Identitätsfeststellung vs. Persönlichkeitsrecht1000 750 500 250 Januar Anzahl der...

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Identitätsfeststellung vs. Persönlichkeitsrecht

Datenschutz im Asylverfahren

Gesetz zur besseren Durchsetzungder Ausreisepflicht (2017)

„[Der Ausländer] ist insbesondere verpflichtet, im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes ... auf Verlangen alle Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;“

§ 15 AsylG

Datenschutz

Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen

Notwendig und verhältnismäßig?

„mildere Mittel“

Auslesen vs. auswerten

Genehmigungsvorbehalt→ Freigabe durch Volljuristen

Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung

(§ 48 AufenthG)

Datenschutzfolgenabschätzung?

Geeignet?

1. Quartal 2019:

41 % d. Antragsteller hatten einen Datenträger77 % d. Datenträger waren auslesbar3.502 Reports wurden gespeichert

Quelle: Bt-Drs. 19/11001

1.236 Reports wurden freigegeben55 % der freigegebenen Reports brachten

keine brauchbaren Informationen44 % bestätigten die Angaben des

Antragstellers