Ist die Natur der Verlierer? -...

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Skigebietszusammenlegungen aus naturschutz-fachlicher Sicht

Ist die Natur der Verlierer?

Franz Kircher, 15. März 2016

� zur Person

1. Tourismusfachschule Zell am Ziller

2. Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg Irdning

3. Studium der Biologie Innsbruck

4. ILF seit 22 Jahren (derzeit gewerbl. GF, AL – Abt. Biologie, Landschafts- und Raumplanung)

Franz Kircher

� ILF auf einen Blick

1967 Gründungsjahr, Entwicklung in ein führendes Ingenieur-, Beratungs- und Projektmanagement-unternehmen

100 % In Privatbesitz und unabhängig

2.000+ Mitarbeiter

40+ Bürostandorte

6.000+ Projekte

100+ Länder

Die ILF-GruppeAllgemeine Vorstellung

Skigebietszusammenlegungen aus

naturschutzfachlicher Sicht

Ist die Natur der Verlierer?

� Begriff - Natur

Lateinisch: natura von nasci – entstehen, geboren werden

• belebte Natur: biotisch

z.B. Pflanzen, Tiere

• unbelebte Natur: abiotisch

z.B. Steine, Flüssigkeiten, Gase

Natur„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“

„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“

Bild Kircher: Talschluss Märzengrund, Zillertal

� Begriff - Kultur

Lateinisch: cultura – Bearbeitung, Pflege, Ackerbau

Kulturleistungen sind:

• alle formenden Umgestaltungen

z.B. Landwirtschaft, Hausbau, Technik, …

• aber auch geistige Gebilde wie

z.B. Musik, Sprachen, Moral, Religion, Gesetze,

Wirtschaft und Wissenschaft.

Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“

Stichwort „Kulturlandschaft“

Bild Kircher 2015

Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“

� „Auch das ist Kulturlandschaft“

Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“

� Begriff Natur - Naturverständnis in der Gesellschaft

• von der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig

• von der sozialen Stellung des Einzelnen abhängig

• von der Herkunft des Einzelnen abhängig

• von der Tätigkeit / Beruf des Einzelnen abhängig

• von der Versorgungssicherheit abhängig

• vom Rechtssystem abhängig

Natur„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“

Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?

• Rechtlicher Rahmen

• Fachlicher Rahmen

Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?Rechtlicher Rahmen

� Schutzgüter gem. UVG -P

1. Schutzgut Mensch

2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume

3. Schutzgut Boden, Wasser, Landschaft

4. Schutzgut Luft und Klima

5. Schutzgut Sach- und Kulturgüter

Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?Fachlicher Rahmen

� Erhebung des IST – Zustandes

• Abgrenzung des Untersuchungsraumes

• Untersuchungsgebiet Pflanzen / Biotope

• Zu untersuchende Indikator- / Schirmarten

• Untersuchungsraum für Boden und Wasser

• Untersuchungsraum für Luft und Klima

• Methodik für Landschaftsbildbewertung

Zustandsbewertung der „Natur“

� Sensibilitätsbewertung des IST - Zustandes

Beurteilungs-abstufung

gering mäßig hoch sehr hoch

Sensibilität aufgrund Bedeutung

Im Sinne des Schutzgedankens für Naturraum und Ökologie

geringe Bedeutung verarmt

Örtliche Bedeutung Regionale Bedeutung

Nationale, internationale Bedeutung

Im Sinne des Schutzgedankens der menschlichen Nutzung

Geringe anthropogene Nutzungs-sensibilität

Mäßige anthropogene Nutzungs-sensibilität

Hohe anthropogene Nutzungs-sensibilität

Sehr hohe anthropogene Nutzungs-sensibilität

Sensibilität aufgrund Vorbelastung

Im Sinne des Vorsorgegedankens

Keine Vorbelastung Mäßige Vorbelastung

Vorbelastet, im Bereich der Richtwerte

Vorbelastet, im Bereich der gesetzlichen Grenzwerte

Quelle: Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr, Umweltuntersuchung; RVS 04.01.11

Zustandsbewertung der „Natur“

SOLIDE GRUNDLAGENERMITTLUNG

� Planung des Vorhabens „Skigebietszusammenschluss“

• Baulogistik

• Berg- und Talstationen

• Baustelleneinrichtungsflächen

• Massenkonzept

• Erschließungskonzept Seilbahnplanung

• Berg- und Talstationen

• Stützenplanung / Geotechnik + Geologie

Ausarbeitung „Technisches Projekt“

� Wirkungen des Vorhabens werden ermittelt

• Baubedingte Wirkfaktoren (z.B. Baubetrieb, Baufahrzeuge, …)

• Anlagebedingte Wirkfaktoren (z.B. errichtete Gebäude, Stützen der Bahn, …)

• Betriebsbedingte Wirkfaktoren (z.B. Lärm aus dem Betrieb)

• Beispiele von Wirkfaktoren:

� Flächenverbrauch, � Veränderungen der qualitativen und quantitativen

Wasserverhältnisse, � Gas- und partikelförmige Emissionen (Abgase),� Barrierewirkung / Individuenverlust� Schallemissionen� etc.

Ermittlung der „Wirkungen des Vorhabens“

�Optimierungsmaßnahmen der technischen Fachplanung

• Reduzierung des Flächenverbrauchs

• Reduzierung der Beanspruchung sensibler Naturflächen

• Reduzierung der Stützenhöhen von Bahnen

• Optimierung der Baustraßen und Zuwegungen

• Optimierung / Konzentration der Leitungstrassen

Optimierungsmaßnahmen

Teil des technischen Projektes

� Vermeidungs- Minderungsmaßnahmen

• Bauzeitbeschränkung zum Schutz von Tieren

• Versetzung ganzer Pflanzsoden zur Erhaltung der Vegetation

• Auszäunung von sensiblen Bereichen

• Rodungsarbeiten außerhalb der Brutsaison der Vögel

• Insektenfreundliche Beleuchtung von Baustellenflächen

Vermeidungs- Minderungsmaßnahmen

Teil des technischen Projektes

INTENSIVE ABSTIMMUNG ZWISCHEN

„TEAM TECHNIK“ UND „TEAM UMWELT“

Bewertung der „Eingriffserheblichkeit“

Quelle: RVS 04.01.11

EINGRIFFS-ERHEBLICHKEIT

Bewertung der Eingriffsintensität

gering mäßig hoch sehr hoch

Bew

ertu

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Is

t-Z

usta

nds

gering

mäßig

hoch

sehr hoch

Eingriffserheb-lichkeits-beurteilung

Keine / sehr gering

gering mittel hoch sehr hoch

Maßnahmen

� Ausgleichsmaßnahmen:

• Entbuschung von Hochmooren

• Anlegen neuer Tümpel (Fortpflanzung für Amphibien)

• Renaturierung von Bächen

• Nutzungsänderung sensibler Flächen / Kleinseggenrieder

(keine Düngung, Weidefreistellung)

Funktionaler, räumlicher u. zeitlicher Bezug zum beeinträchtigten Schutzgut muss hergestellt werden können.

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

WICHTIG FÜR DIE GENEHMIGUNG

Ermittlung verbleibender Wirkungen

VERBLEIBDENDE AUSWIRKUNGEN

Bewertung der Eingriffserheblichkeit

Keine/ sehr gering

gering mittel hoch sehr hoch

Maß

nahm

en-

wirk

sam

keit

keine / gering

mäßig

hoch

sehr hoch

Verbesserung

Keine bis sehr geringe

verbleibende Auswirkungen

Geringe verbleibende

Auswirkungen

Mittlere verbleibende

Auswirkungen

Hohe verbleibende Auswirkungen

Sehr hohe verbleibende Auswirkungen

Quelle: RVS 04.01.11, geänderte Darstellung

� Bewertung der Eingriffserheblichkeit – ein Indikator ob die Natur der Verlierer ist!

• Ziel des Planers

„Keine bis sehr geringe / geringe verbleibende Auswirkungen“

• Optimierungsmaßnahmen

• Vermeidungs- / Minderungsmaßnahmen

• Ausgleichsmaßnahmen

• Ersatzmaßnahmen

Entscheidungsprozess - Planer

Verbesserung

Keine bis sehr geringe

verbleibende Auswirkungen

Geringe verbleibende

Auswirkungen

Mittlere verbleibende

Auswirkungen

Hohe verbleibende

Auswirkungen

Sehr hohe verbleibende Auswirkungen

�_Entscheidungsprozess

• Übergabe der Fragestellung an die Amtssachverständigen - Behörde

• Amtssachverständige für jedes Fachgebiet (Spiegelgutachter)

• UVP-Koordinator (Zusammenfassung der Aussagen der ASV)

• Übergabe vom UVP-Koordinator an Verfahrensleiter

Entscheidungsprozess - Behörde

Verbesserung

Keine bis sehr geringe

verbleibende Auswirkungen

Geringe verbleibende

Auswirkungen

Mittlere verbleibende

Auswirkungen

Hohe verbleibende

Auswirkungen

Sehr hohe verbleibende Auswirkungen

� Entscheidungsprozess

• Verfahrensleiter (meist Jurist/in)

• Abwägung der einzelnen Fachgebiete

• Abwägung des öffentlichen Interesses

• Erstellung des Bescheides

Öffentliches Interesse: Ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.

Entscheidungsprozess - Behörde

� Bescheid wird beeinsprucht !!

• Landesumweltanwaltschaft

• Bürgerinitiativen

• NGO`s (z.B. Alpenverein, Naturschutzbund)

� Verwaltungsgerichtshof

� Entscheidet selbst oder zurück an den Verfahrensleit er

Entscheidungsprozess - Fortsetzung

Erst nach diesem ganzen Prozess sieht man,

ob die Natur der Verlierer

ist oder nicht !!!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Franz Kircher, 15. März 2016