Infos zu den Folgen von Alkohol-, Medikamenten- …...ken steht, muss 250 € zahlen und bekommt...

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Infos zu den Folgen von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenkonsum im Straßenverkehr

Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main

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Lass nach Alkohol- und Drogenkonsum die Finger vom Lenkrad. Denn Du gefährdest

nicht nur Dich, sondern auch Deine Mitfahrer

und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

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Für jeden Fahranfänger und Füh-rer eines Kfz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt: Wer als Fahrer unter der Wirkung von Drogen oder alkoholischen Geträn-ken steht, muss 250 € zahlen und bekommt einen Punkt ins Fahreig-nungsregister. Gefährdest Du andere Verkehrsteil-nehmer oder Sachwerte, besteht sogar der Verdacht einer Verkehrs-straftat. Das Gericht entscheidet, wiehoch die Geld- Freiheitsstrafe ist.

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Für alle Fahrzeugführer ab 0,5 Promille gilt:•DerErstverstoßwirdinderRegelmit500€, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet.•Beim zweitenVerstoßbeträgtdasBußgeld bereits 1000 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. •JederweitereVerstoßkostet1500 €,3Mo- nate Fahrverbot, weitere 2 Punkte und An- ordnung einer MPU.

DasStrafmaß hängt von der Schwere der zu verhandelnden Straftat ab. BistDuFahranfänger,musstDuschonabdem erstenVerstoßeinAufbauseminarbesuchen. BeiNichtteilnahmedrohtDirderFührerschein- entzug.DieProbezeitkannumzweiJahrever-längertwerden.AuchfürdieVerlängerungsjah-regiltabsolutesAlkoholverbot.BeibesondersschwerwiegendenVerstößenkönnenSperrfris- tenfürdenWiedererwerbdesFührerscheins ausgesprochenwerden.Auch wenn Du keinen Schaden verursachst, drohen Strafen und der Entzug der Fahrerlaubnis!

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bei Fahruntüchtigkeit

Zeigst Du aufgrund Deines Alkoholkonsums Ausfallerscheinungen, begehst Fahrfehler oder verursachst einen Unfall, liegt bereits ab 0,3 Promille eine Straftatvor(relativeFahruntüchtigkeit).

Ab1,1PromillewirdvoneinerabsolutenFahruntüchtigkeitausgegangen.

Die Sanktionen sind dann deutlich höher:

•Führerscheinentzug•Geldstrafe Freiheitsentzugbiszu5Jahren•3Punkte•Ab1,6PromillewirdeineMPUgefordert•Meistdarfstduerstnach6Monateneine neue Fahrerlaubnis beantragen •BeiVorsatzkönnen3000€fälligwerden

Foto: hello.susi | photocase.com 8

Unfallschäden bei Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfl uss musst Du auseigenerTaschebegleichen.VersicherungenzahleninderRegelnichts.BeiPersonenschädenmussmanmiteinerRentefürdieOpferundSchmerzensgeldzahlungenrechnen.

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Kaum bist Du losgefahren, klingelt das Handy, musst Du schnelleineWhatsApplesen…AugenfürdenStraßen-verkehr?Nurbedingt,unddaskanngefährlichwerden.So wie Du Dich vorm Abfahren anschnallst, solltest Du Dir folgende Punkte auch gleich angewöhnen:

• Navi einstellen, Bluetooth aktivieren und Musik aussuchen

• Während der Fahrt nur mit Freisprechanlage telefonieren

• Unterwegs keine Nachrichten lesen oder schreiben.

Weitere Infos fi ndest Du auf www.checkwerfaehrt.de

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„Räuschermischungen“,„Badesalze“usw.mitpsychoaktiverWirkung–auchdiejenigendienochnichtvomBtMGerfasstsind–habenunbe-kannte und nicht kalkulierbare Auswirkungen auf das Fahrverhalten. IndenmeistenFällenistdieFolgeFahruntüchtigkeit.

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„Räuschermischungen“,„Badesalze“usw.mitpsychoaktiverWirkung

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Eine Flasche Mixgetränk enthält etwa genauso viel Alkohol wie eine Flasche Bier. Das bedeutet, wenn Du eine Flasche Mixge-tränkoderBiertrinkstundeinKörpergewichtvonetwa75kghast,musstDumit0,35PromilleimBlutrechnen.BeieinemKörperge-wicht von 50 kg ergibt eine Flasche Mixgetränk der gleichen Sorte bereits0,5Promille.DiessindRichtwerte,verschiedenePersonenreagieren unterschiedlich auf Alkoholgenuss.

Gekaufte MixgetränkemitBieroderSpirituosenbe-inhaltenjenachMischungsverhältnis1,5-4 %Alkohol-gehalt. Da sie Aromastoffe, Zucker und Limonade enthalten, schmeckst Du den Alkoholgehalt nicht.

Auf der Seite www.checkwerfaehrt.defi ndest Du einen Alkoholrechner, mit dem Du den Promillewert ziemlich ge-nau berechnen kannst.

HierkannstDuDichauchdarüberin-formieren, wie viel Zeit vergehen muss, bisDuwiederfahrtüchtigbist.

Selbst gemischte alkoholische Getränkehaben oft einen unbekannten Alkoholgehalt und sind in der Wirkung nur schwer einzu-schätzen.Wodka,RumoderLikörenthal-tenbiszu42%Alkohol.

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Legal Highs

Dadie Inhaltsstoffevon„LegalHighs“

und deren Wirkungen unbekannt sind,

sind die Wechselwirkungen mit anderen

Substanzen völlig unkalkulierbar.

Hast Du weitere Fragen?

Willst Du mehr wissen?

Aktuelle Informationen,

Literaturhinweise und

LinksfindestDuunter

checkwerfaehrt.de.

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Die folgenden DrogenberatungsstellenbietenweiterhindieBeratungund

VorbereitungaufdieMPUan.ZurDurchführungderAbstinenzkontrollen

könnensieaneinexternes,akkreditiertesLaborvermitteln.

Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz…60316Frankfurt…

Musikantenweg39…Tel.0 69-9433030…E-Mailjbsmerian@jj-ev.de

Jugendberatung und Suchthilfe Sachsenhausen…60594Frankfurt…

Wallstraße25…Tel.069-610 90 20…E-Mailjbssachsenhausen@jj-ev.de

Am 01.05.2014 sind die neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignungs-

prüfung in Kraft getreten. Dort ist verbindlich geregelt, dass Beratungs-

stellen und MPU-Vorbereitungsstellen keine Abstinenzkontrollprogramme

mehr anbieten dürfen. Diese müssen extern durch akkreditierte Labore

durchgeführt werden.

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Suchthilfezentrum Wildhof…63067Offenbach…

Löwenstr.4-8…Tel.069 -9 819530…Öffnungszeiten

9-18Uhr.

Psychosoziale Beratung und Behandlung Dietzen-

bach…63128Dietzenbach…OffentahlerStraße75

…Tel.0 6074 - 6 94 9616…Telefonischerreichbar

Mo.-Do.9-17Uhr,Fr.9 -14Uhr.

Drop InFachstelleNordfürSuchtfragen…60433Frank-

furt…EschersheimerLandstr.599…Tel.069-95103250

…E-Maildropin@vae-ev.de

Jugend- und Drogenberatung Höchst…65929Frank-

furt…Gebeschusstraße35…Tel.0 69 - 3 399870…

E-Mailberatunghoechst@vae-ev.de…AufWunschkann

inarabischerSpracheberatenwerden.

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Hast Du Fragen zur MPU, kannst Du Dich an alle Dro-genberatungsstellen wenden. Frage vor allem nach, ob sie die neuen Kriterien der Vorbereitung und bei Drogentests einhalten können.

In der Regel sind die Jugend- und Drogenberatungs-stellen Montag bis Freitag von 9 -17 Uhr geöffnet. Wir empfehlen, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

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Info und Kontakt

FachstellePrävention(vae)

Gebeschusstraße35…65929Frankfurt

Telefon0 69-97383930

E-Mailpraevention@vae-ev.de

www.fachstelle-praevention.de

Bestellungen in größeren Mengen

Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main

Telefon0 69-21230124

E-Maildrogenreferat@stadt-frankfurt.de

Impressum

Herausgeber Drogenreferat der Stadt Frankfurt

amMain…Text Drogenreferat, Fachstelle

Prävention(vae)…Konzept und Gestaltung

Connect…AgenturfürsozialeKommunikation

NachdruckvonTexten,auchauszugsweisefür

unkommerzielle Zwecke kostenfrei mit Quellen-

angabe…11.überarbeiteteAuflage2014