

entlohnt sind (z.B. Reinigungsbereich).

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V Feststellung der Disparitäten und Einschätzung der zukünftigen Entwicklung von Stärken und Schwächen St. Paulis

Die vorangegangene quantitative wie qualitative Beschreibung und Beurteilung der

derzeitigen sozioökonomischen Situation in St. Pauli hat gezeigt, daß der wirtschaft-

liche Strukturwandel und die Abwanderung größerer Unternehmen zu einer Schwä-

chung der lokalen Ökonomie geführt hat. Gleichwohl existiert im Stadtteil ein zweiter

dominanter Wirtschaftsbereich, der Unterhaltungs- und Vergnügungssektor, der sich

bisher durch relative Stabilität auszeichnet. Allerdings ist dessen Prosperität mit einer

zunehmenden Verdrängung der ansässigen Betriebe des produzierenden Gewerbes

verbunden, wodurch eine Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten für Gering-

Qualifizierte verloren gehen.

Vor diesem Hintergrund läßt sich zudem folgende Aussage im Hinblick auf die Fest-

stellung intraregionaler Disparitäten machen:

• Die vorgenommene Binnendifferenzierung in (statistische) Gebietsteile macht ein

Nord-Süd-Gefälle hinsichtlich der Nutzungsmischung und des Arbeitsplatzange-

botes sowie der Arbeitslosenquote und der Anzahl von Sozialhilfeempfän-

ger/innen deutlich.

Abschließend werden in den nachfolgenden Gegenüberstellungen die Stärken und

Schwächen St. Paulis zusammengefaßt (Tabelle 1) und die anfangs vorgestellten

generellen Beurteilungskriterien für benachteiligte Stadtteile mit den Untersuchungs-

ergebnissen aus St. Pauli verglichen (Tabelle 2).

Tabelle 1: Stärken und Schwächen St. Paulis

Problemfeld Schwächen Stärken

Wirtschaftliches Umfeld

• Verdrängung des pro-duzierenden Gewerbes aus Mangel an Aus-weich- und Erweite-rungsflächen sowie ho-hen Gewerbemieten

• Stabiler Vergnügungs-sektor

• Neuer Wirtschaftszweig Neue Medien

Bevölkerungsstruktur und

• Niedriges Qualifika- tionsniveau

• Arbeitslosenquote dop-pelt so hoch wie der

• Hohes künstlerisches und kreatives Potential

• Kulturelle Vielfalt • Hohe Toleranz und In-

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Beschäftigung Hamburger Durch-schnitt

• Spannungen aufgrund der Heterogenität der Herkunftsländer

tegrationsbereitschaft • Identifikation mit und

Engagement im Stadt-teil

Umweltsituation

• Mangel an Grün- und Freiflächen

• Hohe Verkehrsbelas-tung

Chancengleichheit

• Von Gewaltstrukturen dominierter öffentlicher Raum

• Mangel an arbeitsplatz-nahen Kinder-Tagesstätten

• Funktionierende nach-barschaftliche Kinder-betreuung

• Prosperierender De-signbereich

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Tabelle 2: Gegenüberstellung Beurteilungskriterien und Situation in St. Pauli

Beurteilungskriterien Ergebnisse der Untersuchung in St. Pauli bzgl. Dringlichkeit

Lokale Ökonomie, Bestandssicherung Erneuerung/Erweiterung von Betriebsflächen und Betriebsgebäuden Konzentration auf Vergnügungsfunktion (Erhalt von

Qualität und Vielfalt), Gewerbeflächen- bzw. Erweiterungsflächenmangel

Verbesserung der infrastrukturellen Standortqualitäten Wichtig, da hohe Gewerbefluktuation, Mangel an bedarfsorientiertem Einzelhandel (Grund-versorgung)

Beratung mit dem Ziel der Steigerung unternehmerischer Qualifikationen Wichtig, da Strukturwandel bisher ungenügend beglei-tet und berücksichtigt

Schaffung von Unternehmensnetzen durch Förderung von Kooperationen und Wertschöpfungsketten

Bereich Neue Medien, Handwerker-Gewerbehöfe

Lokale Ökonomie, Existenzgründungen Existenzgründungsprogramme für besondere Zielgruppen Branche: Neue Medien, Unternehmensbezogene

Dienstleistungen (technische u. kreative); Zielgruppe: Frauen

Förderungen von Organisationen ohne Erwerbszweck / Soziale Betriebe Integration bestehender, aber entwerteter Qualifikatio-nen in gemeinwohlorientierte Beschäftigungsformen (z.B. Metallwerkstatt)

Lokale Ökonomie, Förderung von Investitionen Stadterneuerung Sanierungsgebiet → Potentiale für gebäudebezogene

Handwerksbetriebe Stadtteilmarketing Wirtschaftliche Spezialisierungen (cluster) Neue Medien

Lokale Ökonomie, Schaffung von Arbeitsplätzen Vermittlungsagenturen (Teilzeit, Schwervermittelbare, Ausländer) Sehr wichtig (zielgruppen-, qualifikations- und gebiets-

spezifisch) Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung Wichtig für Alleinerziehende (Teilzeit) Niedrigschwellige Beschäftigungen im zweiten Arbeitsmarkt Werden mehrheitlich abgelehnt, da ohne langfristige

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Perspektive und motivationshemmend; Ausnahme: als Motivations- und Disziplinierungsphase für Langzeit-arbeitslose

Lokale Ökonomie, Qualifikation Angebot an Bildungseinrichtungen (Anzahl, Zugänglichkeit, Qualität) Verbesserung der Qualität durch Kooperationen zwi-

schen Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern und Ar-beitsuchenden, Nachhilfe als institutionalisierte Einrichtung

Bedarfsorientierte Qualifizierungsprogramme (Angebotsorientierung, z.B. „Problemgruppen“, Nachfrageorientierung, z.B. „Quartiersbedarfe“)

Quartiersbedarf: Geringe Qualifikation erfordernde technische Mediendienstleistungen, Problemgruppen: ehemalige Hafenarbeiter/ältere Ar-beitslose [Integration bestehender, aber entwerteter Qualifikationen], jugendliche Schulabgänger [s.u.], Langzeitarbeitslose [niedrigschwellig], AusländerInnen [Voraussetzung: Alphabetisierungs- und Deutschkur-se], Schaffung quartiersnaher Ausbildungsplätze, eng am Arbeitsplatzangebot orientierte Qualifizie-rungsmaßnahmen

Arbeitsangebote für Jugendliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Jugendliche be-sonders vordringlich [sinnvoll in den Bereichen Neue Medien, Einzelhandel, Handwerk]

Integrative Maßnahmen Stadtsanierung Z.T. Sanierungsgebiet Erneuerung der Infrastruktur Insbesondere in St. Pauli-Süd (Grundversorgung) Verbesserung der ökologischen Situation, Schaffung von Frei-/Grünflächen

Schaffung und Pflege von Grünflächen vordringlich, Verbesserung der Verkehrssituation u. der Abfallbe-seitigung, umweltorientierte Gebäude- und Betriebssanierungen

Förderung der räumlichen Mobilität der Bewohner Wichtig (Radwege, Quartiersbuslinie) Verbesserung der Betreuungssituation besonders für Kinder Wichtig (wohnort- und arbeitsplatznah) zur Verbesse-

rung der Beschäftigungssituation von Frauen bzw.

Page 142: FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für · PDF file1 FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Wirtschaft und Arbeit Alter Steinweg 4 D - 20459 Hamburg EINHEITLICHES PROGRAMMPLANUNGSDOKUMENT

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Alleinerziehenden Erneuerung/Erweiterung der Einrichtungen für Bildung, Gesundheit, Ju-gendfreizeit, transnationaler Kultur

Vordringlich

Erhöhung der Sicherheit im Quartier Bedingt vordringlich Prinzipiell

Bottom-Up-Orientierung Wichtig, um Beteiligungs- und Kooperationsbereit-schaft zu erhöhen

Zusammenführung von gebietsbezogenen und zielgruppenorientierten Ansätzen

Wichtig, da hohe Identifikation mit dem Stadtteil, ge-ringe Mobilitätsbereitschaft

Dezentralisierung von Kompetenzen zur Aktivierung endogener Potentia-le

Wichtig, siehe oben

Bildung intermediärer Arbeitsteams/Partnerschaften mit informellen und institutionalisierten Projektpartnern

Ausbau der lokalen Beschäftigungsträger für nied-rigschwellige Ausbildung und Beschäftigung

Angliederung bereits bestehender lokaler Organisationen Zur Nutzung vielfältiger Potentiale und möglicher Syn-ergie-Effekte

Präsenz im Stadtteil (Vor-Ort-Büro) Wichtig, da Kenntnisse der lokalen Situation unbedingt erforderlich

Kooperation mit anderen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Institu-tionen

Ausrichtung auf soziale Integration Aufgrund der sozialstrukturellen Pluralität sehr wichtig Entwicklung nachhaltiger Prozesse: Förderung von Selbsthilfe und Selbstorganisation, um die Wirkung von Programmen langfristig zu si-chern

Wichtig, z.B. für Langzeitarbeitslose und ältere Ar-beitslose