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Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 1
Herzlich Willkommen
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Ihre Referenten des heutigen Seminartages
Direktionsbevollmächtigte/r ÖD/Regionalbevollmächtigte/r ÖDBBBank
Öffentlicher Sektor (ÖS)
Externer Referentaus dem Öffentlichen Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 2
• Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
• Berufswege von Beamten• Besondere Stellung der Beamten bei
Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
• Begrüßung• Kleingruppen (Erarbeitung Produkt- und
Verkaufsansätze – Gesundheit und Beihilfe)
• Moderierter Praxisaustausch (Produkt- und Verkaufsansätze – Altersversorgung)
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Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 3
9.00 – 9.45 Uhr: Begrüßung
• Kurze Vorstellungsrunde• Erfahrungen mit Beamten und dem ÖD nach dem A-B-C-Seminar • Welche Erwartungen haben Sie an das „Intensiv-Seminar ÖD“
9.45 – 10.30 Uhr: Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung
beamtenrechtlicher Besonderheiten
10.30 – 10.45 Uhr: Kaffeepause
10.45 – 12.30 Uhr: Berufswege von Beamten•Bernd Ordentlich, Kommissarslaufbahn bei der Bundespolizei•Lisa Schlau, verbeamtete Lehrerin in Baden-Württemberg
Tagesablauf
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12.30 – 13.15 Uhr: Mittagspause
13.15 – 14.45 Uhr: Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
• Bernd Ordentlich und Lisa Schlau gehen in den Ruhestand
14.45 – 15.00 Uhr: Kaffeepause
Tagesablauf
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Tagesablauf
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Begleitendes Material
Ratgeber „Rund ums Geld im öffentlichen Sektor“
Ratgeber „BerufsStart im öffentlichen Dienst“
Handout „Begleitende Unterlagen für das Seminar“
Folienvortrag unter: Lotus Notes/ Cosmos Foyer/ 1Blick/ BBBank-Die Bank für Beamte und den
öffentlichen Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 6
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Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 7
1. Begrüßung • Kurze Vorstellungsrunde
• Erfahrungen mit Beamten und dem ÖD nach dem A-B-C-Seminar
• Welche Erwartungen haben Sie an das „Intensiv-Seminar ÖD“
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher
Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur
Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Agenda
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Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 8
• Kurze Vorstellungsrunde
Begrüßung
• Welche Erwartungen haben Sie an das „Intensiv-Seminar ÖD“?
• Erfahrungen mit Beamten und dem ÖD nach dem A-B-C-Seminar?
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 9
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Artikel 1 – 19 Grundrechte
Artikel 9 Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) ...(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...
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Verfassungsrechtliche Grundlagen
vom 23. Mai 1949
Grundzüge der Besoldung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
biba
Artikel 20 – 37 Der Bund und die Länder
Artikel 33 Öffentlicher Dienst, Berufsbeamtentum
(1)...(2)Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.(3)....(4)Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.(5)Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
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vom 23. Mai 1949
Grundzüge der Besoldung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
biba
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Beamtenrecht unterliegt strengem Gesetzesvorbehalt
GG(Art. 33 Abs. 3 und 4)
Beamten-Gesetze(Bundestag und Landtage)
Rechtsverordnungen(Bundesregierung, Landesregierungen)
Allgemeinverfügungen, Verwaltungsakte,Verwaltungsvorschriften, Durchführungshinweise
Grundzüge zur Besoldung
12Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
biba
Besonderheit: Rechtsprechung prägt Beamtenrecht
bei Ausgestaltung und Weiterentwicklung
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Artikel 33 Abs. 5 GG (seit 1. September 2006)
„Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der her-gebrachten Grundsätze des Berufs-beamtentums zu regeln und fortzu-entwickeln.“
Bundesverfassungsgericht(2. Oktober 2007)
„Beamte sind nicht verpflichtet, stärker als andere Bevölkerungsgruppen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen.“
- Besoldung kinderreicher Beamtenfamilien- Kürzung der jährlichen Sonderzahlung- Verminderung der Pensionen zur
Rücklagenbildung- Kürzung im Nachvollzug der Rentenreformen- Selbstbehalt bei der Beihilfe- Versorgung aus dem letzten Amt- Besoldung in sog. Ballungsgebieten- zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen- Professorenbesoldung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Grundzüge zur Besoldung
biba
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums Alimentation und Gründzüge der Besoldung
14Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Grundzüge zur Besoldung
Hergebrachte Grundsätze Berufsbeamtentums u.a.:Lebenszeitprinzip, Hauptberuflichkeit, Leistungsprinzip, Laufbahnprinzip, Streikverbot und Alimentationsprinzip.
Diese müssen vom Besoldungsgesetzgeber strikt beachtet werden.
Artikel 33 Ab. 5 GG gewährleistet die Institution des Berufsbeamtentums und seine Funktionsfähigkeit im Interesse der AllgemeinheitBeamter muss in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit stehen und bei Erfüllung seiner Aufgaben dazu beitragen im politischen Kräftespiel eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern
(vgl. BVerfGE 56, 146, 162). bib
a
Öffentlicher Dienst
Tarifbeschäftigte
Dienstherren / Arbeitgeberin Bund, Ländern und Gemeinden
Bezahlung (Gehalt)
Arbeitsrecht
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
(TVöD / TV-L)
Beamtenversorgung
Beamtengesetz des Bundes und
16 Landesbeamtengesetze
Privatisierter Dienstleistungs-
sektor
Beamte
wieBeamte und
Tarif-beschäftigte
im öffentlichen
Dienst
Beamtenrecht
BesoldungGesetzliche Rente und Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst (VBL)
Beihilfe + PKV GKV / PKV
Allgemeines Arbeitsrecht
wie Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst,
aber ohne Zusatzversorgung und besonderen Kündigungsschutz
Privatwirtschaft
15Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Der öffentliche Dienst isttatsächlich und rechtlich einzigartig!
Beamte und Tarifbeschäftigte Verfügen dauerhaft über ein
hohes Einkommen=
wertiges Klientel
Grundzüge zur Besoldung
biba
Tarifbeschäftigte
Öffentlicher Dienst
Bezahlung (Gehalt)
Arbeitsrecht
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
(TVöD / TV-L)
Beamtenversorgung
Beamtengesetz des Bundes und
16 Landesbeamtengesetze
Privatisierter Dienstleistungs-
sektor
Beamte
wieBeamte und
Tarif-beschäftigte
im öffentlichen
Dienst
Beamtenrecht
BesoldungGesetzliche Rente und Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst (VBL)
Beihilfe + PKV GKV / PKV
Allgemeines Arbeitsrecht
wie Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst,
aber ohne Zusatzversorgung und besonderen Kündigungsschutz
16Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Beamte bilden im öffentlichen Dienst
eine eigene Statusgruppe, die tatsächlich und rechtlich
einzigartig ist!Beamte werden lebenslang
alimentiert!
Statt Gehalt gibt es Besoldung!
Besoldung ist etwas anderes und
„mehr als normales Gehalt“
Deshalb sind Spezialkenntnisse
notwendig!
Grundzüge zur Besoldung
biba
Funktionen sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen.
Ämter sind nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren Besoldungsgruppen zuzuordnen.
Ämter und Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen A, B, C, W und R abschließend geregelt.
Grundgehalt jedes Beamten richtet sich immer nach der Besoldungsgruppe des ihm verliehenen Amtes.
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Funktion Amt Besoldungsgruppe
Grundzüge zur Besoldung
Bundeseinheitliche Festlegungen zum Grundgehalt
biba
Beamtenrechtliche Besonderheiten und wichtige Begriffe:Laufbahn / Laufbahngruppen / ZugangsvoraussetzungenLaufbahn Bildungsvoraussetzung Eingangsamt Spitzenamt
Einfacher Dienst
Hauptschule A 2, A 3 oder A 4 A 6
Mittlerer Dienst
Realschule Hauptschule und Berufsausbildung
oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
nichttechnischer Dienst: A 6,technischer Dienst: A 6 oder A
7A 9
Gehobener Dienst
zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung
nichttechnischer Dienst: A 9,technischer Dienst: A 10 A 13
Höherer Dienst
dreijähriges mit einer Prüfung abgeschlossenes Hochschul-studium i. V. m. der für die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit
A 13 A 16
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Grundzüge zur Besoldung
biba
Beamtenrechtliche Besonderheiten und wichtige Begriffe:Amtsbezeichnungen (beispielhaft)
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Grundzüge zur Besoldung
biba
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Beamtenrechtliche Besonderheiten und wichtige Begriffe:Amtsbezeichnungen (beispielhaft)
Grundzüge zur Besoldung
biba
Beamtenrechtliche Besonderheiten und wichtige Begriffe:
technischer/nichttechnischer Verwaltungsdienst,
sprach-, kultur- und naturwissenschaftlicher Dienst,
agrar-, forst- und ernährungs-wissenschaftlicher Dienst,
ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst,
sport- und kunstwissenschaftlicher Dienst, tierärztlicher Dienst.
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Grundzüge zur Besoldung
Beispiele „Bayern“Beispiele „Bund“
In den Laufbahngruppen sind Laufbahnen eingerichtet:
Fachlaufbahnen Bildung + Wissenschaft Justiz Polizei + Verfassungsschutz Verwaltung + Finanzen
biba
Grundgehalt Besoldungsordnung (BesO A, B, C, W, R) Amt der Besoldungsgruppe Erfahrung (früher Lebensalter; Ausnahme BesO B)
Familienzuschlag Familienstand, Familienverpflichtungen Zahl kindergeldberechtigter Kinder
Zulagen zum Grundhalt gehörende allg. Stellenzulage zum Grundgehalt gehörende Amtszulagen und weitere StellenzulagenWeitere Zulagen, Zuschläge, Vergütungen für o besondere Funktionen (z.B. Vertreterzulage etc.)o Belastungen (z. B. Erschwerniszulage, Mehrarbeitsvergütung etc.)o Leistungsprämien, Gewinnungszuschläge, Auslandsverwendung etc.
Bundeseinheitliche Festlegungen
Grundzüge zur Besoldung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 22
Bundeseinheitliche Festlegungen zur Besoldung bei Teilzeit:
Dienst- und Anwärterbezüge werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.
Regelmäßige, beamtenrechtlich festgelegte Arbeitszeit, z. B. 40 Stunden, mit Grundgehalt A 13 Stufe 4 = 4.563,45 €. Tatsächliche Dienstausübung 30 Stunden. Dienstbezüge/Anwärterbezüge werden exakt im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt = 3.422,59 € (30 : 40 = 75 Prozent)
Wichtig:Dies gilt auch für die Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit!
Beispiel:
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Grundzüge zur Besoldung
biba
Altes Recht
Zugang zu den Stufen nach Lebensalter
Aufstieg Stufen nach Lebensalter
Aufstieg in nächsthöhere Stufe erfolgt in 2-2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4
Jahresintervall = 12 Stufen = 32 Jahre.
Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern Aufstieg nach Vollendung des einunddreißigsten Lebensjahres; Ausnahmen bei Kinderbetreuung etc.
Neues Recht
Zugang zu den Stufen nach Lebensalter
Aufstieg Stufen mit beruflicher Erfahrung
Aufstieg in nächsthöhere Stufe erfolgt in 2-3-3-3-4-4-4-Jahresintervall
= 8 Stufen = 23 Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg; Besonderheiten bei Pflege und Kinderbetreuung etc.
Beamtenbesoldung ist ganz überwiegend aufsteigend ausgestaltet =
auch ohne Besoldungsanpassungen gibt es Einkommenszuwächse!
Grundzüge zur Besoldung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 24
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 25
Aufstieg Besoldungsstufen nach Lebensalter
Grundzüge zur Besoldung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 26
Aufstieg Besoldungsstufen nach Erfahrungszeit
Grundzüge zur Besoldung
biba
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Aufstieg Besoldungsstufen nach Erfahrungszeit
Grundzüge zur Besoldung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
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Gebietskörperschaft Erfahrungsstufen zum
Sachsen 2006
Thüringen 2008
Bund 2009
Saarland 2009
Hamburg 2010
Baden-Württemberg 2011
Bayern 2011
Sachsen-Anhalt 2011
Mecklenburg-Vorpommern 2011
Berlin 2011
Schleswig-Holstein 2012
Nordrhein-Westfalen 2013
Rheinland-Pfalz 2013
Brandenburg 2014
Bremen 2014
Hessen 2014
Umstellung
vom
Besoldungsdienstalter
hin zu
Erfahrungsstufen
(Besoldungsordnung A)
Grundzüge zur Besoldung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
GKV / PKV
Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst (VBL)
Besoldung
Öffentlicher Dienst
Tarifbeschäftigte
Dienstherren / Arbeitgeber
Bezahlung (Gehalt)
Arbeitsrecht
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
(TVöD / TV-L)
Beamtenversorgung
Beamtengesetz des Bundes und
16 Landesbeamtengesetze
Privatisierter Dienstleistungs-
sektor
Beamte
wieBeamte und
Tarif-beschäftigte
im öffentlichen
Dienst
Beamtenrecht
Beihilfe + PKV
Allgemeines Arbeitsrecht
wie Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst,
aber ohne Zusatzversorgung und besonderen Kündigungsschutz
Privatwirtschaft
29Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Der öffentliche Dienst ist tatsächlich und rechtlich einzigartig!
Das betrifft auch die
Gesundheitsfürsorge
Statt Sachleistung gilt hier das
Prinzip der Kostenerstattung!
Statt GKV gibt es hier
PKV und Beihilfe!
Deshalb sind Spezialkenntnisse
notwendig!
biba
Grundzüge zur Besoldung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 30
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
= Sachleistungsprinzip
Beihilfe =
Kostenerstattungsprinzip
Beihilfe + PKV
biba
GKV PKV / Beihilfe (ergänzend)Sachleistungsprinzip Kostenerstattungsprinzip
Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen
Beiträge in Abhängigkeit von Risiko / Alter
Familienversicherung Keine Familienversicherung, aber über Beihilfe starke Kompensation über Bemessungssätze
Kassenärzte Freie Arztwahl
Satzungsleistungen und freiwillige Leistungen
1) PKV nach individuellem Vertrag (Mindestanforderungen)
2) Beihilfe nach BBhV
Versicherungspflicht für alle seit 2009 (GKV-Wirtschaftlichkeitsgesetz)
Grundsätzliches zur Krankenversicherung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 31
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 32
Beihilfe + PKV
Beihilfebemessungssätze
...des Beihilfeberechtigten 50 Prozent
...des Beihilfeberechtigten mit zwei oder mehr Kindern (ggf. aber nur einmal)
70 Prozent
...des berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 Prozent
...des beihilfeberechtigten Versorgungsempfängers 70 Prozent
...eines berücksichtigungsfähigen Kindes 80 Prozent
33
Beihilfe
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
keine gesetzliche oder private Krankenversicherung Kostenträger sind die Dienstherren wird als Sachleistung gewährt Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten Heilfürsorgeberechtigte haben keine freie Arztwahl Heilfürsorgeleistungen unterliegen nicht der Budgetierung Heilfürsorge beinhaltet keine Familienversicherung
34Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Gesundheitsfürsorge bei Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Justiz teilweise durch eine sog. freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Seite 35Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher
Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten• Bernd Ordentlich, Kommissar-Laufbahn bei der Bundespolizei
• Lisa Schlau, verbeamtete Lehrerin in Baden-Württemberg
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur
Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Seite 36Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Bernd Ordentlich, geb. 1.1.1990. Nach Abitur im Jahre 2008 leistet er freiwillig für 2 Jahre Wehrdienst in der Bundeswehr.
Er überlegt, welche Berufe er mit welchen persönlichen und fachlichen Perspektiven in Zukunft ausüben könnte.
Er möchte einen Beruf ergreifen, der ihm ein dauerhaftes und sicheres finanzielles Einkommen sichert.
Beim Stöbern im Internet fällt ihm eine Aufstellung der Bundespolizei in die Hände.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 37
Beispiel
Berufswege von Beamten
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 38
Berufswege von Beamten
Zugangsvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife Gute Englischkenntnisse Höchstalter am Tag der Einstellung: 33 Jahre
Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst 3-jähriger Diplomstudiengang / Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung theoretische und praktische Inhalte wechseln ab; sind an Kriterien eines
Bachelorstudiengangs orientieren Abschluss: Polizeikommissar/in inklusive Diploms (FH)
Einsatzgebiete im gehobenen Polizeivollzugsdienst Kontroll- und Streifendienst, Ermittlungsdienst, Sachbearbeitung Aufstiegsmöglichkeiten durch Weiterqualifizierungen; nach Fortbildungen und Eignung Wechsel zum Flugdienst, Bundespolizei See, GSG 9 oder Informations- und
Kommunikationswesen möglich
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 39
Berufswege von Beamten
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 40
Arten des Beamtenverhältnisses
Berufswege von Beamten
(Anwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst) Anwärter/Referendar
im Vorbereitungsdienst(§ 6 Abs. 4 BBG)
Ableistung Probezeit zur Verwendung auf Lebenszeit
(§ 6 Abs. 3 BBG)
Dient der dauernden Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben
Besonderes Dienst- und Treueverhältnis
(§ 6 Abs. 1 BBG)biba
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Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Nach reiflicher Überlegung entscheidet er sich für die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst.Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst beginnt 2011 als Beamter auf Widerruf.Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 42
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
biba
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A 9 bis A 11 981,42
Beispiel: Bernd Ordentlich
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Die Ausbildung im Status als Beamter auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes im gehobenen Polizeivollzugsdienst absolviert Bernd Ordentlich mit guten Ergebnissen und beendet diese 2013 erfolgreich .
2014 wird er als Beamter auf Probe mit dem Amt A 9, Stufe 2, ernannt und ihm wird das die Amtsbezeichnung Polizei-kommissar verliehen.
Er beginnt seine dienstlichen Werdegang im Kontroll- und Streifendienst am Bahnhof Karlsruhe.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 44
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunionFriedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
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Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
A 9 2.666,62
4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt3 Jahre 4 Jahre3 Jahre 3 Jahre2 JahreRhythmus
2014-2016 2017-2019 2020-2022 2023-2026 2027-2030 2031-2034 2035
Beispiel: Bernd Ordentlich
biba
Bernd Ordentlich arbeitet mit vollem Einsatz und guten Beurteilungen in Vollzeit. Aufgrund seiner guten Leistungen wird er am 1.1.2018 befördert. Ihm wird das Amt der Besoldungsgruppe A 10 und die Amtsbezeichnung Polizeioberkommissar verliehen. Seine Dienstbezüge richten sich nun nach
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 46
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
A10, Stufe 3, BBesG
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
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Beispiel: Bernd Ordentlich
4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt3 Jahre 4 Jahre3 Jahre 3 Jahre2 JahreRhythmus
Beförderung1.1.2018
A 10 3.048,14
2014-2016 2017-2019
Fiktion 2018
biba
9,01
Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Dem Beamten ist deshalb stets eine nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit
sowie entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards
ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren.
Beispiel: Bernd OrdentlichIm Jahr 2021 heiratet Bernd Ordentlich.
Besoldungsrechtlich bewirkt dies unmittelbare die Gewährung von zur Besoldung gehörenden Dienstbezügen in Form des Familienzuschlags.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 48
Berufswege von Beamten
Zu den Besonderheiten der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehört nach dem Grundgesetz und ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Dienstherr den Beamten und seine Familie lebenslang alimentiert.
biba
Bundesbesoldungsordnung A Grundgehalt (Monatsbeträge in €) Gültig ab 1. März 2015BesGr. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8A 9 2.581,96 2.666,62 2.799,82 2.935,26 3.068,43 3.158,96 3.253,15 3.344,99A 10 2.763,68 2.879,94 3.048,14 3.217,08 3.389,16 3.508,93 3.628,66 3.748,44A 11 3.158,96 3.336,85 3.513,57 3.691,46 3.813,53 3.935,62 4.057,70 4.179,79A 12 3.386,86 3.597,29 3.808,89 4.019,32 4.165,83 4.309,99 4.455,33 4.602,99A 13 3.971,66 4.169,32 4.365,80 4.563,45 4.699,49 4.836,69 4.972,70 5.106,41
Familienzuschlag (Monatsbetrag in €) Stufe 1 (§ 40 Abs. 1) Stufe 2 (§ 40 Abs. 2)Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 126,70 240,44übrige Besoldungsgruppen 133,04 246,78
Wesentliche Stellenzulagen (Monatsbeträge in €)Dem Grunde nach geregelt in den Betrag in EuroBundesbesoldungsordnungen A und B V o r b e m e r k u n g e n Nummer 9/10 Polizei-/Feuerwehrzulage Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
von einem Jahr 66,87 von zwei Jahren 133,75
133,04
133,75
3.217,08
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 49
Beispiel: Bernd Ordentlich
Grundgehalt : 3.217,08 €Erhöhungsbetrag: 9,01 €Familienzuschlag: 133,04 €Polizeizulage: 133,75 €
Bruttobezüge: 3.492,88 €
Fiktion 2021
9,01
2020-2022
biba
Berufswege von Beamten
Als Neujahrsgeschenk wird er im Jahr 2022 Vater. Er nimmt für ein Jahr Elternzeit. Im Januar 2023 wieder seinen Dienst aufnimmt. Was verändert sich bei der Besoldung ?
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 50
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
biba
Bundesbesoldungsordnung A Grundgehalt (Monatsbeträge in €) Gültig ab 1. März 2015BesGr. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8A 9 2.581,96 2.666,62 2.799,82 2.935,26 3.068,43 3.158,96 3.253,15 3.344,99A 10 2.763,68 2.879,94 3.048,14 3.217,08 3.389,16 3.508,93 3.628,66 3.748,44A 11 3.158,96 3.336,85 3.513,57 3.691,46 3.813,53 3.935,62 4.057,70 4.179,79A 12 3.386,86 3.597,29 3.808,89 4.019,32 4.165,83 4.309,99 4.455,33 4.602,99A 13 3.971,66 4.169,32 4.365,80 4.563,45 4.699,49 4.836,69 4.972,70 5.106,41
Familienzuschlag (Monatsbetrag in €) Stufe 1 (§ 40 Abs. 1) Stufe 2 (§ 40 Abs. 2)Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 126,70 240,44übrige Besoldungsgruppen 133,04 246,78
Wesentliche Stellenzulagen (Monatsbeträge in €)Dem Grunde nach geregelt in den Betrag in EuroBundesbesoldungsordnungen A und B V o r b e m e r k u n g e n Nummer 9/10 Polizei-/Feuerwehrzulage Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
von einem Jahr 66,87 von zwei Jahren 133,75
246,78
133,75
3.389,16
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 51
Beispiel: Bernd Ordentlich
Grundgehalt : 3.389,16 €Erhöhungsbetrag: 9,01 €Familienzuschlag: 246,78 €Polizeizulage: 133,75 €
Bruttobezüge: 3.778,70 €
Fiktion 2023
9,01
2017-20192014-2016 2020-2022 2023-2026 2027-2030 2031-2034 2035
biba
Berufswege von Beamten
Bernd Ordentlich arbeitet immer mit guten Ergebnissen in Vollzeit und wird am 1.1.2025 in das Amt der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 5 befördert.Am 1.1.2027 erfolgt der Stufenaufstieg nach Besoldungsgruppe A 11, Stufe 6. Im Jahr 2033 befindet er sich in der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 7.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 52
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 11
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
53
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt3 Jahre 4 Jahre3 Jahre 3 Jahre2 JahreRhythmus
Beförderung1.1.2025
A 11 3.813,53
2014-2016 2017-2019
Fiktion 2025/20262023-2026 2027-2030 2031-2034 20352020-2022
Stufenaufstieg1.1.2027
3.935,62
bibaIntensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Am 1.1.2033 wird Bernd Ordentlich von Besoldungsgruppe A 11, Stufe 7 in die Besoldungsgruppe A 12, Stufe 7 befördert.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 54
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
PolizeihauptkommissarBesoldungsgruppe A 12
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
55
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt3 Jahre 4 Jahre3 Jahre 3 Jahre2 JahreRhythmus
A 11
2014-2016 2017-2019
Fiktion 20332023-2026 2027-2030 2031-2034 20352020-2022
4.057,704.455,33Beförderung 1.1.2033A 12
bibaIntensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Nach einem erfülltem Arbeitsleben tritt Bernd Ordentlich am 1.1.2052 in den Ruhestand ein. Zuletzt befand er sich in der Besoldungsgruppe A 12, Stufe 8.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 56
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
PolizeihauptkommissarBesoldungruppe A 12
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 57
Beispiel: Bernd Ordentlich
biba
Berufswege von Beamten
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
58
Beispiel: Bernd Ordentlich
Berufswege von Beamten
4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt3 Jahre 4 Jahre3 Jahre 3 Jahre2 JahreRhythmus
2014-2016 2017-2019
Fiktion 20522023-2026 2027-2030 2031-2034 20352020-2022
2.666,62
A 12
A 9
4.602,99
bibaIntensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
59
BeamteBesoldungsanpassungen durch Gesetz
Für Bundesbeamte: Besoldungsanpassung durch denBundestag (Erarbeitung desGesetzentwurfs durch das BMI inAbstimmung mit dem BMF)
Für Landes- und Kommunalbeamten:Besoldungsanpassung durch 16 ver-schiedene Landtage (Verfahren analog)
TarifbeschäftigteVerhandlungen und Tarifvertrag
Für Tarifbeschäftigte im Bund und den Kommunen:Verhandlungen mit dem Bund (BMI) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Für Tarifbeschäftigte der Länder: Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder*)
BesoldungsanpassungÜbertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung
der Beamten und Versorgungsempfänger
*) Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen bzw. ausgetreten. Berlin ist ab 1.1.2013 wieder Mitglied der TdL; Hessen ist offen.
Grundzüge zur Besoldung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 59
Lisa Schlau, geboren am 1.1.1957, wohnhaft in Stuttgart.
Nach ihrem Abitur im Jahr 1975 entscheidet sie sich für ein Hochschulstudium auf Lehramt.
Das Studium beginnt am 1.1.1976 und wird am Ende des Jahres 1979 von Lisa Schlau erfolgreich mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 60
Beispiel: Die Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
Berufswege von Beamten
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 61
Berufswege von Beamten
Voraussetzungen für den höheren Dienst:
Allgemeine Hochschulreife
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (in der Regel mit mindestens zwei Hauptfächern sowie pädagogischem Ergänzungsteil),
ein eineinhalb- bis zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar und eine in der Regel dreijährige Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe voraus.
Beispiel: Die Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 62
Berufswege von Beamten
Laufbahn im höheren Dienst Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe
Studienrat A13
Oberstudienrat A14
Studiendirektor A15
Oberstudiendirektor A16
Beispiel: Die Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
Im Anschluss des Studiums beginnt 1980 für Lisa Schlau ein
zweijähriger Vorbereitungsdienst als Referendarin; sie ist
deshalb in der Zeit vom 1.1.1980 bis zum 31.12.1982 Beamtin
auf Wideruf.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 63
Berufswege von Beamten
Beispiel: Die Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
64
Beispiel: Lisa Schlau
A 13 1.296,46
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Mit Bestehen des 2. Staatsexamens hat Lisa Schlau die Befähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien und in ihren Hauptfächern die Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums erworben.
Am 1.1.1983 tritt Lisa Schlau am Humboldt Gymnasium in Stuttgart eine Stelle als Lehrerin im Angstelltenverhältnis bis zum 31.12.1989 an.
Am 1.1.1990 wird Lisa Schlau verbeamtet.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 65
Berufswege von Beamten
Beispiel: Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 66
Beispiel: Lisa Schlau
Berufswege von Beamten
Fiktion 1983
13** 3.242,26
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunionFriedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Beispiel: Lisa Schlau
4.078,11A 13
Fiktion 1990Alte Tabelle nach Lebensalter
21. 23. 25. 27. 29. 35.32. 38. 41. 45. 49. 53.Lebensalter
Am 1.1.1990 wird Lisa Schlau verbeamtet.
biba
Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 67
Im Januar 1991 entbindet Lisa Schlau ihre Tochter Ann-Sophia Gundula und geht vom 1.1.1991 bis 31.1.1991 in Elternzeit.Am 1.1.1992 nimmt sie ihre Tätigkeit in Teilzeit zu ½ wieder auf. Im Januar 1997 entbindet sie ihr zweites Kind, Sohn Jasper-Siegfried, für den sie zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nimmt.Am 1.1.1999 beginnt sie ihre Tätigkeit wieder in Teilzeit zu ½.Bis zum Eintritt in ihren Ruhestand am 31.7.2022 arbeitet sie in Teilzeit zu ½ im Amt A 14, Stufe 12
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 68
Berufswege von Beamten
Beispiel: Die Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunionFriedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Beispiel: Lisa Schlau
5.341,38A 14
Fiktion 2022Alte Tabelle nach Lebensalter
21. 23. 25. 27. 29. 35.32. 38. 41. 45. 49. 53.Lebensalter
Am 1.1.1990 wird Lisa Schlau verbeamtet.
biba
Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 69
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 70
Beispiel: Lehrerin von nebenanLisa Schlau aus Baden-Württemberg
biba
Berufswege von Beamten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 71
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 72
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente• Bernd Ordentlich und Lisa Schlau gehen in den Ruhestand
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Tarifbeschäftigte
Beamtengesetz des Bundes und
16 Landesbeamtengesetze
GKV / PKV
Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst (VBL)
Beihilfe + PKV
Arbeitsrecht
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
(TVöD / TV-L)
Bezahlung (Gehalt)Besoldung
Öffentlicher Sektor
Öffentlicher Dienst
Beamtenversorgung
Privatisierter Dienstleistungs-
sektor
Beamte
wieBeamte und
Tarif-beschäftigte
im öffentlichen
Dienst
Beamtenrecht
Allgemeines Arbeitsrecht
wie Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst,
aber ohne Zusatzversorgung und besonderen Kündigungsschutz
Privatwirtschaft
73Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Statt Der öffentliche Dienst ist tatsächlich und rechtlich einzigartig!
Statt Rente gibt es Versorgung!
Versorgung ist etwas anderes als
und
„mehr als normale Rente“
Deshalb sind Spezialkenntnisse
notwendig!
biba
Beamtenversorgung
Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst (VBL)
Tarifbeschäftigte
Arbeitsrecht
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
(TVöD / TV-L)
Bezahlung (Gehalt)
GKV / PKV
Besoldung
Beamtengesetz des Bundes und
16 Landesbeamtengesetze
Beihilfe + PKV
Öffentlicher Sektor
Öffentlicher Dienst
Beamtenversorgung
Privatisierter Dienstleistungs-
sektor
Beamte
wieBeamte und
Tarif-beschäftigte
im öffentlichen
Dienst
Beamtenrecht
Allgemeines Arbeitsrecht
wie Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst,
aber ohne Zusatzversorgung und besonderen Kündigungsschutz
Privatwirtschaft
74Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Deutliche Veränderungen des Altersaufbaus der Gesellschaft haben absehbare Folgen und Wirkungen für alle Alterssicherungssysteme
Die Rente reicht kaum mehr zum guten Leben. Die Beamtenversorgung vereinigt Basis-sicherung und zusätzliche betriebliche Alterssicherung auf gehobenen Niveau
Dauerhaft hohe Versorgung = wertiges
Klientel biba
Beamtenversorgung
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6.1, 2013
Bund 1) Länder 2) Kommunen Sozialversicherung 3) Gesamt
634.348 765.178 114.144 20.760 1.534.430
1) Bund (Beamte/Richter/Berufssoldaten), Bundeseisenbahnvermögen (einschl. Versorgungsempfänger nach Gesetz zu Art. 131 Kap. II GG), Post (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Postbank AG), rechtl. Selbstständige Einrichtungen (ohne Forschungseinrichtungen)
2) Schuldienst, Vollzugsdienst, Übrige Bereiche3) einschl. Versorgungsempfänger nach Gesetz zu Art. 131 Kap. II GG, einschl. Bundesagentur für Arbeit
Anzahl der Versorgungsempfänger am 1. Januar 2013 nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht
Beamtenversorgung
biba
Es gibt deutliche Unterschiede: in der Anzahl der Gesicherten in den Berechnungsgrundlagen und im Leistungsniveau der Alterssicherungssysteme.
Überblick AlterssicherungssystemeTatsächliche und rechtliche
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
biba
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 76
Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen
Beschränkung durch Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssatz: 18,7%
Steuermittel des Bundes („Bundeszuschuss“)
ca. 1/3 der Ausgaben der RV
Steuermittel aus den laufenden Haushalten
Besoldung ist im Hinblick auf die spätere Altersversorgung moderat ausgestaltet
Kapitalgedeckte Versorgungs-fonds im Aufbau und geplant
vom Einkommen abhängige Beiträge
an GRV angelehnte Beitragsbemessungsgrenzen
Überblick AlterssicherungssystemeTatsächliche und rechtliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Gesetzliche Rentenversicherung
Beamtenversorgung Berufsständische Versorgungssysteme
Finanzierung
Beamtenversorgung vs. Rente
keine Umlageverfahren
im geringen Umfang durch Versorgungsrücklagen/ -fonds
ja
Kapitaldeckung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 77
entsprechend den Einzahlungen;
(Subsidiär: Soziale Grund-sicherung im Alter)
Erwerbsminderung Erwerbsunfähigkeit Hinterbliebenenrenten Beschränkung durch Beitrags-
bemessungsgrenze
entsprechend dem Amt und der ruhegehaltfähigen Dienst-zeit
Mindestversorgung Unfallfürsorge und Hinter-
bliebenenversorgung
entsprechend den Einzahlungen
Berufsunfähigkeit Hinterbliebenenversorgung
Beamtenversorgung vs. Rente
Gesetzliche Rentenversicherung
Beamtenversorgung Berufsständische Versorgungssysteme
Ansprüche
Überblick AlterssicherungssystemeTatsächliche und rechtliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 78
79
Bild.online vom 22.04.2013
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
80
Bild.online vom 22.04.2013
Rente heute
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
81
Rentenreformen werden in die Beamtenversorgung „wirkungsgleich übertagen“
Absenkung des Rentenniveaus führt faktisch auch zur Absenkung des Versorgungsniveaus
= Anwachsen der Versorgungslücken
Aber: Mindestversorgung beträgt ca. 1.500 € und die Durchschnittsversorgung über alle Gebietskörperschaften liegt bei ca. 2.800 €.
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 81
Allgemeine Grundlagen
zu Leistung und Berechnung
der Beamtenversorgung
82Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Beamtenversorgung
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 83
Berücksichtigungsfähige Dienstzeiten für die Beamtenversorgung und Altersgrenzen
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 84
Ruhegehaltfähige Dienstzeit / Altersgrenzen
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 85
Grundgehalt, zum Grundhalt gehörende allg. Stellenzulagen zum Grundgehalt gehörende Amtszulagen
Familienzuschlag (vgl. §§ 39 ff. BBesG),
und ausdrücklich aus ruhegehaltfähig bestimmte Bezüge:
Früher: z. B. Polizeizulagen Heute: bis auf Bayern überall entfallen!
Besoldungsbestandteile, die die Höhe der Versorgung bestimmen
Grundzüge zur Versorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 86
Summe Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Summeruhegehaltfähige Dienstzeiten
XSteigerungssatz (1,79375 v. H.)
=Ruhegehaltsatz (%)
= Ruhegehalt
Berechnungsgrundlagen des Ruhegehaltes
X
Beamtenversorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 87
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 88
Beispiel: Bernd Ordentlich und seine Alterssicherung
Bernd Ordentlich, geb. 1.1.1990. Nach Abitur im Jahre 2008 leistet er für 2 Jahre Wehrdienst in der Bundeswehr.
Er beginnt 2011 eine Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst, die er mit guten Ergebnissen 2013 erfolgreich beendet.2014 wird er als Beamter auf Probe mit dem Amt A 9, Stufe 2, ernannt und ihm wird das Amt mit der Amtsbezeichnung Polizeikommissar verliehen. Er beginnt seine dienstlichen Werdegang im Kontroll- und Streifendienst am Bahnhof Karlsruhe.2021 heiratet er und erhält den Familienzuschlag der Stufe 1. Im darauffolgenden Jahr wird er Vater und nimmt für ein Jahr Elternzeit. Im Anschluss an die Elternzeit arbeitet er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1.1.2052 in Vollzeit. Zuletzt befand er sich in der Besoldungsgruppe A 12, Stufe 8.
Errechnen Sie sein aktuelles Ruhegehalt!
Beamtenversorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 89
Beispiel: Bernd Ordentlich
Beamtenversorgung
biba
90Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Beispiel: Bernd Ordentlich
Beamtenversorgung
biba
Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunionFriedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon 030.408140,E-Mail: post@dbb.de, Internet: www.dbb.de© dbb - Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung. Diese Darstellung unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
91
Beispiel: Bernd Ordentlich
A 12 4.602,99
biba
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 92
Beispiel: Bernd Ordentlich
Beamtenversorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 93
Beispiel: Bernd Ordentlich
Beamtenversorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 94
Beispiel: Bernd Ordentlich
Beamtenversorgung
biba
Hinterbliebenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 95
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 96
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
97
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Beispiel: Lisa Schlau
Berechnung der Versorgungsbezüge
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Fachschulausbildung: incl. vorgeschriebener Praktika / Prüfungszeit bleiben bis zu
1.095 Tagen = 3 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit
Fachschulausbildung und Hochschulausbildung: zusammen bis zur Grenze von 1.095 Tagen = 3 Jahre
berücksichtigungsfähig
Hochschulausbildung: incl. vorgeschriebener Praktika / Prüfungszeit als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtungsfähig Allerdings: ggü. Rechtsstand vor 12.2.2009 im Umfang von – nach 4-
jähriger Übergangsfrist – 855 Tagen.
Berücksichtigungsfähige Ausbildungszeiten (§ 12 Abs. 1, 1a BeamtVG)
Beamtenversorgung
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 98
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 99
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 100
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 101
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 102
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 103
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 104
Berechnung der Versorgungsbezüge
Beispiel: Lisa Schlau
biba
Geburtsjahr Anhebung um Monate
AltersgrenzeJahr Monat
1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67
Allgemein: Pensionseintrittsalter wird von 65
stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Antragsaltersgrenze bleibt bei 63
Jahren, Versorgungsabschlag bei Zurruhesetzung auf Antrag erhöht sich von 10,8 auf 14,4 %.
45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit mit 65 Jahren = Eintritt in den Ruhestand auf Antrag weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren.
2012
2029
Abweichungen für Schwerbehinderte:Stufenweise Anhebung der Antrags-altersgrenze für Geburtsjahrgänge ab 1952 von 60 auf 62 Jahre. Versorgungsabschlag max. 10,8 %
Das entspricht der wirkungsgleichen Übertragung
der Rentenreform auf Beamte.
Stufenweise Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre beginnend ab 2011 bis 2029
105Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
Beamtenversorgung
Störfall:
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 106
Störfall: am Beispiel Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 107
Mindestruhegehalt (§ 14 Abs. 4 BeamtVG)
amtsabhängig 35 % der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
falls günstiger: amtsunabhängig
65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4
Hauptanwendungsfall: Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall sowie bei kurzen Dienstzeiten in den unteren Besoldungsgruppen.
108
Beamtenversorgung
Personenkreis ohne FZ voller FZ halber FZ
Mindestversorgung des Ruhestandsbeamten (§ 14 Abs. 4 Satz 2, 3 BeamtVG)
1.499,95 1.577,55 1.538,75
Mindestwitwengeld (60 % von MR) ./. 928,12 ./.
Erhöhungsbetrag (§ 14 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG) ./. 30,68 ./.
Mindestversorgung der Witwe(§ 20 As. 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 2, 3 BeamtVG)
./. 958,80 ./.
Mindesthalbwaisengeld (12 % von MR)(§ 24 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG)
./. 185,62 ./.
Mindestvollwaisengeld (20 % von MR)(§ 24 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG)
293,85 309,37 ./.
109
Mindestversorgungsbezüge/Mindesthöchstgrenzen Bund ab 01.08.2013 (Beträge in Euro)
Beamtenversorgung
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015
110
Der öffentliche Dienst ist überaltert – die Demografie trifft ihn
besonders – in den nächsten Jahren gibt es Neueinstellung und
somit genügend Potential!
Rahmenbedingungen, die bei Eintritt in das Beamtenverhältnis
galten, haben sich geändert. Weitere Verschlechterungen folgen.
Beamte haben Lücken und „genügend Geld“ um diese zu
schließen
Beamtenversorgung
Fazit:
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 110
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 111
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 112
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 113
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“• Fragen und Antworten zum Seminar
7. Feedbackrunde
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 114
Zusammenfassung
Zusammenfassung der „Merker“
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 115
Agenda
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
1. Begrüßung
2. Grundzüge zur Besoldung unter Einbeziehung beamtenrechtlicher Besonderheiten
3. Berufswege von Beamten
4. Besondere Stellung der Beamten bei Versorgung und der Abgrenzung zur Rente
5. Fallbeispiele aus der Praxis (Arbeitsgruppen)
6. Zusammenfassung der „Merker“
7. Feedbackrunde
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 116
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Feedbackrunde
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 117
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Ihre Rolle als Multiplikator
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 118
Was bedeutet die Multiplikatorfunktion?
Sie sind der Experte in Ihrem Team.
Sie sind der zentrale Ansprechpartner zur Unterstützung Ihrer KollegInnen.
Sie informieren Ihre KollegInnen und beantworten deren Fragen.
Intensivseminar Öffentlicher Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst - Stand April 2015 Seite 119
Ihre Rolle als Multiplikator
Welche Themen sind wichtig für Ihre KollegInnen?
Bitte besprechen Sie die folgenden Themenpunkte der Schulung mit Ihren KollegInnen:
„Erfolgsbank2020“ und ÖD-Strategie der BBBankDimensionen und Besonderheiten des öffentlichen SektorsChancen und Mehrwerte der BBBank im ÖD
Die Schulungspräsentation finden Sie unter:
Lotus Notes/ Cosmos Foyer/ 1Blick/ BBBank-Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst
Intensivseminar Öffentlicher Dienst