Internationale Justiz Internationaler Gerichtshof / Internationaler Strafgerichtshof.

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Internationale Justiz

Internationaler Gerichtshof / Internationaler Strafgerichtshof

International Court of Justice

International Court of Justice

Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945)

International Court of Justice

Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945)

Parteien vorm ICJ: nur Staaten

International Court of Justice

Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945)

Parteien vorm ICJ: nur Staaten

Wesentliche Aufgaben:– Fortentwicklung des Völkerrechts– Regelung von interstaatlichen Streitigkeiten:

International Court of Justice

Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945)

Parteien vorm ICJ: nur Staaten

Wesentliche Aufgaben:– Fortentwicklung des Völkerrechts– Regelung von interstaatlichen Streitigkeiten: also alles, was zwischen Staaten justiziabel ist

International Criminal Court

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten;

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von …

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von …

… den USA, Israel, Russland, Indien und China

International Criminal Court

Seit 2002, keine UN-Institution

Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von den USA, Israel, Russland, China und Indien

Gegenstände des ICC (die übers Rom-Statut als Verbrechen anerkannt werden)

International Criminal Court

Crime of Genocide

International Criminal Court

Crime of Genocide

Crime against Humanity

International Criminal Court

Crime of Genocide

Crime against Humanity

War Crimes

International Criminal Court

Crime of Genocide

Crime against Humanity

War Crimes

Crime of Aggression (frühestens ab 2017)

Nürnberger Prinzipien

im Dezember 1946 wurden die Rechtsprinzipien aus dem IMGh in Nürnberg zu Prinzipien des Völkerrechts erklärt

Nürnberger Prinzipien

1. Verbrechen gegen den FriedenDas Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges durch Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Versicherungen.

Die Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung irgendeiner der unter (i) aufgeführten Taten.

Nürnberger Prinzipien

2. KriegsverbrechenBruch des Rechts oder der Gebräuche des Krieges, wobei die Vergehen nicht auf Mord, Grausamkeiten oder Deportation der Zivilbevölkerung in Arbeitslager oder zu einem anderen Zweck aus dem oder in das besetzte Gebiet begrenzt sind, sondern Mord oder Grausamkeiten an Kriegsgefangenen und Personen auf See, das Töten von Geiseln, die Plünderung von öffentlichem und privatem Eigentum, die mutwillige Zerstörung von Großstädten, Städten oder Dörfern oder deren Verwüstung, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt ist, einschließen.

Nürnberger Prinzipien

3. Verbrechen gegen die MenschlichkeitMord, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung und andere unmenschliche Taten, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten, sowie die Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn die Taten in Ausführung von oder in Verbindung mit Verbrechen gegen den Frieden oder Kriegsverbrechen begangen werden.